Leitfaden zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich

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Leitfaden zum Datenschutz im
nicht-öffentlichen Bereich
Einleitung
Gesetzliche Grundlagen
Wie können Sie Ihre Daten schützen? –
Ihre Rechte als Bürger
Die Kontrollinstitutionen für den Datenschutz –
Ihre Ansprechpartner
Im Brennpunkt Datenschutz:
• SCHUFA
• Versicherungsunternehmen/Banken
• Adressenhandel/ Werbung/ Marktforschung
• Sonstige Bereiche
Begriffe zum Datenschutz
Musterschreiben
Einleitung
In den verschiedensten Lebensbereichen werden Daten über Sie erhoben, verarbeitet und
genutzt - und zwar nicht nur in der öffentlichen Verwaltung, sondern in zunehmendem Maße
auch in der Privatwirtschaft. Egal, ob Sie ein Girokonto eröffnen, einen Kredit beantragen, im
Versandhandel Waren bestellen, einen Miet- oder einen Versicherungsvertrag abschließen,
ein Arbeitsverhältnis eingehen - es werden jeweils die verschiedensten Angaben über Ihre
persönlichen Verhältnisse verlangt. Diese zumeist sehr privaten Angaben dienen den Firmen, Banken, Versicherungen, Versandhäusern, Kreditschutzorganisationen, Verlagen, Vereinen und anderen Stellen als notwendige Basisinformationen. Doch der Umgang mit diesen
Daten muss angemessen geregelt und kontrollierbar sein – kurz gesagt: Der Datenschutz
muss eingehalten werden! - Aber:
Í
Was versteht man eigentlich unter „Datenschutz“?
Unsere Verfassung gewährleistet allen Bürgern das Recht, grundsätzlich selbst über die Erhebung, Verwendung und Weitergabe ihrer persönlichen Daten - in Gesetzen wird häufig
von personenbezogenen Daten gesprochen - zu bestimmen (Artikel 33 der Verfassung des
Freistaates Sachsen). Der Sicherung dieses "Rechts auf informationelle Selbstbestimmung"
kommt im Hinblick auf die moderne Datenverarbeitung mit ihren umfassenden Möglichkeiten
der Speicherung und Nutzung persönlicher Daten eine besondere Bedeutung zu.
Damit Ihre personenbezogenen Daten nicht missbräuchlich verwendet werden, sind gesetzliche Regelungen vorhanden, die den Umgang mit Ihren Daten unter Beachtung Ihres Persönlichkeitsrechts gewährleisten. Die allgemeinen Datenschutzbestimmungen für den so
genannten nicht-öffentlichen Bereich, d. h. für das Wirtschafts- und Geschäftsleben, enthält
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Auf die gesetzlichen Regelungen wird noch ausführlicher im Kapitel „Gesetzliche Grundlagen“ eingegangen.
Í
Warum dieser Leitfaden?
Dieser Leitfaden soll Ihnen als Wegweiser dienen und helfen, den „Datendschungel“ in der
Privatwirtschaft zu lichten und besser zu durchschauen,
•
WER Ihre persönlichen Daten
•
mit WELCHEM GRUND und mit
•
WELCHER BERECHTIGUNG verwendet und
•
WAS SIE UNTERNEHMEN KÖNNEN, wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten
nicht einverstanden sind.
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Transparenz ist eine grundlegende Forderung des Datenschutzes, denn: Nur wer weiß, we lche Stellen personenbezogene Daten über ihn gespeichert haben, was der Grund für diese
Speicherung ist, wie diese Daten ermittelt wurden und an wen sie weitergeleitet werden,
kann beurteilen, ob die Datenschutzregelungen auch eingehalten werden und sich so wirksam gegen Einbrüche in seine Privatsphäre schützen.
Praktische Musterschreiben finden Sie im Leitfaden zu den Bereichen:
•
SCHUFA
•
Handels- und Wirtschaftsauskunfteien
•
Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute.
Bevor Sie die einzelnen Schreiben verwenden, sollten Sie jedoch die dazugehörigen Erläuterungen und Hinweise genau lesen, die den einzelnen Abschnitten vorangestellt sind.
Wenn Sie mit den Schreiben Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen, sollten Sie auch Ihr Geburtsdatum angeben, um dadurch eine eindeutige Zuordnung
zu Ihrer Anfrage zu ermöglichen und Verwechslungen mit anderen zu vermeiden.
Bei welchen Stellen Sie Unterstützung finden, wenn Sie glauben, Grund zur Beschwerde
oder Nachfrage zu haben, können Sie ebenfalls diesem Leitfaden entnehmen.
Zum besseren Verständnis der im Datenschutzrecht gebräuchlichen Begriffe sind diese im
letzten Kapitel des Leitfadens erläutert. Wenn Sie noch weitere Fragen oder auch Anregungen zu diesem Leitfaden haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat 15 (Justiziariat, Datenschutz, Archivwesen)
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Tel.: 0351/564-3150
Fax: 0351/564-3159
E-Mail: [email protected]
Hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf die Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, zu finden unter: www.smi.sachsen.de, auf denen aktuelle Informationen
und weitere Dokumente zum Download für Sie bereitgehalten werden.
Gesetzliche Grundlagen
Die Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch private Stellen ist, wie schon erwähnt, im BDSG geregelt. Dieses Gesetz findet aber auch Anwendung auf die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen des Bundes.
Daneben gibt es jedoch noch eine Reihe spezieller Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten, wie z. B. die Abgabenordnung, das Betriebsverfassungsgesetz,
Personalvertretungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Sozialgesetzbuch, die Strafprozessordnung u. a.
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Wann kommt das Bundesdatenschutzgesetz zur Anwendung?
Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes im Bereich der Wirtschaft ist, dass personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (z. B. Computer) oder
die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien (z. B. Karteisysteme) verarbeitet, genutzt
oder dafür erhoben werden.
Personenbezogen sind nicht nur Angaben wie Name, Anschrift, Familienstand, sondern auch
alle anderen Informationen, die etwas über eine Person aussagen, wie z. B. Einkommen,
Vermögen, Kauf- und Zahlungsverhalten, Kontonummer, Beruf und Hobby.
Das BDSG gilt nicht, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.
Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten
Zunächst sollten Sie darauf achten, ob Ihre persönlichen Daten überhaupt zulässig verarbeitet werden. Es ist deshalb empfehlenswert, nicht gleich von vornherein alle Fragen, z. B. von
Firmen, zu beantworten, sondern sich bei Bedarf über den Zweck und die Zulässigkeit der
Datenverarbeitung aufklären lassen. Überlegen Sie sich auch, ob Sie für Werbung und Marketing Ihre persönlichen Daten preisgeben wollen.
Í
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:
Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gilt, dass
diese grundsätzliche verboten sind, es sei denn, eine Rechtsvorschrift oder der Betroffene erlauben sie.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten ist also nur zulässig,
ð
wenn die Datenverarbeitung durch das BDSG oder eine bereichsspezifische Rechtsvorschrift (z. B. Arbeitsrecht) erlaubt ist,
oder:
ð
wenn Sie als Betroffener eingewilligt haben.
Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn Sie sie freiwillig abgeben! Das bedeutet, sie
muss frei von Zwang sein. Ein Zwang könnte sich z. B. auch daraus ergeben, dass
Sie sich in einer besonderen Situation befinden (z. B. Arbeitsverhältnis) oder dass
derjenige, der die Einwilligung von Ihnen einholen will, eine Monopolstellung innehat.
Die Einwilligung muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, wenn nicht wegen besonderer Umstände, z. B. bei eilbedürftigen Aufträgen, eine telefonische Einwilligung
angemessen ist. Die Einwilligung darf auch nicht im „Kleingedruckten“, also in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, versteckt sein, sondern muss sich davon deutlich
abheben. Geht es um „sensible“ Daten, wie z. B. Angaben über die Gesundheit, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, muss sich die Einwilligung ausdrücklich
auf diese Daten beziehen.
Wichtig für Sie ist auch, dass Sie die Einwilligung von Anfang an verweigern dürfen
und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Darauf muss die datenverarbeitende Stelle Sie - mit Darstellung der Rechtsfolgen für Sie - deutlich hinweisen.
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Í
Grundsatz der Erforderlichkeit
Die Datenerhebung darf nur in dem für den Zweck erforderlichen Umfang erfolgen!
Das BDSG unterscheidet, ob die Daten für eigene Zwecke erhoben, verarbeitet und
genutzt werden oder geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung erhoben und gespeichert werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für eigene Zwecke ist zulässig:
ð
im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses (das heißt, der Maßstab für die Datenerhebung,
-verarbeitung und –nutzung ist der Vertrag und dessen Zweck, z. B. das Vertragsverhältnis mit Ihrer Bank oder Versicherung),
ð
soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines
Dritten, dem die Daten übermittelt werden, erforderlich ist (es darf jedoch kein Grund
zur Annahme bestehen, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung das Interesse der verantwortlichen Stelle an
der Datenerhebung überwiegen),
ð
wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es
sei denn, schutzwürdige Interessen des Betroffenen würden gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegen, oder
ð
wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige
einer Personengruppe handelt (z. B. die Abonnenten einer Zeitschrift), die für Zwecke
der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung übermittelt werden sollen. Zu
den Daten rechnet man Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr,
Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen und eine Angabe über die Zugehörigkeit zu der Personengruppe.
Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten, die
als sensible Daten bezeichnet werden, ist im Bundesdatenschutzgesetz gesondert geregelt.
Í
Zweckbindungsgrundsatz:
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich auch nur zu den Zwecken verarbeitet
werden, für die sie erhoben bzw. gespeichert worden sind. Jedoch sieht das BDSG
auch eine Reihe von Ausnahmen davon vor. Zum Beispiel kommt eine Verwendung
für andere Zwecke in Betracht zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle, für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung bei listenmäßiger Übermittlung oder zu wissenschaftlichen Zwecken.
i
Tipp:
Lassen Sie sich in Zweifelsfällen die jeweilige gesetzliche Vorschrift nennen und die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung erläutern; wenn keine Vorschrift einschlägig ist, lassen Sie
sich die vorgesehene Einwilligung näher erklären.
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Wie können Sie Ihre Daten schützen?
– Ihre Rechte als Bürger!
Vor allem durch die immer weiter voranschreitende Entwicklung der Technik und einer damit
verbundenen zunehmenden Vernetzung der Welt wird auch die Gefahr für den Einzelnen
immer größer, in das Visier von Datensammlern zu geraten. Dabei sind dem Einfallsreichtum
der Datensammler kaum Grenzen gesetzt. Ob Sie zum Beispiel in Form einer Meinungsumfrage zu Ihren Kaufgewohnheiten befragt werden, bei einem Gewinnspiel im Internet attraktive Preise in Aussicht gestellt werden oder eine Kundenkarte Rabattpunkte einbringt – all
diese Aktionen sind dazu geeignet, Aufschluss über Ihre Persönlichkeit zu erhalten. Seien
Sie sich dessen bewusst und wägen Sie gut ab, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie den jeweiligen Unternehmen etwas über sich preisgeben möchten. Ihre Privatsphäre ist ein sehr
wertvolles Gut. Den Schutz dieses Gutes haben Sie zu einem großen Teil selbst in der
Hand!
Inzwischen gibt es auch vielfältige technische Möglichkeiten, wie Sie sich zum Beispiel gegen den Missbrauch Ihrer Daten im Internet schützen können. Zum einen bietet sich zur sicheren Übertragung von Daten deren Verschlüsselung an, zum anderen können Sie - um
keine Spuren im Internet zu hinterlassen - Programme zum anonymen Surfen benutzen. Im
Einzelnen sollen jedoch die technischen Möglichkeiten, die einer steten Entwicklung unterliegen, nicht im Mittelpunkt dieses Leitfadens stehen.
Für den Selbstdatenschutz ist es vor allem wichtig zu wissen, welche Rechte zum Schutz
Ihrer Daten Ihnen gesetzlich garantiert sind. So sichert Ihnen das BDSG, wenn eine private
Stelle Ihre persönlichen Daten verarbeitet, sogar eine ganze Reihe von Rechten zu. Seien
Sie Ihr eigener Datenschutzbeauftragter und nehmen Sie Ihre Rechte auch wahr!
ð Das Recht auf Auskunft
Das Recht auf Auskunft garantiert Ihnen, dass Ihnen die private Stelle auf Antrag
nach pflichtgemäßen Ermessen die zu Ihrer Person gespeicherten Daten mitteilt oder
Ihnen Akteneinsicht gewährt oder auch einen Ausdruck aus automatisierten Dateien
überlässt. Sie können auch Auskunft über den Zweck der Speicherung Ihrer Daten,
also den speziellen Geschäftszweck, verlangen.
Sie haben Anspruch auf eine vollständige Auskunft. Das bedeutet, dass Ihnen alle
Angaben mitgeteilt werden, für die eine Auskunftsverpflichtung besteht. Im BDSG
sind nur sehr begrenzte Ausnahmen von der Auskunftsverpflichtung vorgesehen.
i
Tipp:
Allerdings müssen Sie, um Ihr Recht auf Auskunft wahrnehmen zu können, bei der
verantwortlichen Stelle einen Antrag auf Auskunft stellen, in dem Sie möglichst detailliert darlegen, worüber Sie Auskunft erteilt haben möchten. Es empfiehlt sich in jedem
Falle ein schriftlicher Antrag, da Sie bei telefonischer Anfrage nicht sicher identifiziert
werden können bzw. eine persönliche Vorsprache nicht zum Erfolg führt, da eine sofortige Erledigung nur selten möglich ist. Legen Sie dem Antrag am besten eine Kopie Ihres Personalausweises bei, um sich legitimieren zu können. Einige Musterschreiben finden Sie im Kapitel „Im Brennpunkt Datenschutz“.
Wenn die Ihnen erteilte Auskunft nicht vollständig ist bzw. Sie bezweifeln, dass sie
korrekt ist, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (siehe auch
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Kapitel „Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz – Ihre Ansprechpartner“). Diese
wird dann Ihren Vorgang prüfen und Ihnen Bescheid geben, ob die Stelle Ihnen
rechtmäßig Auskunft erteilt hat. Vergessen Sie aber bitte nicht, die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen in Kopie beizulegen.
ð Das Recht auf Einsicht in das Verfahrensverzeichnis
Die verantwortlichen Stellen im nicht-öffentlichen Bereich führen eine Übersicht über
ihre automatisierten Verarbeitungen, in denen Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden, das so genannte Verfahrensverzeichnis. Darin finden Sie insbesondere die Bezeichnungen der von dem Unternehmen verwendeten Verfahren und
zu welchem Zweck bzw. zur Erfüllung welcher Aufgabe die Verfahren angewendet
werden. Außerdem können Sie die verarbeiteten Datenarten entnehmen, die Personengruppen, über welche Daten gespeichert werden sowie die Kategorien von Empfängern von Datenübermittlungen.
Das Verfahrensverzeichnis kann von jedermann eingesehen werden. Dieses Recht
können Sie auf Antrag bei der jeweiligen Stelle wahrnehmen. Wenden Sie sich dazu
am besten an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Stelle, der für das Führen des Verfahrensverzeichnisses verantwortlich ist. Sofern das Unternehmen keinen
Datenschutzbeauftragten haben sollte, muss das Einsichtsrecht von der Stelle selbst
gewährleistet werden.
i
Tipp:
Sie können dem Verfahrensverzeichnis zwar nicht entnehmen, ob und welche Daten
über Sie selbst bei der Stelle gespeichert sind, aber die im Verfahrensverzeichnis
aufgeführten automatisierten Verfahren können Ihnen als Anhaltspunkt dienen, indem
sie auf Daten hinweisen, zu denen Sie Ihr Auskunftsrecht geltend machen können.
ð Das Recht auf Benachrichtigung, Berichtigung, Sperrung und Löschung
ð
Benachrichtigung:
Die verantwortliche speichernde Stelle ist gesetzlich verpflichtet, Sie bei der erstmaligen Speicherung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigungspflicht entfällt in bestimmten Fällen, namentlich dann, wenn Sie auf andere
Weise Kenntnis von der Speicherung oder Übermittlung erlangt haben.
Die Benachrichtigung umfasst insbesondere die Angabe der verantwortlichen Stelle,
die Tatsache, dass erstmalig Daten über Sie gespeichert oder übermittelt werden, die
Art der Daten, den Zweck der Erhebung sowie die Angabe der Empfänger oder Kategorien von Empfängern.
ð
Berichtigung
Weisen Sie die verantwortliche Stelle darauf hin, wenn Daten über Sie unrichtig oder
überholt sind! Jede Stelle ist verpflichtet, unrichtige Daten zu berichtigen.
ð
Sperrung
Eine Sperrung von personenbezogenen Daten hat zu erfolgen, wenn
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-
-
besondere Gründe einer fälligen Löschung entgegenstehen, z. B. gesetzliche,
satzungsmäßige sowie vertragliche Aufbewahrungsfristen, schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder
wegen der Art der Speicherung eine Löschung nur mit unverhältnismäßigen
Aufwand möglich ist.
Außerdem sind personenbezogene Daten dann zu sperren,
-
wenn der Betroffene ihre Richtigkeit bestreitet und sich weder deren Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen lässt.
Gesperrte Daten dürfen grundsätzlich nicht mehr übermittelt oder genutzt werden.
Dies ist nur zulässig zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der verantwortlichen
Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen.
ð
Löschung
Es gilt der Grundsatz, dass personenbezogene Daten, die nicht mehr gebraucht werden oder die von der Stelle gar nicht hätten erhoben werden dürfen, zu löschen sind.
ð Das Recht auf Widerspruch
Ein Widerspruch der zu Ihrer Person gespeicherten Daten ist begründet, wenn Ihre
schutzwürdigen Interessen wegen einer besonderen persönlichen Situation das Interesse der privaten Stelle an der Datenverarbeitung überwiegen.
Ein Widerspruchsrecht steht Ihnen auch zu gegen die Nutzung oder Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung.
ð Das Recht auf Anrufung der Kontrollinstitutionen für den Datenschutz
Sie haben das Recht, sich an die Kontrollinstitutionen für den Datenschutz zu wenden, wenn Sie der Auffassung sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer persönlichen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein.
Welche Kontrollinstitution für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich danach, welche
Stelle Ihre Daten verarbeitet hat. Mehr darüber finden Sie im nächsten Kapitel.
ð Das Recht auf Schadenersatz
Wenn Ihnen von einer verantwortliche Stelle durch eine unzulässige oder unrichtige
Datenverarbeitung ein Schaden zugefügt wurde, können Sie Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Bei einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechtes
steht Ihnen auch Schmerzensgeld in angemessener Höhe zu.
Jedoch gibt es keinen Schadenersatz, wenn die verantwortliche Stelle nachweisen
kann, dass sie nach den Umständen Ihres Falles die gebotene Sorgfalt bei der Datenverarbeitung beachtet hat.
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Die Kontrollinstitutionen für den Datenschutz –
Ihre Ansprechpartner
Kontrollinstitutionen im nicht-öffentlichen Bereich
ð
Die Beauftragten für den Datenschutz der privaten Stellen
Wenn die betreffende nicht-öffentliche Stelle einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, wenden Sie sich an diesen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften im Unternehmen beachtet werden.
ð
Die für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörden
Die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes bei Unternehmen, insbesondere Auskunfteien, Adresshandelsunternehmen, Service-Rechenzentren, Datenvernichtern sowie Markt- und Meinungsforschungsinstituten. Ihrer Kontrolle unterliegen auch Telediensteanbieter. Ausnahmen stellen die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen dar, für
deren Kontrolle der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie durch die Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung Ihrer Daten durch nicht-öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen in Ihren Rechten verletzt worden sind, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Im Freistaat Sachsen sind die Regierungspräsidien zuständige Aufsichtsbehörden.
Regierungspräsidium Chemnitz
Referat 14
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Telefon: 0371/532-1149
Telefax: 0371/532-1159
E-Mail:[email protected]
Regierungspräsidium Dresden
Referat 14
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Telefon: 0351/825-1420
Telefax: 0351/825-9142
E-Mail:[email protected]
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Regierungspräsidium Leipzig
Referat 14
Braustraße 2
04107 Leipzig
Telefon: 0341/977-1460
Telefax: 0341/977-1199
E-Mail:[email protected]
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, wo das datenverarbeitende Unternehmen seinen Sitz hat. Alle Eingaben werden selbstverständlich vertraulich
behandelt.
Die Aufsichtsbehörde überprüft die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie klärt den Sachverhalt bei der verantwortlichen Stelle auf und unterrichtet Sie bei Verstößen. Liegen besonders schwerwiegende Verstöße vor,
werden diese auch den für die Verfolgung und Ahndung zuständigen Stellen
angezeigt.
Sie können die aufgrund der Prüfung festgestellten Rechte, etwa auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung gegenüber der verantwortlichen Stelle, geltend
machen und notfalls mit Hilfe der Zivilgerichte durchsetzen.
Betrifft die Beschwerde ein Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen
Bundesland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, erteilt das
Regierungspräsidium Auskunft über die zuständige Aufsichtsbehörde oder leitet
die Beschwerde an diese weiter.
Bei einer schriftlichen Beschwerde sind folgende Angaben hilfreich:
ð
Ihr Name und Ihre Anschrift
ð
Geburtsdatum (zur eindeutigen Zuordnung)
ð
Ihre Telefonnummer, wenn Sie auch mit einem Anruf einverstanden sind
ð
Angabe der Stelle, die nach Ihrer Auffassung Daten unzulässig verarbeitet hat
ð
Darstellung des Sachverhalts
ð
Was haben Sie zwischenzeitlich unternommen?
ð
Nach Möglichkeit Fotokopien und Schreiben beifügen, aus denen sich der
Sachverhalt ergibt.
Kontrollinstitutionen im öffentlichen Bereich
Die öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen haben bei der Verwendung personenbezogener Daten das Sächsische Datenschutzgesetz zu beachten. Als öffentliche Stellen gelten
alle Behörden des Freistaates, aber auch Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Ver-
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waltung wahrnehmen und an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist – es sei
denn, sie nehmen am Wettbewerb teil.
Wer also annimmt, von einer sächsischen Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle durch
den Umgang mit personenbezogenen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann
sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Andreas Schurig
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351/4935401
Telefax: 0351/4935490
E-Mail:[email protected]
Für die öffentlichen Stellen des Bundes (z. B. die Arbeitsämter) gelten die Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes, dessen Beachtung der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Peter Schaar
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: 01888 - 7799 – 0
Telefax: 01888 - 7799 – 550
E-Mail: [email protected]
überwacht. Außerdem ist der Bundesbeauftragte zuständig für die Überwachung der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen.
Im Brennpunkt Datenschutz
Schufa
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH (SCHUFA) ist eine Kreditschutzorganisation mit der Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben und sie so vor Verlusten zu schützen.
Vertragspartner der SCHUFA sind Geldinstitute, Kreditkartengesellschaften, Leasinggesellschaften, Einzelhandels- und Versandhausunternehmen, Telekommunikationsanbieter und
sonstige Unternehmen, we lche gewerbsmäßig Geld- und Warenkredite an die Verbraucher
geben.
Die Vertragspartner übermitteln der SCHUFA bestimmte Daten aus der Geschäftsbeziehung
mit ihren Privatkunden, z. B. bei einem Kredit, Daten über Betrag und Laufzeit des Kredits
(Positivmerkmale). Diese Daten dürfen nur mit Einwilligung weitergegeben werden. Deshalb
sind die Kreditinstitute verpflichtet, vor der Datenweitergabe die Einwilligung des Betroffenen
durch Unterschrift unter der SCHUFA- Klausel einzuholen. Dies geschieht in der Regel formularmäßig.
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Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung (Negativmerkmale) werden – ohne Einwilligung des Betroffenen - nach Prüfung des Einzelfalls an die SCHUFA übermittelt. Außerdem wertet die SCHUFA die bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse aus.
Bei der SCHUFA können z. B. folgende Einträge gespeichert sein
•
•
•
•
•
Einziehung einer Kreditkarte oder die Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
fällige und nicht bezahlte Forderungen
Scheckrückgabe mangels Deckung
Pfändungsbeschlüsse
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
Über diese Daten erteilt die SCHUFA ihren Vertragspartnern nach glaubhafter Darlegung
eines berechtigten Interesses (z. B. Antrag auf Kredit, Ratenzahlung) Auskünfte.
Die SCHUFA- Datei enthält keine Informationen über den Familienstand, die Einkommensund Vermögensverhältnisse. Die Weitergabe von Informationen durch die SCHUFA bedarf
keiner Einwilligung.
Dem Betroffenen stehen bezüglich der bei der SCHUFA gespeicherten Daten die Rechte auf
Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung zu.
Falls Sie wissen wollen, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat und an ihre
Vertragspartner weitergibt, dann richten Sie bitte Ihr Auskunftsersuchen an die SCHUFA Geschäftsstelle des Bundeslandes Ihres Wohnsitzes.
Die Anschrift der für Sachsen zuständigen SCHUFA - Geschäftsstelle lautet:
SCHUFA HOLDING AG
Geschäftsstelle Leipzig
Leuckartstraße 3
04289 Leipzig
Tel: 0341 / 86 61 213
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 09:00 - 16:00 Uhr,
zu erreichen mit Straßenbahn Linie 15 bis "Straßenbahnhof Probstheida".
Auf Wunsch stellen die Kreditinstitute ein Merkblatt zum SCHUFA - Verfahren zur Verfügung.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte Folgendes:
Obwohl eine Auskunftserteilung an den Betroffenen nach § 34 Abs. 5 BDSG grundsätzlich
unentgeltlich zu erfolgen hat, kann die SCHUFA für die Auskunft ein Entgelt verlangen, wenn
diese gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt werden kann. Der Anspruch
auf ein Entgelt entfällt jedoch, wenn Ihre Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden
oder die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder zu löschen sind.
Nach § 34 Abs. 6 BDSG können Sie unentgeltlich Einsicht in die Sie betreffenden Daten und
Angaben nehmen, wenn Sie in die für Sie örtlich zuständige SCHUFA - Geschäftsstelle gehen.
Mit den Musterschreiben M1 und M2 an die SCHUFA können Sie Auskunft über Ihre Daten
verlangen bzw. die Berichtigung der über Sie gespeicherten Daten verlangen. Sie können
die Auskunft auch online unter www.schufa.de einholen.
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Handels- und Wirtschaftsauskunfteien
Handels- und Wirtschaftsauskunfteien sammeln Daten über die wirtschaftliche Betätigung,
Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen.
Große Auskunfteien sind Creditreform, Bürgel, D&B Schimmelpfeng und der Kreditschutzverein für Industrie, Handel und Dienstleistungen (IKD); daneben gibt es eine Vielzahl kleinerer Auskunfteien und Branchen–Informationsdienste. Bei diesen Stellen werden Name, Anschrift und Geburtsdatum, insbesondere aber auch Angaben zum Einkommen und zum
Vermögen einzelner Betroffener sowie etwaige Hinweise auf die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, ein Zwangsversteigerungsverfahren oder das Vorliegen eines Mahnoder Vollstreckungsbescheides gespeichert. Die Daten stammen zum großen Teil aus allgemein zugänglichen Quellen wie Telefon- und Adressbüchern oder aus öffentlichen Registern, wie dem Handelsregister, dem Vereinsregister oder dem Schuldnerverzeichnis. Nach
§ 915e Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) können Handels- und Wirtschaftsauskunfteien
Abdrucke des Schuldnerverzeichnisses erhalten. Auch die anfragenden Kunden der Auskunfteien geben Daten über die Geschäftsbeziehungen we iter.
Handels- und Wirtschaftsauskunfteien erhalten insbesondere Anfragen von Unternehmen
und Betrieben, die gegenüber dem Kunden in Vorleistung treten, zur Prüfung bestehender
wirtschaftlicher Risiken. Sie dürfen Daten über Betroffene auch ohne deren Kenntnis und
Einwilligung speichern, soweit dies z. B. für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung ist.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist die Übermittlung Ihrer Daten nur zulässig, wenn der
Dritte (die anfragende Stelle), dem die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse
an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der
Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung
oder Veränderung hat. Es dürfen daher nur solche Stellen eine Auskunft bekommen, die ein
berechtigtes Interesse haben, z. B. vor einem konkreten Vertragsabschluss und die, die Informationen benötigen, um das Risiko besser abschätzen zu können. Neben Firmen, die
Informationen über andere Firmen benötigen, interessieren sich auch der Versandhandel,
Versicherungen, Hypothekenbanken und vor allem auch Autovermieter sowie Kaufhäuser für
die Auskünfte über Privatpersonen.
Unternehmen und Privatpersonen werden von den Auskunfteien häufig auch aufgefordert,
Selbstauskünfte über ihre Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, um von vornherein eine Speicherung unrichtiger Daten zu vermeiden. Eine solche Selbstauskunft ist absolut freiwillig.
Wenn erstmals personenbezogene Daten durch die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien
für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert werden, müssen sie den Betroffenen von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle benachrichtigen;
werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung ohne
Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene ebenfalls von der erstmaligen
Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen (§ 33 Abs. 1 BDSG).
Dies geschieht üblicherweise durch ein Formschreiben mit der Überschrift „Benachrichtigung
nach dem BDSG“. In Ausnahmefällen kann auch eine telefonische Benachrichtigung des
Betroffenen erfolgen. Dies könnte Anlass für Sie sein, von Ihrem Auskunftsrecht nach § 34
BDSG Gebrauch zu machen.
Wenn Sie wissen möchten, was konkret über Sie gespeichert ist, wenden Sie sich bitte an
das Unternehmen und verlangen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
sowie den Zweck der Speicherung. Die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien teilen Ihnen
dann mit, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert wurden. Über die Herkunft und den
Empfänger der Daten können Sie Auskunft nur verlangen, sofern nicht das Interesse an der
Wahrung des Geschäftsinteresses überwiegt. Eine kurze Begründung sollten sie deshalb in
diesem Falle beifügen.
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Nach § 34 Abs. 5 BDSG verlangen die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien gegenwärtig
für die Erteilung von schriftlichen Auskünften an Betroffene kein Entgelt, es sei denn, dass
Sie die Auskunft zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen können.
Gegenüber den Auskunfteien können die unter „Rechte der Bürger“ beschriebenen Rechte
geltend gemacht werden.
In Sachsen haben die Creditreform-Büros und Bürgel-Büros folgende Anschriften:
Creditreform-Büros in Sachsen:
Creditreform Chemnitz
Kapellenberg 1
09120 Chemnitz
Tel.: 0371/36971-0
Creditreform Dresden Aumüller KG
Augsburger Straße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351/4444-444
Creditreform Görlitz Philipp KG
Wiesenweg 5
02827 Görlitz
Tel.: 03581/7041-11
Creditreform Leipzig Strahler KG
Salomonstraße 25
04103 Leipzig
Tel.: 0341/9944-0
Creditrefom Zwickau
Gutwasserstraße 12
08056 Zwickau
Tel.: 0375/27424-0
Bürgel-Büros in Sachsen:
Bürgel Chemnitz Richter GmbH & Co, KG
Zwickauer Str. 74
09112 Chemnitz
Tel.: 0371/3809-0
Bürgel Dresden Scharf GmbH
Dohnaer Straße 45
14
01219 Dresden
Tel.: 0351/27037-0
Bürgel Leipzig Solventa GmbH & Co. KG
Franz-Flemming-Straße 43-45
04179 Leipzig
Tel.: 0341/4490-30
Mit dem Musterschreiben M3 an die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien können Sie Auskunft über Ihre Daten einholen; mit den Musterschreiben M4 und M5 die Berichtigung bzw.
Löschung Ihrer Daten fordern.
Versicherungsunternehmen / Banken
Besonders Versicherungsunternehmen verlangen eine Vielzahl von personenbezogenen
Angaben, und zwar sowohl vor Vertragsabschluss zur Prüfung des Risikos, als auch im
Schadensfall zur Prüfung ihrer Leistungspflicht. In Einzelfällen erfragen Versicherer weitere
Daten von anderen Stellen, z. B. über frühere Schadensfälle bei anderen Versicherern oder
bei Vorliegen von Schweigepflicht–Entbindungserklärungen über Krankheiten bei Ärzten und
Krankenhäusern. Weitere Daten sammeln sich im Laufe der Vertragsbeziehung an, z. B.
über Zahlungsweise und Schadensfälle.
Einige der Daten über das Versicherungsverhältnis werden bei Prüfung eines Antrages oder
eines Schadens zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur
Verhinderung von Versicherungsmissbrauch bei dem zuständigen Fachverband bzw. bei
anderen Versicherern oder bei Vorliegen von Schweigepflicht-Entbindungserklärungen über
Krankheiten bei Ärzten und Krankenhäusern abgefragt und auch an diese weitergegeben.
Dazu bestehen bei einigen Fachverbänden Zentrale Hinweissysteme (z. B. beim Verband
der Haftpflicht-, Unfall-, Auto- und Rechtsschutzversicherer sowie der LebensversicherungsUnternehmen), die es den Versicherungen ermöglicht, Auskünfte über bestimmte Risikofaktoren bei den Vorversicherern zu erhalten. Für die Weitergabe Ihrer Daten an Zentrale Hinweissysteme bedarf es Ihrer Einwilligung. Eine entsprechende Einwilligungserklärung ist in
den jeweiligen Versicherungsanträgen enthalten. Da für den Einwilligenden klar zum Ausdruck kommen muss, in welchem Umfang die Versicherung seine Daten verarbeitet, insbesondere inwieweit Daten an Fachverbände zur Weiterleitung an andere Versicherer gegeben
werden, halten die Versicherer hierzu ein „Merkblatt zur Datenverarbeitung“ bereit. Nur wenn
der Betroffene vom Inhalt des Merkblattes Kenntnis erlangt hat, hat er die Möglichkeit, seine
Einwilligung wirksam zu erteilen.
Auch Kreditinstitute erheben im Rahmen von Vertragsabschlüssen personenbezogene Daten. Je nach Vertragsart werden dem Unternehmen im Laufe der Zeit weitere, zum Teil sehr
sensible Daten, etwa über die Zahlungsweise oder Geschäftskontakte, bekannt.
Einige Kreditgeber lassen sich auch Einwilligungen in die Nutzung der Daten über die Vertragszwecke hinaus oder in die Übermittlung an weitere Unternehmen erteilen. Diese Einwilligungen können in der Regel ohne Einfluss auf den Vertrag widerrufen werden.
Es besteht die Möglichkeit, mit der von der deutschen Kreditwirtschaft angebotenen Geldkarte anonym zu bezahlen, d. h. die Auszahlung erfolgt ohne Offenlegung Ihres Namens und
Ihrer Bankverbindung.
Folgende Musterschreiben (M6-M10) können genutzt werden:
M 6 Auskunft über die gespeicherten Daten (bei Versicherungsunternehmen)
15
M 7 Widerruf der Allfinanzklausel
M 8 Auskunft über die gespeicherten Daten (bei Kreditinstituten)
M 9 Widerruf der Einwilligung
M 10 Beantragung einer nicht kontogebundenen Geldkarte
Adressenhandel / Werbung / Marktforschung
Sie können sich gegen persönlich adressierte Werbesendungen von Firmen, mit denen noch
kein Kontakt bestand, schützen. Durch einen Eintrag in die so genannte "Robinsonliste", die
vom Deutschen Direktmarketing-Verband geführt wird, können Sie weitgehend verhindern,
dass Ihre Anschrift für die Direktwerbung benutzt wird, d. h. die Robinson-Liste sorgt dafür,
dass Verbraucher bedeutend weniger Dienstleistungsangebote und Produktinformationen
von Unternehmen erhalten, die sie nicht kennen. Allerdings gilt die Robinson-Liste nur für
personalisierte Werbebriefe, d. h. wenn Verbraucher persönlich angeschrieben werden. Wer
keine Prospekte mehr erhalten möchte, sollte den Briefkastenaufkleber "Bitte keine Werbung
einwerfen" anbringen.
Wenn Sie sich in die Robinson-Liste eintragen lassen möchten, verwenden Sie das Musterschreiben M11 oder Sie können die Unterlagen telefonisch oder per Postkarte kostenlos anfordern beim:
DDV, Deutscher Direktmarketing Verband,
Stichwort "Robinson-Liste",
Postfach 14 01,
71243 Ditzingen,
Telefon 07156/951010.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Wenn Sie keine Werbung per Telefon wünschen, können Sie Ihre Telefonnummer online in
die vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. geführte Schutzliste eintragen:
http://www.telerobinson.de
Wenn Sie keine Werbung per Fax wünschen, dann können Sie ein Antragsformular per Fax
abrufen beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien
e. V. , Fax-Nr. 01805/00 07 61
Wenn Sie keine Werbung per E-Mail wünschen, können Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen in
die Deutsche Mailschutzliste, die vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. und der
Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e. V. geführt wird: http://www.robinsonliste.de.
Wenn Sie keine Werbung per SMS wünschen, tragen Sie Ihre Telefonnummer online in die
vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. geführte SMS-Schutzliste ein.
http://www.sms-robinson.de.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser so genannten
Robinson-Listen durch die Werbewirtschaft freiwillig ist. Ein Eintrag dort garantiert nicht, dass
man absolut direkt werbefrei wird.
16
Eine Besonderheit im Bereich Werbung ist die Deutsche Telekom Medien GmbH. Sie erhält
von der Deutschen Telekom AG die in dem Telefonantrag erhobenen personenbezogenen
Daten der Kunden, wenn diese in eine Eintragung in das Verzeichnis bzw. die Nutzung der
eingetragenen Daten für Werbezwecke eingewilligt haben. Auch die Eintragung in elektronische Kundenverzeichnisse darf durch die Telekommunikationsunternehmen nur noch auf
Antrag des Betroffenen erfolgen.
War ein Kunde jedoch bereits in ein Verzeichnis eingetragen, so hat die Eintragung nur bei
einem Widerspruch zu unterbleiben. Selbstverständlich können Sie jederzeit Widerspruch
sowohl bei der Deutschen Telekom AG als auch bei der Deutschen Telekom Medien GmbH
einlegen. Sie können Ihren Widerspruch richten an:
De Te Medien
Wiesenhüttenstr. 18
60329 Frankfurt/Main
Tel. 069/2682-0.
Allgemein gilt:
Gegenüber jedem Unternehmen und jeder anderen privaten Einrichtung, z. B. einem Versandhaus, einem Zeitschriftenverlag oder einer Firma, an deren Preisausschreiben Sie sich
beteiligt haben, steht Ihnen nach dem Bundesdatenschutzgesetz das Recht zu, der Nutzung
oder Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung
zu widersprechen (§ 28 Abs. 4 BDSG)!
Gegenüber dem werbenden Unternehmen selbst können Sie die Löschung Ihrer für Zwecke
der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung verwendeten Daten verlangen. Sie
haben einen Anspruch auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch
soweit sie sich auf die Herkunft und die möglichen Empfänger der Adressen beziehen und
darauf, dass Ihnen künftig keine Werbesendungen mehr zugestellt werden. Unternehmen,
die Ihnen Werbung zusenden, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht belehren und mitteilen, an wen Sie sich wenden können.
Haben Sie Beschwerden wegen aggressiver, belästigender und Ihnen unzulässig erscheinender Werbung – wie zum Beispiel Telefon-, Telefax - oder E-Mail-Werbung – wenden Sie
sich am besten an die in Ihrem Ort tätige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen
e. V. (VZS), so zum Beispiel
Beratungszentrum
der Verbraucherzentrale
Sachsen e. V. Chemnitz
Zschopauer Straße 107
09126 Chemnitz
Tel. 0371/431500
Fax: 0371/4014625
E-Mail:[email protected]
Beratungszentrum
der Verbraucherzentrale
Sachsen e. V. Dresden
17
Fetscherplatz 3
01307 Dresden
Tel. 0351/4593484
Fax: 0351/4416208
E-Mail:[email protected]
Beratungszentrum
der Verbraucherzentrale
Sachsen e. V. Leipzig
Brühl 76
04109 Leipzig
Tel. 0341/2610450
Fax: 0341/2610482
E-Mail:[email protected]
Wenn Sie nähere Informationen benötigen, dann wählen Sie bitte das Verbrauchertelefon
der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.,
Tel. 0190/79777...
(Durchwahl durch Anhängen einer Ziffer 1-5)
Die Beratungsstellen sind nach dem Rechtsberatungsgesetz zur außergerichtlichen
Rechtsberatung und Rechtsbesorgung auf dem Gebiet des Verbraucherrechts berechtigt.
Die Anschriften der Beratungsstellen sowie Informationen finden Sie auch im Internet unter
http://www.vzs.de.
Den Briefkastenaufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ können Sie ebenso bei den vorgenannten Beratungsstellen erhalten. Die Zusendung von Werbematerial können Sie auch
einschränken, wenn Sie die Reklamesendungen postwendend zurückschicken. Sie müssen
dann Ihre Adresse streichen und die Sendung mit dem Vermerk "zurück an Absender" in den
Postkasten einwerfen.
Werbung per Telefonanruf oder mittels Telefaxschreiben, ohne dass der Empfänger zuvor
ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken angerufen zu werden oder ein Fax erhalten zu wollen, stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine unzulässige Belästigung und somit einen Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar. E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung der
betroffenen Person ist nach der Rechtsprechung aus denselben Gründen unzulässig.
Mit folgenden Musterschreiben (M11-M15) können sie die Zusendung von Werbematerial
einschränken:
M 11 Aufnahme in die Robinsonliste
M 12 Weitergabe von Angaben in Telefonbüchern sowie Berufsangaben aus Telefonanschlussaufträgen
M 13 Widerspruch gegen die Nutzung und Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung
M 14 Verwendung der Anschrift durch Unternehmen, die Werbesendungen verschicken
M 15 Mahnschreiben wegen Verwendung der Anschrift
18
Sonstige Bereiche
In den vorgestellten Bereichen treten erfahrungsgemäß Fragen zum Datenschutz verstärkt
auf, aber auch in vielen anderen Lebensbereichen werden Ihre personenbezogenen Daten
von privaten Stellen verarbeitet, so zum Beispiel vom...
Arbeitgeber...
ð
Im Rahmen der Eingehung und der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses
erhält der Arbeitgeber aus vielen Rechtsgründen eine Menge Ihrer persönlichen Daten. Dieser benötigt sie unter anderem, um seinen Pflichten gegenüber der Sozialversicherung und ähnlichen Einrichtungen nachzukommen.
Was der Arbeitgeber mit diesen Daten machen darf, richtet sich nach vielen
Spezialvorschriften aus dem Sozial- und Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht.
Ihr Arbeitgeber darf nur die Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die für die
Ausgestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses unbedingt erforderlich sind.
Wohnungsvermieter...
ð
Beim Abschluss eines Mietvertrages, aber auch schon bei der Bewerbung um
eine Wohnung werden ebenfalls eine Reihe von Daten erhoben. Auch hier
gilt, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen,
die zur Durchführung des Mietverhältnisses erforderlich sind.
ð
Wenn sich Patienten in ärztliche Behandlung begeben, erhält der Arzt zahlreiche Angaben über die gesundheitlichen und persönlichen Verhältnisse. Diese
Angaben und die wesentlichen Daten des Behandlungsverlaufs werden vom
Arzt zumeist in Patientenkarteien und zunehmend auch in Datenverarbeitungssystemen festgehalten. Sie ermöglichen weitgehende Einblicke in den
persönlichen Bereich des Patienten und sind daher besonders schutzbedürftig. Für das Verhältnis Arzt-Patient kommt daher der ärztlichen Schweigepflicht besondere Bedeutung zu.
Arzt...
Eine Weitergabe von Patientendaten ist wegen der ärztlichen Schweigepflicht
nur ausnahmsweise zulässig, wenn das ärztliche Berufsrecht oder eine sonstige Rechtsvorschrift dies vorsieht (etwa die Datenweitergabe an einen mitoder nachbehandelnden Arzt). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so
dürfen die Daten grundsätzlich nur mit Einwilligung der Patienten weitergegeben werden. Dies gilt beispielsweise für die Übermittlung von Patientendaten
an Verrechnungsstellen zur Einziehung von Honoraren sowie die Überlassung
von Patientendaten an einen Praxisnachfolger oder an Stellen, die medizinische Forschung betreiben.
Vereinen/Verbänden...
ð
Soweit Sie Mitglied eines Vereins, eines Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sind, werden von diesen Stellen regelmäßig Ihr Name und Ihre Anschrift und vielfach auch Ihre Bankverbindung gespeichert, um z. B. die Mitgliedsbeiträge abzubuchen.
19
Begriffe zum Datenschutz
Hier finden Sie die Erklärung von im Leitfaden häufig verwendeten Begriffen. Die Definitionen entsprechen denen im BDSG.
Personenbezogene Daten
...sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder
bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Beispiele: Name, Kfz-Kennzeichen, Ausweisnummer, Familienstand, Einkommen, Adresse,
Geburtsdatum, Krankheit.
Automatisierte Verarbeitung
...ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen.
Erheben: ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen
Verarbeiten: ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von personenbezogenen Daten
Speichern: ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zweck ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung.
Verändern: ist das inhaltliche Umgestalten personenbezogener gespeicherter Daten
Übermitteln: ist das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen
Dritten in der Weise, dass die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft.
Sperren:
ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken
Löschen:
ist das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten
Nutzen: ist das Verwenden von Daten, soweit nicht Verarbeiten vorliegt (zum Beispiel
lediglich am Bildschirm abrufen)
Verantwortliche Stelle
... ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.
20
Empfänger
... ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält.
Dritter
... ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dritte sind nicht der Betroffene sowie Personen und Stellen, die im Inland, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen.
Besondere Arten personenbezogener Daten
...sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse
oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
21
M1
Absender
SCHUFA
Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für
allg. Kreditsicherung GmbH
Geschäftsstelle Leipzig
Postfach 39 00 12
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Ort
Geb.Datum
_____________________
Datum:
________________
______________________
04281 Leipzig
Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG
Auskunft über Daten, die Sie über mich gespeichert haben
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um
Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und
woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.
Um die Auskunft zu Herkunft und Empfänger der Daten bitte ich, weil
Gegebenenfalls teilen Sie mir bitte mit, warum Ihr Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
Mir ist bekannt, dass für die schriftliche Auskunft ein Entgelt in Höhe von 7,60 € berechnet
wird.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
M2
Absender
SCHUFA
Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für
allg. Kreditsicherung GmbH
Geschäftsstelle Leipzig
Postfach 39 00 12
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Ort
Geb.Datum
_____________________
Datum:
________________
______________________
04281 Leipzig
Berichtigung der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten
Ihre Auskunft vom_________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten sind unrichtig:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Richtig sind vielmehr folgende Daten:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Bitte prüfen Sie diese Angelegenheit (ggf. mit Ihrem Vertragspartner) und bestätigen Sie mir
die Berichtigung. Das von mir für die Auskunft entrichtete Entgelt von 7,60 € bitte ich mir auf
mein Konto Nr.
, BLZ
, bei
zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
M3
An die
Auskunftei *)
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Ort
Geb.Datum
______________________
Datum:
________________
______________________
______________________
______________________
______________________
______________________
Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG
Auskunft über Daten, die Sie über mich gespeichert haben
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um
Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und
woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.
Um die Auskunft zu Herkunft und Empfänger der Daten bitte ich, weil
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Gegebenenfalls teilen Sie mir bitte mit, warum Ihr Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
Soweit Sie Gebühren für die Auskunft erheben, bitte ich Sie um vorherige Mitteilung der Höhe der Gebühren.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*) Bezeichnung der Auskunftei; Anschrift
M4
Absender
An die
Auskunftei *)
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Ort
Geb.Datum
_____________________
Datum:
________________
______________________
______________________
______________________
______________________
______________________
Berichtigung der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten sind unrichtig:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Richtig sind vielmehr folgende Daten:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Ich bitte, die Daten entsprechend zu berichtigen und mir dies zu bestätigen. Weiter bitte ich
die Stellen, denen Daten zu meiner Person im Rahmen der regelmäßigen Datenübermittlung
zur Speicherung weitergegeben werden, darüber zu verständigen, dass die Daten berichtigt
worden sind.
Bitte übersenden Sie mir hiervon jeweils eine Kopie.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*) Bezeichnung der Auskunftei; Anschrift
M5
An die
Auskunftei *)
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Ort
Geb.Datum
______________________
Datum:
________________
______________________
______________________
______________________
______________________
______________________
Löschung meiner Daten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie speichern folgende Daten über mich:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Diese Daten sind meiner Auffassung nach für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Aufgabe / für
die Abwicklung eines Vertragsverhältnisses nicht (mehr) erforderlich.**)
Ich bitte Sie, diese Daten zu löschen, mir dies zu bestätigen und die Stellen, denen gespeicherte Daten zu meiner Person im Rahmen der regelmäßigen Datenübermittlung zur Speicherung
weitergegeben wurden, darüber zu verständigen, dass die Daten gelöscht worden sind.
Bitte übersenden Sie mir eine Kopie etwaiger Benachrichtigungen von Empfängern regelmäßiger Datenübermittlungen.
Falls Sie sich nicht zu einer Löschung der Daten in der Lage sehen, bitte ich Sie, mir die
Rechtsgrundlage für die fortdauernde Speicherung mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*) Bezeichnung der Auskunftei; Anschrift
**) nicht Zutreffendes bitte streichen
M6
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Ort
________________
Versicherungsnummer:
______________________
An das
Versicherungsunternehmen *)
______________________
______________________
______________________
Datum:
______________________
______________________
Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG
Auskunft über meine Daten
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um
Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und
woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.
Darüber hinaus interessiert mich ganz besonders, ob über mich Auskünfte im Rahmen eines
zentralen Hinweissystems erteilt werden und welche dies sind.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*) Bezeichnung der Versicherungsunternehmens, Anschrift
M7
Absender
An das
Versicherungsunternehmen *)
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Ort
Geb.Datum
_____________________
Vers.Nr.:
_____________________
Datum:
______________________
________________
______________________
______________________
______________________
______________________
Widerruf der Allfinanzklausel
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Abschluss meines Versicherungsvertrages habe ich im Rahmen der Einwilligungsklausel
nach dem Bundesdatenschutzgesetz in die Nutzung meiner allgemeinen Auftrags-, Vertragsund Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen
durch den Vermittler eingewilligt. Diesen Teil der Einwilligungsklausel widerrufe ich hiermit.
Bitte bestätigen Sie mir, dass die Nutzung meiner personenbezogenen Daten für andere als
Vertragszwecke künftig unterbleibt.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*) Bezeichnung des Versicherungsunternehmens, Anschrift
M8
An das
Kreditinstitut *)
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ___
Ort
Geb.Datum
_____________________
Kto-Nr.:
_____________________
Datum:
________________
_____________________
______________________
______________________
______________________
______________________
Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG
Auskunft über Daten, die über mich gespeichert sind
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um
Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und
woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.
Sollte infolge des Bankgeheimnisses eine weitere Identifizierung meiner Person erforderlich
sein, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, welche Nachweise Sie benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*)
Bezeichnung des Kreditinstituts, Anschrift
M9
An das
Kreditinstitut *)
______________________
______________________
______________________
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Ort
Geb.Datum
_____________________
Kto.-Nr.:
_____________________
Datum:
________________
______________________
______________________
Widerruf meiner Einwilligung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich meine Einwilligung in die
o Nutzung meiner Daten für die Beratung und Betreuung in sonstigen Finanzdienstleistungen durch den Vermittler
o Datenübermittlung zu obigem Zweck
o Datenübermittlung zwischen der Bausparkasse und den Kooperationspartnern
o Datenübermittlung zwischen dem Kreditinstitut und den Kooperationspartnern
Bitte bestätigen Sie mir, dass die Nutzung meiner personenbezogenen Daten für andere als
Vertragszwecke unterbleibt.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*)
Bezeichnung des Kreditinstitutes, Anschrift
M 10
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ _____ Ort
An das
Kreditinstitut *)
___________________
Geb.Datum
_______________________
Kto.-Nr.:
______________________
Datum:
________________
______________________
______________________
______________________
______________________
Beantragung einer nicht kontogebundenen Geldkarte
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der bundesweiten Einführung der Geldkarte wurde darauf verwiesen, dass es auch
möglich sei, nicht kontogebundene Geldkarten - so genannte White-Cards - zu erhalten. Bei
der Verwendung von White-Cards können die Einkäufe nicht hinsichtlich meiner Person ausgewertet werden, sodass mein Kaufverhalten anonym bleibt. Da ich weiterhin anonym einkaufen möchte, beantrage ich hiermit eine nicht kontogebundene Geldkarte.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*)
Bezeichnung des Kreditinstituts, Anschrift
M 11
Absender
DDV-Robinsonliste
Name
__________________
Vorname
__________________
Straße
__________________
_____________
PLZ ____
Ort
Datum:
________________
Postfach 14 01
71243 Ditzingen
Aufnahme in die Robinsonliste
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider muss ich feststellen, dass ich von den unterschiedlichsten Firmen Werbeschriften erhalte. Dies geschieht ohne meinen Willen, zumal ich mit diesen Firmen bislang keinerlei Geschäftsbeziehungen unterhalten habe.
Ich möchte erreichen, dass mein Name und meine Anschrift in möglichst vielen Adressenlisten für die Neukundenwerbung gesperrt wird.
Mir ist bekannt, dass ich mit einem Antrag auf Aufnahme in die so genannte Robinsonliste
erreichen kann, dass die Ihrem Verband angeschlossenen Firmen meine Anschrift künftig
nicht mehr verwenden.
Da ich hierin eine Möglichkeit sehe, die Reklame zumindest einzudämmen, bitte ich Sie,
mich in die Robinsonliste aufzunehmen und mir dies zu bestätigen.
Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
M 12
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Datum:
Ort
________________
___________________
De Te Medien
Wiesenhüttenstr. 18
60329 Frankfurt/Main
Weitergabe von Daten in Telefonbüchern, veröffentlichten Angaben sowie Berufsangaben aus Telefonanschluss-Aufträgen durch Sie
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist bekannt, dass Sie die in den Telefonbüchern veröffentlichten Angaben sowie Berufsangaben aus den Telefonanschluss-Aufträgen zu Werbezwecken nutzen und an Adressenhändler sowie sonstige Firmen weitergeben. Als Telefonkunde bin ich mit einer solchen Nutzung meiner personenbezogenen Daten nicht einverstanden. Ich widerspreche dieser Nutzung
oder Weitergabe deshalb gemäß § 28 Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes.
Ich bitte Sie, die genannten Angaben zu meiner Person ab sofort nicht mehr entsprechend zu
verwenden, meinen Datensatz in Ihrem Bestand zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
M 13
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
Ort
________________
Kunden-Nr.: _____________________
Deutsche Telekom AG *)
Datum:
_____________________
______________________
______________________
______________________
______________________
Widerspruch gegen die Nutzung und Verarbeitung meiner Daten für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich oder widerrufe ich meine Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung meiner Bestandsdaten für Zwecke der Beratung, Werbung, Marktforschung sowie zur
bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*)
Anschrift des Telekommunikationsunternehmens, bei der Sie Ihren Telefonanschluss beantragt haben. Diese
finden Sie auf Ihrer Telefonrechnung.
M 14
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
An *)
Datum:
Ort
________________
______________________
______________________
______________________
______________________
______________________
Verwendung meiner Anschrift durch Sie
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ............... habe ich von Ihnen unaufgefordert ein Werbeschreiben erhalten, das persönlich
adressiert war. Daraus ziehe ich den Schluss, dass Sie oder ein Dienstleistungsunternehmen
meine Adresse in einer Datei speichern.
o Ich fordere Sie nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf, mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten Sie oder das Dienstleistungsunternehmen über mich gespeichert haben. Außerdem teilen Sie mir bitte den Zweck der Speicherung, die Personen
und Stellen, an die meine Daten regelmäßig übermittelt werden sowie Herkunft und
Empfänger der Daten mit.
o Ich widerspreche der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung
und der Markt- und Meinungsforschung; ich bitte Sie, diesen Widerspruch auch dem
Dienstleistungsunternehmen mitzuteilen und mir zu bestätigen, dass mein Widerspruch
berücksichtigt wird (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG).
o Ich bitte Sie, die Anschrift in Ihrem Adressenbestand und in dem des Dienstleistungsunternehmens unverzüglich zu löschen und mir die Löschung mitzuteilen.
o Nach § 28 Abs. 4 BDSG sind Sie verpflichtet, mich auf mein Widerspruchsrecht
hinzuweisen sowie mir mitzuteilen, wo ich dieses geltend machen kann. Diese Angaben
fehlten auf dem Werbeschreiben, sodass ich Sie bitte, dies nunmehr nachzuholen.
Sofern Sie einen Dienstleister beauftragt haben, die Werbemaßnahme durchzuführen, teilen
Sie mir bitte Namen und Adresse dieses Unternehmens mit, damit ich dort ggf. meine datenschutzrechtlichen Ansprüche noch einmal selbst anmelden kann.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*)
Bezeichnung der werbenden Firma
M 15
Absender
Name
______________________
Vorname
______________________
Straße
______________________
PLZ ____
An *)
Datum:
Ort
_______________
____________________
______________________
______________________
______________________
______________________
Mahnung wegen Verwendung meiner Anschrift
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Schreiben vom .............. hatte ich Sie gebeten,
o mir Auskunft über die Daten zu erteilen, die Sie über mich gespeichert haben,
o zukünftig meine Daten nicht mehr für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung einzusetzen,
o meine Daten zu löschen.
Da ich noch nichts von Ihnen gehört habe, erwarte ich, dass Sie dies nun unverzüglich nachholen. Andernfalls müsste ich mich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz beschweren.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
*)
Bezeichnung der werbenden Firma, Anschrift
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