Informationen für Eltern und Schülerinnen und Schüler der EF im Schuljahr 2016/17 am FMG Qualifikationsphase und Wahl der Leistungs- und Grundkurse ORGANISATION DER GYMNASIALEN OBERSTUFE (gesetzliche Grundlage: APO-GOSt in der derzeit gültigen Fassung) • Unterricht in Kursen (Folgekursprinzip) • Zuordnung der Fächer zu Aufgabenfeldern • Leistungsbewertung: Punktesystem (ab Q1) Klausuren/„Sonstige Mitarbeit“ 50/50 Vorgaben für die Fächerbelegung Durch die Fächerwahl in der EF wird die weitere Schullaufbahn wesentlich bestimmt. • bei Belegung der Fächer zu Beginn der EF müssen Vorgaben für die Qualifikationsphase und Wahl der Abiturfächer mitbedacht werden. • Festlegung 1./2. Abiturfach: Ende EF mit Lk-Wahlen • Festlegung 3./4. Abiturfach: zu Beginn Q2 WochenstundenzahI • EF & Qualifikationsphase (Q1 und Q2): im Durchschnitt jeweils 34 WS (á 45‘) • Der Pflichtunterricht in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe umfasst insgesamt 102 Wochenstunden (von 265 WS für den Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife lt. KMK-Beschluss) BELEGUNGSÜBERSICHT (gesetzliche Grundlage: APO-GOSt in der derzeit gültigen Fassung) EF Q1/Q2 Abiturprüfung Einführungsphase Qualifikationsphase 4 Abiturfächer: • mind. 9 Grundkurse im Pflichtbereich, 2 im Wahlpflichtbereich (3-stündig, neue Fs 4-stündig) • 2 Leistungskurse • 2 Leistungskursfächer (5-stündig) • 2 Grundkursfächer • 7 bzw. 8 Grundkurse (3-stündig) 2 Fächer aus D, M, Fs; die 4 Abiturfächer decken • Projektkurse / Zk die 3 Aufgabenfelder ab • Vertiefungskurse • ø 34 Stunden (Block I) (Block II) • ø 34 Stunden • Versetzung in Q1 Gesamtqualifikation UNTERRICHTSFÄCHER UND AUFGABENFELDER sprachlichliterarischkünstlerisches Aufgabenfeld Deutsch Englisch Französisch Italienisch Kunst Musik Literatur (nur in Q1) gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld mathematischnaturwissenschaftlichtechnisches Aufgabenfeld Geschichte Geographie Sozialwissenschaften Pädagogik Philosophie Mathematik GeZ (nur in Q2) SwZ (nur in Q2) Informatik (nur in EF) keinem Aufgabenfeld zugeordnet: Physik Chemie Biologie Religion, Sport, VTF & PJK Allgemeine Belegungsverpflichtungen I Bis zum Abitur müssen folgende Fächer durchgängig belegt werden: • D, 1Fs, M • 1 Gesellschaftswissenschaft (Gw: Geo, Pa, Ge, Sw, Pl) • 1 Naturwissenschaft (klassische Nw: Bi, Ph, Ch) • Sport und die Abiturfächer In den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase müssen • 8 Leistungskurse und • mindestens 30 anrechenbare Grundkurse für die Gesamtqualifikation nachgewiesen werden. • neu einsetzende Fs: als vierstündiger Grundkurs durchgängig bis zum Ende der Qualifikationsphase belegungspflichtig • bis zum Abitur: entweder eine weitere Fs oder eine zusätzliche Nw durchgängig belegungspflichtig (Schwerpunktbildung) Allgemeine Belegungsverpflichtungen II Ku/Mu: Wer Ku/Mu Ende EF abwählt, muss in Q1 Literatur belegen. • Ge/Sw: Wer Ge/Sw nicht in EF/Q1 belegt, muss GeZ/SwZ in Q2 belegen. • Nw: Ein weiteres Fach aus Aufgabenfeld III muss belegt werden, wenn keine weitere Fs belegt wird. • Philosophie: Pl als Ersatzfach für Religion erfordert ein weiteres Fach aus Aufgabenfeld II, nur Philosophie ist nicht möglich. Projektkurse . • Zweistündiger Jahreskurs in der Qualifikationsphase (Q1 und Q2) (halbjahresübergreifend) • Anbindung an ein Referenzfach (Leistungs- oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase) • Wahlkurs • Projektorientiertes, anwendungsorientiertes, ggf. fachübergreifendes Arbeiten (auch in Gruppen) • Rahmenthema – klare Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans im Referenzfach • mögliche Einbindung von - außerschulischen Partnern - europäisch-internationalen Projekten • Der Projektkurs ist nicht der Vertiefungskurs des Referenzfaches! 8 Projektkurse - Fortsetzung Die Kolleginnen und Kollegen, die einen Projektkurs anbieten, sind gehalten, vor Beginn des Kurses aufzuzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, diese Leistung zu erbringen. Projektkurse sind per Definition ein „Wahlangebot, das auf Exzellenz abzielt“ (vgl. §11 APO-GOSt) Diese Konzeption unterscheidet den Projektkurs vom herkömmlichen Unterricht, in dem Inhalte und Gegenstände sequenziell wechseln und eröffnet durch den geforderten „langen Atem“ die Möglichkeit zu intensiver, wissenschaftspropädeutischer Auseinandersetzung mit einem Thema. Projektkurse - Fortsetzung • Mögliche Entpflichtung von der Facharbeit • Jahresnote: Zum Halbjahr wird keine Note vergeben, die Belegung wird auf der Schullaufbahnbescheinigung ausgewiesen • Anrechnung in doppelter Wertung (wie zwei Grundkurse) Bisherige Angebote am FMG (Auswahl): PJK Englisch (Bl), PJK Wirtschaft live (Me), PJK Physik-Philosophie (Rg/Pr), PJK Geographie (Kö) PJK Informatik (Dp/Os) 10 ANZAHL / DAUER DER KLAUSUREN (Q1) Dauer (Min.) Kursart Anzahl Gk 2 90 Lk 2 135 • Die Verpflichtung, Klausuren in den Fächern nach Wahl zu schreiben, gilt mindestens für ein Halbjahr. • Eine Facharbeit ersetzt die 1. Klausur im 2. Halbjahr Berechtigungen, Versetzung & Wiederholung Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) am Gymnasium nach EF • wird mit der Versetzung in die Qualifikationsphase erworben • Sollte die Versetzung nur knapp verfehlt werden, kann der Mittlere Schulabschluss nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung dennoch zuerkannt werden, wenn die Versetzungsanforderungen für die Realschule erfüllt sind. Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss am Gymnasium (HSA 10) • wird nach der EF erworben, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses erfüllt sind. Zudem gibt es die Möglichkeit der Nachprüfung zum Erwerb eines Schulabschlusses. Versetzung EF Q1 Versetzung in die Qualifikationsphase Grundlage: Leistungsbewertungen im 2. Hj. EF (9 Kurse Pflichtbereich, 1 Kurs Wahlbereich) Versetzung: a) 10 versetzungswirksame Kurse mit mind. ausreichenden Leistungen b) 1x mangelhaft in versetzungswirksamen Kurs und in den übrigen Kursen mindestens ausreichend; (mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder in der fortgeführten Fremdsprache müssen allerdings durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Gruppe ausgeglichen werden.) Versetzung EF Q1 Ansonsten: Möglichkeit der Nachprüfung • möglich bei 1 x mangelhaft ohne Ausgleich: Nachprüfung in mangelhaftem Fach, wenn durch Verbesserung die Versetzungsbedingungen erfüllt werden Bei einer Wiederholung der EF ist eine Nachprüfung nicht zulässig. Schülerinnen und Schüler, die nach der Wiederholung der Einführungsphase nicht in die Qualifikationsphase versetzt wurden, müssen die gymnasiale Oberstufe verlassen. Wahl der Abiturfächer I • Zwar erst in Q2 ist 3./4. Abiturfach (Gk) verbindlich zu wählen, Wahlen für die Q1 beeinflussen aber maßgeblich die Wahlmöglichkeiten!!! • Als Abiturfächer können nur Fächer gewählt werden, die von der Einführungsphase an belegt und in denen spätestens mit Beginn der Qualifikationsphase Klausuren geschrieben werden: • Die vier Abiturfächer müssen das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlichtechnische Aufgabenfeld abdecken. • Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld wird nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt. Wahl der Abiturfächer II • Unter den 4 Abiturfächern müssen 2 der folgenden Fächer sein: - eine Fremdsprache - Deutsch - Mathematik • erster Lk: - eine aus der Sek I fortgeführte Fs oder M oder eine Nw oder D • zweiter Lk: - ein beliebiges anderes Fach aus dem Fächerangebot der Schule • Dadurch ausgeschlossene Abiturfachkombinationen: 2 Naturwissenschaften (Ph, Ch, Bi) Naturwissenschaft + Ku • Besonderheiten: 2 Fs oder Ku oder 2 Gw als Abiturfach funktionieren nur mit Mathematik unter den 4 Abiturfächern! Wahl der Abiturfächer III Bisher bei uns wählbare Leistungskurse: Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Pädagogik, Sozialwissenschaften, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie Neuerung seit 2016: Geographie oder Geschichte als Lk? Franz-Meyers-Gymnasium Hg Anwahl der Leistungskurse in Geschichte / Geographie Name: ______________________ Vorname: _______________________Tutor:________ Dieser Wahlbogen ist nur für die Schülerinnen und Schüler relevant, die beabsichtigen, Geschichte oder Geographie als Leistungskurs zu wählen. Sollten andere Schülerinnen und Schüler aus Versehen diesen Wahlbogen entgegengenommen haben, so geben sie ihn bitte unausgefüllt an die Projektleitung zurück. Erklärung Hiermit erkläre ich, dass ich einen der folgenden Leistungskurse verbindlich wähle. Diese verbindliche Wahl bestätige ich ebenfalls auf dem Bogen für den Hauptwahlgang der Leistungskurse, der in wenigen Wochen stattfinden wird. Mir ist bewusst, dass es für die Einrichtung einer dieser Leistungskurse wichtig ist, realistische, belastbare Zahlen zu erhalten. Bitte ankreuzen: Geschichte □ oder Geographie □ Abgabe bitte bis Freitag, 10.03.17 über den Briefkasten vor der PL! Eine spätere Abgabe kann leider nicht mehr berücksichtigt werden. Mönchengladbach, den____________ ____________________________________ Unterschrift d. Schülers/Schülerin ____________________________________ Unterschrift des /der Erziehungsberechtigten Wahl der Abiturfächer IV • Religionslehre ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, kann aber in der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten. Die Pflichtbedingungen im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld bleiben aber erhalten. • SuS, die sich vom Religionsunterricht befreien lassen, wählen als Ersatzfach Philosophie (Pl). Wird dabei Pl als Abiturfach gewählt, müssen in der Qualifikationsphase zwei Kurse in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach zusätzlich als Ersatz für Religionslehre belegt werden; dies können auch die Fächer Ge oder Sw sein, nicht jedoch die Pflichtkurse in diesen Fächern. • Sport kann nicht als Abiturfach gewählt werden, ist aber durchgängig zu belegen • grundsätzliches Problem Sport-Attest: ggf. Konflikt bei Abiturzulassung, daher eingehende Beratungen mit Beratungslehrer und Sportlehrer nötig, ggf. Ersatzfach wählen Einschränkungen beim Einrichten der Leistungskurse: • Es muss sichergestellt sein, dass das LK-Fach auch bei längerer Krankheit der Fachlehrerin/des Fachlehrers unterrichtet werden kann, d.h. es müssen mindestens zwei Kollegen/innen dieses Fach in der Oberstufe unterrichten können. • Es muss gewährleistet sein, dass ein LK desselben Faches auch für den nachfolgenden Abiturjahrgang eingerichtet werden kann. Wiederholer aus Q2.1 oder Q2.2 würden ansonsten einen oder evtl. sogar zwei ihrer LKs nicht mehr zur Verfügung haben. Organisatorisches • Einzelberatung durch Beratungslehrer (Hg/Dp) ab sofort in den Sprechstunden • Schülerinformation: 22.02.2017, 4. Std. verpflichtend für alle SuS • Abgabe der Vorwahlzettel Geographie- / Geschichte-Lk bis spätestens zum 10.03.2017 (Rückgabe über Tutor) • Abgabe der Lk-Wahlzettel und verbindliche Wahl bis spätestens zum 24.03.2017 (Rückgabe über Tutor) • Anmerkungen zum Zweitwunsch: - Der Zweitwunsch hat für die Projektleitung informativen Charakter. - Beide Fächer müssen sich vom Erstwunsch unterscheiden, auch diese Kombination muss die Lk-Bedingungen erfüllen. • bis 28.04.2017: verbindliche Wahl der Grundkurse • Mitte Mai 2017: Bekanntgabe der Blockung der Kurse, die in Q1 eingerichtet werden; evtl. Umwahlen aus organisatorischen Gründen Vielen Dank für Ihre und Eure Aufmerksamkeit!