Informationen für betriebsfremde Beschäftigte und Leiharbeiter Facility Management (FM) JUMO GmbH & Co. KG Moritz-Juchheim-Straße 1 36039 Fulda, Germany Telefon: +49 661 6003-9533 Telefax: +49 661 6003-602 Internet: www.jumo.net Teilenummer: 00383060 Buchnummer: FAS 617 Druckdatum: 2013-02-01 Inhalt 1 Einleitung .......................................................................................... 7 1.1 Lageplan JUMO, Werk I ...................................................................................... 7 1.2 Lageplan JUMO, Werk II und III ......................................................................... 8 2 Alarmregelung ................................................................................ 10 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und anderen Gefahren ......................... Notruf absetzen .................................................................................................. Löschversuch bei Entstehungsbrand ................................................................. Flucht .................................................................................................................. Weisungsbefugnis ............................................................................................... 3 Untersagungen ............................................................................... 11 3.1 Genussmittel ..................................................................................................... 11 3.2 Essen und Trinken ............................................................................................ 11 3.3 Mobilfunk ........................................................................................................... 11 3.4 Geheimhaltung .................................................................................................. 11 3.5 Zutrittsbeschränkung ....................................................................................... 11 3.6 Gefährliche Arbeiten ......................................................................................... 12 3.7 Sicherheitsvorkehrungen ................................................................................. 12 4 Unfallverhütung .............................................................................. 13 4.1 Vorschriften ....................................................................................................... 13 4.2 Ausrüstungsbeschaffenheit ............................................................................. 13 4.3 Persönliche Schutzausrüstung ........................................................................ 13 4.4 Brand- und Explosionsschutz .......................................................................... 13 Informationen für betriebsfremde Beschäftigte und Leiharbeiter 10 10 10 10 10 Inhalt 5 Anmeldung und Unterweisung ..................................................... 14 5.1 Anmelden/Abmelden ........................................................................................ 14 5.2 Fremdfirmenausweis ........................................................................................ 14 5.3 Fahrzeuge .......................................................................................................... 14 5.4 Verkehrsregelung .............................................................................................. 14 5.5 Unterweisung .................................................................................................... 14 5.6 Rettungseinrichtungen ..................................................................................... 14 5.7 Erste Hilfe .......................................................................................................... 15 5.8 Gefahrstoffe ....................................................................................................... 15 5.9 ESD/EGB-Bereiche ........................................................................................... 15 5.10 Lastenaufzug ..................................................................................................... 15 5.11 Koordination ...................................................................................................... 15 5.12 Störungen .......................................................................................................... 15 5.13 Managementsystem ......................................................................................... 16 5.14 Abfälle ................................................................................................................ 16 5.15 Sonn- und Feiertagsarbeit ............................................................................... 16 5.16 Das Gelände ist Video überwacht ................................................................... 16 6 Betriebliche Regelungen ............................................................... 17 6.1 Arbeitszeiten ..................................................................................................... 17 6.2 Pausenzeiten ..................................................................................................... 17 6.3 Tätigkeitsnachweise ......................................................................................... 17 7 Wichtige Telefonnummern ............................................................ 18 7.1 Notruf - extern ................................................................................................... 18 7.2 Notruf - intern .................................................................................................... 18 7.3 Örtlich zuständige Führungskraft ................................................................... 18 7.4 Brandschutz ...................................................................................................... 18 7.5 Werkschutz ........................................................................................................ 18 7.6 Arbeitssicherheit ............................................................................................... 18 7.7 Umweltschutz ................................................................................................... 18 Informationen für betriebsfremde Beschäftigte und Leiharbeiter 1 Einleitung 1.1 Lageplan JUMO, Werk I JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 7 1 Einleitung 1.2 Lageplan JUMO, Werk II und III JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 8 1 Einleitung Diese „Informationen für betriebsfremde Beschäftigte und Leiharbeiter“ sind Vertragsbestandteil und somit verbindlich. Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind, bevor Sie die Arbeit innerhalb unseres Werkes aufnehmen. Dies gilt insbesondere für die Beachtung und Einhaltung der Anforderungen des Arbeits-, Brandund Umweltschutzes. Werden diese gesetzlichen Vorschriften durch behördliche Maßnahmen konkretisiert (Genehmigungen, Anordnungen etc.) sind Sie verpflichtet, diese einzuhalten. Sie sind verpflichtet, die betriebsinternen Regelungen des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes (Alarmplan, Entsorgungsrichtlinien etc.) zu beachten und deren Befolgung durch die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter zu überwachen und sicherzustellen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz haben Sie zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 9 2 Alarmregelung 2.1 Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und anderen Gefahren 2.1.1 Notruf absetzen Der Werkschutz wird über den Notruf (112) alarmiert. Die Meldung muss enthalten: • Wo ist der Notfall/Unfall? • Was ist geschehen? • Wie viele Verletzte? • Wer meldet? • Warten auf Rückfragen 2.1.2 Löschversuch bei Entstehungsbrand Geeignetes Löschmittel ist zu benutzen, um einen Entstehungsbrand zu bekämpfen. 2.1.3 Flucht Beim Ertönen eines Warnsignals (Sirene, Hupe), z. B. im Falle eines Brandes, müssen die Gebäude sofort über die nächstliegenden Rettungswege, Notausgänge und Nottreppenhäuser verlassen werden. Hierbei sind Personen in der Nachbarschaft zu warnen und verletzten oder behinderten Personen zu helfen. Suchen Sie die festgelegten Sammelplätze auf. Achtung: Keine Aufzüge benutzen! 2.1.4 Weisungsbefugnis Den Weisungen der Rettungskräfte und des Notfall-Einsatzleiters ist Folge zu leisten. JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 10 3 Untersagungen 3.1 Genussmittel Das Rauchen, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist in den Betriebsstätten, Büros und den Freigeländen einschließlich in Fahrzeugen strengstens verboten. Das Rauchen ist nur in speziell gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet. 3.2 Essen und Trinken In allen Produktionsbereichen ist der Verzehr von Lebensmitteln (Essen und Trinken) verboten. Zum Essen und Trinken stehen dafür vorgesehene Pausenräume zur Verfügung. 3.3 Mobilfunk Der Einsatz von Funktelefonen und anderen nicht explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln ist in explosionsgefährdeten Bereichen nicht erlaubt. 3.4 Geheimhaltung Das Anfertigen von Aufzeichnungen über Betriebseinrichtungen und Arbeitsweisen ist nicht gestattet. Dies schließt das Fotografierverbot ein. Darüber hinaus sind die Fremdfirmenmitarbeiter verpflichtet, auch nach Beendigung ihrer Arbeiten über vorgenannte Dinge Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. 3.5 Zutrittsbeschränkung Andere als die Ihnen zugewiesenen Arbeitsstellen dürfen nicht eigenmächtig betreten werden. JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 11 3 Untersagungen 3.6 Gefährliche Arbeiten Gefährliche Arbeiten sind grundsätzlich untersagt, z. B. Arbeiten in Behältern und engen Räumen, absturzgefährdete Arbeiten. Ausnahmen: Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen. 3.7 Sicherheitsvorkehrungen Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden. Zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit werden Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen erstrecken sich auf Personen, Fahrzeuge und alle mitgeführten Behältnisse und Gegenstände. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss der Fremdfirma zur Folge haben. JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 12 4 Unfallverhütung 4.1 Vorschriften Es gelten die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeits-, Umweltund Gesundheitsschutzvorschriften bzw. Unfallverhütungsvorschriften. Die gesetzliche Arbeitszeitregelung ist einzuhalten. 4.2 Ausrüstungsbeschaffenheit Alle für die Auftragserfüllung verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen den aktuellen jeweiligen Vorschriften entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise benutzt werden. 4.3 Persönliche Schutzausrüstung Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen notwendig oder vorgeschrieben ist, muss der Fremdunternehmer diese seinen Mitarbeitern in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, diese persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen. 4.4 Brand- und Explosionsschutz Es gelten die Bestimmungen der Brandschutzordnung. Die Aushänge sind zu beachten. Feuergefährliche Arbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung (Schweißerlaubnisschein beim Werkschutz) • Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen • Arbeiten mit Zündgefahr (Schweißen, Brennen, Bohren usw.) JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 13 5 Anmeldung und Unterweisung 5.1 Anmelden/Abmelden Beim Eintritt ins Werk ist eine Anmeldung beim Werkschutz erforderlich. Gleichfalls besteht eine Abmeldepflicht beim Verlassen des Werkes. Dauerhaft beschäftigte Leih- und Fremdfirmenarbeiter (mit Firmenausweis) sind von dieser Verpflichtung befreit. 5.2 Fremdfirmenausweis Nach Erhalt des Fremdfirmenausweises ist dieser für jeden sichtbar zu tragen und beim Verlassen des Werkes beim Werkschutz abzugeben. 5.3 Fahrzeuge Die für die Durchführung des Arbeitsauftrages notwendigen Fahrzeuge sind zur Erlangung einer Einfahrerlaubnis beim Auftragsverantwortlichen anzumelden. Beim Parken auf JUMO-Gelände ist die Telenfonummer des Fahrzeugführers beim Pförtner anzugeben und sichtbar am Fahrzeug zu hinterlegen. 5.4 Verkehrsregelung Es gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung. Die Verkehrsaufsicht obliegt dem Werkschutz. Auf dem Firmengelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Das Parken der Fahrzeuge ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet. 5.5 Unterweisung Eine Unterweisung des Verantwortlichen der Fremdfirma erfolgt durch den Auftragsverantwortlichen (bzw. Koordinator). Der Verantwortliche der Fremdfirma ist für die Unterweisung seiner Mitarbeiter über allgemeine Gefährdungen seiner Tätigkeit verantwortlich. 5.6 Rettungseinrichtungen Vor Aufnahme der Arbeiten ist sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Hierzu gehören insbesondere: • Flucht- und Rettungswege • Feuerlöscher • Verbandkästen • Notrufnummern JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 14 5 Anmeldung und Unterweisung 5.7 Erste Hilfe Bei Arbeitsunfällen ist die Hilfeleistung der innerbetrieblichen Sanitäter und Ersthelfer zu nutzen. Die Notrufnummern finden Sie im Kapitel 7. 5.8 Gefahrstoffe Die Lagerung und der Einsatz von Gefahrstoffen ist dem Koordinator und der Abteilung Umwelt und Sicherheit vorher anzuzeigen (Sicherheitsdatenblatt). Besonders bei großflächiger Verarbeitung von geruchsintensiven Stoffen ist auf eine gute Belüftung der Räumlichkeiten zu achten. 5.9 ESD/EGB-Bereiche Für die mit ESD/EGB gekennzeichneten Bereich, gelten folgende Maßnahmen: • Zutritt zu „verriegelten“ Produktionsbereichen wird durch den Auftraggeber geregelt • ESD-Schutzzonen dürfen nur mit der durch den Auftraggeber festgelegten ESD-Schutzkleidung betreten werden (z. B. Fersenbänder, Erdungsstreifen) 5.10 Lastenaufzug Betriebsfremden Beschäftigten wird das Fahren mit Lastenaufzügen nur dann gestattet, wenn Sie unterwiesen wurden und dieses schriftlich dokumentiert wurde. 5.11 Koordination Damit sich Mitarbeiter verschiedener Auftragnehmer an der gleichen Arbeitsstelle in ihrer Ausführung nicht gegenseitig gefährden oder behindern, ist vor Arbeitsaufnahme eine gegenseitige Abstimmung unter Einbeziehung des Koordinators/ Projektleiters herbeizuführen. 5.12 Störungen Jede Störung und Gefährdung bei der Ausführung von Arbeiten ist dem Auftragsverantwortlichen oder dem Koordinator unverzüglich zu melden. JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 15 5 Anmeldung und Unterweisung 5.13 Managementsystem Das Unternehmen ist nach dem Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2000 und dem Umweltmanagementsystem DIN EN ISO 14001:2005 zertifiziert. Deshalb erwarten wir entsprechend der Unternehmenspolitik der Fa. JUMO GmbH & Co. KG bei der Ausführung der Tätigkeiten qualitäts- und umweltbewusstes Handeln. 5.14 Abfälle Die vom Auftragnehmer mitgebrachten Verpackungsmaterialien sind von diesem wieder zurück zu nehmen. Sonstige bei Arbeiten in der Fa. JUMO GmbH & Co. KG anfallenden Abfälle (Hausmüll, Bauschutt, Farbreste) sind je nach Leistungsvereinbarung vom Auftragnehmer oder im Hause JUMO zu entsorgen. Bei der Entsorgung auf dem Betriebsgelände ist auf die ordnungsgemäße Trennung der anfallenden Materialien zu achten. Die Lage der Sammelplätze ist der Abfall-Fibel zu entnehmen. 5.15 Sonn- und Feiertagsarbeit Sollte aus zwingenden betrieblichen Gründen Arbeiten an diesen Tagen durchgeführt werden, sind diese bei den zuständigen Behörden anzumelden. 5.16 Das Gelände ist Video überwacht Nach Vorgabe des Zoll und Luftfahrtbundesamtes ist das Gelände zu überwachen. Datenschutzrichtlinien werden eingehalten. JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 16 6 Betriebliche Regelungen 6.1 Arbeitszeiten Die regulären Arbeitszeiten sind: Montag bis Donnerstag von 07.00 – 16.00 Uhr Freitag von 07.00 – 12.15 Uhr Wird es erforderlich, dass außerhalb dieser Zeiten gearbeitet werden muss, so ist die Genehmigung der Abteilung Facility Management notwendig. 6.2 Pausenzeiten Montag bis Donnerstag Freitag 6.3 von 9.00 – 9.15 Uhr und von 12.00 – 12.30 Uhr von 9.00 - 9.15 Uhr Tätigkeitsnachweise Anwesenheit, Abwesenheit und Arbeitsunterbrechungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen und gegebenenfalls durch Stempeln zu dokumentieren. Bei einem Einsatz mehrerer Mitarbeiter und bei Tätigkeiten über mehrere Wochen sind die Stundenzettel wöchentlich durch den Auftraggeber gegenzuzeichnen. Nach Beendigung des Auftrages erfolgt die Fertigmeldung mit Stundenzettel und Aufmaß an den Auftraggeber. Gestellte Gegenstände (Computer, persönliche Schutzausrüstung etc.) sind nach Beendigung des Arbeitsauftrages wieder an JUMO zurückzugeben. JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 17 7 Wichtige Telefonnummern 7.1 Notruf - extern Feuerwehr, Notarzt Polizei (diese Nummern sind von jedem Telefon wählbar) 7.2 Notruf - intern Feueralarm, betriebliche Schäden Sanitäter (Gruppenruf) 7.3 0661/6003-112 0661/6003-113 Örtlich zuständige Führungskraft Leitung Facility Management Gruppenleiter Haustechnik 7.4 0661/6003-9533 0661/6003-268 Brandschutz Brandschutzbeauftragter 7.5 *+1112 *+1110 0661/6003-9533 Werkschutz 0661/6003-232 7.6 Arbeitssicherheit Leitung Umwelt und Sicherheit/ Sicherheitsfachkraft 7.7 0661/6003-540 Umweltschutz Abfallbeauftragter/ Gefahrgutbeauftragter JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01 0661/6003-650 18