Informationen für betriebsfremde Beschäftigte und

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Informationen
für betriebsfremde Beschäftigte
und Leiharbeiter
Facility Management (FM)
JUMO GmbH & Co. KG
Moritz-Juchheim-Straße 1
36039 Fulda, Germany
Telefon: +49 661 6003-9533
Telefax: +49 661 6003-602
Internet: www.jumo.net
Teilenummer: 00383060
Buchnummer: FAS 617
Druckdatum: 2013-02-01
Inhalt
1
Einleitung .......................................................................................... 7
1.1
Lageplan JUMO, Werk I ...................................................................................... 7
1.2
Lageplan JUMO, Werk II und III ......................................................................... 8
2
Alarmregelung ................................................................................ 10
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und anderen Gefahren .........................
Notruf absetzen ..................................................................................................
Löschversuch bei Entstehungsbrand .................................................................
Flucht ..................................................................................................................
Weisungsbefugnis ...............................................................................................
3
Untersagungen ............................................................................... 11
3.1
Genussmittel ..................................................................................................... 11
3.2
Essen und Trinken ............................................................................................ 11
3.3
Mobilfunk ........................................................................................................... 11
3.4
Geheimhaltung .................................................................................................. 11
3.5
Zutrittsbeschränkung ....................................................................................... 11
3.6
Gefährliche Arbeiten ......................................................................................... 12
3.7
Sicherheitsvorkehrungen ................................................................................. 12
4
Unfallverhütung .............................................................................. 13
4.1
Vorschriften ....................................................................................................... 13
4.2
Ausrüstungsbeschaffenheit ............................................................................. 13
4.3
Persönliche Schutzausrüstung ........................................................................ 13
4.4
Brand- und Explosionsschutz .......................................................................... 13
Informationen für betriebsfremde Beschäftigte und Leiharbeiter
10
10
10
10
10
Inhalt
5
Anmeldung und Unterweisung ..................................................... 14
5.1
Anmelden/Abmelden ........................................................................................ 14
5.2
Fremdfirmenausweis ........................................................................................ 14
5.3
Fahrzeuge .......................................................................................................... 14
5.4
Verkehrsregelung .............................................................................................. 14
5.5
Unterweisung .................................................................................................... 14
5.6
Rettungseinrichtungen ..................................................................................... 14
5.7
Erste Hilfe .......................................................................................................... 15
5.8
Gefahrstoffe ....................................................................................................... 15
5.9
ESD/EGB-Bereiche ........................................................................................... 15
5.10
Lastenaufzug ..................................................................................................... 15
5.11
Koordination ...................................................................................................... 15
5.12
Störungen .......................................................................................................... 15
5.13
Managementsystem ......................................................................................... 16
5.14
Abfälle ................................................................................................................ 16
5.15
Sonn- und Feiertagsarbeit ............................................................................... 16
5.16
Das Gelände ist Video überwacht ................................................................... 16
6
Betriebliche Regelungen ............................................................... 17
6.1
Arbeitszeiten ..................................................................................................... 17
6.2
Pausenzeiten ..................................................................................................... 17
6.3
Tätigkeitsnachweise ......................................................................................... 17
7
Wichtige Telefonnummern ............................................................ 18
7.1
Notruf - extern ................................................................................................... 18
7.2
Notruf - intern .................................................................................................... 18
7.3
Örtlich zuständige Führungskraft ................................................................... 18
7.4
Brandschutz ...................................................................................................... 18
7.5
Werkschutz ........................................................................................................ 18
7.6
Arbeitssicherheit ............................................................................................... 18
7.7
Umweltschutz ................................................................................................... 18
Informationen für betriebsfremde Beschäftigte und Leiharbeiter
1 Einleitung
1.1
Lageplan JUMO, Werk I
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
7
1 Einleitung
1.2
Lageplan JUMO, Werk II und III
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
8
1 Einleitung
Diese „Informationen für betriebsfremde Beschäftigte und Leiharbeiter“ sind Vertragsbestandteil
und somit verbindlich.
Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind, bevor Sie die
Arbeit innerhalb unseres Werkes aufnehmen.
Dies gilt insbesondere für die Beachtung und Einhaltung der Anforderungen des Arbeits-, Brandund Umweltschutzes. Werden diese gesetzlichen Vorschriften durch behördliche Maßnahmen konkretisiert (Genehmigungen, Anordnungen etc.) sind Sie verpflichtet, diese einzuhalten.
Sie sind verpflichtet, die betriebsinternen Regelungen des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes
(Alarmplan, Entsorgungsrichtlinien etc.) zu beachten und deren Befolgung durch die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter zu überwachen und sicherzustellen.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz haben Sie zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und
im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln
entsprechen.
Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt.
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
9
2 Alarmregelung
2.1
Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und anderen Gefahren
2.1.1 Notruf absetzen
Der Werkschutz wird über den Notruf (112) alarmiert.
Die Meldung muss enthalten:
• Wo ist der Notfall/Unfall?
• Was ist geschehen?
• Wie viele Verletzte?
• Wer meldet?
• Warten auf Rückfragen
2.1.2 Löschversuch bei Entstehungsbrand
Geeignetes Löschmittel ist zu benutzen, um einen Entstehungsbrand zu
bekämpfen.
2.1.3 Flucht
Beim Ertönen eines Warnsignals (Sirene, Hupe), z. B. im Falle eines Brandes,
müssen die Gebäude sofort über die nächstliegenden Rettungswege, Notausgänge und Nottreppenhäuser verlassen werden. Hierbei sind Personen in der
Nachbarschaft zu warnen und verletzten oder behinderten Personen zu helfen.
Suchen Sie die festgelegten Sammelplätze auf.
Achtung: Keine Aufzüge benutzen!
2.1.4 Weisungsbefugnis
Den Weisungen der Rettungskräfte und des Notfall-Einsatzleiters ist Folge zu
leisten.
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
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3 Untersagungen
3.1
Genussmittel
Das Rauchen, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist in den
Betriebsstätten, Büros und den Freigeländen einschließlich in Fahrzeugen
strengstens verboten.
Das Rauchen ist nur in speziell gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet.
3.2
Essen und Trinken
In allen Produktionsbereichen ist der Verzehr von Lebensmitteln (Essen und
Trinken) verboten.
Zum Essen und Trinken stehen dafür vorgesehene Pausenräume zur Verfügung.
3.3
Mobilfunk
Der Einsatz von Funktelefonen und anderen nicht explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln ist in explosionsgefährdeten Bereichen nicht erlaubt.
3.4
Geheimhaltung
Das Anfertigen von Aufzeichnungen über Betriebseinrichtungen und Arbeitsweisen ist nicht gestattet. Dies schließt das Fotografierverbot ein.
Darüber hinaus sind die Fremdfirmenmitarbeiter verpflichtet, auch nach
Beendigung ihrer Arbeiten über vorgenannte Dinge Stillschweigen gegenüber
Dritten zu bewahren.
3.5
Zutrittsbeschränkung
Andere als die Ihnen zugewiesenen Arbeitsstellen dürfen nicht eigenmächtig betreten werden.
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
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3 Untersagungen
3.6
Gefährliche Arbeiten
Gefährliche Arbeiten sind grundsätzlich untersagt,
z. B. Arbeiten in Behältern und engen Räumen, absturzgefährdete Arbeiten.
Ausnahmen:
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen.
3.7
Sicherheitsvorkehrungen
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden.
Zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit werden Kontrollen
durchgeführt. Die Kontrollen erstrecken sich auf Personen, Fahrzeuge und alle
mitgeführten Behältnisse und Gegenstände.
Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss der Fremdfirma zur Folge
haben.
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
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4 Unfallverhütung
4.1
Vorschriften
Es gelten die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeits-, Umweltund Gesundheitsschutzvorschriften bzw. Unfallverhütungsvorschriften.
Die gesetzliche Arbeitszeitregelung ist einzuhalten.
4.2
Ausrüstungsbeschaffenheit
Alle für die Auftragserfüllung verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen
den aktuellen jeweiligen Vorschriften entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise benutzt werden.
4.3
Persönliche Schutzausrüstung
Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen notwendig oder vorgeschrieben ist, muss der Fremdunternehmer diese
seinen Mitarbeitern in ausreichender Menge zur Verfügung stellen.
Die Mitarbeiter sind verpflichtet, diese persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen.
4.4
Brand- und Explosionsschutz
Es gelten die Bestimmungen der Brandschutzordnung.
Die Aushänge sind zu beachten.
Feuergefährliche Arbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung (Schweißerlaubnisschein beim Werkschutz)
• Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
• Arbeiten mit Zündgefahr (Schweißen, Brennen, Bohren usw.)
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
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5 Anmeldung und Unterweisung
5.1
Anmelden/Abmelden
Beim Eintritt ins Werk ist eine Anmeldung beim Werkschutz erforderlich.
Gleichfalls besteht eine Abmeldepflicht beim Verlassen des Werkes.
Dauerhaft beschäftigte Leih- und Fremdfirmenarbeiter (mit Firmenausweis) sind
von dieser Verpflichtung befreit.
5.2
Fremdfirmenausweis
Nach Erhalt des Fremdfirmenausweises ist dieser für jeden sichtbar zu tragen
und beim Verlassen des Werkes beim Werkschutz abzugeben.
5.3
Fahrzeuge
Die für die Durchführung des Arbeitsauftrages notwendigen Fahrzeuge sind zur
Erlangung einer Einfahrerlaubnis beim Auftragsverantwortlichen anzumelden.
Beim Parken auf JUMO-Gelände ist die Telenfonummer des Fahrzeugführers
beim Pförtner anzugeben und sichtbar am Fahrzeug zu hinterlegen.
5.4
Verkehrsregelung
Es gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung.
Die Verkehrsaufsicht obliegt dem Werkschutz.
Auf dem Firmengelände gilt Schrittgeschwindigkeit.
Das Parken der Fahrzeuge ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet.
5.5
Unterweisung
Eine Unterweisung des Verantwortlichen der Fremdfirma erfolgt durch den Auftragsverantwortlichen (bzw. Koordinator).
Der Verantwortliche der Fremdfirma ist für die Unterweisung seiner Mitarbeiter
über allgemeine Gefährdungen seiner Tätigkeit verantwortlich.
5.6
Rettungseinrichtungen
Vor Aufnahme der Arbeiten ist sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu
machen.
Hierzu gehören insbesondere:
• Flucht- und Rettungswege
• Feuerlöscher
• Verbandkästen
• Notrufnummern
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5 Anmeldung und Unterweisung
5.7
Erste Hilfe
Bei Arbeitsunfällen ist die Hilfeleistung der innerbetrieblichen Sanitäter und Ersthelfer zu nutzen.
Die Notrufnummern finden Sie im Kapitel 7.
5.8
Gefahrstoffe
Die Lagerung und der Einsatz von Gefahrstoffen ist dem Koordinator und der
Abteilung Umwelt und Sicherheit vorher anzuzeigen (Sicherheitsdatenblatt).
Besonders bei großflächiger Verarbeitung von geruchsintensiven Stoffen ist auf
eine gute Belüftung der Räumlichkeiten zu achten.
5.9
ESD/EGB-Bereiche
Für die mit ESD/EGB gekennzeichneten Bereich, gelten folgende Maßnahmen:
• Zutritt zu „verriegelten“ Produktionsbereichen wird durch den Auftraggeber
geregelt
• ESD-Schutzzonen dürfen nur mit der durch den Auftraggeber festgelegten
ESD-Schutzkleidung betreten werden (z. B. Fersenbänder, Erdungsstreifen)
5.10 Lastenaufzug
Betriebsfremden Beschäftigten wird das Fahren mit Lastenaufzügen nur dann gestattet, wenn Sie unterwiesen wurden und dieses schriftlich dokumentiert wurde.
5.11 Koordination
Damit sich Mitarbeiter verschiedener Auftragnehmer an der gleichen Arbeitsstelle
in ihrer Ausführung nicht gegenseitig gefährden oder behindern, ist vor Arbeitsaufnahme eine gegenseitige Abstimmung unter Einbeziehung des Koordinators/
Projektleiters herbeizuführen.
5.12 Störungen
Jede Störung und Gefährdung bei der Ausführung von Arbeiten ist dem Auftragsverantwortlichen oder dem Koordinator unverzüglich zu melden.
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
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5 Anmeldung und Unterweisung
5.13 Managementsystem
Das Unternehmen ist nach dem Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO
9001:2000 und dem Umweltmanagementsystem DIN EN ISO 14001:2005 zertifiziert.
Deshalb erwarten wir entsprechend der Unternehmenspolitik der Fa. JUMO
GmbH & Co. KG bei der Ausführung der Tätigkeiten qualitäts- und umweltbewusstes Handeln.
5.14 Abfälle
Die vom Auftragnehmer mitgebrachten Verpackungsmaterialien sind von diesem
wieder zurück zu nehmen. Sonstige bei Arbeiten in der Fa. JUMO GmbH & Co.
KG anfallenden Abfälle (Hausmüll, Bauschutt, Farbreste) sind je nach Leistungsvereinbarung vom Auftragnehmer oder im Hause JUMO zu entsorgen.
Bei der Entsorgung auf dem Betriebsgelände ist auf die ordnungsgemäße Trennung der anfallenden Materialien zu achten. Die Lage der Sammelplätze ist der
Abfall-Fibel zu entnehmen.
5.15 Sonn- und Feiertagsarbeit
Sollte aus zwingenden betrieblichen Gründen Arbeiten an diesen Tagen
durchgeführt werden, sind diese bei den zuständigen Behörden anzumelden.
5.16 Das Gelände ist Video überwacht
Nach Vorgabe des Zoll und Luftfahrtbundesamtes ist das Gelände zu überwachen.
Datenschutzrichtlinien werden eingehalten.
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
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6 Betriebliche Regelungen
6.1
Arbeitszeiten
Die regulären Arbeitszeiten sind:
Montag bis Donnerstag
von 07.00 – 16.00 Uhr
Freitag
von 07.00 – 12.15 Uhr
Wird es erforderlich, dass außerhalb dieser Zeiten gearbeitet werden muss,
so ist die Genehmigung der Abteilung Facility Management notwendig.
6.2
Pausenzeiten
Montag bis Donnerstag
Freitag
6.3
von 9.00 – 9.15 Uhr und
von 12.00 – 12.30 Uhr
von 9.00 - 9.15 Uhr
Tätigkeitsnachweise
Anwesenheit, Abwesenheit und Arbeitsunterbrechungen sind dem Auftraggeber
mitzuteilen und gegebenenfalls durch Stempeln zu dokumentieren.
Bei einem Einsatz mehrerer Mitarbeiter und bei Tätigkeiten über mehrere Wochen
sind die Stundenzettel wöchentlich durch den Auftraggeber gegenzuzeichnen.
Nach Beendigung des Auftrages erfolgt die Fertigmeldung mit Stundenzettel und
Aufmaß an den Auftraggeber.
Gestellte Gegenstände (Computer, persönliche Schutzausrüstung etc.) sind nach
Beendigung des Arbeitsauftrages wieder an JUMO zurückzugeben.
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7 Wichtige Telefonnummern
7.1
Notruf - extern
Feuerwehr, Notarzt
Polizei
(diese Nummern sind von jedem Telefon wählbar)
7.2
Notruf - intern
Feueralarm, betriebliche Schäden
Sanitäter (Gruppenruf)
7.3
0661/6003-112
0661/6003-113
Örtlich zuständige Führungskraft
Leitung Facility Management
Gruppenleiter Haustechnik
7.4
0661/6003-9533
0661/6003-268
Brandschutz
Brandschutzbeauftragter
7.5
*+1112
*+1110
0661/6003-9533
Werkschutz
0661/6003-232
7.6
Arbeitssicherheit
Leitung Umwelt und Sicherheit/
Sicherheitsfachkraft
7.7
0661/6003-540
Umweltschutz
Abfallbeauftragter/
Gefahrgutbeauftragter
JUMO, FAS 617, Ausgabe 2013-02-01
0661/6003-650
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