Abstracts Posterpräsentationen - Akademie für Ethik in der Medizin

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch im Namen von Julian Nida-Rümelin, Sprecher des Münchner Kompetenzzentrums Ethik (MKE), und dem Team meines Instituts für Ethik, Geschichte
und Theorie der Medizin möchte ich Sie bzw. Euch sehr herzlich zur diesjährigen Jahrestagung der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) in München
begrüßen.
Unter dem Titel „Vom Konflikt zur Lösung: Ethische Entscheidungswege in der Biomedizin“ wird sich die Tagung mit der Frage beschäftigen, wie medizinethische Entscheidungen in der Medizin und im Gesundheitswesen in einer transparenten und vor allem gut begründeten Art und Weise getroffen werden können. Wir
möchten dabei eine Brücke schlagen zwischen ethischer Theoriebildung und konkreten Entscheidungen in
der Praxis. Neben den Grundlagen ethischer Konfliktlösungen widmen sich die Plenarsitzungen deshalb
ethischen Abwägungen auf verschiedenen Ebenen, vom Einzelfall über ethische Komitees bis hin zum politischen Raum. Freie Vorträge in sechs parallelen Sektionen zu unterschiedlichen Fragen medizinethischer
Entscheidungsfindung vervollständigen das Programm. Insgesamt hoffen wir, mit dieser Tagung einen Beitrag zur Methodenreflexion in der biomedizinischen Ethik leisten zu können.
Die Präkonferenz-Praxisworkshops bieten Angehörigen der Gesundheitsberufe und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in verschiedenen Methoden der Medizinethik zu vertiefen.
Wir danken allen Mitwirkenden, die durch ihre wissenschaftlichen, organisatorischen oder finanziellen Beiträge zum Gelingen der Tagung beitragen, und wünschen Ihnen bzw. Euch einen interessanten und vor allem fruchtbaren Aufenthalt hier bei uns in München!
Georg Marckmann
(Tagungspräsident & Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin)
1
Veranstalter:
Akademie für Ethik in der Medizin e.V.
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin und
Münchner Kompetenzzentrum Ethik (MKE)
der Ludwig-Maximilians-Universität München
Tagungsleitung:
Georg Marckmann, Ralf Jox & Oliver Rauprich,
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der LMU
Tagungsort:
Hauptgebäude der LMU München, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München (Eingang: Amalienstraße 1)
Kontaktadresse:
Akademie für Ethik in der Medizin e. V.
Humboldtallee 36, D-37073 Göttingen
Tel.: +49 (0) 551 / 39 -9680, Fax: +49 (0) 551 / 39 -33996
E-Mail: [email protected], Internet: www.aem-online.de
2
Inhaltsverzeichnis
Tagungsprogramm............................................................................................................................................. 5
Abstracts Plenarsitzungen ................................................................................................................................. 9
Abstracts Freie Vorträge in parallelen Sektionen ............................................................................................ 10
Abstracts Posterpräsentationen ...................................................................................................................... 22
Eingeladene Referenten .................................................................................................................................. 31
Personenregister ............................................................................................................................................. 32
3
Tagungsprogramm
11.30 – 13.00 Uhr
Plenarsitzung 2:
Methoden ethischer Abwägung im Praxistest
Hörsaal M218
Fallpräsentation: Eva Winkler (Heidelberg)
Micha H. Werner (Greifswald): Deontologie
Bernward Gesang (Mannheim): Konsequentialismus
Oliver Rauprich (München): Kohärentismus
(„principlism“)
Hartmut Remmers (Osnabrück): Care-Ethik
Moderation: Georg Marckmann (München)
Donnerstag, 10. Oktober 2013
13.00 – 15.00 Uhr
Präkonferenz-Praxisworkshops
K. Kühlmeyer, J. Schildmann: Qualitative Forschungsmethoden in der Medizinethik
Hörsaal M105
R. J. Jox, E. C. Winkler: Entwicklung und Evaluation medizinethischer Leitlinien
Hörsaal M114
O. Rauprich, N. Paulo: Prinzipienethik in der Praxis
Hörsaal M110
Parmenides-Foundation: Neue Ansätze zur Unterstützung kognitiver und ethischer Exzellenz in der
medizinischen Praxis
Hörsaal M109
13.00 – 14.00 Uhr
Mittagspause
StuCafé Adalberstraße
15.30 – 17.30 Uhr
Mitgliederversammlung der AEM
Hörsaal M210
14.00 – 14.30 Uhr
Posterbegehung
Hörsaal M209
18.00 – 19.30 Uhr
Eröffnungsveranstaltung
Hörsaal M218
Julian Nida-Rümelin (München): Ethische Deliberation in pluralistischen Gesellschaften
Anschließend Stehempfang im Lichthof
14.30 – 16.30 Uhr
Freie Vorträge in parallelen Sektionen
Sektion 1:
Entscheidungen in der Ethikberatung
Hörsaal M114
M. Coors, A. Dörries: Moderieren oder beraten?
Evaluative und normative Aspekte ethischen Urteilens in Fallbesprechungen
A. May, M. Schochow, F. Steger: Die Moderation
von Ethik-Fallberatungen. Ergebnisse eines Videoworkshops
S. Salloch, P. Ritter, J. Vollmann, S. Wäscher, J.
Schildmann: Was ist ein ethisches Problem und
wie finde ich es? Methodologische Fragen der
Identifikation ethischer Probleme am Beispiel einer qualitativ-empirischen Studie zur Entscheidungspraxis in der Onkologie
I.V. Szlezák: Zum Status des moralischen Subjekts
in der ethischen Entscheidungsfindung. Philosophische Überlegungen am Beispiel der Klinischen
Ethikberatung
Moderation: Annette Riedel (Esslingen)
Freitag, 11. Oktober 2013
09.00 – 09.30 Uhr
Eröffnung der Tagung und Grußworte
Hörsaal M218
09.30 – 11.00 Uhr
Plenarsitzung 1:
Grundlagen ethischer Konfliktlösungen
Hörsaal M218
Thomas Schmidt (Berlin): Moralische Konflikte
und die Reichweite ethischer Theorien
Jeremy Sugarman (Baltimore): Bioethical conflicts
and the roles of empirical evidence
Moderation: Bettina Schöne-Seifert (Münster)
11.00 – 11.30 Uhr
Kaffeepause
Räume M 210/M 209
5
Sektion 2:
Entscheiden über das Lebensende
Hörsaal M105
M.-L. Raters: Das Säuglings-Dilemma: Eine NagelProbe
G. Neitzke: Entwicklung und Anwendung eines
„Dokumentationsbogens Therapiebegrenzung“
zur prozeduralen Absicherung von Entscheidungen am Lebensende
M. Haas, H. Kohlen: Wer entscheidet am Lebensende? Entscheidungsfindungsprozesse zur PEGErnährung bei Menschen mit fortgeschrittener
Demenz. Die Rollen der Pflegenden
A. Walker: Ethische Entscheidungen in Hospizen
aus der Sicht von Pflegekräften. Ergebnisse einer
qualitativen Studie in drei Hospizen in NordrheinWestfalen
Moderation: Fred Salomon (Lemgo)
Samstag, 12. Oktober 2013
09.00 – 10.30 Uhr
Freie Vorträge in parallelen Sektionen
Sektion 4:
Ethische Abwägungen
Hörsaal M114
M. Langanke: Abwägung mit Maß? Empirischethische Untersuchungen zur Abwägungspraxis
im Tierversuchswesen
N. Paulo: Spezifizierung und Abwägung in
ethischen Entscheidungen
R. Kipke: Das Richtige und das Gute in der
Abwägung
Moderation: Ralf Stoecker (Bielefeld)
Sektion 5:
Grundlagen ethischer Entscheidungen
Hörsaal M105
E. Romfeld: Kann es Klinische Ethik ohne
Metaethik geben?
J. Schildmann, S. Salloch, S. Wäscher, J. Vollmann:
Der Beitrag qualitativer Sozialforschung zur
Lösung medizinethischer Konflikte
F. Kliesch: Informelle Infrastrukturen von
Entscheidungskontexten: Kompetenzen und
Techniken der Klinikseelsorge in ethischen
Entscheidungsprozessen
Moderation: Alfred Simon (Göttingen)
Sektion 3: Workshop der AG Sprache und Ethik
Hörsaal M110
Macht Sprache Ethik? Der Einfluss sprachlicher
Darstellungs- und Kommunikationsformen auf
ethische Entscheidungen
Moderation: Silke Schicktanz (Göttingen)
16.30 – 17.00 Uhr
Kaffeepause
Räume M 210/M 209
17.00 – 18.30 Uhr
Plenarsitzung 3:
Institutionalisierte Abwägungsprozesse in der
klinischen Praxis
Die Rolle des Ethikberaters: Moderation – Mediation – Beratung?
Hörsaal M218
Stella Reiter-Theil (Basel)
Kurt W. Schmidt (Frankfurt)
Klaus Kobert (Bielefeld)
Alfred Simon (Göttingen)
Moderation: Gerald Neitzke (Hannover)
Sektion 6:
Ethik und Politik
Hörsaal M110
D. Strech: Neue Konflikte nach der Lösung.
Herausforderungen im Rahmen normativer
Versorgungsforschung und biopolitischer Einflussnahme
C. Jung: Ethikkommissionen in der Politik –
Weichenstellung vor Beratungsbeginn?
C. Fourie, V. Wild: „Public accountability“ und die
Ethik der Entscheidungen in der Schweizerischen
Gesundheitsreform
Moderation: Jochen Taupitz (Mannheim)
19.30 Uhr
Konferenzdinner
„Der Pschorr“, Viktualienmarkt 15, 80331 München
mit Rainer Erlinger (Berlin)
10.30 – 11.00 Uhr
Kaffeepause
Räume M 210/M 209
6
11.00 – 12.30 Uhr
Plenarsitzung 4:
Ethische Abwägungen im politischen Raum
Podiumsdiskussion mit kurzen Eingangsstatements
Hörsaal M218
Wolf-Michael Catenhusen (Berlin): Politik
Kristiane Weber-Hassemer (Frankfurt a.M.):
Recht
Claudia Wiesemann (Göttingen): Ethik
Silke Schicktanz (Göttingen): Bürgerbeteiligung
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München): Kirche
Moderation: Jochen Taupitz (Mannheim)
12.30 – 13.00 Uhr
Abschluss der Tagung, Verabschiedung
7
Abstracts
Plenarsitzungen
P1
1b Bioethical conflicts and the roles of empirical
evidence
J. Sugarman, H. M. Meyerhoff
Berman Institute for Bioethics, Baltimore
Grundlagen ethischer Konfliktlösungen
1a Moralischer Konflikte und die Reichweite
ethischer Theorien
T. Schmidt
Institut für Philosophie, HU Berlin
Distinguished from normative ethics, empirical
research in bioethics can be defined as the application of research methods in the social sciences
(e.g., anthropology, epidemiology, psychology,
and sociology) to the direct examination of issues
in bioethics. As such, the methods employed may
be qualitative (e.g., interviews, observations, and
content analyses) and/or quantitative (e.g., metaanalyses, surveys, psychological instruments, and
controlled studies). The data generated from
these studies can inform work in bioethics, including scholarship, policies, and practices, in a
variety of ways. First, purely descriptive studies
can provide information about moral beliefs or
practices. Second, established or new norms can
be tested. Third, facts relevant to normative arguments can be described. Fourth, likely consequences of practices can be assessed. Fifth, normative theories can be tested. Sixth, demonstration projects can be performed. After discussing
these roles in relation to conceptual work in bioethics, I will describe briefly two examples where
empirical evidence has played a role in illuminating discourse in bioethics. In particular, I will describe some empirical work related to the terminology used to describe research prompted considerable efforts regarding the quality of informed consent and a meta-analysis that illustrated problematic aspects of ‘conclusions’ regarding the appropriateness of using placebo
controls in research. While empirical data can
play important roles in informing bioethical debates and discussions, it is crucial that generating
these data use rigorous methods and those using
these data are alert to their limitations.
Von ethischen Theorien wird häufig nicht nur
theoretische Klärung, sondern auch praktische
Orientierung erwartet. Dies gilt insbesondere im
Hinblick auf Situationen, in denen widerstreitende moralische Gesichtspunkte gegeneinanderstehen. Konflikte dieser Art stehen regelmäßig auch
im Zentrum medizin- und bioethischer Diskussionen. In meinem Vortrag gehe ich der Frage nach,
wie ethische Theorien den genannten Erwartungen Rechnung tragen können. Hierfür untersuche
ich theoretische Entwürfe unterschiedlicher
Reichweite, um sie mit Blick auf ihre Leistungsfähigkeit und ihre strukturelle Attraktivität hin zu
vergleichen. Im Ergebnis breche ich eine Lanze
für diejenige Form ethischer Theoriebildung, die
einen Schwerpunkt auf die möglichst präzise Benennung und Charakterisierung moralisch relevanter Gesichtspunkte legt und die Bildung eines
abschließenden Urteils darüber, wie diese Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen sind,
mehr oder weniger weitgehend der individuellen
moralischen Urteilskraft anheimstellt. Konzeptionen dieser Art sind, wie ich argumentiere, weitaus attraktiver, als häufig gemeint wird. Dies ist
nicht zuletzt deshalb der Fall, weil die einzig vertretbare Alternative, entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, in solchen Theorien besteht, die
dem Einzelnen das moralische Nachdenken nahezu vollständig aus der Hand nehmen. Solche Entwürfe kann man mit Recht als starr und unhandlich empfinden.
9
Abstracts
Freie Vorträge in parallelen Sektionen
S1
Schlussfolgerungen: (1) Leitfäden für ethische
Fallbesprechungen übersetzen normative Prinzipien in Regeln für einen Gesprächsprozess. (2)
Die Leitfäden geben damit einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Beteiligten evaluative ethische Urteile bilden und miteinander kommunizieren können. (3) Aufgabe des Moderators ist es,
darauf zu achten, dass die normativen Prinzipien,
die den Gesprächsprozess strukturieren, eingehalten werden. Er muss für sich klären und kommunizieren, ob und inwieweit seine eigenen evaluativen ethischen Urteile in das Gespräch einfließen sollen (Berater- vs. Moderatorenmodell).
Entscheidungen in der Ethikberatung
1a Moderieren oder beraten? Evaluative und
normative Aspekte ethischen Urteilens in
Fallbesprechungen
M. Coors (), A. Dörries
Zentrum für Gesundheitsethik, Hannover
Problemstellung: Fallbesprechungen als moderierte Prozesse der Entscheidungsfindung in ethischen Konfliktsituationen etablieren sich zunehmend im klinischen Bereich und allmählich auch
in der stationären Altenpflege. Bezüglich der Frage, auf welche Art und Weise in Fallbesprechungen unterschiedliche Geltungsansprüche miteinander vermittelt werden und welche Rolle der
Moderator bzw. die Moderatorin der Fallbesprechung hierbei spielt, bestehen allerdings Unklarheiten: Inwieweit soll er in den Prozess der Urteilsbildung der Gruppe eingreifen? Ist er neutraler Moderator oder bringt er sich als Berater mit
seiner Werthaltung in den Prozess der Urteilsbildung ein?
Methodik: Im ersten Teil wird eine theoretische
Grundlegung geboten, die von der Diskursethik
(Habermas) ausgehend die Unterscheidung zwischen evaluativen und normativen ethischen Urteilen einführt. Während evaluative ethische Urteile vor dem Hintergrund inhaltlich gefüllter
Überzeugungen über das gute Leben gefällt werden, kann normative Verbindlichkeit nur für Kriterien erreicht werden, die den Prozess der Urteilsbildung strukturieren. Die gängigen medizinethischen Prinzipien (Selbstbestimmung, NichtSchaden, Wohltun, Gerechtigkeit) werden in diesem Sinne als Normen interpretiert.
Vor diesem Hintergrund werden unterschiedliche
Leitfäden für die ethische Fallbesprechung (u.a.
Nijmegener Leitfaden) daraufhin analysiert, auf
welche Weise sie der Unterscheidung zwischen
evaluativem und normativem ethischen Urteil
Rechnung tragen und wie die Rolle des Moderators im Blick auf diese Unterscheidung bestimmt
wird.
1b Die Moderation von Ethik-Fallbesprechungen. Ergebnisse eines Videoworkshops
A. May (), M. Schochow, F. Steger
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Nach den Standards zur Ethikberatung des Vorstands der AEM verbindet sich bei der Moderation einer Ethik-Fallberatung „Moderationskompetenz mit ethischer Expertise“. Die Eigenheiten der
Moderation sind bislang kaum beschrieben. Ein
erstes Dokument zur Strukturierung einer EthikFallberatung stellt der Bochumer Arbeitsbogen
von 1986 mit Hinweisen zur Gestaltung des Gesprächsprozesses dar. In Folge gab es Variationen
des Ablaufbogens und der Strukturinstrumente
für spezielle Kontexte.
Inwieweit sich Elemente und Abläufe der Strukturinstrumente in der Praxis identifizieren lassen,
war Gegenstand eines von uns Ende 2012 durchgeführten videogestützten Simulationsworkshops. Dabei wurde mit Mitgliedern unterschiedlicher Professionen eines Klinischen Ethikkomitees eines Universitätsklinikums eine vorher unbekannte identische Konfliktsituation von mehreren langjährig erfahrenen Ethikberatern moderiert. Die Auswertung der Ethik-Fallberatungen
hat Unterschiede (1) bei den Vorgesprächen zu
Länge und Detailliertheit deutlich gemacht. Neben der unterschiedlichen Strukturierung des Beratungsprozesses wurden beim Videoworkshop
(2) die differenzierten Vorgehensweisen zur Kon10
fliktbearbeitung sichtbar. Dabei wurde neben den
formalen Kriterien das (3) strukturierte inhaltliche
Vorgehen deutlich.
Der Beitrag stellt Überschneidungen und Unterschiede der individuellen Moderationsansätze
dar. Quantitativ werden die Gesprächszeiten der
Teilnehmer erfasst. Die qualitative Auswertung
der Moderationspraxis zeigt, welchen Einfluss die
langjährige Praxis der Durchführung von EthikFallberatungen auf die Wahl der inhaltlichen
Schwerpunkte der Moderation hat. Dies erklärt,
dass die Beratungsergebnisse der vorgegebenen
identischen Konfliktsituation voneinander abweichen. Im Beitrag werden Folgerungen für die
Ausbildung von Ethikberatern und die Durchführung von Ethik-Fallberatungen diskutiert.
ist die Entwicklung einer dem spezifischen Kontext angepassten empirisch-ethischen Intervention zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
bei Patienten mit fortgeschrittener Krebserkrankung. Im Rahmen der ersten Phase dieser Studie
werden zu diesem Zweck mit Hilfe einer qualitativen Forschungsmethodik (nicht-teilnehmende
Beobachtung und semistrukturierte Interviews)
Zusammenhänge identifiziert und charakterisiert,
die als ethische Probleme aufgefasst werden
können. In diesem Kontext müssen Lösungsansätze für unterschiedliche theoretische Herausforderungen entwickelt werden. Exemplarisch
wird im Beitrag der Umgang mit folgenden Fragen vorgestellt: a) Sollte die Identifikation ethischer Probleme ausschließlich durch die an der
Handlungspraxis beteiligten Personen („stakeholder“) erfolgen? b) Inwiefern ist zur Identifikation
ethischer Probleme ethisch-theoretische Expertise erforderlich? c) Welche Bedeutung hat die
Auswahl eines spezifischen ethisch-theoretischen
Hintergrundes für die Identifikation und spätere
Analyse ethischer Probleme in einem empirischethischen Forschungsprojekt?
Ausgehend von diesen Fragen macht der Beitrag
deutlich, welche theoretischen Vorentscheidungen der Kennzeichnung bestimmter sozialer Zusammenhänge als „ethisches Problem“ zugrunde
liegen. Weiterhin wird aufgezeigt, wie mit diesen
Anforderungen im Rahmen eines empirischethischen Forschungsprojektes forschungspraktisch umgegangen wird. Ziel ist hierbei die Entwicklung eines ethisch-theoretisch rückgebundenen und sozialwissenschaftlich reflektierten Modells der Identifikation ethischer Probleme innerhalb einer sozialen Praxis.
1c Was ist ein ethisches Problem und wie finde
ich es? Methodologische Fragen der Identifikation ethischer Probleme am Beispiel einer
qualitativ-empirischen Studie zur Entscheidungspraxis in der Onkologie
S. Salloch (), P. Ritter, J. Vollmann, S. Wäscher, J. Schildmann
NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“,
Institut für Medizinische Ethik und Geschichte
der Medizin, Ruhr-Universität Bochum
Die Identifikation ethischer Probleme in der medizinischen Praxis im Rahmen empirischqualitativer Untersuchungen ist mit einer Reihe
von theoretischen Herausforderungen verbunden. Medizinethische Probleme sind nicht „objektiv vorhanden“, sondern werden durch betroffene Personen und Forscher als solche aufgefasst
und benannt. Theoretische Vorentscheidungen,
die in diesem Kontext getroffen werden müssen,
betreffen etwa die Abgrenzung ethischer Probleme von anderen, praktisch relevanten, Problemstellungen oder die Frage, welchen Personen
die „Definitionsmacht“ zur Auszeichnung ethischer Probleme zukommt. Die Frage nach den
theoretischen Voraussetzungen einer Kennzeichnung bestimmter Sachverhalte als „ethisches
Problem“ wird in der Medizinethik jedoch selten
explizit thematisiert.
Der Beitrag wird die Frage nach Wegen zur Identifizierung ethischer Probleme anhand des Beispiels einer empirisch-ethischen Studie in einer
onkologischen Klinik analysieren. Ziel der Studie
11
S2
1d Zum Status des moralischen Subjekts in der
ethischen Entscheidungsfindung. Philosophische Überlegungen am Beispiel der Klinischen Ethikberatung
I.V. Szlezák
Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW), Universität Tübingen
Entscheiden am Lebensende
2a Das Säuglings-Dilemma: Eine Nagelprobe
M.L. Raters
Institut für Philosophie/Institut für LER, Universität Potsdam
Der Vortrag basiert auf der Prämisse von Thomas
Nagel, dass es unauflösbare moralische Dilemmata gibt. Unter dem Etikett ‚die Nagel-Probe’ wird
eine Methode des professionellen Umgangs mit
solchen Konflikten zur Diskussion gestellt. Sie
kann dem Anspruch nach in allen Problemfeldern
der professionellen Angewandten Ethik zur Anwendung kommen. Im Vortrag sollen ihre Pointen
jedoch am Beispiel des Säuglingsdilemmas erläutert werden. Dabei geht es um die Frage, wie mit
Säuglingen verfahren werden soll, die mit so
schweren Behinderungen geboren werden, dass
ihr Leben von Qualen geprägt sein wird? Sollte
man sie mit allen Mitteln der modernen Intensivmedizin am Leben erhalten, oder darf man sie
sterben lassen oder aktiv töten?
Die Methode betrachtet den professionellen Angewandten Ethiker als einen Berater, der auf der
Grundlage eines moralphilosophischen Expertenwissens die verantwortlichen moralischen
Akteuren (Eltern und Ärzten) in ihrem Entscheidungsfindungsprozess unterstützt. Sie vollzieht
sich in zehn Schritten. Ein erstes Charakteristikum
ist ihre zyklische Struktur: Der professionelle Angewandte Ethiker hält an festgelegten Gelenkstellen des Abwägungsprozesses dazu an, vorherige
deskriptive und normative Weichenstellungen
neu zu überdenken. Ein zweites Charakteristikum
ist die explizite Möglichkeit der Diagnose ‚unauflösbares moralisches Dilemma‘, und ein drittes
Charakteristikum ist die Möglichkeit des Übergangs in eine ästhetische Phase von Ritualen des
Respekts, der Trauer und der bewussten Anerkennung von subjektiven Schuldgefühlen.
Zu diskutieren wäre erstens, ob solche Rituale
nicht eher den Entscheidungsträgern als den Opfern der Entscheidung dienen? Fraglich ist zweitens, ob subjektive Schuldgefühle nach einer Dilemma-Entscheidung ein fundamentum in re haben. Strittig ist drittens, wie konkret die Handlungsempfehlungen eines professionellen Ethikers noch sein können, nachdem er die Diagnose
‚unlösbares moralisches Dilemma‘ gestellt hat.
Bei ethischen Entscheidungsfindungen in der Biomedizin steht in der Regel die Selbstbestimmung des Patienten im Mittelpunkt der Überlegungen. So wird etwa in der klinischen Ethikberatung meist an erster Stelle nach dem Patientenwillen gefragt. Diese Praxis findet in der Theoriebildung eine Entsprechung im Autonomieprinzip
biomedizinischer Ethik nach Beauchamp/Childress.
Diesem Fokus auf das Prinzip der Autonomie als
zentraler moralisch-normativer Kategorie liegt
auf einer metaethischen Ebene ein Verständnis
des moralischen Subjekts als vernünftigem und
autonomen Individuum zugrunde, wie es in der
kantischen Ethik und in an diese anknüpfenden
Traditionen maßgeblich ist. Diese Konzeption des
moralischen Subjekts läuft jedoch Gefahr, zwei
Bedingungen zu übersehen: erstens, dass wir als
moralische Subjekte faktisch in komplexen Kontexten mit sozialen Beziehungen zu anderen stehen und zweitens, dass wir moralische Entscheidungen nicht nur rational fällen, sondern dass daran sehr häufig nicht-rationale „Urteile“, wie etwa emotionale Urteile, Präferenzen oder individuelle Werturteile und beteiligt sind.
Der vorliegende Beitrag möchte diesem Umstand
Rechnung tragen, indem er im Anschluss an Careethische Ansätze für eine alternative Konzeption
des moralischen Subjektes als eines in Beziehungen und komplexe Situationen eingebundenen
moralischen Akteurs argumentiert. Vor diesem
subjekttheoretischen Hintergrund ergibt sich für
den Anwendungskontext der klinischen Ethikberatung auf der Ebene der ethischen Theorie die
Konsequenz, der systematischen Bedeutung der
Komplexität der Dilemmata und ihrer Kontexte
gerecht zu werden, was - so die These des Beitrags - durch einen ethischen Kontextualismus
und eine hermeneutisch-narrative Herangehensweise an die ethischen Dilemmata erreicht werden könnte.
12
Damit ist viertens auch zu fragen, ob es ‚unauflösbare moralische Dilemma’ überhaupt gibt, weil
man ja offensichtlich jeden moralischen Konflikt
irgendwie entscheiden kann. Vor allem aber wäre
die Praxistauglichkeit der Methode zu diskutieren.
zicht durch den Patientenwillen legitimiert? Der
dritte Teil legt fest, wer die Entscheidung autorisiert und wer über die Begrenzung informiert
wurde. Diese Vorgaben erhöhen die Transparenz
der Entscheidung zur Therapiebegrenzung und
damit die Wirksamkeit im Anwendungsfall.
Die Stationsteams wurden über die Strukturvorgaben des DT informiert und in einem offenen
Prozess wurden die Bedürfnisse der jeweiligen
Station für den DT erfasst und der Bogen entsprechend angepasst. Unterschiede betrafen vor
allem Art und Umfang lebensrettender Maßnahmen und die zur Autorisierung erforderlichen
Personen. Derzeit werden auf Intensiv- und Normalstationen, in der Frauenklinik und Psychiatrie
unterschiedliche DT eingesetzt. Das bedarfsorientierte, mitarbeiterzentrierte Vorgehen erhöht Akzeptanz und Verbindlichkeit des DT auf den Stationen.
2b Entwicklung und Anwendung eines „Dokumentationsbogens Therapiebegrenzung“ zur
prozeduralen Absicherung von Entscheidungen am Lebensende
G. Neitzke
Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie
der Medizin, Medizinische Hochschule Hannover
Fragestellung: Seit einigen Jahren werden in
Deutschland Instrumenten zur strukturierten Entscheidungsfindung am Lebensende entwickelt.
Dazu zählen „do-not-resuscitate-Anordnungen“
(DNR-orders), Bögen zum „Verzicht auf Wiederbelebung“
(VaW),
„allow-natural-deathVerfügungen“ (AND) und „Notfallbögen“. Das Klinische Ethik-Komitee an einem Universitätsklinikum beabsichtigte in diesem Kontext die Einführung eines umfassenden „Dokumentationsbogens
Therapiebegrenzung“ (DT) als Strukturierungshilfe für verbindliche Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen.
Methodik: Die Entwicklung und Implementierung
des DT umfasst zwei Entscheidungswege, die
ethisch und prozedural abzusichern waren: Zum
einen soll die Entwicklung in einer transparenten,
mitarbeiterzentrierten und bedürfnisorientierten
Weise erfolgen. Zum anderen ist für den Anwendungsfall eine medizinische Eindeutigkeit, ethische Klarheit und juristische Verbindlichkeit des
DT erforderlich, um die angestrebte Entscheidungssicherheit herstellen zu können. Das
schrittweise Vorgehen bei der Erarbeitung und
Einführung des DT wird dargestellt.
Ergebnisse: Vorgaben des Ethikkomitees zur
Struktur des DT waren: Im ersten Teil werden die
zu begrenzenden Behandlungsmaßnahmen aufgelistet, die lebenserhaltenden/-verlängernden
Charakter haben, über deren Einsatz schnell entschieden werden muss, und über die im Vorfeld
Entscheidungen getroffen werden können. Ein
zweiter Teil dokumentiert die Begründung für die
Therapiebegrenzung: Erfolgt sie aufgrund fehlender Erfolgsaussicht/Indikation, oder wird der Ver-
2c Wer entscheidet am Lebensende? Entscheidungsfindungsprozesse zur PEG-Ernährung
bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz.
Die Rollen der Pflegenden
M. Haas (), H. Kohlen
Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar
Hintergrund: Pflegende haben oft eine enge und
vertrauensvolle Beziehung zu Patienten mit fortgeschrittener Demenz und deren Angehörigen
während der Versorgung am Lebensende.
Dadurch werden sie auch in komplexe ethische
Entscheidungsfindungsprozesse über eine PEGErnährung involviert. Es ist wenig bekannt über
die pflegerischen Rollen und darüber, wie ihr
Handeln den Entscheidungsfindungsprozess beeinflusst.
Ziel der Studie: (1) Bestimmung der pflegerischen
Rollen in Entscheidungsfindungsprozessen über
eine PEG-Ernährung bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz und Klärung ihrer aktiven
und passiven Beteiligung. (2) Identifikation der
Einflüsse verschiedener Settings auf den Entscheidungsfindungsprozess.
Methode: Qualitative Studie: 24 Interviews mit
Pflegenden in Krankenhäuser, Altenheimen und
im häuslichen Bereich. Datenanalyse: Grounded
Theory Methodologie.
Ergebnisse: Pflegende nehmen verschiedene Rollen während Entscheidungsfindungsfindungspro13
zessen über eine PEG-Ernährung bei Menschen
mit fortgeschrittener Demenz ein. Sie agieren als
Experten, Vermittler, Begleiter und Advokaten.
Häufig initiieren häufig den Entscheidungsfindungsprozess. Sie sehen sich verantwortlich für
die vulnerablen Patienten und deren Angehörige
und versorgen diese unabhängig von der PEGEntscheidung während des gesamten Zeitraumes
und oft auch noch nach der Entscheidung. Ihre
pflegerische Beteiligung unterscheidet sich in den
Settings. Pflegende in den Altenheimen ergreifen
eine aktive und machtvolle Rolle im Entscheidungsfindungsprozess, während die Rolle der
Pflegenden in den Krankenhäusern stark von den
hierarchischen Strukturen geprägt ist. Im häuslichen Bereich bahnen die Pflegenden ihren Patienten den Weg für ein würdevolles Sterben.
Conclusio: Pflegenden können einen wertvollen
Beitrag zum Entscheidungsfindungsprozess leisten und wollen als Teammitglieder an der Entscheidungsfindung beteiligt sein. Ihre ethischen
Rollen müssen reflektiert werden. Pflegende in
Krankenhäusern benutzen keine ethische Sprache, um ihre Beteiligung zu beschreiben, während Pflegende im häuslichen Bereich von Würde
sprechen. Dennoch impliziert das in den Interviews geschilderte pflegerische Handeln nicht eine moralische Reflektion.
stitution. Ob und wie die Kodizes und das Leitbild
interpretiert werden, hat mit dem physischen
und psychischen Zustand der Patienten zu tun
und ist bedingt von der Stellung der Pflegekraft
innerhalb der Institution. Die Pflegenden haben
häufig eigene Verantwortungsbereiche: Manche
sind zuständig für bestimmte Therapieformen
wie Aroma- oder Musiktherapie, andere sind für
die ordnungsgemäße Verwahrung der Medizinprodukte zuständig. Zudem haben Hospize in der
Regel ein Bezugspflegesystem, wobei eine Pflegekraft hauptverantwortlich für einen Bewohner
zuständig ist. Aufgrund dieser unterschiedlichen
Funktionen und Verantwortungsbereiche gibt es
unterschiedliche Möglichkeiten für die Pflegekräfte, die Pflege zu gestalten.
Als ethische Haupthandlungsfelder wurden von
den befragten Pflegekräften die Medikation in
der präfinalen Phase, der Umgang mit terminaler
Sedierung und mit der Flüssigkeitszufuhr und Ernährung am Lebensende genannt. Entscheidungen innerhalb dieser Felder werden in der Regel
kollektiv getroffen. Die individuellen Entscheidungsspielräume der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen hauptsächlich den Pflegestil
und das auf den Gast bezogene Zeitmanagement.
Die Gestaltung dieser Entscheidungsspielräume
hängt dabei weniger von einem Rahmenkonzept
ab, wie es Leitbilder oder Ethikkodizes nahe legen
könnten, als vielmehr von einer Anspruchsanpassung der Pflegenden in der Praxis. Damit übernehmen die Pflegekräfte in einem Hospiz eine
sich selbst beratende wie korrigierende Funktion
in ethischen Fragen, die angesichts des individuellen Sterbens eines Gastes immer wieder von
Neuem ausgehandelt werden.
2d Ethische Entscheidungen in Hospizen aus der
Sicht von Pflegekräften. Ergebnisse einer
qualitativen Studie in drei Hospizen in Nordrhein-Westfalen
A. Walker
Lehrstuhl für Moraltheologie, KatholischTheologische Fakultät, Ruhr-Universität Bochum
Fragestellungen: (1) Wer fällt wann welche Entscheidungen in Hospizen? (2) Welche Entscheidungen sind ethisch relevant?
Methoden: Teilnehmende Beobachtung bei
Übergaben, Teamsitzungen und Fallbesprechungen über einen Zeitraum von einem Jahr. Interviewstudie mit hauptamtlichen Hospizmitarbeitern und -mitarbeiterinnen.
Abstract: Das Handeln des Pflegepersonals in
Hospizen ist umrahmt von rechtlichen und ethischen Regeln. Es agiert idealerweise im Sinne von
eigens für diese Berufsgruppe entworfenen
Ethikkodizes und entspricht dem Leitbild der In14
S3
3
sentiert. Die ethische Problematik erscheint je
nach Form der Darstellung in unterschiedlicher
Weise. Im medizinischen Bericht ist sie eher verborgen und muss herausgearbeitet werden. In
alltagssprachlicher Darstellung springt sie mehr
ins Auge, ist aber unter Umständen von subjektiven moralischen Urteilen geprägt. Hier bedarf das
ethische Problem in hohem Maße der Klärung,
kritischen Reflexion und gegebenenfalls der Umformulierung. In literarisch verdichteter Form
bleibt das moralische Urteil vielfach bewusst offen, die Darstellung ist unter Umständen provokativ, und die Komplexität der ethischen Problematik wird hier in prägnanter Weise mit individuellen Situationen und Geschichten verwoben.
Im Rahmen dieses Workshops wird anhand von
drei ausgewählten Fallbeispielen zu Maßnahmen
am Lebensende bei Demenz – einem fachsprachlichen, einem alltagssprachlichen und einem literarischen – herausgearbeitet, auf welche Weise
die sprachliche Gestaltung Einfluss auf den ethischen Entscheidungs- und Reflexionsprozess
nimmt. Worin bestehen die Stärken und Schwächen, vielleicht auch Gefahren der jeweiligen
Sprachform? Wie prägt und beeinflusst sie jeweils
das Wahrnehmen, Urteilen und Handeln in konkreten Situationen? Welche Standpunkte und
Perspektiven – etwa von Experten und Laien,
Handelnden und Betroffenen, Medizinern und
Angehörigen oder von verschiedenen Gesundheitsberufen – äußern sich dabei in sprachlicher
Form? Welche Rückschlüsse lassen sich daraus
auf die Bedeutung der Sprache für ethische
Kommunikations- und Entscheidungsprozesse in
der Praxis der Gesundheitsberufe überhaupt ziehen? Welche Bedeutung kann und sollte die Reflexion der sprachlichen Form für die Praxis ethischer Fallbesprechungen in verschiedenen Kontexten (auf Station, in Ethikberatung und Ethikkomitees, in der Aus- und Weiterbildung usw.)
haben? Welche Konsequenzen ergeben sich aus
der Reflexion auf den Einfluss der Sprache
schließlich für das Verständnis ethischer Prinzipien, Methoden und Urteilsformen in der
Ethiktheorie?
Veranstalter des Workshops ist die Arbeitsgruppe
„Sprache und Ethik“ der AEM, deren Thematik
und interdisziplinäre Arbeitsweise sich in diesem
Workshop spiegeln und deren bisherige Ergebnisse und Thesen in diesem Rahmen zur Diskussion
gestellt werden. An eine Einführung in die Thematik (Theda Rehbock) und kurze, kommentierte
Workshop der AG Sprache und
Ethik
Macht Sprache Ethik? Der Einfluss sprachlicher Darstellungs- und Kommunikationsformen auf ethische Entscheidungen
M. Herberhold, T. Rehbock, C. Fiebach, J. Huber, F. Kliesch
AG Sprache und Ethik in der Akademie für
Ethik in der Medizin
Wer in der medizinischen Praxis Entscheidungen
zu treffen, Konflikte zu lösen oder Probleme zu
bewältigen hat, orientiert sich hierbei bewusst
oder unbewusst an Normen und Prinzipien, um
deren Klärung und Begründung die Ethik als Theorie der Moral sich bemüht. Die bloße Kenntnis
der Normen und Prinzipien reicht aber nicht, um
in der Praxis zu richtigen bzw. guten Entscheidungen und Konfliktlösungen zu kommen. Es bedarf vielmehr der Fähigkeit, konkrete Situationen
in Orientierung an ethischen Gesichtspunkten
mittels der Urteilskraft angemessen wahrzunehmen und zu beurteilen. Für die Anwendung allgemeiner Regeln gibt es, wie schon Aristoteles
und Kant wussten, keine allgemeinen Regeln. Die
Fähigkeit des Urteilens ist allein durch Übung und
Praxis zu erwerben. In der Medizin- und Pflegeethik hat sich in dieser Hinsicht die Praxis ethischer Fallbesprechungen etabliert und bewährt,
die ihrerseits durch verschiedene ethiktheoretische Ansätze – beispielsweise der Kasuistik, der
Situationsethik oder der narrativen (Bio-)Ethik –
in ihrer methodischen Bedeutung für ethische
Entscheidungsprozesse reflektiert werden. Ein
aus unserer Sicht ethisch sehr bedeutsamer Aspekt aber wird dabei bisher unzureichend beachtet: der Einfluss der Sprache.
„Fälle“ bedürfen, um besprochen, reflektiert und
vielleicht „gelöst“ zu werden, der sprachlichen
Artikulation. Je nachdem, wer welche Art von Fall
oder Geschichte in welchem Kontext und zu welchem Zweck schildert, erfolgt diese Schilderung in
einer anderen sprachlichen Form. Im Rahmen von
ethischen Fallbesprechungen lassen sich im Wesentlichen drei Formen sprachlicher Darstellung
unterscheiden: Manche Fälle lesen sich wie ein
medizinisches Dokument, andere haben eher die
Form einer persönlichen Erzählung in Alltagssprache, oder sie werden literarisch verdichtet prä15
Präsentationen der drei Fallbeispiele (Johannes
Huber, Fabian Kliesch, Constanze Fiebach) von
insgesamt 30 bis 40 Minuten schließt sich eine
Fishbowl-Diskussion an (Moderation Mechthild
Herberhold). Diese offene Diskussionsform (Innen-Außenkreis-Methode) zeichnet sich dadurch
aus, dass alle am Workshop Teilnehmenden aktiv
werden können. Es wird also keine längeren Vorträge geben, sondern Statements, Thesen und
Impulse durch Mitglieder der Arbeitsgruppe zur
Belebung der Kommunikation und Diskussion.
S4
teilung bestimmter Schadens-Nutzen-Konstellationen heraus und verdeutlicht, dass die Etablierung einer solchen Metrik auf der Basis der vorgegebenen Einteilungen zu zulässigen Forschungszwecken und der etablierten Kategorien
zur Einstufung des Schadens und Leidens von
Versuchstieren möglich ist.
Im dritten Schritt konfrontiert er die Resultate
aus Schritt 2 mit der antragsseitigen Abwägungspraxis. Dazu greift er auf Ergebnisse einer Dokumentenanalyse von ca. 200 Anträgen aus den
Jahren 2010-2012 zurück. Diese Ergebnisse berechtigen zu der These, dass die faktische Abwägungspraxis durch die Antragsteller methodologisch insuffizient ist, da diese nie die ihren Abwägungen zugrundeliegende Metrik explizieren.
Im abschließenden vierten Schritt schließlich interpretiert der Referent diesen Befund vor dem
Hintergrund der Genehmigungspraxis in Deutschland. Er stellt die These auf, dass der Genehmigungspraxis im Tierversuchswesen eine implizite
Metrik zugrundeliegt, der zufolge der Nutzen von
Tierversuchen, solange diese nur die Kriterien des
3R-Prinzips (Reduction, Replacement, Refinement) erfüllen, gegenüber beliebig hohem Leid
von Versuchstieren im Zweifelsfall immer überwiegt. Trifft diese Einschätzung zu, so wäre allerdings eine Preisgabe von Abwägungsansprüchen
unter Rückkehr zur reinen 3R-Prüfung möglich
und methodisch transparenter.
Ethische Abwägungen
4a Abwägung mit Maß? – Empirisch-ethische
Untersuchungen zur Abwägungspraxis im
Tierversuchswesen
M. Langanke
Theologische Fakultät, Erst-Moritz-ArndtUniversität Greifswald
Das Tierversuchswesen ist in hohem Maße geeignet, die Praxis der Güterabwägung in einem Feld
von hohem forschungsethischem Konfliktpotential zu analysieren. Denn seit Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz ist der
Nutzen geplanter Tierversuchsvorhaben prinzipiell abwägungsbedürftig gegenüber Belangen des
Tierschutzes geworden. Vor diesem Hintergrund
fordert der Gesetzgeber von Antragstellern eine
Stellungnahme zur ethischen Vertretbarkeit ihrer
Versuchsvorhabens im Abwägungsmodus, die
von der genehmigenden Behörde und der sie beratenden Kommission überprüft wird.
In seinem Vortrag skizziert der Referent im ersten
Schritt zunächst die gesetzlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen, denen
die Prüfung von Tierversuchsvorhaben in
Deutschland unterliegt.
In einem zweiten Schritt umreißt er sodann metaethisch formulierbare Anforderungen, denen
Güterabwägungen unterliegen müssen, wenn sie
intersubjektiv vermittelbare und methodisch kontrollierbare Entscheidungen liefern sollen. Als
fundamentale Anforderung stellt er die Etablierung einer zumindest relativen Metrik zur Beur-
4b Spezifizierung und Abwägung in ethischen
Entscheidungen
N. Paulo
Universität Hamburg und Kennedy Institute of
Ethics, Georgetown University
Entscheidungen transparent zu treffen und zu
rechtfertigen ist zentral für den Umgang mit
schwierigen medizinethischen Fragen, über die
kein gesellschaftlicher Konsens besteht. Transparenz ermöglicht Kritik und kann so Vertrauen stiften. Wie kann man ethische Fragen aber transparent entscheiden? Transparenz erfordert jedenfalls eine Verbindung zwischen einer gut begründeten normativen Theorie und der konkreten
Entscheidung. Die in der Medizinethik verbreitet
genutzten Methoden, die diese Verbindung herstellen sollen, sind Spezifizierung und Abwägung.
In meinem Vortrag werde ich das einflussreiche
Verständnis dieser Methoden bei Tom Beauch16
amp, Jim Childress und Henry Richardson herausarbeiten und vor dem Hintergrund juristischer
Methoden wichtige Konkretisierungen vorschlagen. Bei allen Unterschieden zwischen Recht und
Ethik bestehen doch – und dies gilt besonders für
die angewandte Ethik – methodisch beachtliche
Parallelen: In beiden Bereichen müssen vor dem
Hintergrund eines bestimmten normativen Systems in begrenzter Zeit konkrete Einzelfälle beantwortet werden, selbst wenn nicht alle empirischen Fragen geklärt sind. In der Rechtstheorie
wurde über Jahrhunderte diskutiert, wie man mit
Normen umgehen kann, in welchen Beziehungen
verschiedene Methoden zueinander stehen und
welche Möglichkeiten und Begrenzungen die jeweiligen Methoden haben. Diese Debatten nehmen in vielerlei Hinsicht die Methodendiskussion
in der angewandten Ethik vorweg. Ich werde vor
allem die Arbeiten des Rechtstheoretikers Robert
Alexy nutzen, um die ethischen Methoden zu
analysieren und zu informieren. Dies wird zeigen,
dass die Spezifizierung als Methode in der Ethik
weniger zu leisten im Stande ist, als viele vermuten. Neben dieser Begrenzung des Anwendungsbereichs werde ich aber auch Vorschläge machen, wie die Spezifizierung adäquat durch andere Methoden ergänzt werden kann. Abschließend
werde ich in einem Ausblick darlegen, wie Alexys
einflussreiches Abwägungsmodell auf Abwägungsprozesse auch in der Ethik übertragen werden kann, um diese gegen die häufig geäußerte
Kritik der Willkürlichkeit zu verteidigen. Die so
verfeinerten Methoden der Spezifizierung und
der Abwägung leisten einen wichtigen Beitrag zur
transparenten Entscheidungsfindung in der Ethik.
Zunächst werden unterschiedliche Typen von
Abwägungen unterschieden und der theoretisch
problematische Typ ausfindig gemacht. Theoretisch eher unproblematisch sind Abwägungen
zwischen gegenläufigen Prinzipien wie Eingriffsintensität und Prognosesicherheit: Je größer das
eine ist, desto weniger zählt das andere. Ebenfalls
unproblematisch sind Abwägungen zwischen
Prinzipien, die in einem hierarchischen Verhältnis
zueinander stehen. Letztlich handelt es sich hier
nicht um Abwägungen, weil das höhere Gewicht
von vornherein feststeht. Problematisch sind Abwägungen, wenn gleichrangige moralische Prinzipien Berücksichtigung verlangen. Denn hier ist
nicht erkennbar, worin ein ausschlaggebendes
höheres moralisches „Gewicht“ bestehen könnte.
Argumentationsstrategien, die das Abwägungsproblem als weniger dramatisch darzustellen versuchen, können im Kern nicht überzeugen (z.B.
die abzuwägenden Prinzipien stehen nicht nur im
Kontrast zueinander, sondern greifen auch ineinander; Abwägungen sollten in diskursive Prozesse eingebettet sein).
Dann werden die (möglichen) Gründe für eine
Abwägungsentscheidung analysiert. Wenn es sich
um die Abwägung konkurrierender Prinzipien
handelt, bleiben drei Möglichkeiten für die Gewichtung: erstens ein blinder Dezisionismus,
zweitens bloß subjektive Präferenzen. Beide haben keine rechtfertigende Kraft. Drittens Überzeugungen davon, was für die Betroffenen (oder
die Gesellschaft) gut oder eben besser ist. D.h.,
Abwägungsentscheidungen werden nicht nur faktisch oft anhand von Überzeugungen vom Guten
gefällt, diese sind auch das einzige rechtfertigungsfähige Kriterium. Das ist nicht nur eine moraltheoretisch bedeutsame Einsicht, insofern sie
verbreiteten deontologischen Überzeugungen
zuwiderläuft. Sondern auch eine praktische Herausforderung, insofern wir in der medizinethischen Reflexion künftig stärker als bisher unsere
Überzeugungen vom Guten explizit machen und
zu begründen versuchen sollten.
4c Das Richtige und das Gute in der Abwägung
R. Kipke
Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW), Universität Tübingen
Um das moralisch Richtige zu bestimmen, werden
in Medizinethik und Biopolitik oft Abwägungen
für nötig gehalten: Abwägungen z.B. von Prinzipien, Interessen, Chancen oder Risiken. Nach
welchen Kriterien eine Abwägung zu erfolgen hat,
ist jedoch weitgehend unklar. Damit liegt ein
zentrales Element medizinethischer Urteilsbildung im Dunkeln. Der Vortrag klärt das Problem
der Abwägung und fragt nach den Kriterien gerechtfertigter Abwägung.
17
S5
Ethik massiv von der metaethischen Rechtfertigungsfrage abhängig ist, warum also konkrete
Abwägungen, Entscheidungen und Handlungsempfehlungen untrennbar mit ethischen Theorien verbunden sind. Als Konsequenz aus diesen
Überlegungen möchte ich mit entsprechenden
Empfehlungen für die Praxis schließen. So gälte
es ggfs., das Desiderat zu beheben, indem man
entweder metaethisch „nachbesserte“ oder,
schon aus Gründen der (wissenschaftlichen sowie
moralischen!) Redlichkeit, die betroffenen Institutionen anders „belabelte“.
Grundlagen ethischer Entscheidungen
5a Kann es Klinische Ethik ohne Metaethik geben?
E. Romfeld
Fachgebiet Geschichte, Theorie und Ethik der
Medizin, Medizinische Fakultät Mannheim
der Universität Heidelberg
In der Tat haben „ethische Kommissionen und
Komitees in der Biomedizin […] Konjunktur“; so
haben sich beispielsweise allein die Einrichtungen
der Klinischen Ethikberatung in den Krankenhäusern und Universitätskliniken Deutschlands in der
letzten Dekade etwa verzehnfacht. Konjunktur
hat seither auch die Literatur über die Ursachen,
Ziele und Ausgestaltungen dieser Entwicklung,
und meistens betont sie, wie wichtig und wünschenswert der verstärkte Eingang ethischer Reflexion insbesondere in die Entscheidungsprozesse im Gesundheitswesen ist. Gleichwohl – besser:
gerade weil – ich diese Idee als Ethikerin grundsätzlich unterstütze, sehe ich die Frage nach der
Rolle und dem Anspruch der Ethik in solchen
Gremien nicht befriedigend beantwortet: Abgesehen (allerdings gewiss nicht unabhängig) davon, dass in vielen dieser medizinethischen Beratungsinstitutionen keine ausgebildeten Ethiker
sitzen, wird das Fundament, auf dem man dort
„Ethik“ betreibt, nur selten expliziert. Nach intensiver theoretischer wie praktischer Auseinandersetzung mit Ethikberatung habe ich zunehmend
Zweifel, ob ein derartiges Fundament in der Regel
überhaupt existiert. Das aber ist mehr als bloß
bedauerlich, denn meine These lautet, dass Angewandter Ethik ohne eine angemessene Fundierung in der Metaethik der Boden ethischer Argumentation entzogen wäre und damit derjenige,
welcher Ethikberatung ohne soliden (meta-)
ethischen Unterbau anböte, genau genommen
„Etikettenschwindel“ betriebe.
Ob eine fehlende respektive unreflektierte metaethische Basis wirklich ein elementares Problem für die Legitimation bzw. Möglichkeit von
Ethikberatung darstellte, sollte daher wenigstens
offen thematisiert und diskutiert werden. In diesem Beitrag möchte ich, ausgehend von einem
kritischen Blick auf die derzeit gängige Beratungspraxis, darlegen, wo und inwiefern Klinische
5b Der Beitrag qualitativer Sozialforschung zur
Lösung medizinethischer Konflikte
J. Schildmann (), S. Salloch, S. Wäscher J.
Vollmann
NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“,
Institut für Medizinische Ethik und Geschichte
der Medizin, Ruhr-Universität Bochum
Der Beitrag qualitativer Methoden zur Erhebung
und Auswertung von empirischen Informationen,
die für die Entscheidungsfindung bei medizinethischen Konflikten erforderlich sind, wird in der Literatur besonders hervorgehoben. Detaillierte
Ausführungen zu den Gründen für die besondere
Eignung qualitativer Forschungsmethoden zur
Bearbeitung medizinethischer Herausforderungen stehen nach Kenntnis der Autoren jedoch
aus. In diesem Beitrag werden Potentiale und Limitationen ausgewählter qualitativer Forschungsansätze bei der Bearbeitung ethischer
Konflikte in der Medizin unter Berücksichtigung
der Wechselbeziehungen von ethisch-normativen
Theorien einerseits und qualitativen Forschungsansätzen andererseits untersucht.
In einem ersten einführenden Teil werden qualitative Methoden von quantitativen Methoden
abgegrenzt und der Beitrag beider Ansätze zur
Erhebung und Auswertung empirischer Daten für
die Entscheidungsfindung bei medizinethischen
Konflikten exemplarisch dargelegt. Als ein für die
Bearbeitung medizinethischer Konflikte wesentliches Charakteristikum qualitativer Forschung
wird ihr einerseits Theorie geleitetes und andererseits Hypothesen generierendes Vorgehen
herausgestellt.
Im zweiten Teil werden ausgewählte Wechselbeziehungen von ethisch-normativer Theorie und
qualitativen Forschungsansätzen im Rahmen in18
terdisziplinärer medizinethischer Analysen dargestellt. Hier wird zum einen untersucht, inwiefern
empirische Informationen im Rahmen interdisziplinärer medizinethischer Analysen einerseits
durch ethisch normative Vorannahmen und andererseits durch die dem gewählten qualitativen
Forschungsansatz zugrundeliegenden sozialtheoretischen Prämissen geprägt werden. Zum anderen wird exploriert, unter welchen Voraussetzungen die im Rahmen der interdisziplinären Analyse
verwendeten ethisch-normativen Konzepte durch
die mittels qualitativer Methodik generierten
empirische Informationen modifiziert werden
können.
Die vorstehende Analyse erfolgt am Beispiel von
in der Medizinethik häufig angewendeten ethischen Theorien (u.a. Prinzipienethik, Tugendethik) und ausgewählten qualitativen Methoden
der Datenerhebung und Auswertung (u.a. nichtteilnehmende Beobachtung, grounded theory).
Aufbauend auf die Analyse sollen abschließend
Kriterien benannt werden, die im Rahmen interdisziplinärer medizinethischer Analyse berücksichtigt werden sollten, damit die Verwendung
qualitativer Forschungsmethoden einen Beitrag
zur Lösung ethischer Konflikte in der medizinischen Praxis leisten kann.
teilte Klinikseelsorgerinnen und Klinikseelsorger
eingebunden. Das mit Methoden der Europäischen Ethnologie erhobene Material besteht aus
Transkripten semistrukturierter Interviews und
Feldforschungsmaterial aus teilnehmenden Beobachtungen. Ausgewertet wurde mittels der
qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring sowie
unter Zuhilfenahme ethnologischer Analysekategorien. Entstanden ist eine materialreiche und
dichte Beschreibung verschiedener informeller
Kontexte formaler Entscheidungsprozesse aus
der Perspektive der Klinikseelsorge: Seelsorgegespräche vor und nach Ethikberatungen, Wahl und
Gestaltung von Räumen, Rituale in der Klinik.
Seelsorgerinnen und Seelsorger haben eigene
Kompetenzen und Techniken, die sie im Kontext
ethischer Entscheidungsprozesse zur Anwendung
bringen. Das sind nicht spezifische Kompetenzen
und Techniken, die ausschließlich in der Seelsorge
zu finden und bei keiner anderen Berufsgruppe
vorhanden wären. Hier liegt die Chance des Übertrags auf andere Berufsgruppen, die in ethischen
Entscheidungsprozessen
eingebunden
sind.
Nachzufragen und zu übersetzen, wenn ein Sachverhalt vermeintlich klar ist, Zeit zu gewinnen,
wenn eine Entscheidung scheinbar drängt, Gesprächsräume an unwirtlichen Orten zu schaffen,
dem Konflikt eine andere Sprache durch Rituale
zu geben: das sind Beispiele für Techniken in einem informellen Kontext formaler Entscheidungsprozesse, mit denen Seelsorgende agieren.
Der Vortrag wird eine Skizze dieser informellen
Infrastrukturen zeichnen und aufzeigen, wie die
formalen Entscheidungsprozesse dadurch beeinflusst werden. Mit Blick auf die beobachteten
Techniken und Kompetenzen der Seelsorgerinnen
soll außerdem dargelegt werden, wie andere Berufsgruppen in der Klinik davon profitieren und
wie solche Kompetenzen und Techniken geschult
werden können.
5c Informelle Infrastrukturen von Entscheidungskontexten: Kompetenzen und Techniken der Klinikseelsorge in ethischen Entscheidungsprozessen
F. Kliesch
Institut für interdisziplinäre Forschung, Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V., Heidelberg
Transparente Entscheidungsprozesse sind immer
in intransparente Kontexte eingebunden. Wenig
erforscht blieb bislang, wie die informelle Infrastruktur bei formalen ethischen Entscheidungen
aussieht und welchen Einfluss sie auf den Ausgang der Entscheidungen hat. Welche Settings,
Techniken und Kompetenzen gehören zu diesem
informellen Kontext und wie wird eine ethische
Entscheidung durch diesen Kontext beeinflusst?
Dieser Frage widmete sich die qualitativempirische Studie „Seelsorge und Ethik“ (20112013) der FESt Heidelberg und präzisierte sie mit
Blick auf die Berufsgruppe der Klinikseelsorge. Es
wurden 32 über das gesamte Bundesgebiet ver19
S6
normativen Abwägung). Am Beispiel der Studienregistrierung lässt sich relativ gut demonstrieren,
dass von einem relativ breiten ethischen Konsens
zur Notwendigkeit einer verpflichtenden Studienregistrierung (ohne Einschränkung der Forschungsfreiheit) ausgegangen werden kann. Entscheidende Gründe für die Verzögerung einer biopolitischen Umsetzung bestehender ethischer
Empfehlungen scheinen eher auf fehlendes Wissen, Missverständnisse und z.T. Interessenkonflikte zurückzuführen zu sein. Der Autor argumentiert, dass in einem solchen Szenario die biopolitische Einflussnahme durch die wissenschaftliche Ethik relativ gut begründet werden kann.
Dahingegen ist die Einflussnahme auf die Richtung eines noch ausstehenden Werturteils im
Rahmen z.B. schwer vereinbarer oder zumindest
kontrovers diskutierter normativer Abwägungen
(z.B. Präimplantationsdiagnostik) mit mehr Herausforderungen verbunden.
Ethik und Politik
6a Neue Konflikte nach der Lösung. Herausforderungen im Rahmen normativer Versorgungsforschung und biopolitischer Einflussnahme
D. Strech
Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie
der Medizin, Centre for Ethics and Law in the
Life Sciences, Medizinische Hochschule Hannover
Nicht selten endet die wissenschaftliche Ethik mit
der Publikation und Präsentation anwendungsbezogener Lösungsansätze oder Handlungsempfehlungen. Nach Vermittlung einer ethischen Empfehlung an die relevanten Akteure stellen sich
prinzipiell zwei weitere Aufgabengebiete für die
wissenschaftliche Ethik: 1) Die normative Versorgungsforschung, welche in einem weiten Verständnis von „proof of concept“ das Verständnis
und die „Verwendung“ sowie die erwünschten
und unerwünschten Praxiseffekte ethischer Empfehlungen untersucht und kritisch analysiert. Der
hierbei notwendige empirische Forschungsanteil
ist zu unterscheiden von der ebenfalls empirischen „attitudes research“, welche die Einstellungen verschiedener Akteure zu bestimmten
ethischen Fragen untersucht. 2) Die Einflussnahme auf biopolitische Entscheidungen zur Umsetzung ethischer Empfehlungen. An dem forschungsethischen Beispiel Studienregistrierung
wird exemplarisch dargestellt A) welche Fragen
bzw. Aufgaben sich im Bereich einer normativen
Versorgungsforschung und biopolitischen Einflussnahme konkret stellen (können), B) welche
Überschneidungen sich ergeben und C) wie zentrale Argumente für und gegen ein Engagement
der wissenschaftlichen Ethik in diesen Bereichen
(u.a. Neutralität, Legitimation, Kompetenzbereich, Verantwortung durch Einsicht, unsichere
Konsequenzen) spezifiziert werden können. Unter Berücksichtigung der Klärungen zu A) bis C)
wird ein Kriterium vorgestellt, welches die Differenzierung zwischen mehr oder weniger legitimer
biopolitischer Einflussnahme durch die wissenschaftliche Ethik anleiten kann: Das Ausmaß der
ethisch-wissenschaftlichen Akzeptanz einer ethischen Empfehlung (bzw. einer bereits erfolgten
6b Ethikkommissionen in der Politik – Weichenstellung vor Beratungsbeginn?
C. Jung
Institut für Bio- und Medizinethik, Universität
Basel
Darstellung der Fragestellung: Will man die Frage
beantworten, wie Entscheidungen in Ethikkommissionen getroffen werden, gilt es zunächst die
Voraussetzungen für das Zustandekommen der
jeweiligen Kommission zu analysieren. Dies wird
in der Praxis bisher jedoch kaum untersucht, obwohl damit sowohl auf inhaltlicher als auch organisationaler Ebene entscheidende Weichenstellungen stattfinden können.
Beobachtbar war dies besonders bei der Erarbeitung der Empfehlungen zur rechtlichen Regelung
von Patientenverfügungen in Deutschland in den
Jahren 2003/2004. Damals tagten fast zeitgleich
zwei Ethikkommissionen auf höchster politischer
Ebene: Die Enquetekommission "Ethik und Recht
der modernen Medizin" des Bundestages und die
Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" des Bundesjustizministeriums. Trotz
scheinbar ähnlicher Ausgangsbedingungen illustrierten ihre Vorschläge die enorme Spannweite
möglicher Empfehlungen zwischen "Lebensschutz" und "Patientenautonomie". Die Enquetekommission betonte den „Lebensschutz“ und
wollte - mit einer knappen Mehrheit - die Einstel20
lung lebenserhaltender Maßnahmen nur für den
Fall in naher Zukunft zum Tode führender Krankheiten erlauben. Die Kommission des Justizministeriums dagegen stimmte fast einstimmig für die
„Autonomie“ des Patienten und sprach sich für
eine Beendigung lebenserhaltender Therapien
auch bei nicht in absehbarer Zeit tödlich verlaufenden Krankheiten aus.
Diese divergierenden ethischen Empfehlungen im
gleichen gesellschaftlichen Kontext ermöglichen
einen spannenden Vergleich unterschiedlicher
Kommissionsformen und -besetzungen.
Methodik: 32 Experteninterviews mit Mitgliedern
bzw. Personen aus dem Umfeld beider
Kommissionen, teilnehmende Beobachtungen in
der Enquetekommission, Dokumentenanalyse
(Sitzungsprotokolle, Zwischenberichte, etc.)
Ergebnisse: Die Analyse fördert die zahlreichen
(politik-)internen und externen Einflüsse und
Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen zutage,
lange bevor die ethischen Beratungen tatsächlich
beginnen. Neben den von unterschiedlichen
Interessen geleiteten Besetzungsverfahren beider
Kommissionen zeigen sich sowohl Einflüsse der
professionellen Hintergründe der einzelnen
Kommissionsmitglieder, Eigeninteressen von
Sachverständigen und in den Strukturen der
Kommissionen begründete Auswirkungen auf die
späteren Beratungsergebnisse.
aus ethischer Perspektive untersucht wurde, sind
die der Reform zugrundeliegenden Entscheidungsprozesse. In der Ethik von Gesundheitsreformen ist es allerdings wichtig zu beachten, wie
z.B. die Öffentlichkeit konsultiert wird und in die
Entscheidungsprozesse und Bewertung der Reformen eingebunden ist. Unser Beitrag bemüht
sich darum, diese Forschungslücke zu füllen und
mithilfe der von Daniels et al. (1996) eingeführten
„benchmark of public accountability“ die Entscheidungsprozesse der Schweizer Gesundheitsreform ethisch zu analysieren. Konkret berücksichtigen wir in unserer Analyse zwei Kriterien
des benchmark-Konzepts: 1. Die Verfügbarkeit
expliziter, öffentlicher und detaillierter Prozeduren zur Evaluierung von Reformplänen; 2. Explizite und demokratische Prozeduren in Entscheidungen zur Ressourcenallokation („accountability for reasonableness“).
Methodik: Unsere Methode ist dreischrittig: (1)
Eine Analyse der Primärliteratur zum Konzept der
benchmark of public accountability; (2) eine Analyse von öffentlichen Dokumenten, die über die
Einführung, Evaluierung und Monitorisierung der
Reform in der Schweiz Aufschluss geben; (3) eine
ethische Analyse der benchmark und ihrer Anwendung im Zuge der Gesundheitsreform.
Ergebnisse: Auf Grundlage der vorgenommenen
Evaluation sollen Empfehlungen für die Durchführung von Reformvorhaben erarbeitet werden, die
dem Standard der Fairness entsprechen. Zugleich
werden wir Ideen für die Weiterentwicklung der
benchmarks diskutieren. Wir werden die Hypothesen aufstellen, dass (1) “accountability for
reasonableness” nicht allein auf Rationierungsfragen angewendet werden sollte, dass (2) die
benchmark mithilfe weiterer Kriterien gestützt
werden sollte und dass (3) die normativen Annahmen, die der benchmark zugrunde liegen,
vereinbart werden müssen. Um die benchmark of
public accountability zu erfüllen, ist es in der
Schweiz von essentieller Bedeutung, die Beziehung zwischen direkter Demokratie und den
normativen Annahmen der benchmark zu klären.
6c „Public accountability“ und die Ethik der
Entscheidungen in der Schweizerischen Gesundheitsreform
C. Fourie (), V. Wild
Institut für Biomedizinische Ethik, Universität
Zürich
Fragestellung: Derzeit findet in der Schweiz eine
Reform der Spitalfinanzierung statt, die u.a. die
Leistungsvergütung auf Grundlage von Diagnosis
Related Groups (DRGs) einführt. Ethische Begleitforschung der Einführung der DRGs untersucht
Bereiche wie Zugang zu Gesundheitsversorgung.
Ein Aspekt, der jedoch bisher nur unzureichend
21
Abstracts
Posterpräsentationen
1
Evaluation einer ethischen Leitlinie für Entscheidungen zur Therapiebegrenzung: Studiendesign und Baseline-Erhebung der aktuellen Entscheidungspraxis in der Hämatologie-Onkologie
C. Becker, K. Laryionava (), C. Christ, K.
Eichorn, W. Hiddemann, P. Heußner, E.C.
Winkler ()
Nationales Centrum für Tumorerkrankungen,
Schwerpunkt „Ethik und Patientenorientierung in der Onkologie“, Heidelberg
Mehrheit der verstorbenen Patienten (n=49,
82%) wurde vor dem Tod eine TB festgelegt. Ein
Großteil der Entscheidungen (n=48, 98%) war
schriftlich dokumentiert. Bei Patienten auf Normalstation erfolgte dies im Median 6 Tage vor
dem Tod, bei Patienten auf Palliativstation im
Median 10,5 Tage.
Diskussion: Insgesamt war der Anteil der dokumentierten TB-Entscheidungen höher als in der
Literatur berichtet. Die Entscheidungen fielen im
Median eine Woche vor dem Tod und damit eher
spät im Erkrankungsverlauf. Über die Einbeziehung der Patienten in diese Entscheidungen gibt
diese Studie keine Auskunft. Diese wird Gegenstand der fallbezogene Befragung von Ärzten,
Pflegenden und Patienten sein. Mit der Darstellung des Designs der Studie und den ersten Ergebnissen soll zur Methodendiskussion mit Blick
auf die Evaluation ethischer Leitlinien beigetragen werden.
Hintergrund: Entscheidungen zur Therapiebegrenzung (TB) am Lebensende werden oft als
ethisch konflikthaft wahrgenommen. Eine mögliche Antwort auf ethisch schwierige Entscheidungen ist die Entwicklung einer klinisch-ethischen
Leitlinie. Wir wissen jedoch wenig darüber, inwiefern ethische Leitlinien die klinische Entscheidungspraxis verändern.
Ziel: Die Effekte einer ethischen Leitlinie zur Therapiebegrenzung in der Hämatologie-Onkologie
wird daher am Klinikum der LMU München in einer vierjährige Interventionsstudie evaluiert. In
einer Vorher-Nachher-Erhebung wird der Entscheidungsprozess abgebildet mittels einer 1. Baseline-Erhebung zum Status Quo der Entscheidungspraxis, 2. einer fallbezogenen Befragung aller Beteiligten und 3. einer qualitativen Interviewstudie mit Ärzten. Nach der Implementierung der Leitlinie werden diese Erhebungen wiederholt, um die Wirkung der Leitlinie auf die klinische Praxis zu erfassen. Hier werden die Ergebnisse aus der ersten Baseline-Erhebung vorgestellt und im Kontext des gesamten Studiendesign analysiert.
Methode: Für die Baseline-Erhebung wurden in
einem dafür entwickelten Dokumentationsbogen
Therapiebegrenzungsentscheidungen
anhand
verschiedener Informationsquellen erfasst. Insgesamt wurden im Zeitraum von April-September
2012 bei 625 Patienten Therapiebegrenzungsentscheidungen dokumentiert. Die Messperiode
wurde abgeschlossen, als n= 60 Patienten als verstorben erfasst waren.
Ergebnisse: Bei 174 Patienten (24%) wurde eine
Therapiebegrenzung dokumentiert. Bei der
*Dieses Projekt wird gefördert durch die Deutsche Krebshilfe Projekt Nr. 109658
2
Was ist schwierig an Entscheidungen zur
Therapiebegrenzung in der Onkologie? –
Vergleichende Analyse verschiedener Entscheidungsformen aus soziologischer und
medizinethischer Sicht
K. Laryionava (), P. Heußner, W. Hiddemann, E.C. Winkler
Nationales Centrum für Tumorerkrankungen,
Schwerpunkt „Ethik und Patientenorientierung in der Onkologie“, Heidelberg
Hintergrund: Ärzte müssen gerade in der modernen Hochleistungsmedizin entscheiden, ab wann
nicht mehr die krankheits- sondern die symptomspezifische Therapie im Vordergrund stehen soll.
Die krankheitsspezifischen Maßnahmen, auf die
dann verzichtet wird, werden oft unter dem
Oberbegriff Therapiebegrenzung diskutiert. Dieser umfasst verschiedene Entscheidungen wie
z.B. die gegen Reanimation, gegen Verlegung auf
eine Intensivstation oder gegen weitere tumorspezifische Therapien. In der medizinethischen
22
Diskussion wird das Thema Therapiebegrenzung
vor dem Hintergrund des Konzeptes der „medical
futility“ (medizinische Sinn- oder Nutzlosigkeit)
begründet und gefragt, wann eine medizinische
Maßnahme als sinnlos oder nicht zielführend bezeichnet werden kann.
Ziel: Gegenstand dieser explorativen Interviewstudie ist die Analyse der Wahrnehmung von
Ärzten und Pflegenden der Entscheidungen zur
Therapiebegrenzung am Lebensende in der Hämatologie-Onkologie. Der Fokus lag vor allem auf
der vergleichenden Analyse der Entscheidungen
zur Begrenzung der Intensivtherapie (Verlegung
auf Intensivstation, Reanimation) und zur Begrenzung tumorspezifischer Therapien (z.B.
Chemo- oder Strahlentherapie) und deren Begründungsstrategien.
Methode: Im Rahmen dieser qualitativen Studie
wurden halbstrukturierte-leitfadenorientierte Interviews mit Ärzten und Pflegenden (n=29) in der
Hämatologie und Internistischen Onkologie am
Klinikum der Universität München im Juli 2012
durchgeführt. Die Stichprobe umfasste Ärzte und
Pflegende aus drei unterschiedlichen Institutionen: Intensivstation, Palliativstation und Normalstation. Die auf Tonband aufgenommenen und
transkribierten Interviews werden entsprechend
dem grounded theory Ansatz mit MAXQDA ausgewertet.
Ergebnisse: Erste Ergebnisse zeigen, dass Ärzte
und Pflegende die verschiedenen Entscheidungen
zur Therapiebegrenzung hinsichtlich Schwierigkeit und Bewertung sehr unterschiedlich wahrnehmen. Während Entscheidungen gegen Reanimation oder Verlegung auf Intensivstation
nicht so schwer vielen, wurden Entscheidungen
zur Begrenzung tumorspezifischer Therapien als
die schwierigeren aus medizinischer und ethischer Sicht eingestuft. Im Rekurs auf das Konzept
„medical futility“ wurden eher die Entscheidungen, den Patienten nicht zu reanimieren begründet, während dieses Konzept bei Entscheidungen
gegen Chemotherapie keine so große Rolle spielte.
Schlussfolgerung: Entscheidungen zur Therapiebegrenzung werden im klinischen Alltag differenziert erlebt und ethisch unterschiedlich begründet.
3
Zur Bedeutung einer historisch fundierten
Argumentation in der Debatte um Sterbehilfe
G. Hohendorf
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin,
Technische Universität München
In der Debatte um die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe oder des ärztlich assistierten Suizids spielt im
deutschsprachigen Raum weiterhin eine mehr
weniger offen formulierte Rücksichtnahme auf
die jüngere deutsche Geschichte, insbesondere
auf die nationalsozialistischen EuthanasieMaßnahmen eine Rolle. Diese historische Rücksichtnahme wird jedoch zumeist in Form eines
moralischen Appells oder einer moralischen Intuition formuliert und selten explizit begründet. Befürworter der aktiven Sterbehilfe sprechen daher
gerne von einem unaufgeklärten Tabu, das eine
unvoreingenommene Debatte um die Euthanasie
in Deutschland erschwere. Dieser Beitrag geht
der Frage nach, welcher argumentative Stellenwert der historischen Erfahrung der nationalsozialistischen Euthanasie-Maßnahmen in der gegenwärtigen Debatte zukommen kann und soll.
Dabei spielt die Rekonstruktion der Debatte um
die Sterbehilfe im deutschsprachigen Raum seit
dem Ende des 19. Jahrhunderts ebenso eine Rolle
wie die Untersuchung von Brüchen und Kontinuitäten in gesellschaftlichen Umgang mit dem Problem der Euthanasie nach 1945. Die sorgfältige
Rekonstruktion der historischen Voraussetzungen
der
nationalsozialistischen
EuthanasieMaßnahmen und der epochenübergreifenden
Strukturmomente in der Debatte um die Sterbehilfe bietet die Möglichkeit, methodisch fundiert
nach der Berechtigung zu fragen, in der gegenwärtigen Debatte um die Sterbehilfe auf die historische Erfahrung der ärztlichen Tötung von als
„lebensunwert“ klassifizierten Menschen als eine
mögliche Gefährdung für moderne Gesellschaften zu verweisen. Dabei spielt die Untersuchung
der Argumentationsfigur der schiefen Ebene eine
zentrale Rolle. Lässt sich also aus der historischen
Tatsache einer sich immer stärker radikalisierenden Debatte über den „Lebensunwert“ von
schweren Leidenszuständen und von Menschen
mit schweren Behinderungen ein Argument ableiten, das bei der Zulassung von aktiver Sterbehilfe
und ärztlich assistiertem Suizid vor ähnlichen
Ausweitungen einer ursprünglich streng auf die
Autonomie des Einzelnen begrenzten Regelung
*Dieses Projekt wird gefördert durch die Deutsche Krebshilfe Projekt Nr. 109658
23
warnt? Oder können wir die Geschichte nach 70
Jahren getrost ruhen lassen, um unsere ethischen
Entscheidungen unvoreingenommen abwägen zu
können? – Der Beitrag versucht auf diese Fragen
eine methodisch fundierte Antwort zu geben.
4
stellungen der beteiligten Personen notwendig.
Gelingende Entscheidungen gehen über das einfache Mitteilen von Information (Arzt) oder Wünschen (Patient) hinaus und akzeptieren die Konflikthaftigkeit der Situation. Durch das gemeinsame Thematisieren ua von Fragen des guten Lebens oder persönlicher Verantwortung, die je
nach kulturellem Kontext unterschiedlich sind,
kann der Komplexität und Interdependenz von
Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen
besser entsprochen und können Konflikte gemeinsam bearbeitet werden.
Geteilte Verantwortung: Verantwortungszuschreibung von Seiten medizinischer Laien
im interkulturellen Vergleich
J. Inthorn
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin,
Universitätsmedizin Göttingen
Fragestellung: Gemeinsame Entscheidungsfindung von Arzt und Patient bei medizinischen Entscheidungen kann dazu beitragen, Konflikte bereits im Vorfeld zu entschärfen. Solche gemeinsamen Entscheidungen basieren nicht nur auf Voraussetzungen wie Aufklärung und Einwilligung,
sondern benötigen auch geteilte Strukturen und
geteilte Verantwortung für diesen Entscheidungsprozess zwischen Arzt und Patient. Der Beitrag untersucht an Hand eines interkulturellen
Vergleichs zwischen Deutschland und Israel wie
solche Strukturen geteilter Verantwortung aus
Sicht medizinischer Laien in ethischen Konfliktsituationen aussehen soll.
Methodik: In einer kulturvergleichenden Studie
zwischen Israel und Deutschland wurde die Perspektive medizinischer Laien auf Entscheidungen
am Lebensende und die Integration von Gentests
in die eigene Lebensplanung mit Hilfe von Fokusgruppen untersucht. Hierbei stand die Darstellung von geteilter Verantwortung in Entscheidungsprozessen an Hand von Konfliktszenarien
im Zentrum des Forschungsinteresses.
Ergebnisse: Medizinische Laien betonen in ihren
Aussagen die gemeinsame Verantwortung von
Arzt und Patient für medizinische Entscheidungen. Ausgangspunkt ihrer Argumentation ist auf
der einen Seite die Autonomie des Patienten und
dessen konkrete Wertvorstellungen und auf der
anderen Seite das ärztliche Ethos als Rahmen
ärztlicher Handlungen. Im Abgleich der Verantwortung wird betont, dass weder Arzt noch Patient wechselseitig Ansprüche aneinander stellen
dürfen, die für die andere Person unzumutbar
oder mit deren Wertvorstellungen unvereinbar
sind. Um einen sensiblen Umgang zwischen Arzt
und Patient zu ermöglichen, sind daher inhaltlich
gefüllte Vorannahmen hinsichtlich der Wertvor-
5
Zur Wirkmächtigkeit ethischer Argumente in
der Bewertung von Sterbehilfe bei Medizinstudierenden
M. Brossmann, F. Asbrock und C. Seifart ()
Ethikkommission, Fachbereich Humanmedizin
Philipps-Universität Marburg
Hintergrund: Die Entwicklung einer zunehmenden
technisierten, leistungskräftigeren Medizin führt
dazu, dass immer häufiger Entscheidungen am
Lebensende getroffen werden. Neben der Diskussion um Therapiebegrenzungen und Therapien
am Lebensende unter Inkaufnahme einer Lebensverkürzung wurden auch Tötung auf Verlangen und ärztliche Beihilfe zum Suizid im öffentlichen Diskurs wieder zunehmend thematisiert.
Insbesondere die moralische Zulässigkeit der
letztgenannten Sterbehilfeformen wurde dabei
kontrovers diskutiert.
Die Frage, inwieweit eine themennahe Ausbildung und damit verbundene Erfahrungen, die
moralische Reflexion zum Thema Sterbehilfe beeinflussen könnte und welche ethischen Argumente dabei eine Rolle spielen, lag der vorliegenden empirischen Untersuchung zugrunde.
Methode:
Marburger
Medizinstudierende
(n=571) wurden zu Beginn des Medizinstudiums
(1.Semester), vor (5. Semester) und nach dem
Ethikunterricht (8. Semester), hinsichtlich ihrer
Einstellungen zu verschiedenen Sterbehilfeformen befragt. Für diese Kohortenanalyse wurde
ein adaptierter Fallvignetten-basierter Fragebogen einer repräsentativen Umfrage zur Sterbehilfe in der Schweiz (aus dem kriminologischen Institut der Universität Zürich, Prof. Schwarzenegger)
verwendet. Zusätzlich wurden die einschlägigen
ethischen Argumente, die die Sterbehilfedebatte
prägen, in den Fragebogen inkludiert.
24
Ergebnisse: Therapie am Lebensende (indirekte)
und sterben lassen (passive Sterbehilfe) wurden
überwiegend als moralisch zulässig angesehen.
Tötung auf Verlangen wurde moralisch überwiegend abgelehnt. Die ärztliche Beihilfe zum Suizid
erhielt die moralische Zustimmung der Studierenden nur unter der Bedingung, dass der Patient
aufgrund einer tödlichen Krankheit und unerträglicher Schmerzen sein Leben beenden will.
Für die unterschiedliche Bewertung spielten verschiedene ethische Argumente eine Rolle. Hinsichtlich Tötung auf Verlangen waren Ärztebelastung und Tötungsverbot die tragenden Argumente. Patientenautonomie, Dammbruchargumente
und Religiosität waren von deutlich geringerer
Wichtigkeit. Im Gegensatz dazu waren bei der
Bewertung der Zulässigkeit der ärztlichen Beihilfe
zum Suizid Patientenautonomie und Ärztebelastung tragend, gefolgt von dem Tötungsverbot
und Dammbruchargumenten. Der Ethikunterricht
im 7. bzw. 8. Semester führte zu einem signifikant
verbesserten grundsätzlichen Wissenstand der
Studierenden hinsichtlich ethischer und rechtlicher Aspekte der Sterbehilfeformen. Patientenautonomie wurde als weniger wichtiges Argument in höheren Semestern für die Zulässigkeit
der ärztliche Beihilfe zum Suizid bewertet, hinsichtlich Tötung auf Verlangen zeigte sich kein
Unterschied zwischen den Kohorten.
Diskussion: Die unterschiedliche Wertung der Patientenautonomie hinsichtlich der Tötung auf
Verlangen und der ärztlichen Beihilfe zum Suizid
weist zwar auf eine Differenzierung der Sterbehilfeformen hin. Allerdings bleibt offen, ob Patientenautonomie möglicherweise in einem rein instrumentellen Sinne verstanden wurde, ob die
ethische Begründung der Zulässigkeit der Sterbehilfeformen möglicherweise nicht verstanden
wurde, oder tatsächlich Patientenautonomie von
den Medizinstudierenden als nur gering tragendes Argument bei Tötung auf Verlangen angesehen wurde. Bemerkenswert ist zudem die große
Rolle der Ärztebelastung als Argument und der
geringe Einfluss andere Argumente (beispielsweise von Dammbruchargumenten), was in einem
gewissen Kontrast zur theoretisch geführten Debatte steht.
6
Patientenverfügung im Praxistest. Geringe
Vorsorge bei Hirntumorpatienten
G.M. Hoppe (), K. Laryionava, F. Winkler,
W. Wick, E.C. Winkler
Interdisziplinäres Wissenschaftszentrum Medizin-Ethik-Recht, Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Seit der Gesetzesnovelle von §1901a BGB ist die
Wahrung der Patientenautonomie am Lebensende juristisch gewährleistet, falls eine Patientenverfügung vorliegt. Kern ihrer Wirksamkeit sind
konkrete Entscheidungen des einwilligungsfähigen Volljährigen über Behandlungswünsche bzw.
deren Ablehnung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Da Tumoren des Gehirns regelmäßig
zur Einwilligungsunfähigkeit führen, sind Hirntumorpatienten als Indikator für die Praxistauglichkeit von Patientenverfügungen besonders geeignet. Untersucht wurde, inwiefern diese Patientengruppe die Möglichkeit nutzt, ihren Willen am
Lebensende zu dokumentieren.
Methode: Quantitative und qualitative Analyse
der schriftlichen Willenserklärungen aller Patienten auf der Neuroonkologischen Station der
Kopfklinik des Universitätsklinikums Heidelberg
vom 01.09.2009 (Inkrafttreten der Novellierung)
bis zum 01.09.2012 und inhaltsanalytische Auswertung qualitativer Interviews mit den Stationsärzten (n=4).
Ergebnisse: Von über 500 in diesem Zeitraum behandelten Patienten nutzten 20 Vorausverfügungen: 5 Personen hatten eine Patientenverfügung
verfasst, 7 Personen eine Vorsorge- bzw. Generalvollmacht erteilt und 8 weitere Personen legten beides vor (Patientenverfügung und Vollmachtserteilung). Wegen Einwilligungsunfähigkeit wurde im selben Erhebungszeitraum für 44
Patienten die gesetzliche Betreuung angeordnet.
Aus Sicht der Ärzte konfligieren Hoffnung auf
Therapieerfolg und Gedanken an das Sterben bei
Patienten derart, dass sie die Beschäftigung mit
der eigenen Patientenverfügung als Bedrohung
des Lebenswillens werten. Mit Rücksicht auf das
sensible Thema und dessen Verdrängung informieren Ärzte nur dann über die Möglichkeit der
Vorausverfügung, wenn der Aufklärungswunsch
vom Patienten ausgeht.
Schlussfolgerung: Nur wenige Hirntumorpatienten begegnen der drohenden Einwilligungsunfähigkeit mit vorsorglicher Willensdokumentation.
Dadurch wird die Möglichkeit ausgelassen, wich25
tige Entscheidungen über das eigene Lebensende
selbst zu treffen und stattdessen anderen die
Entscheidung aufgetragen. Um dem entgegenzuwirken und das Aufkommen von Patientenverfügungen zu steigern, schlagen wir vor, die Informationspraxis zur Organspende als Vorbild zu
nehmen und im klinischen Verlauf standardisiert
über Patientenverfügungen zu informieren. Der
Konflikt zwischen Fürsorgeüberlegung der Ärzte
und Anspruch, die Patienten über Vorausverfügungen aufzuklären, könnte auf diese Weise entschärft werden.
7
Ergebnisse: Die Auswertungsmatrix besteht aus
41 Items, zusammengefasst unter „General information“ (e.g. „Research and purpose“), „Conditions of participiation“ (e.g. “Right to withdraw“), „Consequences of participiation“ (e.g.
„Risk“, „Findings and incidental findings“), „Dealing with data“ (e.g. „Privacy and identifiability of
data“) und sonstigen Items (“Options (partially
consent)”). Die Items waren in den untersuchten
deutschen Einwilligungsbögen sehr heterogen
vertreten, die Spanne lag zwischen 6 und 28
Items. Im Vortrag werden einige Items und deren
Berücksichtigung in der EinwilligungsbögenStichprobe vorgestellt; außerdem wird der Erstellungsprozess der Auswertungsmatrix illustriert.
Diskussion: Die Untersuchungsergebnisse sprechen für eine Verbesserung und sehr wahrscheinlich Vereinheitlichung in der Aufklärung über Biobankforschung in Einwilligungserklärungen. Die
hier vorgestellten Ergebnisse sollen zu einer systematischen Erarbeitung eines „best practice“
Modells eines Consents für Biobankforschung
beitragen. Zur Überarbeitung eines solchen Modells für Biobanken werden Folgeschritte wie die
Diskussion mit Stakeholdern (z.B. Ethiker, Juristen, Forscher, Probandenvertreter) und eine Nutzertestung skizziert.
Biobankforschung und Consent: eine Untersuchung von nationalen Einwilligungserklärungen
I. Hirschberg (), H. Knüppel, D. Strech
CELLS – Centre für Ethics and Law in the Life
Sciences, Institut für Geschichte, Ethik und
Philosophie der Medizin, Medizinische Hochschule Hannover
Hintergrund: In der biomedizinischen Forschung
wächst die Bedeutung von sog. Bio(material)banken. Wie für diagnostische und therapeutische Maßnahmen ist die Einwilligung eine Grundvoraussetzung zur Gewinnung und Sammlung der
Proben und klinischen Daten der Probanden. Dabei stellen sich u.a. Fragen zu Reichweite und Inhalt der Einwilligung, gerade bzgl. zukünftiger
Forschungsprojekte (Stichwort: Broad Consent).
Bisher gibt es kein systematisch entwickeltes
„best practice“ Konzept eines Consent Modells
für Biobanken. Des Weiteren sind für die Biobankforschung
keine
ähnlich
etablierten
Guidances wie für die klinische Forschung am
Menschen verfügbar (z.B. CIOMS 2002, Deklaration von Helsinki 2008).
Methoden: Zur Erhebung des Status quo in
Deutschland wurden die aktuell verwendeten
Einwilligungsbögen der im Nationalen Biobankregister verzeichneten Biobanken (Stand Juli 2012)
untersucht. Die Auswertungsmatrix wurde auf
der Basis von Dokumenten zur A) biomedizinischen Forschung am Menschen und B) zur Biobankforschung entwickelt; die Dokumente wurden auf mögliche Inhalte eines Consents und die
Relevanz für die Biobankforschung untersucht.
Anschließend wurde die Auswertungsmatrix auf
die Einwilligungsbögen deutscher Biobanken angewendet.
8
Entscheidungsfindung bei der Versorgung
von Patienten mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen – Methodentriangulation qualitativer Sozialforschung im Rahmen einer
empirisch-ethischen Analyse
S. Wäscher (), S. Salloch, P. Ritter, J. Vollmann, J. Schildmann
NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“,
Institut für Medizinische Ethik und Geschichte
der Medizin, Ruhr-Universität Bochum
Ethische Aspekte medizinischer Entscheidungen
sind Gegenstand zahlreicher medizinethischer
Untersuchungen. Aus sozialwissenschaftlicher
Perspektive stellen sich medizinische Entscheidungsfindungsprozesse, insbesondere in der Onkologie, als vielschichtig und komplex dar. Insbesondere das Wechselspiel zwischen Individuum
und Struktur fordert das Repertoire qualitativer
empirischer Sozialforschung heraus. Auf individueller Ebene treffen die unterschiedlichen Perspektiven der an der Behandlung beteiligten Per26
sonen (z.B. Patienten, Ärzte, Pflegepersonal, Angehörige) aufeinander und müssen in Entscheidungen überführt werden. Hierfür stellen strukturelle Gegebenheiten jedoch überhaupt erst den
Rahmen zur Verfügung und müssen demgemäß
stets mit in Betracht gezogen werden.
Der Beitrag stellt besonders methodische Aspekte einer umfassenden ethisch-empirischen Studie
vor. Zielsetzung der Gesamtstudie ist die Entwicklung und Umsetzung einer Intervention basierend
auf der sozialen Praxis in der Onkologie. Im Zentrum des Beitrags steht die Frage, auf welche Weise sich komplexe Sachverhalte, wie Entscheidungsfindungsprozesse bei der Versorgung von
Patienten mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen mithilfe qualitativer Sozialforschung adäquat
abbilden und dadurch als Ausgangspunkt für eine
ethisch-normative Analyse nutzbar machen lassen.
Im ersten Teil des Beitrags wird gezeigt, wie
durch die Triangulation dreier komplementärer
empirischer Forschungsmethoden Daten zur Rekonstruktion komplexer Entscheidungsfindungsprozesse erhoben werden. Nicht-teilnehmende
Beobachtungen bei drei unterschiedlichen Settings (Interdisziplinäre Tumorkonferenz, Oberarztvisite, onkologische Ambulanz) dienen in einem ersten Schritt der allgemeinen und gleichzeitig möglichst nicht-invasiven Erschließung des
Forschungsfeldes. Geleitet durch die Ergebnisse
der Beobachtungen werden in einem zweiten
Schritt qualitative Interviews mit den relevanten
Stakeholdergruppen (medizinisches Personal, Patienten und Angehörige) geführt. In einem dritten
Schritt werden die zuvor erhobenen Daten zur
Konstruktion von Fokusgruppen zusammengeführt, um auf diese Weise empirische Daten zu
generieren, die über die jeweiligen Einzelperspektiven hinausgehen.
Auf den sozialempirischen Rekonstruktionen von
Entscheidungsfindungen bei der Versorgung von
Patienten mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen aufbauend, werden im abschließenden Teil
ausgewählte medizinethische Problemstellungen
diskutiert. Dafür werden Ergebnisse der Datenanalyse vorgestellt, die als ethische Herausforderungen bei Entscheidungsfindungsprozessen in
Erscheinung getreten sind, und vor dem Hintergrund normativer Konzepte (z.B. „informed
consent“) erörtert.
9 Abwägungsprozesse im Vorfeld der (neuen)
nicht-invasiven Pränataldiagnostik
V. Simonovic
Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der
Medizin, Medizinische Fakultät der RWTH
Aachen
Bei den Abwägungsprozessen im Vorfeld der pränatalen Diagnostik sind drei ethisch relevante
Parteien vorhanden: der Arzt, die schwangere
Frau (bzw. das Paar) und der Fötus. Die ArztSchwangeren-Interaktion im Vorfeld der nichtinvasiven pränatalen Diagnostik hat sich dahin
entwickelt, dass diese diagnostischen Verfahren
in Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern allen Schwangeren offen stehen, ohne dass
eine vorherige ärztliche Indikation notwendig ist.
Die Rolle bzw. die Pflichten der involvierten Ärzte
beschränken sich auf den Bereich der ‚Information’, um die reproduktive Autonomie der Frau
(bzw. des Paares) zu stärken, die ggf. mit den
möglichen Rechten oder Schutzansprüchen der
Feten kollidiert. Das die traditionelle Arztrolle in
der klinischen Medizin prägende Paradigma der
‚Indikation’ wurde hier, weitestgehend durch das
Paradigma der ‚Information’ ersetzt. Zudem steht
die nicht-invasive pränatale Diagnostik unmittelbar vor einer Revolution. Die Forschergruppe um
Dennis Lo zeigte 1997, dass sich zusätzlich zu den
fetalen Zellen auch freie fetale DNA im maternalen Blut befindet. Mittlerweile können anhand
der im maternalen Plasma befindlichen fetalen
DNA nicht nur numerische Chromosomenaberrationen nachgewiesen werden, 2012 gelang auch
die Sequenzierung des kompletten fetalen Genoms. Mit der – wahrscheinlichen – Einführung
dieses neuen Verfahrens (NIPD) gäbe es auf der
einen Seite eine Informationsüberladung in der
Beratung im Vorfeld von Pränataldiagnostik, der
die schwangeren Frauen eher frustriere, als dem
Ziel der autonomen Entscheidungsfindung zu
dienen, auf der anderen Seite gäbe es keine nennenswerten gesundheitlichen Risiken für die
schwangere Frau und den Fötus, zudem würde
das Verfahren zu einem früherem Zeitpunkt Befunde liefern, so dass ein Schwangerschaftsabbruch weniger physisch und emotional belastend
für die Frau wäre. Eine hohe Akzeptanz und eine
gesteigerte Inanspruchnahme dieses Verfahrens
unter den schwangeren Frauen wären zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund sind der klinische Nutzen
der nicht-invasiven pränatalen Diagnostik und die
damit verbundenen evaluierenden Aspekte, die
27
sich auf Ideen zu Krankheit und Gesundheit beziehen ebenso wie auf die Vorstellungen eines
guten Lebens und guten Sterbens, kritisch zu prüfen, um Abwägungen im Vorfeld der nichtinvasiven pränatalen Diagnostik möglich zu machen. Hierfür soll ein Konzept der internen Moralität (internal morality) klinischen Handelns zugrunde gelegt werden, das intrinsisch auf der am
Patientenwohl (Frau und Fötus) ausgerichteten
Teleologie ärztlicher Handlungen basiert, aber
sich auch auf sozial konstruierte Ziele erstreckt.
der Wille des Patienten hat Vorrang vor seinem
Wohlergehen) oder (2) man wägt die konfligierenden Prinzipien auf der Grundlage fallbezogener Argumente gegeneinander ab. Dabei ist zu
prüfen, welche Gründe die Wohlergehens- und
Autonomieverpflichtungen jeweils stärken und
schwächen, um dann zu einer Abwägung zu gelangen. Diese zweite Option bietet den Vorteil,
dass sie auf die spezifische Situation des Falles
zugeschnittene Konfliktlösungen ermöglicht. Dies
wird anhand der drei Fallbespiele erläutert. Die
Stärken und Schwächen dieser fallbezogenen,
begründeten Abwägung werden diskutiert.
10 Begründete Abwägungen in der prinzipienorientierten Medizinethik
G. Marckmann
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der
Medizin,
Ludwig-Maximilians-Universität
München
11 Neue ‚God Committees’? Die Rolle der Klinischen Ethikberatung bei Entscheidungen zur
Wartelistenführung im Vorfeld von Lebertransplantation
D. Schmitz
Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der
Medizin, Medizinische Fakultät der RWTH
Aachen
Fragestellung: Vor allem im klinisch-ethischen Bereich ist der kohärentistisch begründete Ansatz
einer prinzipienorientierten Medizinethik weit
verbreitet. Die ethische Aufarbeitung eines Falles
erfordert dabei die systematische Abklärung der
ethischen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten und gegenüber Dritten, die sich aus den
vier klassischen medizinethischen Prinzipien
Wohltun, Nichtschaden, Respekt der Autonomie
und Gerechtigkeit ergeben. In einer Synthese ist
dann zu prüfen, ob die resultierenden ethischen
Prinzipien konfligieren oder konvergieren. Wie
die konfligierenden Prinzipien im Konfliktfall gegeneinander abgewogen werden können, ist
durch den Ansatz einer prinzipienorientierten
Medizinethik selbst nicht mehr vorgegeben. Der
vorliegende Vortrag geht deshalb der Frage nach:
Wie kann in diesen Fällen eine ethisch gut begründete Entscheidung getroffen werden?
Methodik: Zunächst werden die Grundzüge einer
kohärentistisch begründeten, prinzipienorientierten Medizinethik skizziert. Ausgehend von drei
konkreten Fallbeispielen aus der Klinik, bei denen
sich ein Konflikt zwischen den Wohltuns- und Autonomieverpflichtungen ergeben hat, wird dann
untersucht, wie eine ethisch gut begründete Entscheidung getroffen werden kann.
Ergebnisse: Es bestehen zwei unterschiedliche
Möglichkeiten, die Konflikte zwischen Wohlergehen und Willen des Patienten zu lösen: (1) Man
nimmt apriori eine vom konkreten Fall unabhängige relative Gewichtung der Prinzipien an (z.B.
Fragestellung: Gemäß Transplantationsgesetz
und entsprechend der in der Folge formulierten
Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) ist
über die Aufnahme eines individuellen Patienten
in die Warteliste zur Organtransplantation nicht
nur nach (medizinischer) Notwendigkeit, sondern
auch nach Erfolgsaussicht zu entscheiden. Im Einzelfall kann es zu der Situation kommen, in der
ein aufgrund seines aktuellen klinischen Zustandes dringend auf ein Spenderorgan angewiesener
Patient nicht in die entsprechende Warteliste
aufgenommen wird. Im speziellen Fall der Lebertransplantation müssen Patienten mit alkoholinduzierter Leberzirrhose gemäß der Richtlinien der
BÄK eine mindestens sechsmonatige Alkoholabstinenz eingehalten haben, bevor sie in die Wartelisten aufgenommen werden. Diese auch international so übliche, wie kontrovers diskutierte Regel
kann in der individuellen Behandlungssituation zu
schweren ethischen Konflikten für die jeweils für
die Listung zuständige Transplantationskonferenz
führen. In dem Beitrag soll überprüft werden, ob
die Klinische Ethikberatung ein geeignetes Instrument zur Unterstützung in der beschriebenen
Konfliktsituation darstellen könnte.
Methodik: Hierzu wird der einer Entscheidung
über die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste zur Lebertransplantation zugrunde liegende
28
ethische Konflikt zunächst analysiert und zu typischen Fallsituationen in der Klinischen Ethikberatung in Bezug gesetzt. Dann werden verschiedene
philosophische Modelle und daraus abgeleitete
institutionalisierte Formen der Klinischen Ethikberatung im Hinblick auf ihre Eignung in der beschriebenen Konfliktsituation untersucht und
bewertet.
Ergebnisse: Die Konfliktsituationen, die sich im
Bereich der Wartelistenführung beispielsweise
vor Lebertransplantation ergeben und aktuell
durch die große mediale Öffentlichkeit für die
Thematik noch verschärft werden, unterscheiden
sich in verschiedenen Aspekten grundsätzlich von
typischen, ganz überwiegend auf der individualethischen Ebene ablaufenden Beratungssituationen in der Klinischen Ethikberatung. Einer etwaigen klinischen Ethikberatung muss daher ein Prozess der Reflexion und Positionierung innerhalb
der beratenden Institution (z.B. des Klinischen
Ethik Komitees) zu den neuen Fragen und Herausforderungen einer solchen Beratung unter Bezugnahme auf das jeweils gewählte philosophische Beratungsmodell vorausgehen, aus der sich
unter Umständen auch eine vollständige Absage
an eine Beratung in derartigen Konfliktsituationen ergeben kann.
sendere Betrachtungsweise des Alter(n)s einzubetten.
Methode: In einer deskriptiven Perspektive werden zunächst drei prominente medizinethische
Ansätze zur Begründung der Altersrationierung
skizziert und im Hinblick auf vorausgesetzte Annahmen bezüglich des Alter(n)s betrachtet. Ausgehend von der sozialwissenschaftlichen LifeCourse Forschung werden sodann Begrifflichkeiten formuliert, mit deren Hilfe sich diese Annahmen im Sinne normativ gehaltvoller Vorstellungen bezüglich der zeitlichen Erstreckung und Verlaufsstruktur des menschlichen Lebens explizieren und analysieren lassen. Abschließend werden
auf der Grundlage strebensethischer Reflexionen
zum guten Leben sowie kommunitaristischer Ansätze zur Mittelverteilung inhaltliche und prozedurale Gesichtspunkte angesprochen, die bei einer allokationsethisch erforderlichen Verständigung über derartige normative Lebensverlaufskonzeptionen zu berücksichtigen sind.
Ergebnisse: Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der einhergehenden Transformation
der Lebensperspektiven kann die Medizinethik
traditionelle Lebensverlaufsmuster nicht mehr als
objektive Gegebenheiten hinnehmen, sondern
muss in eine ausdrückliche und systematische
Auseinandersetzung über ihre Berechtigung eintreten. Sie hat stillschweigend vorausgesetzte biographische Normen in kritischer Perspektive
aufzudecken und so einer argumentativen Erörterung zugänglich zu machen. Überdies ist in konstruktiver
Absicht
einen
begrifflichkonzeptioneller Rahmen zu entwickeln, der der
Bedeutung normativer Lebensverlaufskonzeptionen für die Erörterung medizinethischer und gesundheitspolitischer Fragen angemessen ist. Eine
Entscheidung über die Altersrationierung verlangt
mithin eine grundlegende Verständigung darüber, was es bedeutet, alt zu werden und zu sein.
12 Vom Konflikt zwischen den Generationen zur
Verständigung über den Lebensverlauf: Eine
ethische Reflexion biographischer Normen in
der Debatte um die Altersrationierung medizinischer Versorgung
M. Schweda
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin,
Universitätsmedizin Göttingen
Hintergrund und Fragestellung: Angesichts der
Mittelknappheit im öffentlichen Gesundheitswesen wird in Medizinethik und Sozialpolitik verstärkt über eine Begrenzung medizinischer Leistungen in Abhängigkeit vom Lebensalter diskutiert. Allerdings wird eine solche Altersrationierung vornehmlich im Sinne einer Verteilung begrenzter Ressourcen zwischen unterschiedlichen
Altersgruppen erörtert, wobei ohne weitere Reflexion ungesicherte, oftmals fragwürdige Annahmen bezüglich des Altern(s) in die Debatte
einfließen. Der Beitrag plädiert daher für eine Erweiterung des theoretischen Blickwinkels: Die
konfliktorientierte Perspektive ist in eine umfas29
Eingeladene Referenten
Landesbischof H. Bedford-Strohm
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, München
PD Dr. med. J. Schildmann , MA
Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der
Medizin, Ruhr-Universität Bochum
W.-M. Catenhusen
Deutscher Ethikrat, Berlin
Pfarrer Dr. theol. K. W. Schmidt
Zentrum für Ethik in der Medizin, Agaplesion
Markus Krankenhaus, Frankfurt am Main
K. Weber-Hassemer
ehemals Nationaler Ethikrat, Berlin und Oberlandesgericht Frankfurt
Prof. Dr. phil. T. Schmidt
Institut für Philosophie, Humboldt-Universität zu
Berlin
PD Dr. med. Dr. phil. R. J. Jox
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der
Medizin, Ludwig-Maximilians-Universität München
PD Dr. phil. A. Simon
Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen
Prof. Dr. J. Sugarman
Berman Institute for Bioethics, Baltimore, USA
Dr. med. K. Kobert
Klinische Ethik, Evangelisches Krankenhaus Bielefeld
Prof. Dr. phil. M. H. Werner
Philosophische Fakultät, Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald
Prof. Dr. phil. H. Remmers
Fachgebiet Pflegewissenschaft, Universität Osnabrück
Prof. Dr. phil. B. Gesang
Philosophische Fakultät, Universität Mannheim
Dr. rer. biol. hum. K. Kühlmeyer, Dipl. psych.
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der
Medizin, Ludwig-Maximilians-Universität München
PD Dr.med. Dr. phil. E.-C. Winkler
Nationales Centrum für Tumorerkrankungen Heidelberg
Prof. Dr. phil. J. Nida-Rümelin, Staatsminister a. D.
Lehrstuhl für Philosophie IV, Ludwig-MaximiliansUniversität München
Prof. Dr. med. C. Wiesemann
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin,
Universitätsmedizin Göttingen
N. Paulo
Philosophisches Seminar, Universität Hamburg
Dr. phil. O. Rauprich, Dipl. Biol.
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der
Medizin, Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. rer. soc. S. Reiter-Theil, Dipl. Psych.
Institut für Bio- und Medizinethik, Universität Basel
Prof. Dr. rer. nat. S. Schicktanz
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin,
Universitätsmedizin Göttingen
31
Personenregister
Asbrock, F. 24
Becker, C. 22
Bedford-Strohm, H. 7, 31
Brossmann, M. 24
Catenhusen, W.-M. 7, 31
Christ, C. 22
Coors, M. 5, 10
Dörries, A. 5
Eichorn, K. 22
Erlinger, R. 6
Fiebach, C. 15
Fourie, C. 6, 21
Gesang, B. 5, 31
Haas, M. 6, 13
Herberhold, M. 15
Heußner, P. 22
Hiddemann, W. 22
Hirschberg, I. 26
Hohendorf, G. 23
Hoppe, G.M. 25
Huber, J. 15
Inthorn, J. 24
Jox, R.J. 5, 31
Jung, C. 6, 20
Kipke, R. 6, 17
Kliesch, F. 6, 15, 19
Knüppel, H. 26
Kobert, K. 6, 31
Kohlen, H. 6, 13
Kühlmeyer, K. 5
Langanke, M. 6, 16
Laryionava, K. 22, 25
Marckmann, G. 1, 5, 28
May, A. 5, 10
Meyerhoff, H.M. 9
Neitzke, G. 6, 13
Nida-Rümelin, J. 1, 5, 31
Paulo, N. 5, 6, 16, 31
Raters, M.L. 12
Raters, M.-L. 6
Rauprich, O. 5, 31
Rehbock, T. 15
Reiter-Theil, S. 6, 31
Remmers, H. 5, 31
Riedel, A. 5
Ritter, P. 5, 11, 26
Romfeld, E. 6, 18
Salloch, S. 5, 6, 11, 18, 26
Salomon, F. 6
Schicktanz, S. 6, 7, 31
Schildmann, J. 5, 6, 11, 18, 26, 31
Schmidt, K.W. 6, 31
Schmidt, T. 5, 9, 31
Schmitz, D. 28
Schochow, M. 5, 10
Schöne-Seifert, B. 5
Schweda, M. 29
Seifart, C. 24
Simon, A. 6, 31
Simonovic, V. 27
Steger, F. 5, 10
Stöcker, R. 6
Strech, D. 6, 20, 26
Sugarman, J. 5, 9, 31
Szlezák, I.V. 5, 12
Taupitz, J. 6, 7
Vollmann, J. 5, 6, 11, 18, 26
Walker, A. 6, 14
Wäscher, S. 5, 6, 11, 18, 26
Weber-Hassemer, K. 7, 31
Werner, M.H. 5, 31
Wick, W. 25
Wiesemann, C. 7, 31
Wild, V. 6, 21
Winkler, E.C. 5, 22, 25, 31
Winkler, F. 25
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