marketing- leitfaden

Werbung
MARKETING- LEITFADEN
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
Einführung ..............................................................................................................................................................2
Zweck des Leitfadens ..................................................................................................................................2
Umfang ......................................................................................................................................................................3
Wichtigste Richtlinien
1.
Verantwortungsbewusster Konsum..............................................................................................4
2. Ausrichtung des Marketings und der Werbeaktivitäten auf Erwachsene
im gesetzlichen Mindestkaufalter ....................................................................................................4
3. Verantwortungsbewusste Werbung ..............................................................................................5
4. Riskante und gefährliche Aktivitäten ............................................................................................6
5. Leistungsbezogene, medizinische und therapeutische Aussagen..................................6
6. Alkoholgehalt ..............................................................................................................................................6
7. Inhalte mit Aussagen zum Sozialverhalten ................................................................................7
8. Inhalte und Aussagen mit sexuellem Hintergrund................................................................7
9. Richtlinie zur Verbraucherforschung ..............................................................................................7
10. Produktinnovation und Präsentation ............................................................................................8
11. Werbeveranstaltungen, Proben und Sponsoring ..................................................................8
12. Elektronisches/Digitales/Direkt-Marketing..................................................................................9
13. Produktplatzierung................................................................................................................................10
14. Lizenzvergabe und POS ....................................................................................................................10
15. Compliance-Verfahren........................................................................................................................11
Kontaktinformationen ..............................................................................................................................12
BEAM GLOBAL SPIRITS
&
WINE
E I N F Ü H RU N G
Beam Global Spirits & Wine produziert und vermarktet in vielen Ländern einige der
besten alkoholischen Getränke.
Die Produktion und der Konsum unterscheiden sich in den einzelnen Ländern und
Regionen erheblich, insbesondere bezüglich der Art der Getränke, die jeweils über
individuelle Merkmale verfügen und einen bestimmten Rang in der lokalen Kultur
einnehmen. In diesem Sinne verdeutlicht der Leitfaden von Beam Global Spirits & Wine
Marketing unsere Verpflichtung zu verantwortungsbewusster Werbung und Marketing
unserer Marken.
Als führender internationaler Anbieter von erstklassigen Spirituosen bieten wir unseren
Kunden über Drink Smart® (www.drinksmart.com) die Schlüsselkomponenten zum
verantwortlichen Umgang mit unseren Produkten. Alle Mitarbeiter von Beam Global
Spirits & Wine müssen sich mit diesem Leitfaden und den Richtlinien von drink smart®
vertraut machen, um unsere Ansichten zum verantwortlichen Umgang und Konsum in
unserer Werbung und unseren Marketingaktivitäten zu vermitteln.
Unser Marketing-Leitfaden von 2007 betonte, dass das verantwortungsbewusste
Marketing unserer Produkte die Grundlage unserer Werbung bildet. Dieser Grundsatz
spiegelt sich auch in den Neuauflagen des Leitfadens wider.
Die soziale Verantwortung ist Teil unseres Geschäftsverhaltens bei Beam und sollte immer
im Mittelpunkt stehen. Deshalb haben wir einen aktualisierten globalen MarketingLeitfaden veröffentlicht, der einige wichtige Richtlinien für unser Geschäftsverhalten
hervorhebt.
Auch mit dem weltweiten Wachstum unseres Unternehmens werden wir weiterhin
führend in der verantwortungsbewussten Kundenkommunikation sein, da wir die höchsten
Standards für verantwortungsbewusste Marketingaktivitäten implementieren.
ZWECK
D E S L E I T FA D E N S
Der Zweck dieses Leitfadens ist die Festlegung unseres Standards für
verantwortungsbewusstes Marketing und Werbeaktivitäten, die auf Erwachsene ab dem
gesetzlichen Mindestkaufalter abzielt, die alkoholische Getränke konsumieren.
Unsere Ziele für Vertriebs-, Marketing-, Promotions- und Werbeaktivitäten sind der
Wettbewerb bei der Markenauswahl von volljährigen Verbrauchern und die
verantwortungsbewusste Kommunikation, die diese Verbraucher anspricht.
Unsere Verpflichtung zur Verantwortung wird durch die Einhaltung der höchsten Standards
im Markenmarketing und dadurch bewiesen, dass wir volljährige Erwachsene, die
alkoholische Getränke konsumieren, daran erinnern, verantwortungsbewusst und in
Maßen zu trinken.
2
In vielen Ländern gelten nationale oder regionale Richtlinien, Gesetze und Bestimmungen
für Marketing und Werbung (sowohl gesetzlich festgelegte als auch im Rahmen einer
freiwilligen Selbstkontrolle). Dieser Leitfaden soll die lokalen Richtlinien und
Anforderungen ergänzen sowie verantwortungsbewusste Unternehmensstandards in
Ländern bereitstellen, in denen keine Marketingrichtlinien und Bestimmungen in Kraft sind.
Unser Leitfaden und die darin beschriebenen Prinzipien sollen unseren Geschäftspartnern
helfen, sicherzustellen, dass sich die Vermarktung und das Marketing unserer Marken auf
verantwortungsbewusste Weise an volljährige Erwachsene ab dem gesetzlichen
Mindestkaufalter richtet. Wir erwarten und verlangen außerdem, dass unsere Partner die
höchsten Standards einhalten, die wir für das Marketing und den Vertrieb unserer Marken
festgelegt haben.
U M FA N G
Die Einhaltung dieser Richtlinie ist für alle Geschäftseinheiten von Global Spirits & Wine,
Inc. vorgeschrieben.
Die Richtlinie gilt für alle unsere alkoholischen Getränke, einschließlich der Getränke, die
im Auftrag von Dritten verkauft werden.
Die Richtlinie gilt für die gesamte Markenwerbung, Verbraucherkommunikation,
Händlerwerbung, Werbeveranstaltungen (intern und extern), Proben, Verkaufsaktionen,
Marken-Websites, Direktmarketing, POS-Materialien, Markeninnovation,
Verbraucherplanung, Verbraucherforschung, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen,
Sponsoring-Aktivitäten und Produktplatzierung.
3
BEAM GLOBAL SPIRITS
&
WINE
WICHTIGSTE
RICHTLINIEN
Die Werbung und das Marketing müssen:
• Erwachsene im gesetzlichen Mindestkaufalter ansprechen.
• Inhalte umfassen, die volljährige Erwachsene ansprechen und nicht Personen unter dem
gesetzlichen Mindestkaufalter.
• In Werbeträgern und an Orten veröffentlicht werden, deren Zielgruppen
erwartungsgemäß aus mindestens 70 % volljährigen Erwachsenen bestehen. Dieser
Prozentsatz kann in einigen Märkten höher sein (beispielsweise in den USA, wo ein
Werbeträgerstandard von 75 % und ein Jahreswert von 85 % Erwachsene ab dem
gesetzlichen Mindestkaufalter verlangt wird).
• Legal, angemessen und wahrheitsgetreu sein, um die üblichen Richtlinien für den fairen
Wettbewerb und eine gute Geschäftspraxis einzuhalten.
• Soziale und ethische Standards bezüglich Geschlecht und kulturellen Unterschieden der
Verbraucher aufrechterhalten.
• Der Verpflichtung von Beam Global Spirits & Wine zur sozialen Verantwortung
nachkommen.
1. Verantwortungsbewusster Konsum
Die Werbung und das Marketing müssen:
• Den Kunden unsere Marken auf verantwortungsbewusste Weise präsentieren.
• Weder zu übermäßigem oder verantwortungslosem Konsum ermutigen, noch die
Abstinenz oder den mäßigen Konsum auf negative Art darstellen. Dies gilt sowohl für
die Menge der getrunkenen alkoholischen Getränke als auch für die Weise, in der das
Trinken dargestellt wird.
• Der Alkoholkonsum darf nicht mit gewalttätigen, waghalsigen, gefährlichen, wilden oder
asozialen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden.
• Es darf keine Verbindung mit illegalen Drogen oder der Drogenkultur suggeriert
werden.
• Berauschung oder übermäßiges Trinken darf nicht suggeriert, gutgeheißen oder
gefördert werden.
• Die Werbung darf nicht auf Schwangere oder auf Frauen abzielen, die versuchen,
schwanger zu werden.
2. Ausrichtung des Marketings und der Werbeaktivitäten auf
Erwachsene im gesetzlichen Mindestkaufalter
Die Werbung und das Marketing müssen:
• Volljährige Erwachsene ab dem gesetzlichen Mindestkaufalter ansprechen.
4
• Der Inhalt muss volljährige Erwachsene ab dem gesetzlichen Mindestkaufalter ansprechen.
• Es dürfen keine Kinder oder Objekte und Bilder dargestellt werden (beispielsweise der
Weihnachtsmann oder Comicfiguren), die hauptsächlich Personen unter dem
gesetzlichen Mindestkaufalter ansprechen.
• Es dürfen keine Mitarbeiter oder Freiwillige unter dem gesetzlichen Mindestkaufalter
bei Veranstaltungen beschäftigt werden.
• Anzeigen dürfen nicht in Zeitschriften, Magazinen oder anderen
Publikationen veröffentlicht werden, die speziell Personen unter
dem gesetzlichen Mindestkaufalter ansprechen (beispielsweise
Comic-Hefte).
• Religion oder religiöse Themen dürfen nicht auf erniedrigende
Weise verwendet werden.
• Die Werbung darf nicht mit dem Erwachsenwerden assoziiert
werden.
• Schauspieler und Modelle für Anzeigen, Promotionsmaterialien
oder POS müssen mindestens 25 Jahre alt sein (Altersnachweis
erforderlich) und wie volljährige Erwachsene aussehen.
• Der Begriff „Spring Break” ("Frühlingsferien/Semesterferien")
darf in Aktivitäten oder Material für Promotionen nicht
verwendet werden. Dieser Begriff bezieht sich auf die
Ferien im Frühjahr für Schüler unter dem gesetzlichen
Mindestkaufalter in Nordamerika.
3. Hinweis zu verantwortungsbewusstem
Trinken
Die Werbung und das Marketing müssen:
• Einen horizontalen Hinweis zu verantworungsbewusstem Trinken enthalten. Der Hinweis sollte
gut lesbar und erkennbar sein.
- Die Positionierung und die Nachricht variieren
in den verschiedenen Marketingmaterialien und
werden von der Größe und der Mitteilung
bestimmt. Weitere Informationen finden Sie im
Dokument „Social Responsibility Statement
Execution Guidelines“ auf dem Beam Global
Stir Portal.
- Die einzige Ausnahme ist, wenn das Element so
klein ist, dass der Hinweis unleserlich ist und keine
kreativen Alternativen vorhanden sind.
5
BEAM GLOBAL SPIRITS
&
WINE
4. Riskante und gefährliche Aktivitäten
Die Werbung und das Marketing dürfen:
• Den Betrieb von Fahrzeugen oder potenziell gefährlichen Maschinen nach dem
Konsum von Alkohol auf keinen Fall ermutigen oder befürworten.
• Den Konsum von Alkohol nicht in Zusammenhang mit Aktivitäten dargestellen,
die im alkoholisierten Zustand besonders riskant sind (beispielsweise
Schwimmen, Segeln, Radfahren, Skifahren und Reiten). Außerdem
darf der Konsum von Alkohol nicht in Zusammenhang
mit riskanten Aktivitäten dargestellt werden, die eine hohe
Aufmerksamkeit oder körperliche Koordination erfordern.
Die Werbung und das Marketing dürfen:
• Den Konsum von Alkohol in Zusammenhang mit einer
Feier nach einer Aktivität oder nach der Arbeit suggerieren
oder darstellen, wenn die Situation oder Darstellung
verdeutlicht, dass die Aktivität, die Aufmerksamkeit und
Koordination erfordert, beendet ist. Ein Beispiel ist ein
Apres Ski in einer Skihütte.
5. Leistungsbezogene, medizinische und
therapeutische Aussagen
Die Werbung und das Marketing dürfen:
• Nicht den Eindruck vermitteln, dass der Konsum von
Alkohol die geistigen Fähigkeiten oder die körperliche
Leistungsfähigkeit verbessert.
• Nicht suggerieren, dass Alkohol medizinische oder
therapeutische Eigenschaften hat.
• Alkoholischen Getränken keine Eigenschaften
zuschreiben, die Krankheiten verhindern, behandeln
oder heilen.
6. Alkoholgehalt
Die Werbung und das Marketing müssen:
• Den Alkoholgehalt einer Marke korrekt angeben.
• Wahrheitsgetreue Informationen zum Alkoholgehalt
enthalten und der Alkoholgehalt darf nicht als positives
Merkmal der Marke hervorgehoben werden.
6
• Es darf nicht unterstellt werden, dass der Konsum von Marken mit niedrigem
Alkoholgehalt den Missbrauch oder die Berauschung verhindert.
7. Inhalte mit Aussagen zum Sozialverhalten
Die Werbung und das Marketing dürfen:
• Nicht suggerieren, dass der Erfolg einer Feier vom Alkoholkonsum abhängig ist.
• Keine Behauptungen aufstellen, dass durch den Konsum von Alkohol soziale,
professionelle, schulische oder sportliche Erfolge erzielt werden können.
• Nicht den Eindruck vermitteln, dass der Konsum von Alkohol das Selbstvertrauen,
die Beliebtheit oder die soziale Stellung erhöht.
Die Werbung und das Marketing dürfen:
• Als Bestandteil persönlicher und sozialer Erfahrungen dargestellt werden.
8. Inhalte und Aussagen mit sexuellem Hintergrund
Die Werbung und das Marketing dürfen Folgendes weder umfassen noch
darstellen:
• Alkoholkonsum zur Steigerung der sexuellen Anziehungskraft oder als Voraussetzung
für sexuellen Erfolg.
• Grafische oder übermäßige Nacktheit, offenkundige sexuelle Handlungen sowie
Promiskuität oder unanständige Bilder oder Sprache.
• Wörter oder Bilder, die möglicherweise die lokalen oder allgemein geltenden Standards
für Sitte und Anstand verletzen.
Die Werbung und das Marketing dürfen:
• Personen, die Zuneigung zeigen oder wohlhabend und attraktiv erscheinen, in einer
sozialen oder romantischen Situation darstellen.
9. Richtlinie zur Verbraucherforschung
• Die gesamte Verbraucherforschung darf ausschließlich mit Personen im gesetzlichen
Mindestalter durchgeführt werden. Es wird nicht versucht, die Gewohnheiten,
Aktivitäten, Meinungen oder Ansichten bezüglich alkoholischer Getränke von
Verbrauchern in Erfahrung zu bringen, bevor die Verbraucher das gesetzliche
Mindestkaufalter erreicht haben.
• Die Verbraucherforschung für einen bestimmten Markt kann nicht für die
Markenplanung in Märkten verwendet werden, in denen das gesetzliche
Mindestkaufalter höher ist als das gesetzliche Mindestkaufalter im Markt, in dem die
Forschung durchgeführt wurde, außer alle Forschungsteilnehmer sind in beiden Märkten
über dem vorgeschriebenen Mindestkaufalter zum Erwerb alkoholischer Getränke.
7
BEAM GLOBAL SPIRITS
&
WINE
10. Produktinnovation und Präsentation
• Beam Global Spirits & Wine wird seine Marken nicht als sogenannte „Energy Drinks“
herstellen oder vermarkten.
• Das Unternehmen wird seine Marken nicht zusammen mit Produkten vermarkten, die
als Energy Drinks vertrieben werden.
11. Promotionen, Proben und Sponsoring
• Promotionen und Sponsoraktivitäten dürfen den verantwortungslosen, übermäßigen
oder ungesetzlichen Alkoholkonsum nicht ermutigen.
• Gemäß den anderen Richtlinien des Leitfadens stellt das Unternehmen bezüglich
Promotions- und Sponsoraktivitäten Folgendes sicher:
- Die Aktivität zielt auf Erwachsene im gesetzlichen Mindestkaufalter ab.
- Die Aktivität hält soziale und ethische Standards im Bezug auf das Geschlecht und
kulturelle Unterschiede der Verbraucher aufrecht.
- Die Aktivität erfüllt alle nationalen (und lokalen) gesetzlichen und behördlichen
Anforderungen, einschließlich für gemeinnütziger Spendenaktionen.
• Werbemaßnahmen dürfen insbesondere Folgendes nicht ermutigen:
- Schnelles Trinken
- Trinken und fahren
- Komatrinken, Überschreiten der behördlichen Richtlinien für den Alkoholkonsum
- Berauschung
• Markenwaren werden nicht für Personen unter dem gesetzlichen Mindestkaufalter
angeboten und sollten diese Personen nicht ansprechen.
• Das Unternehmen nimmt nur an Werbeaktionen, Proben und Sponsoring teil, wenn zu
erwarten ist, dass mindestens 70 % der Teilnehmer das gesetzliche Mindestkaufalter
erfüllen. Dieser Prozentsatz kann in einigen Märkten höher sein (beispielsweise in den
USA, wo ein Werbeträgerstandard von 75 % und ein Jahreswert von 85 % Erwachsene
ab dem gesetzlichen Mindestkaufalter verlangt wird).
• Bei der Organisation von Proben und Werbeaktionen müssen folgende Richtlinien
eingehalten werden:
- Personen unter dem gesetzlichen Mindestkaufalter dürfen keine Proben alkoholischer
Getränke angeboten werden.
8
- Vor dem Ausschank von Proben müssen die erforderlichen Genehmigungen
eingeholt werden (einschließlich Lizenzen und/oder behördliche Genehmigungen).
- Es muss sicherstellt sein, dass Kunden nicht für übermäßiges oder
verantwortungsloses Trinken belohnt werden und Proben oder Werbeaktionen
das Überschreiten des empfohlenen täglichen Konsums nicht ermutigen.
- Alle Mitarbeiter müssen volljährig sowie mit den Unternehmensrichtlinien
und lokalen/regionalen Gesetzen und Bestimmungen vertraut
sein.
- Es sollte in Erwägung gezogen werden, Wasser und
alkoholfreie Getränke sowie kleine Imbisse anzubieten,
wenn dies erlaubt ist.
• Für jede Sponsorbeteilung an Aktivitäten, die nach
Alkoholkonsum möglicherweise gefährlich sind
(beispielsweise Motorsport), muss sichergestellt sein,
dass der Alkoholkonsum bei diesen Aktivitäten nicht
als angemessen dargestellt ist oder zum Erfolg der
Aktivität beiträgt.
12. Elektronisches/Digitales/
Direktmarketing
• Die in diesem Leitfaden dargelegten Standards
gelten für alle Medienplattformen, einschließlich
digitale Medien, die zum Übermitteln der
kommerziellen Kommunikation von Beam Global
Spirits & Wine verwendet werden. Die Richtlinien
für das digitale Direktmarketing, beispielsweise die
Websites von Drittanbietern, Blogs, Mobiltelefone
und Textnachrichten sind auf dem Beam Global Stir
Portal unter Richtlinien für digitale
Marketingmaßnahmen verfügbar.
• Angesichts der rasanten Entwicklung der digitalen
Medien decken die beschriebenen Richtlinien
möglicherweise nicht alle Situationen ab. In diesem
Fall muss das Genehmigungsverfahren über
Marketing, Corporate Affairs, Legal und/oder
Industry Affairs eingehalten werden.
9
BEAM GLOBAL SPIRITS
&
WINE
13. Produktplatzierung
Die Produktplatzierung in Filmen, im Fernsehen und auf der Bühne wird
unter folgenden Umständen erwogen:
• Der Film, die Fernsehsendung oder die Aufführung ist für Erwachsene bestimmt.
• Der Inhalt verherrlicht das Trinken von Minderjährigen, übermäßiges Trinken oder den
anderweitig verantwortungslosen Alkoholkonsum nicht, beispielsweise das Fahren
im betrunkenen Zustand.
• Der Inhalt verherrlicht weder Gewalt noch Aggression in Verbindung
mit Alkoholkonsum.
• Die Hauptdarsteller sind volljährig.
- Ausnahmen sind nach Prüfung des thematischen Inhalts von
Fall zu Fall möglich.
Die Produktplatzierung wird nur in folgenden Fällen
genehmigt:
• Die bereitgestellten Informationen beweisen, dass die Szene
und Situation, in der die Marke(n) gezeigt werden, sowie der
Zusammenhang, in der die Darsteller alkoholische Getränke
konsumieren, die in diesem Leitfaden beschriebenen Richtlinien
zur sozialen Verantwortung erfüllen.
• Produzenten und Filmstudios erhalten die schriftliche
Genehmigung für die Verwendung unserer Marken. Wenn
ein Skript als ungeeignet erachtet wird, muss der
betroffenen Partei schriftlich mitgeteilt werden, dass die
Erlaubnis für die Verwendung der Marken verweigert wird.
14. Lizenzierung und POS
Die folgenden Beispiele beziehen sich auf
Materialien, die für POS, Verkaufsaktionen oder
Lizenzierung nicht geeignet ist:
• Materialien, die hauptsächlich Personen unter dem
gesetzlichen Mindestkaufalter ansprechen, ausgenommen
Spiele für Erwachsene.
• Süßwaren, außer Pralinen und anderes Konfekt, die bzw.
das eindeutig für Erwachsene bestimmt ist.
• Sex-Artikel, beispielweise Kondome.
10
• Artikel, die mit Drogenkonsum in Zusammenhang stehen könnten/zu bringen sind.
• Pistolen, Messer oder andere Gegenstände, die als Waffen bezeichnet werden können,
außer Utensilien und Schneidwaren für die Essenszubereitung sowie Sportgeräte
für Erwachsene.
15. Compliance-Verfahren
• Alle Mitarbeiter von Beam Global Spirits & Wine müssen mit diesem Leitfaden vertraut
sein und die entsprechenden Bestimmungen einhalten.
• Werbeagenturen, Marktforschungsunternehmen, Medienkäufer und andere Dritte, die
am Marketing und an der Werbung für unsere Marken beteiligt sind, müssen eine Kopie
dieses Leitfadens erhalten und seine Bestimmungen für die Arbeit in Zusammenhang
mit dem Unternehmen und seiner Marken einhalten.
• Alle Mitarbeiter von Beam Global Spirits & Wine, die für Marketing- und
Promotionsmaterialien bzw. die entsprechenden Aktivitäten verantwortlich sind, müssen
sich an den Leitfaden halten und regelmäßig Schulungen besuchen, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die jährliche Registrierung im Richtlinienabschnitt der drink smart®
-Website (www.drinksmart.de).
• Alle regionalen Unternehmen müssen Prozesse einrichten und einhalten (einschließlich
der Verwendung des webbasierten Schulungssystems drink smart®), um die genaue
Einhaltung dieses Leitfadens, der lokalen Gesetze und Bestimmungen,
Verbraucherpromotionen und Datenschutzgesetze, der Gesetze bezüglich geistigen
Eigentums, bewährte Verfahren und alle zutreffenden nationalen und regionalen
Werbungs-/Marketingrichtlinien sicherzustellen.
• Die Einhaltung der Richtlinien liegt in der Verantwortung der Geschäftsführer, die für
unsere Geschäftsaktivitäten verantwortlich sind, und deckt alle Marketing-, Werbe- und
Promotionsmaterialien sowie Aktivitäten im Einzelhandel und in der Gastronomie ab,
und ist außerdem erforderlich für Markeninnovationsaktivitäten, Kampagnen für die
Markeneinführung, die Öffentlichkeitsarbeit und alle anderen Kommunikationsaktivitäten
bezüglich Marken.
• Beschwerden über vermutete Nichteinhaltung der Marketingrichtlinien von Beam
Global können auf der Unternehmenswebsite (www.beamglobal.com) durch die
betroffenen Parteien vertraulich gemeldet werden.
• Beam Global Spirits & Wine evaluiert Beschwerden bezüglich der Richtlinieneinhaltung
und antwortet den Parteien, die die Beschwerde vortragen, wenn dies als angemessen
erachtet wird.
11
BEAM GLOBAL SPIRITS
&
WINE
K O N TA K T I N F O R M AT I O N E N
Weitere Informationen zum Marketing-Leitfaden von Beam Global Spirits & Wine und
Antworten auf Fragen bezüglich der Richtlinien erhalten Sie vom regionalen
Geschäftsführer oder von
Pam Frantz
Director, Industry Affairs
Beam Global Spirits & Wine, Inc.
510 Lake Cook Road
Deerfield, IL 60015
(847) 444-7027 (phone)
[email protected]
Pino Bermudez
Assistant General Counsel
Beam Global Espana
c/Arturo Soria n 107, 28043
Madrid Spain
011 34 91 353 46 31 (phone)
[email protected]
12
Rodrigo Pena
Legal Director
Beam Global Spirits & Wine, Inc.
Torre Esmeralda II, 11th floor
Blvd. Manuel Avila Camacho No. 36,
Office 1104/1105
Colonia Lomas de Chapultepec
C.P. 11000 México, D. F.
Mexico
52 55 5201 8840 (phone)
[email protected]
Drink Responsibly
www.drinksmart.com
Herunterladen