Screening von Mitarbeitern bei MRSA - Klinik

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Titelthema
Das Screening von Mitarbeitern bei MRSA
Notwendiges Übel oder sinnvolle Maßnahme?
von Franz Sitzmann
Mitarbeiter werden bei Pflegebedürftigen, Patienten und Bewohnern mit MRSA-Infektionen konfrontiert. Nicht selten steht dann die Frage im Raum, ob nicht auch die Mitarbeiter Keimträger und damit potenzieller Überträger sind.
Dies führt dazu, dass immer häufiger Mitarbeiterscreenings gefordert werden. Doch halten diese Screenings das, was
sie versprechen, und bringen sie wirklich die notwendigen Erkenntnisse? Wann ist ein Mitarbeiterscreening sinnvoll
und welche Reaktionen sollten auf ein Screening folgen? Diesen Fragen gehen wir in diesem Beitrag nach, damit Sie
zukünftig wissen, wie Sie am besten in Ihrer Einrichtung mit diesem heiklen Thema umgehen können.
Das Auftreten multiresistenter Mikroorganismen schränkt die Aussichten von
Therapien erheblich ein und führt häufig schon dazu, dass überhaupt kein im
Labortest wirksames Antibiotikum mehr
therapeutisch genutzt werden kann.
Ziel der Bestrebungen in Klinik und Praxis muss also einerseits sein, sinnvoll
und professionell Antibiotika einzusetzen, um weiteren Resistenzentwicklungen entgegenzuwirken. Wichtiges
und noch weitgehend vernachlässigtes
Instrument, um die Übertragung multiresistenter Erreger (MRE), wie z. B.
den MRSA (methicillinresistenter Staphylococcus aureus), zu verhindern, ist
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andererseits die Anwendung der Standardhygiene.
Eine Prävention der Keimübertragung
darf nicht erst mit dem Nachweis von
MRSA bei einem Patienten beginnen,
sondern muss von Anfang der Behandlung eines jeden Patienten an im Zentrum der Aktivitäten stehen. Lediglich
bei Patienten mit MRE „strengste Isolierungsmaßnahmen“ oder ein „rigides
Hygieneregime“ praktizieren zu wollen,
reicht nicht aus. Mindestens genauso
wichtig ist ein sorgfältiger Umgang
mit allen Patienten im normalen Klinikalltag durch alle Berufsgruppen (Sitzmann, 2012).
Beispiel für den Mitarbeiterschutz vor
MRSA-Infektionen/-Kolonisationen
und vor Stigmatisierung ist das Hygieneprinzip des „Beherrschens der Hände“ bei der Händehygiene. Durch das
weitgehende Vermeiden unkontrollierter Hand-Gesichts-Haar-Kontakte wird
auch die Gefahr der Nasenschleimhautkolonisation mit MRSA reduziert.
Wenn es gelingen würde, StandardHygienemaßnahmen entschieden zum
Standard bei der Pflege und Behandlung aller Patienten in Klinik oder Pflegeeinrichtungen zu machen, würden
Übertragungen weitaus seltener vorkommen.
März 2013  QM-Praxis in der Pflege
Titelthema
Beachte
Haare oder Gesicht sollen nicht
unkontrolliert aus Gewohnheit befingert werden. Insbesondere bei
hygienerelevanten Tätigkeiten, wie
dem Vorbereiten von Injektionen,
Essen-Eingeben, Verbandwechsel
oder sterilem Absaugen, sind wir
versucht, einem Jucken nachzugeben oder eine Haarsträhne zurückzustreifen. Hier hilft professionelle
Disziplin.
Pflege- und Behandlungsteam: Quelle, Vektor oder
Opfer von MRSA?
Nicht selten fragen Mitarbeiter in Kliniken, ob nicht Abstriche (ScreeningUntersuchungen) der Mitarbeiter zu
den unbedingten Sofortmaßnahmen
beim Auftreten von MRSA gehören.
Oder sie wollen im Falle eines MRSANachweises bei „ihrem Patienten“
selbst getestet werden. Einerseits
spricht dies für ein ausgeprägtes Hygienebewusstsein (Simon, 2009). Andererseits würden bei einer derartigen
Praxis wichtige Aspekte außer Acht
gelassen werden.
• Werden Mitarbeiter mit Besiedlungen festgestellt und während einer
Dekontaminationsbehandlung nicht
zur Arbeit zugelassen, entstehen
weitere größere Hygieneprobleme
durch die Mitarbeiterengpässe.
• Untersuchungen werden im NasenRachen-Raum durchgeführt, während
MRSA über die transiente Händekontamination und evtl. das individuelle
Stethoskop verbreitet werden.
• Der hohe Extraaufwand kann negative Auswirkungen haben, wenn
Standard-Hygienemaßnahmen
durch falschen Aktionismus vernachlässigt werden.
• Ein fehlender MRSA–Nachweis ist
kein Beweis, dass kein MRSA vorhanden ist; er wurde nur nicht gefunden
und wiegt in falsche Sicherheit.
PRO
CONTRA
Argumente gegen ein
Mitarbeiterscreening
Mitarbeiterscreening — wann
empfohlen und sinnvoll?
Einige Argumente gegen das Mitarbeiterscreening sind:
Gemäß den Empfehlungen des RKI
(Anonym, 1999) ist eine routinemäßige Untersuchung von Mitarbeitern auf
MRSA nicht erforderlich. Im Vergleich
dazu werden in den Niederlanden von
allen Mitarbeitern, die Kontakt zu einem
MRSA-Patienten hatten, Proben entnommen (Korczak, Schöffmann, 2010).
• Der Nachweis einer Besiedlung eines
Mitarbeiters kann nicht als Nachweis für die Quelle der Patientenkontaminationen oder –infektionen
angesehen werden. Vielmehr kann
er Opfer des Ausbruchs sein. Da bei
der Prävention von MRSA meist ein
ganzes Paket von Maßnahmen umgesetzt wird, ist der Beitrag einzelner Komponenten nicht belegt. So
gilt auch die Rolle von (kurzfristigen)
MRSA-Trägern als Vektor (= Krankheitsüberträger) bei der Verbreitung
als ungeklärt.
• Screenings sind Momentaufnahmen, die bereits nach wenigen Tagen verändert sein können.
QM-Praxis in der Pflege  März 2013
Durchführung eines
Mitarbeiterscreenings
Ein Screening der patientenbezogenen
Mitarbeiter sollte erfolgen (Korczak,
Schöffmann, 2010), wenn mehrere
MRSA-Fälle auftreten, die in einem
räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und bei denen eine klonale
Identität nachgewiesen ist (Ausbruch).
Einberufung eines
Entscheidungsgremiums
Dazu muss vom Hygieneteam, einem
Vertreter der Klinikleitung, dem Betriebsarzt vor Ort sowie der Mitarbeitervertretung über das Prozedere beim
Mitarbeiterscreening auf MRSA entschieden und die Mitarbeiter informiert
werden.
Verfahren
Es ist sinnvoll, dieses Prozedere in einem Papier, an dessen Erarbeitung alle relevanten Berufsgruppen inklusive
der Mitarbeitervertretung zu beteiligen
sind, festzulegen:
• Indikation des Screenings, z. B. Ausbruchsituation.
• Vorgehen beim Screening: Nimmt
der Betriebsarzt das Screening vor?
Wer erhält den Befund? Wer benachrichtigt den Mitarbeiter? Wer
berät den Mitarbeiter und begleitet
die Sanierung und die Follow-upUntersuchungen?
• Umgang mit besiedelten Mitarbeitern, evtl. erforderliche Dekolonisationsbehandlung.
• Auflagen zu einer Weiterarbeit
MRSA-besiedelter Mitarbeiter. Insbesondere die Absicht, MRSA-besiedelte Mitarbeiter während einer
Fallbeispiel
Ärzte Zeitung, vom 30.11.2012: Im Bremer Klinikum Mitte sind auf der Intensivstation bei 45 Mitarbeitern, Patienten und Angehörigen Besiedelungen mit
MRSA-Keimen festgestellt worden ... Betroffen sind 25 Patienten, 19 Mitarbeiter und ein Angehöriger, bestätigt G. der „Ärzte Zeitung“. Die Besiedelungen
waren bei Routinetests aufgefallen. „Wir testen jeden Intensivpatienten, bevor
wir ihn aufnehmen“, sagt G. Die besiedelten Mitarbeiter sind derzeit freigestellt und werden zu Hause saniert.
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Titelthema
Dekolonisationsbehandlung vorübergehend von patientennahen Tätigkeiten zu entbinden, muss vor der
Screening-Aktion vor Ort schriftlich
fixiert werden.
• Kostenübernahme für evtl. Dienstbefreiung.
Zu beachten
Evtl. Fehlzeiten von Mitarbeitern
im Rahmen einer Dekolonisation
dürfen nicht als „Krankheit“ angezeigt werden. Sämtliche Kosten für die Dekolonisationsbehandlung von Mitarbeitern müssen vom Krankenhaus getragen
werden.
Weiterbeschäftigung
Eine ausschließliche Besiedelung mit
MRSA – also ein asymptomatischer
Zustand – stellt nicht automatisch eine
Arbeitsunfähigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne dar. Eine andere Möglichkeit besteht darin, MRSA-besiedelte
Mitarbeiter – nach erneuter intensiver
Einweisung in die erforderlichen Standardhygiene- und Barrieremaßnahmen
– ausschließlich mit patientenfernen
Tätigkeiten zu betrauen, bis sie selbst
erfolgreich dekolonisiert sind.
Ist dies nicht möglich, sollten MRSAbesiedelte Mitarbeiter – nach erneuter
intensiver Einweisung in die erforderlichen Standardhygiene- sowie weitergehende Barrieremaßnahmen – ausschließlich MRSA-besiedelte Patienten
versorgen, bis sie selbst erfolgreich
dekolonisiert sind.
Der Umgang mit besiedelten Mitarbeitern und die Absicht, MRSA-besiedelte
Mitarbeiter während einer erforderlichen Dekolonisationsbehandlung vorübergehend von patientennahen Tätigkeiten zu entbinden, müssen vor der
Screening-Aktion vor Ort schriftlich
fixiert werden. Diese Verabredung muss
enthalten:
Durchführung von
Sanierungsmaßnahmen
• Die Kostenübernahme für evtl.
Dienstbefreiung als Fehlzeit darf in
diesem Zusammenhang nicht als
„Krankheit“ angezeigt werden.
Den Mitarbeitern müssen vor Beginn
der Mitarbeiteruntersuchung wichtige
Informationen als zielführende Maßnahmen schriftlich und im persönlichen Gespräch gegeben werden:
• Welche Auflagen zu einer Weiterarbeit MRSA-besiedelter Mitarbeiter
sind angebracht?
Die Behandlung der Kolonisation mittels antiseptischer und begleitender
desinfizierender Maßnahmen (Sanierung) ist insbesondere in Ländern mit
niedriger MRSA-Prävalenz ein bewährter Baustein der Präventionsstrategien.
• Informationen über Ergebnisse
ausschließlich über den Betriebsarzt als vertrauensbildende Handlungsweise.
• Die Mitarbeiter erhalten alle zur
Sanierung notwendigen Mittel über
den Betriebsarzt.
• Meist stehen Ausbrüche von Infektionen im Zusammenhang einer
Unterbesetzung bei den ausgebildeten und eingearbeiteten Pflegenden als unabhängiger Risikofaktor für die MRSA-Übertragung.
Daher muss versucht werden, evtl.
freigestellte Mitarbeiter durch zusätzliche (Aushilfs-)Mitarbeiter vorübergehend zu ersetzen.
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• Informationsblatt über die Art und
Weise der Anwendung der für die
Sanierung einzusetzenden Materialien.
• Nach Abschluss eines Sanierungszyklus müssen Kontrollabstriche an
drei aufeinanderfolgenden Tagen
durchgeführt werden. Auch diese
Untersuchungen fallen aus Vertrauensgründen in den Zuständigkeitsbereich des Betriebsarztes.
• Alle relevanten mikrobiologischen
Befunde werden vom Betriebsarzt
archiviert. Hinweis an die Mitarbeiter, dass bei offenen Fragen neben
dem Betriebsarzt auch die Mitarbeiter der Krankenhaushygiene anzusprechen sind.
Die Sanierung eines Mitarbeiters beinhaltet die folgenden Maßnahmen:
• Zur Sanierung einer nasalen
MRSA-Besiedlung ist die Applikation von Mupirocin-Nasensalbe
(3x täglich über 5 Tage in beide
Nasenvorhöfe) zu empfehlen. Eine
nasale Sanierung reduziert in der
Regel auch die Kolonisation an anderen Körperstellen.
• Alternativ, insbesondere bei einer
Mupirocinresistenz, können Präparate mit antiseptischen Wirkstoffen (Polihexanid- oder Octenidin-Nasensalbe) oder andere
lokal applizierbare Antibiotika mit
nachgewiesener Wirksamkeit (z. B.
Bacitracin) eingesetzt werden.
• Zusätzlich sind zur Sanierung antiseptisch wirkende Lösungen mit
nachgewiesener Wirksamkeit zur
Ganzkörperwaschung unter Einschluss der Haare zu empfehlen.
Beachte
Mitarbeiter-Screening auf MRSA
ist eine kostenintensive Maßnahme mit fraglicher Effektivität. Sie
ist nur sinnvoll bei bewiesenen
Ausbrüchen, z. B. postoperativ,
oder wiederholten Häufungen.
Kein Mitarbeiterscreening anlässlich einer Einstellungsuntersuchung durchführen.
März 2013  QM-Praxis in der Pflege
Titelthema
• Zur Erfolgskontrolle der Sanierung
sind frühestens 3 Tage nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen
je nach MRSA-Nachweis-Lokalisation entsprechende Kontrollabstriche
vorzunehmen. Weitere Kontrollen
sind nach einem Monat, drei Monaten und sechs Monaten nach Sanierungsende zu veranlassen.
Langfristige MRSABesiedlung bzw. -Infektion
bei Mitarbeitern
Fallbeispiel
Bei einer Krankenschwester mit
dem Hobby Cellospiel wird in einer Nagelbettentzündung MRSA
gefunden (Sitzmann, 2012). Ursprünglich bestand eine empfindliche Haut der Fingerspitzen
(„Winterhand des älteren Streichers“). Nach lokaler Wundbehandlung (u. a. SERASEPT 2) und
Dekontamination des Körpers
(Behandlung der Nasenschleimhaut mit Turixin, Abwaschungen
mit LAVANID 2, täglichem Wechsel der Leib- und Bettwäsche) wird
sie lokal im abgeheilten Wundbereich und mit dreimaligem Nasenabstrich MRSA-frei. Die verabredeten und korrekt ausgeführten
Kontrollabstriche der Nase nach
ein und drei Monaten ergaben
keine MRSA-Kontamination. Nach
sechs Monaten ergab eine weitere
verabredete Kontrolle eine MRSAKontamination der Nase.
Erneuter Mitarbeiter-Dekontaminationsversuch – Empfehlungen
Es ist bekannt, dass Eradikationsversuche nicht immer zum Erfolg führen,
daher ist es angebracht, weitere Anwendungen zur Erhöhung der Eradikationschancen zu nutzen:
• Der Mitarbeiter bleibt arbeitsfähig,
evtl. drei Tage dienstfrei.
• Fortsetzen der Arbeit mit MundNasen-Schutz.
QM-Praxis in der Pflege  März 2013
• Sorgfältige Händehygiene mit Vermeiden von Hand-Gesichts-Haar-Kontakten, alkoholischer Händedesinfektion,
Tragen von Schutzhandschuhen bei
Kontaminationsmöglichkeit, Händedesinfektion beim Ablegen des Mundnasenschutzes.
• Fortsetzen der Arbeit jedoch nicht
bei stark immunsupprimierten Patienten.
• Wiederholung eines weiteren Dekontaminationsversuches
(unter
www.qm-praxis-pflege.de finden Sie
dazu eine praktische Übersicht).
Weiterführende Fragen zum
Mitarbeiter-Check-up
Bei Mitarbeiter, die nach ursprünglich
erfolgreicher Dekontamination MRSArekolonisiert getestet wurden, müssen
evtl. zugrunde liegende Erkrankungen
begleitend behandelt werden, z. B.
• durch den HNO-Arzt: Fokussuche
chronische Sinusitis, Otitis externa,
zerklüftete Tonsillen?
• Vorliegen einer Resistenz des MRSA
gegen Mupirocin? Bei MupirocinResistenz ist für die nasale Sanierung PVP-Jod-Creme, OctenidinNasensalbe oder Bacitracin-Salbe zu
empfehlen.
Fazit
Gesunde Mitarbeiter müssen nur dann
auf MRSA untersucht werden, wenn
sie MRSA-Überträger sind. Nicht der
kurzzeitige MRSA-Träger, der sich hygienisch korrekt verhält und z. B. HandGesichts-Kontakte bewusst selten
praktiziert, ist eine Gefahr.
Der bei einer Ausbruchsituation oder
bei persönlichen Infektionen ermittelte
MRSA-Überträger ist von Bedeutung
und sollte saniert werden.
Bei routinemäßigem Screening von
Mitarbeitern besteht die Gefahr, dass
zufällige Kurzzeitträger identifiziert
werden, die nach wenigen Tagen bereits keine Träger mehr sind und damit
MRSA auch nicht „streuen“ können
(Sitzmann, 2012).
Franz Sitzmann
Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene, Lehrer für Pflegeberufe; Autor zahlreicher Fachpublikationen. 14089 Berlin
www.klinik-hygiene.de
• Erfolgte zwischenzeitlich eine antibiotische Behandlung eines Infektes,
welche MRSA selektionierte?
• Besteht eine Kolonisation weiterer
Körperstellen mit MRSA, z. B. Ekzeme auf bedeckten Körperstellen,
chronisches Handekzem, Wunden,
Vagina (Abstrich und evtl. Behandlung z. B. mit PVP-Jod-Ovula)?
• Liegt eine Zahnprothese mit entzündeter Druckstelle vor?
• Besteht körpernaher Haustierkontakt als evtl. MRSA-Träger bei Hund,
Katze, Nagern?
• Das häusliche Umfeld einschließlich
Haustiere sollte evtl. in die entsprechende Interventionsstrategie mit
einbezogen werden. Sind Umgebungsuntersuchungen erforderlich
bei Lebenspartnern mit Risiken, des
Teppichbodens, Lieblingssessels, von
Plüschtieren?
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