Ihr Gesundheitsamt informiert! Information zur Erkrankung an Hepatitis B Der Erreger Die Hepatitis B wird durch ein umhülltes Virus hervorgerufen, das weltweit vorkommt. Es weist eine hohe Stabilität gegenüber Umwelteinflüssen auf. Wie wird die Krankheit übertragen? In Deutschland wird die Hepatitis B hauptsächlich über den Geschlechtsverkehr übertragen. Weitere Infektionsquellen sind unzureichend desinfizierte Akupunktur- Tätowier- und Piercingnadeln. Die Wiederverwendung benutzter Kanülen durch Drogenabhängige ist ebenfalls mit einem hohen Ansteckungsrisiko verbunden, da kleinste Virusmengen für eine Infektion ausreichen. Zudem ist eine Übertragung von der Mutter auf das ungeborene Kind möglich. Das Kind kann sich während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder beim Stillen mit dem Hepatitis B-Virus infizieren. Seit der Testung von Spenderblut auf das Virus spielt die Infektion durch Blut und Blutprodukte nur noch eine ganz untergeordnete Rolle. Wie äußert sich die Erkrankung? Etwa ein bis sechs Monate nach der Ansteckung beginnt bei einem Drittel der Patienten die Erkrankung mit Übelkeit, Erbrechen, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen und Fieber, gefolgt von einer Gelbfärbung der Augen und der Haut. Der Stuhl wird lehmfarben, der Urin dunkelbraun. Die Gelbfärbung der Haut und Augen wird bei einem Drittel der Patienten vermisst. Bei einem weiteren Drittel verläuft die Erkrankung ohne Symptome. Zu über 90% heilt die Hepatitis B aus. In 5-10% der Fälle verläuft sie chronisch und kann dann zu einer Leberzirrhose und einem sich daraus entwickelnden bösartigen Tumor der Leber führen. Eine chronische Verlaufsform wird insbesondere bei frühem Erwerb der Erkrankung unter der Geburt oder im Kleinkindalter beobachtet. Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung? • Benutzen Sie beim Geschlechtsverkehr mit unbekannten oder ansteckenden Partnern ein Kondom. • Verwenden Sie bei der Wundversorgung (erste Hilfe, etc.) immer Einmalhandschuhe. • Schützen Sie sich vor direktem Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten, insbesondere bei Verletzungen der eigenen Haut oder Schleimhaut, wenn bekannt oder zu befürchten ist, dass die andere Person an Hepatitis B erkrankt ist. • Achten Sie darauf, dass beim Tätowieren und Piercen ausschließlich keimfreie Instrumente verwendet werden. • Sind Sie an Hepatitis B erkrankt, informieren Sie bei jeder ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung Ihre Ärztin / Ihren Arzt darüber. • Bei beruflich erhöhtem Übertragungsrisiko, wie bei bestimmten chirurgischen Eingriffen, kann das Gesundheitsamt dem Erkrankten eine Tätigkeitseinschränkung auferlegen. Personen, die sich mit Hepatitis B infiziert haben, können schon vor Krankheitsbeginn andere Menschen anstecken. Anhand von Blutuntersuchungen lässt sich die Dauer der Infektiosität feststellen. Seite 1 von 3 Wie wird die Krankheit behandelt? In der Regel ist in der Akutphase keine Therapie erforderlich. Ein ausgeprägter Juckreiz in Folge der Erhöhung des gelben Blutfarbstoffs kann durch Medikamente gelindert werden. Leberschädigende Substanzen wie Alkohol und gewisse Medikamente sollten während der akuten Phase vermieden werden. Im Falle einer chronischen Verlaufsform kann eine spezielle medikamentöse Behandlung sinnvoll sein. Ist eine Impfung möglich? Es steht eine wirksame, gut verträgliche Impfung gegen das Hepatitis B-Virus zur Verfügung. Sie bietet in der Regel einen Schutz für ca. 10 Jahre und sollte dann aufgefrischt werden. Wer sollte sich gegen Hepatitis B impfen lassen? Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren empfohlen, ebenso wie für: • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie andere Personen mit Infektionsrisiko durch Blutkontakte, z.B. Dialysepatienten • enge Kontaktpersonen zu an Hepatitis B-Erkrankten • besondere Risikogruppen wie homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige, Prostituierte • Reisende in Regionen mit großer Hepatitis B-Häufigkeit bei längerfristigem Aufenthalt oder bei zu erwartenden engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung Auszug aus den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Bei Neugeborenen Müttern mit Hepatitis B kann durch eine gleichzeitige passive und aktive Impfung unmittelbar nach der Geburt eine Erkrankung des Kindes verhindert werden. Kontaktpersonen Bei Personen in der Wohngemeinschaft (einschließlich Intimpartnern), sollte eine Kontrolluntersuchung auf Hepatitis B durchgeführt werden. Blutspende Personen die an Hepatitis B erkrankt waren oder infiziert sind, dürfen für fünf Jahre nicht an der Blutspende teilnehmen. Personen mit Intimkontakt zu Hepatitis B Infizierten, dürfen für 12 Monate nicht an der Blutspende teilnehmen. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? An Hepatitis B erkrankte Kinder oder Betreuungspersonal dürfen, soweit es das Allgemeinbefinden zulässt, Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen, da kein spezielles Ansteckungsrisiko besteht. Eine Ausnahme von dieser Regel stellen Kinder mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (Beißen), mit Blutungsneigung oder mit schweren Hauterkrankungen dar. Hier muss die Entscheidung individuell in Absprache mit dem Gesundheitsamt getroffen werden. Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, die Leitung der Einrichtung über die Erkrankung des Kindes zu informieren, soweit vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Seite 2 von 3 Eine Mitteilung ist jedoch empfehlenswert, damit erforderliche Hygienemaßnahmen wie das Tragen von Einmalhandschuhen bei Verletzungen umso entschiedener eingehalten werden können. Dies ist entspricht den Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Herausgegeben vom Robert Koch-Institut und dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin. Haben Sie noch Fragen ? Regionalverband Saarbrücken - Gesundheitsamt – Stengelstr. 10-12 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 506-0 Seite 3 von 3