Aus der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Universitätsspital Basel Ethik, Moral, Menschlichkeit in der Behandlung von Schwerstbehinderten Eine Fallserie MASTERTARBEIT zur Erlangung des akademischen Grades Master of Advanced Studies (MAS) in Cranio Facial Kinetic Science vorgelegt der Medizinische Fakultät der Universität Basel von Katalin Hammerich Sarnen 01. Februar 2014 unter der Leitung von Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dr. h.c. H.-F. Zeilhofer Betreut von Dr. J. M. Priller Zusammenfassung „Die Ethik nimmt einen universalen Standpunkt ein. … Die Ethik verlangt von uns, dass wir über „Ich“ und „Du“ hinausgehen hin zu dem universalen Urteil, dem Standpunkt des unparteiischen Betrachters oder idealen Beobachters, oder wie immer wir es nennen wollen.“ (Singer, P. 1994) Der Umgang mit Behinderungen und Gesundheit wirft eine Fülle ethischer Fragen auf. Medizinisches und pädagogisches Handeln hatte schon zu antikengriechischen Zeiten (Hippokrates) eine moralische Dimension. Mit der rasanten Entwicklung neuer Technologien und Therapiemethoden sind medizinethische, pädagogisch-ethische Themen zu gesamtgesellschaftlichen Problemstellungen geworden. Somit ist auch die Ethik in der Logopädie im Wandel. Diese Masterarbeit geht der Frage nach, ob ein klinisch-ethisches Konsil in der Behandlung von schwerstbehinderten Kindern mit Störungen im orofazialen Bereich, die eine medizinisch indizierte logopädische Behandlung erhalten, im Berufsalltag eine Hilfe wäre. Nach einer theoretischen Einleitung und Beschreibung der Methodik wird die Thematik durch drei Fallbeispiele präsentiert. Diese zeigen die immer komplexer und schwieriger werdenden Behandlungssituationen in der Sonderschule. Solche Fälle können teilweise zu einem ethischen Dilemma bei den betreuenden Fachpersonen und den Angehörigen führen. In diesen Fällen bietet METAP, eine Methode der medizinischen Entscheidungsfindung, eine strukturierte Vorgehensweise mit Vermeidung einer ungerechtfertigten Über-, Unter- und Ungleichbehandlung und damit eine Förderung des ethisch angemessenen Therapieentscheids. Dabei spielen die vier medizinethischen Grundprinzipien: Respekt vor der Autonomie von Personen „respect for autonomy“, Nichtschaden „nonmaleficence“, Wohltun/Führsorge/Hilfeleistung „beneficence“ und Gerechtigkeit „justice“ von Tom L. Beauchamp und James F. Childress eine zentrale Rolle. Die Thesis geht der Frage nach, welche Rolle Paliative Care in der Logopädie in der Sonderschule spielt. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung ............................................................................................. 6 2. Hypothese, Fragestellung und Zielsetzung .......................................... 8 2.1 Hypothese ....................................................................................... 8 2.2 Fragestellung................................................................................... 8 2.3 Zielsetzung ...................................................................................... 8 3. Theorie – Begriffserklärungen ............................................................... 9 3.1 Ethik...... ......................................................................................... 9 3.2 Ethikkonsil ..................................................................................... 13 3.2.1 Definition.............................................................................. 13 3.2.2 Kriterien für das klinische Ethikkonsil/für die Ethikberatung ............................................................................... 14 3.2.3 Qualifikation und Anforderungen an die Mitarbeitende des Ethikkonsil ............................................. 15 3.2.4 Auslöser und Zielsetzung..................................................... 15 3.2.5 Ethische Entscheidungsfindungsprozesse - Modelle und Methode .......................................................... 16 3.2.5.1 Ulmer Modell mit der sequenzierten Fallanalyse ....... 18 3.2.5.2 Bochumer Arbeitsbogen ............................................. 18 3.2.5.3 Das 7-Schritte Modell von Dialog Ethik ...................... 18 3.2.5.4 Die «Beratung in Etappen» von Lausanne ................. 19 3.2.5.5 Nimwegener für ethische Fallbesprechung ................ 19 3.2.5.6 Ein integratives Modell, METAP ................................ 20 3.3 Basler Ansatz / METAP .................................................................. 20 3.4 Rechtliche Frage ............................................................................ 22 3.5 Palliative Care ................................................................................ 25 3.6 „Heilpädagogisches Dilemma“ ........................................................ 28 3.6.1 Inklusion .............................................................................. 30 3.6.2 Recht auf Bestimmung ........................................................ 31 3.7 Orofaziale Störungen ...................................................................... 32 3.7.1 Definition.............................................................................. 33 3.7.2 Funktionelle orofaziale Störung ........................................... 34 4. Methodik ............................................................................................... 36 4.1 Studiendesign ................................................................................. 36 4.2 Kasuistik ......................................................................................... 36 4.3 Qualitative Inhaltsanalyse ............................................................... 37 4.4 Vorgehen der ethischen Analyse (nach Reiter-Theil®) ................... 38 5. Resultate .............................................................................................. 39 5.1 Einführung zu den Fallvorstellungen .............................................. 39 5.2 Fall 1 .............................................................................................. 39 5.3 Fall 2 ............................................................................................. 47 5.4 Fall 3 .............................................................................................. 51 6. Diskussion ........................................................................................... 56 6.1 Allgemeine Bemerkung .................................................................. 56 6.2 Analyse der Fallstudie .................................................................... 57 6.2.1 Vergleich zweier Fallbeispiele ............................................. 57 6.2.2 Fall 3 .................................................................................... 58 7. Schlussfolgerung .................................................................................. 59 8. Literaturverzeichnis .............................................................................. 61 9. Lebenslauf ............................................................................................ 67 10. Danksagung ....................................................................................... 69 11. Anonymisierung und Selbständigkeitserklärung ................................. 70 12. Anhang ……………………………………………………………………..71 12.1 Anhang A Theorie: Ethik……………………………………………...71 12.2 Anhang B Theorie: Recht ............................................................ 88 12.3 Anhang C Theorie: Palliative Care ………………………………… 90 12.4 Anhang D Theorie: Orofaziale Störung……………………………..92 12.5 Anhang E Theorie: Logopädie …………………………………….. 96 12.6 Anhang F Methodik: Fragekatalog………………………….…… 100 Abkürzungsverzeichnis A Angehörige A.a.O. am angegebenen Ort Abs. Absatz Anm. Anmerkung Art. Artikel ASBH American Society for Bioethics and Humanities BehiK Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. September 2006 CPAP Continuous Positive Airway Pressure D Deutschland DLV Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband Dr. theol. Doctor theologiae EAPC European Association for Palliative Care engl. englisch et al. et alii („und andere“) eth. ethische/r HD Hauptdiagnose Help/heilp. Heilpädagoge/in, heilpädagogische HEC Health Ethics committee HFE heilpädagogische Früherziehung IC Informed Consent IV Invalidenversicherung JCAHO Joint Commission of Accreditation of Health Care Organizations KK Krankenkasse Kt Kostenträger KTQ Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen M Mitarbeiter METAP Modular, Ethik, Therapie, Allokation und Prozess MFSt Myofunktionelle Störung nZGB neues Zivilgesetzbuch OP Operation Ö Österreich P Patient Päda. Pädaudiologische Förderung PEG Perkutane endoskopische Gastrostomie QS Qualitätssicherung SAMW Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SSW Schwangerschaftswoche StG Staatsgesetz St. n. Status nach SWASH Standing, Walking And Sitting Hip Orthosis T Team Th Therapie UK United Kingdom of Great Britain UN United Nations UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization UNO United Nations Organization WG Wohngruppe WHO Weltgesundheitsorganisation (engl. World Health Organization) ZGB Zivilgesetzbuch Bemerkung Um ein besseres Verständnis des Textes zu erhalten sowie die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Selbstverständlich steht diese Bezeichnung jeweils für die männliche und die weibliche Form. So auch beim Wort „Patient“, welches dazu gleichbedeutend mit dem Wort „Klient“ verwendet wird. Mit dem Begriff „Fachperson“ wird, wenn nicht anders ergänzt, alle medizinischen pädagogischen Personen verstanden. und paramedizinischen und 6 1. Einführung Der schnelle medizinisch-technologische Fortschritt beschert uns allen eine bisher noch nicht gekannte Steigerung der Lebenserwartung in jeder Altersstufe. Nicht nur bei der beteiligten Familie, sondern auch bei ganzen Gesellschaften und Staaten löst dies eine massive ethische Veränderung und Verunsicherung aus. Neue Fragen und Themen, beispielsweise wie und wann das Leben wirklich seinen Anfang nimmt und ab wann es schützenswert ist sowie Diskussionen über den tatsächlichen Zeitpunkt des Lebensendes und darüber, wie das Leben beendet wird (Franke, 2012), tauchen auf. Dieser Wertewandel vom Paternalismus hin zur absoluten Achtung der Autonomie des Individuums führt wiederum zu neuen ungelösten Fragen und einem ethischen Dilemma. Dies ist nicht nur in der Sonderschule der Fall. „Wer sich auf eine Behinderung einlässt, sind dies Eltern oder wir als Fachpersonen, tritt in dessen Geschichte ein und begibt sich mit ihm auf einen Weg beidseitiger Wandlungen“ (Hofer, 2007). In solchen und ähnlichen Situationen in den Kliniken besteht bereits das Angebot einer ethischen Beratung durch eine Fachperson („Ethikkonsil“). Dabei sollen jedoch nicht nur die verschiedenen Perspektiven durchgegangen und beachtet werden (Reiter-Theil, 2005), sondern auch durch einen strukturierten Ablauf der Entscheidungsprozess unterstützt sowie mögliche Handlungsoptionen unter den vier ethischen Prinzipien nach Beauchamp und Childress (2009) beleuchtet und erörtert werden. Eine solche Hilfe gibt es im klinischen Alltag in der Schweiz mehrfach. Eine davon ist ein integratives Modell, das sogenannte METAP (AlbisserSchleger et al. 2012). Die Sonderschule liegt zwischen der medizinischen und der pädagogischen Massnahme. Diese Grenzstellung macht die Entscheidungsprozesse unklarer und schwieriger. Häufig wird in der Sonderschule bei den Entscheidungen das Prinzip des Respekts am stärksten gewichtet. Obwohl sollte gemäss den vier Prinzipien nicht einer hierarchischen Ordnung gefolgt werden, sondern alle Beteiligten als gleichwertig zu betrachten sind (Beauchamp & Childress, 2009; Reiter-Theil, 2005, 2008). Ist ein Patient nicht urteilsfähig, d.h. wenn er seine 7 individuellen Wünsche und Wertvorstellungen nicht verständlich äussern kann und aufgrund dessen nicht darüber entscheiden kann, welche medizinischen und pädagogischen Massnahmen angestrebt oder unterlassen werden sollen, wird durch den gesetzlichen Vertreter entscheiden. Doch was geschieht, wenn sich die Entscheidungsträger: Angehörige, die Institution und nicht zuletzt das Individuum selber, nicht einig sind? Eine solche Entscheidungshilfe fehlt bis heute bei den Schwerstbehinderten. Diese Verunsicherung verstärkt die UN Konvention durch Art.24 (2008). Diese lässt eine ethische Frage offen, nämlich diejenige nach der Inklusion. Mein persönliches Dilemma / Themenwahl In Ungarn erlangte ich das Diplom als Logopädin sowie dasjenige als klinische Heilpädagogin – Gehörlosenlehrerin. Ich habe eine Stelle als Logopädin in einer heilpädagogischen Schule gesucht, um die zwei Interessengebiete zu verbinden. Oft geriet ich in Dilemma-Situationen, dass meine heilpädagogischen Gedanken in der Therapiearbeit nicht akzeptiert wurden. Als Logopädin in einer solchen Institution fühle ich mich oft mit meinen Fragen und Problemen machtlos und allein gelassen. Die Grenzen der Kompetenzen sind nicht klar definiert und bei einer ethischen Fragestellung und bei einem ethischen Problem weiss ich nicht, an wen ich mich wenden kann. Dieses Spannungsfeld brachte mich zur Themenwahl. 8 2. Hypothese, Fragestellung und Zielsetzung 2.1 Hypothese Die Anwendung der vier Grundprinzipien der Medizinethik nach Beachamp und Childress (Respekt vor der Autonomie, Vermeidung von Schaden, Hilfeleistung und Gerechtigkeit) in der logopädischen Betreuung in einer Sonderschule hilft bei ethischen Fragestellungen wie denjenigen nach Therapieintensität, Einbezug der Erziehungsberechtigten bei der Therapiewahl oder Fairness bei der Therapieversorgung. Insbesondere bei Kindern mit Störungen im orofazialen Bereich, die eine medizinisch indizierte logopädische Behandlung erhalten, kann das Befolgen dieser vier Grundprinzipien sinnvoll sein. 2.2 Fragestellungen Können Grenzen des Kompetenzbereichs des logopädischen Personals in Bezug auf ethische Fragestellungen definiert werden? Wie können ethische Probleme, bei welchen ein klinisch-ethisches Konsil sinnvoll wäre, erkannt werden? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es bei einem ethischen Dilemma? Gibt es eine ethisch vertretbare Lösung in der Sonderschule? Wie können Unter-, Über- und Ungleichversorgung erkannt werden und wie können ethische Fragestellungen dazu formuliert werden? Gibt es Verhaltensmuster und Unterstützungsmöglichkeiten des logopädischen Personals in schwierigen ethischen Situationen? 2.3 Zielsetzung Ein Schwerpunkt dieser vorliegenden Arbeit ist das Problembewusstsein, d.h. die Einschätzung, ob eine Therapiemassnahme für Schwerstbehinderte noch tragbar und sinnvoll ist, oder ob sie eher zu einer Leidensverlängerung führt. Weiter fokussiert die Arbeit auf eine Erweiterung des Themenspektrums, wie z.B. Palliative Care. 9 3. Theorie – Begriffsklärungen 3.1 Ethik, Medizinethik, klinische Ethik Der Begriff der Ethik ist eng mit demjenigen der Moral verwandt. Im alltäglichen Leben werden sie oft synonym verwendet, jedoch unterscheiden sich die beiden Bezeichnungen voneinander. Der Ethikbegriff wurde das erste Mal von Aristoteles verwendet. (Pieper, 2007; Rolf, 2007; Codoni, 2012; Leichtle, 2013; Wichermann) Er leitet sich von dem griechischen Wort ethos: „ἔθος“(Gewohnheit, Sitte, Brauch) und von dem Begriff „äthos“; „ήθος“ (im Sinne von Charakter) ab. Unter Ethik verstehen die Philosophen „wie sich moralische Regeln rechtfertigen und begründen lassen.“ 1 Das lateinische Wort „mos“ beinhaltet die beiden Begriffe Sitte und Charakter. Sobald das deutsche Wort „Moral“ hinzugezogen wird, wird der Ethik eine normative Geltung zugesprochen. Dann könnte Ethik als Selbstreflexion übersetzt werden. D.h. „In der Moral geht es um die Frage, welche Regeln, Gebote, Normen und Werte ich in meinem Handeln beachten soll.“ 2 „Eine Moral ist eine endlich-geschichtliche Gestalt der dem Menschen wesentlichen Freiheit und bedarf als solche der ständigen Begründung und Legimitation durch den Begriff der Moralität.“3 Heute wird die Ethik als eine philosophische Disziplin verstanden. Sie befasst sich zu einem grossen Teil mit der Moral und konstruiert die Bedingungen, unter denen menschliches Handeln stattfindet. „Sie bedenkt das Verhältnis von Moral und Moralität im Kontext menschlicher Praxis und steht insofern in enger Verbindung mit anderen praxisbezogenen Wissenschaften: den Human- und Handlungswissenschaften.“4 Im Zentrum steht demnach die Frage, was in einer bestimmten Situation „ein gutes Handeln“ (Fischer, 2010) ist. Dies lässt sich durch moralisches Argumentieren reflektieren. Damit entstehen die zwei wichtigsten Begründungsansätze der Ethik, die sich 1 2 3 4 Kriesel, et al., 2007, S. 7 Kriesel, et al., 2007, S. 7 Pieper, 2007, S. 44 Pieper, 2007, S. 19 10 einander gegenüberstellen lassen. Während auf der einen Seite die deontologische Hintergrundtheorie besteht, welche die möglichen Konsequenzen einer Handlung einzig danach beurteilt, ob sie einem anerkannten moralischen Prinzip folgen. Auf der anderen Seite steht die utilitaristische Theorie. Diese beurteilt die moralische Güte einer Handlung nach ihrem intrinsischen Charakter bzw. danach, ob sie geeignet ist, ein bestimmtes Ziel zu fördern. (Bösch-Willi, 2008) So kommt es, dass gewisse Handlungen von der jeweiligen Menschengruppe bzw. der Gesellschaft gut geheissen werden. z.B. Alberto Guiblino und Francesca Minerva behaupten im Fachblatt „Journal of Medical Ethics“ (2012), Babys seien noch keine wirkliche Personen, sondern erst „mögliche Personen“. Der Fötus und das Neugeborene seien als „potenzielle PERSONEN“ zu bezeichnen. Deshalb ermögliche dies den Eltern, ihre wenige Tage alten Säuglinge töten zu lassen, die sogenannte „nach der Geburt Abtreibung“. Leider werden solche Begründungen manchmal für politische Zwecke benutzt. Die Nazi-Propaganda zeigte nach Hitlers Aufstieg im Jahr 1937 den Film „Opfer der Vergangenheit“, in dem eine missgestaltete behinderte Person vorgestellt wird: „Alles Lebensschwache geht in der Natur unfehlbar zugrunde. Wir Menschen haben gegen dieses Gesetz der natürlichen Auslese in den letzten Jahrzehnten furchtbar gesündigt. Wir haben unwertes Leben nicht nur erhalten, wir haben ihm auch Vermehrung gewährt. Die Nachkommen dieser Kranken sahen so aus… (wie die die gezeigte Person).“5 Diese Beschreibung beschränkt sich auf die verschiedenen Moralvorstellungen einer Menschengruppe / Gesellschaft. Dies ist die Aufgabe der deskriptiven Ethik. Die normative Ethik widmet sich der Erarbeitung von ethischen Normen und Werten. So wurde „das Recht auf Leben“ in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten als eines der höchsten Rechte eines jeden Menschen dargestellt. Sie lässt die grundlegenden Überzeugungen eines Menschen von den Normen, Werten und Regeln des alltäglichen Lebens rechtfertigen, begründen und im Hinblick auf das gute Handeln hinterfragen. (Fischer, 2010) 5 Schwengeler, 2013, S. 44 11 „Was ihr nicht wollt, das man euch zufügt, fügt es anderen nicht zu“ (Konfuzianismus, 6.Jh.v.Chr.). „[H]andle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ 6 ( Kant I., in. Städtler, 2011) Demzufolge reflektiert die angewandte / „konkrete“ Ethik (Höffe, 2010; Pieper, 2007; Kreisel et al., 2007) das Handeln innerhalb der verschiedenen Praxisfelder im Hinblick auf seine normativen Voraussetzungen und Konsequenzen. So lässt sie sich nicht nur als Autonomie, sondern auch als „konkrete“ Wissenschaft betreiben. Ein solcher Bereich ist auch die Medizinethik, welche Interdisziplinarität verlangt. Die Medizinethik beschäftigt sich mit dem ärztlichen Ethos im Zusammenhang mit Problemen wie Gesundheit und Leben, ebenso wie auch mit Krankheit, Behinderung und Tod. Diese Probleme betreffen insbesondere die Rechte und die Menschenwürde der Patienten. Deshalb betrifft die Medizinethik alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen, Organisationen und nicht zuletzt die Patienten und deren Angehörige. Als grundlegende Formulierung der Werte gelten neben dem heute noch gültigen „Eid des Hippokrates“ (Genfer Erklärung, 1948, neue Formulierung 1983), auch die vier Grundprinzipien nach Beauchamp und Childress (1977, 2008). Respekt vor der Autonomie des Patienten („Respect for Autonomy“) Vermeidung von Schaden („Nonmaleficience“) Fürsorge, Hilfeleistung („Beneficience“) Gerechtigkeit („Justice“) Sie stehen gleichberechtigt nebeneinander, d.h. im Einzelfall müssen die Prinzipien jeweils konkretisiert und gegeneinander abgewogen werden (ReiterTheil, 2013). So kann es zwischen der kurativen und der palliativen Behandlung zu einem ethischen Dissens kommen. Es können unterschiedliche Auffassungen und 6 Kant I., in. Städtler, 2011, S. 23 Zitat 6.8 12 Konflikte entstehen. In diesen schwierigen Situationen trägt die klinische Ethik zur Entscheidungsfindung bei. (Porz, 2013) Sie ist eine relativ junge Disziplin mit dem Ziel „einer ethischen Unterstützung …die betroffenen Personen und Institutionen… soll zur Transparenz der Entscheidungsfindung beitragen, das Erkennen von Werte– und Interessenkonflikten fördern und Lösungsansätze aufzeigen. Empfehlungen sind konsultativ: ethische Unterstützung legitimiert sich allein durch die vorgebrachten Argumente“(SAMW, 2012). Einige der oftmals diskutierten Themen in der Medizinethik sind: Schwangerschaftsabbruch, Euthanasie, Apparatemedizin, Informationspflicht, Paternalismus, Genkartierung, usw. Es geht bei den angedeuteten Problemen insgesamt darum, in einer Konfliktsituation die Gründe pro und contra abzuwägen und generell anerkannte Werte zu gewichten. Um diese Fragestellungen zu beantworten, wurden ethische Fallbesprechungen durchgeführt und Ethikkommissionen (ethische Beratung, Engl.: clinical ethics consultation) gebildet. Während der ethischen Entscheidungsprozesse können jedoch ethische Prinzipien in Konflikt geraten: „Es gibt keine gute Lösung. Egal, ob ich A oder B wähle, ich lade Schuld auf mich, ich verletze Werte, die mir so wichtig sind, dass die vermeintliche Lösung des Dilemmas nie gut wird.“7 Es handelt sich hier um eine ethisch-moralische Entscheidungssituation, um ein ethisches Dilemma, bei der man sich zwischen zwei Handlungsmöglichkeiten entscheiden muss, und nicht um ein ethisches Problem. „Ein ethisches Dilemma entsteht, wenn sich die Handelnden mehreren gleichermassen verpflichtenden Forderungen sehen, welche sich gegenseitig ausschliessen, so dass, egal wie man sich entscheidet, Werte, die es eigentlich zu berücksichtigen gilt, verletzt werden.“ 8 Ethische Dilemmas können auch dort entstehen, wo in einer pluralistischen Gesellschaft im Zusammenleben unterschiedliche, miteinander unvereinbare Wertvorstellungen aufeinanderprallen. 7 8 Porz, 2013, S. 1374 Wehr, 2011, S. 130 13 3.2 Ethikkonsil 3.2.1 Definition Wenn eine Fachperson im Berufsalltag mit einer Verunsicherung in einer konflikthaften Situation konfrontiert wird, die alleine nicht bewältigt werden kann, besteht eine Möglichkeit, mit einer spezialisierten Fachperson über die Situation zu sprechen und zu diskutieren. Dank der Besprechung können die beteiligten Fachpersonen von berufsspezifischen ihrer persönlichen Perspektive und Betroffenheit Wahrnehmung sowie wegkommen. der Damit bekommen die ethischen Fallbesprechungen eine zusätzliche und wichtige Funktion, nämlich die Sensibilisierung für ethische Fragen. „Die ethische Fallbesprechung ist ein explizit strukturiertes Verfahren für einen ethisch reflektierten Beratungs- und Entscheidungsprozess im interprofessionellen Team“.9 Wenn bei einer Fallbesprechung neben den Fachpersonen der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter anwesend ist, können weitere Schritte und Entscheidungen besprochen und ausgearbeitet werden, die nicht selten zu einer Diskussion, wie es weiter gehen soll, führen. Bei dem Ethikkonsil, bei dem der Patient und sein gesetzlicher Vertreter nicht anwesend sind, kann nur ein vorläufiges Ergebnis ausgearbeitet werden. „Die Begriffe Ethikkonsil oder Ethikberatung (in der Klinik, in der Patientenversorgung) bezeichnen eine Gruppe von Arbeitsformen, die zum Ziel haben, eine Beratung für Behandelnde / Pflegende oder auch Betroffene (Patienten, Angehörige) anzubieten, in der kompetent auf ethische Fragen von klinischer Relevanz eingegangen wird. Diese Tätigkeit ist in der Regel interdisziplinär; sie kann unterschiedlichen Modellen bzw. theoretischen Grundlagen folgen“.10 Viele Fälle zeigen, dass eine ethische Fallbesprechung oder ein Ethikkonsil der Orientierung oder Verständigung der Fachpersonen untereinander dienen. 9 10 Albisser-Schleger et al., 2012, S. 293 Albisser-Schleger et al., 2012, S. 292 14 3.2.2 Kriterien für das klinische Ethikkonsil / für die Ethikberatung Im Hinblick auf die unterschiedlichen Arbeitswesen und Strukturen der Ethikkomitees in verschiedenen Ländern stellt sich die Frage nach der geeigneten und optimalen Zusammensetzung dieser Gremien. Es besteht die Möglichkeit der Durchführung einer Ethikberatung durch ein vollständiges Ethikkomitee. Dieses ist aus ca. 15 - 20 multidisziplinären Mitgliedern zusammengesetzt (HEC= Health Ethics committee). Je nach Bedarf können darunter kleinere Gruppen à 4 bis 5 Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen gebildet werden. (Smith et al., 2004) Es ergibt sich nun eine Fragestellung: Welche Form ist die sinnvollste und wirtschaftlichste für die individuelle Problematik eines Patienten? In einer retrospektiven Studie untersuchten deshalb Smith et al., ob es Kriterien gibt, anhand derer man beurteilen kann, welche Beratungsform - Ethikkonsil durch die kirchlichen Träger (May et al. 2002), „High-Tech-Medizin“ oder Ethikkomitees im Krankenhaus in Deutschland (1997) – für den Patienten die sinnvollste ist. Die folgenden Kriterien können laut Smith (2004) relevant sein für eine individuelle Konsultation durch einen einzelnen Ethikberater: Die Notwendigkeit einer schnellen Entscheidungsfindung. Die Hilfeleistung bei leicht zu lösenden alltäglichen Kommunikationsproblemen. Die Verdeutlichung von ethischen Normen und Standards. Das Fehlen eines klar darstellbaren ethischen Problems. Smith et al. empfehlen bei schwierigeren Fragestellungen und Problemen die Lösung durch ein Ethikkonsil-Team. Als auslösende Faktoren, die für ein HEC sprechen, werden zwei Kriterien genannt: Ein vollständig besetztes Ethikkomitee wird durch eine Abteilung des Krankenhauses angefordert. Das Team des Ethikkonsil sieht den Einsatz Ethikkomitees als notwendig an und setzt dieses ein. eines vollständigen 15 3.2.3 Qualifikationen und Anforderungen an die Mitarbeitenden des Ethikkonsils In der heutigen Zeit werden die Träger der Sonderschulen, Kliniken und Krankenhäuser besonders durch die Massnahme der Zertifizierung geprägt. Die Institutionen und Einrichtungen, die ein Ethikkonsil haben, sollten eine Zertifizierung z.B. nach Joint Commission of Accreditation of Health Care Organizations (JCAHO) oder durch die Organisation „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“ (KTQ) ausführen. Aufgrund der teilweise schwierigen Entscheidungsfindung innerhalb der klinischen Praxis sollten jedoch auch die Mitarbeitenden eines klinischen Ethikkonsils professionelle Qualifikationen in verschiedenen Bereichen des Ethikkonsils aufweisen. (Reiter-Theil,1999) International wurden im Jahr 1998 die von der American Society for Bioethics and Humanities (ASBH) die „Kernkompetenzen für Ethikberatung“ definiert. Sie beinhalten zwölf Fähigkeiten, die mit den Aufgaben zusammenhängen, das ethische Problem zu erfassen und zu analysieren, den Beratungsprozess organisatorisch zu leiten und kommunikativ zu führen. Weiter beschreiben sie neun Kenntnisse z.B. aus der Medizinethik, aus dem Medizin- und Gesundheitswesen, aus Religionen und Weltanschauungen sowie aus einschlägigen Gesetzen, Richtlinien, usw. Für einen Moderatoren sind nach ASBH folgende Charakterzüge für die Mitwirkung an der Ethikberatung entscheidend: „Toleranz, Geduld, Mitgefühl, Ehrlichkeit, Offenheit, Selbstkritik, Mut, Besonnenheit und Bescheidenheit, sowie Rechtschaffenheit“.11 3.2.4 Auslöser und Zielsetzung Mögliche Ursachen für klinische Ethikkonsultationen wurden von Reiter-Theil (2000, 2005) in 4 Kategorien zusammengefasst: Unsicherheit in der ethischen Beurteilung einer klinischen Frage. Wahrnehmung eines Konfliktes zwischen ethischen Verpflichtungen – z.B. 11 Frewer et al., 2012, S. 69 16 einerseits, die Selbstbestimmung (bzw. die Versuche) eines Patienten zu respektieren, andererseits, die bestmögliche Behandlung zu realisieren (welche der Kranke ablehnt). Schwierigkeiten mit einem Dissens auf der Station über eine klinisch relevante ethische Frage im Kreis der Behandelnden und Betreuenden. Probleme, die sich aus der Haltung bzw. Kooperation des Kranken oder der Angehörigen für das klinische Team ergeben. Es existieren weitere Definitionen, z.B. von May (2004). Er behauptet, dass ein klinisches Ethikkonsil im Einzelfall eine Optimierung des Bewertungsprozesses der medizinisch beabsichtigten Alternativen leisten und dem Entscheidungsträger wegen der Reichweite der Entscheidung bei der Abschätzung aller Handlungsfolgen helfen und ihn unterstützen kann. Die genaue Ziele einer Ethikkonsultation nennt Gerdes et al. (1999): „Die Ermöglichung, die Stärkung und der Schutz einer gemeinsam getragenen Entscheidung bei der Lösung eines ethischen Problems in einem konkreten Patientenfall.“ „Die Vermittlung und Steigerung von Wissen bezüglich klinischer Ethik.“ „Die Verhinderung eines schlechten Ergebnisses von konkreten Fällen, die eine ethische Problematik enthalten“. „Die Steigerung der Selbst- und Fremdwahrnehmung durch die Teilnahme beim Lösungsversuch eines ethischen Konfliktes im klinischen Alltag“. 12 Schliesslich sollen ethische Beratungen mithelfen, eine ethisch vertretbare Patienten-Betreuung aufzubauen und umzusetzen. Der Zweck besteht darin, eine nachhaltige und präventive Frühsorge zu erzielen. Deshalb wäre solch eine ethische Beratung in der Heilpädagogik auch sinnvoll. (Bonfranchi, 2011) 3.2.5 Ethische Entscheidungsfindungsprozesse – Modelle und Methoden Seit dem Ende der 1990er Jahre in Deutschland sowie seit demjenigen der 2000er Jahre in der Schweiz hat sich eine Vielfalt von Formen Klinischer 12 Gerdes et al., 1999 17 Ethikkonsile entwickelt. Die von Neitzke (2008) beschriebenen Modelle stellen den Ausgangspunkt dar. So wird ein etabliertes „Ethik-Komitee“ derartig beschrieben, dass dieses entweder selbst in die Beratungen involviert ist oder es werden ihre eigenen Mitglieder oder andere Personen bzw. Funktionen, wie z.B. Seelsorger, damit beauftragt. Expertenmodell Ethik-Komitee berät separat und „unter sich“. Delegationsmodell Ethik-Komitee berät sich mit der anfragenden Person. Gesamtes Ethik-Komitee berät auf der Station. Prozessmodelle Ethik-Komitee entsendet Berater auf die Station. Ethik-Fallbesprechung durch geschulte Moderatoren. Ethikkonsil durch Einzelpersonen. Dezentrale Arbeitsgruppen (z.B. Ethik-Cafe, Ethik- Offene Modelle Salon). Fallbezogene stationsrunden. Mischformen. Tabelle: Modelle von Ethikkonsilen (in Anlehnung an Neitzke 2008) Zurzeit ist es fast nicht möglich vorauszusagen, welches Modell bzw. welche Modelle sich in der Zukunft durchsetzen werden. Vorstellbar wäre eine Kombination oder ein Nebeneinanderbestehen aus verschiedenen Methoden. Oder eine Art „Indikationsliste“, die festhalten würde, in welchem Kontext oder bei welchen Fragestellungen eine Methode sich speziell gut eignet. Verunsicherung und Konflikte bezüglich der Frage, welche Entscheidungen am ehesten ethisch vertretbar sind, lassen das Bedürfnis nach Hilfestellung und nach Möglichkeit einer allgemeinen Beratung aufkommen. (Agich, 2011; Lehrer, 2006; Reiter-Theil, 2005) Dabei muss die interdisziplinäre Zusammenarbeit berücksichtigt und die Mitverantworten übernommen werden können. Dazu braucht es entsprechende Rahmenbedingungen von Zeit und Raum innerhalb der Institution. Als eine Auswahl können die folgenden Modelle oder Methoden zählen. Die Aufzählung ist nicht vollständig, sondern stellt einen Versuch dar, die derzeit am 18 meisten verwendeten Methoden aufzulisten. 3.2.5.1 Ulmer Modell mit der sequenzierten Fallanalyse „Man müsste es probieren“.13 Die Autoren stellen den Ulmer Ansatz eines narrativen und diskursiven Unterrichtsmodells in medizinischer Ethik vor, sowohl aus studentischer Perspektive, (Uhl, Lensing) als auch aus der unterrichtenden (Sponholz, Allert, Keller, Meier-Allmendinger, Baitsch, 1999). Die mit Fallstudien arbeitende didaktische Methode ist praxisnah und diskursiv. 3.2.5.2 Bochumer Arbeitsbogen Der Leitfaden ist in drei Abschnitte: Klärung und Diskussion der medizinethischen Befunde und Zusammenfassung mit Beschluss gegliedert. Zu den Abschnitten werden Anregungen und Anleitungen als Fragen formuliert, welche chronologisch bearbeitet werden. Zusätzlich zu diesem dreistufigen Vorgehen enthält der Bochumer Arbeitsbogen auch eine Reihe spezieller Fragen zu besonderen ethischen Konstellationen, so bei „Fällen von langandauernder Behandlung“, bei „Fällen von erheblicher sozialer Relevanz“ oder auch bei „Fällen therapeutischer oder nicht-therapeutischer Forschung“ (Bochumer Arbeitsbogen,1987). 3.2.5.3 Das 7-Schritte Modell von Dialog Ethik Dieser Ansatz stützt sich auf eine Strukturierung des Diskussionsrahmens und des Ablaufs der Beratung. Alle direkt von der Situation betroffenen Personen nehmen an der Beratung teil. Diese werden in einen inneren Kreis, der die Teilnehmenden mit Entscheidungsverantwortung umfasst, und einen äusseren Kreis, zu dem Spezialisten sowie alle anderen an der Situation Interessierten der Abteilung gehören, aufgeteilt. Die Diskussion, die von einer Person moderiert wird, die im 7-Schritte-Modell geschult ist, durchläuft sieben Schritte: 1. Problem-Analyse 2. Kontext-Analyse 3. Definition des ethischen Dilemmas 13 Luhmann, 1996, Sponholz, Baitsch in Stutzki et al. 2011, S. 27-43 19 4. Mehr als drei Verhaltensoptionen 5. Rechtliche und ethische Analyse der Verhaltensoptionen 6. Klimaklärung und Entscheid 7. Evaluation des Entscheids 3.2.5.4 Die «Beratung in Etappen» von Lausanne „Dieser Ansatz basiert auf einer Kombination von Beratungsschritten und Diskussionsregeln. Die Schritte umfassen: Identifikation der klinischen Fakten, darin eingeschlossen die therapeutischen Optionen, Identifikation der ethischen Komponenten inklusive der ethischen Prinzipien und der Prüfung des ethischen Konflikts und die Ausarbeitung einer angemessenen Lösung mit einer ethischen Begründung. Die Begründung enthält sowohl die Argumente, die für die Lösung, als auch diejenigen, die dagegen sprechen, enthält. Diese Methode integriert die Vorbedingungen der Konfliktlösung: Die Lösung kann nicht nur fachlich oder wissenschaftlich sein, es gibt nicht nur eine richtige Entscheidung, sondern eine Option ist überzeugender als eine andere. Der Ansatz integriert auch die Bedingungen für eine gute Beratung: Unabhängigkeit (kein äusserer Druck), Objektivierung (Fähigkeit, die wichtigen Informationen zu erkennen), Diskursregeln (jeder Teilnehmende hat das gleiche Recht mitzudiskutieren, Respekt vor einer anderen Meinung)“ 14 3.2.5.5 Nimwegener für ethische Fallbesprechung Diese Methode versteht sich ebenfalls als Hilfe zur Strukturierung der Gespräche, folgt jedoch einem vierstufigen Verfahren. 1. Benennen des ethischen Problems 2. Zusammentragen der verschiedenen Aspekte (medizinische/pflegerische/soziale) 3. Diskussion und Bewertung 4. Beschlussfassung Aber dieses Vorgehen lässt sich nicht auf alle klinischen Situationen anwenden. 14 Anhang zu den Empfehlungen «Strukturen zur ethischen Unterstützung in der Medizin», Entwurf, S.4., www.samw.ch/dms/de/Ethik/RL/.../d_Empf_Ethikstrukturen_Anhang.pdf. 20 Es beginnt mit der gemeinsamen Formulierung des ethischen Problems und nicht mit der Faktensammlung. Diese erste Problemformulierung verstehen die Autoren nicht als endgültig – sie lässt sich im Laufe der Beratung verändern oder präzisieren. 3.2.5.6 Ein integratives Modell, METAP METAP steht für Modular, Ethik, Therapie, Allokation und Prozess. Es dient der Unterstützung ethisch angemessener Therapieentscheide, indem es dafür spezifische Orientierungs- und Entscheidungshilfen liefert. Es wurde 2012 von Albisser-Schleger., Mertz , Meyer-Zehnder und Reiter-Theil entwickelt . 3.3 Basler Ansatz , METAP In der Heilpädagogik fehlt grösstenteils ein scharfer Blick, der auf ethische Probleme hindeuten könnte. Es wäre jedoch von grosser Bedeutung, eine solche Perspektive einzunehmen. Als theoretische und methodische Grundlage hierfür können vor allem der VierPrinzipien-Ansatz (Beauchamp, Childress, 2009) und der Systematische Perspektivenwechsel (Reiter-Theil, 2005, 2012) dienen. Systematischer Wechsel der Perspektiven nach Reiter-Theil®15 (2005) Ich-Perspektive Bedürfnisse der beteiligten Individuen, persönliche Werte, professionelles Selbstverständnis, Grenzen der Belastbarkeit u. a.; Rechte des Patienten. Ich-Du-Perspektive Beziehungsebene zwischen Patient und Arzt/Betreuer bzw. Bezugsperson: Erwartungen, Versprechen, Vertrauen, Überforderung u.a. Persönliche Wir-Perspektive Beziehungskontext des Patienten, vor allem Familie und Angehörige; Beziehungskontext des Arztes / Betreuers, hier vor allem das Team. Institutionelle Perspektive 15 Reiter-Theil, 2005, S. 349 21 Leitbild, Wertorientierung, Hierarchie, Entscheidungs- und Handlungsraum, Gewissensfreiheit des Einzelnen in der Institution, Einschränkungen, z. B. durch Rationierung. Professionelle Perspektive Standards des Fachgebietes, rechtliche Rahmenbedingungen, professionelle Ethik; z. B. Sorgfaltspflichten. Kollektive Perspektive Wertehorizont, z. B. durch Mitgliedschaft in einer religiösen oder politischen Gemeinschaft; persönliche Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft; Frage: welche Medizin und welche Gesellschaft wollen wir? In der Ethikberatung sind sowohl mehrere Disziplinen wie auch mehrere Personen involviert und beteiligt. So kann die grundlegende Fähigkeit, die Perspektive eines anderen einzunehmen, eingeübt werden und dazu ein sogenannter systematischer Perspektivenwechsel eröffnet werden. Dank der Hilfe von METAP kann sowohl die aktuelle Problematik betrachtet werden, wie auch lösungsorientiert und nicht zuletzt partizipativ vorgegangen werden. (Reiter- Theil, 2008) Angesichts der starken Emotionen und moralischen Intuitionen, die im Rahmen des Ethikkonsils häufig aufeinandertreffen, ist die Aufgabe der Moderation laut Vollmann (2008) oftmals, “buchstäblich“ als Lenkung und Mässigung zu betreiben: „Eine kompetente Fragetechnik kann Gesprächsblockaden auflösen, stille Teilnehmer in den Diskussionsprozess einbeziehen, Missverständnisse klären und den aktuellen Stand der Diskussion in der Gruppe sichtbar machen.“ 16 Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Moderation nicht einem Mitglied der Gruppe zu überlassen, sondern diese Aufgabe durch eine externe Person zu besetzen, welche die vorausgesetzten Qualifikationen erfüllt. (Reiter-Theil, 2008) Bei einer Ethikkonsultation hat der Leitfaden eine grosse Bedeutung. (s. Anhang: Basler Leitfaden zur Klinischen Ethikkonsultation) Genauso wichtig, wenn nicht sogar von noch grösserer Relevanz, ist das Protokoll. (s. Anhang: 16 Vollmann, 2008 S. 88 22 Basler Protokoll zur Klinischen Ethikkonsultation) Damit dient eine Ethikkonsultation neben einer retrospektiven Argumentation auch einer nachweisbaren Entscheidungsfindung. Das Protokoll wird in zwei Schritten erarbeitet: 1. als kurze Mitschrift für das weitere Vorgehen (s. Anhang: To-Do Liste zur Organisation der ethischen Fallbesprechung, METAP Leporello, S. 8 und Vorgehen der ethischen Analyse) 2. als ausführliche Version, die von den Vertretern des Ethikkonsils formuliert und anschliessend der Patientenakte beigefügt wird. 3.4 Recht „Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der Würde und Freiheit des Menschen“ 17 und wird in den westlichen Verfassungen und Zivilgesetzbüchern geschützt. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (1. Januar 2013, SAMW) respektiert den Wunsch und die zunehmende Forderung des Patienten, mehr Rechte zu besitzen. Eines davon ist der Patientenwille/ die Patientenverfügung („die eigene Vorsorge“, Art. 360-373 nZGB, SAMW, 2005; Naef, et al. 2012) Dieses Recht verlangt aber auch, dass die Patienten die Verantwortung für ihre Entscheidung tragen (Handlungsfähigkeit, Art.13/14 nZGB) und die sogenannte Urteilsfähigkeit (Art.16 nZGB) halten. Dazu gehört aber eine umfassende, individuell angemessene Information über den Gesundheitszustand sowie über eventuelle Möglichkeiten oder Einschränkungen der Therapien. Manchmal kann es jedoch sein, dass ein Patient nicht „aus freien Stücken“ bestimmen kann, sondern durch einen gesetzlichen Vertreter, der durch die Vormundschafts- bzw. Erwachsenschutzbehörde benannt wird. Gesetzliche Vertreter sind für das Kind (Art. 304 ZGB) und für unmündige Patienten, welche sich nicht unter der elterlichen Sorge befinden (Art. 368 ZGB), sowie für urteilsunfähige Patienten (Art. 369 ZGB) der Vormund oder Beistand. (SAMW; 2005) 17 http://etikrat.org./stellungnahmen/pdf/stellungnahme_Patientenverfuegung.pdf, S. 9 23 Bei dem Gerechtigkeitsprinzip kommt die Frage auf, ob „Medical Futility“ (Überversorgung), Rationierung (Unterversorgung) oder eine ungerechtfertigte Ungleichversorgung ausgeschlossen werden kann. (s. Anhang: METAP: Diagnose von Unter- oder Ungleichversorgung, Fragen zur Einschätzung von Überversorgung, Leporello S. 3) In diesem Rahmen muss die „Palliative Care“ von der Sterbehilfe unterschieden werden. Unter der „Palliative Care“ versteht man alle Massnahmen, die das Leiden eines unheilbar kranken Menschen lindern und ihm so eine bestmögliche Lebensqualität bis zum Ende verschaffen. Der Schwerpunkt liegt bei demjenigen Zeitpunkt, bei dem der Patient nicht mehr auf die kurative Behandlung anspricht. Dem an die Situation angepassten Patienten wird eine optimale Lebensqualität bis zum Tod gewährleistet und seine Umwelt bzw. seine Angehörigen werden angemessen unterstützt. (zusammengestellt nach s. Anhang Definition von WHO). Wenn eine Therapie unterlassen („withhold“) oder abgebrochen („withdraw“) wird, kann der Sterbeprozess in Gang gesetzt oder beschleunigt werden. Hier muss unterschieden werden zwischen direkter aktiver (Vorsätzliche Tötung- Art. 111 StG, Totschlag- Art.113 StG, Tötung auf Verlangen- Art.114 StG) und indirekter aktiver und passiver Sterbehilfe, welche gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Die Sterbehilfe ist gemäss SAMW- Richtlinien im Rahmen der „Komforttherapie“ gerechtfertigt (2005). Die Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz geduldet, solange sie nicht „aus selbstsüchtigen Beweggründen“ (Art. 115 StG) geleistet wurde. Im Jahr 1919 forderte Janusz Korczak, polnischer Arzt und Pädagoge, der die Waisenhauskinder mit ins KZ begleitet hatte in seinem Buch: „Wie man ein Kind lieben soll“, im Kapitel „Das Kind in der Familie“ die Grundrechte für Kinder. „Ich fordere die magna Charta Libertatis, als ein Grundgesetz für das Kind. Vielleicht gibt es noch andere – aber diese drei Grundrechte habe ich herausgefunden: Das Recht des Kindes auf seinen eigenen Tod Das Recht des Kindes auf den heutigen Tag 24 Das Recht des Kindes, so zu sein, wie es ist.“18 Dies hat Korczak später im Jahr 1928 im Buch: „Das Recht des Kindes auf Achtung“ noch einmal ausgeführt. Massnahmen zur Förderung der Rechte von Kindern mit Behinderung wurden am 13. Dezember 2006 formuliert, in Kraft getreten sind diese dann im Mai 2008 mittels Annahmen der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Die wichtigste Ansätze: Menschen mit Behinderung sind nicht mehr nur „Objekte“ der Fürsorge, sondern werden als „Rechtssubjekte“ anerkannt. „(1.) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.“ (Art. 12.) „Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können“ (Art.7. Abs. 1) Weitere Rechte, wie die Wahrung ihrer Identität, Würde und Autonomie sowie der Chancengleichheit und der Barrierefreiheit (Art.3) wurden festgelegt. Zudem existiert eine Reihe von Massnahmen zum Recht auf Schutz, (Art. 16, 23.) Bildung und Förderung (Art. 4 und 24) sowie auf eine Habilitation und Rehabilitation (Art. 26). Die Allgemeine Bemerkung des UN-Ausschusses in der Zusammenfassung von Kälin et al. (2008 S. 108) betont die Gefahr von Missbrauchsopfern in allen Formen, egal ob seelischer wie: Nichtbeachtung, Kriegsgebiet, physischer wie: Ausbeutung, Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten und Landminen oder sexueller Art und in allen Lebensbereichen. Behik (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) empfiehlt im Art. 24 Abs.1 den Vertragsstaaten die Unterbringung der Kinder in öffentlichen Institutionen. „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen 18 Korczak, 2005; S. 40 25 auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen. … Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.“ (Art.24 Abs.4) »Disability is a human rights issue! I reperat : disability is a human rights issue. Those of us who happen to have a disability are fed up being treated by the society and our fellow citizens as if we did not exist or as if we were aliens from outer space. We are human beings with equal value, claiming equal rights.» (Bengt Lindqvist, 2000) Recht ist eine Richtschnur und lässt genügend Spielraum zum Interpretieren. Das Recht setzt auch Linien und Grenzen, die verhandelbar sind. So können die rechtliche und moralische Beurteilung desselben Sachverhaltes in Konflikt geraten. 3.5 Palliative Care Der Begriffsteil „palliative“ geht auf das Lateinische „palliare“, „pallium“ (Mantel) zurück. Das englische „care“ lässt sich mit „Versorgung“, „Betreuung“, „Aufmerksamkeit“, „Fürsorge“, „Obhut“, „Vorsicht“ übersetzen. 2002 veröffentlichte die WHO eine Definition. Sie sagt: „Palliative Care ist ein Ansatz, der die Lebensqualität der Patienten und ihrer Familien sowie die Probleme, die mit der lebensbedrohlichen Krankheit verbunden sind, durch die Vorbeugung und Linderung von Leiden durch frühzeitige Identifikation und tadellose Beurteilung und Behandlung von Schmerzen und anderen Problemen, seien dies physische, psychosoziale und spirituelle Art verbessert.“19 WHO- Definition von Palliative Care für Kinder: 19 www.who.int/cancer/palliative/definition/ - freie Übersetzung 26 „Palliative Care für Kinder stellt einen besonderen, wenn auch eng mit ihm verwandten Bereich der Erwachsenenpalliativpflege dar. Die WHO-Definition der Palliativmedizin für Kinder und ihre Familien bedeutet u.a.: Die Grundsätze gelten auch für andere Kindern mit chronischer Erkrankungen (WHO, 1998a)“ 20 Die SAMW (s. II. Richtlinien 1.Definition S. 6) definiert sie als Handlungs- und Betreuungskonzept von Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Folglich wurde nur die Konzentration auf das Wesentliche, das überlegte und begründete (Weg-) Lassen und auch anderes Tun und Lassen als Palliative Care bezeichnet. (Franke, 2012) Deshalb stellt die Palliative Care die Lebensqualität in den Mittelpunkt. So strebt sie eine ganzheitliche Betreuung an, auch, wenn es immer mit einer emotionalen Belastung verbunden ist, dazu werden den Angehörigen stets wichtige Aufgaben abgefordert. (Albisser et al. 2012) Menschen mit geistigen Behinderungen bilden keine homogene Gruppe. Je nach Aspekt, wie medizinisch-genetischer-, psychologischer-, soziologischerund pädagogischer Aspekt oder weitere epidemiologische Befunde, wie Mehrfachbehinderungen, bereitet der Begriff der geistigen Behinderung besondere Schwierigkeiten. Es zeigen sich nicht nur Unterschiede in der sensorischen oder motorischen Schädigung, sondern auch im kognitiven Bereich. (Speck, 2012) Deshalb meint Franke (2012): „Nur die, die über sich und ihre natürliche und soziale Umwelt reflektieren können, werden in der Lage sein, sich auch Gedanken um ihr Lebensende zu machen.“ 21 Wenn man mit Kindern, auch mit geistig behinderten, über Krankheit und Tod spricht, dann sollte „das Todeskonzept“ von Nagy (1938) und Wittkowski (1990) beachtet werden. Das Todesverständnis nach Maria Nagy basiert auf einer Studie. Nagy untersuchte Kinder im Alter zwischen drei und 14 Jahren. Hier betont Nagy, dass die Altersangaben (Säuglinge, Kleinkinder unter fünf Jahren, Grundschulkinder - Kinder von sechs bis neun Jahren und Kinder zwischen zehn und vierzehn Jahren) nur als Orientierung gemeint sind. Sie hat dabei die folgenden drei Entwicklungsphasen beobachtet: 20 21 www.who.int/cancer/palliative/definition/ - freie Übersetzung Franke, 2012, S. 7 27 1. In die erste Phase gehören Kinder unter fünf Jahren, die den Tod als Schlaf oder zeitweise einschränkenden Zustand verstehen, der nicht endgültig ist. 2. Hier werden Kinder zwischen fünf und neun Jahren zugeordnet, die von der Endgültigkeit des Todes weggehen und nach den Ursachen fragen. Dabei wird der Tod als Ereignis von aussen angesehen. In diesem Alter finden die ersten Schuldgefühle statt. Die Stereotyp- Sätze, wie „ich bin Schuld.“ „wegen mir ist der Tod hier“, sind ernst gemeint und keine Seltenheit. 3. Erst in der Phase drei ist das Kind, ab neun Jahren, in der Lage, den Tod zu verstehen. Hier stehen für die Erklärung der Todessursache Krankheit und Alter zur Verfügung, d..h. der Tod kann innere oder äussere Ursachen haben. Die Kinder verstehen, dass der Tod als unvermeidliches Ereignis nicht zufällig geschieht. Wittkowski (1990) hat das Todeskonzept weiter entwickelt. So definierte er bzw. vier „Subkonzepte“ innerhalb des Konzeptes: Nonfunktionalität: Die Erkenntnis, dass die Körperfunktionen aufhören, sobald man gestorben ist. Irreversibilität: Die Einsicht, dass der Tod ein unumkehrbarer Zustand ist. Universalität: Das Bewusstsein, dass alle Lebewesen sterblich sind. Niemand kann ewig leben. Kausalität: Das Verständnis, dass der Tod biologische und physikalische Ursachen hat. In der Literatur wird beschrieben, dass in Fällen, in denen die Eltern und Angehörigen in einer altersangemessenen Art und Weise mit dem Kind über den Tod sprechen, die Verarbeitung des Todes erleichtert wird. Sie sind sich einig, dass nicht mehr die Lebensdauer die Hauptrolle spielt, sondern die Lebensqualität. Das gilt für alte und kranke Menschen genau so wie für Menschen mit einer Behinderung. Bei ihnen, so haben zwei Forscherinnen, Monika T. Wicki und Judith Adler von der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich, herausgefunden; ist es besonders wichtig herauszufinden, welche Fragen die Betreuungspersonen ihnen stellen sollen, um herauszufinden, was sie sich zum Lebensende wünschen. 28 Im Februar 2013 ist das Buch zum Thema „Physiotherapie in der Palliative Care" erschienen. Die Herausgeberschaft von Peter Nieland (D), Rainer Simader (Ö) und Jenny Taylor (UK) betonen die Wichtigkeit und Aktualität des Themas, weil damit nicht nur Leiden gemindert, sondern gleichzeitig auch Leben verändert werden kann, egal im welchen Bereich, mit welchen Patienten und in welchem Lebensalter. Leider ist dieses Thema in der Logopädie noch nicht bekannt. 3.6 „Heilpädagogisches Dilemma“ «Die Kinder haben sich nicht verändert. Es werden einfach mehr Variationen der Norm als pathologisch erklärt. Wir haben heute völlig falsche Vorstellungen davon, was normal und was nicht normal ist.» 22 Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Kinder und Jugendliche mit einer oder mehreren Beeinträchtigungen soweit wie möglich gefördert, unterstützt und auch integriert werden. „Wir sind eine heilpädagogische Schule, das ist selbstverständlich, dass die Klienten so viele Therapien wie möglich erhalten sollen.“ Diesem Satz begegnet man täglich. Aber ist es wirklich so, oder sollte man das Wort „möglich“ durch das Wort „nötig“ ersetzen? Und was ist eigentlich eine heilpädagogische Haltung? Dass solche und ähnliche Fragestellungen im Hinblick darauf, was gerecht, ethisch, moralisch zulässig, geboten oder verboten ist, nicht gestellt wurden, stellt für Bonfranchi (2011) ein grosser Mangel dar. Frau Ritzenthaler bedauert den fehlenden ethischen Berufskodex im Jahr 2011. Dies wurde im Jahr 2013 jedoch geändert und daraufhin berichtet sie über die Einführung eines solchen Kodexes. Zielsetzung dessen ist eine Bereitstellung von ethischen und qualitativen Richtlinien für das berufliche Handeln. Dabei geht es um die Definition der gemeinsamen Werte der Profession. Diese sind: 22 Förderung der Autonomie (Selbstbestimmung) Förderung der Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben Diskriminierungsverbot Baumann, 2011 29 Gestalten einer professionellen Beziehung Ganzheitliches Menschenbild Fürsorge Normalisierung Politisches Engagement für Menschen mit einer Behinderung Hierbei ergibt sich eine Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung und der heil- und sozialpädagogischen Betreuung sowie Förderung. Damit ergeben sich vermehrt ethische Fragestellungen, wie auch „Wertekonflikte“, die sogenannten berufsethischen Dilemmas. Mit den folgenden Themen bzw. Fällen beschäftigen sich heute die Fachleute: Das persönliche Werteprofil unterscheidet sich in gewissen Teilen mit jenem des Berufsverbandes. Das persönliche Werteprofil unterscheidet sich von Werten, die in der (Regel)Schule gelebt und als bedeutend angesehen werden. Die Schule hat in sich Wertekonflikte, die sich auf die Arbeit als Heilpädagoge und/oder Logopäde auswirken. (s. Abb. 1: Inklusion) Abb. 1: Inklusion (von Ritzenthaler, Ethik in der Heilpädagogik, 2013, Manuskript) 30 Die entscheidenden Elemente bzw. förderlichen Haltungen im Berufsfeld der Heilpädagogik sind: 1. „Achtung der menschlichen Würde“- aus der anthropologischen Sicht bildet das Kernelement. (Fornefeld, 2008, Korczak, 1998, Speck, 2003) 2. „Wertschätzung und emotionale Wärme, Echtheit und Echtsein, einfühlendes Verstehen verbunden mit Variablen aus psychologischer Sicht. „dass ich mein gegenüber ohne zu werten akzeptiere, als ganze Person, so wie sie im Augenblick ist, mit all ihren Schwierigkeiten und Möglichkeiten.“ 23 3. Die pädagogische Sicht einerseits durch Gegenwartbezogenheit und Zukunftsorientierung, anderseits durch Skepsis geprägt. In Anlehnung an Häussler (2000) gibt es aus skeptischer Sicht mindestens drei Haltungen, die postuliert werden können: die Offenheit, die Gelassenheit und die Hoffnung. 3.6.1 Inklusion Hiermit verbindet man einen sehr wichtigen Themenkomplex der Heilpädagogik mit ethischen Implikationen (Bonfranchi, 2011), nämlich die Integration, oder neu: die Inklusion. Integration steht Kindern mit einer Behinderung zu und gemäss Artikel 20 BehiK werden die Kantone zu bestimmten Massnahmen verpflichtet: „Die Kantone sorgen dafür, dass behinderte Kinder eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist; sie fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient.“ Inklusion bedeutet, wie das Wort selbst aussagt, den Einschluss aller zu Unterrichtenden in Schulen für alle. Inklusion ist der nächste logisch folgende Schritt auf die Bemühungen der Integration, denn sie eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, ihr Recht auf adäquate Bildung und auf Erreichung ihres individuell höchstmöglichen Bildungszieles wahrzunehmen und damit ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. 23 Pörtner, 2004, S. 29 31 Letztlich geht es hier um die Anerkennung der Individualität eines jeden Menschen. (Speck, 2010) 3.6.2 Recht auf Bestimmung Aussenstellen Pädagogik und Heilpädagogik funktionieren im Dreieck (Abbildung 2) . Kind Eltern Unmittelbar nach der Geburt sind Mutter und Kind noch eine scheinbare Einheit. Bei genauerer Beobachtung fällt auf, dass das Kind bereits seine Meinung lauthals kundtun kann. Es kann nicht nur seine Grundbedürfnisse melden, sondern die Umwelt im schlimmsten Fall terrorisieren oder sich einfach körperliche Nähe holen. Bereits jetzt mischen sich Nachbarn, Verwandte und Freunde mit gut gemeinten Tipps und Tricks ins Geschehen ein. Die jungen Eltern geraten ins erste pädagogische Dilemma zwischen ihrer Meinung und den Ratschlägen von aussen. Genau so ergeht es Fachpersonen, die ins Dilemma geraten zwischen der eigenen Meinung, begründet auf Fachwissen und Erfahrung, und den Bestimmungen der Eltern, die zu respektieren sind. Alle behaupten, das Kind und sein Wohlergehen ins Zentrum zu stellen. Bei kritischer Betrachtung fällt auf, dass häufig egoistische Gedanken bei allen Beteiligten zu entsprechendem Rechtsanspruch führen. Bei pädagogischen Mitarbeitern sind oft Ängste um ihre Anstellung oder irgendwelche Vorteile der Motivator, um auf ihrer Fachlichkeit zu beharren. Eltern dagegen sehen vielleicht ihre Stellung in der Verwandtschaft oder im Umfeld gefährdet, oder geraten in ein Dilemma mit der eigenen Familie, die einen bestimmten Entscheid nicht mittragen will. 32 Diskussion zu Dilemmas: Thema Wechsel von der Integration zur Pro Kleinere Klassen, mehr Förderung Separation Contra Verlust von Sozialkontakten in der Gemeinde Zusätzliche Therapien Alles tun fürs Kind Übertherapiere Teilnahme an ausser- Dazu gehören zur Ausgesondert sein von schulischen Aktivitäten „Behinderten“- gruppe der Gesellschaft Unterstützte Ganzheitlichkeit kommunikation oder Logo Hilfsmittel zur Verständigung Logopädische Arbeit in Individuelle Arbeit und Wünsche der Eltern der Sonderschule Patienten miteinbeziehen werden „erzwungen“ 3.7 Orofaziale Störung Essen, Trinken und das dazu gehörende Schlucken geschieht unbewusst. Diese Tätigkeiten zeichnen sich durch ihre Schnelligkeit, höchste Koordination, Variabilität und Automatisierung aus. Deswegen werden sie häufig als ein dynamischer Prozess im Bereich des orofazialen Komplexes (inkl. knöchernen und knorpeligen Elementen, sowie muskulären Anteilen) verstanden. Neben dieser funktionellen Nahrungsaufnahme gehören auch Mimik, Atmung und Phonation dazu. Nach dem Brodie-Schema, das von Castillo (1998) und Codoni (2004) mehrfach modifiziert wurde, lässt sich zeigen, wie Füsse, Beine, Rumpf, Becken, Arme, Hände, Schultern sowie Nacken an der Aufrichtung, Koordination und Kontrolle des orofazialen Komplexes mitwirken. 33 3.7.1 Definition Eine myofunktionelle Störung (MFSt) vor allem im Bereich der mimischen Muskulatur, der Mund-, Lippen-, Kau-, Zungen-, Mundboden- und Gaumensegelmuskulatur ist durch ein Muskelungleichgewicht (Myo=Muskel) gekennzeichnet. Dieses muskuläre Ungleichgewicht kann unter bestimmten Bedingungen zu einer myofunktionellen Störung, Schluckfehlfunktion mit oder ohne offene Mundhaltung führen. Eine offene Mundhaltung bedeutet, dass der Mund des Patienten zum Atmen meistens geöffnet ist. Die Nasenatmung wird nicht genutzt. Der Mund kann von Patient zu Patient unterschiedlich weit geöffnet sein. Solche typische Zeichen sind ein offener Mund, eine interdentale Zungenruhelage, ein offener Biss und ein nach vorne gerichtetes Schluckmuster "Zungenpressen" ( „tongue thrust“). Oft kommt es auch zu einer Dyslalie, besonders der Zischlaute. Die folgenden, möglichen ursächlichen Faktoren werden von Autoren beschrieben: Genetische Einflüsse (wenig erforscht) Falsch erlerntes Schluckmuster (z.B. Flaschenernährung vs. Stillen, nicht altersgerechte Nahrung) unphysiologische Kopf- und Körperhaltung beim Füttern des Säuglings Verkürzte Oberlippe und wulstige Unterlippe Hypersalivation (Extremer Speichelfluss und/ oder dadurch bedingt raue Lippen/ Ekzeme) Mundatmung (habituell oder organisch bedingt) Verdickte und/ oder rissige Zungenränder Zungenpressen Makro-, Ankyloglossie Tonsillenhyperplasie Skelettale Anomalien im Kiefer-/Gaumenbereich Orale Habits (z.B. Daumenlutschen) Schlaffe Gesichtsmuskulatur und dadurch bedingt langweiliger Gesichtsausdruck Überaktivität des Kinnmuskels sensorisch-taktile Einschränkungen 34 weitere Krankheitsbilder (Syndrome, cerebrale Bewegungsstörungen) 3.7.2 Funktionelle orofaziale Störung Bei diesen Störungen handelt es sich um funktionelle orofaziale Störungen, die mit einer Fehlsteuerung der Bewegungsabläufe der Kau- und Schluckmuskeln aufgrund einer isolierten Fehlfunktion der Wangen-, Lippen- und Zungen-, Mundboden- und Gaumensegelmuskulatur, sowie einer Irritation des gesamten Körpers (Bereich des Pharynx, des Haltungsmuskels, insbesondere des Halses und des Nackens) einhergehen. Betroffen sind auch die Bewegungs- und Koordinationsabläufe der mimischen Muskulatur. (Biber, 2012; Bondi, 1994; Brachaus, 2009; Blytthe, 2011; Castillo, 1998; Codoni, 2000, 2004, 2005, 2013; Hahn, 2001; Furtenbach, 2007; Kittel, 2001; Oetter, Richter, Frick, 2001; Schuster, 2011; Türk , Söhlemann, Rummel 2012) Folgende Termini Myofunktionelle werden Störung häufig für orofaziale (MFS, Hahn, 2001 Störungen und verwendet: Kittel, 2012) Mundfunktionsstörung (Schuster, 2011) orofaziale Dysfunktion (Castilo, 1998), Dyskinesie (Codoni, 2004), „Dystonie des Schluckaktes in der oralen Phase“ (Kittel, 2001), „Tonusdysbalance der orofazialen Muskelfunktion“ (Hörstel, 2013), fazio-oro-pharyngealer Störungen (Limbrock, 2011), engl.: dyskinesia, myofunctional disorder, orofacial disorder) Als mögliche Ursache werden Störungen während der Embryonalzeit oder Komplikationen während der Geburt (Kittel, 2012) gesehen. Als mögliche Risikofaktoren gelten beispielsweise Störungen wie Syndromerkrankungen (s. Anhang, Tabelle), die insbesondere die Nahrungsaufnahme und Artikulation erschweren, die Stoffwechsel bzw. Ernährungsstörung, die sich auf das Gebiss auswirkt (Engel, Sauck, 2001) und zerebrale Bewegungsstörungen. Schädigungen im oropharyngealen Bereich (z.B. Verletzungen, Entzündungen, Tumore) können auch mechanische Hindernisse für das Schlucken darstellen. Alle Autoren (Biber, 2012; Bondi, 1994; Brachaus, 2009; Blytthe, 2011; Castillo, 1998; Codoni, 2000, 2004, 2005; Codoni, Schwenzer-Zimmerer, 2013; Engel, 35 Sauck, 2001; Hahn, 2001; Furtenbach, 2007; Kittel, 2001; Limbrock, 2011; Oetter, Richter, Frick, 2001; Schuster, 2011; Türk, Söhlemann, Rummel, 2012) sind sich einig, dass die Ernährung grossen Einfluss auf die Entwicklung des orofazialen Komplexes hat. Solche Auswirkungen können sich zeigen, falls ein Kind zu wenig gestillt wurde oder mit Hilfe einer Flasche mit zu grossem Saugerloch. Ein falsch erlerntes Schluckmuster, eine unphysiologische Körperund Kopfhaltung sowie wiederkehrende und anhaltende HNO-Erkrankungen können die Infektanfälligkeit erhöhen. Als Folge dessen kann ein fehlender Mundschluss resultieren. Ein falsches Schluckmuster kann auch die Entwicklung des Kiefers, der Zähne und die Funktion der am Sprechen beteiligten Muskeln negativ beeinflussen. (Blythe, 2011; Brachaus, 2009; s. Anhang: Codoni, Schwenzer-Zimmerer, 2013; Limbrock, 2011) Dies kann zu Sprechstörungen sowie zu ungünstigen erworbenen Gewohnheiten (Habits) wie Schnuller-/Daumenlutschen oder Nägelkauen führen. (Codoni, 2000) 36 4. Methodik Im Rahmen des gewaltigen und rasenden technischen und intellektuellen Fortschritts in der Medizin und Pädagogik tritt zunehmend das Bewusstsein ethischer Fragen und sonderpädagogischen Herausforderungen Alltag in den im Vordergrund medizinischen therapeutisch und tätiger Fachpersonen. Die klinische Ethik wächst von Tag zu Tag. Dieser Prozess führt zu einer Erweiterung in den verschiedenen medizinischen und paramedizinischen Fachgebieten. Daraus ergibt sich zum einem ein breites vernetztes und modulares Denken der Fachleute und zum andern die Nachfrage nach guten qualitativen Studien, welche diese Thematik aufgreifen. Studien, welche die Thematik nicht nur als abstrakte Diskussion abhandeln, sondern problemorientierte, dem therapeutischen Umfeld entsprechende sowie in der Praxis anwendbare Ergebnisse und Empfehlungen liefern. 4.1 Studiendesign Für diese Arbeit wurde die retrospektive Fallanalyse gewählt. Eine retrospektive Studie (lateinisch retrospectare „zurückblicken“) ist ein Begriff aus der klinischen Forschung. Dabei werden anhand von Fragestellungen aus der Gegenwart Daten aus der Vergangenheit untersucht und ausgewertet. 4.2 Kasuistik Die Kasuistik (lateinisch casus „Fall“) widmet sich der Betrachtung von Einzelfällen. Bei einer kasuistischen Argumentation werden drei Hauptschritte verlangt. Zuerst gilt es, die relevanten Fragestellungen, welche die Rahmenbedingung darstellen, herauszufinden. Dann folgt die Gewichtung und Vergleichung von Daten. Hier werden die Prinzipien, Werte und Umstände als ein grosses Ganzes angesehen, die bewertet werden müssen. Am Schluss wird eine vorgeschlagene und moralisch vertretbare Lösung erarbeitet. Dabei muss beachtet werden, dass die Kasuistik jeweils mittels ihrer Schlussfolgerungen ihre Argumentationen testet. Diese wird erreicht, indem ein Vergleich mit ähnlichen Fällen hergestellt wird. (Friederich, 2012) 37 4.3 Qualitative Inhaltsanalyse Anhand der Qualitativen Kommunikationsmaterialien Inhaltsanalyse (Bilder, Texte, nach Mayring Interviews, müssen Protokolle die etc.) systematisch bearbeitet werden, mit dem Ziel, die wesentlichen Daten aus der gesammelten Materialmenge herausfiltern. Der Inhalt sollte dabei so gekürzt werden, dass die wesentlichen Entscheidungssituationen sich widerspiegeln. Zusätzlich soll der Text nicht nur reflektiert, sondern auch unter einer bestimmten Fragestellung in theoriegeleiteten Schritten analysiert werden. Dieser Vorgang wird durch ein Ablaufmodell befolgt (s. Abb. 2: Ablaufmodell), in dem die einzelnen zu analysierenden Inhalte Schritt für Schritt festgehalten werden. Die Einschätzung der Ergebnisse werden nach den Güterkriterien: Objektivität, Reliabilität und Validität, vorgenommen. Abb. 3: Allgemeines inhaltsanalytisches Ablaufmodel (Mayring P. (2003) Qualitative Inhaltsanalyse – Grundlagen und Techniken, Weiheim und Basel, Beltz Verlag, S. 54) 38 4.4 Vorgehen der ethischen Analyse (nach Reiter-Theil®) Um eine ethische Analyse machen zu können, benötigt es mehrere Faktoren und Aspekte. Zuerst wird die Anerkennung des Problems in seiner ethischen Bedeutung wahrgenommen. Dann kann mit der Analyse der Situation begonnen werden. Dabei soll auf diverse Fragestellungen geachtet werden, wie beispielsweise nach dem Ursprung des ethischen Konflikts. Ebenfalls wird untersucht, ob die Person, welche die ethische Analyse durchführt, alle relevanten Fakten kennt. Dabei sollte man die Optionen sondieren, die eine Problemlösung bringen könnten. Beim nächsten Schritt wird der Fall anhand der vier ethischen Grundprinzipien und dem Systematischen Perspektivenwechseln kritisch mit pro und contra hinterfragt. Am Schluss sollen Handlungsoptionen und deren Begründungen klar formuliert werden. Dieses beschriebene Vorgehen (Reiter-Theil, 2005, 2008) wird von der Studentin selbständig analysiert. 39 5. Resultate 5.1 Einführungen zu den Fallvorstellungen Bei dieser Masterarbeit handelt sich um eine kleine Fallserie. Es wurden drei Patienten einer Sonderschule ausgesucht und erfasst. Das Alter der Untersuchungspersonen variiert zwischen 5 und 15 Jahren. Da das ausgewählte Schema aussagekräftiger ist als eine textliche Beschreibung oder eine Statistik, sollen die Patienten direkt vorgestellt werden. Die Dokumentation der Fallbeschreibungen wurde nach dem folgenden Schema aufgebaut. Dessen Rahmen sollen die Lesbarkeit und die Analyse erleichtern. Allgemeine Informationen wie Geburtsjahr, Schwangerschaftsverlauf, sozialer Hintergrund und Verhalten. (kurz gehalten) Diagnose (ausführlich beschrieben) Krankheitsverlauf (Tabelle) Logopädischer Therapieverlauf (Zusammenfassung) Ethische Problematik der verschiedenen Perspektiven nach Grundlage der vier ethischen Prinzipien (Tabelle) Ethische Fragestellung 5.2 Fall 1 Allgemeine Informationen: geboren im Jahr 1998 ist T. das erste Kind von Schweizer Eltern. Schwangerschaftsverlauf: Die Schwangerschaft verlief problemlos. T. wurde durch sekundäre Sectio auf Grund eines Geburtsstillstandes in der 40 4/7 SSW mit asynklitischer Kopfeinstellung auf die Welt gebracht. sozialer Hintergrund: T. lebt mehrheitlich in einem heilpädagogischen Institut. T. hat eine zwei Jahre jüngere Schwester, die bei der Familie aufwächst. Beide Eltern arbeiten Vollzeit im Kaderberuf. Die Eltern gehen mit T. sehr behütend und liebevoll um. Verhalten: T. ist eine sehr ausgeglichene, zufriedene, aufmerksame und 40 herzliche junge Persönlichkeit, die ihre Befindlichkeit sehr gut durch Mimik ausdrücken kann und auch oft lacht. Blickkontakt kann gelegentlich aufgenommen werden. Diagnose: Bilaterale beinbetonte Tetraspastische Cerebralparese (GMFCS V) mit/bei -diffuser Leukomalazie unklarer Ätiologie Intelligenzminderung - St. n. kontrakte Windfähnchenstellung der Beine nach links - St. n. lumbal linkskonvexe Skoliose,Th11 bis L3 Cobb-Winkel 65 - St. n. Skolioseaufrichtung BWK 6 bis SWK 1 08/2012 Neurogener Klumpfuss rechts und Plattfluss links mit multilokulären Kontraktionen - St. n. Hüftrekonstruktion bds. 2004 - St. n. Tracheostomie 03/2010 - St. n. Besiedelung mit Pseudomonas aeroginosa, Proteus mirabilis 07/12 - St. n. Baclofen Pumpe 10/2012 - St. n. Inguinalhernie - St. n. PEG-Einlage 10/2003 Hiatushernie - St.n. Fundoplicatio rezidivierende Eisenmangelanämie chronische Obstipation - St. n. Porth –à – Cath Einlage 2010 symptomatische Epilepsie ohne Medikationsbedarf - St. n. Anfall als Neugeborene schweres Schlafapnoe-Syndrom zerebrale Visusbeeinträchtigung nach (Amaurose) Pendelnystagmus perinataler zerebraler Hypoxie 41 Krankheitsverlauf Operation / Problematik Untersuchung Therapie / Hilfsmittel (was und wann) 2. Lebenstag- EEG (1998) -Luminal (2 Wochen lang) generalisierte tonische Schädel MRI (1998) -Physio. Th. 2x wöchentlich EEG (1999) -Luminal (3x4mg) Krampfereignisse -2 ½ Monate neu Epilepsiepotenzial bei -Physio .Th. 2x klinisch nicht manifesten wöchentlich Krampfereignissen -Inguinalhernie -Op. geplant, -Soor in der Rima ani -Imazol lokal -Hüftgelenkssubluxation 2002 links -SWASH-Orthese -Botulinumtoxin lokal -Physio. Th., Stehbrett, Nancy Hylton Einlagen, Sitzschale, Buggy -Mundgeruch (Mutter -Frühförderung, berichtet) Logopädie, Castillo Morales Therapie, Low Vision Training -Mikroklist -Chronische Obstipation Hüftgelenkssubluxation 01/2003 links unklarer absenzartiger Botulinumtoxininjektion je 2 x 50 Einheiten EEG (02/2003) Zustand Physio. Th. und alle 2-3 Monate Vojta Therapie -Vorbereitungsgespräch -07/2003 –Op. Weiterhin Physio.Th. mit über Hüftrekonstruktion geplant 01/2004 in den bekannten Hilfsmitteln zwei Sitzungen (weiterhin Mikroklist alle 42 (vorher postoperativ -während des für 4-5-Wochen Gesprächs stellt sich die Beckengips Ernährungsproblematik -Vorschlag PEG heraus (primär) und geplant 2Tage) im Herbst 2003 -Frage, ob PEG –Anlage Röntgen des möglich ist Abdomen (08/2003) -Obstipation s.o. und zusätzlich -Transipeg forte (2x1 Sachet pro Tag) -Mikrozytäre Anämie -Eisensubstitution mit Aktiferrin (2x30 Tropfen) Schwierige OP. PEG-Anlage regelmässige Physio.Th. Flüssigkeitsaufnahme (10/2003) Ernährungsberatung mit gastroenterologischer Beratung -Eisenmangel 11/2003 -Obstipation -Aktiferrin 2x30 Tropfen -Transipeg forte 2x1 Sachet Ernährungsberatung Eingehendes Gespräch 12/2003 s.o. -02-03/2004 OP. in -Postoperativ 2 Wo. lang zwei Sitzung Beckenbeingips bezüglich der im Frühjahr 2004 vereinbarten operativen Intervention im Bereich beider Hüften -Hüftluxation -Handgelenkskontraktur -Fussinstabilität -Handgelenkschienen -Prophylaxe -Nancy Hylton Fussbettung wurde durch Knöchelorthese ersetzt 43 -Rezidivierender Reflux -Ernährung NUR mit Physio.Th., Ergo Sonde -Antra 2x20 mg pro Tag PEG-Sonde, Logopädie -Zunehmende Wing- -Röntgen 05/2005 -Physio.Th. 2x2St. pro Fehlstellung der Hüfte (Vorschlag Woche mit Abkippen der Beine Weichteiloperation) Stehbrett, Liegenschale, SWASH-Orthese (nachts), nach links -Handlagerungsschienen (nachts) -rechtskonvexe -Radiologie -Doppelschalenkorsett Skoliosehaltung mit vorgeschobener Schulter links -Antra wurde durch - abendliches Erbrechen Nexium ersetzt Oberschenkelmetallent- 08/2005 - 4x wöchentlich fernung Empfehlung: Physio.Th. Botoxbehandlung, Hilfsmittel s.o., neu Motomed, Unterschenkelorthese Wassertherapie und (Wunsch der Mutter) Hippotherapie -Nexium - tägliches Erbrechen Logopädie Spastisch verkürzte 01/2006 durchgeführt Botoxbehandlung Muskeln 02-03/2006 Rehaklinik – Physio.Th., Logopädie Die bekannte Kontrolle (02/2007) Botulinumtoxinininjektion orthopädische Physio.Th.2x2 Stunde, Problematik Hippoth., Essth. und -wegen Spastizität Empfehlung- Ergotherapie Baclofenpumpe, -4x5-7,5mg Lioresal nochmal Botulinumtoxin 44 -Epilepsie Kontrolle: EEG (06/2009)- Reflexepilepsie Empfehlung -Schlafapnoe Nächtliche Apnoen -Medikament: Lamotrigin -Polysomnographie Digitale 26-Kanal- CPAP Therapie Polysomnographie mit 15 Kanälen EEG , EKG (08/2009) Eltern: pflegerische Tracheostoma OP Tracheostoma Problematik (03/2010) Kontrakte Empfehlung (08/2010 Therapien wie Physio-, Windfähnchenstellung - Hippo- und Ergotherapie mit neurogenem Umstellungsosteotomi sollen weitergeführt Klumpfuss e beider Femore werden. -Klumfussoperation rechts -Blut-Transfusion -niedriges Hämoglobin -ambulante Empfehlung (04/2012) Rollstuhl, Pflegerollstuhl Verlaufskontrolle -Wirbelsäulenopera- mit Kopfstütze, individuelle tion Sitzbettung, Korsett, -Beckeneinstellung Unterschenkelorthesen, -proximale PEG-Sonde, Femurresektion oder Tracheostoma -eine Besiedlung des Korrekturosteotomie Tracheostomas mit -Abstrich verschiedenen Keimen 10/2012 Die empfohlenen Operationen wurden durchgeführt. -Baclofen Pumpe 45 Logopädischer Therapieverlauf - Inkl. zusammenfasste Vorgeschichte 2002: Trinkschwäche; Saugen bereitet Schwierigkeiten, langsam mit Verweigerung, gelegentliches Verschlucken mit Husten – Vorschlag PEG, wurde von der Mutter abgelehnt. (Logopädie und Castillo Morales Therapie je 1x pro Woche) 2003: während eines Vorbereitungsgesprächs über Hüftrekonstruktion stellt sich eine Ernährungsproblematik heraus. Insbesondere, dass T. im Liegen nicht trinken und essen kann. Bis jetzt erfolgte die Ernährung mit pürierter Kost und 4 Mahlzeiten pro Tag. Kein Erbrechen und lange Fütterungszeit. Die logopädische Therapie bezieht sich wesentlich auf die Esstherapie inkl. Mundhygiene 10/2003: PEG-Sonden-Einlage 11/2003: Trotz problemlosen Verlaufes und ausgeglichener Kalorienbilanz empfiehlt die Ernährungsberatung eine Umstellung der Ernährung; statt weiterhin püriert und morgens 200 ml Vollmilch mit Jemalt-Zusatz und tagsüber ca. 350ml Teezugabe als Flüssigkeitszufuhr, ein 250ml Frebini Original Fiber. 2004: häufig gastroösophagialer Reflux 12/2005: Das Hauptproblem der Mutter ist, dass T. täglich blutig und kaffeesatzartig erbricht, trotz Nexium (über PEG) - bei der Abklärung konnte keine Ursache gefunden werden. 02-03/2006: durch Hospitalisation (Rehaklinik) Abklärung der Schluck- und Essfunktionen. Die Ernährung soll vorwiegend per PEG – Sonde erfolgen, womit das „sich Verschlucken“ gemildert werden könnte. Eine breiige Löffelmahlzeit ist zurzeit erlaubt. 02/2008: T. zeigt vermehrte nächtliche Apnoe mit Zusammenbeissen der Zähne und nächtliches Erbrechen mit Blut. 03/2010: ohne die Schule zu informieren, entscheiden sich die Eltern aus pflegerischen Gründen für eine Tracheostomie-Operation. Daraufhin kommt es zu einer Besiedlung des Tracheostomas mit verschiedenen Keimen. 46 Ethische Problematik der verschieden Perspektiven nach Grundlage der vier ethischen Prinzipien Systematischer Wechsel der Argumente pro-contra Perspektive nach Reiter-Theil® Ich (Patient (P) selbst (P)-Wohlbefinden, Grundbedürfnisse [(A)Angehörige oder -Teilnahme an der Gesellschaft, versch. gesetzlicher Aktivitäten Vertreter] -Wunsch nach Sterben (A) „nur die Beste, alles, was mehr Lebensqualität bringt, aber darf nicht sterben“ Ich und Du (Beziehungsebene) (Th) -Respekt, Akzeptanz und harmonisch, (Th)Therapeut vertraulich (Berücksichtigung der Individualität ist gewährleistet). Persönliche Wir (A)Angehörige, (A) eher Autorität (T)Team= Kooperation der (M) Kontakt ist nicht erwünscht, fehlender Berufsgruppen, (M)Ärzte, Hausarzt Pflege, (WG) abnehmender Datenaustausch (WG)Wohngruppe, (T) Uneinigkeiten mit schlechter (heilp.)Heilpädagoge Kommunikation, es existieren kleine Gruppierungen innerhalb des Teams verschiedene Meinungsvertretungen (heilp.)-guter Austausch Institutioneller Kontext Fehlende oder unvollständige Dokumentation in der QS und im Leitbild. Institut ist hierarchisch aufgebaut und bestimmt. „Eltern haben immer Recht.“ Professionelle (IV, KK) – übernimmt ohne Probleme die (Gesundheitswesen, (IV, KK) Kosten Kostenträger, Fachgebiet (Heilp.,Physio, Ergo) – „so viel wie möglich“ spez.) (WG)-konzentriert auf Pflege (Logo) – „den individuellen Möglichkeiten 47 entsprechend,… Formulierung und Überprüfung der Therapieziele sind einzubeziehen.…“(DLV-Ethik-Richtlinien, S.1) Kollektive (Gesellschaft, -engagierte, gesellschaftsorientierte Eltern Wertehorizont -Religiös, politisch) Bemerkung: Der Patient ist nicht autonom (nicht urteilsfähig), darum finden die Entscheidungen über den gesetzlichen Vertreter, in diesem Fall Eltern, die Vorsorge statt. Ethische Fragestellung: Der Fokus liegt beim Patientenwohl, „Best Interest-Standard“. Weitere Fragen sind: 1. Die Eltern haben Probleme, sich mit palliativem Vorgehen anzufreunden und wollen weitere Operationen. (Überforderung?) 2. Fairness - Umgang mit begrenzten Ressourcen (Futility?) 3. Ist eine Vorbereitung bzw. Information über Palliative Care gewährleistet? 5.3 Fall 2 Allgemeine Informationen: geboren im Jahr 2000 und gestorben 2013. K. ist das dritte und jüngste Kind von ausländischen Eltern. Schwangerschaftsverlauf: Nach problemloser Schwangerschaft wurde K. spontan geboren. sozialer Hintergrund: K. lebt zuhause. Sie wächst in einem sehr liebevollen und behüteten Umfeld auf. Die Eltern und Geschwister haben sie vom ersten Moment an so akzeptiert und aufgenommen, wie sie ist. Verhalten: K.’s Grundstimmung ist fröhlich, wenn es ihr gut geht. Sonst ist sie phasenweise unruhig und aggressiv gegenüber sich selbst und auch anderen. Am liebsten spielt K. mit ihren Händen und sucht gezielt nach 48 angebotenen verschiedenen Materialien. K. ist sehr schreckhaft und scheint oft abwesend zu sein. Gleichzeitig liebt K. Musik. Durch Lieder, vor allem solche, die ihrer Muttersprache ähnlich sind, kann man sie rasch beruhigen. Blickkontakt kann man sehr selten aufnehmen. Allgemein kommuniziert K. durch Mimik. Diagnose: HD: schwerer symptomatischer Entwicklungsrückstand bei konnataler Hirnfehlbildung (Holoprosencephalie) mit/bei - St.n. rechtsventrikulo-peritoneal-shuntversorgtem-Hydrocephalus Schwere kognitive Beeinträchtigung Subklinische Epilepsie mit ehemals bioelektrischem Status im EEG - derzeit keine sicheren Anfälle Dyskinetische Cerebralparese mit linkskonkaver Skoliose Hyperopia parva - St.n. Strabismus Konvergenz mit Kreuzfixation - St.n. rezidivierendem Erbrechen chronische Ernährungsstörung mit Kleinwuchs und Untergewicht Krankheitsverlauf Jahr Gewicht kg 2005 12.3 Physio.-, Logopädie, Ess.- und Low Vision Therapie 2006 12.9 Physio.-, Logopädie Therapie 2007 13.7 Physiotherapie (zuhause) 2008 14.2 Physio.-, k-o-s-t®- Therapie 2009 15.6 Physio.-, Ergo- und k-o-s-t®-Th. 2010 17.8 s.o. 2011 19.1 s.o. 2012 20.9 s.o. 2013 21.4 s.o. Erhaltene Therapien 49 Logopädischer Therapieverlauf 2005/2006: Das wichtigste Ziel während des Kindergartens ist vor allem die Schaffung des Vertrauens bei den ersten Kontakten mit K. Mit logopädischer Hilfe soll eine Esstherapie insbesondere das Schlucken ermöglichen und so die Hypersensibilität des orofazialen Systems reduziert werden. Ein Grund dafür ist unter anderem der Hinweis der Mutter, dass die Brei-Fütterung von K. mit über einer Stunde viel Zeit in Anspruch nehme. 2006: Die Mutter entscheidet sich, K.s Schulpensum um 50% zu reduzieren, d.h. von nun an fehlen alle Mittagessen und damit die Möglichkeiten für eine Esstherapie im Institut. Die Präsenszeit ist täglich von 9-11 Uhr. 2007: Das grösste Problem ist nach wie vor das Essen; Verweigerung des Essens und des Trinkens. K. ist von vielen Krankheitsausfällen geprägt. Die Gründe dafür sind verschieden; der hauptsächliche Grund liegt im aufgehobenen Tag- und Nacht- Rhythmus. Laut Auskunft des Hausarztes kann es sich dabei um ein Hungergefühl handeln. 2009: K. erbricht immer häufiger. Wegen phasenweise auftretender Aggressivität und Unruhe wird eine medikamentöse Behandlung empfohlen. 2010: Der Gesundheitszustand von K. wird in der Sonderschule durch eine Schulreihenuntersuchung vom Kinderarzt als kritisch eingestuft. Aus diesem Grund wird der Hausarzt benachrichtigt. Diese Beobachtung hat jedoch keinerlei Konsequenzen hinsichtlich des elterlichen Ernährungskonzepts. Allgemein: Ernährungsergänzung ist nicht bekannt. 2013: K. stirbt im Spital. 50 Ethische Problematik der verschieden Perspektiven nach Grundlage der vier ethischen Prinzipien Systematischer Wechsel der Argumente pro-contra Perspektive nach Reiter-Theil® Ich (Patient (P) selbst (P)-Wohlbefinden, Grundbedürfnisse [(A)Angehörige oder gesetzliche -Teilnahme an der Gesellschaft, versch. Vertreter] Aktivitäten (A) „Das, womit es dass K. gut geht.“ Ich und Du (Beziehungsebene) (Th) -Respekt, Akzeptanz und harmonisch, (Th)Therapeut vertraulich (Berücksichtigung der Individualität ist gewährleistet) (Med.)- Kontakt eher im Heimatort (HFE Physio)- eng, familiäre (Physio, Ergo)- „schön“ Persönliche Wir (A)Angehörige, (A)zurückhaltend, eher nein, nur gegenüber (T)Team= Kooperation der bestimmten Personen offen (Migration oder Berufsgruppen, (M)Ärzte, Pflege ähnliches) (M, HFE Physio.) guter Austausch (Physio, Ergo)- schlechte Kommunikation Institutioneller Kontext Fehlende oder unvollständige Dokumentation in der QS und im Leitbild. Institut ist hierarchisch aufgebaut und bestimmt. „Eltern haben immer Recht.“ Professionelle (Gesundheitswesen, (Logo) – „ den individuellen Möglichkeiten Kostenträger, Fachgebiet spez.) entsprechend,… Formulierung und Überprüfung der Therapieziele sind einzubeziehen.…“( DLV-Ethik-Richtlinien, S.1) (heilp.)- nach der vier ethischen Prinzipien Kollektive (Gesellschaft, Wertehorizont - Religiös, politisch) Religiös, mit der Heimat stark verbunden 51 Bemerkung: Der Patient ist nicht autonom (nicht urteilsfähig), darum finden die Entscheidungen über den gesetzlichen Vertreter, in diesem Fall über die Eltern, die Vorsorge statt. Ethische Fragestellung Der Fokus liegt beim Patientenwohl, „Best Interest-Standard“. Weitere Fragen sind: 1. Ob diese Situation eine Grenzsituation ist? 2. Ob dieser Patientenwunsch medizinisch vertretbar ist? 3. Natürlich sollte man innerhalb des Teams Uneinigkeiten bereinigen. „Wo liegt der Schwerpunkt, in welchem Bereich?“ 5.4 Fall 3 Allgemeine Informationen geboren im Jahr 2008. B. ist das erste und einzige Kind von bilingualen ausländischen Eltern. Schwangerschaftsverlauf: B. wurde in der 38. SSW nach problemloser Schwangerschaft spontan geboren. soziale Hintergrund: B. wächst in einer Grossfamilie mit mehreren Generationen und einsprachig auf. B. wird vorwiegend von ihrer Mutter liebevoll, traditionell und streng erzogen. Am Anfang lebt die Familie getrennt, die Mutter mit dem Kind im Ausland und der Vater in der Schweiz. 2010 zieht B. jedoch mit ihrer Mutter und den Grosseltern zusammen zum Vater in die Schweiz. Sie wird in der Spielgruppe (2 halbe Tage pro Woche) herzlich aufgenommen und baut hier bereits soziale Kontakte auf. Verhalten: B. ist eine sehr aufgestellte, fröhliche, bewegungsfreudige und starke Persönlichkeit. Sie sucht gerne Kontakte und versucht dabei, mit der Lautsprache (zwischen Deutsch und Muttersprache) und den unterstützenden Handzeichen zu kommunizieren. Sie zeigt eine grosse Lernbereitschaft. 52 Diagnose: HD: unklares Dysmorphiesyndrom mit/bei - St. n. Verschluss von ASD Secundum und aortopulmonalem Fenster 08/2008 Hexadaktylie beidseits Mikrotie beidseits und links Taubheit, rechts Schwerhörigkeit Hypothyreose Chronische Niereninsuffizienz Verdacht auf einen vaskulären Sling der linken Lungenarterie Anteposition des Anus - St.n. PEG-Sonde 10/2008 Krankheitsverlauf: Operation / Problematik Untersuchung Therapien / Hilfsmittel (wann und wo) Unmittelbar nach Intensivstation nicht bekannt (Unterlagen Geburt (05/2008, Ausland) sind im Ausland) Herzoperation div. Verschlüsse (08/2008 und 2009, keine kardialen Ausland) Medikamente Progrediente -05/2008 (Ausland) -Nasogastrale Sonde Dysphagie -10/2008 (Ausland) -PEG-Sonde Niereninsuffizienz 2008 / 2009 (Ausland) Nicht dialysepflichtig Schwerhörigkeit 2010 (Schweiz) Hörapparat-Versorgung Trinkschwäche ASD Secundum -Pädaudiologische Förderung -Heilpädagogische Früherziehung 53 div. sprachliche 2012 (Schweiz) s.o. und Logopädie Problematiken inkl. orofaziale Störung Logopädischer Therapieverlauf: 2012: Das Kinderspital hat mich, die Autorin dieser Arbeit, involviert, einerseits wegen meiner Muttersprache Ungarisch, anderseits wegen meines Berufs als Gehörlosenlehrerin und Logopädin. B. hat mit dem Sprechen in deutscher Sprache begonnen. Die Mutter spricht gebrochen die Muttersprache des Vaters, dies ist auch die Familiensprache. Dank der Spielgruppe und den unterstützenden Handzeichen nach A. Portmann und Boardmacker Bildern versteht und spricht B. einzelne Worte. 2013: B. kann ihren Speichel zunehmend kontrollieren und schlucken. Die Beweglichkeit der Zunge ist differenzierter und sie kann diese langsam am Gaumen positionieren. Zudem kann sie Wasser aus einem Becher trinken und schlucken. Ihr ist es möglich, wenig Nahrung von einem Löffel zu nehmen. Sie spürt dabei ihre Grenzen. Überreaktionen führen zu Erbrechen. In beiden Sprachen ist B. verständlicher geworden. Sie unterscheidet sogar in Hinblick auf die Bequemlichkeit. (die einfachere Lautverbindung wird zum Sprechen gewählt) B. hat eine schlechte Angewohnheit, Fingernägel zu Kauen, entwickelt. 54 Ethische Problematik der verschieden Perspektiven nach Grundlage der vier ethischen Prinzipien Systematischer Wechsel der Perspektive nach Reiter-Theil® Argumente pro-contra Ich (Patient (P) selbst (P)- im Wohnort mit gleichaltrigen Kindern [(A)Angehörige oder gesetzlicher spielen zu können Vertreter] -vermehrte orale Ernährung -Fahrradfahren in der Strasse (A) im Wohnort mit Kindern spielen, lernen, usw. Ich und Du (Beziehungsebene) (M, A, Päda., Th.) -Respekt, Akzeptanz und (M)Ärzte, (Th)Therapeut, harmonisch, vertraulich (Berücksichtigung (A)Angehörige, (Päda.) der Individualität ist gewährleistet) Pädaudiologin (HFE)- „Machtkampf“, physische und psychische Verweigerung, keinerlei Akzeptanz und Respekt Persönliche Wir (A)Angehörige, (A, M, Päda.,Th) guter regelmässiger (T)Team= Kooperation der Austausch Berufsgruppen, (M)Ärzte, Pflege), (HFE)- CONTRA allg., blockierend, (Päda.) Pädaudiologin wünscht keinen Austausch und Kontakt Institutioneller Kontext Autorität „die Eltern haben nichts zu sagen, sie müssen es akzeptieren“ Professionelle (Kt)- Uneinigkeiten (Gesundheitswesen, (Heilp, Behörde)- „Segregations-Modell“ (Kt)Kostenträger, Fachgebiet (m, Päd., Th)- nach der vier ethischen spez.) Prinzipien Kollektive (Gesellschaft, mehrere Generationen zusammen, Wertehorizont– Religiös, sprachliche Problematik politisch) 55 Bemerkung: Der Patient ist nicht autonom (nicht urteilsfähig), darum finden die Entscheidungen über den gesetzlichen Vertreter, in diesem Fall die Eltern, die Vorsorge statt. Ethische Fragestellung Der Fokus liegt beim Patientenwohl, „Best Interest-Standard“. 1. Ist eine Inklusion möglich? 2. Kostenträger? Auch bei dem Kantonsübertritt? 3. Supervision mit der heilpädagogischen Früherziehung über ihre Haltung. 56 6. Diskussion 6.1. Allgemeine Bemerkung Für die Masterarbeit wurde das Design der retrospektiven Fallanalyse gewählt. Dieses zeigte zwei hauptsächliche Nachteile. Die Hypothese, dass das Befolgen der vier Grundprinzipien sinnvoll kann, kann sein bei Kindern mit Störungen im orofazialen Bereich, die eine medizinisch indizierte logopädische Behandlung erhalten, nicht bewiesen werden. Da man auf alte Unterlagen des Patienten angewiesen ist, sind die Daten zum Teil unvollständig oder sind nicht nachprüfbar. Bei der Datenerhebung konnte nicht mit dem Ansatz des integrativen Forschungsmodells „Embedded Researcher“ (Reiter-Theil, 2004) vorgegangen werden, da in der Masterthesis eigene Fälle bearbeitet wurden. Somit kann nicht von einer objektiven Ansicht gesprochen werden. Dank des „Ablaufschema der ethischen Fallbesprechung - Phase 1: Sammlung und Verarbeitung von Informationen“ (Albisser-Schleger et al., 2012, Anhang: METAP, Leporello, S. 9-11) und des systematischen Perspektivenwechsels nach Frau Prof. Reiter-Theil ® (2005) konnten viele ethische Fragen zu den Fallen gestellt werden. Diese Fragen können nur mit einem ethischen Konsil ethisch vertretbar aufgearbeitet werden. Auch die Suche nach dem Konsens hat ihre ambivalenten Seiten: Nicht alles, was man sieht, ist ethisch gut begründbar. Es lohnt sich also, genauer zu betrachten, wie in der „Ethischen Evaluation der Therapieoption“ (s. METAP Leporello S.14ff) umgegangen wird. Dies betrifft auch die ethische Grundhaltung der behandelnden Ärzte oder Therapeuten und Pflegenden: Sie sind ständig mit moralischen Werten, ethischen Argumenten und dem Rechtsempfinden konfrontiert und auch sie sind gefordert, eine passende Haltung zu finden, die den Patienten weder zu stark bevormundet noch überfordert. (Reiter-Theil, 2008). Mit drei Fällen ist die Fallserie gut abgedeckt, wobei die dabei aufgestellten 57 Fragen auf Grund ihrer Komplexität beinahe den Rahmen dieser Masterthese gesprengt hätten. 6.2 Analysen der Fallstudie 6.2.1 Vergleich zweier Fallbeispiele Eine Möglichkeit der Diskussion ergab sich durch die Auseinandersetzung mit Fall 1 und Fall 2. Sowohl bei Fall 1, als auch Fall 2 liegt eine Schwerstbehinderung vor. Obwohl damit in beiden Fällen eine ähnliche Ausgangslage vorhanden ist, gibt es doch einige wichtige Unterschiede. Während sich bei Fall 1 die Eltern mit allen Mitteln dafür einsetzen, ihrem Kind zu „helfen“, sein Leben in jedem Fall zu verlängern, bleiben die Eltern im Fall 2 eher zurückhaltend und scheinen zu akzeptieren, was mit ihrem Kind geschieht. Des Weiteren unterscheiden sich die Verhaltens-Strategien der Eltern. Die Eltern im Fall 1 ergreifen stärker die Initiative und suchen sich selber aktiv überall Hilfe und Unterstützung. Sie äussern stets grosse Hoffnung auf „Heilung“. Im Fall 1 ist für jedes Problem ein Spezialist vorhanden, diese untereinander kommunizieren jedoch kaum miteinander. Trotzdem haben die Eltern hohe Erwartungen an die Fachkräfte. Hier besteht jedoch ein grosses Problem bei dem Informed Consent (IC), (Marckmann, 2011 & AlbisserSchleger, 2012), so kam die Frage auf, inwiefern die aktuellen Therapiemassnahmen überhaupt noch sinnvoll sind. Dies führt zum nächsten kritischen Ansatz, ob evtl. eine „Futility“, Überversorgung vorliegen könnte (s. Anhang METAP Leporello, S. 3 & Albisser-Schleger, 2012). Das Verhalten der Eltern im Fall 2 kann als eher passiv beschrieben werden. Sie beteiligen sich kaum an Gesprächen, wobei vor allem die Mutter den Gesprächspartner darstellt. Sie scheint die Situation zu akzeptieren und trotzdem wurde kein Vertrauen gegenüber Fachkräften aufgebaut. Ebenfalls hält sie Informationen zurück. Die Frage könnte so formuliert werden, ob ein IC vorliegt und damit eine „Rationierung“, Unterversorgung (s. Anhang METAP Leporello, S. 3 & Albisser-Schleger, 2012) oder ob es sich um ein „Best 58 Interesst-Standard“ handelt. Ob man nun Fall 1 oder Fall 2 betrachtet, man kommt stets auf denselben Punkt, nämlich die „Akzeptanz des Todes“ und die eventuell vorhandene Möglichkeit des Palliative Care. „Es geht hier darum, den Abschied von einem Kind wieder ins Leben zurückzuführen, aus der falsch verstandenen „Privatsphäre“ herauszuholen, damit echte Betroffenheit bei vielen entstehen kann. Somit kommen wir wieder zur früher angeschnittenen Thematik der Tugend zurück… Einübung in das Leben ist zugleich auch eine Einübung ins Sterben lernen.“24 Palliative Care zieht eine Verunsicherung und Diskussion innerhalb der Sonderschule nach sich. Die Institution ist nicht vorbereitet für Palliative Care, dies ist aus der fehlenden Dokumentation (Leitbild, QS) ersichtlich. 6.2.2 Fall 3 Der Fokus liegt bei diesem Fall genauso wie bei den anderen Fällen auf dem „Best Interest-Standard“. Während der Analyse kommt jedoch die Frage auf, ob es sich hier wirklich um ein ethisches Dilemma oder ein ethisches Problem handelt. (Porz, 2013) Dieser Fall beinhaltet genauso politische wie auch rechtliche Aspekte, dazu die Missachtung der vier ethischen Grundprinzipien. Ebenfalls wird die Haltung des Heilpädagogen immer fraglicher. Auf Grund dieser Komplexität des Falles wäre in dieser Situation ein ethisches Konsil empfehlenswert und sinnvoll. 24 Bondolfi, 1996, S. 266 59 7. Schlussfolgerung Mit der Anwendung der vier Grundprinzipien der Medizinethik in den drei dargestellten Fällen konnten ethische Fragestellung herausgearbeitet werden. In allen drei Fällen lag dabei der Fokus beim Patientenwohl, „Best InterestStandard“. Im Fall 1 entstanden die Fragen: 1. Die Eltern haben Probleme, sich mit palliativem Vorgehen anzufreunden und wollen weitere Operationen. (Überforderung?) 2. Fairness - Umgang mit begrenzten Ressourcen (Futility?) 3. Ist eine Vorbereitung bzw. Information über Palliative Care gewährleistet? Im Fall 2 kamen die Fragen auf: 1. Ob diese Situation eine Grenzsituation ist? 2. Ob dieser Patientenwunsch medizinisch vertretbar ist? 3. Natürlich sollte man innerhalb des Teams Uneinigkeiten bereinigen. „Wo liegt der Schwerpunkt, in welchem Bereich?“ Im Fall 3 kristallisierten sich die Fragen: 1. Ist eine Inklusion möglich? 2. Kostenträger? Auch bei dem Kantonsübertritt? 3. Supervision mit der heilpädagogischen Früherziehung über ihre Haltung. Damit kann die Hypothese bestätigt werden. Auch konnten Antworten zu den Fragestellungen gefunden werden: Der Kompetenzbereich des logopädischen Personals konnte mit dieser Arbeit nicht definiert werden. Ethische Probleme können durch Sensibilisierung auf die ethischen Grundprinzipien der Medizinethik erkannt werden. Dies wurde durch die Darstellung der Fälle aufgezeigt. Daraus kann geordert werden, dass Fachpersonen in diesem Bereich in der Grundausbildung geschult werden. Da nicht jedes ethische Problem ein ethisches Dilemma hervorbringt, muss 60 zuerst geklärt werden, ob ein ethisches Dilemma besteht. Mit dem Perspektivenwechsel nach Reiter-Theil kann erkannt werden ob es sich um ein ethisches Dilemma handelt. Besteht ein ethisches Dilemma steht automatisch die Forderung nach einem ethischen Konzil im Raum. In einer Sonderschule müssten demnach die Fachpersonen entsprechend geschult werden und der Zugang zu einer externen, neutralen EthikFachperson gewährleistet sein. Die Erkenntnisse der Palliative Care sollten in Sonderschulen mit schwerstbehinderten Kindern sowie bei Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen angewandt werden. Die Palliative Care kann auch Konflikte im Behandlungsteam hervorrufen. Um dem vorzubeugen wäre ein offenes Gespräch unter ethisch-ausgebildeten Fachpersonen sinnvoll. 61 8. Literaturverzeichnis Agich, G.J. (2011) Was trägt die Methode zur Ethikkonsultation bei? In: Stutzki R., Ohnsorge K., Reiter-Theil S. (Hrsg.) Ethikkonsultation heute- vom Modell zur Praxis. LIT-Verlag, Münster. 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September 1971 Heimatort: Zalaegerszeg, Ungarn Wohnort: Sarnen, Schweiz Zivilstand: verheiratet Kinder : Jasper, 1998, Schüler Schulische Laufbahn 2011 - 2013 Master of Advanced Studies: Cranio Facial Kinetic Science (MCFKSc) an der Universität Basel (Medizinische Fakultät) 2000 Dipl. Logopädin (mit der Qualifikation „Ausgezeichnet“) 1993 – 1997 Studium der Logopädie, Universität: ELTE Budapest, Ungarn 1991 - 1995 Studium als Heilpädagogin und Gehörlosenlehrerin, Hochschule: BGGyPTF Budapest, Ungarn Dipl. Heilpädagogin und Gehörlosenlehrerin 1990 - 1991 Studium als Sozialarbeiterin, Budapest, Ungarn 1986 - 1990 Städt. Gymnasium, Lenti, Ungarn (Abitur: Juni 1990) 1978 - 1986 Städt. Grundschule, Lenti, Ungarn Studium Berufliche Tätigkeiten 1999 – heute Logopädin in der Sonderschule Stiftung Rütimattli, Sachseln 1997 Praktikantin Stiftung Brändi, Horw 1997 Praktikantin Schule für CI Kinder, Meggen 1996 - 1997 Logopädische Assistentin in Heim Pàl Kinderspital, Budapest, Ungarn 1995 – 1996 Heilpädagogin, Schule für Trisomie 21 Kinder, Budapest 1993 - 1995 Wissenschaftliche Praktikantin in der Ungarischen 68 Wissenschaftlichen Akademie, Budapest Weiterbildungen in der Schweiz 2013 Taktkin® für Erwachsene 2013 Neurofunktionelle Reorganisation nach Padovan, Modul 5 2011 5-Phasen Modell der myofunktionellen Therapie nach Hörstel 2010 Zertifikat zum Castillo Morales Konzept 2008 Der Mund als Tastorgan 2007 Zertifikat PECS 2006 Zertifikat k-o-s-t-® Therapeutin 2006 Zertifikat Myofunktionelle Therapeutin (inkl. Ballovent, Face-Form) 2005 Ganzheitliche Kieferorthopädie und Logopädie 2005 Myofunktionelle Therapie nach Bolten 2005 Kurs: Ein offener Mund – sehr ungesund, die Mundatmung und ihre Auswirkung 2005 – 2010 Verschiedene Kurse über Unterstützende Kommunikation, wie JAZZ, Boardmacker, Handzeichnen nach Portmann 2002 – 2003 Grundlagen für die Erfassung und Therapie (sprach-) entwicklungsauffälliger Kinder im Vorschulalter 2000 – 2003 NRF nach Padovan Modul 1-4 2001 – 2002 Körperaufrichtende Übung und MFT 2001 News aus der MFT Symposium 2006, 2008 LKG Symposium, Basel 2006 Orofaziales Symposium, St. Gallen 69 10. Danksagung Ich bedanken mich ganz herzlich bei all jenen, die daran geglaubt haben, dass ich diesen Nachdiplomstudiengang beenden kann sowie bei jenen, die mir bei der Verwirklichung dieser Arbeit mitgeholfen und mich dabei unterstützt haben. Einen besonderen Dank spreche ich Frau Dr. Julia Maria Priller, meiner Mentorin, für die Betreuung dieser Arbeit aus. Gleichermassen bedanke ich mich bei Prof. Reiter-Theil, Prof. Zeilhofer und Dr. h.c. Codoni für die guten Hinweise und Ergänzungen für diese Arbeit. Einen grossen Dank richte ich an meiner „Töchterli“ Anja, die mit ihrer Engelsgeduld meine Texte durchgelesen und auf die deutsche Rechtschreibung hin korrigiert hat. Derselbe Dank geht an meinem Chef und Arbeitskolleg Jürg auch. Das Weiteren bedanke ich mich bei meinem Sohn Jasper, seiner anderen Schwester Christina, meine Freundin Karin, ihr Mann Tommy und ein ganz lieber Freund Marius für die moralische Unterstützung. 70 11. Anonymisierung und Selbstständigkeitserklärung Hiermit bestätige ich, dass die Anonymisierung der persönlichen und medizinischen Daten in der Masterthesis mit dem Titel „Ethik, Moral, Menschlichkeit in der Behandlung von Schwerstbehinderten“ - eine Fallserie den üblichen Standards entspricht und damit ausreichend sicher ist. Des Weiteren versichere ich, dass die vorliegende Masterthesis selbstständig und nach den Grundsätzen wissenschaftlicher Ehrlichkeit und Standards verfasst wurde. Insbesondere erkläre ich, dass ich bei allen wörtlichen und sinngemässen Übernahmen aus anderen Werken die angegebenen Quellen und Hilfsmittel gekennzeichnet habe. Alle Zitate wurden kenntlich gemacht. Es ist mir bekannt, dass bei unlauterem Vorgehen meinerseits die Medizinische Fakultät Basel das Recht hat, mir den auf Grund dieser Arbeit verliehenen Titel zu entziehen. ___________________________________ Sarnen, 1. Februar 2014 Katalin Hammerich Anhang A Theorie: Ethik Basler Leitfaden zur Klinischen Ethikkonsultation (©Reiter-Theil, 2005) 1. – – – Vorbereitung Klärung des Rahmens und des Vorgehens (soweit nötig); problemzentrierter Bericht aus dem klinischen Team; Gelegenheit für Rückfragen und Ergänzungen. 2. Spontane Falldiskussion der direkt Beteiligten (nach Bedarf) – Gemeinsame Formulierung eines Ethikfokus für die weitere Bearbeitung. 3. – – – – Methodische Ethikanalyse Ethische Prinzipien, Werte, Normen; systematischer Perspektivenwechsel; Pro und Kontra der Optionen; ggf. Identifikation und Schliessen von Lücken oder Korrektur von Fehleinschätzungen. 4. – – – Fokussierte Ergebnisse – explizite Formulierung Entscheidung(en) und ethische Begründung; weiteres Vorgehen; Dokumentation. 5. Feedback, Evaluation, Begleitforschung (wenn möglich) Basler Protokoll zur Klinischen Ethikkonsultation (©Reiter-Theil 2005) 1. Allgemeine Information Auf Einladung durch Teilnehmer/innen Datum Abteilung, Station 2. Patient/in (ggf. Stellvertreter/in, Eltern d. Pat.) Diagnose/n Prognose/n 3. Aktuelles Problem Beratungsfokus aus Sicht der Anfragenden, Ethikfokus 4. Fachliche Perspektiven und Aspekte – medizinische – pflegerische – ethische (inkl. Ethikrichtlinien) – rechtliche – psychologische – weitere 5. Methodische Ethikanalyse (analog Leitfaden) 6. Beratungsverlauf / Schwerpunkt(e) 7. Fokussierte Ergebnisse – explizite Formulierung (analog Leitfaden) 8. Ansprechpartner/innen auf Station Ansprechpartner/in Medizinethik Für das Protokoll (Medizinethik) Datum, Unterschrift Anhang B Theorie: Recht UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (SPD Bundestagsfraktion S.1-6) „Alle Menschen haben Menschen-Rechte. Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Überall auf dieser Welt. (…) Was steht in dem Vertrag? Behinderte Menschen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch. Sie dürfen nicht schlechter behandelt werden. Sie sollen selbst über ihr Leben bestimmen. Sie sollen die Unterstützung und Hilfen bekommen, die sie brauchen. (…) Was ist wichtig für behinderte Menschen? Barriere-Freiheit: Behinderte Menschen sollen überall mitmachen können. Aber es gibt viele Hindernisse. (…) Gleiche Rechte Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle Menschen. Sie können wie alle zu einem Gericht gehen. Die Richter und Richterinnen müssen behinderte Menschen ernst nehmen. Behinderte Menschen müssen Unterstützung für ihre Rechte bekommen, wenn sie welche brauchen. (…) Wohnen Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden: Wo möchte ich wohnen. Mit wem möchte ich wohnen. (…) Und sie bekommen die nötige Hilfe da wo sie wohnen. Niemand muss in ein Heim ziehen, nur weil er oder sie Unterstützung braucht. Die Unterstützung soll zu der Person kommen. Alle Menschen haben ein Recht auf Privat-Sphäre. (…) Arbeit Behinderte Menschen sollen da arbeiten können, wo alle Menschen arbeiten. (…) Sie können Unterstützung am Arbeits-Platz bekommen. Behinderte Menschen sollen gute Ausbildungen bekommen. Sie sollen ihren Beruf aussuchen können, wie alle Menschen. Die Betriebe und Firmen sollen mehr behinderte Menschen einstellen. Schule: Alle Kinder sollen in die gleichen Schulen gehen. Behinderte Kinder und nicht behinderte Kinder sollen gemeinsam lernen. Es soll keine Sonder-Schulen geben. Die Lehrer und Lehrerinnen müssen für alle Kinder da sein. Sie müssen für jedes Kind die richtige Hilfe kennen. Dafür brauchen auch die Lehrer und Lehrerinnen eine gute Ausbildung. Manche Kinder brauchen viel Unterstützung. Das geht auch in der Schule für alle. Die Unterstützungs-Person kommt dann mit in die Klasse. Auch nach der Schule geht das weiter. Auch in der Ausbildung lernen alle zusammen. Und an der Universität. (…) Partnerschaft Behinderte Menschen können sich ihre Partner und Partnerinnen genauso aussuchen wie alle Menschen. Sie können wie alle Menschen heiraten. Sie können wie alle Menschen Kinder bekommen, wenn sie Kinder wollen. Niemand darf ihnen die Kinder einfach wegnehmen. Wenn sie Unterstützung brauchen, kommt die Unterstützung in die Familie. (…) Gesundheit: Auch für behinderte Menschen muss es gute Ärzte und Ärztinnen geben. Die Ärzte und Krankenhäuser müssen auch für behinderte Menschen gut sein. (…) Informationen Behinderte Menschen sollen mitreden. Dafür brauchen sie gute Informationen. Sie müssen wissen um was es geht. Zum Beispiel in der Politik. Alle Menschen müssen die Informationen so bekommen, dass sie sie gut verstehen. (…) In der UN-Konvention stehen noch sehr viele andere wichtige Dinge. Zum Beispiel: Alle Menschen haben ein Recht auf Leben. Auch behinderte Menschen. Alle Menschen sollen sicher vor Gewalt sein. Auch behinderte Menschen. (…)“ Anhang C Theorie: Palliative Care WHO Definition 2002 Definition (Vom Senat der SAMW genehmigt am 23. Mai 2006. Die deutsche Fassung ist die Stammversion. Per 1. Januar 2013 erfolgte eine Anpassung an das Erwachsenenschutzrecht.S.6.) „Unter Palliative Care wird eine umfassende Behandlung und Betreuung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten verstanden. Ihr Ziel ist es, den Patienten eine möglichst gute Lebensqualität zu ermöglichen. Dies schliesst die Begleitung der Angehörigen mit ein. Leiden soll optimal gelindert werden und entsprechend den Wünschen des Patienten sind auch soziale, seelisch-geistige und religiös-spirituelle Aspekte zu berücksichtigen. Qualitativ hoch stehende Palliative Care ist auf professionelle Kenntnisse und Arbeitsweisen angewiesen und erfolgt soweit möglich an dem Ort, den der Patient sich wünscht. Ihr Schwerpunkt liegt in der Zeit, in der Sterben und Tod absehbar werden, doch ist es oft sinnvoll, Palliative Care vorausschauend und frühzeitig, eventuell bereits parallel zu kurativen Massnahmen einzusetzen. Im Einzelnen heisst dies, Palliative Care: – respektiert das Leben und seine Endlichkeit; – achtet die Würde und Autonomie des Patienten und stellt seine Prioritäten in den Mittelpunkt; – wird unabhängig vom Lebensalter jedem Patienten angeboten, der an einer unheilbar fortschreitenden Krankheit leidet; – strebt die optimale Linderung von belastenden Symptomen wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oder Verwirrung an; – ermöglicht auch rehabilitative, diagnostische und therapeutische Massnahmen, die zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen; – unterstützt Angehörige bei der Krankheitsbewältigung und der eigenen Trauer.“ Anhang D Theorie: orofaziale Störung (nach Wiedermann H.-R., Kunze J. unter Mitarbeit von Grosse F.-R. (1995) Atlas der klinischen Syndrome, für Klinik und Praxis , Verlag: Schattauer, Stuttgart, New York) Störungsbilder / Syndrome mit orofaziale Störungen Otopalatodigitales-Syndrom Typ I Kabuki-Syndrom Dysostosis acrofacialis Nager Goldenhar- Gorlin-Syndrom Van-der-Woude-Syndrom Orofaziodigitales-Syndrom (OFD) I Pierre-Robin- Sequenz Catel- Manzke-Syndrom (Zerebro-) kostomandibuläres-Syndrom Fraser-Syndrom Trisomie 13 Trisomie 18 Down-Syndrom Wolf-Syndrom Pallister-Killian-Mosaik-Syndrom Angelmann-Syndrom Rett-Sndrom Fragiles X-Syndrom Mykopolysaccharidose II Mykopolysaccharidose I-H (Hurler-Syndrom) Fucosidose Mannosidose Wiedermann-Beckewith-Syndrom (WBS) Blepharophimosis-Ptosis-Epicanthus-inversus-Syndrom Brachmann / Cornelia-de-Lange-Syndrom Peters-plus-Syndrom Kampomele Dysplasie Neonatales Marfan-Syndrom Distrophische Dysplasie Pseudodiastrophische Dysplasie Typ Burgio Chondroektodermale Dysplasie (Ellis-van-Creveld-Synd.) Dysplasia spondyloepiphysaria congenita/SED congenita Osteodysplasie vom Typ Kniest (Kniest-Syndrom Moebius Sequenz Prader-Willi-Syndrom Cohen-Syndrom Klippel-Feil-Syndrom Wildervanck-Syndrom mit Spalten ohne Spalten Zahnfleischfibromatose-Hypertrichosis-Syndrom (Bloch-)Miescher-Syndrom ((Rabson-)MendenhallSyndrom) Gorlin- Glotz-Syndrom (Fokale dermale Hypoplasie) Lenz-Mikrophthalmie-Syndrom Incontinentia pigmenti (bloch-Sulzberger-Syndrom) Hypomelanosis Ito (Ito-Syndrom) Waardenburg-Syndrom Typ I und II Kasabach-Merritt-Syndrom Roberts-Syndrom Baller-Gerold-Syndrom Lakrimo- aurikulo-dento-digitales-Syndrom (LADD) Oroakraler Fehlbildungskomplex Hypertelorismus –Hypospadie-Syndrom (BBB) Femoral Hypoplasia-Unusual Facies Syndrome « EEC »-Syndrom Amniogene Schnürfurchen (ABS) Freeman-Sheldon-Syndrom Dysostosis mandibulofacialis (Typ des FranceschettiZwahlen, Treacher-Collins-Syndrom Myotone Dystrophie (Curschmann-Steinert) Zerebralparese (CP) Williams-Beuren-Syndrom Hydantoin-Barbiturat-Carbamazepin-Embryofetopathie Distale Arthrogrypose Typ II A (Gordrn-Syndrom) Larsen Syndrome Orofaziodigitales Syndrom II (OFD) (Mohr-Syndrom) Akrofaziale Dysostose vom überwiegend postaxialen Typ Akrorenaler Syndrom Kohlschütter-Syndrom Sjögren-Larsson-Syndrom Alkoholembryopathie (AE) Velokardiofaziales (Shprintzen-) Syndrom Möbius-Sequenz Lesch-Nyhan-Syndrom Hallermann-Streiff-François-Syndrom Townes-Brocks-Syndrom Walker-Warburg-Syndrom Fyrns-Sndrom Hydroletalus-Sndrom Gesamtkörperliche Auswirkungen myofunktioneller Störungen (nach Susanne Codoni, Katja Schwenzer-Zimmerer, 2013) Fehlhaltungen und Fehlspannungen im Schulter-Nackenbereich durch die basale Zungenlage: die Verbindung zur HWS besteht über das Hyoid. Fehlhaltungen und Fehlspannungen im Schulter-Nackenbereich wirken sich auf die gesamte Rückenmuskulatur aus: die Patienten zeigen oft eine gesamtkörperlich eher hypotone Spannung, welche bei motorischen Leistungsanforderungen durch eine hypertone Spannung kompensiert wird. Zahnfehlstellungen, insbesondere Kreuzbisse, gehen oft mit Beckenschiefstellungen in entgegengesetzter Richtung zum Kreuzbiss einher. Beckenschiefstellungen begünstigen Beinlängendifferenzen. Gesamtkörperliche Fehlhaltungen/Fehlspannungen gehen oft mit Fehlbelastungen / Fehlstellungen der Füße einher. Überblick über aktuelle Therapiekonzepte Heidelberger Gruppenkonzept für myofunktionelle Störungen - GRUMS® MFT nach dem Hannoveraner Konzept (HaKo) MFT nach Thiele (KÜnF, PmBK, ZK) Logopdisch orientierte Orofaziale Therapie nach Hammerle (LOOFT) Myofunctional Therapy nach Bolton (MFTB) Myofunktionelle Therapie nach Hahn (MFTH) Myofunktionelle Therapie nach Codoni (MFTC) Myofunktionelle Therpaie nach Kittel (MFTK) Schweizerisches MFT-Übungsprogramm nach Schwitzer (MFTS) Muskelfunktionsübungen im orofacialen Bereich nach Curschellas (MFÜoB) Neurofunktionelle Reorganisation nach Padovan (NFR) Orofaziale und craniocervikale Myotherapie nach Bondi (OCMT) Muskelfunktionsübungen / Orofaziale Muskelfunktionstherapie nach Clausnitzer (OMT) Myofunktionstherapie nach Fischer-Voosholz & Spenthof (OMS) Die orofaziale Regulationstherapie nach Castillo Morales Wiener Konzept zur Therapie orofazialer Dysfunkitonen Körperorientierte Sprachtherapie und orofaziales System nach Codoni (k-o-s-t®) 5 Phasenmodell der Myofunktionellen Therapie nach Hörstel Anhang E Theorie: Logopädie DLV Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband DLV- Ethik-Richtlinien (basierend auf den CPLOL-Rahmenrichtlinien für eine ethische Berufsausübung in der Logopädie) S.1-3 „Ethische Grundsätze und Verpflichtungen Der bioethische Ansatz der Gesundheitsethik kann als eine Reihe von Prinzipien beschrieben werden, die als Grundlage für Entscheidungsprozesse dienen und zu detaillierten Codes entwickelt werden können, um den besonderen Anforderungen an die logopädische Berufsausübung gerecht zu werden. Diese Prinzipien sind - die Selbstbestimmung und Würde des Menschen zu respektieren. - zum Wohle des Menschen und zur Verbesserung seiner Lebensqualität zu handeln. - alles zu vermeiden, was dem Menschen schaden könnte. - gegenüber Menschen und Gesellschaft gerecht und begründet zu handeln. Diese Prinzipien bilden die Grundlage für die allgemeinen ethischen Verpflichtungen der Klientin gegenüber und beziehen sich auf Folgendes: - zum Wohle der Klientin zu handeln. - die Klientin (bzw. deren gesetzliche Vertreter) zu informieren und eine deklarierte Einwilligung („informed consent“) einzuholen. - Die Klientinnen ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend (und/oder ihre gesetzliche Vertretung) als emanzipierte Partner in die Formulierung und Überprüfung der Therapieziele einzubeziehen. - die Schweigepflicht zu wahren. - wirksam zu kommunizieren. - gut begründete und ehrliche fachliche Meinungen und Empfehlungen zu äussern. - innerhalb der Grenzen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu handeln. - soziale, kulturelle und moralische Normen der lokalen Gemeinschaft zu respektieren. - fachlich fundierte Dokumentationen zu führen, die gründlich, objektiv und verständlich sind. - auf der Grundlage von wissenschaftlicher Evidenz und beruflichem Konsens zu handeln. - die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten während der gesamten beruflichen Laufbahn aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. - Behandlungsaufgaben, die anderen übertragen wurden, wirksam zu supervidieren. - mit Angehörigen anderer Berufsgruppen im interdisziplinären Rahmen zusammenzuarbeiten. (…)“ DLV Berufsbild Logopädie (S. 3) Kapitel 2 „Tätigkeitsfelder und Kompetenzen“ (S.4-5) Anhang F Methodik: Fragenkatalog Elterninterview 1. Wie war Ihre Schwangerschaft und die Geburt? 2. Wann haben Sie erfahren, dass ihr Kind eine Fehlbildung hat? 3. Von wem wurden Sie informiert? 4. War Ihr Partner dabei? 5. Haben Sie weitere Information diesbezüglich erhalten? Und von wem? 6. Wie haben Sie darauf reagiert? Wie haben Sie es aufgenommen? 7. Was war Ihr erster Gedanken, Emotionen? 8. Wie hat das Umfeld reagiert? Wie haben Sie es wahrgenommen? 9. Wer hat Ihnen dabei geholfen? 10. Wurden Sie weiterhin betreut? Wurden Sie von weiteren Schritten informiert und wurde Ihnen weitere Hilfe angeboten? Wenn ja, von wem? 11. Bekommen Sie heute noch Unterstützung? Wenn ja, wer unterstützt Sie? 12. Hat Sie Ihre Einstellung geändert? Wenn ja, wozu? 13. Fühlen Sie sich Ernst genommen? 14. Können Sie Ihre Meinung vertreten? 15. Wer entscheidet bei der Therapieauswahl, bei verschiedenen Untersuchungen, bei Operationen oder sogar bei Komplikationen? 16. Was bedeutet für Sie Tod, Sterben? 17. Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht? Wenn ja, können Sie es erzählen? 18. Wie stellen Sie sich das Sterben vor? 19. Was wünschen Sie sich, was stellen Sie sich vor und was ist Ihre Erwartung allgemein von der logopädischen Behandlung? 20. Und speziell? 21. Möchten Sie evtl. noch etwas ergänzen, was wichtig sein könnte?