Departement Bau und Volkswirtschaft Appenzell Ausserrhoden Fachkommission fur Tierzucht VIR Regierungsgebäude 9102 Herisau Tel. +41 71 353 67 58 andwirtschaft©ar.ch www. arch Programm und Auffuhrbedingungen der Viehschauen 201612017 Gestützt auf Artikel 18 Abs. 2 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (bGS 920.1) vom 7. Juni 1998 und Art. 3 der Verordnung über die Tierzucht (TZV) vom 7. Dezember 1999 (bGS 920.14) erlässt die Fachkommission für Tierzucht folgende Schauvorschriften. Seite Inhaltsverzeichnis 1. Schaudaten 2016 4 2. Schau-Anmeldetermine für männliche Tiere 5 3. Allgemeines 5 a) Schauplätze b) Verschiebung von Schauen 5 c) Auffuhrzeiten cl) Identität 5 e) Beurteilung f) Erbfehler 6 g) Prämierungsbestimmungen 6 5 5 6 4. Tierseuchenpolizeiliche Bestimmungen 6 5. Kantonale Stierschau 6 a) Schautag b) Auffuhrbedingungen c) Nicht aufgeführte Stiere d) Mindestanforderungen für 1-lerdebuchstiere e) Einteilung f) Leistungsklassen g) Beurteilung h) Prämierungsbestimmungen i) Zwischenschauen k) Verkauf 6 7 7 7 7 8 8 8 9 9 9 6. Gemeindeviehschauen (Rindvieh) 9 10 10 11 a) Abteilungen b) Beschriftung c) Prämierungsbestimmungen d) Zuchtkollektionen -2- 7. Prämien für Zuchtfamilienschauen 12 8. Kantonale Widderschau 12 a) Schaudatum b) Herdebuchaufnahme und Herdebuchberechtigung 12 c) Auffuhrbestimmungen d) Prämierungsbestimmungen 12 9. Kantonale Ziegenbockschau 13 12 12 a) Schaudatum b) Herdebuchaufnahme und Herdebuchberechtigung 13 c) Auffuhrbestimmungen 13 d) Einteilung e) Prämierungsbestimmungen 13 13 13 10. Sanktionen 14 11. Inkraftsetzung 14 Anhang Einige Merkpunkte zur Schauorganisation Ansprechperson bei den Rindvieh Gemeindeviehschauen 15 Reglement vom Verband Appenzellischer Viehzuchtgemeinschaften 17 - Ehrenkodex für Experten Expertenverzeichnis Rindvieh: Kantone Al, AR, SG + FL Expertenverzeichnis Ziegen Expertenverzeichnis Schafe -3- 16 1. Schaudaten 2016 Kantonale Stierschau, Juniorenschau Samstag 17.09.2016 Herisau, Beginn um 9.00 Uhr Gemeindeviehschauen (Braunvieh) Beginn der Gemeindeviehschauen jeweils um 9.30 Uhr Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Samstag Montag Montag Dienstag Dienstag Donnerstag Freitag Samstag Mittwoch Mittwoch Samstag 20.09.2016 21.09.2016 22.09.2016 23.09.2016 24.09.2016 24.09.2016 26.09.2016 26.09.2016 27.09.2016 27.09.2016 29.09.2016 30.09.2016 01.10.2016 05.10.2016 05.10.2016 08.10.2016 Herisau Trogen Teufen Wald (Rehetobel und Wald) Bühler Gais Schwellbrunn (Beginn 9.15 Uhr) Speicher Stein Schönengrund Urnäsch (Beginn 9.15 Uhr) Wolfhalden (Gemeinden Wolfhalden und Lutzenberg) Heiden (Grub und Heiden) Waldstatt Walzenhausen Hundwil Beginn jeweils Schafschauen Samstag, Montag Mittwoch Freitag Samstag Samstag Samstag 17.09.2016 19.09.2016 28.09.2016 30.09.2016 01.10.2016 08.10.2016 04.03.2017 Teufen (Zeughausplatz) Wald (Falkenhorst) Urnäsch (Mur) Wolfhalden (Krone) Wald (Restaurant Linde) BAR, BFS Widder Teufen (Zeughausplatz) Kantonale Widderschau Frühlingszwischenschau (Wolfhalden) 9.30 Uhr 12.00 Uhr 9.30 Uhr 9.00 Uhr 10.00 Uhr 9.00 Uhr 10.00 Uhr Ziegen- und Ziegenbockschau 9.30 Uhr 13.30 Uhr Samstag Samstag 24.09.2016 Ziegenschau Urnäsch (Mur) 24.09.2016 Ziegenbockschau Urnäsch (Mur) P. s. Die Verschiebung einzelner Schauen bzw. deren gänzliche Sistierung bleibt vorbehalten. Zr 2. Schau-Anmeldetermine für männliche Tiere a) Rindvieh Schauen Abgabe Anmelden bis Ort Kant. Stierschau 15.08.2016 Amt für Landwirtschaft Abstammungsausweis Zwischenschau Januar Jungstiere 13.01 .2017 Amt für Landwirtschaft Abstammungsausweis Zwischenschau Frühjahr Jungstiere 20.03.2017 Amt für Landwirtschaft Abstammungsausweis 30.09.2017 App. Schafzuchtverband** Abstammungsausweis b) Kleinvieh Widderschau Ziegenbockschau Schautag ** Schauplatz Abstammungsausweis App. Schafzuchtverband zH Scheins Alfred, Kirchplatz 2, 9246 Niederbüren, Tel. 079 827 46 95, fred. scheuss©picca ah 3. Allgemeines a) Schauplätze Die Gemeinden, auf deren Gebiet die Schauen abgehalten werden, haben auf ihre Kosten die Massnahmen für eine reibungslose Durchführung zu treffen. b) Verschiebung von Schauen Die Verschiebung einzelner Schauen bzw. deren gänzliche Sistierung bleibt vorbehalten. c) Auffuhrzeiten Die Auffuhrzeiten sind strikte einzuhalten. Zu spät auf dem Schauplatz eingetroffene Tiere können von der Prämierung ausgeschlossen werden. d) Identität Die Identität der Tiere wird stichprobenweise kontrolliert. Es dürfen nur Tiere der gleichen Rasse rangiert werden. Andere Rassen werden zugelassen, sofern sie nach Rassen getrennt angebunden werden. Sie werden rangiert und ab 10 Stück prämiert. Kreuzungstiere gehören zu kei- -5- ner Rasse, sie sind nicht prämienberechtigt und werden zuhinterst in der jeweiligen Abteilung angebunden. Die Auffuhr der anderen Rassen muss mit der örtlichen Schaukommission abgesprochen werden. e) Beurteilung Der örtlichen Schaukommission wird das Recht eingeräumt, im Einverständnis mit den amtierenden Schauexperten einzelne Abteilungen zu verschmelzen oder weitere zu bilden. Es müssen alle Tiere rangiert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachkommission für Tierzucht. Im Anschluss an die Beurteilung findet in der Regel eine Tiervorführung mit Schaubesprechung statt. Ohne Bewilligung der Schauexperten darf vor Schluss der Schau kein Vieh abgeführt werden. Die Anforderungen für das »Einmannsystem" sind: • Pro Abteilung im Maximum 20 25 Tiere. • Pro Experten 3 -4 Wärter. • Für Vorführung und Schaupräsentation müssen ein kabelloses Mikrofon sowie ein geeigneter Platz für die Vorführung der Tiere sowie für die Zuschauer zur Verfügung stehen. - f) Erbfehler Die Tiere müssen frei von ersichtlichen Erbfehlern sein und dem Standard der betreffenden Rasse entsprechen. g) Prämierungsbestimmungen Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Kredite. Prämienberechtigt sind nur rangierte Tiere. Es müssen alle Tiere, die rechtzeitig aufgeführt wurden, rangiert werden. Die Tiereigentümer/innen, die Mitglied der jeweiligen VZG sind, müssen Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben. Für Ausnahmefälle entscheidet die Fachkommission für Tierzucht. Werden Kühe, gemäss Abschnitt 61), auf dem Becken angeschrieben, so müssen die Schauverantwortlichen bis 15. September dem Amt für Landwirtschaft die Anzahl Betriebe melden. 4. Tierseuchenpolizeiliche Bestimmungen Es gelten die Weisungen des Kantonstierarztes beider Appenzell des Jahres 2016. 5.Kantonale Stierschau a) Schautag W-2 - - - Samstag, 17.09.2016, Viehmarktplatz, Herisau. Auffuhr der Stiere bis spätestens 09.00 Uhr. Beginn der Beurteilung um 09.30 Uhr. Die Stierbesitzer haben nach Ankunft auf dem Schauplatz die beschrifteten Etiketten auf dem Schaubüro abzuholen. Am gemeinsamen Schauabend der kantonalen Stier- und Juniorschau werden die Prämien dem Stiereigentümer oder der Stiereigentümerin ausbezahlt sowie allfällige Anerkennungen überreicht. b) Auffuhrbedingungen - - - Bösartige Stiere dürfen nicht aufgeführt werden. Alle Stiere müssen mit einwandfreiem Anbinde Material versehen sein. Ober 12 Monate alte Stiere müssen mit Nasenringen versehen sein. Diese sind einige Zeit vor der Schau einzusetzen. Nasenzangen sind verboten. c) Nicht aufgeführte Stiere Für Stiere, die nicht an der kantonalen Stierschau aufgeführt werden, wird bei der örtlichen Beurteilung eine Gebühr von Fr. 40.--/Stier erhoben. (Ausnahme: Zwischenschauen und Gemeindeviehschauen). d) Mindestanforderungen für Herdebuchstiere - - - Alter . Mindestens 9 Monate. Herdebuchberechtigung . Die Herdebuchberechtigung erhält ein Stier nach der ersten Beurteilung. Abstammung • 2 Generationen Braunviehtiere Beurteilung • Mindestens 1-2-2-8012-1-2-80/2-2-1-80. - e) Einteilung* Abteilung 9 Monate 1 2 10-11 Monate 3 12-13 Monate 4 14-17 Monate 5 18-21 Monate 6 22 - 25 Monate 7 26-31 Monate 8 32 - 36 Monate 9 bis Jahre 10 über4 Jahre alt Halteprämienstiere 11 * Änderungen in der Einteilung bleiben je nach Anmeldung vorbehalten. Ferner werden OB- und Brown Swiss-Stiere separat eingeteilt. -7- f) Leistungsklassen Die Leistungsklassen werden nach folgendem Schema ermittelt: Klasse Zuchtwert Mutter A + 300 kg Milch (BS) + 100 kg Milch (OB) BS Stierenmutter Zuchtwert OB Stierenmutter Zuchtwert 2 x 80, 2 x 90 oder bei 1. Beurteilung (L): VG 0 82, keine Note unter 75 und gleich/grösser 100 kg Milch gleich/grösser 0 kg +lOOkg Milch (BS) 0 kg Milch (OB) 4 x 75 und Stierenmutter Zuchtwert gleich/grösser 0 kg Milch A Ausländische Stiere (Mutter) 120 Milchwert (MIW) B Ausländische Stiere (Mutter) 110 Milchwert (MIW) C Nur Auffuhrbedingungen erfüllt B g) Beurteilung Die Beurteilung der Stiere erfolgt an der kantonalen Stierschau. Die Beurteilung wird mit dem Entscheid über Aufnahme ins Herdebuch oder Abweisung in den Abstammungsausweis eingetragen. Gegen die Beurteilung kann an der kantonalen Stierschau schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist dem Schaubüro bis spätestens 11.00 Uhr abzugeben. Die Rekursgebühr beträgt Fr. 50.-- und wird zurückerstattet, sofern der Rekurs geschützt wird. h) Prämierungsbestimmungen Prämien erhalten nur Stiere, die an der kantonalen Stierschau aufgeführt wurden. Werden die Stiere nicht rechtzeitig oder nicht an die Stierschau angemeldet, so entfällt die Grundprämie nach der Klasse A C. Davon sind Stiere, die nach dem Datum des Anmeldeschlusses zugekauft werden, ausgenommen. Der Stier muss die Bedingungen an die Herdebuchberechtigung erfüllen. Die Eigentümer/Innen müssen Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben. - Fr. Alle Stiere mit positivem genomisch optimierten Zuchtwert Milch 40.--/Stier Die Höhe der Geldprämie richtet sich nach folgendem Schema: Stiere der Abteilungen bis 18 Monate A Leistungsklasse: n Fr. 100.-- B C Fr. Fr. 70.-0.-- Stiere der Abteilungen ab 18 Monate (Mindest-Beurteilung 3-3-3) A B C Leistungsklasse': Fr. 100.-Fr. 70.-Fr. 0.-- Eigene NZP ZW Milch positiv, entfallen alle Mindestanforderungen. und 15 14 13 12 11 10 9 1-6 Summe der Beurteilungsnoten: (z.B. 4+4 + 4 = 12---> Fr. 120.--) Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 150.-140.-130.-120.-100.-80.-60.-0.-- Fr. 100.-- und Eigene Leistung, Z oder F, oder Halteprämie (Bedingungen, SBV) Zuchtwert mindestens ‚PLUS« i) Zwischenschauen Die Beurteilung junger Stiere erfolgt anlässlich der Zwischenschau. Es werden keine Prämien ausbezahlt. Stiere, die für die Zwischenbeurteilung angemeldet werden, müssen mindestens 9 Monate alt sein. Bereits beurteilte Stiere werden nicht nachbeurteilt. k) Verkauf Stiere können zum Verkauf angemeldet werden. Erfolgt die Meldung zum Verkauf bis zum Schau-Anmeldetermin, so wird der Verkauf des Stieres im Auffuhrverzeichnis publiziert. 6. Gemeindeviehschauen (Rindvieh) Die Daten der Gemeindeviehschauen sind auf Seite 4 ersichtlich. Die Anmeldung hat 10 Tage vor dem jeweiligen Schaudatum beim Schauverantwortlichen der Gemeinde zu erfolgen. a) Abteilungen Kategorien Kühe: Mögliche Abteilungen - - DL-, Doppel-, 3-fach- und weitere DL-Kühe Jede DL-Klasse muss separat aufgeführt werden Lebensleistungsklassen mit über 50000 kg Milch fl - - - - - - Rinder: - - Jungvieh: - Einteilung nach Laktationen, z.Bsp. 1., 2., 3., und 4ff Laktation Abkalbedatum Angekaufte Kühe Galtkühe Originales Braunvieh Etc. 18 Monate und ältere Angekauft Bis 18 Monate alt Zuchtkollektionen: b) Beschriftung - - - Alle Tiere müssen mit einer Etikette versehen sein (Besitzer, TVD-Nr., Geburtsdatum, Vater und bei Kühen mit abgeschlossener Leistung kg Milch oder LP). Die Beschriftung der Kühe auf dem Becken ist freiwillig. Zur Zuchtförderung können die Kühe auf dem Becken beschriftet werden (LPDurchschnitt, Milchwert MIW oder ZW Milch etc.). Die Anschrift der Kühe hat auf der linken Beckenseite zu erfolgen (von hinten gesehen). Die Beschriftung muss für alle Tiere der Gemeindeviehschau einheitlich sein und ist strikte einzuhalten. Für die Altersbegrenzung wird jeweils ab Ende des Geburtsmonats gerechnet. Ist die Rangierung abgeschlossen, wird die Abteilungserste auf dem Becken mit einem A gekennzeichnet. c) Prämierungsbestimmungen Kategorie Fr. Kühe: Erstmals aufgeführte DLKühe oder 2) Übrige 2) 70.-40.-- Rinder 18 Monate und ältere ) Jungvieh bis 18 Monate alt3 25.-10.-- Legende: 1) Nur erstmals aufgeführte Dauerleistungskühe. Eine Kuh kann mit jedem neu erworbenen DL jeweils einmal prämiert werden. 2) prämienberechtigt sind maximal 4 Kühe inkl. DL-Kühe 3) Prämienberechtigt für Maximum 2 Tiere. Tiereigentümer/innen, die Mitglied der jeweiligen VZG sind und eine Betriebsnummer besitzen, müssen Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden haben und sind prämienberechtigt für Maximum 8 Tiere pro Mitglied. -10- Betriebsgemeinschaften sind für maxima! 16 Tiere prämienberechtigt. Generationengemeinschaften erhalten ebenfalls für maximal 16 Tiere Prämien, sofern jedes Mitglied der Generationengemeinschaft Mitglied der VZG mit eigener Betriebsnummer ist. Ausgenommen sind Prämien der Spezialabteilungen, sowie der Lebensleistung. Lebensleistungsprämie Kühe mit über 50000 kg Milch Lebensleistung erhalten Fr. 20.-- pro Tier, Stichtag 31.8., separate Abteilungen. Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, so wird keine Lebensleistungsprämie ausbezahlt. Prämie für die Zuchtförderung Werden Kühe auf dem Becken, gemäss Abschnitt 6. b), angeschrieben, so wird eine Prämie von Fr. 20.-- pro Betrieb ausbezahlt. Prämie Jubiläumsschauen 125 Jahre Bei der jeweiligen Jubiläumsschau 125 Jahre wird eine zusätzliche Prämie von Fr. 2.50/Tier ausbezahlt, sofern die Tiere rangiert werden. Die Anzahl prämienberechtigten Tiere berechnet sich aus dem Durchschnitt der aufgeführten Tiere der letzten drei Jahre. Die jeweiligen Schauverantwortlichen müssen bis 31. Dezember vor dem Jubiläumsjahr das Gesuch für die Prämie der Jubiläumsschau 125 Jahre schriftlich bei der Fachkommission für Tierzucht einreichen. Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Kredite (3. g, Prämierungsbestimmungen). Spezialabteilungen Zusätzlich können Spezialabteilungen pro Schau zusammengestellt, rangiert und vorgeführt werden wie: • Betriebscup • Generationenbetriebscup • Genossenschaftscup • Hochleistungskühe • Jungzüchterwettbewerb • Kuhfamilien • Milchwert • Misswahlen • Proteingehalt • Schön-Euterpreis • Weibliche Zuchtfamilie • Fitness-Star Eine Spezialabteilung muss mindestens fünf Tiere umfassen. Die Prämie beträgt Fr. 100.-- pro Spezialabteilung und im Maximum können für zwei Spezialabteilungen Prämien bezogen werden. Diese Prämie soll eine Anerkennung für die Förderung der Zucht bezwecken. Die örtliche Schaukommission mit den jeweiligen Experten entscheidet über die Anerkennung von prämienberechtigten Spezialabteilungen. d) Zuchtkollektionen Für Zuchtkollektionen (mindestens 10 aufgeführte Tiere, Mindestalter 6 Monate) werden folgende Prämien ausgerichtet: - 11 - Die Grundprämien für das Vatertier betragen: Fr. 100.-Fr. 75.-- Klasse A2 Klasse 82 Zusätzlich pro aufgeführtes Nachkommen-Tier2: Fr. 5.-2 Sämtliche Prämien entfallen, wenn der ZW Milch negativ ist. Wenn das Vatertier nicht aufgeführt wird, aber noch lebt und zuchtfähig ist, oder allenfalls Samen erhältlich sind, fällt die Grundprämie weg. Es wird in diesen Fällen nur die Prämie für die aufgeführten Nachkommen ausgerichtet. Diese Regelung gilt auch, wenn ein gesperrtes Samendepot eines noch in Prüfung stehenden Stieres oder eines Wartestieres vorhanden ist, sowie, wenn das Vatertier nicht mehr lebt und auch keine Samen mehr erhältlich sind. Eine Klassierung in der Klasse A darf nur vorgenommen werden, wenn in der Kollektion mindestens drei Kühe und trächtige Rinder ausgestellt werden. Während des Einsatzes eines Stieres können zweimal Zuchtkollektionen prämiert werden. Das erste Mal, wenn in der Kollektion Jungvieh zusammengestellt wird und das zweite Mal, wenn in der Kollektion auch Kühe in Laktation sind. 7. Prämien für Zuchtfamilienschauen Zuchtfamilien Der Kanton zahlt pro weibliche oder männliche Zuchtfamilie Klasse A = Fr. 100.--, Klasse B = Fr. 80.— und pro ausgestelltes Tier Fr. 5.--. Die Halteprämie: Pauschal Fr. 100.-- und pro ausgestelltes Tier Fr. 5.--. 8. Kantonale Widderschau a) Schaudatum Samstag, 01.10.2016, 10:00 Uhr BFS Beständeschau, BAR-Genossenschaft, Restaurant Linde, Wald Samstag, 08.10.2016, 09:30 Uhr Kantonale Widderschau, Zeughausplatz, Teufen Die Widderbesitzer haben nach der Ankunft auf dem Schauplatz auf dem Schaubüro die beschrifteten Holztäfelchen abzuholen. Gegen die Beurteilung kann mündlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist dem Schaubüro bis spätestens 12.00 Uhr abzugeben. Die Rekursgebühr beträgt Fr. 20.-und wird zurückerstattet, sofern der Rekurs geschützt wird. b) Herdebuchaufnahme und Herdebuchberechtigung Gemäss Weisungen des Schweizerischen Schafzuchtverbandes. -12- c) Auffuhrbestimmungen Die aufgeführten Tiere müssen im Minimum 4 Monate alt sein. Das Schaudatum gilt als Stichtag. d) Prämierungsbestimmungen Punktierungsprämie nur für Tiere der Sektion A, welche an einer kantonalen Widderschau punktiert wurden. Bis 3 Jahre alt Über 3 Jahre alt Fr. Fr. 60.-120.-- Dem gleichen Aussteller werden höchstens für drei Tiere Auffuhrprämien und nur für Tiere von Genossenschaftsmitgliedern mit eigener TVD-Nummer ausbezahlt. Der prämienberechtigte Tierhalter muss über eine eigene TVD-Nummer verfügen. Ein anderer Buchstabe hinter der TVD-Nummer gilt als gleiche TVD-Nummer. An der Widderschau können Spezialabteilungen zusammengestellt werden. Die Prämie beträgt Fr. 100.-- pro Spezialabteilung und im Maximum können für zwei Spezialabteilungen Prämien bezogen werden. e)Werden die Unterlagen für die Prämien-Auszahlung nicht bis zum 15. November 2016 beim Amt für Landwirtschaft eingereicht, so verfallen die Prämien. 9. Kantonale Ziegenbockschau a) Schaudatum Samstag, 24.09.2016 Ziegenschau Urnäsch (Mur), Ziegenbockschau Urnäsch (Mur) 09:30 Uhr 13:30 Uhr Gegen die Beurteilung kann mündlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist dem Schaubüro bis spätestens 14.00 Uhr abzugeben. Die Rekursgebühr beträgt Fr. 20.-und wird zurückerstattet, sofern der Rekurs geschützt wird. b) Herdebuchaufnahme und Herdebuchberechtigung Gemäss Weisungen des Schweizerischen Ziegenzuchtverbandes. c) Auffuhrbestimmungen Die aufgeführten Tiere müssen im Minimum 5 Monate alt sein (geboren bis 25. April 2016). d) Einteilung 1.Abteilung 2. Abteilung 3. Abteilung 60 Tage —5 Monate 6-12 Monate alte Böcke I 2 Jahre alte Böcke - -13- 4. Abteilung 5. Abteilung über 2 Jahre alte Böcke Diverse Böcke e) Prämierungsbestimmungen Auffuhrprämien: 60 Tage —5 6-12 12-24 Über 24 Monate Monate Monate Monate Fr. Fr. Fr. Fr. 50.50.-80.-100.-- Die Auffuhrprämien erhalten nur Ziegenböcke, die herdebuchberechtigt sind. Pro Aussteller werden im Maximum zwei Prämien ausbezahlt. Für Zuchtfamilien von Ziegen wird eine Prämie von Fr. 100.-- ausbezahlt. f) Werden die Unterlagen für die Prämien-Auszahlung nicht bis zum 15. November 2016 beim Amt für Landwirtschaft eingereicht, so verfallen die Prämien. 10. Sanktionen Die Fachkommission für Tierzucht kürzt oder verweigert die Beiträge, wenn der Tiereigentümer/die Tiereigentümerin bzw. der Aussteller/die Ausstellerin sowie der Schauorganisator: - - - vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben macht; Kontrollen erschwert; Bedingungen und Auflagen der Schauvorschriften und weitere Massnahmen, die ihm oder ihr auferlegt wurden, nicht einhalten. Bereits ausbezahlte Beiträge können zurückgefordert werden. 11. Inkraftsetzung Das Programm und die Auffuhrbedingungen der Viehschauen hat die Fachkommission für Tierzucht am 22. Februar 2016 genehmigt und tritt sofort in Kraft. Fachkommission für Tierzucht Appenzell Ausserrhoden - 14- Einige Merkpunkte zur Schauorganisation • Ziele der Gemeindeviehschau müssen immer präsent sein: Pflege von Brauchtum und Traditionen, Öffentlichkeitsarbeit, Förderung Viehzucht und Förderung Viehabsatz usw. • Die Experten sollen von den Schauverantwortlichen 1 bis 2 Tage vor der Schau über den Schauablauf orientiert werden. • Die Besucher (Viehzüchter und Konsumenten) müssen sich von der Viehschau angesprochen fühlen: Ein Moderator gibt von Zeit zu Zeit Informationen zum Programmverlauf und speziellen Aktivitäten. • Bildung von Abteilungen: Beurteilung im Einmannsystem" im Maximum 20-25 Tiere pro Abteilung. • Die Signalisation und Verkehrsregelung muss sichergestellt sein. • Präparation Schauplatz und Ring: Einsatz von Stroh (evtl. Sägemehl). • Klare Aufgebotszeiten für die Experten: Rund 15 Minuten vor Beginn der Expertenarbeit. Die Aussteller zur Pünktlichkeit erziehen. • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen geklärt sein und den Hauptakteuren (Aussteller, Wärter, Experten) frühzeitig bekannt sein. • Detailliertes schriftliches Tagesprogramm dem Experten abgeben (evt. bereits vor der Schau. Die Abteilungen und Spezialwettbewerbe den Experten zuteilen. • Genügend qualifizierte Vieh-Wärter: Mindestens 3-4 kräftige Wärter mit Anbinde Kenntnisse pro Experte. Die Wärter müssen klar erkennbar sein (z.B. Hüte, Hemden). • Genügend Platz an den Latten für das Rangieren: Wenn die Tiere nicht an eine leere Latte umgebunden werden können, so muss vor Beginn der Rangierung zuvorderst an der Abteilung für mindestens 5 Tiere ein Platz frei sein. Diese Plätze bei der Auffuhr absperren. • Lautsprecheranlage mit Funk-Mikrofon auf dem Schauplatz. Der Fachmann für Problembehebung muss anwesend sein. • Vorführ-Ring genügend gross und gut platziert. Ideal ist, wenn die Festwirtschaft und der Vorführring möglichst nahe beisammen sind. • Genügend Anzahl Viehstifte auf dem Schauplatz. • Karte und weitere Unterlagen (z.B. Leistungsblätter) für Nachzuchtgruppen/Kuhfamilien. • Aussagekräftige Rangliste. Mindestens Tiername und Identität, Vater des Tieres und der Tierbesitzer müssen auf der Rangliste aufgeführt sein. • Ein Presseverantwortlicher versorgt die Presse mit sinnvollen Informationen zur Viehschau. Die Rangliste der Spezialpreise (inkl. aufgeführte Tiere und Anzahl 15- Schaufahrer) muss bis spätestens 17:00 Uhr am jeweiligen Schautag an folgende Adresse gemeldet werden: Redaktion Appenzeller Zeitung, Kasernenstrasse 64, 9100 Herisau, redaktionappenzellerzeitunq.ch oder Tel. Nr. 071 353 96 11. • Versicherungen für angestelltes Personal (z.B. Wärter) überprüfen. • Termine einhalten: Fristgerechte Abgabe der Auffuhr Statistik, Rangliste, der ausgefüllten Karten für Nachzuchtgruppen und Kuhfamilien etc. • Der Schaubericht mit Rangliste ist spätestens 30 Tage nach der Schau dem Amt für Landwirtschaft in Herisau zu überweisen. Ansprechperson bei den Rindvieh Gemeindeviehschauen - Herisau Ehrbar Theo 071/ 351 62 51 [email protected] Trogen Altherr Martin 071/34447 15 sortja_schweizer©bluewin.ch Teufen Graf Ueli 079/ 542 25 35 hanni-ueli.graf©bluewin.ch Rehetobel Jenny Philipp 071/ 870 06 23 [email protected] Wald Blatter Sonja 071/ 877 24 30 blatter.sonja©bluewin.ch Bühler Fitze Gustav 071/ 790 04 27 gfitze©bluewin.ch Gais Neff Andreas 078/ 893 33 63 [email protected] Schwellbrunn Diem Walter 071/ 352 23 73 walter.diem©gmx.ch Speicher Sturzenegger Werner 071/3441386 Stein Buff Hansueli 071/ 367 20 36 [email protected] Urnäsch Aerne Ueli 071/ 364 24 91 [email protected] Wolfhalden Schläpfer Eugen 071/ 888 17 36 [email protected] Heiden Eugster Michael 079/ 767 84 17 michieugsteryahoo.de Walzenhausen Züst Fritz 071/ 888 31 90 [email protected] Waldstatt Rotach Hanspeter 071/ 352 34 93 [email protected] Hundwil Nef Walter 079/ 222 14 59 staegwaeltibluewin.ch westurzeneggerbluewin.ch Schönengrund Ackermann Matthias 071/ 360 01 09 [email protected] -16- Verband Appenzellischer Viehzuchtgemeinschaften Herisau, 10. Juni 2005 Beschluss Jede Gemeindeviehschau im Kanton Appenzell Ausserrhoden erhält eine Plakette (gestiftet vom Schweizerischen Braunviehzuchtverband) für die Braunviehkuh mit der höchsten Lebensleistung bei einem Fett- und Eiweissgehalt von mindestens 7,0 %. Massgebend ist der Leistungsstand am 31. August. Derselben Kuh darf der Preis nur einmal abgegeben werden und die bestimmte Kuh muss auf dem Schauplatz anwesend sein. Im Auftrag des Vorstandes -17- Ehrenkodex für Rindvieh-Experten Der Experte hat Vorbildfunktion. o Der Experte achtet sehr genau auf die Pünktlichkeit. o Der Experte achtet auf eine gepflegte Erscheinung. Der Experte ist neutral, nicht beeinflussbar und kritikfähig. • Die Benutzung des Handy I Natel ist während der Expertentätigkeit (Ausnahme: Mittagspause) nicht erlaubt. • Die Schauverantwortlichen bestimmen den Ablauf der Schau; der Experte hat sich daran strikte zu halten. Der Experte kritisiert nicht öffentlich die Schauorganisation. Verbesserungsvorschläge teilt der Experte den Schauverantwortlichen direkt mit. • Akzeptanz unter den Experten: Der Experte akzeptiert die Entscheide seiner Expertenkollegen. Er kommentiert die Rangierung von Expertenkollegen nicht öffentlich, sondern teilt seine Sichtweise dem Kollegen direkt mit. Machen mehrere Experten die Miss-Wahlen, so entscheidet die Mehrheit. Die dabei unterlegenen Experten tragen diese Entscheidung. • Der Experte macht keine negativen Aussagen über die aufgeführte Tierqualität nach der Ausstellung. Nachfolgende Formulierungen sind zu unterlassen: Viele Metzkühe, Vermehrerbetriebe, viele Kaffee-Rahm-Kühe", schlechte Zuchtarbeit, usw." • Das Anzeichnen von Kühen für den Schöneuterwettbewerb oder weitere Spezialwettbewerbe darf nur in den vom Experten rangierten Abteilungen erfolgen. In anderen Abteilungen ist dies nur in Rücksprache mit dem zuständigen Experten oder auf eindrücklichen Wunsch des Schauverantwortlichen möglich. • Bei Verstössen gegen die Bestimmungen des ASR-Ehrenkodex betreffend Bereitstellung und Auffuhr der Ausstellungstiere macht der Experte eine Mitteilung an den Schauverantwortlichen. • Verhalten gegenüber unzufriedenen Ausstellern: Ruhig bleiben, gut zuhören, ausreden lassen Anständig und sachlich bleiben Einige wenige klare Vorzüge der davor platzierten Kuh hervorheben Nie die Schwächen seiner Kuh betonen Wichtig: immer freundlich bleiben und bestimmt, überzeugend wirken • Der Viehhandel ist für die Experten während den Schauaktivitäten bis zum Abschluss der Miss Wahlen untersagt. Der Ehrenkodex ist für alle Experten verbindlich. Bei groben Vergehen ergreift die Fachkommission für Tierzucht Appenzell Ausserrhoden Sanktionen. Expertenverzeichnis: Kantone Al, AR, SG und FL Vorname Adresse PLZ Markus Schriebern 9054 Haslen 079/411 74 28 Al doerig-walserbluewin.ch Thomas Hofstrasse 23 9413 Oberegg 0791693 52 42 Al [email protected] Robert Stoss 769 9056 Gais 078/737 08 68 AR [email protected] 2 Ehrbar Roland Aeschen 445 9107 Urnäsch 0791581 96 15 AR [email protected] 3 Frick Jakob Platz 909 9103 Schwellbrunn 071/371 1580 AR 4 Fuster Josef GuggenbUhi 9427 Wolfhalden 079/309 1424 AR [email protected] 5 Hohl Andreas Hohl 117 9044 Wald (AR) 076/477 30 28 AR [email protected] 6 Jost Walter Schwagalpstrasse 9107 Urnäsch 079/320 92 36 AR Hansueli Obeiwaldstatt 9104 Waldstatt 078/8224830 AR [email protected] S Raschle Walter Ettenberg 218 9103 Schwellbrunn 079/54498 11 AR [email protected] 9 Schläpfer Eugen Buchen 9427 Wolfhalden 079/380 40 91 AR [email protected] 19488 ISchellenberg 1078/6291541 Name ± Dörig-Walser Gantenbein-Bösch I Bodenmann Lanker Ii IHassler IHarald Ist Georgsstr. 42 Ort IFL [email protected] Roland Sonnenhalb 189 9655 Stein SG 079/43140 72 SG [email protected] 2 Forrer David Oberau 17 9476 Weite 079/31997 81 SO [email protected] 3 Frei Peter Steinrütistrasse 2 9658 Wildhaus 079/649 4123 SO [email protected] 4 Fritsche Mario Ehrenberg 245 9437 Marbach 076/377 19 27 50 [email protected] 5 Gähwiler Kurt Bernhardshalden 9613 Mühlrüti 071/983 38 76 50 gaehwilergmxch 6 Huber Andreas Burst 9657 Unterwasser 079/542 61 44 SO [email protected] Bischof I Expertenverzeichnis: Kantone Al, AR, SG und FL Vorname Adresse PLZ Hans GähvAesstrasse3 9652 Neu St. Johann 079/696 03 80 SG [email protected] B Lendi Andreas Haggengasse 10 8880 Walenstadt 079/408 31 40 SO andreas.lendi©gmail.com 9 Louis Fredi Unterhausen 9651 Ennetbuhl 079/752 49 52 SO fredi_louisgrnx.ch 10 NM Christian Furt 520 9125 Brunnadern 071/377 1427 SG [email protected] 11 Räss Sepp Ladhub 9308 Lömrnenschwil 071/298 19 53 SO [email protected] 12 Rhyner Walter Hoffeldstrasse3 9114 Hoffeld 079/468 83 79 SO [email protected] 13 Roth Johann Schönenbodenstr. 38 9658 Wildhaus 078/928 1446 SO [email protected] 14 Scherrer Gerald Bruedermal 938 9473 Garns 079/480 27 72 SG [email protected] 15 Schneider Christian Hofstatt 7325 Schwendi 079/77262 65 SG [email protected] 16 Senn Paul Buchenhorn 9613 MuhirUti 071/9833705 SO [email protected] 17 Stricker Heini Paradies 9402 Mörschwil 079/262 12 05 SO [email protected] 18 Süess Matthias Chueweid 345 9204 Andwil 079/288 34 79 SO I [email protected] 19 Tischhauser Ueli Gernolfweg2 9479 Oberschan 079/230 82 99 SG [email protected] 20 Wickli Markus Brüggli 809 079/830 74 56 50 [email protected] 21 Wildhaber Marco Ruobtrasse2 8896 Flumserberg 079/284 1859 50 [email protected] 22 Wiftenwiler Andreas Vordem Bach 391 9650 Nesslau 079/737 53 33 SO [email protected] Name ± Kuratli Ort 19651 Ennetbühi liul Expertenverzeichnis AR: Ziegen Name Buff Preisig Ivorname IHansueli IHansueli IAdresse I Schwendi 366 jAuen 325 PLZ Ort I 19063 Stein AR 9064 Hundwil 1 ITelefon 1071 367 20 36 1071 367 18 35 PLZ 9463 9426 9062 9044 9044 Telefon 079 566 33 45 071 8884587 071 3334931 071 8772445 071 877 24 45 Email [email protected] 1 Expertenverzeichnis AR: Schafe Name Altherr Dobler Mösli Sennhauser Sennhauser Vorname Markus Bruno Hans Dominik Sepp Herisau, 03.08.2016 Adresse Staatsstrasse 36 Oberhof 181 Au 1157 Rechberg 69 Rechberg 69 Ort Oberriet Lutzenberg Lustmühle Wald AR Wald AR Email