Appenzell Ausserrhoden Programm und Auffuhrbedingungen der

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Departement Bau
und Volkswirtschaft
Appenzell Ausserrhoden
Fachkommission fur
Tierzucht
VIR
Regierungsgebäude
9102 Herisau
Tel. +41 71 353 67 58
andwirtschaft©ar.ch
www. arch
Programm
und
Auffuhrbedingungen
der
Viehschauen
201612017
Gestützt auf Artikel 18 Abs. 2 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (bGS 920.1)
vom 7. Juni 1998 und Art. 3 der Verordnung über die Tierzucht (TZV) vom 7. Dezember 1999 (bGS 920.14) erlässt die Fachkommission für Tierzucht folgende Schauvorschriften.
Seite
Inhaltsverzeichnis
1. Schaudaten 2016
4
2. Schau-Anmeldetermine für männliche Tiere
5
3. Allgemeines
5
a) Schauplätze
b) Verschiebung von Schauen
5
c) Auffuhrzeiten
cl) Identität
5
e) Beurteilung
f) Erbfehler
6
g) Prämierungsbestimmungen
6
5
5
6
4. Tierseuchenpolizeiliche Bestimmungen
6
5. Kantonale Stierschau
6
a) Schautag
b) Auffuhrbedingungen
c) Nicht aufgeführte Stiere
d) Mindestanforderungen für 1-lerdebuchstiere
e) Einteilung
f) Leistungsklassen
g) Beurteilung
h) Prämierungsbestimmungen
i) Zwischenschauen
k) Verkauf
6
7
7
7
7
8
8
8
9
9
9
6. Gemeindeviehschauen (Rindvieh)
9
10
10
11
a) Abteilungen
b) Beschriftung
c) Prämierungsbestimmungen
d) Zuchtkollektionen
-2-
7. Prämien für Zuchtfamilienschauen
12
8. Kantonale Widderschau
12
a) Schaudatum
b) Herdebuchaufnahme und Herdebuchberechtigung
12
c) Auffuhrbestimmungen
d) Prämierungsbestimmungen
12
9. Kantonale Ziegenbockschau
13
12
12
a) Schaudatum
b) Herdebuchaufnahme und Herdebuchberechtigung
13
c) Auffuhrbestimmungen
13
d) Einteilung
e) Prämierungsbestimmungen
13
13
13
10. Sanktionen
14
11. Inkraftsetzung
14
Anhang
Einige Merkpunkte zur Schauorganisation
Ansprechperson bei den Rindvieh Gemeindeviehschauen
15
Reglement vom Verband Appenzellischer Viehzuchtgemeinschaften
17
-
Ehrenkodex für Experten
Expertenverzeichnis Rindvieh: Kantone Al, AR, SG + FL
Expertenverzeichnis Ziegen
Expertenverzeichnis Schafe
-3-
16
1. Schaudaten 2016
Kantonale Stierschau, Juniorenschau
Samstag
17.09.2016 Herisau, Beginn um 9.00 Uhr
Gemeindeviehschauen (Braunvieh)
Beginn der Gemeindeviehschauen jeweils um 9.30 Uhr
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Samstag
Montag
Montag
Dienstag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
Samstag
Mittwoch
Mittwoch
Samstag
20.09.2016
21.09.2016
22.09.2016
23.09.2016
24.09.2016
24.09.2016
26.09.2016
26.09.2016
27.09.2016
27.09.2016
29.09.2016
30.09.2016
01.10.2016
05.10.2016
05.10.2016
08.10.2016
Herisau
Trogen
Teufen
Wald (Rehetobel und Wald)
Bühler
Gais
Schwellbrunn (Beginn 9.15 Uhr)
Speicher
Stein
Schönengrund
Urnäsch (Beginn 9.15 Uhr)
Wolfhalden (Gemeinden Wolfhalden und Lutzenberg)
Heiden (Grub und Heiden)
Waldstatt
Walzenhausen
Hundwil
Beginn jeweils
Schafschauen
Samstag,
Montag
Mittwoch
Freitag
Samstag
Samstag
Samstag
17.09.2016
19.09.2016
28.09.2016
30.09.2016
01.10.2016
08.10.2016
04.03.2017
Teufen (Zeughausplatz)
Wald (Falkenhorst)
Urnäsch (Mur)
Wolfhalden (Krone)
Wald (Restaurant Linde) BAR, BFS Widder
Teufen (Zeughausplatz) Kantonale Widderschau
Frühlingszwischenschau (Wolfhalden)
9.30 Uhr
12.00 Uhr
9.30 Uhr
9.00 Uhr
10.00 Uhr
9.00 Uhr
10.00 Uhr
Ziegen- und Ziegenbockschau
9.30 Uhr
13.30 Uhr
Samstag
Samstag
24.09.2016 Ziegenschau Urnäsch (Mur)
24.09.2016 Ziegenbockschau Urnäsch (Mur)
P. s.
Die Verschiebung einzelner Schauen bzw. deren gänzliche Sistierung
bleibt vorbehalten.
Zr
2. Schau-Anmeldetermine für männliche Tiere
a) Rindvieh
Schauen
Abgabe
Anmelden bis Ort
Kant. Stierschau
15.08.2016
Amt für Landwirtschaft
Abstammungsausweis
Zwischenschau
Januar
Jungstiere
13.01 .2017
Amt für Landwirtschaft
Abstammungsausweis
Zwischenschau
Frühjahr
Jungstiere
20.03.2017
Amt für Landwirtschaft
Abstammungsausweis
30.09.2017
App. Schafzuchtverband** Abstammungsausweis
b) Kleinvieh
Widderschau
Ziegenbockschau Schautag
**
Schauplatz
Abstammungsausweis
App. Schafzuchtverband zH Scheins Alfred, Kirchplatz 2, 9246 Niederbüren, Tel. 079 827 46 95,
fred. scheuss©picca ah
3. Allgemeines
a) Schauplätze
Die Gemeinden, auf deren Gebiet die Schauen abgehalten werden, haben auf ihre
Kosten die Massnahmen für eine reibungslose Durchführung zu treffen.
b) Verschiebung von Schauen
Die Verschiebung einzelner Schauen bzw. deren gänzliche Sistierung bleibt vorbehalten.
c) Auffuhrzeiten
Die Auffuhrzeiten sind strikte einzuhalten. Zu spät auf dem Schauplatz eingetroffene
Tiere können von der Prämierung ausgeschlossen werden.
d) Identität
Die Identität der Tiere wird stichprobenweise kontrolliert. Es dürfen nur Tiere der gleichen Rasse rangiert werden.
Andere Rassen werden zugelassen, sofern sie nach Rassen getrennt angebunden
werden. Sie werden rangiert und ab 10 Stück prämiert. Kreuzungstiere gehören zu kei-
-5-
ner Rasse, sie sind nicht prämienberechtigt und werden zuhinterst in der jeweiligen Abteilung angebunden.
Die Auffuhr der anderen Rassen muss mit der örtlichen Schaukommission abgesprochen werden.
e) Beurteilung
Der örtlichen Schaukommission wird das Recht eingeräumt, im Einverständnis mit den
amtierenden Schauexperten einzelne Abteilungen zu verschmelzen oder weitere zu
bilden.
Es müssen alle Tiere rangiert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachkommission für Tierzucht.
Im Anschluss an die Beurteilung findet in der Regel eine Tiervorführung mit Schaubesprechung statt. Ohne Bewilligung der Schauexperten darf vor Schluss der Schau kein
Vieh abgeführt werden.
Die Anforderungen für das »Einmannsystem" sind:
• Pro Abteilung im Maximum 20 25 Tiere.
• Pro Experten 3 -4 Wärter.
• Für Vorführung und Schaupräsentation müssen ein kabelloses Mikrofon sowie ein
geeigneter Platz für die Vorführung der Tiere sowie für die Zuschauer zur Verfügung
stehen.
-
f) Erbfehler
Die Tiere müssen frei von ersichtlichen Erbfehlern sein und dem Standard der betreffenden Rasse entsprechen.
g) Prämierungsbestimmungen
Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Kredite. Prämienberechtigt sind nur rangierte Tiere. Es müssen alle Tiere, die rechtzeitig
aufgeführt wurden, rangiert werden.
Die Tiereigentümer/innen, die Mitglied der jeweiligen VZG sind, müssen Wohnsitz im
Kanton Appenzell Ausserrhoden haben.
Für Ausnahmefälle entscheidet die Fachkommission für Tierzucht.
Werden Kühe, gemäss Abschnitt 61), auf dem Becken angeschrieben, so müssen die
Schauverantwortlichen bis 15. September dem Amt für Landwirtschaft die Anzahl Betriebe melden.
4. Tierseuchenpolizeiliche Bestimmungen
Es gelten die Weisungen des Kantonstierarztes beider Appenzell des Jahres 2016.
5.Kantonale Stierschau
a) Schautag
W-2
-
-
-
Samstag, 17.09.2016, Viehmarktplatz, Herisau.
Auffuhr der Stiere bis spätestens 09.00 Uhr.
Beginn der Beurteilung um 09.30 Uhr.
Die Stierbesitzer haben nach Ankunft auf dem Schauplatz die beschrifteten Etiketten
auf dem Schaubüro abzuholen.
Am gemeinsamen Schauabend der kantonalen Stier- und Juniorschau werden die
Prämien dem Stiereigentümer oder der Stiereigentümerin ausbezahlt sowie allfällige
Anerkennungen überreicht.
b) Auffuhrbedingungen
-
-
-
Bösartige Stiere dürfen nicht aufgeführt werden.
Alle Stiere müssen mit einwandfreiem Anbinde Material versehen sein.
Ober 12 Monate alte Stiere müssen mit Nasenringen versehen sein. Diese sind einige
Zeit vor der Schau einzusetzen. Nasenzangen sind verboten.
c) Nicht aufgeführte Stiere
Für Stiere, die nicht an der kantonalen Stierschau aufgeführt werden, wird bei der örtlichen Beurteilung eine Gebühr von Fr. 40.--/Stier erhoben. (Ausnahme: Zwischenschauen und Gemeindeviehschauen).
d) Mindestanforderungen für Herdebuchstiere
-
-
-
Alter
. Mindestens 9 Monate.
Herdebuchberechtigung
. Die Herdebuchberechtigung erhält ein Stier nach der ersten Beurteilung.
Abstammung
• 2 Generationen Braunviehtiere
Beurteilung
• Mindestens 1-2-2-8012-1-2-80/2-2-1-80.
-
e) Einteilung*
Abteilung
9 Monate
1
2 10-11 Monate
3 12-13 Monate
4 14-17 Monate
5 18-21 Monate
6 22 - 25 Monate
7 26-31 Monate
8 32 - 36 Monate
9 bis Jahre
10 über4 Jahre alt
Halteprämienstiere
11
*
Änderungen in der Einteilung bleiben je nach Anmeldung vorbehalten. Ferner werden
OB- und Brown Swiss-Stiere separat eingeteilt.
-7-
f) Leistungsklassen
Die Leistungsklassen werden nach folgendem Schema ermittelt:
Klasse
Zuchtwert
Mutter
A
+ 300 kg Milch (BS)
+ 100 kg Milch (OB)
BS Stierenmutter Zuchtwert
OB Stierenmutter Zuchtwert
2 x 80, 2 x 90
oder bei
1. Beurteilung (L):
VG 0 82, keine Note unter 75
und
gleich/grösser 100 kg Milch
gleich/grösser 0 kg
+lOOkg Milch (BS)
0 kg Milch (OB)
4 x 75
und
Stierenmutter Zuchtwert
gleich/grösser 0 kg Milch
A
Ausländische Stiere (Mutter)
120 Milchwert (MIW)
B
Ausländische Stiere (Mutter)
110 Milchwert (MIW)
C
Nur Auffuhrbedingungen erfüllt
B
g) Beurteilung
Die Beurteilung der Stiere erfolgt an der kantonalen Stierschau. Die Beurteilung wird
mit dem Entscheid über Aufnahme ins Herdebuch oder Abweisung in den Abstammungsausweis eingetragen.
Gegen die Beurteilung kann an der kantonalen Stierschau schriftlich Rekurs erhoben
werden. Der Rekurs ist dem Schaubüro bis spätestens 11.00 Uhr abzugeben. Die Rekursgebühr beträgt Fr. 50.-- und wird zurückerstattet, sofern der Rekurs geschützt wird.
h) Prämierungsbestimmungen
Prämien erhalten nur Stiere, die an der kantonalen Stierschau aufgeführt wurden. Werden die Stiere nicht rechtzeitig oder nicht an die Stierschau angemeldet, so entfällt die Grundprämie nach der Klasse A C. Davon sind Stiere, die nach dem Datum des Anmeldeschlusses zugekauft werden, ausgenommen. Der Stier muss die
Bedingungen an die Herdebuchberechtigung erfüllen. Die Eigentümer/Innen müssen
Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben.
-
Fr.
Alle Stiere mit positivem genomisch optimierten Zuchtwert Milch
40.--/Stier
Die Höhe der Geldprämie richtet sich nach folgendem Schema:
Stiere der Abteilungen bis 18 Monate
A
Leistungsklasse:
n
Fr. 100.--
B
C
Fr.
Fr.
70.-0.--
Stiere der Abteilungen ab 18 Monate (Mindest-Beurteilung 3-3-3)
A
B
C
Leistungsklasse':
Fr. 100.-Fr.
70.-Fr.
0.--
Eigene NZP ZW Milch positiv, entfallen alle Mindestanforderungen.
und
15
14
13
12
11
10
9
1-6
Summe der Beurteilungsnoten:
(z.B. 4+4 + 4 = 12---> Fr. 120.--)
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
150.-140.-130.-120.-100.-80.-60.-0.--
Fr.
100.--
und
Eigene Leistung, Z oder F, oder Halteprämie (Bedingungen, SBV)
Zuchtwert mindestens ‚PLUS«
i) Zwischenschauen
Die Beurteilung junger Stiere erfolgt anlässlich der Zwischenschau. Es werden keine
Prämien ausbezahlt. Stiere, die für die Zwischenbeurteilung angemeldet werden, müssen mindestens 9 Monate alt sein. Bereits beurteilte Stiere werden nicht nachbeurteilt.
k) Verkauf
Stiere können zum Verkauf angemeldet werden. Erfolgt die Meldung zum Verkauf bis
zum Schau-Anmeldetermin, so wird der Verkauf des Stieres im Auffuhrverzeichnis publiziert.
6. Gemeindeviehschauen (Rindvieh)
Die Daten der Gemeindeviehschauen sind auf Seite 4 ersichtlich. Die Anmeldung hat
10 Tage vor dem jeweiligen Schaudatum beim Schauverantwortlichen der Gemeinde
zu erfolgen.
a) Abteilungen
Kategorien
Kühe:
Mögliche Abteilungen
-
-
DL-, Doppel-, 3-fach- und weitere DL-Kühe
Jede DL-Klasse muss separat aufgeführt werden
Lebensleistungsklassen mit über 50000 kg Milch
fl
-
-
-
-
-
-
Rinder:
-
-
Jungvieh:
-
Einteilung nach Laktationen, z.Bsp. 1., 2., 3., und 4ff
Laktation
Abkalbedatum
Angekaufte Kühe
Galtkühe
Originales Braunvieh
Etc.
18 Monate und ältere
Angekauft
Bis 18 Monate alt
Zuchtkollektionen:
b) Beschriftung
-
-
-
Alle Tiere müssen mit einer Etikette versehen sein (Besitzer, TVD-Nr., Geburtsdatum,
Vater und bei Kühen mit abgeschlossener Leistung kg Milch oder LP).
Die Beschriftung der Kühe auf dem Becken ist freiwillig.
Zur Zuchtförderung können die Kühe auf dem Becken beschriftet werden (LPDurchschnitt, Milchwert MIW oder ZW Milch etc.). Die Anschrift der Kühe hat auf der
linken Beckenseite zu erfolgen (von hinten gesehen).
Die Beschriftung muss für alle Tiere der Gemeindeviehschau einheitlich sein und ist
strikte einzuhalten.
Für die Altersbegrenzung wird jeweils ab Ende des Geburtsmonats gerechnet.
Ist die Rangierung abgeschlossen, wird die Abteilungserste auf dem Becken mit einem
A gekennzeichnet.
c) Prämierungsbestimmungen
Kategorie
Fr.
Kühe: Erstmals aufgeführte DLKühe oder 2)
Übrige 2)
70.-40.--
Rinder 18 Monate und ältere )
Jungvieh bis 18 Monate alt3
25.-10.--
Legende:
1) Nur erstmals aufgeführte Dauerleistungskühe. Eine Kuh kann mit jedem neu erworbenen DL jeweils einmal prämiert werden.
2) prämienberechtigt sind maximal 4 Kühe inkl. DL-Kühe
3) Prämienberechtigt für Maximum 2 Tiere.
Tiereigentümer/innen, die Mitglied der jeweiligen VZG sind und eine Betriebsnummer
besitzen, müssen Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden haben und sind prämienberechtigt für Maximum 8 Tiere pro Mitglied.
-10-
Betriebsgemeinschaften sind für maxima! 16 Tiere prämienberechtigt. Generationengemeinschaften erhalten ebenfalls für maximal 16 Tiere Prämien, sofern jedes Mitglied
der Generationengemeinschaft Mitglied der VZG mit eigener Betriebsnummer ist. Ausgenommen sind Prämien der Spezialabteilungen, sowie der Lebensleistung.
Lebensleistungsprämie
Kühe mit über 50000 kg Milch Lebensleistung erhalten Fr. 20.-- pro Tier, Stichtag 31.8.,
separate Abteilungen. Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, so wird keine Lebensleistungsprämie ausbezahlt.
Prämie für die Zuchtförderung
Werden Kühe auf dem Becken, gemäss Abschnitt 6. b), angeschrieben, so wird eine
Prämie von Fr. 20.-- pro Betrieb ausbezahlt.
Prämie Jubiläumsschauen 125 Jahre
Bei der jeweiligen Jubiläumsschau 125 Jahre wird eine zusätzliche Prämie von Fr.
2.50/Tier ausbezahlt, sofern die Tiere rangiert werden. Die Anzahl prämienberechtigten
Tiere berechnet sich aus dem Durchschnitt der aufgeführten Tiere der letzten drei Jahre.
Die jeweiligen Schauverantwortlichen müssen bis 31. Dezember vor dem Jubiläumsjahr
das Gesuch für die Prämie der Jubiläumsschau 125 Jahre schriftlich bei der Fachkommission für Tierzucht einreichen. Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Massgabe der
zur Verfügung stehenden Kredite (3. g, Prämierungsbestimmungen).
Spezialabteilungen
Zusätzlich können Spezialabteilungen pro Schau zusammengestellt, rangiert und vorgeführt werden wie:
• Betriebscup
• Generationenbetriebscup
• Genossenschaftscup
• Hochleistungskühe
• Jungzüchterwettbewerb
• Kuhfamilien
• Milchwert
• Misswahlen
• Proteingehalt
• Schön-Euterpreis
• Weibliche Zuchtfamilie
• Fitness-Star
Eine Spezialabteilung muss mindestens fünf Tiere umfassen. Die Prämie beträgt
Fr. 100.-- pro Spezialabteilung und im Maximum können für zwei Spezialabteilungen
Prämien bezogen werden. Diese Prämie soll eine Anerkennung für die Förderung der
Zucht bezwecken. Die örtliche Schaukommission mit den jeweiligen Experten entscheidet über die Anerkennung von prämienberechtigten Spezialabteilungen.
d) Zuchtkollektionen
Für Zuchtkollektionen (mindestens 10 aufgeführte Tiere, Mindestalter 6 Monate) werden folgende Prämien ausgerichtet:
- 11 -
Die Grundprämien für das Vatertier betragen:
Fr. 100.-Fr. 75.--
Klasse A2
Klasse 82
Zusätzlich pro aufgeführtes Nachkommen-Tier2: Fr. 5.-2
Sämtliche Prämien entfallen, wenn der ZW Milch negativ ist.
Wenn das Vatertier nicht aufgeführt wird, aber noch lebt und zuchtfähig ist, oder allenfalls Samen erhältlich sind, fällt die Grundprämie weg. Es wird in diesen Fällen nur die
Prämie für die aufgeführten Nachkommen ausgerichtet. Diese Regelung gilt auch,
wenn ein gesperrtes Samendepot eines noch in Prüfung stehenden Stieres oder eines
Wartestieres vorhanden ist, sowie, wenn das Vatertier nicht mehr lebt und auch keine
Samen mehr erhältlich sind.
Eine Klassierung in der Klasse A darf nur vorgenommen werden, wenn in der Kollektion
mindestens drei Kühe und trächtige Rinder ausgestellt werden.
Während des Einsatzes eines Stieres können zweimal Zuchtkollektionen prämiert werden. Das erste Mal, wenn in der Kollektion Jungvieh zusammengestellt wird und das
zweite Mal, wenn in der Kollektion auch Kühe in Laktation sind.
7. Prämien für Zuchtfamilienschauen
Zuchtfamilien
Der Kanton zahlt pro weibliche oder männliche Zuchtfamilie Klasse A = Fr. 100.--, Klasse B = Fr. 80.— und pro ausgestelltes Tier Fr. 5.--.
Die Halteprämie: Pauschal Fr. 100.-- und pro ausgestelltes Tier Fr. 5.--.
8. Kantonale Widderschau
a) Schaudatum
Samstag, 01.10.2016, 10:00 Uhr BFS Beständeschau, BAR-Genossenschaft,
Restaurant Linde, Wald
Samstag, 08.10.2016, 09:30 Uhr Kantonale Widderschau, Zeughausplatz, Teufen
Die Widderbesitzer haben nach der Ankunft auf dem Schauplatz auf dem Schaubüro
die beschrifteten Holztäfelchen abzuholen.
Gegen die Beurteilung kann mündlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist dem
Schaubüro bis spätestens 12.00 Uhr abzugeben. Die Rekursgebühr beträgt Fr. 20.-und wird zurückerstattet, sofern der Rekurs geschützt wird.
b) Herdebuchaufnahme und Herdebuchberechtigung
Gemäss Weisungen des Schweizerischen Schafzuchtverbandes.
-12-
c) Auffuhrbestimmungen
Die aufgeführten Tiere müssen im Minimum 4 Monate alt sein. Das Schaudatum gilt als
Stichtag.
d) Prämierungsbestimmungen
Punktierungsprämie nur für Tiere der Sektion A, welche an einer kantonalen Widderschau punktiert wurden.
Bis 3 Jahre alt
Über 3 Jahre alt
Fr.
Fr.
60.-120.--
Dem gleichen Aussteller werden höchstens für drei Tiere Auffuhrprämien und nur für
Tiere von Genossenschaftsmitgliedern mit eigener TVD-Nummer ausbezahlt. Der prämienberechtigte Tierhalter muss über eine eigene TVD-Nummer verfügen. Ein anderer
Buchstabe hinter der TVD-Nummer gilt als gleiche TVD-Nummer.
An der Widderschau können Spezialabteilungen zusammengestellt werden. Die Prämie
beträgt Fr. 100.-- pro Spezialabteilung und im Maximum können für zwei Spezialabteilungen Prämien bezogen werden.
e)Werden die Unterlagen für die Prämien-Auszahlung nicht bis zum 15. November 2016
beim Amt für Landwirtschaft eingereicht, so verfallen die Prämien.
9. Kantonale Ziegenbockschau
a) Schaudatum
Samstag, 24.09.2016
Ziegenschau Urnäsch (Mur),
Ziegenbockschau Urnäsch (Mur)
09:30 Uhr
13:30 Uhr
Gegen die Beurteilung kann mündlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist dem
Schaubüro bis spätestens 14.00 Uhr abzugeben. Die Rekursgebühr beträgt Fr. 20.-und wird zurückerstattet, sofern der Rekurs geschützt wird.
b) Herdebuchaufnahme und Herdebuchberechtigung
Gemäss Weisungen des Schweizerischen Ziegenzuchtverbandes.
c) Auffuhrbestimmungen
Die aufgeführten Tiere müssen im Minimum 5 Monate alt sein (geboren bis 25. April
2016).
d) Einteilung
1.Abteilung
2. Abteilung
3. Abteilung
60 Tage —5 Monate
6-12 Monate alte Böcke
I 2 Jahre alte Böcke
-
-13-
4. Abteilung
5. Abteilung
über 2 Jahre alte Böcke
Diverse Böcke
e) Prämierungsbestimmungen
Auffuhrprämien:
60 Tage —5
6-12
12-24
Über 24
Monate
Monate
Monate
Monate
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
50.50.-80.-100.--
Die Auffuhrprämien erhalten nur Ziegenböcke, die herdebuchberechtigt sind.
Pro Aussteller werden im Maximum zwei Prämien ausbezahlt.
Für Zuchtfamilien von Ziegen wird eine Prämie von Fr. 100.-- ausbezahlt.
f) Werden die Unterlagen für die Prämien-Auszahlung nicht bis zum 15. November 2016
beim Amt für Landwirtschaft eingereicht, so verfallen die Prämien.
10. Sanktionen
Die Fachkommission für Tierzucht kürzt oder verweigert die Beiträge, wenn der Tiereigentümer/die Tiereigentümerin bzw. der Aussteller/die Ausstellerin sowie der Schauorganisator:
-
-
-
vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben macht;
Kontrollen erschwert;
Bedingungen und Auflagen der Schauvorschriften und weitere Massnahmen, die ihm
oder ihr auferlegt wurden, nicht einhalten.
Bereits ausbezahlte Beiträge können zurückgefordert werden.
11. Inkraftsetzung
Das Programm und die Auffuhrbedingungen der Viehschauen hat die Fachkommission
für Tierzucht am 22. Februar 2016 genehmigt und tritt sofort in Kraft.
Fachkommission für Tierzucht
Appenzell Ausserrhoden
-
14-
Einige Merkpunkte zur Schauorganisation
•
Ziele der Gemeindeviehschau müssen immer präsent sein: Pflege von Brauchtum und Traditionen, Öffentlichkeitsarbeit, Förderung Viehzucht und Förderung
Viehabsatz usw.
•
Die Experten sollen von den Schauverantwortlichen 1 bis 2 Tage vor der
Schau über den Schauablauf orientiert werden.
•
Die Besucher (Viehzüchter und Konsumenten) müssen sich von der Viehschau
angesprochen fühlen: Ein Moderator gibt von Zeit zu Zeit Informationen zum Programmverlauf und speziellen Aktivitäten.
• Bildung von Abteilungen: Beurteilung im Einmannsystem" im Maximum 20-25
Tiere pro Abteilung.
•
Die Signalisation und Verkehrsregelung muss sichergestellt sein.
•
Präparation Schauplatz und Ring: Einsatz von Stroh (evtl. Sägemehl).
•
Klare Aufgebotszeiten für die Experten: Rund 15 Minuten vor Beginn der Expertenarbeit. Die Aussteller zur Pünktlichkeit erziehen.
• Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen geklärt sein und den Hauptakteuren (Aussteller, Wärter, Experten) frühzeitig bekannt sein.
• Detailliertes schriftliches Tagesprogramm dem Experten abgeben (evt. bereits
vor der Schau. Die Abteilungen und Spezialwettbewerbe den Experten zuteilen.
•
Genügend qualifizierte Vieh-Wärter: Mindestens 3-4 kräftige Wärter mit Anbinde Kenntnisse pro Experte. Die Wärter müssen klar erkennbar sein (z.B. Hüte,
Hemden).
•
Genügend Platz an den Latten für das Rangieren: Wenn die Tiere nicht an eine
leere Latte umgebunden werden können, so muss vor Beginn der Rangierung zuvorderst an der Abteilung für mindestens 5 Tiere ein Platz frei sein. Diese Plätze
bei der Auffuhr absperren.
•
Lautsprecheranlage mit Funk-Mikrofon auf dem Schauplatz. Der Fachmann für
Problembehebung muss anwesend sein.
• Vorführ-Ring genügend gross und gut platziert. Ideal ist, wenn die Festwirtschaft
und der Vorführring möglichst nahe beisammen sind.
•
Genügend Anzahl Viehstifte auf dem Schauplatz.
• Karte und weitere Unterlagen (z.B. Leistungsblätter) für Nachzuchtgruppen/Kuhfamilien.
•
Aussagekräftige Rangliste. Mindestens Tiername und Identität, Vater des Tieres
und der Tierbesitzer müssen auf der Rangliste aufgeführt sein.
•
Ein Presseverantwortlicher versorgt die Presse mit sinnvollen Informationen zur
Viehschau. Die Rangliste der Spezialpreise (inkl. aufgeführte Tiere und Anzahl
15-
Schaufahrer) muss bis spätestens 17:00 Uhr am jeweiligen Schautag an folgende
Adresse gemeldet werden: Redaktion Appenzeller Zeitung, Kasernenstrasse 64,
9100 Herisau, redaktionappenzellerzeitunq.ch oder Tel. Nr. 071 353 96 11.
•
Versicherungen für angestelltes Personal (z.B. Wärter) überprüfen.
•
Termine einhalten: Fristgerechte Abgabe der Auffuhr Statistik, Rangliste, der ausgefüllten Karten für Nachzuchtgruppen und Kuhfamilien etc.
•
Der Schaubericht mit Rangliste ist spätestens 30 Tage nach der Schau dem Amt
für Landwirtschaft in Herisau zu überweisen.
Ansprechperson bei den Rindvieh Gemeindeviehschauen
-
Herisau
Ehrbar Theo
071/ 351 62 51
[email protected]
Trogen
Altherr Martin
071/34447 15
sortja_schweizer©bluewin.ch
Teufen
Graf Ueli
079/ 542 25 35
hanni-ueli.graf©bluewin.ch
Rehetobel
Jenny Philipp
071/ 870 06 23
[email protected]
Wald
Blatter Sonja
071/ 877 24 30
blatter.sonja©bluewin.ch
Bühler
Fitze Gustav
071/ 790 04 27
gfitze©bluewin.ch
Gais
Neff Andreas
078/ 893 33 63
[email protected]
Schwellbrunn
Diem Walter
071/ 352 23 73
walter.diem©gmx.ch
Speicher
Sturzenegger Werner 071/3441386
Stein
Buff Hansueli
071/ 367 20 36
[email protected]
Urnäsch
Aerne Ueli
071/ 364 24 91
[email protected]
Wolfhalden
Schläpfer Eugen
071/ 888 17 36
[email protected]
Heiden
Eugster Michael
079/ 767 84 17
michieugsteryahoo.de
Walzenhausen
Züst Fritz
071/ 888 31 90
[email protected]
Waldstatt
Rotach Hanspeter
071/ 352 34 93
[email protected]
Hundwil
Nef Walter
079/ 222 14 59
staegwaeltibluewin.ch
westurzeneggerbluewin.ch
Schönengrund Ackermann Matthias 071/ 360 01 09 [email protected]
-16-
Verband Appenzellischer Viehzuchtgemeinschaften
Herisau, 10. Juni 2005
Beschluss
Jede Gemeindeviehschau im Kanton Appenzell Ausserrhoden erhält eine Plakette (gestiftet vom Schweizerischen Braunviehzuchtverband) für die Braunviehkuh mit der höchsten
Lebensleistung bei einem Fett- und Eiweissgehalt von mindestens 7,0 %. Massgebend ist
der Leistungsstand am 31. August.
Derselben Kuh darf der Preis nur einmal abgegeben werden und die bestimmte Kuh muss
auf dem Schauplatz anwesend sein.
Im Auftrag des Vorstandes
-17-
Ehrenkodex für Rindvieh-Experten
Der Experte hat Vorbildfunktion.
o
Der Experte achtet sehr genau auf die Pünktlichkeit.
o
Der Experte achtet auf eine gepflegte Erscheinung.
Der Experte ist neutral, nicht beeinflussbar und kritikfähig.
• Die Benutzung des Handy I Natel ist während der Expertentätigkeit (Ausnahme: Mittagspause) nicht erlaubt.
• Die Schauverantwortlichen bestimmen den Ablauf der Schau; der Experte hat
sich daran strikte zu halten. Der Experte kritisiert nicht öffentlich die Schauorganisation. Verbesserungsvorschläge teilt der Experte den Schauverantwortlichen direkt mit.
• Akzeptanz unter den Experten: Der Experte akzeptiert die Entscheide seiner Expertenkollegen. Er kommentiert die Rangierung von Expertenkollegen nicht öffentlich,
sondern teilt seine Sichtweise dem Kollegen direkt mit. Machen mehrere Experten die
Miss-Wahlen, so entscheidet die Mehrheit. Die dabei unterlegenen Experten tragen
diese Entscheidung.
• Der Experte macht keine negativen Aussagen über die aufgeführte Tierqualität
nach der Ausstellung. Nachfolgende Formulierungen sind zu unterlassen: Viele Metzkühe, Vermehrerbetriebe, viele Kaffee-Rahm-Kühe", schlechte Zuchtarbeit, usw."
• Das Anzeichnen von Kühen für den Schöneuterwettbewerb oder weitere Spezialwettbewerbe darf nur in den vom Experten rangierten Abteilungen erfolgen. In anderen
Abteilungen ist dies nur in Rücksprache mit dem zuständigen Experten oder auf eindrücklichen Wunsch des Schauverantwortlichen möglich.
• Bei Verstössen gegen die Bestimmungen des ASR-Ehrenkodex betreffend Bereitstellung und Auffuhr der Ausstellungstiere macht der Experte eine Mitteilung
an den Schauverantwortlichen.
• Verhalten gegenüber unzufriedenen Ausstellern:
Ruhig bleiben, gut zuhören, ausreden lassen
Anständig und sachlich bleiben
Einige wenige klare Vorzüge der davor platzierten Kuh hervorheben
Nie die Schwächen seiner Kuh betonen
Wichtig: immer freundlich bleiben und bestimmt, überzeugend wirken
• Der Viehhandel ist für die Experten während den Schauaktivitäten bis zum Abschluss
der Miss Wahlen untersagt.
Der Ehrenkodex ist für alle Experten verbindlich. Bei groben Vergehen ergreift
die Fachkommission für Tierzucht Appenzell Ausserrhoden Sanktionen.
Expertenverzeichnis: Kantone Al, AR, SG und FL
Vorname
Adresse
PLZ
Markus
Schriebern
9054 Haslen
079/411 74 28
Al doerig-walserbluewin.ch
Thomas
Hofstrasse 23
9413 Oberegg
0791693 52 42
Al [email protected]
Robert
Stoss 769
9056 Gais
078/737 08 68
AR [email protected]
2 Ehrbar
Roland
Aeschen 445
9107 Urnäsch
0791581 96 15
AR [email protected]
3 Frick
Jakob
Platz 909
9103 Schwellbrunn
071/371 1580
AR
4 Fuster
Josef
GuggenbUhi
9427 Wolfhalden
079/309 1424
AR [email protected]
5 Hohl
Andreas
Hohl 117
9044 Wald (AR)
076/477 30 28
AR [email protected]
6 Jost
Walter
Schwagalpstrasse
9107 Urnäsch
079/320 92 36
AR
Hansueli
Obeiwaldstatt
9104 Waldstatt
078/8224830
AR [email protected]
S Raschle
Walter
Ettenberg 218
9103 Schwellbrunn
079/54498 11
AR [email protected]
9 Schläpfer
Eugen
Buchen
9427 Wolfhalden
079/380 40 91
AR [email protected]
19488 ISchellenberg
1078/6291541
Name
± Dörig-Walser
Gantenbein-Bösch
I
Bodenmann
Lanker
Ii IHassler
IHarald
Ist Georgsstr. 42
Ort
IFL [email protected]
Roland
Sonnenhalb 189
9655 Stein SG
079/43140 72
SG [email protected]
2 Forrer
David
Oberau 17
9476 Weite
079/31997 81
SO [email protected]
3 Frei
Peter
Steinrütistrasse 2
9658 Wildhaus
079/649 4123
SO [email protected]
4 Fritsche
Mario
Ehrenberg 245
9437 Marbach
076/377 19 27
50 [email protected]
5 Gähwiler
Kurt
Bernhardshalden
9613 Mühlrüti
071/983 38 76
50 gaehwilergmxch
6 Huber
Andreas
Burst
9657 Unterwasser
079/542 61 44
SO [email protected]
Bischof
I
Expertenverzeichnis: Kantone Al, AR, SG und FL
Vorname
Adresse
PLZ
Hans
GähvAesstrasse3
9652 Neu St. Johann
079/696 03 80
SG [email protected]
B Lendi
Andreas
Haggengasse 10
8880 Walenstadt
079/408 31 40
SO andreas.lendi©gmail.com
9 Louis
Fredi
Unterhausen
9651 Ennetbuhl
079/752 49 52
SO fredi_louisgrnx.ch
10 NM
Christian
Furt 520
9125 Brunnadern
071/377 1427
SG [email protected]
11 Räss
Sepp
Ladhub
9308 Lömrnenschwil
071/298 19 53
SO [email protected]
12 Rhyner
Walter
Hoffeldstrasse3
9114 Hoffeld
079/468 83 79
SO [email protected]
13 Roth
Johann
Schönenbodenstr. 38
9658 Wildhaus
078/928 1446
SO [email protected]
14 Scherrer
Gerald
Bruedermal 938
9473 Garns
079/480 27 72
SG [email protected]
15 Schneider
Christian
Hofstatt
7325 Schwendi
079/77262 65
SG [email protected]
16 Senn
Paul
Buchenhorn
9613 MuhirUti
071/9833705
SO [email protected]
17 Stricker
Heini
Paradies
9402 Mörschwil
079/262 12 05
SO [email protected]
18 Süess
Matthias
Chueweid 345
9204 Andwil
079/288 34 79
SO I [email protected]
19 Tischhauser
Ueli
Gernolfweg2
9479 Oberschan
079/230 82 99
SG [email protected]
20 Wickli
Markus
Brüggli 809
079/830 74 56
50 [email protected]
21 Wildhaber
Marco
Ruobtrasse2
8896 Flumserberg
079/284 1859
50 [email protected]
22 Wiftenwiler
Andreas
Vordem Bach 391
9650 Nesslau
079/737 53 33
SO [email protected]
Name
± Kuratli
Ort
19651 Ennetbühi
liul
Expertenverzeichnis AR: Ziegen
Name
Buff
Preisig
Ivorname
IHansueli
IHansueli
IAdresse
I Schwendi 366
jAuen 325
PLZ Ort
I
19063 Stein AR
9064 Hundwil
1
ITelefon
1071 367 20 36
1071 367 18 35
PLZ
9463
9426
9062
9044
9044
Telefon
079 566 33 45
071 8884587
071 3334931
071 8772445
071 877 24 45
Email
[email protected]
1
Expertenverzeichnis AR: Schafe
Name
Altherr
Dobler
Mösli
Sennhauser
Sennhauser
Vorname
Markus
Bruno
Hans
Dominik
Sepp
Herisau, 03.08.2016
Adresse
Staatsstrasse 36
Oberhof 181
Au 1157
Rechberg 69
Rechberg 69
Ort
Oberriet
Lutzenberg
Lustmühle
Wald AR
Wald AR
Email
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