E 13551 E ISSN 0343-5733 Verlag für ArztRecht Fiduciastraße 2 76227 Karlsruhe ArztRecht Das gesamte Recht der Medizin – aktuell und praxisbezogen In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht Mit der Einwilligung des (Wahlleistungs-) Patienten in die Behandlung durch einen anderen Arzt oder Vertreter 2015 50. Jahrgang S. 29-56 und hierzu ergangener Gerichtsurteile setzt sich Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong auseinander. 2 INHALT Die Einwilligung des (Wahlleistungs-)Patienten in die Behandlung TITELTHEMA durch einen anderen Arzt oder Vertreter SCHWERPUNKTTHEMEN 33 Überzeugungsversuch als Wirksamkeitsvoraussetzung für KURZ BERICHTET Einwilligung des Betreuers in ärztliche Zwangsbehandlung 37 Haftung des aufklärenden Arztes 40 Sturz während Rufbereitschaft als Arbeitsunfall 43 Sozialhilfeempfänger können keine Aufnahme in den Basistarif der PKV verlangen 43 Unterbliebene präoperative Abklärung und Behandlung einer Gerinnungsstörung als grober Behandlungsfehler 44 Infektion und stationäre Behandlungsbedürftigkeit nach Kniepunktion 44 Hinweis auf Versagerquote bei Sterilisation – Patient muss Unterlassen beweisen 45 Aufhebung der Sonographie-Genehmigung eines Urologen wegen mangelhafter Nierensonographien 46 Krankenkasse hat Anspruch auf unverschlüsselte Übermittlung von Abrechnungsdaten 47 Ermächtigung zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung nur für zugelassene Krankenhäuser 47 Erfüllung der Anforderungen aus der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma als Abrechnungsvoraussetzung 48 Keine Abrechnung von Unzeitzuschlägen nach Nr. 01100 und Nr. 01101 EBM bei Notfallbehandlung im Krankenhaus 48 Zentrumszuschlag – Krankenhaus als Zentrum 49 Aufwendungen für Brust-OP bei Mammaasymmetrie als außergewöhnliche Belastung 50 Abrechnungsbetrug des Betreibers eines ambulanten Pflegedienstes 51 Anwendung des Zielleistungsprinzips bei Berechnung des Austauschs einer Kniegelenksprothese 53 Buchempfehlungen 54 Impressum 55 Unter Mitarbeit von Dr. jur. Leipzig K. Ellbogen, – Prof. Potsdam Dr. jur. – Prof. B. von Dr. jur. H. Maydell, Genzel, St. München Augustin – – Prof. Dr. Dr. med. med. G. S. Grafe, Sandvoß, Meppen – Prof. Dr. med. U. Schulte-Sasse, Heilbronn – Prof. Dr. jur. J. Taupitz, Universität Mannheim – Prof. Dr. jur. R. Weber, Universität Greifswald Zitierweise dieser Zeitschrift: ArztR ArztRecht 2/2015 31