Richtlinien zur Haltung von europäischen Landschildkröten

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Richtlinien zur Haltung von
europäischen Landschildkröten:
Auffangstation „Kriechenland“
1. Haltungsanforderungen
2. Fütterung
3. Geschlechterverhältnis
4. Legenot
5. Entwurmung/Herpesvirus
6. Winterstarre
7. Artenvielfalt/Jungtiere
8. Hygiene
9. Meldepflicht
10. Schutzgebühr/Kosten
11. Literaturempfehlungen
12. Hotline
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1. Haltungsanforderungen
Von der Art der Unterbringung hängt es sehr wesentlich
davon ab, ob
Schildkröten gesund bleiben.
Eine dauerhafte Unterbringung im Terrarium stellt keine
artgerechte Haaltung dar und ist daher aus unserer Sicht
strikt abzulehnen!
Es ist daher unabdingbar, mediterrane/europäische
Landschildkröten in einem naturnah angelegten und
entsprechend gesicherten Freigehege unterzubringen.
Reptilien, so auch Landschildkröten, sind wechselwarme
Tiere und brauchen somit unbedingt Wärme und
Sonnenlicht zum Leben.
Darum muss seitens des Halters in unseren Breitengraden
während der Übergangszeit (Frühjahr, Herbst), ein
trockenes, zugfreies Schutzhaus zur Verfügung gestellt
werden.
Die
Öffnung
des
Schutzhauses
(Glashaus
oder
Frühaufzuchtsbeet), sollte wenn möglich nach Osten bis
Südosten gelegen sein. Der Bodenuntergrund sollte aus
Lehmerde, bzw. Sand bestehen.
Im Haus muss die Möglichkeit bestehen, mittels
Wärmelampen (kein Rotlicht), Wärme zu erzeugen. (Z. B.
durch HQ-Strahler, Keramikspots, etc. - bei Verwendung
von Wärmematten sollten diese aufgestellt oder hängend
zur Verwendung kommen. Also entweder erfolgt die
Wärmezufuhr seitlich, besser aber noch von oben.)
Dies ist unabdingbar, um auch an kühlen Tagen/Nächten
die fundamentalen Körperfunktionen der Tiere aufrecht
erhalten zu können.
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Sollten
Tiere
zeitweise
(Quarantäne,
aus
Krankheitsgründen oder dergleichen) im Terrarium
untergebracht werden müssen, sind sie auf die Zuführung
von lebenswichtigem UVA/UVB Strahlen angewiesen.
Achtung: Nach ca. 6 Monaten verlieren die meisten
Tageslichtlampen ihre Strahlenfunktion und müssen daher
zwingend ersetzt werden.
Auszug aus dem Bundestierschutzgesetz:
Mindestanforderungen an die Haltung von Schildkröten:
"Die Notwendigkeit eines natürlichen Lichteinfalls oder
künstlicher Beleuchtung sind artgemäß zu berücksichtigen
um den Tieren den Tag-Nacht-Rhythmus und die
jahreszeitliche Schwankungen zwischen Kurztag und
Langtag zu signalisieren. Notwendigen Ruhephasen,
verbunden mit Lichtentzug und Temperaturabsenkung, im
Extremfall Hibernation ist Rechnung zu tragen. Lokale
Strahlungswärme ist (...) zur Erreichung einer optimalen
Körperwärme anzubieten."
Hibernation = Winterstarre.
2. Fütterung
Die Ernährung ist zweifellos einer der wichtigsten Punkte
die bei der Haltung von Landschildkröten zu beachten ist.
Ernährungsbedingte Krankheiten gelten gemein hin als die
häufigsten Ursachen von Fehlentwicklungen und/oder
frühzeitigem Ableben.
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Landschildkröten sind Vegetarier und somit reine
Pflanzenfresser.
Im natürlichen Habitat wechselt das Nahrungsangebot
kontinuierlich mit den Jahreszeiten. Somit ergibt sich in
unseren Breitengraden ein grober Speiseplan wie folgt:
Spitz- und Breitwegerich, Löwenzahn, Disteln, Kresse,
Brennnessel, div. Kleearten (nicht zu viel), Malve, Kamille,
Lavendel, Himbeer-, Erdbeer-, Wein-, und Brombeer-,
Rosenblätter und Hibiskus.
In den heißen Sommermonaten hingegen
sonnengetrocknetes,
rohfaserreiches Wiesenheu angeboten werden.
sollte
Keine Früchte, Gemüse oder Obst. Bitte auch
keinen Salat!
Natürliche
Kalkspender
wie
Sepiaschale
oder
Schneckengehäuse (einfach über das Futter reiben), sind
bitte anzubieten. (Panzerwachstum/Eiablage/etc.)
Schildkröten muss eine leicht zugängliche flache
Wasserschale (Trinken und Baden) zur Verfügung stehen
deren Inhalt täglich zu reinigen ist. (Blumenuntersetzer aus
Ton o.ä.)
Im natürlichen Habitat kommen die Tiere so gut wie nie mit
verschmutztem Wasser in Berührung und können daher
sehr empfindlich darauf reagieren.
Freigehege sind bitte in sonniger und windgeschützter
Lage zu errichten und ausbruchssicher zu gestalten.
(Achtung! Schildkröten sind sehr gute Kletterer und graben
auch mitunter beträchtliche Tunnel!).
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Das jeweilige Gehege sollte über eine ca. 40 cm hohe,
blickdichte und möglichst glatte Umfriedung verfügen. Um
ein Ausgraben der Tiere zu verhindern, muss die
Umfriedung ca. 30cm „untermauert“ werden. (Alte
Dachziegel, engmaschiges Baugitter, etc.) Ein Überhang
vervollkommnet und sichert die Umfriedung. Das
„Innenleben“ bitte so abwechslungsreich als möglich
gestalten/strukturieren.
Wichtig sind darüber hinaus div. Versteck- und
Klettermöglichkeiten die ggf. auch vor zu großer
Hitze/Regen schützen sollen. Also z. B.: Hügel, Höhlen,
Äste, Wuzeln, Steine, durchsetzt mit sandigen Bereichen
die wiederum in Buschwerk (div. Stauden, Lavendel u. ä.),
mit leicht abtrockendem Bodengrund übergehen sollten.
Auch sind die Tiere vor evtl. andere Haustieren und/oder
Fressfeinden (Marder, div. Raubvögel, Ratten, Katzen,
Hunde;) ausreichend zu schützen.
Gehege von juvenilen und semiadulten Tieren sind zu
diesem Zweck auf jeden Fall mit einer stabilen
Überkopfvergitterung zu versehen.
3. Geschlechterverhältnis
Landschildkröten die in Gefangenschaft einzeln gehalten
werden/aufwachsen entwickeln sich in der Regel zu
hochterritorialen Tieren.
Männchen zu vergesellschaften ist daher in den meisten
Fällen eher schwierig bis aussichtslos.
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Aber auch hier gilt: Je größer und abwechslungsreicher
das Gehege strukturiert ist (Versteckmöglichkeiten), desto
besser.
Sollten Landschildkröten in Gruppen gehalten werden,
erscheint erfahrungsgemäß ein Geschlechterverhältnis
von 1:4 = 1 Männchen -3/4 Weibchen ideal.
Dies ist anzustreben um den in der Paarungszeit
entstehenden Stress der weiblichen Schildkröten so gering
wie möglich zu halten.
(Geschlechtertrennung in der Zeit der Eiablage! Siehe:
Legenot)
4. Legenot
Landschildkröten müssen so untergebracht werden, dass
eine temporäre Trennung der einzelnen Geschlechter
jederzeit möglich ist.
(= Je mehr Männchen, desto mehr Gehegeabschnitte.)
Ansonsten kann es aufgrund von territorialen Streitigkeiten
mitunter zu schweren blutigen Beißverletzungen kommen.
Befruchtete Weibchen ziehen sich in der Regel an einen
erhöhten, sonnig-sandigen Punkt des Geheges zurück
(Eiablagehügel), um dort ihre Eier einzugraben. Können sie
das nicht, weil dieser entweder nicht vorhanden ist, oder
der Stress durch vorhandene Männchen zu groß ist,
können die Tiere im schlimmsten Fall an der so genannten
Legenot grausam verenden.
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5. Parasiten/Herpesvirus
Endoparasiten:
Rechtzeitig vor Beginn der Winterruhe sollte vom Halter
eine zum jeweiligen Tier eindeutig zuordenbare Kotprobe
separiert werden. Diese muss durch einen Tierarzt
untersucht und das Tier in weiterer Folge ggf. entwurmt
werden.
Ektoparasiten:
Hier treten vornehmlich Zecken auf, die man am besten
mit einer
handelsüblichen Zeckenzange entfernt.
Herpesvirus:
Um einen evtl. Herpesträger zu identifizieren, muss im
Bedarfsfall eine Blutprobe vom betreffenden Tier
untersucht werden. Sollte ein Bluttest vom zukünftigen
Halter erwünscht sein, ist dieser gesondert zu bezahlen.
6. Winterstarre
Gesunde Landschildkröten jeden Alters ist seitens des
Halters bitte die Möglichkeit zu geben ausreichend
Winterstarre zu halten.
(Ausnahme: Nordafrikanische Arten! Testudo gracea
gracea)
Entweder, wenn vorhanden, im kühlen Erdkeller (Achtung
Fressfeinde!), oder im Kühlschrank/Weinkühler bei jeweils
etwa 4-6 Grad.
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Nachdem die Schildkröten mittels Wärme- und
Lichtreduzierung den Kurztag als Vorboten des Winters
erleben, muss ihnen in weiterer Folge die Gelegenheit
gegeben werden sich in einem Gemisch von
ungedüngter Gartenerde, trockenem Buchenlaub und
feinkörnigem Sand einzugraben. Daraufhin werden sie
vom Halter an den vorgesehenen Ort der Überwinterung
gebracht.
Während der Ruhephase ist es unerlässlich die Tiere in
regelmäßigen
Abständen (ca. alle 14 Tage) zu wiegen.
(Als Gewichtsverlust während der Zeit der Winterstarre ist
maximal 8% zulässig, ansonsten ist das betreffende Tier
bitte kontrolliert aufzuwecken und einem Tierarzt
vorzustellen.)
Bei Überwinterung im Kühlschrank/Weinkühler ist dieser
bitte regelmäßig zu lüften (Pilzbefall) und vor allem das mit
Blattwerk (getrocknetes Buchenlaub), bedeckte Substrat
leicht feucht halten.
Evtl. durch Beigabe eines feuchten Tuches.
7. Artenvielfalt/Jungtiere
Unterschiedliche Arten/Unterarten und juvenile Tiere
benötigen mitunter unterschiedliche Haltungs-, und/oder
Überwinterungsbedingungen. (Zeiträume)
Wir beraten Sie gerne.
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8. Hygiene
Reptilien können Salmonellen übertragen.
Bitte unbedingt, im eigenen Interesse, nach erfolgtem
Kontakt die Hände waschen!
9. Meldepflicht
Alle europäischen Landschildkrötenspezies unterstehen
Artenschutzbestimmungen!
Darüber hinaus besteht für Wildtiere (Reptilien)
ausnahmslos
eine
behördliche
Meldepflicht.
(Bezirkshauptmannschaft/Amtstierarzt)
10. Schutzgebühr/Kosten
Für unsere Tiere fällt ein Unkostenbeitrag von 180.- bis 480.Euro an.
Es wird ein entsprechender Schutzvertrag erstellt.
Bitte bedenken Sie, dass Landschildkrötenhaltung kein
billiges Hobby sind und dass sich Schildkröten gemeinhin
nicht als Tiere für Kinder eignen.
Die Schutzgebühr ist nur ein geringer Anteil an dessen, was
Sie in Folge in Literatur, Terrarium, Freigehegebau, Tierarzt-,
Strom-, und Futterkosten aufzubringen werden haben.
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Eine Weitergabe, oder gar ein Verkauf des
Tieres/der Tiere ist auf jeden Fall verboten.
Es ist des Weiteren verboten, mit den
Tieren/dem Tier zu züchten.
11. Literaturempfehlungen
T. Geier: Fester Panzer - weiches Herz.
M. Minch:
Schildkröten.
Praxis
Ratgeber:
Freilandanlagen
für
M. Rogner: Schildkröten- Biologie, Haltung, Vermehrung;
M. Rogner: Griechische
hermanni hermanni
Landschildkröten
Testudo
W: Wegehaupt: Die natürliche Haltung und Zucht von
Griechischen
Landschildkröten.
W. Wegehaupt: Futterpflanzen
B. Wolff: 300 Fragen zur Landschildkröte.
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12. Hotline
Bei Fragen zu Haltung / Vergesellschaftung /
Unterbringung und/oder
Überwinterung wählen Sie bitte tirolweit die Nummer 06648220315.
Ebenso dann, wenn Sie Hilfe in Sachen Artbestimmung
benötigen,
ein/mehrere
Tier/e,
gefunden,
oder
ein/mehrere Tiere in die Auffangstation abgeben
möchten.
Auffangstation „Kriechenland“
[email protected]
-Vielen Dank.
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