NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung Betriebe

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Niederösterreichische Leitlinie
GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG
IN BETRIEBEN, WERKSKÜCHEN UND KANTINEN
1
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
INHALT
1 Vorwort
1.1
Unsere 10 »tut gut«-Ziele der Gemeinschaftsverpflegung
2 Grundlagen
2.1
Voraussetzungen und Ziele
5
6
7
7
2.2 An wen wir uns wenden 7
2.3 Die rechtlichen Grundlagen
7
3 Der ernährungswissenschaftliche Rahmen
3.1
Warum richtige Ernährung so wichtig ist
3.2 Orientierung an der Ernährungspyramide
3.3 Die optimale Versorgung mit Getränken
8
8
9
10
3.4 Frühstück und Zwischenverpflegung (Buffet)
11
3.5 Das Mittagessen
11
3.6 Energiemengen und Nährstoffe einer Mittagsmahlzeit
12
4 Speiseplanung, Zubereitung und Verpflegungssysteme
4.1
Speiseplanung
14
14
4.2 Anforderungen an einen Vier-/Ein-Wochen-Speiseplan (20/5 Verpflegungstage) 15
4.3 Weitere Anforderungen an den Speiseplan
16
4.4 Zubereitung der Speisen
17
4.5 Warmhaltezeiten und Temperaturen
18
4.6 Kennzeichnung 19
4.7 Musterspeiseplan
20
4.8 Verpflegungssysteme für die Mittagsverpflegung
21
4.9 Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten (Convenience-Produkten)
22
5 Weitere wichtige Aspekte und Voraussetzungen
5.1
Rahmenbedingungen für das Mittagessen
23
23
5.2 Herkunft von Lebensmitteln, ökologische Aspekte, Nachhaltigkeit
23
5.3 Vorschriften, Hygiene und Personalqualifikation
24
Herausgeber: NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, Initiative »Tut gut!«
Erstellt von: Mag.a Martina Pecher und Hermine Strohner-Kästenbauer, arge-gemeinschaftsverpflegung.
2
3
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
1
6 Frühstück und Zwischenverpflegung (Buffet)
26
7 Checklisten
27
7.1
Checkliste Mittagsverpflegung 7.2 Checkliste Frühstück und Zwischenverpflegung (Buffet)
8 Anhang
8.1
Saisonkalender Gemüse und Obst
VORWORT
27
30
31
31
8.2 Fischratgeber
32
9 Literaturverzeichnis
33
10Downloads
34
Aufgrund gesellschaftlicher und demografischer Veränderungen essen immer mehr Menschen – quer durch
alle Altersstufen – außer Haus. Abwechslungsreiches Essen soll zu unserem Wohlbefinden und unserer
Gesundheit beitragen, indem es gut schmeckt, unserem Bedarf entspricht, unsere Entwicklung fördert,
unsere Leistungsfähigkeit unterstützt und genussvoll erlebt wird. Diese Ansprüche werden zunehmend
und berechtigterweise auch an die Gemeinschaftsverpflegung gestellt.
Ziel der Initiative »Tut gut!« ist es daher, zu einer positiven Weiterentwicklung der Gemeinschaftsverpflegung beizutragen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene im Berufsleben und ältere Menschen sollen die
Möglichkeit erhalten, außerhalb ihres Zuhauses ein qualitativ hochwertiges, ausgewogenes Essensangebot
vorzufinden, das gleichzeitig schmackhaft ist. Aus diesem Grund wurden im Zuge der österreichweiten
Vorsorgestrategie die »NÖ Leitlinien Gemeinschaftsverpflegung« der Initiative »Tut gut!« basierend auf
aktuellen Qualitätsstandards erstellt, um eine optimale Gestaltung des Verpflegungsangebots zu erleichtern und die Qualitätssicherung maßgeblich zu fördern.
Bei der Bereitstellung von Speisen spielen vor allem die Verpflegerinnen und Verpfleger eine enorm
wichtige Rolle – besonders ihnen sollen die praxisbezogenen Empfehlungen eine fachgerechte Unterstützung bieten.
Die 10 »tut gut«-Ziele der Gemeinschaftsverpflegung spannen einen Bogen um das facettenreiche Thema
und führen dabei alle Interessierten Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte.
Wir möchten Sie ermutigen, diesen gesundheitsfördernden Leitfaden für die Bereitstellung eines regionalen, schmackhaften Verpflegungsangebotes zu nutzen. So können Sie garantieren, dass nur das Beste
für Ihre Kunden auf den Teller kommt.
4
Dr. Erwin Pröll
Johanna Mikl-Leitner
Landeshauptmann
Landeshauptmann-Stellvertreterin
5
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
1
2 GRUNDLAGEN
1.1 Unsere 10 »tut gut«-Ziele der Gemeinschaftsverpflegung
Mit der NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung unterstützt die Initiative »Tut gut!« verschiedenste
Einrichtungen dabei, das Speisenangebot noch stärker in Richtung einer gesunden Ernährung umzustellen.
2.1 Voraussetzungen und Ziele
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel: Eine verstärkte Internationalisierung, neue technologische Möglichkeiten, die steigende Bedeutung von Wissen und neue Formen der Kommunikation machen die Arbeitsprozesse immer dynamischer und komplexer. Die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
werden größer, die Belastungen durch Stress gefährden Gesundheit und Wohlbefinden der Berufstätigen.
Für eine möglichst praktische Umsetzung stellen wir zehn Ziele – einfach und klar formuliert – in den Vordergrund: Damit wollen wir allen Interessierten eine Hilfestellung für die Gestaltung eines genussvollen
und ausgewogenen Speiseplans geben. Zusätzlich ist es uns ein Anliegen, Sie zu motivieren, sich mit
diesem komplexen Thema auseinanderzusetzen – und zwar Schritt für Schritt!
Das Thema der betrieblichen Gesundheitsförderung und Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
werden daher für die meisten Unternehmen immer wichtiger. Eine ausgewogene und vollwertige Betriebsverpflegung ist deshalb ein wichtiger Baustein und trägt dazu bei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit
der Berufstätigen zu erhalten.
Zu allen 10 Zielen finden Sie in der NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung Grundlagenwissen auf
dem aktuellen Stand und entsprechende Empfehlungen für die Praxis. Wenn Sie noch mehr über unsere
»tut gut«-Ziele erfahren wollen, finden Sie genauere Informationen unter www.noetutgut.at
Daher hat sich die Initiative »Tut gut!« das Ziel gesetzt, diese Leitlinie als Mindeststandard für die Verpflegung in Betrieben, Werksküchen und Kantinen herauszugeben.
1. Ausreichend trinken: hauptsächlich ungesüßte ­Getränke
Die für die Verpflegung in den Betrieben verantwortlichen Personen sollen damit bei der Umsetzung eines
bedarfsgerechten und ausgewogenen Angebotes unterstützt, die Qualität der Betriebsverpflegung soll
verbessert und optimiert werden. Diese Leitlinie gibt allen Beteiligten die Möglichkeit einer laufenden
Überprüfung und Kontrolle anhand der integrierten Checklisten.
2. Abwechslung tut gut: ausgewogener Speiseplan
3. Gut geplant ist halb gewonnen: mehr Effizienz – mehr Qualität
4. Erhöhung des Gemüseanteils
2.2 An wen wir uns wenden
Mit dieser Leitlinie für die Gemeinschaftsverpflegung richten wir uns in erster Linie
an die Bereitsteller und Lieferanten der Betriebsverpflegung und die Betreiber von
Werksküchen und Kantinen. Sie haben die wichtige Aufgabe, für eine einwandfreie,
wohlschmeckende und vollwertige Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eines Betriebes zu sorgen.
5. Regional und saisonal denken: Verwendung von niederösterreichischen Produkten
6. Ressourcen schonen: Umweltschutz durch Nachhaltigkeit
7. Das Auge isst mit: ansprechende Gestaltung der Speisen und des Essensumfelds
8. Vitamine zum Naschen: Obst als Alternative zu Süßem
9. Sicherheit durch Hygiene: Gewährleistung von Qualität
Für andere Verantwortliche und Entscheidungsträger, die Führungskräfte, Betriebsräte,
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Personalvertretungen und die Verantwortlichen
für Qualitätsmanagement stellt diese Leitlinie eine Hilfestellung dar, um die Betriebsverpflegung zu verbessern und zu optimieren.
2.3 Die rechtlichen Grundlagen
Das Arbeitszeitgesetz Abschnitt 3 § 11 (1) in der geltenden Fassung regelt die Ruhepausen
und Ruhezeiten: Wenn die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden
beträgt, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mind. einer halben Stunde zu unterbrechen.
10.Genuss: Nehmen Sie sich Zeit
Die Ruhepause dient der Regeneration der Arbeitskraft des Arbeitnehmers. Sie sollte daher auch für die
Einnahme einer Mahlzeit genützt werden.1
6
1
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12113700, Zugriff am
18.3.2014.
7
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
3 DER ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFTLICHE RAHMEN
3
3.1 Warum richtige Ernährung so wichtig ist
Eine auf den Arbeitsalltag abgestimmte Ernährung hat kurzfristig positive Effekte auf die Konzentrationsfähigkeit, die Aufmerksamkeit, das Erinnerungs- und Reaktionsvermögen. Langfristig hat eine ausgewogene und vollwertige Ernährung positive Auswirkungen auf die Gesundheit und kann das Risiko für
ernährungsbedingte Krankheiten, wie zu Beispiel Diabetes mellitus Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen
oder degenerative Erkrankungen reduzieren.2
3.2 Orientierung an der Ernährungspyramide
Die »tut gut«-Ernährungspyramide5 – in Anlehnung an die derzeit gültige österreichische Ernährungspyramide des Bundesministeriums für Gesundheit – verdeutlicht die Mengenverhältnisse der verschiedenen
Lebensmittel für eine ausgewogene Ernährung. Sie visualisiert die wichtigsten Lebensmittel-Bausteine
und unterstützt auf einfache Weise die Angebotsgestaltung und Speiseplanung.
Laut österreichischem Ernährungsbericht 2012 sind in Österreich etwa 40 % der Erwachsenen im Alter
zwischen 18 und 64 Jahren übergewichtig (52 % der Männer und 28 % der Frauen). 12 % davon haben
krankhaftes Übergewicht und sind adipös. Die Energieaufnahme entspricht in den meisten Altersgruppen
den jeweiligen Richtwerten bei geringer körperlicher Aktivität. Während die Aufnahme an Fett zu hoch
ist, ist jene an Kohlenhydraten zu niedrig.3
Bringen Sie die Ernährungspyramide gut sichtbar zum Beispiel im Speisesaal oder im
gemeinsamen Aufenthaltsraum an! (Zu beziehen bei www.noetutgut.at)
BESSER ESSEN
Die Verpflegung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben sollte daher den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen, an denen sich die vorliegende Leitlinie orientiert. Die
Grundlagen dafür sind die österreichische Ernährungspyramide des Bundesministeriums für Gesundheit
und die D-A-CH-Referenzwerte, ausgearbeitet von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in
Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung (ÖGE), der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung und der Schweizerischen Vereinigung für Ernährung. Drei einfache Grundregeln
sind bei der Auswahl der Lebensmittel zu beachten:
mit Genuss
FETTES, SÜSSES UND SALZIGES
Täglich max. 1 Portion fett-, zucker- oder salzreiche
Lebensmittel wie Snacks, Limonaden, Süßigkeiten
TIERISCHE FETTE
Streich-, Back- und Bratfette sowie fettreiche
Milchprodukte sparsam verwenden
Reichlich: Getränke und pflanzliche Lebensmittel
Mäßig: tierische Lebensmittel
Sparsam: fett- und zuckerreiche Lebensmittel
FISCH, FLEISCH, WURST UND EIER
Wöchentlich 1–2 Portionen Fisch,
max. 3 Portionen mageres Fleisch
oder magere Wurst, max. 3 Eier;
eine Portion Fleisch entspricht der
Größe des eigenen Handtellers
MILCH UND MILCHPRODUKTE
Täglich 3 Portionen
Milchprodukte
PFLANZLICHE FETTE
Täglich 1–2 Esslöffel pflanzliche Öle,
Nüsse oder Samen
An dieser Stelle wollen wir auch auf das von der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entwickelte ÖGE-Gütesiegel – das einzige staatliche Gütezeichen für den Bereich Gemeinschaftsverpflegung – hinweisen, mit dem Verpflegungseinrichtungen bei der Zusammenstellung nährstoffoptimierter Menüpläne unterstützt und ausgezeichnet werden.4
GETREIDE, BROT UND BEILAGEN
Täglich 4 Portionen Getreide,
Brot, Nudeln, Reis oder
Erdäpfel
GEMÜSE UND OBST
Täglich 3 Portionen
Gemüse/Hülsenfrüchte
und 2 Portionen Obst
GETRÄNKE
Täglich mind. 1,5 l
Wasser, alkoholfreie
und energiearme
Getränke
Denken Sie daran, dass auch Sie mit einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Verpflegung
einen wertvollen Beitrag zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Betrieben leisten!
1 Portion = was in eine Hand passt
Quelle: in Anlehnung an die österreichische Ernährungspyramide des Bundesministeriums für Gesundheit.
Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka.
www.noetutgut.at
Für sportliche Personen wird zusätzlich eine 5. Portion Kohlenhydrate (Getreide, Brot, Beilagen) empfohlen.6
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung, 9/2011, 3. Auflage, Bonn, Seite 10.
3
Elmadfa I. et al., Österreichischer Ernährungsbericht 2012, 1. Auflage, Wien, Seite 5 f.
4
http://www.oege.at/index.php/oege-zertifizierte-verpflegung/einfuehrung-und-hintergruende, Zugriff am 27.2.2014.
2
8
5
Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka.
Gesund genießen, BMG – Bundesministerium für Gesundheit, 2. Auflage, Jänner 2012, Seite 12.
6
9
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
3
3
3.3 Die optimale Versorgung mit Getränken
Eine vollwertige Verpflegung beginnt damit, genügend zu trinken. Erwachsene
sollten gemäß DGE-Empfehlung täglich mind. 1,3 Liter, besser 1,5 Liter (6–7 Gläser
zu je ca. 200 ml) Flüssigkeit in Form von Getränken zu sich nehmen.7 Idealerweise
werden Getränke zur ausreichenden Versorgung mit Flüssigkeit vom Arbeitgeber
zur Verfügung gestellt und es muss auch die Möglichkeit bestehen, jederzeit
trinken zu können.
Exkurs: Alkohol
Die Verwendung von Alkohol in der Zubereitung von Speisen ist grundsätzlich zu deklarieren. Der hohe
Energiegehalt von Alkohol ist außerdem zu berücksichtigen.12
Wasser fördert die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit und unterstützt
einen stabilen Kreislauf.
3.4 Frühstück und Zwischenverpflegung (Buffet)
Für das Frühstück oder die Zwischenverpflegung im Betrieb werden einige Lebensmittelgruppen besonders empfohlen, die im Angebot auf jeden Fall enthalten sein sollten.
Für eine ausgewogene Verpflegung wird die tägliche Bereitstellung folgender Lebensmittel empfohlen (mit Beispielen):13
Da der menschliche Organismus Wasser nicht speichern kann, führen schon
geringe Flüssigkeitsverluste zu Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Erste
Anzeichen für eine unzureichende Wasserzufuhr sind beispielsweise Müdigkeit
und Konzentrationsschwäche, eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit
oder häufig auftretende Kopfschmerzen.8
Getränke (Wasser, Früchtetee ungesüßt)
Vollkornprodukte (Vollkorngebäck und Vollkornbrot, Getreideflocken, Müsli ohne
Zuckerzusatz)
Gemüse und Salat (Gemüsesticks, Rohkost, Salatteller)
Obst (im Ganzen, geschnitten, Obstsalat, Müsli mit Obst, Joghurt/Topfen mit Obst)
Milch- und Milchprodukte (Trinkmilch, Milch im Müsli, Joghurt, Topfen, Topfenaufstrich, Dips)
Eine Hilfe zur richtigen Getränkeauswahl bietet die von »G’scheit g’sund« – der Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und SIPCAN – ausgearbeitete Getränkeliste. Die hier und in der Checkliste
angeführten »idealen Getränke« gemäß »Liste A« liegen diesen Mindeststandards zugrunde.
Diese Empfehlungen gelten auch für eine mitgebrachte Frühstücks- oder Jausenbox.
Als Getränke eignen sich am besten Getränke gemäß Liste A:9
Trink- und Mineralwasser
Ungesüßte Kräuter- und Früchtetees
100%ige Fruchtsäfte, gespritzt (1 : 3; 1 Teil Fruchtsaft mit 3 Teilen Wasser verdünnt)
3.5 Das Mittagessen
Das Mittagessen leistet einen wesentlichen Beitrag zur täglichen Versorgung mit Nährstoffen. Sowohl
aufgrund ernährungswissenschaftlicher Kriterien als auch im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung sollte der Speiseplan möglichst vielfältig und abwechslungsreich sein.
Bedenken Sie bei der Speiseplanung, dass nur ein vielfältiges, abwechslungsreiches
Angebot alle wichtigen Nährstoffe enthält!
Ermöglichen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, jederzeit trinken zu können!
Die Bedeutung von Kaffee
Wegen seiner anregenden Wirkung auf Herz und Kreislauf sollte Kaffee keinesfalls zum Durstlöschen
verwendet werden. Hier sind Mineral- und Trinkwasser die bessere Alternative. Gegen den täglichen
moderaten Genuss von bis zu 4 Tassen Kaffee mit insgesamt 350 mg Koffein ist allerdings nichts
einzuwenden.10 Eine Tasse (125 ml) Melange oder Cappuccino enthält übrigens zwischen 50 und 130 mg
Koffein.11
10
7
10
8
9
11
IN FORM, DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung, 3. Auflage, 9/2011, Bonn, Seite 12.
Prävention von Übergewicht durch Wasser, Dämon, SIPCAN, Initiative für ein gesundes Leben, Nutrition News Nr. 2/2010, Seite 16.
Getränkeliste SIPCAN, Download 09/2013.pdf, zu SIPCAN-Liste.
Ist Kaffee ein »Flüssigkeitsräuber«?, DGE-aktuell 01/2005 vom 12.1.2005.
http://www.forum-ernaehrung.at/cms/feh/dokument.html?ctx=CH0116&doc=CMS1362047373675, Zugriff am 18.3.2014.
http://www.oege.at/index.php/bildung-information/ernaehrung-von-a-z/54-bildung-information/ernaehrung-von-a-z/1801-alkohol,
Zugriff am 13.3.2014.
13
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung, Bonn, 3. Auflage, 9/2011, Seite 14.
12
11
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
3
3
3.6 Energiemengen und Nährstoffe einer Mittagsmahlzeit
Das Mittagessen ist üblicherweise die warme Hauptmahlzeit des Tages. Auf Basis der D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr wird für die Mittagsmahlzeit der Drittelansatz für die Betriebsverpflegung
zugrunde gelegt. Das bedeutet in der praktischen Umsetzung, dass die nährstoffoptimierte Mittagsmahlzeit ein Drittel der täglich empfohlenen Nährstoffmengen und des Richtwerts für die Energiezufuhr im
Durchschnitt von vier Wochen liefern sollte.14
Die Gesamtenergiezufuhr ergibt sich aus folgenden energieliefernden Nährstoffen:
20 % Protein (Eiweiß) 30 % Fett
50 % Kohlenhydrate
Da die körperliche Betätigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben oft sehr unterschiedlich ist, werden die Referenzwerte für die Energie- und Nährstoffzufuhr je nach körperlicher Aktivität,
ausgedrückt durch den PAL-Wert (PAL = physical activity level), angegeben. In Berufen mit überwiegend sitzender Tätigkeit, z. B. Büroangestellte, Bildschirmarbeiter, Feinmechaniker, wird ein PAL-Wert von
ca. 1,4 zugrunde gelegt. 1,6 bis 1,7 für sitzende berufliche Tätigkeit mit einigen stehenden und gehenden
Tätigkeiten, z. B. Laboranten, Fließbandarbeiter, Kraftfahrer. 1,8 bis 1,9 für hauptsächlich stehende und
gehende Tätigkeiten, z. B. Einzelhandelsarbeitskräfte, Verkäufer, Handwerker, Mechaniker, Kellner.15
So ergeben sich folgende Richtwerte für die Energie- und Nährstoffmengen einer Mittagsmahlzeit; diese
Werte sollten im Wochendurchschnitt erreicht werden:16
Nährstoffzufuhr in der Mittagsverpflegung (Angaben pro Tag)
Altersgruppe und PAL-Wert
Energie (kcal)
Energie (kJ)
Jugendliche
Erwachsene
15 bis unter 19
Jahre, PAL 1,4
19 bis unter 65
Jahre, PAL 1,4
19 bis unter 65
Jahre, PAL 1,6
Die Österreichische Gesellschaft für Ernährung empfiehlt zur Berechnung die Programme »DGE-PC professional« oder »nut.s nutritional software«.
Links zu den genannten Berechnungsprogrammen:
http://www.dgexpert.de
http://www.nutritional-software.at
19 bis unter 65
Jahre, PAL 1,8
563
716
817
917
2.356
3.000
3.420
3.840
<_ 45
Protein (g)
28
<_ 35
<_ 41
Fett (g)
19
<_ 24
<_ 28
<_ 36
Kohlenhydrate (g)
70
>
_ 88
>
_ 101
>
_ 102
>
_ 10
Ballaststoffe (g)
7,5
>
_ 10
>
_ 10
Vitamin E (mg)
4
5*
5*
5*
Vitamin B1 (mg)
0,3
0,4
0,4
0,5
Folat (µg)
75
100
100
100
Vitamin C (mg)
25
33*
33*
33*
Calcium (mg)
300
333
333
333
Magnesium (mg)
100
117*
117*
117*
4
5*
5*
5*
Eisen (mg)
Lassen Sie Energiemengen und Nährwerte auf Basis der Rezepturen b
­ erechnen! Die gängigen
Berechnungsprogramme und ausgebildete Fachleute unterstützen Sie dabei.
* Werte sollten beim Mittagessen deutlich über 1/3 des Referenzwertes für den Tag liegen. Folgende Werte sind für die genannten
Vitamine und Mineralstoffe optimal: Vitamin E: 7 mg, Vitamin C: 41,2 mg, Magnesium: 164 mg, Eisen: 6,25 mg.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Vereinigung für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Neuer Umschau Buchverlag,
Neustadt a. d. Weinstraße, 1. Auflage, 5. korrigierter Nachdruck (2013).
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung, Bonn, 3. Auflage, 9/2011, Seite 21.
http://www.lebensmittellexikon.de/p0002500.php, Zugriff am 26.2.2014.
16
DGE, Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte in die Gemeinschaftsverpflegung, Bonn, Juni 2013.
14
15
12
13
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
4
4 SPEISEPLANUNG, ZUBEREITUNG
UND VERPFLEGUNGSSYSTEME
4
4.1 Speiseplanung
Um den Anforderungen nach Vielfalt und Abwechslung gerecht zu werden,
soll die Speiseplanung für das Mittagessen zumindest auf einen 4-wöchigen
Menüzyklus ausgerichtet sein; keine Speise sollte sich in diesen vier Wochen
wiederholen.
4.2 Anforderungen an einen Vier-/Ein-Wochen-Speiseplan (20/5 Verpflegungstage)17
In der folgenden Übersicht werden Empfehlungen für die Häufigkeit der Lebensmittelgruppen, angelehnt an den DGE-Qualitätsstandard, gegeben. Diese beziehen sich auf einen Vier-Wochen-Speiseplan (20 Verpflegungstage) sowie einen
Ein-Wochen-Speiseplan (5 Verpflegungstage). Die Lebensmittelgruppen sind –
wie in der Ernährungspyramide – empfohlener Häufigkeit gereiht.
Mittagessen Lebensmittelgruppe
Häufigkeit in 20 Tagen
Häufigkeit in 5 Tagen
Beispiele/Menge pro Portion/Essen18
Getränke
20-mal
5-mal
1 Glas = 200 ml Trink-, Mineralwasser
Gemüse und Salat
20-mal gegartes Gemüse
und/oder rohes Gemüse
5-mal gegartes Gemüse
und/oder rohes Gemüse
ca. 200 g pro Portion; Beilagen, Salate,
Gemüsegerichte, -sugo,
Hülsenfrüchte
mind. 2-mal
mind. 1-mal in 2 Wochen
Erbsensuppe, Bohnensalat, Linseneintopf
Obst
mind. 8-mal
mind. 2-mal
1 Stück Obst, Obstsalat, Kompott, Röster,
Fruchtmus
Erdäpfel, Getreide,
Getreideprodukte
20-mal, abwechselnd
Erdäpfel, Reis, ­Teigwaren,
Brot oder andere
­Getreideprodukte
5-mal, abwechselnd Erd­
äpfel, Reis, ­Teigwaren,
Brot oder andere Getreideprodukte
ca. 180-250 g pro Portion/Tag (je PAL)
Petersilerdäpfel, Püree, Erdäpfelsalat,
Parboiled-Reis, Hirse, Polenta, Knödel,
Nockerln
davon mind. 4-mal
­Vollkornprodukte
davon mind. 1-mal Vollkornprodukte
Vollkornteigwaren, Vollkornpizza,
­Naturreis
max. 4-mal Erdäpfel-­
erzeugnisse
max. 1-mal Erdäpfel-­
erzeugnisse
Halb- oder Fertigprodukte: P
­ ommes
frites, Kroketten
Milch und
Milchprodukte
mind. 8-mal
mind. 2-mal
Joghurt, Topfencreme, in Desserts, süßen
Hauptgerichten, Saucen, Béchamelsauce,
Dressings
Fleisch, Wurst
max. 8-mal
max. 2-mal
abwechselnd mageres Fleisch, ca. 150 g
(gegart) pro Portion, Filet, Hendel-/Putenbrust, Spieß
davon max. 4-mal
Fleischerzeugnisse inkl.
Wurstwaren
davon max. 1-mal
­Fleischerzeugnisse
inkl. Wurstwaren
Faschierte Laibchen, Lasagne, Sauce
bolognese, Schinkenfleckerln, Würstel
Fisch
mind. 2-mal
mind. 1-mal in
2 Wochen
Fischfilet, Fisch-Burger
Fisch-Lasagne
Eier
max. 2 Ei-Gerichte
max. 1 Ei-Gericht in
2 Wochen
Eierspeise, Omelette
Fette und Öle
14
Rapsöl ist Standard
ca. 8 g pro Portion/Tag
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung, 3. Auflage, 9/2011, Bonn, Seite 18
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung, 3. Auflage, 9/2011, Bonn, Seite 38.
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NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
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4.3 Weitere Anforderungen an den Speiseplan
Üblicherweise besteht das Mittagessen aus zwei Gängen: Suppe und Hauptspeise oder Hauptspeise und
Nachspeise (z. B. Kompott oder Milchprodukt). Frisches Obst kann immer gereicht werden.
4.4 Zubereitung der Speisen
Bei der Zubereitung wird empfohlen, alle Gerichte mit Rezepten und Zubereitungshinweisen zu hinterlegen
und dabei folgende generelle Anforderungen zu beachten:
Diese Zusätze werden vermieden:
Geschmacksverstärker
Erheben Sie regelmäßig die Wünsche und Anregungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und berücksichtigen Sie diese in der Speiseplanung!
Auswahl von Lebensmitteln und Häufigkeiten im Speiseplan
a) Allgemein:
Saisonale und regionale Angebote werden berücksichtigt
b) Menükomponenten:
An Tagen mit Schweinefleischgerichten wird bei Bedarf auch eine
alternative Fleischsorte oder ein fleischfreies Hauptgericht angeboten
Vegetarische Gerichte (keine Süßspeisen) werden zumindest
4-mal in 20 Verpflegungstagen angeboten (z. B. Krautfleckerln,
Gemüselaibchen)
Süße Hauptgerichte (z. B. Vollkornpalatschinken, -kaiserschmarren)
werden immer mit Obst(produkten) kombiniert und max. 4-mal
in 20 Verpflegungstagen angeboten
Süße Hauptgerichte zählen nicht als vegetarische Gerichte
Erdäpfel (z. B. als Erdäpfelsalat, -knödel) zählen im Speiseplan zu den sättigenden Beilagen und in
diesem Zusammenhang nicht zum Gemüseanteil
Diese Zusätze werden nicht verwendet:
Künstliche Aromen
Käseimitate (Analogkäse)
Darauf wird bei der Zubereitung geachtet:
Fettarme Zubereitung (dünsten, dämpfen, grillen)
Milch und Milchprodukte mit niedrigen Fettstufen bevorzugen
(z. B. Topfen bis max. 20 % Fett i. Tr., Sauerrahm mit Joghurt
mischen, sparsamer Umgang mit Obers)
Zum Würzen werden Kräuter bevorzugt
Jodsalz wird verwendet und es wird sparsam gesalzen
Für die Zubereitung von Salat eignen sich z. B. Walnuss-, Weizenkeim-,
Oliven- oder Sojaöl (Hinweis: kalt gepresste Öle nicht erhitzen!)
Frittierte und/oder panierte Produkte werden max. 8-mal in 20 Verpflegungstagen
angeboten
Alle Speisen werden appetitanregend angerichtet und haben ihre typische Farbe
Gemüse, Teigwaren und Reis sind möglichst bissfest
Fleisch soll nicht flachsig, grobfaserig oder hart sein
Kurzgebratenes ist knusprig
Hinweis: Max. 3-mal in 5 Verpflegungstagen wird die Kombination Hauptspeise und Nachspeise und mind. 2-mal in 5 Verpflegungstagen die Kombination
Suppe und Hauptspeise angeboten. An Tagen mit süßen Hauptgerichten wird
eine Gemüsesuppe (z. B. Brokkoli-, Spargel-, Karottensuppe) oder ein Salat als
Vorspeise angeboten.
Der Speiseplan für mind. eine Woche wird allen Beteiligten im Vorfeld zur
Kenntnis gebracht. Alle Speisen werden eindeutig bezeichnet oder werden
erklärt, z. B. »Erbsen-und-Karotten-Gemüse« statt »Gemüsebeilage«, »Zucchinicremesuppe« statt »Tagessuppe«. Die Fleischarten werden angegeben.
Die Verwendung von Alkohol in Speisen wird deklariert. Werden mehrere Menülinien angeboten, werden diese übersichtlich dargestellt. Die Preise sind gut
lesbar und übersichtlich aufgeschlüsselt.
16
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NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
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4.5 Warmhaltezeiten und Temperaturen
Die Warm-/Heißhaltezeit beginnt mit der Beendigung des Garprozesses und endet mit der Abgabe der
Speise an den letzten Tischgast. Sie ist so kurz wie möglich zu halten, da ansonsten Vitamine verloren
gehen und der Genusswert abnimmt. Die Warmhaltezeit zubereiteter Speisen beträgt max. drei Stunden.19
4.6 Kennzeichnung
Für die Deklaration der einzelnen Zutaten und Nährwerte der Speisen besteht derzeit keine Verpflichtung
in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Alkohol oder Komponenten mit Alkohol in Speisen werden deklariert.
Gemäß der Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sind die Speisen nach dem Erhitzen oder Kochen bei Temperaturen
von mind. 70 °C zu halten.20
Werden Speisen heiß angeliefert, müssen geeignete Transportbehälter – am
besten elektrisch beheizbare Behältnisse – verwendet werden.21
Für weitere Temperaturangaben von gekühlten oder tiefgekühlten Produkten
und verschiedenen Rohstoffen verweisen wir auf die Hygieneleitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung des Bundesministeriums für Gesundheit, Seite 15 f.
Über kennzeichnungspflichtige Allergene in den angebotenen Speisen ist laut neuer Lebensmittelinformationsverordnung gemäß der Verordnung (EU) 1169/2011 ab 13. Dezember 2014 zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Nahrungs--und-Genussmittelindustrie--Lebensmittelin
dustrie-/Kennzeichnung_-_Allergene.html
Deklarationspflicht bei Lebensmitteln
1
GLUTENHALTIGE GETREIDE (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut und deren Hybridstämme) und daraus
hergestellte Erzeugnisse
2
KREBSTIERE und daraus hergestellte Erzeugnisse
3
EIER und daraus hergestellte Erzeugnisse
4
FISCH und –erzeugnisse außer Fischgelatine
5
ERDNÜSSE und daraus hergestellte Erzeugnisse
6
SOJA(bohnen) und –erzeugnisse
7
MILCH und –erzeugnisse (mit Laktose)
8
SCHALENFRÜCHTE (Hasel-, Wal-, Cashew-, Pekan-, Para-, Macadamia- und Queenslandnuss sowie Pistazie und Mandel) und daraus hergestellte Erzeugnisse
9
SELLERIE und –erzeugnisse
10
SENF und –erzeugnisse
11
SESAMSAMEN und -erzeugnisse
12
SCHWEFELDIOXID und SULFITE (ab zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter, angegeben in SO2
13
LUPINEN und daraus hergestellte Produkte
14
WEICHTIERE wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Auflistung übernommen von https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/kennzeichnungspflichtige-zutaten.html,
Zugriff am 22.7.2014.
DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung, 3. Auflage, 2013, Bonn, Seite 20.
Bundesministerium für Gesundheit‚ Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/005-II/B/13/2011 vom
2.8.2011, Änderungen, Ergänzungen: BMG-75210/003-II/B/13/2013 vom 29.1.2013.
21
DGE-Praxiswissen, Bewirtschaftungsformen und Verpflegungssysteme, 2.Auflage, 2012, Bonn, Seite 23.
19
20
18
19
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
4
4
4.7 Musterspeiseplan
4.8 Verpflegungssysteme für die Mittagsverpflegung
Die Speisen können in unterschiedlicher Art bereitgestellt werden. In der Praxis sind
vier Systeme möglich, die Auswirkungen auf räumliche Anforderungen, Personal, Betriebskosten und Hygiene haben. Mit allen Systemen ist eine gute Verpflegungsqualität
möglich. Die Empfehlungen dieser Leitlinie gelten für alle Varianten.
BETRIEBE, Musterspeiseplan (Beispiele)
Montag
Dienstag
Mittwoch
Kürbiscremesuppe
Woche 1
Hühnergeschnetzeltes mit
­Champignons,
Kräuterreis,
Häuptelsalat
Spinat-Tortelloni in
Sellerie-Kohlrabi­
Rahmsauce mit
Parmesan
Woche 2
Eierschwammerl­
gulasch, Servietten­
knödel, Eisbergsalat
Lauchcremesuppe
Erdäpfelsuppe
Topfenknödel mit
Himbeermark in
Nussbrösel
Hühnerstreifen
mit Paradeiser-­
Vollkorn-Tagliatelle,
Rucolasalat
Grießflammeri mit
Zwetschkenröster
Woche 3
Schweinsbraten*
mit Sauerkraut und
Erdäpfelknödeln
Vollkorn-Bandnudeln mit Gemüse
»Provence«
­(Paradeiser,
­Melanzani,
­Zucchini),
­Vogerl­salat
Faschierte
­Laibchen vom Rind
mit ­Erbsenreis,
­Rote-Rüben-Salat
Obstsalat (Äpfel,
Trauben, Birnen)
Woche 4
Specklinsen* mit
Semmelknödeln,
Chinakohlsalat
Folgende Verpflegungssysteme sind möglich:
Hirschragout,
Vollkorn-Spätzle,
Rotkraut
­ emüsepfanne
G
­(Melanzani,
­Zucchini, Paprika)
mit Glasnudeln und
Tofu
Vegetarisches
Bohnengulasch
­(Käferbohnen,
Paprika, Karotten,
Sellerie), Roggenbrot
Birnenragout mit
Schokocreme
Heidelbeer-Tiramisu
Nudelsuppe
Erdäpfel-ZucchiniPuffer auf Blattsalat
mit Joghurtdressing
20
Forelle vom Grill,
Hirsebällchen mit
Knoblauchbutter,
Eisbergsalat
Apfelstrudel
Kresseschaumsuppe
Paradeiscremesuppe
Fisolencremesuppe
Vollkorn-Gnocchi
mit Käsesauce,
Paradeisersalat
Knoblauch-Kotelett
(vom Schwein)* mit
Paprikagemüse und
Braterdäpfeln
Grießschmarren mit
Beerenröster
Zitronen-­KräuterMousse
Getränke
Lachsfilet mit
Dillerdäpfeln,
­Kürbisgemüse
Rhabarberkompott
Karottensuppe
mit Ingwer
Brokkolicremesuppe
Freitag
Grießnockerlsuppe
Topfencreme mit
Erdbeeren
Marillenjoghurt
Gekochtes
­Rindfleisch mit
Rösterdäpfeln und
Cremespinat
Donnerstag
Tägliche Zubereitung der Speisen vor Ort; Verwendung
Frisch- und Mischküche
von frischen und
vorgefertigten Produkten
Cook & Chill (Kühlkost)
Zubereitung der Speisen in einer Zentralküche; Anlieferung der Speisen in gekühltem Zustand; zeitnahe Regenerierung der Speisen vor Ort; Ergänzung der Speisen
mit frischen Salaten und Rohkost erforderlich
Tiefkühlsystem
Verpflegung mit angelieferten tiefgekühlten Speisen von professionellen
Anbietern: zeitnahe Regenerierung der Speisen vor Ort; Ergänzung der
Speisen mit frischen Salaten, Rohkost und Obst erforderlich
Warmverpflegung
Zubereitung der Speisen in einer Zentralküche; Anlieferung der warm
gehaltenen ­Speisen, ggf. auch mit Salaten und Desserts
Jedes Verpflegungssystem hat Vor- und Nachteile und kann mit dem eigenen geschulten Personal oder
mit einem externen Dienstleister umgesetzt werden.
Bevor Sie Angebote von externen Verpflegern einholen, wägen Sie gut ab, welches der Systeme in
Ihrem Fall das Beste ist, und schreiben Sie die Anforderungen genau auf!
Gebackenes
Kabeljaufilet mit
Karfiol-BrokkoliGemüse, Erdäpfelsalat
Obstkuchen
Zu jedem Gericht gibt es ein Getränk: Wasser oder Mineralwasser, ungesüßter Früchte- oder Kräutertee oder
100%iger Fruchtsaft, 1 : 3 mit Wasser verdünnt
* Alternative zum Schweinefleischgericht anbieten.
Berücksichtigen Sie bei Obst und Gemüse die saisonalen und regionalen Angebote.
21
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
4
5 WEITERE WICHTIGE ASPEKTE
UND VORAUSSETZUNGEN
Leistungsverzeichnis für Angebotslegung (auch bei Selbstbewirtschaftung sinnvoll):
Verpflegungssystem, Logistik (Anlieferung, Warmhalten), Ausgabesystem
Art und Umfang der bestehenden Infrastruktur (Räumlichkeiten, Geräte)
Vier-Wochen-Speisepläne entsprechend der Leitlinie
Ansprechperson, Feedback-Kultur
Art der Bestellung und Abrechnung
Nachweis der gewerblichen Tätigkeit
Betriebliches Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept
Einsatz von qualifiziertem Personal und Schulungen
Vergleichbare Referenzen
Maßnahmen bei Nichteinhaltung
Bio-Zertifikat, wenn Bio-Anteil vereinbart
Andere Zertifikate, ISO, IFS (Standards und Normen für Hersteller)
5.1 Rahmenbedingungen für das Mittagessen
Das Mittagessen strukturiert den Tagesablauf und erfüllt auch soziale Funktionen. Man geht nicht nur
zu Tisch, um zu essen, sondern auch, um Ereignisse zu besprechen und Informationen auszutauschen.
Vereinbaren Sie im Rahmen der Angebotslegung eine Verkostung der Speisen und
eine Betriebsbesichtigung beim Anbieter der Verpflegung!
4.9 Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten (Convenience-Produkten)22
In der Gemeinschaftsverpflegung werden Produkte unterschiedlicher Convenience-Stufen verwendet.
Produkte der Convenience-Stufe 1 und 2 sind zu bevorzugen.
Convenience-Stufe
Beispiele
Küchenfertige Lebensmittel
1
entbeintes, zerlegtes Fleisch; geputztes Gemüse
Garfertige Lebensmittel
2
Filets, Teigwaren, TK-Gemüse, TK-Obst
Aufbereitfertige Lebensmittel
3
Salatdressing, Erdäpfelpüree, Puddingpulver
Regenerierfertige Lebensmittel
4
einzelne Komponenten oder fertige Menüs
Verzehr-/tischfertige Lebensmittel
5
kalte Saucen, fertige Salate, Obstkonserven, Desserts
aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Convenience-Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung,
1. Auflage, Bonn, 2007.
22
22
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
Die Betriebsverpflegung bietet daher auch die Möglichkeit, Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung zu treffen und Informationen zu richtiger Ernährung und Gesundheit zu geben.
Diese können beispielsweise folgenden Inhalt haben:23
Informationen zur gesundheitsfördernden Lebensmittelauswahl
Warenkundliche Informationen oder Rezepte zu den angebotenen Speisen
Informationen zum Energieverbrauch
Hintergründe zu verbreiteten Lebensmittelallergien
Informationen zur Regionalität und Herkunft der Lebensmittel
Der Speiseraum ist für das Wohlfühlen beim Mittagessen besonders wichtig. Es sollte ein heller, freundlicher, gut zu lüftender Raum mit einem angenehmen Ambiente, z. B. durch Pflanzen, Bilder und Tischdekoration, sein (kein Vorraum oder Flur).
5.2 Herkunft von Lebensmitteln, ökologische Aspekte, Nachhaltigkeit
Die Verwendung von regionalen Produkten im Verpflegungsangebot wird empfohlen.
Ziel ist eine ganzjährige Beschaffung von regionalen Produkten aus verschiedenen
Lebensmittelgruppen (z. B. Gemüse, Obst, Fleisch, Milchprodukte, Eier). Für eine transparente Gestaltung werden Produkte und Produzenten in Listen angeführt, die als
Information für die Verantwortlichen und Entscheidungsträger sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitgestellt werden. Als Nachweisgarantie dient eine
Lieferantenbestätigung, die auf Anforderung vorgelegt wird. Als »regional« gelten
Lebensmittel aus Niederösterreich.24
Der ökologische Landbau ist eine besonders nachhaltige Form der Landbewirtschaftung und daher empfehlen wir die Verwendung von Bio-Lebensmitteln. Dies ist auch im
Sinne der Entschließung des NÖ Landtages (Ltg.-605/A-1/33-2001 vom 15. März 2001)
vom 15. März 2001 betreffend den verstärkten Einsatz von biologischen Lebensmitteln
und Lebensmitteln von bäuerlichen Direktvermarktern in Großküchen von öffentlichen
Einrichtungen. Ziel sollte es sein, dass der Anteil an biologisch erzeugten Lebensmitteln
25 % der eingekauften Lebensmittel beträgt.
Wenn die Verwendung von Rohstoffen aus biologischer Landwirtschaft und/oder des Bio-Anteils z. B. auf
dem Speiseplan, der Speisekarte oder im Angebot ausgelobt wird, muss dies gemäß EG-Öko-Verordnung
durch ein akkreditiertes Institut kontrolliert und bestätigt werden.
23
23
24
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung, 3. Auflage, 9/2011, Seite 23.
In Grenzregionen gelten Produkte als regional, die in einem Umkreis von 50 km bezogen werden.
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
5
5
Es werden Fische aus nachhaltigem Fang oder nachhaltiger Zucht mit MSC- oder ASC-Siegel (Marine
Stewardship/Aquaculture Council, Zertifizierungs- und Kennzeichnungsprogramm) verwendet (siehe Anhang Fischratgeber).
In diesen Leitlinien wird auf mögliche Gefahren hingewiesen, die Lebensmittel nachteilig beeinflussen
können, und die Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln werden
aufgelistet. Ein Auszug aus dem Inhalt der Leitlinien zeigt die Vielschichtigkeit des Themas. Eine genaue
Auseinandersetzung mit den Leitlinien wird empfohlen und auf die notwendige Einhaltung und Umsetzung
der Inhalte ausdrücklich hingewiesen:
Denken Sie im Sinne der Regionalität auch an das Angebot an heimischen Fischen wie Forelle,
Saibling, Karpfen, Zander oder Wels!
Der Einsatz von Mehrportionsgebinden und Mehrweggeschirr zur Müllvermeidung ist sinnvoll.
5.3 Vorschriften, Hygiene und Personalqualifikation
Wichtigstes Gebot ist der Schutz der Gesundheit der Tischgäste. Die ausgegebenen Speisen und Getränke
müssen von hygienisch einwandfreier Qualität sein. Dazu müssen sowohl bei der Herstellung als auch
bei der Verteilung der Speisen und Getränke zahlreiche rechtliche Bestimmungen eingehalten werden.
Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt bei den Lebensmittelunternehmern
bzw. den Lebensmittelunternehmen, die eine mit der Produktion, der Verabreichung und dem Vertrieb
von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen, gleichgültig ob sie öffentlich oder privat
sind, auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.
Für die Hersteller des Speisenangebotes ist besonders die vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebene »Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung«25 umzusetzen. »Gemeinschaftsverpflegung« im Sinne dieser
Leitlinie ist die regelmäßige Versorgung einer grundsätzlich konstanten Personengruppe mit Speisen im
Rahmen eines längerfristigen Auftrages.
Bauliche Anforderungen und Räume
Anforderungen an Einrichtungen, Geräte und Geschirr
Reinigung und Desinfektion
Warenübernahme und Lagern von Lebensmitteln
Vorschriften für den Umgang mit speziellen Lebensmitteln
Umgang mit fertig zubereiteten Speisen, Speisenausgabe
Personalhygiene
Wasserversorgung
Abfälle
Vorsorge gegen tierische Schädlinge
Hygiene Eigenkontrolle
Bitte wenden Wenden Sie sich bei Fragen zur Lebensmittelhygiene an die zuständigen
Aufsichtsorgane oder an die Zentrale der Abteilung Veterinärangelegenheiten und
Lebensmittelkontrolle in Niederösterreich!
Link: http://www.noe.gv.at/Gesundheit/Gesundheitsvorsorge-Forschung/Lebensmittelkontrolle-fuerBetriebe.html
Ebenso sind die vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebene »Leitlinie zur Sicherung der
gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln« 26 sowie die »Leitlinie
für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP in Einzelhandelsunternehmen«27 anwendbar.
BMG, Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Wien, 2011.
BMG, Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln, Wien, 2013.
27
BMG, Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP in Einzelhandelsunternehmen, Wien, 2007.
25
26
24
25
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
6 FRÜHSTÜCK UND
ZWISCHENVERPFLEGUNG (BUFFET)
7 CHECKLISTEN
Das Angebot für die Zwischenverpflegung sollte auf das übrige Verpflegungsangebot abgestimmt und
keine Konkurrenz zur Ausgabe der Mittagsverpflegung sein. Es sollte sich an ernährungswissenschaftlichen
Erkenntnissen orientieren und die gesündere Wahl zur leichteren machen. Frische, Vielfalt und ökologische
Aspekte sowie Saisonalität und Regionalität werden berücksichtigt.
7.1 Checkliste Mittagsverpflegung
Hinweis: Die folgende Checkliste fasst nochmals die Mindestanforderungen der Nö Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung zusammen. Sie dient zur Eigenkontrolle und eigenständigen Überprüfung des aktuellen Verpflegungsangebotes. Eine ausgefüllte Checkliste kann Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigen.
Getränke:
Es werden auch ideale Getränke gemäß Liste A (siehe Abschnitt »Die optimale Versorgung mit Getränken« auf Seite 10) angeboten
Backwaren (Brot und Gebäck):
Brot und Backwaren mit hohem Schrot- bzw. Kornanteil (vorzugsweise Vollkornprodukte) werden angeboten
Checkliste Mittagsverpflegung in Betrieben, Werksküchen, Kantinen
J
Optimale Versorgung mit Getränken:
Es gibt ein ausreichendes Angebot an Getränken
Es besteht die Möglichkeit, jederzeit zu trinken
Folgende Getränke werden angeboten:
Trinkwasser
Mineralwasser
Belag von Backwaren:
Als Belag werden Wurstsorten bzw. Fleischerzeugnisse mit niedriger bzw.
moderater Fettstufe angeboten (max. 20 % Fett)
Es werden Brote und Gebäck mit Käse, fleischlosem Belag oder mit Aufstrichen angeboten
Ungesüßte Kräuter- oder Früchtetees
100%ige Fruchtsäfte, gespritzt (1 : 3; 1 Teil Fruchtsaft mit 3 Teilen Wasser verdünnt)
Das Mittagessen:
Es wird ein warmes Mittagessen angeboten
Der Speiseplan ist vielfältig und abwechslungsreich
4-wöchiger Menüzyklus (keine Speise wiederholt sich in vier Wochen)
Gemüse und Obst:
Frisches Gemüse (z. B. zum Knabbern oder als Salat) ist verfügbar
Brot und Gebäck mit pikantem Belag ist mit Gemüse gefüllt/belegt (z. B. mit
einigen Paradeis-, Gurken- oder Radieschenscheiben)
Frisches Obst wird angeboten
Milchprodukte und Milchmischerzeugnisse:
Es werden auch ideale Milchprodukte (z. B. Milch, Naturjoghurt, Buttermilch) oder Produkte mit moderatem Zucker- und Fettgehalt angeboten
In 5 Verpflegungstagen werden zum Mittagessen angeboten:
Jeweils mind. ein Getränk zum Mittagessen
Gemüse, Salat, Hülsenfrüchte
5-mal gegartes und/oder rohes Gemüse
mind. 1-mal Hülsenfrüchte in 2 Wochen
Obst mind. 2-mal
Erdäpfel, Getreide, Getreideprodukte
5-mal abwechselnd Erdäpfel, Reis, Teigwaren, Brot oder andere Getreideprodukte
davon mind. 1-mal Vollkornprodukte
Warme Imbisse und warme Speisen:
Werden warme Imbisse oder Speisen verkauft, ist das Angebot abwechslungsreich zu gestalten und
es werden auch vegetarische Speisen angeboten
max. 1-mal Erdäpfelerzeugnisse (Pommes frites, Kroketten)
Milch und Milchprodukte mind. 2-mal
Fleisch, Wurst
max. 2-mal Fleisch
Holen Sie über eine Wunsch- oder Beschwerdebox das Feedback der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ein!
davon max. 1-mal Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren
Fisch mind. 1-mal in 2 Wochen
Max. 1 Eigericht in 2 Wochen
Fette und Öle: Rapsöl ist Standardöl
Weitere Anforderungen an den Speiseplan
26
Allgemein:
27
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
7
7
Checkliste Mittagsverpflegung in Betrieben, Werksküchen, Kantinen
Das Mittagessen besteht aus zwei Gängen: Suppe und Hauptspeise oder Hauptspeise und Nachspeise
(Kompott oder Milchprodukt)
Max. 3-mal in 5 Verpflegungstagen Hauptspeise und Nachspeise
Mind. 2-mal in 5 Verpflegungstagen Suppe und Hauptspeise
An Tagen mit süßen Hauptgerichten wird eine Gemüsesuppe (z. B. Brokkoli-, Spargel-, Karottensuppe)
oder ein Salat als Vorspeise angeboten
Wünsche und Anregungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden erhoben und berücksichtigt
Saisonale Angebote werden berücksichtigt
Regionale Angebote werden berücksichtigt
Menükomponenten:
Portionsgrößen und Mengenangaben werden berücksichtigt (siehe Anforderungen an den Speiseplan)
An Tagen mit Schweinefleischgerichten wird auch eine alternative Fleischsorte oder ein fleischfreies Gericht
angeboten
Vegetarische Gerichte (keine Süßspeisen) werden zumindest 1-mal in 5 Verpflegungstagen angeboten
(z. B. Krautfleckerln, Gemüselaibchen)
Frittierte und/oder panierte Produkte werden max. 1-mal in 5 Verpflegungstagen angeboten
Süße Hauptgerichte (z. B. Vollkornpalatschinken, -kaiserschmarren) werden max. 1-mal in
5 Verpflegungstagen angeboten
Süße Hauptgerichte werden immer mit Obst(produkten) kombiniert
Süße Hauptgerichte zählen nicht als vegetarische Gerichte
Erdäpfel (z. B. als Erdäpfelsalat, -knödel) zählen im Speiseplan zu den sättigenden Beilagen und in diesem
Zusammenhang nicht zum Gemüseanteil
Checkliste Mittagsverpflegung in Betrieben, Werksküchen, Kantinen
Gemüse, Teigwaren und Reis sind möglichst bissfest
Fleisch ist nicht flachsig, grobfaserig oder hart
Kurzgebratenes ist knusprig
Warmhaltezeiten und Temperaturen:
Die Warmhaltezeit zubereiteter Speisen beträgt max. 3 Stunden
Nach dem Erhitzen oder Kochen werden die Speisen so heiß wie möglich, jedenfalls aber bei
Temperaturen über +70 °C gehalten
Auf heißem Weg hergestellte, leicht verderbliche Speisen (z. B. Pudding, Cremen) werden nach der Herstellung
abgekühlt und bei Temperaturen bis max. +4 °C (Toleranz bis +6 °C) gehalten
Für heiß anzuliefernde Speisen werden geeignete Transportbehälter – am besten elektrisch beheizbare
Behältnisse – verwendet
Information und Kennzeichnung:
Die »tut gut« Ernährungspyramide ist gut sichtbar ausgehängt
Der Speiseplan für mind. eine Woche wird allen Beteiligten im Vorfeld zur Kenntnis gebracht
Alle Speisen werden eindeutig bezeichnet oder werden erklärt
Werden mehrere Menülinien angeboten, werden diese übersichtlich dargestellt
Alkohol oder Komponenten mit Alkohol in Speisen werden deklariert
Preise sind gut lesbar und übersichtlich dargestellt
Die Allergenkennzeichnung wird gemäß den aktuellen Vorgaben eingehalten
Angebotseinholung für die Verpflegung:
Für die Angebotseinholung von Lieferanten wird ein Leistungsverzeichnis erstellt
Die Gerichte sind mit Rezepten und Zubereitungshinweisen hinterlegt
Im Rahmen der Angebotslegung werden die Speisen verkostet
Die Nährstoffe der Rezepte werden mit geeigneten Programmen berechnet
Im Rahmen der Angebotslegung wird eine Betriebsbesichtigung beim Anbieter der Verpflegung vorgenommen
Die Nährstoffempfehlungen werden im Durchschnitt eingehalten
Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten:
Diese Zusätze werden vermieden:
Produkte der Convenience-Stufe 1 und 2 werden bevorzugt
Geschmacksverstärker
Weitere wichtige Aspekte/Rahmenbedingungen für die Betriebsverpflegung:
Diese Zusätze werden bei frischer Zubereitung nicht verwendet:
Es werden Informationen zu richtiger Ernährung und Gesundheit gegeben
Künstliche Aromen
Der Speiseraum ist hell, freundlich und gut zu lüften
Käseimitate (Analogkäse)
Der Speiseraum hat ein angenehmes Ambiete, z. B. durch Pflanzen, Bilder, Tischdekoration
Darauf wird bei der Zubereitung geachtet:
Herkunft von Lebensmitteln, ökologische Aspekte, Nachhaltigkeit:
Fettarme Zubereitung (dünsten, dämpfen, grillen)
Niederösterreichische/regionale Produkte aus verschiedenen Lebensmittelgruppen (z. B. Gemüse, Obst, Fleisch,
Milchprodukte, Eier) werden ganzjährig verwendet
Produkte und Produzenten werden in Listen angeführt, die als Information bereitgestellt werden
Zum Würzen werden frische oder tiefgekühlte Kräuter bevorzugt
Der Anteil an biologisch erzeugten Lebensmitteln beträgt 25 % der eingekauften Rohwaren
Jodsalz wird verwendet und es wird sparsam gesalzen
Die Auslobung von Rohstoffen aus biologischer Landwirtschaft oder des Bio-Anteils auf dem Speiseplan/
der Speisekarte/dem Angebot wird durch ein akkreditiertes Institut kontrolliert und bestätigt
Für die Zubereitung von Salat werden kalt gepresste Öle, z. B. Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl, verwendet
J
Alle Speisen werden appetitanregend präsentiert und haben ihre typische Farbe
Zubereitung, Warmhaltezeiten und Kennzeichnung
Milch und Milchprodukte mit niedrigen Fettstufen bevorzugen (z. B. Topfen bis max. 20 % Fett i. Tr., Sauerrahm
mit Joghurt mischen, sparsamer Umgang mit Obers)
28
J
29
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
8 ANHANG
7
Checkliste Mittagsverpflegung in Betrieben, Werksküchen, Kantinen
J
8.1 Saisonkalender Gemüse und Obst
Es werden Fische aus nachhaltigem Fang mit ASC- oder nachhaltiger Zucht mit MSC- oder ASC-Siegel verwendet.
Auch das Angebot an heimischen Fischen, wie Forelle, Saibling, Karpfen, Zander oder Wels, wird berücksichtigt
Genussvoll durch die Jahreszeiten
Es werden Mehrportionsgebinde und Mehrweggeschirr eingesetzt
Legende: 1 bis 12 steht für die Monate Jänner bis Dezember, angegeben sind die Lagerfähigkeit
und die Zeitspanne der Ernte im Freiland, welche je nach Klima und Sorte variieren kann.
Vorschriften, Hygiene und Personalqualifikation:
Spinat
Spargel
Rhabarber
Radieschen
Jungzwiebel
Häuptelsalat
FRüHlinG
Die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften ist durch die amtliche Lebensmittelkontrolle bestätigt und wird vorgewiesen
1
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Gemüsefenchel
Fisole
Feldgurke
Erbse
Brokkoli
Erdbeere
1
Checkliste Buffet in Betrieben
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
SoMMER
7.2 Checkliste Frühstück und Zwischenverpflegung (Buffet)
Hinweis: Die folgende Checkliste fasst nochmals die Mindestanforderungen der Nö Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung zusammen. Sie dient zur Eigenkontrolle und eigenständigen Überprüfung des aktuellen Verpflegungsangebotes. Eine ausgefüllte Checkliste kann Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigen.
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
J
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Paradeiser
Paprika
Kohlrabi
Karfiol
Melanzani
Mangold
Getränke-Angebot:
Quell-, Tafel- oder Mineralwasser sind im Angebot
1
Ungesüßte Getränke oder Produkte mit moderatem Zuckergehalt (max. 7,4 g pro 100 ml) sind im Angebot
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Stachelbeere
Ribisel
Marille
Kirsche
Himbeere
Zucchini
Allgemeines zum Verpflegungsangebot am Buffet:
Es gibt eine Wunsch- oder Beschwerdebox für das Feedback der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Saisonale und regionale Angebote werden berücksichtigt
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Apfel
Radicchio
Porree
Kürbis
Kraut
Feuerbohne
Brot und Backwaren mit hohem Schrot- bzw. Kornanteil (vorzugsweise Vollkornprodukte) werden angeboten
HERBSt
Backwaren:
Belag von Backwaren (Wurst und Fleischerzeugnisse):
Als Belag werden Wurstsorten bzw. Fleischerzeugnisse mit niedriger bzw. moderater Fettstufe angeboten
(max. 20 % Fett)
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Weintraube
Weingartenpfirsich
Quitte
Kriecherl
Brombeere
Birne
Es werden Brote und Gebäck mit Käse, fleischlosem Belag oder mit Aufstrichen angeboten
Gemüse und Obst:
1
Frisches Gemüse (z. B. zum Knabbern oder als Salat) ist verfügbar
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Zwetschke
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Chinakohl
Erdäpfel
Karotte
Knoblauch
Knollensellerie
WintER
Brot und Gebäck mit pikantem Belag ist mit Gemüse gefüllt/belegt (z. B. mit einigen Paradeis-, Gurkenoder Radieschenscheiben)
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Frisches Obst wird angeboten
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Milchprodukte und Milchmischerzeugnisse:
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Kohlsprossen
Pastinake
Rote Rübe
Schwarzwurzel
Vogerlsalat
Zwiebel
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Es werden auch ideale Milchprodukte (z. B. Milch, Naturjoghurt, Buttermilch) angeboten
Es werden auch Produkte mit moderatem Zucker- und Fettgehalt angeboten
Warme Imbisse und warme Speisen:
Das Angebot ist abwechslungsreich
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Es werden auch vegetarische Speisen angeboten
Das Saisonposter ist ein Projekt im Rahmen der Klima-Aktions-Woche.
Klimaschutz. Wir tun Was.
www.soschmecktnoe.at
www.enu.at
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NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
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9 LITERATURVERZEICHNIS
8.2 Fischratgeber
n aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V., Dirschauer C.: Convenience-Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung, 1. Auflage, Bonn, 2007
n aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V., DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Verpflegungssysteme in der Gemeinschaftsverpflegung, Bonn, 2011
n Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle, LF5: Merkblatt für Kindergarten, Tagesbetreuungs- und Hortküchen, St. Pölten, Juni 2013
n Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5: Handbuch gesunde Küche – Kriterien für die Gemeinschaftsverpflegung in Kantinen, Mensen, Kindergärten und Co, Klagenfurt, 2013
n BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Die österreichische Ernährungspyramide, Wien, 2010
n BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Gesund genießen, 2. Auflage, Wien, Jänner 2012
n BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Wien,
veröffentlicht: 2.8.2011, Änderungen, Ergänzungen: 29.1.2013
n D-A-CH: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), Österreichische Gesellschaft für Ernährung (ÖGE), Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE), Schweizerische Vereinigung
für Ernährung (SVE): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, Verlag Umschau Braus, Frankfurt am Main, 1. Auflage, 5. korrigierter Nachdruck, 2013
n DGE-aktuell 01/2005: Ist Kaffee ein »Flüssigkeitsräuber«? vom 12.1.2005
n Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.: DGE-Praxiswissen, HACCP - Gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel identifizieren, bewerten und beherrschen, Bonn, 2. Auflage, 2012
n Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Schnur E.: Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte in die Gemeinschaftsverpflegung, Bonn, Juni 2013
n Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.: DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung, Bonn, 3. Auflage, 9/2011
n »die umweltberatung« Niederösterreich, Kaiblinger K., Zehetgruber R.: So schmeckt Niederösterreich, Kulinarischer Klimaschutz in der Gemeinde, St. Pölten, Mai 2007
n Elmadfa I. emer. o. Univ.-Prof. Dr., Institut für Ernährungswissenschaften: Österreichischer Ernährungsbericht 2012, Wien, 1. Auflage, 9/2012
n Gesundes Oberösterreich: Handbuch »Gesunde Küche«, Linz, 3. Auflage, 2012
n Gesundheitsfonds Steiermark: Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung, Graz, 2011
n Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Scharinger C.: Handbuch »Betriebliche Gesundheitsförderung«, 4. überarbeitete Auflage, 2009
n Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mörixbauer A., Scharinger C.: Betriebliche Gesundheitsförderung – Praxishandbuch Gemeinschaftsverpflegung,
2. überarbeitete Auflage 2007
n Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich: Ernährung am Arbeitsplatz – Richtigessen und trinken im Berufsleben, April 2009
n SIPCAN, G’scheit g’sund. Eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit: Getränkeliste Teil 1 – geordnet nach Zucker-/Süßstoffgehalt, 09/2013
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NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
10 DOWNLOADS
nhttps://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12113700, Arbeitszeitgesetz, Zugriff am 18.3.2014
nhttp://www.biokueche.umweltberatung.at/start.asp?ID=14135, Zugriff am 18.2.2014
nhttp://www.forum-ernaehrung.at/cms/feh/dokument.html?ctx=CH0116&doc=CMS1362047373675, Zugriff am 18.3.2014
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nhttp://www.lebensmittellexikon.de/p0002500.php, Zugriff am 26.2.2014
nhttp://www.oege.at/index.php/oege-zertifizierte-verpflegung/einfuehrung-und-hintergruende, Zugriff am 27.2.2014
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nhttp://www.medicom.cc/medicom-ch/inhalte/nutrition-news/entries/NuNe210/entries_sec/Gebt-den-Kindern-Wasser.php, Zugriff am 17.3.2014
nhttp://www.gesundheit.de/ernaehrung/richtig-trinken/trinken-und-gesundheit/warum-trinken-so-wichtig-ist, Zugriff am 20.3.2014
IMPRESSUM UND VERWENDUNGSHINWEISE
Medieninhaber, Herausgeber und Copyright: NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, Initiative »Tut gut!«, Stattersdorfer Hauptstraße 6/C, 3100 St. Pölten;
Autorinnen: Mag.ª Martina Pecher, Hermine Strohner-Kästenbauer; Gestaltung und Layout: Schürz & Lavicka Werbeagentur GmbH
(www.sul.at); Fotos/Grafiken: Initiative »Tut gut!« © November 2016
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