Entwurf (Stand: 21.10.2016) Seite 1 Umweltbericht zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes „Großenkneten – Sonderbauflächen Windenergie“ Gemeinde Großenkneten PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Entwurf (Stand: 21.10.2016) Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BAULEITPLANS ................................. 3 2. UMWELTSCHUTZZIELE AUS ÜBERGEORDNETEN FACHGESETZEN UND FACHPLANUNGEN .......................................................... 3 Belange des Umweltschutzes, Umweltprüfung ............................................................ 3 Fachplanungen .............................................................................................................. 4 2.1 2.2 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN .................................................................................... 4 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes der erheblich beeinflussten Gebiete .......................................................................................................................... 7 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung ........................................................ 7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................................................... 7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind ..................................................................................................... 8 4.2 4.3 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ....................................................................................... 8 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten ............................. 8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen des Monitoring ........................................... 8 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................................ 9 Anhang: Inhalt des Umweltberichts (Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB) PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Entwurf (Stand: 21.10.2016) 1. Seite 3 INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BAULEITPLANS Im Rahmen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in der Gemeinde Großenkneten (mit Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) zwei Bereiche für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine seinerzeit (1998/1999) noch unbebaute Fläche westlich der BAB A 29 in Bissel sowie um den östlich der BAB A 29 liegenden Standort in Döhlen. Neben einer zeichnerischen Abgrenzung / Festlegung der Sonderbauflächen beinhaltet die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes auch textliche Darstellungen - zur Anzahl der in beiden Teilflächen insgesamt zulässigen WEA (11), - zur Mindestleistung der WEA (1.000 kW), - zur max. zulässigen Nabenhöhe (100 m), - zur optischen Gestaltung der WEA. Im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 118 „Windpark Bissel“ hat der Landkreis Oldenburg vorgetragen, dass die dort vorgesehene Festsetzung der zulässigen Anlagenhöhe von max. 225 m ohne Flächennutzungsplanänderung (wegen der seinerzeit erfolgten Begrenzung der Nabenhöhe auf 100 m) nicht möglich sei. Vor diesem Hintergrund wurde die Entscheidung getroffen, die aus heutiger Sicht „überholten“ textlichen Darstellungen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes ersatzlos aufzuheben. Statt dessen soll die zulässige Nutzung innerhalb der beiden Sonderbauflächen, deren Abgrenzung nicht verändert wird, allein durch die Festsetzungen in den beiden Bebauungsplänen Nr. 97 „Windpark Döhlen“ bzw. Nr. 118 „Windpark Bissel“ - soweit dies städtebaulich begründbar und erforderlich ist – geregelt werden. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, die aus den unverändert wirksamen Darstellungen des Flächennutzungsplanes abzuleiten sind, ergeben sich somit keine Änderungen; auf § 249 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hingewiesen. 2. 2.1 UMWELTSCHUTZZIELE AUS ÜBERGEORDNETEN FACHGESETZEN UND FACHPLANUNGEN Belange des Umweltschutzes, Umweltprüfung Nach den Vorgaben der §§ 1, 1a, 2 und 2a des Baugesetzbuches sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen findet u. a. die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 BNatSchG Anwendung. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a ist zudem eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Entwurf (Stand: 21.10.2016) Seite 4 Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. In der Gemeinde Großenkneten ergibt sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen innerhalb der mittels Flächennutzungsplan abgegrenzten Sonderbauflächen „Windenergie“ entweder - Teilfläche Döhlen – aus den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 97 „Windpark Döhlen“ oder - Teilfläche Bissel – aus der sog. Privilegierung i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB“; außerdem wird für diese Teilfläche der Bebauungsplan Nr. 118 „Windpark Bissel“ aufgestellt. Die im Rahmen der 88. Änderung vorgesehene Aufhebung der textlichen Darstellungen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes begründet in diesem Kontext keine zusätzlichen Baurechte, sondern wirkt sich nur indirekt auf die Zulassungsebene aus. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind auf dieser Planungsebene somit nicht zu erwarten (vgl. Kap. 3). 2.2 Fachplanungen Gemäß Anlage 1 zum BauGB - Nr. 1 Buchstabe b) - besteht der Umweltbericht u. a. aus einer „Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden.“ Ziele des Umweltschutzes, die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegt sind und die für die anstehende Planänderung von Bedeutung sind, liegen nicht vor. 3. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN Wie vorstehend beschrieben ergibt sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in der Gemeinde innerhalb der mittels Flächennutzungsplan abgegrenzten Sonderbauflächen „Windenergie“ entweder - Teilfläche Döhlen – aus den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 97 „Windpark Döhlen“ oder - Teilfläche Bissel – aus der sog. Privilegierung i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB“; außerdem wird für diese Teilfläche der Bebauungsplan Nr. 118 „Windpark Bissel“ aufgestellt. Im Bereich des Windparks Döhlen gilt: Die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans richtet sich - sofern die Erschließung gesichert ist - gemäß § 30 Abs. 1 BauGB allein danach, ob dieses Vorhaben den PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Entwurf (Stand: 21.10.2016) Seite 5 Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, so dass die textlichen Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der die Art der geplanten Bodennutzung lediglich in der Grundzügen darstellt, auf Ebene der Vorhabensgenehmigung keine Rolle (mehr) spielen. Damit bleibt die im Rahmen der 88. Änderung vorgesehene Streichung der textlichen Darstellungen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Standort Döhlen zunächst ohne (Umwelt-)Auswirkungen. Um die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Repowering zu schaffen – konkret ist der Rückbau von vier älteren WEA des Typs Enercon E66 vorgesehen, die durch drei leistungsstärkere/höhere Maschinen ersetzt werden sollen -, hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten auf Antrag des Vorhabenträgers inzwischen das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Windpark Döhlen“ eingeleitet. Planungsziel der 3. Änderung ist im Wesentlichen eine Anhebung der zulässigen Bauhöhe auf 225 m (als Höchstmaß) sowie eine Anpassung der Festsetzung zur zulässigen Grundfläche; außerdem wird die Anzahl der im Geltungsbereich zulässigen WEA auf zukünftig 5 Anlagen reduziert. Die sich aus diesen Änderungen ergebenden Umweltauswirkungen sind Gegenstand der Umweltprüfung im Rahmen des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 97 „Windpark Döhlen“. Im Hinblick auf den bisher dem Außenbereich zuzuordnenden Standort Bissel – hier wurde inzwischen das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Windpark Bissel“ eingeleitet - ist im Zusammenhang mit der Streichung der textlichen Darstellungen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes Folgendes zu berücksichtigen: (1) Nach der Rechtsprechung des OVG Koblenz, Urt. v. 21.1.2011 (8 C 1050/10.OVG, 8 C 10850/10) ist die „Beschränkung der Anzahl der in einem Sondergebiet insgesamt zu errichtenden Windenergieanlagen … auch als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung rechtlich nicht zulässig, da sie dem der Baunutzungsverordnung zugrunde liegenden System der vorhabenbezogenen Typisierung widerspricht“. Auch eine Kontingentierung auf Rechtsgrundlage des § 16 Abs. 2 BauNVO (Maß der baulichen Nutzung) scheidet aus. Damit dürfte die bisherige Begrenzung auf insgesamt 11 WEA unwirksam sein. (2) Die installierte Leistung einer WEA - und damit auch die Mindestleistung - als „von außen“ nicht wahrnehmbare Eigenschaft wirkt sich offenkundig nicht (nachteilig) auf die Umweltbelange aus. Zudem ergibt sich aus einer Mindestgröße keine Einschränkung, die ggfs. zu einer Reduzierung von Umweltauswirkungen führen könnte. PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Entwurf (Stand: 21.10.2016) (3) Seite 6 In § 16 der BauNVO sind die möglichen Festsetzungen im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung abschließend konkretisiert. Die Höhe baulicher Anlagen (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) - hier von Windenergieanlagen - wird jedoch nicht durch die Nabenhöhe, sondern durch das Maß „Nabenhöhe + Rotorradius“ bestimmt, da der Rotor nach inzwischen verfestigter Rechtsprechung wesentlicher Bestandteil der Windkraftanlage ist. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass inzwischen Rotorblattlängen von mehr als 70 m erreicht werden (z. B. Enercon E141 EP4: Rotordurchmesser 141 m). Damit wird auch bei einer Nabenhöhe von 100 m die aufgrund der spezifischen Hinderniskennzeichnung bei WEA > 150 m sichtbare Gesamthöhe von 150 m deutlich überschritten. Damit wirkt sich auch eine Streichung der textlichen Darstellung zur zulässigen Nabenhöhe nicht erheblich auf die Umweltbelange aus. Die Verträglichkeit der Windenergieanlagen im Hinblick auf die Belange des Landschaftsbildes wird im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 118 „Windpark Bissel“ bzw. den jeweiligen Genehmigungsverfahren nachgewiesen, da eine sachgerechte Beurteilung erst in Kenntnis der konkreten Vorhabensplanung möglich ist. (4) Das Erfordernis für die textliche Darstellung Nr. 1.4, mit der seinerzeit (1997) ein einheitliches Erscheinungsbild der WEA durchgesetzt werden sollte, ist aus heutiger Sicht nicht mehr gegeben. Alle marktgängigen WEA verfügen über 3 Rotorblätter, weisen als Luvläufer die gleiche Drehrichtung („Uhrzeigersinn“) auf, erreichen bei Ausnutzung der zulässigen Bauhöhe immer eine vergleichbare Nabenhöhe und verfügen, um optische Beeinträchtigungen (Spiegelungen) in der Umgebung zu vermeiden, immer über eine nichtreflektierende Farbgebung. Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass sich die ersatzlose Aufhebung der textlichen Darstellungen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes auch für den Standort Bissel nicht erheblich auf die Umwelt auswirkt. Anhaltspunkte dafür, dass sich die Aufhebung der o. g. textlichen Darstellungen auf artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG oder auf die Verträglichkeit mit den FFH-Gebieten „Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethetal“ sowie „Döhler-Wehe“ auswirkt, bestehen für beide Teilflächen nicht. Beide betroffenen Windparks sind seit geraumer Zeit mit auch aus heutiger Sicht noch als „hoch“ und dementsprechend der Kennzeichnungspflicht gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) unterliegenden Windkraftanlagen bebaut. Auch bei einer Nabenhöhe von 100 m kann infolge von zunehmend größer werdenden Rotoren eine Gesamthöhe von 150 m deutlich überschritten werden (s. u.), so dass die im Wesentlichen aus PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Entwurf (Stand: 21.10.2016) Seite 7 formalen Gründen durchgeführte Aufhebung dieser Maßzahl nicht zu einem zusätzlichen Konflikt führt. 3.1 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes der erheblich beeinflussten Gebiete Gemäß Anlage 1 zum BauGB - Nr. 2 Buchstabe a) - hat im Umweltbericht eine „Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden“, zu erfolgen. Wie vorstehend bereits dargelegt, führt die im Rahmen der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Aufhebung der textlichen Darstellungen nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen. Eine Bestandsaufnahme von erheblich beeinflussten Gebieten ist nach den Vorschriften des BauGB damit obsolet. 3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung Gemäß Anlage 1 zum BauGB - Nr. 2 Buchstabe b) - ist Bestandteil des Umweltberichts eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung. Wie oben angesprochen, besteht in Döhlen aufgrund eines rechtswirksamen Bebauungsplanes Baurecht für die Errichtung von Vorhaben, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht wiedersprechen; die Erschließung ist gesichert. Dieser sich aus § 30 BauGB ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird durch die anstehende Planänderung nicht berührt. Für Bissel ist auf die sog. Privilegierung i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB hinzuweisen; außerdem wird hier der Bebauungsplan Nr. 118 „Windpark Bissel“ aufgestellt. Auch hier führt die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes aus den vorstehend beschriebenen Gründen nicht zu einer wesentlichen Änderung. Die Prognose kommt daher zu dem Ergebnis, dass sich der Umweltzustand bei Durchführung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes insgesamt nicht wesentlich von dem Zustand unterscheidet, der bei Nicht-Durchführung der Planänderung zu erwarten wäre. 3.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Gemäß Anlage 1 zum BauGB - Nr. 2 Buchstabe c) - sind im Umweltbericht die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen darzulegen. Auch zu diesem Punkt gilt sinngemäß das vorstehend Gesagte: Da nachteilige Auswirkungen allein durch die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Entwurf (Stand: 21.10.2016) Seite 8 besorgen sind, entfällt das Erfordernis, etwaige Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen darzulegen. Die sich bei dem geplanten Repowering ergebenden Umweltauswirkungen sowie entsprechende Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen der Umweltprüfung zu den Bebauungsplänen Nr. 97 „Windpark Döhlen“, 3. Änderung und Nr. 118 „Windpark Bissel“ bzw. in den jeweiligen Genehmigungsverfahren thematisiert. 1 3.4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind Unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bauleitplans kommen anderweitige Planungsmöglichkeiten, die gemäß Anlage 1 zum BauGB - Nr. 2 Buchstabe d) - im Umweltbericht zu beschreiben sind, nicht in Betracht. 4. 4.1 ZUSÄTZLICHE ANGABEN Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten Gemäß Anlage 1 zum BauGB - Nr. 3 Buchstabe a) - sind im Umweltbericht die wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, zu beschreiben. Technische Verfahren wurden bei der Umweltprüfung zu der anstehenden Änderung des Bauleitplans nicht verwendet. Entsprechend traten keine Schwierigkeiten auf. 4.2 Beschreibung der geplanten Maßnahmen des Monitoring Gemäß Anlage 1 zum BauGB - Nr. 3 Buchstabe b) - sind im Umweltbericht die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt zu beschreiben. Diese Verpflichtung zum sog. Monitoring geht auf das EU-Recht, Artikel 10 der Plan-UP-Richtlinie zurück und hat die Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung zum Ziel, um erhebliche unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen bei der Durchführung der Planung frühzeitig festzustellen und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Dabei liegt die Bestimmung der für die Überwachung relevanten Auswirkungen im planerischen Ermessen der Gemeinde. Die vorgesehene Streichung der textlichen Darstellungen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt ohne erhebliche Umweltauswirkungen. Entsprechend entfällt das Erfordernis für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen. 1 Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Landkreises Oldenburg vom 21.07.2016 / 22.07.2016 PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Entwurf (Stand: 21.10.2016) 4.3 Seite 9 Allgemein verständliche Zusammenfassung Gemäß Anlage 1 zum BauGB - Nr. 3 Buchstabe c) - sind die erforderlichen Angaben zu den Inhalten des Umweltberichts wie folgt zusammen zu fassen: Im Rahmen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in der Gemeinde Großenkneten (mit Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) zwei Bereiche für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine seinerzeit (1998/1999) noch unbebaute Fläche westlich der BAB A 29 in Bissel sowie um den östlich der BAB A 29 liegenden Standort in Döhlen. Neben einer zeichnerischen Abgrenzung / Festlegung der Sonderbauflächen beinhaltet die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes auch textliche Darstellungen - zur Anzahl der in beiden Teilflächen insgesamt zulässigen WEA (11), - zur Mindestleistung der WEA (1.000 kW), - zur max. zulässigen Nabenhöhe (100 m), - zur optischen Gestaltung der WEA. Die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenkneten beinhaltet die ersatzlose Aufhebung dieser textlichen Darstellungen Nr. 1.1 bis Nr. 1.4. Die Abgrenzung der Sonderbauflächen bleibt unberührt. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ergeben sich keine Änderungen. In der Gemeinde Großenkneten ergibt sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen innerhalb der mittels Flächennutzungsplan abgegrenzten Sonderbauflächen „Windenergie“ entweder - Teilfläche Döhlen – aus den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 97 „Windpark Döhlen“ oder - Teilfläche Bissel – aus der sog. Privilegierung i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB“; außerdem wird für diese Teilfläche der Bebauungsplan Nr. 118 „Windpark Bissel“ aufgestellt. Die im Rahmen der 88. Änderung vorgesehene Aufhebung der textlichen Darstellungen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes begründet in diesem Kontext keine zusätzlichen Baurechte, sondern wirkt sich nur indirekt auf die Zulassungsebene aus. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind auf dieser Planungsebene somit nicht zu erwarten PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Entwurf (Stand: 21.10.2016) Anhang: Seite 10 Inhalt des Umweltberichts (Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB) Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 besteht aus 1. 2. 3. einer Einleitung mit folgenden Angaben: a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, und b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung, c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, folgenden zusätzlichen Angaben: a) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und c) allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser Anlage. PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten