Fachinformationen für Marketing, Kommunikation und Druckeinkauf Ausgabe 17 | Sommer 2012 dende Hürde. Das Kuvert wird begutachtet, als nicht behördlich oder wichtig identifiziert, und dann steht die Entscheidung an: „Geöffnet werden“ oder in den „Papierkorb“. In hektischen Zeiten kann so auch ein gut gemachtes Mailing sein Ziel verfehlen – es kommt nicht wirklich an. An dieser Stelle ist guter Rat nicht mal teuer – er heißt Selfmailer. Er ist nicht neu, stellt aber immer noch die Königsklasse unter den Mailings dar und hat durch den Digitaldruck enormen Aufwind bekommen. Der Selfmailer zeigt sofort, worum es geht oder macht gleich auf der ersten Seite den Kunden neugierig. Dieser ist nun Weiter auf Seite 7 ... Selfmailer - Freiheit für die Werbebotschaft Ist ein Printmailing vom Kuvert befreit, hat die hüllenlose Botschaft wesentlich größere Chancen, beim Kunden anzukommen Wir kennen das doch alle: Gute Werbung informiert, ist kreativ und sorgt für ungeteilte Aufmerksamkeit – schlechte Werbung dagegen nervt einfach nur. Das hat sich auch im Zeitalter der E-Mails nicht geändert. Im Gegenteil, zum überquellenden klassischen Briefkasten gesellt sich heute auch noch der mit Spam über- füllte E-Mail-Account. Findige Programme nehmen uns hier jedoch einen Teil der Arbeit ab und sortieren vermeintlich Unwichtiges schon mal aus. Das Printmailing hat es da besser, es muss zumindest noch mal in die Hand genommen werden. Doch dann lauert für die Werbebotschaft schon die entschei- inhalt: > 1 Selfmailer – Freiheit für die Werbebotschaft > 2 Editorial | Der Hype um WebVideos > 3 Fachthema: Rechtliche Fallstricke beim Marketing im Internet und Social Media – von Dr. Christian Rauda > 7 Fortsetzung: Selfmailer – Freiheit für die Werbebotschaft > 8 news: bits Neue Printmagazine | Duftlack | Humburg CO2-Umwandlung | Humburg-Workshop | Impressum www.humburg.de print.log_Druckhaus Humburg 17 | Sommer 2012 | 2 Der Hype um Web-Videos Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dabei zu sein – die Video Award-Idee eines fränkischen Wurstherstellers lädt zum Nachahmen ein Liebe Leser! Die deutsche Wirtschaft und ebenfalls die Weltwirtschaft sind deutlich besser ins Jahr 2012 gestartet als Ende 2011 vorhergesagt. Nach der Entspannung im Euroraum und einer kleinen Schwächephase in den Herbst- und Wintermonaten hat die Konjunktur wieder ordentlich Tritt gefasst. So erwartet das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in Deutschland im laufenden Jahr ein Wachstum von 1,3 und im kommenden Jahr sogar von 2,2 Prozent. Auch wir als Mediendienstleister bemerken den Aufwind, und unterstützen unsere Kunden wieder verstärkt in ihren Marketingaktionen. Apropos Marketingaktionen – der Frühling ist da und könnte von Ihnen genutzt werden, mit überzeugenden Mailings bei Ihren Kunden zu punkten. Da bieten sich zum Beispiel die vielseitigen Selfmailer an, mit denen Sie Ihre Kunden überraschen können. Unsere Titelgeschichte gibt Ihnen zu diesem Thema wertvolle Hinweise. Auf dem Weg in den Sommer wünschen wir Ihnen gute Geschäfte und freuen uns auf spannende gemeinsame Projekte. Herzliche Grüße Animierte Banner, Gadgets und Video-Anzeigen bevölkern zunehmend das Internet. Gefördert durch Videoportale, die inzwischen unglaubliche Reichweiten generieren, ergeben sich für Werbetreibende und Unternehmen neue Möglichkeiten der Steigerung von Awareness und Markenbildung. Die technische Entwicklung der neuen Digitalkameras heizt den Boom weiter an. Videos lassen sich mit diesen problemlos in Full-HD-Qualität aufnehmen. Und wer trotz aktueller Technik nicht selbst Hand an das eigene Video legen möchte, greift auf eine kompetente Videoagentur zurück, ein entsprechendes Budget vorausgesetzt. Gewöhnlich arbeitet an einem Realfilm ein Team, das aus Kameramann, Regisseur und Assistent besteht. Je nach Story ergeben sich dann für Schauspieler, Drehort und Sondermittel (z. B. ein Hubschrauber) weitere finanzielle Anforderungen. Laut Auskunft der Videoagentur Sommer & Co aus Köln beginnt eine MiniProduktion schon bei 1.000 Euro für ein Banner mit Logo und gesprochenem Text. Der Tagessatz für ein Filmteam liegt bei etwa 5.000 Euro, der Mittelwert der bei Sommer gemachten Videos liegt zwischen 13.000 und 17.000 Euro. Opa’s Weißer wird zum Star Wolf-Eberhardt Hain www.humburg.de Einen gut gemachten Imagefilm wollte auch der fränkische Wursthersteller Erhard Mehlig. Er hatte zusammen mit seiner Werbeagentur die Idee, einen bun- desweiten Videowettbewerb auszuschreiben. Auf diesen Aufruf hin wurden gut 50 Beiträge einge- reicht, d a r u nt e r unglaublich kreative, skurrile und witzige Filme rund um den fränkischen Wurstbestseller „Opa’s Weißer“. Durch die landesweite Teilnahme vieler Studenten aus den Fachbereichen Gestaltung/Film standen zahlreiche Videos im Zeichen hoher Professionalität. Eine ausgewählte Jury unter Vorsitz des FilmWissenschaftlers und Filmemachers Prof. Dr. Ingo Petzke stellte im Dezember 2011 die besten Filme sowie die fünf Gewinner des 1. Video-Awards in einem Würzburger Programmkino vor. Für den fränkischen Wurstmacher hat sich die Aktion gelohnt – der Award, mit Preisgeldern in Höhe von 12.000 Euro, sorgte für regionale Aufmerksamkeit in Print, Funk und Fernsehen. Die besten Clips werden nun in ein Gesamtwerbekonzept eingebunden und sind auf YouTube für jeden anzusehen. Und weil die Idee so gut eingeschlagen hat, laufen bereits die Planungen für den zweiten VideoAward von Mehlig & Heller. print.log_Druckhaus Humburg 17 | Sommer 2012 | 3 fachthema: Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Christian Rauda Rechtliche Fallstricke beim Marketing im Internet und Social Media Soziale Netzwerke haben in den letzten Jahren an Akzeptanz ständig zugenommen. Für Unternehmen bieten sich hier Chancen, aber auch die Risiken rechtlicher Stolpersteine gilt es zu beachten! Viele Unternehmen nutzen Social Media als Teil ihres Marketingmixes. Zuvor sollte man jedoch kritisch prüfen, ob die Nutzung von Social Media aus Marketingsicht sinnvoll ist. Dabei gilt es sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, um nicht mit Abmahnungen von Wettbewerbern oder Rechteinhabern oder einem Einschreiten der Datenschutzbehörden konfrontiert zu werden. ist. Der Werbende muss daher darauf achten, dass er das Recht hat, die urheberrechtlich geschützten Inhalte zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Bei Inhalten, die sich im „Fundus“ des Werbenden befinden, muss genau geprüft werden, ob sich die seinerzeit mit dem Rechteinhaber getroffene Vereinbarung auch auf diese Rechte bezieht. Im Ur- Rechte an Inhalten In Bezug auf sämtlichen Content muss geprüft werden, ob der Werbende die erforderlichen Rechte besitzt, um die Inhalte im Rahmen von Social Media nutzen zu dürfen. Dies gilt für Texte, Fotos, Videos ebenso wie für Musik. Das Urheberrechtsgesetz regelt, dass diese Inhalte geschützt sind, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Dies ist selbst bei kurzen Texten der Fall, wenn sie nicht völlig belanglos sind. Im Übrigen genießt jedes Foto zumindest den sogenannten Lichtbildschutz (§ 72 UrhG), unabhängig davon, ob es von einem Profi aufgenommen wurde oder ein Schnappschuss aus einem Smartphone www.humburg.de print.log_Druckhaus Humburg heberrecht gilt die Zweckübertragungslehre. Rechte werden daher nur soweit übertragen, wie es für den Zweck des Vertrages unbedingt notwendig ist. Alle darüber hinausgehenden Nutzungsarten bleiben dem Urheber vorbehalten. Wer also von einem Fotografen Rechte für ein Foto erworben hat, das für eine Print-Broschüre verwendet wurde, muss den Fotografen erneut fragen, ob das Werk auch im Internet genutzt werden darf. Geschieht dies nicht, setzt sich der Verwender Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus. Haftung für Inhalte Dritter Social Media lebt von der Interaktion. Daher stellt sich die Frage, inwieweit der Inhaber einer Internetpräsenz für Inhalte Dritter verantwortlich ist, die diese auf seiner Seite öffentlich zugänglich machen. 17 | Sommer 2012 | 4 pflichtet, den Inhalt zu löschen (Notice-and-takedown-Verfahren). Belässt er also trotz Kenntnis den rechtswidrigen Inhalt weiter auf seiner Seite, gerät er in die Haftung. Vielen Inhalten sieht man nicht an, ob sie Rechte verletzen (etwa bei Fotos oder Illustrationen). Bei anderen Inhalten, wie z. B. aktuell im Kino gezeigten Filmen oder Texten aus bekannten Büchern, ist dies allerdings evident bzw. nach der Lektüre deutlich, etwa bei groben Beleidigungen. Solche Beleidigungen muss der Seitenbetreiber unterbinden, wenn er Kenntnis davon erlangt. Es ist daher empfehlenswert, die Foren, Gästebücher etc. nicht proaktiv zu durchsuchen, da erst nach Auffinden entsprechender Inhalte die gesetzlichen Pflichten ausgelöst werden. Besser ist es, sich von den Nutzern auf etwaige rechtswidrige Inhalte aufmerksam machen zu lassen und erst dann zu reagieren. Aus diesem Grunde ist es auch empfehlenswert, einzelne Beiträge nicht zu prüfen, bevor sie veröffentlicht werden, da ansonsten klar ist, dass der Seitenbetreiber durch die Prüfung von ihnen Kenntnis erlangt hat. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits Rechtsverletzungen erfolgt sind oder die Webpräsenz darauf angelegt ist, dass solche Verletzungen geschehen. Dann besteht eine proaktive Überwachungspflicht (z. B. bei Angeboten von Markenpiraterieprodukten bei eBay). Einbindung von Social-Plug-Ins Stellen wir uns etwa vor, im Gästebuchbereich einer Seite eines Unternehmens wird ein Foto hochgeladen, an dem der Hochladende die Rechte nicht besitzt. Die Rechtsprechung hat in solchen Fällen ein sehr ausdifferenziertes Haftungssystem entwickelt, das im Folgenden nur in groben Zügen wiedergegeben werden kann. Der Betreiber einer Internetseite oder einer Social Media-Präsenz (z. B. FacebookSeite) haftet zunächst einmal nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter. Wird dem Betreiber allerdings die Rechtswidrigkeit zur Kenntnis gebracht, ist er ver- www.humburg.de Die bloße Verlinkung der Seiten auf YouTube, Facebook, Google+, Twitter etc. ist rechtlich unproblematisch. Datenschutzrechtlich beanstandet wurde dagegen das sogenannte Facebook-Plug-In, das dazu führt, dass Daten zwischen dem Benutzercomputer und Facebook ausgetauscht werden (selbst wenn der Betreffende bei Facebook nicht eingeloggt ist). Die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit, die auch vom sogenannten Düsseldorfer Kreis, dem Zusammentreffen der Landesdatenschutzbeauftragten, Ende Dezember 2011 bestätigt wurde, rührt daher, dass Facebook nicht offenlegt, welche Daten über das Plug-In tatsächlich übertragen werden. Dies führt dazu, dass es nicht möglich ist, eine wirksame Einwilligungserklärung zu formulieren. Zur Lösung dieses Problems wurden vermeintliche Lösungen präsentiert, die allerdings alle nicht den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen standhalten. Insbesondere wird im Internet immer wieder behauptet, man könne sich durch die Umsetzung der sogenannten Zwei-Klick-Lösung dem Problem entziehen. Bei print.log_Druckhaus Humburg 17 | Sommer 2012 | 5 der Zwei-Klick-Lösung wird eine kleine Grafikdatei des Facebook-like-Buttons über diesen gelegt, sodass beim Anklicken der ersten Grafik eine Einwilligungserklärung erscheint und erst nach Bestätigung der Nutzer zu Facebook weitergeleitet wird. Da aber – wie oben beschrieben – ein Nutzer nicht wirksam in die Übertragung von Daten einwilligen kann, ohne dass diese Daten offen gelegt werden, ist die Zwei-Klick-Lösung nicht datenschutzrechtskonform. Gleichwohl ist zu überlegen, ob man diesen Weg geht, um bei einem etwaigen Konflikt der Datenschutzbehörde zu signalisieren, dass man die Problematik des Facebook-PlugIns erkannt hat und den Nutzer so gut wie möglich aufklären wollte. Der Düsseldorfer Kreis findet in Bezug auf die Einbindung der Plug-Ins auch deutliche Worte: „Das direkte Einbinden von Social-Plug-Ins, beispielsweise von facebbok, google+ oder twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des SocialPlug-Ins ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Informationen der Internetnutzerin und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig.“ Impressumspflicht auf Social Media Seiten Zwischen den Anbietern von Social-Plug-Ins, allen voran Facebook, und den Datenschutzbeauftragten gibt es Gespräche. Es ist noch keine Einigung in Sicht. Bisher muss man entweder mit der datenschutzrechtswidrigen Situation leben, wenn man die Plug-Ins benutzt, oder man darf nur eine bloße Verlinkung vornehmen. Es besteht theoretisch die Gefahr, dass die Datenschutzbehörde Bußgelder (bis zu einer Höhe von 300.000 Euro) gegen den Webseitenbetreiber verhängt, da er als Verantwortlicher für die Einbindung „fremder“ Verarbeitungsprozesse in sein Angebot herangezogen werden kann. Bisher sind allerdings noch keine solchen Fälle bekannt geworden. Viele Unternehmen nutzen den Webanalysedienst Google Analytics oder ähnliche Dienste. Für einen rechtmäßigen Betrieb von Google Analytics müssen Webseitenbetreiber folgende Maßnahmen umsetzen: Dass jede Internetseite ein Impressum haben muss, hat sich inzwischen herumgesprochen. Hin und wieder wird jedoch vergessen, dass auch eine E-MailAdresse und bei Personen auch der Vorname angegeben werden muss. Wenn ein Facebook-Account zu Marketingzwecken genutzt wird, muss auch dort ein Impressum vorgehalten werden. Dies haben inzwischen mehrere Gerichte festgestellt. Die Verlinkung auf das Impressum der eigenen Webseite reicht nicht aus. Man muss auch darauf achten, dass die Benennung eindeutig ist, „Nutzerinformation“ oder „Info“ genügen beispielsweise nicht. Einsatz von Webanalysediensten 1. Auftragsdatenverarbeitung Da es sich um eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) handelt, muss der Nutzer des Analysetools mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Google hat hier einen vorformulierten Vertrag auf seiner Website (siehe QR-Link 1 am Ende dieses Artikels) zur Verfügung gestellt. Dieser Vertrag ändert rechtlich allerdings www.humburg.de print.log_Druckhaus Humburg nichts daran, dass Sie Auftraggeber von Google sind und Kontrollpflichten haben. Der Vertrag muss unterzeichnet per Post an Google geschickt werden. 2. Datenschutzerklärung Erforderlich ist weiterhin, dass eine Datenschutzerklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics vorliegt und die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung dieser Daten aufgenommen ist. Viele Internetseiten haben überhaupt keine Datenschutzbestimmungen, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Solche Bestimmungen sollten von spezialisierten Fachanwälten erstellt werden. 17 | Sommer 2012 | 6 der Internetpräsenz ist allerdings die Werbung. Es muss aber das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten beachtet werden (§ 6 TMG), da der Nutzer redaktionellen Inhalten grundsätzlich größeres Vertrauen entgegenbringt als Werbeaussagen. Zu beachten ist daher, dass Werbehandlungen nicht verschleiert werden dürfen (§ 4 Nr. 3 UWG). Dies muss sich in der unterschiedlichen grafischen Gestaltung niederschlagen. Eine ähnliche Gestaltung von redaktionellen Beiträgen und Werbebannern ist beispielsweise untersagt. Es darf grundsätzlich auch keine Verlinkung aus einem redaktionellen Text heraus auf eine Werbeseite geben, es sei denn, es ist klar erkennbar, dass der Link auf eine Werbeseite führt. 3. Kürzung der IP-Adressen Erforderlich für einen rechtskonformen Einsatz von Google Analytics ist ferner, dass Google mit der Kürzung der IP-Adressen beauftragt wird. Eine technische Anleitung hierzu findet sich ebenfalls auf deren Webseite (siehe QR-Link 2 am Ende dieses Artikels). Fazit Das Internet und Social Media Plattformen bieten eine Menge Chancen. Mit dem entsprechenden Bewusstsein für die sich stellenden rechtlichen Herausforderungen können die Marketingmaßnahmen zum Erfolg geführt werden. 4. Altdaten löschen Sofern bisher schon Google Analytics verwendet wurde, müssen die Altdaten gelöscht werden, da sie unzulässig erhoben worden sind. 6. Haftung für Links Grundsätzlich haften Webseitenbetreiber nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter, die sich auf verlinkten Seiten befinden. Auch hier gilt: Eine Haftung tritt erst dann ein, wenn der Webseitenbetreiber von dem rechtswidrigen Inhalt erfährt („Notice and take down“). Dann muss er den Link löschen. Unwirksam sind sogenannte Disclaimer, z. B. „Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen, obwohl ich sie sorgfältig überprüft habe“, wäre in etwa so, als wollte man sich als Autofahrer von der Verantwortlichkeit freizeichnen, indem man einen Aufkleber am Heck anbringt: „Wenn es zu einem Unfall kommt, trage ich keine Schuld.“ 7. Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung Viele Internetseiten halten nützliche Informationen bereit, um Nutzer anzulocken. Das primäre Ziel www.humburg.de QR-Link 1 QR-Link 2 Über den Autor Dr. Christian Rauda ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Justiziar des Deutschen Internet Verbandes. Er ist Partner der Medienrechtskanzlei GRAEF Rechtsanwälte (Hamburg, Berlin), www.graef.eu. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Recht der neuen Medien, Werberecht und Urheberrecht. Dr. Christian Rauda print.log_Druckhaus Humburg ... Fortsetzung von Seite 1 schneller in der Lage, der Werbebotschaft seine Aufmerksamkeit zu schenken. Ist das Mailing gut entworfen, ist die Chance gelesen zu werden erheblich größer als bei einem traditionellen Mailing, das erst einmal „entpackt“ werden muss. Glühweinduft. Für einen funktionierenden Postversand stehen dem Selfmailing zwei Varianten zur Verfügung: Der Fugitiv-Klebeverschluss hält das Mailing sicher zusammen und lässt sich problemlos vom Empfänger öffnen, ohne das Papier dabei zu beschä- Vielseitigkeit Der Selfmailer ist für große und im Besonderen auch für kleine Kampagnen bestens geeignet. Denn gerade kleine Auflagen lassen sich heute dank dem technischen Fortschritt im Digitaldruck ohne großen Aufwand herstellen und personalisieren. Dazu kommen Einsparungen für die wegfallende Kuvertierung und weniger Porto durch ein geringeres Gewicht. Der Kreativität sind beim Selfmailer kaum Grenzen gesetzt. In der Regel entstehen aus A3 Bögen durch unterschiedliche Stanzungen und Perforierungen die verschiedenartigsten Mailingvarianten. Es finden auf dem Mailing aussagekräftige Werbebotschaften und emotionale Bilder ebenso Platz wie Produktinformationen und eine Antwortkarte, die bereits mit Absenderangaben personalisiert ist. Wer seinem Selfmailer dann noch die Krone aufsetzten möchte, veredelt ihn durch eine partielle Drucklackierung, die besondere Bildstellen oder Texte zum EyeCatcher erheben. Oder das Mailing erhält eine besondere Duftnote – im Frühling vielleicht einen Rosenduft, im Winter den 17 | Sommer 2012 | 7 stellt ist sie immer wieder ein wirksames Medium z.B. für Aktionsangebote, Teaser oder als Katalogverstärker. Gründe und Gelegenheiten für ein Selfmailing gibt es genug Sonderangebote, Rabattaktionen, Gewinnspiele, Umfragen, Messen, Schulungen und andere kollektive Anlässe bieten sich dafür ebenso an wie individuelle, die da lauten könnten: Geburtstag, Jubiläum, Kundenbeziehung, Gutscheine, Bestätigung von Anfragen und vieles mehr. Responseverstärker Personalisierung digen. Eine Versandhülle aus Klarsichtfolie als zweite Möglichkeit gewährt ebenfalls einen sofortigen Einblick auf den Inhalt des Mailings. Einmal auf dem Tisch wecken dann die originellen Faltmechanismen beim Öffnen die Neugierde und den Spieltrieb des Empfängers. Ein Klassiker unter den Selfmailern, der ohne Klebeverschluss und Klarsichtfolie auskommt, ist die Postkarte! Günstig, schnell und durchaus hochwertig herge- Laut Nielsen erreichen adressierte Direkt Mails überdurchschnittlich hohe Lesequoten und liegen deutlich vor den nicht personalisierten Mails. Die persönliche Ansprache beginnt heute bereits mit dem Namen des Kunden, für den je nach Zielgruppe variabel Text und Bild im Selfmailer zusammengestellt werden. Mit einem QR-Code kann dann beispielsweise die multimediale Brücke zu Computer oder Smartphone geschlagen werden, wo weiterführende Infos, Grafiken, Sounds und Videos auf den Kunden warten. Wichtig ist dabei jedoch, nicht nur auf die eigene Standard-Webseite zu verlinken, sondern ein gut gemachtes Responsekonzept mit eigener Landing-Page zu entwickeln, auf der der Kunde direkt persönlich begrüßt wird, um einen weiteren Dialog oder eine Bestellung direkt mit seinen Daten zu ermöglichen. www.humburg.de print.log_Druckhaus Humburg news: bits PRINTMAGAZINE Verlage umwerben weibliche Kunden mit neuen Magazinen Allen Unkenrufen zum Trotz – Print lebt und Zeitschriftenmacher umwerben in diesem Jahr mit vielen Neuerscheinungen vor allem die weibliche Leserschaft. Alleine der Verlag Gruner + Jahr brachte vor kurzem zwei neue Magazine auf den Markt: Couch, ein Wohn- und LifestyleMagazin für die Leserin ab 20 Jahren und Season, mit viel Service und Lebenshilfe für Frauen ab 30 Jahren. Dazu gesellen sich weitere Newcomer am Zeitschriftenstand wie die Magazine Flair, Hot, Living und Interview. DUFTLACK Eine „dufte“ Sache Duftlacke haben heutzutage nicht mehr den durchdringenden Geruch eines Lufterfrischers. Exklusive Duftlacke gelten als besondere Veredelung von Drucksachen und werden gezielt für Produktwerbung eingesetzt. Diese Speziallacke werden in diversen Düften und Aromen auf Erzeugnissen aller Art wie Verpackungen, Postkarten, Geschenkpapier, Prospekte, Beilagen aufgedruckt. Blumen, Früchte, Hölzer, Gewürze, selbst Babylotion und der Geruch eines Neuwagens oder Zahnarztes – der Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Neben den vielen bekannten Düften, kann auch ein Wunschduft entwickelt werden. Dies kann sich beispielsweise für spezielle Parfums anbieten. Die Duftlacke enthalten mikroverkapselte Aromastoffe, die durch Berühren und Reiben der lackierten Flächen freigesetzt werden. Jede Berührung öffnet nur einige Kapseln, so wird eine lang anhaltende Wirkung garantiert. Ein Duftlackmuster ist Bestandteil dieser print.logAusgabe. Setzen Sie Ihre individuelle Duftmarke! HUMBURG CO2-UMWANDLUNG Schnuppern Sie frische Luft! Als FSC- und PEFC-zertifiziertes Unternehmen bietet das Druckhaus Humburg seinen Kunden alle Möglichkeiten umweltgerechte Drucksachen zu erstellen. Neben recyceltem beziehungsweise zertifiziertem Papier, werden alkoholfreie Feuchtmittel verwendet. Der Digitaldruck unterstützt durch ein verändertes Druckverfahren: Es werden keine Filme, keine Entwickler, keine Fixierbäder, keine Aluminiumplatten verwendet. Durch die digitale Technik – ab Auflage „1“ wird jede Menge Papierabfall vermieden. Im Hause Humburg ist eine intelligente Abluftnutzung zur Wärmerückgewinnung aus den Kompressoren eingerichtet und die Lkw’s fahren mit umweltfreundlicher „Blue-Tec“-Technologie. Dennoch wird bei der Produktion von Drucksachen CO2 verbraucht. Aus diesem Grunde hat sich Humburg der CO2-Umwandlung verschrieben und einen eigenen Mischwald entwickelt. Sie haben die Möglichkeit Ihren persönlichen Baum im Humburg-Mischwald zu gewinnen! Senden Sie die „dufte“ Postkarte zurück an Humburg oder nehmen Sie am Gewinnspiel auf der Website teil: www.humburg.de/Gewinnspiel 17 | Sommer 2012 | 8 HUMBURG-WORKSHOP Humburg setzt seine erfolgreiche Workshopreihe auch in diesem Jahr fort. Im Frühjahr 2012 führten die beiden Themen „Der Katalog lebt“ und „Die Zeitschrift im Spannungsfeld – zwischen online und print“ zu einem regen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern. Wolfgang Weber, der Moderator der Veranstaltung, lobte die sprühenden Ideen der Gäste. Seine Schlussfolgerung der spannenden Diskussionen: Druckerzeugnisse sind weiterhin Medienmagneten der Zukunft! Das Druckhaus Humburg freut sich auf die Fortführung der Workshopreihe im Herbst 2012 und informiert Sie rechtzeitig über die neuen Termine! Die Aufgabenstellungen und Problemlösungen für Ihre Printmedien stehen im Vordergrund – das MVD Print-Partner-Netzwerk als größter unabhängiger Druckereiverbund in Deutschland liefert das Know-how dazu. Innovative Web-to-Print-Lösungen, Beratung rund um den Marketing-Beschaffungsprozess, hochmoderne und spezialisierte Produktionskonfigurationen sowie Logistik- und FulfilmentDienstleistungen unterstützen eine optimale Budget-/Nutzeneffizienz Ihrer Printmedien. print.log erscheint 4x jährlich und ist ein Fachmagazin für Marketing, Kommunikation und Druckeinkauf, herausgegeben vom MVD Print-Partner-Netzwerk und überreicht durch Ihren MVD Print-Partner: Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG Am Hilgeskamp 51–57 28325 Bremen Tel. (04 21) 42 79 80 Fax (04 21) 4 27 98-99 Projektleitung: Agentur Akade v.i.S.d.P: Roland Schwerdhöfer www.humburg.de