Indikatorenbericht 2010 zur Nationalen Strategie zur biologischen

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Indikatorenbericht 2010
zur
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Inhalt
Inhalt
1
2
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5
Einleitung............................................................................................................. 1
Indikatorenset der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ....................... 4
2.1 Komponenten der biologischen Vielfalt ........................................................ 6
2.1.1 Artenvielfalt und Landschaftsqualität ................................................ 6
2.1.2 Gefährdete Arten ............................................................................ 12
2.1.3 Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten ............ 15
2.1.4 Invasive Arten ................................................................................. 20
2.1.5 Gebietsschutz ................................................................................. 24
2.1.6 Ökologischer Gewässerzustand ..................................................... 28
2.1.7 Zustand der Flussauen ................................................................... 32
2.2 Siedlung und Verkehr ................................................................................. 37
2.2.1 Flächeninanspruchnahme............................................................... 37
2.2.2 Landschaftszerschneidung ............................................................. 41
2.3 Wirtschaftliche Nutzungen.......................................................................... 45
2.3.1 Agrarumweltmaßnahmen................................................................ 45
2.3.2 Ökologischer Landbau .................................................................... 49
2.3.3 Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert ................................. 52
2.3.4 Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft........................................ 56
2.3.5 Gentechnik in der Landwirtschaft.................................................... 60
2.3.6 Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft......................................... 63
2.3.7 Eutrophierende Stickstoffeinträge................................................... 68
2.3.8 Nachhaltige Forstwirtschaft............................................................. 73
2.4 Klimawandel ............................................................................................... 77
2.4.1 Klimawandel und Frühlingsbeginn .................................................. 77
2.5 Gesellschaftliches Bewusstsein ................................................................. 81
2.5.1 Bewusstsein für biologische Vielfalt................................................ 81
Gesamtbilanz .................................................................................................... 85
Ausblick ............................................................................................................. 92
Literatur ............................................................................................................. 94
Einleitung
1
Einleitung
Die biologische Vielfalt ist eine wesentliche Grundlage für das Leben und die Gesundheit der Menschen. Sie umfasst nicht nur den Reichtum an Arten bei Pflanzen,
Tieren, Pilzen und Mikroorganismen, sondern auch die Vielfalt an Lebensräumen
und die genetische Vielfalt. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und
nachhaltige Nutzung sichert langfristig die Bedürfnisse der heutigen Generation und
künftiger Generationen. Sie zählt neben dem Klimaschutz zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und
Entwicklung (UNCED) im Jahr 1992 hat die Weltgemeinschaft das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD)
verabschiedet mit dem Ziel, weltweit dem dramatischen Verlust an Arten, Lebensräumen und genetischer Diversität zu begegnen. Deutschland hat sich international
mit Nachdruck für die Ziele der CBD eingesetzt und im Jahr 2007 die Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt vorgelegt (BMU 2007).
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beinhaltet eine Vision für die Zukunft, die durch rund 330 Qualitäts- und Handlungsziele zu einer Vielzahl biodiversitätsrelevanter Themen konkretisiert wurde. Aus den Handlungszielen wurden in 16
Aktionsfeldern rund 430 konkrete Maßnahmen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure abgeleitet. Deutschland hat damit eine anspruchsvolle ressortübergreifende
nationale Strategie zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt entwickelt. Zur
Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wurde ein breit angelegter politischer und gesellschaftlicher Prozess gestartet, der staatliche wie nichtstaatliche Akteure einbezieht. Es wurden vielfältige Maßnahmen zur Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung unserer Natur- und Kulturlandschaften, der Artenvielfalt sowie
der genetischen Ressourcen bei Pflanzen und Tieren einschließlich Wildpopulationen eingeleitet, u. a. Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Dieser
Umsetzungsprozess verlangt nach einer verlässlichen und transparenten Erfolgskontrolle. Dabei ist jedoch zu beachten, dass viele eingeleitete Maßnahmen erst
mittel- oder langfristig Fortschritte zeigen werden.
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt legt fest, dass künftig mit Hilfe von
Indikatoren eine zusammenfassende Erfolgskontrolle vorgenommen werden soll.
Sie enthält hierfür ein Set von 19 Indikatoren, welche an die Visionen und Aktionsfelder der Strategie gekoppelt sind und internationale Vorgaben berücksichtigen. Die
Indikatoren fassen vielschichtige Sachverhalte in anschaulicher Form zusammen
und zeigen Trends auf. Sie sollen in angemessenen Zeitabständen aktualisiert und
publiziert werden. Die Bilanzierung der Indikatoren ist Bestandteil der Rechenschaftsberichte, die die Bundesregierung zum Umsetzungsstand der Strategie künftig einmal in jeder Legislaturperiode vorlegen wird.
1
Einleitung
Der erste ausführliche Rechenschaftsbericht der Bundesregierung zur Erreichung
der Ziele und zum Umsetzungsstand der Maßnahmen ist für das Jahr 2012 geplant.
Zuvor wird in dem vorliegenden Indikatorenbericht ein gegenüber dem Stand von
Ende 2007 weiterentwickeltes Indikatorenset zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erstmals in einheitlicher Form bilanziert.
Die 19 Indikatoren des aktualisierten Sets verteilen sich wie folgt auf fünf Themenfelder:
–
–
–
–
–
Komponenten der biologischen Vielfalt (7 Indikatoren),
Siedlung und Verkehr (2 Indikatoren),
wirtschaftliche Nutzungen (8 Indikatoren),
Klimawandel (1 Indikator),
gesellschaftliches Bewusstsein (1 Indikator).
Gegenüber dem in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2007 beschlossenen Indikatorenset ergeben sich folgende Veränderungen:
– Der Indikator „Natura 2000-Gebietsmeldungen“ erfasste bisher die Fortschritte
bei der Errichtung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Nach Abschluss des
Meldeverfahrens für Natura 2000-Gebiete ist er entbehrlich geworden und wird
nun nicht mehr berichtet.
– Der Indikator „Anzahl gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten“ wird durch den
Indikator „Invasive Arten“ ersetzt, der sich nur auf die gebietsfremden Tier- und
Pflanzenarten erstreckt, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die biologische Vielfalt darstellen (invasive Arten). Der neue Indikator ist so konzipiert, dass
künftig Aussagen zu Erfolgen von Bekämpfungsmaßnahmen gegen diese Arten
möglich sind.
– Der bisherige Indikator „Gewässergüte“ wird durch den neu entwickelten Indikator „Ökologischer Gewässerzustand“ abgelöst, der auf einer umfassenden ökologischen Bewertung der Naturnähe von Gewässern basiert.
– Der Indikator „Zustand der Flussauen“ wird neu in das Indikatorenset eingefügt.
Er beschreibt erstmals für ganz Deutschland Veränderungen der größeren Auen
durch den Menschen.
– Ebenfalls neu aufgenommen wird der Indikator „Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (High Nature Value Farmland)“. Er soll den Umfang der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert an der gesamten Landwirtschaftsfläche bilanzieren.
– Der neue Indikator „Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft“ ermöglicht erstmals
Aussagen für den Bereich der genetischen Vielfalt. Er bilanziert das Ausmaß der
2
Einleitung
Gefährdung genetischer Ressourcen am Beispiel ausgewählter einheimischer
Nutztierrassen.
– Eine weitere Ergänzung stellt der Indikator „Eutrophierende Stickstoffeinträge“
dar. Er bilanziert Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt infolge der Überschreitung von Stickstoff-Belastungsgrenzen (Critical Loads of Nutrient Nitrogen).
– Der Indikator „Marine Trophic Index“ reagiert nach neueren Erkenntnissen nicht
ausreichend sensibel auf negative Auswirkungen der Fischerei, weil er ausschließlich auf fischereiliche Anlandungen abstellt, d. h. nur kommerzielle Fangtätigkeiten beleuchtet. Er wird daher nicht mehr berichtet. Die Entwicklung des für
den Themenbereich „Nachhaltige Meeresfischerei“ nach der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt neu zu entwickelnden Indikators (Bestände ausgewählter
kommerziell genutzter Meeresarten) ist noch nicht abgeschlossen. Auf diesen
neuen Indikator wird in Kapitel 4 (Ausblick) kurz eingegangen.
– Auch die Entwicklung des Indikators „Zersiedelung der Landschaft“ ist noch nicht
abgeschlossen. Ausführungen hierzu sind ebenfalls in Kapitel 4 zu finden.
Das Jahr 2010 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der
biologischen Vielfalt ausgerufen. Es fordert uns alle heraus, international und national Bilanz zu ziehen, wie es heute um den Schutz der biologischen Vielfalt bestellt
ist. Der hierzu erstmals vorgelegte Indikatorenbericht zur Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt zeigt die Entwicklungstrends für Deutschland auf und stellt insbesondere dar, wo Deutschland im Hinblick auf das 2010-Ziel der CBD bzw. das
weitergehende 2010-Ziel der EU steht, den Verlust an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren bzw. zu stoppen. Er macht Fortschritte und Handlungsbedarf
deutlich und zeigt damit die Wege auf, die künftig von der Naturschutzpolitik und
anderen Politikbereichen mit Bezug zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der
biologischen Vielfalt in Deutschland beschritten werden müssen.
Die Indikatoren der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt informieren in zusammenfassender Form über den Zustand und die Entwicklung der biologischen
Vielfalt in Deutschland. Sie geben weiterhin Auskunft über Belastungen und Maßnahmen zur Erhaltung und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Im
Ergebnis werden Fortschritte und Handlungsbedarf für die Gestaltung der Naturschutzpolitik und anderer Politikbereiche mit Bezug zum Schutz der biologischen
Vielfalt deutlich.
3
Indikatorenset der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
2
Indikatorenset der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt
Im Folgenden werden – gegliedert nach den fünf übergreifenden Themenfeldern
„Komponenten der biologischen Vielfalt“, „Siedlung und Verkehr“, „wirtschaftliche
Nutzungen“, „Klimawandel“ und „gesellschaftliches Bewusstsein“ – die 19 Indikatoren des aktualisierten Indikatorensets nach einem einheitlichen Schema bilanziert
und interpretiert. Dabei werden Bezüge zur konkreten Vision (Kapitel B) und den
Aktionsfeldern (Kapitel C) der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hergestellt.
Die Benennung der Indikatoren in den Überschriften gibt das behandelte Thema so
knapp wie möglich wieder. Ein einleitender Text informiert über den Bezug des Indikators zur biologischen Vielfalt. Im folgenden Abschnitt wird unter der Zwischenüberschrift „Indikator“ eine Definition des Indikators gegeben und das mit dem Indikator verbundene Ziel der nationalen Strategie vorgestellt. Unter der Zwischenüberschrift „Aufbau“ finden sich Angaben zur Herkunft der Daten sowie in zusammenfassender Form zur Berechnung der Indikatorwerte. In einem letzten Abschnitt unter
der Zwischenüberschrift „Aussage“ wird der Verlauf des Indikators interpretiert. Dabei wird insbesondere der künftige Handlungsbedarf deutlich gemacht.
Bei bestimmten Indikatoren wurden keine quantitativen Zielwerte, sondern nur allgemeine Qualitätsziele festgelegt. Liegen hingegen quantitative Zielwerte vor, so
können Aussagen zum Grad der aktuellen Zielerreichung (Status) getroffen werden.
Für den Status wird der Abstand zwischen dem letzten Datenpunkt und dem Zielwert ermittelt und in eine von vier Klassen eingeordnet. Das Ergebnis wird mit Hilfe
von vier Symbolen visualisiert. Dabei gelten folgende Klassengrenzen für den Grad
der Zielerreichung:
Zielerreichungsgrad ≥ 90 %
Der aktuelle Wert liegt innerhalb des Zielbereiches.
+
Zielerreichungsgrad 80 % bis
< 90 %
Der aktuelle Wert liegt in der Nähe des
Zielbereiches.
-
Zielerreichungsgrad 50 % bis
< 80 %
Der aktuelle Wert liegt noch weit vom
Zielbereich entfernt.
--
Zielerreichungsgrad < 50 %
Der aktuelle Wert liegt noch sehr weit
vom Zielbereich entfernt.
++
Außerdem werden – entsprechend der Datenverfügbarkeit – Aussagen zum Trend
getroffen. Der Trend wird nach einem statistischen Verfahren (Rangkorrelationsko-
4
Indikatorenset der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
effizient nach Spearman) über einen Zeitraum von 10 Jahren ermittelt unter Verwendung der letzten 11 Datenpunkte. Ausgenommen sind hiervon der Indikator
„Klimawandel und Frühlingsbeginn“ (Trendberechnung über den Zeitraum von 1951
bis 2009 mit 59 Datenpunkten), der Indikator „Gebietsschutz“ (2000 bis 2008 mit 9
Datenpunkten) und der Indikator „Nachhaltige Forstwirtschaft“ (2000 bis 2009 mit 10
Datenpunkten). Die Ergebnisse der Berechnungen werden folgendermaßen klassifiziert:
– statistisch signifikanter Trend hin zum Ziel bzw. Zielwert,
– kein statistisch signifikanter Trend feststellbar (keine Signifikanz für ansteigenden
oder abfallenden Trend),
– statistisch signifikanter Trend weg vom Ziel bzw. Zielwert.
Reicht die Zahl der Datenpunkte nicht aus oder ist die Vergleichbarkeit der Daten in
den Zeitreihen eingeschränkt, können keine Angaben zum Trend gemacht werden.
Der Verlauf des Indikators und ggf. von Teilindikatoren wird in einem einheitlich gestalteten Diagramm dargestellt. Neben dem Diagramm werden die wesentlichen Informationen zum jeweiligen Indikator in Hinblick auf die Themenfelder der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), die Definition des Indikators, quantitative Zielwerte bzw. allgemeine Qualitätsziele und die Kernaussage kurz zusammengefasst.
Hintergrundinformationen und Zitate – insbesondere aus der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt – stehen in der Marginalspalte und ergänzen die Aussagen
der Indikatorentexte.
Am Ende des Berichtes wird eine Gesamtbilanz der Aussagen aller 19 Indikatoren
der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gezogen und in Form eines Indikatorenspiegels dargestellt. Danach folgt ein Ausblick auf weitere in der konkreten
Entwicklung befindliche Indikatoren. Der Bericht schließt mit einem Verzeichnis
wichtiger weiterführender Literaturquellen.
5
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
2.1
Komponenten der biologischen Vielfalt
2.1.1
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
Marginalspalte:
[Der Indikator liefert Informationen zur Artenvielfalt, Landschaftsqualität und Nachhaltigkeit der Landnutzungen.]
Eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen ist eine wesentliche Voraussetzung
für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage
des Menschen. Die Artenvielfalt ist dabei eng verbunden mit der Vielfalt an Lebensräumen und Landschaften. In Deutschland sind Natur und Landschaft durch jahrhundertelange Nutzungen geprägt, was zur Entstehung artenreicher Kulturlandschaften geführt hat. Zur Erhaltung der auf diese Weise entstandenen und der natürlich gewachsenen biologischen Vielfalt sind nachhaltige Formen der Landnutzung, eine Begrenzung von Belastungen und ein schonender Umgang mit der Natur
erforderlich.
Um den Zustand von Natur und Landschaft unter dem Einfluss vielfältiger Nutzungen auf der gesamten Fläche Deutschlands in zusammenfassender Form zu bewerten, wurde ein Indikator entwickelt, der die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten darstellt, welche die wichtigsten Landschafts- und Lebensraumtypen in Deutschland repräsentieren. Die Größe der Bestände (nach Anzahl der
Reviere bzw. Brutpaare) spiegelt die Eignung der Landschaft als Lebensraum für
die ausgewählten Vogelarten wider. Da neben Vögeln auch andere Arten an eine
reichhaltig gegliederte Landschaft mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen
gebunden sind, bildet der Indikator indirekt auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die Nachhaltigkeit der Landnutzung ab.
Steigt die Qualität der Lebensräume in Folge einer Verringerung von Belastungen,
einer Verbesserung der Nachhaltigkeit von Nutzungen oder einer erfolgreichen Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes, drückt sich dies in der Regel in zunehmenden Bestandszahlen der ausgewählten Vogelarten und damit in einer positiven Entwicklung des Indikators aus.
Der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ wurde als Schlüsselindikator für
die Nachhaltigkeit von Landnutzungen im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (BUNDESREGIERUNG 2002) entwickelt und in die Nationale Strategie zur
biologischen Vielfalt übernommen. Er wird aktuell auch im Indikatorenbericht 2010
zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie berichtet (STATISTISCHES BUNDESAMT 2010).
6
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
Indikator: Der Indikator liefert Informationen zur Artenvielfalt, zur Landschaftsqualität und zur Nachhaltigkeit der Landnutzungen. Der Berechnung des Indikators liegt
die Entwicklung der Bestände von 59 Vogelarten zu Grunde, die die wichtigsten
Landschafts- und Lebensraumtypen in Deutschland repräsentieren (Agrarland, Wälder, Siedlungen, Binnengewässer, Küsten/Meere sowie die Alpen). Dabei werden
zwei Indikatorarten der Wälder auch beim Teilindikator zu den Alpen verwendet.
Für die Zielwertbildung hat ein Expertengremium für jede einzelne Vogelart einen
Bestandswert für das Jahr 2015 festgelegt, der erreicht werden kann, wenn europäische und nationale rechtliche Regelungen mit Bezug zum Naturschutz und die Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die Zielwerte der
Indikatorarten für das Jahr 2015 wurden zunächst als Vielfaches der damals bekannten Bestandsgrößen des Jahres 2002 bestimmt. Die resultierenden Indexwerte
wurden nachfolgend einheitlich auf 100 % normiert. Daher ergeben sich für die Teilindikatoren und den Gesamtindikator Zielwerte von 100 %.
Marginalspalte:
[Die Bundesregierung hat beschlossen, für die Berichterstattung zur Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt den Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ mit einem Zielwert von 100 %
im Jahr 2015 beim Gesamtindikator und bei den sechs Teilindikatoren zu verwenden.]
Hauptlebensraumbzw. Landschaftstyp
Agrarland
Gewichtungsfaktor
0,5
Wälder
0,27
Siedlungen
0,11
Binnengewässer
0,06
Küsten und Meere
0,03
Alpen
0,03
Ausgewählte repräsentative Vogelarten
Braunkehlchen, Feldlerche, Goldammer, Grauammer, Heidelerche, Kiebitz, Neuntöter, Rotmilan, Steinkauz, Uferschnepfe
Grauspecht, Kleiber, Kleinspecht, Mittelspecht, Schreiadler,
Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sumpfmeise, Tannenmeise,
Waldlaubsänger, Weidenmeise
Dohle, Gartenrotschwanz, Girlitz, Grünspecht, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Wendehals
Eisvogel, Flussuferläufer, Haubentaucher, Kolbenente, Rohrdommel, Rohrweihe, Seeadler, Teichrohrsänger, Wasserralle,
Zwergtaucher
Austernfischer, Eiderente, Flussseeschwalbe, Kornweihe,
Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Rotschenkel, Sandregenpfeifer, Trottellumme, Zwergseeschwalbe
Alpenbraunelle, Auerhuhn, Berglaubsänger, Dreizehenspecht,
Kleiber, Ringdrossel, Rotkehlchen, Steinadler, Waldbaumläufer, Weidenmeise
Aufbau: Für die sechs Hauptlebensraum- und Landschaftstypen (Agrarland, Wälder, Siedlungen, Binnengewässer, Küsten und Meere, Alpen) wurden in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Vogelschutzwarten der Länder und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) jeweils 10 – bzw. bei den Wäldern 11 – repräsentative Vogelarten als Indikatorarten ausgewählt. Aus der Anzahl der Reviere
bzw. Brutpaare in statistisch repräsentativen Probeflächen wird für jede Art jährlich
7
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
ein indizierter Wert für die deutschlandweite Bestandsgröße errechnet. Die aktuelle
Bestandsgröße wird für jede Art in Relation zur Größe des für das Jahr 2015 festgelegten Zielbestandes gesetzt. Dadurch ergibt sich ein jährlicher Zielerreichungsgrad
in Prozent.
Für jeden Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstyp wird anschließend der arithmetische Mittelwert der Zielerreichungsgrade über alle 10 bzw. 11 ausgewählten Vogelarten gebildet. Diese Mittelwerte erlauben als Teilindikatoren differenzierte Aussagen zum Zustand der sechs Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstypen. Der Gesamtindikator errechnet sich aus einer gewichteten Summierung der Teilindikatoren.
Die Gewichtung bezieht sich dabei auf den Flächenanteil des jeweiligen Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstyps an der Fläche Deutschlands.
Aussage: Der Wert des Indikators für die Artenvielfalt lag im Jahr 1990 deutlich
unter den Werten, die für die Jahre 1970 und 1975 rekonstruiert wurden. Dies ist auf
Bestandseinbrüche bei vielen Indikatorarten der Agrarlandschaft, der Siedlungen
und der Binnengewässer vor 1990 zurückzuführen. Die Teilindikatoren der Wälder,
der Küsten und Meere sowie der Alpen blieben hingegen über diesen Zeitraum stabil. In den letzten zehn Beobachtungsjahren (1998 bis 2008) hat sich der Indikatorwert kaum verändert und zeigte keinen statistisch signifikanten Entwicklungstrend.
Im Jahr 2008 lag er bei 69 % des Zielwerts. Bei gleich bleibender Entwicklung kann
das Ziel von 100 % im Jahr 2015 nicht ohne erhebliche zusätzliche Anstrengungen
von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen Politikfeldern erreicht werden.
Im Trend entwickelten sich die Teilindikatoren für Agrarland (66 % des Zielwertes im
Jahr 2008), für Siedlungen (59 %) sowie für Küsten und Meere (56 %) in den letzten
10 Jahren bis 2008 statistisch signifikant weg vom Ziel, während für die Binnengewässer (73 %) und die Alpen (57 %) statistisch kein signifikanter Trend nachweisbar
war. Allein der Teilindikator für die Wälder zeigte einen statistisch signifikanten positiven Trend. Mit 81 % des Zielwertes im Jahr 2008 war die Situation in den Wäldern
zudem vergleichsweise am günstigsten.
Im Agrarland ist die Bestandssituation vieler Vogelarten kritisch. Vögel, die auf
Äckern, Wiesen und Weiden brüten, gehen – regional unterschiedlich – aufgrund
der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Bestand zurück. Der regional zunehmende Grünlandumbruch und der steigende Energiepflanzenanbau können
Auswirkungen auf Landschaftsqualität und Artenvielfalt haben. Es bleibt darüber
hinaus abzuwarten, wie sich die eingeleiteten Agrarumwelt- und Naturschutzmaßnahmen mittel- und langfristig auf die Bestandssituation auswirken werden.
8
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
Themenfelder Fast alle Themenfelder, insbesondere C 1
Biotopverbund und Schutzgebietsnetze,
der NBS
C 6 Land- und Forstwirtschaft und C 12
Ländlicher Raum und Regionalentwicklung
Zielerreichungsgrad in %
120
Zielwert von 100 %
im Jahr 2015
100
Definition
Index (Maßzahl in %) über die bundesweiten Bestandsgrößen ausgewählter repräsentativer Vogelarten in sechs Hauptlebensraum- und Landschaftstypen
Zielwert
Bis zum Jahr 2015 sollen die sechs Teilindikatoren und der Gesamtindikator jeweils
einen Zielwert von 100 % erreichen.
Kernaussage
Die Indikatorwerte liegen nach wie vor
weit vom Zielwert entfernt. Einzig der Teilindikator für die Wälder liegt knapp über
80 % und damit in der Nähe des Zielbereichs. Bei gleichbleibender Entwicklung
kann das Ziel von 100 % im Jahr 2015
nicht ohne erhebliche zusätzliche Anstrengungen von Bund, Ländern und auf
kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen Politikfeldern erreicht werden.
80
69
60
40
20
0
1970 1975 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012
~
Kein statistisch
signifikanter Trend
feststellbar
-
Der aktuelle Wert liegt
noch weit vom
Zielbereich entfernt.
2015
Historische Ver
Indikatorwerte
Die historischen Werte für 1970 und 1975 sind rekonstruiert. Die Werte einiger
Vogelarten in den Lebensräumen der Binnengewässer, Küsten und Meere
sowie der Alpen wurden in einzelnen Jahren extrapoliert. Die Werte für zwei
Vogelarten der Alpen wurden geringfügig korrigiert.
Grafik: BfN (2010), Daten: DDA (2010)
9
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
Abb. 1:
Zeitlicher Verlauf der sechs Teilindikatoren für Agrarland, Wälder,
Siedlungen, Binnengewässer, Küsten und Meere sowie die Alpen.
Die historischen Werte für 1970 und 1975 sind rekonstruiert. Die Werte einiger Vogelarten in den Lebensräumen der Binnengewässer, Küsten und Meere sowie der Alpen wurden in einzelnen Jahren extrapoliert. Die Werte für zwei Vogelarten der Alpen wurden
geringfügig korrigiert.
Zielerreichungsgrad in %
Zielerreichungsgrad in %
Agrarland
120
Wälder
120
Zielwert von 100 %
im Jahr 2015
100
100
80
80
Zielwert von 100 %
im Jahr 2015
81
66
60
60
40
40
20
20
0
1970 1975 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012
-
Statistisch signifikanter
Trend weg vom Zielwert
Der aktuelle Wert liegt
noch weit vom
Zielbereich entfernt.
0
2015
1970 1975 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012
Historische Ver
Indikatorwerte
Statistisch signifikanter
Trend hin zum Zielwert
+
Der aktuelle Wert liegt
in der Nähe des
Zielbereiches.
2015
Historische Ver
Indikatorwerte
Zielerreichungsgrad in %
Zielerreichungsgrad in %
120
120
Siedlungen
Zielwert von 100 %
im Jahr 2015
100
Binnengewässer
80
80
59
60
Zielwert von 100 %
im Jahr 2015
100
73
60
40
40
20
20
0
1970 1975 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012
-
Statistisch signifikanter
Trend weg vom Zielwert
Der aktuelle Wert liegt
noch weit vom
Zielbereich entfernt.
0
2015
1970 1975 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012
Historische Verg
Indikatorwerte
~
-
Der aktuelle Wert liegt
noch weit vom
Zielbereich entfernt.
2015
Historische Ve
Indikatorwerte
Zielerreichungsgrad in %
Zielerreichungsgrad in %
120
Kein statistisch
signifikanter Trend
feststellbar
Küsten und Meere
Alpen
120
Zielwert von 100 %
im Jahr 2015
100
Zielwert von 100 %
im Jahr 2015
100
80
80
60
60
56
40
40
20
20
0
57
0
1970 1975 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012
Statistisch signifikanter
Trend weg vom Zielwert
-
Der aktuelle Wert liegt
noch weit vom
Zielbereich entfernt.
2015
1970 1975 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012
Historische Verg
Indikatorwerte
~
10
Kein statistisch
signifikanter Trend
feststellbar
-
Der aktuelle Wert liegt
noch weit vom
Zielbereich entfernt.
2015
Historische Ver
Indikatorwerte
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
Wälder haben trotz der früheren Kahlschlags- und Fichtenwirtschaft derzeit den
besten Teilindikatorwert. Die Förderung naturnaher Waldbewirtschaftung dürfte sich
hier positiv auswirken. Um den statistisch signifikanten positiven Trend zu erhalten
bzw. künftig zu verstärken, müssen staatliche Fördermöglichkeiten (z. B. Waldumweltmaßnahmen) ausgeweitet und noch konsequenter genutzt werden. Trotz einer
im Vergleich zu den anderen Teilindikatoren günstigeren Situation ist der Zielwert
auch in Wäldern aber noch nicht erreicht. Hierfür bedarf es einer konsequenten
Fortführung des naturnahen Waldbaus sowie der fortgesetzten Berücksichtigung
naturschutzfachlicher Aspekte bei der forstlichen Bewirtschaftung.
In Siedlungen zeigen sowohl Gebäudebrüter als auch Arten, die auf Brachen,
Obstwiesen und bäuerliche Strukturen in Dörfern und Ortsrandlagen angewiesen
sind, einen negativen Trend. Gründe hierfür dürften in erster Linie bei der zunehmenden Versiegelung von Flächen sowie dem Verlust naturnaher Lebensräume und
dörflicher Strukturen liegen.
Der Indikatorverlauf für die Binnengewässer weist über die letzten Jahre hinweg
deutliche Schwankungen auf, ein signifikanter Trend zeichnet sich nicht ab. Eine
wichtige Rolle für die zukünftige Entwicklung dieser Lebensräume spielen Maßnahmen zur Renaturierung von Flüssen und Auen, die im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie verstärkt durchgeführt werden sollen.
Von dem negativen Trend bei den Küsten und Meeren sind vor allem die Brutbestände der Vogelarten der Strände und Dünen betroffen. Die an den Küsten ergriffenen Schutzmaßnahmen konnten noch keine Trendumkehr bewirken.
Obwohl bei einigen Arten der Alpen negative Bestandsveränderungen auftreten, ist
statistisch kein signifikanter Trend nachweisbar. Neben einer zunehmenden Erschließung entlegener Gebiete gelten als Hauptursachen einerseits die Intensivierung von Landnutzungen, anderseits die Aufgabe traditioneller Bewirtschaftungsformen.
Fazit: Die wichtigsten Ursachen für den Rückgang der Artenvielfalt sind – regional
unterschiedlich – die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und
Zersiedelung der Landschaft, die Versiegelung von Flächen sowie Stoffeinträge
(z. B. Säurebildner oder Nährstoffe). Im Siedlungsbereich wirken sich Verluste an
naturnahen Flächen und dörflichen Strukturen aufgrund von Bautätigkeit und Flächenversiegelung negativ aus. Gefährdungsfaktoren für Lebensräume an der Küste
sind Störungen durch eine gestiegene Freizeitnutzung und die Verbauung, z. B.
durch Küstenschutzmaßnahmen. Um beim Gesamtindikator und bei allen Teilindikatoren einen positiven Trend zu erreichen bzw. beim Teilindikator „Wälder“ den positiven Trend zu verstärken, sind weitere Anstrengungen von Bund, Ländern und auf
kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen Politikfeldern erforderlich.
11
Gefährdete Arten
2.1.2
Gefährdete Arten
Marginalspalte:
[Der Indikator bilanziert das Ausmaß der Gefährdung von Arten ausgewählter Artengruppen.]
Maßnahmen zum Schutz von Arten sind ein zentrales Thema der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Sie zielen darauf, die Gefährdung von Arten zu verringern und den Rückgang der Artenvielfalt aufzuhalten. Rote Listen gefährdeter
Arten enthalten wichtige Informationen zur Gefährdungssituation der bewerteten
Arten. Ihr Stellenwert als Dokumentationsmedium des Artenschutzes ist stetig gewachsen, seit vor fast 40 Jahren die ersten Roten Listen veröffentlicht wurden. Heute sind sie weithin bekannte und vielfältig genutzte Instrumente des Naturschutzes.
Die bundesweiten Roten Listen werden in etwa 10-jährigem Turnus aktualisiert. Der
Indikator „Gefährdete Arten“ stellt die Artengefährdung in Deutschland auf der Basis
der Bewertungen in den Roten Listen anschaulich dar.
Indikator: Der Indikator fasst die Angaben zur Gefährdung der Arten in den bundesweiten Roten Listen in einer einfachen Maßzahl zusammen. Datengrundlage
sind die Einstufungen der Arten in die Rote-Liste-Kategorien, die ein System abgestufter Gefährdungsgrade bilden bis hin zum Aussterben von Arten. Der resultierende Index liefert einen einzelnen Wert, der das Ausmaß der Gefährdung aller bilanzierten Arten wiedergibt.
Zum Schutz der Artenvielfalt wird in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt als Ziel festgelegt, dass sich bis 2020 für den größten Teil der Rote Liste-Arten
die Gefährdungssituation um eine Stufe verbessern soll. Auf Grundlage dieser Vorgabe kann ein konkreter Zielwert für das Jahr 2020 berechnet werden. Dabei wird
eine Verbesserung der Gefährdung aller aktuell bestandsgefährdeten Arten um eine
Stufe angenommen.
Marginalspalte:
[„Bis 2020 hat sich für den größten Teil der Rote Liste-Arten die Gefährdungssituation um eine Stufe
verbessert.“ (BMU 2007: 27)]
In Zukunft sollen zusätzlich zum Hauptindikator Teilindikatoren gebildet werden u. a.
zur Gefährdung der Arten, für deren Erhaltung Deutschland eine besondere Verantwortung trägt und deren Populationen gemäß den Zielen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bis 2020 eine überlebensfähige Größe erreichen sollen.
Weiterhin kann künftig ein Teilindikator den Stand des Wissens zur Artengefährdung
in Deutschland beleuchten.
Aufbau: Datengrundlage für die Berechnung des Indikators sind die von Expertengremien erstellten bundesweiten Roten Listen. Für die Berechnung stehen derzeit
die Roten Listen der Pflanzen und Pilze von 1996 (LUDWIG & SCHNITTLER 1996) und
12
Gefährdete Arten
der Tiere von 1998 (BINOT et al. 1998) zur Verfügung, weiterhin die 2009 veröffentlichten aktuellen Fassungen der bundesweiten Roten Listen für die Wirbeltiere (ohne Meeresfische) (BFN 2009a). Der Indikator „Gefährdete Arten“ wird vorläufig nur
für die Gruppe der Wirbeltiere (ohne die Meeresfische) bilanziert, für die Daten zur
Gefährdung aus dem Jahr 2009 vorliegen. Das Bundesamt für Naturschutz plant,
die aktualisierten bundesweiten Roten Listen für weitere Artengruppen in 2010 und
2011 herauszugeben. Die Bilanzierung des Indikators wird künftig auch die Daten
aus diesen Roten Listen umfassen.
In die Berechnung des Indikators fließen die Arten mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren ein. Dabei gilt: Je stärker eine Art gefährdet ist, desto stärker beeinflusst sie den Indikatorwert. Aus der Bildung des Indexes resultiert eine Skala, auf
der 0 % erreicht würden, wenn keine der Arten bestandsgefährdet, ausgestorbenen
oder verschollenen wäre. Bei 100 % wären sämtliche betrachteten Arten ausgestorben oder verschollen.
Aussage: Für das Jahr 2009 beträgt der vorläufig nur für die Gruppe der Wirbeltiere
(ohne die Meeresfische) berechnete Indikatorwert 23 %. Verringert sich in Zukunft
das Ausmaß der Gefährdung von Arten, wird dieser Wert sinken. Vom Zielwert, der
bei 16 % liegt, ist der aktuelle Indikatorwert noch weit entfernt. Gegenüber den entsprechenden Roten Listen von 1998 ist eine geringfügige Verbesserung des Indexwertes festzustellen. Aufgrund zahlreicher methodischer Veränderungen bei der
Einstufung der Arten der Wirbeltiere in Rote-Liste-Kategorien nach 1998 ist ein direkter Vergleich allerdings nur sehr eingeschränkt möglich.
Bei den Bilanzierungen muss darauf hingewiesen werden, dass die hier betrachteten Wirbeltiere deutlich weniger als 1 % aller in Deutschland vorkommenden bekannten Arten der Tiere, Pflanzen und Pilze stellen. Zudem handelt es sich um
Gruppen mit überwiegend gut untersuchten Tierarten, von denen überdurchschnittlich viele bereits seit langer Zeit im Brennpunkt von Artenschutzbemühungen stehen. Eine Verallgemeinerung der hier vorgestellten Indikatorwerte auf die gesamte
Artenvielfalt in Deutschland und deren Gefährdung ist daher nicht möglich (PAULY et
al. 2009). Nach Erscheinen weiterer aktueller Roter Listen wird sich die Zahl der in
den Index eingehenden Arten sehr stark vergrößern, und die Aussagen zur Bilanzierung können sich deutlich ändern.
Für besonders gefährdete Arten müssen Einzelmaßnahmen ergriffen werden, die
das Überleben dieser Arten sichern. Dabei sollten insbesondere solche bestandsgefährdeten Arten prioritär behandelt werden, für deren Erhaltung Deutschland eine
hohe oder eine besonders hohe Verantwortlichkeit besitzt. Für einen erfolgreichen
Artenschutz ist es außerdem notwendig, das Wissen um alle in Deutschland vorkommenden Arten und deren Gefährdung zu verbessern.
13
Gefährdete Arten
Gefährdete Arten
Indexwert in %
50
Der Indikator wird vorläufig nur für die Gruppe der
Wirbeltiere ohne die Meeresfische bilanziert.
Themenfelder
der NBS
B 1.1.2 Artenvielfalt, C 2 Artenschutz
und genetische Vielfalt
Definition
Der Indikator fasst die Gefährdung
der Arten der bundesweiten Roten
Listen in einer einfachen Maßzahl
zusammen. Datengrundlage sind die
Einstufungen der Arten in die RoteListe-Kategorien.
Zielwert
Zum Schutz der Artenvielfalt wird bis
2020 eine Verringerung der Gefährdung aller aktuell bestandsgefährdeten Arten um eine Stufe angestrebt.
Für die Gruppe der Wirbeltiere (ohne
die Meeresfische) ergibt sich daraus
ein Zielwert von 16 %.
Kernaussage
Für das Jahr 2009 beträgt der vorläufig nur für die Gruppe der Wirbeltiere
ohne die Meeresfische berechnete
Indikatorwert 23 %. Um den Zielwert
von 16 % bis 2020 zu erreichen, sind
große Anstrengungen im Artenschutz
notwendig.
40
30
23
Zielwert von 16 %
im Jahr 2020
20
10
0
1998
-
2000
2002
2004
Der aktuelle Wert
liegt noch weit vom
Zielbereich entfernt.
2006
2008
2010
2012
2014
2016
2018
2020
Indikatorwert nach Roter Liste 1998
Indikatorwert nach Roter Liste 2009
Aufgrund zahlreicher methodischer Veränderungen bei der Einstufung der Arten der Wirbeltiere in Rote-Liste-Kategorien nach 1998 ist ein direkter Vergleich
mit dem Indikatorwert von 1998 nur sehr eingeschränkt möglich.
Grafik: BfN (2010), Daten: Rote Liste 1998, Rote Liste 2009
14
Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten
2.1.3
Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt eine zusammenfassende Aussage zum Erhaltungszustand der Lebensräume gemäß Anhang I und der Arten gemäß den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie in Deutschland.]
Der FFH-Richtlinie verdankt die Naturschutzarbeit in Deutschland zahlreiche positive Impulse. Diese reichen von der Ausweisung neuer Schutzgebiete über die stringentere Prüfung bei Eingriffen bis hin zu einer verbesserten Ausgestaltung von Agrarumweltmaßnahmen. Darüber hinaus repräsentieren die in den Anhängen genannten Arten und Lebensraumtypen einen wichtigen Ausschnitt der biologischen
Vielfalt in Deutschland und der EU. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Schutzgüter, die Bestandteil sehr unterschiedlicher Ökosysteme sind, korrespondieren die
Vorgaben der FFH-Richtlinie mit fast allen Aktionsfeldern der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt. Daher spielt die Bewertung des Erhaltungszustandes der
Schutzgüter eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der für 2010 vereinbarten Biodiversitätsziele der EU und der Erfolge der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt.
Marginalspalte:
[Die Bundesregierung strebt auch in Hinblick auf den Schutz der Lebensraumtypen und Arten der FFHRichtlinie an:
– die dauerhafte Sicherung der Natura 2000-Gebiete inkl. Bereitstellung der erforderlichen
Finanzierung (Aktionsfeld C1 „Biotopverbund und Schutzgebietsnetze“),
– die Erarbeitung und Durchführung von Artenschutzprogrammen zur Erhaltung und Wiederansiedlung spezifischer Arten und Artengruppen (Aktionsfeld C2 „Artenschutz und genetische
Vielfalt“),
– die Überprüfung agrar- und umweltpolitischer Maßnahmen auf Nachhaltigkeit und wirtschaftlich
zumutbare Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Naturverträglichkeit im Rahmen der EUAgrarförderung sowie der nationalen und europäischen Agrar- und Umweltpolitik (Aktionsfeld C6
„Land- und Forstwirtschaft“).]
Indikator: Der Indikator wird als Indexwert errechnet, in den die Bewertung des
Erhaltungszustandes der Schutzgüter der FFH-Richtlinie eingeht. Im nationalen Bericht 2007 wurden für Deutschland die Bewertungsergebnisse zu den 91 Lebensraumtypen des Anhangs I und zu 272 von insgesamt 282 Tier- und Pflanzenarten
der Anhänge II, IV und V erstmals zusammengestellt (BFN 2009b).
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist als Ziel festgelegt, bis 2020
den Erhaltungszustand aller Bestände der FFH-Lebensraumtypen signifikant zu
verbessern, sofern ein guter Erhaltungszustand noch nicht erreicht wurde. Ebenso
soll eine signifikante Verbesserung des Erhaltungszustandes sämtlicher Arten und
Lebensräume der Küsten und Meere bis 2020 erreicht werden. Dieses Ziel wird für
die Berechnung eines Zielwertes für den Indikator auf alle Schutzgüter übertragen,
15
Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten
somit auch auf alle Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie. Dies korrespondiert mit
der Zielsetzung der Richtlinie, einen günstigen Erhaltungszustand aller Lebensräume und Arten der Anhänge zu bewahren oder wiederherzustellen. Verbessert sich
der Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand um mindestens eine Bewertungsstufe, so wird dies als signifikante
Verbesserung betrachtet. Zielwert ist demzufolge der Indexwert, der sich ergibt,
wenn die Bewertungen aller Schutzgüter, deren Erhaltungszustand im vorliegenden
Bericht nicht als günstig eingestuft wurde, um genau eine Stufe verbessert werden.
Im Sinne einer einfachen Kommunizierbarkeit wurde der so ermittelte Wert anschließend gerundet. Es resultiert somit ein Zielwert von 80 % für das Jahr 2020.
Derzeit wird auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer
neuen EU-Biodiversitätsstrategie für die Zeit nach 2010 ebenfalls ein Indikator zum
Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten entwickelt. Um die
Zielerreichung beider Indikatoren vergleichen zu können, soll nach Vorliegen des
EU-Indikators die Berechnungsmethode des nationalen Indikators an diesen
angeglichen und der Zielwert überprüft werden.
Marginalspalte:
[In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist als Ziel formuliert: „Bis 2020 weisen alle
Bestände der Lebensraumtypen (gem. Anhang I der FFH-Richtlinie), der geschützten (§ 30 BNatSchG)
und gefährdeten Biotoptypen sowie solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat
bzw. die eine besondere Bedeutung für wandernde Arten haben, einen gegenüber 2005 signifikant
besseren Erhaltungszustand auf, sofern ein guter Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist“ (BMU
2007: 29).
Für die Küsten und Meere ist in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel formuliert,
bis 2020 für alle Arten und Lebensräume eine signifikante Verbesserung des Erhaltungszustandes zu
erreichen (BMU 2007: 33).]
Aufbau: Grundlage für die Berechnung des Indikators ist die Bewertung des Erhaltungszustandes für jedes Schutzgut differenziert nach den drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen. Diese Bewertungen werden im Rahmen
des nationalen Berichts zur Umsetzung der FFH-Richtlinie alle sechs Jahre zusammengestellt. Der erste vollständige Bericht wurde 2007 über die Berichtsperiode
2001-2006 verfasst (BFN 2009b). Der nächste nationale Bericht wird die Berichtsperiode 2007-2012 abdecken. Bei der Bewertung der Erhaltungszustände werden drei
Stufen unterschieden und mit den Farben einer Ampel visualisiert: günstig („grün“),
ungünstig-unzureichend („gelb“), ungünstig-schlecht („rot“). Zusätzlich wird die Kategorie „unbekannt“ vergeben, wenn eine Bewertung aufgrund mangelnder Daten
nicht vorgenommen werden kann. Bei der Indexberechnung werden die Schutzgüter
gemäß der Bewertung und dem Anteil des jeweiligen Verbreitungsgebietes in einer
biogeografischen Region am Gesamtverbreitungsgebiet in Deutschland gewichtet.
16
Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten
Sofern Schützgüter in mehreren biogeografischen Regionen vorkommen, geht ihre
Bewertung mehrfach in den Index ein.
Aussage: Der Indikatorwert beträgt für die Berichtsperiode 2001-2006 48 %. Der
Anteil der Schutzgüter mit günstigem Erhaltungszustand beträgt dabei 23 %, der
Anteil der Schutzgüter, deren Erhaltungszustand als unbekannt eingestuft wurde,
19 %. Die Werte der Teilindikatoren, die jeweils nur aus einer Teilmenge aller
Schutzgüter gebildet werden, liegen zwischen 40 % und 65 %.
Teilindikatoren
Wert
Anteil der jeweils mit „rot“, „gelb“ und „grün“ bewerteten Schutzgüter
„rot“: 27 %
sowie
„gelb“: 31 %
„grün“: 23 %
Anteil der mit der Gesamteinschätzung „unbekannt“ eingestuften
Schutzgüter
Erhaltungszustand von Schutzgütern verschiedener
Formationen
„unbekannt“: 19 %
Küsten und Meere: 51 %
Stillgewässer: 46 %
Fließgewässer und Auen: 47 %
Moore: 44 %
Gebirge: 65 %
Erhaltungszustand nutzungsabhängiger bzw. durch landwirtschaftliche Nutzung stark geprägter Schutzgüter (nur landwirtschaftliches Offenland inkl. historische Nutzungsformen)
40 %
Erhaltungszustand waldgebundener Schutzgüter
52 %
Der Indikator zeigt den großen Handlungsbedarf in Hinblick auf eine – oft nur mittelbis langfristig erreichbare – Verbesserung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter
der FFH-Richtlinie in Deutschland und damit auch den Schutz der biologischen Vielfalt insgesamt. Dabei ist der Handlungsbedarf bei Schutzgütern mit Bindung an
landwirtschaftlich geprägte Ökosysteme, Moore, Stillgewässer oder Fließgewässer
und Auen größer als bei Schutzgütern mit Bindung an Küsten und Meere, Wälder
oder Gebirge. Folgende Konsequenzen lassen sich daraus ableiten:
–
Damit das Schutzgebietsnetz Natura 2000 seine Wirkung im gewünschten Umfang entfalten kann, muss nach Abschluss der Gebietsmeldungen darauf hingearbeitet werden, den Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten
zu verbessern.
–
Auch außerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind besondere Schutzbemühungen vor allem für zahlreiche Arten und Offenland-Lebensräume weiterhin erforderlich.
Um geeignete Maßnahmen z. B. im Rahmen von FFH-Managementplänen, Ar-
–
17
Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten
–
tenschutzprogrammen oder Agrarumweltmaßnahmen abzuleiten, ist die spezifische Betrachtung jedes einzelnen Schutzgutes notwendig.
Der Erhaltungszustand vieler Schutzgüter hängt von der Art der Flächennutzung
ab, die nicht im direkten Einflussbereich des Naturschutzes liegt. Zur Verbesserung der Erhaltungszustände können daher Naturschutz und Flächennutzer nur
gemeinsam beitragen.
18
Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten
Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten
Index in %
100
Themenfelder
der NBS
Insbesondere B 1.1 Biodiversität, B
1.2 Lebensräume, C1 Biotopverbund
und Schutzgebietsnetze, C2 Artenschutz und C6 Land- und Forstwirtschaft
Definition
Index (Maßzahl in %) über den nach
Bewertungsergebnis und Verbreitungsgebiet gewichteten Erhaltungszustand der Bestände der 91 Lebensraumtypen und der 272 Arten der
FFH-Richtlinie in den drei biogeographischen Regionen Deutschlands
Zielwert
Bis 2020 hat sich der Erhaltungszustand aller mit „ungünstig“ bewerteten
Schutzgüter um mindestens eine Stufe verbessert (Indexwert von 80 %).
Kernaussage
Für die letzte Berichtsperiode (20012006) beträgt der Indikatorwert 48 %.
Er liegt noch weit vom Zielwert entfernt. Bei einem Großteil der Schutzgüter sind daher erhebliche Anstrengungen erforderlich, um deren Erhaltungszustand zu verbessern.
Zielwert von 80 %
im Jahr 2020
80
60
48
40
20
0
2000
-
2002
2004
2006
2008
2010
Der aktuelle Wert
liegt noch weit vom
Zielbereich entfernt.
2012
2014
2016
2018
2020
Indikatorwert
Grafik: BfN (2010), Daten: BfN (2009)
19
Invasive Arten
2.1.4
Invasive Arten
Marginalspalte:
[Der Indikator bilanziert die Anzahl invasiver Arten, die zu einer Gefährdung von Ökosystemen, Lebensräumen oder Arten in Deutschland führen können.]
Als invasiv gelten Arten, deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes für die dort natürlich vorkommenden Ökosysteme, Biotope oder Arten
ein erhebliches Gefährdungspotenzial darstellt. Die absichtliche Einfuhr und das
unbeabsichtigte Einschleppen invasiver Arten werden weltweit nach der Zerstörung
von Lebensräumen als die zweitgrößte Gefährdungsursache für die biologische
Vielfalt angesehen. Deutschland zeigt aber eine lange Geschichte der Besiedlung
und Landnutzung, in deren Verlauf bereits ein umfangreicher Austausch an Arten
mit anderen Gebieten der Welt vom Menschen angestoßen wurde. In den allermeisten Fällen haben sich diese neu nach Deutschland gelangten Arten als nicht invasiv
erwiesen. Im weltweiten Vergleich hat sich gezeigt, dass das Gefährdungspotenzial
bei bestimmten invasiven Arten in Deutschland zwar hoch ist, insgesamt aber als
weitaus geringer zu bewerten ist als beispielsweise im Falle isolierter Inseln.
Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme gelangen Arten
nach Deutschland, die natürlich vorkommende Arten und Lebensräume gefährden
können. Neben diesen negativen Auswirkungen aus Sicht des Naturschutzes können invasive Arten zusätzlich negative ökonomische Auswirkungen (z. B. für die
Forst- und Landwirtschaft) oder negative gesundheitliche Auswirkungen für den
Menschen (z. B. die Herkulesstaude als Auslöser von Hautverbrennungen) haben.
Indikator: Der hier bilanzierte Indikator basiert auf der Schwarzen Liste invasiver
Arten. Dabei handelt es sich um eine Auflistung von Tier- und Pflanzenarten, die
nachgewiesenermaßen negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bestimmter Lebensräume in Deutschland oder in vergleichbaren Regionen haben. Innerhalb
der Schwarzen Liste wird unterschieden zwischen Arten der
–
–
–
Warnliste (Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, Art in Deutschland noch
nicht vorkommend, aber in vergleichbaren Regionen invasiv),
Aktionsliste (Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, kleinräumige Vorkommen in Deutschland bekannt, geeignete Sofortmaßnahmen bekannt) und
Managementliste (Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, kleinräumige
Vorkommen in Deutschland bekannt, geeignete Sofortmaßnahmen unbekannt
oder Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, großräumige Vorkommen in
Deutschland bekannt, Maßnahmen nur noch in Einzelfällen sinnvoll).
Berichtet werden zwei Teilindikatoren. Erster Teilindikator ist die absolute Anzahl
der Arten auf der Aktionsliste der Schwarzen Liste invasiver Arten. Diese Zahl ist
20
Invasive Arten
ein Maß für die Dringlichkeit, Sofortmaßnahmen gegen invasive Arten zu ergreifen.
Als zweiter Teilindikator wird die absolute Anzahl der Arten auf der Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten berichtet. Diese Zahl beschreibt das Ausmaß
der Gefährdung von Ökosystemen, Lebensräumen oder Arten durch invasive Arten
in Deutschland.
Sowohl bei der Aktionsliste als auch bei der Managementliste besteht das Ziel, dass
die Anzahl invasiver Arten in Zukunft nicht weiter zunimmt. Für die Aktionsliste wäre
es bei Erfolg der durchgeführten Maßnahmen sogar möglich, dass die Anzahl der
Arten wieder bis auf Null abnimmt. Dies ist bei den in der Regel bereits weit verbreiteten Arten der Managementliste aber nicht möglich.
Marginalspalte:
[„Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme gelangen nicht-heimische Arten
(Neobiota) nach Deutschland, die heimische Arten gefährden bzw. verdrängen können.“ (BMU 2007:
27f)]
Aufbau: Für die Berechnung der beiden Teilindikatoren stehen derzeit als vorläufige
Datengrundlage lediglich die vom Bundesamt für Naturschutz erstellten Entwürfe
(Stand: März 2010) der Aktionsliste und der Managementliste der Schwarzen Liste
invasiver Arten für Gefäßpflanzen und Fische zur Verfügung. Zusätzlich wurde eine
weitere im Internet publizierte Liste invasiver Arten der Makrofauna des Gewässergrundes ausgewertet (http://www.aquatic-aliens.de), die alle der Managementliste
zuzuordnen sind. Die Anzahl der Arten der Aktionsliste und der Managementliste
werden jeweils über alle betrachteten Artengruppen summiert. Das Bundesamt für
Naturschutz wird künftig die Schwarzen Listen für die genannten und für weitere
Artengruppen herausgeben. Damit wird sich die Datengrundlage für die beiden Teilindikatoren erweitern.
Aussage: Die beiden Teilindikatoren werden für das Jahr 2010 vorläufig anhand der
Entwürfe Schwarzer Listen für drei Artengruppen (Gefäßpflanzen, Fische und Makrofauna des Gewässergrundes) berechnet. Aktuell stehen demnach 40 invasive
Arten auf der Managementliste der Schwarzen Liste. Auf der Aktionsliste sind insgesamt sechs invasive Arten verzeichnet, gegen die Sofortmaßnahmen zu ergreifen
sind.
In Zukunft ist die Differenzierung möglicher Abgänge von der Aktionsliste von Interesse: Abgänge infolge einer Beseitigung der Arten weisen auf erfolgreiche Sofortmaßnahmen hin. Abgänge von der Aktionsliste in die Managementliste bedeuten,
dass Sofortmaßnahmen die Ausbreitung der Arten nicht stoppen konnten bzw. nicht
ergriffen wurden. Um die Aussagen des Teilindikators zur Artenzahl der Aktionsliste
künftig im Falle von Veränderungen des Indikatorwertes richtig zu interpretieren,
21
Invasive Arten
müssen die Gründe für ein Herausfallen von Arten aus dieser Liste bekannt sein
und ausgewertet werden.
Die Bundesregierung hat in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind, die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch invasive Arten zu verringern. Nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, muss besonderer Wert auf die Prävention gelegt werden, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten durch invasive Arten entgegenzuwirken. Gelangen invasive Arten nach Deutschland, ist durch Früherkennung und Sofortmaßnahmen deren
Ansiedlung oder weitere Ausbreitung zu verhindern.
Marginalspalte:
[Zum Schutz der biologischen Vielfalt vor negativen Auswirkungen invasiver Arten strebt die Bundesregierung Folgendes an (BMU 2007):
- Berücksichtigung der Problematik der als invasiv bekannten Arten in Managementplänen (S. 28),
- Vermeidung der Einschleppung invasiver Arten insbesondere in aquatischen Lebensräumen (Meere, Still- und Fließgewässer) (S. 34, 35 und 37),
- Überwachung, Früherkennung und Prävention (S. 66),
- Anwendung der gesetzlichen Grundlagen aus Naturschutz und Pflanzenschutzrecht (S. 67),
- Entwicklung von Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten (S. 68).]
22
Invasive Arten
Invasive Arten
Anzahl der Arten der vorläufigen Aktionsliste und der vorläufigen
Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten
Themenfelder B 1.1.2 Artenvielfalt,
C 3 Biologische Sicherheit
der NBS
und Vermeidung von Faunen- und Florenverfälschung
50
45
40
40
35
Definition
Anzahl der Arten der
Schwarzen Liste invasiver
Arten getrennt nach der
Aktions- und der Managementliste
Qualitätsziel
Die Anzahl der Arten der
beiden Listen ist zu minimieren.
Kernaussage
In 2010 gefährden 40 Arten
der vorläufigen Managementliste der Schwarzen
Liste invasiver Arten die
biologische Vielfalt. Gegen
sechs Arten der vorläufigen
Aktionsliste sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
30
25
20
15
10
6
5
0
2010
2012
2014
Anzahl Arten der Aktionsliste
Anzahl Arten der Managementliste
Ausgewertet wurden die Entwürfe der Schwarzen Listen für folgende Artengruppen:
Gefäßpflanzen, Fische und Makrofauna des Gewässergrundes.
Grafik: BfN (2010), Daten: BfN (2010), http://www.aquatic-aliens.de
23
Gebietsschutz
2.1.5
Gebietsschutz
Marginalspalte:
[Der Indikator bilanziert die Ausweisung streng geschützter Gebiete als Maßnahme des Gebietsschutzes.]
Die Unterschutzstellung gefährdeter und schützenswerter Gebiete ist eines der
wichtigsten Instrumente des Naturschutzes. In Deutschland existieren verschiedene
Kategorien von Schutzgebieten mit jeweils sehr unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben.
Marginalspalte:
[Das BNatSchG sieht als Kategorien mit unterschiedlichem Schutzstatus Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke,
Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte Biotope (§§ 23-30
BNatSchG) sowie Schutzgebiete gemäß Natura 2000 (§ 32 BNatSchG) vor.]
Schutzgebiete stellen in einer fast flächendeckend von menschlichen Nutzungen
(insbesondere Land- und Forstwirtschaft, Siedlung und Verkehr) geprägten Landschaft unabdingbare Rückzugsräume für die Tier- und Pflanzenwelt dar. In Naturschutzgebieten und Nationalparken gelten strenge Schutzregelungen, um die Erhaltung und Entwicklung seltener und gefährdeter Arten und Biotope sicherzustellen.
Bei Nationalparken spielt zudem die Großräumigkeit eine besondere Rolle. Sie haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten. Naturschutzgebiete und Nationalparke sichern wesentliche Bestandteile des nach § 21 BNatSchG aufzubauenden
nationalen Biotopverbunds und der in Deutschland gelegenen Teile des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Sie leisten außerdem einen wichtigen Beitrag zu einem globalen Schutzgebietsnetz. Naturschutzgebiete und Nationalparke
sind wichtige Instrumente zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland. Die
Flächengröße dieser beiden Schutzgebietskategorien dient daher als Indikator der
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt für Maßnahmen des Gebietsschutzes.
Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 ist ein wesentlicher Baustein des
Gebietsschutzes in Deutschland. Es dient der Bewahrung bzw. der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der aus europäischer Sicht bedeutsamen
Arten und Lebensraumtypen. Der Anteil der Natura 2000-Gebiete an der Landfläche
Deutschlands beträgt 15,3 %. Diese Flächen werden sukzessive unter Schutz gestellt, wobei jedoch entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen die Gebiete nur
teilweise als streng geschützte Gebiete (Naturschutzgebiete, Nationalparke oder
Kern- bzw. Pflegezonen von Biosphärenreservaten) ausgewiesen werden.
24
Gebietsschutz
Marginalspalte:
[Das Aktionsfeld „Biotopverbund und Schutzgebietsnetze“ der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt stellt die zentrale Bedeutung der Ausweisung von Schutzgebieten und deren Vernetzung für die
Erhaltung der biologischen Vielfalt heraus (BMU 2007: 62 ff): „Die Artenvielfalt und die genetische
Vielfalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten wird insbesondere durch den Schutz ihrer Habitate und
Lebensräume erhalten. Bei der Erhaltung reproduktionsfähiger Populationen spielen der Biotopverbund und Schutzgebietsnetze eine zentrale Rolle.“]
Indikator: Der Indikator „Gebietsschutz“ bilanziert die Gesamtfläche der streng geschützten Gebiete in Deutschland. Dafür wird der prozentuale Anteil der Flächen der
Naturschutzgebiete (NSG) und der Nationalparke (NLP) an der Landfläche Deutschlands ermittelt. Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate (BR) sind hierin
eingeschlossen, wenn sie als NSG oder NLP ausgewiesen wurden.
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt setzt sich die Bundesregierung
verschiedene Ziele mit Bezug zum Gebietsschutz: Bis 2010 soll Deutschland auf
10 % der Landesfläche über ein repräsentatives und funktionsfähiges System vernetzter Biotope verfügen. Außerdem soll sich bis 2020 die Natur auf 2 % der Fläche
Deutschlands wieder ungestört entwickeln können. Bis 2010 soll zudem der Aufbau
des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 abgeschlossen sein. Mit der
Ausweisung streng geschützter Gebiete (Naturschutzgebiete, Nationalparke) wird
ein wichtiger Beitrag zur Erreichung dieser Ziele geleistet.
Marginalspalte:
[„Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf 2 % der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen
Gesetzmäßigkeiten ungestört entwickeln und Wildnis entstehen. Bis 2010 besitzt Deutschland auf
10 % der Landesfläche ein repräsentatives und funktionsfähiges System vernetzter Biotope. Dieses
Netz ist geeignet, die Lebensräume der wildlebenden Arten dauerhaft zu sichern und ist integraler
Bestandteil eines europäischen Biotopverbunds.“ (BMU 2007: 28)]
Aufbau: Der Indikator summiert die von den Bundesländern seit 2000 jährlich gemeldeten Flächen der streng geschützten Gebiete. Es werden hierfür NSG und NLP
getrennt aufgeführt. Nur im NLP „Unteres Odertal“ wurden Flächen sowohl als NSG
als auch als NLP gemeldet. Diese werden bei der Bilanzierung des Indikators als
NLP-Flächen gezählt. Die Flächenanteile der als NSG oder NLP ausgewiesenen
Kern- und Pflegezonen der BR werden nicht gesondert aufgeführt.
Aussage: Die Fläche der streng geschützten Gebiete stieg von 1.129.225 ha im
Jahr 2000 auf 1.455.695 ha im Jahr 2008 kontinuierlich an. Dies entspricht bezogen
auf die Landfläche Deutschlands für das Jahr 2000 einem Anteil von 3,2 % und für
das Jahr 2008 von 4,1 %. Während die Fläche der NSG seit 2000 stetig angewachsen ist, vergrößerte sich die Fläche der NLP ausschließlich zwischen den Jahren
2003 und 2004 nach der Gründung der NLP „Eifel“ in Nordrhein-Westfalen und „Kellerwald-Edersee“ in Hessen.
25
Gebietsschutz
Der Anstieg der gesamten Fläche streng geschützter Gebiete liegt insbesondere in
der nationalen Umsetzung des Natura 2000-Netzwerkes begründet. Da die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten in Deutschland noch nicht abgeschlossen
ist, wird die Fläche der streng geschützten Gebiete voraussichtlich weiter zunehmen. Die Ausweisung von Schutzgebieten erfolgt durch die Länder. Der Bund kann
diesen Prozess unterstützen (z. B. durch die Förderung von Naturschutzgroßprojekten).
Neben einer formalen Ausweisung von Schutzgebieten ist auch eine effektive Betreuung und Pflege der Gebiete im Sinne der festgelegten Ziele des Naturschutzes
notwendig. Darüber hinaus ist auch auf eine gute Vernetzung der Schutzgebiete zu
achten. Eine Aussage über die Qualität aller bundesweit streng geschützten Gebiete
kann bislang nicht getroffen werden. Angelaufen sind aber der Evaluierungsprozess
für die deutschen Nationalparke und die bundesweite Erfassung des Erhaltungszustandes der durch die FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen und Arten (siehe Indikator „Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten“).
26
Gebietsschutz
Gebietsschutz
Anteil streng geschützter Gebiete an der Landfläche in %
5
Themenfelder
der NBS
B 1.1.3 Vielfalt der Lebensräume,
C 1 Biotopverbund und Schutzgebietsnetze
Definition
Flächenanteil der Naturschutzgebiete
(NSG) und der Nationalparke (NLP)
sowie der als NSG oder NLP ausgewiesenen Kern- und Pflegezonen der
Biosphärenreservate (BR) in Prozent
der Landfläche Deutschlands
Qualitätsziel
Mit der Ausweisung streng geschützter Gebiete wird ein wichtiger Beitrag
geleistet u. a. zur Absicherung des
nationalen Biotopverbundes und zur
Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten.
Kernaussage
Der Flächenanteil streng geschützter
Gebiete ist von 2000 bis 2008 von
3,2 % auf 4,1 % der Landfläche
Deutschlands gestiegen.
4,1
4
3
2
1
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Statistisch signifikanter
Trend hin zum Ziel
2006
2007
2008
NLP
NSG
Im NLP „Unteres Odertal“ wurden Flächen sowohl als NSG als auch als NLP gemeldet. Diese Flächen zählen hier als NLP.
Grafik: BfN (2010), Daten: Länder (2009)
27
Ökologischer Gewässerzustand
2.1.6
Ökologischer Gewässerzustand
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über den ökologischen Zustand von Flüssen, Bächen, Seen, Übergangsund Küstengewässern.]
Saubere, naturnahe Gewässer sind von herausragender Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland. In Flüssen, Bächen, Seen, Übergangs- und Küstengewässern finden sich zahlreiche Arten und Lebensräume, die
auf Beeinträchtigungen bspw. durch Nährstoffeinträge, Verschmutzungen oder Verbauungen sehr empfindlich reagieren. Bis in die 1970er Jahre belasteten insbesondere Abwässer aus Kläranlagen und der Industrie sowie Einträge aus umliegenden
landwirtschaftlich genutzten Flächen die Gewässer sehr stark. Vielfältige Bemühungen im Bereich der Gewässerreinhaltung während der letzten Jahrzehnte haben die
biologische Wasserqualität insgesamt verbessert. Während sich die Abwasserbelastung verringerte und viele Tiere und Pflanzen in die sauberer gewordenen Gewässer zurückkehrten, bestehen in anderen Bereichen nach wie vor große Defizite.
Verbauung, Begradigung und Entwässerung der Auen führten zu einer strukturellen
Verarmung, zum Verlust an Artenvielfalt sowie zu einer Veränderung der natürlichen
Abflussdynamik. Die Fließgewässer sind durchschnittlich alle 2 km durch ein Wehr
für Organismen und Sediment nicht mehr durchgängig. Diese tief greifenden Veränderungen und Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind heute wesentliche Belastungsfaktoren unserer Gewässer.
Nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG vom 23. Oktober
2000) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG wird ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Oberflächengewässer verfolgt. Ziel ist dabei der gute ökologische und chemische Zustand. Der vorliegende
Indikator bilanziert den guten ökologischen Zustand, der definiert ist als geringfügige
Abweichung von den jeweiligen natürlichen Bedingungen.
Indikator: Der Indikator bilanziert den Anteil der Wasserkörper der Flüsse, Bäche,
Seen, Übergangs- und Küstengewässer, die sich in einem guten oder sehr guten
ökologischen Zustand befinden, an der Gesamtanzahl aller bewerteten Wasserkörper. Die Gewässerbewertung gemäß Wasserrahmenrichtlinie orientiert sich dabei
an den im Wasser lebenden Organismen, da die Zusammensetzung der aquatischen Lebensgemeinschaften des jeweiligen Gewässertyps die Gesamtheit aller
Einflussfaktoren widerspiegelt.
Gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und den Zielsetzungen der NBS
sollen bis zum Jahr 2015 grundsätzlich alle Wasserkörper mindestens einen guten
ökologischen Zustand erreichen. Für erheblich veränderte und künstliche Gewässer
28
Ökologischer Gewässerzustand
gilt als Ziel das sogenannte gute ökologische Potenzial. Dieses Ziel berücksichtigt,
dass aufgrund von Nutzungen in solchen Gewässern nicht alle natürlicherweise
vorkommenden Habitate wiederhergestellt werden können. Es ist zu beachten, dass
die Wasserrahmenrichtlinie Fristverlängerungen bis 2027 und andere Ausnahmen
von der Zielsetzung zulässt.
Marginalspalte:
[„Bis zum Jahre 2015 ist für die Gewässer im Küstenraum ein guter ökologischer und chemischer Qualitätszustand erreicht.“ (BMU 2007: 33)]
[„Bis 2015 ist mindestens ein guter ökologischer und chemischer Zustand (WRRL) [der Seen, Weiher
und Teiche] erreicht […].“ (BMU 2007: 34)]
[„Bis 2015 ist entsprechend den Vorgaben der WRRL ein guter ökologischer und chemischer Zustand
bzw. ökologisches Potenzial der Flüsse erreicht; die ökologische Durchgängigkeit ist wiederhergestellt.
[…] Der Bestand der für das jeweilige Fließgewässer charakteristischen Fischfauna ist dauerhaft gesichert.“ (BMU 2007: 35)]
Aufbau: Der Indikator basiert auf Erhebungen der Gewässer nach den Vorgaben
der Wasserrahmenrichtlinie. Dabei wird der ökologische Zustand einzelner Flussabschnitte, Seen oder Küstengewässerteile bewertet. Grundeinheit der Erfassungen
sind sogenannte Wasserkörper, die als räumlich getrennt gelten, wenn sich deren
Kategorie (Fluss, See, Übergangs- oder Küstengewässer), deren Typ (z. B. kiesgeprägte Ströme, sandgeprägte Tieflandbäche) oder deren Zustand (z. B. gut, mäßig)
ändert. In die Bewertung gehen Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von mindestens 10 km² und Seen mit einer Größe von mindestens 50 ha ein. In Deutschland gibt es knapp 9.900 Wasserkörper (9.070 in Flüssen und Bächen, 710 in Seen,
5 in Übergangs- und 74 in Küstengewässern).
Die ökologische Zustandsklasse eines Wasserkörpers ergibt sich aus dem Grad der
Abweichung vom natürlichen Zustand des Gewässertyps hinsichtlich Vorkommen
und Häufigkeit der lebensraumtypischen Arten. Es werden fünf Klassen unterschieden: sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend und schlecht. Die biologische Qualitätskomponente mit der schlechtesten Bewertung bestimmt die Klassenzugehörigkeit.
Zur Bewertung werden die Wirbellosenfauna (Makrozoobenthos), die Fischfauna
sowie Pflanzen (Makrophyten, Phytobenthos, Phytoplankton) herangezogen. Wenn
die Umweltqualitätsnorm eines regional bedeutenden Schadstoffes nicht eingehalten wird, kann der ökologische Zustand bestenfalls als mäßig bewertet werden. Ferner müssen die Werte für physikalisch-chemische Parameter, wie Nährstoffgehalte,
Temperatur oder Salzgehalte, in einem Bereich liegen, der die Funktionsfähigkeit
des Ökosystems gewährleistet.
29
Ökologischer Gewässerzustand
Marginalspalte:
[Makrozoobenthos = mit bloßem Auge erkennbare wirbellose Tiere, die in oder auf der Gewässersohle leben
Makrophyten = mit bloßem Auge erkennbare Wasserpflanzen
Phytobenthos = am Gewässerboden aufwachsende Algen
Phytoplankton = im Wasser frei schwebende Algen]
Die Überwachungsergebnisse des ökologischen Zustandes der Gewässer werden
in Bewirtschaftungsplänen dokumentiert. Termin für die ersten Pläne war der 22.
Dezember 2009. Der erste Bewirtschaftungszyklus läuft bis Dezember 2015. Danach werden zwei weitere Zyklen von jeweils 6 Jahren folgen. Innerhalb eines Zyklus wird jedes Jahr ein Teil der Gewässer neu bewertet. Somit liegen beginnend mit
dem Jahr 2009 alle 6 Jahre neue Daten zum ökologischen Zustand aller deutschen
Gewässer vor.
Aussage: Nach den Bewertungsmaßstäben der Wasserrahmenrichtlinie zeigt sich,
dass in 2009 nur 10 % der Wasserkörper einen guten oder sehr guten ökologischen
Zustand erreichten. Dieses Gesamtergebnis spiegelt im Wesentlichen die Bewertung der Fließgewässer (9 % in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand)
in Deutschland wider, da diese den größten Teil der Wasserkörper stellen. Das Ergebnis für die Seen war positiver. Hier erreichten 39 % einen guten oder sehr guten
ökologischen Zustand. Schlechter stand es um die Küsten- und besonders die Übergangsgewässer, die den guten ökologischen Zustand in nahezu allen Wasserkörpern verfehlten. Die häufigsten Ursachen für das Nicht-Erreichen des guten ökologischen Zustands sind bei den Fließgewässern Veränderungen der Hydromorphologie (z. B. durch Verbauung, Begradigung und regelmäßige Unterhaltung) sowie
die fehlende Durchgängigkeit und die hohen, größtenteils aus der Landwirtschaft
stammenden Nährstoffeinträge. Diese Beeinträchtigungen schlagen sich in massiven Veränderungen der natürlichen Lebensgemeinschaften nieder. Bei den Seen,
Übergangs- und Küstengewässern sind die Nährstoffbelastungen die wichtigste
Ursache.
30
Ökologischer Gewässerzustand
Ökologischer Gewässerzustand
Anteil der Wasserkörper im guten oder sehr guten ökologischen Zustand an der
Gesamtanzahl aller bewerteten Wasserkörper in %
Zielwert von 100 %
im Jahr 2015
Themenfelder
der NBS
B 1.2.2 Küsten und Meere, B 1.2.3 Seen,
Weiher, Teiche und Tümpel, B 1.2.4 Flüsse und Auen, C 4 Gewässerschutz und
Hochwasservorsorge
Definition
Anteil der Wasserkörper der Flüsse, Bäche, Seen, Übergangs- und Küstengewässer, die sich in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand befinden, an der
Gesamtanzahl aller bewerteten Wasserkörper
Zielwert
Bis zum Jahr 2015 erreichen prinzipiell
100 % der Wasserkörper einen guten oder
sehr guten ökologischen Zustand.
Kernaussage
Nur 10 % der Wasserkörper befanden sich
im Jahr 2009 in einem guten oder sehr
guten ökologischen Zustand. Die häufigsten Ursachen für Beeinträchtigungen sind
Veränderungen der Gewässerstruktur und
hohe Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft.
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
10
0
2009
--
2010
2011
Der aktuelle Wert liegt
noch sehr weit vom
Zielbereich entfernt.
2012
2013
2014
2015
Indikatorwert
Grafik: BfN (2010), Daten: UBA (2010), Berichtsportal WasserBLIcK (http://www.wasserblick.net) / BfG (2010)
31
Zustand der Flussauen
2.1.7
Zustand der Flussauen
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über den Zustand der Flussauen als Lebensraum von Pflanzen und Tieren.]
Flüsse und ihre Auen haben eine große Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Sie sind Lebensraum zahlreicher an die spezifischen Standortbedingungen – insbesondere Dynamik von Überflutungen und Wasserangebot – angepasster Arten und stellen häufig überregional bedeutsame Biotopverbundachsen
dar. Insbesondere den Auen kommt zudem eine wichtige Rolle als Überflutungsraum zu, der wesentlich zum Schutz vor Hochwasserschäden beiträgt. Beide Themenkomplexe – Schutz der biologischen Vielfalt an Gewässern und Hochwasservorsorge – sind daher elementare Bestandteile des Aktionsfeldes C4 „Gewässerschutz und Hochwasservorsorge“ der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.
Als Ergebnis mehrerer Forschungsvorhaben wurde 2009 ein Auenzustandsbericht
für die größeren Flussauen in Deutschland veröffentlicht (BMU & BfN 2009). Damit
konnte erstmals deutschlandweit der Zustand der Flussauen dargestellt werden. Die
Daten eignen sich zur Überprüfung der in der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt genannten Ziele im Hinblick auf eine Verbesserung des Zustandes der Auen.
Bis 2020 sollen hiernach Fließgewässer und Auen in ihrer Funktion als Lebensraum
soweit gesichert werden, dass eine für Deutschland naturraumtypische Vielfalt an
Organismen und Biotopen gewährleistet ist. Weiterhin sollen bis 2020 Maßnahmen
greifen, damit der überwiegende Teil der Fließgewässer wieder über mehr natürliche Überflutungsräume verfügt (Vergrößerung der aktuellen Rückhalteflächen an
Flüssen um mindestens 10 %).
Indikator: Der neu entwickelte Indikator wird als Indexwert berechnet, der den Auenzustand aller im Auenzustandsbericht erfassten Flussauen berücksichtigt. Der
Auenzustand stellt eine Übersichtsbewertung der morphologischen und hydrologischen Standortbedingungen sowie der Nutzung der Auen dar. Diese Faktoren
bestimmen maßgeblich die Qualität der Lebensräume für Pflanzen und Tiere in Auen.
Als konkreter Zielwert wird für den Indikator auf Grundlage der Ergebnisse des Auenzustandsberichtes eine Verbesserung des bundesweiten Auenzustandes um 10
Prozentpunkte bis 2020 gegenüber dem Indikatorwert in 2009 angestrebt.
32
Zustand der Flussauen
Marginalspalte:
[„Bis 2020 sind Fließgewässer und ihre Auen in ihrer Funktion als Lebensraum soweit gesichert, dass
eine für Deutschland naturraumtypische Vielfalt gewährleistet ist. [...] Bis 2020 verfügt der überwiegende Teil der Fließgewässer wieder über mehr natürliche Überflutungsräume.“ (BMU 2007: 35)]
Aufbau: Die Datengrundlage für den Indikator ist der Auenzustandsbericht 2009.
Untersucht wurden die heute noch überflutbaren Teile der Flussauen jeweils beginnend an der Stelle des Flusses, an der das Einzugsgebiet 1.000 km² überschreitet.
Die Tidebereiche der Flüsse wurden nicht erfasst. Der Untersuchungsraum umfasst
somit die größeren Auen von insgesamt 79 Flüssen (10.276 Flusskilometer, Gesamtfläche der Auen von 15.533 km²) und gliedert sich in die Haupteinzugsgebiete
von Rhein, Elbe, Donau, Weser, Ems, Oder, Maas sowie der direkten Zuflüsse zur
Nord- und Ostsee. Die Bewertung der Auen erfolgt für jeweils 1 km lange Auensegmente getrennt für den rechts und links des Fließgewässers gelegenen Teil der
Aue. Dabei werden drei wichtige funktionale Aspekte der Aue betrachtet: das Auenrelief, die Dynamik des Abflusses sowie die Verteilung von Vegetation und Landnutzungen (s. nachfolgende Grafik).
Funktionale Einheit 1
Veränderbarkeit der Geländeformen
und Gewässer der Aue (Morphodynamik)
Malus
Rückstau
Ø
Funktionale Einheit 2
Wasserstandsschwankungen (Hydrodynamik), Abfluss und Überflutung
Ø
Funktionale Einheit 3
Vegetation und
Flächennutzung
Gesamtbewertung
pro Auensegment
Bonus
Ausbreitungsmöglichkeiten
für Arten (Konnektivität)
In die Bewertung der Hauptfunktionen fließen eine Vielzahl auenrelevanter Parameter ein, die aus unterschiedlichen bundesweit verfügbaren Datenquellen stammen,
insbesondere Gewässerstrukturdaten und Flächennutzungsdaten aus dem Digitalen
Landschaftsmodell (DLM25).
Die Auenzustandsbewertung unterscheidet fünf Zustandsklassen von „sehr gering
verändert“ (Klasse 1) bis „sehr stark verändert“ (Klasse 5).
Klasse
Bezeichnung
Gewichtungsfaktor
1
sehr gering verändert
16
2
3
gering verändert
deutlich verändert
8
4
4
stark verändert
2
5
sehr stark verändert
0
33
Zustand der Flussauen
Die Bewertung basiert auf Leitbildern der bundesweiten Auentypologie nach
KOENZEN (2005). Ebenso wie die Bewertungen nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bezieht sie sich auf einen vom Menschen unbeeinflussten Referenzzustand, im Falle der Auen auf den „potenziell natürlichen Zustand“. Bei der Indexberechnung erfolgt eine progressive Gewichtung der Zustandsklassen. Der Indikatorwert liegt theoretisch zwischen 0 % (alle Auen sind sehr stark verändert) und 100 %
(alle Auen sind nur sehr gering verändert).
Aussage: Der Indikatorwert beträgt 2009 für die Flussauen in Deutschland 19 %. Er
spiegelt die insgesamt starke Beeinträchtigung der Flussauen in Deutschland wider
und entspricht einer durchschnittlichen Einstufung aller Auensegmente zwischen
den Zustandsklassen „deutlich verändert“ (Klasse 3) und „stark verändert“ (Klasse 4). Nur etwa 10 % aller Abschnitte wurden als „sehr gering verändert“ (Klasse 1)
oder „gering verändert“ (Klasse 2) bewertet.
Bezogen auf die Einzugsgebiete ist tendenziell ein Nord-Süd-Gefälle erkennbar
(Abb. 2): Während insbesondere die kleinen Ostseezuflüsse einen Verlust an Überschwemmungsflächen von nur etwa einem Drittel sowie mehrheitlich gering veränderte Auen aufweisen (Indikatorwert 42 %), sind vor allem die Flussauen im Einzugsbereich von Donau (Indikatorwert 21 %) und Rhein (Indikatorwert 13 %) meist
deutlich bis sehr stark verändert. Gerade an diesen Flüssen machen sich massive
Eingriffe in die Gewässer- und Auendynamik sowie in die Abflussdynamik bemerkbar.
Wesentliche Ursachen für den insgesamt schlechten Zustand sind die intensive
Nutzung der Auen, eine starke Einschränkung der Überschwemmungsräume sowie
der weitreichende Gewässerausbau und die Staubeeinflussung. Um die biologische
Vielfalt in Flussauen zu schützen und zu entwickeln bedarf es künftig großer Anstrengungen. Die Bundesregierung hat sich daher vorgenommen, bis 2020 den Zustand von Fließgewässern und Auen deutlich zu verbessern und Maßnahmen zu
ergreifen, um natürliche Überflutungsräume in Flussauen zu vergrößern.
34
Zustand der Flussauen
Abb. 2:
Zustand der Flussauen in Deutschland (BMU & BfN 2009)
35
Zustand der Flussauen
Zustand der Flussauen
Index Auenzustand in %
100
80
Themenfelder
der NBS
B 1.2.4 Flüsse und Auen, C 4 Gewässerschutz und Hochwasservorsorge
Definition
Index (Maßzahl in %) über die gewichteten Zustandsklassen aller im
Auenzustandsbericht erfassten größeren Flussauen Deutschlands
Zielwert
Verbesserung des bundesweiten
Auenzustandes um 10 Prozentpunkte bis 2020 gegenüber dem Indikatorwert in 2009 (Anstieg auf 29 %)
Kernaussage
Die größeren Flussauen in Deutschland sind insgesamt stark beeinträchtigt (Indikatorwert in 2009 beträgt 19 %). Um die biologische Vielfalt in Flussauen zu schützen und zu
entwickeln, bedarf es auch künftig
großer Anstrengungen.
60
40
20
Zielwert von 29 %
im Jahr 2020
19
0
2010
-
2012
2014
2016
Der aktuelle Wert liegt
noch weit vom
Zielbereich entfernt.
2018
2020
Indikatorwert
Grafik: BfN (2010), Daten: BMU & BfN (2009)
36
Flächeninanspruchnahme
2.2
Siedlung und Verkehr
2.2.1
Flächeninanspruchnahme
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke.]
Unbebaute Flächen sind eine begrenzte und gleichwohl begehrte Ressource. Um
ihre Nutzung konkurrieren z. B. Land- und Forstwirtschaft, Siedlung und Verkehr,
Naturschutz, Rohstoffabbau und Energieerzeugung, wobei sich insbesondere die
Siedlungs- und Verkehrsflächen stetig ausdehnen. Unbebaute Flächen sind notwendig, um die Leistungen des Naturhaushaltes für den Menschen zu sichern, die
biologische Vielfalt zu erhalten und dem Menschen die Erholung in der freien Natur
und auf Freiflächen zu ermöglichen. Flächen, die für Siedlungen und Verkehr genutzt werden, gehen dort als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft oder für naturnahe Entwicklungen verloren.
Zu den direkten Umweltfolgen der Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen
zählen der Verlust der natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung, der Verlust
fruchtbarer landwirtschaftlicher Flächen oder der Verlust naturnaher Flächen mit
ihrer Biodiversität. Zudem zieht jede Neuerschließung von Bauflächen im Umfeld
der Städte und außerhalb der bisherigen Siedlungskerne weiteren Verkehr und Flächenzerschneidung nach sich. Dies führt zu Folgelasten wie Lärm und Schadstoffemissionen, aber auch zu erhöhtem Aufwand für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur. Der Indikator „Flächeninanspruchnahme“ wurde als Schlüsselindikator für
die Nachhaltigkeit der Raumnutzung im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ausgewählt und in die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt übernommen. Er wird aktuell auch im Indikatorenbericht 2010 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie berichtet (STATISTISCHES BUNDESAMT 2010).
Indikator: Der Indikator bildet die durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und
Verkehrsfläche in Hektar pro Tag in Deutschland ab. Die im Indikator berücksichtigten Flächen umfassen „Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche (ohne Abbauland)“, „Erholungsfläche, Friedhof“ sowie „Verkehrsfläche“. Siedlungs- und Verkehrsfläche und versiegelte Fläche können nicht gleichgesetzt werden, da in die
Siedlungs- und Verkehrsfläche auch unbebaute und nicht versiegelte Flächen eingehen. Auf aktuellen Studien beruhende Schätzungen ergeben für die Siedlungsund Verkehrsfläche einen Versiegelungsgrad von 43 bis 50 %. Auch unter den Erholungsflächen gibt es solche, die versiegelt sind (z. B. Sportplätze).
37
Flächeninanspruchnahme
Mit dem Beschluss der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im April 2002 folgte die
Bundesregierung der Empfehlung des Rats für Nachhaltige Entwicklung und legte
für das Jahr 2020 als Zielwert eine durchschnittliche tägliche Neuinanspruchnahme
von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke von höchstens 30 ha fest. Der Verlauf des Indikators zeigt an, ob es künftig gelingen wird, die Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen zu Lasten naturnäherer Lebensräume zu begrenzen.
Marginalspalte:
[„Die Bundesregierung hat sich in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, bis 2020
die Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen auf höchstens 30 ha pro Tag zu verringern.“ (BMU 2007: 78)]
Aufbau: Die im Indikator berücksichtigten Flächen umfassen
– Gebäude- und Freiflächen, Betriebsflächen (ohne Abbauland),
– Erholungsflächen, Friedhöfe sowie
– Verkehrsflächen.
Als Datengrundlage dienen die Angaben der automatisierten Liegenschaftsbücher
zu Siedlungs- und Verkehrsflächen, die von den Statistischen Landesämtern ausgewertet und vom Statistischen Bundesamt zusammengeführt werden. Um einen
anschaulichen Indikatorwert zu erhalten, wird die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche für jedes bilanzierte Jahr als Mittelwert in Hektar pro Tag berechnet. Da
auf ein einzelnes Jahr bezogene Aussagen häufig durch externe Effekte – in erster
Linie methodische Umstellungen in den amtlichen Liegenschaftskatastern – beeinflusst sind, spiegeln mehrjährige Durchschnittswerte (hier das gleitende Vierjahresmittel dargestellt als Kurve) die langfristige Entwicklung besser wieder.
Aussage: Die Werte des gleitenden Vierjahresmittels zeigen, dass die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke seit 2000 zurückgegangen ist. Während der Wert des gleitenden Vierjahresmittels im Jahr 2000 noch bei
129 ha pro Tag lag, ist er bis zum Jahr 2009 auf 94 ha pro Tag gesunken. Im Jahr
2009 entfielen im Einzelnen von der Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche
(78 ha pro Tag) auf Gebäude- und Freiflächen sowie Betriebsflächen 18 ha pro Tag,
auf Erholungsflächen und Friedhöfe 32 ha pro Tag sowie auf Verkehrsflächen 28 ha
pro Tag. Vor allem die erwähnten Umstellungsarbeiten in den Liegenschaftskatastern begründen dabei den in den letzten Jahren relativ hohen Anteil von Erholungsflächen am Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche.
38
Flächeninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme
Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in ha pro Tag
160
140
Themenfelder
der NBS
B 2.7 Flächeninanspruchnahme
für Siedlung und Verkehr,
C 9 Siedlung und Verkehr
Definition
Durchschnittliche Zunahme der
Siedlungs- und Verkehrsfläche
in ha pro Tag (gleitendes Vierjahresmittel)
Zielwert
Bis zum Jahr 2020 soll die Inanspruchnahme neuer Flächen für
Siedlungs- und Verkehrszwecke
auf durchschnittlich 30 ha pro
Tag reduziert werden.
Kernaussage
Das gleitende Vierjahresmittel ist
von 129 ha pro Tag im Jahr 2000
auf 94 ha pro Tag im Jahr 2009
gesunken. Trotz des positiven
Trends ist der aktuelle Wert noch
sehr weit vom Zielwert entfernt.
Daher müssen Instrumente zur
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme gestärkt und konsequent angewandt werden.
120
94
100
78
80
60
Zielwert von 30 ha
im Jahr 2020
40
20
0
19921996
1998
Statistisch
signifikanter Trend
hin zum Zielwert
2000
2002
2004
2006
2008
2020
Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche *)
--
Der aktuelle Wert
liegt noch sehr weit vom
Zielbereich entfernt.
Erholungsfläche, Friedhof
Verkehrsfläche
Gleitendes Vierjahresmittel
*) Ohne Abbauland
Grafik: BfN (2010), Daten: Statistisches Bundesamt (2009)
39
Flächeninanspruchnahme
Die Zunahme der Verkehrsflächen ist über den gesamten bilanzierten Zeitraum unverändert hoch. Die entsprechenden Werte schwanken zwischen 20 und 28 ha pro
Tag. Die Straßenverkehrsfläche hat sich zwischen 1992 und 2008 um 5,9 % erhöht.
Die noch deutlichere Zunahme der gefahrenen Kilometer um 17,0 % in diesem Zeitraum zeigt, dass sich gleichzeitig die Nutzung der vorhandenen Straßen weiter intensiviert hat und hier keine Trendwende zu erwarten ist. Wichtig im Hinblick auf die
künftige Entwicklung erscheint zudem die Erkenntnis, dass die Siedlungsfläche der
privaten Haushalte in der Zeit von 1992 bis 2008 um 28,3 % angestiegen ist, was im
wesentlichen auf den deutlich gestiegenen Wohnflächenanspruch pro Kopf (Anstieg
um 18,5 % zwischen 1992 und 2006) zurückzuführen ist.
Eine Fortsetzung der durchschnittlichen jährlichen Entwicklung der letzten Jahre
würde nicht genügen, das Reduktionsziel von maximal 30 ha täglicher Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2020
zu erreichen. Es ist daher notwendig, Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme in allen Bereichen der Siedlungs- und Verkehrsflächen weiter konsequent zu stärken. In der Siedlungsentwicklung ist insbesondere auf die Wiedernutzung von Industrie- und anderen Flächenbrachen zu setzen. Innenentwicklung ist
vor Außenentwicklung durchzuführen. Die Inanspruchnahme neuer Flächen für Verkehrszwecke soll in Zukunft, entsprechend den Zielsetzungen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, zurückgehen. Handlungsbedarf besteht außerdem in
Hinblick auf eine Sensibilisierung der privaten Haushalte für eine stärkere Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen.
Marginalspalte:
[Die Bundesregierung hat sich bei der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke
u. a. folgende Ziele gesetzt (BMU 2007: 51):
–
–
Umlenkung der Flächeninanspruchnahme auf die Wiedernutzbarmachung von Flächen,
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung, Ziel ist ein Verhältnis von Innenentwicklung zu Außenentwicklung von insgesamt 3:1,
–
Veränderung der ökonomischen und fiskalischen Rahmenbedingungen für einen sparsamen Umgang mit Flächen und die Aktivierung von Brachen und Altstandorten,
–
konsequente Anwendung des vorhandenen Planungsinstrumentariums zur Verminderung der
Flächeninanspruchnahme und, sofern erforderlich, Weiterentwicklung der Planungsinstrumente,
–
Intensivierung der interkommunalen Kooperation bei der Ausweisung von Standorten für Wohnund Gewerbeflächen auf der Grundlage bereits heute existierender Pilotprojekte ab sofort.]
40
Landschaftszerschneidung
2.2.2
Landschaftszerschneidung
Marginalspalte:
[Der Indikator stellt die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt in Folge der Zerschneidung der Landschaft dar.]
Das Ziel, unzerschnittene verkehrsarme Räume zu erhalten, stammt ursprünglich
aus der Erholungsvorsorge, wird aber inzwischen auch auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt bezogen. Bei der Analyse der Zerschneidung der Landschaft werden Straßen, Bahnlinien und Kanäle als wichtige Teile von Verkehrsnetzen betrachtet. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sind definiert als Flächen von mindestens 100 km² Größe (UZVR ≥ 100 km²), die nicht von Verkehrsnetzen zerschnitten
sind. Bei der Beurteilung der Zerschneidungswirkung von Straßen wird auch die
Verkehrsmenge berücksichtigt, da die Barrierewirkung für Arten mit steigendem
Verkehrsaufkommen zunimmt.
Mit dem Konzept der UZVR lässt sich die großräumige Landschaftszerschneidung
in ihrer quantitativen Dimension sehr gut beschreiben. Differenzierte Aussagen zur
Funktion, Qualität und Zerschneidung einzelner Lebensräume innerhalb der UZVR
sind jedoch nicht möglich. Da sich die UZVR aber in weniger stark durch Siedlungen
und Verkehr geprägten Landschaften befinden, weisen sie auf eine größere Naturnähe im Vergleich zu stark zerschnittenen Räumen hin. Zudem werden die UZVR in
geringerem Ausmaß durch dauerhafte verkehrsbedingte Emissionen wie z. B. Lärm
beeinträchtigt. Naturnähe von Lebensräumen und das Fehlen verkehrsbedingter
Störungen sind Faktoren, die sich insgesamt positiv auf das Vorkommen vieler Arten auswirken und eine wesentliche Bedeutung für die Erhaltung der biologischen
Vielfalt haben.
Indikator: Der Indikator misst das Ausmaß der Zerschneidung Deutschlands durch
das Verkehrsnetz im Landschaftsmaßstab (1 : 250.000). Dabei gibt es zwei Berechnungsansätze, die für zwei gleichberechtigte Teilindikatoren verwendet werden.
Zum einen wird der Flächenanteil unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR)
mit einer Mindestgröße von 100 km² an der Landfläche Deutschlands bestimmt.
Zum anderen liefert die effektive Maschenweite (Meff) eine Aussage zum mittleren
Zerschneidungsgrad eines Gebietes – ausgedrückt als Flächengröße gedachter
Maschen eines regelmäßigen Netzes, das den gleichen Zerschneidungsgrad wie
das untersuchte Gebiet aufweist. Meff eignet sich somit auch zur Beschreibung des
Zustands stark fragmentierter Landschaften sowie zur Darstellung gradueller Veränderungen der Zerschneidung in bereits stark zerschnittenen Gebieten.
Die Bundesregierung hat in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt als
Ziel festgelegt, den derzeitigen Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume
41
Landschaftszerschneidung
(UZVR ≥ 100 km²) zu erhalten. Da für das Jahr der Verabschiedung der Strategie in
2007 kein Wert vorliegt, wird die Zielformulierung ersatzweise auf den Wert des Jahres 2005 bezogen (25,4 %).
Marginalspalte:
[„Der derzeitige Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume ≥ 100 km² (UZVR) bleibt erhalten.“
(BMU 2007: 52)]
[Im Aktionsfeld C 9 „Siedlung und Verkehr“ hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen
beschlossen (BMU 2007), darunter
– die Verankerung der Konzepte „Unzerschnittene verkehrsarme Räume“ und „Lebensraumkorridore“ sowie der Lärmminderung in der Strategischen Umweltprüfung für Verkehrswegeplanungen,
– die Entwicklung von Naturschutzstandards zur Beurteilung von erheblichen Beeinträchtigungen
der Biodiversität durch Wirkfaktoren insbesondere der Verkehrswegeplanung,
– die Entwicklung eines bundesweiten Konzeptes zur Sicherung und Wiederherstellung von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen,
– die Fortentwicklung des Indikators „Unzerschnittene verkehrsarme Räume“ unter Berücksichtigung
europäischer Entwicklungen und dessen regelmäßige Dokumentation alle 5 Jahre.]
Aufbau: Die Daten zu den Verkehrswegen stammen aus dem bundesweiten digitalen Landschaftsmodell (DLM 250). Hinzu kommen Verkehrszählungsdaten von der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und den Bundesländern. Als zerschneidende Verkehrsachsen werden Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) ab einer Verkehrsstärke von 1.000 Kfz pro Tag, mindestens zweigleisige oder
eingleisige elektrifizierte Bahnstrecken sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße (Kategorie IV oder größer) gewertet. Es wird die Zerschneidung der
Landfläche Deutschlands durch die genannten Verkehrsachsen analysiert. Dabei
werden auch Flächen von Siedlungen und Flughäfen mit einer Ausdehnung von
mehr als 93 ha als zerschneidende Barrieren betrachtet. Im Ergebnis kann die Lage,
Zahl und Gesamtfläche aller Teilräume bestimmt werden, die UZVR ≥ 100 km² sind.
Detaillierte Verkehrszählungsdaten werden erst seit dem Jahr 2000 berücksichtigt.
Die Werte früherer Analysen sind daher nicht mit den neueren Werten vergleichbar.
Aussage: Es liegen zwei Indikatorberechnungen vor, die auf Daten der Jahre 2000
und 2005 basieren. Die Bilanzierung ergibt, dass in Deutschland zwischen 2000 und
2005 durch neue Verkehrsachsen und durch die Zunahme von Siedlungsflächen 18
UZVR mit einer Mindestgröße von 100 km² verloren gegangen sind. Damit ging der
Anteil der UZVR an der Landfläche Deutschlands von 26,5 % auf 25,4 % zurück.
Die effektive Maschenweite (Meff) eines gedachten regelmäßigen Zerschneidungsnetzes verkleinerte sich entsprechend von 84 km² auf 81 km².
Deutschland verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, so dass zukünftig der
Schwerpunkt der Investitionen auf den Bereich der Erhaltung zu legen ist. Wenn es
gelingt, künftig den Schwerpunkt der Investitionen auf das Netz bestehender Ver-
42
Landschaftszerschneidung
kehrsachsen zu legen, ist eine Erhaltung des derzeitigen Anteils an unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen möglich. In den aktuellen Bundesverkehrswegeplan
2003 ist diese Strategie beispielsweise bereits eingeflossen.
Für den Schutz der biologischen Vielfalt ist es besonders wichtig, dass Lebensraumnetzwerke nicht weiter zerschnitten werden. Beim Neu- und Ausbau von Bundesverkehrswegen ist die Berücksichtigung einer ausreichenden ökologischen
Durchlässigkeit bereits gängige Praxis. Soweit die Erforderlichkeit derartiger Maßnahmen nachgewiesen wird, werden regelmäßig Querungshilfen für Tiere wie beispielsweise Tierdurchlässe oder Grünbrücken vorgesehen.
Darüber hinaus erarbeiten BMU und BMVBS ein Bundesprogramm „Wiedervernetzung“. Das Bundesprogramm enthält eine Liste der prioritären Wiedervernetzungsabschnitte im Bundesfernstraßennetz und ist damit Grundlage für den Bau von Querungshilfen an den wichtigsten Bereichen im Netzwerk der Lebensraumkorridore. Im
Rahmen des Konjunkturpakets II werden als Vorleistung auf das Bundesprogramm
bis Ende 2011 in 18 Grünbrücken ca. 80 Mio. Euro investiert.
Nach den Vorgaben der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt soll geprüft
werden, ob und inwieweit Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Aufhebung der Zerschneidungswirkung wie z. B. Grünbrücken oder Grünunterführungen künftig zum
Beispiel im Rahmen eines weiteren Teilindikators berücksichtigt werden können
(BMU 2007: 129).
Marginalspalte:
[Die Bundesregierung hat sich hierzu folgende Ziele gesetzt (B 2.8 Mobilität): „Neue Verkehrswege
(v. a. Straße, Wasserstraße, Schiene) weisen eine ausreichende ökologische Durchlässigkeit auf (z. B.
Fischtreppen in Fließgewässern, Grünbrücken an Verkehrswegen). Bis 2020 gehen von den bestehenden Verkehrswegen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen des Biotopverbundsystems
mehr aus.“]
[Im Aktionsfeld C 9 „Siedlung und Verkehr“ ist eine Vielzahl von Maßnahmen aufgeführt, darunter
– Erhaltung/Wiederherstellung von Verbindungskorridoren zur Verminderung von Zerschneidungswirkungen und zur Stärkung der Vernetzung,
– Berücksichtigung von Biotopverbundachsen bei Projekten des Bundesverkehrswegeplans, Entwicklung eines bundesweiten Maßnahmenprogramms zum Thema „Zerschneidung-Vernetzung“.]
43
Landschaftszerschneidung
Landschaftszerschneidung
Flächenanteil der UZVR ≥ 100 km² an der Landfläche Deutschlands in %
30
29
Themenfelder
der NBS
B 2.8 Mobilität,
C 9 Siedlung und Verkehr
Definition
Flächenanteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume mit
einer Flächengröße von mindestens 100 km² (UZVR ≥ 100 km²)
an der Landfläche Deutschlands
Zielwert
Der Flächenanteil der
UZVR ≥ 100 km² bleibt auf dem
Stand des Jahres 2005 (25,4 %).
Kernaussage
Der Flächenanteil der
UZVR ≥ 100 km² ist zwischen
2000 und 2005 von 26,5 % auf
25,4 % gesunken, die effektive
Maschenweite (Meff) von 84 km²
auf 81 km². Künftig soll der
Schwerpunkt der Investitionen
auf das Netz bestehender Verkehrsachsen gelegt werden.
28
27
26
25,4
Zielwert von
25,4 %
25
24
23
22
21
20
2000
2005
2010
Indikatorwert
Grafik: BfN (2010), Daten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2006), Bundesanstalt für Straßenwesen (2005), Bundesländer (2005)
44
Agrarumweltmaßnahmen
2.3
Wirtschaftliche Nutzungen
2.3.1
Agrarumweltmaßnahmen
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in der Landwirtschaft.]
Landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF) bieten Lebensräume für eine Vielzahl von
Tier- und Pflanzenarten des Offenlandes. Voraussetzung hierfür sind nachhaltige
und naturverträgliche Formen der Landnutzung. Ein großer Teil der Arten, die an
extensive Formen der Nutzung gebunden sind, ist durch die – regional unterschiedliche – Intensivierung der Landwirtschaft und die Nutzungsaufgabe von Grenzertragsstandorten in ihren Beständen stark zurückgegangen.
Von der Europäischen Union werden im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER (zweite Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) Agrarumweltmaßnahmen gefördert. Dabei sollen
umwelt- und naturverträgliche Produktionsformen in der Landwirtschaft honoriert
werden, die über die verbindlichen Mindestanforderungen (gute fachliche Praxis und
Cross Compliance Anforderungen) hinausgehen. In Deutschland wird diese zweite
Säule der GAP aufgrund der föderalen Struktur des Staates in den Bundesländern
umgesetzt. Eine Teilfinanzierung von Agrarumweltmaßnahmen durch die Bundesländer ist eine Voraussetzung, um EU-Kofinanzierungsmittel zu erhalten. Darüber
hinaus ist im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) eine Kofinanzierung durch den Bund teilweise
möglich.
Marginalspalte:
[Durch die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen sollen auch traditionelle sowie umwelt- und naturverträgliche Formen der Landwirtschaft gestärkt werden (BMU 2007: 73).]
Neben den Agrarumweltmaßnahmen bietet die ELER-Verordnung weitere Finanzierungsmöglichkeiten, mit denen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der
biologischen Vielfalt kofinanziert werden können. Dies sind beispielsweise Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000, Maßnahmen in den Bereichen zur
Förderung nicht produktiver Investitionen oder zur Erhaltung und Verbesserung des
ländlichen Erbes. Im Rahmen der GAK werden außerdem Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen bzw. zur Erhaltung lokaler bedrohter Tierrassen sowie
regional angepasster traditioneller Kulturpflanzenarten und -sorten, die von genetischer Erosion bedroht sind, gefördert. Zusätzlich existieren in einigen Ländern rein
national finanzierte Maßnahmen im Bereich der Agrarumweltförderung. Eine Abgrenzung der für die biologische Vielfalt eingesetzten Mittel ist in den zusätzlichen
45
Agrarumweltmaßnahmen
ELER Finanzierungsmöglichkeiten sehr schwierig bzw. zum Teil nicht möglich. Deshalb werden als Indikator auch weiterhin die Agrarumweltmaßnahmen verwendet.
Indikator: Der Indikator „Agrarumweltmaßnahmen“ bilanziert die Summe der durch
Agrarumweltmaßnahmen geförderten Flächen und der dafür gewährten Finanzmittel. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt fordert, dass traditionelle sowie
umwelt- und naturverträgliche Formen der Landwirtschaft gestärkt werden.
Marginalspalte:
[Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sollen nach den Vorgaben der NBS folgende Maßnahmen
umgesetzt werden (BMU 2007: 73):
− auf der Ebene von EU/Bund: „Überprüfung agrar- und umweltpolitischer Maßnahmen auf Nachhaltigkeit und wirtschaftlich zumutbare Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Naturverträglichkeit im Rahmen der EU-Agrarförderung sowie der nationalen und europäischen Agrar- und Umweltpolitik“,
− auf der Ebene der Länder/Kommunen: „Verstärkte Förderung traditioneller sowie umwelt- und naturverträglicher Formen der Land- und Forstwirtschaft“.]
Aufbau: Die Daten zu den geförderten Flächen, die im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen bewirtschaftet werden, sowie zu den dafür aufgewendeten Fördergeldern aus EU-, Bundes- und Landesmitteln sind beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) verfügbar und werden jährlich erfasst. Seit dem Jahr 2007 melden die Länder nach den Vorgaben der EU die
Höhe der tatsächlichen Auszahlungen und nicht mehr, wie in den vorherigen Förderperioden, die Höhe der bereitgestellten Gelder. Für die Bilanzierung werden nur
Maßnahmen aufgenommen, die eindeutig dem Bereich Umwelt- und Naturschutz
zuzuordnen sind.
Aussage: Die Höhe der gewährten Fördermittel nahm von 1996 bis 2005 zu. Nach
einem Höchststand von 791 Mio. Euro (2005) sanken die zur Verfügung gestellten
Fördermittel auf 752 Mio. Euro (2006). Zu Beginn der neuen Förderperiode (2007 2013) ist ein weiterer Rückgang der ausgezahlten Förderleistungen auf 603 Mio.
Euro (2007) zu verzeichnen. Die geförderte Fläche lag im Jahr 2007 bei etwa 4,8
Mio. ha LF. Sie hat sich seit 2005 nicht proportional zur Fördermittelhöhe verändert.
Dies liegt unter anderem daran, dass Agrarumweltmaßnahmen eine Vertragsdauer
von mindestens 5 Jahren haben und neue Maßnahmen zu Beginn der Förderperiode aufgrund der späten Genehmigungen der Programme durch die EU-Kommission
erst verzögert angelaufen sind. Darüber hinaus sind die EU-Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums für Deutschland für die aktuelle Förderperiode teilweise
deutlich gekürzt worden. Dies macht sich teilweise dadurch bemerkbar, dass beim
Vertragsnaturschutz und den Agrarumweltprogrammen die Prämien deutlich abgesenkt wurden, die Länder teilweise Gebietskulissen eingeführt bzw. bestehende
eingeengt haben oder einzelne Maßnahmen aus den Förderkatalogen der Länder
46
Agrarumweltmaßnahmen
gestrichen wurden. Ferner setzen die Länder sehr unterschiedliche Schwerpunkte
bei der ländlichen Entwicklung. Während einige Länder in ihren Programmen die
Agrarumweltmaßnahmen stärker betonen, setzen andere Länder vor allem auf
Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe oder auf
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung im Schwerpunkt 3 (z. B. Diversifizierung,
Dorferneuerung, ländliche Infrastruktur, integrierte Entwicklungsansätze zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum). Für viele Agrarumweltmaßnahmen
wurden die Prämien nach einer Überprüfung in 2009 z. T. wieder deutlich erhöht.
Welche Auswirkungen dies auf den Umfang der Förderfläche und die Höhe der Fördermittel hat, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Es ist aber mit einer Zunahme zu
rechnen.
Um die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu erreichen und um
naturgerechte Bewirtschaftungsformen angemessen honorieren zu können, ist eine
Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) notwendig, wie sie mit dem
Health Check begonnen wurde.
47
Agrarumweltmaßnahmen
Agrarumweltmaßnahmen
Fördermittel in Mio. Euro
geförderte Fläche in Mio. ha
900
6
800
4,8
700
600
603
Themenfelder
der NBS
B 2.4 Landwirtschaft,
C 6 Land- und Forstwirtschaft
Definition
Summe der durch Agrarumweltmaßnahmen geförderten Flächen
und der dafür gewährten Finanzmittel mit positiven Wirkungen im Sinne
des Natur- und Umweltschutzes
Qualitätsziel
Stärkung von traditionellen sowie
umwelt- und naturverträglichen Formen der Landwirtschaft mit dem Ziel,
die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft deutlich zu erhöhen
Kernaussage
Nach einem leichten Anstieg während der vergangenen Förderperiode
zeichnet sich in der aktuellen Förderperiode ein Rückgang der Fördermittel ab. Künftig muss die Förderung verstärkt auf den Schutz und
die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ausgerichtet werden.
5
4
500
3
400
300
2
200
1
100
0
0
1994
1996
1998
2000
2002
2004
2006
geförderte Fläche (bei Farbwechsel Beginn einer neuen Förderperiode)
Fördermittel
Da die Vergleichbarkeit der Daten in den Zeitreihen eingeschränkt ist, können keine
Angaben zum Trend gemacht werden.
Grafik: BfN (2010), Daten: BMELV (2009)
48
Ökologischer Landbau
2.3.2
Ökologischer Landbau
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über den Umfang der ökologisch bewirtschafteten Flächen, die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.]
In Deutschland wird über die Hälfte der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. Die
biologische Vielfalt ist auf diesen Flächen in hohem Maße von der Art der Bewirtschaftung abhängig. Verbesserungen beim Schutz von Arten und Lebensräumen
können in der Agrarlandschaft nur erreicht werden, indem landwirtschaftliche Anbaumethoden natur- und umweltverträglicher gestaltet werden.
Der ökologische Landbau trägt in besonderem Maße zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt sowie zur Förderung regionaltypischer Kulturlandschaften bei. So führt die
ökologische Bewirtschaftung u. a. zu einer höheren biologischen Aktivität im Boden,
schont das Bodengefüge und verringert Bodenverluste. Die dadurch gesteigerte
Wasserspeicherkapazität des Bodens trägt zusätzlich zum Schutz vor Hochwasser
bei, und die Erosionsgefahr sinkt. Der geringe Einsatz von Tierarzneimitteln und das
Verbot von synthetischen mineralischen Stickstoffdüngern und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln schonen Grundwasser und Oberflächengewässer.
Das Ziel der ökologischen Bewirtschaftung sind möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe bei der landwirtschaftlichen Produktion, um Ökosysteme in ihren Funktionen zu erhalten, nicht erneuerbare Energie- und Rohstoffquellen zu schonen, Umweltbelastungen zu vermeiden und die Versauerung der Böden sowie den Eintrag
von Nährstoffen in die Gewässer zu reduzieren.
Der Indikator „Ökologischer Landbau“ wurde im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und in die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
übernommen. Er wird aktuell auch im Indikatorenbericht 2010 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie berichtet (STATISTISCHES BUNDESAMT 2010). Die Bilanzierung hat
in entsprechender Form außerdem Eingang in das Indikatorensystem der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) gefunden.
Indikator: Der Indikator „Ökologischer Landbau“ gibt Auskunft über den Umfang der
Flächen ökologisch wirtschaftender Betriebe, die den Kontrollverfahren der EGRechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007
und Durchführungsvorschriften) unterliegen, an der gesamten landwirtschaftlich
genutzten Fläche (LF). Er umfasst sowohl die vollständig auf Ökolandbau umgestellten als auch die noch in Umstellung befindlichen Flächen.
Die Entscheidung über den Einstieg in den ökologischen Landbau liegt beim einzelnen Betrieb. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Rahmenbedingungen für den
49
Ökologischer Landbau
Umstieg so zu gestalten, dass in den nächsten Jahren die Fläche des ökologischen
Landbaus auf 20 % der LF steigen kann.
Marginalspalte:
[Die Bundesregierung strebt die „Beibehaltung einer angemessenen Förderung des ökologischen
Landbaus“ an (BMU 2007: 48). Es ist beabsichtigt, die Rahmenbedingungen für den Umstieg auf den
ökologischen Landbau so zu gestalten, dass in den nächsten Jahren die Fläche des ökologischen
Landbaus auf 20 % der LF steigen kann.]
Aufbau: Die Daten beruhen auf der Agrarstrukturerhebung und werden regelmäßig
vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Demnach liegt eine ökologische Bewirtschaftung vor, wenn in einem landwirtschaftlichen Betrieb pflanzliche oder tierische
Erzeugnisse nach den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die
ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie gemäß zugehöriger Durchführungsvorschriften produziert werden. Weiterhin muss der Betrieb einem Kontrollverfahren seitens einer
staatlich zugelassenen Kontrollstelle unterliegen.
Aussage: Im Jahr 1994 wurde auf 272.139 ha Fläche ökologischer Landbau betrieben. Das entsprach einem Anteil von 1,6 % der LF in lediglich 5.866 landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Werte stiegen seit Beginn der Erfassung kontinuierlich an.
Ende des Jahres 2009 wirtschafteten 21.047 landwirtschaftliche Betriebe auf
947.115 ha nach den Bestimmungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Das entspricht 5,7 % der Betriebe auf 5,6 % der LF.
Der Anstieg ist als Reaktion auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Bio-Produkten
und die gestiegenen Preise zu werten. Außerdem spielen die Rahmenbedingungen,
die der Bund und die Länder setzen, und dabei insbesondere die Wiederaufnahme
der Umstellungsförderung in fast allen Bundesländern eine bedeutende Rolle. Auch
die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe des ökologischen Landbaus verlief in
den letzten Jahren zumeist positiv.
Trotz des kontinuierlich positiven Trends und der günstigen Vorhersagen für den
ökologischen Landbau liegt der aktuelle Indikatorwert noch sehr weit vom Zielwert
entfernt. Nach Angaben von Eurostat für das Jahr 2007 liegt Deutschland im europäischen Vergleich (EU-15) bezogen auf den Flächenanteil zwar knapp über dem
Durchschnitt (4,7 %), aber hinter z. B. Österreich (11,7 %), Schweden (9,9 %) und
Italien (9,0 %).
50
Ökologischer Landbau
Ökologischer Landbau
Anteil der Flächen mit ökologischem Landbau an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in %
25
Zielwert von 20 %
(ohne Jahr)
20
15
Themenfelder
der NBS
B 2.4 Landwirtschaft,
C 6 Land- und Forstwirtschaft
Definition
Anteil der Flächen mit ökologischem Landbau an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF)
Zielwert
Erhöhung des Flächenanteils mit
ökologischem Landbau auf 20 %
der LF
Kernaussage
Zwar nehmen die Flächen mit
ökologischem Landbau kontinuierlich zu (5,6 % Flächenanteil im
Jahr 2009). Das 20 %-Ziel ist jedoch bei weitem noch nicht erreicht. Es ist beabsichtigt, die
Rahmenbedingungen für den
Umstieg auf den ökologischen
Landbau so zu gestalten, dass in
den nächsten Jahren die Fläche
des ökologischen Landbaus auf
20 % der LF steigen kann.
10
5,6
5
0
1994
1996
1998
Statistisch signifikanter
Trend hin zum Zielwert
2000
--
2002
2004
2006
2008
Der aktuelle Wert
liegt noch sehr weit vom
Zielbereich entfernt.
Anteil
Grafik: BfN (2010), Daten: BMELV (2010)
51
Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert
2.3.3
Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über den Umfang von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (HNV,
High Nature Value Farmland), die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.]
Die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist in den letzten
50 Jahren durch veränderte Bewirtschaftungsformen, insbesondere durch die fortschreitende Technisierung der Landwirtschaft deutlich zurückgegangen. Um diesem
Verlust entgegenzuwirken, fördert die EU Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
u. a. mit dem Ziel, den Zustand von Umwelt und Landschaft zu verbessern. Die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums ist in den Mitgliedsstaaten der EU
durch die ELER-Verordnung geregelt.
Marginalspalte:
[Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 regelt die Förderung der
Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER). Sie wird ergänzt durch die Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006.]
Im Rahmen der europäischen Förderpolitik (ELER) ist u. a. der Basisindikator „High
Nature Value Farmland“ (HNV Farmland, Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert) neu eingeführt worden. Die Mitgliedsstaaten – in Deutschland der Bund ebenso wie die Länder – sind verpflichtet, für diesen Indikator die Daten regelmäßig zu
erfassen und zu berichten. Der Indikator soll dazu beitragen, Aussagen zu Auswirkungen der Landwirtschaft auf die biologische Vielfalt sowie zu Erfolgen bei der
Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft zu treffen. Um die hierfür
notwendigen Daten bereitzustellen, werden in einem neu konzipierten bundesweiten
Monitoring im Rahmen eines Stichprobenverfahrens seit 2009 Landwirtschaftsflächen mit Hilfe einer standardisierten Erfassungs- und Bewertungsmethode kartiert.
Die in der Stichprobe ermittelten Flächenanteile werden auf die landesweite Landwirtschaftsfläche hochgerechnet. Hierfür erfolgt eine regelmäßige Bestimmung des
Anteils der Flächen mit hohem Naturwert (in ha) und die Einordnung in Qualitätsstufen. Diese Methodik wird auf der Basis gewonnener Erfahrungen evaluiert und der
Indikator ggf. weiterentwickelt.
Indikator: Der Indikator bilanziert den Anteil der Landwirtschaftsflächen mit hohem
Naturwert (HNV-Farmland-Flächen) an der gesamten Landwirtschaftsfläche. Als
Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert gelten extensiv genutzte, artenreiche
Grünland-, Acker-, Streuobst- und Weinbergsflächen sowie Brachen. Hinzu kommen
strukturreiche Landschaftselemente wie z. B. Hecken, Raine, Feldgehölze und
Kleingewässer, soweit sie zur landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft gehören.
Die Einstufung von Flächen und Landschaftselementen erfolgt nach einem festge-
52
Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert
legten System von Qualitätskriterien. HNV-Farmland-Flächen werden in Flächen mit
äußerst hohem, sehr hohem und mäßig hohem Naturwert unterteilt.
Als Ziel für die Zunahme des Anteils von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert wurde in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine Steigerung um
mindestens 10 Prozentpunkte im Zeitraum von 2005 bis 2015 festgelegt. Da die
Erfassung erstmals im Jahr 2009 durchgeführt wurde, wird als Startwert der Stand
des Jahres 2009 herangezogen. Soll der Anteil der HNV-Farmland-Flächen beginnend in 2009 über einen Zeitraum von 10 Jahren um mindestens 10 Prozentpunkte
angehoben werden und unterstellt man eine lineare Entwicklung bis zum Jahr 2019,
ergibt sich als Zielwert eine Erhöhung um mindestens 6 Prozentpunkte auf einen
Anteil von mindestens 19 % der Landwirtschaftsfläche bis zum Jahr 2015.
Marginalspalte:
[„Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope (hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) um mindestens 10 % gegenüber 2005 zu. In 2010 beträgt in agrarisch genutzten Gebieten der Anteil naturnaher Landschaftselemente (z. B. Hecken, Raine, Feldgehölze, Kleingewässer) mindestens 5 %.“ (BMU 2007: 47)]
Aufbau: Die HNV-Farmland-Flächen werden bundesweit in einer repräsentativen
Stichprobe auf ca. 900 Flächen von je einem Quadratkilometer Größe erfasst. Diese
Flächen werden auch für das Brutvogelmonitoring genutzt, das u. a. die Daten für
den Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ bereitstellt. Ab 2010 soll der
Indikatorwert alle zwei Jahre für die Berichterstattung aktualisiert werden. Die Größe
der Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert sowie der drei Unterkategorien wird
aus der Stichprobe für ganz Deutschland hochgerechnet und in Prozent der gesamten Landwirtschaftsfläche angegeben. Hierfür wird die Landwirtschaftsfläche über
das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem (ATKIS) bestimmt.
53
Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert
Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (High Nature Value Farmland)
Themenfelder B 2.4 Landwirtschaft,
C 6 Land- und Forstwirtschaft
der NBS
Anteil der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert in %
22
Zielwert von 19 %
im Jahr 2015
20
Definition
Anteil der Landwirtschaftsflächen mit
hohem Naturwert (High Nature Value
Farmland) an der gesamten Landwirtschaftsfläche
Zielwert
Bis zum Jahr 2015 sollen HNVFarmland-Flächen mindestens 19 %
der Landwirtschaftsfläche bedecken.
Kernaussage
Im Jahr 2009 betrug der Anteil der
Landwirtschaftsflächen mit äußerst
hohem Naturwert 2,2 %, mit sehr hohem Naturwert 4,5 % und mit mäßig
hohem Naturwert 6,3 % (HNVFarmland-Flächen mit einem Gesamtanteil von 13,0 %). Um das Ziel bis
zum Jahr 2015 zu erreichen, müssen
gezielt Maßnahmen zur Förderung der
biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ergriffen werden.
18
16
14
13,0
12
2,2
10
4,5
8
6
4
6,3
2
0
2009
-
2010
Der aktuelle Wert
liegt noch weit vom
Zielbereich entfernt.
2011
2012
mäßig hoch
Zi l
t
2013
2014
sehr hoch
R ih 5
2015
äußerst hoch
Grafik: BfN (2010), Daten: BfN und Bundesländer (2010)
54
Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert
Aussage: Die Kartierungsergebnisse aus dem Jahr 2009 liefern einen Indikatorwert
von 13,0 % Anteil der HNV-Farmland-Flächen an der gesamten Landwirtschaftsfläche. 2,2 % der Landwirtschaftsfläche wurden als Flächen mit äußerst hohem und
4,5 % als Flächen mit sehr hohem Naturwert eingestuft. Da Flächen mit sehr hohem
und äußerst hohem Naturwert von herausragender Bedeutung für den Schutz der
biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft sind, ist künftig durch eine verbesserte
Honorierung der Leistungen der Landwirte insbesondere die Erhaltung und Ausweitung dieser Bereiche zu entwickeln. Mit 6,3 % Flächenanteil wurde knapp die Hälfte
der HNV-Farmland-Fläche als Landwirtschaftsfläche mit mäßig hohem Naturwert
eingestuft. Diese Flächen erfüllen die Anforderungen für eine Einordnung in die unterste Stufe des HNV-Farmland, da ihr Arten- und Strukturreichtum zwar höher ist
als bei Flächen, die nicht zu HNV-Farmland-Flächen zählen, aber im Verhältnis zu
den Flächen mit äußerst hohem und sehr hohem Naturwert nicht so stark ausgeprägt ist. Um den HNV-Farmland-Gesamtanteil bis 2015 auf 19 % zu erhöhen, sind
weiterhin große und gezielte Anstrengungen erforderlich. Hierzu könnten flankierend
zu anderen Maßnahmen Agrarumweltmaßnahmen, die umwelt- und naturverträgliche Produktionsformen in der Landwirtschaft honorieren, einen Beitrag leisten. Dabei sollten folgende Maßnahmen verfolgt werden:
–
–
–
–
–
–
Vermeidung weiteren Grünlandumbruchs,
Einrichtung von extensiv genutzten oder ungenutzten Pufferstreifen um Landschaftselemente und Äcker,
Erhaltung von Ackerbracheflächen auf Böden mit niedrigen Bodenpunkten
durch gezieltes Brachemanagement,
Erhöhung des Umfangs des Vertragsnaturschutzes zur Sicherung artenreicher,
agrarisch geprägter Offenlandlebensräume,
Integration von Extensivflächen (u. a. gemanagte Naturschutzbrachen, Blühstreifen, Pufferstreifen entlang von naturnahen Biotopen) in leistungsfähige
konventionelle und ökologische Nutzungssysteme,
Nutzungsextensivierungen auf geeigneten Grünlandflächen.
Um bei der Umsetzung dieser Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe
zu erhalten, ist im Falle wirtschaftlicher Einbußen ein finanzieller Ausgleich für die
Bewirtschafter bereitzustellen.
55
Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft
2.3.4
Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft
Marginalspalte:
[Der Indikator bilanziert das Ausmaß der Gefährdung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft
am Beispiel einheimischer Rassen ausgewählter Nutztierarten.]
Die moderne Tier- und Pflanzenzucht konzentriert sich auf wenige Leistungsrassen
der Nutztiere und ertragreiche Pflanzensorten, um sich den heutigen Marktanforderungen anzupassen. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass die genetische Vielfalt
der genutzten Pflanzen- und Tierressourcen weltweit rapide abnimmt. Auch in
Deutschland verringert sich der Anteil traditioneller Kulturpflanzensorten, so genannter Hof- und Landsorten. Ebenso werden bei den Nutztieren die einheimischen, oft
regionaltypischen Rassen durch wenige, auf hohe Leistung und weltweite Nutzung
gezüchtete Rassen verdrängt. In der aktuellen deutschen Roten Liste der bedrohten
Nutztierrassen werden von den 65 einheimischen Rassen der Arten Pferd, Rind,
Schwein, Schaf und Ziege 54 als „gefährdet“ bzw. „zur Beobachtung“ eingestuft. Mit
dem Verlust dieser pflanzen- und tiergenetischen Vielfalt verarmen die historisch
gewachsenen Kulturlandschaften und es geht ein für die Züchtung bedeutendes
genetisches Potenzial verloren. In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
wird daher die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der regionaltypischen genetischen Vielfalt von Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten angestrebt.
Marginalspalte:
[„Die regionaltypische genetische Vielfalt von Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten bleibt erhalten,
wird nachhaltig genutzt, bleibt als Lebens- und Zuchtgrundlage verfügbar und bereichert das Landschaftsbild sowie die landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktpalette.“ (BMU 2007: 30)]
Bund, Länder und weitere Beteiligte haben daher im Sektor der landwirtschaftlichen
Nutztierrassen das „Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland“ entwickelt, welches 2003 von der
Agrarministerkonferenz verabschiedet wurde (Neuauflage: BMELV 2008). Es dient
als Leitlinie für ein abgestimmtes Zusammenwirken aller Beteiligten. Die Maßnahmen des Fachprogramms beziehen sich derzeit auf Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Kaninchen sowie landwirtschaftlich genutzte Geflügelarten.
Marginalspalte:
[Der Begriff „einheimisch“ wird im Tierzuchtgesetz (§3 Abs. 4) definiert: „Einheimisch ist eine Rasse, für
die auf Grund in Deutschland vorhandener Tierbestände erstmals ein Zuchtbuch begründet worden ist
und seitdem oder, sofern die Begründung weiter zurückliegt, seit 1949 in Deutschland geführt wird.
Eine Rasse kann ferner von der zuständigen Behörde als einheimisch anerkannt werden, soweit das
Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet worden ist, aber für diese Rasse 1. nur noch in
Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein Zuchtprogramm durchgeführt wird oder 2. mindestens seit
1949 auf Grund dort vorhandener Tierbestände in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein eigenständiges Zuchtprogramm durchgeführt wird.“]
56
Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft
Indikator: Der Indikator „Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft“ gibt Auskunft
über das Ausmaß der Gefährdung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft. Er
fasst hierfür die Angaben zur Gefährdung der fünf wichtigsten Nutztierarten (Pferd,
Rind, Schwein, Schaf und Ziege) zusammen. Datengrundlage ist die Einstufung der
Rassen in Rote-Liste-Kategorien nach der Roten Liste der gefährdeten einheimischen Nutztierrassen in Deutschland. Im Nationalen Fachprogramm zur Erhaltung
und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland wurden dazu
vier Rote-Liste-Kategorien definiert, die ein System abgestufter Gefährdungsgrade
bilden.
Die Bundesregierung strebt in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt an,
dass gefährdete Nutztierrassen zu sichern sind. Die Gesamtzahl der einheimischen
Nutztierrassen soll nicht sinken. Hieraus ergibt sich als Ziel, das Ausmaß der Gefährdung der Nutztierrassen insgesamt zu verringern.
Aufbau: Der Indikator stellt eine national modifizierte Form des europäisch abgestimmten SEBI 2010-Indikators „Livestock genetic diversity“ dar. Als Datengrundlage dienen die von den Züchtervereinigungen und herdbuchführenden Stellen zur
Verfügung gestellten Bestandszahlen für die einzelnen Nutztierrassen die vom Informations- und Koordinationszentrum Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) zusammengeführt werden. Für die
Berechnung des Indikators wird die Einstufung der Rassen in die Rote-ListeKategorien der Roten Liste der gefährdeten einheimischen Nutztierrassen in
Deutschland ausgewertet (BLE 2010).
Als Maß für die Gefährdung einer Rasse dient die effektive Populationsgröße (Ne).
Die effektive Populationsgröße gibt den Verlust der genetischen Vielfalt (pro Generation) innerhalb der betrachteten Population wieder. Dieser Wert kann mit verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt werden, die je nach Situation der einzelnen Rasse stark unterschiedlich ausfallen können. Die letztendliche Einteilung in
die Gefährdungskategorien wird derzeit vom Fachbeirat für tiergenetische Ressourcen des BMELV vorgenommen. Es werden vier Rote-Liste-Kategorien unterschieden: (1) Phänotypische Erhaltungspopulationen (PERH): Diese Rassen können aus
tierzuchtwissenschaftlicher Sicht nur noch als Rudimente verstanden werden, der
kulturelle Wert solcher Rassen ist jedoch unbestritten; (2) Erhaltungspopulationen
(ERH): stark existenzgefährdete Populationen; (3) Beobachtungspopulationen
(BEO): gefährdete Populationen; (4) nicht gefährdete Rassen.
57
Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft
Der Indikator zeigt den prozentualen Anteil gefährdeter einheimischer Rassen der
Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Dabei kann sich die Gesamtzahl der
bilanzierten Rassen über die Zeit verändern, wenn neue Rassen hinzutreten oder
Rassen aussterben. Der Indikator soll künftig regelmäßig fortgeschrieben werden.
Aussage: Der Indikator zeigt, dass der Anteil gefährdeter einheimischer Rassen der
Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen im Jahr 2010 mit etwas mehr als
83 % sehr hoch ist. Dennoch ist es als positiv zu sehen, dass im betrachteten Zeitraum keine einheimische Großtierrasse in Deutschland ausgestorben ist. Der leichte
Anstieg beim Gefährdungsanteil zwischen 2006 und 2010 ist auf die Neubeschreibung zweier einheimischer Rassen zurückzuführen, die als gefährdet eingestuft
wurden. Innerhalb der Gefährdungsstufen lässt sich eine leichte Verschiebung in
Richtung geringerer Gefährdung ablesen. So konnte durch die Erhaltungsprogramme der letzten 10 Jahre erreicht werden, dass sich der Anteil der als Phänotypische
Erhaltungspopulation eingestuften Rassen um rund 4 % reduzierte.
Der Handlungsbedarf unterscheidet sich bei den verschiedenen Nutztierarten deutlich. So spielt beispielsweise bei Rindern das Vermarktungspotenzial von Produkten
aus einheimischen Rassen bereits eine wichtige Rolle. In der Schafhaltung gibt es
hingegen noch größere Probleme, durch die Vermarktung rassetypischer Produkte
die Erhaltung einzelner Rassen substanziell abzusichern. Zusätzlich steht hinter
dem gleichbleibend hohen Anteil gefährdeter Schafrassen eine starke Abnahme der
Schafhalter und der Gesamtschafpopulation in Deutschland. Somit bleibt die Herausforderung, artspezifisch für eine nachhaltige Nutzung und langfristige Erhaltung
der einheimischen Rassen zu sorgen.
Die Situation in der Tierzucht ist nur in sehr eingeschränktem Maße auf andere Sektoren genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft übertragbar. Deshalb wird derzeit an der Entwicklung weiterer spezifischer Indikatoren vor allem zur Kennzeichnung der Situation in der Pflanzenzüchtung gearbeitet, um künftig ein umfassendes
Bild über die genetische Vielfalt in der Landwirtschaft zu erhalten.
58
Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft
Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft
Anteil gefährdeter einheimischer Nutztierrassen der Pferde, Rinder, Schweine, Schafe
und Ziegen (% )
100
17,5
Themenfelder
der NBS
B 1.1.4 Genetische Vielfalt von wildlebenden und domestizierten Arten,
B 2.4 Landwirtschaft, C 2 Artenschutz
und genetische Vielfalt, C 6 Land- und
Forstwirtschaft
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über das
Ausmaß der Gefährdung genetischer
Ressourcen in der Landwirtschaft am
Beispiel der fünf wichtigsten Nutztierarten (Pferd, Rind, Schwein, Schaf
und Ziege).
Qualitätsziel
Gefährdete Nutztierrassen sind zu
sichern. Das Ausmaß der Gefährdung
der Nutztierrassen soll insgesamt verringert werden.
Kernaussage
Der Anteil gefährdeter einheimischer
Rassen (BEO, ERH, PERH) ist im
Jahr 2010 mit etwas mehr als 83 %
sehr hoch. Es müssen gezielt Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdungssituation ergriffen werden.
NG
16,9
BEO
ERH
80
PERH
27,0
30,8
60
40
34,9
35,4
20
20,6
16,9
2006
2010
0
2015
2020
NG: Nicht gefährdete Rassen
BEO (Beobachtungspopulationen): Gefährdete Populationen
ERH (Erhaltungspopulationen): Stark existenzgefährdete Populationen
PERH (Phänotypische Erhaltungspopulationen): Nur noch als Rudimente vorhandene Rassen
Grafik: BfN (2010), Daten: BLE (2010)
59
Gentechnik in der Landwirtschaft
2.3.5
Gentechnik in der Landwirtschaft
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über das Ausmaß potentieller Wechselwirkungen des Einsatzes der Gentechnik in der Landwirtschaft mit der biologischen Vielfalt.]
Die Folgen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) für die Umwelt sind komplex und werden in der Gesellschaft kontrovers diskutiert. Die Gentechnik ermöglicht es, Gene zu verändern und weitgehend unabhängig von natürlichen Artgrenzen von einem Organismus auf einen anderen zu übertragen, und
durch die veränderte Genausstattung neue Eigenschaften auszuprägen. Die GVP
treten auf den Anbauflächen und in deren Umgebung mit wild lebenden Pflanzen
und Tieren in Wechselwirkungen. Risiken können sich – auch nach Zulassung –
aufgrund unvorhergesehener Folgen neuer Eigenschaften der GVP und komplexer
Wechselwirkungen mit anderen Organismen im Freiland ergeben.
Indikator: Der Indikator bilanziert die Größe aller gemeldeten GVP-Anbauflächen.
Er liefert Informationen, die dazu beitragen sollen, Entwicklungen bei der Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft in Umfang und Bedeutung zu bewerten.
Der Indikator erfüllt damit eine wichtige Aufgabe im Aktionsfeld „Biologische Sicherheit und Vermeidung von Faunen- und Florenverfälschung“ der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt.
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt setzt sich die Bundesregierung
verschiedene Ziele mit Bezug zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO):
Auch in Zukunft muss sichergestellt sein, dass bei der Freisetzung und Nutzung von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) keine Gefahren für wild lebende Arten zu erwarten sind. Von GVO soll auch künftig keine Gefährdung der biologischen
Vielfalt, insbesondere in Schutzgebieten, ausgehen. Neben diesen allgemeinen
Qualitätszielen können für den Indikator derzeit keine konkreten Ziel- bzw. Höchstwerte festgelegt werden, da die teilweise lückenhaften, teilweise umstrittenen Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu den Auswirkungen des GVPAnbaus auf die biologische Vielfalt noch keine ausreichende Basis für eine solche
Normensetzung liefern.
Marginalspalte:
[„Wir streben Folgendes an: … Auch in Zukunft sicher stellen, dass bei der Freisetzung und Nutzung
von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) keine Gefahr für wildlebende Arten zu erwarten ist
… .“ (BMU 2007: 28)]
[„Von GVO geht auch in Zukunft keine Gefährdung für die biologische Vielfalt, insbesondere in Schutzgebieten, aus.“ (BMU 2007: 47)]
60
Gentechnik in der Landwirtschaft
Aufbau: Die Datengrundlage für den Indikator ist das Standortregister, das vom
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geführt wird
und im Internet zugänglich ist. Jedes Jahr müssen Landwirte, die beabsichtigen
GVP anzubauen, in einer Mitteilung an das BVL angeben, auf welchen Flurstücken
der Anbau eines bestimmten Organismus (z. B. Mais) mit einem bestimmten spezifischen Erkennungsmarker (z. B. MON-00810-6) stattfindet.
Der Indikator stellt die Summe der dem BVL gemeldeten GVP-Anbauflächen laut
Standortregister dar. Zur Berechnung werden die GVP-Anbauflächen für die einzelnen Kulturarten getrennt (bis 2009 nur Mais) summiert. Die gesamte GVPAnbaufläche wird jährlich in Hektar bilanziert.
Aussage Der Indikator wurde für die gemeldeten GVP-Anbauflächen für die Jahre
seit Bestehen des Standortregisters (2005-2009) berechnet und bezieht sich auf
den Bt-Mais MON 810, die einzige für den kommerziellen landwirtschaftlichen Anbau zugelassene gentechnisch veränderte Kulturpflanze innerhalb dieses Zeitraums. In Deutschland wurde dieser Bt-Mais zwischen 2005 und 2009 auf einer
sehr kleinen Fläche angebaut. Die Anzahl der Standorte und die Flächengröße des
Anbaus nahmen von 2005 bis 2008 auf niedrigem Niveau kontinuierlich zu. In 2006
und 2007 hat sich die GVP-Anbaufläche gegenüber dem jeweiligen Vorjahreswert
jeweils fast verdreifacht. Der Anstieg ging im Jahr 2008 deutlich zurück. Der bisherige Höchstwert der GVP-Anbaufläche wurde im Jahr 2008 erreicht und betrug
3.180 ha verteilt auf 201 Standorte (0,15 % der gesamten Mais-Anbaufläche von
knapp 2,1 Mio. ha). Der Schwerpunkt des Anbaus lag bisher im Osten Deutschlands
(Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen). Seit 2009
wurde die Zulassung für Bt-Mais in Deutschland gemäß Art. 23 der EUFreisetzungsrichtlinie ruhen gelassen. Dies führte zu einem Rückgang der Anbaufläche auf 0 %.
61
Gentechnik in der Landwirtschaft
Gentechnik in der Landwirtschaft
GVP-Anbauflächen in Deutschland in ha
Themenfelder
der NBS
C 3 Biologische Sicherheit und Vermeidung von Faunen- und Florenverfälschung
Definition
Summe der gemeldeten GVPAnbauflächen
Qualitätsziel
Von GVO geht auch in Zukunft keine
Gefährdung der biologischen Vielfalt,
insbesondere in Schutzgebieten, aus.
Konkrete Ziel- bzw. Höchstwerte können für den Indikator derzeit nicht
festgelegt werden.
Kernaussage
Nach kontinuierlichem Zuwachs in
den Jahren 2005 bis 2008 sind die
GVP-Anbauflächen im Jahr 2009 aufgrund des Ruhens der Zulassung von
Bt-Mais der Sorte MON 810 wieder
auf Null gesunken.
4.000
3.500
3.180
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
0
2005
2006
2007
2008
2009
Grafik: BfN (2010), Daten: BVL (2009)
62
Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft
2.3.6
Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über die Entwicklung der Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft.]
In der Landwirtschaft werden Stickstoffverbindungen als Pflanzennährstoffe eingesetzt. Durch gezielte Düngung und Fruchtfolgegestaltung sollen die bei der Produktion den Böden entnommenen Nährstoffe ersetzt werden, um die Erträge, die Qualität von Ernteprodukten sowie die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu sichern. Nicht von
den Nutzpflanzen aufgenommene Stickstoffverbindungen führen jedoch – soweit sie
nicht in den landwirtschaftlichen Böden gespeichert werden – zur Belastung von
Grundwasser, Binnengewässern, Meeren und Landökosystemen sowie außerdem
zur Entstehung von Treibhausgasen und versauernden Luftschadstoffen. Stickstoffverbindungen gelangen nicht nur aus dem Pflanzenbau auf landwirtschaftlich genutzte Flächen (62 %), sondern auch aus weiteren Quellen wie der Tierproduktion
(33 %) sowie zu einem Anteil von 5 % über den Luftpfad bspw. aus Verkehr, Industrie und Haushalten.
Für die biologische Vielfalt stellt die eutrophierende und versauernde Wirkung von
Stickstoffeinträgen eine erhebliche Belastung dar. Nach den düngerechtlichen Regelungen dürfen Düngemittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden.
Diese besagt, dass Art, Menge und Zeitpunkt der Anwendung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens ausgerichtet werden. Die Anreicherung von Nährstoffen in Binnen- und Küstengewässern zeigt aber, dass diffuse Einträge u. a. von Stickstoffverbindungen insbesondere in Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher Bodennutzung und Viehhaltung nach wie vor zu hoch sind. Ebenso resultieren aus zu hohem
Düngemitteleinsatz insbesondere auf ackerbaulich genutzten Böden deutlich überhöhte Nitratgehalte im Grundwasser.
Die Bilanzierung des Stickstoffeinsatzes in der Landwirtschaft (Ackerbau und Tierhaltung) ist ein Indikator zur Dokumentation, Analyse und Bewertung der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung im weitesten Sinne. Er ist Bestandteil des
Indikatorensets der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und wird aktuell auch im
Indikatorenbericht 2010 zu dieser Strategie berichtet (STATISTISCHES BUNDESAMT
2010). Der Indikator steht in enger Beziehung zu den Indikatoren „Ökologischer
Gewässerzustand“ und „Eutrophierende Stickstoffeinträge“ der Nationalen Strategie
zur Biologischen Vielfalt.
Marginalspalte:
[„Stoffliche Einträge haben erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, da sie die Lebensund Standortbedingungen verändern.“ (BMU 2007: 80)]
63
Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft
Indikator: Der Indikator trifft Aussagen zur Entwicklung der Belastung der Umweltmedien und Lebensräume durch Stickstoff aus der Landwirtschaft. Dabei lässt der
Aggregationsgrad keine Aussagen über regionale Überschüsse zu, da er nach dem
Prinzip einer Gesamtbilanz errechnet wird. Er gibt dazu die Differenz an zwischen
Stickstoffflüssen in die Landwirtschaft und Stickstoffflüssen, die aus ihr herausgehen. Der Gesamtsaldo wird nach dem Prinzip der Hoftor-Bilanz berechnet, d. h.
Stickstoffflüsse im innerwirtschaftlichen Kreislauf werden – mit Ausnahme der inländischen Futtermittelerzeugung – nicht ausgewiesen. Die errechneten jährlichen
Stickstoffüberschüsse in kg/ha landwirtschaftlich genutzter Fläche sind Mittelwerte
für Deutschland und nicht für die Ebene der Betriebe.
Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse findet überwiegend in offenen Systemen und über einen langen Zeitraum statt. Zudem sind nicht alle Stickstoffverbindungen in gleicher Weise pflanzenverfügbar. Dies bedeutet, dass eingesetzte Stoffe, so auch Stickstoff, nicht vollständig ausgenutzt werden können. Zudem verbleiben mit den Ernterückständen N-Mengen auf dem Feld, die bei einigen Kulturarten
(z. B. Raps, Gemüse) erheblich sein können und im Stickstoffüberschuss enthalten
sind. Diese Ernterückstände sind für den Humusgehalt der Böden und somit für die
Bodenfruchtbarkeit wichtig. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung als
konkreten Zielwert festgelegt, die Stickstoffüberschüsse der landwirtschaftlichen
Produktion in der jährlichen Gesamtbilanz auf 80 kg/ha landwirtschaftlich genutzter
Fläche bis zum Jahr 2010 zu reduzieren. Darüber hinaus wird eine weitere Verringerung bis zum Jahr 2015 angestrebt.
Marginalspalte:
[„Die errechneten Stickstoffüberschüsse sind Mittelwerte für Deutschland und eine Maßzahl für die
potenziellen Einträge ins Grundwasser, in Oberflächengewässer und in die Luft.“ (BMU 2007: 131)]
[In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt setzt die Bundesregierung folgende Ziele fest:
„Verringerung des Stickstoffüberschusses in der Gesamtbilanz bis 2010 auf 80 kg/ha, angestrebt
wird eine weitere Verringerung bis 2015“ (BMU 2007: 48).]
64
Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft
Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft
Stickstoffüberschüsse in kg / ha landwirtschaftlich genutzter Fläche
160
Themenfelder
der NBS
B 2.4 Landwirtschaft
C 6 Land- und Forstwirtschaft
C 10 Versauerung und Eutrophierung
Definition
Differenz zwischen Stickstoffflüssen in
die Landwirtschaft und Stickstoffflüssen aus der Landwirtschaft (Gesamtsaldo nach dem Prinzip der HoftorBilanz)
Zielwert
Bis zum Jahr 2010 sollen die Stickstoffüberschüsse in der Gesamtbilanz
auf 80 kg/ha landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr verringert werden.
Darüber hinaus wird eine weitere Verringerung bis zum Jahr 2015 angestrebt.
Kernaussage
Von 1991 bis 2007 ist der Stickstoffüberschuss von 132 kg/ha und Jahr
auf 105 kg/ha und Jahr gesunken
(gleitendes Dreijahresmittel). Der aktuelle Wert liegt noch weit über dem
angestrebten Zielwert von 80 kg/ha
und Jahr.
140
120
105
100
Zielwert von
80 kg/ha im
Jahr 2010
80
60
40
20
0
1990*
1995
Statistisch
signifikanter Trend
hin zum Zielwert
2000
-
Der aktuelle Wert
liegt noch weit vom
Zielbereich entfernt.
2005
2010
Indikatorwert
Gleitendes Dreijahresmittel
* Datenbasis für das Jahr 1990 zum Teil unsicher, § Datenbasis für das Jahr 2008
teilweise vorläufig
Grafik: BfN (2010), Daten: Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde, Julius Kühn-Institut und Institut für Landschaftsökologie und
Ressourcenmanagement, Universität Gießen (2010)
65
Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft
Aufbau: In einer Gesamtbilanz wird die Menge der Stickstoffverbindungen, die jährlich in die Landwirtschaft hinein- und hinausfließen berechnet oder näherungsweise
abgeschätzt (Abb. 3). Dabei werden Stickstoffzufuhren mit Düngemitteln, durch atmosphärische Deposition, biologische Stickstofffixierung, mit Saat- und Pflanzgut
sowie mit Futtermitteln aus inländischer Erzeugung und aus Importen berücksichtigt.
Die Stickstoffabfuhr enthält nur Stickstoff aus pflanzlichen und tierischen Marktprodukten.
Wichtige Einzeldaten stammen aus den Agrarstrukturerhebungen des Statistischen
Bundesamtes sowie aus den Statistischen Jahrbüchern über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des BMELV. Bestands- bzw. Vorratsänderungen (u. a. Viehzahlen, Dünge- und Futtermittel) auf Betriebsebene werden nicht berücksichtigt. Liegen
keine exakten Erhebungen vor (z. B. für gasförmige Verluste), werden Näherungswerte verwendet.
Die Methodik zur Bilanzierung des Indikators wurde auf Bundesebene überarbeitet,
und die Daten des gesamten Berichtszeitraums wurden auf dieser Grundlage neu
berechnet. Als maßgebliche Zeitreihe dient das gleitende Dreijahresmittel bezogen
auf das jeweils mittlere Kalenderjahr. Durch die Mittelung werden u. a. die nicht zu
beeinflussenden witterungs- und marktabhängigen jährlichen Schwankungen in der
Darstellung des Indikatorverlaufs abgemildert.
Abb. 3:
Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft (BACH &
FREDE 2005: 14)
66
Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft
Aussage: Von 1991 bis 2007 ist der Stickstoffüberschuss von 132 kg/ha und Jahr
auf 105 kg/ha und Jahr gesunken (gleitendes Dreijahresmittel). Das entspricht einem Rückgang gegenüber 1991 um etwas mehr als 20 %. Allerdings liegt der aktuelle Wert noch weit über dem angestrebten Zielwert von 80 kg/ha und Jahr.
Der deutliche Rückgang der Stickstoffüberschüsse zu Beginn der Zeitreihe resultierte aus den abnehmenden Tierbeständen in den neuen Bundesländern. Der im Verlauf der Zeitreihe nur noch schwache weitere Rückgang seit 1993 beruht auf Effizienzgewinnen bei der Stickstoffnutzung (Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion und eine höhere Futterverwertung bei Nutztieren). Während sich die Stickstoffzufuhr zwischen 1991 und 2007 nur wenig verringerte (auf 193 kg/ha und Jahr
bzw. um -4,5 %), ist die Stickstoffabfuhr seit 1991 um 27 % (auf 88 kg/ha und Jahr)
angestiegen. Analysen von Betriebsdaten belegen, dass hohe Überschüsse vor
allem in Betrieben mit hohem Viehbesatz anfallen. Es zeigt sich auch, dass selbst in
Vieh haltenden Betrieben mit vergleichbarer Produktionsstruktur eine hohe Bandbreite unterschiedlicher Stickstoffüberschüsse auftritt. Dies lässt darauf schließen,
dass weitere Minderungspotenziale bestehen, um die Effizienz der Stickstoffnutzung
zu verbessern, z. B. durch Optimierung des betrieblichen Nährstoffmanagements,
standortabgestimmte Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten
und einen Tierbesatz, der die Verwertung der anfallenden organischen Dünger auf
den zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nach guter fachlicher
Praxis zulässt.
67
Eutrophierende Stickstoffeinträge
2.3.7
Eutrophierende Stickstoffeinträge
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt aufgrund der Überschreitungen der Belastungsgrenzen durch eutrophierende Stickstoffeinträge.]
Stickstoffverbindungen gelangen aus verschiedenen Quellen der Industrie, des
Verkehrs, der Haushalte und der Landwirtschaft in die Atmosphäre. Dort können sie
über weite Strecken als Gas oder als mikroskopisch kleine Teilchen (Aerosole)
verfrachtet werden. Durch Absinken, Aufprall, Regen oder Kondensation erreichen
diese Verbindungen wieder die Erdoberfläche. Besonders Lebensräume, die von
Natur aus nährstoffarm sind, und die dort vorkommenden Pflanzen und Tiere
werden durch die Anreicherung von Stickstoffverbindungen (Eutrophierung)
geschädigt. In der Folge kommt es zur Verdrängung der an Magerstandorte
angepassten Pflanzen durch nährstoffliebende Arten. Indirekt sind hiervon auch
viele Tierarten betroffen, die an bestimmte Pflanzenarten gebunden sind. Die
biologische Vielfalt kann auf diese Weise nicht nur in terrestrischen, sondern auch in
aquatischen Ökosystemen geschädigt werden, da überschüssige Stickstoffverbindungen durch Ausspülung in die Gewässer gelangen.
Marginalspalte:
[„Mehr als die Hälfte der Gefäßpflanzen ist nur unter nährstoffarmen Bedingungen konkurrenzfähig und
damit durch hohe Stickstoffeintragsraten in ihrem Bestand gefährdet.“ (BMU 2007: 80)]
[Stoffliche Einträge haben erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, da sie die Lebens- und
Standortbedingungen verändern (BMU 2007: 80).]
[Weltweit wird in Zukunft eine steigende Belastung durch eutrophierende Stickstoffeinträge erwartet
(MEA 2005: 8 ff).]
Ökosystemspezifische Belastungsgrenzen für den Eintrag von Schad- oder Nährstoffen über die Atmosphäre werden international als Critical Loads (CL) bezeichnet.
Werden diese Grenzen eingehalten oder unterschritten, sind nach heutigem Wissen
weder akut noch langfristig Schädigungen der betroffenen Ökosysteme zu erwarten.
Es kann allerdings Jahrzehnte dauern, bis Ökosysteme sichtbar geschädigt werden,
und umgekehrt ebenso lange, bis sie sich von langjährigen Überschreitungen
wieder erholen. Da Stoffe in der Atmosphäre weiträumig und grenzüberschreitend
verfrachtet werden, gibt es verschiedene Vereinbarungen auf internationaler Ebene
mit dem Ziel einer Verminderung der ausgestoßenen Mengen bestimmter Substanzen. Sowohl die NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive) der EU als
auch das Göteborg-Protokoll der CLRTAP (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution) definieren für 2010 nationale Höchstmengen der Emission von
Ammoniak und Stickstoffoxiden.
68
Eutrophierende Stickstoffeinträge
Eutrophierende Stickstoffeinträge
Anteil der bewerteten Flächen empfindlicher Ökosysteme ohne Überschreitung der
Critical Loads für Eutrophierung durch Stickstoffeinträge in %
Zielwert von 100 %
im Jahr 2020
100
Themenfelder
der NBS
B 3.1 Flächendeckende diffuse Stoffeinträge, C 10 Versauerung und Eutrophierung
Definition
Anteil der bewerteten Flächen empfindlicher
Ökosysteme ohne Überschreitungen ökosystemspezifischer Belastungsgrenzen für
eutrophierende Stickstoffeinträge (Critical
Loads of Nutrient Nitrogen)
Zielwert
Flächendeckende Einhaltung der Belastungsgrenzen für empfindliche Ökosysteme
bis zum Jahr 2020
Kernaussage
Im Jahr 2004 wurden nur auf 4,3 % der bewerteten Flächen empfindlicher Ökosysteme die Belastungsgrenzen eingehalten.
Während luftgetragene Stickstoffeinträge
aus Verkehr und Industrie von 1990 bis
2004 abgenommen haben, weisen die Ammoniakemissionen und daraus folgende
Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft
bislang keinen Abwärtstrend auf.
80
60
40
20
4,3
0
1990
--
1995
2000
2004
Der aktuelle Wert
liegt noch sehr weit vom
Zielbereich entfernt.
2020
keine Überschreitung
Grafik: BfN (2010), Daten: UBA (2008)
69
Eutrophierende Stickstoffeinträge
Indikator: Der Indikator bilanziert den Anteil der bewerteten Flächen empfindlicher
Ökosysteme ohne Überschreitungen ökosystemspezifischer Belastungsgrenzen für
eutrophierende Stickstoffeinträge (Critical Loads of Nutrient Nitrogen). Entsprechend
der Zielsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird bis zum Jahr
2020 eine flächendeckende Einhaltung der Belastungsgrenzen für empfindliche
Ökosysteme angestrebt. Denn nur im Falle einer Einhaltung oder Unterschreitung
dieser kritischen Belastungsgrenzen sind nach heutigem Wissen weder akut noch
langfristig Schäden an den betroffenen empfindlichen Ökosystemen zu erwarten.
Marginalspalte:
[Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt legt als Ziel für flächendeckende diffuse Stoffeinträge
fest: „Bis zum Jahre 2020 werden die Belastungswerte (critical loads und levels) für Versauerung,
Schwermetall- und Nährstoffeinträge (Eutrophierung) und für Ozon eingehalten, so dass auch empfindliche Ökosysteme nachhaltig geschützt sind.“ (BMU 2007: 54)]
Aufbau: Ökosystemspezifische Belastungsgrenzen geben an, welche Menge eines
Stoffes pro Fläche und Zeitspanne nach aktuellem Wissensstand in einem bestimmten Ökosystem deponiert werden kann, ohne dass auf lange Sicht Schäden auftreten. Stoffeinträge dürfen also langfristig gerade noch so hoch sein, dass die Stoffe
durch interne Prozesse gespeichert oder aufgenommen werden können bzw. in
unbedenklicher Größe wieder aus dem System herausgelangen. Zwischen Ein- und
Austrägen eutrophierender Stickstoffverbindungen ist somit die Einstellung eines
Gleichgewichtes erforderlich. Dabei sind zeitweilige Abweichungen vom Gleichgewichtszustand tolerierbar, solange das System aus sich selbst heraus regenerationsfähig bleibt.
Als empfindliche Ökosysteme in Hinblick auf eutrophierende Stickstoffeinträge gelten u. a. folgende Typen der Landnutzung: nährstoffarme Wiesen und Weiden,
Laub-, Nadel- und Mischwälder, grundwasserbeeinflusstes natürliches Grünland,
Heiden und Moorheiden, Sümpfe und Torfmoore. Um die spezifischen Belastungsgrenzen für diese Ökosystemtypen festzulegen, werden u. a. die Vegetationszusammensetzung, die Gesteinsart und der Bodenchemismus berücksichtigt. Folgende Daten werden herangezogen, um mit Hilfe von Modellierungen die Überschreitung der Belastungsgrenzen für eutrophierende Stickstoffeinträge zu berechnen:
•
Bodenübersichtskarte Deutschlands (BÜK 1000) und Wald-BÜK,
•
Karte der mittleren jährlichen Sickerwasserrate aus dem Boden,
•
Karte der Landnutzungsverteilung (Corine Land Cover 2000),
•
Klimadaten Deutschlands.
Aussage: Im Jahr 2004 wurden nur auf etwas mehr als 4 % der betrachteten Flächen empfindlicher Ökosysteme die Belastungsgrenzen für eutrophierenden Stick-
70
Eutrophierende Stickstoffeinträge
stoff nicht überschritten. Der Anteil verbesserte sich aber schon deutlich seit 1990,
als die Grenzen lediglich auf 0,02 % der Fläche eingehalten wurden. Der Flächenanteil mit geringen Überschreitungen (weniger als 10 kg N pro ha und Jahr) sank
von 2000 bis 2004 von 22,0 % auf 7,8 %. Der Flächenanteil mit sehr hohen Überschreitungen (mehr als 30 kg N pro ha und Jahr) stieg in diesem Zeitraum von
10,4 % auf 22,7 % deutlich an. Die Verteilung der Werte in Deutschland im Jahr
2004 zeigt Abb. 4.
Abb. 4:
Überschreitung der Belastungsgrenzen für eutrophierenden Stickstoff im Jahr 2004 (UBA 2008)
Die Überschreitungen der Belastungsgrenzen durch lang anhaltende sowie aktuelle
Einträge von Stickstoffverbindungen zeigen die Wahrscheinlichkeit von Schäden in
den betroffenen empfindlichen Ökosystemen an. Die Flächensignaturen auf der
Karte stellen dar, um wie viel die Belastungsgrenzen auf bestimmten Flächen im
Modell überschritten werden. Die angezeigte Wahrscheinlichkeit bedeutet nicht,
dass im betrachteten Jahr biologische Wirkungen sichtbar oder Schädigungen tat-
71
Eutrophierende Stickstoffeinträge
sächlich festgestellt wurden. Dies ist u. a. dadurch begründet, dass negative Auswirkungen mit großer zeitlicher Verzögerung eintreten können.
Während Stickstoffeinträge aus Verkehr und Industrie in den Jahren von 1990 bis
2004 abgenommen haben, weisen die Ammoniakemissionen und daraus folgende
Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft bislang keinen Abwärtstrend auf. Die durch
nationale und internationale Luftreinhaltemaßnahmen erreichten Verbesserungen in
Hinblick auf Eutrophierungen sind im Vergleich zu den Erfolgen bei versauernden
Einträgen gering. Um die Belastungsgrenzen bis zum Jahr 2020 einzuhalten, sind
künftig große Anstrengungen erforderlich. Insbesondere im Bereich der Landwirtschaft müssen Ammoniakemissionen weiter reduziert werden. Dies kann u. a. durch
angepasste, stickstoffreduzierte Fütterungsverfahren, geeignete Lagerung, emissionsarme Ausbringung und möglichst kurze Einarbeitungszeiten von Wirtschaftsdüngern erreicht werden.
Eine Neuberechnung der bereits bilanzierten Werte und der folgenden Jahreswerte
findet derzeit im Auftrag des Umweltbundesamtes statt. Dabei werden u. a. Critical
Loads im Rahmen des Luftreinhalteübereinkommens der UNECE (United Nations
Economic Commission for Europe) sowie hochauflösende Depositionsdaten nach
dem internationalen Stand des Wissens aktualisiert. Die Ergebnisse werden noch
für das Jahr 2010 erwartet.
72
Nachhaltige Forstwirtschaft
2.3.8
Nachhaltige Forstwirtschaft
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über den Schutz der biologischen Vielfalt durch nachhaltige Forstwirtschaft.]
Knapp ein Drittel der Landfläche Deutschlands ist mit Wäldern bedeckt. Wälder beherbergen eine große Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Jedoch sind zahlreiche
Tier- und Pflanzenarten, die in Wäldern vorkommen, gefährdet, vom Aussterben
bedroht oder bereits ausgestorben. Struktur und Funktion der Wälder im Landschaftshaushalt sowie Vorkommen und Häufigkeit von Tier- und Pflanzenarten werden auf dem überwiegenden Teil der Flächen von forstwirtschaftlichen Nutzungen
geprägt. Nach wie vor sind Fichten (28 %) und Kiefern (23 %) die häufigsten Baumarten, während sie von Natur aus nur wenige Prozent der Waldgesellschaften prägen würden. Eine naturnahe Zusammensetzung der Baumarten findet sich auf ca.
35 % der Waldfläche. 73 % der Wälder sind Mischwälder, ca. 46 % der Wälder setzen sich aus einschichtigen Bestockungen zusammen, ca. 45 % sind zweischichtig
und ca. 9 % sind mehrschichtig aufgebaut. Naturnahe Wälder weisen je nach Waldtyp und Standort neben standortgerechten, einheimischen Baumarten auch eine
ausgeprägte Stufung der Vegetation, einen ausreichenden Alt- und Totholzanteil
sowie zahlreiche Kleinstrukturen auf, die spezialisierten Arten Lebensraum bieten.
Marginalspalte:
[Die Bundesregierung formuliert als Ziel für die Zukunft: „Die Wälder in Deutschland weisen eine hohe
natürliche Vielfalt und Dynamik hinsichtlich ihrer Struktur und Artenzusammensetzung auf und faszinieren die Menschen durch ihre Schönheit. Natürliche und naturnahe Waldgesellschaften haben deutlich
zugenommen. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder erfolgt im Einklang mit ihren ökologischen
und sozialen Funktionen.“ (BMU 2007: 31)]
Um die biologische Vielfalt in Wäldern zu erhalten und zu fördern, sollen umweltund naturverträgliche Formen der Forstwirtschaft verstärkt umgesetzt werden. Die
Forstwirtschaft hat die Vorteile naturnaher Waldbewirtschaftung selbst erkannt und
arbeitet zielstrebig an ihrer Umsetzung. Die Zertifizierung der Waldbewirtschaftung
kann ein wirksames Instrument darstellen, den Schutz der biologischen Vielfalt in
Wäldern zu stärken und eine gleichermaßen ökologisch, sozial und ökonomisch
nachhaltige Waldbewirtschaftung durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen sicherzustellen. In Deutschland gibt es zurzeit drei etablierte Zertifizierungssysteme für die Waldbewirtschaftung:
•
Das Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes
(PEFC) geht auf eine Initiative des Europäischen Waldbesitzerverbandes zurück. Es wurde 1999 auf Basis der EU-Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder Europas in Helsinki gegründet und weist mit rund 69 % der zertifizierten
Waldfläche den derzeit größten zertifizierten Flächenanteil in Deutschland auf.
73
Nachhaltige Forstwirtschaft
Das Zertifizierungssystem PEFC wird von zahlreichen Betrieben und Unternehmen der privaten, kommunalen und staatlichen Forst- und Holzwirtschaft unterstützt.
•
Der Forest Stewardship Council (FSC) wurde 1993, ein Jahr nach der Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ in Rio de Janeiro gegründet. FSC wird von Umwelt- und Naturschutzorganisationen (WWF, Greenpeace, NABU u. a.), Sozialverbänden (IG BAU, IG Metall u. a.) sowie zahlreichen Unternehmen der Privatwirtschaft unterstützt. Rund 4 % der zertifizierten Waldfläche werden nach den
Standards des FSC bewirtschaftet.
•
Das Naturland-Zertifikat wurde 1996 von Greenpeace, BUND, WWF und Robin
Wood entwickelt. Basis dieser Zertifizierung sind die Naturland Richtlinien zur
Ökologischen Waldnutzung. Die Vermarktung und Siegelvergabe werden im
Rahmen einer Gruppenzertifizierung nach FSC organisiert. Die nach Naturland
zertifizierten Waldflächen (rund 0,5 %) sind im Folgenden in den FSCFlächenangaben enthalten.
Marginalspalte:
[„Aus ökologischer Sicht besonders wertvolle alte Wälder (mit Bäumen älter als 180 Jahre) sind mit ca.
2 % Anteil an der Waldfläche kaum mehr vorhanden.“ (BMU 2007: 32)]
[In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt werden als Gründe für die Gefährdung von Arten
in Deutschland u. a. genannt: „Lokale Defizite bei der Waldbewirtschaftung (der zu geringe Anteil von
Alters- und Zerfallphasen sowie von Höhlenbäumen und Totholz, strukturarme Bestände, nicht standortgerechte Baumarten, unangepasste Forsttechnik und Holzernteverfahren).“ (BMU 2007: 17)]
Indikator: Der Indikator bilanziert die nach den derzeit etablierten Zertifizierungssystemen PEFC bzw. FSC zertifizierten Waldflächen anteilig an der Gesamtwaldfläche Deutschlands. Die Bundesregierung hat als Ziel festgelegt, dass bis zum Jahr
2010 80 % der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards zertifiziert
sein sollen (BMU 2007: 32).
Marginalspalte:
[Die Bundesregierung hat in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt als Ziel festgelegt: „Zertifizierung von 80 % der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards bis 2010“ (BMU 2007:
32).]
[„Bis zum Jahre 2020 haben sich die Bedingungen für die in Wäldern typischen Lebensgemeinschaften
(Vielfalt in Struktur und Dynamik) weiter verbessert. Bäume und Sträucher der natürlichen Waldgesellschaft verjüngen sich ganz überwiegend natürlich. Mit naturnahen Bewirtschaftungsformen werden die
natürlichen Prozesse zur Stärkung der ökologischen Funktionen genutzt. Alt- und Totholz sind in ausreichender Menge und Qualität vorhanden.“ (BMU 2007: 31)]
[„In der Forstwirtschaft setzt sich die Bundesregierung für eine naturnahe Waldbewirtschaftung möglichst auf der gesamten forstwirtschaftlich genutzten Fläche ein.“ (BMU 2007: 72)]
74
Nachhaltige Forstwirtschaft
Nachhaltige Forstwirtschaft
Anteil nach PEFC bzw. FSC zertifizierter Waldflächen
0
9
0
8
Zielwert von 80 %
im Jahr 2010
0
7
Themenfelder
der NBS
B 1.2.1 Wälder,
C 6 Land- und Forstwirtschaft
Definition
Anteil der nach PEFC bzw. FSC
zertifizierten Waldflächen an der
gesamten Waldfläche
Zielwert
80 % der Waldfläche trägt bis zum
Jahr 2010 ein Siegel, das nach
hochwertigen ökologischen Standards zertifiziert.
Kernaussage
Im Jahr 2009 waren 69 % der
Waldfläche nach PEFC und 4 %
der Waldfläche nach FSC zertifiziert. Der Gesamtwert liegt in der
Nähe des Zielbereiches. Um das
Ziel von 80 % zu erreichen, bedarf
es weiterer Zertifizierungen nach
hochwertigen ökologischen Standards.
69
0
6
0
5
0
4
0
3
0
2
0
1
0
4
0
1
0
2
9
0
0
2
Der aktuelle Wert
liegt in der Nähe
des Zielbereiches.
8
0
0
2
7
0
0
2
6
0
0
2
+
5
0
0
2
4
0
0
2
3
0
0
2
2
0
0
2
1
0
0
2
0
0
0
2
Statistisch signifikanter
Trend hin zum Zielwert
Anteil PEFC
Anteil FSC
Grafik: BfN (2010), Daten: BWI2 (2002), PEFC (2009), FSC (2009)
75
Nachhaltige Forstwirtschaft
Aufbau: Für die Berechnung des Indikators wird auf Daten der Zertifizierungsstellen
PEFC und FSC zurückgegriffen. Dabei ist zu beachten, dass Waldflächen gleichzeitig nach PEFC und FSC zertifiziert sein können. Das genaue Ausmaß der Flächenüberschneidungen ist derzeit nicht bekannt. Daher werden die Flächenangaben der
beiden Zertifizierungssysteme in der Abbildung nebeneinander dargestellt. Bezugsgröße für die Berechnung der Flächenanteile ist die Gesamtwaldfläche Deutschlands, die zuletzt durch die Bundeswaldinventur 2 (BWI 2) ermittelt wurde. Sie beträgt etwa 11,1 Mio. ha.
Aussage: Der Anteil nach PEFC zertifizierter Waldflächen lag im Jahr 2009 bei
69 %, der Anteil nach FSC zertifizierter Flächen bei 4 %. Da das Ausmaß an Überschneidungen derzeit nicht bekannt ist, kann der Gesamtwert nicht eindeutig bestimmt werden. Er lag in 2009 zwischen 69 % und 73 % und damit in der Nähe des
Zielbereiches. Betrachtet man die Entwicklung zertifizierter Waldflächen seit 2000,
so zeigte sich zu Beginn ein schneller Anstieg, der sich seit Mitte des Jahrzehnts
deutlich verlangsamt hat. Der Anteil der FSC-Flächen weist seit 2006 einen leichten
Rückgang auf. Über den gesamten bilanzierten Zeitraum seit 2000 ergibt sich ein
statistisch signifikanter Trend hin zum Zielwert von 80 %.
Um das Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu erreichen, sollten
insbesondere öffentliche Waldbesitzer ermutigt werden, sich im Sinne ihrer Vorbildfunktion nach hochwertigen ökologischen Standards zertifizieren zu lassen. Außerdem sollte eine Strategie entwickelt werden, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit
für einen verantwortungsvollen Einkauf von Holz und Holzprodukten zu stärken und
hierdurch die Nachfrage nach zertifiziertem Holz zu steigern.
76
Klimawandel und Frühlingsbeginn
2.4
Klimawandel
2.4.1
Klimawandel und Frühlingsbeginn
Marginalspalte:
[Der Indikator gibt Auskunft über die Verschiebung des phänologischen Frühlingsbeginns in Folge des
Klimawandels.]
Aufgrund des Klimawandels sind Veränderungen der biologischen Vielfalt nicht nur
weltweit, sondern auch in Deutschland zu erwarten. Hiervon können die Verbreitung
und Häufigkeit von Pflanzen und Tieren, die Zusammensetzung von Lebensgemeinschaften sowie Strukturen und Funktionen von Lebensräumen betroffen sein.
Bereits heute belegen statistische Auswertungen Zusammenhänge zwischen dem
Klimawandel und Veränderungen der Vorkommen von Arten in Deutschland.
Die Entwicklung vieler Organismen wird weniger durch kurzfristige Temperaturänderungen beeinflusst, als vielmehr durch den Temperaturverlauf über lange Zeitspannen hinweg – etwa Monate oder Jahre. Deshalb ist die Erfassung des jahreszeitlichen Entwicklungsganges von Pflanzen und Tieren durch sog. phänologische Beobachtungen dazu geeignet, langfristige Auswirkungen des Klimawandels auf die
biologische Vielfalt aufzuzeigen. Dabei sind die Auswirkungen der Klimaerwärmung
auf Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensgemeinschaften im Einzelnen komplex
und bisher erst in Ansätzen geklärt. Während z. B. bestimmte Vogelarten infolge
kürzerer Winter einen erhöhten Bruterfolg zeigen und somit vom Klimawandel profitieren, können sich phänologische Verschiebungen bei Pflanzenarten und deren
Bestäubern oder in Räuber-Beute-Beziehungen auch negativ auf die Bestandsentwicklung der beteiligten Arten auswirken.
Das phänologische Beobachtungsprogramm des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
umfasst zahlreiche Zeigerpflanzen, für die Datenreihen zum Teil seit 1951 vorliegen.
Damit werden phänologische Verschiebungen bundesweit präzise dokumentiert. Für
Aussagen zu Auswirkungen der Klimaerwärmung eignet sich insbesondere die phänologische Bestimmung des Beginns des Frühlings. Da zu dieser Jahreszeit die
Lufttemperatur eine hohe Variabilität zeigt und in der Regel noch weit unterhalb optimaler Bedingungen für Pflanzen liegt, führen steigende Temperaturen zu einer
messbar beschleunigten Pflanzenentwicklung.
Die Apfelblüte markiert den Beginn des phänologischen Vollfrühlings und kann zuverlässig und standardisiert erfasst werden. Die Entwicklung der Apfelbäume im
Frühling steht dabei stellvertretend für die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten,
die in ähnlicher Weise auf Veränderungen des Klimas am Beginn des Frühlings reagieren.
77
Klimawandel und Frühlingsbeginn
Marginalspalte:
[Der Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung wirken sich nicht nur auf den jahreszeitlichen Ablauf der Lebensvorgänge von Tieren und Pflanzen, auf deren Verbreitung und Wachstumsgeschwindigkeit sowie auf das Verhalten von Tieren aus. Sie sind auch eine Ursache für den Verlust an
biologischer Vielfalt (BMU 2007: 81).]
Indikator: Der Indikator „Klimawandel und Frühlingsbeginn“ stellt die zeitliche Verschiebung des Beginns der Apfelblüte (Beginn des phänologischen Vollfrühlings) in
Deutschland dar.
Als ein ambitioniertes Ziel zum Schutz des Klimas gilt eine Begrenzung der weltweiten Erwärmung der Erdatmosphäre auf höchstens 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Wert. Daraus kann kein konkreter Zielwert für den vorliegenden Indikator
abgeleitet werden. Allerdings ist grundsätzlich anzustreben, einer weiteren Verfrühung des Beginns des phänologischen Vollfrühlings durch eine konsequente Klimaschutzpolitik entgegenzuwirken.
Aufbau: Der Blütezeitpunkt von Apfelbäumen wird jährlich an ca. 1.200 Aufnahmepunkten in ganz Deutschland erfasst. Die zugehörigen Daten sammelt der Deutsche
Wetterdienst (DWD). Der Beginn der Apfelblüte wird in Tagen seit Jahresbeginn
bis zum Tag des Einsetzens der Blüte angegeben. Aus den an den DWD gelieferten Meldungen ergibt sich durch eine Mittelwertbildung ein deutschlandweiter Jahreswert. Zusätzlich werden sowohl eine lineare Trendlinie über den gesamten berichteten Zeitraum von 1951 bis 2009 als auch ein gleitendes Zehnjahresmittel
dargestellt.
Aussage: Die Apfelblüte zeigt über die Jahre hinweg eine starke Variabilität des
Eintrittsdatums. Das Datum schwankt zwischen dem 19. April (Tag 109) und dem
19. Mai (Tag 139). Der früheste Blühtermin liegt in den Jahren 1960, 1990 und
2007, der späteste im Jahr 1970. Im Jahr 2007 bedeutete dies, dass in weiten Teilen Deutschlands die Apfelblüte mehr als zwei Wochen früher, in einzelnen Gebieten sogar mehr als drei Wochen früher begann als im langjährigen Mittel von 1971
bis 2000 (Abb. 5). Der phänologische Frühlingsbeginn im Jahr 2009 fiel auf den
20. April und lag damit nur einen Tag nach dem frühesten Blütebeginn im gesamten
Bilanzierungszeitraum.
Das gleitende Zehnjahresmittel zeigt bis Ende der 1980er Jahre steigende Tendenzen und weist auf eine Verspätung des Frühlingsbeginns hin. Diese Tendenz kehrt
sich allerdings ungefähr im Jahr 1987 um. Ein abfallender Trend belegt seitdem eine
deutliche Verfrühung. Auch für den gesamten 59 Jahre umfassenden Beobachtungszeitraum von 1951 bis 2009 ist ein Trend zu einem früheren Eintrittsdatum zu
erkennen. Dabei verfrühte sich während der letzten 50 Jahre der Frühlingsbeginn im
Mittel um 1,66 Tage pro Dekade.
78
Klimawandel und Frühlingsbeginn
Klimawandel und Frühlingsbeginn
Tage seit Jahresbeginn
140
120
Themenfelder
der NBS
B 3.2 Klimawandel,
C 11 Biodiversität und Klimawandel
Definition
Der Indikator „Klimawandel und
Frühlingsbeginn“ stellt die zeitliche
Verschiebung des Beginns der
Apfelblüte (Beginn des phänologischen Vollfrühlings) unter dem Einfluss der Klimaerwärmung dar.
Qualitätsziel
Es ist grundsätzlich anzustreben,
einer weiteren Verfrühung des Beginns des phänologischen Vollfrühlings durch Maßnahmen zum Klimaschutz entgegenzuwirken.
Kernaussage
Seit dem Ende der 1980er Jahre
zeigt sich eine deutliche Verfrühung
des Beginns des phänologischen
Vollfrühlings. Dieser Termin fiel im
Jahr 2009 auf den 20. April und lag
damit nur einen Tag nach dem frühesten Blütebeginn im Bilanzierungszeitraum von 1951 bis 2009.
20. April
100
1951
1960
1970
1980
1990
2000
2009
Indikatorwert
Statistisch signifikanter
Trend weg vom Ziel
Gleitendes Zehnjahresmittel
Linearer Trend
Linear (Linearer Trend)
Grafik: BfN (2010), Daten: DWD (2009)
79
Klimawandel und Frühlingsbeginn
Abb. 5:
Beginn der Apfelblüte in Deutschland
Quelle: NATIONALATLAS (2008), verändert
Dieser Trend wird von anderen Untersuchungen bestätigt, die beim Einsetzen des
Blattaustriebes, der Blüte und der Fruchtreife verschiedener Pflanzen einen Trend
hin zu einem früheren Zeitpunkt im Jahresverlauf zeigen. Die signifikante Verfrühung des phänologischen Frühlingsbeginns spiegelt den Anstieg der gemessenen
Temperaturen in Deutschland während dieser Jahreszeit wider.
80
Bewusstsein für biologische Vielfalt
2.5
Gesellschaftliches Bewusstsein
2.5.1
Bewusstsein für biologische Vielfalt
Marginalspalte:
[Der Indikator bilanziert das Bewusstsein der Bevölkerung in Bezug auf die biologische Vielfalt.]
Um die biologische Vielfalt dauerhaft zu erhalten, bedarf es nicht nur großer Anstrengungen staatlicher Akteure, sondern auch einer breiten Zustimmung und Mitwirkung in der Gesellschaft. Alle Menschen in Deutschland sollten um die Bedeutung der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage heutiger und künftiger Generationen wissen. Weiterhin sollte sich jeder Einzelne aus diesem Wissen heraus für die
Erhaltung der biologischen Vielfalt persönlich verantwortlich fühlen und sein Handeln entsprechend ausrichten.
Sowohl das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological
Diversity, CBD) als auch die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt betonen
die große Bedeutung von Aufklärung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit.
So heißt es in Artikel 13 der CBD: „Die Vertragsparteien […] fördern und begünstigen das Bewusstsein für die Bedeutung der Erhaltung der biologischen Vielfalt und
die dafür notwendigen Maßnahmen sowie die Verbreitung dieser Thematik durch
die Medien und ihre Einbeziehung in Bildungsprogramme […]“. In der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt stellt die Bundesregierung fest: „Aktivitäten zur
Erhaltung der biologischen Vielfalt benötigen gesellschaftliche Unterstützung. Dazu
bedarf es handlungsorientierten Lernens sowohl im Bildungsbereich als auch in allen anderen Bereichen des Lebens“ (BMU 2007: 61).
Indikator: Der Indikator bildet das Bewusstsein der deutschsprachigen Wohnbevölkerung über 18 Jahre in Bezug auf die biologische Vielfalt ab und besteht aus drei
Teilindikatoren. Beim Wissensindikator geht es um die Bekanntheit des Begriffes
„biologische Vielfalt“ und um die Kenntnis von dessen Bedeutung. Der Einstellungsindikator beleuchtet die Wertschätzung der befragten Personen für die biologische Vielfalt. Der Verhaltensindikator erfasst die Verhaltensbereitschaft der befragten Personen in verschiedenen Handlungsbereichen (u. a. beim Konsumverhalten), die für die Erhaltung der biologischen Vielfalt relevant sind.
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hat sich die Bundesregierung
als Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2015 für mindestens 75 % der Bevölkerung die
Erhaltung der biologischen Vielfalt zu den prioritären gesellschaftlichen Aufgaben
zählt. Die Bedeutung der biologischen Vielfalt soll fest im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert und das Handeln der Menschen zunehmend daran ausgerichtet
sein.
81
Bewusstsein für biologische Vielfalt
Marginalspalte:
[„Im Jahre 2015 zählt für mindestens 75 % der Bevölkerung die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu
den prioritären gesellschaftlichen Aufgaben.“ (BMU 2007: 60)]
Aufbau: Die Datenbasis des Indikators sind regelmäßig durchzuführende repräsentative Bevölkerungsumfragen. Diese sind entweder in die Naturbewusstseinsstudien
des Bundesamtes für Naturschutz oder die Umweltbewusstseinsstudien des Umweltbundesamtes integriert oder sind Teil einer Mehrthemenumfrage eines Sozialforschungsinstituts. Die Zahl der befragten Personen beträgt mindestens 1.000,
wenn möglich 2.000, um Teilgruppen wie etwa Personen mit hoher und niedriger
formaler Bildung bezüglich ihres Bewusstseins vergleichen zu können. Die erste
umfassende Naturbewusstseinsstudie wurde im Jahr 2009 durchgeführt (BMU &
BFN 2010).
Das Fragenset zur Datenerhebung besteht aus zwei Fragen zum Wissen, sieben
Fragen zu Einstellungen und sechs Fragen zur Verhaltensbereitschaft. Es werden
zunächst die drei Teilindikatoren gesondert berechnet. Dabei entspricht die Höhe
eines Teilindikators jeweils dem Prozentanteil an Personen, deren Antworten im
Sinne der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zur Bewusstseinsbildung als ausreichend oder besser gewertet wurden. Schließlich wird ein Gesamtindikator gebildet, der angibt, wie viel Prozent der befragten Personen die Anforderungen in allen drei Teilbereichen erfüllen, d. h. ein mindestens ausreichendes Bewusstsein in Bezug auf die biologische Vielfalt haben. Aufgrund dieser Konstruktion
kann der Wert des Gesamtindikators maximal so hoch sein wie der Wert des niedrigsten Teilindikators.
Aussage: Im Jahr 2009 haben 22 % der deutschsprachigen Wohnbevölkerung über
18 Jahre ein mindestens ausreichendes Wissen sowie eine positive Einstellung bezüglich der biologischen Vielfalt und äußern zugleich eine entsprechende Verhaltensbereitschaft. Damit liegt der Wert des Gesamtindikators noch sehr weit vom
Zielwert von 75 % entfernt. Da die Umfragen im Jahr 2009 erstmals durchgeführt
wurden, ist bisher kein Vergleich mit früheren Ergebnissen möglich.
Betrachtet man die einzelnen Teilindikatoren getrennt, so zeigt sich ein differenziertes Bild. Von den Befragten kennen 42 % den Begriff der biologischen Vielfalt (Wissensindikator). Die meisten aus dieser Gruppe verbinden damit zumindest die Artenvielfalt, nur wenige auch die Vielfalt der Lebensräume/Ökosysteme oder die genetische Vielfalt. Bei 54 % der Befragten sind die Einstellungen bezüglich biologischer Vielfalt positiv (Einstellungsindikator), und 50 % sind bereit, ihr Verhalten an
der Erhaltung der biologischen Vielfalt auszurichten (Verhaltensindikator).
82
Bewusstsein für biologische Vielfalt
Bewusstsein für biologische Vielfalt
Anteil der deutschsprachigen Wohnbevölkerung mit mindestens
ausreichendem Bewusstsein in Bezug auf die biologische Vielfalt in %
Themenfelder
der NBS
B 5 Gesellschaftliches Bewusstsein,
C 14 Bildung und Information
100
Definition
Der Indikator bildet das Bewusstsein der
deutschsprachigen Wohnbevölkerung
über 18 Jahre in Bezug auf die biologische Vielfalt in drei Teilbereichen ab:
dem Wissen, der Einstellung und der
Verhaltensbereitschaft.
Zielwert
Bis zum Jahr 2015 zählt für mindestens
75 % der Bevölkerung die Erhaltung der
biologischen Vielfalt zu den prioritären
gesellschaftlichen Aufgaben.
Kernaussage
Im Jahr 2009 haben 22 % der Bevölkerung ein mindestens ausreichendes Bewusstsein für die biologische Vielfalt. Da
der aktuelle Wert noch sehr weit vom
Zielwert entfernt liegt, muss die Bedeutung biologischer Vielfalt verstärkt zielgruppengerecht vermittelt werden.
Zielwert von 75 %
im Jahr 2015
80
60
40
22
20
0
2009
--
2010
2011
2012
2013
Der aktuelle Wert
liegt noch sehr weit vom
Zielbereich entfernt.
2014
2015
Indikatorwert
Grafik: BfN (2010), Daten: BMU/BfN (2009)
83
Bewusstsein für biologische Vielfalt
Im Vergleich der Teilindikatoren schneidet der Wissensindikator am schlechtesten
ab, aber auch die beiden anderen Teilindikatoren liegen noch weit vom gesetzten
Zielwert entfernt. Es besteht also auf allen drei Ebenen der Bewusstseinsbildung die
Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dabei sollten sich Programme
zur Aufklärung und Bildung an unterschiedlichen Zielgruppen orientieren und deren
besondere Bedürfnisse und Interessen in differenzierter Weise aufnehmen. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt enthält zahlreiche Maßnahmen in Hinblick
auf gesellschaftliches Bewusstsein, Bildung und Information, deren konsequente
Umsetzung zu einer Verbesserung des Bewusstseins über die biologische Vielfalt
beitragen soll.
Marginalspalte:
[Folgende, auf den Zielen und Maßnahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt basierende Empfehlungen zur Verbesserung des Bewusstseins über biologische Vielfalt sollten zeitnah
verwirklicht werden:
–
Die Bedeutung von Schutz und naturverträglicher Nutzung der biologischen Vielfalt ist als wichtiges Bildungsthema in stärkerem Maße als bisher zu verankern. Um einen möglichst großen Teil
der Bevölkerung zu erreichen, müssen in den verschiedensten Bildungseinrichtungen entsprechende Angebote zielgruppengerecht und an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert ausgebaut werden.
–
Die Vermittlung des Wertes der biologischen Vielfalt muss über die gesamte Breite moderner
Kommunikationswege zielgruppenspezifisch vorangebracht werden.]
84
Gesamtbilanz
3
Gesamtbilanz
Die wichtigsten Informationen zu den 19 Indikatoren der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt werden im Indikatorenspiegel auf den folgenden Seiten noch
einmal in einer Übersicht dargestellt. Die Indikatoren sind dabei den fünf Themenfeldern „Komponenten der biologischen Vielfalt“, „Siedlung und Verkehr“, „wirtschaftliche Nutzungen“, „Klimawandel“ und „gesellschaftliches Bewusstsein“ zugeordnet.
Zu jedem Indikator finden sich Angaben zur gemessenen oder beobachteten Größe,
zum letzten berichteten Wert, zum Ziel/Zielwert sowie zu Trend und Status (Grad
der Zielerreichung). Nähere Ausführungen zur Ermittlung von Trend und Status der
Indikatoren sowie eine Erklärung der Symbole finden sich in der Einleitung zu
Kap. 2 und in der Legende zum Indikatorenspiegel.
Als weitere Informationen enthält die Übersicht Angaben zur Verwendung der Indikatoren in anderen Indikatorensystemen. In der letzten Spalte steht die Kernaussage des Indikators. Diese fasst kurz die Entwicklung des Indikators und den Handlungsbedarf für das Themenfeld zusammen.
Quantitative Zielwerte wurden bei insgesamt 12 Indikatoren festgelegt. Die Statusangaben zeigen bei sechs dieser Indikatoren einen geringen Zielerreichungsgrad
zwischen 50 % und weniger als 80 % (-) und bei fünf weiteren dieser Indikatoren
einen sehr geringen Zielerreichungsgrad von weniger als 50 % (--). Das bedeutet,
dass die zuletzt bilanzierten Werte noch weit bzw. sehr weit vom jeweiligen Zielwert
entfernt sind. Beim Indikator „Nachhaltige Forstwirtschaft“ liegt der aktuelle Wert in
der Nähe des Zielbereiches (+).
Eine statistische Trendanalyse konnte bei insgesamt sieben Indikatoren durchgeführt werden. Statistisch signifikant in Richtung auf das Ziel bzw. den Zielwert entwickeln sich fünf Indikatoren: Gebietsschutz, Flächeninanspruchnahme, Ökologischer
Landbau, Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft und Nachhaltige Forstwirtschaft.
Nur beim Indikator „Klimawandel und Frühlingsbeginn“ ist der Trend signifikant negativ: Der Klimawandel verursacht eine fortschreitende Verfrühung des Beginns des
phänologischen Vollfrühlings. Für den Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ liefert die Trendanalyse keinen statistisch eindeutigen Trend. Die Entwicklung
der bilanzierten Werte ist hier über die letzten 10 Jahre in etwa gleichbleibend. Bei
zwölf Indikatoren lässt sich aus methodischen Gründen keine statistische Trendberechnung durchführen, da zu wenige Datenpunkte zur Verfügung stehen.
Die Zielwerte der Indikatoren „Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft“ und „Nachhaltige Forstwirtschaft“ beziehen sich auf das Jahr 2010. Diese Werte können bis
Ende 2010 nicht mehr erreicht werden. Die anderen Zielwerte gelten, soweit sie an
85
Gesamtbilanz
ein bestimmtes Zieljahr geknüpft sind, für die Jahre 2015 oder 2020. Auch wenn bis
dahin noch einige Jahre Zeit bleiben, wird an dem starken Auseinanderklaffen der
aktuellen Werte und der Zielwerte deutlich, dass die gesetzten Ziele nur unter sehr
großen Anstrengungen erreicht werden können. Sehr geringe Zielerreichungsgrade
zeigen sich beim ökologischen Gewässerzustand, bei der Flächeninanspruchnahme, bei den eutrophierenden Stickstoffeinträgen und beim Bewusstsein für biologische Vielfalt. Ähnliches gilt für den ökologischen Landbau, für den es jedoch kein
konkretes Zieljahr gibt. Bei der Flächeninanspruchnahme und beim ökologischen
Landbau lässt sich allerdings ein statistisch signifikanter Trend in Richtung auf den
Zielwert feststellen.
Insbesondere die Zustandsindikatoren verdeutlichen, dass das 2010-Ziel der CBD,
den Verlust an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren, bzw. das weitergehende 2010-Ziel der EU, den Verlust ganz zu stoppen, in Deutschland bis Ende des
Jahres 2010 nicht erreicht werden kann. Auch in der gesamten EU wird dieses Ziel
trotz erheblicher Anstrengungen verfehlt werden.
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt bleibt für Deutschland auch in der Zeit nach
2010 eine zentrale Zukunftsaufgabe. Um hier signifikante Verbesserungen zu erzielen, ist eine konsequente Umsetzung der im Jahre 2007 beschlossenen Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt erforderlich. Viele der über 400 Maßnahmen in
den Aktionsfeldern der Strategie wurden bereits in Angriff genommen. Positive Wirkungen werden sich allerdings aufgrund langer Zeiträume, welche die Bestände von
Tier- und Pflanzenarten sowie Biotope für eine Regeneration benötigen, erst mit
erheblicher Verzögerung in den bilanzierten Werten der Indikatoren niederschlagen.
Hinzu kommen bei einigen Indikatoren längere Zeitintervalle für eine Aktualisierung
der zugrunde liegenden Daten.
86
Indikatorenspiegel
1
2
3
4
5
6
7
8
Indikator
Gemessene oder beobachtete Größe
Letzter
berichteter
Wert
Ziel /
Zielwert
Status
Trend
Indikatorensystem1
Kernaussage
Komponenten der biologischen Vielfalt
1
1
Artenvielfalt und
Landschaftsqualität
Index (Maßzahl in %) über die bundesweiten
Bestandsgrößen von 59 repräsentativen Vogelarten in sechs Hauptlebensraum- und Landschaftstypen
69 %
(Stand: 2008)
100 %
im Jahr
2015
-
~
NHS, KIS,
LIKI, SEBI
Die Indikatorwerte liegen nach wie vor weit vom Zielwert entfernt. Einzig
der Teilindikator für die Wälder liegt knapp über 80 % und ist damit in der
Nähe des Zielbereichs. Bei gleich bleibender Entwicklung kann das Ziel von
100 % im Jahr 2015 nicht ohne erhebliche zusätzliche Anstrengungen von
Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen
Politikfeldern erreicht werden.
2
Gefährdete Arten
Index (Maßzahl in %) über die Einstufung von
Arten ausgewählter Artengruppen in die RLKategorien bundesweiter Roter Listen
23 %
(Stand: 2009)
16 %
im Jahr
2020
-
–
KIS, SEBI
Für das Jahr 2009 beträgt der vorläufig nur für die Gruppe der Wirbeltiere
ohne die Meeresfische berechnete Indikatorwert 23 %. Um den Zielwert
von 16 % bis 2020 zu erreichen, sind große Anstrengungen im Artenschutz
notwendig.
3
Erhaltungszustand der FFHLebensräume
und FFH-Arten
Index (Maßzahl in %) über die Bewertungen
des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen
des Anhangs I und der Arten der Anhänge II, IV
und V der FFH-Richtlinie in den biogeographischen Regionen in Deutschland
48 %
(Stand: 20012006)
80 %
im Jahr
2020
-
–
SEBI
Für die letzte Berichtsperiode (2001-2006) beträgt der Indikatorwert 48 %.
Er liegt noch weit vom Zielwert entfernt. Bei einem Großteil der Schutzgüter
sind daher erhebliche Anstrengungen erforderlich, um deren Erhaltungszustand zu verbessern.
4
Invasive Arten
Anzahl der Arten der Schwarzen Liste invasiver
Arten getrennt nach der Aktions- und der Managementliste
6/40 Arten
(Stand: 2010)
Keine
weitere
Zunahme der
gelisteten Arten
–
–
KIS, SEBI
In 2010 gefährden 40 Arten der vorläufigen Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten die biologische Vielfalt. Gegen sechs Arten der
vorläufigen Aktionsliste sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
5
Gebietsschutz
Flächenanteil streng geschützter Gebiete (Naturschutzgebiete, Nationalparke) an der Landfläche Deutschlands
4,1 %
(Stand: 2008)
–
–
KIS, LIKI,
SEBI
Der Flächenanteil streng geschützter Gebiete ist von 2000 bis 2008 von
3,2 % auf 4,1 % der Landfläche Deutschlands gestiegen.
Übernahme des Indikators aus bestehenden Indikatorensystemen (ggf. in modifizierter Form). Erläuterung der Abkürzungen in der Legende am Ende des Indikatorenspiegels.
87
Indikatorenspiegel
1
2
3
4
5
6
7
8
Indikator
Gemessene oder beobachtete Größe
Letzter
berichteter
Wert
Ziel /
Zielwert
Status
Trend
Indikatorensystem1
Kernaussage
6
Ökologischer
Gewässerzustand
Anteil der Wasserkörper der Flüsse, Bäche,
Seen, Übergangs- und Küstengewässer, die
sich in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand befinden, an der Gesamtanzahl
aller bewerteten Wasserkörper
10 %
(Stand: 2009)
100 %
im Jahr
2015
--
–
LIKI, SEBI
Nur 10 % der Wasserkörper befanden sich im Jahr 2009 in einem guten
oder sehr guten ökologischen Zustand. Die häufigsten Ursachen für Beeinträchtigungen sind Veränderungen der Gewässerstruktur und hohe Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft.
7
Zustand der
Flussauen
Index (Maßzahl in %) über die Bewertungen
des Auenzustands von 79 im Auenzustandsbericht erfassten Flussauen
19 %
(Stand: 2009)
29 %
im Jahr
2020
-
–
–
Die größeren Flussauen in Deutschland sind insgesamt stark beeinträchtigt
(Indikatorwert in 2009 beträgt 19 %). Um die biologische Vielfalt in Flussauen zu schützen und zu entwickeln, bedarf es auch künftig großer Anstrengungen.
NHS, KIS,
LIKI
Das gleitende Vierjahresmittel ist von 129 ha pro Tag im Jahr 2000 auf
94 ha pro Tag im Jahr 2009 gesunken. Trotz des positiven Trends ist der
aktuelle Wert noch sehr weit vom Zielwert entfernt. Daher müssen Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme gestärkt und konsequent angewandt werden.
Siedlung und Verkehr
8
Flächeninanspruchnahme
Durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und
Verkehrsfläche in ha pro Tag (gleitendes Vierjahresmittel)
94 ha (Stand:
2009)
30 ha
im Jahr
2020
--
9
Landschaftszerschneidung
Flächenanteil unzerschnittener verkehrsarmer
Räume ≥ 100 km² (UZVR) an der Landfläche
Deutschlands und effektive Maschenweite
(Meff)
25,4 %
(Stand: 2005)
Keine
Veränderung
gegenüber
2005
–
–
KIS, LIKI,
SEBI
Der Flächenanteil der UZVR ≥ 100 km² ist zwischen 2000 und 2005 von
26,5 % auf 25,4 % gesunken, die effektive Maschenweite (Meff) von 84 km²
auf 81 km². Künftig soll der Schwerpunkt der Investitionen insbesondere
beim Fernstraßenbau auf das Netz bestehender Verkehrsachsen gelegt
werden.
4,8 Mio. ha
603 Mio. €
(Stand: 2007)
–
–
–
KIS
Nach einem leichten Anstieg während der vergangenen Förderperiode
zeichnet sich in der aktuellen Förderperiode ein Rückgang der Fördermittel
ab. Künftig muss die Förderung verstärkt auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ausgerichtet werden.
Wirtschaftliche Nutzungen
10
Agrarumweltmaßnahmen
Gesamtfläche der durch Agrarumweltmaßnahmen geförderten Flächen und Höhe der dafür
gewährten Finanzmittel
88
Indikatorenspiegel
1
2
3
4
5
6
7
8
Indikator
Gemessene oder beobachtete Größe
Letzter
berichteter
Wert
Ziel /
Zielwert
Status
Trend
Indikatorensystem1
Kernaussage
11
Ökologischer
Landbau
Anteil der Flächen mit ökologischem Landbau
an der landwirtschaftlich genutzten Fläche
5,6 %
(Stand: 2009)
20 %
ohne
Zieljahr
--
12
Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert
Anteil der Landwirtschaftsflächen mit hohem
Naturwert (HNV, High Nature Value Farmland)
an der gesamten Landwirtschaftsfläche
13,0 %
(Stand: 2009)
19 %
im Jahr
2015
-
13
Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft
Prozentualer Anteil gefährdeter einheimischer
Nutztierrassen der Pferde, Rinder, Schweine,
Schafe und Ziegen
83 %
(Stand: 2010)
Verringerung der
Gefährdung der
Nutztierrassen
14
Gentechnik in der
Landwirtschaft
Für den Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen (GVP) gemeldete Flächen
0 ha
(Stand: 2009)
15
Stickstoffüberschuss der
Landwirtschaft
Differenz zwischen Stickstoffflüssen in die
Landwirtschaft und Stickstoffflüssen aus der
Landwirtschaft (Gesamtbilanz)
16
Eutrophierende
Stickstoffeinträge
Flächenanteil ohne Überschreitungen ökosystemspezifischer Belastungsgrenzen für eutrophierende Stickstoffeinträge (Critical Loads
of Nutrient Nitrogen)
NHS, KIS,
LIKI, SEBI
Zwar nehmen die Flächen mit ökologischem Landbau kontinuierlich zu
(5,6 % Flächenanteil im Jahr 2009). Das 20 %-Ziel ist jedoch bei weitem
noch nicht erreicht. Es ist beabsichtigt, die Rahmenbedingungen für den
Umstieg auf den ökologischen Landbau so zu gestalten, dass in den nächsten Jahren die Fläche des ökologischen Landbaus auf 20 % der LF steigen
kann.
–
SEBI
Im Jahr 2009 betrug der Anteil der Landwirtschaftsflächen mit äußerst hohem Naturwert 2,2 %, mit sehr hohem Naturwert 4,5 % und mit mäßig hohem Naturwert 6,3 % (HNV-Farmland-Flächen mit einem Gesamtanteil von
13,0 %). Um das Ziel bis zum Jahr 2015 zu erreichen, müssen gezielt
Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft
ergriffen werden.
–
–
SEBI
Der Anteil gefährdeter einheimischer Rassen (BEO, ERH, PERH) ist im
Jahr 2010 mit etwas mehr als 83 % sehr hoch. Es müssen gezielt Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdungssituation ergriffen werden.
–
–
–
KIS, LIKI
Nach kontinuierlichem Zuwachs in den Jahren 2005 bis 2008 sind die GVPAnbauflächen im Jahr 2009 aufgrund des Ruhens der Zulassung von BtMais der Sorte MON 810 wieder auf Null gesunken.
105 kg/ha*a
(Stand: 2007)
80
kg/ha*a
im Jahr
2010
-
NHS, KIS,
LIKI, SEBI
Von 1991 bis 2007 ist der Stickstoffüberschuss von 132 kg/ha und Jahr auf
105 kg/ha und Jahr gesunken (gleitendes Dreijahresmittel). Der aktuelle
Wert liegt noch weit über dem angestrebten Zielwert von 80 kg/ha und
Jahr.
4,3 %
(Stand: 2004)
100 %
im Jahr
2020
--
KIS, SEBI
Im Jahr 2004 wurden nur auf 4,3 % der bewerteten Flächen empfindlicher
Ökosysteme die Belastungsgrenzen eingehalten. Während luftgetragene
Stickstoffeinträge aus Verkehr und Industrie von 1990 bis 2004 abgenommen haben, weisen die Ammoniakemissionen und daraus folgende Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft bislang keinen Abwärtstrend auf.
89
–
Indikatorenspiegel
17
1
2
3
4
5
6
7
8
Indikator
Gemessene oder beobachtete Größe
Letzter
berichteter
Wert
Ziel /
Zielwert
Status
Trend
Indikatorensystem1
Kernaussage
Anteil der nach PEFC bzw. FSC zertifizierten
Waldflächen an der gesamten Waldfläche
69 % / 4 %
(Stand: 2009)
80 %
im Jahr
2010
+
KIS
Im Jahr 2009 waren 69 % der Waldfläche nach PEFC und 4 % der Waldfläche nach FSC zertifiziert. Der Gesamtwert liegt in der Nähe des Zielbereiches. Um das Ziel von 80 % zu erreichen, bedarf es weiterer Zertifizierungen nach hochwertigen ökologischen Standards.
Verschiebung des Zeitpunkts der Apfelblüte
infolge des Klimawandels (deutschlandweiter
Mittelwert des Termins für den Beginn der Apfelblüte)
20. April
(Stand: 2009)
Keine
weitere
Verfrühung des
Beginns
des phänologischen
Vollfrühlings
–
KIS, LIKI
Seit dem Ende der 1980er Jahre zeigt sich eine deutliche Verfrühung des
Beginns des phänologischen Vollfrühlings. Dieser Termin fiel im Jahr 2009
auf den 20. April und lag damit nur einen Tag nach dem frühesten Blütebeginn im Bilanzierungszeitraum von 1951 bis 2009.
22 %
(Stand: 2009)
75 %
im Jahr
2015
--
SEBI
Im Jahr 2009 haben 22 % der Bevölkerung ein mindestens ausreichendes
Bewusstsein für die biologische Vielfalt. Da der aktuelle Wert noch sehr
weit vom Zielwert entfernt liegt, muss die Bedeutung biologischer Vielfalt
verstärkt zielgruppengerecht vermittelt werden.
Nachhaltige
Forstwirtschaft
Klimawandel
18
Klimawandel und
Frühlingsbeginn
Gesellschaftliches Bewusstsein
19
Bewusstsein für
biologische Vielfalt
Anteil der deutschsprachigen Wohnbevölkerung über 18 Jahre, der in Bezug auf die biologische Vielfalt in den drei Teilbereichen „Wissen“, „Einstellung“ und „Verhaltensbereitschaft“
bestimmte Mindestanforderungen erfüllt
90
–
Indikatorenspiegel
Legende zum Status:
++
Zielerreichungsgrad ≥ 90 %
Der aktuelle Wert liegt innerhalb des Zielbereiches.
+
Zielerreichungsgrad 80 % bis < 90 %
Der aktuelle Wert liegt in der Nähe des Zielbereiches.
-
Zielerreichungsgrad 50 % bis < 80 %
Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt.
--
Zielerreichungsgrad < 50 %
Der aktuelle Wert liegt noch sehr weit vom Zielbereich entfernt.
Legende zum Trend:
Statistisch signifikanter Trend hin zum Ziel bzw. Zielwert
~
Kein statistisch signifikanter Trend feststellbar
Statistisch signifikanter Trend weg vom Ziel bzw. Zielwert
Legende zu den Indikatorensystemen:
SEBI
NHS
KIS
LIKI
Streamlining European Biodiversity Indicators
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
Kernindikatorensystem Umwelt
Länderinitiative Kernindikatoren (umweltbezogene Nachhaltigkeitsindikatoren)
91
Ausblick
4
Ausblick
Der Indikatorenspiegel zeigt auch, dass noch nicht alle Themenfelder der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in adäquater Form von Indikatoren abgedeckt
werden. Für die Themenbereiche „Zersiedelung der Landschaft“ und „Nachhaltige
Meeresfischerei“ befinden sich zwei weitere Indikatoren in der konkreten Entwicklung. Die Bilanzierung dieser Indikatoren soll bei der Fortschreibung dieses Indikatorenberichts erfolgen.
Zersiedelung der Landschaft
Parallel zur Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen erhöhte sich die Zersiedelung der verbleibenden Landschaft. Dieser Prozess wird insbesondere durch eine
starke räumliche Streuung (Dispersion) neuer Siedlungsflächen angetrieben. Da von
Siedlungen störende Randeffekte (z. B. Lärm, Licht, stoffliche Emissionen) ausgehen, muss bei Planungen künftig die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt auch
durch die räumliche Struktur der Siedlungstätigkeit stärker beachtet werden. Eine
dispersere Siedlungsstruktur führt aber nicht nur zu stärkeren Belastungen für die
Landschaftsfunktionen, sie bedeutet auch mehr Verkehrsaufkommen, höheren
Energieverbrauch und höhere Kosten für Bau und Erhaltung der Infrastruktur.
Effekte der Zersiedelung werden von dem im Kap. 2.2.1 dargestellten Indikator zur
Flächeninanspruchnahme nicht erfasst. Wie in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vorgesehen, wird hierfür ein Indikator entwickelt, der den Indikator zur
Flächeninanspruchnahme ergänzen soll. Der Indikator "Landschaftszersiedelung"
soll einen Bezug zwischen den räumlichen Aspekten der Siedlungsentwicklung und
deren Wirkungen auf die biologische Vielfalt herstellen.
Nachhaltige Meeresfischerei
Eine nachhaltige, ökosystemgerechte Fischerei ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den deutschen Meeresgebieten.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich auf dem Weltgipfel für
nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 verpflichtet, die Fischbestände auf
einem Stand zu erhalten oder bis zum Jahr 2015 auf einen Stand zurückzuführen,
der einen höchstmöglichen Dauerertrag (Maximum Sustainable Yield, MSY) der
Fischerei sichert. Dies ist ein wichtiges Teilziel auch für die Erreichung eines guten
Umweltzustandes der Meere, den die Mitglieder der EU in ihren Meeresgebieten in
der 2008 verabschiedeten Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie bis 2020 anstreben.
Das Ziel ist hierbei eine Erhöhung der Laicherbestandsbiomasse – also der Biomasse aller Individuen eines Bestandes, die sich fortpflanzen. Ein Bestand gilt erst
dann als nachhaltig befischt, wenn die Laicherbestandsbiomasse oberhalb und die
fischereiliche Sterblichkeit unterhalb des jeweiligen Grenzwertes für den höchstmög-
92
Ausblick
lichen Dauerertrag liegen. Die Anpassung der Fangmengen an die vorhandenen
Ressourcen sichert einerseits die nachhaltige Nutzung der Fischbestände und verringert andererseits negative Auswirkungen der Fischerei auf die biologische Vielfalt
der Meere. In der Nord- und Ostsee ist dies bei wichtigen fischereilich genutzten
Beständen mit einer Reduktion der aktuellen Fangmengen verbunden.
Der Indikator „Nachhaltige Meeresfischerei“ soll die Anzahl nachhaltig befischter
Bestände von Fisch-, Krebstier- und Weichtierarten bilanzieren, deren Verbreitungsgebiet zumindest teilweise in den deutschen Meeresgebieten von Nord- und
Ostsee liegt. Bisher werden vom zuständigen Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) nur solche Bestände analytisch bewertet, für die ausreichend Daten
vorliegen. In der Regel sind dies die Bestände, die eine hohe ökonomische Bedeutung und entsprechende Fangmengen aufweisen. Um die Aussagekraft des neu zu
entwickelnden Indikators gegenüber dem bisher verwendeten Indikator „Marine
Trophic Index“ auf eine breitere Basis zu stellen, sollen daher künftig für möglichst
alle kommerziell genutzten Bestände analytische Bewertungen vorgenommen und
Grenzwerte der fischereilichen Sterblichkeit gemäß dem höchstmöglichen Dauerertrag bestimmt werden. Die entsprechenden Referenzwerte für die einzelnen kommerziell genutzten Bestände befinden sich zurzeit noch in der Abstimmung zwischen den zuständigen Fachbehörden.
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt enthält darüber hinaus verschiedene weitere Themenbereiche wie z. B. Rohstoffabbau und Energieerzeugung sowie
Armutsbekämpfung und Entwicklungszusammenarbeit, die bisher noch gar nicht
durch Indikatoren unterlegt sind. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die
biologische Vielfalt werden allein durch den Indikator „Klimawandel und Frühlingsbeginn“ noch nicht ausreichend erfasst.
Das in diesem Bericht vorgestellte Indikatorenset, das gegenüber dem Indikatorenset der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007 schon eine Weiterentwicklung erfahren hat, ist somit nicht als abschließend anzusehen. Es muss auch
künftig noch fortentwickelt werden, um die Aussagen über die Wirksamkeit und die
Erfolge der Strategie zu verbessern.
93
Literatur
5
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Dokument: 08_Indikatorenbericht 2010_endg_ID.doc
Stand: 08.11.2010, 11:54 Uhr, BMU-0-15-5
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