Beschlussentwurf und Anlagen

Werbung
Telefon 233-28567
Telefax 233-24213
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN HA II/22V
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1619 b
Hansastraße, Josef-Rank-Weg (nordwestlich)
und Bahnlinie
- ADAC -
Satzungsbeschluss
Stadtbezirk 7 – Sendling-Westpark
Sitzungsvorlagen Nr. 02 – 08 / V 09573
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 28.02.2007 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage
Anlass
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Hauptverwaltung ADAC
Inhalte
Satzung mit Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
Grünordnung Nr. 1619 b
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung der Hauptverwaltung des ADAC auf seinem ca. 2,7 ha
großen Grundstück unter Einbindung des denkmalgeschützten „SanderHauses“
Festsetzung von Kerngebietsnutzungen, einer Grünvernetzungszone mit
integriertem Fuß- und Radweg entlang der Bahn, einer Grün- und
Wegeverbindung in Verlängerung der Dillwächterstraße und einer Bikeand Ride-Anlage
Entscheidungsvor- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1619 b
schlag
wird als Satzung beschlossen.
Gesucht werden
kann im RIS auch
nach
- Hansastraße
- ADAC
Telefon: 233 - 28567
Telefax: 233 - 24213
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN HA II/22 V
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1619 b
Hansastraße, Josef-Rank-Weg (nordwestlich)
und Bahnlinie
- ADAC -
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 7 – Sendling-Westpark
Sitzungsvorlagen Nr. 02 – 08 / V 09573
Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 28.02.2007 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
I.
Vortrag der Referentin
A) Billigungsbeschluss
B) Beteiligung der Behörden
C) Öffentliche Auslegung
D) Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
E) Gutachten
II. Antrag der Referentin
A) Satzungstext
B) Begründung zum Bebauungsplan
III. Beschluss
Seite
1
1
3
3
3
4
4
5
11
54
Telefon 233 – 28567
233 – 28649
233 – 24306
Telefax 233 – 24213
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN HA II/22 V
PLAN HA II/22 P
PLAN HA II/52
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1619 b
Hansastraße, Josef-Rank-Weg (nordwestlich)
und Bahnlinie
- ADAC -
Stadtbezirk 7 – Sendling-Westpark
Satzungsbeschluss
Sitzungsvorlagen Nr. 02 – 08 / V 09573
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Plan Lage im Stadtgebiet
3. Bebauungsplan (ohne Maßstab)
4. Zusammenfassende Erklärung
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.02.2007 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Wie nachstehende Satzung und Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
Grünordnung Nr. 1619 b.
(S. 5 ff)
A) Billigungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1619 b am 08.11.2006 gebilligt und zur Auslegung beschlossen
sowie dem Durchführungsvertrag zugestimmt.
Im Rahmen der Diskussion zur Beschlussvorlage vom 08.11.2006 wurde vom Stadtrat vorgebracht hinsichtlich der geplanten Verkehrsführung über die Tübinger /Dillwächterstraße
noch einmal zu überprüfen, ob die durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Verkehrsbe-
Seite 2
lastung nicht vorwiegend über die Hansastraße bewältigt werden könnte.
Das Planungsreferat überprüfte daraufhin nochmals die geplante Verkehrsführung, insbesondere im Hinblick auf die Belastbarkeit der Hansastraße, an Hand der vorliegenden Gutachten.
Zusammenfassend stellt sich die künftige Verkehrsbelastung folgendermaßen dar:
Für das Bauvorhaben des ADAC wird mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 2 500
Kfz/24 h gerechnet. Zwar ist die Hansastraße im Bereich des geplanten ADAC-Standortes
hinsichtlich der Streckenleistungsfähigkeit tagsüber noch aufnahmefähig, allerdings haben
Untersuchungen der Leistungsfähigkeit der benachbarten Knotenpunkte Leistungsdefizite in
den Spitzenzeiten ergeben.
Es wurden deshalb Lösungen erarbeitet, die dazu beitragen, eine Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte aufgrund der vom ADAC zukünftig erzeugten
Verkehre zu vermeiden. (s.a. Kap.B. Nr. 4.8 und Durchführungsvertrag).
- Gezielte Verkehrsführung über Tübinger / Dillwächterstraße
Aufgrund fehlender Fahrbeziehungen vom Trappentreu-Tunnel (Mittlerer Ring) zur Hansastraße müssen diese Fahrbeziehungen über den Knoten Tübinger Straße/Mittlerer Ring
abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass auch die Verkehre vom Trappentreu-Tunnel zur
künftigen ADAC-Zentrale über die Tübinger und die Dillwächterstraße fließen.
Zur Vermeidung einer Mehrbelastung des Knotens Westend-/Elsenheimer-/Hansastraße
sollen ADAC-bezogene Verkehre von und nach Südwesten (Westendstraße, Zschokkestraße) verstärkt über die Tübinger Straße und die Dillwächterstraße geführt werden.
Die Dillwächterstraße liegt entsprechend dem Flächennutzungsplan in einem Kerngebiet.
Sie ist durch angrenzende Büronutzungen gekennzeichnet. Der Begegnungsfall Lkw/Lkw
soll durch ein straßenbegleitendes einseitiges Halteverbot ermöglicht werden.
- Entlastung des Knotenpunktes Westend-/Elsenheimer-/Hansastraße
Der Knotenpunkt Westend-/ Elsenheimer-/ Hansastraße weist in der maßgebenden morgendlichen Spitzenstunde derzeit eine Leistungsreserve von + 1% auf. Allerdings würde
ohne eine frühzeitige Ableitung des Verkehrs von der Westendstraße zum ADAC über die
Tübinger und die Dillwächterstraße die Leistungsfähigkeit dieses Knotens, verursacht durch
den Neuverkehr, auf ein künftiges Defizit von –1 % absinken. Mit der Verkehrsableitung
über die Tübinger und die Dillwächterstraße kann die derzeitige Leistungsreserve gehalten
werden.
- Geplante Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Dillwächter-/ Hansastraße/
Zufahrt ADAC
Ohne Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Dillwächter-/Hansastraße mit der, der Dillwächterstraße schräg gegenüberliegenden Zu-/Abfahrt der ADAC-Tiefgarage, könnte das Verkehrsaufkommen aus den Nebenrichtungen (Dillwächterstraße, ADAC-Ausfahrt) sowohl in
der vormittäglichen als auch in der nachmittäglichen Spitzenstunde nicht mehr leistungsgerecht abgewickelt werden. Es käme zu hohen Wartezeiten und wachsenden Rückstaus.
Aufgrund der oben beschriebenen mangelnden Leistungsfähigkeit haben sowohl der Gutachter als insbesondere auch die im Verfahren beteiligten Fachdienststellen die Errichtung einer
Lichtsignalanlage gefordert. Um Störungen in der Nebenverkehrszeit für die Hauptrichtungsverkehre in der Hansastraße möglichst gering zu halten, sollten die Nebenrichtungszufahrten
und die Fußgänger über die Hauptrichtung verkehrsabhängig auf Anforderung die Freigabe
erhalten.
Im Übrigen wäre jedes Kraftfahrzeug, das nach links zur künftigen ADAC-Hauptverwaltung
abbiegen wollte, in Abhängigkeit von der Stärke des Gegenverkehrs eine Behinderung für
den Verkehrsfluss in der Hansastraße, da nur ein Fahrstreifen je Richtung vorhanden ist. Die
Verkehrsführung über die Tübinger / Dillwächterstraße soll die Anzahl der Linksabbieger reduzieren.
Seite 3
Durch die gezielte Verkehrsführung und die Errichtung der Lichtsignalanlage können die Verkehre aus den Nebenrichtungen ohne längere Wartezeiten die Hansastraße kreuzen, bzw. in
sie eingeführt werden.
B) Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
(Erneute Behördenbeteiligung)
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Anschluss an die Billigung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes parallel mit der Auslegung vom 11.12.2006 mit
11.01.2007.
Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurde vom Eisenbahn-Bundesamt mit Schreiben
vom 02.01.2007 die nachstehende Stellungnahme zur Planung abgegeben:
Im Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1619 b befinde sich eine Fläche,
die als Baustelleneinrichtungsfläche im Planfeststellungsverfahren „Ausbau der S 20, Ausbau des Haltepunktes Heimeranplatz“ vorgesehen sei. Die Pläne hierzu lagen vom
07.04.2004 bis 06.05.2004 öffentlich aus. Für die betroffene Fläche dürfen formell gemäß
§ 19 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) keine wesentlich wertsteigernden oder die
geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerenden Veränderungen vorgenommen werden.
Daraufhin hat der ADAC als Grundstückseigentümer dieser Fläche mit der DB Netz AG als
Vorhabenträgerin der geplanten Baumaßnahme der Bahn eine Vereinbarung getroffen, die
die Vorhaltung und Sicherung der Baustelleneinrichtungsfläche zugunsten der Bahn regelt
und festlegt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1619 b stellt daher für die DB Netz
AG keine wesentlich wertsteigernde Maßnahme und keine erheblich erschwerende Veränderung i.S.d. § 19 Abs. 1 AEG dar und steht der geplanten Baustelleneinrichtungsfläche nicht
entgegen.
§ 19 AEG greift daher im vorliegenden Fall nicht.
C) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) des
gebilligten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes mit Satzungstext und Begründung
wurde vom 11.12.2006 mit 11.01.2007 durchgeführt. Die Bekanntmachung der öffentlichen
Auslegung erfolgte form- und fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München
Nummer 33 vom 30.11.2006.
Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen vorgetragen.
D) Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Nach Durchführung der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB hat sich die Notwendigkeit aufgezeigt textliche Festsetzungen anzupassen bzw. klarer und verständlicher zu formulieren. Es handelte
sich lediglich um geringfügige Änderungen und Ergänzungen. In der Satzung wurde § 15
Abs. 6 - Grünordnung - dahingehend angepasst, dass Geländemodellierungen aus funktionalen Gründen auch bis zu einer Höhe von 0,70 m zulässig sein können. Die Begründung
zum Bebauungsplan wurde korrespondierend mit der o.a. Änderung überarbeitet und angepasst. Gleichzeitig wurde in der Begründung der Punkt Stellplätze in Kap. B Nr. 4.8.1 verständlicher formuliert.
Der Plan wurde rein redaktionell im Sinne einer besseren Lesbarkeit geringfügig angepasst.
Durch die vorgenommenen Änderungen und Anpassungen im Text sowie die redaktionelle
Überarbeitung im Plan werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Der materielle Regelungsgehalt hat sich in seinem Ergebnis nicht geändert. Eine von den Änderungen, Anpassungen und Berichtigungen betroffene Öffentlichkeit war nicht erkennbar. Ebenso wenig
Seite 4
wurden hiervon Behörden und Träger öffentlicher Belange – weder erstmalig oder stärker als
bisher – in ihren Belangen berührt. Das Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB
konnte sich deshalb auf den von den vorgenommenen Änderungen, Anpassungen und Berichtigungen betroffenen Grundeigentümer beschränken.
Der betroffene Grundeigentümer hat mit Schreiben vom 25.01.2007 den textlichen Korrekturen und Anpassungen zugestimmt.
E) Gutachten
Zur Erhebung und Bewertung von umweltbezogenen Belangen, Belange der Stadtbildverträglichkeit und des Denkmalschutzes und der jeweiligen Auswirkungen wurden folgende
Gutachten bzw. Untersuchungen in Auftrag gegeben:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Historische und orientierende Altlastenuntersuchung
Grundwasseruntersuchung
Schalltechnische Untersuchung
Verkehrsgutachten
Untersuchung der elektrischen und magnetischen Umweltverträglichkeit
Erschütterungstechnische Untersuchung
Fachgutachten zu Klima, Verschattung und Lufthygiene
Fachgutachten zur Stadtbildverträglichkeit
Ökologische Konfliktabschätzung
Denkmalpflegerische Beurteilung und Untersuchung
Die Ergebnisse der vorstehenden Gutachten und Untersuchungen waren Grundlage bei der
Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und sind in die sachgerechte Abwägung eingeflossen.
Fristverkürzung für die Vorlage
Eine Behandlung der Angelegenheit im Sinne der Ziffer 2.7.2 der AGAM in der heutigen Sitzung ist erforderlich, um umgehend die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der vorgesehenen Bebauung zu schaffen.
Eine rechtzeitige Beschlussvorlage war nicht möglich, da zum Zeitpunkt der in der AGAM
geforderten Anmeldefrist die zur Vorlage des gegenständlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlichen Verfahrensschritte noch nicht abgeschlossen waren. Ferner musste nach Ende der öffentlichen Auslegung mit Ablauf des 11.01.2007 noch das Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.
Der Bezirksausschuss des 7. Stadtbezirkes Sendling-Westpark hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau
Stadträtin Lindner-Schädlich, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
I.
Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1619 b wird gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen und ihm die nachfolgende Begründung beigegeben.
2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Seite 5
A) SATZUNG
Satzungstext
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
mit Grünordnung Nr. 1619 b
der Landeshauptstadt München
Hansastraße, Josef-Rank-Weg (nordwestlich)
und Bahnlinie
-ADAC-
vom
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9, 10 und 12 des Baugesetzbuches
(BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 91 und 7 Abs. 1 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur,
die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende
Satzung:
§1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung
(1)
Für den Bereich Hansastraße, Josef-Rank-Weg (nordwestlich) und Bahnlinie wird ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung gemäß § 12 BauGB als Satzung
erlassen.
(2)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1619 b besteht aus dem
Plan der Landeshauptstadt München vom 17.10.2006, angefertigt vom Städtischen
Vermessungsamt am ................................., und diesem Satzungstext.
(3)
Der für das Vorgabengebiet geltende einfache Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 3
BauGB durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan verdrängt.
§2
Gliederung des Vorhabengebietes
Zur Festsetzung eines unterschiedlichen Nutzungsmaßes wird das Vorhabengebiet in
die Teilbereiche MK 1 und MK 2 gegliedert.
Seite 6
§3
Art der baulichen Nutzung
Im Vorhabengebiet sind folgende Nutzungen zulässig:
Büro- und Verwaltungsnutzungen
Räume für Veranstaltungen
Gaststätten (Casino, Cafeteria)
Druckerei
Technikräume
Werkstätten
§4
Maß der baulichen Nutzung
(1)
Die Fläche von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenhäuser und ihrer Umfassungswände sind
bei der Ermittlung der Geschossfläche mitzurechnen.
(2)
Im Bauraum des Teilbereiches MK 1 ist eine Fläche von ca. 16% (ca. 4400 m²) für einen Innenhof freizuhalten. Hiervon können jedoch bis zu max. 3.000 m² der Grundfläche mit maximal einem Vollgeschoss überbaut werden (Foyer, Casino).
(3)
Die Abstandsflächen im Innenhof werden auf das sich ergebende notwendige Maß
verkürzt.
§5
Baugrenzen, überbaubare Grundstücksflächen
(1)
Die Baugrenzen, mit Ausnahme der rückwärtigen entlang der Bahnlinie, können mit
Dachüberständen, offenen Fluchttreppen, die von den Untergeschossen auf die Erdgeschossebene führen und dem Gebäude vorgelagert sind, sowie vereinzelt mit Bauteilen bis zu 3 m überschritten werden. Obige Baugrenzen können ferner von offenen
Fluchttreppen, die von den Untergeschossen auf die Erdgeschossebene führen und
dem Gebäude vorgelagert sind, mit einer Gesamtfläche von max.100 m², sowie den für
die Gebäudetechnik notwendigen Einbring- und Lüftungsschächten und von Oberlichtern mit einer Fläche von insgesamt max. 80 m² überschritten werden, soweit dies
technisch und konstruktiv erforderlich und aus gestalterischen Gründen vertretbar ist.
(2)
Eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze entlang der Bahn für Lüftungs- und
Entrauchungsanlagen (Schächte mit Gitterrostabdeckung) ist um bis zu max. 0,60 m
Tiefe zulässig.
§6
Überbauung im Teilbereich MK 1
(1)
Für den Baukörper mit der maximalen Wandhöhe von 87 m (Büroturm) ist, in dem im
Plan gekennzeichneten Bereich parallel zur Bahnlinie, eine Überbauung ab dem
5. Obergeschoss des Sockelbaus zulässig.
(2)
Ausnahmsweise kann von der festgesetzten Lage der Überbauung geringfügig abgewichen werden, wenn konstruktive Belange dies erfordern und Belange der Grünordnung nicht entgegenstehen.
Seite 7
§7
Höhenbegrenzung, Wandhöhe im Teilbereich MK 1
Die festgesetzte maximal zulässige Wandhöhe des Büroturmes von 87 m bezieht sich
auf die Höhenkote von 528,50 m ü NN.
§8
Dächer, Dachaufbauten im Teilbereich MK 1
(1)
Zulässig sind nur Flachdächer.
(2)
Ausnahmsweise ist für die zulässige Überbauung des Innenhofbereiches (vgl. § 4
Abs. 2 der Satzung) auch ein geneigtes Dach mit variierender Neigung, die einen
maximalen Neigungswinkel von 40° aufweist, zulässig.
(3)
Technische Dachaufbauten wie Überfahrten für Aufzüge, Aufzugsmaschinenräume,
Lüftungstechnikräume, Kräne für Fassadenbefahranlagen sowie Anlagen zur Energiegewinnung sind zulässig.
(4)
Eine Überschreitung der zulässigen maximalen Wandhöhe des Büroturmes durch
technische Dachaufbauten und Anlagen zur Energiegewinnung ist bis zu max. 5 m zulässig. Dachaufbauten sind gerechnet von der Außenkante des Gebäudes um mindestens das Maß ihrer Höhe zurückzusetzen.
(5)
Oberhalb der Vollgeschosse des fünfgeschossigen Sockelbaus sind offene Brüstungen
bis max. 1,50 m Höhe zulässig. Sie sind gerechnet von der Außenkante des Gebäudes
um mindestens das Maß ihrer Höhe zurückzusetzen. Geschlossene Brüstungen (Attika) sind bis max. 0,60 m Höhe zulässig.
(6)
Oberhalb der maximalen Wandhöhe des Büroturmes sind geschlossene Brüstungen
(Attika) bis max. 0,60 m Höhe zulässig.
§9
Stellplätze, Tiefgarage
(1)
Von den nach Art. 52 BayBO erforderlichen Stellplätzen in den Teilbereichen MK 1 und
MK 2 dürfen nur 60 % auf dem Baugrundstück in einer Tiefgarage real hergestellt werden.
(2)
Die Tiefgarage ist in dem sich aus dem Plan ergebenden Umfang im Teilbereich MK 1
zulässig.
(3)
Ausnahmsweise sind in der Tiefgarage im Teilbereich MK 1 weitere 290 Stellplätze
zulässig, wenn der erforderliche Nachweis dieser Stellplätze im Zusammenhang mit
einem ordnungsgemäßen Betriebsablauf dargelegt wird.
(4)
Von den nach Abs. 1 zulässigen Stellplätzen können ausnahmsweise max. 20 als
oberirdische Stellplätze für Besucher errichtet werden.
Seite 8
(5)
Die Decke der Tiefgarage ist außerhalb der Baugrenze um mindestens 1,20 m abzusenken und entsprechend hoch mit einem fachgerechten Bodenaufbau zu überdecken.
Ausnahmsweise ist die Absenkung der Decke im nördlichen Bereich der Tiefgarage auf
einer Fläche von bis zu 600 m² um nur 0,40 m zulässig. In diesem Bereich sind Oberlichter mit einer Fläche von insgesamt max. 80 m² zulässig. Im Bereich der unbebauten
Fläche des Innenhofes ( vgl.§ 4 Abs. 2) ist die Decke der Tiefgarage um mindestens
0,60 m abzusenken und entsprechend hoch mit einem fachgerechten Bodenaufbau zu
überdecken.
(6)
Die Entlüftung der Tiefgarage hat ausschließlich mechanisch zu erfolgen und ist über
das Dach des maximal fünfgeschossigen Baukörpers in den freien Windstrom zu führen. Ein Mindestabstand von 20 m zur Fassade des Büroturms ist einzuhalten.
(7)
In den Untergeschossen sind neben der Garagennutzung ausnahmsweise auch Nutzungen wie z.B. Werkstätten, Lager, Umkleideräume, Rechenzentrum, Technikräume,
Fahrradabstellplätze sowie Nutzungen der Ver- und Entsorgung zulässig.
§ 10 Abstellplätze für Fahrräder
(1)
Für das Vorhabengebiet sind Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl und Größe
sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen, in das Gebäude zu integrieren und
dauerhaft bereitzuhalten.
(2)
Ausnahmsweise sind offene Fahrradabstellplätze für Besucher in geringem Umfang
auch außerhalb der Gebäude zulässig.
(3)
Im östlichen Bereich des Vorhabengebietes sind auf der Dienstbarkeitsfläche (G+R)
ca. 35 für die Allgemeinheit zugängliche überdachte Fahrradstellplätze (Bike- and Ride-Anlage) zulässig.
§ 11 Werbeanlagen
(1)
Nicht zulässig ist die Errichtung von Werbeanlagen über den Wandhöhen der Gebäude
bzw. der Oberkante der Attika. An und über den technischen Dachaufbauten sind Werbeanlagen ausgeschlossen.
(2)
Werbeanlagen in Form von laufenden Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung sowie
sich bewegende Werbeanlagen sind unzulässig.
(3)
Werbeanlagen an der Stätte der Leistung sind nur in Form von Firmenlogos und / oder
Firmennamen in Einzelbuchstaben mit einer Schrifthöhe von max. 1 m zulässig. Ausnahmsweise sind an der Fassade des Hochhauses größere Anlagen zulässig, die der
Kennzeichnung der Gesamtanlage dienen und einwandfrei in die Architektur eingefügt
sind. Diese müssen im Rahmen eines Werbekonzeptes vorgelegt werden.
(4)
Werbeanlagen müssen sich in Größe, Form und Farbgebung in die Architektur einfügen.
Seite 9
(5)
Freistehende Werbeanlagen dürfen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. Ausnahmsweise sind höhere freistehende Anlagen im Bereich der Hauptzugänge möglich
z.B. in Form von Sammelhinweisanlagen in den im Freiflächengestaltungsplan gekennzeichneten Bereichen.
§ 12 Nebenanlagen
(1)
Oberirdische Nebenanlagen sind mit Ausnahme der Anlagen nach §§ 9 Abs. 4, 10 Abs.
2 und § 11 dieser Satzung nur innerhalb der Bauräume zulässig. Ausnahmen hiervon
können im Einzelfall zugelassen werden, wenn dies aus funktionalen oder technischen
Gründen erforderlich ist und keine öffentlichen Belange, insbesondere der Grünordnung, entgegenstehen.
(2)
Müllräume sind im Gebäude zu integrieren.
§ 13 Einfriedungen
(1)
Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 1,50 m sind entlang der Grenzen des Vorhabengebietes zulässig soweit die Durchlässigkeit des Fuß- und Radweges nicht beeinträchtigt wird. An den Eingangsbereichen entlang der Hansastraße sind Einfriedungen nicht
zulässig.
(2)
Die zulässigen Einfriedungen sind offen zu gestalten.
§ 14 Dienstbarkeitsflächen (Gehrechts- und Radfahrrechtsflächen sowie Bike- and
Ride-Anlage)
Von der festgesetzten Lage der Gehrechts-, und Radfahrrechtsflächen, sowie der Fläche für die Bike- and Ride- Anlage kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn
z.B. technische oder gestalterische Gründe dies erfordern und wenn die Abweichung
unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar
ist.
§ 15 Grünordnung
(1)
Die Freiflächen sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Grünordnung zu entwickeln, mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den
festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen. Notwendige Zugänge und Zufahrten
sind von den Begrünungsfestsetzungen ausgenommen.
Von den Festsetzungen kann in Lage und Fläche abgewichen werden, soweit die Abweichung grünordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Für nicht bebaute Flächen innerhalb der Bauräume gelten die angrenzenden grünordnerischen Festsetzungen entsprechend.
Seite 10
(2)
Pro 300 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein großer (Endwuchshöhe über 20 m, I. Wuchsordnung) oder mittelgroßer (Endwuchshöhe 10 - 20 m,
II. Wuchsordnung) standortgerechter Laubbaum zu pflanzen. Stammumfang für große
Bäume mindestens 20 - 25 cm, für mittelgroße Bäume mindestens 18 - 20 cm. Vorhandene Bäume können angerechnet werden, sofern sie die festgesetzten Größen
aufweisen.
Ausgenommen ist der Bereich, der als „Fläche für besondere Entwicklungsmaßnahmen“ festgesetzt ist ( vgl. Abs. 7).
(3)
Für Bäume in Belagsflächen ist eine spartenfreie, offene, durchwurzelbare Pflanzfläche
von mindestens 24 m² Grundfläche vorzusehen. Ausnahmsweise sind auch überdeckte
Baumscheiben zulässig, wenn dies aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich ist.
(4)
Die Flachdächer des fünfgeschossigen Sockelbaus sind extensiv zu begrünen.
(5)
Belagsflächen sind nur in dem Umfang zulässig, wie sie für eine funktionsgerechte
Grundstücksnutzung unabdingbar sind. Sie sind nach Möglichkeit mit wasserdurchlässigem Aufbau (z.B. Kleinsteinpflaster, Schotter, Schotterrasen, Splitt, Kies) herzustellen
(6)
Abgrabungen und Aufschüttungen sind nicht zulässig. Ausnahmsweise sind Geländemodellierungen bis zu einer maximalen Höhe von 0,50 m, aus funktionalen Gründen
bis maximal 0,70 m Höhe zulässig.
(7)
Der entlang der nördlichen Grundstücksgrenze an der Bahn als „Fläche mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen“ festgesetzte Bereich ist als extensive Vegetationsfläche
zu erhalten bzw. wiederherzustellen und durch entsprechende Pflegemaßnahmen in
seinem Bestand zu sichern.
(8)
Für nicht bebaute Flächen innerhalb der Bauräume gelten die angrenzenden grünordnerischen Festsetzungen entsprechend.
(9)
Im Übrigen gilt die Freiflächengestaltungssatzung der Landeshauptstadt München vom
08.05.1996.
§ 16 In-Kraft-Treten
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1619 b tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Seite 11
B)
Begründung zum Bebauungsplan
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
Ausgangslage ............................................................................................................. 13
Anlass und Zweck der Planung .................................................................................... 13
Bisheriges Verfahren .................................................................................................... 13
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.5
2.5.1
2.5.2
2.5.3
2.5.4
2.6
2.6.1
2.6.2
2.6.3
2.6.4
2.6.5
2.6.6
2.6.7
2.7
Bestandsaufnahme und Bewertung ......................................................................... 14
Größe des Planungsgebiets, Eigentumsverhältnisse ................................................... 14
Planerische Vorgaben und rechtliche Ausgangslage ................................................... 14
Wettbewerb................................................................................................................... 14
Vorhandenes Baurecht ................................................................................................. 14
Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung .......................................... 14
Denkmalschutz ............................................................................................................. 15
Städtebau Bestand / Bewertung ................................................................................... 15
Verkehrliche Erschließung............................................................................................ 15
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................................... 15
Motorisierter Individualverkehr (MIV)............................................................................ 16
Fuß- und Radverkehr.................................................................................................... 16
Absehbare Verkehrsentwicklungen .............................................................................. 16
Natürliche Grundlagen.................................................................................................. 16
Landschaftsraum, Geologie, Topographie.................................................................... 16
Boden, Auffüllungen ..................................................................................................... 16
Grundwasser ................................................................................................................ 17
Vegetation, Biotope ...................................................................................................... 17
Vorbelastungen............................................................................................................. 17
Altlasten ........................................................................................................................ 17
Kampfmittel................................................................................................................... 17
Lärm.............................................................................................................................. 18
Elektrische und magnetische Felder (Elektrosmog) ..................................................... 18
Erschütterungen und sekundärer Luftschall ................................................................. 18
Klima, thermische Belastung ........................................................................................ 18
Luftschadstoffe ............................................................................................................. 18
Umweltprüfung.............................................................................................................. 18
3
Planungsziele.............................................................................................................. 19
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.8.1
4.8.2
4.9
4.9.1
4.9.2
4.9.3
4.10
4.11
Planungskonzept ........................................................................................................ 19
Vorbemerkungen .......................................................................................................... 19
Art und Maß der baulichen Nutzung ............................................................................. 20
Baugrenzen, überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 21
Abstandsflächen ........................................................................................................... 21
Überbauung .................................................................................................................. 22
Stadtbildverträglichkeit, Höhenbegrenzung .................................................................. 22
Dächer, Dachaufbauten................................................................................................ 23
Verkehrliche Erschließung............................................................................................ 23
Stellplätze, Tiefgarage .................................................................................................. 24
Fahrradabstellplätze ..................................................................................................... 25
Immissionsschutz ......................................................................................................... 26
Schallschutz.................................................................................................................. 26
Erschütterungsschutz ................................................................................................... 26
Elektrische und magnetische Felder............................................................................. 26
Werbeanlagen .............................................................................................................. 26
Nebenanlagen .............................................................................................................. 26
2.2.4
Seite 12
4.12
4.13
Einfriedungen................................................................................................................ 27
Dienstbarkeitsflächen (Gehrechts- und Radfahrrechtsflächen, Bike- and Ride-Anlage)27
5
5.1
5.2
Grünordnung............................................................................................................... 27
Planungskonzept .......................................................................................................... 27
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ....................................................................... 28
6
6.1
6.2
Auswirkungen ............................................................................................................. 28
Städtebau und Grünordnung ........................................................................................ 28
Verkehr ......................................................................................................................... 29
7
Altlasten....................................................................................................................... 29
8
Durchführungsvertrag................................................................................................ 30
9
Kosten.......................................................................................................................... 30
10
10.1
10.1.1
10.1.2
Umweltbericht ............................................................................................................. 30
Einleitung ...................................................................................................................... 30
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans ...................... 30
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung ......................................................... 30
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der
Prognose bei Durchführung der Planung ..................................................................... 31
Schutzgut Mensch ........................................................................................................ 31
Schutzgut Tiere und Pflanzen....................................................................................... 35
Schutzgut Boden .......................................................................................................... 37
Schutzgut Wasser......................................................................................................... 39
Schutzgut Klima/Luft..................................................................................................... 40
Schutzgut Stadtbild....................................................................................................... 42
Schutzgut Kultur- und Sachgüter.................................................................................. 43
Abfälle und Abwässer, Energie..................................................................................... 43
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung......................................................................................................................... 44
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen ........................................................................................... 44
Schutzgut Mensch ........................................................................................................ 44
Schutzgut Tiere und Pflanzen....................................................................................... 46
Schutzgut Boden .......................................................................................................... 46
Schutzgut Wasser......................................................................................................... 47
Schutzgut Klima/Luft..................................................................................................... 48
Schutzgut Stadtbild....................................................................................................... 49
Schutzgut Kultur- und Sachgüter.................................................................................. 49
Abfälle und Abwässer, Energie..................................................................................... 49
Ökologischer Ausgleich ................................................................................................ 49
Alternative Planungsmöglichkeiten............................................................................... 49
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken ............................................................................................................. 50
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................................................ 50
Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................................ 50
10.2
10.2.1
10.2.2
10.2.3
10.2.4
10.2.5
10.2.6
10.2.7
10.2.8
10.3
10.4
10.4.1
10.4.2
10.4.3
10.4.4
10.4.5
10.4.6
10.4.7
10.4.8
10.4.9
10.5
10.6
10.7
10.8
Seite 13
1
Ausgangslage
1.1
Anlass und Zweck der Planung
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. - im Folgenden „ADAC“ genannt - beabsichtigt, auf den an der Hansastraße in München gelegenen Grundstücken Fl.Nrn.
8478, 8530/3, 8535, 8539/2 und 8531/8, Gemarkung Sendling, mit einer Fläche von
insgesamt ca. 2,7 ha eine neue Hauptverwaltung zu errichten.
Mit 14,8 Millionen Mitgliedern ist der 1903 gegründete Verein ADAC e.V. der größte
Automobil-Club in Europa. Er beschäftigt ca. 7.400 Mitarbeiter/innen. In der ADACZentrale in München sind derzeit ca. 2.400 Mitarbeiter/innen beschäftigt, davon ca.
1.300 beim ADAC e.V. und weitere 1.100 in Tochterunternehmen des ADAC. Die
ADAC-Zentrale ist derzeit in München auf sechs Standorte verteilt, was einer optimalen
Zusammenarbeit abträglich ist.
Außer den beiden im Eigentum des ADAC befindlichen Betriebsgebäuden am Westpark 8 und am Leonard-Moll-Bogen 1-3 (Hansapark) sind alle weiteren Standorte angemietet. Nachdem der ADAC weiter expandieren will, wird angestrebt, alle Mitarbeiter/innen wieder an einen Standort zusammenzuführen. Der ADAC plant für diese zukünftige Hauptverwaltung einen Neubau zu errichten, der seine Bedeutung am Standort München signalisieren soll und genügend Raum zur Unterbringung aller Einrichtungen an einem Standort bietet.
Für den ADAC waren bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück folgende Kriterien ausschlaggebend:
-
Die benötigten Grundstücke sollen im Eigentum des ADAC stehen
Sie sollen eine gute öffentliche Verkehrsanbindung haben und für den Großteil der
Beschäftigten des ADAC auf kurzem Weg zu erreichen sein
Sie sollen im Bereich der bisherigen Verwaltungsgebäude sein, um den Beschäftigten keine weiteren Arbeitswege als bisher zuzumuten
Die Errichtung der geplanten Hauptverwaltung soll im Einklang mit der Lage und
der Umgebungsbebauung des Grundstücks möglich sein
Der Standort an der Hansastraße erfüllt grundsätzlich diese Kriterien. Dort besteht insbesondere über die U- und S-Bahnhaltepunkte Heimeranplatz aus Sicht des Öffentlichen Personennahverkehrs eine sehr gute Verkehrsanbindung. Der ADAC ist Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 8478 und 8530/3. Die Grundstücke Fl.Nr. 8535 und
8539/2 (beide früher in städtischem Eigentum) sowie das Grundstück Fl.Nr. 8531/8
(„Sander-Haus“) wurden vom ADAC gekauft.
Ein Viertel der Mitarbeiter/innen wohnt in unmittelbarer Nähe der ADAC-Zentrale am
Westpark. Weitere 20 % der Mitarbeiter/innen wohnen ebenfalls im nahe gelegenen
Münchner Westen, so dass die Arbeitswege und damit die Verkehrsbewegungen für
einen Großteil der Belegschaft relativ kurz wären.
1.2
Bisheriges Verfahren
Der Ausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München hat am 04.06.2003 einen Eckdatenbeschluss gefasst, der auch als Grundlage des Realisierungswettbewerbs für das Neubauvorhaben des ADAC diente.
Auf Antrag des ADAC und auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses beschloss
die Vollversammlung des Stadtrates am 13.10.2004 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung für den Bereich Hansastraße, JosefRank-Weg (nordwestlich) und Bahnlinie.
Seite 14
2
Bestandsaufnahme und Bewertung
2.1
Größe des Planungsgebiets, Eigentumsverhältnisse
Das Vorhabengebiet hat eine Größe von 26.993 m².
Es umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung München, Sektion V :
Fl.Nr. 8478 (19.310 m²)
Fl.Nr. 8530/3 (1.280 m²)
Fl.Nr. 8535
(4.953 m²)
Fl.Nr. 8539/2
(485 m²)
Fl.Nr. 8531/8
(965 m²)
Der ADAC ist Eigentümer aller Grundstücke im Planungsumgriff.
2.2
Planerische Vorgaben und rechtliche Ausgangslage
2.2.1 Wettbewerb
Um für den Neubau der ADAC-Hauptverwaltung und die weitere städtebauliche und
stadtgestalterische Entwicklung des anschließenden Bereichs bis zur Westendstraße
eine optimale Lösung zu finden, hat der ADAC ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, das als einstufiger Realisierungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs mit neun Teilnehmern ausgelobt wurde. Der Wettbewerb war dabei in zwei Phasen eingeteilt: Gegenstand des Wettbewerbs in der ersten Phase war die Entwicklung
eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzepts für den Bereich entlang
der Hansastraße und der Bahnlinie München-Rosenheim von der Garmischer Straße
zur Westendstraße. In der zweiten Phase des Wettbewerbs kam der Neubau der
Hauptverwaltung inklusive Freianlagen hinzu.
In der Preisgerichtssitzung vom 23.03.2004 wurde der erste Preis des Wettbewerbes
an das Architekturbüro Sauerbruch Hutton, Berlin und Norwich, zusammen mit den
Landschaftsarchitekten Schmelzer + Friedemann, Ostfildern/Stuttgart vergeben.
Das architektonische Konzept wird aus dem Wettbewerbsentwurf entwickelt.
2.2.2 Vorhandenes Baurecht
Für das Vorhabengebiet besteht ein einfacher Bebauungsplan i. S. d. § 30 Abs. 3
BauGB in Form von Straßenbegrenzungslinien entlang des Josef-Rank-Weges und
Baulinien entlang der Hansastraße.
Im Übrigen ist das Vorhabengebiet nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Für das Vorhabengebiet bestehen zusätzlich folgende planungsrechtliche Vorgaben:
- die Satzung über Einfriedungen und Vorgärten vom 18.04.1990
- die Freiflächengestaltungssatzung vom 08.05.1996
- die Baumschutzverordnung vom 12.05.1992
- die Entwässerungssatzung vom 14.02.1980.
2.2.3 Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung
Bereits am 04.11.1987 hat die Vollversammlung des Stadtrats für den Bereich Garmischer Straße, Hansastraße, Westendstraße, Bahnlinie München-Rosenheim die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1619 beschlossen. Mit Änderung des Flächennutzungsplans vom 20.10.1992 wurden die Grundstücke der Fraunhofer-Gesellschaft und
des ADAC sowie ein Teilstück des Grundstückes Fl.Nr. 8479/2 an der Westendstraße
Seite 15
in Kerngebiet umgewidmet. Die südöstlich anschließenden Grundstücke Fl.Nrn.
8479/3, 8479/8, 8479/16 und 8479/17 sowie die bis zur nordwestlichen Grundstücksgrenze des ADAC sind als Gewerbegebiet dargestellt. Im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm vom 23.11.2000 sind diese Flächen als so genannte A-Flächen (klassisches Gewerbe) ausgewiesen.
Der Landschaftsplan stellt entlang der Bahnlinie eine übergeordnete Grünbeziehung
und entlang dem Josef-Rank-Weg eine örtliche Grünverbindung dar.
Das Arten- und Biotopschutzprogramm München formuliert für diese Grünbeziehung
das Entwicklungsziel einer linearen Vernetzungsachse von Trockenlebensräumen.
Der gesamte Planungsumgriff ist als Gebiet mit unzureichender Grünausstattung dargestellt, in dem entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung
umzusetzen sind.
2.2.4 Denkmalschutz
Im Vorhabengebiet steht das unter Denkmalschutz stehende „Sander-Haus“ mit folgender Eintragung in der Denkmalliste (Denkmäler in Bayern , Band 1, München 1991,
S. 211, Hansastraße 27) :
“Stattlicher Satteldachbau mit Firstwälmchen und Toreinfahrt mit Nebengebäude, Jugendstilbau aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts.“
In die Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege sind keine Bodendenkmäler
im Planungsgebiet eingetragen.
2.3
Städtebau Bestand / Bewertung
Das Vorhabengebiet liegt im Stadtbezirk 7, Sendling-Westpark, südwestlich der Bahnlinie München-Rosenheim, unmittelbar an der S- und U-Bahn-Haltestelle Heimeranplatz und erstreckt sich entlang der nördlichen Hansastraße vom Josef-Rank-Weg bis
zum nordwestlichen Ende des ADAC-Grundstückes auf Höhe der Dillwächterstraße.
Das Gebiet wird zurzeit gewerblich genutzt. Das Areal ist straßenseitig teilweise mit
Lagerhallen und anderen Gewerbebauten bebaut. Der bahnseitige Teil ist nicht bebaut
und liegt zurzeit brach. Das Grundstück Fl.Nr. 8535 wird als Fahrzeugabstellplatz genutzt.
Auf dem Grundstück des ADAC befindet sich das unter Denkmalschutz stehende
„Sander-Haus“ an der Hansastraße 27.
In der näheren Umgebung sind in den letzten Jahren Bauvorhaben mit Kern- und Gewerbenutzung entstanden, die beiderseits der Hansastraße bis zur Westendstraße überwiegend gemäß § 34 BauGB genehmigt wurden. Die umliegende nähere Bebauung
weist durchschnittlich vier bis sieben Geschosse auf, mit Ausnahme der Hauptverwaltung der Fraunhofer-Gesellschaft (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1619 a vom
10.08.1999), die mit 18 Geschossen eine Höhe von 65 m erreicht. Darüber hinaus stehen mit dem Arabella-Westpark-Hotel (ca. 35 m) an der Garmischer Str.2, dem PhilipsBüroturm (ca. 38 m) an der Ridlerstr. 37 und dem DEBA-Hochhaus (ca. 83 m) an der
Westendstr. 174 weitere Hochhäuser im Umfeld des Vorhabenbereiches.
2.4
Verkehrliche Erschließung
2.4.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Planungsgebiet liegt im Einzugsbereich der U- und S-Bahn-Station Heimeranplatz
und ist dadurch sehr gut erreichbar. Zusätzlich ist das Gebiet mit den Buslinien 132
und 133 erschlossen.
Seite 16
2.4.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die Hansastraße ist entsprechend dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) in dem Bereich zwischen Westendstraße und Leonhard-Moll-Bogen (südliche Garmischer Straße, Mittlerer Ring) Bestandteil des tertiären Straßennetzes, d.h. sie ist nicht Bestandteil
des Hauptstraßennetzes. Entgegen der im Verkehrsentwicklungsplan ausgewiesenen
Funktionen ist die Hansastraße mit ca. 13 500 Kfz/24 h für eine Erschließungsstraße
relativ hoch belastet. Entsprechend dem Ausbau der Hansastraße (eine Fahrspur pro
Richtung) sind im o.g. Abschnitt Kapazitätsreserven vorhanden.
Sowohl in ihrer nördlichen (Elsenheimer Straße) als auch in ihrer südlichen Fortsetzung ist die Hansastraße entsprechend VEP Bestandteil des Hauptstraßennetzes (Sekundärnetz, örtliche und zwischenörtliche Hauptverkehrsstraße). Die KfZ - Belastung
liegt in der nördlichen Fortsetzung bei 18 000 Kfz/24 h (eine Fahrspur pro Richtung) im
Süden bei 46 000 Kfz/24 h (zwei Fahrspuren pro Richtung).
Die Streckenleistungsfähigkeit ist damit fast ausgelastet (Norden) bzw. erreicht (Süden).
Das umliegende Hauptstraßennetz (u.a. der Mittlere Ring, Garmischer Straße) ist in
Spitzenstunden ebenfalls weitgehend ausgelastet.
2.4.3 Fuß- und Radverkehr
Entsprechend dem Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr (Beschluss des Stadtrats
vom 03.07.2002) führt entlang der nördlich verlaufenden Bahnfläche eine Nebenroute
des Radverkehrs.
An der U-/ S- Bahnstation sind derzeit 28 Radabstellplätze vorhanden. Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 24.10.2001 soll im Vorhabengebiet auf einer Fläche nahe
des U-/S-Bahn-Zugangs Heimeranplatz eine Bike- and Ride- Anlage für weitere 35
Fahrradstellplätze hergestellt werden.
2.4.4 Absehbare Verkehrsentwicklungen
Bereits in den letzten Jahren zeichneten sich im Bereich der Elsenheimer Straße/Hansastraße Umstrukturierungen/Verdichtungen (z.B. ehemaliger Grosso- Markt)
ab. Unabhängig vom Neuverkehr durch die ADAC Hauptverwaltung, kann von einer
geringfügigen Erhöhung des KfZ- Verkehrs in der Elsenheimer Straße ausgegangen
werden. Aufgrund des Neubaus des ADAC wird sich das Verkehrsaufkommen geringfügig erhöhen. Gleichwohl ist aufgrund der Lage am S- und U-Bahn Haltepunkt Heimeranplatz die Möglichkeit gegeben, möglichst viel Verkehr auf den ÖPNV zu verlagern.
2.5
Natürliche Grundlagen
2.5.1 Landschaftsraum, Geologie, Topographie
Das Planungsgebiet ist geologisch Bestandteil der Münchener Schotterebene.
Das Gelände ist, mit Ausnahme des künstlich geschaffenen nördlichen Bahndammes,
nahezu eben mit Höhen von ca. 527,5 – 528,5 m üNN.
2.5.2 Boden, Auffüllungen
Laut geologischer Karte von Bayern stehen im Bereich des Planungsgebiets unterhalb
der anthropogenen Auffüllungen spätwürmeiszeitliche Schotter an.
Ein ca. 1,00 bis 1,30 m mächtiger Auffüllungskörper erstreckt sich über das gesamte
Planungsgebiet. Diese Auffüllungen enthalten überwiegend rolliges Material mit geringfügigen Beimengungen von Ziegelresten und Asche. Das Gelände ist zu ca. 12 %
Seite 17
durch die U-Bahn-Trasse unterbaut.
Der Versiegelungsgrad und die Oberflächenbeschaffenheit des Geländes sind aus folgender Tabelle zu entnehmen:
Gebäudeflächen
ca.10%
Befestigte Beläge
ca.10%
Kiesiger Rohboden, verdichtet, vegetationsfrei
ca. 61%
Vegetationsflächen
ca.19%
Gesamt
100%
2.5.3 Grundwasser
Der mittlere Grundwasserstand liegt ca.7,30 m unter Oberkante Gelände bei ca.
520,10 m ü NN.
Die zu erwartenden Höchstwasserstände (HW40) liegen bei 522,50 m ü NN bis 5 m
unter Oberkante Gelände.
2.5.4 Vegetation, Biotope
Auf den Vegetationsflächen überwiegen mageres, teils ruderalisiertes Grünland und
wechselfeuchte Pioniervegetation mit einem Vorkommen einer Pflanzenart der Roten
Liste Bayern, der Büschelnelke – Dianthus ameria. Auf einem Stück der Kiesfläche leben einige stark gefährdete Ameisenarten. Von den vorhandenen Gehölzbeständen
aus Baumweiden, Spitzahorn, Pappeln und Birken fallen 53 Bäume unter die Baumschutzverordnung, hiervon sind 51 aufgrund ihrer Vitalität erhaltenswert. Kartierte Biotope sind nicht vorhanden. Das Arten- und Biotopschutzprogramm München formuliert
für die Grünbeziehung das Entwicklungsziel einer linearen Vernetzungsachse von Trockenlebensräumen. Ergänzend wird auf den Umweltbericht verwiesen.
2.6
Vorbelastungen
2.6.1 Altlasten
Im Altlastenkataster des Referates für Gesundheit und Umwelt ist das Planungsgebiet
nicht als Altlastenverdachtsfläche verzeichnet. Im Rahmen von Altlastenuntersuchungen für das gesamte Planungsgebiet wurden punktuell geringe Mengen von Altlasten
festgestellt. Hierzu wird im Umweltbericht Genaueres ausgeführt.
2.6.2 Kampfmittel
Im zweiten Weltkrieg war die Umgebung des Planungsgebiets nachweislich Luftangriffen ausgesetzt. Die Auswertung der Kriegsluftbilder und Befliegungspläne von 1945
und 1946 ergab Hinweise auf Kriegseinwirkungen im Planungsgebiet. Die Existenz von
Bombenblindgängern im Untergrund kann erst im Zuge einer Kampfmittelsondierung,
die vor Beginn der geplanten Baumaßnahme erfolgen muss, abgeklärt werden.
Seite 18
2.6.3 Lärm
Für das Planungsgebiet liegt eine deutliche Lärmbelastung durch Schienenverkehrsgeräusche der nördlich angrenzenden Bahnstrecken (Südring, Bahnlinie München - Rosenheim, S-Bahn-Linien S 7, S 20 und S 27) sowie den Straßenverkehrslärm der mit
ca. 20.000 Kfz/ 24h belasteten Hansastraße vor. Die Orientierungswerte der DIN
18005, Schallschutz im Städtebau, werden teilweise überschritten. Im Umweltbericht
wird auf die Lärmproblematik detailliert eingegangen.
2.6.4 Elektrische und magnetische Felder (Elektrosmog)
Die Vorsorgewerte der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder)
sind im Vorhabengebiet deutlich unterschritten. Im Umweltbericht wird diese Thematik
ausführlich dargestellt.
2.6.5 Erschütterungen und sekundärer Luftschall
Es wird auf den Umweltbericht verwiesen, in dem diese Thematik ausführlich dargestellt wird.
2.6.6 Klima, thermische Belastung
Das Gelände ist lokalklimatisch von untergeordneter Bedeutung, da weder besondere
positive noch negative Einflüsse davon ausgehen. Das Vorhabengebiet ist aufgrund
der vorhandenen Versiegelung in den Tagstunden relativ warm, kühlt jedoch nachts
gut ab. Der Gleiskörper der Bahnstrecke dient bodennah als Luftleitbahn, die jedoch
aufgrund ihres Nordwest-Südostverlaufs in Bezug zu den Hauptwindrichtungen (West
und Ost) wenig relevant ist.
2.6.7 Luftschadstoffe
Die lufthygienische Situation wird hauptsächlich durch die Emissionen des KfzVerkehrs bestimmt. Die höchsten Emissionen gehen von der Garmischer Straße (Mittlerer Ring) aus. Die Abstände zu dieser Straße betragen jedoch über 150 m, so dass
die von diesem Fahrweg ausgehenden Immissionen schon stark abgeklungen sind.
Die Luftbelastung im Ballungsraum München ist bei NO2 (Stickoxide) und PM10
(Feinstaub) recht hoch. Mit Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV ist im
Bereich des Vorhabengebietes nicht zu rechnen.
2.7
Umweltprüfung
Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, deren Umfang und
Detaillierungsgrad im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans definiert
wird. Der Umweltbericht, als Ergebnis der Umweltprüfung, bildet einen gesonderten
Teil dieser Begründung. Deshalb werden die unter Punkt 2.6 genannten Vorbelastungen für das Vorhabengebiet in der Begründung nur in gekürzter Form ausgearbeitet,
bzw. auf den nachfolgenden Umweltbericht verwiesen.
Seite 19
3
Planungsziele
Die wesentlichen städtebaulichen und freiraumplanerischen Ziele lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
- Aufwertung des Vorhabengebietes und des umliegenden Quartiers durch das Bauvorhaben und seiner Nutzung
- Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der
Hauptverwaltung des ADAC
- Städtebauliche Reaktion auf die vorgefundene stadträumliche Situation der Bahnlinie im Norden und der Hansastraße im Süden
- Bereicherung des Stadtbildes mit einem zeichenhaften Gebäude, das einen spannungsvollen Dialog mit dem vorhandenen Büroturm der Fraunhofer-Gesellschaft
aufnimmt
- Einbindung und Integration des denkmalgeschützten „Sander-Hauses“
- Stadträumliche Aufwertung des Bereichs um den U-/S-Bahnhof Heimeranplatz
- Nachhaltige Verminderung der Lärmbelastung durch die Bahnlinie MünchenRosenheim für das südwestlich angrenzende Baugebiet
- Nutzung der guten ÖPNV-Anbindung zur Minimierung des entstehenden KfzVerkehrs
- Ausreichende Versorgung mit nutzbaren Grünflächen für die Beschäftigten im Vorhabengebiet
- Sicherung einer Grünvernetzungszone entlang der Bahn von ca. 20 m Breite mit integriertem Fuß- und Radweg
- Entwicklung einer Grün- und Wegeverbindung in Verlängerung der Dillwächterstraße
4
Planungskonzept
4.1
Vorbemerkungen
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf berücksichtigt neben der Neubebauung auch
den, dem Denkmalschutz unterliegenden Bestand des „Sander-Hauses“ .
Das Vorhabengebiet wird deshalb nur hinsichtlich des Maßes der Nutzung in die Teilbereiche MK 1 (Neubau der Hauptverwaltung des ADAC) und MK 2 (denkmalgeschütztes „Sander-Haus“) gegliedert.
Teilbereich MK 1 : Vorhabenplanung ADAC Hauptverwaltung
Der Baukörper der ADAC Hauptverwaltung besteht aus zwei Teilen: dem fünfgeschossigen Sockelbau und dem Büroturm, der sich mit einer Gesamthöhe von maximal 87 m
über dem Sockelbau erhebt.
Der Sockelbau entspricht mit seiner Gebäudehöhe etwa der in der Hansastraße gegenüber liegenden vorhandenen Bebauung und reagiert städtebaulich auf die gegenüber vorhandene aufgelockerte Raumkante. Somit entstehen zwischen der Garmischer
und der Westendstraße drei verschiedene, nahezu symmetrische Raumfassungen: die
aufgelockerte Straßenrandbebauung im Bereich der Fraunhofer-Gesellschaft, ein bewegtes Raumprofil im Bereich des ADAC und schließlich eine geschlossene Blockrandbebauung im westlichen Abschnitt.
Seite 20
Die geschwungene Fassadenabwicklung des Sockelbaus an der Hansastraße und am
Josef- Rank-Weg rahmt das denkmalgeschützte „Sander-Haus“ ein und lässt an zwei
Seiten Eingangsbereiche entstehen, die in den teilweise überdeckten frei geformten
Innenhof führen.
Entlang der Bahnlinie ist eine durchgehende Gebäudeseite vorgesehen. Auf dieser
Gebäudeseite erhebt sich der Büroturm, der einerseits die Kontur des Sockelbaus im
Innenhofbereich aufnimmt, jedoch bahnseitig über die langgestreckte Fassade des Sockelbaus auskragt.
Teilbereich MK 2 : Denkmalgeschütztes „Sander-Haus“
Im Planungsumgriff liegt auch das Grundstück mit der Fl.Nr. 8531/8, auf dem das
denkmalgeschützte „Sander-Haus“ steht. Die Freifläche des „Sander-Hauses“ kann
somit in die Gesamtkonzeption der Freiflächengestaltung integriert werden. Das „Sander-Haus“ ist langfristig vermietet und wird hauptsächlich als Bürogebäude genutzt.
4.2
Art und Maß der baulichen Nutzung
Für die Unterbringung der Hauptverwaltung des ADAC in München werden die überplanten Bauflächen als Kerngebiet (MK 1) festgesetzt. Im Vorhabengebiet sind folgende Nutzungen zulässig:
Büro- und Verwaltungsnutzungen
Räume für Veranstaltungen
Gaststätten (Casino, Cafeteria)
Druckerei
Technikräume
Werkstätten
Die zulässigen Nutzungen beinhalten die erforderlichen Betriebs-, Technik- und sonstigen Nebenflächen. Hierzu gehören die Tiefgarage und die oberirdischen Stellplätze.
Die Büro- und Verwaltungsnutzungen sind in Bereiche unterteilt, die als Organisationseinheiten den Abteilungen des ADAC entsprechen. Die Räume für Veranstaltungen
stehen im räumlichen Zusammenhang mit der Cafeteria und dem Casino. Die hauseigene Druckerei befindet sich im bahnzugewandten Bereich des Erdgeschosses. Hierin
wird ein Teil der Publikationen des ADAC-Verlags hergestellt.
Es wird im Teilbereich MK 1 ein Bürobaukörper, bestehend aus dem „Sockelbau“ und
dem „Büroturm“ ermöglicht. Für den Sockelbau werden fünf Vollgeschosse festgesetzt.
Innerhalb dieses Bauraumes ist ein Innenhof mit einer Fläche von ca. 4.400 m² vorgesehen. Diese Fläche kann zu max. 67 % für eine Foyer- und Casino-Nutzung bebaut
werden. Für den Büroturm wird eine maximale Gebäudehöhe von 87 m festgesetzt.
Festgesetzt wird eine maximal zulässige Geschossfläche (GF) von 75.500 m² und eine
maximal zulässige Grundfläche (GR) von 21.000 m². Ergänzend wird angemerkt, dass
in der Geschossfläche die Fläche des Luftraums im 1. Obergeschoss zwischen den
Brücken im Foyerbereich nicht berücksichtigt ist.
Im Teilbereich MK 2 befindet sich das denkmalgeschützte „Sander-Haus“ mit einer Geschossfläche von ca. 1.750 m² und einer Grundfläche von ca. 600 m².
Für die beiden Teilbereiche MK 1 und MK 2 ergeben sich aus den Summen der oben
genannten Geschoss- und Grundflächen bezogen auf das Vorhabengebiet eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,86 und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8. Die nach
§ 17 BauNVO maximal zulässigen Obergrenzen für Kerngebiete (GRZ 1,0; GFZ 3,0)
Seite 21
mit dem die Nutzungsfestsetzungen des Vorhabens vergleichbar sind, werden damit
unterschritten.
Es sind Aufenthaltsräume in den Untergeschossen vorgesehen. Im Einzelnen sind dies
Umkleide, Büro der Warenannahme, Waschraum und Betriebsräume der Reinigungsfirma. Diese sind entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinien herzustellen.
4.3
Baugrenzen, überbaubare Grundstücksflächen
Die Baugrenzen können mit Dachüberständen, offenen Fluchttreppen, die von den Untergeschossen auf die Erdgeschossebene führen und dem Gebäude vorgelagert sind
sowie vereinzelt mit Bauteilen um bis zu 3 m überschritten werden. Mit Ausnahme der
nördlichen Baugrenze können die Baugrenzen ferner von den für die Gebäudetechnik
notwendigen Einbring- und Lüftungsschächten, Oberlichtern (max. 80 m²) und Fluchttreppenhäusern mit einer Fläche von max. 100 m² überschritten werden.
Die nördliche Baugrenze kann für Lüftungs- und Entrauchungsschächte um max.
0,60 m überschritten werden. Das ist vertretbar, weil es sich um untergeordnete Bauteile handelt, die keine wesentlichen gestalterischen Auswirkungen haben und im
Rahmen der Ausformulierung des architektonischen Konzeptes und der Bauausführung noch konkretisiert werden müssen.
In den als Tiefgarage festgesetzten Bereichen sind neben der eigentlichen Garagennutzung auch Nutzungen wie z.B. Werkstatt und Lager für Hausmeister sowie Nutzungen für Technik und Werkstätten, Lager, Umkleideräume, Rechenzentrum, Technikräume sowie Nutzungen der Ver- und Entsorgung zulässig.
4.4
Abstandsflächen
Bei der Verwirklichung der vorgeschlagenen Form der Baukörper sind die gesetzlichen
Abstandsflächen teilweise nicht eingehalten und werden auf das sich aus dem Plan ergebende Maß verkürzt. Dies ist vertretbar, da eine ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet bleibt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verkürzungen:
Abstandsflächen außerhalb des Baugrundstücks:
Für die Nordostfassade des Turmbaukörpers wird die Abstandsfläche verkürzt. Das ist
möglich, weil eine ausreichende Belichtung und Belüftung im Sinne des Art. 7 BayBO
gewährleistet wird.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das angrenzende Grundstück
der Bahnlinie München-Rosenheim als öffentliche Verkehrsfläche im Sinn von Art. 6
Abs. 7 BayBO anzusehen ist, so dass diese – ungeachtet der Abstandsflächenverkürzung gem. Art. 7 Abs. 1 BayBO – zur Bewältigung der gesetzlichen Abstandsflächen
herangezogen werden könnte.
Abstandsflächen innerhalb des Baugrundstücks:
Zwischen der Südwestfassade des Turmbaukörpers und den Nord- bzw Nordwestfassaden im Innenhofbereich werden die internen Abstandsflächen verkürzt. Das ist möglich, weil der Turmbaukörper im nordöstlichen Rand der Bebauung den Innenhof kaum
verschattet. Eine ausreichende Belichtung und Belüftung im Sinne des Art. 7 BayBO ist
gewährleistet.
Seite 22
Zwischen der südöstlichen und der nordwestlichen Fassade am südöstlichen Rand des
Innenhofs werden die internen Abstandsflächen verkürzt. Eine ausreichende Belichtung und Belüftung im Sinne des Art. 7 BayBO ist gewährleistet.
4.5
Überbauung
Für den Baukörper des Büroturmes ist in dem, im Plan gekennzeichneten Bereich parallel zur Bahnlinie, eine Überbauung ab dem 5. Obergeschoss des Sockelbaus zulässig. Dies ermöglicht einerseits die Umsetzung der planerischen Konzeption, den Turm
aus dem Sockelgebäude heraustreten zu lassen und erhält gleichzeitig die Durchgängigkeit und die ökologischen Funktionen des Grünzuges entlang der Bahn.
Ausnahmsweise kann von der festgesetzten Lage und Größe der Überbauung geringfügig abgewichen werden, wenn konstruktive Belange dies erfordern, da die endgültige
Bauform noch nicht feststeht. Dies ist vertretbar soweit die bahnzugewandte Freifläche
des Vorhabengebiets dadurch nicht eingeengt wird.
4.6
Stadtbildverträglichkeit, Höhenbegrenzung
Die beabsichtigte Höhenentwicklung des Vorhabens von 87 m steht im Einklang mit
den allgemeinen Ausführungen der Hochhausstudie von 1997 – „Hochhausstudie Leitlinien zur Raumstruktur und Stadtbild“ (Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09.04.1997) – von Prof. Ferdinand Stracke vom Institut für
Städtebau und Raumplanung der TU. Die Sichtfeldanalyse des Architekturbüros
Schreiber aus den Jahren 2002/2003 bestätigt die städtebauliche Verträglichkeit dieser
angestrebten Höhenentwicklung mit den Empfehlungen der Hochhausstudie.
In der Ergebniskarte der Untersuchungen des Architekten Prof. Stracke ist der Planungsbereich als „potentielle Strukturverdichtung“ und nicht als explizites „Standortpotential für Hochhäuser“ dargestellt. In der Ergebniskarte der Fortschreibung der Hochhausstudie von 1997 des Architekten Schreiber ist der Bereich als „Entwicklungspotenzial ohne Anhebung von Traufhöhen“ vorgesehen. In der vom Referat für Stadtplanung
und Bauordnung im Mai 2000 herausgegebenen Studie „Mittlerer Ring“ ist das Areal
als Entwicklungsbereich mit hoher Standortgunst hinsichtlich einer „Adressenbildung“
mit der Möglichkeit zur Verdichtung gekennzeichnet. In diesem Zusammenhang wird
gefordert, den Standort aufgrund seiner Lage (Sichtbarkeit vom Ring, U- und S-BahnAnbindung) zu stärken.
Insofern ist auch die geplante hohe bauliche Verdichtung in Form eines Hochhauses
zu vertreten.
Der fünfgeschossige Sockelbau entspricht in seiner Gebäudehöhe etwa den gegenüberliegenden Gebäudehöhen. Außerdem spiegelt er die an der Hansastraße gegenüber vorhandene aufgelockerte Raumkante wieder.
Das geplante Gebäude führt die mit dem Hochhaus der Fraunhofer-Gesellschaft begonnene profilüberragende Bebauung fort. Der Hochpunkt mit einer Höhe von 87 m an
der nordöstlichen Grundstücksgrenze trägt der Maßstäblichkeit der Bahntrasse Rechnung. Darüber hinaus entsteht zwischen dem Hochhaus der Fraunhofer-Gesellschaft
mit einer Höhe von 63 m und dem geplanten Hochhaus der ADAC Hauptverwaltung
ein städtebaulich spannungsvoller Dialog.
Es passt sich aber auch in die Umgebung mit den weiteren, prägenden Gebäuden in
der Westendstraße (Arabella-Westpark-Hotel, 35 m; Philips-Büroturm, 38 m und
DEBA-Hochhaus, 83 m) ein, stärkt die „Adressenbildung“ im Münchner Südwesten und
wertet das Bauquartier insgesamt auf.
Seite 23
Bereits im Wettbewerb wurde die Stadtbildverträglichkeit von der Donnersberger- und
der Westpark Brücke sowie vom Maximilianeum aus mit Visualisierungen überprüft.
Damit konnte nachgewiesen werden, dass sich das geplante profilüberragende Gebäude sowohl ins Stadtviertel, als auch in die gesamtstädtische Silhouette einfügt.
Für den Sockelbau wird die maximale Geschosszahl festgesetzt, um unterschiedliche
Raum- und Geschosshöhen im Zuge der Vorhabenplanung zu ermöglichen.
4.7
Dächer, Dachaufbauten
Entsprechend dem architektonischen Konzept sind nur Flachdächer zulässig. Für die
Bebauung der Eingangshalle ist auch ein geneigtes Dach mit variierender Neigung, die
einen maximalen Neigungswinkel von 40° aufweist, zulässig, um ausreichenden konstruktiven und gestalterischen Spielraum zu ermöglichen.
Es sind technische Dachaufbauten wie Überfahrten für Aufzüge, Aufzugsmaschinenräume, Lüftungstechnikräume, Krane für Fassadenbefahranlagen sowie Anlagen zur
Energiegewinnung zulässig. Dabei handelt es sich um notwendige technische Bestandteile eines zeitgemäßen Bürogebäudes dieser Dimension.
Eine Überschreitung der zulässigen maximalen Wandhöhe durch technische Dachaufbauten und Anlagen zur Energiegewinnung ist bis zu max. 5 m zulässig, diese sind von
dem Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut um mindestens das Ganze ihrer Höhe zurückzusetzen. Dies ist vertretbar, weil diese Aufbauten im Bereich der nahen Umgebung stadträumlich nicht wirksam sind.
Oberhalb der Vollgeschosse des Sockelbaus sind zurückgesetzte offene Brüstungen
mit max. 1,50 m Höhe und geschlossene Brüstungen (Attika) bis max. 0,60 m Höhe zulässig. Oberhalb der maximalen Wandhöhe des Hochhauses sind geschlossene Brüstungen (Attika) bis max. 0,60 m Höhe zulässig. Dies ist vertretbar, weil offene transparente Geländer und niedrige geschlossene Brüstungen (Attika) eine untergeordnete
Wirkung auf die Baukörpervolumetrie haben.
4.8
Verkehrliche Erschließung
Im Rahmen eines detaillierten Verkehrsgutachtens im Jahre 2003 wurde das bestehende und zukünftige Verkehrsaufkommen im Bereich der Hansastraße ermittelt und
die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Leistungsfähigkeit der umliegenden Knotenpunkte bewertet. Grundlage für das Verkehrsgutachten war in erster Linie die zu erwartende Anzahl von 2800 Beschäftigten im Jahre 2015. Für den Prognosezeitraum bis 2015 ist laut Fachgutachten Verkehr der Landeshauptstadt München für
die Umgebung des Planungsgebiets von relativ unveränderten Belastungen auszugehen. Die Verkehrstärken auf dem Mittleren Ring steigen jedoch weiter an. Der Neuverkehr auf Grund des Neubaus der Fraunhofer-Gesellschaft in der Hansastraße von insgesamt 330 PKW-Fahrten täglich erhöht dabei die Belastungen im Netz des Gebiets
nur leicht. Für das Vorhaben des ADAC-Neubaus wird eine Gesamt-Tagesverkehrsmenge von 2.538 Kfz/24h prognostiziert.
Ergänzend zum Verkehrsgutachten von 2003 wurden vom ADAC Verkehrszählungen
in der Hansastraße im Juli 2006 durchgeführt. Die dabei ermittelten Verkehrszahlen
sind um 20% in der Morgenspitze und 15% in der Abendspitze geringer als die dem
Verkehrsgutachten von 2003 zugrunde gelegten Verkehrszahlen. Somit gehen die damaligen Leistungsfähigkeitsberechnungen der umliegenden Knotenpunkte vom ungünstigsten Fall aus und können ein Ergebnis auf der sicheren Seite liefern.
Seite 24
Im Rahmen des Ergänzungsberichtes vom August/ September 2006 zum Verkehrsgutachten von 2003 wurde die vermehrte Führung des ADAC-Verkehrs über die Tübinger
Straße und die Dillwächterstraße, anstelle der Westend- und Hansastraße, untersucht.
Dies soll eine Entlastung des Knotenpunktes Elsenheimer- (bzw. Hansa-) / Westendstraße und der Hansastraße selber ermöglichen.
Nach einer Überlagerung dieses Neuverkehrs mit dem Bestandsverkehr wurden darauf
aufbauend die Leistungsfähigkeitsnachweise der anliegenden Knotenpunkte sowie die
Beurteilung der Verkehrsqualität in der Dillwächterstraße vorgenommen. Es wurde folgendes nachgewiesen:
-
Der Anschlussknotenpunkt Dillwächter- / Hansastraße / Zufahrt ADAC bedarf einer
Lichtsignalanlage, um den Verkehrsfluss in diesem Bereich zu regeln
-
In der Dillwächterstraße ist an Stelle des straßenbegleitenden Parkens ein einseitiges Halteverbot einzurichten. Somit kann die Dillwächterstraße eine dem künftigen
Verkehrsaufkommen entsprechende Fahrbahnbreite erhalten
-
Von der Dillwächterstraße in die Tübingerstraße soll ein Rechtsabbiegegebot eingerichtet werden, um die Leistungsfähigkeit dieses unsignalisierten Knotenpunktes
zu erhöhen. Die Linksabbieger können dann über die direkt anschließende Wendeschleife in der Tübinger Straße geleitet werden. Für den Fall, dass Fahrzeuge vermehrt versuchen würden, entgegen des Rechtsabbiegegebots regelwidrig nach
links in die Tübinger Straße einzubiegen und dies zum Problem in der Verkehrssicherheit führen würde, müsste dieser Knotenpunkt nachträglich mit einer
Lichtsignalanlage ausgestattet werden
-
Am Knotenpunkt Tübinger Straße / Westendstraße sind eine Anpassung der Signalprogramme und eine geänderte Fahrstreifenaufteilung in der Westendstraße
(südwestlicher Ast) unter Wegfall von zwei Längsparkern erforderlich, um die Behinderung des Geradeausverkehrs durch rückstauende Rechtsabbieger weitestgehend zu vermeiden
-
Die vermehrte Führung des ADAC-Verkehrs über die Tübinger Straße und die Dillwächterstraße soll durch innerbetriebliche Anweisungen und Wegweisung an den
umliegenden Knotenpunkten unterstützt werden
Bei dieser geänderten Verkehrsführung wäre ein Ausbau des Knotenpunkts Elsenheimer-/Westendstraße, wie im Verkehrsgutachten 2003 vorgeschlagen, nicht mehr zur
Abwicklung des ADAC-Verkehrs erforderlich und könnte für weitere bauliche Entwicklungen im Bereich der Hansastraße zwischen Garmischer Straße und Westendstraße
herangezogen werden.
Die oben beschriebenen Maßnahmen sollen vorgesehen werden, um die Verkehrsverträglichkeit des Vorhabens zu gewährleisten. Entsprechende Regelungen erfolgen im
Durchführungsvertrag.
4.8.1 Stellplätze, Tiefgarage
Aufgrund der sehr guten Anbindung des Vorhabengebietes an den Öffentlichen Personennahverkehr wird die nach Art. 52 BayBO erforderliche Stellplatzanzahl von 1280
auf eine reale Herstellung von 60 % (entspricht einer Reduzierung auf 50% der erforderlichen Stellplätze plus 10% Mehrung zur Gewährleistung eines geordneten Betriebsablaufes) auf 768 Stellplätze reduziert. Über diesen betrieblichen Bedarf hinaus
benötigt der ADAC einen Sonderbedarf von 290 Stellplätzen, der sich gemäß vorliegendem Nachweis wie folgt zusammensetzt:
Seite 25
-
Dienstfahrzeuge für den Fahrzeug-Verleihpool
-
Besucherstellplätze bei ADAC-Veranstaltungen
-
ADAC-Straßenwachtfahrzeuge
-
Fahrzeuge für die ADAC-Autovermietung GmbH
Das Verkehrsgutachten hat erbracht, dass das täglich zu erwartende Verkehrsaufkommen über die internen Erschließungswege und die Hansastraße abgewickelt werden kann, wenn die oben genannten Maßnahmen realisiert werden.
Die Tiefgarageneinfahrt für das Kerngebiet, Teilbereiche MK 1 und MK 2 ist an der
nordwestlichen Ecke des Planungsgebiets vorgesehen.
Die Decke der Tiefgarage ist außerhalb der Baugrenze um mindestens 1,20 m abzusenken und entsprechend hoch mit einem fachgerechten Bodenaufbau zu überdecken,
um eine Bepflanzung mit ausdauernden Laubbäumen zu ermöglichen. Aus statischen
Gründen kann jedoch die Decke des unterirdischen Anlieferungshofes, im nördlichen
Teil der Tiefgarage, für einen Bereich von bis zu 600 m² nur um 0,40 m abgesenkt
werden. Eine Pflanzung von Großbäumen ist deshalb hier nicht möglich. In diesem Bereich werden Oberlichter mit einer maximalen Fläche von insgesamt 80 m² für die Belichtung vorgesehen.
Im Bereich des Innenhofs ist die Decke der Tiefgarage aus technischen Gründen um
nur 0,60 m abzusenken. Dies ist vertretbar, weil der Innenhof aus gestalterischen und
funktionalen Gründen nicht mit Großbäumen bepflanzt werden soll.
Die Entlüftung der Tiefgarage hat ausschließlich mechanisch zu erfolgen und ist über
das Flachdach des maximal fünfgeschossigen Baukörpers in den freien Windstrom zu
führen, um die Freiflächen im Vorhabengebiet und die unmittelbare Umgebung nicht
durch zusätzliche Luftschadstoffe zu belasten. Die Lage ist so zu wählen (Mindestabstand 20 m entsprechend DIN EN 13779), dass keine Beeinträchtigung des Büroturms
erfolgen kann.
Zur Vermeidung von Schadstoffemissionen im Bereich der Belüftungsanlagen der Tiefgaragen sind im Vorhaben in einem Radius von mindestens 4,50 m keine Fensterbzw. Lüftungsöffnungen zu schützenswerten Arbeits- oder Wohnräumen angeordnet.
4.8.2 Fahrradabstellplätze
Um den Anreiz und die Attraktivität des Fahrrades als individuelles Verkehrsmittel zu
erhöhen, wird festgelegt, dass im Teilbereich MK1 Fahrradabstellplätze im Gebäude integriert herzustellen und bereitzuhalten sind. Derzeit sind ca. 240 Stück vorgesehen.
Des Weiteren wird die Rechtsgrundlage geschaffen eine überdachte Bike- and RideAnlage für die Allgemeinheit (ÖPNV- Nutzer) in geeigneter Größe und Lage zu errichten. Näheres wird in der Satzung geregelt.
Seite 26
4.9
Immissionsschutz
4.9.1 Schallschutz
Folgende Bereiche liegen im Lärmeinwirkungsbereich der Bahnstrecke MünchenRosenheim und der Hansastraße:
a) Die Nordost-, Nordwest- und Südostfassade des Sockelbaus
b) Die Nordostfassade des Büroturms
c) Die Südwestfassade des Büroturms
d) Südwestfassade des Sockelbaus hinter dem „Sander-Haus“
e) Südwestfassade des Sockelbaus an der Hansastraße nördlich des „Sander-Hauses“
In diesen Bereichen ist bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen der Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Tabelle 8 der DIN 4109, November 1989) vor Außenlärm zu führen. Da es sich bei
dem vorliegenden Vorhaben um einen Sonderbau im Sinne des Art. 2 Abs. 4 S. 2
BayBO handelt, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Schallschutz
gem. Art. 16 BayBO umfassend geprüft, daher ist keine gesonderte Festsetzung nötig.
Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind für
die genannten Bereiche folgende Lärmpegelwerte zugrunde gelegt:
Bereich a)
Bereich b)
Bereich c)
Bereich d)
Bereich e)
La = 55 - 65 dB(A)
La = 60 - 70 dB(A)
La = 55 - 65 dB(A)
La = 55 - 65 dB(A)
La = 65 - 75 dB(A)
4.9.2 Erschütterungsschutz
Nach Beurteilung des Fachgutachtens sind im Rahmen des Bauvollzugs Maßnahmen
gegen Erschütterungen aus U-Bahn und Eisenbahn erforderlich.
4.9.3 Elektrische und magnetische Felder
Nach Beurteilung des Fachgutachtens sind auf der Basis von gesetzlichen Empfehlungen bzw. Grenzwertfestlegungen keine Maßnahmen gegen elektrische und magnetische Felder erforderlich.
4.10 Werbeanlagen
Um das architektonische und landschaftsplanerische Konzept zu bewahren und die
Stadtbildverträglichkeit zu gewährleisten, darüber hinaus aber eine für die ADACHauptverwaltung angemessene Werbung zu ermöglichen, werden Regelungen zu
Werbeanlagen hinsichtlich der Art, der Größe und dem Ort der Anbringung getroffen.
Näheres wird in der Satzung geregelt.
4.11 Nebenanlagen
Oberirdische Nebenanlagen sind mit Ausnahme von oberirdisch angeordneten KFZund Fahrrad-Stellplätzen für Besucher sowie für Werbeanlagen, wie in der Satzung
aufgeführt, nur innerhalb der Bauräume zulässig. Hiervon kann im Einzelfall abgewi-
Seite 27
chen werden, wenn dies aus funktionalen oder technischen Gründen erforderlich ist.
Dies ist notwendig, um den Anteil der unversiegelten Grünflächen soweit wie möglich
zu erhalten und eine ansprechende Freiflächengestaltung zu ermöglichen.
4.12 Einfriedungen
Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 1,50 m sind entlang der Grenzen des Vorhabengebietes zulässig. Dies entspricht den Sicherheitsanforderungen des ADAC.
Die Durchlässigkeit der Einfriedungen im Bereich des Fuß- und Radweges muss jedoch gewährleistet sein.
An den Eingangsbereichen entlang der Hansastraße ist aus gestalterischen Gründen
auf eine Einfriedung zu verzichten.
Die Ausbildung und der Standort von Einfriedungen sind mit Rücksicht auf die Freiflächengestaltung und das architektonische Konzept in qualitativ hochwertiger Form vorzusehen. Die zulässigen Einfriedungen sollen offen gestaltet werden.
4.13 Dienstbarkeitsflächen (Gehrechts- und Radfahrrechtsflächen, Bike- and RideAnlage)
Um das Planungsgebiet für Fußgänger und Radfahrer durchlässig zu gestalten, werden Gehrechts- und Radfahrrechtsflächen zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt.
Von der festgesetzten Lage dieser Flächen, sowie der Bike- and Ride-Anlage, kann
ausnahmsweise abgewichen werden, wenn z.B. technische oder gestalterische Gründe dies erfordern und wenn die Abweichung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Flächen sollen in die Freiflächengestaltung optimal integriert werden. Hierzu ist eine Flexibilität in ihrer Lage erforderlich.
5
Grünordnung
5.1
Planungskonzept
Nach Maßgabe der Darstellung des Landschaftsplans sind entlang der Bahnlinie eine
Zone ökologischer Vernetzung sowie eine örtliche Grünverbindung entlang des JosefRank-Weges vorgesehen. Zur Verbesserung der Grünausstattung auf dem Grundstück
sind Maßnahmen zur Begrünung, wie ein Baumhain um das „Sander-Haus“, Gehölzpflanzungen nach Westen hin und Dachbegrünungen geplant.
Im südlichen und östlichen Freibereich des Grundstückes soll durch geringfügige Geländemodellierungen ein charakteristisches Erscheinungsbild erzeugt werden, deshalb
sind diese ausnahmsweise bis 0,50 m zulässig. In diesem Bereich können darüber
hinaus aus funktionalen Gründen wie z.B. wegen technischer Einbauten wie Fluchttreppen, Schächte und Lüftungsanlagen Geländemodellierungen bis maximal 0,70 m
zugelassen werden.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Begrünung stehen in einem Verbund mit der Vegetation entlang der Bahnanlagen, den Baumpflanzungen auf dem Fraunhofer Areal, den
Bäumen entlang der Hansa-, der Dillwächterstraße und am Sendlinger Feldweg. Der
Stadtraum um das Vorhabengebiet ist gekennzeichnet durch die parallele Längsausrichtung von Hansastraße und Bahntrasse. Die Hansastraße ist bereits heute mit Bäu-
Seite 28
men bestanden, an der Bahn soll ein öffentlich nutzbarer Grünzug mit durchgängigem
Fuß- und Radweg entstehen. Im rechten Winkel dazu soll, in Ergänzung zum JosefRank-Weg, eine weitere örtliche Grün- und Wegeverbindung für Fuß- und Radfahrer
entstehen, um die Durchlässigkeit zur übergeordneten Grünbeziehung entlang der
Bahn zu gewährleisten. Dadurch entsteht im Stadtgrundriss das Bild einer „Leiter“ von
Fuß- und Radwegen, die bestehende Grüngebiete miteinander vernetzt. Der dargelegte Planentwurf weist eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen für die
dort entstehenden Arbeitsplätze nach.
Beläge werden soweit möglich wasserdurchlässig und verdunstungsfreundlich hergestellt. Die Anlage der versiegelten Fläche wird auf ein Minimum beschränkt.
Die Dachflächen des Sockelbaus werden gemäß Freiflächengestaltungssatzung extensiv begrünt. Die Dachfläche des Büroturms ist nicht zu begrünen. Die Windsogkräfte
sind bei einer vorgesehenen Bebauung mit einer maximalen Höhe von 87 m so groß,
dass eine Dachbegrünung auf Dauer nicht möglich ist.
5.2
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird keine Mehrung der zulässigen
GRZ zugelassen. Daher gilt die Planung nicht als Eingriff gem. § 1a BauGB. Dennoch
werden durch die grünordnerischen Festsetzungen Maßnahmen getroffen, die als
Ausgleich für verloren gegangene ökologische Qualitäten zu werten sind.
Entlang des Nordost-Randes des Vorhabengebietes soll durch die Festsetzung von
besonderen Entwicklungsmaßnahmen neue Lebensräume für naturnahe Vegetation
geschaffen werden.
Aufgrund der beengten Situation im Baustellenbereich ist davon auszugehen, dass
voraussichtlich alle schützenswerten Bäume auf dem Grundstück gefällt werden. Der
gemäß Baumschutzverordnung erforderliche Ersatz für diese Fällungen erfolgt durch
die Anwendung der Satzungsbestimmung, die die Pflanzung von einem Baum pro
300 m² Freifläche verlangt.
6
Auswirkungen
6.1
Städtebau und Grünordnung
-
Städtebauliche Neuordnung des Geländes und architektonische Aufwertung des
Vorhabengebietes und seiner Umgebung sowie des Bereiches um den U-/SBahnhof Heimeranplatz
-
Errichtung eines signifikanten und attraktiven Bürogebäudes für die ADACHauptverwaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
-
Errichtung eines weiteren markanten Orientierungspunktes entlang des Mittleren
Ringes von hoher architektonischer Qualität, der in einem spannungsvollen Dialog
mit dem vorhandenen Büroturm der Fraunhofer-Gesellschaft steht
-
Einbindung und Integration des denkmalgeschützten „Sander-Hauses“ in das Vorhabengebiet
-
Nachhaltige Verminderung der Lärmbelastung durch die Bahnlinie MünchenRosenheim für das südwestlich angrenzende Baugebiet
-
Öffnung des Quartiers durch den Bau von Fuß- und Radwegen entlang der SBahn, des Josef-Rank-Weges und in Verlängerung des Dillwächterstraße für die
Öffentlichkeit
Seite 29
-
Durchgrünung des Grundstücks mit seinen Anschlüssen an die Vernetzungszone
entlang der Bahnanlagen, zum Gelände der Hofpfisterei und zur FraunhoferGesellschaft durch Pflanzung von Großbäumen
Planung
Gebäude
Belagsflächen
Vegetationsflächen gesamt
( - davon ohne Unterbauung
Gesamtfläche Grundstück
ca. 44 %
ca. 20 %
ca. 36 %
ca. 22 %)
100 %
Tabellarische Übersicht: Auswirkung der Planung
6.2
Verkehr
Durch die nachstehend beschriebenen Maßnahmen kann das aus dem Vorhaben entstehende Verkehrsaufkommen bewältigt werden:
7
-
Errichtung einer Lichtsignalanlage beim Anschlussknotenpunkt Dillwächter- / Hansastraße / Zufahrt ADAC
-
Fahrbahnverbreiterung durch Einrichtung eines einseitigen Halteverbots in der Dillwächterstraße an Stelle des straßenbegleitenden Parkens
-
Einrichtung eines Rechtsabbiegegebots von der Dillwächterstraße in die Tübingerstraße (bzw. falls erforderlich, Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Dillwächter-/Tübingerstraße)
-
Anpassung der Signalprogramme am Knotenpunkt Tübinger Straße / Westendstraße und geänderte Fahrstreifenaufteilung in der Westendstraße (südwestlicher Ast)
unter Wegfall von zwei Längsparkern
-
Vermehrte Führung des ADAC-Verkehrs über die Tübinger Straße und die Dillwächterstraße durch innerbetriebliche Anweisungen und Wegweisung an den umliegenden Knotenpunkten
-
Vermehrte Nutzung des ÖPNV durch die Begrenzung der Stellplätze
Altlasten
Gemäß den Altlastenuntersuchungen liegen keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen vor. Die ermittelten geringfügigen Bodenverunreinigungen sind im Rahmen des Bauvollzugs bewältigbar.
Im Bereich des „Sander-Hauses“ wurde eine zusätzliche Altlastenerkundung im Rahmen der Umweltprüfung gemäß Vorgabe des Referates für Umwelt und Gesundheit
(RGU) durchgeführt, deren Ergebnis in die Abwägung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingestellt wurde.
Seite 30
8
Durchführungsvertrag
Der ADAC wird als Vorhabenträger die durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
ausgelösten Kosten übernehmen. Zwischen der Landeshauptstadt München und dem
Vorhabenträger wurde ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 S.1 BauGB geschlossen.
9
10
Kosten
Für die Landeshauptstadt München fallen folgende Kosten an:
-
Kosten für die Herstellung der Fläche für die Bike-and Ride-Anlage sowie der Gehund Radfahrrechtsflächen (gesamt 1137 m²) in Höhe von ca.113.700 Euro und deren Unterhalt
-
Beteiligung an der Hälfte der Kosten für die Lichtsignalanlage an der Hansa-/ Dillwächterstraße/ Zufahrt ADAC in Höhe von ca. 75 000.- Euro
-
Für den Fall, dass eine weitere Lichtsignalanlage an der Dillwächter-/ Tübingerstraße errichtet werden müsste, beteiligt sich die Landeshauptstadt München an
der Hälfte der Kosten, also in Höhe von ca. 100.000.- Euro
Umweltbericht
10.1 Einleitung
10.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1619 b ist gemäß Baugesetzbuch eine
Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser
wird bei Änderung der Planung fortgeschrieben.
Die wichtigsten Ziele des Bauleitplans sind in der Begründung des Satzungstextes mit
Grünordnung beschrieben. Diese sind im wesentlich die Bedeutung des ADAC am
Standort München zu signalisieren, alle Beschäftigten an einem Standort zusammenzuführen und genügend Raum zur Unterbringung aller Einrichtungen an einem Standort zu schaffen.
10.1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung
Die Bewertung erfolgt gemäß den Fachgesetzen (Baugesetzbuch, Naturschutzgesetzen, Abfall-, Boden- und Wassergesetzgebung, Immissionsschutz-Gesetzgebung etc.)
und untergeordneten Regelwerken (DIN-Normen etc.).
Für die Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens in den Bereichen Lärm/Erschütterungen sowie Klima/Luft, natürliche und künstliche Belichtung wurden für die Umweltprüfung Fachgutachten erarbeitet.
Seite 31
10.2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der
Prognose bei Durchführung der Planung
Das Vorhabengebiet liegt im Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark südwestlich der Bahnlinie München-Rosenheim, unmittelbar an der S- und U-Bahn-Haltestelle Heimeranplatz
und erstreckt sich entlang der nördlichen Hansastraße vom Josef-Rank-Weg bis zum
nordwestlichen Ende des ADAC-Grundstücks in Höhe der Dillwächterstraße. Das näherungsweise rechteckige Vorhabengebiet mit einer Größe von ca. 27.000 m² wird nahezu auf seiner gesamten Ost-West Ausdehnung von der U-Bahn der Linien U4/U5 unterfahren.
Auf dem Vorhabengebiet befanden sich Lagerhallen, Werkstätten und Bürounterkünfte,
von denen im Wesentlichen nur das denkmalgeschützte „Sander-Haus“ erhalten ist.
Die Fläche am Josef-Rank-Weg wird als Parkplatz genutzt.
Das Vorhabengebiet ist vergleichbar als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Die Planung
sieht einen fünfgeschossigen Sockelbau mit einem teilweise überdachten Innenhof
und einem Büroturm an der Bahnlinie von maximal 87 m sowie Dachaufbauten vor.
Nach Maßgabe der Darstellung des Landschaftsplans sind entlang der Bahnlinie eine
übergeordnete Grünbeziehung sowie eine örtliche Grünbeziehung entlang des JosefRank-Weges vorgesehen.
Das Vorhabengebiet ist mit Fuß- und Radwegen an den U- /S-Bahn-Knoten Heimeranplatz angebunden. Zudem ist es mit den Buslinien 132 und 133 erreichbar.
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden in den Beschreibungen der jeweiligen Schutzgüter behandelt. Da aus der Planung keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen resultieren, kann auf eine schutzgutbezogene Gewichtung der zu erwartenden Auswirkungen in den einzelnen Schutzgütern wie auch
der Schutzgüter zueinander verzichtet werden.
In der Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen der einzelnen Schutzgüter werden soweit möglich anlage-, bau- und betriebsbedingte Wirkungen unterschieden. Die Beurteilung erfolgt verbal argumentativ unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorliegenden Fachgutachten, wobei geringe Auswirkungen nicht detailliert
ausgearbeitet werden.
10.2.1 Schutzgut Mensch
Beschreibung des Zustandes
Lärmschutz
U
Für das Vorhabengebiet liegt eine deutliche Lärmbelastung durch Schienenverkehrsgeräusche der nördlich angrenzenden Bahnstrecken (Südring, Bahnlinie München Holzkirchen, S-Bahn-Linien S 7, S 20 und S 27) sowie den Straßenverkehrslärm der
mit ca. 20.000 Kfz/24h belasteten Hansastraße vor. Der stark befahrene Mittlere Ring
liegt bereits in ca. 150 m Abstand und ist für die Beurteilung der Lärmsituation von untergeordneter Bedeutung. Die Beurteilungspegel des Verkehrslärms betragen sowohl
bezogen auf den Neubau wie für das „Sander-Haus“ an der der Hansastraße nächstgelegenen Baugrenze 72 dB(A) tags / 62 dB(A) nachts. An der der Bahn nächstgelegenen Baugrenze betragen die Beurteilungspegel bis zu 66 dB(A) tags / 64 dB(A)
nachts. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005, Schallschutz im Städte-
Seite 32
bau, Teil 1 vom Mai 1987 für Kerngebiete werden an der Hansastraße um bis zu 7
dB(A) tags und nachts überschritten. Entlang der Bahnlinie betragen die Überschreitungen 1 dB(A) tags und 9 dB(A) nachts.
Der Ermittlung der Beurteilungspegel des Schienenverkehrslärms liegen entsprechend
den Ansätzen in der schalltechnischen Untersuchung "Sendlinger Spange" in der
Summe 513 Züge/24 h zugrunde. Für die Strecke 5530 München-Laim Rbf - Mittersendling (S-Bahn-Linie S 20) ist damit der Prognosezustand nach Ausbau der "Sendlinger Spange" berücksichtigt. Eine gewisse Erhöhung der Zugfrequenz im Zuge der
Verlängerung der S-Bahn-Linie S 7 von Wolfratshausen nach Geretsried ist nicht auszuschließen, hat auf die Höhe der Beurteilungspegel jedoch keine nennenswerte Auswirkung. Eine nennenswerte Steigerung der Zugfrequenz über die beschriebenen Ansätze hinaus ist nur unter Annahme eines 4-gleisigen Ausbaus der Isarbrücke und des
DB-Südrings vorstellbar. Ein 4-gleisiger Ausbau des Südrings wird im Rahmen der vorliegenden Betrachtung nicht als maßgeblich unterstellt, könnte rechnerisch jedoch eine
Erhöhung der Beurteilungspegel entlang der Bahnlinie um ca. 3 dB(A) zur Folge haben
(entsprechend einer Verdoppelung der Zugfrequenz).
Auf das Vorhabengebiet wirken weiterhin die Anlagengeräusche des nordwestlich benachbarten Gewerbegebietes (Bebauungsplan Nr. 1619, in Aufstellung) und des Gewerbegebietes im Nordosten jenseits der Bahntrasse (Bebauungsplan Nr. 1369) ein.
Ausgehend von einer angenommenen Lärmemission entsprechend einem flächenbezogenen Schallleistungspegels von LWA“ = 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts
ergeben sich an den den Gewerbegebieten zugewandten Fassaden des Vorhabens
Beurteilungspegel von bis zu 56 dB(A) tags und 41 dB(A) nachts. Die tatsächliche Nutzung der Gewerbegebiete (Spedition, TÜV - aus diesem Bereich ist ein tonhaltiges Geräusch mäßiger Lautstärke hörbar) lässt jedoch zumindest nachts eine höhere Lärmemission erwarten und an den diesen Gebieten nächstgelegenen Fassaden sind Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte nicht auszuschließen. Aufgrund
der vorgesehenen Büronutzungen besteht während der Nacht allerdings keine erhöhte
Schutzbedürftigkeit. In Verbindung mit den Emissionen der geplanten Tiefgaragenzufahrt des Bauvorhabens sind ohne Schallschutzmaßnahmen jedoch auch tagsüber
Überschreitungen des Immissionsrichtwerts entlang der Zufahrt nicht auszuschließen.
Relevante Einwirkungen von Sport- und Freizeitanlagengeräuschen sind nicht feststellbar.
Die Gesamtlärmsituation wird durch die Verkehrslärmeinwirkungen bestimmt.
Erschütterungen und sekundärer Luftschall
U
U
Ausgehend von Messungen des oberirdischen Bahnverkehrs und der U-Bahnen an
Oberflächenmesspunkten ist eine maximale bewertete Schwingstärke KBFmax von 0,3
und ein Mittelungspegel des sekundären Luftschalls über die Vorbeifahrzeit eines Zuges von 43 dB(A) zu erwarten. Somit wird der untere Anhaltswert Au der DIN 4150-2
vom Juni 1999 für Kerngebiete von 0,2 tags / 0,15 nachts überschritten. Unter Berücksichtigung der Zugfrequenz ist weiterhin tags und nachts eine Überschreitung des Anhaltswerts für die Beurteilungs-Schwingstärke KBFTr für Kerngebiete wahrscheinlich.
Sollten künftige Tiefgeschosse in das Nahfeld der U-Bahn-Röhren reichen, sind darüber hinausgehende Erschütterungseinwirkungen zu erwarten.
Hinsichtlich des sekundären Luftschalls ist eine Überschreitung des in Abschnitt 6.2
der TA Lärm vom 26. August 1998 formulierten Kriteriums zur Beurteilung kurzzeitiger
Pegelspitzen bei Körperschallübertragung zu erwarten: kurzzeitige Pegelspitzen während einer Zugvorbeifahrt liegen um einige dB(A) höher als der Mittelungspegel über
die Vorbeifahrzeit - somit liegt der Spitzenpegel höher als der nach TA Lärm zulässige
Wert von 45 dB(A) tags / 35 dB(A) nachts.
Seite 33
Elektrische und magnetische Felder
U
Im Messbereich von 16 Hz bis 100 kHz beträgt die magnetische Flussdichte und die
elektrische Feldstärke maximal 1% der in der 26. Verordnung zum BundesImmissionsschutzgesetz vom 16. Dezember 1996 angegebenen Vorsorgewerte von
100 Mikrotesla für die magnetische Feldstärke und 5 Kilovolt pro Meter für die elektrische Feldstärke.
Natürliche und künstliche Belichtung
U
Vom Vorhabengebiet gehen derzeit keine signifikanten Verschattungen und Lichtemissionen aus. Nennenswerte Verschattungswirkungen und Lichtemissionen sind vom
benachbarten Hochhaus der Fraunhofer-Gesellschaft zu erwarten.
Erholungsflächen
U
Bei dem Vorhabengebiet handelt es sich um eine ehemals gewerblich genutzte Fläche,
die keine Erholungsfunktion hat.
Auswirkungen
Lärmschutz
U
Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen
Verkehr
Nach Verwirklichung des Planungsvorhabens wird die Verkehrsbelastung der Hansastraße um ca. 10% ansteigen, resultierend in einer Erhöhung des Emissionspegels
dieser Straßen um ca. 0,5 dB(A). Für die unmittelbar an der Hansa- und der Dillwächterstraße gelegenen Gebäude ergibt sich somit eine Erhöhung der Beurteilungspegel
des Verkehrslärms von maximal 0,5 dB(A).
Auch künftig wird die Verkehrslärmsituation durch den Schienenverkehr sowie die
Hansastraße bestimmt. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005 für Kerngebiete werden an der Hansastraße um bis zu 7 dB(A) tags und nachts überschritten.
Entlang der Bahnlinie betragen die Überschreitungen 1 dB(A) tags und 9 dB(A) nachts.
Betriebe und Anlagen
Innerhalb der als Kerngebiet ausgewiesenen Flächen des Vorhabengebiets sind gemäß § 7 BauNVO nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Dementsprechend werden durch das Planungsvorhaben in der Nachbarschaft keine schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Anlagengeräusche verursacht. Die Beurteilungspegel in
der Nachbarschaft betragen unter Berücksichtigung von 2300 Pkw-Bewegungen je
Tag, die gemäß Verkehrsgutachten den ADAC-Mitarbeitern zuzurechnen sind, 220
Pkw-Bewegungen je Tag durch Besucher und 140 Bewegungen je Tag für Liefer-Lkw
sowie der Schallabstrahlung von raumlufttechnischen Anlagen im gegenüber der Hansastraße liegenden Kerngebiet maximal 54 dB(A) tags und 36 dB(A) nachts - die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm werden somit um mindestens 6 dB(A) unterschritten.
In den Gewerbegebieten betragen die den ADAC-Anlagen zuzurechnenden Beurteilungspegel maximal 52 dB(A) tags und 34 dB(A) nachts - die Immissionsrichtwerte
nach TA Lärm werden um mindestens 13 dB(A) unterschritten. Diese Werte beziehen
Seite 34
sich auf eine überschlägige Vorabeinschätzung und können überschritten werden,
wenn beispielsweise lautere Lüftungsgeräte eingesetzt werden. Der ausreichende
Schallschutz der Nachbarschaft muss durch eine entsprechende schalltechnische Untersuchung nachgewiesen werden.
Gesamtlärm
Für die Prognose des Gesamtlärms sind die Schallimmissionen aus dem Landverkehr,
sowie Anlagen- und Betriebsgeräusche im Berechnungsmodell energetisch summiert
worden. Es zeigt sich, dass die Gesamtgeräuschbelastung wesentlich durch die Verkehrslärmeinwirkungen dominiert wird. Die Bebauung entlang der Verkehrswege
(Bahnlinie und Hansastraße) ist erheblichen Geräuscheinwirkungen ausgesetzt. Tagsüber besonders von Schallimmissionen belastet sind hierbei die Hausseiten an der
Hansastraße. Nachts sind die Hausseiten entlang der Bahntrasse am stärksten belastet.
Die Darstellung der Gesamtlärmsituation dient nur der Information; die Beurteilung der
Geräuscharten erfolgt weiterhin jeweils getrennt entsprechend der jeweiligen Beurteilungsvorschrift.
Baubedingte Wirkungen
Zeitlich begrenzte, erhebliche und letztlich auch unvermeidbare Geräuschemissionen
können vor allem im Zusammenhang mit Aushub- und Hochbauarbeiten entstehen.
Zu den im eigentlichen Baustellenbereich entstehenden Geräuschen treten die Geräusche des zuzurechnenden Schwerlastverkehrs auf öffentlichen Straßen auf.
Erschütterungen und sekundärer Luftschall
U
Nach Realisierung der Planung werden keine nennenswerten anlagen- und betriebsbedingten Erschütterungen (und demzufolge auch kein sekundärer Luftschall) erwartet.
Analog dem Lärmschutz ist mit kurzfristigen baubedingten Erschütterungen und Einwirkungen des sekundären Luftschalls zu rechnen.
Elektrische und magnetische Felder
U
Negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Natürliche und künstliche Belichtung
U
Es treten nur anlagebedingte Wirkungen auf.
Verschattung
Um eine Bewertung der Verschattungssituation durch den geplanten ADAC-Komplex
zu ermöglichen, wurde zunächst die Sonnenscheindauer am Stichtag 17. Januar (DIN
5034-1) flächendeckend für den Nullfall und den Planfall berechnet, wobei davon ausgegangen wurde, dass Aufenthaltsräume an mehr als einer Fassade Fensteröffnungen
haben. Wenig verschattet werden hindernisarme Bereiche, z.B. die im Südwesten gelegenen Sport- und Kleingartenanlagen. Längere Verschattungszeiten findet man nördlich von Gebäuden, die eine größere Ost-West-Ausdehnung und entsprechende Gebäudehöhen aufweisen oder in Innenhöfen. Dies betrifft auch die Ruderalfluren zwischen der Nord-Ost-Fassade und dem Bahndamm. Die starke Verschattungswirkung
des Vorhabens wird hier eine geänderte Artenzusammensetzung bewirken.
Unterschiede zwischen Null- und Planfall sind hauptsächlich im nördlich gelegenen Bereich des geplanten Gebäudekomplexes festzustellen. Am 17. Januar treten die stärksten Verschattungen im Bereich der Gleisanlagen auf. Auch an der Südecke eines nörd-
Seite 35
lich der Bahn gelegenen Gebäudes verkürzt sich die Sonnenscheindauer bodennah
um ca. 4 Stunden.
Die Forderungen der DIN 5034-1 (Mindestbesonnung 1 Stunde am 17. Januar in wenigstens einem Raum) werden erfüllt.
Blendung
Vor allem bei tief stehender Sonne, wie es in den Morgen- und Abendstunden der Fall
ist, kann es durch Reflektionen an der Glasfassade des Hochhauses zu Blendwirkungen kommen. Durch die baulichen Gegebenheiten im Verlauf der Hansastraße ist das
Hochhaus aus der Sicht des Kraftfahrers nur selten einzusehen. Außerdem erfordert
der Verlauf der Hansastraße keine Blickbeziehung zum Hochhaus. Eventuelle Blendungen des in Südostrichtung fahrenden Bahnverkehrs in den Morgenstunden werden
dadurch reduziert, dass keine hochreflektierende Sonnenschutzverglasung in den Fassaden verwendet wird.
Lichtemissionen
Da die Büros zu einem kleinen Teil 24 Stunden besetzt sind, ist mit geringen
Lichtemissionen in den Nachstunden zu rechnen. Im nahen Umfeld befinden sich jedoch Gewerbebetriebe. Hier wird eine Raumaufhellung in der Regel nicht störend
wahrgenommen. Wohnbezirke, in denen die Nachtruhe durch Raumaufhellung stärker
beeinträchtigt wird, sind erst in größerer Entfernung vorhanden. Hier reicht die Beleuchtungsstärke einer normalen Raumbeleuchtung nicht mehr aus, um signifikante
Einwirkungen zu erzeugen.
Erholungsflächen
U
Es treten nur anlagebedingte Wirkungen auf.
Mit der Planung werden Grün- und Freiflächen für den Bedarf der zukünftigen Nutzer
hergestellt. Die Orientierungswerte der LH München für gewerblich genutzte Arbeitsplätze werden eingehalten.
10.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Beschreibung des Zustandes
Auf den Offenlandflächen überwiegen mageres, teils ruderalisiertes Grünland und
wechselfeuchte Pioniervegetation. Besonders in den Randbereichen existieren zudem
kleinere Hecken und Gehölzbestände. Auf dem Grundstück stehen 56 Bäume, von denen 53 unter die Baumschutzverordnung der Stadt München fallen und 51 aufgrund ihrer Vitalität als erhaltenswert eingestuft werden.
Das Vorhabengebiet liegt nicht innerhalb eines bestehenden oder geplanten Wasser-,
Landschafts-, Naturschutz- oder Natura-2000-Gebietes. Es befinden sich weder Naturdenkmäler noch kartierte Biotope der Münchner Stadtbiotopkartierung 2000 auf dem
Vorhabengebiet.
Artenschutz
U
Für das Planungsgebiet und dessen Umgriff liegen mehrere faunistische Erhebungen
aus den letzten Jahren vor. So wurden auf einer Brachfläche am Heimeranplatz im
Jahr 1997 die Heuschreckenarten Gemeiner, Brauner und Nachtigall-Grashüpfer sowie
das Grüne Heupferd und der Gemeine Bläuling nachgewiesen, die als ubiquitäre Arten
gelten. Aus dem Bereich der benachbarten Gleisanlagen liegen Bruthinweise für einige
Seite 36
gefährdete oder in ihrem Bestand rückläufige Vogelarten vor. Kartiert wurden dort im
Jahr 1998 u.a. Dorngrasmücke, Klappergrasmücke, Gartenrotschwanz, Hänfling,
Sperber und Grünspecht. Aus dem näheren Umfeld gibt es ferner einen Nachweis der
Zweifarbenfledermaus aus dem Gebäude Westendstraße 4.
Für das Vorhabengebiet selbst wurde im Jahre 2002 ein Gutachten zum Arten- und Biotoppotenzial erstellt, in dem neben einer Vegetationskartierung die Tiergruppen Laufkäfer, Heuschrecken und Tagfalter (inkl. Bei-beobachtungen von Nachtfaltern), Ameisen und Schnecken erhoben wurden. Gemäß diesem Gutachten sind die Nachweise
der gefährdeten und besonders geschützten Büschelnelke (Dianthus armeria) und der
im Naturraum Tertiär/ Schotterplatte als stark gefährdet eingestuften Ameisenarten
Schlanke Urameise und Gelbe Diebsameise hervorzuheben. Nachweise für weitere
nach BNatSchG besonders geschützte Arten liegen nur für den ubiquitären Gemeinen
Bläuling vor. Für europarechtlich geschützte Arten nach Anhang IV FFH-Richtlinie gibt
es keine Nachweise. Möglich sind gelegentliche nächtliche Nährungsflüge durch Fledermäuse, für die jedoch keine geeignete Quartiersstrukturen vorhanden sind. Auch
Zauneidechesen, die aus dem Umfeld bekannt sind und die auf grund der strukturellen
Ausstattung durchaus zu erwarten wären, konnten nicht nachgewiesen werden.
Die europäischen Vogelarten genießen infolge des Rechtsfolgenverweises in Art. 3
und 7 FFH-RL den gleichen Schutz wie die Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung
nach Anhang IV FFH-RL. Auf die Untersuchung von Brutplätzen von Vögeln wurde
dennoch verzichtet, da in Hinblick auf die sehr umfassend gehaltenen Schutzbestimmungen für die Artengruppe Vögel keine Eingrenzung des Untersuchungsrahmens
möglich schien. Auch waren aufgrund der Kleinflächigkeit und der erheblichen Vorbelastungen im Gebiet durch die gewerbliche Nutzung der Fläche kaum Ergebnisse von
Belang zu erwarten.
Das vorhandene Artenspektrum muss als kleiner Teil größerer Vorkommen im Bereich
der angrenzenden Gleis(neben)anlagen angesehen werden. Die Vorkommen stehen in
Zusammenhang mit benachbarten Vorkommen und sind für sich betrachtet mittel- bis
langfristig nicht überlebensfähig. Die Bahnflächen fungieren gleichzeitig als Lieferbiotop und als Verbundachse zwischen den Teilvorkommen im Gleisbereich und auf angrenzenden Flächen.
Auswirkungen
Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen
U
U
Der gesamte vorhandene Baum- und Vegetationsbestand wird infolge der Bebauung
beseitigt. Beeinträchtigungen der Standortfunktionen ergeben sich auch hinsichtlich der
Verschattung, der benachbarten Vegetation, Lebensräume und der Bodenbeschaffenheit.
Durch baubedingte Störungen (z.B. durch Lärm, optische Reize, Erschütterungen etc.)
wird eine Besiedelung durch störungsanfällige Tierarten auch auf angrenzenden Flächen temporär verhindert oder erschwert.
Mit der Realisierung der Planung sind Flächen- und Funktionsverluste von Vegetations- und Habitatsflächen verbunden. Die Außenanlagen des Vorhabens werden sich
als gestaltete, nutzbare Freiflächen darstellen, so dass von einem Verlust der vorhandenen Vegetation und Artvorkommen auszugehen ist. Im nord-östlichen Randbereich
des Baugrundstückes ist eine naturnahe Neubesiedelung der Flächen entlang der
Bahn, ausgehend vom benachbarten Lieferbiotop „Gleisanlagen“ angestrebt.
Seite 37
Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten
U
Durch das Vorhaben ergeben sich keine Beeinträchtigungen für Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang IV FFH-RL. Die nach § 10 Abs.2 BNatSchG
besonders bzw. streng geschützte Arten ‚Gemeiner Bläuling’ und ‚Büschelnelke’ werden geringfügig beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigungen für diese Arten können deshalb als gering eingestuft werden,
weil der durch die Planung betroffene Lebensraumtyp ‚Industriebrache’ eine hohe Ähnlichkeit zum Standort der Bahnflächen hat, die unmittelbar an das Planungsgebiet angrenzen. Der Lebensraum für die Büschelnelke soll, ebenso wie die Lebensräume betroffener Tierarten kurz- bis mittelfristig durch die extensive Pflege der Randflächen des
Planungsgebietes wieder hergestellt werden. Damit ist der gute Erhaltungszustand der
betroffenen Arten gewährleistet .
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der Populationen der ubiquitären Vogelarten kann ausgeschlossen werden, da es auszuschließen ist, dass ihr Erhaltungszustand durch den Verlust einzelner Brutstandorte verschlechtert wird und
zumindest Teile der Lebensräume nach Fertigstellung in geringfügig kleinerer Flächenausdehnung wieder zur Verfügung stehen. Für mögliche Vorkommen seltenerer Vogelarten stehen im benachbarten Umfeld, etwa im Bereich der Gleisanlagen, Ausweichhabitate mit vergleichbarer Eignung zur Verfügung. Es sind somit keine Auswirkungen auf den langfristigen Fortbestand der Artvorkommen auch rückläufiger oder gefährdeter Vogelarten in diesem Gebiet zu erwarten.
Der verbleibende Verlust von Lebensraum kann durch die Gestaltung der Außenanlagen, insbesondere der nördlichen, an den Bahnkörper angrenzenden Flächen, verringert und durch eine Aufwertung der dort gelegenen Bestände kurz- bis mittelfristig
ausgeglichen werden. Gehölz- und Baumverluste können durch Neupflanzung von
Großbäumen und kleinerer Gehölzgruppen aus standortheimischen Arten mittelfristig
ausgeglichen werden. Die Wertigkeit der Offenlandflächen kann durch Anlage extensiv
genutzter, reich strukturierter Grünflächen verbessert werden und damit auch die Funktions- und Flächenverluste ausgeglichen werden.
10.2.3 Schutzgut Boden
Beschreibung des Zustandes
Geologische Situation
U
Der Untergrund besteht aus quartären Schottern (Kiese, Sande) der Würmeiszeit, die
von tertiären Sedimenten der sogenannten Oberen Süßwassermolasse unterlagert
werden. Die Mächtigkeit der quartären Schotter liegt bei ca. 11 bis 16 m und der
Grundwasserflurabstand bei ca. 7 m. Die quartären Sedimente werden von Auffüllungen überlagert, die unter schädlichen Bodenveränderungen erfasst werden.
Natürliche Bodenfunktionen gemäß Bundesbodenschutzgesetz
U
Der Natürlichkeitsgrad des Bodens ist gemäß Konzeptbodenkarte München sehr gering. Die Versiegelung des Vorhabengebietes liegt unter Einbeziehung des hohen Flächenanteils von verdichteter, vegetationsfreier Fläche im Gebiet bei insgesamt ca.
81 % (Tabelle siehe folgende Seite).
Seite 38
Schädliche Bodenveränderungen
U
Das Vorhabengebiet ist mit Ausnahme des Grundstücks mit der Flurstücksnummer
8531/5 (Sander-Haus) nicht im Altlastenverdachtsflächenkataster der Landeshauptstadt München erfasst.
In den durchgeführten Altlastenuntersuchungen wurden Auffüllungen (Sand, Kies,
Schluff mit Beimengungen an Ziegelbruchstücken, Ascheresten) mit Mächtigkeiten von
bis zu ca. 1,4 m festgestellt. Die chemischen Analysen von Bodenproben ergaben in
der Regel unauffällige Schadstoffgehalte. Lokal wurden geringe Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen, Blei, Quecksilber und Zink
bestimmt. Die Bodenluftuntersuchungen ergaben keine relevanten Konzentrationen an
leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX).
Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen, die der geplanten Nutzung entgegenstehen, liegen somit derzeit nicht vor.
Auswirkungen
Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen
U
Infolge der festgesetzten GR ergibt sich eine GRZ von 0,8. Verbunden mit der Realisierung der Planung ist eine Zunahme von befestigten und überbauten Flächen im Gebiet
bzw. eine Erhöhung des Versiegelungsgrades nicht zu erwarten. Durch die geplante
Bebauung ist jedoch mit Veränderungen im Bodenaufbau durch Flächeninanspruchnahme bzw. Bodenauftrag/-abtrag zu rechnen.
Flächentyp
Bestand
Planung
unversiegelte Flächen
verdichtete, vegetationsfreie Flächen
befestigte Flächen,
Gebäude
5050 m²
ca.19%
ca. 22%
16451 m²
ca.61%
entfällt
5492 m²
ca.20%
ca. 78%
Gesamt
26993 m²
100%
100%
Baubedingte Wirkungen
U
Beeinträchtigungen durch mechanische Belastungen, wie Umlagerungen und Befahren
– vorwiegend bei verdichtungs- und druckempfindlichen natürlichen Böden – ist im
Vorhabengebiet auf Grund des relativ druckunempfindlichen anstehenden Quartärkieses nur untergeordnet bedeutsam. Beeinträchtigungen der Bodenqualität durch temporäre Veränderungen des Bodenwasserhaushalts, z.B. durch Grundwasserabsenkungen, sind dagegen denkbar.
Seite 39
10.2.4 Schutzgut Wasser
Beschreibung des Zustandes
Im Vorhabengebiet und in dessen näheren Umgebung befindet sich kein Oberflächengewässer.
Wie zahlreiche Brunnen-, Pegel- und Baugrundbohrungen zeigen, sind im Stadtgebiet
von München mehrere Grundwasserstockwerke vorhanden. Nachfolgende Ausführungen sind auf das oberste Grundwasserstockwerk begrenzt. In den quartären Kiesen
und tertiären Sanden ist ein freier ungespannter Porengrundwasserleiter ausgebildet.
Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nordnordost gerichtet. Der höchste bekannte
Grundwasserstand (HW 1940) dürfte im Bereich des Grundstücks bei ca. 4,70 m bis
5,20 m und der Mittelgrundwasserstand bei ca. 8,50 m bis 11 m unter Geländeoberkante liegen. Das Grundwassergefälle beträgt ca. 2 bis 3 ‰.
Das Grundstück wird nahezu auf seiner gesamten Ost-West-Ausdehnung von der UBahn der Linien U4/U5 unterfahren. Bei vorhandenen Geländeoberkanten von ca. 528
bis 529 mNN ergeben sich Überdeckungen über den U-Bahn-Röhren von ca. 10 m im
östlichen und bis zu ca. 17 m im westlichen Grundstücksteil. Eine negative Beeinflussung des Grundwasserstroms wird durch einen Düker im nordöstlichen Grundstücksteil
verhindert.
In Grundwasseruntersuchungen aus dem Jahr 1990 wurden – mit Ausnahme eines geringfügig erhöhten Bariumgehalts - keine Überschreitungen des Stufe-1-Wertes des
Merkblattes 3.8/1 des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft festgestellt. Es
ist somit für den Bereich des Vorhabengebietes von keiner Grundwasserverunreinigung auszugehen. Weitere Parameter oder Schadstoffe, wie z.B. elektrische Leitfähigkeit sind als mäßig belastet, AOX als unbelastet, Bor als stark belastet und Sulfat als
mäßig belastet einzustufen.
Auswirkungen
Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen
U
Nach Realisierung der Planung ist durch die Bebauung und Versiegelung mit keinem
wesentlichen Flächen- und Funktionsverlust von Grundwasserneubildungsflächen zu
rechnen.
Durch das Vorhaben wird rechnerisch eine Erhöhung des Grundwasserstandes um
0,66 m erwartet. Zur Bewältigung der geänderten Grundwasserverhältnisse sind für die
Errichtung der Gebäude entsprechende bautechnische Vorkehrungen zu treffen („weiße“ Wanne) und je nach entstehendem Grundwasseraufstau ggf. der Einbau einer
Grundwasserüberflutungsanlage vorzusehen. Diese technischen Erfordernisse sind
grundsätzlich bewältigbar; Details sind im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen
und zu veranlassen. Auswirkungen auf die Vegetation durch Veränderungen der
Grundwasserverhältnisse werden nicht erwartet.
Bei Zugrundelegung einer einmal jährlich anfallenden 15 minütigen Regenspende von
135 l / s * ha errechnet sich eine zu versickernde Regenmenge von ca. 470 l / s, die
gemäß städtischer Entwässerungssatzung auf dem Grundstück versickert werden
muss. Diese Anforderung ist nach dem derzeitigen Stand der Planung bewältigbar, und
wird im Rahmen der Baugenehmigung anhand der dann vorliegenden detaillierten Planungen geprüft.
Seite 40
Baubedingte Wirkungen
U
Baubedingte Beeinträchtigungen sind durch Eingriffe in das Grund- oder Schichtwasser bzw. in die Deckschichten denkbar. Funktionsbeeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts oder der Grundwasserqualität können hier entstehen durch das Entfernen
oder Durchstoßen von Deckschichten, durch Ein- oder Anschnitte bzw. Offenlegung
des Grundwasserkörpers während der Baugrubenerstellung.
10.2.5 Schutzgut Klima/Luft
Beschreibung des Zustandes
Klima
U
Das Vorhabengebiet liegt klimatisch im Übergangsbereich zwischen dem Niederbayerischen Hügelland und dem Oberbayerischen Alpenvorland in einer Höhe von ca.
530 m NN. Die klimatischen Verhältnisse im Münchner Raum werden vorwiegend von
atlantischen Luftmassen aus westlichen und südwestlichen Richtungen geprägt.
Daneben spielen auch kontinentale Luftmassen aus östlichen Richtungen sowie der
westöstlich verlaufende Querriegel der Alpen mit seiner Stau- und Föhnwirkung eine
Rolle.
Das Vorhabengebiet liegt zwischen einem Kerngebiet und einem Gewerbegebiet. Die
Nutzung wird überwiegend durch Bürogebäude aber auch produzierende Betriebe bestimmt. Wohnbebauung befindet sich erst in größeren Abständen. Das Vorhabengebiet
selbst ist aufgrund der vorhandenen Versiegelung in den Tagstunden relativ warm,
kühlt jedoch nachts gut ab. Dies gilt auch für den Bahnbereich (S-Bahn), der das Gebiet im Nordosten tangiert. Zu den Grünflächen nach Süden hin kühlen die Oberflächen
in den Nachtstunden ebenfalls gut ab.
Die Klimavielfalt im Vorhabengebiet ist insgesamt als gering zu bezeichnen. Es sind
jedoch hauptsächlich im Süden in fußläufiger Entfernung für die Naherholung geeignete Flächen vorhanden.
Der bodennahe Luftaustausch wird durch die umgebende Bebauung deutlich reduziert.
Lediglich der Gleiskörper der Bahnstrecke dient bodennah als Luftleitbahn, die jedoch
aufgrund ihres Nordwest-Südostverlaufs in Bezug zu den Hauptwindrichtungen (West
und Ost) wenig relevant ist.
Luft
U
Die lufthygienische Situation wird hauptsächlich durch die Emissionen des KfzVerkehrs bestimmt. Die höchsten Emissionen gehen von der Garmischer Straße (Mittlerer Ring) aus. Die Abstände zu dieser Straße betragen jedoch über ca. 150 m, so
dass die von diesem Fahrweg ausgehenden Immissionen schon stark abgeklungen
sind. Die Luftbelastung im Ballungsraum München ist bei NO2 (Stickoxide) und PM10
(Feinstaub) recht hoch. Mit Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV ist im
Bereich des Bebauungsplangebietes nicht zu rechnen. Einwirkungen von umliegenden
gewerblichen Emittenten (z.B. Gerüche) sind nicht auszuschließen.
Seite 41
Auswirkungen
Klima
U
Thermisches Milieu
Das Vorhabengebiet ist aufgrund der vorhandenen Versiegelung in den Tagstunden relativ warm, kühlt jedoch nachts gut ab. Durch den Baukörper treten zum einen Verschattungen auf, zum anderen können sich der Sonne ausgesetzte vertikale Gebäudeflächen erwärmen. Dies führt zu einer heterogenen Oberflächentemperaturverteilung.
Im Mittel wird die Lufttemperatur vor allem in den Nachtstunden geringfügig zunehmen,
da die langwellige Ausstrahlung durch die Bebauung reduziert wird. In Nachtstunden
von Strahlungstagen wird vor allem der Innenhofbereich sehr langsam abkühlen. Dies
liegt an den wärmespeichernden Baumaterialien und am reduzierten Luftaustausch in
dieser Zone. Der Effekt kann im Winter und in den Übergangsjahreszeiten erwünscht
sein, ist nach heißen Tagen aber eher belastend.
Durchlüftung / Windkomfort
Hindernisse wie Gebäude führen zu einer Verwirbelung der Windströmung. Diese wird
dadurch böiger, nimmt aber an Intensität ab. Eine Zunahme der Windgeschwindigkeit
durch Ecken- und Düseneffekte sowie das Herabmischen von Luft aus größerer Höhe
findet man nur in unmittelbarer Nähe des Gebäudes. Diese reduzierte Durchlüftung ist
dann ungünstig, wenn in den betreffenden Bereichen Schadstoffe freigesetzt werden.
Dies ist z.B. im Verlauf der Hansastraße der Fall. Aufgrund des großen Abstandes der
Gebäude ergibt sich hier jedoch gegenüber dem Nullfall keine wesentliche Verschlechterung.
Die höheren Gebäude bewirken vorzugsweise in den Hauptwindrichtungen Reduktionen der Windgeschwindigkeit. Bei freistehenden Gebäuden sind Effekte bis in Entfernungen von ca. dem 20-fachen der Bauhöhe zu beobachten. Bei innerstädtischen
Standorten sind die Effekte aufgrund der dort vorhandenen turbulenten Strömung deutlich geringer, so dass bereits in Entfernungen weniger Gebäudehöhen Reduktionen
nicht mehr nachweisbar sind. Somit ergeben sich durch das geplante ADAC-Hochhaus
vor allem nordöstlich des Gebäudes Windgeschwindigkeitsabnahmen. Da Winde aus
südwestlichen Richtungen meist mit hohen Windgeschwindigkeiten verbunden sind,
können die Austauschverhältnisse über dem Dachniveau als ausreichend angesehen
werden.
Neben den windabgeschatteten Bereichen in Lee von Bauwerken gibt es an den Ecken, abhängig von der Anströmung, Bereiche mit erhöhten Windgeschwindigkeiten.
Je höher Gebäude aus der Umgebungsbebauung herausragen und je größer deren
Fläche quer zum Wind ist, desto höhere Windgeschwindigkeiten können bodennah
auftreten.
Zugige Zonen werden bodennah an der Nordecke und der Südecke berechnet. Abhängig von der Tätigkeit, z.B. Stehen oder Sitzen in Aufenthaltszonen, werden höhere
Windgeschwindigkeiten als unangenehm empfunden. In 25,50m über Grund findet
man zugige Zonen an den nordwestlichen und südöstlichen Gebäudekanten des
ADAC-Hochhauses. Hier sind Windgeschwindigkeitserhöhungen bis zum Faktor 2
möglich. Bei Westanströmung wird ein Teil der Luft an der Westfassade nach unten
geführt und führt im westlich des Hochhauses gelegenen Innenhof zu Turbulenzen.
Auch in der Nord-Passage führen Winde aus westlichen Richtungen zu erhöhten
Windgeschwindigkeiten und damit zu Beeinträchtigungen der Aufenthaltsbereiche in ihrer Funktion.
Seite 42
Luft
U
Auswirkungen auf die lufthygienische Situation ergeben sich im Wesentlichen durch
Änderung der Luftaustauschverhältnisse (Reduktion der Durchlüftung durch die Baukörper) und den induzierten Quell- und Zielverkehr. Die Reduktion der Durchlüftung
durch den Gebäudekomplex betrifft auch den Straßenraum der Hansastraße auf Höhe
der Planung. Die vorhandene Straßenrandbebauung bewirkt bereits eine reduzierte
Durchlüftung, so dass der Straßenraum nicht wesentlich stärker beeinträchtigt wird. Bei
einem durch die Planung induzierten Quell- und Zielverkehr von 2538 Kfz/24h gemäß
Verkehrsgutachten sind Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV in diesem
Bereich nicht zu erwarten.
Von den Entlüftungsanlagen der Tiefgarage sind Schadstoffemissionen (insbesondere
Benzol und lungengängiger Feinstaub) zu erwarten. Die Entlüftung der Tiefgarage erfolgt jedoch über das Dach des fünfgeschossigen Sockelbaus in den freien Windstrom,
so dass entsprechende Schutzmaßnahmen nur für den Büroturm erforderlich sind. Von
den Belüftungsanlagen der Tiefgarage sind ebenfalls Schadstoffemissionen zu erwarten. Hierfür sind entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich.
10.2.6 Schutzgut Stadtbild
Beschreibung des Zustandes
Das nahezu ebene Vorhabengebiet wird im geringen Umfang gewerblich genutzt. In
der näheren Umgebung sind in den letzten Jahren Bauvorhaben mit Kern- und Gewerbenutzung mit durchschnittlich vier bis sieben Geschosse entstanden. Das Stadtbild ist
durch das Hochhaus der Fraunhofer-Gesellschaft, dem Arabella-Westpark-Hotel etc.
sowie durch die nordwest-südost-verlaufende Gleistrasse geprägt, die durch die lineare
Struktur der nordwest-südost-verlaufende Hansastraße verstärkt wird. Näheres ist der
Begründung Ziffer 2.3 zu entnehmen.
Auswirkungen
Es treten nur anlagebedingte Wirkungen auf.
Der vorgeschlagene Baukörper besteht aus zwei Teilen: dem fünfgeschossigen Sockelbau und dem Büroturm. Der Sockelbau entspricht in seiner Gebäudehöhe etwa der
gegenüberliegenden vorhandenen Bebauung und spiegelt die an der Hansastraße gegenüber vorhandene aufgelockerte Raumkante wieder.
Die geschwungene Fassadenabwicklung des Sockelbaus an der Hansastraße und am
Josef- Rank-Weg rahmt das denkmalgeschützte „Sander-Haus“ ein und lässt an zwei
Seiten Eingangsbereiche entstehen, die in den teilweise überdeckten dynamisch geformten Innenhof führen. Entlang der Bahnlinie ist eine durchgehende, dem Maßstab
der Bahn entsprechende Gebäudeseite vorgesehen, auf der sich der Büroturm erhebt
(siehe auch Ziffer 4.6 der Begründung).
Die Untersuchung zur Stadtbildverträglichkeit des Hochhausprojektes führte zu keinen
Problemen hinsichtlich der Maßstäblichkeit. Die Stadtbildverträglichkeit eines weiteren
Hochpunktes an der Hansastraße wird grundsätzlich bestätigt.
Seite 43
10.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Beschreibung des Zustandes
Im Südwesten des Vorhabengebietes liegt das unter Denkmalschutz stehende „Sander-Haus“. Zusätzlich sind keine denkmalgeschützten Gebäude bzw. Gebäude in der
näheren Umgebung mit Symbolwert zu nennen. Auf dem Vorhabengebiet befinden
sich keine unter Ensembleschutz stehenden Baustrukturen. Es weist auch keine
schutzwürdigen Bau- oder Grünräume auf. Auf dem Vorhabengebiet wie auch der direkten Umgebung befinden sich keine Bodendenkmäler.
Im Vorhabengebiet sind keine erwähnenswerten Sachgüter bekannt.
Auswirkungen
Es treten nur baubedingte Wirkungen auf.
Im Rahmen der Baumaßnahme ist eine Beeinträchtigung der Standsicherheit des
denkmalgeschützten Gebäudes durch Erd- und Verbauarbeiten sowie Erschütterungen
zu vermeiden.
10.2.8 Abfälle und Abwässer, Energie
Beschreibung des Zustandes
Das Vorhabengebiet wird derzeit nur in geringem Umfang gewerblich genutzt. Abfälle,
Abwässer und Energieverbrauch sind daher gering.
Auswirkungen
Abfälle und Abwässer
U
Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen
Für das im Vorhabengebiet entstehende Aufkommen an Abfällen und Abwässern liegen keine Angaben vor. Die Abfallentsorgung erfolgt gemäß den Anforderungen des
Abfallwirtschaftkonzeptes der LH München. Die entstehenden Abwässer werden der
Kanalisation zugeführt.
Energie
U
Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen
Angaben zum geschätzten Energieverbrauch sowie zur Energieversorgung des Standortes liegen bislang nicht vor. Auch liegen bislang keine Angaben vor, ob eine alternative Energieversorgung, z.B. die Nutzung von Sonnenenergie oder der Einsatz regenerativer Energiequellen, geplant ist.
Baubedingte Wirkungen
Neben dem anlage- und betriebsbedingten Energieverbrauch ist während der Baumaßnahme mit einem zusätzlichen Energieverbrauch zu rechnen.
Seite 44
Die nachstehende Tabelle gibt eine Zusammenstellung der durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen wieder:
Mensch (Lärm)
Mensch (Sonstiges)
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Klima/Luft
Stadtbild
Kultur- und Sachgüter
Abfälle und Abwässer, Energie
x
xx
xxx
Anlagebedingte
Auswirkungen
xx
xx
xxx
xx
xx
xx
xxx
x
x
Baubedingte Auswirkungen
xx
x
xx
xx
xx
xx
x
x
x
geringe Auswirkungen
mittlere Auswirkungen
deutliche Auswirkungen auf das Schutzgut
10.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung vermutlich weiter in geringem
Umfang gewerblich und als Parkplatz genutzt werden. Die Vegetationsflächen könnten
sich aufgrund der relativen Ungestörtheit des Geländes insbesondere entlang der Bahn
zu Lebensräumen für Tiere und Pflanzen weiterentwickeln.
Die Defizite insbesondere im Stadtbild blieben bestehen.
10.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
Den folgenden Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen werden in der Satzung
geregelt und durch weitere Empfehlungen ergänzt.
10.4.1 Schutzgut Mensch
Lärmschutz
Verkehr
Der geplante Baukörper bietet durch die Ausformung als geschlossene Bebauung mit
Innenhof die Möglichkeit, lärmgeschützte Hausseiten durch Abschirmung zu erhalten.
An den Außenfassaden sind die Aufenthaltsräume mit passiven Schallschutzmaßnahmen (Fenster der Schallschutzklasse 3) ausgestattet.
Seite 45
Betriebe und Anlagen
Um Lärmkonflikte durch die geplante Tiefgaragenein- und ausfahrt zu vermeiden, wird
in unmittelbarer Nähe keine schutzbedürftige Nutzung untergebracht.
In Verbindung mit den Einwirkungen aus Anlagenlärm des nordwestlich und nordöstlich
benachbarten Gewerbegebietes und den Emissionen der geplanten Tiefgaragenzufahrt
kann es an der nordwestlichen und nordöstlichen Außenfassade des geplanten Baukörpers zu Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm
kommen. Die Aufenthaltsräume sind mit passiven Schallschutzmaßnahmen (Fenster
der Schallschutzklasse 2 und 3) ausgestattet.
Zur Beurteilung der Immissionen aus der geplanten Tiefgaragenzu- und ausfahrt und
der Anlagentechnik auf den Dächern des ADAC auf die Nachbargrundstücke wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt, deren Ergebnis nachfolgend verkürzt dargestellt wird:
Für die betroffenen, ausschließlich gewerblich genutzten Bereiche gelten entsprechend
TA Lärm tags ein Mittelungspegel von 65 dB(A) und ein Maximalpegel von 95 dB(A)
als Richtwert. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zu erwartenden Beurteilungspegel vor den Fassaden der Nachbargrundstücke, insbesondere die der Tiefgaragenzu- und ausfahrt nächstgelegene Süd-Ost Fassade des auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 8479/3 liegenden eingeschossigen Gebäudes, einen Wert von 54 dB(A)
tags nicht überschreiten. Der Richtwert der TA Lärm wird somit um 11 dB(A) unterschritten. Eine Nachtnutzung der Tiefgaragenzu- und ausfahrt ist laut ADAC nicht vorgesehen.
Es sind demzufolge keine planerischen Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte erforderlich.
Maßnahmen zu den baubedingten Wirkungen (Empfehlungen)
U
Um erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft zu vermeiden, ist der Einsatz lärmgedämmter Baumaschinen und lärmarmer Bauweise erforderlich. Gegebenenfalls ist die
Arbeitszeit auf der Baustelle zeitlich zu beschränken. Grundsätzlich sind die Immissionswerte der AVV Baulärm einzuhalten. Aufgrund der bereits heute ohnehin hohen
Verkehrsbelastung der Hansastraße ist die baubedingte Verkehrszunahme, insbesondere des Schwerlastverkehrs, im vorliegenden Fall voraussichtlich von geringer Bedeutung.
Erschütterungen und sekundärer Luftschall
Maßnahmen zu den anlage- und betriebsbedingten Wirkungen (Empfehlungen)
U
U
Die Immissionen der Erschütterungen und des Sekundärluftschalls sind durch eine geeignete Wahl der Baukonstruktion zu mindern. Hierbei ist bei der späteren Entwurfsund Ausführungsplanung u.a. auf eine Vermeidung von Resonanzüberhöhungen infolge ungünstiger Eigenfrequenzen von Rohdecken und schwimmenden Estrichen zu
achten. Gegebenenfalls kann ein höherer Aufwand für Schutzmaßnahmen, z.B. eine
elastische Gebäudelagerung erforderlich werden. Besondere Beachtung bedarf der
Belang des Schutzes vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall, sollten künftige
Tiefgeschosse in das Nahfeld der U-Bahn-Röhren reichen.
Seite 46
Maßnahmen zu den baubedingten Wirkungen (Empfehlungen)
U
Bezüglich der baubedingten Erschütterungen sind die Vorgaben der DIN 4150, Erschütterungen im Bauwesen, Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und
Teil 3 (Einwirkungen auf bauliche Anlagen) einzuhalten.
Elektrische und magnetische Felder
Zum Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern sind Maßnahmen weder vorgesehen noch erforderlich.
Natürliche und künstliche Belichtung
Empfehlungen
U
Blendung
Blendungen entlang der Bahnlinie für Zugverkehr in südöstliche Richtung sind nicht
auszuschließen. Gegebenenfalls sind zeitlich und räumlich begrenzt Maßnahmen, z.B.
Herunterlassen von Jalousien, durchzuführen.
Lichtemissionen
Raumaufhellung in der unmittelbaren Nachbarschaft durch Raumbeleuchtung ist nicht
auszuschließen. Sollten massive Beschwerden aus der Nachbarschaft auftreten, sind
die Lichtemissionen aus dem Gebäudekomplex durch geeignete Abdunklungsmaßnahmen (Rollos, Jalousien) zu verhindern. Die Beleuchtung von Wegen, Plätzen und
Zufahrten ist so zu gestalten, dass eine Lichtlenkung ausschließlich in die Bereiche gerichtet ist, die künstlich beleuchtet werden müssen. Zum Schutz von Insekten werden
als Leuchtmittel Natriumdampf-Niederdrucklampen oder in ihrem Spektrum vergleichbare Lampen empfohlen. Die Leuchten sind ferner so auszulegen, dass Insekten nicht
in die Leuchte gelangen oder an heißen Oberflächen verbrennen.
10.4.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Maßnahmen zu den anlage- und betriebsbedingten Wirkungen
U
Die Festsetzungen der Grünordnung zu Pflanzungen von Bäumen und Entwicklung eines naturnahen, extensiv genutzten Bereichs entlang der Bahnlinie dienen als Ausgleich für die Beeinträchtigungen und Eingriffe auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen.
Bei der erforderlichen Fällung der Bäume ist auf Brutzeiten der Vögel Rücksicht zu
nehmen. Mit einer geeigneten Entwicklungsplanung für diese Flächen soll auch auf die
zu erwartende Verschattung dieses Bereiches reagiert werden. Dadurch wird die Herstellung von Vegetationsflächen auf ca. 37 % der Gesamtfläche des Planungsgebietes
ermöglicht. Durch die Festsetzung eines Bodenaufbaus von 1,20 m auf den Tiefgaragen außerhalb der Bauräume wird die Lebensfähigkeit der festgesetzten Bäume 1.
Wuchsordnung gewährleistet.
10.4.3 Schutzgut Boden
Maßnahmen zu den anlage- und betriebsbedingten Wirkungen
U
U
Die Festsetzungen der Grünordnung zu Umfang und Gestaltung von befestigen Flächen dienen als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen für die Auswirkungen
auf das Schutzgut Boden. Die festgesetzten Oberbodenhöhen von 1,20 m im Bereich
Seite 47
der Tiefgaragen außerhalb der Bauräume dienen dazu, auch hier teilweise Bodenfunktionen wie Wasserhaltung und Bodenleben zu gewährleisten.
Empfehlungen
Es ist auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu achten. Durch Oberbodenschüttungen in den Freiflächen wird die Wasserrückhaltefunktion des Bodens sowie die Lebensraumfunktion für bodenbewohnende Tierarten wieder hergestellt und
gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse gesichert. Durch die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können Boden- und
Grundwasserverunreinigungen vermieden werden.
Maßnahmen zu den baubedingten Wirkungen (Empfehlungen)
U
Auf das Befahren von zu nassen Böden sollte verzichtet werden. Ausgekofferte Böden
sind sachgemäß zu lagern. Bei einer Verfüllung von seitlich gelagertem Aushubmaterial ist auf eine schichtgerechte Wiederverfüllung zu achten. Ein Einbau standortfremder Böden sollte vermieden werden. Für möglicherweise anfallende kontaminierte
Aushubmaterialien ist im Vorfeld der Feldarbeiten ein Entsorgungskonzept zu erstellen.
Die Erdarbeiten im Nahbereich der U-Bahn-Röhren und der Dükeranlage sind mit dem
Baureferat U-Bahn-Bau abzustimmen und ggf. technische Maßnahmen vorzusehen.
Maßnahmen zu den betriebsbedingten Wirkungen (Empfehlungen)
U
Durch die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können Boden- und Grundwasserverunreinigungen vermieden werden.
10.4.4 Schutzgut Wasser
Maßnahmen zu den anlage- und betriebsbedingten Wirkungen
U
Die Festsetzungen der Grünordnung zu Pflanzflächen und zur Gestaltung von befestigten Flächen dienen als Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser.
Zur Bewältigung der Anforderungen zur Versickerung auf dem Grundstück sind im Zuge der weiteren Planung geeignete Maßnahmen vorzusehen.
Empfehlungen
Zur Reduzierung des rechnerisch ermittelten Grundwasseraufstaus auf genehmigungsfähige 0,20m sind Düker notwendig. Die Dimensionierung der Dükeranlagen hat im
Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens zu erfolgen. Grundwasserverunreinigungen
durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können durch die
Einhaltung der technischen Vorkehrungen und Sicherheitsbestimmungen gewährleistet
werden.
Maßnahmen zu den baubedingten Wirkungen (Empfehlungen)
U
Eine Offenlegung des Grundwasserkörpers durch die Bauarbeiten und Bauwerke sollte
vermieden werden. Zudem ist durch die Auswahl geeigneter Baumaterialien sowie die
räumliche Einschränkung des Baufeldes und des Baustellenverkehrs eine Reduzierung
baubedingter Schadstoffemissionen machbar.
Falls eine Bauwasserhaltung erforderlich wird bzw. Injektionsstoffe in das Grundwasser eingebracht werden (z. B. für die Errichtung einer Bohrpfahlwand oder die Herstellung von Unterfangungen) oder eine Spundwand eingebaut wird, ist die Durchführung
eines Wasserrechtsverfahren erforderlich.
Seite 48
Zur Reduzierung des Grundwasseraufstaus auf einen genehmigungsfähigen 0,20 mAufstau müsste entlang der Anströmseite eine Brunnengalerie hergestellt werden. Weiterhin müsste die Wassermenge von ca. 25 l/s mit einer Leitung von der Anström- auf
die Abstromseite des Gebäudes geleitet werden und dort über Versickerungsbrunnen
oder Rigolen dem Grundwasser wieder zugeführt werden.
In den technisch undurchlässigen Tonen und Schluffen können erfahrungsgemäß
Sandschichten mit gespanntem Grundwasser eingelagert sein. Diesen Situationen
kann durch Herstellung von Entspannungswasserhaltungen in den eingelagerten
Sandschichten entgegengewirkt werden. Eine vergleichbare Situation kann im Bereich
des U-Bahn-Tunnels auftreten.
Das in die Baugrube einströmende Restwasser muss in der Baugrube mit einer offenen Wasserhaltung gesammelt und einer Versickerungsanlage außerhalb des Troges
zugeführt werden.
10.4.5 Schutzgut Klima/Luft
Klima
Maßnahmen zu den anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkungen
U
Die Festsetzungen zur Höhenentwicklung, Dächer und Dachaufbauten sowie der
Grünordnung zur Gestaltung von befestigten Flächen dienen als Vermeidungs- und
Verringerungsmaßnahmen.
Empfehlungen
Der Anteil an versiegelten Flächen sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im
Innenhof sind Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der kleinklimatischen Situation führen. Auf dem Dach der Sockelbebauung sollten in diesen Zonen
keine Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Die vorgesehene Dachbegrünung sollte
in diesen Zonen so ausgelegt werden, dass keine Abwehungen stattfinden. Zur Minderung erhöhter Windgeschwindigkeiten im Fußgängerbereich ist darauf zu achten, dass
die Wege nicht unmittelbar an der nördlichsten und südlichsten Gebäudeecke vorbeiführen. Ferner sind in diesen Bereichen Schutzmaßnahmen durch dichte Busch- oder
Heckenbepflanzung vorzusehen.
Luft
Maßnahmen zu den anlage- und betriebsbedingten Wirkungen
U
Zur Vermeidung von Schadstoffemissionen sind im Bereich der Belüftungsanlagen der
Tiefgarage in einem Radius von mindestens 4,50 m keine Fenster- bzw. Lüftungsöffnungen zu schützenswerten Arbeits- oder Wohnräumen angeordnet. Die Entlüftung der
Tiefgarage erfolgt über das Dach des Flachbaus in den freien Windstrom. Die Lage ist
so gewählt, dass keine Beeinträchtigung des Büroturms erfolgen kann.
Baubedingte Wirkungen (Empfehlungen)
U
Die relevanten Auswirkungen während der Bauphase sind Feinsand- und Staubaufwirbelungen durch Aushubarbeiten und Lkw-Transporte auf verschmutzten oder unbefestigten Fahrwegen. Zur Reduktion dieser zum Teil erheblichen Staubemissionen sind
befestigte Fahrwege sauber zu halten. Unbefestigte Fahrwege sind in Trockenperioden
feucht zu halten. Trockenes Aushub- oder Abbruchmaterial ist zu befeuchten.
Seite 49
10.4.6 Schutzgut Stadtbild
Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zu Baugrenzen und überbaubare Grundstücksflächen, zu Höhenentwicklung und Wandhöhe, zu Dächer und
Dachaufbauten sowie zu Werbe- und Nebenanlagen dienen als Vermeidungs- und
Verringerungsmaßnahmen.
Nach der Realisierung der Planung kommt es zu einer Bereicherung des Stadtbilds.
Empfehlungen zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen sind daher nicht erforderlich.
10.4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Maßnahmen zu den baubedingten Wirkungen (Empfehlungen)
U
Im Rahmen der Erdarbeiten (Aushub, Wiederverfüllung) ist auf die Standsicherheit des
denkmalgeschützten Gebäudes zu achten. Hierzu sind die erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten. Zudem ist im Rahmen möglicher Verbauarbeiten einschließlich Ankerarbeiten die Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.
Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Erschütterung, insbesondere
der DIN 4150, Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3 (Einwirkungen auf bauliche Anlagen) können Schäden des Gebäudes ausgeschlossen werden.
10.4.8 Abfälle und Abwässer, Energie
Empfehlungen
U
Am Standort anfallende Abfälle und Abwässer sind in erster Linie zu vermeiden und
umweltgerecht zu beseitigen. Baubedingt anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu
entsorgen, baubedingt anfallende Abwässer sind soweit möglich im Vorhabengebiet zu
versickern. Darüber hinausgehende Empfehlungen können zum derzeitigen Planungsstand nicht erarbeitet werden.
Nach derzeitigem Planungsstand ist die Heizungsenergieversorgung über das städtische Fernwärmenetz vorgesehen.
Allgemein werden eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie sowie der Einsatz erneuerbarer Energie empfohlen. Darüber hinausgehende Empfehlungen können
zum derzeitigen Planungsstand nicht erarbeitet werden.
10.4.9 Ökologischer Ausgleich
Da durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Mehrung der zulässigen GRZ
erfolgt, gilt die Planung nicht als Eingriff gem. § 1a BauGB. Dennoch werden durch die
grünordnerischen Festsetzungen Maßnahmen getroffen, die als Ausgleich für verloren
gegangene ökologische Qualitäten zu werten sind.
10.5 Alternative Planungsmöglichkeiten
Um für den Neubau der ADAC-Hauptverwaltung und die weitere städtebauliche und
stadtgestalterische Entwicklung des anschließenden Bereichs bis zur Westendstraße
Seite 50
eine optimale Lösung zu finden, hat der ADAC ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt.
In der Preisgerichtssitzung vom 23.03.2004 wurde der erste Preis des Wettbewerbes
an das Architekturbüro Sauerbruch/Hutton, Berlin und Norwich zusammen mit der
Landschaftsarchitektin, Prof. Schmelzer, Ostfilden vergeben.
Die Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses im Stadtrat erfolgte am 28.07.2004.
Inzwischen hat der ADAC am 15.07.2004 einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens
für einen Vorhabens- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB auf Grundlage des
städtebaulichen Wettbewerbsentwurfs von Sauerbruch/Hutton und Prof. Schmelzer
gestellt. Daraufhin hat die Vollversammlung des Stadtrates am 13.10.2004 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Im Rahmen der Bebauungsplanung ist somit keine Alternativplanung mehr nötig, dies
wird durch das Wettbewerbsverfahren abgedeckt.
10.6 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken
Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ und wurde
für spezielle Fragestellungen durch Fachgutachten ergänzt.
Nach Erwerb des Grundstücks Fl. Nr.8531/8 („Sander-Haus“) durch den ADAC wurde
das Vorhabengebiet (Flächenumgriff) erweitert. Im vorliegenden Umweltbericht wurde
das „Sander-Haus“ soweit möglich in allen zu prüfenden Schutzgütern berücksichtigt.
Die Altlastensituation wurde mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt abgeklärt und
durchgeführt.
10.7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Unter Beachtung der oben beschriebenen Umweltschutzmaßnahmen und Empfehlungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand in der Summe keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen auf die beschriebenen Schutzgüter erkennbar.
Die festgesetzten Maßnahmen sind im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen und
gegebenenfalls anzupassen. Aussagen zum schutzgutbezogenen Monitoring können
sich auf die Bereiche Schienenverkehrslärm (z.B. Erhöhung der Taktfrequenz müsste
bei Deutschen Bahn AG abgerufen werden), Straßenverkehrslärm und Luftqualität
(z.B. turnusmäßige Verkehrszählungen), Stadtbild (z.B. Fotodokumentation) sowie Flora und Fauna (z.B. Nachkartierung) ergeben. Auf der Basis des derzeitigen Kenntnisstandes können über weitere erforderliche Überwachungsmaßnahmen und die anzuwendenden Prüfmethoden noch keine Aussagen getroffen werden. Die gemäß § 4
Abs. 3 BauGB erforderliche Unterrichtung zu unvorhergesehenen Auswirkungen durch
die Behörden müssen trotzdem wahrgenommen werden.
10.8 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Schutzgut Mensch
Lärmschutz
U
Bereits heute liegt eine deutliche Lärmbelastung des Vorhabengebiets vor. Entlang der
Hansastraße und der Bahntrasse werden auch zukünftig die jeweils maßgebenden O-
Seite 51
rientierungswerte überschritten werden. Büroräume an den Außenseiten des Baukörpers sind durch passive Schallschutzmaßnahmen zu schützen, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu vermeiden. Dies erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Da im Bereich der Tiefgaragenzufahrt erhebliche Geräusche
entstehen, kann es zweckmäßig sein, in unmittelbarer Nähe keine schutzbedürftige
Nutzung unterzubringen.
Erschütterungen und sekundärer Luftschall
U
Innerhalb des Vorhabengebiets sind erhebliche Belästigungen durch Erschütterungen
und Sekundärluftschall des ober- und unterirdischen Schienenverkehrs nicht auszuschließen und durch eine geeignete Wahl der Baukonstruktion zu mindern. Hierbei ist
auf eine Vermeidung von Resonanzüberhöhungen zu achten. Gegebenenfalls kann ein
höherer Aufwand für Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Besondere Beachtung
bedarf der Belang des Schutzes vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall, sollten künftige Tiefgeschosse in das Nahfeld der U-Bahn-Röhren reichen.
Elektrische und magnetische Felder
U
Zum Schutz des Vorhabengebiets vor elektrischen und magnetischen Feldern sind
keine Maßnahmen erforderlich.
Natürliche und künstliche Belichtung
U
Verschattung
Eine signifikante Verschattung geht derzeit nicht vom Vorhabengebiet aus. Im Planfall
ergeben sich vor allem durch das Hochhaus abhängig von Tages- und Jahreszeit unterschiedliche Bereiche, in denen zum Teil längere Verschattungszeiten auftreten. Betroffen sind die im Norden angrenzenden Ruderalflächen am Bahndamm, für die eine
Veränderung des Standortes zu erwarten ist, und die Gleisanlagen, die jedoch gegenüber einer Verschattung wenig empfindlich sind. An Gebäuden werden am Stichtag 17.
Januar die Anforderungen der DIN 5034-1 eingehalten.
Lichtimmissionen/Blendung
Derzeit gehen vom Vorhabengebiet keine nennenswerten Lichtemissionen oder Blendungen aus. Da Büros zu einem kleinen Teil 24 Stunden besetzt sind, ist mit geringen
Lichtemissionen während der ganzen Nacht zu rechnen. Signifikante Raumaufhellungen kann es in der unmittelbaren Nachbarschaft geben. Aus dem überwiegend gewerblich genutzten Umfeld sind Beschwerden nicht zu erwarten.
Erholungsflächen
U
Öffentliche Freiflächen mit Erholungsfunktion sind im Vorhabengebiet derzeit nicht vorhanden. Mit der Realisierung der Planung verbunden ist eine Verbesserung der Erholungsfunktion.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Durch das Vorhaben gehen schützenswerter Baumbestand und in geringem Umfang
Lebensräume besonders geschützter Arten verloren. Europarechtlich geschützte Arten
sind dabei nicht betroffen. Kartierte wertvolle Biotope werden nicht in Anspruch genommen oder beeinträchtigt. Die geringfügigen Beeinträchtigungen wird im Vorhabengebiet durch umfangreiche Neupflanzungen und entsprechende Gestaltung der Außenanlagen kompensiert. Durch die Anlage von kiesigen Standorten, entlang der Bahn
soll neuer Lebensaum für die Büschel-Nelke (Dianthus armeria) und die betroffenen
Ameisenvorkommen geschaffen werden. Die nach Realisierung des Vorhabens
verbleibenden Beeinträchtigungen sind hinnehmbar.
Seite 52
Schutzgut Boden
Der Untergrund besteht aus quartären Schottern, die von tertiären Sedimenten unterlagert werden. Das Vorhabengebiet ist mit Ausnahme des „Sander-Hauses“ nicht im
Altlastenverdachtsflächenkataster der LH München erfasst. Derzeit liegen keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen vor. Die ermittelten Bodenverunreinigungen sind im Rahmen der Bebauung zu bewältigen. Mit der Realisierung der Planung ist
keine Zunahme der Versiegelung sowie keine Reduzierung der Speicher-, Regler- und
Pufferfunktion verbunden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind vor allem durch
einen unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen denkbar. Durch Oberbodenschüttungen in den Freiflächen werden die Wasserrückhaltefunktion des Bodens sowie die Lebensraumfunktion für bodenbewohnende Tierarten wieder hergestellt
und gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse gesichert.
Schutzgut Wasser
Im Vorhabengebiet und dessen näherer Umgebung befindet sich kein Oberflächengewässer. In den quartären Kiesen und tertiären Sanden ist ein Grundwasserleiter ausgebildet. Die Grundwasserfließrichtung ist nach NNO gerichtet.
Der Mittelgrundwasserstand liegt bei ca. 8,5-11 m unter GOK. Das Grundstück wird
von der U-Bahn unterfahren. Eine negative Beeinflussung des Grundwasserstroms
wird durch einen Düker verhindert. Für das Vorhabengebiet ist von keiner Grundwasserverunreinigung auszugehen. Nach Realisierung der Planung ist aufgrund der unveränderten Versiegelung mit keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate und somit der Grundwasserquantität zu rechnen. Für den Grundwasserstand wurde eine Anhebung um 66 cm gegenüber dem Wert des HW 1940 ermittelt,
die durch das Vorhaben ausgelöst ist. Zur Reduzierung Grundwasseraufstaus sind für
das Vorhaben Düker und während der Bauphase eine Brunnengalerie notwendig. Die
Versickerung kann über Rigolen oder alternativ über Sickerschächte erfolgen. Eine Offenlegung des Grundwasserkörpers durch die Bauarbeiten und Bauwerke sollte vermieden werden. Betriebsbedingte Grundwasserverunreinigungen durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können durch die Einhaltung der technischen Vorkehrungen und Sicherheitsbestimmungen verhindert werden.
Schutzgut Klima/Luft
Klima
U
Thermisches Milieu
Die Fläche besitzt aufgrund der spärlichen Vegetation derzeit keine thermische Ausgleichsfunktion. Durch das Vorhaben nimmt die Durchgrünung des Baugebietes zu, jedoch wird durch den Gebäudekomplex auch mehr Strahlung absorbiert. Lokal ergeben
sich tageszeitabhängige und räumliche Differenzierungen. Erhebliche Änderungen sind
weder im mikro- noch im makroklimatischen Bereich zu erwarten.
Durchlüftung
Auf eine ausreichende Durchlüftung ist bei Gebieten zu achten, die unerwünschte Emissionen produzieren. Derzeit geht von der hindernisarmen Fläche keine windbremsende Wirkung aus. Neben Bereichen mit erhöhten Windgeschwindigkeiten wird im
Vorhabengebiet auch mit windarmen Bereichen gerechnet, für die jedoch keine Luftschadstoffanreicherungen erwartet werden.
Windkomfort
Die derzeit vorhandenen Gebäude beeinflussen den Windkomfort nicht. Im Planfall ergeben sich bodennah durch die Sockelbebauung an der Nord- und Südecke Zonen mit
erhöhten Windgeschwindigkeiten. Diese sind im Bereich der Wege durch geeignete
Bepflanzung zu minimieren. Im Dachniveau ergeben sich durch die Umströmung des
Seite 53
Hochhauses an dessen Flanken zugige Bereiche. Hier sollte kein loses Material als
Schüttung aufgebracht werden. Durch Verdrängungseffekte und das Herabmischen
von Luft aus größerer Höhe wird die Böigkeit bei westlicher Anströmung im Innenhof
erhöht. Dies beeinflusst die Aufenthaltsqualität, wobei starker Westwind meist mit
schlechter Witterung verbunden ist bei der die Aufenthaltszonen im Freien kaum aufgesucht werden.
Luft
U
Die größte Schadstoffbelastung im Untersuchungsgebiet geht vom Kfz-Verkehr aus. Im
Vorhabengebiet sind nach Realisierung der Planung aufgrund des Abstandes zum Mittleren Ring und der Frequentierung der Hansastraße keine Grenzwertüberschreitungen
zu erwarten. Beeinträchtigungen durch Emissionen aus der Tiefgarage werden durch
die Einhaltung von Schutzflächen ausgeschlossen.
Schutzgut Stadtbild
Das nahezu ebene Vorhabengebiet wird im geringen Umfang gewerblich genutzt. In
der näheren Umgebung sind in den letzten Jahren Bauvorhaben mit Kern- und Gewerbenutzung mit durchschnittlich vier bis sieben Geschosse entstanden. Das Stadtbild ist
durch das Hochhaus der Fraunhofer-Gesellschaft, dem Arabella-Westpark-Hotel etc.
sowie durch die nordwest-südost-verlaufende Gleistrasse geprägt, die durch die lineare
Struktur der nordwest-südost-verlaufende Hansastraße verstärkt wird. Nach der Realisierung der Planung kommt es zu einer Bereicherung des Stadt- und Landschaftsbilds.
Die Untersuchung zur Stadtbildverträglichkeit des Hochhausprojektes führte zu keinen
Problemen hinsichtlich der Maßstäblichkeit.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter
U
Mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden „Sander-Hauses“ liegen im Vorhabengebiet keine unter Ensembleschutz stehende Baustrukturen, schutzwürdige Bauräume oder Bodendenkmäler. Während der Erdarbeiten ist auf die Standsicherheit des
denkmalgeschützten Gebäudes zu achten, und es sind die gesetzlichen Vorgaben für
die Erschütterung einzuhalten.
Sachgüter
U
Im Vorhabengebiet sind keine erwähnenswerten Sachgüter bekannt.
Abfälle und Abwässer, Energie
Abfälle und Abwässer fallen aufgrund der Nutzung nur in untergeordneten Mengen an.
Eine Betrachtung von Energie kann aufgrund der Nutzung entfallen. Für das im Vorhabengebiet entstehende Aufkommen an Abfällen und Abwässern sowie zum geschätzten Energieverbrauch des Standortes liegen keine Angaben vor. Die Heizungsenergieversorgung erfolgt über das Fernwärmenetz. Am Standort anfallende Abfälle
und Abwässer sind in erster Linie zu vermeiden und umweltgerecht zu entsorgen. Allgemein werden eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie sowie der Einsatz
erneuerbarer Energie empfohlen.
Die getroffenen Festsetzungen sind das Ergebnis einer gerechten Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander.
Seite 54
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
IV.
Der Vorsitzende
Die Referentin
Ober-/Bürgermeister
Prof. Thalgott
Stadtbaurätin
Abdruck von I. - III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnis.
U
U
U
V.
U
Wv. Planungsreferat - HA II/22 V
zum Vollzug des Beschlusses.
U
U
zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss 7
3. An das Referat für Gesundheit und Umwelt
4 An das Kommunalreferat
5. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
6. An das Baureferat
7. An das Schul- und Kultusreferat
8. An das Sozialreferat
9. An das Kreisverwaltungsreferat
10. An das Planungsreferat - HA I
11. An das Planungsreferat - HA II/01
12. An das Planungsreferat - HA III
13. An das Planungsreferat - HA IV
14. An das Planungsreferat - SG 3
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
U
Am.........................
Planungsreferat - HA II/22V
I.A.
U
Anlage 3
Anlage 4
Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/2
Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1619 b
Hansastraße, Josef-Rank-Weg (nordwestlich)
und Bahnlinie
- ADAC -
1. Berücksichtigung der Umweltbelange
Die Ermittlung der einzelnen Umweltbelange erfolgte bereits auf der Ebene der
Vorabstimmung der Planung nach Durchführung des Wettbewerbs und vor Beginn des
eigentlichen Bauleitplanverfahrens (s.a. nachstehend Nr. 3).
Bereits in der Planfassung bei Verfahrensbeginn waren die einzelnen vorgetragenen
Belange weitgehend enthalten.
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 4
Baugesetzbuch für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB
eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
wurden.
Als Eingriff mit einer erheblichen Wirkung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen ist die
Beseitigung des gesamten vorhandenen schützenswerten Baum- und Vegetationsbestandes
sowie in geringem Umfang der vorübergehende Verlust besonders geschützter Arten
anzusehen.
Gehölz- und Baumverluste können durch Neupflanzungen, der Eingriff bzgl. der besonders
geschützten Arten kann durch die Gestaltung der Außenanlagen in Form von extensiv
genutzter Grünflächen ausgeglichen werden.
Die Untersuchung zur Stadtbildverträglichkeit des Hochhausprojektes führte zu keinen
Problemen hinsichtlich der Maßstäblichkeit. Die Stadtbildverträglichkeit eines weiteren
Hochpunktes an der Hansastraße konnte grundsätzlich bestätigt werden.
Das Vorhaben stellt aus umweltfachlicher Sicht eine städtebauliche Maßnahme dar, die dem
planerischen Prinzip der geordneten städtebaulichen Entwicklung bei gleichzeitiger
Beachtung der umweltschützenden Belange Rechnung trägt. Als Ergebnis des vorliegenden
Umweltberichtes ist festzustellen, dass unter Zugrundelegung der formulierten Maßnahmen
zur Vermeidung und Verringerung bei der Realisierung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr.1619 b keine unzumutbaren oder verbleibenden
erheblichen und nachhaltigen Umweltauswirkungen im Sinne der einzelnen
Umweltfachgesetzgebungen zu erwarten sind.
Die einzelnen Gesichtspunkte sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
Die Feinabstimmung der Umweltbelange wurde im Rahmen der verschiedenen
Verfahrensschritte des Bauleitplanverfahrens vorgenommen und erfolgte z.T. als Ergebnis
der entsprechenden Beteiligungen. Hier wurde auch die beschlussmäßige Abwägung
zwischen vorgetragenen Einzelinteressen und dem öffentlichen Interesse vorgenommen.
2. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
a) Öffentlichkeitsbeteiligung
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (s. Billigungsbeschluss v. 08.11.2006) unter anderem vorgebrachten Äußerungen hinsichtlich
Denkmalschutz, geplantes Hochhaus und Verkehr wurden im Billigungsbeschluss
ausführlich anhand der vorliegenden Unterlagen z.B. Stadtbildverträglichkeitsstudie und
Verkehrsgutachten dargestellt und abgehandelt.
Der Bezirksausschuss des 7. Stadtbezirkes begrüßte das Bauvorhaben, regte jedoch die
Unterbringung einer kinderbetreuenden Einrichtung an. Dies konnte im gegenständlichen
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wegen fehlender erforderlicher
Freispielflächen nicht berücksichtigt werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Satzungsbeschluss)
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
b) Behördenbeteiligung
Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (s. Billigungsbeschluss v.
08.11.2006) wurden nachstehende Stellungnahmen abgegeben :
Die DB Services Immobilien GmbH sowie die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
forderten die Berücksichtigung der entsprechenden Fläche für geplante Bahnanlagen im
Rahmen des Projektes „Sendlinger Spange“.
Dem wurde u.a. durch Vorhaltung der Fläche im Bebauungsplan entsprochen.
Weiterhin forderte die DB Services Immobilien GmbH in erster Linie die Berücksichtigung
betrieblicher Belange und des Immobilienbesitzes der Bahn. Die betrieblichen Belange
der Bahn und deren Eigentum wurden in der Planung durch geeignete Festsetzungen
und nachrichtliche Übernahmen berücksichtigt.
-
Die MVV GmbH forderte für die Beschäftigten des ADAC Fahrradabstellplätze in
ausreichender Zahl zu errichten, um einer Zweckentfremdung der für ÖPNV-Kunden
geplanten Bike-and Ride-Anlage vorzubeugen.
Auf dem Grundstück des ADAC werden ausreichende Fahrradabstellplätze (ca. 240) für
die ADAC-Beschäftigten vorgesehen.
Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes, die im Rahmen der Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (s. Satzungsbeschluss) abgegeben wurde, weist auf das laufende
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der S 20, Ausbau Haltepunkt Heimeranplatz hin.
Die dafür erforderliche Baustelleneinrichtungsfläche liegt im Bereich des Bebauungsplanumgriffs.
Die Sicherung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtungsfläche konnte durch eine
Vereinbarung zwischen dem Grundeigentümer ADAC und der Vorhabenträgerin DB Netz AG
gewährleistet werden ohne im Widerspruch zu den Vorschriften des Planfeststellungsverfahrens zu stehen.
3. Abwägung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Im März 2004 wurde ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und
Realisierungswettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt.
Ziel des Wettbewerbs war es für den Neubau des ADAC und die weitere städtebauliche und
stadtgestalterische Entwicklung des anschließenden Bereiches bis zur Westendstraße eine
optimale Lösung zu finden.
Da die vorliegende Bebauungsplanung auf der Grundlage eines Wettbewerbsergebnisses
erstellt wurde, wurden Planungsalternativen bereits im Vorfeld bei der Auswahl der
Preisträger vorgestellt und untersucht.
Die Auswahl des Entwurfs, auf dessen Grundlage das Bebauungsplanverfahren letztlich
durchgeführt wurde, erfolgte nach Beurteilung und Bewertung verschiedenster
Gesichtspunkte durch ein unabhängiges Preisgericht.
Eingeflossen sind dabei insbesondere folgende Gesichtspunkte:
• Aufwertung des Vorhabengebietes und des umliegenden Quartiers
• Städtebauliche Reaktion auf die vorgefundene stadträumliche Situation der Bahnlinie
im Norden und der Hansastraße im Süden
• Bereicherung des Stadtbildes mit einem zeichenhaften Gebäude, das in einem
spannungsvollen Dialog mit dem vorhandenen Büroturm der Fraunhofer-Gesellschaft
aufnimmt
• Denkmalschutz (Einbindung des denkmalgeschützten „Sander-Hauses“)
• Grün- und Freiraumgestaltung (u.a. Sicherung einer Grünvernetzungszone mit
integriertem Fuß- und Radweg)
• Erschließung
• Immissionsschutz
Nach Prüfung und Abwägung der einzelnen Gesichtspunkte in den überarbeiteten Entwürfen
hat sich gezeigt, dass der Entwurf des Büros Sauerbruch Hutton, Berlin / Norwich zusammen
mit den Landschaftsarchitekten Friedemann+Schmelzer, Ostfildern den gestellten
Anforderungen und geltend gemachten Belangen besser entspricht und somit im Rahmen
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes weiterverfolgt wurde.
Herunterladen