Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung - IWHW

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Gewässerbetreuung und
Gewässergestaltung
LVA 816.316
DLWT groß
Dienstag, 14:00 – 18:00
Mittwoch, 10:00 – 14:00
Bernhard PELIKAN
Department für Wasser – Atmosphäre – Umwelt;
Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau – IWHW.
Universität für Bodenkultur Wien. Muthgasse 18, A-1190 Wien.
Tel: ++43 – 1 – 36006 – 5513
e-mail: [email protected] Web: http://iwhw.boku.ac.at/
Inhalte und Gliederung Kapitel 6
Sektoren der Gewässerbetreuung
6.1 Allgemeines und Gliederung
6.2 Gewässerpflege
6.3 Gewässerinstandhaltung
6.4 Gewässerschutz
6.5 Gewässergestaltung
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SS 2008
6.1 Allgemeines und Gliederung
Es ist heute selbstverständlich, daß Nutzflächen gepflegt, sowie
Verkehrswege und Wohnstätten instandgehalten werden.
Nachteilige Veränderungen an Gewässern werden hingegen kaum
wahrgenommen.
Für die Behebung offensichtlicher Schäden am Gewässerbestand
fühlt sich kaum jemand verantwortlich.
Die direkt betroffenen Anrainer beschränken sich in der Regel auf den
Schutz ihres Eigentums, und das mit oft unzureichenden oder
ungeeigneten Mitteln.
Ähnliches gilt für Gemeinden, Genossenschaften und Verbände, die
als Konsensträger von Maßnahmen des Schutzwasserbaus zur
Instandhaltung rechtlich verpflichtet sind.
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6.1 Allgemeines und Gliederung
Eine fachgerechte, die Belange des Umweltschutzes beachtende und
dem Bedarf angepaßte Betreuung der Fließgewässer erfordert
* eine entsprechend ausgerüstete Organisation
* mit technisch und ökologisch ausgebildetem Personal.
Mit Gewässerbetreuung ist der gesamte an einem Gewässer
durchzuführende Aufgabenbereich beschrieben.
Die Gewässerbetreuung dient damit
dem Hochwasserschutz,
der Bewahrung des Gewässers als Lebensraum und
der Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit.
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6.1 Allgemeines und Gliederung
Die planungstechnische Behandlung erfolgt durch die Erarbeitung von
Gewässerbetreuungskonzepten.
Ergebnis eines derartigen Planungsprozesses ist ein mehrjährig
ausgerichtetes Maßnahmenprogrammes in Abstimmung mit
regionalen und örtlichen Interessen.
Gewässerbetreuung wird in vier Themen gegliedert:
Gewässerpflege
Gewässerinstandhaltung
Gewässerschutz
Gewässergestaltung
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6.2 Gewässerpflege
• Die Gewässerpflege befaßt sich im besonderen
• mit der Erhaltung der biologischen Wirksamkeit der Gewässer
und der Pflege der Vegetation in den Uferbereichen und
Hochwasserabflußgebieten sowie
• mit der Unterstützung der Erholungsfunktion von Fließgewässern
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6.2 Gewässerpflege
Die Gewässerpflege umfaßt:
• Pflege der Ufervegetation
• Pflanzung oder Ergänzung von Uferbegleitsäumen
• Entwicklung von standortgerechter Baum- und Strauchvegetation
• Verjüngung des Baumbewuchses
• Pflege von spezifischen Lebensräumen wie etwa
das Mähen von Feuchtwiesen,
die Erhaltung freier Schotter- oder Sandflächen für Bodenbrüter,
das periodische Abstechen von Steilwänden für Eisvogel oder
Uferschwalbe u.a.
• Entfernen von Abfällen, Schutt, Treibgut
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6.3 Gewässerinstandhaltung
Gewässerinstandhaltung ist in einer intensiv genutzten
Kulturlandschaft erforderlich, um die an den Gewässerraum gestellten
Nutzungsansprüche aufrechterhalten zu können.
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6.3 Gewässerinstandhaltung
Die Instandhaltung umfaßt
• Die Erhaltung eines bestimmten Abflußquerschnittes durch
die Freihaltung eines Gewässers von abflußhemmendem
Bewuchs,
das Entfernen absturzgefährdeter Bäume,
die Räumung von Ablagerungen
• Die lokale Stabilisierung einer festgelegten Uferlinie durch
die Behebung von Anbrüchen oder
die Sicherung gefährdeter Uferstellen
• Die Instandhaltung von Bauwerken und Anlagen, die vor allem der
Laufstabilisierung oder dem Hochwasserschutz dienen
Instandhaltung reicht damit von biologischen Arbeitsweisen bis hin zu
bautechnischen Aufgabenstellungen.
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6.3 Gewässerinstandhaltung
6.3.1 Räumungen
nach folgenden Grundsätzen:
• Abstimmung des Zeitpunktes und Umfanges der Räumung mit
Naturschutz und Fischerei
• Die Räumung soll das Abflußprofil nicht in einen möglichst
regelmäßigen Zustand zurückführen
• Hindernisse erst beim Überschreiten einer bestimmten
abflußhemmenden Größe entfernen
• Maßvolle Vorgangsweise unter möglichster Schonung des intakten
Bestandes
• Ergänzung der Ufervegetation nach erfolgter Räumung
• Berücksichtigung hydraulischer Zusammenhänge (I, A, Rauhigkeit)
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6.3 Gewässerinstandhaltung
6.3.1 Räumungen
nach folgenden Grundsätzen:
• Räumungen sollen entgegen der Fließrichtung vorgenommen
werden, damit sich die Wasserorganismen hinter der
Räumungsstrecke sofort wieder ansetzen können
• Bei maschinellen Einsätzen soll die erforderliche Freimachung des
Arbeitsraumes nur streckenweise, die Uferseite wechselnd,
erfolgen
• Besonders charakteristische Bäume und Baumgruppen sind zu
schonen. Es soll nicht übersehen werden, daß alte Bäume als
Nistplätze große Bedeutung haben können.
Ersatzpflanzungen sind eine mangelhafte Lösung
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6.3 Gewässerinstandhaltung
6.3.2 Instandhaltung von Böschungen
Um einen widerstandsfähigen Böschungsrasen zu erreichen, muß
dieser regelmäßig gemäht werden. Ein zeitlicher und räumlicher
Wechsel der Mahd begünstigt die ökologische Vielfalt.
Das Mähgut ist von den Böschungen zu entfernen ( Absticken der
Unterlage und ein Abschwemmen bei HQ). Nicht in Betracht kommt
ein Abbrennen der Gräser sowie die Verwendung von Herbiziden.
Sind Gehölze vorhanden und hydraulisch möglich, soll außer zum
Freistellen des Gehölzaufwuchses nicht gemäht werden. Eine
Bewirtschaftung der Gehölze kann durchaus auch ökologische
Vorteile (z. B. vielfältige Altersstruktur) bringen.
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6.3 Gewässerinstandhaltung
6.3.3 Ufersicherung
Ein Gewässer ist durch
die natürlichen Schwankungen der Wasserführung,
das Wachstum der Gewässervegetation,
besondere Naturereignisse und
Eingriffe der Zivilisation
ständigen Änderungen unterworfen.
In der Kulturlandschaft ist jedoch in vielen Fällen die Erhaltung
eines stabilen Gewässerzustandes erforderlich. Unterscheidung in
statische und dynamische Stabilität.
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6.3 Gewässerinstandhaltung
6.3.3 Ufersicherung
Unterstützende Maßnahmen:
• Entfernen absturzgefährdeter Bäume und Sträucher
• Sichern unterschwemmter Wurzelstöcke lebensfähiger Gehölze
• Überdecken gefährdeter Böschungen und frischer Auffüllungen
durch Spreitlagen, Weidenmatten, Naturfasermatten u. ä.
• Abstützen angebrochener Böschungen mittels Flechtwerken,
Beschlachtungen, Pilotenreihen oder durch Steinwürfe
• Sanieren von Ufereinrissen durch Faschinenlagen, Krainerwände
oder Steinschlichtungen, (Uferbewuchs sollte rasch aufkommen
• Stabilisieren fortschreitender Kolke mit Grobgeschiebe oder
Blockwerk
• Ausbessern von beschädigtem Deckwerk und aufgerissenen
Beschlachtungen .
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6.3 Gewässerinstandhaltung
6.3.4 Instandhaltung von Bauwerken
Bauwerke, die
•
dem Hochwasserschutz,
•
der Laufstabilisierung und
•
der Bewahrung der ökologischen Funktionsfähigkeit dienen,
sind in einem wirksamen Zustand zu erhalten.
Insbesondere ist darauf zu achten, daß bei Wehren,
Hochwasserentlastungen, Grundablässen u. dgl. die ständige
Betriebsbereitschaft sichergestellt ist.
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6.4 Gewässerschutz
Traditionell wurde Gewässerschutz in engem Zusammenhang mit
Gewässerreinhaltung und
Erhaltung der Gewässergüte verstanden.
Die gesamtheitliche Betrachtung eines Fließgewässers brachte dem
Schutz des Gewässers erweiterte Bedeutung und hat sich
dementsprechend auch
an der räumlichen Dimension sowie
an der Funktionsvielfalt des Gewässers zu orientieren.
Im Rahmen der Gewässerbetreuung ist die Hauptaufgabe des
Schutzes des Gewässers in der Umsetzung flächenwirksamer
Maßnahmen im Gewässerumland zu sehen. Diese beinhalten auch die
Bereiche des passiven und des vorbeugenden Hochwasserschutzes.
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6.4 Gewässerschutz
Wesentliche Forderungen zum Schutz des Gewässers sind:
• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Gewässercharakteristik
• Verbesserung der Qualität bereits beeinträchtigter Gewässerlebensräume
• Erhaltung und Sicherung der natürlichen Hochwasserüberflutungsräume
• Schutz und Verbesserung der Funktion wasserwirtschaftlich
bedeutsamer Vorbehaltsflächen für den Hochwasserrückhalt,
die Geschiebebewirtschaftung und die Grundwasserneubildung
• Förderung gewässerverträglicher land- und forstwirtschaftlicher
Nutzung zur Verringerung des Boden- und Nährstoffeintrags,
zur Verbesserung der Biotopfunktion des Umlandes usw.
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6.4 Gewässergestaltung
Die im Rahmen der Gewässerbetreuung vorzusehenden
Gestaltungsmaßnahmen haben die Behebung von anthropogen
bedingten Funktionsdefiziten
im Gewässerlebensraum,
bei der Erholungsfunktion,
im Geschiebe- und Wasserhaushalt
und dgl. zum Ziel.
Aus ökologischen und auch aus ökonomischen Gründen geht es
hierbei vor allem um das Zulassen und/oder Ermöglichen von
natürlichen Veränderungsprozessen als Initialmaßnahmen zur
Gewässergestaltung.
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6.4 Gewässergestaltung
Darunter sind aber auch Maßnahmen zu verstehen, durch welche
anthropogen bedingte Veränderungen an Gewässern (z. B.
hervorgerufen durch ,,harte" Regulierungen, Ausleitungsstrecken) so
umgestaltet werden, daß die ökologische Funktionsfähigkeit im
neuen Zustand derjenigen eines naturbelassenen Gewässers näher
kommt als in früherem Zustand (Revitalisierung)
Im Regelfall wird es sinnvoll sein, Gestaltungsmaßnahmen in
Verbindung mit Maßnahmen zur Gewässerpflege und zum Schutz
des Gewässers zu setzen, wobei eine Abstimmung mit
wasserrechtlichen Verpflichtungen und Erfordernissen zu
erfolgen hat.
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6.4 Gewässergestaltung
INITIALMASSNAHMEN
FLUSSNEUBAU
keine Instandhaltung harter Regulierungselemente
Entfernen von Sohlpflasterungen, Steinschlichtungen . . .
Wiedereinbindung von Altarmen. Auwaldresten . . .
variable Profilneugestaltung,
Gestalten der Uferstrukturen
Neutrassierung, Mäanderbau
Schaffung von Stillwasserzonen,
UMFANG, KOSTEN
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