GEMEINDE BOTTMINGEN

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GEMEINDE
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BOTTMINGEN
Gem ei nde ve rwal t ung
Mila Gisler
Allgemeine Dienste
061 426 10 12
[email protected]
Bottmingen, 05.11.2015/mg/fa
Pressemitteilung, BiBo 19.11.2015
Neuwahlen von Gemeinderat und Gemeindekommission am 28.02.2016
Wie bereits bekannt gegeben, finden am Sonntag, 28.02.2016, die Gesamterneuerungswahlen
von Gemeinderat (7 Mitglieder) und Gemeindekommission (15 Mitglieder) für die neue Amtsperiode vom 01.07.2016 bis 30.06.2020 statt. Wahlberechtigt sind alle Stimmberechtigten der
Gemeinde Bottmingen. Eine allfällige Nachwahl findet am Sonntag, 10.04.2016, statt.
Da für die Neuwahlen in den Bottminger Gemeinderat keine Stille Wahl möglich ist, sind Wahlvorschläge nur für die Neuwahlen der Gemeindekommission einzureichen: Die Ortsparteien und alle übrigen, an einer Kandidatur interessierten Gruppierungen oder Personen
werden gebeten, ihre Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 28.12.2015, 17.00 Uhr, bei
der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl in die Gemeindekommission
können aus dem Internet heruntergeladen werden (www.baselland.ch, Abstimmungen/Wahlen,
Wahlen, Wahlvorschläge, Gemeindewahlen). Sie benötigen die Formulare: Einheitsformular
Proporz, Namentliche Wahlvorschläge und Bestätigung der Wahlvorschläge.
Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter §§33ff des Gesetzes über die
politischen Rechte (www.baselland.ch -> Gesetzessammlung -> Staat, Volk, Behörden ->
Politische Rechte -> 120 Gesetz über die politischen Rechte).
Der guten Ordnung halber machen wir auf folgende Unvereinbarkeitsbestimmung aufmerksam:
Gemäss § 9 des Gemeindegesetzes (SGS 180) sind Gemeindeangestellte (mit Ausnahme der
Lehrkräfte) nicht in den Gemeinderat und die Gemeindekommission wählbar. Nebenbeschäftigte Gemeindeangestellte sind mit Bewilligung des Regierungsrats in den Gemeinderat wählbar.
Für den Versand des Wahlinformationsmaterials an alle Haushalte kommen die Weisungen an die politischen Parteien/Gruppierungen betr. Versand von Partei-Informationen (Gemeinderatsbeschluss vom 23.11.2010) zur Anwendung. Diese können auf der Gemeindewebseite www.bottmingen.ch (Politik/Reglemente/Staat, Volk, Behörden) eingesehen werden. Für
die Kommunalwahlen im Februar 2016 ist Folgendes zu beachten:
- Benötigte Anzahl:
- Liefertermin:
- Lieferadresse:
ca. 3‘200 Exemplare
spätestens Freitag, 08.01.2016
WBZ Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte
Aumattstrasse 71
Anlieferung
4153 Reinach
- Papiergewicht und Format siehe erwähnte Weisungen
Da in der Gemeinde Bottmingen keine eigene Regelung bezüglich des Plakataushangs besteht,
gelten die Bestimmungen von § 105a, Aushangdauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten, des Raumplanungs- und Baugesetzes (SGS 400), wonach Plakate frühestens sechs Wochen vor dem Urnengang aufgestellt werden dürfen und spätestens eine Woche nach dem
Urnengang vollständig entfernt sein müssen.
00 Abstimmungen und Wahlen
Neuwahlen 2016: Gemeinderat 2016 - 2020, Wahltermin 28.02.2016
Anzahl Seiten:
2
Abstimmungen/Wahlen 2016
Seite 2
An den gemeindeeigenen Anschlagflächen dürfen die Plakate die Grössen des A2-Formats (594
x 420 mm) nicht überschreiten. Das sogenannte Weltformat wird nicht entgegengenommen.
Für den Plakataushang stehen insgesamt acht Anschlagstellen und jeder Partei/Gruppierung
steht pro Anschlagstelle die Fläche für maximal 2 Plakate zur Verfügung, die von der Gemeinde
bewirtschaftet werden. Damit die Plakate an den Anschlagstellen gut haften, bitte Plakatpapier
verwenden.
Wir bitten Sie, die Wahlplakate (inkl. Reserveplakate) spätestens am Donnerstag, 14.01.2016,
18.00 Uhr, zwecks Aushangs durch die Werkhofmitarbeitenden am Schalter der Einwohnerdienste abzugeben. Für weitere Auskünfte bezüglich des gemeindeeigenen Plakataushangs
steht Ihnen Herr Daniel Fehlmann, Ressortleiter Werkhof, Tel. 061 426 10 77, gerne zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung
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