Veranstaltungswerbung auf öffentlichem Grund Brennpunkte Der Gemeinderat lässt in Zukunft an bestimmten Stellen auf öffentlichem Grund Abstimmungs- und Veranstaltungswerbung zu. Auch Vereine erhalten damit zusätzliche Möglichkeiten, um auf ihre Anlässe aufmerksam zu machen. «Goldach aktiv» heisst der Slogan unserer Gemeinde. Die Vereine spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. Der Gemeinderat möchte sie deshalb so gut als möglich unterstützen. Bereits heute leistet er grosszügige finanzielle Beiträge und stellt sämtliche Infrastruktur der Gemeinde kostenlos zur Verfügung. Neu möchte er den Vereinen auch bei der Veranstaltungswerbung noch mehr Hilfe anbieten. Der öffentliche Grund soll an bestimmten, attraktiven Stellen für das Aufstellen von Veranstaltungswerbung zur Verfügung stehen, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Plakatständern. 1 2 Parteien als Auslöser Bis anhin hat die Gemeinde keine Werbung auf öffentlichem Grund toleriert. Diese Praxis stiess insbesondere bei den Parteien auf Kritik, da sie dadurch bei Wahlen und Abstimmungen immer auf den Goodwill von privaten Grundeigentümern angewiesen waren, um auf ihre Anliegen öffentlich aufmerksam machen zu können. Auch die politischen Parteien leisten wertvolle Arbeit, die es zu fördern und zu unterstützen gilt. Der Gemeinderat hat deshalb die restriktive Regelung in Sachen Abstimmungsund Wahlwerbung gelockert und Plätze gesucht, die sich für das Aufstellen von Plakaten auch eignen. Für ihn war aber klar, dass davon auch die Vereine profitieren sollen. 3 4 5 Folgende Standorte stehen in Zukunft für Werbung zur Verfügung: 1) Seestrasse (beim Parkplatz Rietli) 2) Rietbergstrasse (bei der Einmündung Seebüelstrasse) 3) Kronenpärkli (Rietbergstrasse) 4) St.Gallerstrasse (beim Technischen Zentrum Marmorsäge TZM) 5) Ochsenpärkli (Dorfplatz) 6) Untereggerstrasse (bei der Einmündung Blumeneggstrasse) 7) Klosterstrasse (beim Sportplatz) Klare Regeln Der Gemeinderat hat die Parteien direkt angeschrieben und ihnen die Regeln für die Abstimmungs- und Wahlwerbung bekannt gegeben. Auch für die Vereine gilt bei Veranstaltungswerbung ein klar vorgegebener Rahmen: UÊ Die Bauverwaltung ist vor dem Aufstellen von Plakaten zu informieren. UÊ Die Vereine müssen das Plakat samt Ständer selbst anbringen. UÊ Plakate dürfen frühestens fünf Wochen vor dem Anlass aufgestellt werden. UÊ Für die Standorte an Kantonsstrassen (St.Gallerstrasse und Seestrasse) müssen die Vereine eine Bewilligung der Kantonspolizei einholen. UÊ Die Plakate sind spätestens einen Tag nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. UÊ Pro Veranstaltung und Standort darf nur ein Plakat angebracht werden. UÊ Reine Firmenwerbung ist nicht zugelassen. Die Bauverwaltung ist beauftragt, falsch angebrachte Plakate auf Kosten des Veranstalters entfernen zu lassen, insbesondere wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Der Gemeinderat freut sich, wenn die Vereine von den neuen Werbemöglichkeiten Gebrauch machen. Richard Falk 1 2 3 4 7 5 6 7 6 6 Wellenbrecher 81 Werbestandorte auf Liegenschaften der Polit. Gemeinde Goldach Es stehen folgende Standorte zur Verfügung: 2 Seestrasse 2 Kronenpärkli, Rietbergstrasse 2 Klosterstrasse, Sportplatz 2 TZM, St. Gallerstrasse 2 Ochsenpärkli, Dorfplatz 2 Rietbergstrasse, bei Seebüelstrasse 2 Untereggerstrasse, bei Blumeneggstrasse - Pächter: Guido Eberle 071 841 86 72 Pächter: Sepp Germann 071 841 38 56 Folgende Punkte sind zu beachten: − Pro Abstimmungs- und Wahlvorlage (pro Kandidat/in) darf jede Interessengruppe an den bezeichneten Standorten nur 1 Plakat anbringen (nur 1 x dasselbe Plakat). − Die Interessengruppen müssen das Plakat samt Ständer selber anbringen. − Die Plakate dürfen frühestens fünf Wochen vor der Abstimmung angebracht werden. − Die Plakate sind spätestens einen Tag nach der Abstimmung durch die Interessengruppen wieder zu entfernen. − Für die Standorte an Kantonsstrassen müssen die Interessengruppen selbst für die Bewilligung der Kantonspolizei besorgt sein. − Werbung für Veranstaltungen ist ebenfalls gestattet. Es ist dafür jedoch vorgängig die Bewilligung der Bauverwaltung einzuholen. Die Regeln für Abstimmungs- und Wahlwerbung gelten auch für Veranstaltungswerbung sachgemäss. − Firmenwerbung wird nicht zugelassen. − Die Pächter der Liegenschaften Rietbergstrasse und Untereggerstrasse sind durch die Interessengruppen bzw. die Vereine vor dem Aufstellen der Plakate zu informieren. − Die Plakatstandorte gemäss Plangrundlagen sind verbindlich. − Die in den Plänen angegebenen Abstände sind zwingend einzuhalten. − Die Haftung obliegt der jeweiligen Interessengruppe. − Falsch angebrachte Plakate sind innert 1-2 Tagen zu versetzten. − Die Bauverwaltung behält sich vor, Plakate, welche die Verkehrssicherheit gefährden, unter Kostenfolge zu entfernen. Weiteres: − Informationen erhalten Sie bei der Bauverwaltung unter 071 844 66 51 12.5.1_060 Werbestandorte in Goldach_17.04.09_sp.doc