Wegleitung Musik

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Wegleitung Musik - Pro Helvetia
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Wegleitung Musik
In den Wegleitungen für Gesuchstellende sind die Förderkriterien der Kulturstiftung sowie
Hinweise zu den Eingabemodalitäten und den Einreichungsterminen enthalten.
Zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2016-2020 entwickelt Pro Helvetia neue
Fördermassnahmen. Informationen zu einzelnen Instrumenten werden in den Wegleitungen
laufend publiziert.
1. Allgemeine Voraussetzungen
Stand: Mai 2016
Pro Helvetia fördert das zeitgenössische Schweizer Musikschaffen mit Blick auf Vielfalt und
nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer
musikalischer Werke, die Verbreitung des Schweizer Musikschaffens im Ausland, den
Kulturaustausch im Inland sowie die Vermittlung von Musik ans Publikum. Als nationale
Stiftung ergänzt Pro Helvetia die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten und unterstützt
nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung.
Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben
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einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist;
von gesamtschweizerischer Bedeutung ist;
öffentlich zugänglich ist;
durch andere öffentliche oder private Geldgeber (inkl. Veranstalter) angemessen
mitfinanziert wird.
2. Fördertätigkeit
2.1 Werkbeiträge
Pro Helvetia vergibt Werkbeiträge an Schweizer Komponistinnen und Komponisten sowie an
Schweizer Musikgruppen und Musiktheaterensembles. Unterstützt werden:
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• Kompositionen neuer Werke. Voraussetzung ist, dass die neuen Werke im Rahmen
überregional bekannter Festivals und/oder Konzertreihen uraufgeführt werden. Das
Gesuch wird in der Regel vom Auftraggeber eingereicht.
• Tonträgerproduktionen in den Bereichen Jazz und Pop. Dazu gehören die Erarbeitung
eines neuen Repertoires, die Studioaufnahme, das Mastering sowie die internationale
Promotion. Voraussetzung ist, dass ein Label den internationalen Vertrieb
gewährleistet. Erstlingsproduktionen werden nicht unterstützt. Das Gesuch kann vom
Label oder den Musikern eingereicht werden. Der gesprochene Beitrag kommt teils den
Musikern, teils dem Label für den internationalen Vertrieb zu.
• Produktionen aus dem Bereich Musiktheater. Beiträge sind möglich an Produktionen
von freien Musiktheaterensembles aus der Schweiz sowie an Koproduktionen zwischen
ausländischen und Schweizer Musiktheaterensembles. Eine Unterstützung setzt
voraus, dass mehrere Aufführungsdaten an mindestens zwei überregional anerkannten
Spielorten bestätigt sind, wovon mindestens einer in der Schweiz liegen muss.
2.2 Projektbeiträge
2.2.1 Veranstaltungen in der Schweiz
Pro Helvetia unterstützt:
• Uraufführungen von Schweizer Kompositionen im Rahmen überregional bekannter
Festivals und/oder Konzertreihen.
• Veranstalter von Schweizer Musik, die den Austausch zwischen den Sprachregionen
fördern.
2.2.2 Veranstaltungen im Ausland
Pro Helvetia unterstützt:
• Auslandtourneen von Schweizer Ensembles und Musikschaffenden sowie Auftritte an
international bedeutenden Festivals und Veranstaltungsorten. Die Programme müssen
einen wesentlichen Anteil an zeitgenössischer Schweizer Musik aufweisen. Die
Unterstützung bemisst sich in der Regel nach der Höhe der Reisekosten. Von den
Veranstaltern wird eine angemessene Beteiligung an den lokalen Kosten und den
Gagen erwartet.
• Ausländische Ensembles und Veranstalter für die Uraufführung von Schweizer
Kompositionen beziehungsweise einen Schwerpunkt mit zeitgenössischer Schweizer
Musik.
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2.2.3 Vermittlungsprojekte
Pro Helvetia unterstützt Vermittlungsprojekte in der Schweiz, die das Publikum für eine
eigenständige Auseinandersetzung mit der Musik gewinnen und ihm so musikalische Werke
und Darbietungen näherbringen. Für eine Unterstützung in Frage kommen Projekte, die
entweder durch ihren innovativen Ansatz zur Weiterentwicklung der Vermittlungspraxis
beitragen oder verschiedene Sprachregionen der Schweiz einbeziehen.
Leitfaden Vermittlungsförderung
2.2.4 Wissensaustausch
Pro Helvetia fördert den internationalen Wissensaustausch. Beiträge sind möglich an
Spezialistinnen und Spezialisten, die sich im Ausland an öffentlichen Veranstaltungen zu
Themen der Schweizer Musik inhaltlich beteiligen. Die Unterstützung bemisst sich in der
Regel an der Höhe der Reisekosten. Das Gesuch ist vom Veranstalter einzureichen.
Pro Helvetia unterstützt Publikationen, die sich aus aktueller Perspektive mit Themen der
Schweizer Musik auseinandersetzen (vgl. Wegleitung Kultur und Gesellschaft).
2.3 Prioritäre Jazzförderung
Mit einem dreijährigen Förderprogramm unterstützt Pro Helvetia ausgewählte jüngere
Schweizer Jazzbands, die bereits eine überregionale Ausstrahlung besitzen, internationale
Tourneen absolviert haben und deren Ziel eine Verstärkung ihrer internationalen Präsenz ist.
Das Programm beinhaltet Tourneeförderung, Coachingangebote und Promotionshilfen.
2.4 Nachwuchsförderung
Pro Helvetia fördert den Nachwuchs primär in Zusammenarbeit mit anerkannten
Institutionen im In- und Ausland (Produktionsorte, Festivals, etc.). Die Förderung richtet sich
an Komponistinnen und Komponisten sowie Schweizer Musikgruppen, deren Talent im
Hinblick auf eine nationale oder internationale Karriere herausragend ist. Unterstützt
werden Nachwuchskünstlerinnen und -künstler in den ersten fünf Jahren ihrer
künstlerischen Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsbildung oder der ersten
öffentlichen Werkpräsentation. Die obere Altersgrenze für eine Unterstützung liegt bei 35
Jahren. Für eine Unterstützung kommen Vorhaben in Frage, die der Verankerung im
professionellen Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene dienen.
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3. Eingrenzungen
Keine Beiträge spricht Pro Helvetia wenn:
• der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt
wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds,
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit);
• das Vorhaben Teil eines schulischen Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist
(inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.);
• die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von
kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft;
• das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung nicht angewiesen ist.
4. Zusammensetzung des Dossiers
Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten:
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Projektbeschrieb;
Ort und Datum der Veranstaltungen;
Angaben zu den wichtigsten am Vorhaben beteiligten Personen;
Medienspiegel, Tonträger und eventuell Partitur;
detailliertes Budget und Finanzierungsplan inklusive Angabe des von Pro Helvetia
gewünschten Beitrags.
Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via www.myprohelvetia.ch entgegen.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.
5. Einreichungstermine und
Entscheidfristen
Über Gesuche ohne feste Einreichungstermine wird innerhalb von acht Wochen, über solche
mit festem Einreichungstermin innerhalb von vier Monaten entschieden.
Gesuchstyp
Einreichungstermin
Veranstaltungsbeginn
1. September
ab 1. Januar
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Gesuchstyp
Einreichungstermin
Veranstaltungsbeginn
Werkbeiträge
(Kompositionsbeiträge und
Tonträgerproduktionen)
1. März
ab 1. Juli
Projektbeiträge für
Veranstaltungen im In- und
Ausland bis CHF 25'000
laufend, bis 8 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn
Projektbeiträge für
Veranstaltungen im In- und
Ausland über CHF 25'000
1. September
ab 1. Januar
1. Dezember
ab 1. April
1. März
ab 1. Juli
1. Juni
ab 1. Oktober
1. September
ab 1. Januar
Prioritäre Jazzförderung
6. Behandlung des Gesuchs
6.1 Eintretensprüfung
Die Stiftung tritt auf ein Gesuch nur ein, wenn
• das Vorhaben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Unterstützung entspricht (vgl.
Kap. 1);
• kein Ausschlussgrund vorliegt (vgl. Kap. 3);
• das Gesuch vollständig und termingerecht eingereicht wurde (vgl. Kap. 4 und 5).
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6.2 Qualitative Prüfung
Die Stiftung prüft, ob
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das Vorhaben durch hohe künstlerische und fachliche Qualität überzeugt;
das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird;
die Kosten dem erwarteten Nutzen angemessen sind;
eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.
6.3 Zuständige Instanzen
• Werkbeiträge: Über Gesuche entscheidet der Direktor auf Empfehlung einer Jury.
• Projektbeiträge: Über Gesuche bis CHF 25’000 entscheidet die Fachabteilung; bei
Gesuchen zwischen CHF 25’000 und 50’000 entscheidet der Bereich Förderung.
• Bei Gesuchen über CHF 50’000 sowie bei mehrjährigen Leistungsvereinbarungen
entscheidet der Direktor auf Antrag der Fachkommission und nach Anhörung der
Geschäftsleitung; bei Gesuchen über CHF 300’000 bedarf der Entscheid der
Genehmigung durch den Stiftungsrat.
6.4 Eröffnung des Entscheids
Die Mitteilung erfolgt ohne ausführliche Begründung. Die Gesuchstellerin oder der
Gesuchsteller kann nach Erhalt der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einfordern.
6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen
und Beitragsempfänger
Die Zusprache einer Unterstützung bringt Verpflichtungen mit sich. Erfüllen die
Gesuchstellenden diese nicht, kann die Stiftung ihren Unterstützungsbeitrag angemessen
kürzen oder bereits geleistete Beträge zurückfordern.
Merkblatt für Beitragsempfängerinnen und -empfänger
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6.6 Auszahlung
Die Stiftung überweist den Unterstützungsbeitrag erst nach Prüfung des Schlussberichtes
inklusive Abrechnung. Vorschüsse sind auf Anfrage möglich. Ohne Mitteilung der
Gesuchstellenden über Verzögerungen verfallen Beiträge spätestens 12 Monate nach dem
im Gesuchsdossier genannten Schlusstermin des Vorhabens. Fehlt ein Schlusstermin, setzt
die Stiftung eigene Fristen.
6.7 Beschwerde
Gegen Verfügungen von Pro Helvetia kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beim
Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss das
ursprüngliche Gesuch, eine Rekursbegründung mit Angabe der Beweismittel und die
Unterschrift der Beschwerdeführenden enthalten. Die Verfügung ist als Beweismittel
beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Die Beschwerde ist einzureichen bei:
Bundesverwaltungsgericht
Postfach
9023 St. Gallen
7. Zweck der Wegleitung und gesetzliche
Grundlagen
Diese Wegleitung erklärt, wie bei Pro Helvetia ein vollständiges Gesuch um Unterstützung für
ein künstlerisches oder kulturelles Vorhaben eingereicht wird, welches die Kriterien der
Beurteilung, die Abläufe, die Fristen sowie die Rechtsmittel sind. Die Wegleitung ergänzt die
am 23.11.2011 vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro
Helvetia sowie das Kulturförderungsgesetz vom 11.12.2009 und die
Kulturförderungsverordnung vom 23.11.2011. Sie finden diese weiterführenden gesetzlichen
Grundlagen auf der Website von Pro Helvetia unter
www.prohelvetia.ch
http://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/
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Kontakte
Andri Hardmeier
Leiter Musik
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Barbara Canepa
Jazz
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Marius Kaeser
Pop
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Tobias Rothfahl
Klassik
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Manuela Sonanini
Klassik und Volksmusik
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Pro Helvetia – Swiss Arts Council
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