Wegleitung Musik - Pro Helvetia Page 1 of 8 Wegleitung Musik In den Wegleitungen für Gesuchstellende sind die Förderkriterien der Kulturstiftung sowie Hinweise zu den Eingabemodalitäten und den Einreichungsterminen enthalten. Zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2016-2020 entwickelt Pro Helvetia neue Fördermassnahmen. Informationen zu einzelnen Instrumenten werden in den Wegleitungen laufend publiziert. 1. Allgemeine Voraussetzungen Stand: Mai 2016 Pro Helvetia fördert das zeitgenössische Schweizer Musikschaffen mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer musikalischer Werke, die Verbreitung des Schweizer Musikschaffens im Ausland, den Kulturaustausch im Inland sowie die Vermittlung von Musik ans Publikum. Als nationale Stiftung ergänzt Pro Helvetia die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten und unterstützt nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung. Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben • • • • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist; von gesamtschweizerischer Bedeutung ist; öffentlich zugänglich ist; durch andere öffentliche oder private Geldgeber (inkl. Veranstalter) angemessen mitfinanziert wird. 2. Fördertätigkeit 2.1 Werkbeiträge Pro Helvetia vergibt Werkbeiträge an Schweizer Komponistinnen und Komponisten sowie an Schweizer Musikgruppen und Musiktheaterensembles. Unterstützt werden: http://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/ 13.07.2016 Wegleitung Musik - Pro Helvetia Page 2 of 8 • Kompositionen neuer Werke. Voraussetzung ist, dass die neuen Werke im Rahmen überregional bekannter Festivals und/oder Konzertreihen uraufgeführt werden. Das Gesuch wird in der Regel vom Auftraggeber eingereicht. • Tonträgerproduktionen in den Bereichen Jazz und Pop. Dazu gehören die Erarbeitung eines neuen Repertoires, die Studioaufnahme, das Mastering sowie die internationale Promotion. Voraussetzung ist, dass ein Label den internationalen Vertrieb gewährleistet. Erstlingsproduktionen werden nicht unterstützt. Das Gesuch kann vom Label oder den Musikern eingereicht werden. Der gesprochene Beitrag kommt teils den Musikern, teils dem Label für den internationalen Vertrieb zu. • Produktionen aus dem Bereich Musiktheater. Beiträge sind möglich an Produktionen von freien Musiktheaterensembles aus der Schweiz sowie an Koproduktionen zwischen ausländischen und Schweizer Musiktheaterensembles. Eine Unterstützung setzt voraus, dass mehrere Aufführungsdaten an mindestens zwei überregional anerkannten Spielorten bestätigt sind, wovon mindestens einer in der Schweiz liegen muss. 2.2 Projektbeiträge 2.2.1 Veranstaltungen in der Schweiz Pro Helvetia unterstützt: • Uraufführungen von Schweizer Kompositionen im Rahmen überregional bekannter Festivals und/oder Konzertreihen. • Veranstalter von Schweizer Musik, die den Austausch zwischen den Sprachregionen fördern. 2.2.2 Veranstaltungen im Ausland Pro Helvetia unterstützt: • Auslandtourneen von Schweizer Ensembles und Musikschaffenden sowie Auftritte an international bedeutenden Festivals und Veranstaltungsorten. Die Programme müssen einen wesentlichen Anteil an zeitgenössischer Schweizer Musik aufweisen. Die Unterstützung bemisst sich in der Regel nach der Höhe der Reisekosten. Von den Veranstaltern wird eine angemessene Beteiligung an den lokalen Kosten und den Gagen erwartet. • Ausländische Ensembles und Veranstalter für die Uraufführung von Schweizer Kompositionen beziehungsweise einen Schwerpunkt mit zeitgenössischer Schweizer Musik. http://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/ 13.07.2016 Wegleitung Musik - Pro Helvetia Page 3 of 8 2.2.3 Vermittlungsprojekte Pro Helvetia unterstützt Vermittlungsprojekte in der Schweiz, die das Publikum für eine eigenständige Auseinandersetzung mit der Musik gewinnen und ihm so musikalische Werke und Darbietungen näherbringen. Für eine Unterstützung in Frage kommen Projekte, die entweder durch ihren innovativen Ansatz zur Weiterentwicklung der Vermittlungspraxis beitragen oder verschiedene Sprachregionen der Schweiz einbeziehen. Leitfaden Vermittlungsförderung 2.2.4 Wissensaustausch Pro Helvetia fördert den internationalen Wissensaustausch. Beiträge sind möglich an Spezialistinnen und Spezialisten, die sich im Ausland an öffentlichen Veranstaltungen zu Themen der Schweizer Musik inhaltlich beteiligen. Die Unterstützung bemisst sich in der Regel an der Höhe der Reisekosten. Das Gesuch ist vom Veranstalter einzureichen. Pro Helvetia unterstützt Publikationen, die sich aus aktueller Perspektive mit Themen der Schweizer Musik auseinandersetzen (vgl. Wegleitung Kultur und Gesellschaft). 2.3 Prioritäre Jazzförderung Mit einem dreijährigen Förderprogramm unterstützt Pro Helvetia ausgewählte jüngere Schweizer Jazzbands, die bereits eine überregionale Ausstrahlung besitzen, internationale Tourneen absolviert haben und deren Ziel eine Verstärkung ihrer internationalen Präsenz ist. Das Programm beinhaltet Tourneeförderung, Coachingangebote und Promotionshilfen. 2.4 Nachwuchsförderung Pro Helvetia fördert den Nachwuchs primär in Zusammenarbeit mit anerkannten Institutionen im In- und Ausland (Produktionsorte, Festivals, etc.). Die Förderung richtet sich an Komponistinnen und Komponisten sowie Schweizer Musikgruppen, deren Talent im Hinblick auf eine nationale oder internationale Karriere herausragend ist. Unterstützt werden Nachwuchskünstlerinnen und -künstler in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsbildung oder der ersten öffentlichen Werkpräsentation. Die obere Altersgrenze für eine Unterstützung liegt bei 35 Jahren. Für eine Unterstützung kommen Vorhaben in Frage, die der Verankerung im professionellen Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene dienen. http://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/ 13.07.2016 Wegleitung Musik - Pro Helvetia Page 4 of 8 3. Eingrenzungen Keine Beiträge spricht Pro Helvetia wenn: • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit); • das Vorhaben Teil eines schulischen Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.); • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft; • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung nicht angewiesen ist. 4. Zusammensetzung des Dossiers Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten: • • • • • Projektbeschrieb; Ort und Datum der Veranstaltungen; Angaben zu den wichtigsten am Vorhaben beteiligten Personen; Medienspiegel, Tonträger und eventuell Partitur; detailliertes Budget und Finanzierungsplan inklusive Angabe des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags. Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via www.myprohelvetia.ch entgegen. Ausnahmen sind auf Anfrage möglich. 5. Einreichungstermine und Entscheidfristen Über Gesuche ohne feste Einreichungstermine wird innerhalb von acht Wochen, über solche mit festem Einreichungstermin innerhalb von vier Monaten entschieden. Gesuchstyp Einreichungstermin Veranstaltungsbeginn 1. September ab 1. Januar http://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/ 13.07.2016 Wegleitung Musik - Pro Helvetia Page 5 of 8 Gesuchstyp Einreichungstermin Veranstaltungsbeginn Werkbeiträge (Kompositionsbeiträge und Tonträgerproduktionen) 1. März ab 1. Juli Projektbeiträge für Veranstaltungen im In- und Ausland bis CHF 25'000 laufend, bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Projektbeiträge für Veranstaltungen im In- und Ausland über CHF 25'000 1. September ab 1. Januar 1. Dezember ab 1. April 1. März ab 1. Juli 1. Juni ab 1. Oktober 1. September ab 1. Januar Prioritäre Jazzförderung 6. Behandlung des Gesuchs 6.1 Eintretensprüfung Die Stiftung tritt auf ein Gesuch nur ein, wenn • das Vorhaben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Unterstützung entspricht (vgl. Kap. 1); • kein Ausschlussgrund vorliegt (vgl. Kap. 3); • das Gesuch vollständig und termingerecht eingereicht wurde (vgl. Kap. 4 und 5). http://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/ 13.07.2016 Wegleitung Musik - Pro Helvetia Page 6 of 8 6.2 Qualitative Prüfung Die Stiftung prüft, ob • • • • das Vorhaben durch hohe künstlerische und fachliche Qualität überzeugt; das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird; die Kosten dem erwarteten Nutzen angemessen sind; eine nachhaltige Wirkung absehbar ist. 6.3 Zuständige Instanzen • Werkbeiträge: Über Gesuche entscheidet der Direktor auf Empfehlung einer Jury. • Projektbeiträge: Über Gesuche bis CHF 25’000 entscheidet die Fachabteilung; bei Gesuchen zwischen CHF 25’000 und 50’000 entscheidet der Bereich Förderung. • Bei Gesuchen über CHF 50’000 sowie bei mehrjährigen Leistungsvereinbarungen entscheidet der Direktor auf Antrag der Fachkommission und nach Anhörung der Geschäftsleitung; bei Gesuchen über CHF 300’000 bedarf der Entscheid der Genehmigung durch den Stiftungsrat. 6.4 Eröffnung des Entscheids Die Mitteilung erfolgt ohne ausführliche Begründung. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann nach Erhalt der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einfordern. 6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger Die Zusprache einer Unterstützung bringt Verpflichtungen mit sich. Erfüllen die Gesuchstellenden diese nicht, kann die Stiftung ihren Unterstützungsbeitrag angemessen kürzen oder bereits geleistete Beträge zurückfordern. Merkblatt für Beitragsempfängerinnen und -empfänger http://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/ 13.07.2016 Wegleitung Musik - Pro Helvetia Page 7 of 8 6.6 Auszahlung Die Stiftung überweist den Unterstützungsbeitrag erst nach Prüfung des Schlussberichtes inklusive Abrechnung. Vorschüsse sind auf Anfrage möglich. Ohne Mitteilung der Gesuchstellenden über Verzögerungen verfallen Beiträge spätestens 12 Monate nach dem im Gesuchsdossier genannten Schlusstermin des Vorhabens. Fehlt ein Schlusstermin, setzt die Stiftung eigene Fristen. 6.7 Beschwerde Gegen Verfügungen von Pro Helvetia kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss das ursprüngliche Gesuch, eine Rekursbegründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden enthalten. Die Verfügung ist als Beweismittel beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig. Die Beschwerde ist einzureichen bei: Bundesverwaltungsgericht Postfach 9023 St. Gallen 7. Zweck der Wegleitung und gesetzliche Grundlagen Diese Wegleitung erklärt, wie bei Pro Helvetia ein vollständiges Gesuch um Unterstützung für ein künstlerisches oder kulturelles Vorhaben eingereicht wird, welches die Kriterien der Beurteilung, die Abläufe, die Fristen sowie die Rechtsmittel sind. Die Wegleitung ergänzt die am 23.11.2011 vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia sowie das Kulturförderungsgesetz vom 11.12.2009 und die Kulturförderungsverordnung vom 23.11.2011. Sie finden diese weiterführenden gesetzlichen Grundlagen auf der Website von Pro Helvetia unter www.prohelvetia.ch http://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/ 13.07.2016 Wegleitung Musik - Pro Helvetia Page 8 of 8 Kontakte Andri Hardmeier Leiter Musik [email protected] Barbara Canepa Jazz [email protected] Marius Kaeser Pop [email protected] Tobias Rothfahl Klassik [email protected] Manuela Sonanini Klassik und Volksmusik [email protected] Teilen Facebook Twitter Pro Helvetia – Swiss Arts Council http://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/ 13.07.2016