Wissenswertes über die Feldpost Inhaltsverzeichnis • • • • • • • • • • • DIE ANFÄNGE VON FP–NUMMERN UND KENN–NUMMERN SONDERBESTIMMUNGEN LUFTWAFFE LUFTGAUPOSTÄMTER/EINGERICHTET BEI/LUFTGAUKOMMANDO /LG.KDO.)/ÄNDERUNGEN KRIEGSMARINE SS-FELDPOST LAUFZEIT UND UMFANG DER AUSGABEN DER FPÜ TEIL II DIE ORGANISATION DER FELDPOST INNERHALB DES HEERES SICHERUNG VON FELDOSTTRANSPORTEN FP-VERKEHR DER IM HEERESGEFOLGE EINGESETZTEN EHEM. RUSS. KRIEGSGEFANGENEN UND RUSS. LANDESBEWOHNER • FP-VERKEHR ALPENVORLAND • FP-VERKEHR DER IN DER DT. WEHRMACHT EINGESETZTEN ITALIENISCHEN SOLDATEN UND HILFSFREIWILLIGE • UNANBRINGLICHE UND VERLUSTIG GEGANGENE FP-SENDUNGEN Auszüge der Feldpost Amtsblätter • DIE ANFÄNGE FpAmtsbVfg Nr. 1/1939 vom 11.09.1939 • VON FP–NUMMERN UND KENN–NUMMERN FpAmtsblVfg Nr. 52/1939 v. 01.12.1939 FpAmtsblVfg Nr. 13/1942 v. 23.01.1942 FpAmtsblVfg Nr. 120/1942 v. 23.12.1942 FpAmtsblVfg Nr.45/1943 FpAmtsblVfg Nr. 14/1944 v. 29.02.1944 Amtsbl.Vfg. Nr. 7/1945 v. 12.01.1945 FpAmtsblVfg Nr. 25/1939 v. 17.10.1939 FpAmtsblVfg Nr. 30/1939 v. 31.10.1939 FpAmtsbl.Vfg Nr. 73/1939 v. 15.12.1939 FpAmtsblVfg Nr. 75/1940 v. 12.07.1940 FpAmtsblVfg Nr. 53/1939 v. 01.12.1939 FpAmtsblVfg Nr. 86/1941 v. 21.10.1941 FpAmtsblVfg Nr. 51/1944 v. 20.06.1944 • LUFTWAFFE FpAmtsblVfg Nr. 73/1939 v. 15.12.1939 • LUFTGAUPOSTÄMTER/EINGERICHTET BEI/LUFTGAUKOMMANDO /LG.KDO.)/ÄNDERUNGEN FPAmtsblVfg Nr. 75/1940 • KRIEGSMARINE FpAmtsblVfg Nr. 53/1939 FpAmtsblVfg Nr. 86/1941 v. 21.10.1941 FpAmtsblVfg Nr. 90/1941 v. 31.10.1941 FpAmtblVfg Nr. 61/1942 FpAmtsblVfg Nr. 1/1943 v. 12.01.1943 FpAmtsblVfg Nr. 51/1944 v. 20.06.1944 FpAmtsblVfg Nr. 113/1944 v. 20.10.1944 • SS-FELDPOST FpAmtsblVfg Nr. 53/1940 v. 06.05.1940 AmtsblVfg Nr. 78/1940 v. 19.07.1940 FpAmtsblVfg Nr. 82/1940 v. 09.08.1940 FpAmtsb.Vfg Nr. 88/1940 v. 06.09.1940 FpAmtsblVfg Nr. 19/1941 v. 03.03.1941 FpAmtsblVfg Nr. 60/1941 v. 08.07.1941 FpAmtsblVfg Nr. 85/1941 v. 26.09.1941 FpAmtsblVfg Nr. 98/1941 v. 25.11.1941 FpAmtsblVfg Nr. 68/1941 v. 23.06.1942 FpAmtsblVfg Nr. 97/1942 v. 06.10.1942 FpAmtsblVfg Nr. 53/1943 v. 18.05.1943 FpAmtsblVfg Nr. 77/1943 v. 09.07.1943 FpAmtsblVfg Nr. 84/1944 v. 29.08.1944 FpAmtsblVfg Nr. 150/1944 v. 29.12.1944 • FP-VERKEHR DER IM HEERESGEFOLGE EINGESETZTEN RUSS. LANDESBEWOHNER FpAmtsblVfg Nr. 85/1942 v. 01.09.1942 FpAmtsblVfg Nr. 12/1943 FpAmtsblVfg Nr. 10/1944 EHEM. RUSS. KRIEGSGEFANGENEN UND • FP-VERKEHR ALPENVORLAND FpAmtsblVfg Nr. 5/1944 v. 28.01.1944 • FP-VERKEHR DER IN DER DT. WEHRMACHT EINGESETZTEN ITALIENISCHEN SOLDATEN UND HILFSFREIWILLIGE FpAmtsblVfg Nr. 16/1944 v. 29.02.1944 • UNANBRINGLICHE UND VERLUSTIG GEGANGENE FP-SENDUNGEN FpAmtsblVfg Nr. 21/1940 v. 16.02.1940 Bilder • VON FP–NUMMERN UND KENN–NUMMERN Aufbau der Fp-Beförderung Schema der Feldpostbeförderung • DIE ORGANISATION DER FELDPOST INNERHALB DER HEERES Die Feldpostbeamten im Vergleich mit den aktiven Wehrmachtbeamten Schulterstücke der Feldpostbeamten • SICHERUNG DER FELDPOSTTRANSPORTE Übersichtskarte Foto Quellen & Literatur • Die deutsche Feldpost im Osten und der Luftfeldpostdienst Osten im Zweiten Weltkrieg, Bruno Schmitt & Bodo Gericke in Archiv für deutsche Postgeschichte, 1969 • Heft 1 Zur Geschichte der Postzensur, Dipl.Ing. Karl Kurt Wolter in Archiv für deutsche Postgeschichte, 1970 • Heft 1 Die deutsche Feldpost im Zweiten Weltkrieg, Bodo Gericke in Archiv für deutsche Postgeschichte, 1971 • Heft 1 Kannapin, Die deutsche Feldpost Organisation und Lokalisation 1939-1945, Biblio Verlag, Osnabrück 1979 Kannapin, Die deutsche Feldpostübersicht 1939-1945 / Vollständiges Verzeichnis der Feldpostnummern in numerischer Folge und deren Aufschlüsselung, Band I 1980, Band II 1981, Biblio Verlag Osnabrück Tessin/Kannapin/Meyer, Waffen-SS und Ordnungspolizei im Kriegseinsatz / Ein Überblick anhand der Feldpostübersicht, Biblio Verlag, Osnabrück 2000 Buchausgabe in PDF-Format Autor: Mitglied UHF51 www.die-feldpost-2-weltkrieg.org Copyright © by www.die-feldpost-2-weltkrieg.org Umschlaggestaltung: www.die-feldpost-2-weltkrieg.org Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks (Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen), behält sich die www.die-feldpost-2-weltkrieg.org als Herausgeber vor. Buchausgabe erstellt von Feldpost-Admin Die Anfänge Die Feldpost (Fp/FP) war ein Teil der zivilen Post, der zur Erfüllung rein fachlicher Aufgaben in die militärische Organisation eingegliedert worden war. Sie hatte weder taktische noch sonstige militärischen Aufgaben. Aus militärischer Sicht wurde die FP zwar den Versorgungstruppen zugerechnet (wie z.B. auch die Sanitätsdienste), ihre Aufgabe bestand einzig und allein in der Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen den Menschen und Überbrückung ihrer zwangsweisen Unterbrechung. In welchem Umfang die Anfänge der Feldpost des 2. Weltkrieges auf die Jahre vorher zurückgeführt werden kann, ist bislang nicht eindeutig erwiesen. Natürlich hatte man in den militärischen Planungen für den Kriegsfall auch die FP einbezogen. Als Feldpostfachmann hatte man dabei den Ministerialdirektor im RPM (Reichspostministerium), Ziegler, ausgesucht, da er im 1. Weltkrieg schon einmal eine Feldposttätigkeit ausgeübt hatte, so dass man ihm gewisse Erfahrungen unterstellte. Ziegler wurde im Jahre 1936 zu einer 14tägigen Übung der 10. ID (Regensburg) in der Oberpfalz hinzugezogen, bei der die Motorisierung einer ID erprobt werden sollte. Dabei wurden auch Fahrzeuge eingesetzt, die man sich für ein FpA (Feldpostamt) vorstellte. 1937 wurden in Mecklenburg und Pommern große Herbstmanöver abgehalten, während derer auch die Postversorgung der beteiligten Truppen feldmäßig durchgeführt wurde. An die beteiligten Truppeneinheiten wurden vierstellige Manöver-Feldpostnummern ausgegeben. Die Soldaten erhielten Postkarten mit dem Aufdruck »Postkarte« und darunter »Wehrmachtmanöver 1937«. Als Postämter wurden den Truppeneinheiten insgesamt 26 Manöver-PÄ zugeteilt, die aus je einem fahrbaren Postamt (Kraftomnibus) als Arbeitswagen, 2 Lkw für die Postbeförderung und einem Pkw bestanden. Die Beförderung der »Manöverpostkarten« war nur innerhalb Deutschlands zulässig und gebührenfrei. Sie wurden über die dreistellige Kenn-Nummer (KNr./Kenn-Nr.) auf die Postämter Güstrow, Neustrelitz, Pasewalk und Treptow geleitet, welche die Funktionen von Leitstellen wahrzunehmen hatten. Inwieweit das Ergebnis Einfluss auf die Erstellung der später für die Feldpost grundlegenden Fp-Vorschrift vom 27.07.1938 hatte, von der der HPM (Heerespostmeister) Ziegler später feststellte, dass sie - ohne seine Beteiligung als Entwurf gedruckt - überstürzt aufgestellt worden sei. Es konnten auch keine Unterlagen darüber ausfindig gemacht werden, inwieweit der Einsatz der den dt. Truppen zugeteilten FpÄ in den so genannten Blumenkriegen Besetzung Österreichs im März 1938, des Sudetenlandes im Herbst 1938 und der Tschechoslowakei im Frühjahr 1939 - auf die Gestaltung der Feldpost Einfluss ausgeübt hat. Offensichtlich ging dies alles mehr oder minder manövermäßig und friedlich vor sich, denn eifrige Sammler haben aus Belegstücken, Stempeln usw. nachweisen können, dass der Fp-Betrieb ähnlich wie in den oben erwähnten Herbstmanövern vonstatten ging. Man darf hier mit Recht bezweifeln, dass diese Einsätze der Feldpost erhebliche Erfahrungswerte brachten. Zumal im Gegensatz zu militärischen Aktionen sich der FPBetriebsdienst nicht im Sandkastenspiel oder Manöver nachvollziehen lässt! Im Handwörterbuch des Postwesens (S. 206) wird die Feldpost folgendermaßen charakterisiert: »Feldpost war ein Zweig des Postwesens (sic!), der nur im Kriege eingerichtet wurde und bei dem letzten Einsatz im Kriege 1939-45 dazu diente, die Postversorgung der ganzen Kriegswehrmacht im Verkehr mit der Heimat und innerhalb der Kriegswehrmacht sicherzustellen. Die Aufgaben des Feldpostwesens teilten sich die DRP (Deutsche Reichspost) und die Feldpost, die eng miteinander zusammenarbeiteten. Die deutsche Feldpost war innerhalb des letzten Krieges uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht, die frühere Abhängigkeit in posttechnischen Fragen von der Reichspostverwaltung war weggefallen. Gemäß Fp-Vorschrift (FpV) wurde die Feldpost (Einheiten und Dienststellen) von den Wehrmachtersatz-Dienststellen im Einvernehmen mit den AusrüstungsReichspostdirektionen aufgestellt und gehörten zu den rückwärtigen Diensten des Feldheeres. Dabei wurden die FpÄ für Kommandobehörden und Stäbe bis zur Division einschließlich abwärts aufgestellt. Für die Kriegsmarine, die im Reichsgebiet stationierten Teile der Luftwaffe und die Ersatzwehrmacht galten Sonderreglungen, da sie durch die Deutsche Reichspost (DRP) zu versorgen waren. Ferner bestimmte die FpV eingangs an dieser Stelle, dass für den Bereich jedes Wehrkreis-Kdos. eine Postsammelstelle (PSSt) der DRP die in der Heimat aufgelieferten Fp-Sendungen bearbeitet. Diese letzte Bestimmung hat sich wohl anfangs als äußerst unzweckmäßig erwiesen und unheilvoll ausgewirkt. Der Heeresfeldpostmeister (HPM) als Führungsspitze der FP wurde am 24.08.1939 nach Zossen einberufen. Zu dieser Zeit stand bereits seit Anfang August ein Teil der Truppen in Ostpreußen im "Übungsverhältnis" und unterhielt dort nach der Manöverpostordnung einen Postverkehr mit einem 6-stelligen Nummernsystem. Da aber nach der Fp-Vorschrift 5-stellige Fp-Nummern vorgesehen waren, befürchtete der HPM, dass bei der Aufnahme des allgemeinen Postverkehrs ein nicht zu bewältigendes Durcheinander entstehen würde. Daher veranlasste er als erste Maßnahme, gegen die heftigst opponiert wurde, eine 9-tägige Feldpostsperre. Diese Sperre erwies sich jedoch noch zu kurz, um den dann tatsächlich eintretenden Störungen entgegenzuwirken. Nachdem innerhalb dieser Sperre die neuen 5-stelligen Fp-Nummern bei der Truppe bekanntgegeben worden waren, trugen nach ihrem Ablauf dennoch viele Fp-Sendungen die ungültige und unbrauchbare gewordenen 6stelligen Nummern des Manöververkehrs. Es wurde zwar versucht, diese FpSendungen auf die neuen Nummern umzuschreiben, aber der Versuch scheiterte an der Masse der falsch beschrifteten Sendungen, so dass nur die Rückgabe an die Absender übrig blieb. Mit dem 02. September 1939 nahm schließlich die FP allgemein ihren Dienst auf (FpAmtsbVfg Nr. 1/1939 vom 11.09.1939, und AmtsblVfg Nr. 414/1939 vom 11.09.1939, S. 414). »Der Feldpost«, so heißt es darin »liegt es ob, die Postversorgung der eingesetzten Truppen durchzuführen und damit die Verbindung zwischen Heimat und Truppe und der Truppenteile untereinander aufrechtzuerhalten. Von Fp-Nummern und Kenn-Nummern Die Fp-Nr. war etwas ganz Neues. Offene Anschriften, die Aufschluss über die Truppenteile, Stäbe, Einheiten und über die Gliederung gaben, waren abwehrmäßig unerwünscht. Mit solchen Anschriften hätte die Feldpost den gegnerischen Nachrichtendiensten ein dankbares Betätigungsfeld geboten. Es musste außerdem damit gerechnet werden - was auch später tatsächlich geschah -, dass Fp-Sendungen in nicht unerheblicher Anzahl in gegnerische Hände fielen. Das OKH hatte daher ein Nummernverfahren ausgearbeitet, das die Fp-Anschrift vollkommen tarnte. Es bestand aus einer 5-stelligen Nummer, so dass außer dem Namen und der neutral gehaltenen Dienstgradbezeichnung - aus dieser sollte keine Zugehörigkeit zu bestimmten Waffengattungen ablesbar sein - keinerlei weitere Angaben in der Anschrift enthalten waren. Die Fp-Nummern wurden nach keinem bestimmten System, sondern willkürlich zugeteilt, wodurch sie sich jeglichen Entschlüsselungsversuchen und Kombinationen entzogen. Zugewiesen wurden sie den Einheiten von rein militärischer Stelle, nämlich der Dienststelle beim OKH/GenQu und blieben für die Einheiten stets unverändert, gleichgültig, wie deren Unterstellungsverhältnisse und Einsatzgebiet wechselten. Allerdings wurde die rein postalische Verteilarbeit, v.a. bei den PSSt, schwieriger, je mehr Fp-Nummern es gab. Zur Verringerung ihrer Anzahl regte deshalb der HPM an, ein Nummern sparendes System einzuführen, das zunächst bei Infanterie- und Artillerie-Regimentern, später aber auch bei anderen Truppenteilen angewandt wurde. Es bestand darin, dass nicht mehr der kleinsten Einheit im Sinne der FpNummer - der Kompanie/Batterie/Schwadron - eine eigene Fp-Nr. zu geben sei, wodurch diese Nummern ins uferlose anwuchsen. Vielmehr wurde der nachfolgend größeren Einheit - dem Bataillon/der Abteilung eine Nummer zugeteilt, wobei der Stab und die einzelnen Kompanien durch Zusatzbuchstaben unterschieden wurden. Beispiel Feldpost-Nummer: 16 748 A = Stab des Bataillons X 16 748 B = 1. Kompanie des Btl. X 16 748 C = 2. Kompanie des Btl. X 16 748 D = 3. Kompanie des Btl. X 16 748 E = 4. Kompanie des Btl. X Bei der Verteilung der Post bei den PSSt brauchten diese Unterscheidungsbuchstaben nicht berücksichtigt zu werden. Mit FpAmtsblVfg Nr. 52/1939 v. 01.12.1939, S. 43, wurden daher die PSSt und FpPnSt (Feldpostpäckchenstellen) angewiesen, die Zusatzbuchstaben bei der Verteilung unberücksichtigt zu lassen. Zunächst waren 40 000 Fp-Nummern ausgegeben worden. Anfang 1942 sind es offenbar 48 000 gewesen, denn nach FpAmtsblVfg Nr. 13/1942 v. 23.01.1942, S. 6, waren etwa auftretende Fp-Nr. über 48 000 falsch. Am 31.12.1942 waren es 56 000 (FpAmtsblVfg Nr. 120/1942 v. 23.12.1942, S. 71), die bis April 1943 auf 60 000 anwuchsen (FpAmtsblVfg Nr.45/1943, S. 19). Gemäß FpAmtsblVfg Nr. 14/1944 v. 29.02.1944 reichten die Fp-Nummern bereits bis 64 000, außerdem waren solche von 80 000 bis 88 000 ausgegeben worden. Nach AmtsblVfg Nr. 141/1944 waren auch Fp-Nummern vom 71 000 bis 72 000 belegt worden, die jedoch nach Amtsbl.Vfg. Nr. 7/1945 v. 12.01.1945, S. 3, wieder an den Absender zurückgegeben waren. (Siehe Bilder am Ende des Buches) Da die Fp-Nummern ohne jegliche Ortsangabe nicht leitfähig gewesen wären, musste man sie in irgendeiner Weise den FpÄ als den Empfangs-Postanstalten zugeordnet werden, deren Bereich im allgemeinem den Bereich einer Division umfasste. Bei den Korps-FpÄ und den FpÄ zbV war dies etwas anders. Diese Zuordnung geschah wieder getarnt, um die Klarbezeichnung der FpÄ und damit der Truppenteile nicht in Erscheinung treten zu lassen. Es wurden deshalb 3-stellige so genannte Kenn-Nummern (KNr./Kenn-Nr.) jedem FpA zugeteilt. Bei einem Wechsel des Unterstellungsverhältnisses eines Feldpostamt und der von ihm betreuten Fp-Nummern, also Truppeneinheiten, änderte sich jeweils die KennNummer, d.h. diie Fp-Nummern wurden von einer Kenn-Nr. auf eine andere »umgelegt«, wie man es derzeit nannte. Die Fp-Nummern blieben stets unverändert. Die Kenn-Nr. waren also den Absendern in der Heimat nicht bekannt und sollten dies auch nicht sein. Sie waren auf den Sendungen nicht anzubringen, lediglich auf den nachzuweisenden Sdgen. (z.B. Einschreiben) aus dem Felde in die Heimat oder bei der Heerespost traten sie in Erscheinung. Damit blieben sie aber im feldpostalischen oder truppendienstlichen Bereich, da solche nachzuweisenden Sdgen. privater Art nicht zugelassen waren. Die Kenn-Nr. wiederum wurden den einzelnen Postleitpunkten (PLP) zugeordnet, so dass ohne jegliche Ortsangabe - bis auf die der PLP, die aber außer Beutelfahnen nirgends in Erscheinung traten - eine einwandfreie Leitung der Sdg. nach dem Felde gewährleistet war, die auch schnell wechselnden Verhältnissen angepasst werden konnte. Der Schlüssel für dieses System war Teil I der Feldpostübersicht, kurz FpÜ I genannt. Die FpÜ bestand aus einer ganzen Reihe von Bänden und war in drei Teile gegliedert. Grundlage für die Leitung der Sendungen war jedoch Teil I mit der »besonderen Anlage«. Teil II und III enthielten sämtliche Stäbe und Einheiten der Wehrmacht in Klarbezeichnung. Sie waren ein Staatsgeheimnis, gesichert aufzubewahren und bei Gefahrenlagen sofort zu vernichten. Teil I enthielt die Fp-Nummern aller Truppeneinheiten, Stäbe und Behörden der Kriegswehrmacht, deren Anschriften durch Zuteilung einer Fp-Nr. ersetzt worden waren, und die Kenn-Nr. der zuständigen FpÄ. Aus der »Besonderen Anlage zur FpÜ I« waren schließlich die PLPs und FpLSt (Feldpostleitstellen) ersichtlich, auf die die FpSendung für die entsprechenden FpÄ zu leiten waren. Dieses System musste natürlich ständig auf dem Laufenden gehalten werden und erforderte einen ununterbrochenen Berichtigungsdienst. Dieser wurde für die FpÜ I vom Fp-Büro des RPM in Berlin, später von der Fp-Stelle des RPM in Frankfurt/Oder ausgeführt, denen die Änderungen auf dem schnellsten Wege, entweder telegrafisch oder durch Kurierflugzeuge mitzuteilen waren. Anträge auf Änderungen von KennNummern durften ausschließlich nur von den APM (Armeepostmeister) und den selbständigen FpÄ, d.h. solchen, die keinem APM unterstanden, unmittelbar an die PSSt gerichtet werden. Die Änderungen waren dann sofort zu berücksichtigen, auch wenn die Berichtigung der FpÜ I noch nicht erfolgt war (FpAmtsblVfg Nr. 25/1939 v. 17.10.1939, S. 17). Dies änderte sich vom 31.10.1939 an, nachdem dieses Verfahren nur unbefriedigend funktionierte: vom 01.11.1939 an waren die Fp-Sdg. ausschließlich nach der FpÜ I zu leiten (FpAmtsblVfg Nr. 30/1939 v. 31.10.1939, S. 25). Eine Neuerung tauchte vom 20.12.1939 an auf: Fp-Nummern für Dienststellen und Angehörige bestimmter Luftwaffeneinheiten erhielten vor der Fp-Nummer ein »L«. Außerdem wurde ihnen unterhalb der Fp-Nr. die Angabe eines Luftgaupostamtes (Lg.PA) hinzugesetzt. Beispiel An den Gefreiten Heinrich Blümel Fp-Nr. L 20 289 Luftgaupostamt Münster i. Westf. (FpAmtsbl.Vfg Nr. 73/1939 v. 15.12.1939, S. 49). Kleine lateinische Buchstaben, die vom 12.07.1940 an hinter solchen L-Nummern erschienen (FpAmtsblVfg Nr. 75/1949 v. 12.07.1940, S. 49) hatten nur für die Einheiten selbst Bedeutung. Eine ähnliche Regelung wurde am 01.12.1939 für die Kriegsmarine eingeführt: FpSendungen an Dienststellen und Angehörige schwimmender Streitkräfte erhielten vor der Fp-Nr. ein »M«. Bei den Landmarineeinheiten war außer der Fp-Nr. auch das Abhol-Postamt anzugeben (FpAmtsblVfg Nr. 53/1939 v. 01.12.1939, S. 43). Letztere mussten vom Okt. 1941 an vor die Fp-Nr. die Buchstaben »Sch« setzen (FpAmtsblVfg Nr. 86/1941 v. 21.10.1941, S. 47). Diese Buchstaben fielen vom 01.07.1944 an wieder weg. Anstatt dessen war den Sdgen. mit getarnter Anschrift an alle Dienststellen der Kriegsmarine und deren Angehörigen vor der Fp-Nr. ein »M« zu setzen und das zuständige Marine-Postamt anzugeben (FpAmtsblVfg Nr. 51/1944 v. 20.06.1944, S. 29). Grundsätzlich waren alle Fp-Nummern, auch wenn sie mit L, Sch oder M versehen waren nur einmal ausgegeben worden. Verwechslungen durch Weglassen dieser Zusatzbuchstaben waren also nicht möglich. Diese Zusätze dienten lediglich dazu, ihre Leitung zu beschleunigen. Sonderbestimmungen Die Fp-Versorgung der Heeres- und Armeetruppen war besonders schwierig, weil sich ihren Unterstellungsverhältnisse oft änderten, so dass sie oftmals keinem FpA fest zugeteilt werden konnten. Heerestruppen waren solche Truppen, die dem OKH unmittelbar unterstanden oder den Armeeoberkommandos (AOK) vorübergehend zugeteilte Einheiten und Verbände. Für diese Einheiten enthielt die FpÜ I bei der Fp-Nr. nicht die Kenn-Nr. eines FpA, sondern eine besondere Kenn-Nr., die auf die nächste Wehrmachtbriefstelle verwies. Diese unterrichtete die PSSt (Postsammelstelle) laufend über Veränderungen des für diese Einheiten jeweils zuständigen Postleitpunkt (PLP). Die dort die Post übernehmende Feldpostleitstelle (FpLSt) leitete sie dann von dort zur zuständigen Armeebriefstelle (ABSt), die entweder für die Weiterleitung sorgte oder für solche Fälle selbst als Ausgabe- und Annahmestelle tätig wurde. Armeetruppen waren solche Truppen, die dem AOK unmittelbar unterstanden und ihm für besondere Zwecke dienten, z.B. Einsatz an besonderen Brennpunkten oder Spezialeinheiten wie Artillerie, Pioniere o.ä. Auch bei ihnen änderten sich die Unterstellungsverhältnisse zwischen Armeekorps (AK) oder Divisionen häufig. Allerdings blieb diese auf den Raum des Armeeoberkommandos beschränkt, so dass man hier zu einer verhältnismäßig einfachen Maßnahme greifen konnte: in der FpÜ I erhielten die betreffenden Fp-Nummern nicht die Kenn-Nr. eines bestimmten FpA, sondern die der zuständigen ABSt. Diese erhielt die Veränderungen jeweils vom Oberquartiermeister (OQu) der Armee über den APM und konnte damit die Sendungen dem jeweils am günstigsten gelegenen FpA zuführen. Die Luftwaffe Diese hatte zunächst keine besonderen Fp-Nummern. Sendungen für die Luftwaffeneinheiten (Lw-Einheiten), die dem Feldheer unterstellt waren, wurden nach der FpV wie Sdg. an Heerestruppen behandelt. Für Sendungen, die an LwEinheiten zur Verfügung (z.V.) des OBdL (Oberbefehlshaber der Luftwaffe) gerichtet waren, war ein sehr umständliches Verfahren unter Einschaltung der Wehrmachtbriefstelle vorgesehen. Die Sendungen für bodenständige Truppen der Luftwaffe waren im Reichsluftschutzgebiet mit offener Anschrift auf dem gewöhnlichen Postweg zu befördern. Erst mit FpAmtsblVfg Nr. 73/1939 v. 15.12.1939, S. 49 wurde folgendes angeordnet: »Feldpostsendungen an Dienststellen und Angehörige von bestimmten Lw-Einheiten erhalten vom 20. Dezember 1939 an in der Anschrift vor der Fp-Nr. ein »L« und unterhalb der Fp-Nr. die Angabe eines Lufgaupostamts. (LGPA/Lg.PA / siehe oben!) So bezeichnete Sendungen sind nicht mehr den PSSt oder FpPnSt, sondern den angegebene Luftgaupostämtern unmittelbar zuzuführen. Unter bestimmten Einheiten waren solche zu verstehen, die dem OBdL unmittelbar unterstellt waren. Luftgaupostämter / Eingerichtet bei / Luftgaukommando (Lg.Kdo.) / Änderungen Königsberg i. Pr. / Postsammelstelle / I Posen / Postamt / II Berlin / Postsammelstelle / III Dresden / Postamt A 24 / IV Münster / Postamt 2 / VI Unna / Postamt / VI München / Postsammelstelle / VII Breslau / Postamt 2 / VIII Hamburg / Postamt 1 / IX Hannover / Postamt / am 02.03.1940 aufgehoben, dafür Lg.PA Hamburg Frankfurt a. Main / Postsammelstelle / XII Nürnberg / Postamt 2 / XIII Wien / Postamt 12 / Amsterdam / - / A / am 10.08.1940 eingerichtet Brüssel / - / B / am 20.08.1940 eingerichtet, am 12.01.1945 aufgehoben, dafür Lg.PA Unna Paris / - / C / am 20.08.1940 eingerichtet, am 08.09.1944 aufgehoben, dafür Lg.PA Wiesbaden Wiesbaden / - / - / am 08.09.1944 für Lg.PA Paris Stuttgart / - / - / am 05.01.1945 eingerichtet Vom 12.07.1940 an (FpAmtsblVfg Nr. 75/1940) wurden Fp-Sdg. zugelassen, in deren Anschrift hinter der Fp-Nr. ein kleiner lateinischer Buchstabe erschien, z.B. L 29 814 a. Diese Bezeichnung hatte auf die Leitung der Sendungen bis zu dem in der Anschrift angegebenen Lg.PA keinen Einfluss. Mit diesem Buchstaben wurden lediglich die zu der Fp-Nr. gehörenden einzelnen Flak-Bttr.Züge, die zeitweise selbstständig in zum Teil größeren Entfernungen von ihrer Batterie eingesetzt waren, besonders gekennzeichnet und dadurch die Postzuführung für sie erleichtert. Zu jedem Lg.Kdo. gehörte ein Lg.PA, das seine Unterlagen laufend vom Lg.Kdo. erhielt und die Sendungen für die dem OBdL unterstehenden Lw-Einheiten im Heimatkriegsgebiet auf die vom Lg.Kdo. angegebenen Abhol-PÄ der Deutschen Reichspost (DRP) leitete, wo sie durch Beauftragte der Lw-Einheiten abgeholt wurden. Die Vermittlung der Postversorgung der dem OBdL unterstellten Einheiten im Operationsgebiet des Heeres außerhalb der Reichsgrenzen oblag den Generalkommandos der Flieger- und Flak-Korps für die ihnen unterstellten Einheiten. Die Post für solche Einheiten wurde nach einem bestimmten Verfahren zwischen den Gen.Kdos. der Flieger- und Flak-Korps an den zuständigen Armeepostmeister (APM) auf entsprechende FpÄ oder ABSt geleitet, wobei letztere insoweit die Funktion eines FpA übernehmen. In den besetzten Westgebieten wurden zum Teil besondere FpÄ zur Versorgung von Lw-Einheiten eingesetzt, z.T. wurden Lw-Einheiten auch solchen FpÄ zugeteilt, die so genannte bodenständige Einheiten versorgten und die von den Bewegungen der Truppe unberührt blieben. Die Lg.PÄ Amsterdam, Brüssel und Paris erhielten ihre Anweisungen von den für sie zuständigen Lg.Kdos. und leiteten die Post über die ihnen bekannt gegebenen Fp-Verbindungen des Heeres zu den FpÄ oder ABSt, für die Aushändigung an die Postabholer der Lw-Einheiten bestimmt wurden. Die Kriegsmarine Auch sie hatte anfangs ebenso wenig wie die Lw. besondere Fp-Nummern. Vorgesehen war zunächst, dass die Fp-Nr. der schwimmenden Einheiten und Verbände in der FpÜ I einen Verweis auf das Marinepostbüro Berlin SW 11 (im PA SW 11 am Anhalter Bahnhof) erhielten, das seine Unterlagen wiederum ständig vom OKM bekam und die Post auf das PA des jeweiligen Aufenthaltshafen leitete. Für alle übrigen Einheiten der Kriegsmarine war das Verfahren ähnlich wie bei der Luftwaffe unter Einschaltung der Wehrmachtbriefstellen. Dies wurde am 01.12.1939 mit folgender Regelung geändert (FpAmtsblVfg Nr. 53/1939): Für Landmarineeinheiten musste auf den Fp-Sendungen außer der Fp-Nr. das AbholPA angegeben werden. Beispiel An den Matr.Artl. Benno Müller Fp-Nr. 28 074 Cuxhaven Derartige Sdg. waren unmittelbar den angegebenen Bestimmungsorten zuzuleiten. Für schwimmende Streitkräfte wurde den Fp-Nummern ein »M« vorangesetzt. Derartige Sdg. aus den Bezirken der Reichspostdirektionen Hamburg, Hannover, Bremen, Oldenburg, Münster, Kiel und Schwerin waren dem neu eingerichteten Marinepostbüro in Hamburg 1, Sendungen aus den übrigen RPD-Bezirken dem Marinepostbüro Berlin SW 11 unmittelbar zuzuführen. Die Angabe von Einheiten, Schiffsnamen usw. auf Sendungen war unzulässig. Geschah dies dennoch, waren solche Sdg. an die Absender zurückzugeben. Vom Okt. 1941 an mussten die Angehörigen von Landmarineeinheiten des Küstenschutzes, die halboffene Anschriften verwendeten, der Fp-Nr. die Buchstaben »Sch« voransetzen. Beispiel An den Matr.Artl. Richard Meier Fp-Nr. Sch 04 610 Kiel-Friedrichsort Für die Leitung solcher Sdg. war dies ohne Belang, sie waren von den Einlieferungsämtern den Bestimmungsorten direkt zuzuführen (FpAmtsblVfg Nr. 86/1941 v. 21.10.1941, S. 47). Im Oktober des gleichen Jahres erkannte das OKW den Besatzungen von Handelsschiffen, die im Dienste oder im Auftrag der Kriegsmarine fuhren, ohne jedoch von ihr gechartert zu sein, das Recht auf Gebührenvergünstigung der Feldpost zu. Die an die Besatzungsangehörigen gerichteten Sendungen mussten in der Anschrift außer dem Vermerk »Feldpost« den Namen und die Dienststellung des Empfänger, den Namen des Handelsschiffs und die Angabe derjenigen K.M.D (Kriegsmarinedienststelle) tragen, in deren Betreuung sich das Schiff befand. Die K.M.D. im Heimatgebiet (einschließlich der K.M.D. Rotterdam) wurden in offener Anschrift angegeben, die K.M.D. in den besetzten Gebieten mit der Fp-Nr. Beispiel An den Trimmer Ernst Meier Dampfer »Holtenau« über Admiral K.M.D. Hamburg oder An den Leichtmatrosen Hauke Schmidt Motorschiff »Cairo« über Dienststelle Fp-Nr. 08 088 (FpAmtsblVfg Nr. 90/1941 v. 31.10.1941, S. 49). Diese Anordnung wurde mit FpAmtblVfg Nr. 61/1942 dahingehend ergänzt, dass in den Anschriften der Fp-Sdg. an die Besatzungen gewisser Handelsschiffe aus Gründen der Geheimhaltung der Name des Schiffes nicht mehr genannt werden durfte. Dafür erschien in der Anschrift lediglich die Fp-Nummer der zuständigen K.M.D. mit dem Zusatzbuchstaben »Z« und einer Ziffer, die das Schiff bezeichnete. Beispiel An den I. Offizier Hans Müller Fp-Nr. 08 088 Z 4 Am 15.01.1943 wurde das Marinepostbüro Berlin vom PA Berlin SW 11 nach der PSSt Berlin verlegt und nannte sich nunmehr nur »Marinepostbüro Berlin« ohne jegliche Zusätze (FpAmtsblVfg Nr. 1/1943 v. 12.01.1943, S. 1). Vom 01.07.1944 an wurde die Postversorgung der Kriegsmarine vollkommen neu geregelt. Dazu wurden 6 Marinepostämter eingerichtet, und zwar in Berlin, Hamburg, Amsterdam, Brüssel, Paris und Wien. Von diesem Zeitpunkt an musste bei den mit getarnter Anschrift eingelieferten Fp-Sendungen an alle Dienststellen und Angehörigen der Kriegsmarine vor die Fp-Nr. ein »M« gesetzt werden und außerdem das zuständige Marinepostamt angegeben werden. Gleichzeitig fiel das »Sch« vor der Fp-Nummer weg. Die Zuführung der Post zu den Marine-PÄ regelte sich wie zu den Lg.PÄ (FpAmtsblVfg Nr. 51/1944 v. 20.06.1944, S. 29). Die Rückzugsbewegungen Ende 1944 fanden dabei ihren Ausdruck in folgender kurzer FpAmtsblVfg Nr. 113/1944 v. 20.10.1944, S. 52: "Sendungen für das Marinepostamt Brüssel und für das Marinepostamt Koblenz (früher Paris) sind von sofort an auf das Marinepostamt Wiesbaden zu leiten." SS-Feldpost Gab es nach der FpV nicht. Für die der Kriegswehrmacht zugeteilten Einheiten der SSVT/Waffen-SS war eine solche Sondereinrichtung nicht notwendig, denn diesen Einheiten waren Fp-Nummern zugeteilt worden. Dem RFSSuChdDtPol war auf Grund besonderer Vereinbarungen mit dem RPM jedoch zugestanden, dass Sendungen von Dienststellen und Angehörigen der Waffen-SS, soweit sie nicht der Kriegswehrmacht zugeteilt waren, und der im Generalgouvernement (GG) für die besetzten polnischen Gebiete eingesetzten Ordnungspolizei (OrPo) und der ihr zugeteilten Hilfspolizei und die an sie gerichteten Sdgen. als SS-Feldpostsendungen befördert wurden. Die Sendungen mussten den Vermerk »SS-Feldpost«, die Bezeichnung der Einheit und den Standort der Einheit als Bestimmungsort tragen. Sie trugen demnach offene Anschriften und wurden unmittelbar den Bestimmungsorten zugeleitet. Ansonsten galten dafür die allgemeinen Bestimmungen für die Zulassung und die Gebühren für Fp-Sendungen, jedoch mit der Einschränkung, dass die Ein- und Auszahlungen auf dem Barzahlungswege zu geschehen hatten (FpAmtsblVfg Nr. 53/1940 v. 06.05.1940, S. 33). Im Laufe der Zeit wurden in diese Regelung immer mehr SS-Einheiten und auch solche der Polizei einbezogen. Alle von diesen Einheiten und ihren Angehörigen ausgehenden Sendungen mussten im Gegensatz zu den Fp-Sendungen der Wehrmachtsangehörigen - für diese genügte ein Tagesstempelabdruck des FpA - den Briefstempel der Einheit tragen. Trugen sie ihn nicht, unterlagen sie den Gebühren des normalen Postdienstes. Aufstellung aller an diesem Verfahren teilnehmenden Einheiten AmtsblVfg Nr. 78/1940 v. 19.07.1940: 1.) Die in den Niederlanden eingesetzten Einheiten der Ordnungspolizei (= OrPo, Orpo, OP) FpAmtsblVfg Nr. 82/1940 v. 09.08.1940: 2.) Die im Elsaß und in Lothrigen eingesetzten Einheiten der OrPo FpAmtsb.Vfg Nr. 88/1940 v. 06.09.1940: 3.) Die in Luxemburg eingesetzten Einheiten der OrPo FpAmtsblVfg Nr. 19/1941 v. 03.03.1941: 4.) In Lothringen eingesetzte NSKK-Verkehrskompanie (2 bis 4 wurden mit AmtsblVfg Nr. 65/1941 v. 05.08.1941 aufgehoben) FpAmtsblVfg Nr. 60/1941 v. 08.07.1941: 5.) In den untersteirischen Gebieten eingesetzte OrPo Alpenland FpAmtsblVfg Nr. 85/1941 v. 26.09.1941: 6.) In Kärnten und Krain eingesetzte Einheiten der OrPo FpAmtsblVfg Nr. 98/1941 v. 25.11.1941: 7.) Die in den Bezirken Bialystok, Galizien, Ostland und Ukraine eingesetzten Einheiten der OrPo, TeNo und der NSKK-Kpn. FpAmtsblVfg Nr. 68/1941 v. 23.06.1942: 8.) Stab des Befh. der OrPo Frankreich in Paris (aufgehoben mit AmtsblVfg Nr. 71/1942 v. 28.07.1942) FpAmtsblVfg Nr. 97/1942 v. 06.10.1942: 9.) Ersatz-Kp. der Waffen-SS Zeesen und ihre in den besetzten Gebieten eingesetzten Einheiten FpAmtsblVfg Nr. 53/1943 v. 18.05.1943: 10.) Zivilangestellte bei der Waffen-SS-Einheiten außerhalb des Reichsgebiets FpAmtsblVfg Nr. 77/1943 v. 09.07.1943: 11.) Die durch ihren Einsatz von der Familie getrennten SS-Nachrichtenmaiden bei Waffen-SS-Einheiten innerhalb und außerhalb des Reichsgebiets FpAmtsblVfg Nr. 84/1944 v. 29.08.1944: 12.) Die in den Operationszonen Alpenvorland und Adriatisches Küstenland eingesetzten Einheiten der OrPo FpAmtsblVfg Nr. 150/1944 v. 29.12.1944: 13.) Chef der OrPo, Höh.SSuPF, Befh.d.OrPo, SS-Pol.Rgter, -Btle. und -Kpn.; Pol.Rgter, -Btle. und -Kpn.; Pol.Wach-Btle. und -Kpn., Pol.LdsSchtz.Btle. und -Kpn., Pol.Ausb.Btle. und -Kpn., Pol.Nachr.-(usw.)Abt., - Btle., - Kpn., -Schwadr. sowie Staffeln, Pol.Lehrabt., -Btle. und -Kpn., Pol.Art.Abt. und -Bttrn., SS-Gend.Btle., -Kpn. und Gend.Züge (mot.), Gend.Ers.Abt., -Btle und -Kpn., Pol.San.-(usw.)Ers.Abt., -Btle., Kpn., Schwadr. sowie -Staffeln, Pol.Nachschub-Kol. und -Stellen, Pol.Trsp.Kol., Pol.Einsatz-Leitstellen, Pol.Alarm-Flak-Bttrn., Feuerschutz-Pol.Abt. und -Kpn., Feuerschutz-Ers.Abt. und -Kpn., TeNo-Abt. und -Kpn., SS-Pol.Lazarette und SSPol.Kurlazarette, Pol.Versehrten-Abt. des Staatskrankenhauses der Polizei in der Pol.Schule f. Leibesübungen, Berlin-Spandau mit Zweigstellen in Erlenbruck b. Hinterzarten (Schwarzwald), Kitzbühel, Sudelfeld b. Bayrischzell, Oberjoch (ü. Hindelang), Genesenden-Kpn., Pol.Schulen (einschließlich Gendarmerie-, Wasserschutz- Polizeischulen sowie Schulen der Feuerschutz-Polizei). Bei der zuletzt unter 13. aufgeführten Regelung kann man erkennen, wie die »totale Mobilisierung« aussah; es wurde alles zusammengekratzt, was noch halbwegs brauchbar erschien, eine Waffe in die Hand nehmen zu können. Der Heeresfeldpostmeister (Ziegler) war für das gesamte Fp-Wesen zuständig, also nicht nur für die postalische Versorgung des Heeres, sondern auch der beiden anderen Wehrmachtteile (Kriegsmarine, Luftwaffe) der Waffen-SS und der im Kriegseinsatz stehenden Einrichtungen ziviler Art (z.B. Polizei, Zollgrenzschutz, OT und RAD). Feldpostnummern wurden nur bei Einsatz außerhalb der Reichsgrenzen ausgegeben. Formationen und Dienststellen im Heimatkriegsgebiet, Protektorat Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement (Polen) waren in der Regel unter offener Anschrift zu erreichen. Sie erscheinen in der FpÜ nur dann, wenn sie wie es häufig gegen Kriegsende geschah - zu Alarmeinsätzen herangezogen wurden und dann ebenfalls Fp-Nummern erhielten, wie vorher schon die mobilen Truppenteile, Kommandostäbe oder sonstige Dienststellen an der Front oder besetzten Gebieten. Vereinfachend lässt sich also sagen, dass in der FpÜ alle Feldverbände der Deutschen Wehrmacht und des Wehrmachtgefolges im Zweiten Weltkrieg erfasst sind, Ersatztruppenteile und Heimatdienststellen hingegen nur in Ausnahmefällen. Es fehlen aber auch Umbenennungen und Neuaufstellungen der letzten Kriegsmonate, bei denen es nicht mehr zu Berichtigungen und Neueinträgen in der FpÜ gekommen ist. Da es bis zur Neuvergabe/Streichung einer Fp-Nr. oftmals zu »Überschneidungen« kam, kann bzw. sollte man zu einer Fp-Nr. die zu diesem Zeitpunkt benannt wird, aber nicht stimmig erscheint, keine Fehlinterpretationen tätigen. Laufzeit und Umfang der Ausgaben der FpÜ Teil II [U oder 0] = Urdruck: Mobilmachung - 01.01.1940 / Fp-Nr. 00 001 - 39 999 [1] = 1. Neudruck: 02.01.1940 - 27.04.1940 / Fp-Nr. 00 001 - 39 999 [2] = 2. Neudruck: 28.04.1940 - 14.09.1940 / Fp-Nr. 00 001 - 39 999 [3] = 3. Neudruck, Band 1: 15.09.1940 - 31.01.1941 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000 [3] = 3. Neudruck, Band 2: 25.09.1940 - 15.02.1941 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000 [3] = 3. Neudruck, Band 3: 01.10.1940 - 27.02.1941 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000 [4] = 4. Neudruck, Band 1: 01.02.1941 - 11.07.1941 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000 [4] = 4. Neudruck, Band 2: 16.02.1941 - 18.07.1941 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000 [4] = 4. Neudruck, Band 3: 28.02.1941 - 29.07.1941 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000 [5] = 5. Neudruck, Band 1: 12.07.1941 - 26.01.1942 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000 [5] = 5. Neudruck, Band 2: 19.07.1941 - 14.02.1942 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000 [5] = 5. Neudruck, Band 3: 30.07.1941 - 28.02.1942 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000 [6] = 6. Neudruck, Band 1: 27.01.1942 - 14.07.1942 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000 [6] = 6. Neudruck, Band 2: 15.02.1942 - 30.07.1942 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000 [6] = 6. Neudruck, Band 3: 01.03.1942 - 07.09.1942 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000 [7] = 7. Neudruck, Band 1: 15.07.1942 - 24.01.1943 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000 [7] = 7. Neudruck, Band 2: 31.07.1942 - 09.02.1943 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000 [7] = 7. Neudruck, Band 3: 08.09.1942 - 11.03.1943 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000 [7] = 7. Neudruck, Band 4: 20.10.1942 - 09.01.1943 / Fp-Nr. 48 001 - 56 000 [8] = 8. Neudruck, Band 1: 25.01.1943 - 31.07.1943 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000 [8] = 8. Neudruck, Band 2: 10.02.1943 - 23.08.1943 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000 [8] = 8. Neudruck, Band 3: 12.03.1943 - 07.09.1943 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000 [8] = 8. Neudruck, Band 4: 10.01.1943 - 26.09.1943 / Fp-Nr. 48 001 - 56 000 [9] = 9. Neudruck, Band 1: 01.08.1943 - 23.03.1944 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000 [9] = 9. Neudruck, Band 2: 24.08.1943 - 05.04.1944 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000 [9] = 9. Neudruck, Band 3: 08.09.1943 - 22.04.1944 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000 [9] = 9. Neudruck, Band 4: 27.09.1943 - 07.05.1944 / Fp-Nr. 48 001 - 60 000 [9] = 9. Neudruck, Band 5: 15.02.1943 - 17.05.1944 / Fp-Nr. 60 001 - 64 000 und 80 001 - 88 000 [10] = 10. Neudruck, Band 1: 24.03.1944 - 06.11.1944 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000 [10] = 10. Neudruck, Band 2: 06.04.1944 - 09.11.1944 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000 [10] = 10. Neudruck, Band 3: 23.04.1944 - 24.11.1944 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000 [10] = 10. Neudruck, Band 4: 08.05.1944 - 05.12.1944 / Fp-Nr. 48 001 - 64 000 [10] = 10. Neudruck, Band 4a: 20.09.1944 - 19.12.1944 / Fp-Nr. 64 001 - 68 000 [10] = 10. Neudruck, Band 5: 18.05.1944 - 19.12.1944 / Fp-Nr. 80 001 - 88 000 [11] = 11. Neudruck, Band 1: 07.11.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000 [11] = 11. Neudruck, Band 2: 10.11.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000 [11] = 11. Neudruck, Band 3: 25.11.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000 [11] = 11. Neudruck, Band 4: 06.12.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 48 001 - 64 000 [11] = 11. Neudruck, Band 5: 20.12.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 64 001 - 68 100 und 80 001 - 88 000 Es existierte auch noch ein 12. Neudruck, datiert vom 06.02.1945 dieser enthielt die Berichtigungslisten Nr. 1 - 1844. Siehe: Tessin/Kannapin, Waffen-SS und Ordnungspolizei im Kriegseinsatz 1939-1945 Sammel-Feldpostnummern waren in den besetzten Gebieten West- und Nordeuropas (Belgien, Dänemark, Franreich und Norwegen) in Verwendung, wenn eine große Anzahl ortsfester Dienststellen sowie Truppenteile ständig vom gleichen FpA versorgt wurden. Jeder Empfänger erhielt zur einheitlichen Fp-Nr. dann einen Großbuchstaben als Zusatz, wenn es nötig war auch derer zwei zugeteilt. Besonderer Hinweis für drei bestimmte Kenn-Nummern K-299: Kenn-Nr. für Truppen der Luftwaffe, welche zur Verfügung des OBdL stehen (FpV, Ziffer 89). K-666: Kenn-Nr. für schwimmende Einheiten und Verbände der Kriegsmarine (FpV, Ziffer 91). Es gab folgende angehängte Großbuchstaben für die einzelnen MarinePostämter A = Amsterdam, B = Berlin, H = Hamburg, P = Wiesbaden und W = Wien. Die vorgenannten Kenn-Nummern können im Feldpost-Stempel nicht vorkommen! K-733: Kenn-Nr. für Heerestruppen. Ab Anfang 1945 beim FpA 1002 z.b.V., tätig für das XIII. (röm. 13.) Armeekorps. Ab März 1945 beim Feld-Postamt SS-29. Die Organisation der Feldpost innerhalb des Heeres Die Feldpost gliederte sich in drei Instanzen: 1. Heeresfeldpostmeister (HPM) 2. Armeepostmeister (APM) 3. Feldposteinheiten Der HPM hatte die Gesamtleitung der Feldpost. Seine Dienststelle, aus drei Referenten sowie einer entsprechenden Anzahl von Sachbearbeitern und Hilfskräften bestehend, bildete die Gruppe Feldpost beim Generalquartiermeister (GenQu) des OKH. Seine Ausführenden Organe waren die APM, meist Oberposträte, die zum Stab des Oberquartiermeisters (OQu) bei den Armeeoberkommandos (AOK), in einzelnen Fällen auch bei den Heeresgruppen (HGr.), gehörten. Jeder APM verfügte wiederum über drei Referenten (Feldposträte o. Feldpostoberräte) mit Sachbearbeitern und Hilfskräften. Den APM schließlich waren die Feldposteinheiten ihres Armeebereichs unterstellt. Die Fp-Einheiten bestanden aus: 1. Feldpostämter (FpÄ) 2. Feldpostämter zur besonderen Verwendung (FpÄ z.b.V.) 3. Armeebriefstellen (ABSt) 4. Armeefeldpostleitstellen (AFpLSt) Die FpÄ mit einer Sollstärke von 18 Mann waren als Annahme- und Ausgabeämter jeder HGr., jeder Armee, jedem Armee-Korps (AK) und jeder Division zugeteilt. Sie waren motorisiert und hatten je 4 Kraftfahrzeuge, darunter ein Kraftomnibus mit eingebauter Büroeinrichtung, Vermittlungsstelle und einem Schalter. Leiter eines FpA war ein Feldpostmeister. Die FpÄ z.b.V. wurden zu Sonderaufgaben eingesetzt, z.B. im Transport-, Begleit- und Umschlagdienst. Jeder Armee war für ihren Bereich eine ABSt zugeteilt. Diese hatte, ebenfalls motorisiert, eine Sollstärke von 59 Mann. Ihre Aufgabe bestand in der Bearbeitung der Heerespost, d.h. der Post, die innerhalb der Armee oder zwischen den einzelnen Armeen auszutauschen war. Außerdem war sie Sammelstelle für Post an die Einheiten, die nicht zu einem Korps- oder Divisionsverband gehörten. Jede Armee besaß ferner eine AFpLSt. Auch sie war motorisiert und hatte eine Sollstärke von 54 Mann. Die AFpLSt übernahm und übergab an dem zuständigen Postleitpunkt (PLP) die nach dem Felde bestimmte und von dort kommende Feldpost und stellte Feldtransport benötigten Begleiter sowie Fahrzeuge, richtete Umschlagstellen für ihren Armeebereich ein, kurz, sie war für die Zuführung der für die Armee bestimmten Post und für die Ableitung der Heimatpost verantwortlich. Jeder APM hatte für seinen Armeebereich einen PLP, einen anfangs nah der deutschen Reichgrenze gelegene Ort, an dem der Zuständigkeitsbereich der DRP endete und auf den die für den Bereich des APM bestimmte Post aus der Heimat und die aus seinem Bereich aus dem Felde kommende Post zu leiten war. (Siehe Bilder am Ende des Buches) Die Stellung der Feldpostbeamten Die Fp-Beamten waren Wehrmachtsbeamte auf Kriegsdauer, da die Feldpost nur im Krieg aufgestellt wurde. Sie trugen die Uniform der Wehrmachtsbeamten mit entsprechenden Rangabzeichen und die Buchstaben »FP« auf den Schulterstücken. Die Fp-Beamten des einfachen Dienstes standen im allgemeinen Range von Unteroffizieren, die des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes im allgem. Range von Offizieren, der HPM im Generalsrang. Die Gesamtpersonalstärke der Feldpost belief sich während des Zweiten Weltkrieges auf allen Kriegsschauplätzen auf etwas mehr als 12.000 Mann. Die Verluste betrugen mehrere tausend Mann. Genauere Zahlenangaben sind mangels ausreichender Unterlagen nicht möglich. Es ist nur hier und da erkennbar, dass man als Folge der Verluste und der weiträumigen Aufgaben der Feldpost immer mehr auf die älteren Jahrgänge zurückgreifen musste, wie z.B. an einer noch vorhandenen Verfügung einer Reichspostdirektion (v. 27.03.1943) ersichtlich. Danach musste nach Ausschöpfung der jüngeren Jahrgänge auf die Jahrgänge 1894 bis 1900 zurückgegriffen werden. Sicherung von Feldposttransporte Die besonderen Transportschwierigkeiten im Osten bestanden in den enormen Entfernungen und der starken Gefährdung der Transporte durch die rege Partisanentätigkeit in den weitläufigen rückwärtigen Heeresgebieten. Unter diesen Umständen war ohne besondere Sicherung der Fp-Transporte nicht auszukommen. Während für die Begleitung der nicht so zahlreichen Sw (Güterwagen mit Feldpost, kurz: Sw = Sackwagen) mit Nachrichtenpost Fp-Beamte eingesetzt werden konnten, standen für die Sicherung der nach Aufhebung der Päckchensperre (Pn-Sperre) im Oktober 1941 verkehrende Feldpostsonderzug (FpSz) keine Fachkräfte mehr zur Verfügung. Hierfür waren, da es sich stets um größere Transporte handelte, stärkere Kommandos erforderlich. Solche waren aus dem Personal der FpLSt und FpÄ z.b.V. nicht mehr zu gewinnen, da deren Kräfte ohnehin durch den Begleitdienst für die Nachrichtenpost auf den langen Strecken und durch den Umschlagdienst bei den FpUSt stark in Anspruch genommen waren. Für den Begeit- und Sicherungsdienst auf den Strecken von den PLP an bis zu den AFpLSt bzw. FpUSt und umgekehrt und für Bewachungszwecke wurde deshalb der Feldpost im Osten am 15.10.1941 das Wach-Bataillon 604 mit 3 Kompanien zugewiesen. Es unterstand truppendienstlich seinem Kommandeur, während den fachlichen Einsatz der APM Ost in Auftrage des HPM regelte und beaufsichtigte. Der Einsatz dieses Bataillons richtete sich nach der Menge der für die einzelnen Bereiche anfallenden Post und der Länge der Transportstrecken. Im Einvernehmen mit den beteiligten Front-APM wurden zunächst im Bereich der HGr. Mitte zwei Kpn. und im Bereich der HGr. Süd eine um einen Zug verstärkte Kp. eingesetzt. Die Befehlsstelle (Stab) des Wach-Btl. 604 und der 1. Kp. lagen in Brest Litowsk, die der 2. Kp. in Smolensk und der 3. Kp. in Lemberg bzw. nach Verlegung des PLP in Berditschew. Die Verteilung der bei den FpLSt und FpUSt eingesetzten Kommandos richtete sich nach den wechselnden Postversorgungsaufgaben in dem für den Einsatz des Bataillons vorgesehenen weiten Raum. Während die Aufgabe der Begleitmannschaften ursprünglich nur in der Sicherung der FpTransporte bestand, wurden diese später - vor allem auf den Strecken des Frontbereichs - auch zur Begleitung und zur Übergabe/Übernahme der nachzuweisenden Fp-Sendungen ohne jegliche Unterstützung durch Fp-Beamte herangezogen. Damit wurden die ohnehin sehr knappen Fp-Fachkräfte für andere Aufgaben frei. Die Umstellung der Postversorgung in den bereichen der HGr. Mitte und Süd im August 1942 brachte auch einen Änderung des eingesetzten Wach-Btl. 604 mit sich. Die AFpLSt waren mit ihren Kdos. in die Armeegebiete nachgezogen worden. Die Postverbindungen von den PLP zur Front verlängerten sich im Süden immer mehr Richtung Osten. Dadurch erhöhten sich selbstverständlich auch die vom PLP Berditschew aus durchzuführenden Begleiterleistungen, die zudem durch das Hinzukommen zweier neuer Nachschubstrecken (Kiew - Woroshba Charkow für die 6. Armee und Woroshba - Kursk für die 2. Armee) beträchtlich anwuchsen. Daher wurde nach Aufgabe der Strecken Minsk - Gomel und Gomel - Orel die 1. Kp. aus dem Bereich der HGr. Mitte herausgezogen und nach Jassinowataja verlegt. Da die Begleiterleistungen von Berditschew aus im besonderen Maße angestiegen waren, wurde außerdem die 3. Kp. in Beditschew entsprechend verstärkt. Der Sicherungsdienst im Bereich der HGr. Mitte wurde seitdem ausschließlich von der 2. Kp. wahrgenommen. Die Aufgaben des Bataillons, dessen Kommandos zunächst nur bei und von den PLP an in Richtung Front verwendet werden sollten, mussten bereits bei Beginn seines Einsatzes erweitert werden. Mit Rücksicht auf die unsicheren Beförderungsverhältnisse auf der Strecke Warschau - Brest Litowsk, wo fast täglich Überfälle auf die Fp-Transporte versucht wurden, musste dem Btl. zusätzlich die Begleitung der Fp-Wagen von Warschau ab übertragen werden. Aus dem gleichen Grunde wurde auch die Sicherung des FpSz De 5099 von Lemberg an auch nach Verlegung des PLP nach Berditschew beibehalten. Die zunehmende Beraubung von Fp-Wagen während der Beförderung in den besetzten Gebieten machten es schließlich notwendig, die Züge auch auf den Strecken zwischen Krakau und Lemberg bzw. Kutno und Brest Litowsk durch Soldaten zu sichern. Die Begleitung übernahm ein Kdo. der 3. Kp. in Berditschew und das verst. Kdo. in Brest Litowsk. Auf längere Sicht war aber diese zusätzliche Belastung des Wach-Btl. 604 nicht tragbar. Am 25.04.1942 wurde deshalb die Begleitung der FpSz zwischen Kutno und Brest Litowsk sowie Krakau und Berditschew dem Transportbegleit-Regiment 702 in Warschau und dem Landesschützen-Bataillon 595 in Lemberg übertragen. Das Trsp.Begl.Rgt. 702 übernahm außerdem die Sicherung der Fp-Wagen zwischen Warschau und Brest Litowsk. Das Ldschtz.Btl. 595 zusätzlich die Begleitung der Fp-Wagen für Kiew. Zwischen Posen und Kutno wurde der FpSz De 5139 von Begleitern des Luftgaukommandos II (LgKdo. II) gesichert. An Stelle des Trsp.Begl.Rgt. 702 trat im September 1942 das Landesschützen-Bataillon 862, das nach der Änderung der Streckenführung den FpSz vom 10.10.1942 an bis Bialystok begleitete. Die Sicherung auf der Strecke Bialystok - Smolensk übernahm das BegleitBataillon 612 in Bialystok. Anlässlich der Neuabgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der WTL (Wehrmachtstransportleitung) Weichsel und Dnjepropetrowsk wurde auch die Begleitung des FpSz De 5099/5100 neu geregelt. Den Sicherungsdienst auf der Strecke Myslowitz Radziwillow übernahm das Sicherungs-Bataillon 615, auf der Strecke Radziwillow Berditschew das Sicherungs-Bataillon 325. Die Stärken der Begleitkommandos (s.u. Bild 2: Begl.Kdo. f. FpSz De 5100) richtete sich nach der Zahl der zu sichernden Wagen und der Gefährdung der Strecke. Durch die Gebiete, in denen Überfälle besonders häufig versucht wurden, waren in der Regel Kdos. in der Stärke von 5, auf den Frontstrecken bis zu den Endpunkten der Fp-Züge solche in Stärke von 4 Mann eingesetzt. (Siehe Bilder am Ende des Buches) Der HPM Ziegler in seinen Erinnerungen ..."Bis November 1944 hatte ich die Verlustziffern aufgrund monatlicher Meldungen der APM persönlich zusammengestellt. Damals überschritt die Zahl der an Krankheit - überwiegend an Fleckfieber - Verstorbenen, Gefallene und Vermisste schon erheblich das zweite Tausend. Wenn in den Jahren 1939 und 1940 nur verhältnismäßig wenige in Ausübung ihres Dienstes ihr Leben haben lassen müssen, in erster Linie Kraftfahrer und Begleitmannschaften durch Minensprengungen auf Dienstfahrten und mehrere Männer eines Vorkommandos auf einem vor Oslo gesunkenen Kreuzer, so erhöhte sich ihre Zahl im Russlandfeldzug durch seine tausendfachen Beschwerden und Zwischenfälle in steiler Kurve. Unsere Männer waren bei ihrer Arbeitsausübung in Frontnähe - manches Feldpostamt lag wenig geschützt nur einen Kilometer hinter der Frontlinie - in der stärksten Gefahrenzone, denn Fliegerangriffe, Artilleriefeuer, Überfälle auf dem Marsche und in den Unterkünften durch Partisanen und reguläre Sowjettruppen bedrohten unausgesetzt ihr Leben. Ganze Feldpostämter sind auf dem Marsche oder im Quartier vom Feinde ausgehoben worden, ohne dass eine spätere Aufklärung über ihren Verbleib je gelungen wäre. In einem Fall überbrachte ein allein in Sicherheit gekommener verwundeter Feldpostschaffner die Kunde von dem feindlichen Überfall auf seine weiteren 17 Kameraden. Wenn ich noch erwähne, dass auch die Zahl der Schwer- und Leichtverwundeten unter den Feldpostlern beträchtlich gewesen ist, so bedarf es keines weiteren Wortes über die Größe des Unheils."... Die Rückzüge am Schluss des Krieges, z.B. auf dem Land- und Seewege aus Ostpreußen nach der Danziger Bucht und dem Odergebiet, haben die Verluste noch wesentlich erhöht und werden sich kaum jemals vollständig feststellen und aufklären lassen. (Siehe Bilder am Ende des Buches) Fp-Verkehr der im Heeresgefolge eingesetzten ehem. russ. Kriegsgefangenen und russ. Landesbewohner Dieser wurde im Spätsommer 1942 eingerichtet (FpAmtsblVfg Nr. 85/1942 v. 01.09.1942). Tatsächlich traten viele Russen in den Dienst der dt. Wehrmacht, sei es Arbeitskräfte, sei es als Soldaten. Um ihnen mit ihren Angehörigen, soweit sie in den besetzten Ostgebieten beheimatet waren, eine Verbindung zu ermöglichen, wurde ein entsprechender beschränkter Fp-Verkehr zugelassen. Er war zunächst auf den Austausch von monatlich 2 FpKarten mit (Rück-)Antwort beschränkt, für die ein besonderes Formblatt mit zweisprachigem Vordruck (deutsch/russisch) hergestellt wurde. Die Karten, die den ehem. russ. Kriegsgefangenen von ihrer Wehrmachteinheit oder Wehrmachtdienststelle geliefert wurden, wurden gebührenfrei als Fp-Sdg. befördert. Sie wurden bei den Wehrmachtsdienststellen abwehrmäßig geprüft. In einem aus dieser Zeit vorliegenden Bericht einer Fp-Dienststelle (APM) heißt es dazu: Der am 20.8.1942 eröffnete gebührenfreie Postverkehr für ehemalige russischen Kriegsgefangene, die in das Heer oder Wehrmachtgefolge eingegliedert waren, lief nur langsam an. Er nahm auch nach Überwindung der Anfangsschwierigkeiten - verzögerte Belieferung mit Postkartenformblättern, Fehlen der für die abwehrmäßige Prüfung notwendigen Kräfte, nicht rechtzeitige oder unzulängliche Unterrichtung der Einheitsführer u.a. - nicht den erwarteten Umfang an. Die Ursache dürfte neben der großen Zahl von Analphabeten unter den Gefangenen in einer gewissen Scheu und Abneigung gegenüber jeden Schriftverkehr zu suchen sein. Die Bearbeitung dieser Sendungen wurde einer besonderen Verteilstelle bei der ABSt übertragen. (...) Für die Abwicklung des Postverkehrs zwischen den im Reich eingesetzten russischen Arbeitern und ihren Angehörigen fiel dagegen eine große Zahl von Sendungen an. Wenn es in dem Bericht nicht klar ausgesprochen wurde, so war es doch offenbar so, dass die freiwillig in den Dienst der dt. Wehrmacht eingetretenen ehem. russ. Kriegsgefangenen die Kommunikation aus Furcht vor späteren Repressalien scheuten. Die unter Zwang in das Reich verbrachten Arbeitskräfte brauchten dies nicht. [Anmerkung: Obwohl uns die Geschichte später eines Besseren belehrte!] Die Bestimmungen über diesen Fp-Verkehr wurden mit FpAmtsblVfg Nr. 12/1943, S. 5 und Nr. 10/1944, S. 5, noch erweitert, dennoch hat dieser Verkehr keinen nenneswerten Umfang angenommen, so dass hier die Erwähnung genügt. Die in die Wlassow-Armee gesetzten Hoffnungen verflüchtigten sich doch ziemlich schnell wieder. Fp-Verkehr Alpenvorland Nach der italienischen Kapitulation am 03.09.1943 und der Kriegserklärung der BodaglioRegierung an Deutschland änderte sich die Situation in Italien gründlich. Italien war im südlichen Teil zum Kriegsgebiet, im nördlichen Teil zum besetzten Gebiet geworden. Im Alpenvorland - von Süden aus gesehen - zu dem die Provinzen Bozen, Trient und Belluno rechneten, wurde die Deutsche Dienstpost Alpenvorland eingerichtet. Um den als deutsche Soldaten in der Wehrmacht stehenden 'Volksdeutschen' aus diesem Raume die Verbindung mit ihren Angehörigen in der Heimat zu ermöglichen, wurden sie zum Fp-Verkehr zugelassen. Dieser Verkehr wurde über die »Deutsche Dienstpost Alpenvorland« abgewickelt, und zwar zu denselben Bestimmungen wie im übrigen Fp-Verkehr. Die FpSendungen in Richtung Alpenvorland mussten in der Anschrift den Vermerk »Feldpost nach Alpenvorland« und in Richtung aus dem Alpenvorland den Vermerk »Feldpost aus Alpenvorland« tragen (FpAmtsblVfg Nr. 5/1944 v. 28.01.1944, S. 3). Fp-Verkehr der in der dt. Wehrmacht eingesetzten italienischen Soldaten und Hilfswilligen Die erwähnten politischen Verhältnisse in Italien hatten aber auch noch andere Auswirkungen. Ein Teil der italienischen Soldaten kämpften nämlich deutscher Seite weiter, nachdem sie in die dt. Wehrmacht eingegliedert worden waren. Die Zulassung der in der deutschen Wehrmacht eingesetzten italienischen Soldaten und Hilfswilligen, sowie der italienischen Dienststellen zum deutschen Fp-Verkehr wurde mit FpAmtsblVfg Nr. 16/1944 v. 29.02.1944, S. 8, bekanntgegeben. Die von ihnen ausgehenden oder an sie gerichteten FpSdgen. wurden ebenso wie die dt. Fp-Sendungen behandelt, unterlagen jedoch der abwehrmäßigen Prüfung. Sendungen von italienischen Soldaten an Empfänger im deutsch besetzten Italien waren auf die zuständige Auslandsbriefprüfstelle zu leiten. Soweit jedoch die italienischen Verbände und Einheiten in Italien selbst eingesetzt waren, wurden die Sendungen von der Fp-Prüfstelle ihrer Armee geprüft. Unanbringliche und verlustig gegangene Fp-Sendungen Dieses Kapitel spielte im Fp-Dienst naturgemäß eine erhebliche Rolle, wenn man an die große Zahl der gefallenen, gestorbenen vermissten oder verwundeten Soldaten denkt, die besonders bei den verlustreichen Kämpfen des Zweiten Weltkrieges zu beklagen waren. Die Truppe selbst hatte zunächst der Frage der unanbringlichen Fp-Sdgen. nicht immer genügend Aufmerksamkeit geschenkt, einmal, weil sie wenig Zeit hatte, zum anderen, weil sie die Meinung vertrat, dafür sei sie nicht zuständig, dies sei ausschließlich die Sache der Feldpost. Wieweit die Möglichkeiten der Feldpost reichten und inwieweit die Truppe das reibungslose Funktionieren der Postversorgung selbst und allein in der Hand hatte und diesbzgl. mit der Feldpost zusammenarbeiten musste, das wurde erst im Laufe der Zeit aufgrund der Erfahrungen verstanden. Von der Mühe, die man sich seitens der Deutschen Reichspost und der Feldpost machte, um unanbringliche Fp-Sendungen aufzuklären, zeugt eine lange Reihe von FpAmtsblattverfügungen. (Die ich hier nicht einzeln anführe.) Schließlich wurden auf Vorstellungen der Feldpost durch HVBl (Heeresverordnungsblatt), Teil B, Blatt 3, Nr. 69 v. 11.02.1941 vom OKH der Truppe genaue Anweisungen erteilt, wie sie bei unanbringlichen Fp-Sdg. zu verfahren haben, je nachdem, welches der Grund für die Unanbringlichkeit war. So mussten z.B. eingehende Fp-Sendungen für gefallene, verstorbene, vermisste oder schwer verwundete Soldaten noch 10 Tage nach Abgang der Benachrichtigung der Benachrichtigung der Angehörigen durch den Einheitsführer zurückgehalten werden, damit auf jeden Fall zuerst diese Benachrichtigung eintraf. Auch die auf den Sendungen anzubringenden Vermerke waren genau vorgeschrieben. Es fällt geradezu auf, dass seitdem lange Zeit keine einschlägigen FpAmtsbVfg mehr erschienen. Offensichtlich war es nunmehr endlich zu einer gewissen Ordnung gekommen. Erst mit FpAmtsblVfg Nr. 76/1942 v. 28.07.1942, S. 40, wurden Zusammenfassungen gegeben, die in dieser Form auch Eingang in die Ausführungsanweisungen des HPM zur FpVorschrift fanden. Diese schrieben unter 2. zur FpV Nr. 105 vor: »Die Bearbeitung der Rückpost hat mit äußerster Sorgfalt unter Verantwortung eines dafür besonders bestimmten Beamten zu geschehen. Auch bei angespanntestem Dienst muß diese Aufgabe mit größter Gewissenhaftigkeit wahrgenommen werden, um den Angehörigen in der Heimat unbegründete Besorgnisse zu ersparen. Die Einheiten sind unter Hinweis auf die bestehenden Vorschriften zu ersuchen, auch ihrerseits mit Nachdruck darauf zu halten, daß auf allen zurückgehenden Sendungen der Grund der Rückgabe in der vorgeschriebenen Fassung vermerkt wird.« Natürlich spielte bei unanbringlichen Sendungen auch die Verwendung unrichtiger oder verstümmelter Fp-Nummern oft eine Rolle. Zur Aufklärung dieser Fälle dienten die ABSt und die bei den PSSt eingerichteten Wehrmachtbriefstellen. Feldpost-Päckchen (FpPn), die für verwundete, erkrankte oder versetzte Soldaten, deren neue Anschrift innerhalb von 4 Wochen nicht mitgeteilt wurde, sowie für Gefallenen, Verstorbene und Vermisste im Operationsgebiet eingingen, waren zurückzusenden, wenn sie den ausdrücklichen Vermerk trugen »Bei Unzustellbarkeit zurück an den Absender«. Andernfalls öffnete sie der Einheitsführer, verteilte den verderblichen Inhalt und ließ etwa beigefügte Nachrichten und persönliche Gegenstände mit einem Vermerk über den verteilten Inhalt an den Absender zurückschicken. Dazu war angeordnet worden (FpAmtsblVfg Nr. 21/1940 v. 16.02.1940, S. 13), dass unanbringliche Fp-Sendungen an Angehörige des Feldheeres, die weder den Empfänger zugeführt noch an den Absender zurückgegeben werden konnten, den Rückbriefstellen zuzuführen waren, wo sie nach den allgemeinen Bestimmungen zu behandeln waren, jedoch mit folgenden Abweichungen: Bestand der Inhalt der unanbringlichen Fp-Sdg. aus Gegenständen, die sich als Liebesgaben für die Truppe eigneten, z.B. aus genießbaren Lebensmitteln, Rauchwaren, Wollsachen, Taschenmessern usw., so waren sie den Sammelstellen für freiwillige Liebesgaben bei den Wehrkreiskommandos zuzuführen, und zwar verderbliche Sachen sofort, unverderbliche nach einer Frist von 3 Monaten. In Anbetracht der vielfältigen Schwierigkeiten, die die militärischen Ereignisse nun einmal mit sich brachten, waren Nachfrageschreiben wegen des Verlustes oder der Verzögerung gewöhnlicher, also nicht nachzuweisender Fp-Sendungen natürlich nicht gern gesehen. Diese sollten an sich nicht angenommen werden, durften aber auch nicht abgelehnt werden. Dies nicht nur, weil unter den gegebenen Umständen kaum bemerkenswerte Feststellungen getroffen werden konnten, sondern auch weil die Bearbeitung solcher Schreiben die ohnehin stark beanspruchten und unter schwierigsten Verhältnissen arbeitenden Fp-Ämter zusätzlich belasteten. Es liegen Berichte von FpÄ vor, aus denen hervorgeht, wie absurd es erschien, dass oft genug eine wahre Flut von Nachfrageschreiben eingingen, auch noch als 2. oder 3. Nachfrage bezeichnet, wenn in gefährlichen Absetzbewegungen nicht viel mehr als das Leben gerettet werden konnte. AUSZÜGE DER FELDPOST AMBSBLÄTTER FPAMTSBLVFG NR. 1/1939 VOM 11.09.1939 VON FP–NUMMERN UND KENN–NUMMERN FPAMTSBLVFG NR. 52/1939 VOM 01.12.1939 FPAMTSBLVFG NR. 13/1942 VOM 23.01.1942 FPAMTSBLVFG NR. 120/1942 VOM 23.12.1942 FPAMTSBLVFG NR. 45/1943 FPAMTSBLVFG NR. 14/1944 VOM 29.02.1944 AMTSBLVFG NR. 7/1945 VOM 12.01.45 FPAMTSBLVFG NR. 25/1939 VOM 17.10.1939 FPAMTSBLVFG NR. 30/1939 VOM 31.10.1939 FPAMTSBLVFG NR. 73/1939 VOM 15.12.1939 FPAMTSBLVFG NR. 75/1940 VOM 12.07.1940 FPAMTSBLVFG NR. 53/1939 VOM 01.12.1939 FPAMTSBLVFG NR. 86/1941 VOM 21.10.1941 FPAMTSBLVFG NR. 51/1944 VOM 20.06.1944 LUFTWAFFE FPAMTSBLVFG NR. 73/1939 VOM 15.12.1939 LUFTGAUPOSTÄMTER/EINGERICHTET BEI/LUFTGAUKOMMANDO LG.KDO)/ÄNDERUNGEN FPAMTSBLVFG NR. 75/1940 KRIEGSMARINIE FPAMTSBLVFG NR. 53/1939 FPAMTSBLVFG NR. 86/1941 VOM 21.10.1941 FPAMTSBLVFG NR. 90/1941 VOM 31.10.1941 FPAMTSBLVFG NR. 61/1942 FPAMTSBLVFG NR. 1/1943 VOM 12.01.1943 FPAMTSBLVFG NR. 51/1941 VOM 20.06.1944 FPAMTSBLVFG NR. 113/1944 VOM 201.10.1944 SS-FELDPOST FPAMTSBLVFG NR. 53/1940 VOM 06.05.1940 FPAMTSBLVFG NR. 78/1940 VOM 19.07.1940 FPAMTSBLVFG NR. 82/1940 VOM 09.08.1940 FPAMTSBLVFG NR. 88/1940 VOM 06.09.1940 FPAMTSBLVFG NR. 19/1941 VOM 03.03.1941 FPAMTSBLVFG NR. 60/1941 VOM 08.07.1941 FPAMTSBLVFG NR. 85/1941 VOM 26.09.1941 FPAMTSBLVFG NR. 98/1941 VOM 25.11.1941 FPAMTSBLVFG NR. 68/1941 VOM 23.06.1942 FPAMTSBLVFG NR. 97/1942 VOM 06.10.1942 FPAMTSBLVFG NR. 53/1943 VOM 18.05.1943 FPAMTSBLVFG NR. 77/1943 VOM 09.07.1943 FPAMTSBLVFG NR. 84/1944 VOM 29.08.1944 FPAMTSBLVFG NR. 150/1944 VOM 29.12.1944 FP-VERKEHR DER IM HEERESGEFOLGE EINGESETZTEN EHEH. RUSS. KRIEGSGEFANGENEN UND RUSS. LANDESBEWOHNER FPAMTSBLVFG NR. 85/1942 VOM 01.09.1942 FPAMTSBLVFG NR. 12//1943 FPAMTSBLVFG NR. 10/1944 FP-VERKEHR ALPENVORLAND FPAMTSBLVFG NR. 5/1944 VOM 28.01.1944 FP-VERKEHR DER IN DER DT. WEHRMACHT EINGESETZTEN ITALIENISCHEN SOLDATEN UND HILFSFREIWILLIGE FPAMTSBLVFG NR. 16/1944 VOM 28.01.1944 UNANBRINGLICHE UND VERLUSTIG GEGANGENE FP-SENDUNGEN FPAMTSBLVFG NR. 21/1940 VOM 06.02.1940 BILDER AUFBAU DER FP-BEFÖRDERUNG SCHEMA DER FELDPOSTBEFÖRDERUNG DIE ORGANISATION DER FELDPOST INNERHALB DES HEERES DIE FELDPOSTBEAMTEN IM VERGLEICH MIT DEN AKTIVEN WEHRMACHTSBEAMTEN SCHULTERSTÜCKE DER FELDPOSTBEAMTEN SICHERUNG DER FELDPOSTTRANSPORTE ÜBERSICHTSKARTE FOTO