Gutachten zur Neuausweisung des Heilquellenschutzgebietes "Bad Driburg - Bad Hermannsborn" Aktenzeichen Bez.-Reg. Detmold: 85.24.06/B 2 Auftraggeber: (stellvertretend für die Heil- und Thermalquellenbetreiber Gräflicher Park GmbH & Co. KG und Driburg Therme GmbH) Stadt Bad Driburg Am Rathausplatz 2 33014 Bad Driburg Bearbeiter: Dipl.-Geogr. Marita Strub Dipl.-Geol. Hilger Schmedding Dipl.-Geol. Dr. Anna Jesußek Projekt Nr. 52521 Hildesheim, im Juni 2015 pdf-Ausfertigung CONSULAQUA Hildesheim • GEO-INFOMETRIC - Gropiusstraße 3 - 31137 Hildesheim - Telefon (05121) 76 82 - 0 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Kurzbeschreibung Veranlassung und Übersicht Die bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes (HSG) "Bad Driburg - Bad Hermannsborn" (Az. 85.24.06/B 2, gültig seit dem 15.11.1975) läuft zum 14.11.2015 aus. Von Seiten der Bezirksregierung Detmold wurde angeregt, das Heilquellenschutzgebiet neu auszuweisen, um dem Schutzbedürfnis genutzter Heilquellen Genüge zu tun. Insgesamt 9 Heilquellen sind zu berücksichtigen, die zwei unterschiedlichen unterirdischen Fließsystemen zuzuordnen sind. 8 Heilquellen gehören zum Fließsystem im Bereich der Stadt Bad Driburg, eine weitere zu dem um Bad Hermannsborn. Beide werden in einem neu zu bemessenen, gemeinsamen Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn zusammengefasst. Folgende Heilquellen sind Gegenstand der anstehenden Schutzgebietsausweisung: Betreiber Quelle Driburg Therme GmbH Thermalwasserbrunnen Bezeichnung Fließsystem Hauptquelle 1 Hauptquelle 2 Wiesenquelle 1 Gräflicher Park GmbH & Co. KG Wiesenquelle 2 Bad Driburg (Kernstadt) Wiesenquelle 3 Caspar-Heinrich-Quelle I Caspar-Heinrich-Quelle IV Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) Bad Hermannsborn Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 1. Bei der Gliederung und Bemessung der Grenzen der Schutzzonen wurden die Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahr 1993 sowie das Merkblatt zum Thema Wasserschutzgebietsverfahren der Bezirksregierung Detmold und die Technische Regel, Arbeitsblatt W101 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) berücksichtigt. Dem Schutz der Heilquellen hinsichtlich ihres Schüttvolumens und ihres individuellen hydrochemischen Charakters dient die Einrichtung quantitativer Schutzzonen. Unterschieden wird zwischen der weiteren Schutzzone B (Bildungsgebiet) und der engeren Schutzzone A (Fließsystem). Bei den Schutzzonen I, II und III handelt es sich um qualitative Schutzzonen, die einen Schutz vor Beeinträchtigungen der Qualität der Heilwässer gewährleisten sollen. Eine Schutzzone I ist in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Fassungsanlage einzurichten, um jegliche schadhafte Veränderung zu vermeiden. Dem Schutz vor krankheitserregenden Keimen dient die Schutzzone II. Die weitreichendere Schutzzone III dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Heilwässer durch schwer abbaubare chemische oder durch radioaktive Stoffe. Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 9. Seite K I Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Datengrundlage Seitens der Betreiber der zu berücksichtigenden Heilquellen, der Driburg Therme GmbH und der Gräflicher Park GmbH & Co. KG wurden Daten bezüglich der Heilquellen zur Verfügung gestellt, z.B. zu jährlichen Schüttungs- bzw. Fördermengen der Heilquellen und zur analytischen Überwachung. Daten, die bereits Gegenstand des Gutachtens der Firma Geo-Infometric aus dem Jahr 1994 (zur seinerzeit geplanten Neuausweisung des HSG) waren, wurden überprüft und ggf. übernommen bzw. fortgeschrieben. Darüber hinaus wurden online zur Verfügung stehende Daten des Landes NordrheinWestfalen (WMS Server), des Deutschen Wetterdienstes, die Geologische Karte (GK50) des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen (GD NRW) als digitales Informationssystem sowie Daten zu Wasserrechten und Altlasten des Kreises Höxter genutzt. Seitens der Bezirksregierung Detmold wurden verschiedene Daten, etwa zur Grundwasserneubildung, zur Flächennutzung sowie weitere gewässerkundliche Daten zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen und Daten wurden recherchiert. Die genannten Daten wurden analysiert, grafisch oder tabellarisch aufbereitet und bewertet. Sie stellen die wesentliche Grundlage für die Neugliederung und Neubemessung des Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn dar. Darüber hinaus dienten sie der Beantwortung folgender Fragestellungen: Sind die bestehenden Bemessungen der qualitativen und quantitativen Schutzzonen angemessen und die bisherigen Schutzgebietsbestimmungen effektiv? Sind die Heilquellen (Ergiebigkeit, hygienisch-chemische Beschaffenheit, Fassungsanlage) quantitativ bzw. qualitativ unverändert geblieben? Liegen relevante anthropogene Veränderungen vor (Gefahrstoffeinträge, Flächennutzung, Flächenversiegelung, Grundwasserentnahmen etc.)? Weisen natürliche und naturbezogene Bedingungen (meteorologische Bedingungen, geschützte Gebiete, Flächennutzung etc.) relevante Abweichungen auf? Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 2.2. Bemessung und Gliederung des Heilquellenschutzgebietes Hinsichtlich der Neubemessung der quantitativen und qualitativen Schutzzonen gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Thermalwasserbrunnen auf der einen und den übrigen Heilquellen auf der anderen Seite: Der Thermalwasserbrunnen weist eine Tiefe von knapp 900m auf. Er wird somit aus einem tiefliegenden Fließsystem mit einem entsprechend großen Bildungsgebiet, und zwar aus einer Formation des Zechsteins, gespeist. Aufgrund seiner Eigenschaften und seiner Tiefe ist er einem Bildungstypen zuzuordnen, für den die Ausweisung der qualitativen Schutzzonen II und III nicht erforderlich ist. Die Wässer der übrigen Heilquellen stammen aus den flacher liegenden Schichten des Mittleren bzw. Unteren Buntsandsteins. Die Tiefen der Quellen liegen zwischen 4 und 70 Metern. Das bedeutet, dass die Schichten, aus denen das Wasser stammt, oberflächennah oder oberflächlich anstehen. Daraus ergibt sich eine Seite K II Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 besondere Schutzbedürftigkeit; die Ausweisung von Schutzzonen II und III ist zwingend erforderlich (Technische Regel, Arbeitsblatt W101 des DVGW). Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 3. Die fachliche Bemessung der quantitativen Schutzzonen A und B erfolgte unter Berücksichtigung der Geländemorphologie, der Gewässer mit ihren oberirdischen Einzugsgebieten sowie der geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse. Aus geologischhydrogeologischer Sicht sind das oberflächennahe Austreten der relevanten Schichten des Buntsandsteins, die Klüftigkeit der wasserführenden Schichten, die unterirdischen Sattelstrukturen im westlichen und im östlichen Bereich des sogenannten Driburger Talkessels und die tektonisch besonders beanspruchten Gebiete die wesentlichen Kriterien. Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand der Kapitel 4 und 9.1. Bei der fachlichen Bemessung der quantitativen Schutzzone A sowie der qualitativen Schutzzone III ist gleichermaßen das unterirdische Einzugsgebiet (Fließsystem) der Heilquellen zu berücksichtigen, um die jeweiligen Schutzziele zu erreichen. Sowohl für den Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) als auch für die Heilquellen Bad Driburg verlaufen die Grenzen daher weitgehend gleichsinnig oder zumindest sehr nah beieinander. Bei der parzellenscharfen Umsetzung führt dies in beiden Fällen zu einer identischen Abgrenzung, so dass die Grenzen der Schutzzonen III und A als gemeinsame Schutzgebietsgrenze A / III dargestellt werden. Der Thermalbrunnen der Driburg Therme liegt innerhalb der Schutzzone A / III Bad Driburg. Für diesen Tiefbrunnen ist die Schutzzone A / III jedoch nur eingeschränkt relevant, zum einen, weil sich ein engeres unterirdisches Einzugsgebiet aufgrund dessen Tiefe nicht belastbar abgrenzen lässt und zum anderen, weil die Ausweisung einer Schutzzone III nicht erforderlich ist (s.o.). Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 9.2. Die Ausweisung einer Schutzzone II für den Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) und für die Heilquellen in Bad Driburg (ausgenommen Thermalwasserbrunnen) ist zum Schutz der Heilquellen vor pathogenen Keimen erforderlich. Diese können z.B. über oberflächlich abfließendes Wasser (Regen, Schneeschmelze) bzw. mit Sickerwasser, das über den Boden in das oberflächennahe Grundwasser gelangt, die Wässer der Heilquellen verschmutzen. In diesem Zusammenhang spielen z.B. die Flächennutzung (industrielle, landwirtschaftliche Nutzung, Siedlungsflächen, Straßen etc.) und die topografischen Verhältnisse (zur Quelle abfallende Hänge) eine besondere Rolle. Die Auswertung der vorliegenden hydrochemischen Analysen aus den vergangenen 40 Jahren hat für einige Heilquellen vereinzelte bakterielle Befunde bzw. Veränderungen der mineralischen Zusammensetzung gezeigt. Diese Kenntnisse wurden bei der Ausweisung der Schutzzone II für Bad Hermannsborn und für Bad Driburg einbezogen. Ebenso wurde bei der Bemessung der Schutzzone II Bad Driburg berücksichtigt, dass sich die aktuell bestehende Schutzzone IIIA hinsichtlich ihrer Ausdehnung grundsätzlich bewährt hat, so dass hier auf eine Erweiterung auf den gemäß DVGW Richtlinien Seite K III Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 vorgesehenen Mindestabstand von 300 Metern von der jeweiligen Fassungsanlage verzichtet wurde. Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand der Kapitel 4, 5, 7 und 9.2. Die Darstellung der parzellenscharfen Abgrenzung der Schutzzonen erfolgt in den Berichtsanlagen 5.2.1 – 5.2.2 (Übersichtspläne) sowie in den Detailkarten der Anlagen 5.3.1 - 5.3.2 (Schutzzonen I und II), 5.3.3 – 5.3.6 (Schutzzonen III/A) und 5.3.7 – 5.3.14 (Schutzzone B). Seite K IV Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Inhaltsverzeichnis KURZBESCHREIBUNG ................................................................................................I 1 EINLEITUNG .......................................................................................................4 2 AUFGABENSTELLUNG ......................................................................................4 2.1 2.2 3 ÜBERSICHT ÜBER DAS AKTUELL FESTGESETZTE HEILQUELLENSCHUTZGEBIET UND DIE HEILQUELLEN ...............................7 3.1 3.2 4 Aktuelle rechtliche Grundlagen................................................................6 Verwendete Daten und Unterlagen ..........................................................6 Das Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn ..........7 Bildungstypen der Heilquellen ............................................................... 11 NATURRÄUMLICHER ÜBERBLICK ................................................................. 12 4.1 Geographie .............................................................................................. 12 4.2 Geologie................................................................................................... 13 4.2.1 Allgemeine tektonische und stratigraphische Situation ..................... 15 4.2.2 Petrographische Verhältnisse .......................................................... 16 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.2.1 4.2.2.3 Quartär (Pleistozän) ........................................................................... 16 Keuper ................................................................................................ 17 Unterer Keuper ............................................................................................................ 17 Muschelkalk ........................................................................................ 17 4.2.2.3.1 Oberer Muschelkalk .................................................................................................... 17 4.2.2.3.2 Mittlerer Muschelkalk ................................................................................................... 17 4.2.2.3.3 Unterer Muschelkalk .................................................................................................... 17 4.2.2.4 Buntsandstein ..................................................................................... 18 4.2.2.4.1 Oberer Buntsandstein (Röt) ......................................................................................... 18 4.2.2.4.2 Mittlerer Buntsandstein ................................................................................................ 18 4.2.2.4.3 Unterer Buntsandstein ................................................................................................. 18 4.2.2.5 Zechstein ............................................................................................ 19 4.3 Hydrologie ............................................................................................... 19 4.4 Meteorologie ............................................................................................ 21 4.5 Bodenkundliche Verhältnisse ................................................................ 22 4.6 Hydrogeologische Situation ................................................................... 25 4.6.1 Erdfälle............................................................................................. 30 4.6.2 Grundwasserneubildung .................................................................. 31 4.6.3 Grundwassermessstellen ................................................................. 32 5 HYDROCHEMISCHE VERHÄLTNISSE ............................................................. 34 5.1 Überblick.................................................................................................. 34 5.2 Chemismus der einzelnen Heilquellen .................................................. 36 5.2.1 Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) ................................................ 36 5.2.1.1 5.2.1.2 5.2.2 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 36 Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 37 Thermalwasserbrunnen ................................................................... 37 5.2.2.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 37 Seite 1 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: 5.2.2.2 5.2.3 5.2.3.1 5.2.3.2 5.2.4 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 46 Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 47 WASSERSCHUTZGEBIETE UND NATURSCHUTZRELEVANTE FLÄCHEN .. 48 6.1 6.2 7 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 45 Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 46 Wiesenquelle 3 ................................................................................ 46 5.2.9.1 5.2.9.2 6 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 44 Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 45 Wiesenquelle 2 ................................................................................ 45 5.2.8.1 5.2.8.2 5.2.9 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 42 Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 43 Wiesenquelle 1 ................................................................................ 44 5.2.7.1 5.2.7.2 5.2.8 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 41 Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 42 Hauptquelle 2 ................................................................................... 42 5.2.6.1 5.2.6.2 5.2.7 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 40 Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 41 Hauptquelle 1 ................................................................................... 41 5.2.5.1 5.2.5.2 5.2.6 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 38 Bakteriologische Untersuchungen...................................................... 40 Caspar-Heinrich-Quelle IV ............................................................... 40 5.2.4.1 5.2.4.2 5.2.5 Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 38 Caspar-Heinrich-Quelle I .................................................................. 38 Wasserschutzgebiete.............................................................................. 48 Naturschutzrelevante Flächen ............................................................... 48 FLÄCHENNUTZUNG UND GEFÄHRDUNGSPOTENTIALE ............................. 52 7.1 7.2 Flächennutzung....................................................................................... 52 Altablagerungen und Altstandorte ......................................................... 52 8 WEITERE GRUNDWASSERFÖRDERUNGEN, WASSERRECHTE .................. 53 9 BEMESSUNG UND GLIEDERUNG DES HEILQUELLENSCHUTZGEBIETES . 54 9.1 Vorgehensweise bei der (hydro-)geologisch-hydrologischen Bemessung der Schutzzonen ................................................................ 56 9.2 Bemessung der Schutzgebietsgrenzen ................................................. 57 9.2.1 Quantitative Schutzzonen B und A ................................................... 57 9.2.1.1 9.2.1.2 9.2.2 Schutzzone B (Bildungsgebiet) .......................................................... 57 Schutzzone A ..................................................................................... 59 9.2.1.2.1 Zone A Bad Driburg (Kernstadt) .................................................................................. 59 9.2.1.2.2 Zone A Bad Hermannsborn ......................................................................................... 59 Qualitative Schutzzonen III, II und I .................................................. 60 9.2.2.1 Schutzzone III (weitere Schutzzone) .................................................. 60 9.2.2.1.1 Zone III Bad Driburg (Kernstadt) .................................................................................. 60 9.2.2.1.2 Zone III Bad Hermannsborn ........................................................................................ 61 9.2.2.2 9.2.2.2.1 Schutzzone II (engere Schutzzone) ................................................... 62 Zone II Bad Driburg (Kernstadt) ................................................................................... 63 Seite 2 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: 9.2.2.2.2 9.2.2.3 Zone II Bad Hermannsborn ......................................................................................... 64 Schutzzone I (Fassungsanlage) ......................................................... 66 9.3 Bewertung und Gefährdungsbeurteilung der Schutzzonen ................. 66 9.3.1 Bodenkundliche Gegebenheiten ...................................................... 67 9.3.2 Meteorologie und Grundwasser ....................................................... 68 9.3.3 Wasserrechte Dritter ........................................................................ 70 9.3.4 Hydrochemische Verhältnisse .......................................................... 71 9.3.5 Schutzgebiete .................................................................................. 72 9.3.6 Flächennutzung und weitere Gefährdungspotentiale ........................ 73 10 SCHRIFTEN UND UNTERLAGEN .................................................................... 78 11 ANLAGENVERZEICHNIS.................................................................................. 81 12 VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN................................................................ 83 13 VERZEICHNIS DER TABELLEN ....................................................................... 84 Seite 3 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 1 Einleitung Die bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes (HSG) "Bad Driburg - Bad Hermannsborn" (Az. 85.24.06/B 2, gültig seit dem 15.11.1975) läuft zum 14.11.2015 aus. Da auch zukünftig für einige Quellen in diesem Schutzgebiet ein Schutzbedürfnis besteht, wurde von Seiten der Bezirksregierung Detmold angeregt, das Heilquellenschutzgebiet neu auszuweisen. In mehreren Vorgesprächen im Zeitraum Mai bis Juli 2013 haben sich die Betreiber der derzeitig genutzten Heilquellen, die Driburg Therme GmbH und Gräflicher Park GmbH & Co.KG dafür ausgesprochen, dass weiterhin ein gemeinsames Heilquellenschutzgebiet „Bad Driburg – Bad Hermannsborn“ ausgewiesen wird ([1], [2]). Auch die Stadt Bad Driburg hat grundsätzliches Interesse an der Ausweisung des Heilquellenschutzgebietes und hat stellvertretend für die derzeitigen Heilquellenbetreiber die Koordination der Arbeiten angeboten. In dem gemeinsamen Heilquellenschutzgebiet „Bad Driburg – Bad Hermannsborn“ waren bisher drei räumlich getrennte Heilquellen-Fließsysteme zusammengefasst: Bad Driburg (Kernstadt), Bad Hermannsborn und Bad Driburg (Herste). Mit Schreiben (email) vom 15.08.2014 wurde seitens des Betreibers der Grafenquelle (Gräflicher Park GmbH & Co. KG) mitgeteilt, diese Quelle in Zukunft nicht mehr zu nutzen. Da die Grafenquelle die einzige genutzte Heilquelle des Fließsystems Bad Driburg-Herste ist, entfällt somit eine Neuausweisung der entsprechenden quantitativen Schutzzone A sowie der qualitativen Schutzzonen für diese Quelle. Aufgrund unseres Angebotes vom 05.08.2013 beauftragte uns die Stadt Bad Driburg mit Schreiben vom 25.11.2013 mit der Erstellung eines Schutzgebietsgutachtens zur Neuausweisung des Heilquellenschutzgebietes "Bad Driburg - Bad Hermannsborn". Der vereinbarte Vorschlag zur Neuausweisung des gemeinsamen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg - Bad Hermannsborn wird hiermit vorgelegt. 2 Aufgabenstellung Voraussetzung für eine Schutzgebietsausweisung ist, dass die Heilquellen staatlich anerkannt sind, längerfristig genutzt werden sollen und sich die jeweilige Fassungsanlage in einem dem Stand der Technik entsprechenden baulichen Zustand befindet. Nach Rücksprache der Bezirksregierung Detmold mit allen Betreibern der Quellen aus dem derzeitigen Heilquellenschutzgebiet (HSG) wurden die in dem zukünftigen HSG zu berücksichtigenden Quellen von Seiten der Gräflicher Park GmbH & Co. KG und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Quellen Eggelandklinik, reduziert. Dementsprechend beschränkt sich die Beauftragung zur Neuausweisung des Heilquellenschutzgebiets Bad Driburg – Bad Hermannsborn auf nachstehend aufgeführte Heilquellen: Seite 4 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Betreiber Quelle Bezeichnung Fließsystem Driburg Therme GmbH Thermalwasserbrunnen Hauptquelle 1 Hauptquelle 2 Wiesenquelle 1 Gräflicher Park GmbH & Co. KG Wiesenquelle 2 Bad Driburg (Kernstadt) Wiesenquelle 3 Caspar-Heinrich-Quelle I Caspar-Heinrich-Quelle IV Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) Bad Hermannsborn Das Anforderungsprofil an das zu erarbeitende Heilquellenschutzgebietsgutachten wurde auf Grundlage des Merkblattes „WSG-Verfahren“ der Bezirksregierung Detmold 1 sowie unseres im Jahr 1994 erstellten Fachgutachtens zur Neuausweisung des Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn [3] am 27. Juni 2013 mit der Bezirksregierung Detmold und den Beteiligten abgestimmt. Das Ergebnis wurde in dem Protokoll vom 28.06.13 festgehalten [2]. Auf dieser Grundlage wurden relevante Daten und Informationen aus dem damaligen Gutachten aktualisiert bzw. fortgeschrieben, entsprechende Darstellungen und Bewertungen wurden überprüft und ggf. der aktuellen Datenlage angepasst. Der Betrachtungszeitraum für die Datenaktualisierung wurde auf mindestens 10 Jahre festgelegt, das Thema Hydrochemie soll jedoch über einen größeren Zeitraum betrachtet werden. Anhand der vorliegenden Analysedaten aus den vergangenen 40 Jahren soll geprüft werden, ob es signifikante Veränderungen der hydrochemischen Zusammensetzung der Heilquellenwässer gegeben hat (siehe Kapitel 5). Veränderungen der Wasserqualität können Hinweise auf die erforderliche Schutzgebietsabgrenzung bzw. auf die Schutzgebietsverordnung haben. Die textlichen Ausführungen des Gutachtens von 1994 ([3]) zur Geologie und Hydrogeologie, die inhaltlich unverändert gültig und für die fachliche Bemessung der Schutzgebietsgrenzen von grundlegender Bedeutung sind, wurden in den aktuellen Text eingebunden. Gleiches gilt für die Pläne von Bohr- und Ausbauprofilen, Wasserfassungen und Fortleitungsanlagen der Heilquellen, die seinerzeit von den damaligen Betreibern zur Verfügung gestellt worden sind. Diese Pläne und Profile (1.3.1 bis 1.3.7) wurden den Betreibern zur erneuten Prüfung ihrer aktuellen Gültigkeit übermittelt und entsprechen dem heutigen Stand. 1 Bezirksregierung Detmold: Merkblatt – Wasserschutzgebietsverfahren ( Erforderliche Inhalte eines Wasserschutzgebietsgutachtens (Stand: Oktober 2013), 4 Seiten; Detmold. Seite 5 Projekt 52521: 2.1 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Aktuelle rechtliche Grundlagen Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des aktuellen gemeinsamen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn stammt aus dem Jahr 1975 (Az.: 54.1-85.24.06/B 2 vom 07.10.1975, [30]). Sie ist am 15.11.1975 in Kraft getreten und bis zum 14.11.2015 gültig. Das vorliegende Gutachten berücksichtigt die Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete in ihrer 3. Fassung vom Januar 1998, herausgegeben von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) [6], hinsichtlich der Bemessung der qualitativen Schutzzonen das „Merkblatt – Wasserschutzgebietsverfahren“ der Bezirksregierung Detmold (Stand Oktober 2013 [7]), sowie die Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) [23]. 2.2 Verwendete Daten und Unterlagen Um feststellen zu können, ob die bestehenden Bemessungen der qualitativen und quantitativen Schutzzonen angemessen und die bisherigen Schutzgebietsbestimmungen effektiv sind die Heilquellen (Ergiebigkeit, hygienisch-chemische Beschaffenheit, Fassungsanlage) quantitativ bzw. qualitativ unverändert geblieben sind relevante anthropogene Veränderungen vorliegen (Gefahrstoffeinträge, Flächennutzung, Flächenversiegelung, Grundwasserentnahmen etc.) natürliche und naturbezogene Bedingungen (meteorologische Bedingungen, geschützte Gebiete, Flächennutzung etc.) relevante Abweichungen aufweisen wurden zudem folgende Daten aus dem Gutachten von 1994 fortgeschrieben bzw. Unterlagen vergleichend gegenübergestellt und ausgewertet (Tabelle 1): Quelle Inhalt Driburg Therme GmbH Chemische Analysen Entnahmemengen Chemische Analysen Entnahmemengen / Schüttungsmengen Flächennutzung (ATKIS-Daten) der Bez.-Reg. Köln Wasser- und Heilquellenschutzgebietsgrenzen Grundwasserneubildung GROWA/mGROWA des LANUV Grundwassermessstellen (Stammdaten, Abstiche, Güte) Oberirdische Einzugsgebiete, Gewässer Quellkataster des GD NRW Niederschlagsdaten Niederschlagsdaten Gräflicher Park GmbH & Co. KG Bez.-Reg. Detmold Deutscher Wetterdienst (DWD) www.klima-bad-driburg.de (private internet Seite) Zeitraum/ Stand 1994-2013 1994-2013 1994-2013 1994-2013 aktuell aktuell Mittelwerte 1971-2000 2013 aktuell aktuell 1994-2013 1994-2013 Seite 6 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Quelle Inhalt Kreis Höxter Kreis Höxter Altlastenkataster Landschaftsplan, Landschaftsschutzgebiet, Biotope, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale Informationssystem Geologische Karte 1:50.000; Stammdaten der Bohrdatenbank Wasserrechte Topographische Karte TK25, Deutsche Grundkarte DGK5, Liegenschaftskarte NRW, Bodenkarte BK50, Überschwemmungsgebiete, FFH-Gebiete Kläranlage Herste Geologischer Dienst NordrheinWestfalen (GD NRW) Kreis Höxter Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW 2014 (WMS Server) Wasserinformationssytem ELWASWEB (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (manuell digitalisiert) Tabelle 1 Weitere Quellen gemäß TK25 Zeitraum/ Stand aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell Übersicht verwendete Daten Die räumliche Ausdehnung des untersuchten Gebietes ist in Abbildung 1 dargestellt. Die Darstellung und Bewertung von flächenhaften Informationen (z.B. Geologie, Landnutzung etc.) erstreckt sich auf den gesamten dort dargestellten Kartenausschnitt und wird im Folgenden als „weiteres Untersuchungsgebiet“ bezeichnet. Auf der Grundlage einer ersten fachlichen Abschätzung des Gesamteinzugsgebietes der Heilquellen anhand der geologisch- hydrogeologischen Verhältnisse erfolgte die Erfassung und Auswertung von Punktinformationen wie z.B. Quellen, Wasserrechte, Altlasten, Grundwassermessstellen für ein kleineres, „engeres“ Untersuchungsgebiet. 3 Übersicht über das aktuell festgesetzte Heilquellenschutzgebiet und die Heilquellen 3.1 Das Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn In Abbildung 1 ist das gemeinsame Heilquellenschutzgebiet (HSG) Bad Driburg – Bad Hermannsborn in seinen aktuell gültigen Grenzen dargestellt. Für die Heilquellen des Fließsystems Bad Driburg (Kernstadt) sind Schutzzonen IIIA und IIIB ausgewiesen, für die Heilquellen Bad Hermannsborn die Schutzzonen II und IIIA. Ebenfalls abgebildet ist die Lage der darin berücksichtigten 15 staatlich anerkannten Heilquellen ([30]). Im Übersichtsplan (Anlage 1.1) sind zusätzlich das weitere Untersuchungsgebiet und Trinkwasserschutzgebiete (geplante und festgesetzte) dargestellt. Seite 7 Projekt 52521: Abbildung 1: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Aktuell festgesetztes, gemeinsames HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn Die im HSG Bad Driburg - Bad Hermannsborn liegenden staatlich anerkannten Heilquellen, die Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zur Neuausweisung sind, werden aktuell von den folgenden Betreibern genutzt: Gräflicher Park GmbH & CO.KG (hervorgegangen aus: Gräfliche Kurverwaltung Bad Driburg, Caspar Graf von Oeynhausen-Sierstorpff und Bad Driburger Heilund Mineralbrunnen GmbH & Co. (vorher: Bade- und Brunnenbetriebe GmbH, Bad Driburg) und Bad Hermannsborn GmbH) Driburg Therme GmbH (vorher betrieben durch das Wasserwerk der Stadt Bad Driburg). Die Lage der Quellen ist in der Übersichtskarte Anlage 1.1 abgebildet. Anlage 1.2 enthält die kartographische Darstellung der Liegenschaftsinformationen (Automatisierte Liegenschaftskarte ALK) der einzelnen Quellfassungen/Brunnen mit Kartenausschnitten im Maßstab 1:1 000 bzw. 1:1 500. Die Veränderungen, die es im HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn hinsichtlich der für die Schutzgebietsbemessung zu berücksichtigenden Heilquellen sowie deren Be- Seite 8 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Seite 9 sitzverhältnissen seit Inkrafttreten der ersten Verordnung von 1975 gegeben hat, sind in Tabelle 2 zusammengefasst2. GUTACHTEN 1994 BETREIBER (Stand 1994) GUTACHTEN 2014 HGSV Bad Driburg Bad Hermannsborn vom 07.10.1975 zusätzlich berücksichtigt im Gutachten 1994 Neuausweisung HSG Bad Driburg - Bad Hermannsborn HEILQUELLE HEILQUELLE HEILQUELLE Thermalwasserbrunnen (seit 1994) (Driburg Therme) ThermalwasserDriburg Therme brunnen GmbH (Driburg Therme) Caspar-Heinrich Quelle I Caspar-Heinrich Quelle IV Wasserwerk der Stadt Driburg Caspar-Heinrich Quelle I (seit 1931) Caspar-Heinrich Quelle IV (seit 1976) Hauptquelle (1) (seit 1931) Bade- und Brunnenbetrieb GmbH Hauptquelle 1 Hauptquelle 2 (seit 1976) Wiesenquelle (1) (seit 1931) Kurklinik Eggeland Hauptquelle 2 Wiesenquelle 1 Wiesenquelle 2 (seit 1976) Wiesenquelle 3 (seit 1976) Bad Hermannsborn GmbH BETREIBER (Stand 2014) Grafenquelle (seit 1931) Sauerbrunnen Stahlwasserquelle Alkalische Quelle Wiesenquelle (Wilhelmsquelle) Alte Stahlquelle (Kaiserquelle) Gräflicher Park GmbH & Co. KG Wiesenquelle 2 Wiesenquelle 3 Sauerbrunnen Beda-Quelle Neue Stahlquelle* Drudenquelle* * Nicht Gegenstand des Gutachtens 1994 Tabelle 2: Heilquellen und Betreiber des HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn 1994 im Vergleich zu 2014 In Tabelle 3 bis Tabelle 6 werden weitere allgemeine Kenndaten der Heilquellen, Angaben zu den Wasserrechten sowie geologisch-hydrogeologische Eigenschaften der Schütt- bzw. Förderhorizonte wiedergegeben. Das Thema Wasserrechte wird in Kapitel 8 sowie Anlage 2.7 gesondert aufgegriffen. In Tabelle 6 sind die jährlichen Entnahme- bzw. Schüttmengen seit 1980, die seitens der Betreiber an uns übermittelt wurden, zusammengestellt. 2 Die drei im HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn liegenden staatlich anerkannten Quellen der Kurklinik Eggeland (Versorgungskuranstalt, VKA), Bad Driburg, sowie die Grafenquelle und drei weitere Quellen der Bad Hermannsborn GmbH sind nicht Gegenstand des diesem Gutachten zugrundeliegenden Auftrages. Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Lage, Erschließung, Ausbau Quelle Gemarkung Wiesenquelle 1 Bad Driburg 3 5 Bad Driburg 3 5 Wiesenquelle 3 Bad Driburg 3 127 Hauptquelle 1 Bad Driburg 3 130 Hauptquelle 2 Bad Driburg 3 130 Caspar-Heinrich-Quelle I Bad Driburg 27 451 Caspar-Heinrich-Quelle IV Bad Driburg 27 451 Sauerbrunnen H-Wert DHDN3 UTM32 3501873 32501799 3501920 32501846 3502048 32501975 3502275 32502196 3502261 32502187 3501666 32501594 3501654 32501522 3503923 32503837 3502357 32502282 5733663 5731809 5733655 5731803 5733659 5731806 5733636 5731766 5733626 5731772 5733748 5731900 5733675 5731828 5736932 5735083 5734188 5732332 Flur Flurstück Wiesenquelle 2 Thermalwasserbrunnen (Driburg Therme) R-Wert DHDN3 UTM32 Poembsen 7 187/39 Bad Driburg 3 28 Höhe [mNN] * 213,4 Erschl. * OK Rohr 18?? 211,9 OK Rohr 1953 210,4 OK Rohr 1961 207,2 OK Rohr vor 1900 207,2 OK Rohr 1956 217 OK Rohr 1896 219,2 OK Rohr 1972 Boden 250,2 Quellstube 212 Eigenschaften Quellfassung/Brunnen * vor 1924 OK Rohr 1988 Schacht; Filterrohr 4,5-10,5 m uGOK Brunnen; 54-69 m uGOK; Ableitung in Sammelbehälter Brunnen; Filterrohr 50-68 m uGOK, Ableitung in Sammelbehälter Brunnen; Filterrohr 10,25-14-25 m uGOK, Ableitung in Mineralwasserbehälter Brunnen; Filterrohr 69,0-49,2 m uGOK, Ableitung in Mineralwasserbehälter Untere 2 m als Quellkammer, Leitung zu Vorratslager; Ruhewasserspiegel 2,2 m uGOK Brunnen; Filterrohre 12-14 m uGOK, Ruhewasserspiegel 1,8 m uGOK geschürfte Quelle; Schacht mit 8 Trichterfassungen Brunnen; Filterrohre 861-898 m uGOK Ruhewasserspiegel 6,10 m uGOK * gemaß Gutachten Geo-Infometric 1994 [3] Tabelle 3: Lage, Erschließung und Ausbau der Heilquellen Bewilligtes Wasserrecht Quelle [l/s] [m³/h] [m³/d] [m³/a] befristet bis Wiesenquelle 1 0,4 1,5 36 10800 Wiesenquelle 2 0,6 2,1 50 15000 Trinkwasserkur Wiesenquelle 3 4 12 288 86400 Trinkwasserkur Hauptquelle 1 0,6 2,1 50 15000 31.05.2024 Nutzung* aktuell nicht genutzt, Nutzung geplant (Einbindung in geplante neue Heilwasserausgabe) aktuell nicht genutzt, Nutzung geplant (Einbindung in geplante neue Heilwasserausgabe) Hauptquelle 2 1,2 4,2 100 30000 Trinkwasserkur Caspar-Heinrich-Quelle I 0,23 0,81 19,5 5850 Ausschank (Krugausgabe) Betriebsstätte Bad Driburger Natur- parkquellen, Flaschenabfüllung Heilwasser „Caspar Heinrich Quelle“ Caspar-Heinrich-Quelle IV 0,19 0,69 16,67 5000 ausschließlich Flaschenabfüllung Heilwasser „Caspar Heinrich Quelle“ 0,063 1,5 550 31.08.2024 Trinkwasser (öffentliche Zapfstelle) 10,8 200 73000 30.06.2020 Badebetrieb Sauerbrunnen Thermalwasserbrunnen (Driburg Therme) 3 * gemäß Schreiben der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff an die Bez.-Reg. Detmold vom 23.05.2013 und 12.07.2013 [8] Tabelle 4: Wasserrechtlich genehmigte Entnahmemengen und Nutzung Eigenschaften Förder-/Schütthorizont Quelle Tiefe [m] Einheit Lithologie (stark vereinfacht) Wiesenquelle 1 10,5 Oberer Buntsandstein Ton-, Schluffsteine Wiesenquelle 2 22 GW-Geringleiter (Pumpe) 70 Mittlerer Buntsandstein Mittel- und Grobsandstein 30 Kluftgrundwasserleiter artesisch Wiesenquelle 3 68,7 Mittlerer Buntsandstein Mittel- und Grobsandstein 200 Kluftgrundwasserleiter artesisch Hauptquelle 1 14,25 Oberer Buntsandstein Ton-, Schluffsteine 20 GW-Geringleiter artesisch Hauptquelle 2 70 Mittlerer Buntsandstein Mittel- und Grobsandstein Kluftgrundwasserleiter artesisch Caspar-Heinrich-Quelle I 13 Oberer Buntsandstein Ton-, Schluffsteine 7 GW-Geringleiter artesisch / (Pumpe) 16 Oberer Buntsandstein Ton-, Schluffsteine 20 GW-Geringleiter artesisch Kluftgrundwasserleiter artesisch Kluftgrundwasserleiter artesisch / (Pumpe) Caspar-Heinrich-Quelle IV Sauerbrunnen Thermalwasserbrunnen (Driburg Therme) 2*/2.9**/4*** Mittlerer Buntsandstein 898 Zechstein, Werra-Folge Mittel- und Grobsandstein Schüttung [m³/min] Hydrogeol. Einstufung 35-38 0,0013 massige Kalke und Dolomite, stark klüftig * gemäß Angaben zu Wasserrechten, Kreis Höxter vom 12.05.2014 [9] ** gemaß Gutachten Geo-Infometric 1994 [3] *** WMS Dienst HÜK500 des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand Juli 2014 Tabelle 5: Eigenschaften der Förder- bzw. Schütthorizonte Zustand / (Förderung) Seite 10 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Name Wiesenquelle 1 Wiesenquelle 2 Wiesenquelle 3 Jahr [m³/a] 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Tabelle 6: ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. 2.045 3.296 3.078 2.078 1.950 1.429 2.450 2.590 3.130 3.540 4.334 4.571 3.988 4.087 3.566 3.170 2.754 2.269 2.431 2.176 2.004 1.856 1.739 1.576 1.576 1.576 500 500 500 500 500 500 500 500 [m³/a] [m³/a] 3.522 22.265 22.422 19.230 13.166 13.894 14.915 13.354 14.544 11.455 12.877 12.755 12.849 11.529 10.952 9.149 8.683 7.943 8.263 7.853 7.491 6.955 7.285 6.882 7.196 7.172 6.880 7.643 7.158 6.865 6.959 13.404 5.818 5.609 89.893 67.672 72.101 83.137 79.163 71.401 71.401 81.010 76.129 68.155 77.572 88.418 79.496 75.190 69.374 62.951 55.936 53.821 49.174 44.963 43.851 41.957 38.521 36.339 33.117 39.762 36.238 37.590 36.961 36.168 34.680 31.284 30.273 33.669 Hauptquelle 1 Hauptquelle 2 Caspar-Heinrich Caspar-Heinrich Sauerbrunnen Thermalw asserbr. [m³/a] ca. ca. ca. ca. ca. 17.950 4.513 12.920 14.819 13.010 11.340 13.431 11.303 12.409 9.488 8.450 17.852 17.399 17.842 16.955 16.498 16.596 16.269 15.693 16.375 16.521 16.004 16.174 15.885 15.245 14.555 8.625 9.910 9.580 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 Bad Hermannsborn (Driburg Therme) Quelle I Quelle IV [m³/a] [m³/a] [m³/a] [m³/a] [m³/a] 22.095 18.150 19.017 21.388 19.418 17.418 19.603 17.808 16.724 14.855 10.794 22.631 20.741 19.553 19.631 18.953 18.165 17.944 17.496 17.188 16.884 16.274 16.487 2.628 2.628 2.628 2.628 2.014 1.957 5.052 6.783 6.384 2.472 4.598 --3.944 4.104 4.124 4.214 4.234 5.805 4.423 5.378 6.523 6.758 5.411 6.883 7.726 7.003 5.822 5.235 4.197 3.973 4.125 3.067 2.382 1.795 1.340 1.084 965 793 706 342 488 362 264 219 --7.378 3.738 2.186 3.007 3.299 4.783 3.743 4.693 4.905 5.523 4.903 7.462 7.164 7.090 7.452 4.541 3.574 4.904 3.977 3.794 4.181 3.866 3.834 3.675 3.689 3.753 4.494 3.467 2.711 3.222 2.617 2.067 698 673 416 941 661 -------1.086 1.176 1.169 777 550 344 541 551 556 514 528 502 472 491 532 533 534 539 495 --537 (Betriebsaufnahme März 1994) 3.825 5.116 7.495 7.869 7.552 7.808 10.671 6.137 10.067 10.876 9.088 7.832 9.795 14.433 12.965 11.641 12.759 18.391 11.356 11.689 Jährliche Entnahmemengen 1980-2013 Die vorhandenen zeichnerischen Darstellungen zur Quellfassung bzw. zum Brunnenausbau, sowie jeweils ein aktuelles Foto, befinden sich in der Anlage 1.3. 3.2 Bildungstypen der Heilquellen Entsprechend ihrer Entstehungsbedingungen lassen sich Heilquellen in unterschiedliche Bildungstypen unterteilen, die wiederum Auswirkungen auf die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen haben. Nachstehende Tabelle 7 gibt eine Übersicht über die drei unterschiedlichen Bildungstypen und ihre Merkmale gemäß LAWA ([6]). Auf der Grundlage dieser Einteilung sind, entsprechend ihrer Eigenschaften und Merkmale, die hier betrachteten Heilquellen folgenden Bildungstypen zuzuordnen: Seite 11 Der Thermalwasserbrunnen der Bad Driburg Therme ist dem Bildungstyp 1 zuzuordnen Alle übrigen Heilquellen sind dem Bildungstyp 3 zuzuordnen. Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Merkmal 1 Bildungsgebiet sehr groß (>10000 m²) sehr tiefliegend (Über 500 m) Fließsystem Überdeckung des Fließsystems Schutzfunktion Verbreitung Tritium Mittlere Verweilzeit Temperatur (im Vergleich zu üblichen Grundwassertemperaturen) Schutzbedürftigkeit Tabelle 7: sehr gut lückenlos nicht vorhanden sehr lang (>50 Jahre) deutlich erhöht bis hoch i.d.R. quantitativ Bildungstyp 2 groß (mehrere 1000 m²) tiefliegend (Bis 500 m) gut Örtlich gemindert meistens nicht vorhanden lang (~50 Jahre) schwach erhöht Quantitativ und qualitativ bei geminderter Schutzfunktion der Überdeckung 3 mittelgroß bis klein (mehrere 100 m²) in geringer Tiefe (bis 100 m) gering Lückenhaft vorhanden Kurz (max. 30-50 Jahre) nicht erhöht Quantitativ und qualitativ Übersicht über die Merkmale der Bildungstypen der Heilquellen (Nach LAWA, 1998 [6]) 4 Naturräumlicher Überblick 4.1 Geographie Großräumig befindet sich das Untersuchungsgebiet im Weserbergland, im Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge. Den westlichen Rand des Untersuchungsgebietes bildet ein schmaler Saum der Paderborner Hochfläche, gefolgt vom Nord-Süd streichenden Eggegebirge. Im östlichen Vorland des Eggegebirges folgt das Oberwälder Land mit dem Driburger Talkessel. Das Gebiet östlich des Eggegebirges, das als überregionale Wasserscheide fungiert, entwässert in östliche Richtung in die Weser. Die Landschaft ist hügelig und weist ausgedehnte Waldflächen auf. Zu den höchsten Erhebungen gehören im Bereich des Eggegebirges, westlich von Bad Driburg, der Berg Hausheide mit 441 Metern und der Iburg (auch Iberg genannt) mit 381 Metern sowie, bei Bad Hermannsborn, der Meeberg mit 322 mNN. Die Stadt Bad Driburg (225 mNN) liegt in einem Talkessel, der von morphologisch abwechslungsreicher, überwiegend bewaldeter Mittelgebirgslandschaft umgeben ist. Bad Hermannsborn befindet sich ebenfalls in einer Tallage und ist in alle Himmelsrichtungen von Erhebungen mit zum Teil relativ steilen Hängen umgeben. Die folgende Abbildung 2 veranschaulicht die geographisch-morphologische Lage des Heilquellenschutzgebietes. Seite 12 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Abbildung 2: 4.2 Morphologie und Topographie im Untersuchungsgebiet (Digitales Geländemodell DGM1, [WMS6]) Geologie Ein detailliertes Abbild der geologischen Verhältnisse befindet sich in Anlage 3.1 (Geologische Karte) und Anlage 3.2 (Geologische Profilschnitte) [19]. Das Heilquellengebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn, in seiner Längsachse NordSüd-gerichtet, liegt östlich der Randstufe, die den Übergang zum Eggegebirge bildet und die Westfälische Bucht nach Osten begrenzt. Im Bad Driburger Talkessel, einer durch Erosion von Flüssen entstandenen morphologischen Senke (siehe Blockbild, Abbildung 3), unterlagern Röt-Tone des Oberen Buntsandsteins die quartären Locksersedimente. Am Westrand dieser morphologischen Senke, am Übergang zu den Schichten des Oberen Muschelkalks, gibt es zahlreiche Quelleaustritte; hier entspringen viele Zuflüsse zur Aa. Die bedeutendste dieser Quellen, die Katzohlquelle, wird zur Trinkwasserversorgung für Bad Driburg genutzt. (siehe Anlage 2.1). Im Untergrund Seite 13 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 zieht sich NNW-SSE (eggisch) streichend der Driburger Sattel, eine flache Aufwölbung triassischer Gesteinsschichten (Reliefumkehr). Östlich dieser Achse, im zentralen Teil des Heilquellengebietes, folgt eine Zone, die von Absenkungen zwischen überwiegend Nord-Süd-verlaufenden Hauptstörungen durchzogen ist. Hierzu gehört der Alhausener Graben, mit oberflächlich anstehenden Gesteinen des Keupers (km und ku) und des Muschelkalks (mo). In nördliche und südliche Richtung nimmt der Anteil kleinerer, auch West-Ost-gerichteter Verwerfungen zu, was morphologisch zu einem vielfältigen bzw. geologisch zu einem sehr komplexen Erscheinungsbild führt. Besonders im Nordwesten des Gebietes, wo die östlich anschließende Osning-Achse nach Westen umbiegt, herrscht ein kleinräumiges Mosaik an Störungen vor (Bruchtektonik). Vor allem in den tektonisch stark beanspruchten Senkungsgebieten stehen unterhalb der quartären Lockersedimente die gegenüber den Einheiten des Buntsandsteins jüngeren Schichten oberflächlich an. Der Nordosten des Heilquellengebietes wird von nur wenigen Störungen durchzogen, hier prägen Erhebungen aus Muschelkalk das Bild (Kapellenberg: 340m). Abbildung 3: Geologische und Hydrogeologische Verhältnisse im Raum Bad Driburg (H. Heuser, Geol. L.-Amt Nordrh.-Westf.) (aus [10]) Seite 14 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 4.2.1 Allgemeine tektonische und stratigraphische Situation Im Einzelnen sind folgende lokale tektonische Bauelemente von Bedeutung: Die Umrandung des Bad Driburger Talkessels besteht aus Gesteinen des Muschelkalks und gehört geographisch noch zum Eggegebirge. Im Westen steht Unterer und z. T. Mittlerer Muschelkalk (Klusenberg, Iburg, Stellberg, Bollerbornsberg), im Süden und Norden Unterer bis Oberer Muschelkalk an. Sie bilden die Höhen um Bad Driburg. Am Ostrand des Eggegebirges befindet sich der flache Talkessel von Bad Driburg (Erstreckung O-W ca. 2,5 km, N-S ca. 5 km). Die morphologische Senke des Bad Driburger Talkessels entspricht nicht der Geometrie des Untergrundaufbaus, die vielmehr eine annähernd Nord-Süd streichende, flache Aufwölbung mit einzelnen, flachen Sattel- und Muldenstrukturen (Bad Driburger Achse) darstellt. Dies ist der Fall einer Reliefumkehr, die auf die intensive tektonische Beanspruchung der hier vorhandenen Gesteine zurückzuführen ist. Das Gebirge ist durch zahlreiche Querstörungen mit nur geringen Versatzbeträgen durchzogen. Nördlich von Bad Driburg biegt die Bad Driburger Achse nach Nordwesten um. Der Kern des Bad Driburger Talkessels - im näheren Umkreis der Heilquellen und Mineralbrunnen von Bad Driburg - wird von den wenig widerstandsfähigen Gesteinen des Oberen Buntsandsteins (Röt) eingenommen, die allerdings nur an wenigen Stellen zutage treten. Die Oberfläche des Buntsandsteins besitzt ein, bedingt durch die tektonische Entwicklung des Schichtpaketes, stark ausgeprägtes Relief, das jedoch durch quartäre (Weichsel - Kaltzeit) Fließerden und Hangschuttströme zugedeckt wurde. Im Liegenden der tonigen Gesteine des Röt folgen die porösen Sandsteine des Mittleren Buntsandsteins, die im Talkessel von Bad Driburg nur im Bereich südlich der Stadt Bad Driburg bei Siebenstern und nordwestlich von Bad Hermannsborn im Meeberg bei Reelsen aufgeschlossen sind. Die schwer durchlässigen Gesteine des Röts bilden in der Gewölbestruktur der Bad Driburger Achse eine "natürliche Falle" für die in den porösen Sandsteinen des Mittleren Buntsandsteins zirkulierenden, kohlensäurehaltigen Mineralwässer, die entweder auf von Störungen vorgezeichneten Bewegungsbahnen durch das Röt an die Oberfläche aufsteigen oder durch tiefe Bohrungen erschlossen werden. Die östliche Umrandung des Bad Driburger Talkessels stellt gleichzeitig den westlichen Schenkel der Ahlhausener Muschelkalk-Keuper-Mulde (Alhausener Graben), eine durch mehrere staffelbruchartig angeordnete, tiefreichende Störungen gebildete Grabenstruktur, die sich in N-S Richtung von Eichmilde bis Ahlhausen erstreckt. Im Osten von Bad Driburg sind die Gesteine des Mittleren und Oberen Muschelkalkes (Kohlberg, Düsenberg, Steinberg, Rosenberg) verbreitet. Die jüngsten Ablagerungen im Bereich der Ahlhausener Muschelkalk-KeuperMulde sind die Gesteine des Unteren Keupers (Nordteil der Mulde). Am Ostschenkel der Ahlhausener Muschelkalk-Keuper-Mulde (Lilienberg) treten die Gesteine des Unteren Muschelkalks zutage. Östlich der Ahlhausener Muschelkalk-Keuper-Mulde schließt sich die in südsüdöstlicher Richtung bis Herste reichende, regional sehr bedeutende Osning-Achse an. Es handelt sich um eine NNW-SSE streichende tektonische Sattelstruktur (Osning Sattel), die durch teilweise sehr flache westvergente Aufschiebungen vom Buntsandstein auf Muschelkalk gekennzeichnet ist. Im Heilquellengebiet von Bad Hermannsborn sind die Speichergesteine des Mittleren Buntsandsteins, bedingt durch die intensive tektonische Aktivität im Bereich der Osning Achse, besonders nahe an die Erdoberfläche gehoben und werden im allgemeinen, ähnlich Seite 15 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 wie bei Bad Driburg, von den weitgehend undurchlässigen, tonig-mergeligen Schichten des Röt überlagert. Die kohlensäurehaltigen Mineralwässer treten an einer hydrostatisch günstigen Stelle (in einem Quertal, das westlich von Pömbsen den Meeberg quert) selbständig aus oder werden durch Bohrungen von geringer Tiefe oder Flachfassungen erschlossen. Im Liegenden des Mittleren Buntsandsteins folgen Ton und Schluffsteine des Unteren Buntsandsteins, die die Gesteine des Zechsteins überlagern. Die Gesteine des Unteren Buntsandsteins und des Zechsteins sind im Untersuchungsgebiet nirgendwo aufgeschlossen. Sie sind lediglich bei der Durchführung von Tiefbohrungen (z. B. Thermalwasserbrunnen des Wasserwerkes der Stadt Bad Driburg) erschlossen und beschrieben worden. Die Verbreitung der geologisch jüngsten Festgesteine beginnt westlich des Eggekammes. Es handelt sich um flach nach Westen einfallende Sandsteine der Unteren Kreide, die mit einer scharfen Diskordanz die Gesteine des Unteren Muschelkalks überlagern. 4.2.2 Petrographische Verhältnisse Die speziellen geologischen und petrographische Verhältnisse im Untersuchungsgebiet sind aufgrund der intensiven Bohrtätigkeit im Gebiet Bad Driburg - Bad Hermannsborn, die zum Teil die Gesteine des Zechsteins erschlossen haben (Thermalwasserbrunnen in Bad Driburg), weitgehend bekannt geworden. Im Folgenden werden die bei der vorliegenden Untersuchung interessierenden Gesteine des Festgesteinsuntergrundes (Keuper, Muschelkalk, Buntsandstein, Zechstein) sowie des Quartärs näher beschrieben. 4.2.2.1 Quartär (Pleistozän) Im zentralen Bereich des Bad Driburger Talkessels überwiegen Fließerden mit einem erheblichen Anteil von Lößlehm, am westlichen Rand der Senke (Eggehang) herrschen die Gesteinsschuttablagerungen (Hangschutt) vor. Nordwestlich des Kurhauses (östlich der Bahnlinie) wurden bei Kanalisationsarbeiten sog. "Schuttmergel" von > 4 m aufgeschlossen ([22]). Bei Untersuchungen zu Kanalbaumaßnahmen an der Eggeklinik wurden in den dort durchgeführten, bis zu 5 m tiefen, Rammkernsondierbohrungen (28 Stück) unter anthropogenen Auffüllungen entweder schwach kiesige Schluffe (Lößlehm-Fließerden) und /oder verwitterter Schluffstein des Röt angetroffen. Die Fließerde war dort teilweise > 4 m mächtig ([24] im Bohrkataster des ehemaligen StUA Minden). In einer Baugrube im Zentrum von Bad Driburg (Ecke Lange Straße / KonradAdenauer-Ring) wurden vom Geologischen Landesamt NRW (Dr. Heuser) am 15.04.1994 an der Baugrubenwand vier Schurfprofile (max. 3,2 m tief) aufgenommen. Danach sind dort unter anthropogenen Auffüllungen entweder nur schwach sandige, tonige Schluffe (Fließerde?) mit Kies-Sandlinsen bis in eine Tiefe von 1,4 bis 3 m verbreitet, oder es folgen darunter Schluff- und Sandsteine des Röt (1,4 bis 3,2 m im Schurf 2 in der Nordecke der Baugrube; R 35 01 655, H 57 33 295, Geländehöhe ca. 210 mNN; aus [3]: Schriftl. Mitt. des GLA NRW vom 19.05.1994). Seite 16 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 4.2.2.2 Keuper 4.2.2.2.1 Unterer Keuper Der Untere Keuper (Lettenkohlenkeuper) besteht aus Ton- und Mergelsteinen mit Einlagerungen von Dolomit- und Kalksteinen. Im unteren Bereich ist ein mehrere Meter mächtiger Sandsteinhorizont (Hauptlettenkohlensandstein) eingeschaltet. Die Mächtigkeit beträgt 20 bis 70 m ([20]. 4.2.2.3 Muschelkalk 4.2.2.3.1 Oberer Muschelkalk Der Obere Muschelkalk ist im Blattgebiet Bad Driburg durch eine ca. 72 m mächtige Kalk- und Mergelstein-Abfolge ([25], [26]) vertreten. Er läßt sich in die hangenden Ceratitenschichten (mo2) und den liegenden Trochitenkalk (mo1) untergliedern. Bei den Ceratitenschichten handelt es sich um blaugraue, dünnbankige Kalk- und Mergelsteine. Die Mächtigkeit der Ceratitenschichten wird in der Literatur ([25], [26]) mit maximal 60 m angegeben. Der Trochitenkalk besteht überwiegend aus festen, blaugrauen, z. T. dünnbankigen, z. T. massigen Kalksteinen. Die Mächtigkeit des Trochitenkalkes beträgt 12 m ([25], [26]). Ein Profil des Oberen Muschelkalkes an der B 64 (R 35 02 900, H 57 32 100) wird von TERBERGER ([20]) beschrieben. Das Liegende (Mittlerer Muschelkalk) war dort ebenfalls aufgeschlossen und ist z. T. durch Schleppungen am Kontakt zur sog. "Rosenbergspalte" gestört. 4.2.2.3.2 Mittlerer Muschelkalk Der Mittlere Buntsandstein besteht aus grauen und gelblichen Mergeln und Mergelkalken, untergeordnet auch aus gelblichen, festen Dolomiten. Vereinzelt sind den karbonatischen Gesteinen des Mittleren Muschelkalks dünne Gipslagen zwischengelagert. Die Mächtigkeit des Mittleren Muschelkalks beträgt entsprechend 60 bis 80 m ([25], [26]). 4.2.2.3.3 Unterer Muschelkalk Im Liegenden des Mittleren Muschelkalks folgen die Gesteine des Unteren Muschelkalks. Entsprechend ([25], [26]) läßt sich der Untere Muschelkalk in den liegenden Unteren Wellenkalk mit der Zone der Oolithbänke und den hangenden Oberen Wellenkalk mit der Zone der Terebratulabänke und der Zone der Schaumkalkbänke untergliedern. Der überwiegende Teil des Unteren Muschelkalks besteht aus dünnschichtigen bis dünnplattigen, mittelfesten, grau-gelblichen Kalk- und Mergelsteinen, in denen teilweise festere Bänke eingeschaltet sind. Die Gesamtmächtigkeit des Unteren Muschelkalks beträgt ca. 100 m, wovon die 70 m auf den Unteren Wellenkalk und die 30 m auf den Oberen Wellenkalk entfallen ([25], [26]). Seite 17 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 4.2.2.4 Buntsandstein 4.2.2.4.1 Oberer Buntsandstein (Röt) Bei den Gesteinen des Oberen Buntsandsteins (Röt) handelt es sich um eine Abfolge, die vorwiegend aus bunten, meist rötlichen, fein geklüfteten, schwach mergeligen Tonen und Tonsteinen besteht ([25], [26]). Diese roten Tone werden durch eine ca. 5,0 m mächtige Folge aus gelblichen Kalksteinen und Dolomiten überlagert, die die Überleitung zum hangenden Unteren Muschelkalk bilden. Die Mächtigkeit der stark mit Gips durchsetzten Tonsteine wird im Blattgebiet Bad Driburg in der Literatur ([25], [26]) mit maximal 150 m angegeben, dort, wo die Gipse ausgelaugt sind, ist die Mächtigkeit wesentlich geringer. In weiteren tieferen Bohrungen (Endteufen zwischen 215 m und 1.022 m) zwischen Nieheim und Herste werden im Bohrkataster des ehemaligen StUA Minden Mächtigkeiten von 190 bis 223 m genannt ([3]). Im Talkessel von Bad Driburg, wo der Obere Buntsandstein durch mehrere Bohrungen erschlossen ist, kann die Mächtigkeit des Oberen Buntsandsteins, teilweise bedingt durch tektonische Vorgänge, bis auf wenige Meter reduziert sein. In einer Tiefbohrung bei Pömbsen (Pömbsen 1) erreichte das Röt eine Mächtigkeit von etwa 200 m. In der Gesteinsabfolge dieser Bohrung sind Gips- und Anhydriteinlagerungen von bis zu 5 m Mächtigkeit vorhanden [20]. 4.2.2.4.2 Mittlerer Buntsandstein Der Mittlere Buntsandstein besteht aus einer Abfolge aus rotgefärbten, gelblichen und weißlichen Fein- bis Grobsandsteinen, denen untergeordnet rötliche, meist sandige und glimmerhaltige Ton- und Tonmergelsteine zwischengeschaltet sind ([25], [26]). Die Mächtigkeit des Mittleren Buntsandsteines im Blattgebiet ist in der Literatur mit maximal 300 m angegeben. Tiefbohrungen (u. a. Thermalwasserbohrung) haben den Mittleren Buntsandstein in seiner gesamten Mächtigkeit aufgeschlossen. Entsprechend den Bohrergebnissen der Thermalwasserbohrung beträgt die Mächtigkeit des Mittleren Buntsandsteins im Gebiet von Bad Driburg 299 m. Der gesamte Mittlere Buntsandstein wurde durch die 992 m tiefe Bohrung "Pömbsen 1" aufgeschlossen [22]. Danach beträgt dort die Gesamtmächtigkeit 394 m, wobei auf die Solling Folge 104 m die Hardegsener Folge 76 m die Detfurther Folge 73 m die Volpriehausener Folge 141 m entfallen. 4.2.2.4.3 Unterer Buntsandstein Im Liegenden des Mittleren Buntsandsteins folgen die Gesteine des Unteren Buntsandsteins, die wiederum von den Gesteinen des Zechsteins unterlagert werden. Sowohl der Untere Buntsandstein als auch der Zechstein sind im Blattgebiet Bad Driburg nirgendwo aufgeschlossen. Sie sind lediglich bei der Durchführung von Tiefbohrungen erschlossen und beschrieben worden. Seite 18 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Entsprechend den Bohrergebnissen der Thermalwasserbohrung liegt der Untere Buntsandstein als eine mächtige Wechselfolge aus Ton- und Schluffsteinen vor, denen gelegentlich Feinsandsteine sowie Gipsstreifen zwischengelagert sind. Die Mächtigkeit des Unteren Buntsandsteins ist im Bohrprotokoll mit 284 m angegeben. 4.2.2.5 Zechstein Der von der Thermalwasserbohrung in Bad Driburg aufgeschlossene Teil des Zechsteins (ca. 270 m) zeigt folgenden Aufbau: Bröckelschiefer: rotbraune Tonsteine (18 m) Höherer Zechstein: Tonsteine, Feinsandsteine, Gips in Streifen (19 m) Hauptanhydrit A 3: massiger Anhydrit mit Tonzwischenlagen (13 m) Plattendolomit Ca 3: Kalke und Dolomite, massig (21 m) Basaltanhydrit A 2: Anhydrit in Wechsellagerung mit Karbonat, massig (17 m) Hauptdolomit Ca 2: Dolomit, feinkörnig bis massig (29 m) Werra-Anhydrit A 1: Anhydrit, massig, teilweise feinkörnig, gelegentlich gipsführend (52 m) Werra-Dolomit und Zechsteinkalk: massige Kalke und Dolomite, stark klüftig (101 m). Weitere tiefere Bohrungen (Endteufen zwischen 950 m und 1022 m) zwischen Nieheim und Herste werden im ehemaligen Bohrkataster des StUA Minden genannt und erbohrten teilweise den Zechstein mit 84 und 117 m (aus [3]). 4.3 Hydrologie Die hydrologischen Gegebenheiten sind in den Kartendarstellungen der Anlagen 2.1 und 2.2 abgebildet ([10], [13], [WMS2]). In der Anlage 2.1 sind neben den hier berücksichtigten Heilquellen andere Quellen im engeren Untersuchungsgebiet, darunter weitere Mineral- und Heilquellen, dargestellt. Die Informationen dazu stammen aus: der TK25 (Geobasisdaten NRW, 2014) dem Quellkataster des Geologischen Dienstes NRW (zur Verfügung gestellt durch die Bez.-Reg. Detmold [13] dem Informationsdienst Hydrogeologische Übersichtskarte 1:500.000 (HÜK500) [WMS2] des Geologischen Dienstes NRW einer Veröffentlichung des Geologischen Landesamtes NRW [10]. Im [WMS3] und in [10] aufgeführte Mineral- und Heilquellen innerhalb des aktuellenHSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn einschließlich der dort angegebenen, ergänzenden Informationen sind zusätzlich in Tabelle 8 zusammengefasst. Seite 19 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: ORT Bad Driburg Bad Driburg Bad Driburg Bad Driburg Bad Driburg NAME GEOL. EINHEIT ThermalwasserBrunnen Wiesen-Quelle 1 (Marcus-Quelle) Wiesen-Quelle 2 (Ramona-Quelle) Wiesen-Quelle 3 (Margareten-Quelle) Haupt-Quelle 1 HÖHE [m ü NN] TEUFE [u GOK] JAHR TEMP. [°C] TYPISIERUNG K; F Zechstein 212 898 1988 28,7 Na-Ca-Cl-SO4 Thermalwasser Säuerling PROBENAHME NUTZUNG 40.4; 2.8 1988 Balneologisch ZUSATZ [mg/l] TYP Oberer Buntsandstein 213 10 19. Jh 12,8 Ca-Mg-SO4-HCO3 allgemein Fe 20,6 1991 Balneologisch Mittlerer Buntsandstein 212 70 1953 - Ca-Mg-HCO3-SO4 allgemein Fe 23,6 1991 Balneologisch Mittlerer Buntsandstein 210 69 1961 - Ca-Mg-SO4-HCO3 allgemein 1991 Balneologisch Oberer Buntsandstein 207 9 1743 13,3 Ca-Mg-SO4-HCO3 Säuerling 1991 Balneologisch Bad Driburg Haupt-Quelle 2 Mittlerer Buntsandstein 208 70 1956 - Ca-Mg-SO4-HCO3 allgemein 1991 Balneologisch Bad Driburg Alte Stahl-Quelle Oberer Buntsandstein 207 8 <1875 11 Ca-Mg-HCO3 Säuerling 1992 Balneologisch Bad Driburg Druden-Quelle Oberer Buntsandstein 203 2 1958 12,8 Ca-Mg-SO4-HCO3 allgemein 1993 Balneologisch Bad Driburg Beda-Quelle (neu) Mittlerer Buntsandstein 206 51 1980 9,6 Ca-Na-SO4-HCO3 allgemein 1989 Balneologisch Bad Driburg Wiesen-Quelle (alt) Oberer Buntsandstein 203 9 1860 10,2 Ca-Mg-SO4-HCO3 allgemein Sr 8,3 1990 Balneologisch Oberer Buntsandstein 217 13 1896 13,2 Ca-Mg-HCO3 Säuerling Sr 1,8 1991 Oberer Buntsandstein 219 16 1972 11,4 Ca-Mg-HCO3 Säuerling Sr 3,3 1991 177 Mn 2,7 Caspar-HeinrichQuelle I Caspar-HeinrichQuelle IV Bad Driburg Bad Driburg Bad DriburgHerste Bad Hermannsborn Bad Hermannsborn Bad Hermannsborn Bad Hermannsborn Bad Hermannsborn Bad Hermannsborn Bad Hermannsborn Grafen-Quelle Oberer Buntsandstein 6 1821 9,3 Ca-Mg-SO4-HCO3 Säuerling Neu-Bohrung 1966 Oberer Buntsandstein 42 1966 10,7 Ca-SO4-HCO3 Säuerling Carls-Quelle Mittlerer Buntsandstein 32 1953 8 Säuerling Sauer-Brunnen Mittlerer Buntsandstein 4 <1924 6 Stahl-Quelle Mittlerer Buntsandstein 5 <1924 Alkali-Brunnen Mittlerer Buntsandstein 3 Hofschacht-Quelle Mittlerer Buntsandstein Bad Driburg Bad Driburg Tabelle 8: WiesenschachtQuelle Badestädter Mineralquelle Driburger Mineralquelle Abfüllung in Brunnenbetrieben Abfüllung in Brunnenbetrieben 1965 Balneologisch 1966 Balneologisch Säuerling 1993 Balneologisch Säuerling Säuerling 1993 Balneologisch 9 Ca-Mg-HCO3-SO4 Säuerling 1993 Balneologisch <1924 8,5 Ca-HCO3-SO4 Säuerling 1993 Balneologisch 5 1928 10 Ca-Mg-HCO3 allgemein 1990 Balneologisch Mittlerer Buntsandstein 11 1928 10 Ca-Mg-HCO3 allgemein 1990 Balneologisch Oberer Buntsandstein 20 1977 - Ca-Mg-HCO3 allgemein 1985 Unterer Muschelkalk 149 1989 12,2 Ca-Mg-SO4-HCO3 allgemein Fe; Mn 17.4; 2.8 Mn Sr 3,1 15,5 1989 Abfüllung in Brunnenbetrieben Abfüllung in Brunnenbetrieben Mineral- und Heilquellen im aktuell gültigen HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn (aus [WMS3] und [10]) Drei der dargestellten Quellen werden zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt, von denen die Katzohlquelle mit einer wasserrechtlich genehmigten Entnahmemenge von rund 0,5 Mio. m³ pro Jahr die bedeutendste ist (siehe Kapitel 8). In Anlage 2.2 sind die oberflächlichen (Teil-)Einzugsgebiete der Gewässer dargestellt. Demzufolge befindet sich der größte Teil des weiteren Untersuchungsgebietes im überregionalen, oberirdischen Einzugsgebiet der Weser, welches durch das Eggegebirge von dem weiter westlich liegenden Einzugsgebiet der Lippe getrennt wird. Der nördliche Teil des Untersuchungsgebietes (Teileinzugsgebiete Emmer, Mühlenbach und Röthe) entwässert über die Emmer nach Nordosten in die Weser. Für den größeren, südlichen Teil ist die Aa der Hauptvorfluter, die am Fuße des Egge-Gebirges entspringt, das Untersuchungsgebiet nach Südosten entwässert und über die Nethe Richtung Osten in die Weser fließt. In die Aa entwässern auch die Einzugsgebiete Hilgenbach/Bollenwindbach und Katzbach. Die Wasserqualität der Oberflächengewässer im Raum Bad Driburg gilt als gut bis sehr gut ([27]). Dies hängt mit dem regional geprägten Gewässernetz und der Flächennutzung zusammen. Die Gewässer entspringen in der Region, haben also keine langen Fließwege hinter sich. Sie durchfließen überwiegend landwirtschaftlich genutztes Gebiet. In diesem Zusammenhang sind Einträge von Stoffen, die die Wasserqualität beeinträchtigen können, möglich. Industrielle Nutzungen sind lediglich im Süden von Bad Driburg, in der Nähe des Hilgenbaches und weiter östlich, Richtung Herste, an der Aa anzutreffen. Seite 20 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: 4.4 Meteorologie Mit knapp 1100 mm Niederschlag im langjährigen Mittel (1961-1990) ist Bad Driburg, bedingt durch das Auftreten von Steigungsregen, relativ niederschlagsreich [14]. Die Messstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Bad Driburg wurde im Jahr 2003 aufgegeben. Zur Bewertung der Niederschlagsentwicklung im Untersuchungsgebiet in den letzten 20 Jahren wurden deswegen die Daten der nächstgelegenen Messstationen Dringenberg und Brakel hinzugezogen. In der rund 11 km entfernten Stadt Brakel liegt der langjährige Durchschnitt (1961-1990) um knapp 280 mm, im südlich von Bad Driburg gelegenen Dringenberg um etwa 130 mm niedriger als in Bad Driburg. Abbildung 4 zeigt die Lage der Messstationen. Für den Zeitraum 1993 bis 2002 liegen die Messwerte für alle drei Stationen des DWD vor. Zusätzlich wurden die Daten einer Wetterstation im Süden von Bad Driburg berücksichtigt, die privat betrieben wird [15]. Die Daten werden seit 1994 erhoben, der Vergleich mit den Messwerten des DWD für Bad Driburg für den Zeitraum bis 2003 zeigt eine sehr gute Übereinstimmung, so dass diese privat erhobenen Daten in die Bewertung einbezogen werden. Aus Abbildung 5 wird ersichtlich, dass die jährlichen Niederschlagswerte zwar auf unterschiedlichen Niveaus, aber parallel zueinander verlaufen. Abbildung 4: Lage der Wetterstationen Seite 21 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Seite 22 Im Zeitraum 1994 bis 2002 ist eine steigende Tendenz der jährlichen Niederschlagssummen zu verzeichnen. Für die Jahre 2003 bis 2013 ist eine Abnahme der Jahressummen der Niederschläge abzulesen. Über den gesamten Zeitraum hinweg ergibt sich aus den Daten ein leichter Trend zu abnehmenden Jahressummen. Lediglich in zwei Jahren wurde das Mittel der klimatologischen Referenzperiode (1961-1990) erreicht bzw. überschritten. Die Messstation Dringenberg, die im Jahr 2011 aufgegeben wurde, lässt mit einer durchschnittlichen Jahressumme von 967 mm Niederschlag im 30-jährigen Mittel 1961-1990 wie Bad Driburg den Einfluss von Steigungsregen erkennen. Hier ist für das Mittel der Jahresniederschläge der letzten sechs Jahre ebenfalls ein leichter Rückgang zu verzeichnen, der mit einer Differenz von 35 mm allerdings gering ist. Laut Aufzeichnungen der privat betreuten Wetterstation im Süden von Bad Driburg sind die Niederschläge der letzten 6 Jahre in Folge unterhalb des Mittelwertes geblieben. Eine signifikante Veränderung für den Raum Bad Driburg bzw. das gesamte Untersuchungsgebiet für die Niederschlagsentwicklung kann aus den vorliegenden Niederschlagsdaten nicht abgeleitet werden. Für den betrachteten Zeitraum über 20 Jahre gibt es allerdings eine Tendenz zu abnehmenden Jahresniederschlägen. Der Verlauf der Temperaturkurve [15] zeigt keine Auffälligkeiten. Jahreswerte des Niederschlags und der Temperatur Bad Driburg (192m) Bad Driburg Mittelwert 1961-1990 Dringenberg Mittelwert 1981-2010 Bad Driburg (privat) Brakel Mittelwert 1961-1990 Bad Driburg (privat) Jahresmitteltemperatur Dringenberg (270m) Brakel Mittelwert 1981-2010 Bad Driburg (privat) Jahreshöchsttemperatur Brakel (143m) Dringenberg Mittelwert 1961-1990 1600 30 1400 25 1200 Keine Daten Mai-Dez 2004 800 600 400 15 Temperatur [ C] Niederschlag [mm] 20 1000 10 5 200 0 0 1994 Abbildung 5: 4.5 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Grafische Darstellung der Jahresmitteltemperaturen und der Jahressummen der Niederschläge 1994-2013 Bodenkundliche Verhältnisse Aus festen oder lockeren Ausgangsgesteinen entwickeln sich unter dem Einfluss von Verwitterung und weiteren bodenbildenden Prozessen Böden, die nach ihrer unter- Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 schiedlichen Genese und Erscheinungsform in verschiedene Bodentypen untergliedert werden. Bei der Darstellung in Anlage 2.3 handelt es sich um einen Ausschnitt der digitalen Bodenkarte 1:50.000 (BK50), in der die verschiedenen, im weiteren Untersuchungsgebiet anzutreffenden Bodentypen dargestellt sind ([WMS3]). Vorherrschend sind terrestrische Böden3 aus dem Spektrum der Braunerden und Parabraunerden anzutreffen. Dies sind sandige bis lehmige, z.T. kalkhaltige, oft tiefgründige Böden, die sich unter humiden Klimabedingungen typischerweise auf Quarz- und Silikatgesteinen (Braunerden) bzw. auf Löß (Parabraunerden) entwickeln. Im Untersuchungsgebiet finden sich Braunerden auf unterschiedlichen Ausgangsgesteinen z.B. auf Ablagerungen des Oberen Buntsandsteins (Röt) und des Quartärs, aber auch auf Kalk- und Mergelsteinen von Muschelkalk und Keuper. Bedeutende Lößvorkommen unter Parabraunerden befinden sich z.B. östlich von Bad Driburg im Bereich von Ahlhausen sowie im störungsintensiven Bereich der nach Nord-West abbiegenden Osning-Achse ([18]). Des Weiteren haben sich Parabraunerden generell auf Gesteinen der Trias gebildet. Böden vom Typ Braunerde/Parabraunerde sind gekennzeichnet durch die Verlagerung von Tonmineralen in den Unterboden und die Freisetzung von Eisen (Verbraunung). Typisch ist eine mittlere Wasserdurchlässigkeit bei hohem Wasserspeichervermögen. Westlich des Driburger Talkessels sowie nördlich von Bad Hermannsborn haben sich auf Gesteinen des Oberen und Unteren Muschelkalks Rendzinen entwickelt. Bei diesem flachgründigen Bodentyp handelt es sich um sandige bis tonige Lehmböden, die häufig steinig, untergeordnet auch kalkhaltig sind und eine Vorstufe zur Braunerde darstellen. Sie weisen eine meist geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit bei geringem Wasserspeichervermögen auf. Vereinzelt, treten Pseudogley-Parabraunerden auf. Diese schluffigen Lehmböden aus Löß weisen eine geringe Wasserdurchlässigkeit auf und sind meistens in weitgespannten Talgebieten sowie in stark abgeflachten Hangfußlagen anzutreffen. Nordwestlich von Bad Hermannsborn sowie südlich von Bad Driburg bei Siebenstern sind Verbreitungsgebiete des Bodentyps Podsol, der sich typischerweise auf quarzreichen, grobkörnigen, konglomeratischen Ausgangsgesteinen des Mittleren Buntsandsteins entwickelt hat. Der überwiegende Bewuchs mit Nadelwald ist ebenfalls typisch für diesen sandigen, nährstoffarmen, sauren, gut wasserdurchlässigen Boden. Weitere Podsol-Vorkommen finden sich entlang der Randstufe zum Eggegebirge, dort überwiegend auf Sandsteinen der Unterkreide. Im Nordwesten des Untersuchungsgebietes sind verbreitet Pseudogleye auf Sand- und Tonsteinen des Keupers bzw. auf Tonsteinen des Lias anzutreffen. Zudem tritt untergeordnet Gley in den Auebereichen von Gewässerläufen als grundwasserbeeinflusster Bodentyp auf. 3 Zu den Terrestrischen Böden (Landböden) „gehören alle Böden außerhalb des Wirkungsbereichs eines Grundwassers (d.h. Grundwasserhochstand tiefer als 1 m)“ (SCHEFFER/SCHACHTSCHABEL: Lehrbuch der Bodenkunde. Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg 2010) -> Referenz in Literaturverzeichnis?? Seite 23 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Böden bieten aufgrund ihrer Filterwirkung einen gewissen Schutz tieferer Schichten bzw. des Grundwassers gegenüber Schadstoffen, die über die Luft oder mit dem Niederschlagswasser in den Boden gelangen können. Die flächige Darstellung der Gesamtfilterwirkung4 ist Teil der digitalen Bodenkarte ([WMS3] und in Abbildung 6 dargestellt. Für den überwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes wird die Filterwirkung als mittel bis hoch eingestuft. Die Bereiche mit geringer Gesamtfilterwirkung, also geringer Schutzwirkung des Bodens entsprechen dem Verbreitungsgebiet des Podsol (siehe Anlage 2.3). Abbildung 6: 4 Gesamtfilterwirkung des Bodens (BK50; [WMS3]) „Die Gesamtfilterwirkung des Bodens beschreibt seine mechanischen und physikochemischen Filtereigenschaften, aufgrund deren gelöste oder suspendierte Stoffe aus der durchströmenden Luft oder dem perkolierenden Wasser getrennt werden können. Sie wird für den 2-Meter-Raum aus der klassifizierten Luftkapazität und der klassifizierten Kationenaustauschkapazität abgeleitet.“ (GD NRW) Seite 24 Projekt 52521: 4.6 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Hydrogeologische Situation Die Heil- und Mineralwasserquellen im Bereich von Bad Driburg (Kernstadt) sind an die Gesteine des Oberen und Mittleren Buntsandsteins im Umfeld der Driburger Achse gebunden. Sie werden aus dem Mittleren Buntsandstein und teilweise aus Schichten des Oberen Buntsandsteins, die von einer undurchlässigen Ton- und Mergelsteinschicht des Oberen Buntsandsteins überlagert werden, gespeist. In den leicht gebogenen Schichtenfolgen der Sattelstrukturen an der Bad Driburger Achse sammelt sich das mineralisierte Wasser an, wo es aufgrund der Überlagerung mit gering durchlässigen Schichten des Oberen Buntsandsteins artesisch gespannt ist, oder an Störungen aufsteigt. Entlang solcher hydraulisch wirksamen Störungen kann das Mineralwasser auch in höher gelegene Horizonte des Oberen Buntsandsteins eindringen. So enthält das Wasser der flacheren Quellen Bestandteile aus härteren Lagen des Oberen Buntsandsteins oder es handelt sich um Mischwasser aus Oberem und Mittlerem Buntsandstein. Die tieferen Quellen (Wiesenquellen 2 und 3, Hauptquelle 2) fördern dagegen Wasser aus dem Mittleren Buntsandstein. Unklar ist, ob die Kohlendioxidgehalte der flacheren Mineralwasserquellen aus entsprechenden "Lagerstätten" innerhalb des Mittleren Buntsandsteins stammen. Der Sauerbrunnen des Heilquellengebietes Bad Hermannsborn schüttet, ebenfalls artesisch, aus dem Mittleren Buntsandstein in einem Bereich mit zahlreichen Störungen, die im Zusammenhang mit Faltungs- und Aufschiebungsprozessen im Verlauf der Osning-Achse stehen. Ein Einfluss durch zutretendes Wasser aus Schichten des Oberen Buntsandsteins, der bedingt durch tektonische Prozesse in unmittelbarer Nachbarschaft ansteht, ist möglich (siehe Abbildung 7). Abbildung 7: Hydrogeologische Position von Bad Hermannsborn (Michel & Nielsen 1977) (aus: [10]) Seite 25 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Die den Heilquellen zutretenden Grundwässer aus jüngeren Gesteinseinheiten sind nach TERBERGER [22] in erster Linie den Aquiferen des Unteren und Oberen Muschelkalks sowie des Unteren Keupers zuzurechnen [3]. Die engeren Einzugsgebiete der Bad Driburger Heilquellen und des Sauerbrunnens (Bad Hermannsborn) mit ihren Fließsystemen umfassen somit jeweils die präquartär an der Oberfläche anstehenden Gesteine des Mittleren und Oberen Buntsandsteins. Darüber hinaus sind die an der Erdoberfläche ausstreichenden Gesteinseinheiten des Unteren und Oberen Muschelkalks sowie des Unteren Keupers, dort, wo sie entlang von Störungen in hydraulischem Kontakt zum Mittleren Buntsandstein stehen, dem Einzugsgebiet zuzurechnen. Das CO2-reiche Wasser des Thermalwasserbrunnens ist an den Werra-Dolomit (z1) des Zechsteins gebunden. Die Kohlensäure stammt aus entgasenden basaltischen Magmen des Tertiärs, die in 2.000 bis 3.000 m Tiefe vorhanden sind. Sie wird im Werra Dolomit gespeichert und sammelt sich dort, wo aufgewölbte, undurchlässige Schichten des Zechsteins auflagern (Strukturfalle, siehe Abbildung 8). Abbildung 8 Entstehung von natürlichen Mineral- und Heilwässern (Michel 1994a) (aus: [10]) Der obere Grundwasserleiter (GWL) ist innerhalb des weiteren Untersuchungsgebietes überwiegend als Kluftgrundwasserleiter bzw. Karst-/Kluft-GWL einzustufen. Im Westen ist der Bereich des Eggegebirges (Teil der Paderborner Hochfläche) als KarstGrundwasserleiter ([WMS10], [WMS11] anzusprechen (siehe Abbildung 9). In den 70er Jahren durchgeführte Pumpversuche sprechen für hydraulische Verbindungen zwischen Oberem und Mittlerem Buntsandstein, welche sich auf die zu berücksichtigenden Heilquellen wie folgt auswirken ([3]): Seite 26 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 es bestehen mittlere hydraulische Wegsamkeiten zwischen den Wiesenquellen 1, 2 und 3, d. h. die einzelnen Heilquellen reagieren mit Verzögerung auf Veränderungen der Entnahmemenge aus einer der anderen Heilquellen es gibt schwache hydraulische Wegsamkeiten zwischen den Heilquellen CasparHeinrich-Quelle I und IV sowie zwischen Caspar-Heinrich-Quelle I und Wiesenquelle 3, die sich bei Entnahmen aus der einen andeutungsweise in der veränderten Schüttungsmenge aus der jeweils anderen Quelle widerspiegeln. Abbildung 9: Grundwasserkörper und Typisierung ([WMS10], [WMS11]) Nach unserem Kenntnisstand liegen für die Heilquellen keine Altersbestimmungen durch Isotopenuntersuchungen (z. B. Tritium, C14-Gehalte) vor ([3]). Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die für eine Neubemessung des Heilquellenschutzgebietes relevanten Gesteine, ihre hydraulischen Eigenschaften und die Zuordnung der Grundwasserstockwerke ([3], [17], [18], [20]): Seite 27 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Stratigraphische Einheit Quartär Mächtigkeit [m]* 0-15 Unterer Keuper (ku) 20-70 Oberer Muschelkalk (mo) 70 Mittlerer Muschelkalk (mm) Unterer Muschelkalk (mu) 60-80 Oberer Buntsandstein (so) 150 Mittlerer Buntsandstein (sm) 300 100 Unterer Buntsand- 300 stein (su) Zechstein 6-2 (z) 95 Zechstein 1 (z) > 150 Lithologie und hydrogeologische Einstufung Lockergesteine: Lößlehm, Gesteinsschutt, Fließerden mit unterschiedlicher Porendurchlässigkeit Ton-/Mergelstein, Sandstein, Dolomit, Kalkstein mit insgesamt mäßiger Trennfugendurchlässigkeit Tonige Mergel- und Kalksteine mit guter (mo1), zum Teil mäßiger (mo2) Trennfugendurchlässigkeit Mergel, wenig Kalkstein, Gips mit geringer Trennfugendurchlässigkeit Kalkstein mit Mergelzwischenlagen mit guter, zum Teil geringer Trennfugendurchlässigkeit (Quellhorizont) Vorwiegend tonig ausgebildeten Gesteine, Einschaltung von harten Tonmergelsteinlagen) geringer Trennfugendurchlässigkeit (Wasserstauer), in den Tonmergelsteinlagen mäßige Trennfugendurchlässigkeit Überwiegend Sandsteine, z. T. Tonund Tonmergelsteine) mit guter Trennfugen- und z. T. auch Porendurchlässigkeit Überwiegend tonig bzw. schluffig ausgebildete Gesteine mit geringer Trennfugendurchlässigkeit Ton-, Schluff-, Feinsandstein (z6z4),Anhydrit, Gips, Kalk- Dolomitstein (z3), Anhydrit, Dolomitstein (z2) Werra-Folge: Kalk- und Dolomitsteine des Werra-Dolomits und des Zechstein-Kalkes mit guter Trennfugendurchlässigkeit Grundwasserstockwerke* Grundwasserstockwerk I: Kalk- und Mergelsteine des mu mit gering mineralisiertem Grundwasser Grundwasserstockwerk II: Sandsteine des sm, z.T. auch Gesteine des so. Stark mineralisiertes Sulfat-HydrogencarbonatWasser (Ca-Mg bis CaNa), freies Kohlendioxid (z.T. mehr als 1.000 mg/l). Örtlich Austritt entlang wasserwegsamer (hydraulisch aktiver) Störungszonen an die Erdoberfläche. Grundwasserstockwerk III: (Tiefstes Grundwasserstockwerk im Raum Bad Driburg.) Stark klüftige Kalk- und Dolomitsteine. Diese Schichten führen ein sehr stark CO2-haltiges (> 10 g/l) Thermalwasser * nach HEUSER, [17] Tabelle 9: Seite 28 Übersicht über die für die Neubemessung des Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg - Bad Hermannsborn relevanten Gesteine sowie Zuordnung der Grundwasserstockwerke Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Die Fließwege des Grundwassers verlaufen jedoch nicht strikt innerhalb von gut wasserdurchlässigen Einheiten (Grundwasserstockwerken), sondern können sowohl gut als auch gering durchlässige Gesteinsschichten durchqueren (Porendurchlässigkeit). Die Bewegung des Grundwassers wird dabei auch vom gravitativen Potential und dem Druckpotential bestimmt (WEYER [34], KARRENBERG [35]). TERBERGER [22] unterscheidet anhand der in den unterschiedlichen Gesteinseinheiten vorhandenen Lösungsangebote folgende Grundwasserzonen: Grundwasserzone 1: Grundwasserzone 2: Grundwasserzone 3: Grundwasserzone 4: Grundwasserzone 5: Grundwasserzone 6: quartäre Ablagerungen mit Ca, HCO3 Oberer Buntsandstein mit Cl, Na, Ca, SO4 Mittlerer Buntsandstein bis Unterer Buntsandstein mit Na, Mg, Fe, SO4 Zechstein, mit Cl, Na, Ca, HCO3, Fe, Mg, SO4 Unterer Muschelkalk mit Ca, HCO3 Unterer Keuper mit Cl, Ca, HCO3, SO4 In Abbildung 10 ist die Charakterisierung der Deckschichten hinsichtlich ihrer Schutzwirkung für das Grundwasser des oberen, zusammenhängenden Grundwasserleiters gegenüber Schadstoffeinträgen dargestellt. Die generelle Bearbeitung dieses Themas erfolgte seitens der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands (SGD) im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Die großflächig als günstig bewertete Schutzfunktion der grundwasserüberdeckenden Schichten im Bereich des Bad Driburger Talkessels und westlich, im Bereich der Osning-Achse, decken sich mit den Gebieten, in denen Schichten des Oberen Buntsandsteins, teilweise mit quartären Ablagerungen überdeckt, anstehen. Im Nordosten des Untersuchungsgebietes geht die gute Schutzfunktion mit mächtigen Lößablagerungen einher. Im Nordwesten, im Verlauf der umbiegenden Osning-Achse, ist die günstige Schutzfunktion den Schichten des Jura zuzuordnen. Gebiete mit mittlerer Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung sind meist an weitere Lößvorkommen (in höheren Lagen) und an Schichten des Mittleren Muschelkalks gebunden. Darüber hinaus überwiegen innerhalb des Untersuchungsgebietes Flächenanteile mit ungünstigem Schutzpotential. Seite 29 Projekt 52521: Abbildung 10: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung (HÜK200 [WMS10]) 4.6.1 Erdfälle Als Erdfälle bezeichnet man plötzliche Einstürze des Untergrundes. Es handelt sich um eine Karsterscheinung, die dort entstehen kann, wo karbonatisches Gestein ansteht, in dem kohlendioxidreiches Grundwasser durch Lösungsprozesse entsprechende Wasserwegsamkeiten geschaffen hat. Im Hinblick auf die Festlegung des Heilquellenschutzgebietes ist das Vorhandensein von Erdfällen von Relevanz, da hier ein unmittelbarer hydraulischer Kontakt von der Oberfläche zu tieferliegenden Gesteinseinheiten besteht. Das Schutzpotential der zwischenlagernden Schichten vor unmittelbaren Einträgen in den Grundwasserleiter ist an diesen Stellen unterbrochen. Folgende Hinweise auf einzelne Erdfälle wurden in unserem Gutachten von 1994 ([3]) aufgeführt: Zwischen Reelsen und Alhausen am Osthang des Kronenrückens befinden sich zwei Erdfälle, wovon einer verfüllt und überbaut ist nordwestlich der Ortschaft Schmechten, südlich des Holsterberges, befinden sich zwei Erdfälle. Außerdem geht aus den Akten hervor, dass sich auch östlich von Schmechten noch ein weiterer Erdfall befinden muss Seite 30 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 ein weiterer Erdfall im Südosten von Bad Driburg Aschenberg im Bereich des Klusenberges ist auf der DGK5 ([WMS2]) verzeichnet. 4.6.2 Grundwasserneubildung Zur Darstellung der flächendifferenzierten Grundwasserneubildung im langjährigen Mittel werden Daten des GROWA-Modells („Großräumiges Wasserhaushaltsmodell“, mGROWA, LANUV NRW, [13]) verwendet, das den Wasserhaushalt für den dreißigjährigen Zeitraum von 1971 bis 2000 abbildet5 ([28], [29]). In dem Modell wurden Kenndaten zu Topografie, Klima, Boden und Geologie/Hydrogeologie berücksichtigt. Die Regionalisierung der Neubildungsraten erfolgte auf der Basis von Bodenbedeckung und Landnutzung bei einer Rastergröße von 100 x 100 m. Aus den Einzelwerten lassen sich auf ein definiertes Gebiet bezogen die mittlere Grundwasserneubildung in mm/a und das Grundwasserdargebot in m³/a rechnerisch ableiten. Eine entsprechende, auf das vorzuschlagende Heilquellenschutzgebiet bezogene Berechnung erfolgt in Kapitel 9.3.2. Zu erkennen ist, dass die mittlere Grundwasserneubildung im Westen des Untersuchungsgebiets, im Bereich der Eggegebirges, insgesamt höhere Werte aufweist, als im übrigen Gebiet. Im Bereich des Bad Driburger Talkessels und der Osning-Achse ist das Muster der Grundwasserneubildung inhomogen. Im zentralen Teil des Bad Driburger Talkessels, dort wo sich die Heilquellen befinden, und im Bereich der OsningAchse, östlich von Alhausen, erreichen die Werten Neubildungsraten bis zu 600 mm/a. Im Bereich Bad Herrmannsborn sind höhere Grundwasserneubildungsraten häufig, wie auch im Fall des Sauerbrunnens, an Schichtwechsel und / oder Störungslinien gebunden. 5 Das GROWA Modell liegt auch für die Refrenzperiode 1961-1990 vor. Gemäß dem Deutschen Wetterdienst (dwd) ist der Referenzzeitraum „grundsätzlich die jeweils gültige von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) festgesetzte Normalperiode, z. Zt. 1961-1990. Alle 30 Jahre beginnt eine neue Normalperiode“ (aus: www.dwd.de). Dennoch wird sich im vorliegenden Gutachten auf das mGROWA Modell für den Zeitraum 1971-2000 bezogen, weil diese Daten auf weiterentwickelten Berechnungsverfahren beruhen. Seite 31 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Abbildung 11: Die Grundwasserneubildungsrate im Untersuchungsgebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn nach mGROWA (Großräumiges Wasserhaushaltsmodell) des Landes NRW für den Zeitraum 1971-2000 4.6.3 Grundwassermessstellen Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes befinden sich einige Grundwassermessstellen, deren Lage aus der Abbildung 12 zu entnehmen ist ([13]). Die Messstellen wurden im Zusammenhang mit geplanten oder festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten zur Grundwasserüberwachung abgeteuft und erreichen Endtiefen zwischen rund 18 und 208 m. Geologisch wird in den Messstellen, mit einer Ausnahme (Endhorizont = Jura), als unterste Schicht eine Einheit des Muschelkalks aufgeschlossen6. Für einen Teil dieser Messstellen gibt es Abstichswerte (Standrohrspiegelhöhen des Grundwassers) für unterschiedliche Zeitspannen zwischen 1993 (Brunnen Merlsheim) und 2014 (Brunnen Poembsen). Die Ganglinien der Abstichswerte eignen sich deshalb 6 Die Bohrdaten stammen aus dem reduzierten Stammdatensatz der Bohrdatenbank DABO des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen, GDNRW, zur Verfügung gestellt per email am 24.04.2014. Seite 32 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 nur begrenzt für eine Bewertung hinsichtlich langfristiger Veränderungen. Innerhalb der Zeitspannen, für die Grundwasserstände vorliegen, weisen die Werte fast aller Messstellen eine ganz leicht sinkende Tendenz auf. Die einzige Ausnahme mit gleichbleibenden Grundwasserständen ist die GWM 3 Pömbsen. Die graphische Darstellung der Grundwasserganglinien erfolgt in Abbildung 13. Abbildung 12: Lage der Grundwassermessstellen Seite 33 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Seite 34 Grundwasserganglinien ausgewählter Grundwassermessstellen 290,00 280,00 270,00 260,00 Grundwasserstand [m NN] 250,00 240,00 230,00 220,00 210,00 200,00 190,00 180,00 170,00 160,00 Poembsen Linear (B2 Weissenborn ) ) ) Linear (BR Reelsen ) B2 Weissenborn Poembsen ) Linear (B1 Weissenborn Linear (3 Poembsen ) Linear (B3 Weissenborn Grundwasserganglinien ausgewählter Messstellen 5 Hydrochemische Verhältnisse 5.1 Überblick Für die Betrachtung der hydrochemischen Verhältnisse wurden die von den Betreibern zur Verfügung gestellten Analysen (kleine Heilwasseranalysen, Kontrollanalysen, bakteriologische Untersuchungen), wenn möglich der letzten 40 Jahre, ausgewertet und graphisch dargestellt. Die Heilquellen werden gegliedert nach den einzelnen Betreibern abgehandelt. Tabelle 10 gibt eine Übersicht über die für die Auswertung zur Verfügung stehenden Daten. ) ) Jan 14 Mai 13 Herste Sep 13 Jan 13 Mai 12 He3 B3 Weissenborn Sep 12 Jan 12 Mai 11 Sep 11 Jan 11 Mai 10 Sep 10 Jan 10 Mai 09 Sep 09 Jan 09 Mai 08 3 Poembsen Linear (2 Linear (BR Erpentrup Sep 08 Jan 08 Mai 07 Sep 07 Jan 07 Mai 06 BR Siebenstern Herste Sep 06 Jan 06 Mai 05 Sep 05 Jan 05 Mai 04 Jan 04 Sep 04 Poembsen B1 Weissenborn BR Reelsen Abbildung 13: Mai 03 2 BR Erpentrup Linear (He3 Sep 03 Jan 03 Mai 02 Sep 02 Jan 02 Mai 01 Sep 01 Jan 01 Mai 00 1 Sep 00 Jan 00 150,00 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Bezeichnung Quelle Turnus Fehlende Analysen Caspar-Heinrich-Quelle I Beprobungszeitraum 1977-2012 meist jährl. Caspar-Heinrich-Quelle IV 1974-2012 jährl. Hauptquelle 1 1970-1997 Hauptquelle 2 1970-2013 Wiesenquelle 1 1972-2004 Wiesenquelle 2 1974-2013 Wiesenquelle 3 1974-2013 Thermalwasserbrunnen (Driburg Therme) Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) 1988, 2005-2013 1980-2010 jährl., ab 1992 auch häufiger jährl., ab 1991 halbjährl. jährl., ab 1991 halbjährl. jährl., ab 1991 halbjährl. jährl., ab 1991 halbjährl. jährl. 1979, 1986, 1992, 1993, 1999, 2001, 2007, 2009, 2010, 2013 1975, 1976, 1986, 1990, 1992, 1993, 1999, 2001, 2007, 2009, 2010, 2013 1998-2013 Tabelle 10: jährl. 2003 1985-1987, 2002 2006 1999-2004 1987, 1997, 2000, 2001 Monitoring-Zeiträume und –Turnus der aktuell genutzten Heilquellen im Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg Die Ganglinien von Vor-Ort-Parametern und Ionenkonzentrationen der Heilwässer können der Anlage 4 entnommen werden. Da die vorhandenen Analysen in vielen Fällen in ihrem Parameterumfang nicht alle Hauptanionen und -kationen beinhalten, sind die Darstellungen diesbezüglich teilweise lückenhaft. Wurden die Hydrogenkarbonatgehalte in der Analyse nicht ausgewiesen, aber der m-Wert angegeben, so wurde der Hydrogenkarbonatgehalt berechnet. Der Mineralwassertyp wurde nach den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ (2005; [33]) bestimmt. Danach erfolgt die Einteilung und Benennung unter Zugrundelegung der Äquivalentprozente. Für die Artbezeichnung werden alle Ionen herangezogen, deren Gehalte mehr als 20 Äquivalentprozente betragen. Wird diese 20-ÄquivalentprozentGrenze nicht erreicht, und sind jedoch die Ionen medizinisch besonders wirksam, so wird die Artbezeichnung durch solche Ionen adjektivisch ergänzt, z. B.: eisenhaltig >= 20 mg/kg Eisen Säuerling >= 1.000 mg/kg freies Kohlendioxid. Nach Aussagen der Untersuchungslabore (HBI Bielefeld, Untersuchungsamt Paderborn) werden die Wasserprobenahmen für die bakteriologischen Untersuchungen gemäß den Probenahmevorschriften (abgeflammter Probenahmehahn, steriles Gefäß etc.) durchgeführt. Nach Auskunft der o.g. Untersuchungslabore sind bakteriologische Befunde (KBE) < 20 (in 1 ml) als unauffällig zu bezeichnen. Eventuelle Keimeinträge sind bei Speicherbehältern, den vorhandenen Installationen und Ventilen sowie bei Seite 35 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Reinigungsarbeiten denkbar. In den folgenden Kapiteln sind nur dann bakteriologische Untersuchungen aufgeführt, wenn ein Befund festgestellt wurde. 5.2 Chemismus der einzelnen Heilquellen 5.2.1 Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) 5.2.1.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen Der Sauerbrunnen Bad Hermannsborn schüttet aus dem Mittleren Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für den Zeitraum 1980-2010 vor. Für die Jahre 1987, 1997, 2000 und 2001 sind keine Analysen vorhanden. Die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium wurden seit 1988 untersucht. Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dem Brunnen um ein Grundwasser vom Typ: Ca-HCO3-(Cl)-Säuerling. Der Sauerbrunnen zeigt ab ca. 1998 eine Änderung der Wasserbeschaffenheit. So nehmen die Konzentrationen von Hydrogenkarbonat und Calcium ab (von ca. 420 auf ca. 250 mg/l bzw. von ca. 140 auf ca. 100 mg/l). Natrium und Chlorid lassen ab ca. 2002 abnehmende Trends erkennen (von ca. 40 auf 30 mg/l bzw. von 75 auf 49 mg/l). Auch die elektrische Leitfähigkeit verringert sich entsprechend von ca. 700 auf 409 µS/cm. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 11 zusammengefasst. Parameter Temperatur (°C) pH el. Leitfähigkeit (µS/cm) Sulfat (mg/l) H’karbonat (mg/l) Wertespanne (Mittelwert) 6,0-17,0 (11,8) 5,0-5,7 (5,3) 409-914 (718) Abnahme von 914 auf 409 µS/cm zwischen 1996 und 2010. 12-60 (32) Chlorid (mg/l) 2392 (56) Nitrat (mg/l) Eisen (mg/l) Natrium (mg/l) 2,0-20,0 (7,7) 0,01-0,8 (0,1) 17-41 (30) Kalium (mg/l) Calcium (mg/l) 3,1-6,2 (5,0) 56-138 (110) Magnesium (mg/l) Gesamthärte (°dH) 8,1-12,8 (10,5) 12-22 (19) Tabelle 11: Bemerkung Abnahme von ca. 420 auf ca. 250 mg/l zwischen 1998 und 2010. Abnahme von 75 auf ca. 49 mg/l zwischen 2002 und 2010. Leichte Abnahme von ca. 40 auf ca. 30 mg/l zwischen 2002 und 2010. Abnahme von ca. 140 auf 100 mg/l zwischen 1998 und 2010. Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter im Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, zwischen 1980 und 2010 Seite 36 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Die Änderungen in der Wasserbeschaffenheit des Sauerbrunnens führen nicht zur Notwendigkeit einer Neuklassifizierung nach den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ (2005, [33]). Die Abnahme der Konzentrationen von Hydrogenkarbonat, Calcium, Chlorid und Natrium lässt auf eine „Verdünnung“ des Mineralwassers durch geringer salinare Wässer schließen, so dass die Wasserbeschaffenheit sich insgesamt auf ein für jüngere, oberflächennahe Grundwässer typisches Niveau hin bewegt. Die Gehalte von beispielsweise Hydrogenkarbonat und Calcium lagen bereits zu Beginn des Monitorings deutlich unterhalb der Konzentrationen anderer aus dem Mittleren Buntsandstein schüttenden Quellen (z.B. Hauptquelle 2, Wiesenquelle 2 und 3), so dass möglicherweise schon seit dieser Zeit ein Mischwasser aus der Quelle schüttet. Die seit ca. 1998 beobachtete Entwicklung weist darauf hin, dass ein verstärkter Zustrom oberflächennah gebildeter, jüngerer Grundwässer stattfindet. Eine Altersbestimmung des Grundwassers könnte hierüber Aufschluss geben, liegt derzeit aber nicht vor. 5.2.1.2 Bakteriologische Untersuchungen Im betrachteten Zeitraum von September 1984 bis Februar 1994 zeigten die bakteriologischen Untersuchungen keine Befunde. 5.2.2 Thermalwasserbrunnen 5.2.2.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen Der Bad Driburger Thermalwasserbrunnen schüttet aus dem Unteren Zechstein (Werra-Dolomit und Werra-Zechsteinkalke). Vollständige hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1988 und 2005-2013 vor. Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei diesem Brunnen um ein Grundwasser vom Typ: Na-Ca-Cl-SO4-Säuerling. Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes ändert sich die Rohwasserbeschaffenheit im Thermalbrunnen nur geringfügig. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 12 zusammengefasst. Parameter Temperatur (°C) pH el. Leitfähigkeit (µS/cm) Sulfat (mg/l) H’karbonat (mg/l) Chlorid (mg/l) Nitrat (mg/l) Eisen (mg/l) Wertespanne (Mittelwert) 19,1-28,7 (21,6) 6,0-6,3 (6,1) 12000-12900 (12633) 2050-2420 (2195) 1648-1845 (1689) 2900-3250 (3169) 0,3-1,0 (0,9) 2,1-4,7 (3,4) Bemerkung Seite 37 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Parameter Natrium (mg/l) Kalium (mg/l) Calcium (mg/l) Magnesium (mg/l) Gesamthärte (°dH) Tabelle 12: Wertespanne (Mittelwert) 1770-2360 (2180) 30,2-44,1 (39,4) 965-1160 (1085) 131-158 (147) 165-193 (185) Bemerkung Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter im Thermalwasserbrunnen Bad Driburg zwischen 1988 und 2013 Im Thermalwasserbrunnen liegen die Fluorid-Werte zwischen 2,0 und 5,0 mg/l (Mittelwert 2,7), so dass hier von einer fluoridhaltigen Therme gesprochen werden kann. Der Grenzwert für die Berücksichtigung bei der Benennung liegt bei 1 mg/l ([10]). Die Konzentrationen von Fluorid in den übrigen Quellen betragen zumeist < 0,5 mg/l, so dass sie für die Kennzeichnung keine Rolle spielen. Für die elektrische Leitfähigkeit wurde bei der ersten Analyse vom September 1988 ein um den Faktor 10 geringerer Wert verzeichnet, als in den späteren Analysen. Da es sich hierbei vermutlich um einen Umrechnungsfehler handelt und keine weiteren Unterschiede in der Wasserbeschaffenheit auftraten, wurde dieser Wert aus der Betrachtung herausgenommen. Insgesamt weist der Thermalbrunnen vergleichsweise hohe Leitfähigkeiten und Konzentrationen der meisten Anionen und Kationen auf, entsprechend der hoch salinaren Wässer des Unteren Zechsteins, aus denen die Quelle schüttet. Der Thermalbrunnen zeigt keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen. 5.2.2.2 Bakteriologische Untersuchungen Die mikrobiologische Beschaffenheit des Thermalwassers ist bezüglich der Probenentnahme im November 1988 einwandfrei. 5.2.3 Caspar-Heinrich-Quelle I 5.2.3.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen Die Caspar-Heinrich-Quelle I schüttet aus dem Oberen Buntsandstein. Weitgehend vollständige hydrochemische Analysen liegen insgesamt für die Jahre 1977 bis 2012 vor. Allerdings gibt es innerhalb dieses Zeitraums größere Datenlücken (Tabelle 10). Die Kationen Calcium und Magnesium wurden 1977-78 und seit 1982 untersucht, Natrium und Kalium wurden 1977-78 und seit 1991 gemessen. Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein Grundwasser vom Typ: Ca-Mg-HCO3-Säuerling. Seite 38 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Über den betrachteten Zeitraum zeigt die Caspar-Heinrich-Quelle I deutliche Änderungen in den Parametern Temperatur, Hydrogenkarbonat, Calcium, Chlorid (und Natrium). Während Hydrogenkarbonat und Calcium seit ca. 1985 bzw. 1994 abnehmen, nimmt die Konzentration von Chlorid seit Beginn des Monitorings deutlich zu. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 13 zusammengefasst. Parameter Temperatur (°C) Wertespanne (Mittelwert) 9,1-19,6 (13,0) pH el. Leitfähigkeit (µS/cm) Sulfat (mg/l) H’karbonat (mg/l) 5,9-6,5 (6,0) 1060-1690 (1390) Chlorid (mg/l) 24-79 (50) Nitrat (mg/l) Eisen (mg/l) Natrium (mg/l) Kalium (mg/l) Calcium (mg/l) 11,0-22,4 (16,3) 0,1-0,2 (0,2) 20-28 (24) 1,8-3,4 (2,3) 142-276 (216) Magnesium (mg/l) Gesamthärte (°dH) 41-91 (67) 29-58 (46) Tabelle 13: 34,0-111,9 (68,1) 525-1140 (878) Bemerkung stetige Zunahme von 10 auf ca. 15°C zwischen 1975 und 2012 Leichte Zunahme von 5.9 auf 6.5 Leichte Abnahme von ca. 1600 aud ca. 1100 µS/cm zwischen 1991 und 2006. Abnahme von 1098 auf 525 mg/l zwischen 1985 und 2012 Zunahme von 24 auf 79 mg/l zwischen 1977 und 2012 (Zunahme von 20 auf 27.5 mg/l) Abnahme von 268 auf 142 mg/l zwischen 1988 und 2012. Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der CasparHeinrich-Quelle I zwischen 1977 und 2012 Die, wenn auch geringe, Zunahme der Temperatur des Wassers sowie der Chloridund Natrium-Konzentrationen weisen auf Zutritte tiefer gelegener Grundwässer hin. Die Grundwasserzonen, klassifiziert nach TERBERGER ([22]), zeigen, dass eine Zunahme von Chlorid und Natrium durch Wässer aus dem Zechstein verursacht werden kann. Die gleichzeitige Abnahme der Hydrogenkarbonat- und Calcium-Konzentrationen wiederum lässt auf den Zutritt oberflächennah gebildeter bzw. neubildungsbeeinflusster Wässer schließen. Trotz der deutlichen Zunahme der Chlorid-Konzentration bleibt der prozentuale Äquivalentanteil von Chlorid unter 20 % (18,8 % in der Probe vom Oktober 12), so dass sich in der Bezeichnung der Quelle nach [33] keine Änderung ergibt. Steigen die ChloridKonzentrationen auf mind. 85 mg/l an, muss die Quelle jedoch neu klassifiziert werden. Die Caspar-Heinrich-Quelle I zeigt neben den oben beschriebenen Entwicklungen keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen. Seite 39 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: 5.2.3.2 Bakteriologische Untersuchungen Im betrachteten Zeitraum von Juni 78 bis Juni 91 standen insgesamt 13 Analysen zur Verfügung, wobei nur die Analysen von Juni 78 und Juni /91 eine mikrobiologische Untersuchung beinhalten. Diese Untersuchungsergebnisse zeigen keine Befunde. 5.2.4 Caspar-Heinrich-Quelle IV 5.2.4.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen Die Caspar-Heinrich-Quelle IV schüttet aus dem Oberen Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen insgesamt für die Jahre 1974 bis 2012 vor. Allerdings gibt es innerhalb dieses Zeitraums größere Datenlücken (Tabelle 14). Die Kationen Calcium und Magnesium wurden 1974 und seit 1982 untersucht, Natrium und Kalium wurden 1974 und seit 1991 gemessen. Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein Grundwasser vom Typ: Ca-Mg-HCO3-Säuerling. Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes treten in der Caspar-Heinrich-Quelle IV nur geringe Änderungen auf. So nimmt die Konzentration von Chlorid seit Beginn der Messungen leicht zu, während die Natrium-Gehalte leicht abnehmen. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 14 zusammengefasst. Parameter Temperatur (°C) pH el. Leitfähigkeit (µS/cm) Sulfat (mg/l) H’karbonat (mg/l) Chlorid (mg/l) Nitrat (mg/l) Eisen (mg/l) Natrium (mg/l) Kalium (mg/l) Calcium (mg/l) Magnesium (mg/l) Gesamthärte (°dH) Tabelle 14: Wertespanne (Mittelwert) 9,0-15,6 (11,1) 6,0-6,2 (6,1) 1390-1877 (1674) 53-159 (82) 992-1198 (1120) 21-46 (39) 5,0-12,0 (8,8) 0,04-4,4 (1,7) 25-37 (29) Bemerkung Leichte Abnahme von 37 auf 25 mg/l zwischen 1974 und 2002 2,4-3,9 (3,4) 244-312 (287) 57-87 (72) 47-62 (57) Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der CasparHeinrich-Quelle IV zwischen 1974 und 2012 Die Eisen-Konzentrationen wurden nur in den Proben vom April 74, Juni 91 und August 98 bestimmt und schwanken hier innerhalb eines vergleichsweise niedrigen Wertebe- Seite 40 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 reiches, so dass kein Trend abzulesen ist. Auch Mangan wurde nur in diesen Proben gemessen, zeigt jedoch einen leicht abnehmenden Trend. Die in der Probe vom April 74 gemessene Chlorid-Konzentration liegt mit 21 mg/l deutlich unterhalb der seit Juni 91 gemessenen Werte. Ein hieraus möglicherweise ableitbarer Konzentrationsanstieg wurde in den folgenden Proben nicht weiter bestätigt. Es handelt sich insgesamt um einen vergleichsweise geringen Konzentrationsbereich, der dem anderer, aus dem Oberen Buntsandstein fördernden Quellen entspricht, bzw. darunter liegt (z.B. Hauptquelle 1, Wiesenquelle 1). Somit ist ein Neubildungseinfluss oder ein Zustrom von Wässern aus anderen Stockwerken nicht wahrscheinlich. Die Caspar-Heinrich-Quelle IV zeigt keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen. 5.2.4.2 Bakteriologische Untersuchungen Im betrachteten Zeitraum von April 80 bis Juni 91 liegt von der Probe von Juni 91 eine mikrobiologische Untersuchung vor. Das Ergebnis zeigt keine Befunde. 5.2.5 Hauptquelle 1 5.2.5.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen Die Hauptquelle 1 schüttet aus dem Oberen Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1970 bis 1997 vor. Die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium wurden zwischen 1993 und 1997 untersucht. Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich um ein Grundwasser vom Typ: Ca-SO4-HCO3-Säuerling. Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes zeigen sich für die meisten der untersuchten Parameter keine deutlichen Änderungen. Allerdings nahmen die Konzentrationen von Natrium und Calcium im untersuchten Zeitraum (1993-1997) deutlich zu. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 15 zusammengefasst. Parameter Temperatur (°C) pH el. Leitfähigkeit (µS/cm) Sulfat (mg/l) H’karbonat (mg/l) Chlorid (mg/l) Nitrat (mg/l) Eisen (mg/l) Natrium (mg/l) Wertespanne (Mittelwert) 10,1-14,0 (11,6) 5,6-6,3 (5,9) 2690-4658 (3237) 886-1617 (1356) 799-1153 (1063) 29-117 (54) < 1-2,0* 5,0-23,5 (16,6) 90-119 (107) Bemerkung Leichte Zunahme von 989 auf 1123 zwischen 1985 und 1997 Zunahme von 90 auf 119 mg/l zwischen Seite 41 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Parameter Wertespanne (Mittelwert) Kalium (mg/l) Calcium (mg/l) 5,2-12,0 (7,1) 520-698 (616) Magnesium (mg/l) Gesamthärte (°dH) 93-144 (118) 94-132 (117) Bemerkung 1993 und 1997. Zunahme von 520 auf 689 mg/l zwischen 1993 und 1997 (* kein Mittelwert bestimmbar, da Konzentrationen teilweise unterhalb der Bestimmungsgrenze.) Tabelle 15: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Hauptquelle 1 zwischen 1970 und 1997 Die Zunahme der Konzentrationen von Hydrogenkarbonat, Calcium und Natrium ist ein Hinweis auf den Zutritt von Wässern aus tieferen Schichten. Da die ChloridKonzentration nicht ansteigt, ist ein Zutritt von Wasser aus dem Zechstein nicht wahrscheinlich. Die Klassifizierung der Grundwasserzonen nach TERBERGER ([22]) lässt vielmehr einen Zutritt aus dem Unteren Muschelkalk vermuten, dessen Wässer vornehmlich durch Calcium und Hydrogenkarbonat als Hauptbestandteile gekennzeichnet sind. Die Konzentrationen von Natrium und Calcium liegen im Bereich der ebenfalls aus dem Oberen Buntsandstein schüttenden Wiesenquelle 1. Die Änderungen in der Wasserbeschaffenheit der Hauptquelle 1 führen nicht zur Notwendigkeit einer Neuklassifizierung nach [33]. Die Hauptquelle 1 zeigt neben den oben beschriebenen Entwicklungen keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen. 5.2.5.2 Bakteriologische Untersuchungen Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die vorliegenden bakteriologischen Untersuchungen keine Befunde. 5.2.6 Hauptquelle 2 5.2.6.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen Die Hauptquelle 2 schüttet aus dem Mittleren Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1972 bis 2004 vor. Für das Jahr 2003 sind keine Daten vorhanden. Die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium wurden seit 1993 untersucht. Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein Grundwasser vom Typ: Ca-SO4-HCO3-Säuerling. Die Hauptquelle 2 zeigt über den gesamten Monitoring-Zeitraum eine stabile Grundwasserzusammensetzung. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 16 zusammengefasst. Seite 42 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Parameter Temperatur (°C) pH el. Leitfähigkeit (µS/cm) Sulfat (mg/l) H’karbonat (mg/l) Chlorid (mg/l) Nitrat (mg/l) Eisen (mg/l) Natrium (mg/l) Kalium (mg/l) Calcium (mg/l) Magnesium (mg/l) Gesamthärte (°dH) Wertespanne (Mittelwert) 8,7-13,3 (11,3) 5,6-6,6 (6,0) 2620-4172 (3280) Bemerkung Leichte Zunahme von 2858 auf 3360 µS/cm zwischen 1984 und 1993 1148-1617 (1391) 836-1147 (1068) 8-71 (33) < 1-20* 4,0-23,0 (15,9) 96-137 (118) 4,5-8,8 (6,3) 598-734 (650) 81-153 (107) 97-139 (116) (* kein Mittelwert bestimmbar, da Konzentrationen teilweise unterhalb der Bestimmungsgrenze.) Tabelle 16: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Hauptquelle 2 zwischen 1972 und 2004 Für den Zeitraum August 84 bis November 93 wurde ein geringer Anstieg der elektrischen Leitfähigkeit beobachtet, welcher sich jedoch im weiteren Verlauf des Monitorings nicht fortgesetzt hat. Insgesamt schwankt die elektrische Leitfähigkeit über einen weiten Bereich von ca. 2700-3700 µS/cm. Die Hauptquelle 2 weist mit im Mittel 16 mg/l vergleichsweise hohe Eisenkonzentrationen auf. Die Quelle wird jedoch erst ab 20 mg/kg als „eisenhaltig“ klassifiziert, so dass sich diese Auffälligkeit in der Bezeichnung hier nicht zeigt. In der Analyse vom Juli 91 sind die Chlorid-Gehalte mit 8,2 mg/l und die Sulfat-Gehalte mit 0,04 mg/l auffällig niedrig und passen nicht in den üblichen Schwankungsbereich. Da es sich vermutlich um einen Analysen- oder Übertragungsfehler handelt, wurde diese Analyse nicht dargestellt. Die Hauptquelle 2 zeigt neben den oben beschriebenen Entwicklungen keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen. 5.2.6.2 Bakteriologische Untersuchungen Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die bakteriologischen Untersuchungen folgende Befunde (Tabelle 17): Datum Jul-91 Tabelle 17: Parameter KBE in Agar 20 Befund øC 4 (in 1 ml) Bakteriologische Untersuchungen der Hauptquelle 2 (KBE = Kolonien-bildende-Einheiten) Seite 43 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 5.2.7 Wiesenquelle 1 5.2.7.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen Die Wiesenquelle 1 schüttet aus dem Oberen Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1972 bis 2004 vor. Für die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium liegen 1978 sowie ab 1991 Analysen vor. Für die Jahre 1985-87 und 2002 sind keine hydrochemischen Daten vorhanden. Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein Grundwasser vom Typ: (eisenhaltiger) Ca-SO4-HCO3-Säuerling. Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes treten in der Wiesenquelle 1 keine deutlichen Änderungen der Rohwasserbeschaffenheit auf. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 18 zusammengefasst. Parameter Temperatur (°C) pH el. Leitfähigkeit (µS/cm) Sulfat (mg/l) H’karbonat (mg/l) Chlorid (mg/l) Nitrat (mg/l) Eisen (mg/l) Natrium (mg/l) Kalium (mg/l) Calcium (mg/l) Magnesium (mg/l) Gesamthärte (°dH) Wertespanne (Mittelwert) 6,6-14,0 (10,4) 5,6-6,4 (6,0) 2900-4577 (3609) 1037-1577 (1329) 1153-1477 (1393) 85-139 (108) 0,3-12,0 (2,02) 9,8-32,0 (21,6) 99-130 (118) 4,2-7,7 (5,8) 725-802 (769) 92-175 (122) 99-142 (133) Bemerkung 99 °dH nur 06/99 gemessen, ansonsten meist um 130 °dH. Tabelle 18 Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Wiesenquelle 1 zwischen 1972 und 2004 Die Konzentrationen von Chlorid zeigen für Mai 81 (218 mg/l) und April 93 (49 mg/l) abweichende Werte, ansonsten sind sie, wie die anderen hydrochemischen Leitparameter, weitgehend stabil. Aus der Auswertung wurden diese Werte herausgenommen, da sie nicht erklärbar sind. Die Wiesenquelle 1 schüttet sehr eisenhaltiges Wasser mit im Mittel 22 mg/l. Gleichzeitig liegen über den gesamten Monitoring-Zeitraum deutliche Schwankungen zwischen ca. 10 und 30 mg/l vor. Insgesamt zeigt die Wiesenquelle 1 keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen. Seite 44 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: 5.2.7.2 Bakteriologische Untersuchungen Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die bakteriologischen Untersuchungen folgende Befunde (Tabelle 19): Datum Parameter Befund Aug-84 KBE in Agar 20ø C 4 (in 1 ml) KBE in Gelatine 20ø C 3 (in 1 ml) KBE in Agar 20ø C 2 (in 1 ml) May-85 May-89 May-90 Nov-92 Sep-93 Tabelle 19: KBE in Gelatine 20ø C 2 (in 1 ml) KBE in Agar 20ø C 16 (in 1 ml) KBE in Agar 36ø C 11 (in 1 ml) KBE in Agar 20ø C 2 (in 1 ml) KBE in Agar 36ø C 7 (in 1 ml) KBE in Agar 20ø C 24 (in 1 ml) KBE in Agar 36ø C 4 (in 1 ml) KBE in Agar 36ø C 10 (in 1 ml) Bakteriologische Untersuchungen der Wiesenquelle 1 (KBE = Kolonien-bildende-Einheiten) 5.2.8 Wiesenquelle 2 5.2.8.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen Die Wiesenquelle 2 schüttet aus dem Mittleren Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1974 bis 2013 vor. Für das Jahr 2006 sind keine Daten vorhanden. Die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium wurden seit 1993 untersucht. Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich um ein Grundwasser vom Typ: eisenhaltiger Ca-SO4-HCO3-Säuerling. Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes treten in der Wiesenquelle 2 keine deutlichen Änderungen der Rohwasserbeschaffenheit auf. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 20 zusammengefasst. Parameter Temperatur (°C) pH el. Leitfähigkeit (µS/cm) Sulfat (mg/l) H’karbonat (mg/l) Chlorid (mg/l) Nitrat (mg/l) Eisen (mg/l) Wertespanne (Mittelwert) 8,0-12,0 (10,3) 5,5-6,4 (6,0) 2296-4014 (2868) 628-1437 (864) 995-1391 (1301) 29-87 (43) < 1-12,0* 4,7-33,0 (23,7) Bemerkung Seite 45 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Parameter Natrium (mg/l) Kalium (mg/l) Calcium (mg/l) Magnesium (mg/l) Gesamthärte (°dH) Wertespanne (Mittelwert) 72-99 (87) 3,7-6,8 (4,7) 478-588 (529) 81-140 (102) 81-131 (100) Bemerkung (* kein Mittelwert bestimmbar, da Konzentrationen teilweise unterhalb der Bestimmungsgrenze.) Tabelle 20: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Wiesenquelle 2 zwischen 1974 und 2013 Die Wiesenquelle 2 weist, wie auch die Wiesenquelle 1 und 3, vergleichsweise hohe Eisen-Konzentrationen auf. Diese zeigten bis zur Analyse vom Mai 86 starke Schwankungen zwischen ca. 15 und 35 mg/l, danach blieben die Konzentrationen weitgehend stabil um 25 mg/l. In der Analyse vom Mai 81 tritt eine Chlorid-Konzentration auf, welche gegenüber den regulären Konzentrationen um das Doppelte erhöht ist (87 mg/l). Im weiteren Verlauf zeigen sich aber wieder stabile Konzentrationen um 40-50 mg/l. Insgesamt zeigt die Wiesenquelle 2 keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen. 5.2.8.2 Bakteriologische Untersuchungen Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die bakteriologischen Untersuchungen keine Befunde. 5.2.9 Wiesenquelle 3 5.2.9.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen Die Wiesenquelle 3 schüttet aus dem Mittleren Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1974 bis 2013 vor. Die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium wurden seit 1993 untersucht. Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein Grundwasser vom Typ: Na-Ca-Cl-SO4-HCO3-Säuerling. Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes, insbesondere zwischen 1999 und 2013, zeigt die Wiesenquelle 3 deutliche Änderungen der Rohwasserbeschaffenheit. So nehmen die Konzentrationen von Chlorid und Natrium in diesem Zeitraum stark zu. Die Konzentration von Chlorid erhöht sich von 104 mg/l (1999) auf 474 mg/l (2013), die NatriumGehalte steigen von 121 mg/l (2000) auf 354 mg/l (2013) an. Dies hat gleichzeitig eine Erhöhung der elektrischen Leitfähigkeit von 2682 auf 4030 µS/cm zur Folge. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 21 zusammengefasst. Seite 46 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Parameter Temperatur (°C) pH el. Leitfähigkeit (µS/cm) Sulfat (mg/l) Wertespanne (Mittelwert) 8,5-13,3 (10,8) 5,6-6,3 (5,9) 2337-4280 (3133) 738-1580 (1069) H’karbonat (mg/l) Chlorid (mg/l) 824-1294 (1068) 29-474 (124) Nitrat (mg/l) Eisen (mg/l) Natrium (mg/l) Kalium (mg/l) Calcium (mg/l) Magnesium (mg/l) Gesamthärte (°dH) < 1-16* 5,0-24,7 (16,9) 89-392 (183) 2,4-6,5 (4,6) 465-608 (523) 85-142 (102) 78-118 (98) Bemerkung Zunahme von 2610 auf 4280 µS/cm zwischen 1995 und 2013 Kurzfristige Zunahme zwischen 1983 und 93 auf bis zu 1580 mg/l, ansonsten weitgehend konstant um 1000 mg/l Zunahme von 40 auf 474 mg/l zwischen 1995 und 2013 Zunahme von 101 auf 354 mg/l zwischen (* kein Mittelwert bestimmbar, da Konzentrationen teilweise unterhalb der Bestimmungsgrenze.) Tabelle 21: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Wiesenquelle 3 zwischen 1974 und 2013 Die starke Zunahme von Chlorid- und Natrium-Konzentrationen lässt einen Zustrom von Wasser aus den Lagen des Zechsteins, welches in der Klassifizierung der Grundwasserzonen von TERBERGER ([22]) unter anderem durch Chlorid und Natrium als Hauptbestandteile gekennzeichnet ist, oder eines höher mineralisierten Mischwassers vermuten. Gleichzeitig bleiben die übrigen Parameter im ursprünglichen Konzentrations-bereich des aus dem Buntsandstein schüttenden Quellwassers. Diese Parameter weisen also möglicherweise in dem zuströmenden Wasser ähnliche Konzentrationen auf, so dass hier keine Änderung auftritt. Die Zunahme der Konzentrationen von Chlorid und Natrium haben dazu geführt, dass sich die Klassifikation der Wiesenquelle 3 nach [33] von einem ehemaligen Ca-SO4HCO3-Säuerling (bis 2007) über einen Na-Ca-SO4-HCO3-Säuerling zu einem Na-CaCl-SO4-HCO3-Säuerling (ab 2009) verschoben hat. Die Änderungen in der Wasserbeschaffenheit der Wiesenquelle 3 lassen nicht auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen schließen. 5.2.9.2 Bakteriologische Untersuchungen Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die bakteriologischen Untersuchungen keinen Befund. Seite 47 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 6 Wasserschutzgebiete und naturschutzrelevante Flächen 6.1 Wasserschutzgebiete Die Wasserschutzgebiete (WSG) innerhalb des weiteren Untersuchungsgebietes sind in Anlage 1.1 und Anlage 2.4.1 dargestellt. Die Daten wurden von der Bezirksregierung Detmold ([13]) zur Verfügung gestellt. Im Westen, im Bereich des Eggegebirges, und im Nordosten handelt es sich um großräumige Flächen, bei den übrigen um relativ kleine Schutzgebiete. Hinzu kommen ein geplantes WSG sowie ein Wasservorranggebiet zur Sicherung der zukünftigen Trinkwasserversorgung. Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Dementsprechend gibt es gesetzliche Auflagen und Nutzungsbeschränkungen für die Flächen in den Schutzzonen I bis III. Für das neu auszuweisende Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg - Bad Hermannsborn haben festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete insofern eine Bedeutung, als sich die Auflagen der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung auch auf die neu festzusetzenden Schutzzonen des Heilquellenschutzgebietes auswirken können. 6.2 Naturschutzrelevante Flächen Die existierenden naturschutzrelevanten Flächen, basierend auf [31] und [WMS5], sind zusammengefasst in Anlage 2.4.2 in einer Übersichtskarte dargestellt. Für den gesamten Stadtbereich Bad Driburg (ausgenommen Siedlungsbereiche) liegt ein Landschaftsplan (Landschaftsplan Nr. 4 „Driburger Land“, [27]) vor (siehe Abbildung 14). Die Landschaftsplanung basiert auf dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz und unterstützt die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege. Wesentliches Ziel ist Nachhaltigkeit bei landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung unter Berücksichtigung der Fachgesetze. Der Textteil des Landschaftsplanes Nr. 4 „Driburger Land“ enthält Regelungen für die ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Seite 48 Projekt 52521: Abbildung 14: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Landschaftsplan Nr. 4 „Bad Driburger Land“ ([31]) Abbildung 15 zeigt einen Ausschnitt aus den Naturpark- und Landschaftsschutzgebieten des Kreises Höxter. Daraus geht hervor, dass außerhalb der Siedlungsbereiche der größte Teil des Untersuchungsgebietes als Naturpark (westlicher Teil) bzw. als Landschaftsschutzgebiet (LSG; nördlicher und südlicher Teil) ausgewiesen ist. In der Anlage 2.4.2 sind diese Flächen nur dort zu sehen, wo sie über das Gebiet des „Landschaftsplans Nr. 4 Bad Driburger Land“ hinausragen. Seite 49 Projekt 52521: Abbildung 15: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Naturpark und Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Kreis Höxter (Quelle: Kreis Höxter, Der Landrat) Seite 50 Projekt 52521: Abbildung 16: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Naturschutzrelevante Gebiete des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) In Abbildung 16 sind die überregional bedeutenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) und FFH-Gebiete im Bereich des Untersuchungsgebietes aus dem Datenbestand des LANUV ([WMS5]) dargestellt. Als FFH-Gebiete werden Gebiete bezeichnet, die für das Schutzgebietssystem „Natura 2000“ auf Bundeslandebene zusammengestellt wurden. Grundlage dafür bildet die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), der Begriff „Natura 2000“ bezeichnet ein europaweites Netz zusammenhängender Schutzgebiete. Seite 51 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 7 Flächennutzung und Gefährdungspotentiale 7.1 Flächennutzung Die Darstellung der Flächennutzung (Anlage 2.5) basiert auf dem ATKIS-Basis-DLM, das die Landschaft als digitales Modell in Form von topographischen, vektorisierten Objekten mit einer Genauigkeit von +/-3m abbildet, und wurde von der Bezirksregierung Detmold ([13], [16]) zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Objektarten sind folgenden Gruppen zugeordnet: Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer Für die Kartendarstellung wurden ebenfalls einzelne Objektarten in Gruppen zusammenfasst. Dabei wurden allerdings betreffend Siedlung und Vegetation die Hauptgruppen anders unterteilt, um z.B. Waldbereiche von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Siedlungsflächen von gewerblich-industriell genutzten unterscheiden zu können. Das Untersuchungsgebiet ist dünn besiedelt, die Stadt Bad Driburg ist die mit Abstand größte zusammenhängende Siedlungsfläche. Der Flächenanteil im Untersuchungsgebiet beträgt insgesamt etwa 5,5%. Industrie- und Gewerbeflächen spielen mit weniger als einem Prozent flächenmäßig eine untergeordnete Rolle. Landwirtschaftlich genutzte Flächen nehmen 43% der Fläche ein. Waldgebiete bedecken rund 48% der Fläche, vor allem auf der Paderborner Hochfläche im Westen erstreckt sich ein ausgedehntes, zusammenhängendes Waldgebiet. 7.2 Altablagerungen und Altstandorte Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes befinden sich insgesamt 42 registrierte Altablagerungen, darunter 4 Altstandorte, von denen zwei auf ehemals gewerbliche und zwei auf ehemals militärische Nutzung zurückgehen. Die Daten wurden vom Kreis Höxter zur Verfügung gestellt ([32]). Die jeweilige Lage sowie Angaben zu den einzelnen Flächen in tabellarischer Form können den Anlagen 2.6.1 und 2.6.2 entnommen werden. Mit einer Ausnahme (Altablagerung „Britisches Camp“, Nieheim, bis 1993 in Betrieb) endete die Betriebsphase der Altablagerungen und Altstandorte spätestens in den 80ger Jahren. Mit 0,2 km² am größten ist der militärische Altstandort „Bilsterberg“, ca. 2 km nördlich von Pömbsen. Welche Altablagerungen sich im Bereich festgesetzter Trinkwasserschutzgebiete befinden, ist ebenfalls der Anlage 2.6.1 zu entnehmen. Für keine der Flächen gibt es aktuell einen Handlungsbedarf, von einer Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlich zulässiger Nutzung ist nicht auszugehen. Folgende Flächen werden überwacht bzw. sind im Rahmen einer geplanten, anstehenden Nutzungsänderung zu überwachen: Seite 52 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Altablagerung 4220 / KM 27, „Schwalle“ (östlicher Ortsausgang Bad Driburg): Hier wurde u.a. Klärschlamm abgelagert. Eine Überwachung erfolgt durch halbjährliche Sickerwasseruntersuchung Fläche Nr. 4220, „ehem. Reinigung“ (Bad Driburg, südlich Kurpark): Diese ist aktuell als Verdachtsfläche eingestuft, deren geplante Nutzungsänderung am Gebäude gutachterlich zu begleiten ist Fläche Nr. 4220 / M 34, „Siebenstern-Spielplatz“ (Gemeinde Siebenstern, im Stadtteil Bad Driburg-Dringenberg): Diese Fläche wurde saniert, wird aber weiterhin überwacht. Die Fläche liegt im bebauten Bereich und wird als Spielplatz genutzt. Sie grenzt unmittelbar an das WSG Siebenstern. 8 Weitere Grundwasserförderungen, Wasserrechte Grundsätzlich wirken sich Grundwasserentnahmen auf die Fließverhältnisse des Grundwassers aus und können somit ein Fließsystem verändern. Entnahmen von Grundwasser innerhalb der Einzugsgebiete der Heilquellen, die dem Bildungstyp 3 angehören (siehe Kapitel 3.2 und Tabelle 7), müssen daher hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der Schüttung betrachtet werden. Bohrungen im Zusammenhang mit der Einbringung von Erdwärmesonden (Geothermie) bergen ein Gefährdungspotential hinsichtlich der Grundwasserqualität. Diese kann z.B. durch austretendes Kühlmittel beeinträchtigt werden. Wo, wie im Großraum Bad Driburg, tiefer liegende Grundwässer unter Druck stehen, kann es zu einer hydraulischen Verbindung zuvor getrennter Grundwasserstockwerke kommen. Dadurch aufsteigendes Grundwasser kann sich dieses mit dem des darüber liegenden Grundwasserstockwerks vermischen und zu einer nachhaltigen Veränderung der hydrochemischen Zusammensetzung führen. Die vorhandenen Daten zu den Wasserrechten für Brunnen (Trink- und Brauchwasser) und Wärmepumpenanlagen im Untersuchungsgebiet wurden vom Kreis Höxter per email am 12.05.2014 zur Verfügung gestellt ([9]). Die Lage und weitere Angaben zu den Wasserrechten im engeren Untersuchungsgebiet sind in der Anlage 2.7.1 dargestellt. Eine tabellarische Zusammenstellung mit Angaben zur Höhe des Wasserrechtes und weiteren Eigenschaften erfolgt in der Anlage 2.7.2. Bei den fünf in Anlage 2.7.2 aufgeführten geothermischen Nutzungen handelt es sich um sog. Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Dabei handelt es sich um eine Technik, bei der aus einem Brunnen Grundwasser zur Wärmeabgabe gefördert wird und das genutzte, abgekühlte Wasser über einen zweiten Brunnen (sog. Schluckbrunnen) dem Grundwasser wieder zugeführt wird. Die Brunnentiefen liegen zwischen 25 und 35 m. In Anlage 2.7.1 sind darüber hinaus zehn weitere Wasserrechte bezüglich Wärmepumpen aufgeführt. In zwei Fällen handelt es sich um Erdreichkollektoren, also um oberflächennah (ca. 1,2 – ca. 1,5 m Tiefe), horizontal verlegte Rohre (meist Kunststoff), durch die im geschlossenen Kreislauf ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel fließt, um Erdwärme an die Wärmepumpe zu liefern. Bei den verbleibenden acht wasserrechtlichen Genehmigungen handelt es sich um Erdwärmesonden. Diese sind an Bohrungen gebunden, in die ein geschlossenes, U-förmiges Rohrsystem eingebaut wird, durch das ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel als Wärmeträger Seite 53 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 strömt. Die jeweiligen Standorteigenschaften und Nutzungsanforderungen bestimmen die für eine rentable Nutzung notwendige Tiefe und Anzahl der Bohrungen. Die acht Anlagen umfassen insgesamt 19 Bohrungen mit Tiefen zwischen 30 und 66 Metern. Die wasserrechtlich genehmigte Fördermenge aller hier aufgeführten Wasserrechte beläuft sich auf 3,03 Mio. m³/Jahr (siehe Anlage 2.7.2). Davon entfallen 241.600m³ auf die hier berücksichtigten Heilquellen. Damit liegt die Summe der Wasserrechte Dritter bei knapp 2,8 Mio. m³/Jahr, wovon knapp 2,1 Mio. m³ für die Stadtwerke Bad Driburg und die Stadt Nieheim zur Trinkwasserversorgung genehmigt sind. Bei den übrigen Wasserrechten handelt es sich um andere gewerbliche oder private Entnahmegenehmigungen. 9 Bemessung und Gliederung des Heilquellenschutzgebietes Bei der Neugliederung des Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn bzw. der Neubemessung der Grenzen der quantitativen und qualitativen Schutzzonen wurden die Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser aus dem Jahr 1993 ([5], [6]) sowie das Merkblatt zum Thema Wasserschutzgebietsverfahren der Bezirksregierung Detmold ([7]) und die Technische Regel, Arbeitsblatt W101 des DVGW [23] berücksichtigt. Dementsprechend werden folgende Schutzzonen festgesetzt, um die Qualität und den individuellen Charakter der einzelnen Heilquellen vor Veränderung und deren Schüttvolumen vor Beeinträchtigung zu schützen (Tabelle 22): Quantitativ Schutzzone B (äußere Zone) A (engere Zone) Qualitativ III (Weitere Zone II (Engere Zone) Grundlage Mögliche Beeinträchtigung durch: Eingriffe in den Untergrund von mehr als 20m Tiefe Veränderungen der Grundwasserdruckhöhe von mehr als 3m Mögliche Beeinträchtigung durch: Eingriffe in den Untergrund von mehr als 5m Tiefe Veränderungen der Grundwasserdruckhöhe von mehr als 1m Veränderungen der Fließrichtung des umgebenden Grundwassers Grundwasser-, Gasförderung Schutz vor qualitativer Beeinträchtigung durch nicht oder schwer abbaubare chemische oder durch radioaktive Stoffe. Mögliche Gefährdung z.B. durch direkten Zufluss von versickerndem Niederschlagswasser oder Oberflächenabfluss bei mangelnder Schutzwirkung einer Überdeckung. Schutz vor pathogenen Mikroor- Bemerkung Nicht für den Thermalwasserbrunnen (Bildungstyp 1) Nicht für den Thermal- Seite 54 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Schutzzone I (Fassungsbereich) Tabelle 22 Grundlage ganismen. Fließzeit von der Grenze der Zone II bis zur Fassungsanlage beträgt mindestens 50 Tage. In Karst- und Kluftgrundwasserleitern: Zum Fassungsbereich hin abfallende Hänge, Trockentäler; mindestens 300m Abstand zur Fassungsanlage Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage vor jeglicher Beeinträchtigung durch allseitige Abgrenzung von mind. 20m Bemerkung wasserbrunnen (Bildungstyp 1) Übersicht Schutzzoneneinteilung Aus organisatorischen Gründen war bei der Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes im Jahr 1975 für die drei engeren quantitativen Schutzzonen A der staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Driburg (Kernstadt), Bad Driburg (Herste) und Bad Hermannsborn eine gemeinsame Schutzzone B eingerichtet worden. Diese übergreifende Zonierung, wird beibehalten (s.a. Schreiben GL NRW 1996 [11]), wobei nunmehr lediglich zwei Fließsysteme - Bad Driburg (Kernstadt) und Bad Hermannsborn – zu berücksichtigen sind. Somit entfallen die Schutzzonen II und A für Bad Driburg (Herste), die allumfassende Zone B wird entsprechend angepasst. Wesentliche Faktoren für die Bemessung von Schutzzonen für Heilquellenschutzgebiete sind die Beschaffenheit des Untergrundes (das Fließsystem, seine Überdeckung und ggf. hydraulische Verbindungen mit anderen Grundwasserstockwerken), die Fassung sowie der Typ der Heilquelle (siehe Tabelle 7) und in diesem Zusammenhang die Tiefe und Eigenschaften des Schütt- bzw. Förderhorizontes. Je nach Bildungstyp kann die Ausweisung der qualitativen Schutzzonen II und III entfallen. Für den Thermalwasserbrunnen, der dem Bildungstyp 1 zuzuordnen ist, ist demnach lediglich die qualitative Schutzzone I erforderlich. Für alle übrigen hier zu betrachtenden Heilquellen ist eine Ausweisung der Zonen II und III erforderlich. Die Auswertung der vorhandenen, veränderlichen grundwasserbezogenen Daten, insbesondere zu Hydrochemie, Schüttung, Ganglinien des Grundwassers und Meteorologie diente in erster Linie zur Beantwortung der Frage, ob es in den vergangenen 10 bis 40 Jahren Veränderungen gegeben hat, die in Zusammenhang mit der Bemessung der Schutzzonen A und B bzw. II und III stehen könnten bzw. Hinweise auf nicht ausreichende Schutzbestimmungen sein könnten. Außerdem wurden Daten zu Flächennutzungen und Wasserentnahmen betrachtet und hinsichtlich einer Relevanz für die Bemessung der quantitativen und qualitativen Zonen bewertet. In Hinblick auf Wasserrechte Dritter wurden zudem geothermische Nutzungen gesondert angesprochen. Bestehende naturschutzrelevante Schutzgebiete sowie Wasserschutzgebiete wurden berücksichtigt, ebenso wie bodenkundliche und quartärgeologische Kenndaten (Schutz des Grundwassers). Unabhängig davon ist zunächst eine Anpassung der Grenzen der Schutzzonen B und A (bzw. III) auf der Grundlage der digitalen Geologischen Karte 1:50000 [18] erfolgt. Seite 55 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Mit Hilfe der Abbildung des präquartären Untergrundes als Aufsicht auf die oberflächlich anstehenden Schichteinheiten und zusätzlich in Form von Profilschnitten ist es möglich, Ausstrichsgrenzen der relevanten Gesteinseinheiten zeichnerisch zu übernehmen bzw. den Verlauf von Störungen oder Störungssystemen einzubeziehen. Insbesondere in Hinsicht auf den Verlauf der Grenze der Zone B haben sich die geologischen Querprofile als hilfreich erwiesen, die als West-Ost-Profilschnitte im Abstand von 2 km die Geologische Karte ergänzen. 9.1 Vorgehensweise bei der (hydro-)geologisch-hydrologischen Bemessung der Schutzzonen Für die fachliche Bemessung der quantitativen Zonen A und B spielen folgende regionale, hydrogeologisch wirksamen Faktoren (siehe Kapitel 4.2 und Kapitel 4.6) eine wesentliche Rolle: die Aufwölbungen der Driburger Achse und die hiermit in Zusammenhang stehende Lage der Kulmination des Karstgrundwasserspiegels sowie der Osning Sattel (seitlicher Grundwasserzustrom von Osten und Westen) die von SSW nach NNO verlaufenden, nördlich von Bad Driburg in westliche Richtung umgelenkten Hauptstörungen mit entsprechenden großräumigen Wasserwegsamkeiten sowie die Bereiche kleinräumig angeordneter, vernetzter Störungen, die mit komplizierten hydraulischen Verhältnissen einhergehen dürften Die in Oberflächennähe aufgeschlossenen präquartären Gesteinseinheiten des Mittleren und Oberen Buntsandsteins aus denen die Mineralwässer der Quellen schütten Jüngere Gesteinseinheiten im Einzugsgebiet der Mineralwasserquellen, in denen aufgrund guter Trennfugendurchlässigkeit eine hohe Grundwasserneubildung zu erwarten ist, und die infolge tektonischer Prozesse stellenweise in hydraulischem Kontakt mit den Förderhorizonten der Heilquellen stehen. Es sind dies insbesondere die Schichten des Unteren Keupers und des Unteren und z.T. Oberen Muschelkalks. Ablagerungen des Quartärs, die je nach Ausbreitung und Mächtigkeit hinsichtlich Grundwasserneubildung und ihrer Schutzwirkung bezüglich des individuellen Charakters der Heilquellen bei der Bemessung der Schutzzonen A von Bedeutung sind. Das Wasser des Thermalwasserbrunnens stammt aus dem Werra-Dolomit des Zechsteins. Aufgrund dessen großer Teufenlage ist eine Bestimmung der Fließwege des Grundwassers in den Zechstein bzw. zum Thermalwasserbrunnen und somit eine Bemessung und Abgrenzung des Einzugsgebietes praktisch nicht belegbar. Die fachliche Abgrenzung der quantitativen Schutzzonen, einschließlich einer generalisierten Begründung in Form von Kategorien, ist in Anlage 5.1. dargestellt7. 7 Die fachliche Bemessung war vorab am 29.10.2014 im Rahmen eines Gesprächstermins im Hause der Bez.-Reg. Detmold, Standort Minden mit Vertretern der Bez.-Reg Detmold, des GD NRW, der Stadt Bad Driburg und der CAH Hildesheim Geo-Infometric diskutiert worden. Seite 56 Projekt 52521: 9.2 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Bemessung der Schutzgebietsgrenzen Für die parzellenscharfe, kartographische Umsetzung der Schutzgebietsgrenzen dienten folgende Basiskarten des nordrhein-westfälischen WMS Dienstes als Grundlage8: Liegenschaftskarte NRW (Flurstücksgrenzen), Stand 28.03.2013; Flurgrenzen aus ALK/ALKIS, Stand 28.03.2013; Deutsche Grundkarte (1 : 5.000), Stand 04.01.2013; DOP40 (digitale Orthophotos, 40cm/Pixel), Stand 11.03.2013 Die kartographische Umsetzung der fachlichen Bemessung der Schutzzonen basiert auf Flur- bzw. Flurstücksgrenzen. Soweit keine fachlichen Anhaltspunkte für eine erhöhte Schutzbedürftigkeit bestehen, richtet sich der Verlauf der parzellenscharfen Abgrenzung nach der 50%-Regel: Liegen mehr als 50% einer Flur bzw. eines Flurstücks innerhalb einer fachlich begründeten Schutzzone, wird die gesamte Fläche in die Zone einbezogen, sind es weniger, bleibt die Fläche außerhalb. In den Anlagen 5.2.1 und 5.2.2 sind die Ausschnitte und jeweiligen Bezeichnungen der einzelnen Teilkarten abgebildet. Die Darstellung der Schutzzonen erfolgt in Ausschnitten im Massstab 1:10.000 für die Zonen B und A bzw. III sowie 1:5.000 bzw. 1 3.000 für die gemeinsame Darstellung der Zonen II und I (Anlagen 5.3.1 bis 5.3.14). 9.2.1 Quantitative Schutzzonen B und A 9.2.1.1 Schutzzone B (Bildungsgebiet) Auf der Grundlage der vorgenannten Erkenntnisse zur geologisch-hydrogeologischen Situation im Raum Bad Driburg wird die Schutzzone B als umfassendes, gemeinsames Bildungsgebiet für die acht zu berücksichtigenden Heilquellen mit Tiefen zwischen 4 und 70 Metern (alle Bildungstyp 3) sowie für den Thermalwasserbrunnen abgegrenzt. Für den Thermalwasserbrunnen, der aufgrund seiner Tiefe (898 Meter) und seines sehr tief gelegenen Fließsystems dem Bildungstyp 1 zuzuordnen ist, gelten die im Folgenden beschriebenen Grenzen dabei nur bedingt: Angesichts der Tiefe und der Größe des Bildungsgebietes sowie der tektonischen Gegebenheiten kann das Einzugsgebiet nur annähernd ermittelt werden. Der detaillierte Verlauf der vorgeschlagenen Schutzgebietsgrenze ist den Anlagen 5.3.7 – 5.3.14 zu entnehmen. Westgrenze Der Verlauf des nördlichen Teils der Westgrenze mit Übergang zur Nordgrenze des Einzugsgebietes sieht eine Ausdehnung in Form einer Ausbuchtung nach Nordwesten vor, die den hier abknickenden Hauptstörungen (Osning-Achse) folgt. Es handelt sich um eine Zone intensiver tektonischer Beanspruchung mit oberflächlich anstehenden präquartären Gesteinsschichten und mutmaßlichem hydraulischen Kontakt zu den Nord-Süd-verlaufenden Hauptstörungen. Für die Begrenzung des Bildungsgebietes im 8 Die Kartographische Grundlage für die Bemessung und der Darstellungsmassstab wurden im Rahmen des Termins zur Abstimmung der fachlichen Bemessungen der Schutzzonen am 29.10.2014 im Hause der Bezirksregierung Detmold, Dienststelle Minden (mit Vertretern der Stadt Bad Driburg, des GD NRW, der Bez.-Reg. Detmold und der CAH Geo-Infometric) einvernehmlich abgestimmt Seite 57 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Nordwesten werden verschiedene Faktoren berücksichtigt: Sowohl die Hauptstörungen (in diesem Bereich NW-SO-gerichtet) als auch das Mosaik kleinräumiger, verzweigter Störungen sind als Zonen bevorzugter Wasserbewegung einzubeziehen. Zudem werden hinsichtlich der Trennfugendurchlässigkeit der anstehenden Festgesteine gut durchlässige Gesteine des Unteren Keupers, des Muschelkalks sowie des Oberen und Mittleren Buntsandsteins dem Bildungsgebiet zugerechnet. Im Bereich des Driburger Sattels wird die Westgrenze des Schutzzone B von dessen Scheitelpunkt bestimmt, wie er sich in den geologischen Profilschnitten (Anlage 3.2; [18]) darstellt. Von diesem Scheitelpunkt fließt das Grundwasser in westlicher Richtung, den flach abtauchenden Schichten folgend, in Richtung Paderborner Hochfläche ab. In östlicher Richtung bewegt sich das Grundwasser dem Gefälle nach auf die morphologische Senke des Driburger Talkessels zu. Am Rande des Talkessels, an der Basis des Ausstrichs des Unteren Muschelkalks, treten auf den hier undurchlässigen Schichten des Oberen Buntsandsteins zahlreiche Schichtquellen aus, von denen die Katzohlquelle die bedeutendste ist (vgl. Kapitel 8). Der südliche Abschnitt der Westgrenze orientiert sich am Verlauf von NW-SE gerichteten Verwerfungen, die auf die Nord-Süd-gerichtete Störung treffen, die den gesamten Bad Driburger Talkessel durchzieht. Dabei umfasst sie einen Bereich, in dem präquartär anstehende Schichten des Oberen Muschelkalks an Gesteinseinheiten des Oberen Buntsandsteins grenzen bzw. Oberer Buntsandstein oberflächlich ansteht. Nordgrenze Die nördliche Grenze orientiert sich überwiegend an dem Verlauf der grob West-Ost streichenden Störungen, die für das Bildungsgebiet eine hydraulisch trennende Wirkung gegenüber den nördlich angrenzenden Schichtkomplexen haben dürften. Ostgrenze Die Ostgrenze der Schutzzone B folgt in ihrem nördlichen Abschnitt dem Ausstrich von Oberem Muschelkalk in Verbindung mit einer NNO-SSW-gerichteten Störung. Es ist davon auszugehen (siehe Anlage 3.2), dass jenseits dieser Grenze das Grundwasser in nordöstliche Richtung abströmt. Im weiteren Verlauf ist der Scheitelpunkt des Osning-Sattels maßgebend: Ab dieser Scheitellinie (vgl. Anlagen 3.1 und 3.2) fallen die Gesteinseinheiten in ungestörter Lagerung vom Heilquellenfördergebiet weg nach Osten ein, während das Grundwasser westwärts auf den Senkungsbereich des Alhausener Grabens zuströmt. Im südlichen, von Bruchfaltentektonik gekennzeichneten Abschnitt, orientiert sich die Grenze an Störungen und an dem Ausstreichen von Schichten des Unteren Keupers, Oberen Muschelkalks und Oberen Buntsandsteins. Südgrenze Die Südgrenze des Einzugsgebietes, mit Übergang zur Westgrenze, folgt dem Wechsel zwischen Ausstrichsgrenzen der durchlässigeren Gesteinseinheiten von Keuper, Muschelkalk und Buntsandstein und Störungsverläufen. Seite 58 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 9.2.1.2 Schutzzone A Bei den Heilquellengebieten Bad Driburg und Bad Hermannsborn handelt es sich um zwei getrennte Fließsysteme, so dass jeweils eine eigene Schutzzone A auszuweisen ist. Die Schütthorizonte der berücksichtigten Heilquellen im Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn sind (abgesehen vom Thermalwasserbrunnen) der Obere und der Mittlere Buntsandstein. Generell werden der Schutzzone A deshalb jeweils die Bereiche zugeordnet, in denen Oberer und Mittlerer Buntsandstein präquartär anstehen. Außerdem werden flächenhafte Ausstriche von Unterem und Oberem Muschelkalk sowie Unterem Keuper dort, wo sie an Störungen direkt an Mittleren Buntsandstein angrenzen, der Schutzzone A zugeordnet, da hier hydraulische Verbindungen zwischen den wasserleitenden Gesteinseinheiten bestehen können (siehe Anlage 3.1). 9.2.1.2.1 Zone A Bad Driburg (Kernstadt) Die Westgrenze der Schutzzone A orientiert sich an der Ausstrichsgrenze des Oberen Buntsandsteins, wobei ein Bereich, in dem Störungsausläufer in den anstehenden Buntsandstein ragen, und der Bereich der Katzohlquelle in die Schutzzone einbezogen werden. Im Osten orientiert sich die Grenze an der nordsüd-verlaufenden Störung, die den Ausstrich des Oberen Buntsandsteins begrenzt. Im Norden wird zur Abgrenzung teilweise eine mutmaßlich trennende Störung berücksichtigt, die quer zu den Hauptstörungen verläuft, so dass die Grenze hier über den Ausstrich des Oberen Buntsandsteins hinausragt und einen Bereich mit oberflächlich anstehendem Unteren Muschelkalk einbezieht. Die Südgrenze verläuft in einem Bereich, der von tektonisch bedingten Hebungen und Senkungen geprägt ist. Die Abgrenzung richtet sich überwiegend am Verlauf von Störungen und schließt einen Keil mit oberflächlich anstehendem Mittleren Buntsandstein ein, der als Grundwasserleiter dem Neubildungsgebiet zuzurechnen ist. 9.2.1.2.2 Zone A Bad Hermannsborn Der Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, liegt in einem Bereich, der intensiv tektonisch beansprucht ist. Nordwest-Südost streichende Einheiten des Oberen und Mittleren Buntsandsteins treten weitestgehend ohne Überdeckung zu Tage. Dementsprechend umgibt die Zone A die Bereiche flächenhaft ausstreichender Einheiten des Buntsandsteins. Die Nordostgrenze folgt weitgehend dem Ausstrich des Oberen Buntsandsteins an der Grenze zum Unteren Muschelkalk. Ansonsten wird der Verlauf der Grenze überwiegend von Störungslinien bestimmt, wobei oberflächlich anstehende Gesteine des Unteren Keupers und Oberen Muschelkalks in die Zone A einbezogen wurden wie z.B. am Südwesthang des Meebergs. Mit der Begrenzung im Südosten wird ein Gebiet einbezogen, das von vielen Verwerfungslinien durchzogen ist, die zu einem kleinräumigen Wechsel von ausstreichendem Mittleren Muschelkalk, Oberen und Unteren Buntsandstein führt. Ein schmaler Bereich zwischen Bad Hermannsborn und Poembsen, in dem von SW-NO-verlaufenden Störungen begrenzt Gesteinseinheiten des Unteren Keupers und Oberen Muschelkalks zutage treten, wird ebenfalls in die Schutzzo- Seite 59 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 ne A einbezogen. Dieses erfolgt auch mit Hinblick auf die Nähe zum Sauerbrunnen. Stellenweise vorhandene Kalktuffablagerungen als Folge aufsteigender Kohlendioxide sind zusätzliche Hinweise auf hydraulische Verbindungen zwischen dem hier anstehenden Gestein und dem Mittleren Buntsandstein ([3]). 9.2.2 Qualitative Schutzzonen III, II und I 9.2.2.1 Schutzzone III (weitere Schutzzone) Die Schutzzone III dient dem Schutz vor weitreichenden, qualitativen Beeinträchtigungen und soll in der Regel das unterirdische Einzugsgebiet der (Trink-) Wassergewinnungsanlage umschließen [23]. Sie wird daher der Zone A gleichgesetzt. Das gilt für die Schutzzonen III Bad Hermannsborn und für Bad Driburg (Kernstadt). 9.2.2.1.1 Zone III Bad Driburg (Kernstadt) Die Ausdehnung der Schutzzone III Bad Driburg (Kernstadt) ist deckungsgleich mit der quantitativen Schutzzone A. Ihre Ausweisung auf den gesamten Bereich des ausstreichenden Oberen und Mittleren Buntsandsteins im Umfeld des Driburger Talkessels ist auch in Hinblick auf den Schutz der Quellen vor Schadstoffen unerlässlich. Zum einen bietet die Überdeckung mit quartären Sedimenten, die lediglich im zentralen Bereich eine Mindestmächtigkeit von 2m erreichen ([18]), keinen ausreichenden, flächendeckenden Schutz. Zum anderen weist der obere Buntsandstein (Röt) bei insgesamt zwar geringer bis sehr geringer Wasserdurchlässigkeit grundsätzlich auch bereichsweise Partien mit erhöhter Durchlässigkeit auf und steht zudem im zentralen Bereich des Driburger Talkessels mit nur geringer Mächtigkeit an (siehe Anlage 3.2). Der im Süden der Schutzzone A präquartär anstehende Mittlere Buntsandstein ist eingebettet in ein intensiv tektonisch beanspruchtes Gebiet und muss angesichts seiner hydraulischen Eigenschaften (Grundwasserleiter) in Verbindung mit erhöhten störungsgebundenen Wasserwegsamkeiten ebenfalls in die Schutzzone III einbezogen werden. Eine Abtrennung dieses Bereiches als Schutzzone III/2 in Hinblick auf die relativ große Entfernung zu den Quellen (> 2km) ist hinsichtlich des hier ausstreichenden Schütthorizontes und der damit einhergehenden Verschmutzungsempfindlichkeit fachlich nicht gerechtfertigt. Somit gelten bei der Bemessung der Zone III die gleichen geologischhydrogeologischen Gesichtspunkte wie für die quantitative Bemessung (Zone A). Darüber hinaus sind die hydrologischen und morphologischen Verhältnisse zu berücksichtigen: Ausgehend vom umgebenden Unteren Muschelkalk durchfließen viele Gewässer den Bad Driburger Talkessel, von denen einige, aus Norden kommend, direkt auf die Heilquellen zufließen. Östlich der Heilquellen, am östlichen Rand des Driburger Talkessels, ist ein schmaler Bereich aufgrund der Morphologie fachlich in die Schutzzone III einzubeziehen, um über die Hänge oberflächennah abströmendes Niederschlagswasser zu berücksichtigen. Dadurch ergeben sich in diesem Bereich Abweichungen gegenüber der fachlichen Abgrenzung der Schutzzone A, die ansonsten deckungsgleich verläuft. Seite 60 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Bei der parzellenscharfen Abgrenzung der Zonen A und III lässt sich dieser abweichende Verlauf nicht durch in der Örtlichkeit nachvollziehbare, getrennte Grenzverläufe darstellen. Die parzellenscharfe Umsetzung der Zonen A und III ergibt somit eine identische Abgrenzung für beide Zonen. Die Zonen III und A werden daher gemeinsam dargestellt. Abbildung 17: Beispiel: Fachliche Abgrenzung Zonen A und III sowie resultierender Grenzverlauf der Schutzzonen Bad Driburg (Ausschnitt) Der Thermalwasserbrunnen der Stadt Bad Driburg liegt im Bereich der Schutzzone III. Er bleibt bei deren Bemessung aber unberücksichtigt, da er auf Grund seiner Tiefe und der damit verbundenen sehr mächtigen Überdeckung dem Heilquellenbildungstyp 1 angehört und daher die Ausweisung einer Schutzzone III nicht erforderlich ist. 9.2.2.1.2 Zone III Bad Hermannsborn Bei der Abgrenzung der Schutzzone III werden aus fachlicher Sicht neben geologischhydrogeologischen und bodenkundlichen Aspekten vor allem die morphologischen und Seite 61 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 hydrologischen Gegebenheiten berücksichtigt. Der Sauerbrunnen liegt auf etwa 255 mNN praktisch in einem Talkessel, der fast vollständig von Hängen umschlossen ist. Für die Schutzzone III Bad Hermannsborn ist daher auch die Geländemorphologie in der Umgebung des Sauerbrunnes mit entsprechenden Zuflüssen von oberflächlich oder oberflächennah abströmendem Wasser zu berücksichtigen. Das gilt für die nähere Umgebung, im Bereich des Einzugsgebietes des Mühlenbachs (siehe Anlage 2.2), wie auch für die Bereiche mit ausgeprägter tektonischer Beanspruchung und dadurch potentiell erhöhten Wasserwegsamkeiten des Grundwassers. In Hinblick auf die präquartär ausstreichenden Schichten des Buntsandsteins ist die unzureichende Überdeckung mit schützenden Deckschichten von besonderer Bedeutung (vgl. Abbildung 10). Hier gilt es einer möglichen Gefährdung durch den Eintrag von Schadstoffen aufgrund kurzer Fließzeiten bzw. mangelnder Filterwirkung vorzubeugen. Die fachliche Bemessung der Zone III deckt sich im Wesentlichen mit der Abgrenzung des Einzugsgebietes (Zone A) Bad Hermannsborn (siehe Anlage 5.1). Die parzellenscharfe Umsetzung der Zonen A und III ergibt in der Örtlichkeit eine identische Abgrenzung für beide Zonen. Die Zonen III und A werden daher gemeinsam dargestellt. 9.2.2.2 Schutzzone II (engere Schutzzone) Abgesehen vom Thermalwasserbrunnen sind alle hier zu betrachtenden Heilquellen dem Bildungstyp 2 zuzuordnen (siehe Kapitel 3.2); die Ausweisung einer qualitativen Schutzzone II ist somit erforderlich ([6]). Die Heilquellen Bad Driburg – Bad Hermannsborn befinden sich in klüftigem Gestein, mit stellenweise unzureichender schützender Deckschicht. Aus allen Quellen tritt das Wasser artesisch aus, so dass nicht auszuschließen ist, dass im Zuge von Bohrungen (z.B. zur Errichtung von Erdwärmesonden) neue Wasserwegsamkeiten freigebohrt werden. Einige der Quellen werden zudem von flach zirkulierenden Wässern gespeist, die einer entsprechend hohen Gefährdung durch Verunreinigungen ausgesetzt sind. Für den Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, sind außerdem die lokalen tektonischen und morphologischen Gegebenheiten besonders zu berücksichtigen. Eine Berechnung der sog. 50-Tage-Fließlinie zur Abgrenzung der Schutzzone II gemäß DVWG Regelwerk, Technische Regel, Arbeitsblatt W101, Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete ([23]) für die Quellen des Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn ist nicht möglich, da es sich hier um Kluftgrundwasserleiter handelt und die notwendigen Ausgangsparameter (z.B. Trennfugendurchlässigkeit, hydraulisches Gefälle) nur abgeschätzt werden können (vgl. [3]). Im Bereich der Störungen und der damit verbundenen örtlich erhöhten Wasserwegsamkeiten ist zudem von stark wechselnden, aber erhöhten Fließgeschwindigkeiten (z.T. bis zu mehrere Meter/Std.) und komplexen hydraulischen Bedingungen auszugehen. Eine Alternative dazu ist nach [23] in solchen Fällen die Bemessung der Zone II anhand eines Mindestabstandes von 300 m zur Fassungsanlage. Dort, wo morphologische bzw. tektonische Gegebenheiten es erfordern, kann die Zone II weiter gefasst werden. Seite 62 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 9.2.2.2.1 Zone II Bad Driburg (Kernstadt) Für den Thermalwasserbrunnen ist die Ausweisung einer (eigenen) Schutzzone II nicht erforderlich, da er aus den oben bereits genannten Gründen dem Heilquellenbildungstyp 1 angehört. Drei der sieben Bohrungen im Bereich Bad Driburg (Kernstadt) wurden durch einige Zehnermeter tiefe Bohrungen bis in den Mittleren Buntsandstein angelegt (siehe Anlage 3.1). Bei diesen rund 70m tiefen Bohrungen ist eine Schutzwirkung durch die Grundwasserüberdeckung (Oberer Buntsandstein) grundsätzlich vorhanden. Bei den übrigen vier Heilquellen handelt es sich um Flachfassungen, die oberflächennah (10-16 m u GOK) aus dem Oberen Buntsandstein schütten, so dass eine Schutzwirkung durch Überdeckung hier nicht in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Im Umfeld der NordSüd verlaufenden Störung steht der Obere Buntsandstein in diesem zentralen Teil des Driburger Talkessels nur geringmächtig an, so dass ein Eintrag von Schadstoffen nicht ausgeschlossen werden kann (siehe Anlage 3.2). Die Abgrenzung der Schutzzone II Bad Driburg müsste aus fachlicher Sicht, den DVGW Richtlinien ([23]) entsprechend, einen Radius von zumindest 300 Metern von den Fassungsanlagen aufweisen (s.o.). Die demgegenüber kleinere, bestehende engere qualitative Schutzzone IIIA für die hier betrachteten Heilquellen9 hat sich während der vergangenen 40 Betriebsjahre hinsichtlich ihrer Ausdehnung jedoch grundsätzlich bewährt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die in Kapitel 5.2 beschriebenen hydrochemischen Veränderungen (Caspar-Heinrich-Quelle I, Wiesenquelle 3) bzw. bakteriologischen Befunde (Wiesenquelle 1) auf die Größe der aktuell gültigen Schutzzone zurückzuführen sind. Nicht zuletzt stellen die gegebenen baulichen Rahmenbedingungen der Fassungsanlagen einen Schutz der Quellen gegenüber unmittelbaren Beeinträchtigungen durch pathogene Mikroorganismen dar. Dies gilt insbesondere für die Fassungsanlagen der Caspar-Heinrich-Quellen I und IV, die sich innerhalb der Gebäude des Betriebsgeländes der Bad Driburger Naturparkquellen GmbH & Co.KG befinden. Aus den genannten Gründen orientiert sich die vorgeschlagene Abgrenzung der Schutzzone II Bad Driburg, mit einigen Abweichungen, am Verlauf der aktuell bestehenden Zone IIIA (siehe Abbildung 18). Das Gelände um die Caspar-Heinrich-Quellen I und IV fällt mit sehr geringem Gefälle nach Westen ab. Die Westgrenze bleibt daher unverändert, nördlich und südlich wird der Abstand auf etwa 100 Meter begrenzt. Im weiteren Verlauf wird die Südgrenze zunächst ebenfalls aufgrund des geringen Gefälles bei überwiegender Versiegelung zurückgenommen. Für den größeren Ostteil wird die nördliche Begrenzung etwas nach Norden verschoben. Die Ostgrenze wird beibehalten, ebenso wie der östliche Abschnitt der Südgrenze. Auf diese Weise werden der stärkeren Reliefenergie mit Oberflächenzuflüssen aus nördlichen, östlichen und südöstlichen Richtungen und dem großen Anteil freier, unversiegelter Flächen in diesem Bereich Rechnung getragen. Der Abstand zu den Quellen liegt hier zwischen etwa 200 und 400 Metern. Im westlichen, bebauten Teil verläuft die Grenze im Wesentlichen entlang von Straßen und Flur(stück)grenzen, 9 Der südliche Teil der Schutzzone IIIA bezieht sich auf Heilquellen, die nicht Gegenstand der Neubemessung des HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn sind (vgl. Anlage 1.1) Seite 63 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 während die Grenzen der Osthälfte überwiegend Straßen und Wegen im Bereich des Kurparks folgen. Abbildung 18: Bemessung der Schutzzone II, Bad Driburg 9.2.2.2.2 Zone II Bad Hermannsborn Für den Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, weist die Auswertung der vorhandenen chemischen Analysen auf eine Beeinflussung (Verdünnung) durch jüngere, weniger mineralisierte Wässer (oberflächennahes Grundwasser und/oder Niederschlagswasser) hin (vgl. Kapitel 5.2.1). Die fachliche Bemessung der Schutzzone II muss daher so erfolgen, dass oberflächlich bzw. oberflächennah in Richtung Sauerbrunnen abströmendes Wasser die Quelle nicht verunreinigen bzw. maßgeblich verdünnen kann. Dass bereits früher ein Einfluss von Niederschlägen auf die Schüttungsmenge festgestellt wurde ([3]), unterstützt die Vermutung, dass Oberflächenabfluss bzw. Stauwasser über relativ steile Hänge, mit z.T. anstehenden, undurchlässigen Schichten des Oberen Buntsandsteins, der Quelle zufließen. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden Bereiche mit präquartär oberflächlich anstehenden relevanten Gesteinseinheiten des Bunt- Seite 64 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 sandsteins und untergeordnet des Muschelkalks in Verbindung mit Störungen in die Schutzzone II einbezogen. Dabei wird zugleich den morphologischen Gegebenheiten (relativ steile Hänge, die zur Fassungsanlage hin abfallen), dem Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen im näheren Umfeld des Sauerbrunnens sowie dem weitgehenden Fehlen einer schützenden Überdeckung mit quartären Ablagerungen Rechnung getragen (vgl. DVGW Regelwerk, [23]). Die parzellenscharfe Abgrenzung der Schutzzone II Bad Hermannsborn weist eine Nordost-Südwest ausgerichtete Längsausdehnung von etwa 2 km auf, die Breite schwankt zwischen rund 400 und 1000m (siehe Abbildung 19). Abbildung 19: Tektonik, Morphologie und Bodennutzung im Bereich Zone II, Bad Hermannsborn Der nordöstliche Teil der Zone II deckt den Bereich ab, in dem, seitlich von Störungen begrenzt, präquartär der mittlere Buntsandstein oberflächlich ausstreicht (Schütthorizont des Sauerbrunnens). Zusätzlich wurden morphologische Aspekte berücksichtigt. Die höchsten Höhen werden mit rund 320m in den bewaldeten Bereichen in der südwestlichen (Längs-)hälfte erreicht. Überwiegend liegt die Zone II innerhalb des oberirdischen Einzugsgebietes des Mühlenbachs. Aus östlicher Richtung fließt ein Bach Seite 65 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 durch vorwiegend landwirtschaftlich genutztes Gebiet auf den Sauerbrunnen zu und knickt bei Bad Hermannsborn nach Norden um. Außer der Hauptstörung (Teil der hier umbiegenden Osning-Achse), die in Längsrichtung der Zone II verläuft, sind in der südöstlichen Hälfte zahlreiche weitere, z.T. quer verlaufende Störungen (Bruchschollentektonik), die den Zufluss von Niederschlagswasser bzw. oberflächennahem Grundwasser in den Untergrund begünstigen und beschleunigen können, mit berücksichtigt. Obwohl der Sauerbrunnen im Mittleren Buntsandstein entspringt, handelt es sich bei dem Wasser um ein Mischwasser, das auch von den ausstreichenden Schichten des Oberen Buntsandsteins geprägt ist (siehe Kapitel 5.2.1). 9.2.2.3 Schutzzone I (Fassungsanlage) Entsprechend den Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete ([6]) gilt der Schutz durch die Zone I der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlage, mit möglichst allseitiger Ausdehnung von mindestens 20 Metern. Nach dieser Vorgabe erfolgt die Umsetzung der Schutzzonen I, mit einer gemeinsamen Zone I im Falle der nah beieinander liegenden Hauptquellen 1 und 2. 9.3 Bewertung und Gefährdungsbeurteilung der Schutzzonen Abbildung 20 zeigt das vorgeschlagene Heilquellenschutzgebiet und Verwaltungsgrenzen (Gemeinde- und Kreisgrenzen). Bis auf eine kleine Fläche im Bereich der länglichen Ausbuchtung auf der Westseite, die in das Gebiet des Kreises Paderborn (Stadt Altenbeken) fällt, liegt das Schutzgebiet im Kreis Höxter. Der überwiegende Teil gehört zum Stadtgebiet Bad Driburg. Im Norden reichen die Zone B und die Zone A / III Bad Hermannsborn bis in das Gebiet der Stadt Nieheim. Die Gesamtfläche des Schutzgebietes beträgt 72,4 km², die sich wie folgt auf die Schutzzonen verteilen: Schutzzone I (qualitativ) II (qualitativ) III / A (qualit. / quant.) B (quantitative) Bad Driburg Fläche [km²] (Summe) 0,006 0,469 12,136 -- Bad Hermannsborn Fläche [km²] 0,002 1,474 5,419 -- SUMME Fläche [km²] 0,008 1,943 17,555 52,907 Seite 66 Projekt 52521: Abbildung 20: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Stadt- und Kreisgrenzen im Bereich des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes 9.3.1 Bodenkundliche Gegebenheiten Böden vermögen Stoffe, die durch natürliche oder anthropogene Prozesse eingetragen werden und mit dem Sickerwasser tiefer wandern, in gewissem Maße zu filtern, zu speichern, umzuwandeln und - im Falle organischer Substanzen - auch abzubauen. Die Ausprägung dieser Eigenschaften vor Ort hängt von Faktoren wie Bodenart, Bodentiefgründigkeit und vielen weiteren, z.T. kleinräumig wechselnden Standortbedingungen ab. Dadurch sind Böden bis zu einem gewissen Maße in der Lage, das Grundwasser vor Verunreinigungen schützen. Auf einer Teilfläche im Südosten der Schutzzone A / III Bad Driburg sowie großflächig in der Schutzzone A / III bzw. II Bad Hermannsborn ist Podsol der anzutreffende Bodentyp. Den entsprechenden Flächen ist eine nur geringe Filterwirkung zugeordnet, d.h. diese Bereiche sind hinsichtlich eines Eintrages von Schadstoffen in oberflächennahes Grundwasser über den Boden gefährdet (Kapitel 4.5, Anlage 2.3, Abbildung Seite 67 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 6). Dort, wo diese Flächen bewaldet sind, ist dieser Gefährdungspfad vernachlässigbar. Es besteht jedoch ein Schutzbedürfnis, wo Areale konventionell landwirtschaftlich, also unter Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln genutzt werden. Aus Anlage 6.1. sind die Bereiche innerhalb der einzelnen Schutzzonen, in denen landwirtschaftliche Nutzung und Podsol-Böden sich überlagern, ersichtlich. 9.3.2 Meteorologie und Grundwasser Die Auswertung der vorhandenen Daten zu Grundwassermessstellen und Wetterstationen hat gezeigt, dass seit 2003 die Niederschläge überwiegend unter dem 30jährigen Mittel (1961-1990) liegen, so dass für die Zeitspanne bis 2013 ein leicht sinkender Trend der Niederschläge zu verzeichnen ist (siehe Kapitel 4.4). Analog dazu ist ebenfalls in den Ganglinien der Grundwasserstände ein, wenn auch nur geringfügiges, Absinken erkennbar (siehe Kapitel 4.6.3). Aktuell ist daraus angesichts der langjährigen mittleren Grundwasserneubildung nach dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA (siehe Kapitel 4.6.2; [13], [29]) keine Gefährdung für die Ergiebigkeit der Heilquellen abzuleiten. Die Darstellung der Daten zur Grundwasserneubildung erfolgt in der Abbildung 21. Die mit Hilfe der Daten zur Grundwasserneubildung nach mGROWA berechneten Mittelwerte sowie das daraus abgeleitete Grundwasserdargebot ergeben, bezogen auf die quantitativen Schutzzonen, folgende Werte: Schutzzone A Bad Hermannsborn A Bad Driburg B Mittelwert Grundwasserneubildungsrate [mm/a] 154 201 184 Mittlere Summe neugebildetes Grundwasser [m³/a] 1.058.429 2.534.047 13.322.770 Aus diesen Zahlen ergibt sich ein ausreichendes Grundwasserdargebot für die Heilquellen unter Berücksichtigung der Wasserrechte Dritter (vgl. Kapitel 9.3.3). Seite 68 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Abbildung 21 Mittlere jährliche Grundwasserneubildung im vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebiet nach dem Großräumigen Wasserhaushaltsmodel GROWA des Landes NRW für den Zeitraum 1971-2000 Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) haben die Bundesgesellschaft für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands (SGD) gemeinsam eine Beschreibung der Grundwasserkörper einschließlich einer Charakterisierung des Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung (SGWU) erarbeitet ([WMS10]). Eine entsprechende Kartendarstellung findet sich in der Anlage 6.2. Aus dieser Karte geht auch die Zuordnung der Grundwasserkörper hervor. Die wesentlichen Eigenschaften der betroffenen Grundwasserkörper sind in der folgenden Tabelle 23 zusammengefasst. Praktisch das gesamte Heilquellenschutzgebiet ist hydrogeologisch als Kluft-Grundwasserleiter mit wechselnden Ergiebigkeiten und unterschiedlichen Durchlässigkeiten klassifiziert. Aus diesem Grund lassen sich die Fließwege des Grundwassers kaum im Detail nachvollziehen. Zudem ist das Rückhaltevermögen gering. Wo Deckschichten nur geringmächtig ausgebildet sind oder fehlen, sind die Grundwasservorkommen entsprechend empfindlich gegenüber Schadstoffeinträgen. Seite 69 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Haupteinzugsgebiet Formation Grundwasserleitertyp Lithologie Nördliches Eggegebirge Südlippische Triasgebiete Südliches Eggegebirge BrakelBorgentreicher Trias Paderborner Hochfläche / Nord Weser Weser Weser Weser Rhein Trias/ Jura/ Kreide Kluft-GWL Trias Trias/Jura Trias Kreide Kluft-GWL Kluft-GWL Kluft-GWL Schluffstein, Sandstein, Kalkstein, Mergelstein Sehr gering bis mäßig Lokal ergiebig Kalkstein, Mergelstein, Tonstein Sehr gering bis mittel Wechselnd ergiebig Kalkstein, Mergelstein, Tonstein Sehr gering bis mittel Wechselnd ergiebig Karst-GWL, Kluft-GWL Kalkstein, Sandstein, Kalkmergelstein Mäßig bis hoch Kalkstein, Mergelstein, Sandstein, Tonstein DurchläsSehr gering bis sigkeit hoch Ergiebigkeit Wechselnd ergiebig Tabelle 23 Seite 70 Mäßig ergiebig Wesentliche Eigenschaften der beteiligten Grundwasserkörper im Heilquellenschutzgebiet (Anm.: Paderborner Hochfläche nur untergeordnet beteiligt) Die Schutzwirkung von Deckschichten, die den oberen Grundwasserleiter überlagern, gegenüber einem Eintrag von Schadstoffen, hängt wesentlich von ihren geologischen Eigenschaften und ihrer Mächtigkeit ab. So ergibt sich aus den mehr als 2 Meter mächtigen Deckschichten des Driburger Talkessels, die überwiegend aus Ton- und Schluffsteinen der Rötformation des Oberen Buntsandsteins sowie aus Schluffen und Tonen des Quartärs bestehen, ein günstiges Schutzpotential. Im Bereich von Flusstälern kommen quartäre bis holozäne Auenablagerungen (Schluff mit wenig Fein- bis Mittelsand, wenig Ton) hinzu. Somit weist die Zone A Bad Driburg fast flächendeckend in ausreichendem Maße schützende Deckschichten auf. Die weiteren, kleineren Bereiche mit einer vorteilhaften Schutzfunktion, die innerhalb des HSG ausgewiesen sind, resultieren ebenfalls aus tonigen, schluffigen Ablagerungen des Röt bzw. des Quartärs. Gebiete mit einem mittleren Schutzpotential sind hauptsächlich in der Osthälfte des HSG anzutreffen. Sie sind meistens an Ablagerungen des Mittleren Muschkalk, des Unteren Keupers oder an Lößvorkommen gebunden. Abgesehen vom Driburger Talkessel ist das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung in der westlichen Hälfte des HSG überwiegend ungünstig. Das gilt auch für die Schutzzonen III/A und II Bad Hermannsborn. 9.3.3 Wasserrechte Dritter Die Summe der Wasserrechte innerhalb des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn (Schutzzone B) beläuft sich auf insgesamt knapp 2,18 Mio. m³/Jahr. Auf die hier berücksichtigten Heilquellen entfallen davon 241.600m³/Jahr, das entspricht rund 11% der wasserrechtlich genehmigten Gesamtmenge. Von den Wasserrechten Dritter mit insgesamt also etwa 1,94 Mio. m³ /Jahr, entfallen mit 1,35 Mio. m³ knapp 70% auf Brunnen und Quellen, die der öffentlichen Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Trinkwasserversorgung dienen. Damit verbleiben rund 586.000 m³/a bzw. gut 30%, die von anderen gewerblichen sowie privaten Nutzern zu Brauch- oder Trinkwasserzwecken genutzt werden können. Eine Kartendarstellung der Wasserrechte Dritter enthält die Anlage 6.3. Im Bereich der Schutzzone A / III Bad Driburg gibt es zwei Wasserrechte der Stadtwerke Bad Driburg zur Trinkwasserversorgung. Es handelt sich um die Katzohlquelle im Westen (Wasserrecht über 520.000m³/a) sowie um den Brunnen Siebenstern mit einem Wasserrecht über 85.000m³/a im Südosten (WSG Bad Driburg Siebenstern). Hinzu kommen ein Wasserrecht der Gräflicher Park GmbH& Co. KG in unmittelbarer Nähe zum Thermalwasserbrunnen über 43.200m³/a sowie sechs weitere Wasserrechte über zusammen rund 42.000m³/a. Des Weiteren existieren 7 Wasserrechte im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wärmepumpen (siehe Anlage 6.3). In einem Fall handelt es sich dabei um eine sogenannte Wasser-Wasser-Wärmepumpe, bei der Grundwasser als Wärmeträger gefördert und anschließend, abgekühlt, wieder zurückgeführt wird. Die sechs übrigen Anlagen sind Sole-Wasser-Wärmepumpen, die über ins Erdreich eingebrachte Sonden mittels eines zirkulierenden Wärmeträgers Erdwärme nutzen (siehe auch Kapitel 8 und Kapitel 9.3.6). Die Summe aller Wasserrechte Dritter in der Zone A / III beträgt somit rund 690.000m³/a. Zwei dieser Wasserrechte mit einer erlaubten Fördermenge von zusammen 14.000m³/a befinden sich innerhalb der vorgeschlagenen Zone II. Die genehmigte Fördermenge für die Wasser-Wasser-Wärmepumpe ist nicht berücksichtigt, da das entnommene Wasser über einen Schluckbrunnen wieder in das Grundwasser eingeleitet wird. Auf die Zone A / III Bad Hermannsborn entfallen insgesamt 12 Wasserrechte. Bei einem Wasserrecht, in der Gemarkung Schönenberg, ca. 1,7 km nordwestlich des Sauerbrunnens, handelt es sich um eine geothermische Nutzung (Wasser-WasserWärmepumpe). Die Summe der Wasserrechte (ohne Wärmepumpe) beläuft sich auf rund 141.000 m²/a. In 5 Fällen handelt es sich um Entnahmen aus Quellen, in den übrigen 6 um Entnahmen aus Bohrbrunnen bzw. Schachtbrunnen. Neun der Wasserrechte befinden sich innerhalb der Schutzzone II in einem Umkreis von maximal rund 300 Meter um den Sauerbrunnen und genehmigten Fördermengen von insgesamt etwa 96.000 m³/a. Als Betreiber ist in allen Fällen die Bad Hermannsborn GmbH genannt. 9.3.4 Hydrochemische Verhältnisse Für die hydrochemische Bewertung der Heilquellen wurden alle seitens der Betreiber der Heilquellen uns zur Verfügung gestellten Analysen berücksichtigt. Die Daten wurden, soweit sie nur auf Papier vorlagen, in ein digitales Format gebracht, anschließend ausgewertet, graphisch dargestellt und die Ergebnisse bewertet (siehe Kapitel 5). Die wesentlichen Erkenntnisse sind in der Tabelle 24 kurz zusammengefasst. Seite 71 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Heilquelle Sauerbrunnen Thermalwasserbrunnen Caspar-Heinrich-Quelle I Hydrochemische Veränderung Abnahme HCO3, Ca, Cl, Na Bakteriologische Befunde -- -Abnahme HCO3, Ca --- Zunahme Cl, T, (Na) Caspar-Heinrich-Quelle IV Hauptquelle 1 -Zunahme Na, Ca, HCO3 --- Hauptquelle 2 -- Wiesenquelle 1 -- Wiesenquelle 2 Wiesenquelle 3 -Zunahme Cl, Na Einmaliger Befund 1991 Wiederholt Befunde 1984-1993 --- Tabelle 24 Mögliche Ursache / Bemerkung Zutritt oberflächennahes, neugebildetes Grundwasser Zutritt oberflächennahes, neugebildetes Grundwasser Zutritt tieferes Grundwasser -Zutritt tieferes Grundwasser (Muschelkalk) Zutritt tieferes Grundwasser (Zechstein) / Änderung Klassifizierung Übersicht der Ergebnisse der hydrochemischen Auswertung Die Veränderungen der hydrochemischen Zusammensetzung des Sauerbrunnens (2,9 m tief) und der Caspar-Heinrich-Quelle I (13 m tief) könnten ein Hinweis auf den Zutritt von oberflächennahem bzw. neu gebildetem Grundwasser sein. In Wiesenquelle 1 wurde in der Vergangenheit mehrfach eine Beeinträchtigung der Qualität durch Mikroorganismen festgestellt. Das verdeutlicht, dass der Schutz der Heilquellen vor Schadstoffen, die über Oberflächenabfluss und Niederschlagswasser in das Grundwasser gelangen können, entscheidende Bedeutung für die langfristige Qualitätssicherung hat. 9.3.5 Schutzgebiete Die im Folgenden (Tabelle 25) aufgeführten Wasserschutzgebiete liegen entweder vollständig innerhalb des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn (blau hinterlegt) oder ragen randlich hinein (rot hinterlegt). Das Gebiet Brakel-Schmechten (grün hinterlegt) wird derzeit als Wasservorranggebiet geführt. Dort, wo es zu Überschneidungen von Schutzzonen kommt, gelten nach den Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete ([6]) die jeweils strengeren Auflagen. Daraus ergeben sich für die Schutzzonen B und A bzw. III des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Flächen, die durch die Schutzbestimmungen des jeweiligen Trinkwasserschutzgebietes bereits vor quantitativen bzw. qualitativen Beeinträchtigungen hin- Seite 72 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 reichend geschützt sind. Die kartographische Darstellung der Wasserschutzgebiete befindet sich in der Anlage 6.4. LAGE IM HSG (VORSCHLAG) innerhalb Zone II bzw. III anteilig Wasservorranggebiet Tabelle 25: NAME STATUS NUMMER GÜLTIG BIS WSG Nieheim-Merlsheim WSG Weißenborn WSG Bad Driburg Siebenstern WSG Westliche Egge WSG Altenbeken WSG Bad Driburg Dringenberg Brakel Schmechten festgesetzt festgesetzt festgesetzt festgesetzt festgesetzt festgesetzt 4320-03 4320-30 4320-23 4318-04 4318-03 4320-25 4320-27 26.05.2025 10.09.2053 26.02.2029 14.09.2020 26.09.2028 18.02.2031 Wasserschutzgebiete im vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebiet ([9],[13]) Das vorgeschlagene HSG befindet sich innerhalb des Naturparks „Teutoburger Wald / Eggegebirge“ (NTP-006). In der Anlage 6.5 sind die naturschutzrelevanten Flächen abgebildet. Es ist zu sehen, dass sich Daten des Landes Nordrhein-Westfalen, des Kreises Höxter und der Stadt Bad Driburg (Landschaftsplan Nr. 4) bereichsweise überlagern. Zum Teil sind übereinstimmende Flächen mit unterschiedlicher Wertigkeit geschützt: So sind Flächen im Süden des HSG als Naturpark ausgewiesen (Naturschutzdaten Kreis Höxter), als FFH-Gebiet (WMS-Dienst Linfos NRW) bzw. als Naturschutzgebiet („Landschaftsplan Nr 4 Bad Driburg“). Außerhalb der besiedelten Flächen ist der Großteil des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen10 (LSG-Naturpark Eggegebirge und Teutoburger Wald bzw. LSG Nord bzw. Nr. L-4-01 des Plangebietes des Landschaftsplans Nr. 4 Bad Driburg; [WMS5], [31]). Im südwestlichen Teil sind größere Flächen gemäß „Landschaftsplan Nr 4 Bad Driburg“ als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt. Im Verlauf des Hilgenbaches ist ein Abschnitt östlich von Bad Driburg als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Einige kleine Flächen sind als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen. Die genannten Bereiche sind somit bereits mit Einschränkungen in der Nutzung belegt, die im Hinblick auf Gefährdungspotentiale durch den Eintrag unerwünschter Stoffe in den Untergrund des Heilquellenschutzgebietes positiv zu berücksichtigen sind. 9.3.6 Flächennutzung und weitere Gefährdungspotentiale Im gesamten Heilquellenschutzgebiet (Schutzzone B) nehmen landwirtschaftlich genutzte Flächen 33,8 %, Siedlung und Verkehr 28,4 % und Wald 19,7 % der Fläche ein. 14,1 % entfallen auf sonstige Grün- Brach- und Gewässerflächen, 4 % auf Flächen gewerblicher oder industrieller Nutzung. Diese Zahlen ergeben sich aus der Auswer- 10 In den Nachbargemeinden ist der Landschaftsplan entweder in Bearbeitung (Gde. Nieheim) bzw. es gibt noch keinen LP (Gde. Brakel), so dass dort die LSG Verordnungen(Nord bzw. Süd) gültig sind (telef. Auskunft Ldkr. Höxter, Umweltamt). Seite 73 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 tung der ATKIS-Daten (Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem; [13]). Die Kartendarstellung dazu einschließlich tabellarischer Zusammenstellung der Flächenanteile befindet sich in der Anlage 6.6. Außerhalb der Kernstadt Bad Driburg ist das HSG mit nur wenigen, kleinen Ortschaften oder einzelnen Gehöften dünn besiedelt. Gewerbe- und Industrieflächen verteilen sich fast ausschließlich auf den Süden der Stadt Bad Driburg. Von Nordwesten nach Südosten durchquert eine Bahnlinie das vorgeschlagene Heilquellenschutzgebiet, Die Bundesstraße 64 führt südlich von Bad Driburg in West-Ost-Richtung durch das Gebiet. Die Kläranlage der Stadt Bad Driburg liegt südöstlich der Kernstadt, in der Gemarkung Herste, also außerhalb des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes. Die Einleitung des geklärten Wassers erfolgt – vom HSG aus betrachtet unterstromig - in die Aa, die weiter östlich in die Nethe entwässert. Im Bereich des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn liegen insgesamt 22 Altablagerungen und Altstandorte. Davon befinden sich 8 bzw. 1 innerhalb der Schutzzone A / III Bad Driburg bzw. Bad Hermannsborn. Unter den verbleibenden 13 registrierten Altlastenverdachtsflächen, die sich innerhalb der Schutzzone B befinden, ist eine Fläche (Nr. 4220 / M 34 „Siebenstern-Spielplatz“), die nach Sanierung weiterhin zu überwachen ist. Bei einem der Altstandorte, mit rund 0,2 km² der flächenmäßig größte innerhalb des HSG, nördlich von Bad Hermannsborn, handelt es sich um eine ehemalige Militärische Liegenschaft, die saniert wurde und keiner weiteren Überwachung bedarf. Von allen anderen geht keine Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlich zulässiger Nutzung aus. Die Altablagerungen Nr. 4220 / M 17 „Am Sollberg“ und 4220 / B32 „Heinemann“, östlich von Bad Driburg liegen im Bereich der Schutzzonen III bzw. II des WSG Weißenborn. An der Grenze zur Zone A / III Bad Driburg, (vgl. Anlage 6.6) befindet sich die Altablagerung „Dörensieksgraben“ (4220 / M 12) innerhalb des gleichnamigen Gewässergrabens, der anschließend in den Bereich der Zone A / III führt. Wasserführung besteht nur nach Starkregen- oder Schmelzwasserereignissen. Es handelt sich hier um eine Ablagerung von hauptsächlich Boden und Bauschutt, die von 1957 bis 1978 betrieben wurde. Das Volumen beträgt etwa 250000m³ bei einer Fläche von rund 32000m². Für diese Altablagerung besteht kein akuter Handlungsbedarf (Stand 2000), da sie jedoch innerhalb der aktuellen Schutzzone IV und im LSG Naturpark Eggegebirge/Teutoburger Wald liegt, galt in der Vergangenheit (Stand 1985) die Empfehlung „Brunnen der gräflichen Verwaltung auf Belastung durch Sickerwasser (zu) prüfen“, ein akuter Handlungsbedarf besteht nicht [32]. Für die tabellarische Zusammenfassung und Auswertung der Daten hinsichtlich ihrer Flächenanteile (Tabelle 26) innerhalb der einzelnen Schutzgebietszonen wurden einige Objektarten zusammengefasst und folgende Kategorien gebildet: Siedlung und Verkehr (einschl. Flächen „gemischter Nutzung“, „funktioneller Prägung“, „Plätze“) Wald Landwirtschaftlich genutzte Flächen Industrie und Gewerbe Seite 74 Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Projekt 52521: Sonstige Nutzung (Grünflächen, stehende Gewässer, Unland, Gehölze, Friedhof) Siedlung Verkehr Industrie und Gewerbe Wald Landwirtschaftl. gen. Fläche Sonstige Flächen Zone Gebiet [%] [%] [%] [%] [%] B -- 28,4 4,0 19,7 33,8 14,1 A / III Bad Driburg 28,2 4,5 32,7 23,2 11,4 II Bad Driburg 24,0 6,5 0 17,2 52,3 A / III Bad Hermannsborn 5,7 0 (0,04) 57,2 35,4 1,7 II Bad Hermannsborn 5,1 0 (0,04) 50,2 38,4 6,3 Tabelle 26 Prozentanteil der Flächennutzung in den Schutzgebietszonen (nach ATKIS; [13]) (Die Angaben beziehen sich jeweils auf die gesamte Fläche der Zone einschließlich der umschlossenen Schutzzonen) Der Waldanteil innerhalb der Schutzzone A / III Bad Driburg nimmt etwa ein Drittel der Fläche ein und ist vorwiegend in ihrem südlichen Teil sowie in den nördlichen und westlichen Randbereichen zu finden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen umgeben die Stadt Bad Driburg praktisch wie ein Saum. Sie liegen fast vollständig in dem hinsichtlich des Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung als günstig eingestuften Bereich (siehe Anlage 6.7). Versiegelte Flächen machen rund ein Drittel aus, wovon 4,5% auf gewerbe- und Industrieflächen entfallen. Im Bereich der Schutzzone A / III Bad Driburg liegen 8 Altlastenverdachtsflächen, davon sind 2 Flächen Altstandorte, 5 sind Altablagerungen. Eine Fläche, Nr. 4220 / „ehem. Reinigung“, ist aktuell als Verdachtsfläche eingestuft, die aktuell geplante Nutzungsänderung am Gebäude ist gutachterlich zu begleiten. Sieben der Flächen liegen im Stadtgebiet von Bad Driburg, eine außerhalb, im Süden der Schutzzone. Bei dem Altstandort Nr. 4220 / HP 33 „ehem. Sperrholzfabrik Buddenberg“ im Osten der Stadt Bad Driburg handelt es sich um eine sanierte Fläche ohne weitere Überwachung, alle übrigen sind mit dem Status „Kein Verdacht / keine Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlich zulässiger Nutzung“ belegt. In der Zone A / III Bad Driburg gibt es 7 Wasserrechte im Zusammenhang mit geothermischer Nutzung. Fünf davon, mit insgesamt 15 Bohrungen mit Tiefen zwischen 30 und 50 m, liegen im Süden Bad Driburgs. Eine Anlage, mit 2 Bohrungen á 66m befindet sich knapp 400m nördlich der vorgeschlagenen Schutzzone II, eine WasserWasser-Wärmepumpe (Bohrtiefe 25m) im Westen Bad Driburgs (siehe Anlage 6.3). Eine Bedeutung hinsichtlich der Schutzgebietsausweisung besteht hier hinsichtlich der eingesetzten Kühlmittel und der abgeteuften Bohrungen (siehe Kapitel 8 und Kapitel 9.3.3). Im Bereich Bad Hermannsborn nimmt Wald den größten Flächenanteil der Schutzzone A bzw. III ein, versiegelte Flächen spielen eine nur untergeordnete Rolle. Rund ein Drittel der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt, wovon die Hälfte in Bereichen liegt, in Seite 75 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 denen das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung als ungünstig eingestuft wird (vgl. Kapitel 9.3.2). Für diese Flächen ist die Gefahr eines Eintrags von Schadstoffen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser entsprechend erhöht. Die Verteilung dieser Flächen geht aus Anlage 6.7 hervor. Innerhalb dieser Schutzzone liegt eine Altablagerung (Nr. 4220 / M2 „Parkplatz“), für die die Gefährdungsabschätzung ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen ist. In der Schutzzone II Bad Driburg nehmen Vegetationsflächen rund 65% der Fläche ein, Teiche und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland) eingeschlossen. Überwiegend handelt es sich um Bereiche innerhalb des Kurparks und des Gräflichen Parks. Von den ca. 24% Siedlungsfläche entfallen ca. 4% auf gewerblich genutzte Flächen. Bei den gewerblichen Nutzungen handelt es sich um einen Gärtnereibetrieb sowie im Westen um den Brunnenbetrieb Bad Driburger Naturparkquellen GmbH & Co. KG mit den Caspar-Heinrich-Quellen I und IV. Im Westen verläuft über eine Strecke von knapp 450 m die Bahnlinie durch die Zone II. Westlich davon befindet sich Wohnbebauung mit kleineren Straßen. Östlich der Schutzzone II befindet sich ein Wildgehege, dessen Gelände leicht zur Zone II hin einfällt. Ein kleines Fließgewässer nahe der Ostgrenze der Zone II dürfte hier eine Vorflutfunktion für oberflächlich abfließendes Wasser aus östlicher Richtung haben. Es ist davon auszugehen, dass durch Selbstabdichtung der Gewässersohle ein Übertritt wassergefährdender Stoffe in das oberflächennahe Grundwasser nicht zu befürchten ist und Schadstoffe ggf. mit dem fließenden Wasser abtransportiert werden. Innerhalb der Zone II ist die Topografie flach, Oberflächenabflüsse spielen eine untergeordnete Rolle. Es gibt keine Altablagerungen bzw. Altstandorte innerhalb der Zone II. Die Bahnlinie, die Grünlandbewirtschaftung und das Wildgehege östlich der Zone II bergen Gefährdungspotentiale für die 7 Heilquellen in dieser Zone, etwa durch den Transport wassergefährdender Stoffe, durch einen Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmittel (Stickstofffrachten) und bakterielle Verunreinigungen im Zusammenhang mit dem Wildgehege. Es hat in der Vergangenheit jedoch keine eindeutigen Hinweise für eine nachhaltige qualitative Beeinträchtigung der Heilquellen ergeben. Der nun vorgesehene höhere Schutz (Zone II statt IIIA) soll jedoch den analytischen Befunden Rechnung tragen, die auf leichte hydrochemische Veränderungen der CasparHeinrich-Quelle I und Wiesenquelle 1 hinweisen sowie den vereinzelt nachgewiesenen bakteriologischen Verunreinigungen in der Wiesenquelle 3. Der Bereich der Schutzzone II, Bad Hermannsborn ist zur Hälfte bewaldet. Landwirtschaftlich genutzte Flächen nehmen mit rund 38% den nächst höheren Anteil ein. Angesichts der z.T. geringen Filter- und damit Schutzwirkung von Boden und geologischen Deckschichten und des ausgeprägten Reliefs mit zum Sauerbrunnen hin einfallenden Hängen kommt hier dem Schutz vor wassergefährdenden Stoffen durch Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln besondere Bedeutung zu. Es gibt keine Altablagerungen bzw. Altstandorte innerhalb der Zone II. Seite 76 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Hildesheim, den 19.06.2015 i. V. Dipl.-Geol. Hilger Schmedding Niederlassungsleiter i. A. Dipl.-Geogr. Marita Strub Seite 77 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 10 Schriften und Unterlagen [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] Protokoll Gesprächstermin 27.06.2013, Stadt Bad Driburg Protokoll Gesprächstermin 17.07.2013, Stadt Bad Driburg GEO-INFOMETRIC (1994): Gutachten zur Ausweisung eines Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn.- Hildesheim (unveröff.) Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete.- Ministerialblatt des Landes NordrheinWestfalen, 33. Jahrgang, Nr. 116, ausgegeben zu Düsseldorf am 26. November 1980: S. 2630 - 2651 Neufassung der Richtlinie für Heilquellenschutzgebiete.- Arbeitsgrundlage/ Stand: 15.10.1993, 23 Seiten, erhalten von der Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom 25.10.1993; Az. 54-LAWA-5.30.05 Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete. – Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) (Hrsgb.), 3. Aufl. , Berlin 1998 Merkblatt – Wasserschutzgebietsverfahren – Erforderliche Inhalte eines Wasserschutzgebietsgutachtens. Stand Okt. 2013.- Z. Verf. gestellt v. d. Bez.-Reg. Detmold Schreiben der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff an die Bez.-Reg. Detmold vom 23.05.2013 und 12.07.2013 Kreis Höxter: Wasserrechte Grundwasserentnahmen und Wärmepumpen im Großraum Bad Driburg (Datentabellen per email am 12.05.2014) Michel, G., Adams, U., Schollmayer, G. (1998): Mineral- und Heilwässervorkommen in Nordrhein-Westfalen. – Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (Hrsgb.), Krefeld Stellungnahme zu [3] des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen vom 14.11.1996 Stellungnahme zu [3] des Staatlichen Umweltamtes Minden vom 18.04.1997 Bez.-Reg. Detmold: Gebietsbezogene Grundlagendaten (shape-Dateien, Tabellen) zur Verwendung für vorliegendes Gutachten. Nutzungsvertrag Nr. 54.4_02/2015: Gewässerdaten, Einzugsgebiete, Flächennutzung (ATKIS), Grundwasserneubildung, Grundwasserstände, Grundwasseranalysen, Stammdaten Grundwassermessstellen, Quellkataster des GD NRW, WSG/HSG-Grenzen Deutscher Wetterdienst (dwd): WESTE (Wetterdaten und –statistiken express), www.dwd.de/WESTE; download Daten 2014 www.klima-bad-driburg.de (private Seite mit privaten Aufzeichnungen, U. Pollmann); Stand 02.10.2014 Bezirksregierung Köln: ATKIS®-Basis-DLM, s. [13] GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (05.04.1993): Gutachterliche Stellungnahme des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen zum Bestandsschutz der staatlich anerkannten Heilquellen der Kurklinik Eggeland (Versorgungskuranstalt) in Bad Driburg.- Bearbeiter: Dr. Heuser (unveröff.), Krefeld Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) 2014: Informationssystem Geologische Karte 1:50000 (GK50) von NRW (blattschnittfrei).- Krefeld, Stand 21.04.2014, Nutzungsvertrag 11/2014 Seite 78 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 [19] TEMLITZ, K. (1995): Geologische Entwicklung des Weserberglandes. In: Mayr, A. u. K. Temlitz (Hg.): Bielefeld und Nordost-Westfalen. Münster. S. 1–12 [20] Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1 : 50 000, Blatt L 4118 Detmold (1987) mit Beikarten, Bearb. KOCH, M. & MICHEL, G.- Hrsg. Geol. L.-Amt Nordrh.-Westf.; Krefeld [21] Geologische Karte von Preussen 1 : 50 000, Blatt L 4220 Bad Driburg (1935), Bearb. 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URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_alk_vektor [WMS9] WMS Überschwemmungsgebiete NRW (2014). URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/umwelt/wasser/uesg [WMS10] BGR Grundwasser: HUEK200 OGWL (2014). URL WMS Service: http://www.bgr.de/Service/grundwasser/huek200/ [WMS11] EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2014) URL WMS Service: http://www.umweltkartenniedersachsen.de/arcgis/services/WRRL_wms/MapServer/WMSServer? [WMS12] EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2014) URL WMS Service: http://www.umweltkartenniedersachsen.de/arcgis/services/WRRL _wms/MapServer/WMSServer? Seite 80 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 11 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Lagepläne, Bestands- und Ausbaupläne der Entnahmeanlagen Anlage 1.1 Untersuchungsgebiet, Heilquellenschutzgebiet (festgesetzt), Wasserschutzgebiete, Heilquellen und Kläranlage Automatisierte Liegenschaftskarte – Lagepläne der Entnahmeanlagen M 1 : 55.000 Anlage 1.2.1 Sauerbrunnen M 1 : 1.000 Anlage 1.2.2 Thermalwasserbrunnen (Driburg Therme) M 1 : 1.000 Anlage 1.2.3 Caspar-Heinrich-Quellen I und IV M 1 : 1.000 Anlage 1.2.4 Wiesenquellen 1 und 2 M 1 : 1.500 Anlage 1.2.5 Wiesenquelle 3 M 1 : 1.500 Anlage 1.2.6 Anlage 1.3 Hauptquellen 1 und 2 Detailpläne Entnahmeanlagen M 1 : 1.500 Anlage 1.3.1 Wasserversorgung Sauerbrunnen M 1 : 200 Anlage 1.3.2 Wasserversorgung Thermalwasserbrunnen M 1 . 20 Anlage 1.3.3 Anlage 1.3.4 Wasserversorgung Caspar-Heinrich-Quellen I und IV Wasserversorgung Wiesenquelle 1 M 1 : 75 Anlage 1.3.5 Wasserversorgung Wiesenquelle 2 M 1 : 30 / 1 : 60 / 1 : 150 Anlage 1.3.6 Wasserversorgung Wiesenquelle 3 Anlage 1.3.7 Wasserversorgung Hauptquellen 1 und 2 M 1 : 25 / 1 : 50 / 1 : 200 M 1 : 80 / 1 : 150 Anlage 2 Thematische Übersichtskarten Anlage 2.1 Übersichtskarte Quellen M 1 : 50.000 Anlage 2.2 Oberirdische (Teil-)Einzugsgebiete mit Gewässernetz M 1 : 55.000 Anlage 2.3 Übersichtskarte Boden (BK50) - Bodeneinheiten M 1 : 50.000 Anlage 2.4.1 Übersichtskarte Schutzgebiete: Wasserschutzgebiete M 1 : 50.000 Anlage 2.4.2 Übersichtskarte Schutzgebiete: Naturschutzrelevante Flächen M 1 : 55.000 Anlage 2.5 Übersichtskarte Flächennutzung M 1 : 55.000 Anlage 2.6.1 Übersichtskarte Altlastenverdachtsflächen M 1 : 55.000 Anlage 2.6.2 -- Anlage 2.7.1 Tabellarische Übersicht Altablagerungen und Altstandorte Übersichtskarte Wasserrechte Anlage 2.7.2 Tabellarische Übersicht Wasserrechte -- Anlage 1.2 M 1 : 10 / 1 : 30 / 1 : 80 M 1 : 50.000 Seite 81 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Anlage 3 Geologische Karte Anlage 3.1 Geologische Karte: Präquartärer Untergrund und Profilschnittlinien M 1 : 50.000 Anlage 3.2 Anlage 4 Geologische Karte: Profilschnitte Grundgebirge Auswertung Hydrochemie M 1 : 60.000 Anlage 4 Konzentrationszeitreihen hydrochemischer Parameter -- Anlage 5 Abgrenzung Schutzgebiet Anlage 5.1 Übersichtskarte fachliche Abgrenzung der quantitativen Schutzzonen M 1 : 50.000 Anlage 5.2.1 Bemessung Schutzgebietsgrenzen - Übersicht Kartenausschnitte für Detailpläne Zonen I und II (1:5000) sowie III/A (1:10.000) M 1 : 50.000 Anlage 5.2.2 Bemessung Schutzgebietsgrenzen - Übersicht Kartenausschnitte für Detailpläne Zone B (1:10.000) Detailpläne parzellenscharfe Abgrenzung Schutzgebiet M 1 : 55.000 Detailplan Schutzzonen I und II Bad Hermannsborn – II H1 Detailplan Schutzzonen I und II Bad Driburg – II D1 M 1 : 5.000 Anlage 5.3.3 Detailplan Schutzzone III/A Bad Hermannsborn (Nord) – A H1 M 1 : 10.000 Anlage 5.3.4 Detailplan Schutzzone III/A Bad Hermannsborn (Süd) – A H2 M 1 : 10.000 Anlage 5.3.5 Detailplan Schutzzone III/A Bad Driburg (Nord) – A D1 M 1 : 10.000 Anlage 5.3.6 M 1 : 10.000 Anlage 5.3.7 Anlage 5.3.8 Detailplan Schutzzone III/A Bad Driburg (Süd) – A D2 Detailplan Schutzzone B – B1 Detailplan Schutzzone B – B2 Anlage 5.3.9 Detailplan Schutzzone B – B3 M 1 : 10.000 Anlage 5.3.10 Detailplan Schutzzone B – B4 M 1 : 10.000 Anlage 5.3.11 Anlage 5.3.12 Detailplan Schutzzone B – B5 Detailplan Schutzzone B – B6 M 1 : 10.000 M 1 : 10.000 Anlage 5.3.13 Detailplan Schutzzone B – B7 M 1 : 10.000 Anlage 5.3.14 Detailplan Schutzzone B – B8 M 1 : 10.000 Anlage 6 Schutzgebietsbewertung und Gefährdungsbeurteilung Anlage 6.1 Übersichtskarte Bodeneinheiten und Flächen landwirtschaftlicher Nutzung im Heilquellenschutzgebiet M 1 : 50.000 Anlage 6.2 Übersichtskarte Schutzpotential Grundwasserüberdeckung und Grundwasserkörper im Heilquellenschutzgebiet M 1 : 50.000 Anlage 6.3 Übersichtskarte Wasserrechte Dritter im Heilquellen- M 1 : 50.000 Anlage 5.3 Anlage 5.3.1 Anlage 5.3.2 M 1 : 3.000 M 1 : 10.000 M 1 : 10.000 Seite 82 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 schutzgebiet Anlage 6.4 Übersichtskarte Wasserschutzgebiete im Heilquellenschutzgebiet M 1 : 50.000 Anlage 6.5 Übersichtskarte Naturschutzrelevante Flächen im Heilquellenschutzgebiet M 1 : 50.000 Anlage 6.6 Übersichtskarte Flächennutzung (ATKIS-Daten) und Altablagerungen im Heilquellenschutzgebiet M 1 : 50.000 Anlage 6.7 Übersichtskarte Flächennutzung (ATKIS-Daten) und Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung im Heilquellenschutzgebiet M 1 : 50.000 12 Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Aktuell festgesetztes, gemeinsames HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn ........................................................................................8 Abbildung 2: Morphologie und Topographie im Untersuchungsgebiet (Digitales Geländemodell DGM1, [WMS6])........................................................... 13 Abbildung 3: Geologische und Hydrogeologische Verhältnisse im Raum Bad Driburg (H. Heuser, Geol. L.-Amt Nordrh.-Westf.) (aus [10]) ................. 14 Abbildung 4: Lage der Wetterstationen ..................................................................... 21 Abbildung 5: Grafische Darstellung der Jahresmitteltemperaturen und der Jahressummen der Niederschläge 1994-2013...................................... 22 Abbildung 6: Gesamtfilterwirkung des Bodens (BK50; [WMS3]) ................................ 24 Abbildung 7: Hydrogeologische Position von Bad Hermannsborn (Michel & Nielsen 1977) (aus: [10]) ...................................................................... 25 Abbildung 8 Entstehung von natürlichen Mineral- und Heilwässern (Michel 1994a) (aus: [10]) ................................................................................. 26 Abbildung 9: Grundwasserkörper und Typisierung ([WMS10], [WMS11]) .................. 27 Abbildung 10: Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung (HÜK200 [WMS10]) ............................................................................................. 30 Abbildung 11: Die Grundwasserneubildungsrate im Untersuchungsgebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn nach mGROWA (Großräumiges Wasserhaushaltsmodell) des Landes NRW für den Zeitraum 19712000 ..................................................................................................... 32 Abbildung 12: Lage der Grundwassermessstellen....................................................... 33 Abbildung 13: Grundwasserganglinien ausgewählter Messstellen .............................. 34 Abbildung 14: Landschaftsplan Nr. 4 „Bad Driburger Land“ ([31]) ............................... 49 Abbildung 15: Naturpark und Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Kreis Höxter (Quelle: Kreis Höxter, Der Landrat)....................................................... 50 Abbildung 16: Naturschutzrelevante Gebiete des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ........................ 51 Seite 83 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Abbildung 17: Beispiel: Fachliche Abgrenzung Zonen A und III sowie resultierender Grenzverlauf der Schutzzonen Bad Driburg (Ausschnitt) .......................................................................................... 61 Abbildung 18: Bemessung der Schutzzone II, Bad Driburg ......................................... 64 Abbildung 19: Tektonik, Morphologie und Bodennutzung im Bereich Zone II, Bad Hermannsborn ...................................................................................... 65 Abbildung 20: Stadt- und Kreisgrenzen im Bereich des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes .................................................................... 67 Abbildung 21 Mittlere jährliche Grundwasserneubildung im vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebiet nach dem Großräumigen Wasserhaushaltsmodel GROWA des Landes NRW für den Zeitraum 1971-2000 ............................................................................. 69 13 Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1 Übersicht verwendete Daten...................................................................7 Tabelle 2: Heilquellen und Betreiber des HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn 1994 im Vergleich zu 2014 .............................................9 Tabelle 3: Lage, Erschließung und Ausbau der Heilquellen .................................. 10 Tabelle 4: Wasserrechtlich genehmigte Entnahmemengen und Nutzung .............. 10 Tabelle 5: Eigenschaften der Förder- bzw. Schütthorizonte .................................. 10 Tabelle 6: Jährliche Entnahmemengen 1980-2013 ............................................... 11 Tabelle 7: Übersicht über die Merkmale der Bildungstypen der Heilquellen (Nach LAWA, 1998 [6]) ......................................................................... 12 Tabelle 8: Mineral- und Heilquellen im aktuell gültigen HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn (aus [WMS3] und [10]) .......................................... 20 Tabelle 9: Übersicht über die für die Neubemessung des Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg - Bad Hermannsborn relevanten Gesteine sowie Zuordnung der Grundwasserstockwerke ...................................................................... 28 Tabelle 10: Monitoring-Zeiträume und –Turnus der aktuell genutzten Heilquellen im Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg ............................. 35 Tabelle 11: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter im Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, zwischen 1980 und 2010...................................................................................... 36 Tabelle 12: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter im Thermalwasserbrunnen Bad Driburg zwischen 1988 und 2013...................................................................................... 38 Tabelle 13: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Caspar-Heinrich-Quelle I zwischen 1977 und 2012 ..................................................................................................... 39 Seite 84 Projekt 52521: Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn Juni 2015 Tabelle 14: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Caspar-Heinrich-Quelle IV zwischen 1974 und 2012 .............................................................................................. 40 Tabelle 15: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Hauptquelle 1 zwischen 1970 und 1997 ............... 42 Tabelle 16: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Hauptquelle 2 zwischen 1972 und 2004 ............... 43 Tabelle 17: Bakteriologische Untersuchungen der Hauptquelle 2 (KBE = Kolonien-bildende-Einheiten) ................................................................ 43 Tabelle 18 Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Wiesenquelle 1 zwischen 1972 und 2004 ............ 44 Tabelle 19: Bakteriologische Untersuchungen der Wiesenquelle 1 (KBE = Kolonien-bildende-Einheiten) ................................................................ 45 Tabelle 20: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Wiesenquelle 2 zwischen 1974 und 2013 ............ 46 Tabelle 21: Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Wiesenquelle 3 zwischen 1974 und 2013 ............ 47 Tabelle 22 Übersicht Schutzzoneneinteilung .......................................................... 55 Tabelle 23 Wesentliche Eigenschaften der beteiligten Grundwasserkörper im Heilquellenschutzgebiet (Anm.: Paderborner Hochfläche nur untergeordnet beteiligt) ......................................................................... 70 Tabelle 24 Übersicht der Ergebnisse der hydrochemischen Auswertung ............... 72 Tabelle 25: Wasserschutzgebiete im vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebiet ([9],[13]) ................................................................................................ 73 Tabelle 26 Prozentanteil der Flächennutzung in den Schutzgebietszonen (nach ATKIS; [13]) (Die Angaben beziehen sich jeweils auf die gesamte Fläche der Zone einschließlich der umschlossenen Schutzzonen) ....................................................................................... 75 Seite 85