Vorlage Bericht Hydro

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Gutachten zur Neuausweisung
des Heilquellenschutzgebietes
"Bad Driburg - Bad Hermannsborn"
Aktenzeichen Bez.-Reg. Detmold: 85.24.06/B 2
Auftraggeber:
(stellvertretend für die
Heil- und Thermalquellenbetreiber
Gräflicher Park GmbH & Co. KG
und Driburg Therme GmbH)
Stadt Bad Driburg
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Bearbeiter:
Dipl.-Geogr. Marita Strub
Dipl.-Geol. Hilger Schmedding
Dipl.-Geol. Dr. Anna Jesußek
Projekt Nr.
52521
Hildesheim, im Juni 2015
pdf-Ausfertigung
CONSULAQUA Hildesheim • GEO-INFOMETRIC - Gropiusstraße 3 - 31137 Hildesheim - Telefon (05121) 76 82 - 0
Projekt 52521:
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Kurzbeschreibung
Veranlassung und Übersicht
Die bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes (HSG) "Bad Driburg - Bad Hermannsborn" (Az. 85.24.06/B 2, gültig seit
dem 15.11.1975) läuft zum 14.11.2015 aus. Von Seiten der Bezirksregierung Detmold
wurde angeregt, das Heilquellenschutzgebiet neu auszuweisen, um dem Schutzbedürfnis genutzter Heilquellen Genüge zu tun. Insgesamt 9 Heilquellen sind zu berücksichtigen, die zwei unterschiedlichen unterirdischen Fließsystemen zuzuordnen sind. 8
Heilquellen gehören zum Fließsystem im Bereich der Stadt Bad Driburg, eine weitere
zu dem um Bad Hermannsborn. Beide werden in einem neu zu bemessenen, gemeinsamen Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn zusammengefasst.
Folgende Heilquellen sind Gegenstand der anstehenden Schutzgebietsausweisung:
Betreiber
Quelle
Driburg Therme GmbH
Thermalwasserbrunnen
Bezeichnung Fließsystem
Hauptquelle 1
Hauptquelle 2
Wiesenquelle 1
Gräflicher Park GmbH
& Co. KG
Wiesenquelle 2
Bad Driburg (Kernstadt)
Wiesenquelle 3
Caspar-Heinrich-Quelle I
Caspar-Heinrich-Quelle IV
Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn)
Bad Hermannsborn
Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 1.
Bei der Gliederung und Bemessung der Grenzen der Schutzzonen wurden die Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus
dem Jahr 1993 sowie das Merkblatt zum Thema Wasserschutzgebietsverfahren der
Bezirksregierung Detmold und die Technische Regel, Arbeitsblatt W101 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) berücksichtigt. Dem Schutz der
Heilquellen hinsichtlich ihres Schüttvolumens und ihres individuellen hydrochemischen
Charakters dient die Einrichtung quantitativer Schutzzonen. Unterschieden wird zwischen der weiteren Schutzzone B (Bildungsgebiet) und der engeren Schutzzone A
(Fließsystem). Bei den Schutzzonen I, II und III handelt es sich um qualitative Schutzzonen, die einen Schutz vor Beeinträchtigungen der Qualität der Heilwässer gewährleisten sollen. Eine Schutzzone I ist in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Fassungsanlage einzurichten, um jegliche schadhafte Veränderung zu vermeiden. Dem Schutz vor
krankheitserregenden Keimen dient die Schutzzone II. Die weitreichendere Schutzzone
III dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Heilwässer durch schwer abbaubare chemische oder durch radioaktive Stoffe.
Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 9.
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Projekt 52521:
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
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Datengrundlage
Seitens der Betreiber der zu berücksichtigenden Heilquellen, der Driburg Therme
GmbH und der Gräflicher Park GmbH & Co. KG wurden Daten bezüglich der Heilquellen zur Verfügung gestellt, z.B. zu jährlichen Schüttungs- bzw. Fördermengen der Heilquellen und zur analytischen Überwachung. Daten, die bereits Gegenstand des Gutachtens der Firma Geo-Infometric aus dem Jahr 1994 (zur seinerzeit geplanten Neuausweisung des HSG) waren, wurden überprüft und ggf. übernommen bzw. fortgeschrieben.
Darüber hinaus wurden online zur Verfügung stehende Daten des Landes NordrheinWestfalen (WMS Server), des Deutschen Wetterdienstes, die Geologische Karte
(GK50) des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen (GD NRW) als digitales Informationssystem sowie Daten zu Wasserrechten und Altlasten des Kreises Höxter
genutzt. Seitens der Bezirksregierung Detmold wurden verschiedene Daten, etwa zur
Grundwasserneubildung, zur Flächennutzung sowie weitere gewässerkundliche Daten
zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen und Daten wurden recherchiert.
Die genannten Daten wurden analysiert, grafisch oder tabellarisch aufbereitet und bewertet. Sie stellen die wesentliche Grundlage für die Neugliederung und Neubemessung des Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn dar. Darüber
hinaus dienten sie der Beantwortung folgender Fragestellungen:




Sind die bestehenden Bemessungen der qualitativen und quantitativen Schutzzonen angemessen und die bisherigen Schutzgebietsbestimmungen effektiv?
Sind die Heilquellen (Ergiebigkeit, hygienisch-chemische Beschaffenheit, Fassungsanlage) quantitativ bzw. qualitativ unverändert geblieben?
Liegen relevante anthropogene Veränderungen vor (Gefahrstoffeinträge, Flächennutzung, Flächenversiegelung, Grundwasserentnahmen etc.)?
Weisen natürliche und naturbezogene Bedingungen (meteorologische Bedingungen, geschützte Gebiete, Flächennutzung etc.) relevante Abweichungen auf?
Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 2.2.
Bemessung und Gliederung des Heilquellenschutzgebietes
Hinsichtlich der Neubemessung der quantitativen und qualitativen Schutzzonen gibt es
einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Thermalwasserbrunnen auf der einen
und den übrigen Heilquellen auf der anderen Seite: Der Thermalwasserbrunnen weist
eine Tiefe von knapp 900m auf. Er wird somit aus einem tiefliegenden Fließsystem mit
einem entsprechend großen Bildungsgebiet, und zwar aus einer Formation des Zechsteins, gespeist. Aufgrund seiner Eigenschaften und seiner Tiefe ist er einem Bildungstypen zuzuordnen, für den die Ausweisung der qualitativen Schutzzonen II und III nicht
erforderlich ist. Die Wässer der übrigen Heilquellen stammen aus den flacher liegenden Schichten des Mittleren bzw. Unteren Buntsandsteins. Die Tiefen der Quellen liegen zwischen 4 und 70 Metern. Das bedeutet, dass die Schichten, aus denen das
Wasser stammt, oberflächennah oder oberflächlich anstehen. Daraus ergibt sich eine
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besondere Schutzbedürftigkeit; die Ausweisung von Schutzzonen II und III ist zwingend erforderlich (Technische Regel, Arbeitsblatt W101 des DVGW).
Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 3.
Die fachliche Bemessung der quantitativen Schutzzonen A und B erfolgte unter Berücksichtigung der Geländemorphologie, der Gewässer mit ihren oberirdischen Einzugsgebieten sowie der geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse. Aus geologischhydrogeologischer Sicht sind das oberflächennahe Austreten der relevanten Schichten
des Buntsandsteins, die Klüftigkeit der wasserführenden Schichten, die unterirdischen
Sattelstrukturen im westlichen und im östlichen Bereich des sogenannten Driburger
Talkessels und die tektonisch besonders beanspruchten Gebiete die wesentlichen Kriterien.
Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand der Kapitel 4 und 9.1.
Bei der fachlichen Bemessung der quantitativen Schutzzone A sowie der qualitativen
Schutzzone III ist gleichermaßen das unterirdische Einzugsgebiet (Fließsystem) der
Heilquellen zu berücksichtigen, um die jeweiligen Schutzziele zu erreichen. Sowohl für
den Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) als auch für die Heilquellen Bad Driburg verlaufen die Grenzen daher weitgehend gleichsinnig oder zumindest sehr nah beieinander. Bei der parzellenscharfen Umsetzung führt dies in beiden Fällen zu einer identischen Abgrenzung, so dass die Grenzen der Schutzzonen III und A als gemeinsame
Schutzgebietsgrenze A / III dargestellt werden. Der Thermalbrunnen der Driburg Therme liegt innerhalb der Schutzzone A / III Bad Driburg. Für diesen Tiefbrunnen ist die
Schutzzone A / III jedoch nur eingeschränkt relevant, zum einen, weil sich ein engeres
unterirdisches Einzugsgebiet aufgrund dessen Tiefe nicht belastbar abgrenzen lässt
und zum anderen, weil die Ausweisung einer Schutzzone III nicht erforderlich ist (s.o.).
Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand des Kapitels 9.2.
Die Ausweisung einer Schutzzone II für den Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) und
für die Heilquellen in Bad Driburg (ausgenommen Thermalwasserbrunnen) ist zum
Schutz der Heilquellen vor pathogenen Keimen erforderlich. Diese können z.B. über
oberflächlich abfließendes Wasser (Regen, Schneeschmelze) bzw. mit Sickerwasser,
das über den Boden in das oberflächennahe Grundwasser gelangt, die Wässer der
Heilquellen verschmutzen. In diesem Zusammenhang spielen z.B. die Flächennutzung
(industrielle, landwirtschaftliche Nutzung, Siedlungsflächen, Straßen etc.) und die topografischen Verhältnisse (zur Quelle abfallende Hänge) eine besondere Rolle. Die
Auswertung der vorliegenden hydrochemischen Analysen aus den vergangenen 40
Jahren hat für einige Heilquellen vereinzelte bakterielle Befunde bzw. Veränderungen
der mineralischen Zusammensetzung gezeigt. Diese Kenntnisse wurden bei der Ausweisung der Schutzzone II für Bad Hermannsborn und für Bad Driburg einbezogen.
Ebenso wurde bei der Bemessung der Schutzzone II Bad Driburg berücksichtigt, dass
sich die aktuell bestehende Schutzzone IIIA hinsichtlich ihrer Ausdehnung grundsätzlich bewährt hat, so dass hier auf eine Erweiterung auf den gemäß DVGW Richtlinien
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vorgesehenen Mindestabstand von 300 Metern von der jeweiligen Fassungsanlage
verzichtet wurde.
Im Gutachten ist dieses Thema Gegenstand der Kapitel 4, 5, 7 und 9.2.
Die Darstellung der parzellenscharfen Abgrenzung der Schutzzonen erfolgt in den Berichtsanlagen 5.2.1 – 5.2.2 (Übersichtspläne) sowie in den Detailkarten der Anlagen
5.3.1 - 5.3.2 (Schutzzonen I und II), 5.3.3 – 5.3.6 (Schutzzonen III/A) und 5.3.7 – 5.3.14
(Schutzzone B).
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Inhaltsverzeichnis
KURZBESCHREIBUNG ................................................................................................I
1
EINLEITUNG .......................................................................................................4
2
AUFGABENSTELLUNG ......................................................................................4
2.1
2.2
3
ÜBERSICHT ÜBER DAS AKTUELL FESTGESETZTE
HEILQUELLENSCHUTZGEBIET UND DIE HEILQUELLEN ...............................7
3.1
3.2
4
Aktuelle rechtliche Grundlagen................................................................6
Verwendete Daten und Unterlagen ..........................................................6
Das Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn ..........7
Bildungstypen der Heilquellen ............................................................... 11
NATURRÄUMLICHER ÜBERBLICK ................................................................. 12
4.1 Geographie .............................................................................................. 12
4.2 Geologie................................................................................................... 13
4.2.1
Allgemeine tektonische und stratigraphische Situation ..................... 15
4.2.2
Petrographische Verhältnisse .......................................................... 16
4.2.2.1
4.2.2.2
4.2.2.2.1
4.2.2.3
Quartär (Pleistozän) ........................................................................... 16
Keuper ................................................................................................ 17
Unterer Keuper ............................................................................................................ 17
Muschelkalk ........................................................................................ 17
4.2.2.3.1
Oberer Muschelkalk .................................................................................................... 17
4.2.2.3.2
Mittlerer Muschelkalk ................................................................................................... 17
4.2.2.3.3
Unterer Muschelkalk .................................................................................................... 17
4.2.2.4
Buntsandstein ..................................................................................... 18
4.2.2.4.1
Oberer Buntsandstein (Röt) ......................................................................................... 18
4.2.2.4.2
Mittlerer Buntsandstein ................................................................................................ 18
4.2.2.4.3
Unterer Buntsandstein ................................................................................................. 18
4.2.2.5
Zechstein ............................................................................................ 19
4.3 Hydrologie ............................................................................................... 19
4.4 Meteorologie ............................................................................................ 21
4.5 Bodenkundliche Verhältnisse ................................................................ 22
4.6 Hydrogeologische Situation ................................................................... 25
4.6.1
Erdfälle............................................................................................. 30
4.6.2
Grundwasserneubildung .................................................................. 31
4.6.3
Grundwassermessstellen ................................................................. 32
5
HYDROCHEMISCHE VERHÄLTNISSE ............................................................. 34
5.1 Überblick.................................................................................................. 34
5.2 Chemismus der einzelnen Heilquellen .................................................. 36
5.2.1
Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn) ................................................ 36
5.2.1.1
5.2.1.2
5.2.2
Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 36
Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 37
Thermalwasserbrunnen ................................................................... 37
5.2.2.1
Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 37
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Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
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5.2.2.2
5.2.3
5.2.3.1
5.2.3.2
5.2.4
Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 46
Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 47
WASSERSCHUTZGEBIETE UND NATURSCHUTZRELEVANTE FLÄCHEN .. 48
6.1
6.2
7
Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 45
Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 46
Wiesenquelle 3 ................................................................................ 46
5.2.9.1
5.2.9.2
6
Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 44
Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 45
Wiesenquelle 2 ................................................................................ 45
5.2.8.1
5.2.8.2
5.2.9
Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 42
Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 43
Wiesenquelle 1 ................................................................................ 44
5.2.7.1
5.2.7.2
5.2.8
Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 41
Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 42
Hauptquelle 2 ................................................................................... 42
5.2.6.1
5.2.6.2
5.2.7
Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 40
Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 41
Hauptquelle 1 ................................................................................... 41
5.2.5.1
5.2.5.2
5.2.6
Mineralwassertypisierung und Zeitreihen ........................................... 38
Bakteriologische Untersuchungen...................................................... 40
Caspar-Heinrich-Quelle IV ............................................................... 40
5.2.4.1
5.2.4.2
5.2.5
Bakteriologische Untersuchungen ...................................................... 38
Caspar-Heinrich-Quelle I .................................................................. 38
Wasserschutzgebiete.............................................................................. 48
Naturschutzrelevante Flächen ............................................................... 48
FLÄCHENNUTZUNG UND GEFÄHRDUNGSPOTENTIALE ............................. 52
7.1
7.2
Flächennutzung....................................................................................... 52
Altablagerungen und Altstandorte ......................................................... 52
8
WEITERE GRUNDWASSERFÖRDERUNGEN, WASSERRECHTE .................. 53
9
BEMESSUNG UND GLIEDERUNG DES HEILQUELLENSCHUTZGEBIETES . 54
9.1
Vorgehensweise bei der (hydro-)geologisch-hydrologischen
Bemessung der Schutzzonen ................................................................ 56
9.2 Bemessung der Schutzgebietsgrenzen ................................................. 57
9.2.1
Quantitative Schutzzonen B und A ................................................... 57
9.2.1.1
9.2.1.2
9.2.2
Schutzzone B (Bildungsgebiet) .......................................................... 57
Schutzzone A ..................................................................................... 59
9.2.1.2.1
Zone A Bad Driburg (Kernstadt) .................................................................................. 59
9.2.1.2.2
Zone A Bad Hermannsborn ......................................................................................... 59
Qualitative Schutzzonen III, II und I .................................................. 60
9.2.2.1
Schutzzone III (weitere Schutzzone) .................................................. 60
9.2.2.1.1
Zone III Bad Driburg (Kernstadt) .................................................................................. 60
9.2.2.1.2
Zone III Bad Hermannsborn ........................................................................................ 61
9.2.2.2
9.2.2.2.1
Schutzzone II (engere Schutzzone) ................................................... 62
Zone II Bad Driburg (Kernstadt) ................................................................................... 63
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Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
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Projekt 52521:
9.2.2.2.2
9.2.2.3
Zone II Bad Hermannsborn ......................................................................................... 64
Schutzzone I (Fassungsanlage) ......................................................... 66
9.3 Bewertung und Gefährdungsbeurteilung der Schutzzonen ................. 66
9.3.1
Bodenkundliche Gegebenheiten ...................................................... 67
9.3.2
Meteorologie und Grundwasser ....................................................... 68
9.3.3
Wasserrechte Dritter ........................................................................ 70
9.3.4
Hydrochemische Verhältnisse .......................................................... 71
9.3.5
Schutzgebiete .................................................................................. 72
9.3.6
Flächennutzung und weitere Gefährdungspotentiale ........................ 73
10
SCHRIFTEN UND UNTERLAGEN .................................................................... 78
11
ANLAGENVERZEICHNIS.................................................................................. 81
12
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN................................................................ 83
13
VERZEICHNIS DER TABELLEN ....................................................................... 84
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Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
1 Einleitung
Die bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes (HSG) "Bad Driburg - Bad Hermannsborn" (Az. 85.24.06/B 2, gültig seit
dem 15.11.1975) läuft zum 14.11.2015 aus. Da auch zukünftig für einige Quellen in
diesem Schutzgebiet ein Schutzbedürfnis besteht, wurde von Seiten der Bezirksregierung Detmold angeregt, das Heilquellenschutzgebiet neu auszuweisen. In mehreren
Vorgesprächen im Zeitraum Mai bis Juli 2013 haben sich die Betreiber der derzeitig
genutzten Heilquellen, die Driburg Therme GmbH und Gräflicher Park GmbH & Co.KG
dafür ausgesprochen, dass weiterhin ein gemeinsames Heilquellenschutzgebiet „Bad
Driburg – Bad Hermannsborn“ ausgewiesen wird ([1], [2]). Auch die Stadt Bad Driburg
hat grundsätzliches Interesse an der Ausweisung des Heilquellenschutzgebietes und
hat stellvertretend für die derzeitigen Heilquellenbetreiber die Koordination der Arbeiten
angeboten.
In dem gemeinsamen Heilquellenschutzgebiet „Bad Driburg – Bad Hermannsborn“
waren bisher drei räumlich getrennte Heilquellen-Fließsysteme zusammengefasst: Bad
Driburg (Kernstadt), Bad Hermannsborn und Bad Driburg (Herste). Mit Schreiben
(email) vom 15.08.2014 wurde seitens des Betreibers der Grafenquelle (Gräflicher
Park GmbH & Co. KG) mitgeteilt, diese Quelle in Zukunft nicht mehr zu nutzen. Da die
Grafenquelle die einzige genutzte Heilquelle des Fließsystems Bad Driburg-Herste ist,
entfällt somit eine Neuausweisung der entsprechenden quantitativen Schutzzone A
sowie der qualitativen Schutzzonen für diese Quelle.
Aufgrund unseres Angebotes vom 05.08.2013 beauftragte uns die Stadt Bad Driburg
mit Schreiben vom 25.11.2013 mit der Erstellung eines Schutzgebietsgutachtens zur
Neuausweisung des Heilquellenschutzgebietes "Bad Driburg - Bad Hermannsborn".
Der vereinbarte Vorschlag zur Neuausweisung des gemeinsamen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg - Bad Hermannsborn wird hiermit vorgelegt.
2 Aufgabenstellung
Voraussetzung für eine Schutzgebietsausweisung ist, dass die Heilquellen staatlich
anerkannt sind, längerfristig genutzt werden sollen und sich die jeweilige Fassungsanlage in einem dem Stand der Technik entsprechenden baulichen Zustand befindet.
Nach Rücksprache der Bezirksregierung Detmold mit allen Betreibern der Quellen aus
dem derzeitigen Heilquellenschutzgebiet (HSG) wurden die in dem zukünftigen HSG
zu berücksichtigenden Quellen von Seiten der Gräflicher Park GmbH & Co. KG und
dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Quellen Eggelandklinik, reduziert.
Dementsprechend beschränkt sich die Beauftragung zur Neuausweisung des Heilquellenschutzgebiets Bad Driburg – Bad Hermannsborn auf nachstehend aufgeführte Heilquellen:
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Betreiber
Quelle
Bezeichnung Fließsystem
Driburg Therme GmbH Thermalwasserbrunnen
Hauptquelle 1
Hauptquelle 2
Wiesenquelle 1
Gräflicher Park GmbH
& Co. KG
Wiesenquelle 2
Bad Driburg (Kernstadt)
Wiesenquelle 3
Caspar-Heinrich-Quelle I
Caspar-Heinrich-Quelle IV
Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn)
Bad Hermannsborn
Das Anforderungsprofil an das zu erarbeitende Heilquellenschutzgebietsgutachten
wurde auf Grundlage des Merkblattes „WSG-Verfahren“ der Bezirksregierung Detmold 1 sowie unseres im Jahr 1994 erstellten Fachgutachtens zur Neuausweisung des
Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn [3] am 27. Juni 2013 mit
der Bezirksregierung Detmold und den Beteiligten abgestimmt. Das Ergebnis wurde in
dem Protokoll vom 28.06.13 festgehalten [2].
Auf dieser Grundlage wurden relevante Daten und Informationen aus dem damaligen
Gutachten aktualisiert bzw. fortgeschrieben, entsprechende Darstellungen und Bewertungen wurden überprüft und ggf. der aktuellen Datenlage angepasst. Der Betrachtungszeitraum für die Datenaktualisierung wurde auf mindestens 10 Jahre festgelegt,
das Thema Hydrochemie soll jedoch über einen größeren Zeitraum betrachtet werden.
Anhand der vorliegenden Analysedaten aus den vergangenen 40 Jahren soll geprüft
werden, ob es signifikante Veränderungen der hydrochemischen Zusammensetzung
der Heilquellenwässer gegeben hat (siehe Kapitel 5). Veränderungen der Wasserqualität können Hinweise auf die erforderliche Schutzgebietsabgrenzung bzw. auf die
Schutzgebietsverordnung haben. Die textlichen Ausführungen des Gutachtens von
1994 ([3]) zur Geologie und Hydrogeologie, die inhaltlich unverändert gültig und für die
fachliche Bemessung der Schutzgebietsgrenzen von grundlegender Bedeutung sind,
wurden in den aktuellen Text eingebunden. Gleiches gilt für die Pläne von Bohr- und
Ausbauprofilen, Wasserfassungen und Fortleitungsanlagen der Heilquellen, die seinerzeit von den damaligen Betreibern zur Verfügung gestellt worden sind. Diese Pläne
und Profile (1.3.1 bis 1.3.7) wurden den Betreibern zur erneuten Prüfung ihrer aktuellen Gültigkeit übermittelt und entsprechen dem heutigen Stand.
1
Bezirksregierung Detmold: Merkblatt – Wasserschutzgebietsverfahren ( Erforderliche Inhalte eines Wasserschutzgebietsgutachtens (Stand: Oktober 2013), 4 Seiten; Detmold.
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2.1
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Juni 2015
Aktuelle rechtliche Grundlagen
Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des aktuellen gemeinsamen
Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn stammt aus dem Jahr
1975 (Az.: 54.1-85.24.06/B 2 vom 07.10.1975, [30]). Sie ist am 15.11.1975 in Kraft
getreten und bis zum 14.11.2015 gültig.
Das vorliegende Gutachten berücksichtigt die Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete
in ihrer 3. Fassung vom Januar 1998, herausgegeben von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) [6], hinsichtlich der Bemessung der qualitativen Schutzzonen
das „Merkblatt – Wasserschutzgebietsverfahren“ der Bezirksregierung Detmold (Stand
Oktober 2013 [7]), sowie die Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete des Deutschen
Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) [23].
2.2
Verwendete Daten und Unterlagen
Um feststellen zu können, ob




die bestehenden Bemessungen der qualitativen und quantitativen Schutzzonen
angemessen und die bisherigen Schutzgebietsbestimmungen effektiv sind
die Heilquellen (Ergiebigkeit, hygienisch-chemische Beschaffenheit, Fassungsanlage) quantitativ bzw. qualitativ unverändert geblieben sind
relevante anthropogene Veränderungen vorliegen (Gefahrstoffeinträge, Flächennutzung, Flächenversiegelung, Grundwasserentnahmen etc.)
natürliche und naturbezogene Bedingungen (meteorologische Bedingungen, geschützte Gebiete, Flächennutzung etc.) relevante Abweichungen aufweisen
wurden zudem folgende Daten aus dem Gutachten von 1994 fortgeschrieben bzw.
Unterlagen vergleichend gegenübergestellt und ausgewertet (Tabelle 1):
Quelle
Inhalt
Driburg Therme GmbH
Chemische Analysen
Entnahmemengen
Chemische Analysen
Entnahmemengen / Schüttungsmengen
Flächennutzung (ATKIS-Daten) der
Bez.-Reg. Köln
Wasser- und Heilquellenschutzgebietsgrenzen
Grundwasserneubildung
GROWA/mGROWA des LANUV
Grundwassermessstellen (Stammdaten,
Abstiche, Güte)
Oberirdische Einzugsgebiete, Gewässer
Quellkataster des GD NRW
Niederschlagsdaten
Niederschlagsdaten
Gräflicher Park GmbH & Co. KG
Bez.-Reg. Detmold
Deutscher Wetterdienst (DWD)
www.klima-bad-driburg.de (private
internet Seite)
Zeitraum/
Stand
1994-2013
1994-2013
1994-2013
1994-2013
aktuell
aktuell
Mittelwerte
1971-2000
2013
aktuell
aktuell
1994-2013
1994-2013
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Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Quelle
Inhalt
Kreis Höxter
Kreis Höxter
Altlastenkataster
Landschaftsplan, Landschaftsschutzgebiet, Biotope, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale
Informationssystem Geologische Karte
1:50.000;
Stammdaten der Bohrdatenbank
Wasserrechte
Topographische Karte TK25, Deutsche
Grundkarte DGK5, Liegenschaftskarte
NRW, Bodenkarte BK50, Überschwemmungsgebiete, FFH-Gebiete
Kläranlage Herste
Geologischer Dienst NordrheinWestfalen (GD NRW)
Kreis Höxter
Geobasisdaten der Kommunen und
des Landes NRW ©Geobasis NRW
2014 (WMS Server)
Wasserinformationssytem ELWASWEB (Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen)
(manuell digitalisiert)
Tabelle 1
Weitere Quellen gemäß TK25
Zeitraum/
Stand
aktuell
aktuell
aktuell
aktuell
aktuell
aktuell
aktuell
aktuell
Übersicht verwendete Daten
Die räumliche Ausdehnung des untersuchten Gebietes ist in Abbildung 1 dargestellt.
Die Darstellung und Bewertung von flächenhaften Informationen (z.B. Geologie, Landnutzung etc.) erstreckt sich auf den gesamten dort dargestellten Kartenausschnitt und
wird im Folgenden als „weiteres Untersuchungsgebiet“ bezeichnet. Auf der Grundlage
einer ersten fachlichen Abschätzung des Gesamteinzugsgebietes der Heilquellen anhand der geologisch- hydrogeologischen Verhältnisse erfolgte die Erfassung und Auswertung von Punktinformationen wie z.B. Quellen, Wasserrechte, Altlasten, Grundwassermessstellen für ein kleineres, „engeres“ Untersuchungsgebiet.
3 Übersicht über das aktuell festgesetzte Heilquellenschutzgebiet und die Heilquellen
3.1
Das Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn
In Abbildung 1 ist das gemeinsame Heilquellenschutzgebiet (HSG) Bad Driburg – Bad
Hermannsborn in seinen aktuell gültigen Grenzen dargestellt. Für die Heilquellen des
Fließsystems Bad Driburg (Kernstadt) sind Schutzzonen IIIA und IIIB ausgewiesen, für
die Heilquellen Bad Hermannsborn die Schutzzonen II und IIIA. Ebenfalls abgebildet ist
die Lage der darin berücksichtigten 15 staatlich anerkannten Heilquellen ([30]). Im
Übersichtsplan (Anlage 1.1) sind zusätzlich das weitere Untersuchungsgebiet und
Trinkwasserschutzgebiete (geplante und festgesetzte) dargestellt.
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Projekt 52521:
Abbildung 1:
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Aktuell festgesetztes, gemeinsames HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn
Die im HSG Bad Driburg - Bad Hermannsborn liegenden staatlich anerkannten Heilquellen, die Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zur Neuausweisung sind, werden aktuell von den folgenden Betreibern genutzt:

Gräflicher Park GmbH & CO.KG (hervorgegangen aus: Gräfliche Kurverwaltung
Bad Driburg, Caspar Graf von Oeynhausen-Sierstorpff und Bad Driburger Heilund Mineralbrunnen GmbH & Co. (vorher: Bade- und Brunnenbetriebe GmbH,
Bad Driburg) und Bad Hermannsborn GmbH)

Driburg Therme GmbH (vorher betrieben durch das Wasserwerk der Stadt Bad
Driburg).
Die Lage der Quellen ist in der Übersichtskarte Anlage 1.1 abgebildet. Anlage 1.2
enthält die kartographische Darstellung der Liegenschaftsinformationen (Automatisierte
Liegenschaftskarte ALK) der einzelnen Quellfassungen/Brunnen mit Kartenausschnitten im Maßstab 1:1 000 bzw. 1:1 500.
Die Veränderungen, die es im HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn hinsichtlich der
für die Schutzgebietsbemessung zu berücksichtigenden Heilquellen sowie deren Be-
Seite 8
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Projekt 52521:
Seite 9
sitzverhältnissen seit Inkrafttreten der ersten Verordnung von 1975 gegeben hat, sind
in Tabelle 2 zusammengefasst2.
GUTACHTEN 1994
BETREIBER (Stand 1994)
GUTACHTEN 2014
HGSV Bad Driburg Bad Hermannsborn
vom 07.10.1975
zusätzlich
berücksichtigt im
Gutachten 1994
Neuausweisung HSG Bad Driburg - Bad Hermannsborn
HEILQUELLE
HEILQUELLE
HEILQUELLE
Thermalwasserbrunnen (seit 1994)
(Driburg Therme)
ThermalwasserDriburg Therme
brunnen
GmbH
(Driburg Therme)
Caspar-Heinrich
Quelle I
Caspar-Heinrich
Quelle IV
Wasserwerk der Stadt Driburg
Caspar-Heinrich
Quelle I (seit 1931)
Caspar-Heinrich
Quelle IV (seit 1976)
Hauptquelle (1) (seit
1931)
Bade- und Brunnenbetrieb GmbH
Hauptquelle 1
Hauptquelle 2
(seit 1976)
Wiesenquelle (1) (seit
1931)
Kurklinik Eggeland
Hauptquelle 2
Wiesenquelle 1
Wiesenquelle 2
(seit 1976)
Wiesenquelle 3
(seit 1976)
Bad Hermannsborn GmbH
BETREIBER
(Stand 2014)
Grafenquelle (seit
1931)
Sauerbrunnen
Stahlwasserquelle
Alkalische Quelle
Wiesenquelle
(Wilhelmsquelle)
Alte Stahlquelle
(Kaiserquelle)
Gräflicher Park
GmbH & Co. KG
Wiesenquelle 2
Wiesenquelle 3
Sauerbrunnen
Beda-Quelle
Neue Stahlquelle*
Drudenquelle*
* Nicht Gegenstand des Gutachtens 1994
Tabelle 2:
Heilquellen und Betreiber des HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn 1994 im
Vergleich zu 2014
In Tabelle 3 bis Tabelle 6 werden weitere allgemeine Kenndaten der Heilquellen, Angaben zu den Wasserrechten sowie geologisch-hydrogeologische Eigenschaften der
Schütt- bzw. Förderhorizonte wiedergegeben. Das Thema Wasserrechte wird in Kapitel 8 sowie Anlage 2.7 gesondert aufgegriffen.
In Tabelle 6 sind die jährlichen Entnahme- bzw. Schüttmengen seit 1980, die seitens
der Betreiber an uns übermittelt wurden, zusammengestellt.
2
Die drei im HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn liegenden staatlich anerkannten Quellen der Kurklinik Eggeland
(Versorgungskuranstalt, VKA), Bad Driburg, sowie die Grafenquelle und drei weitere Quellen der Bad Hermannsborn
GmbH sind nicht Gegenstand des diesem Gutachten zugrundeliegenden Auftrages.
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Projekt 52521:
Lage, Erschließung, Ausbau
Quelle
Gemarkung
Wiesenquelle 1
Bad Driburg
3
5
Bad Driburg
3
5
Wiesenquelle 3
Bad Driburg
3
127
Hauptquelle 1
Bad Driburg
3
130
Hauptquelle 2
Bad Driburg
3
130
Caspar-Heinrich-Quelle I
Bad Driburg
27
451
Caspar-Heinrich-Quelle IV
Bad Driburg
27
451
Sauerbrunnen
H-Wert
DHDN3
UTM32
3501873
32501799
3501920
32501846
3502048
32501975
3502275
32502196
3502261
32502187
3501666
32501594
3501654
32501522
3503923
32503837
3502357
32502282
5733663
5731809
5733655
5731803
5733659
5731806
5733636
5731766
5733626
5731772
5733748
5731900
5733675
5731828
5736932
5735083
5734188
5732332
Flur Flurstück
Wiesenquelle 2
Thermalwasserbrunnen
(Driburg Therme)
R-Wert
DHDN3
UTM32
Poembsen
7
187/39
Bad Driburg
3
28
Höhe [mNN] *
213,4
Erschl. *
OK Rohr
18??
211,9
OK Rohr
1953
210,4
OK Rohr
1961
207,2
OK Rohr
vor 1900
207,2
OK Rohr
1956
217
OK Rohr
1896
219,2
OK Rohr
1972
Boden
250,2
Quellstube
212
Eigenschaften Quellfassung/Brunnen *
vor 1924
OK Rohr
1988
Schacht; Filterrohr 4,5-10,5 m uGOK
Brunnen; 54-69 m uGOK; Ableitung in
Sammelbehälter
Brunnen; Filterrohr 50-68 m uGOK, Ableitung in
Sammelbehälter
Brunnen; Filterrohr 10,25-14-25 m uGOK,
Ableitung in Mineralwasserbehälter
Brunnen; Filterrohr 69,0-49,2 m uGOK, Ableitung
in Mineralwasserbehälter
Untere 2 m als Quellkammer, Leitung zu
Vorratslager; Ruhewasserspiegel 2,2 m uGOK
Brunnen; Filterrohre 12-14 m uGOK,
Ruhewasserspiegel 1,8 m uGOK
geschürfte Quelle; Schacht mit 8
Trichterfassungen
Brunnen; Filterrohre 861-898 m uGOK
Ruhewasserspiegel 6,10 m uGOK
* gemaß Gutachten Geo-Infometric 1994 [3]
Tabelle 3:
Lage, Erschließung und Ausbau der Heilquellen
Bewilligtes Wasserrecht
Quelle
[l/s]
[m³/h]
[m³/d]
[m³/a]
befristet bis
Wiesenquelle 1
0,4
1,5
36
10800
Wiesenquelle 2
0,6
2,1
50
15000
Trinkwasserkur
Wiesenquelle 3
4
12
288
86400
Trinkwasserkur
Hauptquelle 1
0,6
2,1
50
15000
31.05.2024
Nutzung*
aktuell nicht genutzt, Nutzung geplant (Einbindung in geplante neue
Heilwasserausgabe)
aktuell nicht genutzt, Nutzung geplant (Einbindung in geplante neue
Heilwasserausgabe)
Hauptquelle 2
1,2
4,2
100
30000
Trinkwasserkur
Caspar-Heinrich-Quelle I
0,23
0,81
19,5
5850
Ausschank (Krugausgabe) Betriebsstätte Bad Driburger Natur- parkquellen,
Flaschenabfüllung Heilwasser „Caspar Heinrich Quelle“
Caspar-Heinrich-Quelle IV
0,19
0,69
16,67
5000
ausschließlich Flaschenabfüllung Heilwasser „Caspar Heinrich Quelle“
0,063
1,5
550
31.08.2024
Trinkwasser (öffentliche Zapfstelle)
10,8
200
73000
30.06.2020
Badebetrieb
Sauerbrunnen
Thermalwasserbrunnen
(Driburg Therme)
3
* gemäß Schreiben der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff an die Bez.-Reg. Detmold vom 23.05.2013 und 12.07.2013 [8]
Tabelle 4:
Wasserrechtlich genehmigte Entnahmemengen und Nutzung
Eigenschaften Förder-/Schütthorizont
Quelle
Tiefe [m]
Einheit
Lithologie (stark vereinfacht)
Wiesenquelle 1
10,5
Oberer Buntsandstein
Ton-, Schluffsteine
Wiesenquelle 2
22
GW-Geringleiter
(Pumpe)
70
Mittlerer Buntsandstein
Mittel- und Grobsandstein
30
Kluftgrundwasserleiter
artesisch
Wiesenquelle 3
68,7
Mittlerer Buntsandstein
Mittel- und Grobsandstein
200
Kluftgrundwasserleiter
artesisch
Hauptquelle 1
14,25
Oberer Buntsandstein
Ton-, Schluffsteine
20
GW-Geringleiter
artesisch
Hauptquelle 2
70
Mittlerer Buntsandstein
Mittel- und Grobsandstein
Kluftgrundwasserleiter
artesisch
Caspar-Heinrich-Quelle I
13
Oberer Buntsandstein
Ton-, Schluffsteine
7
GW-Geringleiter
artesisch / (Pumpe)
16
Oberer Buntsandstein
Ton-, Schluffsteine
20
GW-Geringleiter
artesisch
Kluftgrundwasserleiter
artesisch
Kluftgrundwasserleiter
artesisch / (Pumpe)
Caspar-Heinrich-Quelle IV
Sauerbrunnen
Thermalwasserbrunnen
(Driburg Therme)
2*/2.9**/4*** Mittlerer Buntsandstein
898
Zechstein, Werra-Folge
Mittel- und Grobsandstein
Schüttung [m³/min] Hydrogeol. Einstufung
35-38
0,0013
massige Kalke und Dolomite,
stark klüftig
* gemäß Angaben zu Wasserrechten, Kreis Höxter vom 12.05.2014 [9]
** gemaß Gutachten Geo-Infometric 1994 [3]
*** WMS Dienst HÜK500 des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand Juli 2014
Tabelle 5:
Eigenschaften der Förder- bzw. Schütthorizonte
Zustand / (Förderung)
Seite 10
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Projekt 52521:
Name
Wiesenquelle 1 Wiesenquelle 2 Wiesenquelle 3
Jahr
[m³/a]
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Tabelle 6:
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
2.045
3.296
3.078
2.078
1.950
1.429
2.450
2.590
3.130
3.540
4.334
4.571
3.988
4.087
3.566
3.170
2.754
2.269
2.431
2.176
2.004
1.856
1.739
1.576
1.576
1.576
500
500
500
500
500
500
500
500
[m³/a]
[m³/a]
3.522
22.265
22.422
19.230
13.166
13.894
14.915
13.354
14.544
11.455
12.877
12.755
12.849
11.529
10.952
9.149
8.683
7.943
8.263
7.853
7.491
6.955
7.285
6.882
7.196
7.172
6.880
7.643
7.158
6.865
6.959
13.404
5.818
5.609
89.893
67.672
72.101
83.137
79.163
71.401
71.401
81.010
76.129
68.155
77.572
88.418
79.496
75.190
69.374
62.951
55.936
53.821
49.174
44.963
43.851
41.957
38.521
36.339
33.117
39.762
36.238
37.590
36.961
36.168
34.680
31.284
30.273
33.669
Hauptquelle 1
Hauptquelle 2 Caspar-Heinrich Caspar-Heinrich Sauerbrunnen Thermalw asserbr.
[m³/a]
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
17.950
4.513
12.920
14.819
13.010
11.340
13.431
11.303
12.409
9.488
8.450
17.852
17.399
17.842
16.955
16.498
16.596
16.269
15.693
16.375
16.521
16.004
16.174
15.885
15.245
14.555
8.625
9.910
9.580
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
Bad Hermannsborn (Driburg Therme)
Quelle I
Quelle IV
[m³/a]
[m³/a]
[m³/a]
[m³/a]
[m³/a]
22.095
18.150
19.017
21.388
19.418
17.418
19.603
17.808
16.724
14.855
10.794
22.631
20.741
19.553
19.631
18.953
18.165
17.944
17.496
17.188
16.884
16.274
16.487
2.628
2.628
2.628
2.628
2.014
1.957
5.052
6.783
6.384
2.472
4.598
--3.944
4.104
4.124
4.214
4.234
5.805
4.423
5.378
6.523
6.758
5.411
6.883
7.726
7.003
5.822
5.235
4.197
3.973
4.125
3.067
2.382
1.795
1.340
1.084
965
793
706
342
488
362
264
219
--7.378
3.738
2.186
3.007
3.299
4.783
3.743
4.693
4.905
5.523
4.903
7.462
7.164
7.090
7.452
4.541
3.574
4.904
3.977
3.794
4.181
3.866
3.834
3.675
3.689
3.753
4.494
3.467
2.711
3.222
2.617
2.067
698
673
416
941
661
-------1.086
1.176
1.169
777
550
344
541
551
556
514
528
502
472
491
532
533
534
539
495
--537
(Betriebsaufnahme
März 1994)
3.825
5.116
7.495
7.869
7.552
7.808
10.671
6.137
10.067
10.876
9.088
7.832
9.795
14.433
12.965
11.641
12.759
18.391
11.356
11.689
Jährliche Entnahmemengen 1980-2013
Die vorhandenen zeichnerischen Darstellungen zur Quellfassung bzw. zum Brunnenausbau, sowie jeweils ein aktuelles Foto, befinden sich in der Anlage 1.3.
3.2
Bildungstypen der Heilquellen
Entsprechend ihrer Entstehungsbedingungen lassen sich Heilquellen in unterschiedliche Bildungstypen unterteilen, die wiederum Auswirkungen auf die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen haben.
Nachstehende Tabelle 7 gibt eine Übersicht über die drei unterschiedlichen Bildungstypen und ihre Merkmale gemäß LAWA ([6]). Auf der Grundlage dieser Einteilung sind,
entsprechend ihrer Eigenschaften und Merkmale, die hier betrachteten Heilquellen
folgenden Bildungstypen zuzuordnen:


Seite 11
Der Thermalwasserbrunnen der Bad Driburg Therme ist dem Bildungstyp 1 zuzuordnen
Alle übrigen Heilquellen sind dem Bildungstyp 3 zuzuordnen.
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Projekt 52521:
Merkmal
1
Bildungsgebiet
sehr groß
(>10000 m²)
sehr tiefliegend
(Über 500 m)
Fließsystem
Überdeckung des Fließsystems
Schutzfunktion
Verbreitung
Tritium
Mittlere Verweilzeit
Temperatur
(im Vergleich zu üblichen
Grundwassertemperaturen)
Schutzbedürftigkeit
Tabelle 7:
sehr gut
lückenlos
nicht vorhanden
sehr lang (>50 Jahre)
deutlich erhöht bis
hoch
i.d.R. quantitativ
Bildungstyp
2
groß
(mehrere 1000 m²)
tiefliegend
(Bis 500 m)
gut
Örtlich gemindert
meistens nicht
vorhanden
lang (~50 Jahre)
schwach erhöht
Quantitativ und
qualitativ bei geminderter Schutzfunktion der Überdeckung
3
mittelgroß bis klein
(mehrere 100 m²)
in geringer Tiefe
(bis 100 m)
gering
Lückenhaft
vorhanden
Kurz (max. 30-50
Jahre)
nicht erhöht
Quantitativ und
qualitativ
Übersicht über die Merkmale der Bildungstypen der Heilquellen (Nach LAWA,
1998 [6])
4 Naturräumlicher Überblick
4.1
Geographie
Großräumig befindet sich das Untersuchungsgebiet im Weserbergland, im Naturpark
Teutoburger Wald / Eggegebirge. Den westlichen Rand des Untersuchungsgebietes
bildet ein schmaler Saum der Paderborner Hochfläche, gefolgt vom Nord-Süd streichenden Eggegebirge. Im östlichen Vorland des Eggegebirges folgt das Oberwälder
Land mit dem Driburger Talkessel. Das Gebiet östlich des Eggegebirges, das als überregionale Wasserscheide fungiert, entwässert in östliche Richtung in die Weser. Die
Landschaft ist hügelig und weist ausgedehnte Waldflächen auf. Zu den höchsten Erhebungen gehören im Bereich des Eggegebirges, westlich von Bad Driburg, der Berg
Hausheide mit 441 Metern und der Iburg (auch Iberg genannt) mit 381 Metern sowie,
bei Bad Hermannsborn, der Meeberg mit 322 mNN. Die Stadt Bad Driburg (225 mNN)
liegt in einem Talkessel, der von morphologisch abwechslungsreicher, überwiegend
bewaldeter Mittelgebirgslandschaft umgeben ist. Bad Hermannsborn befindet sich
ebenfalls in einer Tallage und ist in alle Himmelsrichtungen von Erhebungen mit zum
Teil relativ steilen Hängen umgeben.
Die folgende Abbildung 2 veranschaulicht die geographisch-morphologische Lage des
Heilquellenschutzgebietes.
Seite 12
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Projekt 52521:
Abbildung 2:
4.2
Morphologie und Topographie im Untersuchungsgebiet (Digitales Geländemodell
DGM1, [WMS6])
Geologie
Ein detailliertes Abbild der geologischen Verhältnisse befindet sich in Anlage 3.1 (Geologische Karte) und Anlage 3.2 (Geologische Profilschnitte) [19].
Das Heilquellengebiet Bad Driburg – Bad Hermannsborn, in seiner Längsachse NordSüd-gerichtet, liegt östlich der Randstufe, die den Übergang zum Eggegebirge bildet
und die Westfälische Bucht nach Osten begrenzt. Im Bad Driburger Talkessel, einer
durch Erosion von Flüssen entstandenen morphologischen Senke (siehe Blockbild,
Abbildung 3), unterlagern Röt-Tone des Oberen Buntsandsteins die quartären
Locksersedimente. Am Westrand dieser morphologischen Senke, am Übergang zu den
Schichten des Oberen Muschelkalks, gibt es zahlreiche Quelleaustritte; hier entspringen viele Zuflüsse zur Aa. Die bedeutendste dieser Quellen, die Katzohlquelle, wird zur
Trinkwasserversorgung für Bad Driburg genutzt. (siehe Anlage 2.1). Im Untergrund
Seite 13
Projekt 52521:
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
zieht sich NNW-SSE (eggisch) streichend der Driburger Sattel, eine flache Aufwölbung
triassischer Gesteinsschichten (Reliefumkehr). Östlich dieser Achse, im zentralen Teil
des Heilquellengebietes, folgt eine Zone, die von Absenkungen zwischen überwiegend
Nord-Süd-verlaufenden Hauptstörungen durchzogen ist. Hierzu gehört der Alhausener
Graben, mit oberflächlich anstehenden Gesteinen des Keupers (km und ku) und des
Muschelkalks (mo). In nördliche und südliche Richtung nimmt der Anteil kleinerer, auch
West-Ost-gerichteter Verwerfungen zu, was morphologisch zu einem vielfältigen bzw.
geologisch zu einem sehr komplexen Erscheinungsbild führt. Besonders im Nordwesten des Gebietes, wo die östlich anschließende Osning-Achse nach Westen umbiegt,
herrscht ein kleinräumiges Mosaik an Störungen vor (Bruchtektonik). Vor allem in den
tektonisch stark beanspruchten Senkungsgebieten stehen unterhalb der quartären Lockersedimente die gegenüber den Einheiten des Buntsandsteins jüngeren Schichten
oberflächlich an. Der Nordosten des Heilquellengebietes wird von nur wenigen Störungen durchzogen, hier prägen Erhebungen aus Muschelkalk das Bild (Kapellenberg:
340m).
Abbildung 3:
Geologische und Hydrogeologische Verhältnisse im Raum Bad Driburg (H. Heuser, Geol. L.-Amt Nordrh.-Westf.) (aus [10])
Seite 14
Projekt 52521:
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
4.2.1 Allgemeine tektonische und stratigraphische Situation
Im Einzelnen sind folgende lokale tektonische Bauelemente von Bedeutung:






Die Umrandung des Bad Driburger Talkessels besteht aus Gesteinen des Muschelkalks und gehört geographisch noch zum Eggegebirge. Im Westen steht
Unterer und z. T. Mittlerer Muschelkalk (Klusenberg, Iburg, Stellberg, Bollerbornsberg), im Süden und Norden Unterer bis Oberer Muschelkalk an. Sie bilden
die Höhen um Bad Driburg.
Am Ostrand des Eggegebirges befindet sich der flache Talkessel von Bad
Driburg (Erstreckung O-W ca. 2,5 km, N-S ca. 5 km). Die morphologische Senke
des Bad Driburger Talkessels entspricht nicht der Geometrie des Untergrundaufbaus, die vielmehr eine annähernd Nord-Süd streichende, flache Aufwölbung mit
einzelnen, flachen Sattel- und Muldenstrukturen (Bad Driburger Achse) darstellt.
Dies ist der Fall einer Reliefumkehr, die auf die intensive tektonische Beanspruchung der hier vorhandenen Gesteine zurückzuführen ist. Das Gebirge ist durch
zahlreiche Querstörungen mit nur geringen Versatzbeträgen durchzogen. Nördlich von Bad Driburg biegt die Bad Driburger Achse nach Nordwesten um.
Der Kern des Bad Driburger Talkessels - im näheren Umkreis der Heilquellen
und Mineralbrunnen von Bad Driburg - wird von den wenig widerstandsfähigen
Gesteinen des Oberen Buntsandsteins (Röt) eingenommen, die allerdings nur an
wenigen Stellen zutage treten. Die Oberfläche des Buntsandsteins besitzt ein,
bedingt durch die tektonische Entwicklung des Schichtpaketes, stark ausgeprägtes Relief, das jedoch durch quartäre (Weichsel - Kaltzeit) Fließerden und
Hangschuttströme zugedeckt wurde.
Im Liegenden der tonigen Gesteine des Röt folgen die porösen Sandsteine des
Mittleren Buntsandsteins, die im Talkessel von Bad Driburg nur im Bereich südlich der Stadt Bad Driburg bei Siebenstern und nordwestlich von Bad Hermannsborn im Meeberg bei Reelsen aufgeschlossen sind. Die schwer durchlässigen
Gesteine des Röts bilden in der Gewölbestruktur der Bad Driburger Achse eine
"natürliche Falle" für die in den porösen Sandsteinen des Mittleren Buntsandsteins zirkulierenden, kohlensäurehaltigen Mineralwässer, die entweder auf von
Störungen vorgezeichneten Bewegungsbahnen durch das Röt an die Oberfläche
aufsteigen oder durch tiefe Bohrungen erschlossen werden.
Die östliche Umrandung des Bad Driburger Talkessels stellt gleichzeitig den
westlichen Schenkel der Ahlhausener Muschelkalk-Keuper-Mulde (Alhausener
Graben), eine durch mehrere staffelbruchartig angeordnete, tiefreichende Störungen gebildete Grabenstruktur, die sich in N-S Richtung von Eichmilde bis Ahlhausen erstreckt. Im Osten von Bad Driburg sind die Gesteine des Mittleren und
Oberen Muschelkalkes (Kohlberg, Düsenberg, Steinberg, Rosenberg) verbreitet.
Die jüngsten Ablagerungen im Bereich der Ahlhausener Muschelkalk-KeuperMulde sind die Gesteine des Unteren Keupers (Nordteil der Mulde). Am Ostschenkel der Ahlhausener Muschelkalk-Keuper-Mulde (Lilienberg) treten die Gesteine des Unteren Muschelkalks zutage.
Östlich der Ahlhausener Muschelkalk-Keuper-Mulde schließt sich die in südsüdöstlicher Richtung bis Herste reichende, regional sehr bedeutende Osning-Achse
an. Es handelt sich um eine NNW-SSE streichende tektonische Sattelstruktur
(Osning Sattel), die durch teilweise sehr flache westvergente Aufschiebungen
vom Buntsandstein auf Muschelkalk gekennzeichnet ist. Im Heilquellengebiet von
Bad Hermannsborn sind die Speichergesteine des Mittleren Buntsandsteins, bedingt durch die intensive tektonische Aktivität im Bereich der Osning Achse, besonders nahe an die Erdoberfläche gehoben und werden im allgemeinen, ähnlich
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wie bei Bad Driburg, von den weitgehend undurchlässigen, tonig-mergeligen
Schichten des Röt überlagert. Die kohlensäurehaltigen Mineralwässer treten an
einer hydrostatisch günstigen Stelle (in einem Quertal, das westlich von Pömbsen den Meeberg quert) selbständig aus oder werden durch Bohrungen von geringer Tiefe oder Flachfassungen erschlossen.
Im Liegenden des Mittleren Buntsandsteins folgen Ton und Schluffsteine des Unteren
Buntsandsteins, die die Gesteine des Zechsteins überlagern. Die Gesteine des Unteren Buntsandsteins und des Zechsteins sind im Untersuchungsgebiet nirgendwo aufgeschlossen. Sie sind lediglich bei der Durchführung von Tiefbohrungen (z. B. Thermalwasserbrunnen des Wasserwerkes der Stadt Bad Driburg) erschlossen und beschrieben worden.
Die Verbreitung der geologisch jüngsten Festgesteine beginnt westlich des Eggekammes. Es handelt sich um flach nach Westen einfallende Sandsteine der Unteren Kreide, die mit einer scharfen Diskordanz die Gesteine des Unteren Muschelkalks überlagern.
4.2.2 Petrographische Verhältnisse
Die speziellen geologischen und petrographische Verhältnisse im Untersuchungsgebiet
sind aufgrund der intensiven Bohrtätigkeit im Gebiet Bad Driburg - Bad Hermannsborn,
die zum Teil die Gesteine des Zechsteins erschlossen haben (Thermalwasserbrunnen
in Bad Driburg), weitgehend bekannt geworden.
Im Folgenden werden die bei der vorliegenden Untersuchung interessierenden Gesteine des Festgesteinsuntergrundes (Keuper, Muschelkalk, Buntsandstein, Zechstein)
sowie des Quartärs näher beschrieben.
4.2.2.1 Quartär (Pleistozän)
Im zentralen Bereich des Bad Driburger Talkessels überwiegen Fließerden mit einem
erheblichen Anteil von Lößlehm, am westlichen Rand der Senke (Eggehang) herrschen
die Gesteinsschuttablagerungen (Hangschutt) vor. Nordwestlich des Kurhauses (östlich der Bahnlinie) wurden bei Kanalisationsarbeiten sog. "Schuttmergel" von > 4 m
aufgeschlossen ([22]).
Bei Untersuchungen zu Kanalbaumaßnahmen an der Eggeklinik wurden in den dort
durchgeführten, bis zu 5 m tiefen, Rammkernsondierbohrungen (28 Stück) unter anthropogenen Auffüllungen entweder schwach kiesige Schluffe (Lößlehm-Fließerden) und
/oder verwitterter Schluffstein des Röt angetroffen. Die Fließerde war dort teilweise > 4
m mächtig ([24] im Bohrkataster des ehemaligen StUA Minden).
In einer Baugrube im Zentrum von Bad Driburg (Ecke Lange Straße / KonradAdenauer-Ring) wurden vom Geologischen Landesamt NRW (Dr. Heuser) am
15.04.1994 an der Baugrubenwand vier Schurfprofile (max. 3,2 m tief) aufgenommen.
Danach sind dort unter anthropogenen Auffüllungen entweder nur schwach sandige,
tonige Schluffe (Fließerde?) mit Kies-Sandlinsen bis in eine Tiefe von 1,4 bis 3 m verbreitet, oder es folgen darunter Schluff- und Sandsteine des Röt (1,4 bis 3,2 m im
Schurf 2 in der Nordecke der Baugrube; R 35 01 655, H 57 33 295, Geländehöhe ca.
210 mNN; aus [3]: Schriftl. Mitt. des GLA NRW vom 19.05.1994).
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4.2.2.2 Keuper
4.2.2.2.1 Unterer Keuper
Der Untere Keuper (Lettenkohlenkeuper) besteht aus Ton- und Mergelsteinen mit Einlagerungen von Dolomit- und Kalksteinen. Im unteren Bereich ist ein mehrere Meter
mächtiger Sandsteinhorizont (Hauptlettenkohlensandstein) eingeschaltet. Die Mächtigkeit beträgt 20 bis 70 m ([20].
4.2.2.3 Muschelkalk
4.2.2.3.1 Oberer Muschelkalk
Der Obere Muschelkalk ist im Blattgebiet Bad Driburg durch eine ca. 72 m mächtige
Kalk- und Mergelstein-Abfolge ([25], [26]) vertreten. Er läßt sich in die hangenden Ceratitenschichten (mo2) und den liegenden Trochitenkalk (mo1) untergliedern.
Bei den Ceratitenschichten handelt es sich um blaugraue, dünnbankige Kalk- und Mergelsteine. Die Mächtigkeit der Ceratitenschichten wird in der Literatur ([25], [26]) mit
maximal 60 m angegeben.
Der Trochitenkalk besteht überwiegend aus festen, blaugrauen, z. T. dünnbankigen, z.
T. massigen Kalksteinen. Die Mächtigkeit des Trochitenkalkes beträgt 12 m ([25], [26]).
Ein Profil des Oberen Muschelkalkes an der B 64 (R 35 02 900, H 57 32 100) wird von
TERBERGER ([20]) beschrieben. Das Liegende (Mittlerer Muschelkalk) war dort ebenfalls aufgeschlossen und ist z. T. durch Schleppungen am Kontakt zur sog. "Rosenbergspalte" gestört.
4.2.2.3.2 Mittlerer Muschelkalk
Der Mittlere Buntsandstein besteht aus grauen und gelblichen Mergeln und Mergelkalken, untergeordnet auch aus gelblichen, festen Dolomiten. Vereinzelt sind den karbonatischen Gesteinen des Mittleren Muschelkalks dünne Gipslagen zwischengelagert.
Die Mächtigkeit des Mittleren Muschelkalks beträgt entsprechend 60 bis 80 m ([25],
[26]).
4.2.2.3.3 Unterer Muschelkalk
Im Liegenden des Mittleren Muschelkalks folgen die Gesteine des Unteren Muschelkalks. Entsprechend ([25], [26]) läßt sich der Untere Muschelkalk in den liegenden Unteren Wellenkalk mit der Zone der Oolithbänke und den hangenden Oberen Wellenkalk
mit der Zone der Terebratulabänke und der Zone der Schaumkalkbänke untergliedern.
Der überwiegende Teil des Unteren Muschelkalks besteht aus dünnschichtigen bis
dünnplattigen, mittelfesten, grau-gelblichen Kalk- und Mergelsteinen, in denen teilweise
festere Bänke eingeschaltet sind. Die Gesamtmächtigkeit des Unteren Muschelkalks
beträgt ca. 100 m, wovon die 70 m auf den Unteren Wellenkalk und die 30 m auf den
Oberen Wellenkalk entfallen ([25], [26]).
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4.2.2.4 Buntsandstein
4.2.2.4.1 Oberer Buntsandstein (Röt)
Bei den Gesteinen des Oberen Buntsandsteins (Röt) handelt es sich um eine Abfolge,
die vorwiegend aus bunten, meist rötlichen, fein geklüfteten, schwach mergeligen Tonen und Tonsteinen besteht ([25], [26]). Diese roten Tone werden durch eine ca. 5,0 m
mächtige Folge aus gelblichen Kalksteinen und Dolomiten überlagert, die die Überleitung zum hangenden Unteren Muschelkalk bilden. Die Mächtigkeit der stark mit Gips
durchsetzten Tonsteine wird im Blattgebiet Bad Driburg in der Literatur ([25], [26]) mit
maximal 150 m angegeben, dort, wo die Gipse ausgelaugt sind, ist die Mächtigkeit
wesentlich geringer. In weiteren tieferen Bohrungen (Endteufen zwischen 215 m und
1.022 m) zwischen Nieheim und Herste werden im Bohrkataster des ehemaligen StUA
Minden Mächtigkeiten von 190 bis 223 m genannt ([3]).
Im Talkessel von Bad Driburg, wo der Obere Buntsandstein durch mehrere Bohrungen
erschlossen ist, kann die Mächtigkeit des Oberen Buntsandsteins, teilweise bedingt
durch tektonische Vorgänge, bis auf wenige Meter reduziert sein.
In einer Tiefbohrung bei Pömbsen (Pömbsen 1) erreichte das Röt eine Mächtigkeit von
etwa 200 m. In der Gesteinsabfolge dieser Bohrung sind Gips- und Anhydriteinlagerungen von bis zu 5 m Mächtigkeit vorhanden [20].
4.2.2.4.2 Mittlerer Buntsandstein
Der Mittlere Buntsandstein besteht aus einer Abfolge aus rotgefärbten, gelblichen und
weißlichen Fein- bis Grobsandsteinen, denen untergeordnet rötliche, meist sandige
und glimmerhaltige Ton- und Tonmergelsteine zwischengeschaltet sind ([25], [26]).
Die Mächtigkeit des Mittleren Buntsandsteines im Blattgebiet ist in der Literatur mit
maximal 300 m angegeben. Tiefbohrungen (u. a. Thermalwasserbohrung) haben den
Mittleren Buntsandstein in seiner gesamten Mächtigkeit aufgeschlossen. Entsprechend
den Bohrergebnissen der Thermalwasserbohrung beträgt die Mächtigkeit des Mittleren
Buntsandsteins im Gebiet von Bad Driburg 299 m.
Der gesamte Mittlere Buntsandstein wurde durch die 992 m tiefe Bohrung "Pömbsen 1"
aufgeschlossen [22]. Danach beträgt dort die Gesamtmächtigkeit 394 m, wobei auf

die Solling Folge 104 m

die Hardegsener Folge 76 m

die Detfurther Folge 73 m

die Volpriehausener Folge 141 m
entfallen.
4.2.2.4.3 Unterer Buntsandstein
Im Liegenden des Mittleren Buntsandsteins folgen die Gesteine des Unteren Buntsandsteins, die wiederum von den Gesteinen des Zechsteins unterlagert werden.
Sowohl der Untere Buntsandstein als auch der Zechstein sind im Blattgebiet Bad
Driburg nirgendwo aufgeschlossen. Sie sind lediglich bei der Durchführung von Tiefbohrungen erschlossen und beschrieben worden.
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Entsprechend den Bohrergebnissen der Thermalwasserbohrung liegt der Untere Buntsandstein als eine mächtige Wechselfolge aus Ton- und Schluffsteinen vor, denen gelegentlich Feinsandsteine sowie Gipsstreifen zwischengelagert sind. Die Mächtigkeit
des Unteren Buntsandsteins ist im Bohrprotokoll mit 284 m angegeben.
4.2.2.5 Zechstein
Der von der Thermalwasserbohrung in Bad Driburg aufgeschlossene Teil des Zechsteins (ca. 270 m) zeigt folgenden Aufbau:







Bröckelschiefer: rotbraune Tonsteine (18 m)
Höherer Zechstein: Tonsteine, Feinsandsteine, Gips in Streifen (19 m)
Hauptanhydrit A 3: massiger Anhydrit mit Tonzwischenlagen (13 m)
Plattendolomit Ca 3: Kalke und Dolomite, massig (21 m)
Basaltanhydrit A 2: Anhydrit in Wechsellagerung mit Karbonat, massig (17 m)
Hauptdolomit Ca 2: Dolomit, feinkörnig bis massig (29 m)
Werra-Anhydrit A 1: Anhydrit, massig, teilweise feinkörnig, gelegentlich gipsführend (52 m)

Werra-Dolomit und Zechsteinkalk: massige Kalke und Dolomite, stark klüftig (101
m).
Weitere tiefere Bohrungen (Endteufen zwischen 950 m und 1022 m) zwischen Nieheim
und Herste werden im ehemaligen Bohrkataster des StUA Minden genannt und erbohrten teilweise den Zechstein mit 84 und 117 m (aus [3]).
4.3
Hydrologie
Die hydrologischen Gegebenheiten sind in den Kartendarstellungen der Anlagen 2.1
und 2.2 abgebildet ([10], [13], [WMS2]).
In der Anlage 2.1 sind neben den hier berücksichtigten Heilquellen andere Quellen im
engeren Untersuchungsgebiet, darunter weitere Mineral- und Heilquellen, dargestellt.
Die Informationen dazu stammen aus:


der TK25 (Geobasisdaten NRW, 2014)
dem Quellkataster des Geologischen Dienstes NRW (zur Verfügung gestellt
durch die Bez.-Reg. Detmold [13]

dem Informationsdienst Hydrogeologische Übersichtskarte 1:500.000 (HÜK500)
[WMS2] des Geologischen Dienstes NRW

einer Veröffentlichung des Geologischen Landesamtes NRW [10].
Im [WMS3] und in [10] aufgeführte Mineral- und Heilquellen innerhalb des aktuellenHSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn einschließlich der dort angegebenen, ergänzenden Informationen sind zusätzlich in Tabelle 8 zusammengefasst.
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ORT
Bad Driburg
Bad Driburg
Bad Driburg
Bad Driburg
Bad Driburg
NAME
GEOL. EINHEIT
ThermalwasserBrunnen
Wiesen-Quelle 1
(Marcus-Quelle)
Wiesen-Quelle 2
(Ramona-Quelle)
Wiesen-Quelle 3
(Margareten-Quelle)
Haupt-Quelle 1
HÖHE
[m ü NN]
TEUFE
[u GOK]
JAHR
TEMP. [°C]
TYPISIERUNG
K; F
Zechstein
212
898
1988
28,7
Na-Ca-Cl-SO4
Thermalwasser
Säuerling
PROBENAHME
NUTZUNG
40.4; 2.8
1988
Balneologisch
ZUSATZ [mg/l]
TYP
Oberer Buntsandstein
213
10
19. Jh
12,8
Ca-Mg-SO4-HCO3
allgemein
Fe
20,6
1991
Balneologisch
Mittlerer Buntsandstein
212
70
1953
-
Ca-Mg-HCO3-SO4
allgemein
Fe
23,6
1991
Balneologisch
Mittlerer Buntsandstein
210
69
1961
-
Ca-Mg-SO4-HCO3
allgemein
1991
Balneologisch
Oberer Buntsandstein
207
9
1743
13,3
Ca-Mg-SO4-HCO3
Säuerling
1991
Balneologisch
Bad Driburg
Haupt-Quelle 2
Mittlerer Buntsandstein
208
70
1956
-
Ca-Mg-SO4-HCO3
allgemein
1991
Balneologisch
Bad Driburg
Alte Stahl-Quelle
Oberer Buntsandstein
207
8
<1875
11
Ca-Mg-HCO3
Säuerling
1992
Balneologisch
Bad Driburg
Druden-Quelle
Oberer Buntsandstein
203
2
1958
12,8
Ca-Mg-SO4-HCO3
allgemein
1993
Balneologisch
Bad Driburg
Beda-Quelle (neu)
Mittlerer Buntsandstein
206
51
1980
9,6
Ca-Na-SO4-HCO3
allgemein
1989
Balneologisch
Bad Driburg
Wiesen-Quelle (alt)
Oberer Buntsandstein
203
9
1860
10,2
Ca-Mg-SO4-HCO3
allgemein
Sr
8,3
1990
Balneologisch
Oberer Buntsandstein
217
13
1896
13,2
Ca-Mg-HCO3
Säuerling
Sr
1,8
1991
Oberer Buntsandstein
219
16
1972
11,4
Ca-Mg-HCO3
Säuerling
Sr
3,3
1991
177
Mn
2,7
Caspar-HeinrichQuelle I
Caspar-HeinrichQuelle IV
Bad Driburg
Bad Driburg
Bad DriburgHerste
Bad
Hermannsborn
Bad
Hermannsborn
Bad
Hermannsborn
Bad
Hermannsborn
Bad
Hermannsborn
Bad
Hermannsborn
Bad
Hermannsborn
Grafen-Quelle
Oberer Buntsandstein
6
1821
9,3
Ca-Mg-SO4-HCO3
Säuerling
Neu-Bohrung 1966
Oberer Buntsandstein
42
1966
10,7
Ca-SO4-HCO3
Säuerling
Carls-Quelle
Mittlerer Buntsandstein
32
1953
8
Säuerling
Sauer-Brunnen
Mittlerer Buntsandstein
4
<1924
6
Stahl-Quelle
Mittlerer Buntsandstein
5
<1924
Alkali-Brunnen
Mittlerer Buntsandstein
3
Hofschacht-Quelle
Mittlerer Buntsandstein
Bad Driburg
Bad Driburg
Tabelle 8:
WiesenschachtQuelle
Badestädter
Mineralquelle
Driburger
Mineralquelle
Abfüllung in
Brunnenbetrieben
Abfüllung in
Brunnenbetrieben
1965
Balneologisch
1966
Balneologisch
Säuerling
1993
Balneologisch
Säuerling
Säuerling
1993
Balneologisch
9
Ca-Mg-HCO3-SO4
Säuerling
1993
Balneologisch
<1924
8,5
Ca-HCO3-SO4
Säuerling
1993
Balneologisch
5
1928
10
Ca-Mg-HCO3
allgemein
1990
Balneologisch
Mittlerer Buntsandstein
11
1928
10
Ca-Mg-HCO3
allgemein
1990
Balneologisch
Oberer Buntsandstein
20
1977
-
Ca-Mg-HCO3
allgemein
1985
Unterer Muschelkalk
149
1989
12,2
Ca-Mg-SO4-HCO3
allgemein
Fe; Mn 17.4; 2.8
Mn
Sr
3,1
15,5
1989
Abfüllung in
Brunnenbetrieben
Abfüllung in
Brunnenbetrieben
Mineral- und Heilquellen im aktuell gültigen HSG Bad Driburg – Bad Hermannsborn (aus [WMS3] und [10])
Drei der dargestellten Quellen werden zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt,
von denen die Katzohlquelle mit einer wasserrechtlich genehmigten Entnahmemenge
von rund 0,5 Mio. m³ pro Jahr die bedeutendste ist (siehe Kapitel 8).
In Anlage 2.2 sind die oberflächlichen (Teil-)Einzugsgebiete der Gewässer dargestellt.
Demzufolge befindet sich der größte Teil des weiteren Untersuchungsgebietes im
überregionalen, oberirdischen Einzugsgebiet der Weser, welches durch das Eggegebirge von dem weiter westlich liegenden Einzugsgebiet der Lippe getrennt wird.
Der nördliche Teil des Untersuchungsgebietes (Teileinzugsgebiete Emmer, Mühlenbach und Röthe) entwässert über die Emmer nach Nordosten in die Weser. Für den
größeren, südlichen Teil ist die Aa der Hauptvorfluter, die am Fuße des Egge-Gebirges
entspringt, das Untersuchungsgebiet nach Südosten entwässert und über die Nethe
Richtung Osten in die Weser fließt. In die Aa entwässern auch die Einzugsgebiete Hilgenbach/Bollenwindbach und Katzbach. Die Wasserqualität der Oberflächengewässer
im Raum Bad Driburg gilt als gut bis sehr gut ([27]). Dies hängt mit dem regional geprägten Gewässernetz und der Flächennutzung zusammen. Die Gewässer entspringen
in der Region, haben also keine langen Fließwege hinter sich. Sie durchfließen überwiegend landwirtschaftlich genutztes Gebiet. In diesem Zusammenhang sind Einträge
von Stoffen, die die Wasserqualität beeinträchtigen können, möglich. Industrielle Nutzungen sind lediglich im Süden von Bad Driburg, in der Nähe des Hilgenbaches und
weiter östlich, Richtung Herste, an der Aa anzutreffen.
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4.4
Meteorologie
Mit knapp 1100 mm Niederschlag im langjährigen Mittel (1961-1990) ist Bad Driburg,
bedingt durch das Auftreten von Steigungsregen, relativ niederschlagsreich [14]. Die
Messstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Bad Driburg wurde im Jahr 2003
aufgegeben. Zur Bewertung der Niederschlagsentwicklung im Untersuchungsgebiet in
den letzten 20 Jahren wurden deswegen die Daten der nächstgelegenen Messstationen Dringenberg und Brakel hinzugezogen. In der rund 11 km entfernten Stadt Brakel
liegt der langjährige Durchschnitt (1961-1990) um knapp 280 mm, im südlich von Bad
Driburg gelegenen Dringenberg um etwa 130 mm niedriger als in Bad Driburg. Abbildung 4 zeigt die Lage der Messstationen. Für den Zeitraum 1993 bis 2002 liegen die
Messwerte für alle drei Stationen des DWD vor. Zusätzlich wurden die Daten einer
Wetterstation im Süden von Bad Driburg berücksichtigt, die privat betrieben wird [15].
Die Daten werden seit 1994 erhoben, der Vergleich mit den Messwerten des DWD für
Bad Driburg für den Zeitraum bis 2003 zeigt eine sehr gute Übereinstimmung, so dass
diese privat erhobenen Daten in die Bewertung einbezogen werden.
Aus Abbildung 5 wird ersichtlich, dass die jährlichen Niederschlagswerte zwar auf
unterschiedlichen Niveaus, aber parallel zueinander verlaufen.
Abbildung 4:
Lage der Wetterstationen
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Im Zeitraum 1994 bis 2002 ist eine steigende Tendenz der jährlichen Niederschlagssummen zu verzeichnen. Für die Jahre 2003 bis 2013 ist eine Abnahme der Jahressummen der Niederschläge abzulesen. Über den gesamten Zeitraum hinweg ergibt
sich aus den Daten ein leichter Trend zu abnehmenden Jahressummen. Lediglich in
zwei Jahren wurde das Mittel der klimatologischen Referenzperiode (1961-1990) erreicht bzw. überschritten. Die Messstation Dringenberg, die im Jahr 2011 aufgegeben
wurde, lässt mit einer durchschnittlichen Jahressumme von 967 mm Niederschlag im
30-jährigen Mittel 1961-1990 wie Bad Driburg den Einfluss von Steigungsregen erkennen. Hier ist für das Mittel der Jahresniederschläge der letzten sechs Jahre ebenfalls
ein leichter Rückgang zu verzeichnen, der mit einer Differenz von 35 mm allerdings
gering ist. Laut Aufzeichnungen der privat betreuten Wetterstation im Süden von Bad
Driburg sind die Niederschläge der letzten 6 Jahre in Folge unterhalb des Mittelwertes
geblieben. Eine signifikante Veränderung für den Raum Bad Driburg bzw. das gesamte
Untersuchungsgebiet für die Niederschlagsentwicklung kann aus den vorliegenden
Niederschlagsdaten nicht abgeleitet werden. Für den betrachteten Zeitraum über 20
Jahre gibt es allerdings eine Tendenz zu abnehmenden Jahresniederschlägen. Der
Verlauf der Temperaturkurve [15] zeigt keine Auffälligkeiten.
Jahreswerte des Niederschlags und der Temperatur
Bad Driburg
(192m)
Bad Driburg
Mittelwert 1961-1990
Dringenberg
Mittelwert 1981-2010
Bad Driburg
(privat)
Brakel
Mittelwert 1961-1990
Bad Driburg (privat)
Jahresmitteltemperatur
Dringenberg
(270m)
Brakel
Mittelwert 1981-2010
Bad Driburg (privat)
Jahreshöchsttemperatur
Brakel
(143m)
Dringenberg
Mittelwert 1961-1990
1600
30
1400
25
1200
Keine Daten Mai-Dez 2004
800
600
400
15
Temperatur [ C]
Niederschlag [mm]
20
1000
10
5
200
0
0
1994
Abbildung 5:
4.5
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Grafische Darstellung der Jahresmitteltemperaturen und der Jahressummen der
Niederschläge 1994-2013
Bodenkundliche Verhältnisse
Aus festen oder lockeren Ausgangsgesteinen entwickeln sich unter dem Einfluss von
Verwitterung und weiteren bodenbildenden Prozessen Böden, die nach ihrer unter-
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schiedlichen Genese und Erscheinungsform in verschiedene Bodentypen untergliedert
werden.
Bei der Darstellung in Anlage 2.3 handelt es sich um einen Ausschnitt der digitalen
Bodenkarte 1:50.000 (BK50), in der die verschiedenen, im weiteren Untersuchungsgebiet anzutreffenden Bodentypen dargestellt sind ([WMS3]).
Vorherrschend sind terrestrische Böden3 aus dem Spektrum der Braunerden und Parabraunerden anzutreffen. Dies sind sandige bis lehmige, z.T. kalkhaltige, oft tiefgründige Böden, die sich unter humiden Klimabedingungen typischerweise auf Quarz- und
Silikatgesteinen (Braunerden) bzw. auf Löß (Parabraunerden) entwickeln. Im Untersuchungsgebiet finden sich Braunerden auf unterschiedlichen Ausgangsgesteinen z.B.
auf Ablagerungen des Oberen Buntsandsteins (Röt) und des Quartärs, aber auch auf
Kalk- und Mergelsteinen von Muschelkalk und Keuper. Bedeutende Lößvorkommen
unter Parabraunerden befinden sich z.B. östlich von Bad Driburg im Bereich von Ahlhausen sowie im störungsintensiven Bereich der nach Nord-West abbiegenden Osning-Achse ([18]). Des Weiteren haben sich Parabraunerden generell auf Gesteinen
der Trias gebildet. Böden vom Typ Braunerde/Parabraunerde sind gekennzeichnet
durch die Verlagerung von Tonmineralen in den Unterboden und die Freisetzung von
Eisen (Verbraunung). Typisch ist eine mittlere Wasserdurchlässigkeit bei hohem Wasserspeichervermögen.
Westlich des Driburger Talkessels sowie nördlich von Bad Hermannsborn haben sich
auf Gesteinen des Oberen und Unteren Muschelkalks Rendzinen entwickelt. Bei diesem flachgründigen Bodentyp handelt es sich um sandige bis tonige Lehmböden, die
häufig steinig, untergeordnet auch kalkhaltig sind und eine Vorstufe zur Braunerde darstellen. Sie weisen eine meist geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit bei geringem
Wasserspeichervermögen auf.
Vereinzelt, treten Pseudogley-Parabraunerden auf. Diese schluffigen Lehmböden aus
Löß weisen eine geringe Wasserdurchlässigkeit auf und sind meistens in weitgespannten Talgebieten sowie in stark abgeflachten Hangfußlagen anzutreffen.
Nordwestlich von Bad Hermannsborn sowie südlich von Bad Driburg bei Siebenstern
sind Verbreitungsgebiete des Bodentyps Podsol, der sich typischerweise auf quarzreichen, grobkörnigen, konglomeratischen Ausgangsgesteinen des Mittleren Buntsandsteins entwickelt hat. Der überwiegende Bewuchs mit Nadelwald ist ebenfalls typisch
für diesen sandigen, nährstoffarmen, sauren, gut wasserdurchlässigen Boden. Weitere
Podsol-Vorkommen finden sich entlang der Randstufe zum Eggegebirge, dort überwiegend auf Sandsteinen der Unterkreide.
Im Nordwesten des Untersuchungsgebietes sind verbreitet Pseudogleye auf Sand- und
Tonsteinen des Keupers bzw. auf Tonsteinen des Lias anzutreffen.
Zudem tritt untergeordnet Gley in den Auebereichen von Gewässerläufen als grundwasserbeeinflusster Bodentyp auf.
3
Zu den Terrestrischen Böden (Landböden) „gehören alle Böden außerhalb des Wirkungsbereichs eines Grundwassers (d.h. Grundwasserhochstand tiefer als 1 m)“ (SCHEFFER/SCHACHTSCHABEL: Lehrbuch der Bodenkunde.
Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg 2010) -> Referenz in Literaturverzeichnis??
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Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
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Böden bieten aufgrund ihrer Filterwirkung einen gewissen Schutz tieferer Schichten
bzw. des Grundwassers gegenüber Schadstoffen, die über die Luft oder mit dem Niederschlagswasser in den Boden gelangen können. Die flächige Darstellung der Gesamtfilterwirkung4 ist Teil der digitalen Bodenkarte ([WMS3] und in Abbildung 6 dargestellt. Für den überwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes wird die Filterwirkung
als mittel bis hoch eingestuft. Die Bereiche mit geringer Gesamtfilterwirkung, also geringer Schutzwirkung des Bodens entsprechen dem Verbreitungsgebiet des Podsol
(siehe Anlage 2.3).
Abbildung 6:
4
Gesamtfilterwirkung des Bodens (BK50; [WMS3])
„Die Gesamtfilterwirkung des Bodens beschreibt seine mechanischen und physikochemischen Filtereigenschaften,
aufgrund deren gelöste oder suspendierte Stoffe aus der durchströmenden Luft oder dem perkolierenden Wasser getrennt werden können. Sie wird für den 2-Meter-Raum aus der klassifizierten Luftkapazität und der klassifizierten Kationenaustauschkapazität abgeleitet.“ (GD NRW)
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Projekt 52521:
4.6
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Hydrogeologische Situation
Die Heil- und Mineralwasserquellen im Bereich von Bad Driburg (Kernstadt) sind an die
Gesteine des Oberen und Mittleren Buntsandsteins im Umfeld der Driburger Achse
gebunden. Sie werden aus dem Mittleren Buntsandstein und teilweise aus Schichten
des Oberen Buntsandsteins, die von einer undurchlässigen Ton- und Mergelsteinschicht des Oberen Buntsandsteins überlagert werden, gespeist. In den leicht gebogenen Schichtenfolgen der Sattelstrukturen an der Bad Driburger Achse sammelt sich
das mineralisierte Wasser an, wo es aufgrund der Überlagerung mit gering durchlässigen Schichten des Oberen Buntsandsteins artesisch gespannt ist, oder an Störungen
aufsteigt. Entlang solcher hydraulisch wirksamen Störungen kann das Mineralwasser
auch in höher gelegene Horizonte des Oberen Buntsandsteins eindringen. So enthält
das Wasser der flacheren Quellen Bestandteile aus härteren Lagen des Oberen Buntsandsteins oder es handelt sich um Mischwasser aus Oberem und Mittlerem Buntsandstein. Die tieferen Quellen (Wiesenquellen 2 und 3, Hauptquelle 2) fördern dagegen Wasser aus dem Mittleren Buntsandstein. Unklar ist, ob die Kohlendioxidgehalte
der flacheren Mineralwasserquellen aus entsprechenden "Lagerstätten" innerhalb des
Mittleren Buntsandsteins stammen.
Der Sauerbrunnen des Heilquellengebietes Bad Hermannsborn schüttet, ebenfalls artesisch, aus dem Mittleren Buntsandstein in einem Bereich mit zahlreichen Störungen,
die im Zusammenhang mit Faltungs- und Aufschiebungsprozessen im Verlauf der Osning-Achse stehen. Ein Einfluss durch zutretendes Wasser aus Schichten des Oberen
Buntsandsteins, der bedingt durch tektonische Prozesse in unmittelbarer Nachbarschaft ansteht, ist möglich (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7:
Hydrogeologische Position von Bad Hermannsborn (Michel & Nielsen 1977) (aus:
[10])
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Die den Heilquellen zutretenden Grundwässer aus jüngeren Gesteinseinheiten sind
nach TERBERGER [22] in erster Linie den Aquiferen des Unteren und Oberen Muschelkalks sowie des Unteren Keupers zuzurechnen [3].
Die engeren Einzugsgebiete der Bad Driburger Heilquellen und des Sauerbrunnens
(Bad Hermannsborn) mit ihren Fließsystemen umfassen somit jeweils die präquartär
an der Oberfläche anstehenden Gesteine des Mittleren und Oberen Buntsandsteins.
Darüber hinaus sind die an der Erdoberfläche ausstreichenden Gesteinseinheiten des
Unteren und Oberen Muschelkalks sowie des Unteren Keupers, dort, wo sie entlang
von Störungen in hydraulischem Kontakt zum Mittleren Buntsandstein stehen, dem
Einzugsgebiet zuzurechnen.
Das CO2-reiche Wasser des Thermalwasserbrunnens ist an den Werra-Dolomit (z1)
des Zechsteins gebunden. Die Kohlensäure stammt aus entgasenden basaltischen
Magmen des Tertiärs, die in 2.000 bis 3.000 m Tiefe vorhanden sind. Sie wird im Werra Dolomit gespeichert und sammelt sich dort, wo aufgewölbte, undurchlässige Schichten des Zechsteins auflagern (Strukturfalle, siehe Abbildung 8).
Abbildung 8
Entstehung von natürlichen Mineral- und Heilwässern (Michel 1994a) (aus: [10])
Der obere Grundwasserleiter (GWL) ist innerhalb des weiteren Untersuchungsgebietes
überwiegend als Kluftgrundwasserleiter bzw. Karst-/Kluft-GWL einzustufen. Im Westen
ist der Bereich des Eggegebirges (Teil der Paderborner Hochfläche) als KarstGrundwasserleiter ([WMS10], [WMS11] anzusprechen (siehe Abbildung 9).
In den 70er Jahren durchgeführte Pumpversuche sprechen für hydraulische Verbindungen zwischen Oberem und Mittlerem Buntsandstein, welche sich auf die zu berücksichtigenden Heilquellen wie folgt auswirken ([3]):
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Projekt 52521:


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es bestehen mittlere hydraulische Wegsamkeiten zwischen den Wiesenquellen 1,
2 und 3, d. h. die einzelnen Heilquellen reagieren mit Verzögerung auf Veränderungen der Entnahmemenge aus einer der anderen Heilquellen
es gibt schwache hydraulische Wegsamkeiten zwischen den Heilquellen CasparHeinrich-Quelle I und IV sowie zwischen Caspar-Heinrich-Quelle I und Wiesenquelle 3, die sich bei Entnahmen aus der einen andeutungsweise in der veränderten Schüttungsmenge aus der jeweils anderen Quelle widerspiegeln.
Abbildung 9:
Grundwasserkörper und Typisierung ([WMS10], [WMS11])
Nach unserem Kenntnisstand liegen für die Heilquellen keine Altersbestimmungen
durch Isotopenuntersuchungen (z. B. Tritium, C14-Gehalte) vor ([3]).
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die für eine Neubemessung des Heilquellenschutzgebietes relevanten Gesteine, ihre hydraulischen Eigenschaften und die Zuordnung der Grundwasserstockwerke ([3], [17], [18], [20]):
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Stratigraphische
Einheit
Quartär
Mächtigkeit
[m]*
0-15
Unterer Keuper
(ku)
20-70
Oberer Muschelkalk (mo)
70
Mittlerer Muschelkalk (mm)
Unterer Muschelkalk (mu)
60-80
Oberer Buntsandstein (so)
150
Mittlerer Buntsandstein (sm)
300
100
Unterer Buntsand- 300
stein (su)
Zechstein 6-2 (z)
95
Zechstein 1 (z)
> 150
Lithologie und hydrogeologische
Einstufung
Lockergesteine: Lößlehm, Gesteinsschutt, Fließerden mit unterschiedlicher Porendurchlässigkeit
Ton-/Mergelstein, Sandstein, Dolomit, Kalkstein mit insgesamt mäßiger
Trennfugendurchlässigkeit
Tonige Mergel- und Kalksteine mit
guter (mo1), zum Teil mäßiger (mo2)
Trennfugendurchlässigkeit
Mergel, wenig Kalkstein, Gips mit
geringer Trennfugendurchlässigkeit
Kalkstein mit Mergelzwischenlagen
mit guter, zum Teil geringer Trennfugendurchlässigkeit (Quellhorizont)
Vorwiegend tonig ausgebildeten
Gesteine, Einschaltung von harten
Tonmergelsteinlagen) geringer
Trennfugendurchlässigkeit (Wasserstauer), in den Tonmergelsteinlagen mäßige Trennfugendurchlässigkeit
Überwiegend Sandsteine, z. T. Tonund Tonmergelsteine) mit guter
Trennfugen- und z. T. auch Porendurchlässigkeit
Überwiegend tonig bzw. schluffig
ausgebildete Gesteine mit geringer
Trennfugendurchlässigkeit
Ton-, Schluff-, Feinsandstein (z6z4),Anhydrit, Gips, Kalk- Dolomitstein (z3), Anhydrit, Dolomitstein (z2)
Werra-Folge: Kalk- und Dolomitsteine des Werra-Dolomits und des
Zechstein-Kalkes mit guter Trennfugendurchlässigkeit
Grundwasserstockwerke*
Grundwasserstockwerk I:
Kalk- und Mergelsteine
des mu mit gering mineralisiertem Grundwasser
Grundwasserstockwerk II:
Sandsteine des sm, z.T.
auch Gesteine des so.
Stark mineralisiertes Sulfat-HydrogencarbonatWasser (Ca-Mg bis CaNa), freies Kohlendioxid
(z.T. mehr als 1.000 mg/l).
Örtlich Austritt entlang
wasserwegsamer (hydraulisch aktiver) Störungszonen an die Erdoberfläche.
Grundwasserstockwerk III:
(Tiefstes Grundwasserstockwerk im Raum Bad
Driburg.) Stark klüftige
Kalk- und Dolomitsteine.
Diese Schichten führen ein
sehr stark CO2-haltiges (>
10 g/l) Thermalwasser
* nach HEUSER, [17]
Tabelle 9:
Seite 28
Übersicht über die für die Neubemessung des Heilquellenschutzgebietes Bad
Driburg - Bad Hermannsborn relevanten Gesteine sowie Zuordnung der Grundwasserstockwerke
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Die Fließwege des Grundwassers verlaufen jedoch nicht strikt innerhalb von gut wasserdurchlässigen Einheiten (Grundwasserstockwerken), sondern können sowohl gut
als auch gering durchlässige Gesteinsschichten durchqueren (Porendurchlässigkeit).
Die Bewegung des Grundwassers wird dabei auch vom gravitativen Potential und dem
Druckpotential bestimmt (WEYER [34], KARRENBERG [35]).
TERBERGER [22] unterscheidet anhand der in den unterschiedlichen Gesteinseinheiten vorhandenen Lösungsangebote folgende Grundwasserzonen:



Grundwasserzone 1:
Grundwasserzone 2:
Grundwasserzone 3:



Grundwasserzone 4:
Grundwasserzone 5:
Grundwasserzone 6:
quartäre Ablagerungen mit Ca, HCO3
Oberer Buntsandstein mit Cl, Na, Ca, SO4
Mittlerer Buntsandstein bis Unterer Buntsandstein mit Na, Mg, Fe,
SO4
Zechstein, mit Cl, Na, Ca, HCO3, Fe, Mg, SO4
Unterer Muschelkalk mit Ca, HCO3
Unterer Keuper mit Cl, Ca, HCO3, SO4
In Abbildung 10 ist die Charakterisierung der Deckschichten hinsichtlich ihrer Schutzwirkung für das Grundwasser des oberen, zusammenhängenden Grundwasserleiters
gegenüber Schadstoffeinträgen dargestellt. Die generelle Bearbeitung dieses Themas
erfolgte seitens der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und
Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands (SGD) im Rahmen der Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Die großflächig als günstig bewertete Schutzfunktion der grundwasserüberdeckenden Schichten im Bereich des Bad
Driburger Talkessels und westlich, im Bereich der Osning-Achse, decken sich mit den
Gebieten, in denen Schichten des Oberen Buntsandsteins, teilweise mit quartären Ablagerungen überdeckt, anstehen. Im Nordosten des Untersuchungsgebietes geht die
gute Schutzfunktion mit mächtigen Lößablagerungen einher. Im Nordwesten, im Verlauf der umbiegenden Osning-Achse, ist die günstige Schutzfunktion den Schichten
des Jura zuzuordnen. Gebiete mit mittlerer Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung sind meist an weitere Lößvorkommen (in höheren Lagen) und an Schichten des
Mittleren Muschelkalks gebunden. Darüber hinaus überwiegen innerhalb des Untersuchungsgebietes Flächenanteile mit ungünstigem Schutzpotential.
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Abbildung 10:
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Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung (HÜK200 [WMS10])
4.6.1 Erdfälle
Als Erdfälle bezeichnet man plötzliche Einstürze des Untergrundes. Es handelt sich um
eine Karsterscheinung, die dort entstehen kann, wo karbonatisches Gestein ansteht, in
dem kohlendioxidreiches Grundwasser durch Lösungsprozesse entsprechende Wasserwegsamkeiten geschaffen hat. Im Hinblick auf die Festlegung des Heilquellenschutzgebietes ist das Vorhandensein von Erdfällen von Relevanz, da hier ein unmittelbarer hydraulischer Kontakt von der Oberfläche zu tieferliegenden Gesteinseinheiten
besteht. Das Schutzpotential der zwischenlagernden Schichten vor unmittelbaren Einträgen in den Grundwasserleiter ist an diesen Stellen unterbrochen.
Folgende Hinweise auf einzelne Erdfälle wurden in unserem Gutachten von 1994 ([3])
aufgeführt:


Zwischen Reelsen und Alhausen am Osthang des Kronenrückens befinden sich
zwei Erdfälle, wovon einer verfüllt und überbaut ist
nordwestlich der Ortschaft Schmechten, südlich des Holsterberges, befinden sich
zwei Erdfälle. Außerdem geht aus den Akten hervor, dass sich auch östlich von
Schmechten noch ein weiterer Erdfall befinden muss
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Projekt 52521:

Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
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ein weiterer Erdfall im Südosten von Bad Driburg Aschenberg im Bereich des
Klusenberges ist auf der DGK5 ([WMS2]) verzeichnet.
4.6.2 Grundwasserneubildung
Zur Darstellung der flächendifferenzierten Grundwasserneubildung im langjährigen
Mittel werden Daten des GROWA-Modells („Großräumiges Wasserhaushaltsmodell“,
mGROWA, LANUV NRW, [13]) verwendet, das den Wasserhaushalt für den dreißigjährigen Zeitraum von 1971 bis 2000 abbildet5 ([28], [29]). In dem Modell wurden
Kenndaten zu Topografie, Klima, Boden und Geologie/Hydrogeologie berücksichtigt.
Die Regionalisierung der Neubildungsraten erfolgte auf der Basis von Bodenbedeckung und Landnutzung bei einer Rastergröße von 100 x 100 m. Aus den Einzelwerten
lassen sich auf ein definiertes Gebiet bezogen die mittlere Grundwasserneubildung in
mm/a und das Grundwasserdargebot in m³/a rechnerisch ableiten. Eine entsprechende, auf das vorzuschlagende Heilquellenschutzgebiet bezogene Berechnung erfolgt in
Kapitel 9.3.2.
Zu erkennen ist, dass die mittlere Grundwasserneubildung im Westen des Untersuchungsgebiets, im Bereich der Eggegebirges, insgesamt höhere Werte aufweist, als im
übrigen Gebiet. Im Bereich des Bad Driburger Talkessels und der Osning-Achse ist
das Muster der Grundwasserneubildung inhomogen. Im zentralen Teil des Bad Driburger Talkessels, dort wo sich die Heilquellen befinden, und im Bereich der OsningAchse, östlich von Alhausen, erreichen die Werten Neubildungsraten bis zu 600 mm/a.
Im Bereich Bad Herrmannsborn sind höhere Grundwasserneubildungsraten häufig, wie
auch im Fall des Sauerbrunnens, an Schichtwechsel und / oder Störungslinien gebunden.
5
Das GROWA Modell liegt auch für die Refrenzperiode 1961-1990 vor. Gemäß dem Deutschen Wetterdienst (dwd) ist
der Referenzzeitraum „grundsätzlich die jeweils gültige von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) festgesetzte
Normalperiode, z. Zt. 1961-1990. Alle 30 Jahre beginnt eine neue Normalperiode“ (aus: www.dwd.de). Dennoch wird
sich im vorliegenden Gutachten auf das mGROWA Modell für den Zeitraum 1971-2000 bezogen, weil diese Daten auf
weiterentwickelten Berechnungsverfahren beruhen.
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Abbildung 11:
Die Grundwasserneubildungsrate im Untersuchungsgebiet Bad Driburg – Bad
Hermannsborn nach mGROWA (Großräumiges Wasserhaushaltsmodell) des Landes NRW für den Zeitraum 1971-2000
4.6.3 Grundwassermessstellen
Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes befinden sich einige Grundwassermessstellen, deren Lage aus der Abbildung 12 zu entnehmen ist ([13]). Die Messstellen wurden im Zusammenhang mit geplanten oder festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten zur Grundwasserüberwachung abgeteuft und erreichen Endtiefen zwischen
rund 18 und 208 m. Geologisch wird in den Messstellen, mit einer Ausnahme (Endhorizont = Jura), als unterste Schicht eine Einheit des Muschelkalks aufgeschlossen6. Für
einen Teil dieser Messstellen gibt es Abstichswerte (Standrohrspiegelhöhen des
Grundwassers) für unterschiedliche Zeitspannen zwischen 1993 (Brunnen Merlsheim)
und 2014 (Brunnen Poembsen). Die Ganglinien der Abstichswerte eignen sich deshalb
6
Die Bohrdaten stammen aus dem reduzierten Stammdatensatz der Bohrdatenbank DABO des Geologischen Dienstes
Nordrhein-Westfalen, GDNRW, zur Verfügung gestellt per email am 24.04.2014.
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nur begrenzt für eine Bewertung hinsichtlich langfristiger Veränderungen. Innerhalb der
Zeitspannen, für die Grundwasserstände vorliegen, weisen die Werte fast aller Messstellen eine ganz leicht sinkende Tendenz auf. Die einzige Ausnahme mit gleichbleibenden Grundwasserständen ist die GWM 3 Pömbsen. Die graphische Darstellung der
Grundwasserganglinien erfolgt in Abbildung 13.
Abbildung 12:
Lage der Grundwassermessstellen
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Grundwasserganglinien ausgewählter Grundwassermessstellen
290,00
280,00
270,00
260,00
Grundwasserstand [m NN]
250,00
240,00
230,00
220,00
210,00
200,00
190,00
180,00
170,00
160,00
Poembsen
Linear (B2 Weissenborn
)
)
)
Linear (BR Reelsen
)
B2 Weissenborn
Poembsen )
Linear (B1 Weissenborn
Linear (3 Poembsen
)
Linear (B3 Weissenborn
Grundwasserganglinien ausgewählter Messstellen
5 Hydrochemische Verhältnisse
5.1
Überblick
Für die Betrachtung der hydrochemischen Verhältnisse wurden die von den Betreibern
zur Verfügung gestellten Analysen (kleine Heilwasseranalysen, Kontrollanalysen, bakteriologische Untersuchungen), wenn möglich der letzten 40 Jahre, ausgewertet und
graphisch dargestellt. Die Heilquellen werden gegliedert nach den einzelnen Betreibern
abgehandelt. Tabelle 10 gibt eine Übersicht über die für die Auswertung zur Verfügung
stehenden Daten.
)
)
Jan 14
Mai 13
Herste
Sep 13
Jan 13
Mai 12
He3
B3 Weissenborn
Sep 12
Jan 12
Mai 11
Sep 11
Jan 11
Mai 10
Sep 10
Jan 10
Mai 09
Sep 09
Jan 09
Mai 08
3 Poembsen
Linear (2
Linear (BR Erpentrup
Sep 08
Jan 08
Mai 07
Sep 07
Jan 07
Mai 06
BR Siebenstern
Herste
Sep 06
Jan 06
Mai 05
Sep 05
Jan 05
Mai 04
Jan 04
Sep 04
Poembsen
B1 Weissenborn
BR Reelsen
Abbildung 13:
Mai 03
2
BR Erpentrup
Linear (He3
Sep 03
Jan 03
Mai 02
Sep 02
Jan 02
Mai 01
Sep 01
Jan 01
Mai 00
1
Sep 00
Jan 00
150,00
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Bezeichnung Quelle
Turnus
Fehlende Analysen
Caspar-Heinrich-Quelle I
Beprobungszeitraum
1977-2012
meist jährl.
Caspar-Heinrich-Quelle IV
1974-2012
jährl.
Hauptquelle 1
1970-1997
Hauptquelle 2
1970-2013
Wiesenquelle 1
1972-2004
Wiesenquelle 2
1974-2013
Wiesenquelle 3
1974-2013
Thermalwasserbrunnen
(Driburg Therme)
Sauerbrunnen
(Bad Hermannsborn)
1988,
2005-2013
1980-2010
jährl., ab 1992
auch häufiger
jährl., ab 1991
halbjährl.
jährl., ab 1991
halbjährl.
jährl., ab 1991
halbjährl.
jährl., ab 1991
halbjährl.
jährl.
1979, 1986, 1992, 1993, 1999,
2001, 2007, 2009, 2010, 2013
1975, 1976, 1986, 1990, 1992,
1993, 1999, 2001, 2007, 2009,
2010, 2013
1998-2013
Tabelle 10:
jährl.
2003
1985-1987, 2002
2006
1999-2004
1987, 1997, 2000, 2001
Monitoring-Zeiträume und –Turnus der aktuell genutzten Heilquellen im Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg
Die Ganglinien von Vor-Ort-Parametern und Ionenkonzentrationen der Heilwässer
können der Anlage 4 entnommen werden. Da die vorhandenen Analysen in vielen
Fällen in ihrem Parameterumfang nicht alle Hauptanionen und -kationen beinhalten,
sind die Darstellungen diesbezüglich teilweise lückenhaft. Wurden die Hydrogenkarbonatgehalte in der Analyse nicht ausgewiesen, aber der m-Wert angegeben, so wurde
der Hydrogenkarbonatgehalt berechnet.
Der Mineralwassertyp wurde nach den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für
die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ (2005; [33]) bestimmt. Danach erfolgt die Einteilung und Benennung unter Zugrundelegung der Äquivalentprozente. Für die Artbezeichnung werden alle Ionen herangezogen, deren Gehalte mehr als 20 Äquivalentprozente betragen. Wird diese 20-ÄquivalentprozentGrenze nicht erreicht, und sind jedoch die Ionen medizinisch besonders wirksam, so
wird die Artbezeichnung durch solche Ionen adjektivisch ergänzt, z. B.:
eisenhaltig >= 20 mg/kg Eisen
Säuerling >= 1.000 mg/kg freies Kohlendioxid.
Nach Aussagen der Untersuchungslabore (HBI Bielefeld, Untersuchungsamt Paderborn) werden die Wasserprobenahmen für die bakteriologischen Untersuchungen gemäß den Probenahmevorschriften (abgeflammter Probenahmehahn, steriles Gefäß
etc.) durchgeführt. Nach Auskunft der o.g. Untersuchungslabore sind bakteriologische
Befunde (KBE) < 20 (in 1 ml) als unauffällig zu bezeichnen. Eventuelle Keimeinträge
sind bei Speicherbehältern, den vorhandenen Installationen und Ventilen sowie bei
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Reinigungsarbeiten denkbar. In den folgenden Kapiteln sind nur dann bakteriologische
Untersuchungen aufgeführt, wenn ein Befund festgestellt wurde.
5.2
Chemismus der einzelnen Heilquellen
5.2.1 Sauerbrunnen (Bad Hermannsborn)
5.2.1.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen
Der Sauerbrunnen Bad Hermannsborn schüttet aus dem Mittleren Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für den Zeitraum 1980-2010 vor. Für die Jahre 1987,
1997, 2000 und 2001 sind keine Analysen vorhanden. Die Kationen Natrium, Kalium,
Calcium und Magnesium wurden seit 1988 untersucht.
Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dem Brunnen um ein
Grundwasser vom Typ:
Ca-HCO3-(Cl)-Säuerling.
Der Sauerbrunnen zeigt ab ca. 1998 eine Änderung der Wasserbeschaffenheit. So
nehmen die Konzentrationen von Hydrogenkarbonat und Calcium ab (von ca. 420 auf
ca. 250 mg/l bzw. von ca. 140 auf ca. 100 mg/l). Natrium und Chlorid lassen ab ca.
2002 abnehmende Trends erkennen (von ca. 40 auf 30 mg/l bzw. von 75 auf 49 mg/l).
Auch die elektrische Leitfähigkeit verringert sich entsprechend von ca. 700 auf
409 µS/cm. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in
Tabelle 11 zusammengefasst.
Parameter
Temperatur (°C)
pH
el. Leitfähigkeit
(µS/cm)
Sulfat (mg/l)
H’karbonat (mg/l)
Wertespanne
(Mittelwert)
6,0-17,0 (11,8)
5,0-5,7 (5,3)
409-914 (718)
Abnahme von 914 auf 409 µS/cm zwischen 1996 und 2010.
12-60 (32)
Chlorid (mg/l)
2392 (56)
Nitrat (mg/l)
Eisen (mg/l)
Natrium (mg/l)
2,0-20,0 (7,7)
0,01-0,8 (0,1)
17-41 (30)
Kalium (mg/l)
Calcium (mg/l)
3,1-6,2 (5,0)
56-138 (110)
Magnesium (mg/l)
Gesamthärte (°dH)
8,1-12,8 (10,5)
12-22 (19)
Tabelle 11:
Bemerkung
Abnahme von ca. 420 auf ca. 250 mg/l
zwischen 1998 und 2010.
Abnahme von 75 auf ca. 49 mg/l zwischen 2002 und 2010.
Leichte Abnahme von ca. 40 auf ca.
30 mg/l zwischen 2002 und 2010.
Abnahme von ca. 140 auf 100 mg/l
zwischen 1998 und 2010.
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter im
Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, zwischen 1980 und 2010
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Die Änderungen in der Wasserbeschaffenheit des Sauerbrunnens führen nicht zur
Notwendigkeit einer Neuklassifizierung nach den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“
(2005, [33]).
Die Abnahme der Konzentrationen von Hydrogenkarbonat, Calcium, Chlorid und Natrium lässt auf eine „Verdünnung“ des Mineralwassers durch geringer salinare Wässer
schließen, so dass die Wasserbeschaffenheit sich insgesamt auf ein für jüngere, oberflächennahe Grundwässer typisches Niveau hin bewegt. Die Gehalte von beispielsweise Hydrogenkarbonat und Calcium lagen bereits zu Beginn des Monitorings deutlich
unterhalb der Konzentrationen anderer aus dem Mittleren Buntsandstein schüttenden
Quellen (z.B. Hauptquelle 2, Wiesenquelle 2 und 3), so dass möglicherweise schon
seit dieser Zeit ein Mischwasser aus der Quelle schüttet. Die seit ca. 1998 beobachtete
Entwicklung weist darauf hin, dass ein verstärkter Zustrom oberflächennah gebildeter,
jüngerer Grundwässer stattfindet. Eine Altersbestimmung des Grundwassers könnte
hierüber Aufschluss geben, liegt derzeit aber nicht vor.
5.2.1.2 Bakteriologische Untersuchungen
Im betrachteten Zeitraum von September 1984 bis Februar 1994 zeigten die bakteriologischen Untersuchungen keine Befunde.
5.2.2 Thermalwasserbrunnen
5.2.2.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen
Der Bad Driburger Thermalwasserbrunnen schüttet aus dem Unteren Zechstein (Werra-Dolomit und Werra-Zechsteinkalke). Vollständige hydrochemische Analysen liegen
für die Jahre 1988 und 2005-2013 vor.
Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei diesem Brunnen um ein
Grundwasser vom Typ:
Na-Ca-Cl-SO4-Säuerling.
Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes ändert sich die Rohwasserbeschaffenheit im
Thermalbrunnen nur geringfügig. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten
Leitparameter sind in Tabelle 12 zusammengefasst.
Parameter
Temperatur (°C)
pH
el. Leitfähigkeit
(µS/cm)
Sulfat (mg/l)
H’karbonat (mg/l)
Chlorid (mg/l)
Nitrat (mg/l)
Eisen (mg/l)
Wertespanne
(Mittelwert)
19,1-28,7 (21,6)
6,0-6,3 (6,1)
12000-12900 (12633)
2050-2420 (2195)
1648-1845 (1689)
2900-3250 (3169)
0,3-1,0 (0,9)
2,1-4,7 (3,4)
Bemerkung
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Parameter
Natrium (mg/l)
Kalium (mg/l)
Calcium (mg/l)
Magnesium (mg/l)
Gesamthärte (°dH)
Tabelle 12:
Wertespanne
(Mittelwert)
1770-2360 (2180)
30,2-44,1 (39,4)
965-1160 (1085)
131-158 (147)
165-193 (185)
Bemerkung
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter im Thermalwasserbrunnen Bad Driburg zwischen 1988 und 2013
Im Thermalwasserbrunnen liegen die Fluorid-Werte zwischen 2,0 und 5,0 mg/l (Mittelwert 2,7), so dass hier von einer fluoridhaltigen Therme gesprochen werden kann. Der
Grenzwert für die Berücksichtigung bei der Benennung liegt bei 1 mg/l ([10]). Die Konzentrationen von Fluorid in den übrigen Quellen betragen zumeist < 0,5 mg/l, so dass
sie für die Kennzeichnung keine Rolle spielen.
Für die elektrische Leitfähigkeit wurde bei der ersten Analyse vom September 1988 ein
um den Faktor 10 geringerer Wert verzeichnet, als in den späteren Analysen. Da es
sich hierbei vermutlich um einen Umrechnungsfehler handelt und keine weiteren Unterschiede in der Wasserbeschaffenheit auftraten, wurde dieser Wert aus der Betrachtung herausgenommen. Insgesamt weist der Thermalbrunnen vergleichsweise hohe
Leitfähigkeiten und Konzentrationen der meisten Anionen und Kationen auf, entsprechend der hoch salinaren Wässer des Unteren Zechsteins, aus denen die Quelle
schüttet.
Der Thermalbrunnen zeigt keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf
Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen.
5.2.2.2 Bakteriologische Untersuchungen
Die mikrobiologische Beschaffenheit des Thermalwassers ist bezüglich der Probenentnahme im November 1988 einwandfrei.
5.2.3 Caspar-Heinrich-Quelle I
5.2.3.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen
Die Caspar-Heinrich-Quelle I schüttet aus dem Oberen Buntsandstein. Weitgehend
vollständige hydrochemische Analysen liegen insgesamt für die Jahre 1977 bis 2012
vor. Allerdings gibt es innerhalb dieses Zeitraums größere Datenlücken (Tabelle 10).
Die Kationen Calcium und Magnesium wurden 1977-78 und seit 1982 untersucht, Natrium und Kalium wurden 1977-78 und seit 1991 gemessen.
Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein
Grundwasser vom Typ:
Ca-Mg-HCO3-Säuerling.
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Über den betrachteten Zeitraum zeigt die Caspar-Heinrich-Quelle I deutliche Änderungen in den Parametern Temperatur, Hydrogenkarbonat, Calcium, Chlorid (und Natrium). Während Hydrogenkarbonat und Calcium seit ca. 1985 bzw. 1994 abnehmen,
nimmt die Konzentration von Chlorid seit Beginn des Monitorings deutlich zu. Die
Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 13 zusammengefasst.
Parameter
Temperatur (°C)
Wertespanne
(Mittelwert)
9,1-19,6 (13,0)
pH
el. Leitfähigkeit
(µS/cm)
Sulfat (mg/l)
H’karbonat (mg/l)
5,9-6,5 (6,0)
1060-1690 (1390)
Chlorid (mg/l)
24-79 (50)
Nitrat (mg/l)
Eisen (mg/l)
Natrium (mg/l)
Kalium (mg/l)
Calcium (mg/l)
11,0-22,4 (16,3)
0,1-0,2 (0,2)
20-28 (24)
1,8-3,4 (2,3)
142-276 (216)
Magnesium (mg/l)
Gesamthärte (°dH)
41-91 (67)
29-58 (46)
Tabelle 13:
34,0-111,9 (68,1)
525-1140 (878)
Bemerkung
stetige Zunahme von 10 auf ca. 15°C zwischen 1975 und 2012
Leichte Zunahme von 5.9 auf 6.5
Leichte Abnahme von ca. 1600 aud ca.
1100 µS/cm zwischen 1991 und 2006.
Abnahme von 1098 auf 525 mg/l zwischen
1985 und 2012
Zunahme von 24 auf 79 mg/l zwischen 1977
und 2012
(Zunahme von 20 auf 27.5 mg/l)
Abnahme von 268 auf 142 mg/l zwischen
1988 und 2012.
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der CasparHeinrich-Quelle I zwischen 1977 und 2012
Die, wenn auch geringe, Zunahme der Temperatur des Wassers sowie der Chloridund Natrium-Konzentrationen weisen auf Zutritte tiefer gelegener Grundwässer hin. Die
Grundwasserzonen, klassifiziert nach TERBERGER ([22]), zeigen, dass eine Zunahme
von Chlorid und Natrium durch Wässer aus dem Zechstein verursacht werden kann.
Die gleichzeitige Abnahme der Hydrogenkarbonat- und Calcium-Konzentrationen wiederum lässt auf den Zutritt oberflächennah gebildeter bzw. neubildungsbeeinflusster
Wässer schließen.
Trotz der deutlichen Zunahme der Chlorid-Konzentration bleibt der prozentuale Äquivalentanteil von Chlorid unter 20 % (18,8 % in der Probe vom Oktober 12), so dass sich
in der Bezeichnung der Quelle nach [33] keine Änderung ergibt. Steigen die ChloridKonzentrationen auf mind. 85 mg/l an, muss die Quelle jedoch neu klassifiziert werden.
Die Caspar-Heinrich-Quelle I zeigt neben den oben beschriebenen Entwicklungen keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen.
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5.2.3.2 Bakteriologische Untersuchungen
Im betrachteten Zeitraum von Juni 78 bis Juni 91 standen insgesamt 13 Analysen zur
Verfügung, wobei nur die Analysen von Juni 78 und Juni /91 eine mikrobiologische
Untersuchung beinhalten. Diese Untersuchungsergebnisse zeigen keine Befunde.
5.2.4 Caspar-Heinrich-Quelle IV
5.2.4.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen
Die Caspar-Heinrich-Quelle IV schüttet aus dem Oberen Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen insgesamt für die Jahre 1974 bis 2012 vor. Allerdings gibt es
innerhalb dieses Zeitraums größere Datenlücken (Tabelle 14). Die Kationen Calcium
und Magnesium wurden 1974 und seit 1982 untersucht, Natrium und Kalium wurden
1974 und seit 1991 gemessen.
Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein
Grundwasser vom Typ:
Ca-Mg-HCO3-Säuerling.
Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes treten in der Caspar-Heinrich-Quelle IV nur geringe Änderungen auf. So nimmt die Konzentration von Chlorid seit Beginn der Messungen leicht zu, während die Natrium-Gehalte leicht abnehmen. Die Spannbreiten
und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 14 zusammengefasst.
Parameter
Temperatur (°C)
pH
el. Leitfähigkeit
(µS/cm)
Sulfat (mg/l)
H’karbonat (mg/l)
Chlorid (mg/l)
Nitrat (mg/l)
Eisen (mg/l)
Natrium (mg/l)
Kalium (mg/l)
Calcium (mg/l)
Magnesium (mg/l)
Gesamthärte (°dH)
Tabelle 14:
Wertespanne
(Mittelwert)
9,0-15,6 (11,1)
6,0-6,2 (6,1)
1390-1877 (1674)
53-159 (82)
992-1198 (1120)
21-46 (39)
5,0-12,0 (8,8)
0,04-4,4 (1,7)
25-37 (29)
Bemerkung
Leichte Abnahme von 37 auf 25 mg/l zwischen 1974 und 2002
2,4-3,9 (3,4)
244-312 (287)
57-87 (72)
47-62 (57)
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der CasparHeinrich-Quelle IV zwischen 1974 und 2012
Die Eisen-Konzentrationen wurden nur in den Proben vom April 74, Juni 91 und August
98 bestimmt und schwanken hier innerhalb eines vergleichsweise niedrigen Wertebe-
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reiches, so dass kein Trend abzulesen ist. Auch Mangan wurde nur in diesen Proben
gemessen, zeigt jedoch einen leicht abnehmenden Trend.
Die in der Probe vom April 74 gemessene Chlorid-Konzentration liegt mit 21 mg/l deutlich unterhalb der seit Juni 91 gemessenen Werte. Ein hieraus möglicherweise ableitbarer Konzentrationsanstieg wurde in den folgenden Proben nicht weiter bestätigt. Es
handelt sich insgesamt um einen vergleichsweise geringen Konzentrationsbereich, der
dem anderer, aus dem Oberen Buntsandstein fördernden Quellen entspricht, bzw. darunter liegt (z.B. Hauptquelle 1, Wiesenquelle 1). Somit ist ein Neubildungseinfluss
oder ein Zustrom von Wässern aus anderen Stockwerken nicht wahrscheinlich.
Die Caspar-Heinrich-Quelle IV zeigt keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit,
welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen
verursachte Verunreinigungen hinweisen.
5.2.4.2 Bakteriologische Untersuchungen
Im betrachteten Zeitraum von April 80 bis Juni 91 liegt von der Probe von Juni 91 eine
mikrobiologische Untersuchung vor. Das Ergebnis zeigt keine Befunde.
5.2.5 Hauptquelle 1
5.2.5.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen
Die Hauptquelle 1 schüttet aus dem Oberen Buntsandstein. Hydrochemische Analysen
liegen für die Jahre 1970 bis 1997 vor. Die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und
Magnesium wurden zwischen 1993 und 1997 untersucht. Nach den durchgeführten
Vollanalysen handelt es sich um ein Grundwasser vom Typ:
Ca-SO4-HCO3-Säuerling.
Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes zeigen sich für die meisten der untersuchten Parameter keine deutlichen Änderungen. Allerdings nahmen die Konzentrationen von
Natrium und Calcium im untersuchten Zeitraum (1993-1997) deutlich zu. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 15 zusammengefasst.
Parameter
Temperatur (°C)
pH
el. Leitfähigkeit
(µS/cm)
Sulfat (mg/l)
H’karbonat (mg/l)
Chlorid (mg/l)
Nitrat (mg/l)
Eisen (mg/l)
Natrium (mg/l)
Wertespanne
(Mittelwert)
10,1-14,0 (11,6)
5,6-6,3 (5,9)
2690-4658 (3237)
886-1617 (1356)
799-1153 (1063)
29-117 (54)
< 1-2,0*
5,0-23,5 (16,6)
90-119 (107)
Bemerkung
Leichte Zunahme von 989 auf 1123 zwischen 1985 und 1997
Zunahme von 90 auf 119 mg/l zwischen
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Parameter
Wertespanne
(Mittelwert)
Kalium (mg/l)
Calcium (mg/l)
5,2-12,0 (7,1)
520-698 (616)
Magnesium (mg/l)
Gesamthärte (°dH)
93-144 (118)
94-132 (117)
Bemerkung
1993 und 1997.
Zunahme von 520 auf 689 mg/l zwischen
1993 und 1997
(* kein Mittelwert bestimmbar, da Konzentrationen teilweise unterhalb der Bestimmungsgrenze.)
Tabelle 15:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Hauptquelle 1 zwischen 1970 und 1997
Die Zunahme der Konzentrationen von Hydrogenkarbonat, Calcium und Natrium ist ein
Hinweis auf den Zutritt von Wässern aus tieferen Schichten. Da die ChloridKonzentration nicht ansteigt, ist ein Zutritt von Wasser aus dem Zechstein nicht wahrscheinlich. Die Klassifizierung der Grundwasserzonen nach TERBERGER ([22]) lässt
vielmehr einen Zutritt aus dem Unteren Muschelkalk vermuten, dessen Wässer vornehmlich durch Calcium und Hydrogenkarbonat als Hauptbestandteile gekennzeichnet
sind. Die Konzentrationen von Natrium und Calcium liegen im Bereich der ebenfalls
aus dem Oberen Buntsandstein schüttenden Wiesenquelle 1.
Die Änderungen in der Wasserbeschaffenheit der Hauptquelle 1 führen nicht zur Notwendigkeit einer Neuklassifizierung nach [33].
Die Hauptquelle 1 zeigt neben den oben beschriebenen Entwicklungen keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen.
5.2.5.2 Bakteriologische Untersuchungen
Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die vorliegenden
bakteriologischen Untersuchungen keine Befunde.
5.2.6 Hauptquelle 2
5.2.6.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen
Die Hauptquelle 2 schüttet aus dem Mittleren Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1972 bis 2004 vor. Für das Jahr 2003 sind keine Daten vorhanden. Die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium wurden seit 1993
untersucht.
Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein
Grundwasser vom Typ:
Ca-SO4-HCO3-Säuerling.
Die Hauptquelle 2 zeigt über den gesamten Monitoring-Zeitraum eine stabile Grundwasserzusammensetzung. Die Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 16 zusammengefasst.
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Parameter
Temperatur (°C)
pH
el. Leitfähigkeit
(µS/cm)
Sulfat (mg/l)
H’karbonat (mg/l)
Chlorid (mg/l)
Nitrat (mg/l)
Eisen (mg/l)
Natrium (mg/l)
Kalium (mg/l)
Calcium (mg/l)
Magnesium (mg/l)
Gesamthärte (°dH)
Wertespanne
(Mittelwert)
8,7-13,3 (11,3)
5,6-6,6 (6,0)
2620-4172 (3280)
Bemerkung
Leichte Zunahme von 2858 auf
3360 µS/cm zwischen 1984 und 1993
1148-1617 (1391)
836-1147 (1068)
8-71 (33)
< 1-20*
4,0-23,0 (15,9)
96-137 (118)
4,5-8,8 (6,3)
598-734 (650)
81-153 (107)
97-139 (116)
(* kein Mittelwert bestimmbar, da Konzentrationen teilweise unterhalb der Bestimmungsgrenze.)
Tabelle 16:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Hauptquelle 2 zwischen 1972 und 2004
Für den Zeitraum August 84 bis November 93 wurde ein geringer Anstieg der elektrischen Leitfähigkeit beobachtet, welcher sich jedoch im weiteren Verlauf des Monitorings nicht fortgesetzt hat. Insgesamt schwankt die elektrische Leitfähigkeit über einen
weiten Bereich von ca. 2700-3700 µS/cm.
Die Hauptquelle 2 weist mit im Mittel 16 mg/l vergleichsweise hohe Eisenkonzentrationen auf. Die Quelle wird jedoch erst ab 20 mg/kg als „eisenhaltig“ klassifiziert, so dass
sich diese Auffälligkeit in der Bezeichnung hier nicht zeigt.
In der Analyse vom Juli 91 sind die Chlorid-Gehalte mit 8,2 mg/l und die Sulfat-Gehalte
mit 0,04 mg/l auffällig niedrig und passen nicht in den üblichen Schwankungsbereich.
Da es sich vermutlich um einen Analysen- oder Übertragungsfehler handelt, wurde
diese Analyse nicht dargestellt.
Die Hauptquelle 2 zeigt neben den oben beschriebenen Entwicklungen keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit, welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte Verunreinigungen hinweisen.
5.2.6.2 Bakteriologische Untersuchungen
Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die bakteriologischen
Untersuchungen folgende Befunde (Tabelle 17):
Datum
Jul-91
Tabelle 17:
Parameter
KBE in Agar 20
Befund
øC
4 (in 1 ml)
Bakteriologische Untersuchungen der Hauptquelle 2
(KBE = Kolonien-bildende-Einheiten)
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5.2.7 Wiesenquelle 1
5.2.7.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen
Die Wiesenquelle 1 schüttet aus dem Oberen Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1972 bis 2004 vor. Für die Kationen Natrium, Kalium, Calcium
und Magnesium liegen 1978 sowie ab 1991 Analysen vor. Für die Jahre 1985-87 und
2002 sind keine hydrochemischen Daten vorhanden.
Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein
Grundwasser vom Typ:
(eisenhaltiger) Ca-SO4-HCO3-Säuerling.
Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes treten in der Wiesenquelle 1 keine deutlichen
Änderungen der Rohwasserbeschaffenheit auf. Die Spannbreiten und Mittelwerte der
untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 18 zusammengefasst.
Parameter
Temperatur (°C)
pH
el. Leitfähigkeit
(µS/cm)
Sulfat (mg/l)
H’karbonat (mg/l)
Chlorid (mg/l)
Nitrat (mg/l)
Eisen (mg/l)
Natrium (mg/l)
Kalium (mg/l)
Calcium (mg/l)
Magnesium (mg/l)
Gesamthärte (°dH)
Wertespanne
(Mittelwert)
6,6-14,0 (10,4)
5,6-6,4 (6,0)
2900-4577 (3609)
1037-1577 (1329)
1153-1477 (1393)
85-139 (108)
0,3-12,0 (2,02)
9,8-32,0 (21,6)
99-130 (118)
4,2-7,7 (5,8)
725-802 (769)
92-175 (122)
99-142 (133)
Bemerkung
99 °dH nur 06/99 gemessen, ansonsten
meist um 130 °dH.
Tabelle 18 Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Wiesenquelle
1 zwischen 1972 und 2004
Die Konzentrationen von Chlorid zeigen für Mai 81 (218 mg/l) und April 93 (49 mg/l)
abweichende Werte, ansonsten sind sie, wie die anderen hydrochemischen Leitparameter, weitgehend stabil. Aus der Auswertung wurden diese Werte herausgenommen,
da sie nicht erklärbar sind.
Die Wiesenquelle 1 schüttet sehr eisenhaltiges Wasser mit im Mittel 22 mg/l. Gleichzeitig liegen über den gesamten Monitoring-Zeitraum deutliche Schwankungen zwischen
ca. 10 und 30 mg/l vor.
Insgesamt zeigt die Wiesenquelle 1 keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit,
welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen
verursachte Verunreinigungen hinweisen.
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5.2.7.2 Bakteriologische Untersuchungen
Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die bakteriologischen
Untersuchungen folgende Befunde (Tabelle 19):
Datum
Parameter
Befund
Aug-84
KBE in Agar 20ø C
4 (in 1 ml)
KBE in Gelatine 20ø C
3 (in 1 ml)
KBE in Agar 20ø C
2 (in 1 ml)
May-85
May-89
May-90
Nov-92
Sep-93
Tabelle 19:
KBE in Gelatine 20ø C
2 (in 1 ml)
KBE in Agar 20ø C
16 (in 1 ml)
KBE in Agar 36ø C
11 (in 1 ml)
KBE in Agar 20ø C
2 (in 1 ml)
KBE in Agar 36ø C
7 (in 1 ml)
KBE in Agar 20ø C
24 (in 1 ml)
KBE in Agar 36ø C
4 (in 1 ml)
KBE in Agar 36ø C
10 (in 1 ml)
Bakteriologische Untersuchungen der Wiesenquelle 1
(KBE = Kolonien-bildende-Einheiten)
5.2.8 Wiesenquelle 2
5.2.8.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen
Die Wiesenquelle 2 schüttet aus dem Mittleren Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1974 bis 2013 vor. Für das Jahr 2006 sind keine Daten vorhanden. Die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium wurden seit 1993
untersucht.
Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich um ein Grundwasser vom Typ:
eisenhaltiger Ca-SO4-HCO3-Säuerling.
Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes treten in der Wiesenquelle 2 keine deutlichen
Änderungen der Rohwasserbeschaffenheit auf. Die Spannbreiten und Mittelwerte der
untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 20 zusammengefasst.
Parameter
Temperatur (°C)
pH
el. Leitfähigkeit
(µS/cm)
Sulfat (mg/l)
H’karbonat (mg/l)
Chlorid (mg/l)
Nitrat (mg/l)
Eisen (mg/l)
Wertespanne
(Mittelwert)
8,0-12,0 (10,3)
5,5-6,4 (6,0)
2296-4014 (2868)
628-1437 (864)
995-1391 (1301)
29-87 (43)
< 1-12,0*
4,7-33,0 (23,7)
Bemerkung
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Projekt 52521:
Parameter
Natrium (mg/l)
Kalium (mg/l)
Calcium (mg/l)
Magnesium (mg/l)
Gesamthärte (°dH)
Wertespanne
(Mittelwert)
72-99 (87)
3,7-6,8 (4,7)
478-588 (529)
81-140 (102)
81-131 (100)
Bemerkung
(* kein Mittelwert bestimmbar, da Konzentrationen teilweise unterhalb der Bestimmungsgrenze.)
Tabelle 20:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Wiesenquelle 2 zwischen 1974 und 2013
Die Wiesenquelle 2 weist, wie auch die Wiesenquelle 1 und 3, vergleichsweise hohe
Eisen-Konzentrationen auf. Diese zeigten bis zur Analyse vom Mai 86 starke Schwankungen zwischen ca. 15 und 35 mg/l, danach blieben die Konzentrationen weitgehend
stabil um 25 mg/l.
In der Analyse vom Mai 81 tritt eine Chlorid-Konzentration auf, welche gegenüber den
regulären Konzentrationen um das Doppelte erhöht ist (87 mg/l). Im weiteren Verlauf
zeigen sich aber wieder stabile Konzentrationen um 40-50 mg/l.
Insgesamt zeigt die Wiesenquelle 2 keine Änderungen in der Wasserbeschaffenheit,
welche auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen
verursachte Verunreinigungen hinweisen.
5.2.8.2 Bakteriologische Untersuchungen
Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die bakteriologischen
Untersuchungen keine Befunde.
5.2.9 Wiesenquelle 3
5.2.9.1 Mineralwassertypisierung und Zeitreihen
Die Wiesenquelle 3 schüttet aus dem Mittleren Buntsandstein. Hydrochemische Analysen liegen für die Jahre 1974 bis 2013 vor. Die Kationen Natrium, Kalium, Calcium und
Magnesium wurden seit 1993 untersucht.
Nach den durchgeführten Vollanalysen handelt es sich bei dieser Quelle um ein
Grundwasser vom Typ:
Na-Ca-Cl-SO4-HCO3-Säuerling.
Innerhalb des Monitoring-Zeitraumes, insbesondere zwischen 1999 und 2013, zeigt die
Wiesenquelle 3 deutliche Änderungen der Rohwasserbeschaffenheit. So nehmen die
Konzentrationen von Chlorid und Natrium in diesem Zeitraum stark zu. Die Konzentration von Chlorid erhöht sich von 104 mg/l (1999) auf 474 mg/l (2013), die NatriumGehalte steigen von 121 mg/l (2000) auf 354 mg/l (2013) an. Dies hat gleichzeitig eine
Erhöhung der elektrischen Leitfähigkeit von 2682 auf 4030 µS/cm zur Folge. Die
Spannbreiten und Mittelwerte der untersuchten Leitparameter sind in Tabelle 21 zusammengefasst.
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Parameter
Temperatur (°C)
pH
el. Leitfähigkeit
(µS/cm)
Sulfat (mg/l)
Wertespanne
(Mittelwert)
8,5-13,3 (10,8)
5,6-6,3 (5,9)
2337-4280 (3133)
738-1580 (1069)
H’karbonat (mg/l)
Chlorid (mg/l)
824-1294 (1068)
29-474 (124)
Nitrat (mg/l)
Eisen (mg/l)
Natrium (mg/l)
Kalium (mg/l)
Calcium (mg/l)
Magnesium (mg/l)
Gesamthärte (°dH)
< 1-16*
5,0-24,7 (16,9)
89-392 (183)
2,4-6,5 (4,6)
465-608 (523)
85-142 (102)
78-118 (98)
Bemerkung
Zunahme von 2610 auf 4280 µS/cm zwischen 1995 und 2013
Kurzfristige Zunahme zwischen 1983 und
93 auf bis zu 1580 mg/l, ansonsten weitgehend konstant um 1000 mg/l
Zunahme von 40 auf 474 mg/l zwischen
1995 und 2013
Zunahme von 101 auf 354 mg/l zwischen
(* kein Mittelwert bestimmbar, da Konzentrationen teilweise unterhalb der Bestimmungsgrenze.)
Tabelle 21:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen Leitparameter in der Wiesenquelle 3 zwischen 1974 und 2013
Die starke Zunahme von Chlorid- und Natrium-Konzentrationen lässt einen Zustrom
von Wasser aus den Lagen des Zechsteins, welches in der Klassifizierung der Grundwasserzonen von TERBERGER ([22]) unter anderem durch Chlorid und Natrium als
Hauptbestandteile gekennzeichnet ist, oder eines höher mineralisierten Mischwassers
vermuten. Gleichzeitig bleiben die übrigen Parameter im ursprünglichen Konzentrations-bereich des aus dem Buntsandstein schüttenden Quellwassers. Diese Parameter
weisen also möglicherweise in dem zuströmenden Wasser ähnliche Konzentrationen
auf, so dass hier keine Änderung auftritt.
Die Zunahme der Konzentrationen von Chlorid und Natrium haben dazu geführt, dass
sich die Klassifikation der Wiesenquelle 3 nach [33] von einem ehemaligen Ca-SO4HCO3-Säuerling (bis 2007) über einen Na-Ca-SO4-HCO3-Säuerling zu einem Na-CaCl-SO4-HCO3-Säuerling (ab 2009) verschoben hat.
Die Änderungen in der Wasserbeschaffenheit der Wiesenquelle 3 lassen nicht auf Einflüsse durch Grundwasserneubildung („Verdünnung“) oder anthropogen verursachte
Verunreinigungen schließen.
5.2.9.2 Bakteriologische Untersuchungen
Im betrachteten Zeitraum von August 84 bis November 93 zeigen die bakteriologischen
Untersuchungen keinen Befund.
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6 Wasserschutzgebiete und naturschutzrelevante Flächen
6.1
Wasserschutzgebiete
Die Wasserschutzgebiete (WSG) innerhalb des weiteren Untersuchungsgebietes sind
in Anlage 1.1 und Anlage 2.4.1 dargestellt. Die Daten wurden von der Bezirksregierung Detmold ([13]) zur Verfügung gestellt. Im Westen, im Bereich des Eggegebirges,
und im Nordosten handelt es sich um großräumige Flächen, bei den übrigen um relativ
kleine Schutzgebiete. Hinzu kommen ein geplantes WSG sowie ein Wasservorranggebiet zur Sicherung der zukünftigen Trinkwasserversorgung.
Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung.
Dementsprechend gibt es gesetzliche Auflagen und Nutzungsbeschränkungen für die
Flächen in den Schutzzonen I bis III. Für das neu auszuweisende Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg - Bad Hermannsborn haben festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete
insofern eine Bedeutung, als sich die Auflagen der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung auch auf die neu festzusetzenden Schutzzonen des Heilquellenschutzgebietes auswirken können.
6.2
Naturschutzrelevante Flächen
Die existierenden naturschutzrelevanten Flächen, basierend auf [31] und [WMS5], sind
zusammengefasst in Anlage 2.4.2 in einer Übersichtskarte dargestellt.
Für den gesamten Stadtbereich Bad Driburg (ausgenommen Siedlungsbereiche) liegt
ein Landschaftsplan (Landschaftsplan Nr. 4 „Driburger Land“, [27]) vor (siehe Abbildung 14). Die Landschaftsplanung basiert auf dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz und unterstützt die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege. Wesentliches Ziel ist Nachhaltigkeit bei landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung unter Berücksichtigung der Fachgesetze. Der Textteil des
Landschaftsplanes Nr. 4 „Driburger Land“ enthält Regelungen für die ausgewiesenen
Natur- und Landschaftsschutzgebiete.
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Abbildung 14:
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Juni 2015
Landschaftsplan Nr. 4 „Bad Driburger Land“ ([31])
Abbildung 15 zeigt einen Ausschnitt aus den Naturpark- und Landschaftsschutzgebieten des Kreises Höxter. Daraus geht hervor, dass außerhalb der Siedlungsbereiche der
größte Teil des Untersuchungsgebietes als Naturpark (westlicher Teil) bzw. als Landschaftsschutzgebiet (LSG; nördlicher und südlicher Teil) ausgewiesen ist. In der Anlage 2.4.2 sind diese Flächen nur dort zu sehen, wo sie über das Gebiet des „Landschaftsplans Nr. 4 Bad Driburger Land“ hinausragen.
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Abbildung 15:
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Naturpark und Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Kreis Höxter
(Quelle: Kreis Höxter, Der Landrat)
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Abbildung 16:
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Naturschutzrelevante Gebiete des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
In Abbildung 16 sind die überregional bedeutenden Landschaftsschutzgebiete (LSG)
und FFH-Gebiete im Bereich des Untersuchungsgebietes aus dem Datenbestand des
LANUV ([WMS5]) dargestellt. Als FFH-Gebiete werden Gebiete bezeichnet, die für das
Schutzgebietssystem „Natura 2000“ auf Bundeslandebene zusammengestellt wurden.
Grundlage dafür bildet die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie),
der Begriff „Natura 2000“ bezeichnet ein europaweites Netz zusammenhängender
Schutzgebiete.
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7 Flächennutzung und Gefährdungspotentiale
7.1
Flächennutzung
Die Darstellung der Flächennutzung (Anlage 2.5) basiert auf dem ATKIS-Basis-DLM,
das die Landschaft als digitales Modell in Form von topographischen, vektorisierten
Objekten mit einer Genauigkeit von +/-3m abbildet, und wurde von der Bezirksregierung Detmold ([13], [16]) zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Objektarten sind folgenden Gruppen zugeordnet:




Siedlung
Verkehr
Vegetation
Gewässer
Für die Kartendarstellung wurden ebenfalls einzelne Objektarten in Gruppen zusammenfasst. Dabei wurden allerdings betreffend Siedlung und Vegetation die Hauptgruppen anders unterteilt, um z.B. Waldbereiche von landwirtschaftlich genutzten Flächen
und Siedlungsflächen von gewerblich-industriell genutzten unterscheiden zu können.
Das Untersuchungsgebiet ist dünn besiedelt, die Stadt Bad Driburg ist die mit Abstand
größte zusammenhängende Siedlungsfläche. Der Flächenanteil im Untersuchungsgebiet beträgt insgesamt etwa 5,5%. Industrie- und Gewerbeflächen spielen mit weniger
als einem Prozent flächenmäßig eine untergeordnete Rolle. Landwirtschaftlich genutzte Flächen nehmen 43% der Fläche ein. Waldgebiete bedecken rund 48% der Fläche,
vor allem auf der Paderborner Hochfläche im Westen erstreckt sich ein ausgedehntes,
zusammenhängendes Waldgebiet.
7.2
Altablagerungen und Altstandorte
Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes befinden sich insgesamt 42 registrierte
Altablagerungen, darunter 4 Altstandorte, von denen zwei auf ehemals gewerbliche
und zwei auf ehemals militärische Nutzung zurückgehen. Die Daten wurden vom Kreis
Höxter zur Verfügung gestellt ([32]). Die jeweilige Lage sowie Angaben zu den einzelnen Flächen in tabellarischer Form können den Anlagen 2.6.1 und 2.6.2 entnommen
werden.
Mit einer Ausnahme (Altablagerung „Britisches Camp“, Nieheim, bis 1993 in Betrieb)
endete die Betriebsphase der Altablagerungen und Altstandorte spätestens in den
80ger Jahren. Mit 0,2 km² am größten ist der militärische Altstandort „Bilsterberg“, ca. 2
km nördlich von Pömbsen. Welche Altablagerungen sich im Bereich festgesetzter
Trinkwasserschutzgebiete befinden, ist ebenfalls der Anlage 2.6.1 zu entnehmen.
Für keine der Flächen gibt es aktuell einen Handlungsbedarf, von einer Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlich zulässiger Nutzung ist nicht auszugehen. Folgende
Flächen werden überwacht bzw. sind im Rahmen einer geplanten, anstehenden Nutzungsänderung zu überwachen:
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


Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
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Altablagerung 4220 / KM 27, „Schwalle“ (östlicher Ortsausgang Bad Driburg):
Hier wurde u.a. Klärschlamm abgelagert. Eine Überwachung erfolgt durch halbjährliche Sickerwasseruntersuchung
Fläche Nr. 4220, „ehem. Reinigung“ (Bad Driburg, südlich Kurpark): Diese ist
aktuell als Verdachtsfläche eingestuft, deren geplante Nutzungsänderung am
Gebäude gutachterlich zu begleiten ist
Fläche Nr. 4220 / M 34, „Siebenstern-Spielplatz“ (Gemeinde Siebenstern, im
Stadtteil Bad Driburg-Dringenberg): Diese Fläche wurde saniert, wird aber weiterhin überwacht. Die Fläche liegt im bebauten Bereich und wird als Spielplatz
genutzt. Sie grenzt unmittelbar an das WSG Siebenstern.
8 Weitere Grundwasserförderungen, Wasserrechte
Grundsätzlich wirken sich Grundwasserentnahmen auf die Fließverhältnisse des
Grundwassers aus und können somit ein Fließsystem verändern. Entnahmen von
Grundwasser innerhalb der Einzugsgebiete der Heilquellen, die dem Bildungstyp 3
angehören (siehe Kapitel 3.2 und Tabelle 7), müssen daher hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der Schüttung betrachtet werden. Bohrungen im Zusammenhang mit der Einbringung von Erdwärmesonden (Geothermie) bergen ein Gefährdungspotential hinsichtlich der Grundwasserqualität. Diese kann z.B. durch austretendes Kühlmittel beeinträchtigt werden. Wo, wie im Großraum Bad Driburg, tiefer liegende Grundwässer unter Druck stehen, kann es zu einer hydraulischen Verbindung zuvor
getrennter Grundwasserstockwerke kommen. Dadurch aufsteigendes Grundwasser
kann sich dieses mit dem des darüber liegenden Grundwasserstockwerks vermischen
und zu einer nachhaltigen Veränderung der hydrochemischen Zusammensetzung führen.
Die vorhandenen Daten zu den Wasserrechten für Brunnen (Trink- und Brauchwasser)
und Wärmepumpenanlagen im Untersuchungsgebiet wurden vom Kreis Höxter per
email am 12.05.2014 zur Verfügung gestellt ([9]). Die Lage und weitere Angaben zu
den Wasserrechten im engeren Untersuchungsgebiet sind in der Anlage 2.7.1 dargestellt. Eine tabellarische Zusammenstellung mit Angaben zur Höhe des Wasserrechtes
und weiteren Eigenschaften erfolgt in der Anlage 2.7.2.
Bei den fünf in Anlage 2.7.2 aufgeführten geothermischen Nutzungen handelt es sich
um sog. Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Dabei handelt es sich um eine Technik, bei
der aus einem Brunnen Grundwasser zur Wärmeabgabe gefördert wird und das genutzte, abgekühlte Wasser über einen zweiten Brunnen (sog. Schluckbrunnen) dem
Grundwasser wieder zugeführt wird. Die Brunnentiefen liegen zwischen 25 und 35 m.
In Anlage 2.7.1 sind darüber hinaus zehn weitere Wasserrechte bezüglich Wärmepumpen aufgeführt. In zwei Fällen handelt es sich um Erdreichkollektoren, also um
oberflächennah (ca. 1,2 – ca. 1,5 m Tiefe), horizontal verlegte Rohre (meist Kunststoff),
durch die im geschlossenen Kreislauf ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel
fließt, um Erdwärme an die Wärmepumpe zu liefern. Bei den verbleibenden acht wasserrechtlichen Genehmigungen handelt es sich um Erdwärmesonden. Diese sind an
Bohrungen gebunden, in die ein geschlossenes, U-förmiges Rohrsystem eingebaut
wird, durch das ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel als Wärmeträger
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strömt. Die jeweiligen Standorteigenschaften und Nutzungsanforderungen bestimmen
die für eine rentable Nutzung notwendige Tiefe und Anzahl der Bohrungen. Die acht
Anlagen umfassen insgesamt 19 Bohrungen mit Tiefen zwischen 30 und 66 Metern.
Die wasserrechtlich genehmigte Fördermenge aller hier aufgeführten Wasserrechte
beläuft sich auf 3,03 Mio. m³/Jahr (siehe Anlage 2.7.2). Davon entfallen 241.600m³ auf
die hier berücksichtigten Heilquellen. Damit liegt die Summe der Wasserrechte Dritter
bei knapp 2,8 Mio. m³/Jahr, wovon knapp 2,1 Mio. m³ für die Stadtwerke Bad Driburg
und die Stadt Nieheim zur Trinkwasserversorgung genehmigt sind. Bei den übrigen
Wasserrechten handelt es sich um andere gewerbliche oder private Entnahmegenehmigungen.
9 Bemessung und Gliederung des Heilquellenschutzgebietes
Bei der Neugliederung des Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn bzw. der Neubemessung der Grenzen der quantitativen und qualitativen Schutzzonen wurden die Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser aus dem Jahr 1993 ([5], [6]) sowie das Merkblatt zum Thema Wasserschutzgebietsverfahren der Bezirksregierung Detmold ([7]) und die Technische Regel,
Arbeitsblatt W101 des DVGW [23] berücksichtigt. Dementsprechend werden folgende
Schutzzonen festgesetzt, um die Qualität und den individuellen Charakter der einzelnen Heilquellen vor Veränderung und deren Schüttvolumen vor Beeinträchtigung zu
schützen (Tabelle 22):
Quantitativ
Schutzzone
B (äußere Zone)
A (engere Zone)
Qualitativ
III (Weitere Zone
II (Engere Zone)
Grundlage
Mögliche Beeinträchtigung durch:
Eingriffe in den Untergrund von
mehr als 20m Tiefe
Veränderungen der Grundwasserdruckhöhe von mehr als 3m
Mögliche Beeinträchtigung durch:
Eingriffe in den Untergrund von
mehr als 5m Tiefe
Veränderungen der Grundwasserdruckhöhe von mehr als 1m
Veränderungen der Fließrichtung
des umgebenden Grundwassers
Grundwasser-, Gasförderung
Schutz vor qualitativer Beeinträchtigung durch nicht oder
schwer abbaubare chemische
oder durch radioaktive Stoffe.
Mögliche Gefährdung z.B. durch
direkten Zufluss von versickerndem Niederschlagswasser oder
Oberflächenabfluss bei mangelnder Schutzwirkung einer Überdeckung.
Schutz vor pathogenen Mikroor-
Bemerkung
Nicht für den Thermalwasserbrunnen (Bildungstyp 1)
Nicht für den Thermal-
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Schutzzone
I (Fassungsbereich)
Tabelle 22
Grundlage
ganismen. Fließzeit von der
Grenze der Zone II bis zur Fassungsanlage beträgt mindestens
50 Tage. In Karst- und Kluftgrundwasserleitern: Zum Fassungsbereich hin abfallende Hänge, Trockentäler; mindestens
300m Abstand zur Fassungsanlage
Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage vor jeglicher Beeinträchtigung durch allseitige Abgrenzung von mind. 20m
Bemerkung
wasserbrunnen (Bildungstyp 1)
Übersicht Schutzzoneneinteilung
Aus organisatorischen Gründen war bei der Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes im Jahr 1975 für die drei engeren quantitativen Schutzzonen A der staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Driburg (Kernstadt), Bad Driburg (Herste) und Bad Hermannsborn eine gemeinsame Schutzzone B eingerichtet worden. Diese übergreifende
Zonierung, wird beibehalten (s.a. Schreiben GL NRW 1996 [11]), wobei nunmehr lediglich zwei Fließsysteme - Bad Driburg (Kernstadt) und Bad Hermannsborn – zu berücksichtigen sind. Somit entfallen die Schutzzonen II und A für Bad Driburg (Herste), die
allumfassende Zone B wird entsprechend angepasst.
Wesentliche Faktoren für die Bemessung von Schutzzonen für Heilquellenschutzgebiete sind die Beschaffenheit des Untergrundes (das Fließsystem, seine Überdeckung
und ggf. hydraulische Verbindungen mit anderen Grundwasserstockwerken), die Fassung sowie der Typ der Heilquelle (siehe Tabelle 7) und in diesem Zusammenhang die
Tiefe und Eigenschaften des Schütt- bzw. Förderhorizontes.
Je nach Bildungstyp kann die Ausweisung der qualitativen Schutzzonen II und III entfallen. Für den Thermalwasserbrunnen, der dem Bildungstyp 1 zuzuordnen ist, ist
demnach lediglich die qualitative Schutzzone I erforderlich. Für alle übrigen hier zu
betrachtenden Heilquellen ist eine Ausweisung der Zonen II und III erforderlich.
Die Auswertung der vorhandenen, veränderlichen grundwasserbezogenen Daten, insbesondere zu Hydrochemie, Schüttung, Ganglinien des Grundwassers und Meteorologie diente in erster Linie zur Beantwortung der Frage, ob es in den vergangenen 10 bis
40 Jahren Veränderungen gegeben hat, die in Zusammenhang mit der Bemessung der
Schutzzonen A und B bzw. II und III stehen könnten bzw. Hinweise auf nicht ausreichende Schutzbestimmungen sein könnten. Außerdem wurden Daten zu Flächennutzungen und Wasserentnahmen betrachtet und hinsichtlich einer Relevanz für die Bemessung der quantitativen und qualitativen Zonen bewertet. In Hinblick auf Wasserrechte Dritter wurden zudem geothermische Nutzungen gesondert angesprochen.
Bestehende naturschutzrelevante Schutzgebiete sowie Wasserschutzgebiete wurden
berücksichtigt, ebenso wie bodenkundliche und quartärgeologische Kenndaten (Schutz
des Grundwassers).
Unabhängig davon ist zunächst eine Anpassung der Grenzen der Schutzzonen B und
A (bzw. III) auf der Grundlage der digitalen Geologischen Karte 1:50000 [18] erfolgt.
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Mit Hilfe der Abbildung des präquartären Untergrundes als Aufsicht auf die oberflächlich anstehenden Schichteinheiten und zusätzlich in Form von Profilschnitten ist es
möglich, Ausstrichsgrenzen der relevanten Gesteinseinheiten zeichnerisch zu übernehmen bzw. den Verlauf von Störungen oder Störungssystemen einzubeziehen. Insbesondere in Hinsicht auf den Verlauf der Grenze der Zone B haben sich die geologischen Querprofile als hilfreich erwiesen, die als West-Ost-Profilschnitte im Abstand von
2 km die Geologische Karte ergänzen.
9.1
Vorgehensweise bei der (hydro-)geologisch-hydrologischen Bemessung
der Schutzzonen
Für die fachliche Bemessung der quantitativen Zonen A und B spielen folgende regionale, hydrogeologisch wirksamen Faktoren (siehe Kapitel 4.2 und Kapitel 4.6) eine
wesentliche Rolle:

die Aufwölbungen der Driburger Achse und die hiermit in Zusammenhang stehende Lage der Kulmination des Karstgrundwasserspiegels sowie der Osning
Sattel (seitlicher Grundwasserzustrom von Osten und Westen)

die von SSW nach NNO verlaufenden, nördlich von Bad Driburg in westliche
Richtung umgelenkten Hauptstörungen mit entsprechenden großräumigen Wasserwegsamkeiten sowie die Bereiche kleinräumig angeordneter, vernetzter Störungen, die mit komplizierten hydraulischen Verhältnissen einhergehen dürften

Die in Oberflächennähe aufgeschlossenen präquartären Gesteinseinheiten des
Mittleren und Oberen Buntsandsteins aus denen die Mineralwässer der Quellen
schütten

Jüngere Gesteinseinheiten im Einzugsgebiet der Mineralwasserquellen, in denen
aufgrund guter Trennfugendurchlässigkeit eine hohe Grundwasserneubildung zu
erwarten ist, und die infolge tektonischer Prozesse stellenweise in hydraulischem
Kontakt mit den Förderhorizonten der Heilquellen stehen. Es sind dies insbesondere die Schichten des Unteren Keupers und des Unteren und z.T. Oberen Muschelkalks.

Ablagerungen des Quartärs, die je nach Ausbreitung und Mächtigkeit hinsichtlich
Grundwasserneubildung und ihrer Schutzwirkung bezüglich des individuellen
Charakters der Heilquellen bei der Bemessung der Schutzzonen A von Bedeutung sind.
Das Wasser des Thermalwasserbrunnens stammt aus dem Werra-Dolomit des Zechsteins. Aufgrund dessen großer Teufenlage ist eine Bestimmung der Fließwege des
Grundwassers in den Zechstein bzw. zum Thermalwasserbrunnen und somit eine Bemessung und Abgrenzung des Einzugsgebietes praktisch nicht belegbar.
Die fachliche Abgrenzung der quantitativen Schutzzonen, einschließlich einer generalisierten Begründung in Form von Kategorien, ist in Anlage 5.1. dargestellt7.
7
Die fachliche Bemessung war vorab am 29.10.2014 im Rahmen eines Gesprächstermins im Hause der Bez.-Reg.
Detmold, Standort Minden mit Vertretern der Bez.-Reg Detmold, des GD NRW, der Stadt Bad Driburg und der CAH
Hildesheim Geo-Infometric diskutiert worden.
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9.2
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Juni 2015
Bemessung der Schutzgebietsgrenzen
Für die parzellenscharfe, kartographische Umsetzung der Schutzgebietsgrenzen dienten folgende Basiskarten des nordrhein-westfälischen WMS Dienstes als Grundlage8:

Liegenschaftskarte NRW (Flurstücksgrenzen), Stand 28.03.2013;

Flurgrenzen aus ALK/ALKIS, Stand 28.03.2013;

Deutsche Grundkarte (1 : 5.000), Stand 04.01.2013;

DOP40 (digitale Orthophotos, 40cm/Pixel), Stand 11.03.2013
Die kartographische Umsetzung der fachlichen Bemessung der Schutzzonen basiert
auf Flur- bzw. Flurstücksgrenzen. Soweit keine fachlichen Anhaltspunkte für eine erhöhte Schutzbedürftigkeit bestehen, richtet sich der Verlauf der parzellenscharfen Abgrenzung nach der 50%-Regel: Liegen mehr als 50% einer Flur bzw. eines Flurstücks
innerhalb einer fachlich begründeten Schutzzone, wird die gesamte Fläche in die Zone
einbezogen, sind es weniger, bleibt die Fläche außerhalb.
In den Anlagen 5.2.1 und 5.2.2 sind die Ausschnitte und jeweiligen Bezeichnungen der
einzelnen Teilkarten abgebildet. Die Darstellung der Schutzzonen erfolgt in Ausschnitten im Massstab 1:10.000 für die Zonen B und A bzw. III sowie 1:5.000 bzw. 1 3.000
für die gemeinsame Darstellung der Zonen II und I (Anlagen 5.3.1 bis 5.3.14).
9.2.1 Quantitative Schutzzonen B und A
9.2.1.1 Schutzzone B (Bildungsgebiet)
Auf der Grundlage der vorgenannten Erkenntnisse zur geologisch-hydrogeologischen
Situation im Raum Bad Driburg wird die Schutzzone B als umfassendes, gemeinsames
Bildungsgebiet für die acht zu berücksichtigenden Heilquellen mit Tiefen zwischen 4
und 70 Metern (alle Bildungstyp 3) sowie für den Thermalwasserbrunnen abgegrenzt.
Für den Thermalwasserbrunnen, der aufgrund seiner Tiefe (898 Meter) und seines
sehr tief gelegenen Fließsystems dem Bildungstyp 1 zuzuordnen ist, gelten die im Folgenden beschriebenen Grenzen dabei nur bedingt: Angesichts der Tiefe und der Größe des Bildungsgebietes sowie der tektonischen Gegebenheiten kann das Einzugsgebiet nur annähernd ermittelt werden. Der detaillierte Verlauf der vorgeschlagenen
Schutzgebietsgrenze ist den Anlagen 5.3.7 – 5.3.14 zu entnehmen.
Westgrenze
Der Verlauf des nördlichen Teils der Westgrenze mit Übergang zur Nordgrenze des
Einzugsgebietes sieht eine Ausdehnung in Form einer Ausbuchtung nach Nordwesten
vor, die den hier abknickenden Hauptstörungen (Osning-Achse) folgt. Es handelt sich
um eine Zone intensiver tektonischer Beanspruchung mit oberflächlich anstehenden
präquartären Gesteinsschichten und mutmaßlichem hydraulischen Kontakt zu den
Nord-Süd-verlaufenden Hauptstörungen. Für die Begrenzung des Bildungsgebietes im
8
Die Kartographische Grundlage für die Bemessung und der Darstellungsmassstab wurden im Rahmen des Termins
zur Abstimmung der fachlichen Bemessungen der Schutzzonen am 29.10.2014 im Hause der Bezirksregierung Detmold, Dienststelle Minden (mit Vertretern der Stadt Bad Driburg, des GD NRW, der Bez.-Reg. Detmold und der CAH
Geo-Infometric) einvernehmlich abgestimmt
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Nordwesten werden verschiedene Faktoren berücksichtigt: Sowohl die Hauptstörungen
(in diesem Bereich NW-SO-gerichtet) als auch das Mosaik kleinräumiger, verzweigter
Störungen sind als Zonen bevorzugter Wasserbewegung einzubeziehen. Zudem werden hinsichtlich der Trennfugendurchlässigkeit der anstehenden Festgesteine gut
durchlässige Gesteine des Unteren Keupers, des Muschelkalks sowie des Oberen und
Mittleren Buntsandsteins dem Bildungsgebiet zugerechnet.
Im Bereich des Driburger Sattels wird die Westgrenze des Schutzzone B von dessen
Scheitelpunkt bestimmt, wie er sich in den geologischen Profilschnitten (Anlage 3.2;
[18]) darstellt. Von diesem Scheitelpunkt fließt das Grundwasser in westlicher Richtung, den flach abtauchenden Schichten folgend, in Richtung Paderborner Hochfläche
ab. In östlicher Richtung bewegt sich das Grundwasser dem Gefälle nach auf die morphologische Senke des Driburger Talkessels zu. Am Rande des Talkessels, an der
Basis des Ausstrichs des Unteren Muschelkalks, treten auf den hier undurchlässigen
Schichten des Oberen Buntsandsteins zahlreiche Schichtquellen aus, von denen die
Katzohlquelle die bedeutendste ist (vgl. Kapitel 8).
Der südliche Abschnitt der Westgrenze orientiert sich am Verlauf von NW-SE gerichteten Verwerfungen, die auf die Nord-Süd-gerichtete Störung treffen, die den gesamten
Bad Driburger Talkessel durchzieht. Dabei umfasst sie einen Bereich, in dem präquartär anstehende Schichten des Oberen Muschelkalks an Gesteinseinheiten des Oberen
Buntsandsteins grenzen bzw. Oberer Buntsandstein oberflächlich ansteht.
Nordgrenze
Die nördliche Grenze orientiert sich überwiegend an dem Verlauf der grob West-Ost
streichenden Störungen, die für das Bildungsgebiet eine hydraulisch trennende Wirkung gegenüber den nördlich angrenzenden Schichtkomplexen haben dürften.
Ostgrenze
Die Ostgrenze der Schutzzone B folgt in ihrem nördlichen Abschnitt dem Ausstrich von
Oberem Muschelkalk in Verbindung mit einer NNO-SSW-gerichteten Störung. Es ist
davon auszugehen (siehe Anlage 3.2), dass jenseits dieser Grenze das Grundwasser
in nordöstliche Richtung abströmt. Im weiteren Verlauf ist der Scheitelpunkt des Osning-Sattels maßgebend: Ab dieser Scheitellinie (vgl. Anlagen 3.1 und 3.2) fallen die
Gesteinseinheiten in ungestörter Lagerung vom Heilquellenfördergebiet weg nach Osten ein, während das Grundwasser westwärts auf den Senkungsbereich des Alhausener Grabens zuströmt. Im südlichen, von Bruchfaltentektonik gekennzeichneten Abschnitt, orientiert sich die Grenze an Störungen und an dem Ausstreichen von Schichten des Unteren Keupers, Oberen Muschelkalks und Oberen Buntsandsteins.
Südgrenze
Die Südgrenze des Einzugsgebietes, mit Übergang zur Westgrenze, folgt dem Wechsel zwischen Ausstrichsgrenzen der durchlässigeren Gesteinseinheiten von Keuper,
Muschelkalk und Buntsandstein und Störungsverläufen.
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9.2.1.2 Schutzzone A
Bei den Heilquellengebieten Bad Driburg und Bad Hermannsborn handelt es sich um
zwei getrennte Fließsysteme, so dass jeweils eine eigene Schutzzone A auszuweisen
ist.
Die Schütthorizonte der berücksichtigten Heilquellen im Heilquellenschutzgebiet Bad
Driburg – Bad Hermannsborn sind (abgesehen vom Thermalwasserbrunnen) der Obere und der Mittlere Buntsandstein. Generell werden der Schutzzone A deshalb jeweils
die Bereiche zugeordnet, in denen Oberer und Mittlerer Buntsandstein präquartär anstehen.
Außerdem werden flächenhafte Ausstriche von Unterem und Oberem Muschelkalk
sowie Unterem Keuper dort, wo sie an Störungen direkt an Mittleren Buntsandstein
angrenzen, der Schutzzone A zugeordnet, da hier hydraulische Verbindungen zwischen den wasserleitenden Gesteinseinheiten bestehen können (siehe Anlage 3.1).
9.2.1.2.1 Zone A Bad Driburg (Kernstadt)
Die Westgrenze der Schutzzone A orientiert sich an der Ausstrichsgrenze des Oberen
Buntsandsteins, wobei ein Bereich, in dem Störungsausläufer in den anstehenden
Buntsandstein ragen, und der Bereich der Katzohlquelle in die Schutzzone einbezogen
werden. Im Osten orientiert sich die Grenze an der nordsüd-verlaufenden Störung, die
den Ausstrich des Oberen Buntsandsteins begrenzt. Im Norden wird zur Abgrenzung
teilweise eine mutmaßlich trennende Störung berücksichtigt, die quer zu den Hauptstörungen verläuft, so dass die Grenze hier über den Ausstrich des Oberen Buntsandsteins hinausragt und einen Bereich mit oberflächlich anstehendem Unteren Muschelkalk einbezieht. Die Südgrenze verläuft in einem Bereich, der von tektonisch bedingten
Hebungen und Senkungen geprägt ist. Die Abgrenzung richtet sich überwiegend am
Verlauf von Störungen und schließt einen Keil mit oberflächlich anstehendem Mittleren
Buntsandstein ein, der als Grundwasserleiter dem Neubildungsgebiet zuzurechnen ist.
9.2.1.2.2 Zone A Bad Hermannsborn
Der Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, liegt in einem Bereich, der intensiv tektonisch
beansprucht ist. Nordwest-Südost streichende Einheiten des Oberen und Mittleren
Buntsandsteins treten weitestgehend ohne Überdeckung zu Tage. Dementsprechend
umgibt die Zone A die Bereiche flächenhaft ausstreichender Einheiten des Buntsandsteins. Die Nordostgrenze folgt weitgehend dem Ausstrich des Oberen Buntsandsteins
an der Grenze zum Unteren Muschelkalk. Ansonsten wird der Verlauf der Grenze
überwiegend von Störungslinien bestimmt, wobei oberflächlich anstehende Gesteine
des Unteren Keupers und Oberen Muschelkalks in die Zone A einbezogen wurden wie
z.B. am Südwesthang des Meebergs. Mit der Begrenzung im Südosten wird ein Gebiet
einbezogen, das von vielen Verwerfungslinien durchzogen ist, die zu einem kleinräumigen Wechsel von ausstreichendem Mittleren Muschelkalk, Oberen und Unteren
Buntsandstein führt. Ein schmaler Bereich zwischen Bad Hermannsborn und Poembsen, in dem von SW-NO-verlaufenden Störungen begrenzt Gesteinseinheiten des Unteren Keupers und Oberen Muschelkalks zutage treten, wird ebenfalls in die Schutzzo-
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ne A einbezogen. Dieses erfolgt auch mit Hinblick auf die Nähe zum Sauerbrunnen.
Stellenweise vorhandene Kalktuffablagerungen als Folge aufsteigender Kohlendioxide
sind zusätzliche Hinweise auf hydraulische Verbindungen zwischen dem hier anstehenden Gestein und dem Mittleren Buntsandstein ([3]).
9.2.2 Qualitative Schutzzonen III, II und I
9.2.2.1 Schutzzone III (weitere Schutzzone)
Die Schutzzone III dient dem Schutz vor weitreichenden, qualitativen Beeinträchtigungen und soll in der Regel das unterirdische Einzugsgebiet der (Trink-) Wassergewinnungsanlage umschließen [23]. Sie wird daher der Zone A gleichgesetzt. Das gilt für
die Schutzzonen III Bad Hermannsborn und für Bad Driburg (Kernstadt).
9.2.2.1.1 Zone III Bad Driburg (Kernstadt)
Die Ausdehnung der Schutzzone III Bad Driburg (Kernstadt) ist deckungsgleich mit der
quantitativen Schutzzone A. Ihre Ausweisung auf den gesamten Bereich des ausstreichenden Oberen und Mittleren Buntsandsteins im Umfeld des Driburger Talkessels ist
auch in Hinblick auf den Schutz der Quellen vor Schadstoffen unerlässlich. Zum einen
bietet die Überdeckung mit quartären Sedimenten, die lediglich im zentralen Bereich
eine Mindestmächtigkeit von 2m erreichen ([18]), keinen ausreichenden, flächendeckenden Schutz. Zum anderen weist der obere Buntsandstein (Röt) bei insgesamt
zwar geringer bis sehr geringer Wasserdurchlässigkeit grundsätzlich auch bereichsweise Partien mit erhöhter Durchlässigkeit auf und steht zudem im zentralen Bereich
des Driburger Talkessels mit nur geringer Mächtigkeit an (siehe Anlage 3.2).
Der im Süden der Schutzzone A präquartär anstehende Mittlere Buntsandstein ist eingebettet in ein intensiv tektonisch beanspruchtes Gebiet und muss angesichts seiner
hydraulischen Eigenschaften (Grundwasserleiter) in Verbindung mit erhöhten störungsgebundenen Wasserwegsamkeiten ebenfalls in die Schutzzone III einbezogen
werden. Eine Abtrennung dieses Bereiches als Schutzzone III/2 in Hinblick auf die relativ große Entfernung zu den Quellen (> 2km) ist hinsichtlich des hier ausstreichenden
Schütthorizontes und der damit einhergehenden Verschmutzungsempfindlichkeit fachlich nicht gerechtfertigt.
Somit gelten bei der Bemessung der Zone III die gleichen geologischhydrogeologischen Gesichtspunkte wie für die quantitative Bemessung (Zone A).
Darüber hinaus sind die hydrologischen und morphologischen Verhältnisse zu berücksichtigen: Ausgehend vom umgebenden Unteren Muschelkalk durchfließen viele Gewässer den Bad Driburger Talkessel, von denen einige, aus Norden kommend, direkt
auf die Heilquellen zufließen. Östlich der Heilquellen, am östlichen Rand des Driburger
Talkessels, ist ein schmaler Bereich aufgrund der Morphologie fachlich in die Schutzzone III einzubeziehen, um über die Hänge oberflächennah abströmendes Niederschlagswasser zu berücksichtigen. Dadurch ergeben sich in diesem Bereich Abweichungen gegenüber der fachlichen Abgrenzung der Schutzzone A, die ansonsten deckungsgleich verläuft.
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Bei der parzellenscharfen Abgrenzung der Zonen A und III lässt sich dieser abweichende Verlauf nicht durch in der Örtlichkeit nachvollziehbare, getrennte Grenzverläufe
darstellen. Die parzellenscharfe Umsetzung der Zonen A und III ergibt somit eine identische Abgrenzung für beide Zonen.
Die Zonen III und A werden daher gemeinsam dargestellt.
Abbildung 17:
Beispiel: Fachliche Abgrenzung Zonen A und III sowie resultierender Grenzverlauf
der Schutzzonen Bad Driburg (Ausschnitt)
Der Thermalwasserbrunnen der Stadt Bad Driburg liegt im Bereich der Schutzzone III.
Er bleibt bei deren Bemessung aber unberücksichtigt, da er auf Grund seiner Tiefe und
der damit verbundenen sehr mächtigen Überdeckung dem Heilquellenbildungstyp 1
angehört und daher die Ausweisung einer Schutzzone III nicht erforderlich ist.
9.2.2.1.2 Zone III Bad Hermannsborn
Bei der Abgrenzung der Schutzzone III werden aus fachlicher Sicht neben geologischhydrogeologischen und bodenkundlichen Aspekten vor allem die morphologischen und
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hydrologischen Gegebenheiten berücksichtigt. Der Sauerbrunnen liegt auf etwa 255
mNN praktisch in einem Talkessel, der fast vollständig von Hängen umschlossen ist.
Für die Schutzzone III Bad Hermannsborn ist daher auch die Geländemorphologie in
der Umgebung des Sauerbrunnes mit entsprechenden Zuflüssen von oberflächlich
oder oberflächennah abströmendem Wasser zu berücksichtigen. Das gilt für die nähere Umgebung, im Bereich des Einzugsgebietes des Mühlenbachs (siehe Anlage 2.2),
wie auch für die Bereiche mit ausgeprägter tektonischer Beanspruchung und dadurch
potentiell erhöhten Wasserwegsamkeiten des Grundwassers. In Hinblick auf die
präquartär ausstreichenden Schichten des Buntsandsteins ist die unzureichende Überdeckung mit schützenden Deckschichten von besonderer Bedeutung (vgl. Abbildung
10). Hier gilt es einer möglichen Gefährdung durch den Eintrag von Schadstoffen aufgrund kurzer Fließzeiten bzw. mangelnder Filterwirkung vorzubeugen. Die fachliche
Bemessung der Zone III deckt sich im Wesentlichen mit der Abgrenzung des Einzugsgebietes (Zone A) Bad Hermannsborn (siehe Anlage 5.1).
Die parzellenscharfe Umsetzung der Zonen A und III ergibt in der Örtlichkeit eine identische Abgrenzung für beide Zonen.
Die Zonen III und A werden daher gemeinsam dargestellt.
9.2.2.2 Schutzzone II (engere Schutzzone)
Abgesehen vom Thermalwasserbrunnen sind alle hier zu betrachtenden Heilquellen
dem Bildungstyp 2 zuzuordnen (siehe Kapitel 3.2); die Ausweisung einer qualitativen
Schutzzone II ist somit erforderlich ([6]).
Die Heilquellen Bad Driburg – Bad Hermannsborn befinden sich in klüftigem Gestein,
mit stellenweise unzureichender schützender Deckschicht. Aus allen Quellen tritt das
Wasser artesisch aus, so dass nicht auszuschließen ist, dass im Zuge von Bohrungen
(z.B. zur Errichtung von Erdwärmesonden) neue Wasserwegsamkeiten freigebohrt
werden. Einige der Quellen werden zudem von flach zirkulierenden Wässern gespeist,
die einer entsprechend hohen Gefährdung durch Verunreinigungen ausgesetzt sind.
Für den Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, sind außerdem die lokalen tektonischen
und morphologischen Gegebenheiten besonders zu berücksichtigen.
Eine Berechnung der sog. 50-Tage-Fließlinie zur Abgrenzung der Schutzzone II gemäß DVWG Regelwerk, Technische Regel, Arbeitsblatt W101, Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete ([23]) für die Quellen des Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg
– Bad Hermannsborn ist nicht möglich, da es sich hier um Kluftgrundwasserleiter handelt und die notwendigen Ausgangsparameter (z.B. Trennfugendurchlässigkeit, hydraulisches Gefälle) nur abgeschätzt werden können (vgl. [3]). Im Bereich der Störungen
und der damit verbundenen örtlich erhöhten Wasserwegsamkeiten ist zudem von stark
wechselnden, aber erhöhten Fließgeschwindigkeiten (z.T. bis zu mehrere Meter/Std.)
und komplexen hydraulischen Bedingungen auszugehen. Eine Alternative dazu ist
nach [23] in solchen Fällen die Bemessung der Zone II anhand eines Mindestabstandes von 300 m zur Fassungsanlage. Dort, wo morphologische bzw. tektonische Gegebenheiten es erfordern, kann die Zone II weiter gefasst werden.
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9.2.2.2.1 Zone II Bad Driburg (Kernstadt)
Für den Thermalwasserbrunnen ist die Ausweisung einer (eigenen) Schutzzone II nicht
erforderlich, da er aus den oben bereits genannten Gründen dem Heilquellenbildungstyp 1 angehört.
Drei der sieben Bohrungen im Bereich Bad Driburg (Kernstadt) wurden durch einige
Zehnermeter tiefe Bohrungen bis in den Mittleren Buntsandstein angelegt (siehe Anlage 3.1). Bei diesen rund 70m tiefen Bohrungen ist eine Schutzwirkung durch die
Grundwasserüberdeckung (Oberer Buntsandstein) grundsätzlich vorhanden. Bei den
übrigen vier Heilquellen handelt es sich um Flachfassungen, die oberflächennah (10-16
m u GOK) aus dem Oberen Buntsandstein schütten, so dass eine Schutzwirkung durch
Überdeckung hier nicht in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Im Umfeld der NordSüd verlaufenden Störung steht der Obere Buntsandstein in diesem zentralen Teil des
Driburger Talkessels nur geringmächtig an, so dass ein Eintrag von Schadstoffen nicht
ausgeschlossen werden kann (siehe Anlage 3.2).
Die Abgrenzung der Schutzzone II Bad Driburg müsste aus fachlicher Sicht, den
DVGW Richtlinien ([23]) entsprechend, einen Radius von zumindest 300 Metern von
den Fassungsanlagen aufweisen (s.o.). Die demgegenüber kleinere, bestehende engere qualitative Schutzzone IIIA für die hier betrachteten Heilquellen9 hat sich während
der vergangenen 40 Betriebsjahre hinsichtlich ihrer Ausdehnung jedoch grundsätzlich
bewährt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die in Kapitel 5.2 beschriebenen hydrochemischen Veränderungen (Caspar-Heinrich-Quelle I, Wiesenquelle 3) bzw. bakteriologischen Befunde (Wiesenquelle 1) auf die Größe der aktuell gültigen Schutzzone
zurückzuführen sind. Nicht zuletzt stellen die gegebenen baulichen Rahmenbedingungen der Fassungsanlagen einen Schutz der Quellen gegenüber unmittelbaren Beeinträchtigungen durch pathogene Mikroorganismen dar. Dies gilt insbesondere für die
Fassungsanlagen der Caspar-Heinrich-Quellen I und IV, die sich innerhalb der Gebäude des Betriebsgeländes der Bad Driburger Naturparkquellen GmbH & Co.KG befinden. Aus den genannten Gründen orientiert sich die vorgeschlagene Abgrenzung der
Schutzzone II Bad Driburg, mit einigen Abweichungen, am Verlauf der aktuell bestehenden Zone IIIA (siehe Abbildung 18).
Das Gelände um die Caspar-Heinrich-Quellen I und IV fällt mit sehr geringem Gefälle
nach Westen ab. Die Westgrenze bleibt daher unverändert, nördlich und südlich wird
der Abstand auf etwa 100 Meter begrenzt. Im weiteren Verlauf wird die Südgrenze zunächst ebenfalls aufgrund des geringen Gefälles bei überwiegender Versiegelung zurückgenommen. Für den größeren Ostteil wird die nördliche Begrenzung etwas nach
Norden verschoben. Die Ostgrenze wird beibehalten, ebenso wie der östliche Abschnitt
der Südgrenze. Auf diese Weise werden der stärkeren Reliefenergie mit Oberflächenzuflüssen aus nördlichen, östlichen und südöstlichen Richtungen und dem großen Anteil freier, unversiegelter Flächen in diesem Bereich Rechnung getragen. Der Abstand
zu den Quellen liegt hier zwischen etwa 200 und 400 Metern. Im westlichen, bebauten
Teil verläuft die Grenze im Wesentlichen entlang von Straßen und Flur(stück)grenzen,
9
Der südliche Teil der Schutzzone IIIA bezieht sich auf Heilquellen, die nicht Gegenstand der Neubemessung des HSG
Bad Driburg – Bad Hermannsborn sind (vgl. Anlage 1.1)
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während die Grenzen der Osthälfte überwiegend Straßen und Wegen im Bereich des
Kurparks folgen.
Abbildung 18:
Bemessung der Schutzzone II, Bad Driburg
9.2.2.2.2 Zone II Bad Hermannsborn
Für den Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, weist die Auswertung der vorhandenen
chemischen Analysen auf eine Beeinflussung (Verdünnung) durch jüngere, weniger
mineralisierte Wässer (oberflächennahes Grundwasser und/oder Niederschlagswasser) hin (vgl. Kapitel 5.2.1). Die fachliche Bemessung der Schutzzone II muss daher
so erfolgen, dass oberflächlich bzw. oberflächennah in Richtung Sauerbrunnen abströmendes Wasser die Quelle nicht verunreinigen bzw. maßgeblich verdünnen kann.
Dass bereits früher ein Einfluss von Niederschlägen auf die Schüttungsmenge festgestellt wurde ([3]), unterstützt die Vermutung, dass Oberflächenabfluss bzw. Stauwasser
über relativ steile Hänge, mit z.T. anstehenden, undurchlässigen Schichten des Oberen Buntsandsteins, der Quelle zufließen. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden Bereiche mit präquartär oberflächlich anstehenden relevanten Gesteinseinheiten des Bunt-
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sandsteins und untergeordnet des Muschelkalks in Verbindung mit Störungen in die
Schutzzone II einbezogen. Dabei wird zugleich den morphologischen Gegebenheiten
(relativ steile Hänge, die zur Fassungsanlage hin abfallen), dem Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen im näheren Umfeld des Sauerbrunnens sowie dem weitgehenden Fehlen einer schützenden Überdeckung mit quartären Ablagerungen Rechnung
getragen (vgl. DVGW Regelwerk, [23]).
Die parzellenscharfe Abgrenzung der Schutzzone II Bad Hermannsborn weist eine
Nordost-Südwest ausgerichtete Längsausdehnung von etwa 2 km auf, die Breite
schwankt zwischen rund 400 und 1000m (siehe Abbildung 19).
Abbildung 19:
Tektonik, Morphologie und Bodennutzung im Bereich Zone II, Bad Hermannsborn
Der nordöstliche Teil der Zone II deckt den Bereich ab, in dem, seitlich von Störungen
begrenzt, präquartär der mittlere Buntsandstein oberflächlich ausstreicht (Schütthorizont des Sauerbrunnens). Zusätzlich wurden morphologische Aspekte berücksichtigt.
Die höchsten Höhen werden mit rund 320m in den bewaldeten Bereichen in der südwestlichen (Längs-)hälfte erreicht. Überwiegend liegt die Zone II innerhalb des oberirdischen Einzugsgebietes des Mühlenbachs. Aus östlicher Richtung fließt ein Bach
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durch vorwiegend landwirtschaftlich genutztes Gebiet auf den Sauerbrunnen zu und
knickt bei Bad Hermannsborn nach Norden um. Außer der Hauptstörung (Teil der hier
umbiegenden Osning-Achse), die in Längsrichtung der Zone II verläuft, sind in der
südöstlichen Hälfte zahlreiche weitere, z.T. quer verlaufende Störungen (Bruchschollentektonik), die den Zufluss von Niederschlagswasser bzw. oberflächennahem
Grundwasser in den Untergrund begünstigen und beschleunigen können, mit berücksichtigt. Obwohl der Sauerbrunnen im Mittleren Buntsandstein entspringt, handelt es
sich bei dem Wasser um ein Mischwasser, das auch von den ausstreichenden Schichten des Oberen Buntsandsteins geprägt ist (siehe Kapitel 5.2.1).
9.2.2.3
Schutzzone I (Fassungsanlage)
Entsprechend den Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete ([6]) gilt der Schutz durch
die Zone I der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlage, mit möglichst allseitiger
Ausdehnung von mindestens 20 Metern. Nach dieser Vorgabe erfolgt die Umsetzung
der Schutzzonen I, mit einer gemeinsamen Zone I im Falle der nah beieinander liegenden Hauptquellen 1 und 2.
9.3
Bewertung und Gefährdungsbeurteilung der Schutzzonen
Abbildung 20 zeigt das vorgeschlagene Heilquellenschutzgebiet und Verwaltungsgrenzen (Gemeinde- und Kreisgrenzen). Bis auf eine kleine Fläche im Bereich der
länglichen Ausbuchtung auf der Westseite, die in das Gebiet des Kreises Paderborn
(Stadt Altenbeken) fällt, liegt das Schutzgebiet im Kreis Höxter. Der überwiegende Teil
gehört zum Stadtgebiet Bad Driburg. Im Norden reichen die Zone B und die Zone A / III
Bad Hermannsborn bis in das Gebiet der Stadt Nieheim.
Die Gesamtfläche des Schutzgebietes beträgt 72,4 km², die sich wie folgt auf die
Schutzzonen verteilen:
Schutzzone
I (qualitativ)
II (qualitativ)
III / A (qualit. / quant.)
B (quantitative)
Bad Driburg
Fläche [km²]
(Summe) 0,006
0,469
12,136
--
Bad Hermannsborn
Fläche [km²]
0,002
1,474
5,419
--
SUMME
Fläche [km²]
0,008
1,943
17,555
52,907
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Abbildung 20:
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Stadt- und Kreisgrenzen im Bereich des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes
9.3.1 Bodenkundliche Gegebenheiten
Böden vermögen Stoffe, die durch natürliche oder anthropogene Prozesse eingetragen
werden und mit dem Sickerwasser tiefer wandern, in gewissem Maße zu filtern, zu
speichern, umzuwandeln und - im Falle organischer Substanzen - auch abzubauen.
Die Ausprägung dieser Eigenschaften vor Ort hängt von Faktoren wie Bodenart, Bodentiefgründigkeit und vielen weiteren, z.T. kleinräumig wechselnden Standortbedingungen ab. Dadurch sind Böden bis zu einem gewissen Maße in der Lage, das
Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.
Auf einer Teilfläche im Südosten der Schutzzone A / III Bad Driburg sowie großflächig
in der Schutzzone A / III bzw. II Bad Hermannsborn ist Podsol der anzutreffende Bodentyp. Den entsprechenden Flächen ist eine nur geringe Filterwirkung zugeordnet,
d.h. diese Bereiche sind hinsichtlich eines Eintrages von Schadstoffen in oberflächennahes Grundwasser über den Boden gefährdet (Kapitel 4.5, Anlage 2.3, Abbildung
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6). Dort, wo diese Flächen bewaldet sind, ist dieser Gefährdungspfad vernachlässigbar. Es besteht jedoch ein Schutzbedürfnis, wo Areale konventionell landwirtschaftlich,
also unter Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln genutzt werden. Aus Anlage
6.1. sind die Bereiche innerhalb der einzelnen Schutzzonen, in denen landwirtschaftliche Nutzung und Podsol-Böden sich überlagern, ersichtlich.
9.3.2 Meteorologie und Grundwasser
Die Auswertung der vorhandenen Daten zu Grundwassermessstellen und Wetterstationen hat gezeigt, dass seit 2003 die Niederschläge überwiegend unter dem 30jährigen Mittel (1961-1990) liegen, so dass für die Zeitspanne bis 2013 ein leicht sinkender Trend der Niederschläge zu verzeichnen ist (siehe Kapitel 4.4). Analog dazu ist
ebenfalls in den Ganglinien der Grundwasserstände ein, wenn auch nur geringfügiges,
Absinken erkennbar (siehe Kapitel 4.6.3). Aktuell ist daraus angesichts der langjährigen mittleren Grundwasserneubildung nach dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA
(siehe Kapitel 4.6.2; [13], [29]) keine Gefährdung für die Ergiebigkeit der Heilquellen
abzuleiten. Die Darstellung der Daten zur Grundwasserneubildung erfolgt in der Abbildung 21.
Die mit Hilfe der Daten zur Grundwasserneubildung nach mGROWA berechneten Mittelwerte sowie das daraus abgeleitete Grundwasserdargebot ergeben, bezogen auf die
quantitativen Schutzzonen, folgende Werte:
Schutzzone
A Bad Hermannsborn
A Bad Driburg
B
Mittelwert Grundwasserneubildungsrate [mm/a]
154
201
184
Mittlere Summe neugebildetes
Grundwasser [m³/a]
1.058.429
2.534.047
13.322.770
Aus diesen Zahlen ergibt sich ein ausreichendes Grundwasserdargebot für die Heilquellen unter Berücksichtigung der Wasserrechte Dritter (vgl. Kapitel 9.3.3).
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Abbildung 21
Mittlere jährliche Grundwasserneubildung im vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebiet nach dem Großräumigen Wasserhaushaltsmodel GROWA des Landes NRW für den Zeitraum 1971-2000
Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
haben die Bundesgesellschaft für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die
Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands (SGD) gemeinsam eine Beschreibung
der Grundwasserkörper einschließlich einer Charakterisierung des Schutzpotentials
der Grundwasserüberdeckung (SGWU) erarbeitet ([WMS10]). Eine entsprechende
Kartendarstellung findet sich in der Anlage 6.2. Aus dieser Karte geht auch die Zuordnung der Grundwasserkörper hervor. Die wesentlichen Eigenschaften der betroffenen
Grundwasserkörper sind in der folgenden Tabelle 23 zusammengefasst. Praktisch das
gesamte Heilquellenschutzgebiet ist hydrogeologisch als Kluft-Grundwasserleiter mit
wechselnden Ergiebigkeiten und unterschiedlichen Durchlässigkeiten klassifiziert. Aus
diesem Grund lassen sich die Fließwege des Grundwassers kaum im Detail nachvollziehen. Zudem ist das Rückhaltevermögen gering. Wo Deckschichten nur geringmächtig ausgebildet sind oder fehlen, sind die Grundwasservorkommen entsprechend empfindlich gegenüber Schadstoffeinträgen.
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Haupteinzugsgebiet
Formation
Grundwasserleitertyp
Lithologie
Nördliches
Eggegebirge
Südlippische
Triasgebiete
Südliches
Eggegebirge
BrakelBorgentreicher Trias
Paderborner
Hochfläche /
Nord
Weser
Weser
Weser
Weser
Rhein
Trias/ Jura/
Kreide
Kluft-GWL
Trias
Trias/Jura
Trias
Kreide
Kluft-GWL
Kluft-GWL
Kluft-GWL
Schluffstein,
Sandstein, Kalkstein, Mergelstein
Sehr gering bis
mäßig
Lokal ergiebig
Kalkstein,
Mergelstein,
Tonstein
Sehr gering bis
mittel
Wechselnd
ergiebig
Kalkstein,
Mergelstein,
Tonstein
Sehr gering
bis mittel
Wechselnd
ergiebig
Karst-GWL,
Kluft-GWL
Kalkstein, Sandstein, Kalkmergelstein
Mäßig bis hoch
Kalkstein, Mergelstein, Sandstein, Tonstein
DurchläsSehr gering bis
sigkeit
hoch
Ergiebigkeit Wechselnd
ergiebig
Tabelle 23
Seite 70
Mäßig ergiebig
Wesentliche Eigenschaften der beteiligten Grundwasserkörper im Heilquellenschutzgebiet
(Anm.: Paderborner Hochfläche nur untergeordnet beteiligt)
Die Schutzwirkung von Deckschichten, die den oberen Grundwasserleiter überlagern,
gegenüber einem Eintrag von Schadstoffen, hängt wesentlich von ihren geologischen
Eigenschaften und ihrer Mächtigkeit ab. So ergibt sich aus den mehr als 2 Meter mächtigen Deckschichten des Driburger Talkessels, die überwiegend aus Ton- und Schluffsteinen der Rötformation des Oberen Buntsandsteins sowie aus Schluffen und Tonen
des Quartärs bestehen, ein günstiges Schutzpotential. Im Bereich von Flusstälern
kommen quartäre bis holozäne Auenablagerungen (Schluff mit wenig Fein- bis Mittelsand, wenig Ton) hinzu. Somit weist die Zone A Bad Driburg fast flächendeckend in
ausreichendem Maße schützende Deckschichten auf. Die weiteren, kleineren Bereiche
mit einer vorteilhaften Schutzfunktion, die innerhalb des HSG ausgewiesen sind, resultieren ebenfalls aus tonigen, schluffigen Ablagerungen des Röt bzw. des Quartärs.
Gebiete mit einem mittleren Schutzpotential sind hauptsächlich in der Osthälfte des
HSG anzutreffen. Sie sind meistens an Ablagerungen des Mittleren Muschkalk, des
Unteren Keupers oder an Lößvorkommen gebunden. Abgesehen vom Driburger Talkessel ist das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung in der westlichen Hälfte
des HSG überwiegend ungünstig. Das gilt auch für die Schutzzonen III/A und II Bad
Hermannsborn.
9.3.3 Wasserrechte Dritter
Die Summe der Wasserrechte innerhalb des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn (Schutzzone B) beläuft sich auf insgesamt
knapp 2,18 Mio. m³/Jahr. Auf die hier berücksichtigten Heilquellen entfallen davon
241.600m³/Jahr, das entspricht rund 11% der wasserrechtlich genehmigten Gesamtmenge. Von den Wasserrechten Dritter mit insgesamt also etwa 1,94 Mio. m³ /Jahr,
entfallen mit 1,35 Mio. m³ knapp 70% auf Brunnen und Quellen, die der öffentlichen
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Trinkwasserversorgung dienen. Damit verbleiben rund 586.000 m³/a bzw. gut 30%, die
von anderen gewerblichen sowie privaten Nutzern zu Brauch- oder Trinkwasserzwecken genutzt werden können. Eine Kartendarstellung der Wasserrechte Dritter enthält
die Anlage 6.3.
Im Bereich der Schutzzone A / III Bad Driburg gibt es zwei Wasserrechte der Stadtwerke Bad Driburg zur Trinkwasserversorgung. Es handelt sich um die Katzohlquelle im
Westen (Wasserrecht über 520.000m³/a) sowie um den Brunnen Siebenstern mit einem Wasserrecht über 85.000m³/a im Südosten (WSG Bad Driburg Siebenstern). Hinzu kommen ein Wasserrecht der Gräflicher Park GmbH& Co. KG in unmittelbarer Nähe
zum Thermalwasserbrunnen über 43.200m³/a sowie sechs weitere Wasserrechte über
zusammen rund 42.000m³/a.
Des Weiteren existieren 7 Wasserrechte im Zusammenhang mit dem Betrieb von
Wärmepumpen (siehe Anlage 6.3). In einem Fall handelt es sich dabei um eine sogenannte Wasser-Wasser-Wärmepumpe, bei der Grundwasser als Wärmeträger gefördert und anschließend, abgekühlt, wieder zurückgeführt wird. Die sechs übrigen Anlagen sind Sole-Wasser-Wärmepumpen, die über ins Erdreich eingebrachte Sonden
mittels eines zirkulierenden Wärmeträgers Erdwärme nutzen (siehe auch Kapitel 8 und
Kapitel 9.3.6).
Die Summe aller Wasserrechte Dritter in der Zone A / III beträgt somit rund
690.000m³/a. Zwei dieser Wasserrechte mit einer erlaubten Fördermenge von zusammen 14.000m³/a befinden sich innerhalb der vorgeschlagenen Zone II. Die genehmigte
Fördermenge für die Wasser-Wasser-Wärmepumpe ist nicht berücksichtigt, da das
entnommene Wasser über einen Schluckbrunnen wieder in das Grundwasser eingeleitet wird.
Auf die Zone A / III Bad Hermannsborn entfallen insgesamt 12 Wasserrechte. Bei einem Wasserrecht, in der Gemarkung Schönenberg, ca. 1,7 km nordwestlich des Sauerbrunnens, handelt es sich um eine geothermische Nutzung (Wasser-WasserWärmepumpe). Die Summe der Wasserrechte (ohne Wärmepumpe) beläuft sich auf
rund 141.000 m²/a. In 5 Fällen handelt es sich um Entnahmen aus Quellen, in den übrigen 6 um Entnahmen aus Bohrbrunnen bzw. Schachtbrunnen.
Neun der Wasserrechte befinden sich innerhalb der Schutzzone II in einem Umkreis
von maximal rund 300 Meter um den Sauerbrunnen und genehmigten Fördermengen
von insgesamt etwa 96.000 m³/a. Als Betreiber ist in allen Fällen die Bad Hermannsborn GmbH genannt.
9.3.4 Hydrochemische Verhältnisse
Für die hydrochemische Bewertung der Heilquellen wurden alle seitens der Betreiber
der Heilquellen uns zur Verfügung gestellten Analysen berücksichtigt. Die Daten wurden, soweit sie nur auf Papier vorlagen, in ein digitales Format gebracht, anschließend
ausgewertet, graphisch dargestellt und die Ergebnisse bewertet (siehe Kapitel 5).
Die wesentlichen Erkenntnisse sind in der Tabelle 24 kurz zusammengefasst.
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Heilquelle
Sauerbrunnen
Thermalwasserbrunnen
Caspar-Heinrich-Quelle I
Hydrochemische
Veränderung
Abnahme HCO3, Ca,
Cl, Na
Bakteriologische
Befunde
--
-Abnahme HCO3, Ca
---
Zunahme Cl, T, (Na)
Caspar-Heinrich-Quelle IV
Hauptquelle 1
-Zunahme Na, Ca,
HCO3
---
Hauptquelle 2
--
Wiesenquelle 1
--
Wiesenquelle 2
Wiesenquelle 3
-Zunahme Cl, Na
Einmaliger Befund 1991
Wiederholt Befunde 1984-1993
---
Tabelle 24
Mögliche Ursache /
Bemerkung
Zutritt oberflächennahes, neugebildetes Grundwasser
Zutritt oberflächennahes, neugebildetes Grundwasser
Zutritt tieferes
Grundwasser
-Zutritt tieferes
Grundwasser (Muschelkalk)
Zutritt tieferes
Grundwasser (Zechstein) /
Änderung Klassifizierung
Übersicht der Ergebnisse der hydrochemischen Auswertung
Die Veränderungen der hydrochemischen Zusammensetzung des Sauerbrunnens (2,9
m tief) und der Caspar-Heinrich-Quelle I (13 m tief) könnten ein Hinweis auf den Zutritt
von oberflächennahem bzw. neu gebildetem Grundwasser sein. In Wiesenquelle 1
wurde in der Vergangenheit mehrfach eine Beeinträchtigung der Qualität durch Mikroorganismen festgestellt. Das verdeutlicht, dass der Schutz der Heilquellen vor Schadstoffen, die über Oberflächenabfluss und Niederschlagswasser in das Grundwasser
gelangen können, entscheidende Bedeutung für die langfristige Qualitätssicherung hat.
9.3.5 Schutzgebiete
Die im Folgenden (Tabelle 25) aufgeführten Wasserschutzgebiete liegen entweder
vollständig innerhalb des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg –
Bad Hermannsborn (blau hinterlegt) oder ragen randlich hinein (rot hinterlegt). Das
Gebiet Brakel-Schmechten (grün hinterlegt) wird derzeit als Wasservorranggebiet geführt. Dort, wo es zu Überschneidungen von Schutzzonen kommt, gelten nach den
Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete ([6]) die jeweils strengeren Auflagen. Daraus
ergeben sich für die Schutzzonen B und A bzw. III des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Flächen, die durch die Schutzbestimmungen des jeweiligen Trinkwasserschutzgebietes bereits vor quantitativen bzw. qualitativen Beeinträchtigungen hin-
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reichend geschützt sind. Die kartographische Darstellung der Wasserschutzgebiete
befindet sich in der Anlage 6.4.
LAGE IM
HSG (VORSCHLAG)
innerhalb
Zone II bzw.
III anteilig
Wasservorranggebiet
Tabelle 25:
NAME
STATUS
NUMMER
GÜLTIG BIS
WSG Nieheim-Merlsheim
WSG Weißenborn
WSG Bad Driburg Siebenstern
WSG Westliche Egge
WSG Altenbeken
WSG Bad Driburg Dringenberg
Brakel Schmechten
festgesetzt
festgesetzt
festgesetzt
festgesetzt
festgesetzt
festgesetzt
4320-03
4320-30
4320-23
4318-04
4318-03
4320-25
4320-27
26.05.2025
10.09.2053
26.02.2029
14.09.2020
26.09.2028
18.02.2031
Wasserschutzgebiete im vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebiet ([9],[13])
Das vorgeschlagene HSG befindet sich innerhalb des Naturparks „Teutoburger Wald /
Eggegebirge“ (NTP-006). In der Anlage 6.5 sind die naturschutzrelevanten Flächen
abgebildet. Es ist zu sehen, dass sich Daten des Landes Nordrhein-Westfalen, des
Kreises Höxter und der Stadt Bad Driburg (Landschaftsplan Nr. 4) bereichsweise überlagern. Zum Teil sind übereinstimmende Flächen mit unterschiedlicher Wertigkeit geschützt: So sind Flächen im Süden des HSG als Naturpark ausgewiesen (Naturschutzdaten Kreis Höxter), als FFH-Gebiet (WMS-Dienst Linfos NRW) bzw. als Naturschutzgebiet („Landschaftsplan Nr 4 Bad Driburg“).
Außerhalb der besiedelten Flächen ist der Großteil des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen10 (LSG-Naturpark Eggegebirge und Teutoburger Wald bzw. LSG Nord bzw. Nr.
L-4-01 des Plangebietes des Landschaftsplans Nr. 4 Bad Driburg; [WMS5], [31]). Im
südwestlichen Teil sind größere Flächen gemäß „Landschaftsplan Nr 4 Bad Driburg“
als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt. Im Verlauf des Hilgenbaches ist ein Abschnitt östlich von Bad Driburg als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Einige
kleine Flächen sind als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen. Die genannten
Bereiche sind somit bereits mit Einschränkungen in der Nutzung belegt, die im Hinblick
auf Gefährdungspotentiale durch den Eintrag unerwünschter Stoffe in den Untergrund
des Heilquellenschutzgebietes positiv zu berücksichtigen sind.
9.3.6 Flächennutzung und weitere Gefährdungspotentiale
Im gesamten Heilquellenschutzgebiet (Schutzzone B) nehmen landwirtschaftlich genutzte Flächen 33,8 %, Siedlung und Verkehr 28,4 % und Wald 19,7 % der Fläche ein.
14,1 % entfallen auf sonstige Grün- Brach- und Gewässerflächen, 4 % auf Flächen
gewerblicher oder industrieller Nutzung. Diese Zahlen ergeben sich aus der Auswer-
10
In den Nachbargemeinden ist der Landschaftsplan entweder in Bearbeitung (Gde. Nieheim) bzw. es gibt noch keinen
LP (Gde. Brakel), so dass dort die LSG Verordnungen(Nord bzw. Süd) gültig sind (telef. Auskunft Ldkr. Höxter, Umweltamt).
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tung der ATKIS-Daten (Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem; [13]). Die Kartendarstellung dazu einschließlich tabellarischer Zusammenstellung
der Flächenanteile befindet sich in der Anlage 6.6. Außerhalb der Kernstadt Bad
Driburg ist das HSG mit nur wenigen, kleinen Ortschaften oder einzelnen Gehöften
dünn besiedelt. Gewerbe- und Industrieflächen verteilen sich fast ausschließlich auf
den Süden der Stadt Bad Driburg. Von Nordwesten nach Südosten durchquert eine
Bahnlinie das vorgeschlagene Heilquellenschutzgebiet, Die Bundesstraße 64 führt südlich von Bad Driburg in West-Ost-Richtung durch das Gebiet. Die Kläranlage der Stadt
Bad Driburg liegt südöstlich der Kernstadt, in der Gemarkung Herste, also außerhalb
des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes. Die Einleitung des geklärten Wassers
erfolgt – vom HSG aus betrachtet unterstromig - in die Aa, die weiter östlich in die
Nethe entwässert.
Im Bereich des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn liegen insgesamt 22 Altablagerungen und Altstandorte. Davon befinden
sich 8 bzw. 1 innerhalb der Schutzzone A / III Bad Driburg bzw. Bad Hermannsborn.
Unter den verbleibenden 13 registrierten Altlastenverdachtsflächen, die sich innerhalb
der Schutzzone B befinden, ist eine Fläche (Nr. 4220 / M 34 „Siebenstern-Spielplatz“),
die nach Sanierung weiterhin zu überwachen ist. Bei einem der Altstandorte, mit rund
0,2 km² der flächenmäßig größte innerhalb des HSG, nördlich von Bad Hermannsborn,
handelt es sich um eine ehemalige Militärische Liegenschaft, die saniert wurde und
keiner weiteren Überwachung bedarf. Von allen anderen geht keine Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlich zulässiger Nutzung aus. Die Altablagerungen Nr. 4220 / M
17 „Am Sollberg“ und 4220 / B32 „Heinemann“, östlich von Bad Driburg liegen im Bereich der Schutzzonen III bzw. II des WSG Weißenborn. An der Grenze zur Zone A / III
Bad Driburg, (vgl. Anlage 6.6) befindet sich die Altablagerung „Dörensieksgraben“
(4220 / M 12) innerhalb des gleichnamigen Gewässergrabens, der anschließend in den
Bereich der Zone A / III führt. Wasserführung besteht nur nach Starkregen- oder
Schmelzwasserereignissen. Es handelt sich hier um eine Ablagerung von hauptsächlich Boden und Bauschutt, die von 1957 bis 1978 betrieben wurde. Das Volumen beträgt etwa 250000m³ bei einer Fläche von rund 32000m². Für diese Altablagerung besteht kein akuter Handlungsbedarf (Stand 2000), da sie jedoch innerhalb der aktuellen
Schutzzone IV und im LSG Naturpark Eggegebirge/Teutoburger Wald liegt, galt in der
Vergangenheit (Stand 1985) die Empfehlung „Brunnen der gräflichen Verwaltung auf
Belastung durch Sickerwasser (zu) prüfen“, ein akuter Handlungsbedarf besteht nicht
[32].
Für die tabellarische Zusammenfassung und Auswertung der Daten hinsichtlich ihrer
Flächenanteile (Tabelle 26) innerhalb der einzelnen Schutzgebietszonen wurden einige Objektarten zusammengefasst und folgende Kategorien gebildet:




Siedlung und Verkehr (einschl. Flächen „gemischter Nutzung“, „funktioneller Prägung“, „Plätze“)
Wald
Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Industrie und Gewerbe
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
Sonstige Nutzung (Grünflächen, stehende Gewässer, Unland, Gehölze, Friedhof)
Siedlung
Verkehr
Industrie
und
Gewerbe
Wald
Landwirtschaftl.
gen. Fläche
Sonstige
Flächen
Zone
Gebiet
[%]
[%]
[%]
[%]
[%]
B
--
28,4
4,0
19,7
33,8
14,1
A / III
Bad Driburg
28,2
4,5
32,7
23,2
11,4
II
Bad Driburg
24,0
6,5
0
17,2
52,3
A / III
Bad Hermannsborn
5,7
0 (0,04)
57,2
35,4
1,7
II
Bad Hermannsborn
5,1
0 (0,04)
50,2
38,4
6,3
Tabelle 26
Prozentanteil der Flächennutzung in den Schutzgebietszonen (nach ATKIS; [13])
(Die Angaben beziehen sich jeweils auf die gesamte Fläche der Zone einschließlich der umschlossenen Schutzzonen)
Der Waldanteil innerhalb der Schutzzone A / III Bad Driburg nimmt etwa ein Drittel der
Fläche ein und ist vorwiegend in ihrem südlichen Teil sowie in den nördlichen und
westlichen Randbereichen zu finden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen umgeben die
Stadt Bad Driburg praktisch wie ein Saum. Sie liegen fast vollständig in dem hinsichtlich des Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung als günstig eingestuften Bereich (siehe Anlage 6.7). Versiegelte Flächen machen rund ein Drittel aus, wovon
4,5% auf gewerbe- und Industrieflächen entfallen.
Im Bereich der Schutzzone A / III Bad Driburg liegen 8 Altlastenverdachtsflächen, davon sind 2 Flächen Altstandorte, 5 sind Altablagerungen. Eine Fläche, Nr. 4220 /
„ehem. Reinigung“, ist aktuell als Verdachtsfläche eingestuft, die aktuell geplante Nutzungsänderung am Gebäude ist gutachterlich zu begleiten. Sieben der Flächen liegen
im Stadtgebiet von Bad Driburg, eine außerhalb, im Süden der Schutzzone. Bei dem
Altstandort Nr. 4220 / HP 33 „ehem. Sperrholzfabrik Buddenberg“ im Osten der Stadt
Bad Driburg handelt es sich um eine sanierte Fläche ohne weitere Überwachung, alle
übrigen sind mit dem Status „Kein Verdacht / keine Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlich zulässiger Nutzung“ belegt.
In der Zone A / III Bad Driburg gibt es 7 Wasserrechte im Zusammenhang mit geothermischer Nutzung. Fünf davon, mit insgesamt 15 Bohrungen mit Tiefen zwischen
30 und 50 m, liegen im Süden Bad Driburgs. Eine Anlage, mit 2 Bohrungen á 66m befindet sich knapp 400m nördlich der vorgeschlagenen Schutzzone II, eine WasserWasser-Wärmepumpe (Bohrtiefe 25m) im Westen Bad Driburgs (siehe Anlage 6.3).
Eine Bedeutung hinsichtlich der Schutzgebietsausweisung besteht hier hinsichtlich der
eingesetzten Kühlmittel und der abgeteuften Bohrungen (siehe Kapitel 8 und Kapitel
9.3.3).
Im Bereich Bad Hermannsborn nimmt Wald den größten Flächenanteil der Schutzzone
A bzw. III ein, versiegelte Flächen spielen eine nur untergeordnete Rolle. Rund ein
Drittel der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt, wovon die Hälfte in Bereichen liegt, in
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denen das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung als ungünstig eingestuft wird
(vgl. Kapitel 9.3.2). Für diese Flächen ist die Gefahr eines Eintrags von Schadstoffen
im Zusammenhang mit dem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in das
Grundwasser entsprechend erhöht. Die Verteilung dieser Flächen geht aus Anlage 6.7
hervor. Innerhalb dieser Schutzzone liegt eine Altablagerung (Nr. 4220 / M2 „Parkplatz“), für die die Gefährdungsabschätzung ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen
ist.
In der Schutzzone II Bad Driburg nehmen Vegetationsflächen rund 65% der Fläche ein,
Teiche und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland) eingeschlossen. Überwiegend handelt es sich um Bereiche innerhalb des Kurparks und des Gräflichen Parks.
Von den ca. 24% Siedlungsfläche entfallen ca. 4% auf gewerblich genutzte Flächen.
Bei den gewerblichen Nutzungen handelt es sich um einen Gärtnereibetrieb sowie im
Westen um den Brunnenbetrieb Bad Driburger Naturparkquellen GmbH & Co. KG mit
den Caspar-Heinrich-Quellen I und IV. Im Westen verläuft über eine Strecke von knapp
450 m die Bahnlinie durch die Zone II. Westlich davon befindet sich Wohnbebauung
mit kleineren Straßen. Östlich der Schutzzone II befindet sich ein Wildgehege, dessen
Gelände leicht zur Zone II hin einfällt. Ein kleines Fließgewässer nahe der Ostgrenze
der Zone II dürfte hier eine Vorflutfunktion für oberflächlich abfließendes Wasser aus
östlicher Richtung haben. Es ist davon auszugehen, dass durch Selbstabdichtung der
Gewässersohle ein Übertritt wassergefährdender Stoffe in das oberflächennahe
Grundwasser nicht zu befürchten ist und Schadstoffe ggf. mit dem fließenden Wasser
abtransportiert werden. Innerhalb der Zone II ist die Topografie flach, Oberflächenabflüsse spielen eine untergeordnete Rolle. Es gibt keine Altablagerungen bzw. Altstandorte innerhalb der Zone II.
Die Bahnlinie, die Grünlandbewirtschaftung und das Wildgehege östlich der Zone II
bergen Gefährdungspotentiale für die 7 Heilquellen in dieser Zone, etwa durch den
Transport wassergefährdender Stoffe, durch einen Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmittel (Stickstofffrachten) und bakterielle Verunreinigungen im Zusammenhang
mit dem Wildgehege. Es hat in der Vergangenheit jedoch keine eindeutigen Hinweise
für eine nachhaltige qualitative Beeinträchtigung der Heilquellen ergeben. Der nun vorgesehene höhere Schutz (Zone II statt IIIA) soll jedoch den analytischen Befunden
Rechnung tragen, die auf leichte hydrochemische Veränderungen der CasparHeinrich-Quelle I und Wiesenquelle 1 hinweisen sowie den vereinzelt nachgewiesenen
bakteriologischen Verunreinigungen in der Wiesenquelle 3.
Der Bereich der Schutzzone II, Bad Hermannsborn ist zur Hälfte bewaldet. Landwirtschaftlich genutzte Flächen nehmen mit rund 38% den nächst höheren Anteil ein. Angesichts der z.T. geringen Filter- und damit Schutzwirkung von Boden und geologischen Deckschichten und des ausgeprägten Reliefs mit zum Sauerbrunnen hin einfallenden Hängen kommt hier dem Schutz vor wassergefährdenden Stoffen durch Eintrag
von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln besondere Bedeutung zu. Es gibt keine Altablagerungen bzw. Altstandorte innerhalb der Zone II.
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Hildesheim, den 19.06.2015
i. V. Dipl.-Geol. Hilger Schmedding
Niederlassungsleiter
i. A. Dipl.-Geogr. Marita Strub
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10 Schriften und Unterlagen
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
[6]
[7]
[8]
[9]
[10]
[11]
[12]
[13]
[14]
[15]
[16]
[17]
[18]
Protokoll Gesprächstermin 27.06.2013, Stadt Bad Driburg
Protokoll Gesprächstermin 17.07.2013, Stadt Bad Driburg
GEO-INFOMETRIC (1994): Gutachten zur Ausweisung eines Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg – Bad Hermannsborn.- Hildesheim (unveröff.)
Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete.- Ministerialblatt des Landes NordrheinWestfalen, 33. Jahrgang, Nr. 116, ausgegeben zu Düsseldorf am 26. November
1980: S. 2630 - 2651
Neufassung der Richtlinie für Heilquellenschutzgebiete.- Arbeitsgrundlage/
Stand: 15.10.1993, 23 Seiten, erhalten von der Bezirksregierung Detmold mit
Schreiben vom 25.10.1993; Az. 54-LAWA-5.30.05
Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete. – Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
(LAWA) (Hrsgb.), 3. Aufl. , Berlin 1998
Merkblatt – Wasserschutzgebietsverfahren – Erforderliche Inhalte eines Wasserschutzgebietsgutachtens. Stand Okt. 2013.- Z. Verf. gestellt v. d. Bez.-Reg. Detmold
Schreiben der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff an die
Bez.-Reg. Detmold vom 23.05.2013 und 12.07.2013
Kreis Höxter: Wasserrechte Grundwasserentnahmen und Wärmepumpen im
Großraum Bad Driburg (Datentabellen per email am 12.05.2014)
Michel, G., Adams, U., Schollmayer, G. (1998): Mineral- und Heilwässervorkommen in Nordrhein-Westfalen. – Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen
(Hrsgb.), Krefeld
Stellungnahme zu [3] des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen vom
14.11.1996
Stellungnahme zu [3] des Staatlichen Umweltamtes Minden vom 18.04.1997
Bez.-Reg. Detmold: Gebietsbezogene Grundlagendaten (shape-Dateien, Tabellen) zur Verwendung für vorliegendes Gutachten. Nutzungsvertrag Nr.
54.4_02/2015: Gewässerdaten, Einzugsgebiete, Flächennutzung (ATKIS),
Grundwasserneubildung, Grundwasserstände, Grundwasseranalysen, Stammdaten Grundwassermessstellen, Quellkataster des GD NRW, WSG/HSG-Grenzen
Deutscher Wetterdienst (dwd): WESTE (Wetterdaten und –statistiken express),
www.dwd.de/WESTE; download Daten 2014
www.klima-bad-driburg.de (private Seite mit privaten Aufzeichnungen, U. Pollmann); Stand 02.10.2014
Bezirksregierung Köln: ATKIS®-Basis-DLM, s. [13]
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (05.04.1993): Gutachterliche Stellungnahme des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen zum Bestandsschutz der staatlich anerkannten Heilquellen der Kurklinik Eggeland (Versorgungskuranstalt) in Bad Driburg.- Bearbeiter: Dr. Heuser (unveröff.), Krefeld
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) 2014: Informationssystem
Geologische Karte 1:50000 (GK50) von NRW (blattschnittfrei).- Krefeld, Stand
21.04.2014, Nutzungsvertrag 11/2014
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[19] TEMLITZ, K. (1995): Geologische Entwicklung des Weserberglandes. In: Mayr,
A. u. K. Temlitz (Hg.): Bielefeld und Nordost-Westfalen. Münster. S. 1–12
[20] Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1 : 50 000, Blatt L 4118 Detmold
(1987) mit Beikarten, Bearb. KOCH, M. & MICHEL, G.- Hrsg. Geol. L.-Amt
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[21] Geologische Karte von Preussen 1 : 50 000, Blatt L 4220 Bad Driburg (1935),
Bearb. STILLE, H. – Hrsg. Preussische Geologische Landesanstalt, Berlin
[22] TERBERGER, F. (1977): Die Geologie des Driburger Talkessels und angrenzender Gebiete unter besonderer Berücksichtigung der hydrogeologischen Situation
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[23] DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (2006): Richtlinien für
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[24] PTM-ING.BÜRO F. PRÜFTECHNIK (1992): Untersuchungen zum Bauvorhaben
Kanalneubau Kurklinik Eggeland (28 Rammkernsondierbohrungen); Arnsberg
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25] Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000, Blatt C 4318 Paderborn
(1985) nebst Erl., Bearb. DAHM, H. D.; DEUTLOFF, O.; KNAPP, G.; KOCH, M.;
MICHEL, G. & SKUPIN, K.- Hrsg. Geol. L.-Amt Nordrh.-Westf.; Krefeld
[26] Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern
1 : 25 000, Blatt, 4220 Bad Driburg (1935) nebst Erl., Bearb. STILLE, H.
[2. Aufl.].- Hrsg. Preuß. geol. L.-Anst.; Berlin
[27] Grüne Mühle Büro für Landschaftsplanung (Bearbeitung) / Kreis Höxter (Auftraggeber): Landschaftsplan Nr. 4 „Driburger Land“ – Stand September 2010.
[28] KUNKEL, R. & WENDLAND, F. (2002): The GROWA98 model for water balance
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[29] BOGENA H., KUNKEL R., SCHÖBEL T., SCHREY H.P. & WENDLAND F
(2003): Die Grundwasserneubildung in Nordrhein-Westfalen.- Schriften des Forschungszentrums Jülich, Reihe Umwelt, Bd. 37; Jülich
[30] Bezirksregierung Detmold: Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung
eines gemeinsamen Quellenschutzgebietes „Bad Driburg - Bad Hermannsborn“
für die staatlich anerkannten Heilquellen der Bad- und Brunnenbetrieb GmbH,
der Kurklinik Eggeland und der Bad Hermannsborn GmbH, Bad Driburg – Quellenschutzgebietsverordnung Bad Driburg – Bad Hermannsborn - vom
07.10.1975.-Abl. Reg. Dt. 1975 S. 345-351
[31] Kreis Höxter, Der Landrat, Umweltschutz und Abfallwirtschaft: Daten Naturschutz
per email am 13. und 20.06.2014
[32] Kreis Höxter, Der Landrat, Umweltschutz und Abfallwirtschaft: Daten Altablagerungen und Altstandorte per email am 03.06.2014
[33] Deutscher Heilbäderverband e.V.; Deutscher Tourismus Verband e.V. (Hrsgb.)
(2005): Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von
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2011; Bonn
[34] WEYER, K.U. (1972): Modellvorstellungen zur Untersuchung der unterirdischen
Wasserzirkulation in Mittelgebirgen mit anstehendem Festgestein. – Deutsche
Gewässerkundliche Mitteilungen, 7, 106-112
[35] KARRENBERG, H. (1981): Hydrogeologie der nichtverkarstungsfähigen Festgesteine. Mit Beiträgen von R. Hohl, A. Pahl, H.J. Schneider, M. Wallner. - Wien
WMS Dienste
[WMS1]
WMS NW DTK25 (Digitale Topographische Karte 1:50000) - Stand:
04.01.2013).
URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_tk50
[WMS2a] WMS NW DTK25 (Digitale Topographische Karte 1:25000) - Stand:
01.10.2012.
URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25
[WMS2b] WMS Deutsche Grundkarte NW DGK5 (1:5000).- Stand: 04.01.2013.
URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dgk5
[WMS3]
Öffentlicher WMS Dienst des Informationssystem Hydrogeologische Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1:500 000. Vorkommen von Mineral- und
Heilquellen mit Typisierung.
URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/gd/huek500
[WMS4]
Bodenkarte von Nordrhein Westfalen im Maßstab 1:50000 (BK50).
URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?
[WMS5]
Landschaftsinformationssammlung LINFOS NRW (2014).
URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos
[WMS6]
WMS NW DGM-SCHUMMERUNG - Stand: 18.03.2013
URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dgmschummerung
[WMS7]
WMS NW GEMARKUNGEN FLUREN (2014).
URL WMS Service:
http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_gemarkungen_fluren
[WMS8]
WMS Automatisierte Liegenschaftskarte NW ALK VEKTOR (2014).
URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_alk_vektor
[WMS9]
WMS Überschwemmungsgebiete NRW (2014).
URL WMS Service: http://www.wms.nrw.de/umwelt/wasser/uesg
[WMS10] BGR Grundwasser: HUEK200 OGWL (2014).
URL WMS Service: http://www.bgr.de/Service/grundwasser/huek200/
[WMS11] EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2014)
URL WMS Service: http://www.umweltkartenniedersachsen.de/arcgis/services/WRRL_wms/MapServer/WMSServer?
[WMS12] EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2014)
URL WMS Service: http://www.umweltkartenniedersachsen.de/arcgis/services/WRRL _wms/MapServer/WMSServer?
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11 Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Lagepläne, Bestands- und Ausbaupläne der Entnahmeanlagen
Anlage 1.1
Untersuchungsgebiet, Heilquellenschutzgebiet (festgesetzt), Wasserschutzgebiete, Heilquellen und
Kläranlage
Automatisierte Liegenschaftskarte – Lagepläne
der Entnahmeanlagen
M 1 : 55.000
Anlage 1.2.1
Sauerbrunnen
M 1 : 1.000
Anlage 1.2.2
Thermalwasserbrunnen (Driburg Therme)
M 1 : 1.000
Anlage 1.2.3
Caspar-Heinrich-Quellen I und IV
M 1 : 1.000
Anlage 1.2.4
Wiesenquellen 1 und 2
M 1 : 1.500
Anlage 1.2.5
Wiesenquelle 3
M 1 : 1.500
Anlage 1.2.6
Anlage 1.3
Hauptquellen 1 und 2
Detailpläne Entnahmeanlagen
M 1 : 1.500
Anlage 1.3.1
Wasserversorgung Sauerbrunnen
M 1 : 200
Anlage 1.3.2
Wasserversorgung Thermalwasserbrunnen
M 1 . 20
Anlage 1.3.3
Anlage 1.3.4
Wasserversorgung Caspar-Heinrich-Quellen I und IV
Wasserversorgung Wiesenquelle 1
M 1 : 75
Anlage 1.3.5
Wasserversorgung Wiesenquelle 2
M 1 : 30 / 1 : 60 /
1 : 150
Anlage 1.3.6
Wasserversorgung Wiesenquelle 3
Anlage 1.3.7
Wasserversorgung Hauptquellen 1 und 2
M 1 : 25 / 1 : 50 /
1 : 200
M 1 : 80 / 1 : 150
Anlage 2
Thematische Übersichtskarten
Anlage 2.1
Übersichtskarte Quellen
M 1 : 50.000
Anlage 2.2
Oberirdische (Teil-)Einzugsgebiete mit Gewässernetz
M 1 : 55.000
Anlage 2.3
Übersichtskarte Boden (BK50) - Bodeneinheiten
M 1 : 50.000
Anlage 2.4.1
Übersichtskarte Schutzgebiete: Wasserschutzgebiete
M 1 : 50.000
Anlage 2.4.2
Übersichtskarte Schutzgebiete: Naturschutzrelevante Flächen
M 1 : 55.000
Anlage 2.5
Übersichtskarte Flächennutzung
M 1 : 55.000
Anlage 2.6.1
Übersichtskarte Altlastenverdachtsflächen
M 1 : 55.000
Anlage 2.6.2
--
Anlage 2.7.1
Tabellarische Übersicht Altablagerungen und Altstandorte
Übersichtskarte Wasserrechte
Anlage 2.7.2
Tabellarische Übersicht Wasserrechte
--
Anlage 1.2
M 1 : 10 / 1 : 30 /
1 : 80
M 1 : 50.000
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Anlage 3
Geologische Karte
Anlage 3.1
Geologische Karte: Präquartärer Untergrund und
Profilschnittlinien
M 1 : 50.000
Anlage 3.2
Anlage 4
Geologische Karte: Profilschnitte Grundgebirge
Auswertung Hydrochemie
M 1 : 60.000
Anlage 4
Konzentrationszeitreihen hydrochemischer Parameter
--
Anlage 5
Abgrenzung Schutzgebiet
Anlage 5.1
Übersichtskarte fachliche Abgrenzung der quantitativen Schutzzonen
M 1 : 50.000
Anlage 5.2.1
Bemessung Schutzgebietsgrenzen - Übersicht Kartenausschnitte für Detailpläne Zonen I und II
(1:5000) sowie III/A (1:10.000)
M 1 : 50.000
Anlage 5.2.2
Bemessung Schutzgebietsgrenzen - Übersicht Kartenausschnitte für Detailpläne Zone B (1:10.000)
Detailpläne parzellenscharfe Abgrenzung
Schutzgebiet
M 1 : 55.000
Detailplan Schutzzonen I und II Bad Hermannsborn
– II H1
Detailplan Schutzzonen I und II Bad Driburg – II D1
M 1 : 5.000
Anlage 5.3.3
Detailplan Schutzzone III/A Bad Hermannsborn
(Nord) – A H1
M 1 : 10.000
Anlage 5.3.4
Detailplan Schutzzone III/A Bad Hermannsborn
(Süd) – A H2
M 1 : 10.000
Anlage 5.3.5
Detailplan Schutzzone III/A Bad Driburg (Nord) –
A D1
M 1 : 10.000
Anlage 5.3.6
M 1 : 10.000
Anlage 5.3.7
Anlage 5.3.8
Detailplan Schutzzone III/A Bad Driburg (Süd) –
A D2
Detailplan Schutzzone B – B1
Detailplan Schutzzone B – B2
Anlage 5.3.9
Detailplan Schutzzone B – B3
M 1 : 10.000
Anlage 5.3.10
Detailplan Schutzzone B – B4
M 1 : 10.000
Anlage 5.3.11
Anlage 5.3.12
Detailplan Schutzzone B – B5
Detailplan Schutzzone B – B6
M 1 : 10.000
M 1 : 10.000
Anlage 5.3.13
Detailplan Schutzzone B – B7
M 1 : 10.000
Anlage 5.3.14
Detailplan Schutzzone B – B8
M 1 : 10.000
Anlage 6
Schutzgebietsbewertung und Gefährdungsbeurteilung
Anlage 6.1
Übersichtskarte Bodeneinheiten und Flächen landwirtschaftlicher Nutzung im Heilquellenschutzgebiet
M 1 : 50.000
Anlage 6.2
Übersichtskarte Schutzpotential Grundwasserüberdeckung und Grundwasserkörper im Heilquellenschutzgebiet
M 1 : 50.000
Anlage 6.3
Übersichtskarte Wasserrechte Dritter im Heilquellen-
M 1 : 50.000
Anlage 5.3
Anlage 5.3.1
Anlage 5.3.2
M 1 : 3.000
M 1 : 10.000
M 1 : 10.000
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Projekt 52521:
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
schutzgebiet
Anlage 6.4
Übersichtskarte Wasserschutzgebiete im Heilquellenschutzgebiet
M 1 : 50.000
Anlage 6.5
Übersichtskarte Naturschutzrelevante Flächen im
Heilquellenschutzgebiet
M 1 : 50.000
Anlage 6.6
Übersichtskarte Flächennutzung (ATKIS-Daten) und
Altablagerungen im Heilquellenschutzgebiet
M 1 : 50.000
Anlage 6.7
Übersichtskarte Flächennutzung (ATKIS-Daten) und
Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung im
Heilquellenschutzgebiet
M 1 : 50.000
12 Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1: Aktuell festgesetztes, gemeinsames HSG Bad Driburg – Bad
Hermannsborn ........................................................................................8
Abbildung 2: Morphologie und Topographie im Untersuchungsgebiet (Digitales
Geländemodell DGM1, [WMS6])........................................................... 13
Abbildung 3: Geologische und Hydrogeologische Verhältnisse im Raum Bad
Driburg (H. Heuser, Geol. L.-Amt Nordrh.-Westf.) (aus [10]) ................. 14
Abbildung 4: Lage der Wetterstationen ..................................................................... 21
Abbildung 5: Grafische Darstellung der Jahresmitteltemperaturen und der
Jahressummen der Niederschläge 1994-2013...................................... 22
Abbildung 6: Gesamtfilterwirkung des Bodens (BK50; [WMS3]) ................................ 24
Abbildung 7: Hydrogeologische Position von Bad Hermannsborn (Michel &
Nielsen 1977) (aus: [10]) ...................................................................... 25
Abbildung 8
Entstehung von natürlichen Mineral- und Heilwässern (Michel
1994a) (aus: [10]) ................................................................................. 26
Abbildung 9: Grundwasserkörper und Typisierung ([WMS10], [WMS11]) .................. 27
Abbildung 10: Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung (HÜK200
[WMS10]) ............................................................................................. 30
Abbildung 11: Die Grundwasserneubildungsrate im Untersuchungsgebiet Bad
Driburg – Bad Hermannsborn nach mGROWA (Großräumiges
Wasserhaushaltsmodell) des Landes NRW für den Zeitraum 19712000 ..................................................................................................... 32
Abbildung 12: Lage der Grundwassermessstellen....................................................... 33
Abbildung 13: Grundwasserganglinien ausgewählter Messstellen .............................. 34
Abbildung 14: Landschaftsplan Nr. 4 „Bad Driburger Land“ ([31]) ............................... 49
Abbildung 15: Naturpark und Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Kreis Höxter
(Quelle: Kreis Höxter, Der Landrat)....................................................... 50
Abbildung 16: Naturschutzrelevante Gebiete des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ........................ 51
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Projekt 52521:
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Abbildung 17: Beispiel: Fachliche Abgrenzung Zonen A und III sowie
resultierender Grenzverlauf der Schutzzonen Bad Driburg
(Ausschnitt) .......................................................................................... 61
Abbildung 18: Bemessung der Schutzzone II, Bad Driburg ......................................... 64
Abbildung 19: Tektonik, Morphologie und Bodennutzung im Bereich Zone II, Bad
Hermannsborn ...................................................................................... 65
Abbildung 20: Stadt- und Kreisgrenzen im Bereich des vorgeschlagenen
Heilquellenschutzgebietes .................................................................... 67
Abbildung 21 Mittlere jährliche Grundwasserneubildung im vorgeschlagenen
Heilquellenschutzgebiet nach dem Großräumigen
Wasserhaushaltsmodel GROWA des Landes NRW für den
Zeitraum 1971-2000 ............................................................................. 69
13 Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1
Übersicht verwendete Daten...................................................................7
Tabelle 2:
Heilquellen und Betreiber des HSG Bad Driburg – Bad
Hermannsborn 1994 im Vergleich zu 2014 .............................................9
Tabelle 3:
Lage, Erschließung und Ausbau der Heilquellen .................................. 10
Tabelle 4:
Wasserrechtlich genehmigte Entnahmemengen und Nutzung .............. 10
Tabelle 5:
Eigenschaften der Förder- bzw. Schütthorizonte .................................. 10
Tabelle 6:
Jährliche Entnahmemengen 1980-2013 ............................................... 11
Tabelle 7:
Übersicht über die Merkmale der Bildungstypen der Heilquellen
(Nach LAWA, 1998 [6]) ......................................................................... 12
Tabelle 8:
Mineral- und Heilquellen im aktuell gültigen HSG Bad Driburg –
Bad Hermannsborn (aus [WMS3] und [10]) .......................................... 20
Tabelle 9:
Übersicht über die für die Neubemessung des
Heilquellenschutzgebietes Bad Driburg - Bad Hermannsborn
relevanten Gesteine sowie Zuordnung der
Grundwasserstockwerke ...................................................................... 28
Tabelle 10:
Monitoring-Zeiträume und –Turnus der aktuell genutzten
Heilquellen im Heilquellenschutzgebiet Bad Driburg ............................. 35
Tabelle 11:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen
Leitparameter im Sauerbrunnen, Bad Hermannsborn, zwischen
1980 und 2010...................................................................................... 36
Tabelle 12:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen
Leitparameter im Thermalwasserbrunnen Bad Driburg zwischen
1988 und 2013...................................................................................... 38
Tabelle 13:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen
Leitparameter in der Caspar-Heinrich-Quelle I zwischen 1977 und
2012 ..................................................................................................... 39
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Projekt 52521:
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete Bad Driburg – Bad Hemannsborn
Juni 2015
Tabelle 14:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen
Leitparameter in der Caspar-Heinrich-Quelle IV zwischen 1974
und 2012 .............................................................................................. 40
Tabelle 15:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen
Leitparameter in der Hauptquelle 1 zwischen 1970 und 1997 ............... 42
Tabelle 16:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen
Leitparameter in der Hauptquelle 2 zwischen 1972 und 2004 ............... 43
Tabelle 17:
Bakteriologische Untersuchungen der Hauptquelle 2 (KBE =
Kolonien-bildende-Einheiten) ................................................................ 43
Tabelle 18
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen
Leitparameter in der Wiesenquelle 1 zwischen 1972 und 2004 ............ 44
Tabelle 19:
Bakteriologische Untersuchungen der Wiesenquelle 1 (KBE =
Kolonien-bildende-Einheiten) ................................................................ 45
Tabelle 20:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen
Leitparameter in der Wiesenquelle 2 zwischen 1974 und 2013 ............ 46
Tabelle 21:
Wertespannen und Mittelwerte der hydrochemischen
Leitparameter in der Wiesenquelle 3 zwischen 1974 und 2013 ............ 47
Tabelle 22
Übersicht Schutzzoneneinteilung .......................................................... 55
Tabelle 23
Wesentliche Eigenschaften der beteiligten Grundwasserkörper im
Heilquellenschutzgebiet (Anm.: Paderborner Hochfläche nur
untergeordnet beteiligt) ......................................................................... 70
Tabelle 24
Übersicht der Ergebnisse der hydrochemischen Auswertung ............... 72
Tabelle 25:
Wasserschutzgebiete im vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebiet
([9],[13]) ................................................................................................ 73
Tabelle 26
Prozentanteil der Flächennutzung in den Schutzgebietszonen
(nach ATKIS; [13]) (Die Angaben beziehen sich jeweils auf die
gesamte Fläche der Zone einschließlich der umschlossenen
Schutzzonen) ....................................................................................... 75
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