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Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts
Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts
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Na tio na lso zi al is tis ch e
Ge rm an is ie ru ng spo lit ik in Po le n
Hamburger
Institut für
Sozialforschung
Edition
Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts
Ausgewählt von Jörg Baberowski, Bernd Greiner
und Michael Wildt
Das 20. Jahrhundert gilt als das Jahrhundert des Genozids,
der Lager, des Totalen Krieges, des Totalitarismus und Terrorismus, von Flucht, Vertreibung und Staatsterror – gerade weil sie im Einzelnen allesamt zutreffen, hinterlassen
diese Charakterisierungen in ihrer Summe eine eigentümliche Ratlosigkeit. Zumindest spiegeln sie eine nachhaltige
Desillusionierung. Die Vorstellung, Gewalt einhegen,
begrenzen und letztlich überwinden zu können, ist der
Einsicht gewichen, dass alles möglich ist, jederzeit und an
jedem Ort der Welt. Und dass selbst Demokratien, die Erben der Aufklärung, vor entgrenzter Gewalt nicht gefeit
sind. Das normative und ethische Bemühen, die Gewalt
einzugrenzen, mag vor diesem Hintergrund ungenügend
und mitunter sogar vergeblich erscheinen. Hinfällig ist es
aber keineswegs, es sei denn um den Preis der moralischen
Selbstaufgabe.
Ausgewählt von drei namhaften Historikern – Jörg Baberowski, Bernd Greiner und Michael Wildt – präsentieren
die »Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts«
die Forschungsergebnisse junger Wissenschaftler. Die Monografien analysieren am Beispiel von totalitären Systemen wie dem Nationalsozialismus und Stalinismus, von
Diktaturen, Autokratien und nicht zuletzt auch von Demokratien die Dynamik gewalttätiger Situationen, sie beschreiben das Erbe der Gewalt und skizzieren mögliche
Wege aus der Gewalt.
Gerhard Wolf
Ideologie und
Herrschaftsrationalität
Nationalsozialistische
Germanisierungspolitik
in Polen
Hamburger Edition
Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts
Hamburger Edition HIS Verlagsges. mbH
Mittelweg 36
20148 Hamburg
www.Hamburger-Edition.de
© E-Book 2012 by Hamburger Edition
E-Book-Umsetzung: Dörlemann Satz, Lemförde
ISBN 978-3-86854-536-4
© der Printausgabe 2012 by Hamburger Edition
ISBN 978-3-86854-245-5
Redaktion: Sigrid Weber
Umschlaggestaltung: Wilfried Gandras
Typografie und Herstellung: Jan und Elke Enns
Karte: Peter Palm, Berlin
Satz aus der Garamond von Dörlemann Satz, Lemförde
Für meine Eltern
Inhalt
Einleitung
Forschungsliteratur
Quellen
9
22
33
»Deutscher Drang nach Polen«
35
Antipolnische Germanisierungspolitik: auf dem Weg zum
deutschen Nationalstaat
Deutsche Minderheiten in Polen als Komplizen und
Instrument deutscher Aggression
Revisionismus in der Weimarer Republik
Verkehrte Verhältnisse: Ausgleich mit Polen als Voraussetzung
nationalsozialistischer »Lebensraum«-Politik
Entscheidung zum Krieg
Krieg: Projektion der »Lebensraum«-Dystopien auf Polen
Genese der »Lebensraum«-Politik im Krieg
Perpetuierung der Gewalt: Einrichtung der deutschen
Besatzungsherrschaft
Neue Grenzen
Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums
Einrichtung der Zivilverwaltungen
Herrschaftssicherung: Bevölkerungspolitische Stabilisierung
des deutschen Besatzungsregimes
Vertreibung und Ermordung potentieller Gegner
Die Nisko-Aktion: gescheiterter Auftakt
Modell Gotenhafen: Etablierung eines Umsiedlungskreislaufs
Durchgriff des Reichssicherheitshauptamtes
Erster Nahplan: Deportation der polnischen Elite
Einbindung der zuverlässigen »deutschen Volkszugehörigen«
Initiativen in den einzelnen Provinzen
Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das
Reichsinnenministerium
35
53
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165
165
176
»Lebensraum«: Bevölkerungspolitik im Spannungsfeld von
rassischer Hybris und Herrschaftsrationalität
191
Herrschaftsfunktionale Dilemmata rassischer
Deportationspolitik
191
Zwischenplan: Abschiebung von Juden oder Ansiedlung
ethnischer Deutscher?
Zweiter Nahplan: rassische Angstphantasien und Arbeitskräftemangel
Kompromissversuch: rassische Musterung von (Zwangs-)
Arbeitern
Madagaskar-Plan: dystopische Fluchten
Ausweitung der Deportationen im zweiten Nahplan
Dritter Nahplan: vom Kriegsverlauf überrollt
»Rasse« oder »Volk«? Konkurrierende Entwürfe für eine
»deutsche Volksgemeinschaft«
Provinzielle Alleingänge
SS kontra Reichsinnenministerium
Die Macht der Gauleiter
Arbeitseinsatz: Bevölkerungspolitik als Ausbeutungs- und
Assimilationspolitik
Zwangsarbeiter für das Deutsche Reich
Scheitern der rassischen Musterungen
Dritter Nahplan, zweiter Teil: Kompromissversuche
Erweiterter dritter Nahplan: endgültiger Kollaps des
Umsiedlungskreislaufs
Auflösung der Umwandererzentralstellen
Assimilation
Einführung der Deutschen Volksliste in allen annektierten
Gebieten Westpolens
Beschleunigung und Vereinfachung des Selektionsverfahrens
Endgültige Marginalisierung der rassischen Musterungen
Einstellung der Erfassungen
192
204
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228
236
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266
266
288
322
343
343
344
348
360
371
376
377
405
421
453
Fazit
467
Danksagung
489
Quellen- und Literaturverzeichnis
Archive
Quelleneditionen, Dokumentationen
Zeitgenössische Literatur (bis 1945)
Darstellungen
492
492
495
496
498
Personenregister
524
Einleitung
»Unter den für die Aufnahme in die Abt. 3 der Deutschen Volksliste vorgesehen Personen befinden sich solche, die in rassischer
Hinsicht ungeeignet sind, in die deutsche Volksgemeinschaft aufgenommen zu werden. Ein Zustrom blutmässig unerwünschter
Elemente in den deutschen Volkskörper muss aber unbedingt unterbunden werden.«1
So Heinrich Himmler am 30. September 1941 bei einem Versuch, die
Selektion der einheimischen Bevölkerung im besetzten Westpolen
unter seine Kontrolle zu bringen.
Die sogenannten eingegliederten Ostgebiete waren zu diesem
Zeitpunkt längst zu einem Schauplatz erbitterter Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten deutschen Dienststellen geworden. Im Krieg gegen Polen besetzt und bereits im Oktober 1939 an
das Deutsche Reich angeschlossen, mutierte dieses Territorium zu
einem »Exerzierplatz« nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik:
Hier wurde die Bevölkerung systematisch selektiert, hier lag der
Schwerpunkt nationalsozialistischer Deportationspolitik, und hier
wurden auch die ersten Schritte auf dem Weg in den Massenmord
an politischen Gegnern, Insassen von Heilanstalten und später der
jüdischen Bevölkerung gegangen.2 Die Erklärungsstränge für diese
Gewaltexplosionen kreuzen sich in zwei für den Nationalsozialismus zentralen Begriffen: »Volksgemeinschaft« und »Lebensraum«.
Obwohl Polen nicht der erste östliche Nachbar war, der der Aggressionspolitik des Deutschen Reiches zum Opfer fiel, und auch
nicht dessen primäres Zielobjekt, so war es doch dieses Land, genauer: die westlichen Landstriche, die zuerst germanisiert werden
sollten und auf die die Nationalsozialisten ihre fürchterliche Vision,
Anordnung 50/I Himmlers als RKF, 30. September 1941, APP 406/1114,
Bl. 5–6, abgedruckt in Pospieszalski: Hitlerowskie »prawo« okupacyjne
(DO V), S. 144f.
2 Diese Bezeichnung ist etwa für das Wartheland bereits während des Krieges benutzt worden, um die Pionierrolle dieses Gebiets herauszustellen.
Siehe Alberti, »Exerzierplatz des Nationalsozialismus«; Röhr, »›Reichsgau
Wartheland‹ 1939–1945«; Hansen, »Damit wurde das Warthegau«.
1
9
ihre Dystopie vom »deutschen Lebensraum im Osten«, zuerst projizierten.
Der nationalsozialistische Anspruch, die annektierten Gebiete zu
germanisieren, umfasste freilich ein weites Tätigkeitsfeld, das vom
Raub polnischen Eigentums3 über Versuche, das einheimische Bildungssystem durch ein deutsches zu ersetzen4 oder den Städten ein
»deutsches Gepräge« zu geben,5 bis zur Landschaftsgestaltung
reichte.6 Im Zentrum aller Bestrebungen stand jedoch die Germanisierung der Bevölkerung. Im Kern bedeutete dies die Selektion der
einheimischen Bevölkerung in »Fremdvölkische«, die zu vertreiben
oder aber zu ermorden waren, und in »Deutsche«, die – zusammen
mit den hierher umgesiedelten Volksdeutschen aus Osteuropa und
Umsiedlern aus dem Deutschen Reich – den Kern der hier durchzusetzenden »Volksgemeinschaft« bilden sollten.
Angesichts der Bedeutung, die diesem Komplex in der nationalsozialistischen Ideologie und in der Begründung des Krieges zukam, hätte es nicht erstaunt, wäre dieses Gebiet unmittelbar nach
seiner Annexion einer von langer Hand vorbereiteten, kohärenten
und systematischen Germanisierungspolitik unterworfen worden.7
Schließlich hatte Hitler bereits 1922 den Rahmen hierfür vorgegeben
und wenige Jahre später schriftlich fixiert.8 Wenn die »Außenpolitik
des völkischen Staates« – so Hitler hier – »zwischen der Zahl und
Siehe neuerdings etwa Dingell, Zur Tätigkeit der Treuhandstelle Ost; Rosenkötter, Treuhandpolitik.
4 Hier zum Bildungssystem, Kleßmann/Długoborski, »Nationalsozialistische Bildungspolitik«, Harten, De-Kulturation und Germanisierung, Hansen, »Schulpolitik im besetzten Polen«.
5 Geheime Richtlinien des Chefs der Zivilverwaltung, Arthur Greiser,
29. September 1939, AGK NTN/11, Bl. 1f.
6 Hartenstein, Neue Dorflandschaften.
7 Ich werde im Folgenden von der nationalsozialistischen Ideologie sprechen, obwohl sie natürlich ein Theoriekomplex war, der sich aus sehr unterschiedlichen Strömungen speiste und oftmals höchst widersprüchliche
Ansätze zu verbinden versuchte, deren jeweilige Bedeutung jedoch in aller
Regel nicht in intellektuellen Debatten, sondern in Auseinandersetzungen
der verschiedenen Fraktionen des Regimes bestimmt wurde. Allgemeiner
zur nationalsozialistischen Ideologie siehe etwa PIT, Faschismus und Ideologie; Raphael, »Die nationalsozialistische Weltanschauung«, Kroll, Utopie
als Ideologie, Jäckel, Hitlers Herrschaft.
8 Kershaw, Hitler. 1889–1936, S. 246–250. Siehe dazu auch ähnlich Jäckel,
Hitlers Weltanschauung, S. 37–57.
3
10
dem Wachstum des Volkes einerseits und der Größe und Güte des
Grund und Bodens andererseits ein gesundes, lebensfähiges, natürliches Verhältnis« zu schaffen habe, dann würde eine Rückkehr zu
den Grenzen von 1914 nicht ausreichen.9 Solche Forderungen seien
im Gegenteil »politischer Unsinn«, ein möglicher Erfolg so »erbärmlich […], daß es sich […] nicht lohnen würde, dafür erneut das
Blut unseres Volkes einzusetzen«.10 Eine nationalsozialistische Außenpolitik würde stattdessen den »Blick nach dem Land im Osten
[weisen]. Wir schließen endlich ab die Kolonial- und Handelspolitik
der Vorkriegszeit und gehen über zur Bodenpolitik der Zukunft.«11
Was mit der dort lebenden Bevölkerung geschehen sollte, blieb in
»Mein Kampf« noch vage, auch wenn Hitler in kursorischen Passagen für ein konsequent rassisches Vorgehen plädierte: »Germanisation« dürfe eben nicht in erster Linie als »äußerliche Annahme der
deutschen Sprache« missverstanden werden – eine Kritik, die vor allem auf die Versuche Preußens und des Habsburgerreiches anspielte,
die nicht deutsch sprechende Bevölkerung notfalls auch unter
Zwang zu assimilieren. »Germanisation« – so Hitler weiter – könne
»nur am Boden vorgenommen werden […] niemals an Menschen«.
Aus rassischer Perspektive erschien das Scheitern dieser früheren
Politik so wenig verwunderlich wie bedauernswert. Sei es doch ein
»kaum faßlicher Denkfehler, zu glauben, daß […] aus einem Neger
oder einem Chinesen ein Germane wird, weil er Deutsch lernt«. Die
damit zwangsläufig einhergehende »Blutsvermischung« hätte außerdem die »Niedersenkung des Niveaus der höheren Rasse« und
die Vernichtung der »kulturellen Kräfte« des »deutschen Volkes«
bedeutet, sodass es »heute kaum mehr als Kulturfaktor [hätte] angesprochen werden können«.12 Noch deutlicher wird Hitler im – freilich unveröffentlichten – »Zweiten Buch«:
»Der völkische Staat durfte umgekehrt unter gar keinen Umständen Polen mit der Absicht annektieren, aus ihnen eines Tages
Deutsche machen zu wollen. Er mußte im Gegenteil den Entschluß fassen, entweder diese rassisch fremden Elemente abzukapseln, um nicht das Blut des eigenen Volkes immer wieder
zersetzen zu lassen, oder er mußte sie überhaupt kurzerhand entHitler, Mein Kampf, S. 728.
Ebenda, S. 738.
11 Ebenda, S. 742.
12 Ebenda, S. 429f.
9
10
11
fernen und den dadurch freigewordenen Grund und Boden den
eigenen Volksgenossen überweisen.«13
Wenn sich Hitler also eher auf die Kritik der bisherigen Versuche
Preußens und der Habsburgermonarchie verlegt hatte, denn Programmatisches zu formulieren, so war doch eines klar: Die von
einem nationalsozialistischen Deutschland in Osteuropa zu besetzenden Gebiete könnten nur entvölkert ihre Funktion als erweiterter »deutscher Lebensraum« für ein »Raum ohne Volk« erfüllen, wie
sie auch auf Dauer nur durch die Besiedlung von »Deutschen« zu
sichern waren.
Die Verhältnisse in Hitlers Deutschland waren freilich andere. So
erschwerten bereits die strukturellen Eigentümlichkeiten der nationalsozialistischen Herrschaft jede langfristige Planung für die Zeit
nach dem Krieg. Nach der Kapitulation Polens meldete dann auch
gleich eine Vielzahl von Akteuren ihren Anspruch an, die Germanisierung dieser Gebiete federführend zu übernehmen: das Reichsinnenministerium, die Provinzverwaltungen und schließlich Himmler
in seiner neuen Rolle als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKF), um nur die wichtigsten zu nennen. An diesem Punkt zeigt sich aber auch, wie irreführend und vereinfachend
Annahmen sind, die die Politik der NSDAP nach der Machtübergabe als Umsetzung nationalsozialistischer Ideologieproduktion
sehen – oder gar als direkte Übersetzung von aus dem Parteiprogramm oder »Mein Kampf« entnommener Parolen aus einer Zeit, in
der Hitler und seine Gefolgsleute kaum mehr waren als ein unbedeutender Teil der politischen lunatic fringe der Weimarer Republik,
bar jeder Notwendigkeit oder Möglichkeit, ihre Parolen in nationale
Politik umzusetzen.
Besonders deutlich zeigte sich dies bei der Formulierung und
Durchsetzung der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik
im annektierten Westpolen. Es konnte keine Rede davon sein, dass
die einem polykratisch strukturierten Herrschaftssystem inhärenten
Fliehkräfte konkurrierender politischer Interessen durch einen gemeinsamen Rekurs auf zentrale Elemente nationalsozialistischer
Ideologie entschärft worden wären. Im Gegenteil: Gerade die Inkohärenz der nationalsozialistischen Ideologie erlaubte es den rivalisierenden Akteuren, auch widersprüchliche Politikentwürfe ideologisch zu legitimieren. Typisch dann auch die Konsequenzen:
13
12
Hitler, Zweites Buch, S. 81.
jahrelange Auseinandersetzungen, in denen oftmals über die grundlegendsten Fragen keine Einigkeit herzustellen war und die schließlich nicht durch eine Entscheidung von höchster Stelle aus Berlin beendet wurden, sondern aus Moskau – durch die Rote Armee.
Himmlers eingangs zitierte Anordnung verweist auf eine dieser
Auseinandersetzungen. Anlass waren die Kriterien der sogenannten
Deutschen Volksliste, die als Selektionsinstrument die einheimischen
»Deutschen« erfassen sollte. Diese Anordnung wirft eine Reihe von
Fragen auf: Weshalb hatten sich die verantwortlichen deutschen
Stellen bis zum September 1941, also nach immerhin zwei Jahren
deutscher Besatzungsverwaltung, noch immer nicht auf allseits
akzeptierte Selektionskriterien einigen können? Vor allem aber: Wie
kam es, dass die praktizierte Selektionspraxis nicht den Vorgaben
Hitlers gefolgt war und sich auf die »Germanisierung des Bodens«
beschränkte, sondern offensichtlich auf die Assimilierung von
Nichtdeutschen zielte, sodass sich Himmler zu einer nachträglichen
Kurskorrektur genötigt sah und den Ausschluss »blutsmäßig unerwünschter Elemente« fordern musste? Welche Rolle spielte »Rasse«
als Selektionskriterium? Und war der Eingriff Himmlers erfolgreich?
Letzteres eher nicht. Wie ich zeigen werde, hatten etwa die – um
den passenden Begriff von Michael Burleigh aufzunehmen – Ethnokraten im Wartheland andere Vorstellungen. Den lokalen Dienststellen der Deutschen Volksliste war bereits in der ersten Anweisung
vom Januar 1940 mitgeteilt worden: »Als sichere Beurteilungsgrundlage für die deutsche Volkszugehörigkeit können die Rassenmerkmale […] nicht herangezogen werden.«14 In den beiden
anderen Provinzen sollte Himmler noch deutlicher scheitern: In
Oberschlesien wurde die »Aufnahme von Menschen deutschen
Volkstums […] grundsätzlich nicht […] von dem Ergebnis einer rassischen Überprüfung« abhängig gemacht,15 während in DanzigWestpreußen die Dienststellen angewiesen waren, die Ergebnisse
rassischer Musterungen als »für die Entscheidung […] der Deutschen Volksliste nicht als bindend anzusehen«.16
Undatierte Richtlinien für die Erfassung der deutschen Volkszugehörigen
in der Deutschen Volksliste, undatiertes Exemplar der Zentralstelle, Nur
für den Dienstgebrauch, vermutlich von Ende Januar 1940, APP 406/1106.
15 Undatierter Vermerk Bracht, vermutlich 25. Januar 1943, APK 117/140,
Bl. 116.
16 Forster an die Bezirks- und Zweigstellen, 9. Februar 1943, APB 9/380,
Bl. 243.
14
13
Die Deutsche Volksliste war nun keinesfalls ein marginales Unterfangen, sondern stand im Zentrum aller nationalsozialistischen
Bemühungen, die Bevölkerung in den annektierten westpolnischen
Gebieten zu germanisieren und eine »deutsche Volksgemeinschaft«
durchzusetzen. Ende Oktober 1939 unmittelbar nach dem Aufbau
der Zivilverwaltung zunächst allein vom Reichsstatthalter im Wartheland eingerichtet, wurde sie eineinhalb Jahre später auf das gesamte annektierte Westpolen ausgeweitet und registrierte bis zum
Ende des Krieges von den über sieben Millionen Bewohnern fast
drei Millionen als »Deutsche«. Sie war damit zu dem mit Abstand
größten nationalsozialistischen Germanisierungsprojekt avanciert.17
Natürlich zielte die nationalsozialistische Germanisierungspolitik
in den annektierten westpolnischen Gebieten nicht allein auf die Inklusion von »Deutschen«, sondern auch auf die Ansiedlung von
»Volksdeutschen«, die im Rahmen der »Heim-ins-Reich«-Aktion aus
Osteuropa hierhergelockt worden waren, und vor allem auch auf die
Exklusion der dortigen »Fremdvölkischen«. Zumindest in der Theorie war damit ein (erzwungener) Umsiedlungskreislauf etabliert worden, eine – wie Götz Aly das nannte – »organisatorische[n] Einheit
[von] sogenannter positiver und negativer Bevölkerungspolitik«.18 In
meiner Untersuchung beschränke ich mich diesbezüglich auf die Behandlung der einheimischen nichtjüdischen Bevölkerung; als ausführenden Organen neben der Deutschen Volksliste also auch auf die Tätigkeit der Umwandererzentralstellen, denen die Erfassung und
Deportation der »Fremdvölkischen« übertragen worden waren.19
Nach den Mordwellen der ersten beiden Monate, denen mehrere
zehntausend Menschen zum Opfer fielen,20 und bevor die antijüdiNeben den annektierten Gebieten Westpolens ist die Existenz einer Deutschen Volksliste für die Ukraine und Nordfrankreich nachgewiesen, ein
ähnliches Modell wurde im Generalgouvernement und in den südosteuropäischen Gebieten, die einer zivilen deutschen Besatzungsverwaltung unterstanden, eingeführt.
18 Aly, »Endlösung«, S. 381. Diese Terminologie ist in der Forschung so häufig wie irreführend, trägt sie doch dazu bei, den oft gewaltsamen Charakter
auch der Inklusionsmaßnahmen zu verdecken.
19 Zu einer Untersuchung der durch die Einwandererzentralstelle durchgeführten Selektionen der in den besetzten Gebieten anzusiedelnden »Volksdeutschen« siehe Strippel, Einwandererzentralstelle.
20 Siehe hierzu vor allem Jansen/Weckbecker, Der »Volksdeutsche Selbstschutz«, Mallmann/Böhler/Matthäus (Hg.), Einsatzgruppen in Polen;
Böhler, Auftakt zum Vernichtungskrieg; Rossino, Hitler Strikes Poland.
17
14
sche Politik mit der Einrichtung des Vernichtungslagers Kulmhof
Ende 1941 zum letzten Mal radikalisiert wurde,21 gedachten die
deutschen Besatzer sich der unliebsamen Bevölkerungsgruppen
durch deren Deportation ins Generalgouvernement zu entledigen.
Zu diesem Zweck wurden in den jeweiligen Provinzen Umwandererzentralstellen eingerichtet, die jedoch im Gegensatz zur Deutschen Volksliste nicht den Zivilverwaltungen, sondern den lokalen
SS-Stellen unterstanden.22 Natürlich sahen sich diese mit der gleichen Frage konfrontiert wie die Deutsche Volksliste: Nach welchen
Kriterien sollte entschieden werden, ob jemand als »Deutscher« von
den Deportationen ausgenommen werden oder ihnen als »Pole«
zum Opfer fallen sollte? Bei Personen, die (noch) nicht von der
Deutschen Volksliste erfasst worden waren, ging diese Entscheidung auf die Ethnokraten des SS-Apparats über. Angesichts Himmlers Bemühung, die Selektionspraxis der Deutschen Volksliste entlang rassischer Kriterien neu auszurichten, könnte nun erwartet
werden, dass das Kriterium »Rasse« zumindest die Selektionspraxis
der Umwandererzentralstellen dominierte.
Auch dies wäre freilich ein vorschneller Schluss. Zwar wurden sogenannte Deutschstämmige nach einigen Monaten auf direkten Befehl Himmlers tatsächlich von den Deportationen ausgenommen.
Ansonsten waren es aber in der Regel nicht rassische, sondern eher
pragmatische Kriterien, die darüber entschieden, wer zu welchem
Zeitpunkt deportiert wurde. Dies führte unter anderem dazu, dass
trotz anderslautender Anweisungen aus der Berliner SS-Zentrale
zunächst nur verhältnismäßig wenige Juden aus den annektierten
Gebieten vertrieben wurden.
Diese kurze Skizze mag erstaunen, widerspricht sie doch einem historiographischen Trend, der sich seit den 1980er Jahren gegen eine
sozialgeschichtlich geprägte Forschung durchgesetzt hat und der
Zu der Genesis und Funktion von Kulmhof siehe Kershaw, »Improvised
Genocide?«.
22 Zum gleichen Zweck wurden Umwandererzentralstellen später – und mit
personeller und logistischer Unterstützung durch die Dienststellen aus
Polen – auch in den südöstlich vom Deutschen Reich annektierten CdZGebieten Untersteiermark und Oberkrain eingerichtet, das Personal der
Umwandererzentralstellen in Polen findet sich darüber hinaus auch bei
Deportationen in Mähren, Ungarn und weiteren besetzten Gebieten, siehe
Marczewski, Hitlerowska koncepcja, S. 267.
21
15
der nationalsozialistischen Ideologie und hier vor allem ihrem – so
die Behauptung – rassischen Kern eine neue (alte) Erklärungskraft
zuschreibt.23 Obgleich dieser »return of ideology« nicht notwendigerweise auf eine Engführung hinauslaufen muss, der die Ursachen
von Gewaltpolitik auf Ideologie verkürzt, wird dem Rassismus
doch die zentrale Rolle sowohl in Bezug auf die Forderung nach der
Selektion der Bevölkerung in sogenanntes lebenswertes und lebensunwertes Leben als auch in der Legitimierung der diese Forderung
durchsetzenden staatlichen Politik zugewiesen.24 Das Verlockende
dieses Metanarrativs ist offensichtlich: Es ermöglicht eine integrative
Darstellung nationalsozialistischer Herrschaft, in der Massenverbrechen wie die Shoah, der Massenmord an sowjetischen Kriegsgefangenen, sogenannten Asozialen oder all denen, die zur Gefahr für
die »deutsche Volksgemeinschaft« erklärt wurden, als unterschiedliche Aspekte einer Gewaltpolitik analysiert werden können, die sich
an der »rassistischen Utopie der Endlösung der sozialen Frage« ausrichtet.25 Die Durchschlagskraft dieses neuen Paradigmas lässt sich
an einer Vielzahl von Studien nachweisen, die das nationalsozialistische Deutschland heute vor allem als – so der emblematische Titel
der 1991 publizierten Studie von Michael Burleigh und Wolfgang
Wippermann – »racial state« erscheinen lassen.26
Aus meiner Sicht birgt dieser Ansatz zwei Gefahren: Zum einen
wird damit oftmals ein Ideologieverständnis zugrunde gelegt, das
von den fraglos irrationalen Prämissen völkischer oder rassischer
Ideologie ohne weiteres auf die Politik schließt,27 die diese befeuern,
Siehe hier vor allem Caplan/Childers (Hg.), Reevaluating the Third Reich,
die eine Reihe neuerer Arbeiten zusammenführen. Siehe auch exemplarisch
Friedlander, The origins of Nazi genocide; Proctor, Racial hygiene;
Schmuhl, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie; Bock, Zwangssterilisation; Bridenthal/Grossmann/Kaplan (Hg.), When biology became
destiny.
24 Stone, »Beyond the ›Auschwitz syndrome‹«, S. 454.
25 Peukert, »Die Genesis der ›Endlösung‹«, S. 25.
26 Burleigh/Wippermann, The Racial State. Burleigh und Wippermann beschränken ihre Untersuchung auf das Deutsche Reich, treffen also keine
Aussagen über die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik im besetzten
Osteuropa.
27 Mit »rassisch« werde ich im Folgenden diejenigen Exklusionspraxen bezeichnen, die in der Perspektive der Akteure direkter Ausfluss einer wie
auch immer kohärenten »Rasse«-Theorie waren. Dies gilt vor allem für die
Vertreter der Rassenanthropologie, die zum einen davon ausgingen, dass
23
16
und dabei übersehen, dass ihre – so Werner Röhr in Bezug auf
Rassismus – »Wahnmomente […] jedoch weder ihre Funktionalität
hinsichtlich der von ihr artikulierten Ziele noch die Möglichkeit rationalen Kalkulierens in ihrem Rahmen aus[schließen]«.28 Die Verbindung zwischen Ideologie und Herrschaft, grundlegend für die
Ideologiekritik, droht ganz verlorenzugehen, Ideologie wird zum
die Menschheit vor allem aufgrund offensichtlicher somatischer und biometrischer Merkmale in distinkte Gruppen zerfalle und diesen gleichzeitig
bestimmte, unveränderliche Charakteristika zuschrieben und eine Hierarchie etablierten. Ich möchte damit zum einen eine gewisse Distanz zu dem
üblicherweise gebrauchten Begriff »rassistisch« markieren, da dieser nicht
nur im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunehmend auch in der Forschung deutlich weiter gefasst wird: Rassistisch ist danach grundsätzlich
jede Argumentation oder Handlung, die in ihrer Diskriminierung von
Gruppen diesen unveränderbare persönliche Eigenschaften zuschreibt –
und zwar auch dann, wenn diese zumindest formal kulturell begründet
werden. Siehe für diesen erweiterten Gebrauch Studien, die vor allem in
Reaktion auf die in vielen westlichen Ländern rasant zunehmenden Angriffe auf Migranten in den dem Ölpreisschock folgenden »crisis decades«
(Hobsbawm) entstanden sind. Pierre-André Taguieff verweist dabei auf die
zentrale Rolle der Neuen Rechten in Frankreich um Alain de Benoist, ders.,
»From race to culture«. Ähnlich auch Martin Barker für das Vereinigte
Königreich, ders., The new racism. Die Stoßrichtung blieb freilich die gleiche: die Biologisierung divergierender sozialer Praxen, mit der die Ausweisung der Betroffenen ebenso begründet werden konnte wie Überfälle und
Mordanschläge. Dieser Einschluss angeblicher oder tatsächlicher kultureller Differenzen macht einen solch erweiterten Rassismusbegriff für meine
Arbeit wenig brauchbar, da er zu sehr den Unterschied zu einer weiteren
sozialen Differenzierungspraxis verwischt, die nicht den Begriff »Rasse«,
sondern »Volk« als Referenzpunkt wählte.
Entsprechendes gilt für den Begriff »völkisch«, der wiederum Selektionspraxen meint, die in der Perspektive der Akteure auf eine wie auch immer
kohärente Theorie verweisen, die um »Volk« als ihren zentralen Referenzpunkt kreist und damit ein historisches Subjekt, eine Abstammungs- und
Schicksalsgemeinschaft meint, verbunden durch gemeinsame Eigenschaften, eine gemeinsame Sprache und das Bewusstsein, Träger einer historischen Mission zu sein. Und wenn die Beschwörung einer Abstammungsgemeinschaft auch zweifellos essentialistische Elemente aufweist und damit
auf eine Schnittmenge mit rassischen Ideologien verweist, so ist doch –
darauf hat kürzlich Manfred Hettling bestanden – »Abstammung […] nicht
mit Rasse gleichzusetzen«. Für meinen Zusammenhang entscheidend ist
vielmehr, dass aus Sicht völkischer Bevölkerungspolitik die Germanisierung von Polen nicht nur möglich, sondern geradezu geboten schien – und
zwar nicht nur im Kaiserreich, sondern auch im Nationalsozialismus.
28 Röhr, »Faschismus und Rassismus«, S. 64.
17
irrationalen Moment, das herrschaftsfunktionales Handeln nicht
verkleidet, sondern gefährdet.29 Das Verhältnis von Ideologie und
Herrschaftsrationalität wird nicht mehr als Spannungsfeld begriffen, sondern auf einen Gegensatz vereinfacht – ein Umstand, der
sich historiographisch in der simplifizierenden Konfrontation von
»Ideologen« und »Pragmatikern« niederschlägt.
Zum anderen droht eine Privilegierung des Rassismus aber auch –
so Lutz Raphael – den »schwach kontrollierten Pluralismus innerhalb eines nationalsozialistischen Weltanschauungsfeldes« zu verkennen – obwohl es gerade diese Pluralität war, die die zeitgenössische Attraktivität der NSDAP ausmachte.30 Dies betrifft natürlich in
erster Linie die Marginalisierung des Antisemitismus und der antijüdischen Gewalt – und damit die Frage, weshalb sich das Regime
in diesem Fall für einen Genozid entschied, während es sich im
Umgang mit anderen Feindgruppen zu Kompromissen durchringen konnte. Für meine Untersuchung noch relevanter ist jedoch
die Marginalisierung der gleichsam traditionell nationalistischen
Aspekte der nationalsozialistischen Ideologie, die sich in Begriffen
wie Volk und »Volksgemeinschaft« kristallisieren. Der diskursive
Rahmen, in dem die Determinanten deutscher Identität artikuliert
werden konnten, war nach 1933 sicherlich eingeschränkt worden,
von einem Paradigmenwechsel kann jedoch keine Rede sein. Die
Zugehörigkeit zum deutschen Volk war weder im allgemeinen Verständnis noch in der Vielzahl etwa parteiamtlicher Veröffentlichungen ausschließlich oder auch nur in erster Linie rassisch bestimmt,
sondern verwies in einem viel stärkeren Maß auf soziale und vor
allem kulturelle Praktiken, die bis auf Fichte und Herder zurückweisen.
Diese ideologische Gemengelage sollte während des Krieges die
Germanisierungspolitik auch in ein ideologisches Kampffeld verwandeln, in dem der Bezug auf »Volk« und »Rasse« für zwei konträre Herrschaftstechniken stand, die einheimische Bevölkerung zu
unterwerfen. Neu war dieser Konflikt nicht. Wie Cornelia Essner
schreibt, hatten völkische Ideologen, wie etwa das verdiente ParteiHerrschaftsfunktionales oder herrschaftsrationales Handeln verstehe ich
als Handeln im politischen Raum, das darauf ausgerichtet ist, die Existenz
der jeweiligen Institution oder des politischen Regimes nicht nur zu sichern, sondern dessen Macht möglichst noch zu steigern.
30 Raphael, »Die nationalsozialistische Weltanschauung«, S. 31.
29
18
und SA-Mitglied Friedrich Merkenschlager, bereits frühzeitig gegen
die aufkommende Rassenanthropologie und ihre Popularisierung
mobilgemacht. In der 1926 publizierten Streitschrift »Götter, Helden und Günther. Eine Abwehr des Güntherschen Rassegedankens« wandte sich Merkenschlager gegen Hans F. K. Günther, dessen 1922 publizierte »Rassenkunde des deutschen Volkes« zu dem
mit Abstand populärsten rassenanthropologischen Werk der Zwischenkriegszeit in Deutschland wurde und auch die politische Diskussion nachhaltig prägte.31 Günther skizzierte hier in Rezeption
der zeitgenössischen Forschung eine rassenanthropologische Topologie der Deutschen, die in dieser Sicht eben nicht mehr – wie
von Merkenschlager und anderen völkischen Ideologen behauptet –
eine organische Einheit, sondern eine »Rassenmischung« aus überdies ungleichwertigen Rassenkomponenten darstellten, die von der
»nordischen Rasse« bis zur »ostischen Rasse« reichte.32 In seiner
1925 veröffentlichten Schrift »Der nordische Gedanke unter den
Deutschen« hatte Günther diesen Gedanken zugespitzt und sich
damit dem Vorwurf ausgesetzt, durch seine Forderung nach »Aufnordung« der Bevölkerung einen Keil in das deutsche »Volk« zu
treiben.33 Diese Auseinandersetzung war bei Machtantritt der Na-
Essner, »Im ›Irrgarten‹ der Rassenlogik«, S. 90f. Merkenschlager stand mit
dieser Kritik übrigens nicht alleine, in eine ähnliche Richtung ging die Kritik anderer Wissenschaftler, die sicherlich nicht zufällig vor allem aus Süddeutschland und Österreich kamen, siehe ebenda, S. 88f. Siehe auch Weisenburger, »Der ›Rassepapst‹«, S. 170f. u. 179.
32 Günther, Rassenkunde des deutschen Volkes, S. 39–73, 171–178 u. 230–245.
Günther stützte sich dabei vor allem auf die Forschungen von Eugen Fischer, Erwin Bauer und Fritz Lenz und ihr 1921 erschienenes Handbuch
»Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhygiene«, siehe Essner, »Im
›Irrgarten‹ der Rassenpolitik«, S. 82f. Er nahm sich aber durchaus gewisse
Freiheiten bei der Interpretation dieser Ergebnisse, wie etwa eine Hierarchisierung der angeblich in der deutschen Bevölkerung vorhandenen »Rassen«. Die Verfasser schien das nicht zu stören, kommentierte doch zumindest Eugen Fischer, der auch in Zukunft Günther unterstützen sollte, nicht
ohne Wohlwollen: »Der Dichter schwingt in ihm immer mit«, zit.n. Weisenburger, »Der ›Rassepapst‹«, S. 173. Zu einem genaueren Überblick über
Günthers »Forschungsergebnisse« siehe Hutton, Race, S. 35–55, zu Fischers Verhältnis zu Günther siehe Massin, »Rasse und Vererbung«,
S. 190–194.
33 Essner, »Im ›Irrgarten‹ der Rassenlogik«, S. 88–97, dies., Die »Nürnberger
Gesetze«, S. 62f., Weisenburger, »Der ›Rassepapst‹«, S. 175–179; Hutton,
31
19
tionalsozialisten in vollem Gange und hatte nun auch verschiedene
Flügel der Partei und ihrer Gliederungen erfasst. Die Parteiführung erkannte bald, welche Gefahr der Gedanke von einer »Aufnordung« des deutschen »Volkes« für eine breite Unterstützung der
neuen Regierung bedeutete – zumal sich die Befürchtung breitmachte, dass neue Gesetze wie das zur Zwangssterilisation mit der
Dystopie von einem »nordischen Deutschland« verbunden werden
könnten.34
Essner behauptet, dass sich trotz aller Beschwichtigungen etwa
des Rassenpolitischen Amtes und mithilfe einflussreicher Bündnispartner wie des neuen Innenministers Wilhelm Frick sowie Heinrich Himmlers die »Nordischen« bald durchsetzten und damit der
Bezug auf »Rasse« und nicht der auf »Volk« zur theoretischen Achse
der nationalsozialistischen Ideologie wurde.35 Auch wenn dies aus
meiner Sicht mehr als zweifelhaft ist, so kann doch kein Zweifel
darüber bestehen, dass völkische Kriterien bei der Imagination des
deutschen »Volkes« nicht an Plausibilität verloren hatten. Meine
Untersuchung der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik
wird vielmehr das Gegenteil zeigen. Zwar reagierten etwa die Rassisten im Rasse- und Siedlungshauptamt der SS schnell und versorgten die nach Polen entsandten Eignungsprüfer bereits im Oktober
1939 mit einem rassischen Kriterienkatalog, der diese in die Lage
versetzen sollte, in den annektierten Gebieten »Deutsche« von »Polen« zu trennen: So war bei der Augenfarbe nicht nur blau erlaubt;
war sie jedoch braun, musste sorgfältig unterschieden werden. Abzulehnen war »schwarzbraun, das meist finster wirkt und mehr nach
schwarz reicht«. Dieses – so wusste man in Berlin – käme nämlich
»meistens nur bei fremdblütigem Einschlag (außereuropäisch) und
bei farbigen Rassen« vor. »Bei uns ist […] ein sattes, samtiges Braun
Race and the Third Reich, S. 113–129. Auf den korrosiven Effekt des Rassismus verwies später auch Hannah Arendt, siehe dies., Elemente und Ursprünge, S. 271. Hierzu kritisch Moses, »Hannah Arendt, Imperialism, and
the Holocaust«.
34 Essner »Im ›Irrgarten‹ der Rassenpolitik«, S. 92–97, und dies., Die »Nürnberger Gesetze«, S. 63f. Ausführlicher zu dieser Auseinandersetzung zwischen völkisch und rassisch argumentierenden Ideologen siehe Breuer, Die
Völkischen in Deutschland, S. 113–125, und ders., Die radikale Rechte,
S. 234–244.
35 Essner, »Im ›Irrgarten‹ der Rassenpolitik«, S. 92–97.
20
(Kuhaugen) im allgemeinen die dunkelste Farbe.«36 Diese Anweisung war so wenig praktikabel wie die darauf basierende Politik
herrschaftsfunktional gewesen wäre. Solche oder ähnliche Selektionsverfahren sollten sich dann auch nicht auf breiter Front durchsetzen. Bei der Entscheidung, wer denn nun als »Deutscher« gelte,
orientierten sich die Besatzer nicht an rassenanthropologischen Kriterien, sondern zielten auf Kollaborations- und Leistungsbereitschaft, auf Unterordnung und den Eifer, sich deutsche Sprachkenntnisse anzueignen – ein Verfahren, das deutlich auf die preußische
Germanisierungspolitik verweist.
Die eingangs angeführte Auseinandersetzung um die Selektionskriterien der Deutschen Volksliste verdeutlicht nicht nur die Differenzen der Akteure in einem so zentralen Politikfeld wie der Germanisierungspolitik. Sie offenbart auch die Hilflosigkeit, wollte man die
Praxis der deutschen Besatzungsorgane vor allem im Rekurs auf
zentrale ideologische Schriften des Regimes deuten. Struktur und
Dynamik der Germanisierungspolitik in den annektierten westpolnischen Gebieten lassen sich nicht erfassen, wenn sie als praktische
Umsetzung von ideologischen Postulaten gelesen werden. Zwar
kreiste die nationalsozialistische Germanisierungspolitik unverkennbar vor allem um die beiden ideologisch besonders aufgeladenen Begriffe »Volk« und »Rasse«, aber es ist offensichtlich, dass die
jeweiligen Akteure diese weder einheitlich verwendeten noch sich
darüber verständigen konnten, in welchem Verhältnis sie zueinander
standen.
Vor diesem Hintergrund werde ich die nationalsozialistische Germanisierungspolitik auch im Spannungsfeld von ideologischen Prämissen und herrschaftsrationalen Anforderungen untersuchen. Ich
werde die Selektionstätigkeit der Deutschen Volksliste und der Umwandererzentralstellen also nicht etwa als lineare Umsetzung der
programmatischen Forderungen nationalsozialistischer Ideologen,
ideologische Begründungen jedoch auch nicht als reine Tarnung
eines gänzlich anderen Logiken gehorchenden Bewegungsablaufs
untersuchen, sondern den dialektischen Zusammenhang von Selektionspraxis und ihrer ideologischen Begründung nachzeichnen. Da36
Der Chef des Rassenamtes im Rasse- und Siedlungshauptamt, Otto Hofmann, in einer vertraulichen Anleitung zur Eignungsprüfung der umgesiedelten ethnischen Deutschen, 14. Oktober 1939, SMR 1372–6/26, Bl. 16–19.
21
bei gilt es einerseits, völkische und rassische Ideologien auf ihre die
Selektionspraxis strukturierende Wirkmächtigkeit zu überprüfen
und andererseits anhand der jeweils hegemonialen Praxen zu zeigen,
welche Ideologien sich als besonders herrschaftsfunktional durchsetzen konnten. Im Einzelnen werden folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:
1) Wie gestaltete sich der Prozess, in dem die Selektionskriterien
zur Trennung von »Deutschen« und »Polen« formuliert wurden,
und wie wurden diese in der Praxis gehandhabt? Weshalb waren
die relevanten Akteure nicht in der Lage, sich auf in allen Provinzen und für die gesamte Kriegszeit gültige Selektionskriterien zu
einigen? Warum blieben sie in ständiger Bewegung, gleichzeitig
aber in hohem Maße zeitlich wie auch regional verschieden?
2) Wie wichtig war die ideologische Begründung für die geforderten oder durchgesetzten Selektionskriterien und wie »flexibel«
gestaltete sich dabei die nationalsozialistische Ideologie, den jeweiligen machtpolitischen Anforderungen, denen sich die deutschen Besatzer gegenübersahen, einen ideologiekonformen Ausdruck zu verleihen?
3) In welchem Verhältnis standen die zeitlich und räumlich nur
kurzfristig zu fixierenden Selektionskriterien zu den machtpolitischen Interessen der Institutionen, die deren Akteure durchzusetzen versuchten? Lässt sich die Tätigkeit dieser Institutionen als
Teil der deutschen Besatzungsstrategie begreifen, diese Gebiete
dauerhaft in Besitz zu nehmen und sie ökonomisch auszubeuten?
Erwiesen sich die bevölkerungspolitischen Maßnahmen in dieser
Hinsicht als herrschaftsfunktional?
Forschungsliteratur
In der Literatur zur nationalsozialistischen Germanisierungspolitik
in Polen werden diese Fragen nur allmählich gestellt. In den ersten
Publikationen zum Thema, etwa in den von Andrzej G˛asiorowski
ausgewerteten Untergrundschriften oder den Publikationen der polnischen Exilregierung in London, spielte die Deutsche Volksliste eine
herausragende Rolle und wurde unter anderem als Kollaborationsangebot der Besatzer an die polnische Bevölkerung gebrandmarkt.37 Ihre rasche Ausweitung scheint auch zu einer Reevaluierung
37
22
G˛asiorowski, »Niemiecka lista narodowa«.
der deutschen Besatzungspolitik in den annektierten Gebieten Westpolens geführt zu haben, betonte die Exilregierung in ihren späteren
Publikationen doch hellsichtig, dass sich die Deutschen dort zunehmend am »traditionellen deutschen Vorgehen, der Germanisierung
der Polen selbst« orientierten.38 In London irrte man jedoch in der
Annahme, dieser Kurswechsel sei allein die Berliner Reaktion auf das
gescheiterte Deportationsprogramm – und übersah dabei die erbitterten Auseinandersetzungen der deutschen Dienststellen um konkurrierende Konzepte zur Erringung »deutschen Lebensraums«.
Nach dem Krieg wurden wichtige Fortschritte auch in diesem
Feld dann zunächst im Gerichtssaal gemacht.39 Besonders wertvoll
erscheinen mir hier die Verhandlungen gegen die Spitzen des Stabshauptamtes, der Volksdeutschen Mittelstelle und des Rasse- und
Siedlungshauptamtes im Rahmen der Nürnberger Nachfolgeprozesse, die bereits damals sowohl auf die »enge Verbindung zwischen
Umsiedlung und Vertreibung« hinwiesen40 als auch die Herrschaftsrationalität der Deutschen Volksliste und des Wiedereindeutschungsverfahrens herausstellten. Denn damit gelang es dem Deutschen Reich, »Arbeitskräfte nach Deutschland zu bringen und
gleichzeitig Polen um einen großen Teil seiner Bürger zu berauben,
die man einer Zwangsgermanisierung zu unterwerfen versuchte«.41
In der Annahme, dass die verbrecherische Bevölkerungspolitik in
Berlin von langer Hand vorbereitet worden war, verkannten die USamerikanischen Ankläger jedoch deren dynamische Logik, weshalb
auch die Kluft zwischen ideologischen Postulaten und politischer
Praxis als »einigermaßen widersprüchlich« erscheinen musste und
also unbegriffen blieb.42
Für die wissenschaftliche Forschung waren diese Prozesse entscheidende Impulsgeber – und zwar in positiver wie in negativer
Hinsicht. Wenig Beachtung fand wiederum das Ideologische, auch
nicht als Kampffeld der in diesem Feld um Hegemonie ringenden
Machtblöcke. Sowohl Robert L. Koehl in seiner 1957 vorgelegten
Siehe vor allem Ministry of Information (Hg.), Quest for German Blood,
S. 8 [Übers. G.W.], aber auch dass. (Hg.), German Invasion, dass. (Hg.),
The Black Book und dass. (Hg.), The German New Order.
39 Dies trifft neben den Nürnberger Prozessen natürlich auch auf den Prozess
gegen Eichmann zu und vor allem auch auf die Prozesse in Polen.
40 TWC V, S. 129 [Übers. G.W.].
41 Ebenda, S. 132 [Übers. G.W.].
42 TWC IV, S. 624 [Übers. G.W.].
38
23
Untersuchung zur Tätigkeit der Dienststelle Himmlers als Reichskommissar zur Festigung Deutschen Volkstums wie auch Martin
Broszat in seiner kurz darauf erschienenen Studie zur nationalsozialistischen Polenpolitik stellten eher die strategische Bedeutung der
Bevölkerungspolitik für die deutsche Besatzungspolitik und Kriegsfähigkeit heraus, wobei Letzterer auch erstmals etwas ausführlicher
auf die Deutsche Volksliste einging.43 Ohne Zugang zu den osteuropäischen Archiven blieben jedoch sowohl Koehl als auch Broszat
auf die Überlieferung der Zentralstellen zurückgeworfen und erkannten deshalb nur ansatzweise die zentrale Rolle, die den Gauleitern zukam.44
Für den deutschen Kontext ist Broszats Studie trotz dieser Mängel dennoch bemerkenswert, war sie doch ein früher Versuch, sich
den deutschen Verbrechen in Osteuropa in einer Zeit zu stellen, die
sich eher für das »eigene« Leid interessierte – war es während des
Kalten Krieges opportun, über die Vertreibung der Deutschen zu
sprechen, konnte damit doch Politik gegen die Sowjetunion gemacht werden.45 Die Vielzahl der Studien zu den während des Krie-
Koehl, RKFDV, S. 3. Zum Wiedereindeutschungsprogramm siehe ebenda,
S. 123. Die Ausführungen zur Deutschen Volksliste und den Umwandererzentralstellen blieben sehr kursorisch, siehe ebenda, S. 104–107, 119–121 u.
139–141. Siehe auch die von Koehl in den Jahren zuvor veröffentlichten
Vorstudien, die in seine Monographie eingingen: ders., »Colonialism inside
Germany«, ders., »The Politics of Resettlement« sowie ders., »The Deutsche Volksliste in Poland«. Broszat, Nationalsozialistische Polenpolitik,
S. 86–90 u. 95f. Zwei Jahre später bettete Broszat diese Studie in einen Abriss der jüngeren deutsch-polnischen Beziehungen ein: ders., Zweihundert
Jahre deutsche Polenpolitik.
44 Ein gutes Beispiel sind hier Broszats Ausführungen zur Deutschen Volksliste, die immer dort ungenau werden, wo sie deren Tätigkeit vor Ort betreffen (so etwa die Ausführungen zur Gründung der Deutschen Volksliste
im Wartheland, die fälschlicherweise dem dortigen SD zugeschrieben wird)
und auch keine Angaben zu ihrer Selektionspraxis umfassen, siehe Broszat,
Nationalsozialistische Polenpolitik, S. 115.
45 Siehe die mehrbändige Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus
Ost-Mitteleuropa. Herausgegeben vom Bundesministerium für Vertriebene
unter Theodor Oberländer und zusammengestellt von – unter anderem –
Werner Conze, Theodor Schieder und Hans Rothfels. Diese Dokumentation führte Personen zusammen, die sich aus Zeiten kannten, als sie in
ihren wissenschaftlichen Arbeiten zunächst die deutsche Vormachtstellung
in Osteuropa zu begründen suchten, um schließlich während des Krieges –
43
24
ges in die besetzten Gebiete umgesiedelten Bevölkerungsgruppen,
die in diesem Blick so irrtümlich wie bezeichnend ebenfalls als »Vertriebene« firmierten, ist Ausdruck dieses Phänomens.46 Da diese
Umsiedlungen aber nicht oder nur unzureichend in die Totalität der
nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik eingebettet werden,
können die Aporien dieser Politik nur noch über das rassische Weltbild der Besatzer selbst in Blick genommen werden und erscheinen
deshalb – so zum Beispiel Jachomowski – als »eine der skurrilsten
Eskapaden nationalsozialistischer Volkstumspolitik«.47 Fragen nach
der Herrschaftsrationalität der Bevölkerungsverschiebungen für die
deutsche Besatzungsstrategie können vor diesem Hintergrund gar
nicht erst gestellt werden.
Wichtiger waren hier die von der westlichen Historiographie oftmals übersehenen Beiträge in den Ländern, die von den nationalsozialistischen Lebensraumplanungen hauptsächlich betroffen waren.
In Polen war es nach dem Krieg zu einem entschlossenen Aus- oder
Neuaufbau geschichtswissenschaftlicher Einrichtungen gekommen,
die bald auch durch eine Reihe wichtiger Quellenbände und Publikationsreihen hervortraten.48 In der unmittelbaren Nachkriegszeit
mit Ausnahme des vertriebenen Rothfels – direkt der nationalsozialistischen
Bevölkerungspolitik zuzuarbeiten oder gar – wie Oberländer – diese auch
mit der Waffe in der Hand durchzusetzen. Zu den einzelnen Personen siehe
Haar/Fahlbusch (Hg.), Handbuch der völkischen Wissenschaft.
46 Als Auswahl siehe Frensing, Die Umsiedlung der Gottscheer Deutschen;
Loeber, Diktierte Option; von Hehn, Die Umsiedlung der baltischen
Deutschen; Jachomowski, Die Umsiedlung der Bessarabien-, Bukowinaund Dobrudschadeutschen; Stossun, Die Umsiedlung der Deutschen aus
Litauen; Döring, Die Umsiedlung der Wolhyniendeutschen.
47 Jachomowski, Die Umsiedlung der Bessarabien-, Bukowina- und Dobrudschadeutschen, S. 137.
48 So etwa die beim Justizministerium eingerichtete Hauptkommission zur
Untersuchung deutscher Verbrechen in Polen (Głównej Komisji Badania
Zbrodni Niemieckich w Polsce), dem Westinstitut in Poznań (Instytut
Zachodni) und dem Schlesischen Institut (Instytut Śl˛aski) in Katowice. Die
dort erschienenen Quelleneditionen waren für westliche Forscher oftmals
der einzige Zugang zu den Beständen in polnischen Archiven. Bedeutend
hier vor allem die vom Westinstitut herausgegebene Reihe Documenta
Occupationis Teutonicae sowie das Biuletyn der Hauptkommission. Eine
ähnliche Bedeutung kommt auch den Zeitschriften des Westinstituts zu wie
dem Hauptorgan Przeglad
˛ Zachodni sowie eines bald auch auf Englisch,
Französisch und Deutsch veröffentlichten Ablegers. Siehe auch die an
der Adam-Mickiewicz-Universität ebenfalls in Poznań erscheinenden
25
waren diese Institutionen als Zentren wissenschaftlicher Politikberatung gefragt.49 War es den Behörden noch leichtgefallen, die Angehörigen der Abteilungen 1 und 2 des Landes zu verweisen, also
diejenigen, die den Deutschen als besonders loyal erschienen waren,
schien dies nicht der richtige Weg für die über zwei Millionen Menschen der Abteilungen 3 oder 4, also den sogenannten »Deutschen
auf Probe«. Waren diese von den Deutschen aufgenommen worden,
weil ohne sie die Wirtschaft der Region zusammengebrochen wäre,
argumentierte nun etwa Zygmunt Izdebski als Berichterstatter des
Ministeriums für die Wiedergewonnenen Westgebiete (und gleichzeitig Vorsitzender des Westmarkenverbandes in Schlesien und Mitglied des Schlesischen Instituts) aus ähnlichen Gründen entschieden
gegen ihre Vertreibung und verweist in seiner Studie auf den massiven Terror, der vielen Menschen keine Alternative zum Aufnahmeantrag ließ.50 Nach der grundsätzlichen Entscheidung, die
Angehörigen der Abteilungen 3 und 4 in die polnische Nachkriegsgesellschaft zu integrieren, ebbten die Diskussion und auch die Forschungstätigkeit zur Deutschen Volksliste ab.51
Zeitschriften Studia Historica Slavico-Germanica und Studia Historiae
Oeconomica, die Beiträge in mehreren Sprachen abdruckten und ebenfalls
zu wichtigen Medien im Wissenstransfer zwischen der polnischen und internationalen Forschung wurden.
Allgemein siehe Czubiński, »Die polnische Historiographie des Zweiten
Weltkrieges«; Haubold-Stolle, »Imaginative Nationalisierung des Grenzregion Oberschlesien«.
49 Siehe etwa Hadler, »Drachen und Drachentöter«.
50 Izdebski, Niemiecka lista narodowa. So auch der Bischof von Katowice,
Stanisław Adamski, der seinerzeit den deutschsprachigen Klerus und Laien
zur Eintragung in die Deutsche Volksliste aufgefordert hatte, um diese vor
den befürchteten negativen Konsequenzen zu schützen, und dies nicht als
»Verrat«, sondern im Gegenteil als »Verteidigung« polnischer Identität in
schwieriger Zeit verstand, siehe Adamski, Pogl˛ad na rozwój sprawy narodowościowej, S. 17. Siehe auch den Artikel des persönlichen Sekretärs
Adamskis, Romuald Rak, in ders., »Die deutsche Volksliste«.
51 Das Interesse verschob sich in den folgenden Jahren eher auf die (Re-)
Integration von Angehörigen der Abteilungen 3 und 4 in die polnische
Gesellschaft, siehe etwa Boda-Kr˛eżel, Sprawa volkslisty; Romaniuk,
Podzwonne okupacji; Stryjkowski, Położenie osób wpisanych. Eine Ausnahme ist Dzieciński, Łódż w cieniu swastyki, dessen Studie über Łódź unter deutscher Besatzung auch einen relativ ausführlichen Abschnitt über
die Deutsche Volksliste enthält, der auch kurz auf die Selektionskriterien
eingeht.
26
Die Forschungen zur deutschen Besatzungspolitik verlagerten sich
in der Folgezeit zu den noch stärker gewaltförmig durchsetzten
Aspekten deutscher Besatzungspolitik, denen drei Hypothesen zugrunde liegen. Eine erste Hypothese behauptete, dass »die deutschen Imperialisten […] über detaillierte Pläne zur Expansion und
Eroberung verfügten und diese systematisch umzusetzen suchten«;
die Beispiele reichen von den vor dem Krieg erstellten Proskriptionslisten bis zu den detaillierten Großraumplanungen in Form der
»Generalplanungen Ost«.52 Mit dem Hinweis auf die »Generalplanungen Ost« und die hohe Zahl an Todesopfern wurde zweitens
angenommen, dass die deutsche Politik auf einen Genozid an der
polnischen und darüber hinaus generell an den slawischen Bevölkerungsgruppen zielte, die der Dystopie von einem deutschen »Lebensraum« im Osten im Weg standen. In Anlehnung an die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und vor allem an Raphael Lemkins
Definition, diesen jedoch in der Regel nicht erwähnend, wird in vielen Publikationen zum Thema von »direkter Vernichtung« und »indirekter Vernichtung« des polnischen Volkes gesprochen, dabei auf
die gezielte Ermordung der Eliten, die Massendeportationen sowie
die Maßnahmen zur Unterdrückung polnischer Kultur hingewiesen. Nicht selten wird das mit dem Verweis ergänzt, dass dies den
deutschen Besatzern noch dringlicher war als etwa die antijüdische
52
Czubiński, »Poland’s Place in Nazi Plans«, S. 21 [Übers. G.W.]. Ausgelöst wurde diese Debatte von Pospieszalski, Hitlerowska polemika z
»Generalplan Ost« und Madajczyk, Generalplan Ost. Ein Versuch, die
Deportationen im Wartheland und vor allem im Generalgouvernement
zu den fortschreitenden Generalplanungen ins Verhältnis zu setzen, siehe
Marczewski, Hitlerowska koncepcja, S. 263–278. In der Bundesrepublik
wurden die Generalplanungen zur gleichen Zeit etwa von Helmut Heiber
als »Tagesträume« siegtrunkener deutscher Beamter verharmlost, siehe
ders., »Dokumentation: ›Der Generalplan Ost‹«. In der DDR mündete
diese Diskussion hingegen in eine noch in den letzten Jahren der Republik begonnenen und in der BRD fertiggestellten achtbändige Reihe zur
deutschen Besatzungspolitik, die dem Generalplan Ost ebenfalls eine bedeutende Rolle zuwies, siehe Schumann/Nestler (Hg.), Europa unterm
Hakenkreuz. Czesław Madajczyk legte 1994 schließlich eine Quellensammlung zum Generalplan Ost vor, die alle bis dahin aufgefunden Versionen und Kommentierungen aus anderen Dienststellen vereinte, ders. (Hg.),
Vom Generalplan Ost zum Generalsiedlungsplan.
27
Politik.53 Drittens wird Einsichten in die Funktionalitäten nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik oftmals und unvermittelt die
Behauptung zur Seite gestellt, dass diese durch die rassistische Ideologie der Besatzer prädeterminiert gewesen sei und sich an der »nationalsozialistischen Rasselehre« orientiert hätte.54 Ideologie und
Interesse stehen hier nebeneinander, ihr Verhältnis wird nicht expliziert und bleibt unbegriffen.
Die Ergebnisse meiner Arbeit weichen zum Teil erheblich von
diesen Hypothesen ab. Wie ich zeigen werde, fällt es schwer, eine
einheitliche Germanisierungspolitik auszumachen, da weder der SSKomplex und noch sehr viel weniger das Reichsinnenministerium in
der Lage waren, die Zentrifugalkräfte an der Peripherie wie auch die
konkurrierenden Machtblöcke in Berlin unter Kontrolle zu halten
und in vorgegebene Bahnen zu lenken. Wichtiger waren für meine
Arbeit dann auch die Impulse von Czesław Madajczyks bis heute als
Standardwerk geltender Studie »Die Okkupationspolitik Nazideutschlands in Polen 1939–1945«.55 Sehr viel deutlicher als beim
Gros der polnischen Forschung werden hier nicht nur die Zentralstellen, sondern auch deren Interaktion mit den regionalen und
Siehe Lemkin, Axis Rule in Occupied Europe, 79–81. In genau diesem
Wortlaut etwa Datner u.a., Genocide 1939–1945, S. 41, siehe auch Łuczak,
Polityka ludnościowa i ekonomiczna, S. 29, Marczewski, »The Nazi Nationality Policy in the Warthegau«, S. 33, und ders., »Hitlerowska polityka
narodowościowa na ternie Okr˛egu Warty 1939–1945«, S. 59, sowie Chrzanowski, »Wyp˛edzenia z Pomorza«. Diese Diskussion ist in der letzten Zeit
schließlich mit der Veröffentlichung zweier US-amerikanischer Historiker
fortgeführt worden: Lukas, The Forgotten Holocaust, sowie Piotrowski,
Poland’s Holocaust. Dazu siehe auch Dobroszycki, »Polish historiography«.
54 Marczewski, Hitlerowska koncepcja, S. 248 [Übers. G.W.]. Marczewskis
Studie ist aber insofern eine Ausnahme, als er deutlich darauf hinweist, dass
die Deutschen zum Zeitpunkt des Überfalls auf Polen noch kein ausgearbeitetes Besatzungskonzept entwickelt hatten. Allerdings glaubt er, dass
dies in den ersten Monaten der Besatzung nachgeholt wurde, was aus meiner Sicht der evolutionären Fortschreibung der deutschen Besatzungspolitik nicht genügend Raum lässt, ebenda S. 11. Deutlicher als andere weist
auch Marczewski auf die Unterschiede hin, die die deutsche Bevölkerungspolitik im Wartheland von der der beiden anderen Provinzen der annektierten westpolnischen Gebiete trennte, ebenda, S. 11 u. 253.
55 Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands. Es handelt sich
hierbei um die überarbeitete Übersetzung seines zweibändigen Werkes Polityka III Rzeszy w okupowanej Polsce.
53
28
lokalen Dienststellen in den Blick genommen. Wie Madajczyk in
einem späteren persönlichen Forschungsresümee festhielt, ermöglichte ihm erst diese Herangehensweise, der »Diskrepanz zwischen
dem im Voraus formulierten Programm […] und seinen durch die
realen Kriegsbedingungen erzwungenen Modifikationen« auf die
Spur zu kommen.56 Dennoch bleiben auch bei Madajczyk Lücken,
die Tätigkeit der Umwandererzentralstelle oder der Deutschen
Volksliste wird nur ansatzweise untersucht.
Einen qualitativen Sprung erfuhr die Forschung nach der Implosion der osteuropäischen Staaten. Die Gründe hierfür sind leicht
auszumachen und reichen von der sogenannten Entideologisierung
der Geschichtswissenschaft bis zum besseren Zugang zu osteuropäischen Archiven.57 Als Schrittmacher der Forschung haben sich
oftmals Detailstudien erwiesen, die aus der Perspektive einzelner
Politikfelder zu verallgemeinerbaren Schlussfolgerungen zur nationalsozialistischen Herrschaft vorstoßen.
Von entscheidender Bedeutung war für mich – erstens – die Debatte um die Beteiligung der planenden Intelligenz und Wissenschaft in Deutschland. Ein besonderes Verdienst haben sich hierbei
Götz Aly und Susanne Heim erworben, die in ihrer 1991 vorgestellten Untersuchung zu den »Vordenkern der Vernichtung« nicht nur
auf eine »neue« Tätergruppe hinwiesen, sondern auch die Entscheidung zum Mord an den Juden im weiteren Kontext der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik verorteten, die sie nicht mehr nur
als Annex der Besatzungspolitik begriffen, sondern selbst ins Zentrum der Fragestellung rückten.58 Die Frage freilich, wie entscheiMadajczyk, Zur Besatzungspolitik der Achsenmächte, S. 304.
Anstelle von einer Entideologisierung der Geschichtswissenschaft zu
sprechen, wäre es vermutlich genauer, auf ideologische Verschiebungen
hinzuweisen: So kann zwar gerade bei ostdeutschen und etwa polnischen
Historikern festgestellt werden, dass die Vorgeschichte des Krieges, das
Verhältnis der Sowjetunion zum Deutschen Reich und auch die antijüdische Politik nun durchweg eine andere Bedeutung erhielten. Gleichzeitig
stellte der Sturz des »real existierenden Sozialismus« jede marxistisch inspirierte Geschichtsschreibung infrage und führte länderübergreifend etwa
zur Wiederauferstehung der aus guten Gründen beerdigten Totalitarismustheorie, siehe Wippermann, Totalitarismustheorien, oder Roth, Geschichtsrevisionismus.
58 Aly/Heim, Vordenker der Vernichtung. Kennzeichnend für die (Wissenschafts-)Atmosphäre in der Bundesrepublik wurden die ersten Studien
hierzu im Ausland veröffentlicht, siehe etwa Goguel, Über die Mitwirkung
56
57
29
dend die hier und in späteren Studien angesprochene wissenschaftliche Politikberatung war, bleibt jedoch höchst unbestimmt.59 Ich
werde diesbezüglich in meiner Arbeit vorsichtiger argumentieren,
wurde die Wissenschaft doch oftmals erst dann gefragt, wenn es um
die Legitimation bereits getroffener Entscheidungen ging.
Damit eng verbunden sind – zweitens – Studien, die zwar wiederum die Shoah im Blick haben, diese aber im Gegensatz zu früheren Ansätzen nicht allein aus der Dynamik antisemitischer Gewalt
zu erklären suchen, sondern in die Dystopie vom »deutschen Lebensraum« einbetten. Zu nennen ist wiederum eine Arbeit von Götz
Aly, die den Zusammenhang von allgemeiner Bevölkerungsplanung
und Vernichtung der Juden ins Zentrum rückt, die stockende Ansiedlungs- und Deportationspolitik also für die Entscheidung zum
Mord verantwortlich macht.60 Auch wenn Aly diese Verbindung aus
deutscher Wissenschaftler, ders., »Die Bedeutung der ›Reichsuniversität
Posen‹«, sowie Burleigh, Germany Turns Eastwards. Siehe auch Fahlbusch,
Wissenschaft im Dienst der nationalsozialistischen Politik?; Haar, Historiker im Nationalsozialismus; Roth, »Heydrichs Professor. Historiographie
des ›Volkstums‹ und der Massenvernichtung«; Mackensen u.a. (Hg.), Ursprünge, Arten und Folgen des Konstrukts »Bevölkerung«.
59 Ein gutes Beispiel sind hier die Arbeiten zu den Generalplanungen Ost,
und hier insbesondere zum Verhältnis der zwei Planungszentren im
Reichssicherheitshauptamt um Dr. Hans Ehlich und im Stabshauptamt um
Prof. Konrad Meyer zueinander sowie zur verbrecherischen Praxis der SSEinheiten, vor allem zu den Mordwellen in der Sowjetunion. Vereinfacht
ausgedrückt lautet die ungeklärte Frage hier, wer Schrittmacher des Mordens war: die Planungsgruppen in Berlin oder die Mörder vor Ort? Folgten
die deutschen Einheiten einem wie immer unfertigen Plan, oder war es
die Gewaltdynamik vor Ort, die den Raumplanern das Tempo vorgab, diesen gewissermaßen immer einen Schritt voraus war und planerisch immer
wieder eingeholt werden musste? Hierzu siehe Roth, »Generalplan Ost« –
»Gesamtplan Ost«. Zur Skepsis bezüglich des Einflusses der wissenschaftlichen Politikberater siehe auch Leniger, Nationalsozialistische »Volkstumsarbeit«, S. 13.
60 Aly, »Endlösung«. Aly konnte dabei freilich auf Vorarbeiten aufbauen,
hatten doch, wie gezeigt, bereits Broszat und, sehr viel ausführlicher noch,
Christopher Browning auf diese Verbindung verwiesen. Alys These ist jedoch insofern neu, als Broszat vor allem auf die Verbindung zwischen Vertreibungs- und Ansiedlungspolitik verweist, ohne dabei die Konsequenzen
zu diskutieren, die dies für den Kurs der antijüdischen Politik hatte, während Browning zwar auf die radikalisierende Dynamik verweist, die dieses
Scheitern für die Entscheidung zum Mord hatte, allerdings nicht explizit
hervorhebt, dass die Probleme bei der Unterbringung der ethnischen Deut-
30
meiner Sicht überzeichnet, bleibt es doch ein entscheidendes Verdienst, den radikalisierenden Impuls der Ansiedlungs- und Vertreibungspolitik aufzudecken.61
Die hier herausgearbeitete Bedeutung der nationalsozialistischen
Bevölkerungspolitik hat entscheidend dazu beigetragen, dass – drittens – die meisten in den letzten beiden Jahrzehnten publizierten
Studien zur deutschen Besatzung in Osteuropa diesem Aspekt ebenfalls größere Beachtung schenken. Dies lässt sich in erster Linie an
den Untersuchungen zu den SS-Hauptämtern zeigen, die aufgrund
von Himmlers Rolle als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums unmittelbar in die Germanisierungspolitik eingebunden waren. Zu erwähnen ist hier etwa die Studie Valdis O. Lumans zur Volksdeutschen Mittelstelle (VoMi) und vor allem die
Studie von Michael Wildt zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA),
dem eine herausragende Rolle in der bevölkerungspolitischen Planung zukam.62 In Ergänzung zu Wildt, der bereits die Bedeutung
des Reichssicherheitshauptamtes für die Vertreibung der einheimischen »Fremdvölkischen« und der Selektion der »Volksdeutschen«
herausstreicht, kann ich erstmals auch dessen bedeutende Rolle in
den Auseinandersetzungen um die Deutsche Volksliste nachweisen.
Auf eine weitere Forschungslücke reagierte Isabell Heinemann mit
ihrer Untersuchung des Rasse- und Siedlungshauptamtes. Aus meiner Sicht überschätzt sie jedoch dessen Bedeutung, stieg es, wie ich
zeigen werde, eben nicht zur »Koordinationszentrale der SS-Siedlungs- und Rassenpolitik« und »Schlüsselinstitution« der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik auf.63 Die Marginalisierung aller
an Rasse orientierten Selektionsverfahren drängten vielmehr auch
das Rasse- und Siedlungshauptamt an den Rand.
Hilfreich sollten sich außerdem – viertens – Regionalstudien erweisen, in denen mehr oder minder deutlich die enge Verbindung
zwischen rassistischer Ostplanung, Umsiedlungspolitik und Judenmord zum Ausdruck kommt. Während etwa Czesław Łuczak nicht
schen diesen Prozess beschleunigt oder sonstwie beeinflusst haben könnte,
siehe Browning, »Nazi Resettlement Policy«.
61 Siehe auch die Kritik in Wildt, Generation des Unbedingten, S. 462.
62 Lumans, Himmler’s Auxilliaries, und Wildt, Generation des Unbedingten.
63 Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 42 u. 10. Zu erwähnen ist
hier auch noch die von Longerich vorgestellte Biographie Heinrich Himmlers, die der Bevölkerungspolitik ebenfalls weiten Raum gibt, siehe Longerich, Heinrich Himmler.
31
weiter auf die Differenz zwischen den rassischen Phantasmagorien
des Regimes und der Politik vor Ort eingeht, Ersteres vielmehr als
Erklärung für Letzteres ausgibt und so fälschlicherweise behauptet,
die Selektionspraxis der Deutschen Volksliste hätte sich an den »im
Reich für die Deutschen gültigen Rassekriterien« orientiert, wird
dieses Verhältnis bei Steinbacher zu einem bestimmenden Thema.64
In ihrer Sicht besteht kein Zweifel, dass es sich bei der Selektionsund Vertreibungspolitik keineswegs um ein »Kriegsexperiment
irrationaler Phantasten« gehandelt habe, diese vielmehr als ein auf
»handfesten, machtpolitischen Interessen gegründet[es]« Vorhaben
untersucht werden müsste.65 In all diesen Studien wird die zentrale
Rolle der Umwandererzentralstelle und/oder Deutschen Volksliste
deutlich. Eine eingehende Untersuchung dieser Institutionen unternimmt jedoch keine Studie.66
In den letzten Jahren sind schließlich auch eine Reihe von Studien
erschienen, die entweder in der Analyse einzelner Handlungs- oder
Politikfelder der deutschen Besatzer, wie des Septemberkrieges gegen Polen oder der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- sowie Bildungsund Kulturpolitik, auch die jeweiligen Verbindungen zur Germanisierungspolitik untersuchen oder diese zu ihrem Hauptthema
machen.67 Wo jedoch die bevölkerungspolitischen Aspekte in den
Fokus rückten, konzentrierten sie sich eher auf die Vertreibungs-,
Umsiedlungs- und Ansiedlungspolitik und verdrängten die Deutsche Volksliste gleichsam in einen toten Winkel. Eine Ausnahme
bildet hier lediglich ein Artikel zur nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik im Wartheland von Werner Röhr, der auch erstmals der
Łuczak, Pod niemieckim jarzmem, S. 60 [Übers. G.W.].
Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 94, siehe auch S. 118f.
66 Zu nennen wären hier außerdem exemplarisch Esch, »Gesunde Verhältnisse«; Kaczmarek, Zwischen Altreich und Besatzungsgebiet, sowie zwei
Biographien zu den Gauleitern und Reichsstatthaltern in Danzig-Westpreußen und dem Wartheland: Schenk, Hitlers Mann, sowie Epstein, Model Nazi.
67 Exemplarisch zum Überfall und der bevölkerungspolitischen Kriegführung siehe Rossino, Hitler Strikes Poland, sowie Böhler, Auftakt zum Vernichtungskrieg; zur Wirtschaft siehe Röhr, »Zur Rolle der Schwerindustrie«, sowie ders., »Zur Wirtschaftspolitik der deutschen Okkupanten«;
Kaczmarek, »Die deutsche wirtschaftliche Penetration in Polen«; Stefanski, »Nationalsozialistische Volkstums- und Arbeitseinsatzpolitik«; zur
Bildungs- und Kulturpolitik siehe Harten, De-Kulturation und Germanisierung.
64
65
32
in der Forschung verbreiteten Annahme widerspricht, das Selektionsverfahren der Deutschen Volksliste wäre rassischen Kriterien
gefolgt. Wie die Selektionspraxis jedoch tatsächlich aussah, dazu findet sich aber auch bei Röhr wenig.68
Quellen
Da aus meiner Sicht eine Analyse der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik an der Praxis vor Ort ansetzen muss, habe ich
mich von Beginn an bemüht, nicht allein die Planungs- und Entscheidungsprozesse in den vorgesetzten Dienststellen in Berlin oder den
Verwaltungszentralen der einzelnen Provinzen, sondern vor allem
auch das Geschehen in den Regierungsbezirken und Landkreisen in
den Blick zu nehmen. Dabei sind die Quellenmaterialien dreier institutioneller Komplexe entscheidend: neben denen der Obersten
Reichsbehörden, hier vor allem dem Reichsinnenministerium, sind
dies die des SS-Apparats, von den Hauptämtern in Berlin bis zu den
einzelnen SS- und Polizeidienststellen an der Peripherie, und vor
allem die der Zivilverwaltungen in den annektierten Gebieten, auch
hier von den Verwaltungsspitzen bis in die Landkreise und Städte.
Polnische Archive beherbergen den größten Teil dieser Materialien – und zwar oftmals in einer erstaunlichen Dichte. Am deutlichsten ist dies in Bezug auf das vorhandene Material zur Deutschen
Volksliste. Dabei habe ich mich aus zeitökonomischen Gründen
in jeder der drei Provinzen auf die Überlieferung der Reichsstatthalters/Oberpräsidenten (Zentralstellen der Deutschen Volksliste),
jeweils einen oder zwei Regierungspräsidenten (Bezirksstelle der
Deutschen Volksliste) und einer ausgesuchten Anzahl von Landräten und Oberbürgermeistern (Zweigstelle der Deutschen Volksliste) konzentriert. Während die Überlieferung zur Zivilverwaltung
in Posen äußerst umfangreich ist und vor allem auch eine ungeheuer
große Anzahl von DVL-Personalakten einschließt, fällt sie zu den
Zivilverwaltungen in Danzig-Westpreußen und Oberschlesien etwas dürftiger aus. Die entscheidenden Etappen der Selektionspolitik
in Danzig-Westpreußen ließen sich hier durch Parallelüberliefe68
Röhr, »Reichsgau Wartheland«. Siehe auch Kaczmarek, Niemiecka polityka narodowościowa; Leniger, Nationalsozialistische »Volkstumsarbeit«
und Umsiedlungspolitik; Lempart, Die Deutsche Volksliste, sowie Strippel, NS-Volkstumspolitik und die Neuordnung Europas.
33
rungen vor allem in den Beständen der Gauleitung Danzig-Westpreußen, des Regierungspräsidenten und verschiedener Stadt- und
Kreisverwaltungen im Regierungsbezirk Bromberg sowie den Prozessunterlagen gegen den ehemaligen Reichsstatthalter Albert Forster rekonstruieren. Noch besser gelang dies für Oberschlesien, wo
Lücken vor allem im Bestand des Oberpräsidenten durch Bestände
im sogenannten Sonderarchiv im Staatlichen Russischen Militärarchiv in Moskau ausgeglichen werden konnten.
Die besondere Gewichtung der Ereignisse im Wartheland erklärt
sich jedoch nicht nur durch die besonders gute Quellenlage, sondern
vor allem durch die Bedeutung, die dieser Provinz in der Germanisierungspolitik zukam. Hier wurden die Deutsche Volksliste und die
Umwandererzentralstelle zuerst eingerichtet, von hier wurden mit
Abstand die meisten Einheimischen vertrieben, hier befand sich
auch die Außenstelle des Rasse- und Siedlungshauptamtes, dessen
Auswertung sich nicht nur für die Selektionen dieser Behörde im
Rahmen der Umwandererzentralstelle, sondern auch bei der Deutschen Volksliste als unschätzbar erwies.
Musste Michael Alberti bei seinen Untersuchungen zur Vernichtung der Juden im Wartheland oftmals frustriert feststellen, dass die
zu Kriegsende durchgeführte Vernichtung der Akten vor allem den
Teil der Überlieferung betraf, der das grausamste deutsche Verbrechen dokumentierte, habe ich eine andere Erfahrung machen können. Wie selektiv die Deutschen vorgegangen sein müssen, zeigt
etwa die Überlieferung des Volkstumsreferats der Reichsstatthalterei im Wartheland, wo sich nicht nur die Unterlagen zur Zentralstelle der Deutschen Volksliste, sondern auch eine Reihe von
Denkschriften über die Zukunft der deutschen und polnischen Bevölkerung im Wartheland erhalten haben – dystopische Phantasievorstellungen, die alle bisherigen Maßnahmen der Deutschen Volksliste in den Schatten stellten und Wege skizzierten, wie die gesamte
restliche Bevölkerung einem komplizierten Selektionsverfahren unterworfen werden sollte.69 Auch wenn also das Quellenmaterial zu
bestimmten Institutionen und Regionen manchmal Lücken aufwies,
scheint es doch hinsichtlich der meisten entscheidenden Fragen ausreichend belastbar zu sein, um eine umfassende Interpretation der
nationalsozialistischen Germanisierungspolitik in den annektierten
Gebieten Westpolens zu versuchen.
69
34
Alberti, Die Verfolgung und Vernichtung der Juden, S. 17.
»Deutscher Drang nach Polen«
Antipolnische Germanisierungspolitik:
auf dem Weg zum deutschen Nationalstaat
Am Beginn der modernen deutsch-polnischen Beziehungen stand
die Zerschlagung der Adelsrepublik in den Jahren 1772 bis 1795. Der
Wiener Kongress von 1815 bestätigte diese Raubpolitik und setzte
den russischen Zaren in Personalunion zum König des neugeschaffenen sogenannten Kongresspolens ein, während Österreich Galizien und Preußen Westpreußen sowie das Großherzogtum Posen
endgültig zugesprochen wurden.
Preußen hatte zweifelsohne am stärksten von der Zerschlagung
Polens profitiert. Während Westpreußen sogleich als neue Provinz
in die Verwaltungsstruktur des Königreichs eingegliedert wurde,
signalisierte Friedrich Wilhelm III. der Bevölkerung im Großherzogtum Posen am 19. Mai 1815 noch ein gewisses Entgegenkommen – sie müssten ihre »Nationalität [nicht] verleugnen« und könnten sowohl ihre »Religion […] aufrechterhalten« wie auch ihre
»Sprache […] neben der deutschen in allen öffentlichen Verhandlungen« gebrauchen.1 Angriffe auf diese »höchsten Heiligtümer einer
Nation« mit dem Ziel, ein »Volk zu entnationalisieren«, würden gerade das Gegenteil bewirken, so wenig später der preußische Kultusminister Karl vom Stein zum Altenstein, woran Berlin allein interessiert sei: an »vollkommen gute[n] Untertanen«.2
Weder diese zunächst konziliantere Politik Preußens noch die
härtere Russlands verhinderte das Entstehen einer polnischen Nationalbewegung, der es bald gelingen sollte, die polnische Frage
dauerhaft auf die europäische Tagesordnung zu setzen. Die Teilungsmächte bekamen dies spätestens dann zu spüren, als die Pariser
Juli-Revolution 1830 auch auf Polen übergriff und schließlich in
einen Aufstand gegen die russischen Besatzungstruppen mündete.
Die Reaktionen nicht nur in den deutschen Ländern waren gespal1
2
Zit. n. Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 85.
Ebenda, S. 90.
35
ten: Während die Regierung in Berlin ein Übergreifen dieser Unruhen auf den preußischen Teil Polens befürchtete, stießen die polnischen Aufständischen bei der bürgerlich-nationalen Opposition auf
große Sympathie, begriffen diese Polen doch als »Schlachtfeld«, auf
dem die restaurative Ordnung ganz Europas aus den Angeln zu
heben war.3 Die Wiederherstellung des polnischen Staates erschien
diesem Lager keineswegs als Bedrohung, sondern wurde im Gegenteil als Etappensieg im eigenen Kampf für die deutsche Einigung
begrüßt.4 Ob es sich dabei tatsächlich, wie Michael G. Müller
behauptet, um »Kosmopolitismus«5 handelte oder ob nicht eher
der von Reinhart Koselleck geprägte Begriff »Pannationalismus«
zutrifft6 – der preußischen Regierung war beides gleichermaßen
suspekt. Eduard Flottwell wurde mit dem Auftrag nach Posen entsandt, durch die verstärkte Assimilierung der dortigen Bevölkerung
und die Marginalisierung des polnischen Adels und der katholischen
Kirche die befürchteten irredentistischen Bestrebungen im Keim zu
ersticken. Flottwells Maßnahmen leiteten eine radikale Kehrtwende
in der preußischen Polenpolitik ein und setzten den preußischen
Staat auf einen verhängnisvollen Kollisionskurs mit einem großen
Teil der eigenen Bevölkerung in den Ostprovinzen.7
Die Sympathie des deutschen Bürgertums sollte sich als weniger
dauerhaft erweisen als die kompromisslose Haltung des preußischen
Staates. War Erstere parallel zur Verhaftung und Verurteilung der
polnischen Verschwörer 1864/67 noch einmal kurz aufgeflackert,
änderte sich die Situation grundlegend, als die Polen in den Wirren
der Revolution Ernst machten, in Teilen des Großherzogtums Parallelverwaltungen einrichteten und bewaffnete Verbände aufstellten.
Das Angebot des liberalen März-Ministeriums, zwar nicht dem gesamten Großherzogtum, aber doch seinem östlichen Teil um Gnesen Autonomierechte einzuräumen, wiesen die polnischen NationaKolb, Polenbild und Polenfreundschaft, S. 113.
Siehe die vielfältigen polenfreundlichen Bezüge etwa auf dem Hambacher
Fest: Majewski, Sage nie, du gehst den letzten Weg; Asmus, Das Hambacher Fest. Zum Überblick über die Vielzahl der Hilfsorganisationen im damals freilich besonders liberalen Baden siehe Brudzyńska-Němec, Polenvereine in Baden.
5 Müller, »Deutsche und polnische Nation im Vormärz«; S. 74, siehe auch
S. 71f., sowie Kolb, Polenbild und Polenfreundschaft, S. 111–113.
6 Koselleck, Volk, Nation, Nationalismus und Masse, S. 404.
7 Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 101f.
3
4
36
listen empört als unzureichend zurück und entschieden sich für den
offenen Kampf.8 Die gewaltsame Niederschlagung des Aufstands in
Preußisch-Polen markierte gleichsam die antidemokratische Wende
der deutschen Revolution. Die Erkenntnis, dass die Erfüllung der
polnischen Ambitionen mit dem eigenen politischen Ziel – der nationalen Einigung – kollidierte, begrub endgültig auch die noch einmal jäh aufgeflackerte »Polenfreundschaft« – das bisherige Bild des
freiheitsliebenden Polen wich dem des brutalen Rebellen gegen eine
legitime Ordnung.9
Dies zeigte sich in den Diskussionen in der Frankfurter Nationalversammlung. Polnische Forderungen, nicht in das auf dem Nationalitätenprinzip gründende Deutsche Reich einbezogen zu werden,
wurden abgelehnt. Die Wiederherstellung Polens unter Einbeziehung preußischer Territorien wurde von dem linksnationalistischen
Abgeordneten Jordan als »schwachsinnige Sentimentalität« gebrandmarkt und die Polen zu »Todfeinden« eines vereinigten Deutschlands erklärt.10 Neben der sozialen Frage scheiterte die deutsche
Revolution also auch an der nationalen Frage.11 Vor die Wahl zwischen Freiheit und Einheit gestellt, entschied sich die Mehrheit
für die Einheit und verlor mit der Konterrevolution schließlich
beides.12
Die Errichtung des Deutschen Reiches als Nationalstaat musste
natürlich auch die Diskussion um die nationalen Minderheiten wieder offen ausbrechen lassen. Wie bereits 1848 in Frankfurt protestierten polnische Abgeordnete erneut gegen die Einbeziehung von
mehrheitlich von Polen bewohnten Gebieten in ein Gebilde, das sich
explizit auf nationalstaatlicher Grundlage formierte und nicht bereit
war, nationalen Gruppen Minderheitenrechte einzuräumen.13 Der
polnische Abgeordnete von Zoltowski stellte am 1. April 1871 fest,
dass er und seine Kollegen sicherlich »die Letzten« wären, die sich
nicht über die durch den Krieg durchgesetzte »kräftigste Bestätigung eines Princips, für dessen Aufrechterhaltung wir von jeher
Lukowski/Zawadski, A Concise History of Poland, S. 142–144; SchmidtRösler, Polen, S. 82f.
9 Trzeciakowski, Die polnische Frage, S. 63f.
10 Zit. n. Wippermann, Der Ordensstaat als Ideologie, S. 144f. Ausführlicher
bei Müller/Schönemann, Die »Polen-Debatte«.
11 Sauer, Das Problem des deutschen Nationalstaates, S. 422f.
12 Siehe hierzu auch Ther, Beyond the Nation, S. 53f.
13 Hoensch, Geschichte Polens, S. 231.
8
37
stets aufgetreten sind […] [freuen]; ich meine das Nationalitätenprincip« – es müsse aber auch für die polnische Nation im Deutschen Reich gelten.14 Im neugeschaffenen Reichstag stießen solche
Forderungen auf schroffe Ablehnung, die die zwischenzeitlich erreichte Identifikation der ehemals bürgerlichen Opposition mit dem
neuen Staat zum Ausdruck brachte. Unter allgemeiner Zustimmung
war es Bismarck selbst, der den Protest Zoltowskis zurückwies und
der polnischen Fraktion verdeutlichte, dass sie in den Augen der Regierung »zu keinem anderen Volke als zu dem der Preußen [gehörten], zu dem ich selbst mich zähle«. Anknüpfend an eine in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wiederentdeckten civilising mission
der mittelalterlichen Ostkolonisation, drohte Bismarck, dass die
preußische Regierung »fortfahren [werde] in den Bestrebungen, die
Segnungen des Rechtsschutzes und der Gesittung unter den Dankbaren und unter den Undankbaren zu verbreiten«.15
Bismarcks Beschwörung der altpreußisch-supranationalen Staatsbürgerschaft galt 1871 einem historischen Auslaufmodell, das selbst
für die von ihm geführte Reichsregierung nicht mehr maßgebend
war. Im Gegenteil: Nach Erlangung der äußeren Einheit sollte nun
die innere Einigung herbeigeführt werden. Kriege standen also Pate
bei der Herausbildung des deutschen Nationalbewusstseins und
bei der Gründung des Deutschen Reiches; eine kriegerische Logik
bestimmte die Integrationspolitik der Reichsregierung: Der innere
Gegner wurde »zum ›Reichsfeind‹ erklärt und unter Polizeiregiment gestellt«, eine Politik, die neben Katholiken, Sozialdemokraten
und Juden auch auf die ethnischen Minderheiten zielte, von denen
die Polen die bei weitem größte war.16
Die Katholiken waren die ersten, die als Feinde des neuen Nationalstaats ausgemacht wurden. Und wenn es auch übertrieben
scheint, dass sie vor allem deshalb in Bismarcks Fadenkreuz gerieten, weil damit insbesondere auch die polnischen Preußen getroffen
werden konnten, bleibt doch unbestritten, dass die Maßnahmen eine
»eindeutig antipolnische Spitze« hatten und in keinem anderen LanVon Zoltowski am 1. April vor dem Reichstag, zit. n. Verhandlungen des
Reichstages, Bd. 1, S. 97.
15 Ebenda, S. 98. Zur Wiederentdeckung der mittelalterlichen deutschen Ostkolonisation siehe Wippermann, Der »deutsche Drang nach Osten«, v.a.
S. 82–116; Kopp, »Arguing the case for colonial Poland«, S. 151.
16 Sauer, Das Problem des deutschen Nationalstaates, S. 431.
14
38
desteil des Deutschen Reiches zu solch dramatischen Konsequenzen
führten wie in Preußisch-Polen.17
Ein Schwerpunkt der Auseinandersetzung war die von der
Reichsregierung durchgesetzte Säkularisierung des Schulunterrichts. Die aus seiner Sicht nur langsam fortschreitende Assimilation
der polnischsprachigen Bevölkerung führte Bismarck in den Beratungen zum Schulgesetz auf die Obstruktionspolitik der katholischen Kirche zurück. Der »Einfluß der lokal [sic] Geistlichen« – so
Bismarck – »hindere […] die Anwendung der deutschen Sprache,
weil Slawen und Romanen im Bündnis mit dem Ultramontanismus
Rohheit und Unwissenheit zu erhalten suchen und den Germanismus, welcher Aufklärung zu verbreiten sucht, überall in Europa bekämpfen«.18 Im März 1872 verloren die Kirchen ihre bestimmende
Stellung im Schulwesen, die Schulen wurden zu Instrumenten der
Germanisierungspolitik. In Schlesien wurde Deutsch bereits 1872
als Unterrichtssprache eingeführt, die Provinzen Posen und Preußen folgten 1873. Polnisch war ab diesem Zeitpunkt lediglich noch
für den Religionsunterricht zugelassen, bis auch dieser bald in
Deutsch abgehalten werden musste.19 Am 28. August 1876 wurde
Deutsch schließlich zur alleinigen Amtssprache erklärt und die bis
dahin zumindest im Prinzip bestehende Zweisprachigkeit in der
Provinz Posen aufgehoben.20 Der Weg war frei für eine Repressionspolitik, die sich als Zivilisierungsmission verkleidete.21
Die staatlichen Angriffe auf die Kirche ließen aber auch nach der
Verstaatlichung der Schulaufsicht nicht nach. Mit den sogenannten
Wehler, »Deutsch-polnische Beziehungen«, S. 204.
Trzeciakowski, The Kulturkampf in Prussian Poland, S. 119 [Übers. G.W.].
19 Hoensch, Geschichte Polens, S. 232. Zu den Auswirkungen auf Schlesien
siehe Matuschek, »Das Polnisch der Oberschlesier«, Teil 1, S. 110f., und
ders., »Das Polnisch der Oberschlesier«, Teil 2, S. 194. Zu der Bedeutung
von Sprache für den entstehenden Nationalismus siehe vor allem Anderson, Die Erfindung der Nation, S. 72–87; Hobsbawm, Nationen und Nationalismus, S. 60–83; für Deutschland etwa Puschner: Die Völkische Bewegung, S. 27–48. Zu einem konzisen Forschungsüberblick zur Funktion
von Sprache in der Durchsetzung nationalistischer Denkformen siehe
Day/Thompson, Theorizing Nationalism, S. 90–92.
20 Dazu siehe Leuschner, »›Die Sprache ist eben ein Grundrecht der Nation‹«.
21 Trzeciakowski, The Kulturkampf in Prussian Poland, S. 52f.; Broszat,
Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 134; Lindemann, »Die preußisch-deutsche Reichsgründung«, S. 30.
17
18
39
Maigesetzen griff die preußische Regierung 1873 erstmals massiv in
die innere Verwaltung der Kirche ein, regelte nicht nur die Ausbildung der Geistlichen, sondern unterwarf sie überdies der disziplinarischen Gewalt des Staates. Widerspenstige Geistliche wurden inhaftiert oder des Landes verwiesen, der katholische Klerus in den
folgenden Jahrzehnten dezimiert – allein im Erzbistum Gnesen-Posen betraf dies etwa ein Drittel der Geistlichen.22
»Kein Zweifel, daß Bismarck« – so selbst Heinrich Claß, der Vorsitzende des radikalen Alldeutschen Verbands, später – »sich in der
Leidenschaft des Kampfes in seinen Mitteln vergriffen hat.«23 Und
tatsächlich war die Bilanz aus staatlicher Sicht ernüchternd, als die
innenpolitischen Kosten der Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche Bismarck Ende der 1880er Jahre zu einem Ausgleich
zwangen. Die Angriffe hatten auf Reichsebene zu einer Solidarisierung mit dem politischen Katholizismus und zur Gründung der
Zentrumspartei geführt und in Preußisch-Polen weder die Germanisierungspolitik vorangetrieben noch die katholische Kirche von
der polnischsprachigen Bevölkerung isoliert, sondern diese Verbindung im Gegenteil zementiert.
Die Misserfolge der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber
der polnischsprachigen Bevölkerung führten jedoch nicht zu einer
Revision dieser Politik, sondern zu ihrer Radikalisierung. Nicht
länger allein auf die Assimilationskraft der deutschen Kultur vertrauend, entschied sich die preußische Regierung, »Ausrottungsmaßnahmen in ihre Regierungspolitik aufzunehmen« und gegen
jene einzusetzen, die entweder nicht assimilierbar schienen oder
aber nicht assimiliert werden sollten.24 Die Skepsis, die bereits früher
der Assimilierung des Klerus und des Adels entgegengebracht
wurde, dehnte sich nun auf weitere Bevölkerungsschichten aus.
Einen ersten Höhepunkt erreichte diese Reorientierung der
Germanisierungspolitik in der Anordnung Bismarcks vom 22. Februar 1885, in der er die Deportation von in den preußischen Ostprovinzen ansässigen Polen forderte, die noch keine preußische
Staatsbürgerschaft erhalten hatten.25 Die Misserfolge der AssimilieTrzeciakowski, The Kulturkampf in Prussian Poland, S. 57–59.
Claß, Deutsche Geschichte, S. 286.
24 Trzeciakowski, The Kulturkampf in Prussian Poland, S. 6 [Übers. G.W.].
25 Kopp weist hier auf eine interessante zeitliche Koinzidenz hin, fiel diese
Eskalierung der inneren Kolonisierung doch mit der überseeischen Expan22
23
40
rungspolitik wurden auf die Einwanderung aus den russischen und
österreichisch-ungarischen Teilungsgebieten zurückgeführt und
man phantasierte von einer »Überschwemmung durch das Slawentum«.26 Es gelte – so Bismarck offen – diejenigen zu vertreiben, die
»die Grenzprovinzen polnisieren, während deren Germanisierung
unsere staatliche Aufgabe bildet«.27 Die ersten Ausweisungen begannen im Februar/März 1885 und trafen zum Teil seit Generationen dort ansässige Familien. Insgesamt wurden ca. 48000 Menschen
aus Posen, Westpreußen und Oberschlesien vertrieben, darunter
auch die – gemessen an dem sehr viel geringeren Bevölkerungsanteil – verhältnismäßig hohe Zahl von ca. 9000 Juden, was auf die antisemitische Spitze dieser Maßnahmen verweist.28 Auch wenn die
Ausweisungen auf scharfen Protest nicht nur seitens der Sozialdemokraten oder des Zentrums im Reichstag, sondern auch seitens
der ostelbischen Junker stießen, die damit Landarbeiter verloren, die
ohnehin schon knapp waren, wurden sie bis 1887 und vereinzelt
noch darüber hinaus fortgeführt.29
Neben diesen Deportationen sollte sich die Germanisierungspolitik bis in die Zeit des Ersten Weltkriegs mit einem weiteren Schlagwort verbinden, das im Allgemeinen mit dem Wortschatz der Nationalsozialisten assoziiert wird: der »Germanisierung des Bodens«.30
Da in der Sicht staatlicher Stellen die mangelnden Assimilierungsfortschritte der polnischen Bevölkerung nur mit dem Widerstand
der polnischen Eliten erklärt werden konnten, hatten die Angriffe
auf die katholische Kirche in Preußisch-Polen besonders aggressive
Formen angenommen. Mit der gleichen Zielsetzung geriet nun auch
der Adel erneut ins Visier. Nachdem in der Flottwell’schen Ära dessen politische Macht gebrochen worden war, galt es nun auch, ihn in
seiner wirtschaftlichen Bedeutung auszuschalten und – wie Bismarck sich ausdrückte, die Biologisierung des politischen Vokabusion des Deutschen Reiches zusammen. Von einem kausalen Zusammenhang zu sprechen, erscheint mir jedoch fraglich. Siehe Kopp, »Arguing the
case for colonial Poland«, S. 149.
26 Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 143.
27 Neubach, Die Ausweisungen von Polen und Juden, S. 32.
28 Lindemann, »Die preußisch-deutsche Reichsgründung«, S. 35.
29 Ebenda sowie Wehler, »Von den ›Reichsfeinden‹ zur ›Reichskristallnacht‹«,
S. 187.
30 Siehe etwa die Diskussion bei Ernst Hasse, Das Deutsche Reich als Nationalstaat, S. 56–58.
41
lars vorantreibend – die »Trichine des polnischen Adels aus dem
Land zu schaffen«.31
Bismarcks ursprüngliche Idee, sich analog zu den bereits 1878
verabschiedeten Sozialistengesetzen auch ein Gesetzespaket gegen
den polnischen Adel genehmigen zu lassen, wurde schließlich von
einem Vorschlag abgelöst, den die preußischen Minister Robert Lucius und Gustav von Goßler 1885 eingebracht hatten. Dieser sah den
gezielten Ankauf von polnischem Gutsbesitz vor, der anschließend
parzelliert und an deutsche Kolonisten vergeben werden sollte.32
Der Reichstag verabschiedete das Gesetz am 26. April 1886. Für den
Bodenerwerb stellte die preußische Regierung zunächst 100 Millionen Reichsmark zur Verfügung und rief die Königliche Ansiedlungskommission ins Leben, die von Posen aus die Flächen auswählen, aufteilen, für die Besiedlung vorbereiten und schließlich günstig
deutschen Bauern überlassen sollte.
Die Ergebnisse waren aus preußischer Sicht allenfalls zunächst
zufriedenstellend. Zwischenzeitlich war der Ansiedlungskommission mit der stetig wachsenden Zahl von polnischen Selbsthilfeorganisationen ein starker Gegner erwachsen, der unter dem Schlagwort
der »organischen Arbeit« seit Mitte der 1860er Jahre die nationale
Selbstbehauptung durch eine intensivierte kulturelle und wissenschaftliche Bildungsarbeit sowie den Aufbau eines modernisierten
»polnischen« Wirtschaftskreislaufs sicherzustellen versuchte.33 Mit
den in dieser Zeit gegründeten Bauernvereinen, Kreditgenossenschaften und Banken »wurde der Spieß der Germanisierungspolitik
geradezu umgedreht«, mit dem Ergebnis, dass ab 1896 mehr »deutscher« Boden in polnische Hände wechselte als umgekehrt.34 Die
Ansiedlungskommission begann den »ökonomischen Kleinkrieg
um den Grundbesitz« zu verlieren.35
Diese neuerlichen Rückschläge hatten für weite Teile der politischen Elite des Deutschen Reiches und vor allem die politische
Rechte eine kaum zu unterschätzende Wirkung. In der politischen
Umbruchszeit nach Bismarck – mit dem Versagen der bisherigen
Wehler, Das deutsche Kaiserreich, S. 116.
Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 148.
33 Hagen, »National Solidarity«, S. 42f.
34 Berghahn, Das Kaiserreich, S. 186; siehe auch Davies, God’s Playground,
S. 130; Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 141f. u. 152f.
35 Ebenda, S. 153.
31
32
42
Kartellpolitik, der Politisierung weiter Teile der Bevölkerung, der
Formierung von Massenparteien, dem Aufstieg der Sozialdemokratie, der Bildung von Interessenverbänden und Gewerkschaften – beschleunigten diese Niederlagen eine strukturelle Neuorientierung
auch der politischen Rechten, die von der Regierung eine entschieden
nationale Politik sowohl jenseits als auch diesseits der deutschen
Grenzen erwartete und diese durch die Gründung von nationalistischen pressure groups durchzusetzen gedachte.36 Für diese radikalen
Nationalisten avancierte die polnische Frage rasch zum »mit Abstand
wichtigsten ›nationalen Kriegsschauplatz‹« und dominierte auch den
ersten Verbandstag der wohl einflussreichsten dieser Gruppen, dem
1891 gegründeten Alldeutschen Verband. Gefordert wurde eine Radikalisierung der bisherigen Politik, die so lange erfolglos bleiben
musste, wie sie nur auf Adel und Kirche, nicht aber auf den erstarkten
polnischen Mittelstand zielte, da vor allem dieser die polnische Beharrlichkeit ermögliche.37 Die Alldeutschen plädierten dann auch in
erster Linie für eine wirtschaftliche Ruinierung aller wohlhabenden
Polen als Voraussetzung für eine erfolgreiche Germanisierungspolitik, Erfolg sei langfristig nur solchen Mitteln beschieden, die der polnischsprachigen Bevölkerung eine »freiwillige« Assimilierung in die
deutsche Mehrheitsbevölkerung als im eigenen Interesse nahelegte.38
Pressure groups wie der Alldeutsche Verband standen dann auch
an der Spitze einer Bewegung, die den Staat auf einen Wirtschaftskrieg gegen die polnische Minderheit einschwor. Einer seiner Gründer, Alfred Hugenberg, zu diesem Zeitpunkt bereits an entscheidender Stelle in der Ansiedlungskommission tätig, hatte schon 1899 in
einem anonymen Beitrag gefordert, dem Staat das Recht auf Enteignung des polnischen Großgrundbesitzes einzuräumen – eine Initiative, die zunächst nur von Ferdinand Hansemann aufgegriffen
wurde, einem der Mitbegründer des Ostmarkenverbandes, einem
weiteren radikalnationalistischen Verband.39 Die Diskussion verlaEley, Reshaping the German Right, S. 41–48, und Walkenhorst, Nation –
Volk – Rasse, S. 68f.
37 »Eine neue Polenpolitik«, abgedruckt in: Alldeutscher Verband (Hg.),
Zwanzig Jahre alldeutsche Arbeit, S. 13–22.
38 »Eine andere deutsche Polenpolitik«, abgedruckt in: Alldeutscher Verband
(Hg.), Zwanzig Jahre alldeutsche Arbeit, S. 114–125.
39 Walkenhorst, Nation – Volk – Rasse, S. 264. Hansemanns Unterstützung abgedruckt in: Ostmark vom Januar 1900, dem Publikationsorgan des Ostmarkenverbandes, zit. n. Oldenburg, Der Deutsche Ostmarkenverein, S. 136.
36
43
gerte sich stattdessen auf einen von der Ansiedlungskommission
eingebrachten Vorschlag, die Bautätigkeit von polnischen Landkäufern zu beschränken.40 Als auch diese Diskriminierungsmaßnahme
nicht den gewünschten Erfolg erbrachte und die Ansiedlungskommission bei der Präsentation ihres zwanzigsten Jahresberichts vielmehr zugeben musste, dass sie im Landkauf von polnischen Organisationen überholt und das selbst erworbene Land im letzten Jahr zu
90 Prozent von deutschen Verkäufern stammte, wurde Hugenbergs
Forderung erneut aufgegriffen.41 Der Ostmarkenverein nahm seine
Kampagne wieder auf: »Die Waffe zum Hieb und zum Angriff, die
Waffe zur Wiedergewinnung eines Teiles wenigstens des uns entfremdeten Bodens bietet« – so das hauseigene Organ Ostmark –
»allein das Enteignungsrecht.«42 Ende 1907 wurde schließlich im
Preußischen Landtag ein Gesetz eingebracht, das das »öffentliche
Wohl«, womit Enteignungen begründet werden mussten, auf das
»Ideal der nationalen Homogenität« ausdehnte.43 Als das Gesetz im
März 1908 verabschiedet wurde, führte dies zu einer weiteren Erosion des in der preußischen Verfassung garantierten Gleichheitsgrundsatzes – auch wenn das Gesetz »nur« vier Mal angewandt
wurde und die Enteignungen an Entschädigungen gebunden waren.
Zusammen mit den Deportationen Ende der 1880er Jahre war damit der Höhepunkt der antipolnischen Repressionen im 19. Jahrhundert erreicht und gleichzeitig auch ein signifikanter Wechsel in
der preußisch-deutschen Germanisierungspolitik vollzogen. Zwar
hatte sich bereits im Königreich Preußen eine schleichende nationalistische Wende in der antipolnischen Politik abgezeichnet, die zunehmend auch auf die sprachliche und kulturelle Assimilierung der
polnischen Bevölkerung gerichtet war. Allerdings hatte außer Frage
Das Gesetz wurde am 28. Juni 1904 vom Preußischen Herrenhaus verabschiedet und knüpfte die Errichtung von Wohngebäuden in den Provinzen
Ost- und Westpreußen, Posen sowie Teilen von Schlesien, Brandenburg
und Pommern an eine Genehmigung durch den jeweiligen Regierungspräsidenten – auf die polnische Antragsteller natürlich nicht rechnen konnten.
Siehe ausführlicher Hofmann, »Das Ansiedlungsgesetz von 1904«.
41 Tims, Germanizing Prussian Poland, S. 152–155, sowie Wehler, »Von den
›Reichsfeinden‹ zur ›Reichskristallnacht‹«, S. 188.
42 In: Ostmark, August 1907, S. 62, zit. n. Oldenburg, Der Deutsche Ostmarkenverein, S. 137.
43 Wehler, »Von den ›Reichsfeinden‹ zur ›Reichskristallnacht‹«, S. 191. Siehe
auch Walkenhorst, Nation – Volk – Rasse, S. 273f.
40
44
gestanden, dass es sich bei dieser Bevölkerungsgruppe um – wenn
auch polnischsprachige – Preußen handelte, deren vollständige Integration in die deutschsprachige Mehrheitsbevölkerung wünschenswert, ja geradezu notwendig sei.
Diese Radikalisierung war eine Bankrotterklärung der bisherigen
Politik, die eine allmähliche Assimilation als natürlichen Gang der
Geschichte unterstellt hatte. Zwar wurde immer dringlicher an die
Vergangenheit des deutschen Volkes als eines Siedlervolkes erinnert,
die angebliche deutsche kulturelle Überlegenheit beschworen und
das Ziel der Assimilierung der polnischsprachigen Bevölkerung in
einer Reihe von Denkschriften verteidigt. Mit dem Verweis auf die
neun Millionen ausgewanderter Deutscher, sei es doch nur – so
Ernst Hasse, zwischen 1893 und 1908 Vorsitzender des Alldeutschen Verbandes – recht und billig, »als Äquivalent etwa die Hälfte
jenes Verlustes durch Germanisierung von Fremden wieder einzubringen«. Hasse verteidigte dabei diesen Kurs – und dies ist für die
Fragestellung dieses Buches besonders interessant – auch vehement
gegen eine neu aufflackernde Kritik von rechts, wonach die Assimilierung nichtdeutscher Bevölkerungsteile möglicherweise eine rassische Gefahr darstellte:
»Man fürchtet durch die Eindeutschung der Polen die deutsche
Rasse zu verschlechtern. Wir behaupten, dass dies von den auf
deutschem Reichsgebiet wohnenden Polen nicht gilt. Diese sind
vielfach nur sprachlich Slaven und sind ethnographisch betrachtet
von keiner schlechteren Blutmischung als der größte Teil des
rechtselbischen Deutschtums. Der deutsche Anteil ihres Blutes
stammt aus der Zeit der germanischen Besiedlung des Weichselgebietes vor der Völkerwanderung aus den zahllosen deutschen
Kolonisationen dieses Gebietes seit dem Jahre 800. Auch in kultureller Hinsicht stehen die Polen ganz auf deutschen Schultern.«44
Die polnischsprachigen Preußen schienen davon aber wenig beeindruckt. Sowohl die Durchsetzung der deutschen Sprache als auch
die Kultur- und Bildungspolitik im Allgemeinen musste zunehmend
der Polizei übertragen werden, und als im Schuljahr 1906/07 die
Hälfte der Schulen in der Provinz Posen bestreikt wurde, wurden
die dem Unterricht fernbleibenden Kinder verprügelt und die Eltern
44
Hasse, Das Deutsche Reich als Nationalstaat, S. 57.
45
der Gendarmerie übergeben.45 Nicht besser verhielt es sich mit den
wirtschaftlichen Diskriminierungsmaßnahmen. Die Ansiedlungskommission verschlang zwar bis 1913 eine Milliarde Reichsmark,
doppelt so viel wie die gesamte überseeische Kolonialpolitik, scheiterte aber gleichermaßen.46 Bezeichnenderweise ließ sich die preußische Regierung nicht nur von polnischen Landeigentümern, Banken
und Genossenschaften ausmanövrieren, sondern geriet darüber hinaus in zunehmend größere Schwierigkeiten, überhaupt »Deutsche«
für die ohnehin überschaubare Anzahl von Parzellen zu finden.47
Der ständig unterstellte »deutsche Siedlungswille« wurde schließlich auf dem Rücken von ethnischen Deutschen aus Russland ausgetragen, denen als Einwanderer wenige Alternativen blieben.48 Auf
der Strecke blieb die verfassungsmäßige Ordnung Preußens und des
Reiches. Der polnische Abgeordnete Anton Sulkowski hatte diese
fatale Dynamik bereits 1908 im Preußischen Herrenhaus angesprochen: »Millionen auf Millionen werden geopfert, aber die Millionen
genügen nicht – das Kampfspiel verschlingt Punkt auf Punkt des
Verfassungsrechts.«49
Wie Peter Walkenhorst zu Recht herausstellt, waren es nicht zuletzt
diese ernüchternden Erfahrungen, die radikale Nationalisten wie
den Nachfolger Hasses, Heinrich Claß, auf einen Krieg und damit
auf Maßnahmen hoffen ließ, die zu Friedenszeiten nicht durchsetzbar waren. Was Claß vorschwebte, war weniger eine Rückkehr zu
Bismarcks Deportationspolitik, als vielmehr ihre umfassende Radikalisierung. Einen Ausblick gibt die ursprüngliche Fassung seiner
während der zweiten Marokko-Krise entstandenen Flugschrift, in
der er dafür eintrat, dass die nach dem kommenden Krieg gegen
Frankreich zu annektierenden Gebiete »frei von Menschen« übergeben werden.50 Dieser Passus verschwand zwar auf staatlichen
Davies, God’s Playground, S. 135. Siehe ausführlicher auch Kulczycki,
School Strikes. Der Alldeutsche Verband forderte gar, die Schulpflicht für
polnische Kinder aufzuheben. Teilnehmer an dem Streik sollten »dauernd
von dem Schulbesuch ausgeschlossen werden«, Hauptleitung des Alldeutschen Verbandes (Hg.), Zwanzig Jahre alldeutsche Arbeit, S. 299.
46 Laak, Deutscher Imperialismus, S. 86.
47 Boysen, Der Geist des Grenzlands, S. 109.
48 Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 166.
49 Oldenburg, Der Deutsche Ostmarkenverein, S. 140.
50 Zit. n. Walkenhorst, Nation – Volk – Rasse, S. 222.
45
46
Druck, tauchte dann jedoch in seinem wenig später – anonym – publizierten Buch »Wenn ich der Kaiser wär’« wieder auf, diesmal auch
gegen Russland gerichtet und auf die Gebiete bezogen, die an das
Deutsche Reich im Osten abzutreten waren.
Es waren solche Überlegungen, die nach Ausbruch des Ersten
Weltkriegs umstandslos in die Diskussion um die deutschen Kriegsziele einflossen und dieser eine besonders deutliche antipolnische
Spitze verliehen. Wie die Planungen des Reichskanzlers Theobald
von Bethmann Hollweg vom 9. September 1914 verdeutlichen,
zielte das Deutsche Reich in Osteuropa auf eine Abdrängung »Rußland[s] von der deutschen Grenze«, um in dem so entstehenden
Machtvakuum einen von deutschem Kapital durchdrungenen und
politisch eng an das Deutsche Reich angebundenen Staatengürtel
entstehen zu lassen, der die fortdauernde deutsche Hegemonie über
Europa garantieren würde.51 Mochten die konkreten Vorstellungen
hierzu in Berlin und Wien auch auseinandergehen, bestand das
Deutsche Reich doch darauf, die östliche Grenze durch einen zu annektierenden sogenannten Grenzstreifen »abzurunden«. Aufseiten
der Reichsleitung findet sich dieser Gedanke das erste Mal in einer
Gesprächsnotiz des bayerischen Ministerpräsidenten Georg von
Hertling, der nach einem Treffen mit Bethmann Hollweg am 3. Dezember 1914 festhielt, dass dieser im Osten an eine »Grenzregulierung« denke. Hertling fügte noch im selben Satz hinzu, dass »der an
Preußen fallende schmale Landstrich von den Russen evacouiert
werden soll«.52 Und auch wenn diese Stelle nicht ganz eindeutig ist,
da etwa – wie Immanuel Geiss herausstellt – nicht zweifelsfrei zu
klären ist, ob Bethmann Hollweg damit nur die Vertreibung der ethnischen Russen oder aber auch die der Polen als russische Staatsangehörige meinte, so spricht der weitere Verlauf der Diskussion doch
Zit. n. Fischer, Griff nach der Weltmacht, S. 93. In der Sicht Robin Priors
und Trevor Wilsons ist das Septemberprogramm ein »terrifying document
uncannily foreshadowing the policy of conquest on which Adolf Hitler
embarked 20 years later«, Prior/Wilson, First World War, S. 325. Zur Aktualität der »Hamburger Schule« siehe Berghahn, Ostimperium und Weltpolitik. Zu einem Überblick über die unterschiedliche Interpretation des
Septemberprogramms in der Forschung siehe Mombauer, The Origins of
the First World War, S. 132f., die in diesem Band auch einen konzisen
Überblick über den allgemeinen Stand der Forschung zu den Ursachen des
Ersten Weltkriegs gibt.
52 Geiss, Der polnische Grenzstreifen, S. 72.
51
47
für Letzteres. Die folgenden Planungen in den Führungsgremien des
Deutschen Reiches wurden von den zwei Fragen bestimmt, wie
breit das – in der deutschen zeitgenössischen Diskussion euphemistisch »Grenzstreifen« genannte – polnische Gebiet sein und was mit
der dort ansässigen jüdischen und polnischen Bevölkerung geschehen solle. Einigkeit herrschte jedoch darüber, die deutsche Grenze
so weit wie möglich nach Osten zu verschieben und nach den ernüchternden Erfahrungen mit der preußischen Germanisierungspolitik möglichst die gesamte dort lebende nichtdeutsche Bevölkerung zu deportieren.
Aller Wahrscheinlichkeit nach dokumentiert Hertlings Gesprächsnotiz bereits das Ende eines ersten politischen Meinungsbildungsprozesses innerhalb der Reichskanzlei, in dem die Annexion
polnischer Gebiete beschlossen worden war. In einer zweiten Phase
sollte nun die praktische Umsetzung diskutiert werden, wozu bei
verschiedenen Stellen Aufforderungen eingingen, Gutachten über
Landabtretungen an der deutschen Ostgrenze anzufertigen. Auf
zwei der eingegangenen Antworten möchte ich etwas näher eingehen – ein Exkurs, der mir deshalb wichtig erscheint, weil damit ein
Blick in die Vorgeschichte der im Zweiten Weltkrieg tatsächlich
durchgeführten Bevölkerungsverschiebungen verbunden ist. In der
Diskussion um Kontinuität und Diskontinuität deutscher imperialistischer Politik in Osteuropa kommt ihnen meines Erachtens eine
entscheidende Rolle zu.
Unter den ersten Eingängen findet sich die Antwort des Oberpräsidenten von Ostpreußen, Adolf von Batocki, vom 20. Dezember
1914. Im »Interesse des Weltfriedens« forderte er die Annexion eines
ca. 36000 Quadratkilometer großen Grenzstreifens, um in Osteuropa eine »möglichste Übereinstimmung der Staats- und Sprachengrenzen« herzustellen. Dieser Grenzstreifen sei nicht nur von
militärisch-strategischem Nutzen, sondern würde den angeblichen
Siedlungswillen der deutschen Reichsbevölkerung stillen und könnte
auch als Auffangbecken für die ethnischen Deutschen in Osteuropa
dienen, die hierher umzusiedeln wären, um gleichzeitig die »weiße«
vor den »so gewaltig überlegenen farbigen Rassen« zu retten.53 Die
in diesem Grenzstreifen lebende nichtdeutsche Bevölkerung, die
nach Batockis eigenen Berechnungen über 85 Prozent und also fast
zwei Millionen Menschen ausmachte, war durch eine »großzügig
53
48
Zit. n. ebenda, S. 75.
angelegte Umsiedlung« von hier zu entfernen. Dieser großangelegte
Plan zur ethnischen Säuberung Osteuropas traf – wie Batocki ausgerichtet wurde – beim Reichskanzler auf Zustimmung.54 Nur wenige
Monate später, am 25. März 1915, legte auch der Regierungspräsident von Frankfurt/Oder, Friedrich von Schwerin, seine nicht weniger radikalen Ausarbeitungen vor. Nach Auffassung Schwerins, der
seine Beamtenlaufbahn in der Ansiedlungskommission begonnen
hatte und zeit seines Lebens ein vehementer Vertreter der »inneren
Kolonisation« blieb, war im Osten durch Zurückdrängung Russlands und territoriale Expansion der Grundstein für die Weltmachtstellung des Deutschen Reiches zu legen. Der zu annektierende
Grenzstreifen sollte durch einen Bevölkerungsaustausch besiedelt
werden, in dessen Verlauf die nichtdeutsche Bevölkerung durch ethnische Deutsche bis hin aus den Wolgakolonien zu ersetzen war.55
Der entstehende deutsche Siedlungsgürtel sollte die preußischen
Polen isolieren und vor die Wahl stellen, sich entweder vollständig
zu assimilieren oder ebenfalls in die polnischen Territorien jenseits
der Grenze auszuwandern.
Die offensichtliche Bereitschaft der Reichsleitung, die Germanisierungspolitik der Vorkriegszeit zu radikalisieren und möglicherweise bereits im Krieg zum Ziel zu führen, wurde aber nicht allein
durch die Unterstützung von Spitzen der preußischen Verwaltung
geformt und verstärkt, sondern sicherlich auch von einer – zumindest halb öffentlichen – Diskussion beeinflusst, zumal deren Teilnehmer oft Mitglieder der entsprechenden pressure groups waren
und damit über gute Verbindungen zu den staatlichen Stellen verfügten. Als Beispiel ist eine sehr frühe Initiative des Berliner Ordinarius und Mitglieds des Ostmarkenverbands Ludwig Bernhard zu
nennen, der sich von dem zu Beginn des Krieges ausgesprochenen
Verbot, deutsche Kriegsziele öffentlich zu diskutieren, so wenig beirren ließ wie viele andere und eine Denkschrift in Umlauf brachte,
die unter dem aufschlussreichen Titel »Land ohne Menschen« die
Annexion von polnischem Territorium und den Austausch der dortigen Bevölkerung durch ethnische Deutsche aus Russland forderte.
Der Reichskanzler zeigte sich beeindruckt,56 und auch in weiteren
Denkschriften wurden Bernhards Forderungen aufgegriffen, wie
Ebenda, S. 77.
Ebenda, S. 83.
56 Hagen, Germans, Poles and Jews, S. 286.
54
55
49
etwa in der sogenannten Intellektuellendenkschrift vom 8. Juli 1915.
Besondere Beachtung verdient auch ein Beitrag Friedrich Meineckes
vom 6. Mai 1915, da dieser noch einen Schritt weiter ging und die
Vertreibung der preußischen Polen aus Posen und Westpreußen forderte. Seine Ausführungen enden mit dem Satz: »Früher hätte man
das für phantastisch gehalten, und doch ist es nicht unausführbar.«57
Damit hatte Meinecke mühelos selbst die anfänglichen Positionen
des Alldeutschen Verbands oder des Ostmarkenvereins hinter sich
gelassen, die sich zwar ebenfalls für eine Annexions- und Vertreibungspolitik aussprachen, aber die preußischen Polen ausnahmen.58
Als sich am 13. Juli 1915 die Teilnehmer einer interministeriellen
Konferenz in der Reichskanzlei einfanden, um die eingegangenen
Denkschriften auszuwerten und das weitere Vorgehen festzulegen,
war der Meinungsbildungsprozess bereits weit fortgeschritten. Die
Konferenz bestätigte sowohl die Annexion eines Grenzstreifens als
auch die vorgesehenen Umsiedlungsmaßnahmen, also die Ersetzung
der einheimischen nichtdeutschen Bevölkerung durch vor allem ethnische Deutsche aus Russland. Die deutsche Zivilverwaltung in Polen wurde angewiesen, unauffällig die im Grenzstreifen lebenden
ethnischen Deutschen an einem Wegzug zu hindern und nach Möglichkeit bereits mit der Abschiebung der polnischen und jüdischen
Bevölkerung zu beginnen, um für die späteren Friedensverhandlungen vollendete Tatsachen zu schaffen.59 Auch wenn diese Anordnungen offensichtlich nicht oder nicht in großem Umfang umgesetzt wurden, hatte das Deutsche Reich damit doch gezeigt, dass
es – zumindest auf der Planungsebene – zu einer Politik der ethnischen Säuberung bereit war.
Wie zentral der polnische Grenzstreifen für das deutsche Kriegszielprogramm auch im weiteren Verlauf des Krieges blieb, zeigt sich
an der Beharrlichkeit, mit der relevante Teile der deutschen Führung
auch dann noch an dieser Forderung festhielten, als sie sich längst
eindeutig als dysfunktional erwiesen hatte, da sie jeden Anlauf torpedierte, die Polen jenseits der eigenen Grenzen als Verbündete zu
gewinnen. Die zunehmend feindliche Haltung der Bevölkerung in
Zit. n. Wehler, »Von den ›Reichsfeinden‹ zur ›Reichskristallnacht‹«, S. 197.
Siehe etwa Geiss, Der polnische Grenzstreifen, S. 49; Fischer, Griff nach
der Weltmacht, S. 141, sowie Oldenburg, Der Deutsche Ostmarkenverein,
S. 225–227.
59 Geiss, Der polnische Grenzstreifen, S. 91–96.
57
58
50
den besetzten polnischen Gebieten zwang die Reichsleitung 1917
schließlich zum Umdenken. Zwar konnte man sich auch aus bevölkerungspolitischen Gründen nicht dazu durchringen, auf die Annexion des Grenzstreifens ganz zu verzichten, drängte aber doch auf
seine Reduktion. Während die Reichsleitung also die Planungen
für ein großangelegtes Umsiedlungsprojekt noch nicht aufgegeben
hatte, das die Aussiedlung der ethnischen Deutschen aus Russland
und sogar aus den nicht deutschen Gebieten Österreich-Ungarns
anstrebte, drängte Bethmann Hollweg gegenüber der Obersten
Heeresleitung im April 1917 gleichzeitig auf eine deutliche Verkleinerung des Grenzstreifens. Der sich hier abzeichnende Richtungswechsel innerhalb der zivilen Führungsspitze des Deutschen Reiches führte diese schnell in einen immer ernsteren Konflikt mit der
Obersten Heeresleitung. Freilich war dieser Richtungswechsel der
Reichsregierung nichts anderes als eine Reaktion auf die sich verschlechternde militärische Lage an der Ostfront. Als diese sich 1918
mit dem militärischen Zusammenbruch Russlands schlagartig besserte, ließ sich der neue Reichskanzler Georg von Hertling sofort
von der Siegeszuversicht der Obersten Heeresleitung (OHL) mitreißen. Neben weiträumigen Enteignungen forderte Ludendorff
wiederum ein umfangreiches Umsiedlungsprogramm. Und auch
nachdem den Alliierten die ersten großen Durchbrüche gelungen
waren und die Westfront zu wanken begann, blieb die Reichsleitung
standhaft – den Polen gegenüber. Zu einem Zeitpunkt, als die deutsche Niederlage – in den Worten Geiss’ – »wirklich für jeden Denkenden offensichtlich war«, blamierte sich der Staatssekretär des
Äußeren, Paul von Hintze, gegenüber dem polnischen Vertreter in
Berlin, Graf Adam Ronikier, indem er diesem noch am 19. September 1918 offiziell die deutschen Forderungen nach Abtretung polnischen Gebiets eröffnete. »Die Deutschen« – so hieß es daraufhin in
polnischen Kreisen – »klauen noch auf dem Sterbebett.«60
Im Wissen um die Vorgänge im Zweiten Weltkrieg, in dem Polen
eine für die deutschen Kriegszielplanungen noch bedeutendere
Rolle gespielt hatte, erscheint es naheliegend, nach Kontinuitäten zu
suchen. Hans-Ulrich Wehler etwa sieht in den Vorstellungen des
Ostmarkenvereins eine frühe Ausprägung der nationalsozialisti-
60
Zit. n. ebenda, S. 147.
51
schen »Lebensraum«-Ideologie61, während Philip T. Rutherford in
einer der jüngsten Studien zur nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik in Polen bemerkt, die Gemeinsamkeiten seien »so offensichtlich, dass eine Verbindung kaum zu leugnen war«.62
Mit mindestens gleicher Berechtigung kann jedoch darauf hingewiesen werden, dass gerade der Ostmarkenverein bis zuletzt auf die
Assimilierung der polnischsprachigen Bevölkerung gedrängt hatte.
»Da das Denken in der Kategorie ›Blut‹ dieser Gruppe fremd
blieb« – so Harry K. Rosenthal – »verbietet sich eine simple Gleichsetzung mit den späteren Nazis.«63 Und die Umsiedlungsplanungen
der Reichsleitung und der Obersten Heeresleitung, die noch am
ehesten an die spätere nationalsozialistische Politik erinnern, blieben
ebendies: Planungen. So wie vor dem Krieg staatlichem Handeln
noch gesetzliche Grenzen gesetzt waren, so war die deutsche Führungsspitze während des Krieges eben nicht bereit, polnisches Gebiet zu annektieren oder die bereits vorliegenden Deportationsplanungen in die Tat umzusetzen.
Auch wenn es natürlich zutrifft, dass »Bismarck und Hitler nicht
austauschbar waren«, so sollte sich die radikalisierte preußischdeutsche Germanisierungspolitik seit den 1890er Jahren mit ihren
Planungen einer ethnischen Säuberung Europas für die spätere Entwicklung doch als entscheidend erweisen: Sie war ein Erfahrungshintergrund, vor dem die Nationalsozialisten ihre Germanisierungspolitik konzipierten.64
Wehler, »Von den ›Reichsfeinden‹ zur ›Reichskristallnacht‹«, S. 191.
Rutherford, Race, Space, and the »Polish Question«, S. 51 [Übers. G.W.].
63 Rosenthal, German and Pole, S. 41 [Übers. G.W.].
64 Forgus, German Nationality Policies in Poland, S. 107 [Übers. G.W.].
61
62
52
Deutsche Minderheiten in Polen als Komplizen und
Instrument deutscher Aggression
Völkische Außenpolitik ist ein modernes Phänomen. Noch im Kaiserreich spielten die Auslandsdeutschen keine nennenswerte außenpolitische Rolle.65 Die Niederlage im Ersten Weltkrieg sollte dies ändern. Geschwächt und den Beschränkungen des Versailler Vertrages
unterworfen, waren es zunächst die Weimarer Republik und dann
das nationalsozialistische Deutschland, die im Bemühen, alle verfügbaren Ressourcen zu mobilisieren, die deutschen Minderheiten
in den neuentstandenen Staaten Ostmitteleuropas als verlängerten
Arm der eigenen aggressiven Interessen ausmachten und in diesen
Gruppen aktive Kooperationspartner fanden.
Revisionismus in der Weimarer Republik
In Versailles hatte das Deutsche Reich alle Hoffnung auf ein deutsch
dominiertes Osteuropa begraben müssen. Anstelle eines deutschen
Großwirtschaftsraums sah sich Berlin nun mit einer Reihe unabhängiger Staaten konfrontiert, die zudem von Frankreich in ein Bündnissystem einbezogen wurden, das jedem weiteren »Drang nach
Osten« einen Riegel vorschieben sollte. Legitimation bezog diese
neue osteuropäische Staatenwelt aus Wilsons 14-Punkte-Programm.
Wilson glaubte, mit dem dort proklamierten Recht auf nationale
Selbstbestimmung zugleich die Lösung für die nationalistischen
Auseinandersetzungen gefunden zu haben, die er für den Ausbruch
des Krieges verantwortlich machte.66 Dem war mitnichten so. Wie
unlängst Eric D. Weitz anmerkte, markierte Versailles den »Wandel
vom Wiener zum Pariser System«, in dem staatliche Souveränität
nicht mehr in erster Linie oder gar allein territorial bestimmt war,
sondern sich auch im Verhältnis zur dort lebenden Bevölkerung
oder den dort lebenden ethnisch oder religiös bestimmten Bevölke65
66
Seckendorf, »Kulturelle Deutschtumspflege«, S. 116.
Sharp, »The genie that would not go back into the bottle«, S. 10f. Ähnlich
auch Zimmer, Nationalism in Europe, S. 60, und Hobsbawm, Nation and
Nationalism, S. 132f.
53
rungsgruppen erweisen musste.67 Während dem Ruf nach nationaler
Selbstbestimmung nachgegeben und in Mittel- und Osteuropa aus
der Konkursmasse der alten Reiche neue Staaten entstanden, sollte
der Nationalismus gleichzeitig durch Minderheitenschutzverträge,
die diesen Staaten aufgezwungen wurden, im Zaum gehalten werden.68 Erfolgreich war diese Politik nicht: »Der Geist […] war nicht
mehr in die Flasche zurückzudrängen.«69 Gerade dort, wo ein Staat
seine Legitimität von der Bevölkerung oder besser gesagt vom
»Volk« ableitete und dieses ethnisch definierte, lag es nahe, die Existenz von ethnischen Minderheiten als Bedrohung zu begreifen. Dadurch rückte das Ideal ethnisch homogener Nationalstaaten »ins
Zentrum der europäischen Politik der Zwischenkriegszeit«.70
Die Revision des Versailler Vertrages war das zentrale außenpolitische Ziel aller Regierungen der Weimarer Republik. Dabei ging es
nicht allein um die Aufhebung der Einschränkungen der deutschen
Souveränität, sondern auch um die Rückgliederung verlorener Gebiete. Letzteres gerann sehr bald zu einer antipolnischen Politik, die
sich die Wiederbesetzung der ehemals preußischen Landesteile zum
Ziel setzte.
Angesichts der in den östlichen Grenzgebieten anstehenden Volksabstimmungen und der verzweifelten Versuche der Reichswehr sowie
einer Vielzahl paramilitärischer Selbstschutzverbände und Freikorps,
das Blatt doch noch mit Gewalt zu wenden, wird auch die erstaunlich
anmutende deutsche Freude über den sowjetischen Vormarsch im
Osten Polens verständlich. Unzufrieden mit der östlichen Grenzziehung der Siegermächte, war die polnische Armee in die Sowjetunion
eingefallen und zunächst nur knapp einer militärischen Katastrophe
entgangen – Siege, die in Berlin gefeiert wurden, »als ob es sich um
deutsche militärische Erfolge handele«.71 Die überraschende Wendung vor Warschau im August 1920 und der für Polen vorteilhafte
Frieden war für die deutsche Außenpolitik jedoch kein Anlass, den
Weitz, From the Vienna to the Paris System, S. 1314 [Übers. G.W.].
Zu den Minderheitenverträgen siehe etwa Riga/Kennedy, »Tolerant majorities, loyal minorities«; zu Polen Fink, »The minorities question at the Paris Peace Conferences«. Zu einer zeitgenössischen Einschätzung siehe
Woolsey, »The Rights of Minorities«.
69 Sharp, »The genie that would not go back into the bottle«, S. 9 [Übers.
G.W.].
70 Mazower, Dark Continent, S. 42 [Übers. G.W.].
71 Kotowski, Polens Politik, S. 197.
67
68
54
bis dahin gehegten Glauben an einen unmittelbar bevorstehenden
Kollaps des polnischen Staates aufzugeben. Stattdessen setzte man
in Berlin auf eine Wiederauflage der alten deutsch-russischen Politik
der Einkreisung Polens.72 Diese Politik erfuhr durch den im April
1922 unterzeichneten Vertrag von Rapallo einen entscheidenden Auftrieb. Hans von Seeckt, Chef der Heeresleitung, der bereits unmittelbar nach dem Krieg reguläre Truppen in den »Grenzschutz Ost«
überführt und diesen im Kampf gegen polnische Einheiten kommandiert hatte, gab dieser Hoffnung folgendermaßen Ausdruck: »Polens
Existenz ist unerträglich, unvereinbar mit den Lebensbedingungen
Deutschlands. Es muß verschwinden und wird verschwinden durch
eigene Schwäche und durch Rußland, mit deutscher Hilfe.«73 Dass
von Seeckt damit nicht allein die Stimmung der auf Revanche sinnenden Reichswehr wiedergab, sondern vielmehr den Kern der Regierungspolitik beschrieb, bestätigte der liberale Zentrumsabgeordnete
und Reichskanzler Joseph Wirth, als dieser nach Vertragsunterzeichnung erklärte: »Polen muß erledigt werden. Auf dieses Ziel ist meine
Politik eingestellt. […] In diesem Punkt bin ich ganz einig mit den Militärs, besonders mit dem General von Seeckt.«74
Es war erst der Antritt Gustav Stresemanns als Reichskanzler und
Außenminister, der 1924 einen Wandel in der deutschen Haltung gegenüber Polen einleitete. Wie Stresemann in einer geheimen Ressortsitzung aller preußischen und reichsdeutschen Ministerien kurz
nach seinem Amtsantritt klarstellte, fühlte auch er sich der Revision
des Versailler Vertrages verpflichtet: »Die Schaffung eines Staates,
dessen politische Grenze alle deutschen Volksteile umfaßt, die innerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes in Mitteleuropa leben
und den Anschluß an das Reich wünschen, ist das ferne Ziel deutschen Hoffens.«75 Er war aber gewillt, das politisch Mögliche als
Prämisse einer neuen deutschen Außenpolitik zu akzeptieren. An
die Stelle eines undifferenzierten Konfrontationskurses setzte er
eine Politik, die eine vorsichtige Annäherung mit einer schrittweisen
Revision zu verbinden verstand und im Kern auf eine Spaltung
Europas zielte. Zugeständnisse in Westeuropa, hier vor allem an das
Peukert, Die Weimarer Republik, S. 201.
Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 218.
74 Zit. n. Deutsche und Polen, S. 28.
75 Zit. n. Haar, »Leipziger Stiftung für deutsche Volks- und Kulturbodenforschung«, S. 379.
72
73
55
Sicherheitsbedürfnis Frankreichs, sollten Verständnis für deutsche
Forderungen nach einer – nicht militärischen – Änderung des Status
quo in Osteuropa wecken.76 Wie vielversprechend diese Kursänderung war, zeigte sich bei der Unterzeichnung der Verträge von Locarno im Dezember 1925, in denen die Weimarer Republik die Garantie der Westgrenze unter anderem gegen die Aufnahme in den
Völkerbund und den Abzug der französischen Truppen aus dem
Rheinland eintauschte. Der Plan eines »Ost-Locarno«, also vergleichbare Grenzgarantien für Polen und die Tschechoslowakei,
scheiterte dagegen am deutschen Widerstand. Vor dem Auswärtigen
Ausschuss des Reichstags lehnte Stresemann selbst einen expliziten
Gewaltverzicht zur Änderung der deutschen Ostgrenze ab, da dieser eine Besitzstandsanerkennung impliziert hätte.77 In Locarno den
Anfang der »Verfallsgeschichte des europäischen Sicherheitssystems«78 zu verorten, erscheint deshalb auch nicht übertrieben, legte
die Weimarer Republik doch eine »erste Etappe auf dem Wege der
erstrebten Revision des Versailler Vertrages«79 zurück, während
Polen die Unterordnung der eigenen Sicherheitsinteressen unter die
seiner westlichen Verbündeten hinnehmen musste, die Polens Westgrenze zu einer »Grenze zweiter Klasse«80 degradierten.
Der neugewonnene Spielraum, der sich aus der Entspannung im
Westen ergab, wurde von der Weimarer Republik konsequent genutzt. In der Erfahrung, dass Polen sich durchaus nicht als der »Saisonstaat« entpuppt hatte, als der es nach dem Krieg diffamiert worden war, versuchte Berlin nun die wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Warschaus auszunutzen und suspendierte den deutsch-polnischen
Warenaustausch.81 Die wirtschaftlichen Beziehungen sollten so
lange ausgesetzt bleiben, bis – so Stresemann in seiner Begründung –
die »wirtschaftliche und finanzielle Notlage Polens den äußersten
Grad erreicht und den gesamten polnischen Staatskörper in einen
Zustand der Ohnmacht gebracht hat« und das Land »für eine unseren Wünschen entsprechende Regelung der Grenzfrage reif« sei.82
Wright, Gustav Stresemann, S. 269–271, 314f. u. 409–412. Siehe auch Stresemanns Vergangenheit im Alldeutschen Verband, ebenda, S. 52–54.
77 Wagner, »Die Weimarer Republik und die Republik Polen«, S. 41.
78 Schramm, Der Kurswechsel der deutschen Polenpolitik, S. 31.
79 Hoensch, »Deutschland, Polen und die Großmächte«, S. 20.
80 Ebenda, S. 10.
81 Siehe Puchert, Der Wirtschaftskrieg des deutschen Imperialismus.
82 Zit. n. Zorn, »Nach Ostland geht unser Ritt«, S. 48.
76
56
Der Wirtschaftskrieg, der die Weimarer Republik ihren Zielen keinen Schritt näher brachte, konnte dennoch auf die breite Unterstützung aller politischen Parteien zählen, war doch die »Forderung
nach einer umfassenden Revision der Ostgrenze« längst zu »einem
der wenigen echten nationalen Integrationsfaktoren« geworden.83
Moralische Legitimität für die antipolnische Destabilisierungspolitik suchte die Weimarer Republik mit dem Verweis auf die deutschen Minderheiten zu gewinnen. Diese seien schließlich nicht nur
in flagranter Verletzung des 14-Punkte-Programms Wilsons in den
polnischen Staat gezwungen worden, sondern auch einem Assimilierungsprozess ausgesetzt, der durch die unterzeichneten Minderheitenschutzabkommen hätte ausgeschlossen werden sollen. Die
Berufung auf Wilson trug jedoch nicht, da dessen Friedensprogramm explizit die Errichtung eines souveränen polnischen Staates
mit Zugang zum Meer vorsah sowie auch die Minderheitenschutzverträge kein wie auch immer geartetes Kollektiv mit Gruppenrechten ausstatteten, sondern vielmehr – dem westlichen Liberalismusverständnis entsprechend – das Individuum als Rechtssubjekt in den
Mittelpunkt stellten und diesem die freie Wahl seiner ethnischen
Identität sicherten.84 Verhindert werden sollte »die Unterdrückung
von Minderheiten«, nicht jedoch »die Assimilierung ethnischer
Gruppen«, die im Gegenteil im Umfeld des Völkerbundes als unvermeidlicher Prozess betrachtet wurde, der zudem – wenn er denn
friedlich verlaufe – als Lösung für die nationalistischen Spannungen
der Gegenwart zu begrüßen sei.85 Im Auswärtigen Amt wurde dies
anders gesehen. Die deutschen Minderheiten – so eine Denkschrift
vom Juli 1928 – seien »mit allen Mitteln […] zu erhalten«, da »dies
die Voraussetzung für eine günstige Lösung der Korridor- und der
oberschlesischen Frage« darstelle.86 Es war diese Funktion als »lebenHoensch, »Deutschland, Polen und die Großmächte«, S. 23.
Dies hinderte jedoch auch polnische Historiker aus der Zeit nach dem
Zweiten Weltkrieg nicht, die Position der polnischen Regierung der Zwischenkriegszeit zu teilen und in diesen Verträgen eine Möglichkeit für die
großen Mächte zu sehen, »sich unter dem Vorwand in die inneren Angelegenheiten zu mischen, für das Interesse der dortigen Minderheiten einzustehen«, Czapliński, »The Protection of Minorities«, S. 126 [Übers. G.W.].
85 Komjathy/Stockwell, German Minorities, S. X [Übers. G.W.]. Siehe auch
Mazower, Dark Continent, S. 53f. u. 57, sowie Sharp, »The genie that
would not go back into the bottle«, S. 25.
86 Zit. n. Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 228.
83
84
57
diges Symbol und Brückenkopf revisionistischer Forderungen«, die
den deutschen Minderheiten ungeteilte Aufmerksamkeit und massive Hilfe Berlins eintrugen.87 »Hinter der Minderheitenpolitik«, so
konzedierte Martin Broszat, »stand die Grenzfrage und erst dadurch erhielt auch erstere ihren politischen Sprengstoff«.88
Es ist also nicht weiter erstaunlich, dass die unmittelbar nach dem
verlorenen Krieg einsetzende Massenabwanderung von deutscher
Bevölkerung in Berlin große Besorgnis hervorrief. Die Gründe für
die Abwanderung wurden – so Christian Jansen und Arno Weckbecker – gerade auch in der deutschen Geschichtsschreibung unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg allein der polnischen Politik angelastet, während die neuere Forschung die Ursachen »primär bei den
Deutschen selbst und ihrer Mentalität« sehe.89 Letztere Sichtweise
hatte sich bereits 1919 dem deutschen militärischen Überleitungskommissar in Posen aufgedrängt, der Zeuge der fast panikartigen
Flucht der deutschen Bevölkerung wurde, die an massive staatliche
Subventionen gewöhnt und von diesen »zur Unselbständigkeit erzog[en]« worden waren.90 Przemysław Hauser hingegen betont eher
die fehlende Anpassungsbereitschaft, in Zukunft »ohne den Status
des Herrenvolks« leben zu müssen.91
Die Weimarer Republik war nicht bereit, sich mit dieser Entwicklung abzufinden. Bereits im September 1920 erklärte ein Lagebericht
der deutschen Botschaft, dass die deutschen Minderheiten in Polen
noch lernen müssten, dass – wie Albert Kotowski die Aussage dieses
Schreibens zusammengefasst hat – »ihr Ausharren in Polen ihre
erste nationale Pflicht sei«.92 Um diese politischen Forderungen
durchzusetzen, verschärfte Berlin im April 1921 die Einreise-, Passund Visumsbestimmungen und machte zudem Entschädigungszahlungen für zurückgelassenes Eigentum von Erklärungen von Organisationen der Deutschen in Polen abhängig, die die Ausweglosigkeit des Auswanderers bescheinigen mussten.93 Berlin erkannte aber
bald, dass allein eine drastische Verbesserung der Situation in Polen
Zimmer, Nationalism in Europe, S. 62 [Übers. G.W.].
Zit. n. Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 228.
89 Jansen/Weckbecker, Der »Volksdeutsche Selbstschutz«, S. 22.
90 Zit. n. Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 212.
91 Hauser, »Die deutsche Minderheit in Polen«, S. 68.
92 Kotowski, Polens Politik, S. 197.
93 Krekeler, Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik, S. 50–53. Siehe auch
Trevisiol, Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich, S. 187f.
87
88
58
die Abwanderung auch der restlichen Deutschen verhindern könnte
würde. Der Aufbau eines verzweigten und finanzkräftigen Organisationsgeflechts in Deutschland und in Polen sollte dies sicherstellen.
In keinem anderen Bereich ist Richard Blankes These, wonach die
Entwicklung der deutschen Minderheiten »abgelöst vom außenpolitischen Kontext« zu untersuchen sei, so irreführend wie in der
Frage der Organisierung dieser Gruppen.94 Die »Frontstellungen«,
wie Hans-Adolf Jacobsen das Verhältnis der sich oft heftig befehdenden Organisationen der Deutschen in Polen treffend bezeichnete, sind im Gegenteil ohne ihre außenpolitische Dimension nicht
zu verstehen, sondern nur vor dem Hintergrund der deutsch-polnischen Beziehungen und der engen Verbindungen und Abhängigkeiten zwischen den deutschen Minderheiten und Berlin.95
Gerade Letzteres wurde bereits in den Anfängen überdeutlich.
Noch bevor der genaue Grenzverlauf bekannt war, schlossen sich
parteiübergreifend Abgeordnete der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung und der Nationalversammlung in Berlin
1919 zu einem Parlamentarischen Aktionsausschuss Ost zusammen.96 Weil die alliierte Kontrolle des Reichshaushalts aber eine
direkte politische und finanzielle Förderung der Deutschen in den
Abtretungsgebieten ausschloss, wurde im Januar 1920 die Tarnorganisation Konkordia Literarische Gesellschaft mbH unter Max
Winkler gegründet.97 Winkler verfügte über erhebliche Geldmittel,
die für den Aufkauf deutscher Zeitungen im Ausland bereitgestellt
wurden, um deren Existenz zu sichern, und die Konkordia in kürzester Zeit zu einem gewaltigen Zeitungskonzern anwachsen ließ,
der fast die gesamte auslandsdeutsche Presse kontrollierte.
Noch entscheidender war die im November desselben Jahres
gegründete Deutsche Stiftung (DS) unter dem ehemaligen RegieBlanke, »The German Minority in Inter-war Poland«, S. 88 [Übers. G.W.].
Jacobsen, Nationalsozialistische Außenpolitik, S. 580. Siehe auch Hauser,
Die deutsche Minderheit in Polen, S. 67.
96 Fiedor, »The Attitude of German Right-Wing Organizations«, S. 248,
Hauser, »Die deutsche Minderheit in Polen«, S. 69; Krekeler, Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik, S. 13.
97 Winkler avancierte bald zu einer der zentralen Figuren der Volkstumspolitik und sollte nach der Besetzung Polens als Leiter der Deutschen Treuhandgesellschaft die wirtschaftliche Ausplünderung Polens durchführen,
siehe Rosenkötter, Treuhandpolitik, sowie Dingell, Treuhandstelle Posen.
94
95
59
rungsassessor der Provinzialregierung in Bromberg und späteren
Regierungsrat des preußischen Innenministeriums, Erich KrahmerMöllenberg, neben Winkler eine weitere graue Eminenz der Volkstumspolitik. Im Unterschied zur Konkordia war die Deutsche
Stiftung jedoch enger an Regierungsstellen angebunden und agierte –
wie es in einer Denkschrift von 1925 hieß – als »verschleierte Dienststelle« des Auswärtigen Amtes.98 Aufgabe der Deutschen Stiftung
war es, »die Deutschen jetzt polnischer Staatsangehörigkeit […] in
ihrem Deutschsein zu stärken und die deutsche Volksgruppe als
eigenständigen kulturellen Faktor zu erhalten«.99
In Polen war bereits die Rede von einer einzigen deutschen Minderheit irreführend, suggerierte dies doch eine Gruppe, deren Mitglieder sich aus historischen, religiösen oder anderen Gründen miteinander verbunden fühlten. Dies traf für die Deutschen in Polen
nur in sehr eingeschränktem Maße zu. In der Sicht Valdis O. Lumans stellten sie sogar »die heterogenste aller deutschen Minderheiten«100 dar. Ihre Angehörigen lebten verteilt über das ganze Land
in sechs verschiedenen Regionen,101 von denen vor allem die Oberschlesier dem katholischen Glauben angehörten, während die Protestanten im Westen Anhänger des Posener Konsistoriums und im
Osten der Evangelisch-Augsburgischen Kirche waren. Zu den
religiösen und kulturellen Unterschieden kamen noch die ebenfalls
stark differierenden politischen Präferenzen hinzu: Das durch die
Schwerindustrie geprägte Oberschlesien war noch bis 1918 eine
Hochburg der Zentrumspartei gewesen, die wiederum von der
Deutschen Katholischen Volkspartei (DKVP) beerbt wurde, während im agrarischen Großpolen und Pommerellen die Deutschnationale Volkspartei dominierte und in Łódź gar eine Deutsche ArZit. n. Krekeler, Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik, S. 16.
Ebenda, S. 21.
100 Lumans, Himmler’s Auxilliaries, S. 93 [Übers. G.W.].
101 Dies waren Posen und Pommerellen (1926 ca. 342000 Deutsche), Oberschlesien (ca. 300000), Bielitz-Biala (ca. 30000), Mittelpolen (ca. 350000),
Wolhynien (47000–60000) und Galizien (ca. 60000), siehe Jacobsen, Nationalsozialistische Außenpolitik, S. 582. Die Zahlen sind dabei heftig umstritten. So gibt die offizielle polnische Volkszählung von 1931 für Mittelpolen nur 254522 und für Oberschlesien gemeinsam mit dem Teschener
Gebiet lediglich 91207 Menschen an, die jeweils zur deutschen Minderheit gezählt werden konnten, siehe Hauser, »Die deutsche Minderheit in
Polen«, S. 87.
98
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beiterpartei gegründet worden war, die vor allem unter der Arbeiterschaft der Textilwerke eine große Rolle spielte.102
Mit Ausnahme einer kurzen Zeit Anfang der 1920er Jahre konnten sich die deutschen Minderheiten deshalb auch auf keinen landesweiten Verband verständigen. In Großpolen und Pommerellen etwa
schlossen sich unmittelbar nach dem Krieg die deutschen Parteien
von der SPD bis zur radikalen Rechten und den freien Gewerkschaften zur Zentralarbeitsgemeinschaft der deutschen Parteien (ZAG)
zusammen, einem lockeren Bündnis, das in einer gewissen Distanz
zu Berlin ein gemeinsames Vorgehen koordinieren sollte. Als die
nationalistischen Kräfte eine engere Anlehnung an Deutschland
forderten und sich damit innerhalb der Zentralarbeitsgemeinschaft
nicht durchsetzen konnten, spalteten sie sich ab und zogen das Auswärtige Amt, das in der Zwischenzeit zum federführenden Ministerium in allen Belangen der deutschen Minderheiten avanciert war,
auf ihre Seite. Die Beamten in Berlin torpedierten die Vermittlungsversuche der Sozialisten, die für einen Kompromiss im Rahmen der
Zentralarbeitsgemeinschaft plädierten, und forderten stattdessen
den schrittweisen Übertritt ihrer Mitgliedsorganisationen in einen
neu zu gründenden Verband mit anschließender Auflösung der Zentralarbeitsgemeinschaft. Bis auf die linken Parteien kamen alle
Gruppierungen dieser Aufforderung nach und bildeten im Mai 1921
den Deutschtumsbund zur Wahrung der Minderheitenrechte in
Polen (DB), der zur »alleinige[n] Kontaktstelle« des Auswärtigen
Amtes für alle finanziellen Transaktionen wurde.103 Nichts – so
Norbert Krekeler – kann deutlicher die These belegen, dass es
sich bei der Entwicklung der deutschen Organisationen in Polen
»weniger um einen autonomen Prozeß innerhalb des Deutschtums,
sondern wohl eher um eine weitgehend von Berlin gesteuerte Entwicklung [handelte], deren Richtung sich vornehmlich aus den Notwendigkeiten der deutschen Außenpolitik ergab«.104
Zu einer Übersicht über die Vereine deutscher Minderheiten in Oberschlesien siehe Greiner/Kaczmarek, »Vereinsaktivitäten der Deutschen in Polnisch-Oberschlesien«. Zu den ethnischen Konflikten in Łódź siehe etwa
Kossert, »Protestantismus in Lodz«, S. 89, zur Deutschen Arbeiterpartei in
Polen siehe Kotowski, Polens Politik, S. 16f., sowie Hauser, »Die deutsche
Minderheit in Polen«, S. 73.
103 Krekeler, Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik, S. 27.
104 Ebenda.
102
61
So entscheidend die umfangreichen Geldtransfers für den Stopp
der Auswanderungswelle waren, so sicher weckten sie aufseiten der
deutschen Minderheiten Polens neue Begehrlichkeiten nach weiterer Hilfe. Die ökonomische Verfassung Polens war in der Tat angespannt, sah es sich doch bei seiner Wiedergründung vor enorme
Aufgaben gestellt. Die unterschiedlichen Verwaltungs-, Rechts-, Finanz-, Verkehrs- und Bildungssysteme der drei Teilungsgebiete
mussten zusammengeführt und die unzulängliche und unausgeglichene Wirtschaftsstruktur überwunden werden.105 Letzteres wurde
nicht zuletzt dadurch erschwert, dass gerade die wirtschaftlichen
Zentren durch ihren Einschluss in das neue Polen ihre alten Absatzmärkte in Deutschland und im früheren Russland verloren hatten. Dies galt nicht nur für die Textilindustrie in Łódź oder den
oberschlesischen Bergbau, sondern auch für die leistungsfähige
Landwirtschaft im Nordwesten. Der Abwärtstrend, in den die deutschen landwirtschaftlichen Betriebe gerieten, verdankte sich also
weniger diskriminierenden Maßnahmen Warschaus, sondern war
vielmehr Ausdruck einer allgemeinen Krise des gesamten Agrarsektors Polens, die – da die meisten Menschen von der Landwirtschaft
lebten – auch enormen sozialen Sprengstoff barg. Erschwerend
hinzu kam die ungleiche Verteilung des Bodens. Während 50 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche einer kleinen
Minderheit von einem Prozent der Landbesitzer gehörte, drängten
sich zwei Drittel der Bauern auf lediglich 15 Prozent dieser Fläche.
Dies reichte oft nur für die Selbstversorgung, an eine Produktion
von Überschüssen und die Akkumulation von Kapital war nicht zu
denken.106 Der deutsche Grundbesitz war Teil dieses Problems:
Während 1921 in Großpolen 36 Prozent aller landwirtschaftlichen
Betriebe über 50 Hektar deutschen Besitzern gehörte, waren es in
Pommerellen sogar 43,7 Prozent.107 Als die Bodenreform am 28. Dezember 1925 verabschiedet wurde, war sie von den dominierenden
konservativen Kräften zwar so weit entschärft worden, dass sie die
Lage nicht grundsätzlich veränderte. Aber ihre zentrale Bestimmung, die die Parzellierung von Großgrundbesitz über 150 Hektar
erlaubte, traf den deutschen Großgrundbesitz dennoch empfindlich,
Hoensch, »Deutschland, Polen und die Großmächte«, S. 20.
Jansen/Weckbecker, Der »Volksdeutsche Selbstschutz«, S. 14.
107 Wynot, »The Polish Germans«, S. 30.
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62
zumal diese Reform geradezu dazu einlud, die Enteignungs- mit der
Minderheitenfrage zu verbinden. An der starken Stellung der deutschen Grundbesitzer änderte dies freilich wenig: So war die deutsche
Bevölkerung 1931 sowohl in Großpolen als auch in Pommerellen
zwar auf 10 Prozent zusammengeschrumpft, kontrollierte aber in
Großpolen 29 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, wobei
die Betriebsgrößen in der Regel bei über 100 Hektar lagen, während
in Pommerellen immerhin 22 Prozent der landwirtschaftlichen
Nutzfläche und sogar 60 Prozent des Bodens in Gütern über
180 Hektar in deutschen Händen geblieben waren.108 Wenn sich die
wirtschaftliche Situation des deutschen Großgrundbesitzes in Polen
dennoch verschlechterte, dann war dies auf die allgemeine wirtschaftliche Lage in Polen und nicht zuletzt auf den 1925 von deutscher Seite vom Zaun gebrochenen Wirtschaftskrieg zurückzuführen, der gerade exportorientierte Betriebe in neue Schwierigkeiten
gebracht hatte.
Die neuen Forderungen beschleunigten in Berlin dennoch einen
Wandel in der Behandlung der deutschen Minderheiten. Seitdem
spätestens mit Locarno alle Hoffnungen auf einen unmittelbaren
Kollaps des polnischen Staates zu den Akten gelegt worden waren,
musste auch die finanzielle Unterstützung der ethnischen Deutschen der veränderten Lage angepasst werden. Sollte weiterhin eine
die Revisionsansprüche legitimierende ausreichend große Zahl an
Deutschen von ihrer Abwanderung aus Polen abgehalten werden, so
würde die Bezuschussung kultureller Belange nicht länger ausreichen, sondern – dies wurde den Planern im Auswärtigen Amt bald
klar – durch eine massive Subventionierung der ökonomischen Existenz flankiert werden müssen.
Den polnischen Behörden war nicht entgangen, dass die Organisationen der deutschen Minderheiten zunehmend unter den Einfluss
Berlins geraten waren, und hatten 1923 den Deutschtumsbund aufgelöst. Seinen Platz versuchte 1924 mit wenig Erfolg die Deutsche
Vereinigung in Sejm und Senat einzunehmen, eine lose Dachorganisation der deutschen Abgeordneten.109 Das Auswärtige Amt sah sich
Ebenda. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Besitzverhältnisse in dem an
Polen gefallenen Teil Oberschlesiens. Hier waren 1939 noch über 55 Prozent der Schwerindustrie in deutscher Hand, Kaczmarek, »Die deutsche
wirtschaftliche Penetration in Polen«, S. 260.
109 Wynot, »The Polish Germans«, S. 51.
108
63
mit einer Reihe kleinerer Organisationen konfrontiert und machte
jede weitere Mittelanweisung von der Bildung eines zentralen Gremiums abhängig. Diese »Anregung« führte schließlich zur Gründung des Fünfer-Ausschusses, der als oberste Instanz aller deutschen Wirtschaftsverbände in Großpolen und Pommerellen zum
wichtigsten Gremium der deutschen Minderheit avancierte und der
Kredite nach Vorgaben des Auswärtigen Amtes ausschließlich an
politisch zuverlässige, »bewusste Deutsche« vergab.110
Zur großzügigeren finanziellen Unterstützung der ethnischen
Deutschen wurde 1926 der Ossa-Konzern gegründet, ebenfalls eine
»Hilfskonstruktion des Auswärtigen Amtes« mit Krahmer-Möllenberg und Winkler in der Geschäftsführung.111 Hatte zunächst
hauptsächlich der Großgrundbesitz von dem Berliner Geldregen
profitiert, während zum Beispiel die ostoberschlesische Industrie
wegen des befürchteten Kapitalbedarfs noch Anfang 1926 von Stresemann persönlich ausdrücklich von der Kreditvergabe ausgenommen wurde, fielen mit Gründung der Ossa auch diese letzten Vorbehalte: »Volksdeutsche« Industrielle in Ostoberschlesien erhielten
bis zum April 1933 etwa 60 bis 70 Millionen RM.112 Spätestens als ab
1928 Krahmer-Möllenberg zugeben musste, dass sie den »Charakter
echter Kredite verloren« hatten und zur reinen Subventionierung
mutiert waren, trat das ausschließlich politische Ziel dieser Zahlungen offen zutage.113
Wenn es dafür noch zusätzlicher Beweise bedurft hätte, lieferte
sie die Weltwirtschaftskrise, die auch die deutschen Minderheiten in
Polen in weitere Bedrängnis brachte. Als das Kabinett Brüning den
außenpolitischen Kurs Stresemanns radikalisierte, den Übergang zur
»Großraumpolitik« vollzog und in der deutschen Öffentlichkeit eine
vehemente Diskussion um den »Korridor« losbrach, sahen die Vertreter der Deutschen in Pommerellen ihre Gelegenheit gekommen,
Reichskanzler Brüning Ende 1930 neue Forderungen zu präsentieren:114 Entweder würden weitere günstige Kredite und ein Zollkontingent für die verbilligte Ausfuhr von Weizen gewährt, oder man
müsse der eigenen »Gefolgschaft reinen Wein einschenken und ihr
Krekeler, Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik, S. 67.
Ebenda, S. 96.
112 Ebenda, S. 96 u. S. 104.
113 Ebenda, S. 120.
114 Peukert, Die Weimarer Republik, S. 202.
110
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volle Handlungsfreiheit zurückgeben«.115 Die Ossa wurde angewiesen, die Ausgaben für Großpolen und Pommerellen anzuheben.116
Verkehrte Verhältnisse: Ausgleich mit Polen als Voraussetzung
nationalsozialistischer »Lebensraum«-Politik
Es mag paradox erscheinen, dass ausgerechnet die Machtübergabe
an die Nationalsozialisten eine – vorübergehende – Entspannung
des Verhältnisses zu Polen brachte. Im Unterschied zu allen früheren Regierungen glaubte Hitler, seine expansiven außenpolitischen
Ziele nicht durch eine weitere Radikalisierung der gegenseitigen Beziehungen gefährden zu dürfen. Die Nationalsozialisten beendeten
den Wirtschaftskrieg mit Polen und unterzeichneten im Januar 1934
einen Nichtangriffspakt, in dem das Deutsche Reich erstmalig eine
gewaltsame Grenzkorrektur ausschloss – ein sichtbarer Bruch mit
der Außenpolitik der Weimarer Republik und sicherlich die »wichtigste, die einzig wichtige Wende im deutschen Umgang mit seinen
östlichen Partnern«.117
So unverständlich dieser Vertrag vielen Zeitgenossen erschien,
so logisch fügte er sich in die außenpolitischen Zielvorstellungen des
Nationalsozialismus ein.118 Im unveröffentlicht gebliebenen »Zweiten Buch« hatte Hitler die Stoßrichtung einer nationalsozialistischen
Außenpolitik vorgegeben: Anstelle einer starren Fixierung auf die
Wiederherstellung der Grenzen von 1914, die er als »wahnsinnig«
kritisierte, da sie die gesamte Siegerkoalition als Feind konserviere,
forderte er den Übergang »zu einer klaren weitschauenden Raumpolitik«119 und richtete sein Augenmerk über Pommerellen und
Oberschlesien hinaus auf die Sowjetunion.120 Polen, dessen politiKrekeler, Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik, S. 132.
Waren zwischen 1925 und 1931 37,5 Millionen Reichsmark in diese Region
geflossen, so wurden die Mittel für das Jahr 1932 auf 13 Millionen und für
1933 auf 16 Millionen RM erhöht, siehe ebenda, S. 145.
117 Schramm, Der Kurswechsel der deutschen Polenpolitik, S. 23.
118 Wollstein, »Die Politik des nationalsozialistischen Deutschlands«, S. 795.
119 Zit. n. Weinberg, Hitlers Zweites Buch, S. 163.
120 Zu der Bedeutung der »Lebensraum«-Ideologie für Hitlers Weltbild siehe
Jäckel, Hitlers Herrschaft, S. 29–54; Kershaw, Hitler. 1889–1936, S. 149–151
u. 240–250, sowie Smith, The ideological origins, S. 83–111; Walkenhorst,
Nation – Volk – Rasse, S. 166–172; Puschner, Die Völkische Bewegung,
S. 151–155, die auch auf die Bedeutung dieses Konzepts für die völkische
Rechte in wilhelminischer Zeit eingehen.
115
116
65
sche Elite stark antikommunistisch geprägt war und nach wie vor
nicht alle Expansionshoffnungen zulasten der Sowjetunion aufgegeben hatte, drängte sich in dieser Vorstellung als Juniorpartner
geradezu auf.
Die Interessen der deutschen Minderheiten wurden diesem strategischen Kurswechsel wie selbstverständlich untergeordnet. Um
jegliche Irritationen vonseiten »volksdeutscher« Interessenvertreter
auszuschließen, bemühte sich Rudolf Heß um die Gleichschaltung der noch nicht unmittelbar staatlicher Kontrolle unterworfenen Deutschtumsverbände, hatte Hitler ihn doch am 27. April
1933 nicht nur zu seinem Stellvertreter ernannt, sondern auch mit
der Volkstumspolitik betraut. Erstes Ergebnis war die Gründung
des Volksdeutschen Rates (VR) im Oktober 1933 auf Anregung
des »Lebensraum«-Theoretikers Karl Haushofer und Hans Steinachers, Chef des Volksbundes für das Deutschtum im Ausland
(VDA), der mit Abstand größten privaten Deutschtumsorganisation
im Reich.121 Die hochfliegenden Erwartungen von Partei und Volkstumspolitikern scheiterten jedoch bald an der Ministerialbürokratie,
die nicht daran dachte, sich aus diesem Feld verdrängen zu lassen.
Auf einer interministeriellen Konferenz wurden die Vertreter der
Volksdeutschen Rates aufgefordert, ihr Vorgehen an der Politik des
Auswärtigen Amtes auszurichten. Ebenfalls enttäuscht wurden die
Hoffnungen, auch ein Mitspracherecht bei der Verteilung der staatlichen Gelder zu erhalten. Steinacher wurde beschieden, seine Kompetenzen wohl »etwas zu optimistisch aufgefaßt« zu haben, eine
Mitwirkung bei den Geldzuweisungen komme »unter keinen Umständen in Frage«.122 Es war vor allem diese Entscheidung, die das
neugeschaffene Gremium zur Machtlosigkeit verdammte.
In Osteuropa begrüßten die ethnischen Deutschen den Machtantritt
Hitlers mit »panegyrischen Aufrufe[n] und Ergebenheitsbeteuerungen«.123 Dies verwundert wenig, legitimierte doch die Bedeutung,
die die nationalsozialistische Ideologie dem »Völkischen« beimaß,
Zur Person Haushofers und seinen Einfluss auf Hitlers »Lebensraum«Ideologem siehe Herwig, »Geopolitik: Haushofer, Hitler and Lebensraum«. Eine umfassende Übersicht über die Geschichte des VDA von
seiner Gründung bis in die 1990er Jahre bei von Goldendach/Minow,
»Deutschtum erwache!«.
122 Jacobsen, Nationalsozialistische Außenpolitik, S. 182.
123 Ebenda, S. 167.
121
66
die Bemühungen dieser Minderheiten um ethnische Homogenität
und bestätigte sie in der angeblichen Rolle als Kulturbringer im
Osten. Gekoppelt mit starken Ressentiments gegen die Moderne in
Gestalt von Industrie und Großstadt sowie verbunden mit Hass auf
Kommunisten und Juden, konnte sich der Nationalsozialismus insbesondere bei der dörflichen Bevölkerung, die den größten Teil der
ethnischen Deutschen nicht nur in Polen ausmachte, seiner Erfolge
sicher sein.124 Wie erfolgreich diese ideologische Expansion bei den
deutschen Minderheiten war, lässt sich auch an der veränderten politischen Semantik ablesen, die das durch den Nationalsozialismus
massenwirksam gewordene beziehungsweise durch ihn geprägte
völkisch und rassistisch aufgeladene Vokabular nun auch unter den
ethnischen Deutschen in Polen durchsetzte: Der Begriff »Auslandsdeutscher« wurde durch »Volksdeutscher« ersetzt, der Begriff
»Minderheit« wich dem der »Volksgruppe«, die im Ausland zudem
im »Volkstumskampf« stand.125 Die Botschaft dieses Begriffswechsels war deutlich. Sie betonte die Zugehörigkeit zu einem »größeren,
jenseits der Grenze liegenden Ganzen«, der – wie es nun hieß – deutschen »Volksgemeinschaft«.126
Dieser freiwillige Nazifizierungsprozess sollte die deutschen
Minderheiten in Polen aber keineswegs zur Überwindung ihrer traditionellen Zersplitterung führen. Eine Entwicklung wie in der
Tschechoslowakei unter Konrad Henleins Sudetendeutscher Partei
(SdP) blieb in Polen aus. Stattdessen erwies sich die Gründung des
Deutsch Nationalsozialistischen Vereins für Polen 1921 in Bielitz als
Katalysator für immer heftigere Auseinandersetzungen. Konflikte
mit den polnischen Behörden zwangen die Organisation zwar 1928
zu einer Umbenennung in Jungdeutsche Partei für Polen (JdP).
Das Programm der nun von Rudolf Wiesner geleiteten Partei hatte
sich jedoch nicht geändert und trat etwa für den Aufbau einer
»Volksgemeinschaft«, für einen radikalen Antisemitismus sowie für
den Kampf gegen den Marxismus ein.127 Die Ausdehnung der Partei
Lumans, Himmler’s Auxilliaries, S. 28f.
Seckendorf, »Kulturelle Deutschtumspflege«, S. 115, sowie Kotowski,
Polens Politik, S. 17.
126 Jansen/Weckbecker, Der »Volksdeutsche Selbstschutz«, S. 25. Exemplarisch hier die kurzen Ausführungen über den Nazifizierungsprozess deutscher Vereine in Oberschlesien bei Greiner und Kaczmarek, »Vereinsaktivitäten der Deutschen in Polnisch-Oberschlesien«, S. 235.
127 Jacobsen, Nationalsozialistische Außenpolitik, S. 585.
124
125
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über ihre Heimatregion hinaus führte zu Auseinandersetzungen
mit den dortigen, in der Regel zersplitterten, etablierten Interessenverbänden der deutschen Minderheit. Durch die Machtübergabe
an Hitler ermutigt, gerierten sich Wiesners Anhänger als »junge
Wilde«, die sich gegen die verkrusteten Strukturen der »Alten«
auflehnten – ein Habitus, der umso konstruierter war, als alle relevanten deutschen Verbände in Großpolen und Pommerellen durch
den selbst gewählten Nazifizierungsprozess in ihrer politischen
Programmatik von der JdP immer weniger zu unterscheiden waren.
Dies nahm der Auseinandersetzung keineswegs an Schärfe, in manchen Orten endete sie gar in blutigen Zusammenstößen. Wie eine
polnische Zeitung süffisant bemerkte, musste etwa in Zempelburg
eine Saalschlacht von der herbeigerufenen polnischen Polizei beendet werden – und das alles unter einem Banner mit der Aufschrift
»Wir wollen sein ein einig Volk und Brüder«.128
Der Volksdeutsche Rat sollte sich als unfähig erweisen, diese Eskalation zu beenden, die aus Berliner Sicht höchst unerwünscht war,
drohten sich doch die deutschen Minderheiten zu paralysieren und
der Kontrolle Berlins zu entziehen.129 Seine mangelnde Durchsetzungsfähigkeit gerade gegenüber Parteidienststellen wie etwa
der Auslandsorganisation der NSDAP (AO) veranlasste Heß im
Oktober 1935, dem Parteimitglied Otto von Kursell die Koordinierung der Volkstumspolitik zu übertragen und ihn zumindest nominell dem Beauftragten für außenpolitische Fragen im Stabe Heß’,
Joachim von Ribbentrop, zu unterstellen. Aus einer »autonomen,
parteifreien, ehrenamtlich tätigen Institution« war damit eine »besondere Parteidienststelle« geworden, der »nur PG [Parteigenossen]
angehörten und die von einem ›alten Kämpfer‹ geleitet wurde«.130
Aufsässigen Vertretern der deutschen Minderheiten konnte Kursell
nun mit dem Abbruch jeglichen Kontakts und Entzug der finanziellen Zuwendungen drohen, würden die gegenseitigen Angriffe nicht
sofort eingestellt. Auch wenn dies nicht – wie in Berlin erhofft – eine
neue Ära der Zusammenarbeit zwischen etwa der JdP und anderen
Gruppen einleitete, nahm die Intensität der Auseinandersetzung in
der Folgezeit doch merklich ab.131
Niendorf, Minderheiten an der Grenze, S. 211.
Jacobsen, Nationalsozialistische Außenpolitik, S. 586.
130 Ebenda, S. 230.
131 Ebenda, S. 593f.
128
129
68
Kursell war nicht nur Parteimitglied, sondern auch Angehöriger
der SS – eine Tatsache, die Himmler für die Ausdehnung seines Einflusses auf das Feld der Volkstumspolitik auszunutzen gedachte.
Aus seiner Perspektive war dieser Zug nur folgerichtig, würde die
Ausweitung seiner Macht über mehr als zehn Millionen Angehörige
von deutschen Minderheiten nicht nur seine Stellung innerhalb des
Reiches stärken, sondern auch dem SS-eigenen Nachrichtendienst
einen Zugang zu einem Netz von Informanten in vielen Staaten
Europas eröffnen. Und schließlich musste Himmler darin eine
Möglichkeit erkannt haben, einer mit der Gründung des Rasse- und
Siedlungshauptamtes (RuSHA) auch in der SS breit verankerten
Idee politische Kraft zu geben, rassische Selektion mit Siedlungsplanung zu verbinden und damit das nationalsozialistische »Lebensraum«-Konzept zu konkretisieren.132 Als Kursell jedoch in einer
Auseinandersetzung mit der SS um deren Einflussnahme auf die
Volkstumspolitik in der ČSR verdeutlichte, dass er diese ihm von
Himmler zugedachte Rolle nicht übernehmen mochte, entzog dieser
ihm demonstrativ das Vertrauen.
Heß, der bereits in den Auseinandersetzungen um den Volksdeutschen Rat erkannt hatte, dass Volkstumspolitik nicht gegen relevante Teile der Partei, sondern nur mit ihrer Unterstützung erfolgreich durchzuführen war, wollte den gleichen Fehler kein zweites
Mal begehen. Anstatt sich auf einen Konflikt mit Himmler einzulassen, enthob er Kursell seines Amtes und akzeptierte Himmlers Vorschlag für dessen Nachfolge. Als SS-Obergruppenführer Werner
Lorenz 1937 das mittlerweile in Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi)
umbenannte »Büro Kursell« übernahm, geriet die Volkstumspolitik
vollends in den Einflussbereich Himmlers. Obwohl die Aufgaben
die gleichen geblieben waren, signalisierte die Gründung der Volksdeutschen Mittelstelle einen qualitativen Sprung in der Volkstumspolitik des Deutschen Reiches. Zum einen, weil sie mit einer sich
verändernden Haltung der deutschen Regierung zusammenfiel: Am
20. Februar 1938 hatte Hitler sein fünfjähriges Schweigen zum
Schicksal der »Volksdeutschen« in Osteuropa gebrochen und sich in
einer Rede vor dem Reichstag zum Anwalt der Rechte der »Deutschen« in Österreich und der Tschechoslowakei gemacht. Zum anderen, weil Lorenz – im Gegensatz zu seinen Vorgängern – seinen
Auftrag bald auch mit einer direkten Anweisung Hitlers vom 2. Juli
132
Lumans, Himmler’s Auxilliaries, S. 38f.
69
1938 begründen konnte: Die Volksdeutsche Mittelstelle wurde mit
der »einheitlichen Ausrichtung sämtlicher Staats- und Parteistellen
sowie mit dem einheitlichen Einsatz der in sämtlichen Stellen zur
Verfügung stehenden Mittel für Volkstums- und Grenzlandfragen«
beauftragt – einer Parteiorganisation waren Weisungsbefugnisse
gegenüber staatlichen Stellen eingeräumt worden.133 Lorenz erhielt
auch erstmalig die Kontrolle über die umfangreichen Geldquellen,
die schon immer das wirksamste Instrument der Volkstumspolitik
gewesen waren.134 Allein im Jahre 1938 bedeutete dies die Verfügungsgewalt über 50 bis 60 Millionen Reichsmark, eine Summe, die
in etwa dem Etat des Auswärtigen Amtes entsprach.135 Ein halbes
Jahr später schloss eine Anweisung Heß’ die Gleichschaltung der
volkstumspolitischen Organisationen ab: Alle bestehenden Organisationen waren entsprechend dem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit entweder in den Volksbund für das Deutschtum im Ausland (VDA)
oder in den Bund deutscher Osten einzugliedern, die wiederum der
Volksdeutschen Mittelstelle unterstellt wurden.136
Die neue Machtfülle, die dieser »bastard organization« durch die
Unterstützung von Staat, Partei und SS sicher war, eröffnete Lorenz
einen größeren Spielraum als Steinacher oder Kursell.137 An die
Stelle einer »lockeren Zusammenarbeit nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit« – so Hans-Adolf Jacobsen – »trat die Einzeldirektive
und die Weisung unter Androhung von Repressalien«.138 Dies bekamen nicht nur die Deutschtumsorganisationen wie der VDA zu spüren, sondern auch die deutschen Minderheiten in Polen. Lorenz
hatte die Vertreter der neun wichtigsten Gruppierungen bereits im
April 1937 nach Berlin geladen, um sie von der Notwendigkeit eines
gemeinsamen Landesausschusses zu überzeugen. Nach ersten MissZit. n. Jacobsen, Nationalsozialistische Außenpolitik S. 243. Siehe auch
Brown, »The Third Reich’s Mobilization«, S. 133. Lorenz’ Ambitionen
reichten freilich weiter. Ursprünglich hatte er auf die Einrichtung eines
Reichskommissariats gedrängt, später wollte er Staatssekretär für Volkstumsfragen werden. Hitlers Erlass war aus dieser Perspektive also nur
ein Teilerfolg, siehe NG-972, und Stuhlpfarrer, Umsiedlung Südtirol,
S. 238–240.
134 Lumans, Himmler’s Auxilliaries, S. 67f.
135 Jacobsen, Nationalsozialistische Außenpolitik, S. 243f.
136 Anordnung Heß, 3. Februar 1939, BArch NS 19/2307, Bl. 7–9.
137 Koehl, RKFDV, S. 97.
138 Jacobsen, Nationalsozialistische Außenpolitik, S. 237.
133
70
erfolgen wurde er deutlicher. In einem Schreiben an die Vertreter
der einzelnen Organisationen vom 18. Mai 1938 drohte Lorenz, dies
sei sein »erster, aber zugleich auch sein letzter Vorschlag«; jeder,
der sich dieser Einigung entziehe, stelle sich außerhalb der »Volksgemeinschaft« und habe die Konsequenzen zu tragen.139 Damit war
Lorenz zwar noch nicht zum »Herrscher über die ethnischen Deutschen in Polen« aufgestiegen, der Weg für die Gründung eines losen
Dachverbandes im August 1938 war nun jedoch frei.140
Kotowskis Beobachtung, wonach die Politik Warschaus gegenüber den deutschen Minderheiten eine abhängige Variable der
deutsch-polnischen Beziehungen war, trifft für die zweite Hälfte
der 1930er Jahre nicht weniger zu als für den gesamten Zeitraum
davor.141 Es verwundert daher nicht, dass die immer aggressivere
Außenpolitik Berlins und die zunehmende Verbreitung der nationalsozialistischen Ideologie von einem immer irredentistischeren
Auftreten der Deutschen in Polen begleitet wurde und schließlich
auf diese zurückfiel. Allein zwischen März und Juni 1936 verbot die
polnische Regierung den Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterbund (NSDAB) und löste 33 Ortsgruppen der Deutschen Vereinigung, der größten politischen Organisation der deutschen Minderheiten in Großpolen, auf, denen sie vorwarf, die kaschubische
Bevölkerung gegen Warschau aufzuwiegeln.142 Weitere Maßnahmen
zielten auf eine Zurückdrängung des deutschen – insbesondere
auch ökonomischen – Einflusses und auf das deutschsprachige
Schulsystem. Abgesehen von dem Bemühen, polnischsprachigen
Kindern den Besuch deutscher Schulen zu verwehren, beinhalteten
aber auch diese Vorgaben wenig, woran man hätte Anstoß nehmen
können: Deutsche Schulen sollten angehalten werden, polnische
Feiertage einzuhalten, nur genehmigte Schulbücher zu verwenden
und jeglichen nationalsozialistischen Einfluss auszuschließen. Die
beschlossenen Maßnahmen erwiesen sich – hier muss Kotowski
widersprochen werden – im Vergleich zur preußischen Germanisierungspolitik als relativ harmlos, vor allem aber auch hilflos angesichts deutscher Minderheiten, die überwiegend den NationalsoziaZit. n. ebenda, S. 241.
Koehl, »The Deutsche Volksliste«, S. 354. Siehe auch Lumans, Himmler’s
Auxilliaries, S. 97 [Übers. G.W.].
141 Kotowski, Polens Politik, S. 348.
142 Ebenda, S. 242–244.
139
140
71
lismus unterstützten und deren Spitzenorganisationen bereits der
Berliner Kontrolle unterlagen.143
Entscheidung zum Krieg
Kaum war mit der Besetzung der westlichen Tschechoslowakei der
politische Nutzen einer weiteren Hilfestellung aus Warschau gesunken, geriet Polen selbst ins Visier Berlins.144 Im Vergleich zu den
Forderungen, die Prag präsentiert worden waren, hielt sich Ribbentrop seinen polnischen Gesprächspartnern gegenüber zunächst zurück: Als Ausgleich für die Herausgabe Danzigs, die Zustimmung
zum Bau einer exterritorialen Autobahn- und Bahnverbindung nach
Ostpreußen und den Beitritt Polens zum Antikominternpakt bot
das Deutsche Reich Polen seinerseits eine – und dies war aus deutscher Sicht ein geradezu kühner Schritt – endgültige Anerkennung
der polnischen Westgrenze an. Martin Broszat hat zu Recht davor
gewarnt, dies »von vornherein [als] eine Scheinforderung Hitlers,
der nach vorausberechneter Ablehnung die Gewalt folgen sollte«,
zu verkennen.145 Schließlich passte die antisowjetische Stoßrichtung
zum Axiom nationalsozialistischer Außenpolitik, das heißt zur
Erringung neuen »Lebensraumes«, und war in den vergangenen Jahren geradezu zum Leitmotiv der Gespräche Hitlers, Neuraths oder
Görings mit polnischen Vertretern avanciert.146 In Warschau wurde
dieses mehrfach wiederholte Angebot, das Polen in eine völlige
Abhängigkeit von Berlin gebracht hätte, abgelehnt. Als Ribbentrop
im Januar 1939 von einem weiteren Besuch in Warschau »mit leeren
Händen« zurückkehrte, war der Weg zum Krieg vorgezeichnet.147
Ende März teilte Hitler dem Oberbefehlshaber des Heeres, Walther
von Brauchitsch, mit, die »polnische Frage« im gegebenen Fall
durch Krieg lösen zu wollen; Anfang April wies er das Oberkommando der Wehrmacht an, den »Fall Weiß« vorzubereiten, und künEbenda, S. 247–254.
Leitz, Nazi Foreign Policy, S. 73f.
145 Broszat, Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, S. 255.
146 Ebenda, S. 247, siehe auch Wollstein, »Die Politik des nationalsozialistischen Deutschlands«, S. 806.
147 Kershaw, Hitler. 1936–1945, S. 166 [Übers. G.W.]. In diesen Wochen hielt
Hitler drei Reden vor Wehrmachtsoffizieren, in denen er seinen Willen
zum Krieg deutlich macht, siehe ebenda, S. 166f. Siehe auch Czubiński,
»Poland’s Place in Nazi Plans«, S. 31 u. 37f.
143
144
72
digte den Nichtangriffspakt mit Polen sowie das Flottenabkommen
mit dem Vereinigten Königreich auf.148
War man in Berlin Ende 1938 noch davon ausgegangen, die
Errichtung eines Ostimperiums auf den Trümmern der Sowjetunion
mithilfe Polens zu erreichen, erzwang die kategorische Absage
Warschaus eine Revision der deutschen Pläne. Vom potentiellen
Verbündeten geriet Polen in die Rolle des nächsten Opfers deutscher
Aggression. Die deutschen Planungen setzten aber – aufgrund einer
am 31. März 1939 erfolgten Garantieerklärung Großbritanniens –
ein Stillhalteabkommen mit der Macht voraus, die das eigentliche
Ziel der deutschen Expansionsbestrebungen war: der Sowjetunion. Der am 23. August 1939 unterzeichnete deutsch-sowjetische
»Angriffsvertrag«,149 der »U-turn of all time«,150 besiegelte Polens
Schicksal auf diese Weise gleich doppelt: Während damit die Dystopie von einem »›Lebensraum‹ weiter östlich für den absehbaren
Zeitraum aus dem Bereich des Möglichen schwand«,151 war ein
Überfall auf das benachbarte Polen nun zu einem kalkulierbareren
Risiko geworden. Diese Gewaltphantasien wurden auf Polen projiziert: »So habe ich« – so klang dies in den Worten Hitlers in einer
Ansprache vor der Wehrmachtsführung am Vorabend der Vertragsunterzeichnung – »meine Totenkopfverbände bereitgestellt mit dem
Befehl, unbarmherzig und mitleidslos Mann, Weib und Kind polnischer Abstammung und Sprache in den Tod zu schicken. Nur so
gewinnt man Lebensraum.«152
Für die deutschen Minderheiten in Polen zeitigten diese Entwicklungen unmittelbare Konsequenzen, reagierte der polnische Staat
nun doch deutlich gereizter auf Provokationen jeder Art, ja löste
bis zu den letzten Wochen vor Kriegsausbruch einen Großteil
der Organisationen der deutschen Minderheit zwangsweise auf.153
Fälschlicherweise wog sich die polnische Regierung dadurch in
Sicherheit, denn sie übersah, dass damit nicht die verschiedenen
nachrichtendienstlichen und konspirativen Verbindungen unterbrochen worden waren, die eine Reihe von deutschen Dienststellen
Hillgruber, »Deutschland und Polen«, S. 54.
Schmidt, Die Außenpolitik des Dritten Reiches, S. 341.
150 Kershaw, Hitler. 1936–1945, S. 206.
151 Ebenda, S. 238 [Übers. G.W.].
152 Zweite Ansprache Hitlers vor Spitzen der Wehrmacht, 22. August 1939,
L-3, abgedruckt in: ADAP Serie D, Bd. 7, S. 171f.
153 Kotowski, Polens Politik, S. 313 u. 336.
148
149
73
nach Polen unterhielten. Diese bewährten sich etwa bei der Zusammenstellung von Proskriptionslisten, die die deutschen Einheiten
mit den Namen der Personen versorgte, die verhaftet und oftmals
erschossen wurden. Rudolf Wiesner bot der Volksdeutschen Mittelstelle im August 1939 sogar an, eine Rolle zu übernehmen, die der
Henleins in der Tschechoslowakei entsprochen hatte.154
Die deutschen Sicherheitsorgane hatten in der Zwischenzeit mit
der Bewaffnung von Angehörigen der deutschen Minderheiten
begonnen und diese zu paramilitärischen Einheiten, den sogenannten K(ampf)- und S(abotage)-Organisationen, zusammengeschlossen. Während das polnische Innenministerium noch glaubte, alle
Befürchtungen bezüglich einer militärischen Formierung der Deutschen in Polen beiseiteschieben zu können, verfügten die K- und
S-Organisationen in Ostoberschlesien bereits über 4474 Mitglieder,
während die K-Organisationen in der Wojewodschaft Posen 2324
Männer in 72 Orten unter Waffen hatten.155 Als die Wehrmacht am
1. September 1939 Polen überfiel, trat diese fünfte Kolonne in
Aktion, sprengte Brücken, blockierte Straßen, besetzte Industriegebiete oder nahm – wie in Kattowitz geschehen – gar vor dem Einrücken der Wehrmacht die Stadt ein.156
Ebd., S. 338f., und Seckendorf, »Kulturelle Deutschtumspflege«, S. 132.
Kotowski, Polens Politik, S. 341. Siehe auch Szefer, »Dokumentenauswahl
zum Thema ›Die Diversionstätigkeit‹«, S. 297–308 u. 310–324.
156 Szefer, »Dokumentenauswahl zum Thema »Die Diversionstätigkeit««,
S. 335. Siehe auch Pospieszalski, »Nazi Attacks on German Property«,
S. 111f.
154
155
74
Krieg: Projektion der »Lebensraum«Dystopien auf Polen
Anders als der Einmarsch in Österreich, ins Sudetenland, ins
Memelgebiet und schließlich in die Tschechische Republik markierte der Überfall auf Polen im Verständnis der nationalsozialistischen Führung den Beginn einer Auseinandersetzung um die endgültige Sicherung der Lebensgrundlagen des deutschen »Volkes«,
die Schaffung von »Lebensraum im Osten«. Dabei radikalisierten
sich die deutschen Zielsetzungen in der kurzen Zeit vom Überfall
über die Einnahme Warschaus am 28. September bis zur Kapitulation der letzten polnischen Verbände am 6. Oktober 1939
dramatisch. Wozu sich das kaiserliche Deutschland in unzähligen
Diskussionen während des gesamten Ersten Weltkrieges nicht
durchringen mochte, dafür reichten im nationalsozialistischen
Deutschland wenige Wochen: nämlich zur Ermordung beziehungsweise Vertreibung der aus politischen oder rassischen Gründen
»unerwünschten« Personen, Erfassung der »Volksdeutschen« und
schließlich Ansiedlung von ethnischen Deutschen aus Osteuropa. In
den zu annektierenden westpolnischen Gebieten wurde zum ersten
Mal die gesamte Bevölkerung einer umfassenden Selektion unterworfen, die in einem ersten Schritt zunächst diejenigen erfasste, die
in jedem Fall »unschädlich« gemacht oder aber als potentielle Mitglieder der hier zu installierenden »Volksgemeinschaft« Anrecht auf
bevorzugte Behandlung erheben konnten.
75
Genese der »Lebensraum«-Politik im Krieg
Nur wenige Wochen nachdem Hitler den Oberbefehlshaber des
Heeres angewiesen hatte, einen Operationsplan für einen Krieg
gegen Polen zu entwerfen, liefen – in Analogie zu den früheren militärischen Ausgriffen – auch im Sicherheitsdienst (SD) die Vorbereitungen an. Wie beim Einmarsch in Österreich, ins Sudentenland und
in die Tschechische Republik sollten auch in Polen SS-Einheiten der
Wehrmacht folgen, um die sicherheitspolizeiliche Kontrolle der
rückwärtigen Gebiete zu unterstützen und gegen politische Gegner
vorzugehen.
Der im SD-Hauptamt unter dem Decknamen »Operation Tannenberg« firmierende Einsatz konzentrierte sich unter anderem auf
die Erstellung von Proskriptionslisten, dem sogenannten Sonderfahndungsbuch Polen.1 Die allgemeine Koordination dieses Einsatzes übernahm Anfang Juni Werner Best, nach Heydrich die zentrale
Figur der Sicherheitspolizei und Leiter der Abteilungen I, Organisation und Personal, sowie III, Abwehr. Die schließlich sieben
Einsatzgruppen umfassten etwa 4250 Personen in 16 Einsatzkommandos, von denen 2250 von der Ordnungspolizei, der Rest vor
allem von der Gestapo und der Kriminalpolizei kam, während der
Sicherheitsdienst vor allem die Führer der Einsatzgruppen und Einsatzkommandos stellte.2
Von besonderem Interesse sind die Anweisungen, mit denen
diese Männer in den Krieg zogen, erlauben sie doch Rückschlüsse
auf die Art des Krieges, den Deutschland zu führen gedachte, und
damit auf die angestrebten Kriegsziele. Die Richtlinien für den
auswärtigen Einsatz der Sicherheitspolizei und des SD wurden
Ende August nach Abstimmung Heydrichs mit dem zuständigen
Referenten im Oberkommando des Heeres, Oberst Eduard Wagner, erlassen und wiesen den Einsatzgruppen in sehr allgemeiner
Formulierung die »Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindliWildt, Generation des Unbedingten, S. 421; ders., Radikalisierung und
Selbstradikalisierung, S. 16; Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 10f.
2 Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 11–13 sowie Krausnick, Hitlers Einsatzgruppen, S. 27f. Zu den Auswahlkriterien siehe Rossino, Hitler Strikes
Poland, S. 53–57.
1
76
chen Elemente in Feindesland rückwärts der fechtenden Truppe«
zu.3 Formulierungen wie »völkische Flurbereinigung«, die wenige
Wochen später in aller Munde waren, fehlen hier ebenso wie auch
jede Erwähnung der jüdischen Bevölkerung. Stattdessen wurde
aber explizit die »Mißhandlung oder Tötung festgenommener Personen […] strengstens untersagt«.4 Die Massenmorde, die ebendiese Einheiten nur wenige Wochen später begingen, lassen sich in
diesen Richtlinien nicht erahnen. Es bleibt also zu fragen, inwiefern diese Richtlinien den SS-Organen auch zur Tarnung gedient
haben und die »killing order« von Himmler und Heydrich mündlich erteilt worden ist.5
In der jüngsten Forschung wird dieser Standpunkt am deutlichsten von Alexander B. Rossino vertreten. So soll Heydrich den Chefs
der Einsatzgruppen am 18. August 1939 von weiteren angeblichen
Gräueln gegenüber ethnischen Deutschen berichtet haben, die heftigen Widerstand paramilitärischer polnischer Verbände erwarten
ließen, zu deren Überwindung – so der Leiter der Einsatzgruppe IV,
Lothar Beutel – »alles erlaubt sei, also sowohl Erschießungen als
auch Verhaftungen«.6 Ein anderer Teilnehmer dieser Besprechung,
der Verbindungsführer der Einsatzgruppe IV, Dr. Ernst Gehrke, bestritt, einen »generelle[n] Liquidierungsbefehl« erhalten zu haben,
fügte aber auch hinzu, dass es »damals […] nicht Methode [war],
derartige Dinge so klar auszudrücken«.7 Ein Schreiben Heydrichs
an den Chef des Hauptamtes der Ordnungspolizei, Kurt Daluege,
vom 2. Juli 1940, in dem er rückblickend auf die Morde in Polen zu
sprechen kam, verschafft hier – im Gegensatz zu Rossinos Annahme – auch keine zusätzliche Klarheit. Zwar spricht Heydrich davon, dass die »Weisungen, nach denen der polizeiliche Einsatz handelte, außerordentlich radikal waren (z.B. Liquidierungsbefehl für
zahlreiche polnische Führungskreise, der in die Tausende ging)«,8
was allerdings auch nicht angezweifelt wird. Strittig ist vielmehr der
Richtlinien für den auswärtigen Einsatz der Sicherheitspolizei und des SD,
undatiert und unsigniert, vermutlich Anfang August, BArch R 58/241,
Bl. 169–175.
4 Ebenda.
5 Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 15.
6 Zit. n. Herbert, Best, S. 592f.
7 Ebenda.
8 Heydrich an Daluege, 2. Juli 1940, zit. n. Krausnick, Hitlers Einsatzgruppen, S. 207.
3
77
Zeitpunkt, an dem diese Weisungen erlassen wurden, also vor oder
erst während des Krieges – dazu findet sich aber in diesem Schreiben
kein Wort. Auch wenn Rossinos Interpretation auf Grundlage der
vorhandenen Quellen nicht ausgeschlossen werden kann, so stellt
sie doch in meiner Sicht die Prozesshaftigkeit der nationalsozialistischen Gewaltentwicklung nicht ausreichend in Rechnung. Mordaktionen erscheinen in dieser Lesart vor allem als Endergebnis eines
differenzierten Entscheidungs- und Befehlsgebungsprozesses, der
zudem in der Regel in der Zentrale verortet wird, während Ereignisse an der Peripherie und die Eigeninitiative der Akteure vor Ort
in einen toten Winkel geraten, sodass ein komplexeres Interaktionsmodell zwischen Peripherie und Zentrum nicht mehr gedacht wird.
Meines Erachtens ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass Heydrich
den Anwesenden am 18. August zunächst keinen umfassenden
Mordbefehl erteilte, zumal er zu diesem Zeitpunkt nicht wissen
konnte, ob sich ein solcher auch tatsächlich gegen die Wehrmacht
würde durchsetzen lassen. Stattdessen kann angenommen werden,
dass die Männer wohl eher auf einen Einsatz eingestimmt wurden,
der sich deutlich von den früheren unterscheiden würde. Und
es kann sicherlich nicht ausgeschlossen werden, dass dabei explizit
das in den Richtlinien ausgesprochene Tötungsverbot eingeschränkt
wurde. Dafür spricht, dass Best bereits am 18. August einen Befehl
an die in der Tschechoslowakischen Republik stationierten SS-Einheiten erlassen und die Feindgruppe erweitert hatte. Als »Staatsfeind[e]« waren nun all jene zu behandeln, die sich politisch gegen
die deutsche Besatzung wendeten, also etwa alle Kommunisten und
linken Sozialdemokraten, sowie alle Juden.9 Auch wenn kaum
davon auszugehen ist, dass gegenüber der polnischen Bevölkerung
eine größere Rücksicht befohlen wurde, lässt sich daraus noch kein
allgemeiner Tötungsbefehl für den Einsatz in Polen ableiten.10
Dieser Radikalisierungsprozess hatte jedoch nicht allein die SSEinheiten erfasst. Auch die Wehrmacht hatte längst begonnen, sich
von den »Zwängen« des Kriegsvölkerrechts zu befreien. Nachdem
bereits am 16. Februar 1939 in einem Befehl die Trennung von
Kriegsgefangenen nach »rassischen« Kriterien angeordnet worden
war11 (und auch tatsächlich im Krieg mit der Selektion von jüdischen
Erlass Bests, 8. August 1939, zit. n. Herbert, Best, S. 239.
Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 265.
11 Zit. n. Böhler, Auftakt zum Vernichtungskrieg, S. 39.
9
10
78
Gefangenen durchgeführt wurde12), begannen das Oberkommando
des Heeres (OKH) und auch einzelne Kommandeure, ihre Soldaten
ideologisch auf den Krieg gegen Polen einzustimmen. So wurde in
einem Handbuch des OKW vom 1. Juli 1939 die polnische Bevölkerung als »fanatisch verhetzt« diffamiert und ihr außerdem unterstellt, mit »Vernichtung und Vergiftung von Lebensmittelvorräten«
zu operieren. Vor diesem Hintergrund müsste eine »[z]uvorkommende Behandlung […] als Schwäche« auslegt werden.13 Für das
OKH war es von hier nur noch ein kurzer Weg, um am 9. August
1939 zu bestimmen, dass die Regeln der Haager Landkriegsordnung
allenfalls »sinngemäß« zu beachten seien.14 Um sicherzugehen, dass
die einzelnen Oberbefehlshaber auch verstanden hatten, worum es
in dem bevorstehenden Krieg gehen würde und wie dieser zu führen
sei, lud Hitler sie am 22. August zu einer Besprechung. Die Rede
Hitlers musste eigentlich jeden noch bestehenden Zweifel der Wehrmachtsführung über den Charakter des bevorstehenden Krieges
beseitigt haben: »Vernichtung Polens im Vordergrund. Ziel ist die
Beseitigung der lebendigen Kräfte, nicht die Erreichung einer
bestimmten Linie […] Herz verschließen gegen Mitleid. Brutales
Vorgehen […] Jede sich neu bildende lebendige polnische Kraft ist
sofort wieder zu vernichten.«15
Die deutsche Führung wollte also einen Krieg, der nicht allein auf
die Ausschaltung der polnischen Streitkräfte zielte, sondern der bereits die Grundlagen für ein deutsch dominiertes Osteuropa legen
sollte, dessen – vorläufige – Grenzen im Vertrag mit der Sowjetunion festgelegt worden waren. Ansonsten herrschte in Berlin aber
Unklarheit. Von – wie sie Antoni Czubiński ausgemacht haben will –
»detaillierten Expansions- und Eroberungsplänen« war man so weit
entfernt wie von allem, was auch nur einer einigermaßen konzisen
Kriegszielplanung ähnelte.16 Einigkeit herrschte lediglich über einen
Aspekt: die weiträumige Annexion westpolnischer Gebiete über die
Grenzen von 1918 hinaus und die nationale Homogenisierung der
dortigen Bevölkerung.
Alberti, Die Verfolgung und Vernichtung der Juden, S. 248.
OKH, Merkblatt über Eigenarten der polnischen Kriegsführung, zit. n.
Böhler, Auftakt zum Vernichtungskrieg, S. 40.
14 Ebenda, S. 39.
15 Domarus, Hitler, S. 1238.
16 Czubiński, »Poland’s Place in Nazi Plans«, S. 21 [Übers. G.W.].
12
13
79
Auch wenn also am frühen Morgen des 1. September die SS-Einsatzgruppen wohl nicht mit einem umfassenden Mordbefehl die Grenze
Polens überschritten, so waren sie doch entschlossen, einen Krieg
unter Missachtung aller Regeln des Völkerrechts zu führen. Und die
Wehrmacht hatte einen ähnlichen Weg eingeschlagen. Wie polnische
Historiker bereits vor Jahrzehnten herausgearbeitet haben und wie
dies auch zwei neuere Studien eindrucksvoll belegen, war die Wehrmacht im Krieg gegen Polen keineswegs bloß ein bystander der von
SS- und Polizeieinheiten verübten Massenmorde.17
Zu ersten größeren Kriegsverbrechen kam es in Bromberg. Der
Beschuss zurückweichender polnischer Truppen durch ethnische
Deutsche, bei dem etwa 40 bis 50 Soldaten umkamen, hatte am
3. September zu Vergeltungsangriffen geführt, bei denen etwa 100
bis 300 Menschen getötet wurden.18 Bereits während der kurz
darauf erfolgenden Einnahme der Stadt durch die Wehrmacht kam
es zu Kriegsverbrechen – eine Einheit der Einsatzgruppe IV richtete
über 50 überwiegend jugendliche Verteidiger des Rathauses hin.19
Auf weitere Angriffe auf deutsches Personal antworteten die Deutschen mit immer radikaleren Terrormaßnahmen, bis der Ortskommandeur der Wehrmacht dem Chef des Einsatzkommandos 1 offensichtlich freie Hand ließ und es schließlich am 12. September zur
Erschießung von wahrscheinlich 900 vorher bei Razzien gefangengesetzten polnischen Zivilisten in einem Wald vor Bromberg kam.20
Die deutsche Propaganda konzentrierte sich freilich auf die angeblichen polnischen Gräuel und erfand den »Bromberger Blutsonntag«,
an dem angeblich 58000 »Volksdeutsche« grausam ermordet worden waren.21
Rossino, Hitler Strikes Poland; Böhler, Auftakt zum Vernichtungskrieg.
Ebenda, S. 136, nach Angaben des Polnischen Instituts zur nationalen Erinnerung.
19 Krausnick, Hitlers Einsatzgruppen, S. 48.
20 Wildt, Generation des Unbedingten, S. 442–447.
21 Nach einer Veröffentlichung des ehemaligen Vorsitzenden der Deutschen
Vereinigung in Posen, Dr. Kurt Lück, vom 9. Januar 1940 im Ostdeutschen
Beobachter, dem Organ der NSDAP im Wartheland, galten zunächst insgesamt etwa 1030 »Volksdeutsche« als getötet und 858 als vermisst, siehe
Pilichowski, »Nazi Genocide«, S. 189. Aus Berliner Perspektive viel zu wenig, wie Lück bald mit Erstaunen feststellen sollte, als zunächst das Auswärtige Amt in einer Dokumentensammlung von 5437 »volksdeutschen«
Opfern sprach, die die Goebbels’sche Propaganda schließlich willkürlich
auf 58000 verzehnfachte. Der »Bromberger Blutsonntag« mutierte dann
17
18
80
Die durch die Deutschen angeordnete Gewaltexplosion in Bromberg war in eine allgemeine Eskalation der deutschen Kriegführung
eingebettet, die vor allem mit der angeblichen Gefahr durch »Franktireurs« begründet wurde. In einer erstaunlichen Parallelität zur
Radikalisierung der deutschen Kriegführung im Ersten Weltkrieg
forderte Himmler am 3. September die Einsatzgruppen zu einem rabiateren Vorgehen auf:22 »Polnische Aufständische, die auf frischer
Tat oder mit der Waffe ergriffen« werden, seien in Zukunft »auf der
Stelle zu erschießen«, wobei als Aufständische all diejenigen galten,
die »das Leben von deutschen Besatzungsangehörigen oder von
Volksdeutschen angriffen oder lebenswichtige Einrichtungen und
Güter in den besetzten Gebieten« gefährdeten.23 Die Wehrmacht
zog einen Tag später mit ihrem ersten »verbrecherische[n] Befehl«
nach. »Polnische Zivilisten«, die verdächtigt würden, auf deutsche
Soldaten geschossen zu haben, seien zur »Klärung des Täterschaft«
nicht wie bisher der Sicherheitspolizei zu übergeben, sondern durch
die eigene Truppe zu erschießen; dies solle überdies auch für diejenigen Zivilisten gelten, die sich auch nur »in Häusern und Gehöften befinden, aus denen auf unsere Truppe geschossen worden ist«.24
Diese erste Radikalisierung der deutschen Kriegführung hatte für
die Zivilbevölkerung fatale Konsequenzen. Neben den polnischen
Soldaten, denen – soweit sie nicht Juden waren – zumindest die
auch zu einem entscheidenden Versatzstück nationalsozialistischer Propaganda, mit der die immer weiter vorangetriebene Radikalisierung im
Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung begründet wurde. Zur nationalsozialistischen Propaganda zur Verhüllung der Kriegsschuld siehe Czubiński,
»Poland’s Place in Nazi Plans«, S. 43f.
22 Horne/Kramer, Deutsche Kriegsgreuel 1914. Horne und Kramer gehen
hier auch eigens auf den Ursprung dieses Mythos im Deutsch-Französischen Krieg ein und können dann – überzeugender als etwa Böhler – darlegen, wie sich die angstvollen Vorannahmen gerade auch jüngerer Offiziere in den ersten Kriegstagen durch eine Reihe von Missverständnissen,
aber vor allem auch die besondere militärische Situation scheinbar bestätigten – etwa wenn der schnelle Truppenbewegungen voraussetzende Schlieffenplan zu Desorientierungen führte oder aber moderne weit reichende
Gewehre die Schützen aus dem Blickfeld rückte und die deutschen Truppen zu Racheaktionen in unmittelbarer Nachbarschaft veranlasste, ebenda,
S. 139–259. Zur Bedeutung dieses Mythos für die Vernichtung Löwens
siehe Kramer, Dynamic of Destruction, S. 6–30.
23 Krausnick, Hitlers Einsatzgruppen, S. 36f.
24 Böhler, Auftakt zum Vernichtungskrieg, S. 149.
81
grundlegenden Rechte bei Gefangennahme verblieben, gerieten nun
auch immer weitere Teile der Zivilbevölkerung ins Visier der deutschen Aggression. Nicht restlos geklärt ist jedoch der genaue Zusammenhang zwischen der Niederschlagung des Aufstandes ethnischer Deutscher in Bromberg und der ebenfalls an diesem Tage
einsetzenden Gewaltexplosion auf deutscher Seite.25 Es kann jedoch angenommen werden, dass die Wut über die angeblichen Verbrechen an der »volksdeutschen« Bevölkerung in Bromberg und –
allgemeiner noch – über die angeblich rechtswidrige Kriegführung
durch polnische »Freischärler« im Rücken der deutschen Front sich
gegenseitig verstärkten und zur Entgrenzung der Gewalt auf deutscher Seite beitrugen – auch wenn beides Resultat hauseigener Ideologieproduktion war und mit der Realität wenig zu tun hatte.26
Anders als später in der Sowjetunion war diese Radikalisierung in
Polen von zum Teil heftigen Auseinandersetzungen zwischen Wehrmacht und SS begleitet. Aus Sicht der SS gefährdete die Wehrmacht
gar die politischen Ziele, die das Deutsche Reich in Polen verfolgte.
Wie Heydrich seinen Amtschefs am 7. September mitteilte, müsse
die »führende Bevölkerungsschicht […] so gut wie möglich unschädlich gemacht werden« und dürfe »auf keinen Fall in Polen bleiben, sondern müsse in deutsche Konzentrationslager gebracht werden«.27 Die angeblich skrupulöse Wehrmacht wurde hierbei nur als
Hindernis empfunden, wie sich der Abwehroffizier Helmuth Groscurth einen Tag später über Heydrich beklagte, der »weiter in wüstester Weise gegen [die] Armee [hetzt]«.28
Die Wehrmacht beklagte sich nicht nur über das Vorgehen der SSEinsatzgruppen, sondern auch über die Aktionen des sogenannten
Volksdeutschen Selbstschutzes. Die SS-Führung, die die Gründung
einiger dieser Verbände selbst initiiert und diese mit Waffen versorgt
hatte, erkannte sofort das Potenzial dieser Milizen. Am 9. September
wurden sie einheitlich unter SS-Kommando gestellt und am 26. September 1939 schließlich dem Chef des SS-Hauptamtes Ordnungspolizei, Kurt Daluege, und den Befehlshabern der Ordnungspolizei
Siehe auch Herbert, Best, S. 240, und Longerich, Politik der Vernichtung,
S. 244.
26 Böhler, Auftakt zum Vernichtungskrieg, S. 54. Siehe auch Wildt, Generation des Unbedingten, S. 447–449.
27 Zit. n. Wildt, Generation des Unbedingten, S. 449.
28 Groscurth, Tagebücher, S. 201.
25
82
als dessen Vertretern vor Ort untergeordnet.29 Anders als die Bezeichnung suggeriert, handelte es sich beim Volksdeutschen Selbstschutz jedoch nicht um Einheiten, die etwa den Schutz der ansässigen Deutschen gewährleisten sollten, sondern er war als »Pendant
zu den Einsatzgruppen« gedacht. Im Gegensatz zu diesen verfügte
der Deutsche Selbstschutz bald über 100000 Menschen und verlängerte damit die Reichweite der SS in jeden Ort.30 Diese Verbände unterstützten die SS durch ihre Ortskenntnisse vor allem bei der Selektion der einheimischen Bevölkerung, der Inhaftierung von angeblich
»deutschfeindlichen Elementen«, leisteten Hilfsdienste bei den bald
beginnenden Deportationen und nahmen schließlich auch an Erschießungen teil.31
Proteste von Teilen der Wehrmacht gegen den sich so immer weiter ausdehnenden Aktionsradius der SS blieben erfolglos.32 In einer
Unterredung im »Führer«-Zug am 12. September 1939 berichtete Admiral Wilhelm Canaris, Chef des Amtes Ausland/Abwehr,
Generaloberst Keitel, Chef des OKW, dass »umfangreiche Füsilierungen in Polen geplant seien und daß insbesondere der Adel und
die Geistlichkeit ausgerottet werden sollen«. Keitel war nicht überrascht, hatte ihn Hitler doch offensichtlich über die Radikalisierung
der Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung und die damit verbundenen bevölkerungspolitischen Zielsetzungen informiert. Canaris
erfuhr, dass »diese Sache bereits vom Führer entschieden sei […],
daß, wenn die Wehrmacht hiermit nichts zu tun haben wolle, sie es
auch hinnehmen müsse, daß SS und Gestapo in Erscheinung treten«.33 Als Marginalie findet sich hier ein Ausdruck, der in Zukunft
immer öfter auftauchen sollte und die Zielrichtung der deutschen
Politik in Polen beschreibt: »politische Flurbereinigung«.34
Zu Konflikten kam es auch angesichts des brutalen Vorgehens
gegen die jüdische Bevölkerung, vor allem auch nach den Massenmorden der Einsatzgruppe z.b.V. unter Obergruppenführer Udo
Jansen/Weckbecker, Der »Volksdeutsche Selbstschutz«, S. 49 u. 51, siehe
auch dortige Übersichten auf S. 165 u. 167.
30 Ebenda, S. 168.
31 Ebenda, S. 102–104.
32 Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 90f.
33 Aktenvermerk Lahousens über Besprechungen im »Führer«-Zug am
12. September 1939, zit. n. Groscurth, Tagebücher, S. 358.
34 Broszat, Nationalsozialistische Polenpolitik, S. 20.
29
83
von Woyrsch in Bendzin. Wie sich jedoch bald herausstellen sollte,
kritisierte das Oberkommando des Heeres jedoch eher das Vorgehen Woyrschs als die Stoßrichtung der SS-Politik, ordnete es doch
am 12. September selbst an, die Juden »über den San abzuschieben«.35 Es schwenkte damit auf den Kurs ein, den das Reichssicherheitshauptamt vorgegeben hatte, als sich Heydrich am 11. September
mit dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Krakau,
SS-Brigadeführer Bruno Streckenbach, getroffen hatte, um die
Vertreibung der Juden über den San zu erörtern.36 Die Wehrmacht
wies die Soldaten schließlich sogar an, auf Rückkehrende »auch außerhalb der Brücken« zu schießen.37 Hans Umbreits Einschätzung,
wonach sich die Wehrmacht in der Behandlung der Juden der
»Grenze zum Kriminellen näherte[n]«, fällt deshalb auch zu vorsichtig aus.38 Tatsächlich dauerte es keine zwei Wochen, bis auch die
Wehrmachtsführung ihr Einverständnis zu einer von der nationalsozialistischen Führungsspitze forcierten Politik der ethnischen Säuberung gab, die eben nicht allein eine »politische Flurbereinigung«
war, wie dies noch auf der Gesprächsnotiz eines weiteren Abwehroffiziers, Oberstleutnant Erwin von Lahousen, vom gleichen
Tag vermerkt worden war und auf angebliche Freischärler sowie die
polnische Elite zielte, sondern auch die jüdische Bevölkerung einschloss.
Der verbleibende Gesprächsbedarf, den die Wehrmacht in der
folgenden Woche noch gegenüber Himmler und Hitler anmeldete,
beschränkte sich dann auch auf die Ausgestaltung dieser Arbeitsteilung und die Organisation eines geordneten Rückzugs. Als Wagner
sich am 19. September von Heydrich bestätigen ließ, was er ohnehin wusste, dass nämlich die Einsatzgruppen tatsächlich den Befehl
hatten, gegen die Zivilbevölkerung vorzugehen, bat er lediglich,
damit zu warten, bis eine deutsche Zivilverwaltung eingerichtet sei
und nicht mehr die Wehrmacht die Verantwortung dafür tragen
müsse.39 In den Aufzeichnungen des Chefs des Generalstabs des
Heeres, Franz Halder, las sich dies folgendermaßen:
Zit. n. Böhler, Auftakt zum Vernichtungskrieg, S. 215.
Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 92.
37 Anordnung des AOK 10, 26. September 1939, zit. n. Böhler, Auftakt zum
Vernichtungskrieg, S. 217.
38 Umbreit, Deutsche Militärverwaltungen, S. 208.
39 Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 117.
35
36
84
»b) Flurbereinigung: Judentum, Intelligenz, Geistlichkeit, Adel.
c) Forderungen Heer: Bereinigung nach dem Herausziehen des
Heeres und nach Übergabe an stabile Zivilverwaltung. Anfang
Dezember«.40
Brauchitsch, der Oberbefehlshaber des Heeres, suchte wohl aus
ähnlichen Gründen am folgenden Tag eine Unterredung mit Hitler
und wurde von diesem gleich auf den neuesten Stand der Kriegszielplanung gebracht. In der Zwischenzeit war nämlich ein Telegramm
des deutschen Botschafters in Moskau, Friedrich Werner von der
Schulenburg, mit der Meldung eingetroffen, der sowjetische Außenminister Wjatscheslaw Molotow habe »durchblicken« lassen, an der
»ursprüngliche[n] Neigung, ein restliches Polen bestehen zu lassen«,
nicht mehr interessiert zu sein und um Verhandlungen über eine
Aufteilung Polens bat.41
Dieser Vorstoß der Sowjetunion hatte unmittelbare Auswirkungen auf die deutsche Kriegszielplanung. Am 12. September hatte
Ribbentrop Keitel im »Führer«-Zug dargelegt, dass man momentan
vor der Wahl stehe, Polen ein weiteres Mal zu teilen, ein »selbständiges Restpolen« zuzulassen oder schließlich die Gründung eines
ukrainischen Staates und die Arrondierung Litauens zu betreiben.42
Nach dem Sinneswandel in Moskau wurde Brauchitsch eine neue
Variation präsentiert, die auf eine »Umsiedlung im Großen« zielte.43
Aus den ehemaligen deutschen Gebieten sollten alle abgeschoben
werden, die nach 1918 zugezogen waren, wobei für jüdische Polen
die Einweisung in Ghettos vorgesehen war, auch wenn dies »im
einzelnen noch nicht klarliegend« sei.44 An ihrer Stelle sollten
Deutsche angesiedelt werden.45 Damit hatte Hitler das erste Mal das
spätere Programm der gewaltsamen Bevölkerungsverschiebungen
skizziert, das zwar so ähnlich bereits bei den radikalen Nationalisten und der Diskussionen um einen polnischen »Grenzstreifen«
Halder, Kriegstagebuch, Bd. 1, S. 79.
Schulenburg an Auswärtiges Amt, 20. September 1939, abgedruckt in:
ADAP Serie D, Bd. 8, Dok. 104, S. 82. Siehe auch Rutherford, Race, Space,
and the »Polish Question«, S. 70f.
42 Aktenvermerk Lahousens, 12. September 1939, zit. n. Groscurth, Tagebücher, S. 357.
43 Halder, Kriegstagebuch, Bd. 1, S. 81. Siehe auch Wildt, Generation des Unbedingten, S. 457.
44 Halder, Kriegstagebuch, Bd. 1, S. 82.
45 Krausnick, Hitlers Einsatzgruppen, S. 53.
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41
85
aufgetaucht war, aber erst unter den Nationalsozialisten in Angriff
genommen werden sollte. Und wie am Vortag Wagner, so scheint
es auch Brauchitsch nur noch darum gegangen zu sein, die volle
Implementierung dieser Politik auf die Zeit nach dem Ablauf der
Militärverwaltung hinauszuschieben. Genau dies wurde ihm zugesichert. Die Wehrmacht – so Hitler – würde mit dieser »Bereinigung« nicht belastet werden.46 Noch in derselben Nacht entwarf
Wagner einen Befehl, mit dem sich die Wehrmacht eigenhändig
entmachtete, indem den Polizei- und SS-Einheiten gestattet wurde,
»im Auftrage und nach Weisungen des Führers gewisse volkspolitische Aufgaben« durchzuführen und dabei auch Standgerichte einzurichten.47
Die SS wusste diesen neugewonnenen Spielraum zu nutzen. Am
21. September war es wieder an Himmler und Heydrich, aus den
deutschen Kriegszielen in Polen ein bevölkerungspolitisches Programm zu extrapolieren. Wie Heydrich seinen Amtschefs und
den versammelten Einsatzgruppenchefs verkündete, sollten die
polnischen Territorien im deutschen Interessenbereich geteilt und
»die ehemaligen deutschen Provinzen« an das Deutsche Reich angeschlossen werden, während in Zentralpolen »ein Gau mit fremdsprachiger Bevölkerung« einzurichten sei – jedoch nicht als polnischer Rumpfstaat, sondern »praktisch als Niemandsland« unter
deutscher Kontrolle. In einem großen Wurf skizzierte er anschließend ein umfangreiches Programm »ethnischer Säuberungen«,
das zum ersten Mal auch das Deutsche Reich einbezog und die
»Lösung des Polenproblems« nahtlos mit einer rassischen Deportationspolitik verband.48 Aus dem – erweiterten – Deutschen Reich
müssten etwa 30000 deutsche Sinti sowie alle jüdischen Deutschen
»mit Güterzügen« nach Zentralpolen verschleppt werden, wobei
Letztere zusammen mit den dortigen jüdischen Polen in größeren
Zit. n. Wildt, Generation des Unbedingten, S. 458.
Oberbefehlshaber des Heeres an die Ober- und Militärbefehlshaber,
21. September 1939, zit. n. Mallmann/Böhler/Matthäus (Hg.), Einsatzgruppen in Polen, S. 146. Siehe auch Krausnick, Hitlers Einsatzgruppen,
S. 54.
48 Niederschrift der Amtschefbesprechung mit den Einsatzgruppenleitern
unter Heydrich am 21. September 1939, BArch R 58/825, Bl. 26–30; siehe
auch Krausnick, Hitlers Einsatzgruppen, S. 59; Wildt, Generation des Unbedingten, S. 457f.
46
47
86
Städten zu ghettoisieren seien. Zumindest für einen Teil der jüdischen Polen war aber offensichtlich auch die Abschiebung über
die Demarkationslinie »vom Führer genehmigt« worden.49 Das
»Endziel«50 – wie Heydrich dies in einem Schreiben an die Einsatzgruppen vom selben Tag formulierte – sei streng geheim zu halten
und bestünde in der Deportation aller Juden in – so einen Tag später
gegenüber Brauchitsch – einen »Judenstaat unter deutscher Verwaltung«.51 Von der verbleibenden polnischen Bevölkerung solle
zunächst das überlebende »politische[n] Führertum« ausgeschaltet
sowie »daneben Listen der Mittelschicht: Lehrer, Geistlichkeit,
Adel, Legionäre, zurückkehrende Offiziere usw.« erstellt werden,
damit diese »verhaftet und in den Restraum« abgeschoben werden
könnten.52 Die »primitiven Polen« hingegen seien als »Wanderarbeiter in den Arbeitsprozeß einzugliedern und werden aus den deutschen Gauen allmählich in den fremdsprachigen Gau ausgesiedelt«.53 Wenn Philip T. Rutherford also mit seiner Einschätzung
völlig richtigliegt, wonach Heydrich damit »den ersten detaillierten
Ausblick auf die nationalsozialistische Planung für eine rassistische
›Neue Ordnung‹ in dem jüngst besetzten Gebiet« vorgelegt hatte,
so blieben Heydrichs Ausführungen doch nicht darauf beschränkt.54
In dieser um pragmatische Gesichtspunkte bemühten Besprechung,
die vor allem den Einsatzgruppen in Polen unmittelbare Handlungsanweisungen geben sollte, kam Heydrich auch auf die Organisation dieser gewaltigen Vertreibungsmaßnahmen zu sprechen.
Und hier konnte er einen weiteren Sieg vermelden, als er die Einsetzung Himmlers als »Siedlungskommissar für den Osten« ankündigte, was den SS-Komplex zu einem entscheidenden Akteur in
der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik machen sollte.55
Niederschrift der Amtschefbesprechung mit den Einsatzgruppenleitern
unter Heydrich am 21. September 1939, BArch R 58/825, Bl. 26–30.
50 Zit. n. Wildt, Generation des Unbedingten, S. 459.
51 Zit. n. Krausnick, Hitlers Einsatzgruppen, S. 61.
52 Niederschrift der Amtschefbesprechung mit den Einsatzgruppenleitern
unter Heydrich am 21. September 1939, BArch R 58/825, Bl. 26–30.
53 Wildt, Generation des Unbedingten, S. 458. Siehe auch Niederschrift der
Amtschefbesprechung mit den Einsatzgruppenleitern unter Heydrich am
21. September 1939, BArch R 58/825, Bl. 26–30.
54 Rutherford, Race, Space, and the »Polish Question«, S. 72 [Übers. G.W.].
55 Niederschrift der Amtschefbesprechung mit den Einsatzgruppenleitern
unter Heydrich am 21. September 1939, BArch R 58/825, Bl. 26–30.
49
87
Die Entwicklung in den letzten Septembertagen radikalisierte
die deutschen Kriegsziele weiter. Wie Hitler nach Eintreffen von
Schulenburgs Telegramm dem Schweden Birger Dahlerus mitteilte,
einem informellen Vermittler zwischen dem Deutschen Reich und
dem Vereinigten Königreich, müsse sich England mit der Tatsache
abfinden, dass »Polen nicht mehr auferstehen könne«. Es könne
jetzt nur noch darum gehen, »im Ostraum für Ordnung« zu sorgen
durch eine »vernünftige regionale Einteilung der Nationalitäten«.
Hierfür sei jedoch – und hier taucht dieser Begriff, soweit ich sehen
kann, das erste Mal auf – eine »volksmäßige Flurbereinigung« vonnöten, in deren Rahmen auch Deutsche in den angeblich »dünn bevölkerten Gebieten« Westpolens angesiedelt werden müssten.56
Auch wenn der Mitschrift nicht zu entnehmen ist, an welche
Deutsche Hitler hier dachte, handelte es sich doch wahrscheinlich
um die ethnischen Deutschen in den polnischen Territorien, die der
Sowjetunion zugesprochen werden sollten.57 In derselben Nacht
sollte sich aber auch dieser Aspekt weiter konkretisieren. Nach Aussage des Leiters der deutschen Minderheitenorganisation in Lettland
und späteren SS-Oberführers, Dr. Erhard Kroeger, war dieser zu
Himmler bestellt worden, der ihm im Hotel Casino in Zoppot, das
für einige Tage als Hauptquartier Hitlers diente, eröffnete, dass nun
das gesamte Baltikum der Sowjetunion überlassen werde. Zu Kroegers Verwunderung war dabei zunächst nicht an die Evakuierung
aller ethnischen Deutschen aus diesem Gebiet gedacht worden, sondern nur an diejenigen, die der nationalsozialistischen Bewegung
angehörten oder sich in der »Volkstumspolitik exponiert hätten«.58
Kroeger war entsetzt und bat Himmler, diese Menschen nicht in
die »Hände der Bolschewiken fallen zu lassen« und sich bei Hitler
für die Umsiedlung aller ethnischen Deutschen einzusetzen.59 Am
nächsten Tag teilte ihm Himmler Hitlers Einverständnis mit.60 Ein
Aufzeichnungen des Gesandten Schmidt im Auswärtigen Amt, 26. September 1939, abgedruckt in: ADAP Serie D, Bd. 8, Dok. 138, S. 109–112.
57 Vermerk Weizsäckers über die bevorstehenden Verhandlungen mit Moskau vom selben Tag, 26. September 1939, abgedruckt in: ADAP Serie D,
Bd. 8, Dok. 137, S. 107.
58 Kroeger, Der Auszug aus der Alten Heimat, S. 51.
59 Ebenda, S. 50.
60 Tatsächlich musste sich Himmler diesen Auftrag erst erkämpfen: Hitler
hatte damit zuerst die Volksdeutsche Mittelstelle beauftragt, bevor Himmler ihn umstimmen konnte, siehe Koehl, RKFDV, S. 49.
56
88
Umsiedlungsprogramm hatte Kontur angenommen, das nur wenige
Wochen später die ersten »Deutschen« aus dem Baltikum in den Hafen von Gdingen verschlagen sollte.
Mit dem Entschluss zur endgültigen Aufteilung Osteuropas
zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion im DeutschSowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September
war in Berlin die Entscheidung für ein umfassendes Deportationsprogramm und die Zerschlagung Polens wohl endgültig gefallen.
Gleich am nächsten Tag sprach Hitler Alfred Rosenberg gegenüber
davon, Polen in »drei Streifen« teilen zu wollen, wobei der westliche
als ein »breiter Gürtel der Germanisierung und Kolonisierung« an
das Deutsche Reich angeschlossen und dabei Platz schaffen würde
für »gute Deutsche aus aller Welt«. Die jüdische Bevölkerung sowie
alle »irgendwie unzuverlässigen Elemente« sollten hingegen in den
östlichen Streifen verschleppt werden, während dazwischen Raum
für eine nicht näher bestimmte »polnische Staatlichkeit« bleibe.61
Heydrich wählte in einer Unterrichtung seiner Amtschefs deutlichere Worte und bezeichnete den östlichen Streifen als »Naturschutzgebiet oder ›Reichs-Ghetto‹«, das nach der Modifizierung der
Demarkationslinie nun in der Gegend um Lublin entstehen sollte.62
Vor diesem Hintergrund ist Hitlers bekannte Rede vom 6. Oktober 1939 vor dem Reichstag zu interpretieren, die als »Friedensrede«
ausgegeben wurde.63 In Fortsetzung der Argumentation, die er
bereits an Dahlerus erprobt hatte, behauptete Hitler, es gehe ihm
allein um die »Befriedung des gesamten Gebietes« durch die Schaffung »eine[r] neue[n] Ordnung der ethnographischen Verhältnisse«.64 Michael Wildt hat darauf hingewiesen, dass Hitler damit
eine Rechtfertigung im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht
der Völker suchte, mit dem nach dem Ersten Weltkrieg die Zerschlagung der multiethnischen Reiche in Osteuropa begründet worden
Rosenberg, Politisches Tagebuch, S. 80.
Niederschrift der Amtschefbesprechung mit den Einsatzgruppenleitern
unter Heydrich am 29. September 1939, BArch R 58/825, Bl. 36f. Teilweise
abgedruckt bei Pätzold, Verfolgung – Vertreibung – Vernichtung, S. 240.
63 Hitler am 6. Oktober 1939 vor dem Reichstag, zit. n. Verhandlungen des
Reichstages, Bd. 460, S. 51–63. Zur zeitgenössischen Einordnung der Rede
siehe Wildt, »Eine neue Ordnung der ethnographischen Verhältnisse«. Hitlers Reichstagsrede, S. 130.
64 Hitler am 6. Oktober 1939 vor dem Reichstag, zit. n. Verhandlungen des
Reichstages, Bd. 460, S. 56.
61
62
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war.65 Wenn – so könnte Hitlers Rede paraphrasiert werden – eine
gerechte und friedliche Staatenordnung nur dann zu erreichen sei,
wenn die Bevölkerung eines Territoriums ethnisch homogen sei und
gleichzeitig das Recht auf einen eigenen Staat habe, genau davon
aber im multiethnischen Europa nicht die Rede sein könne, müsse
die Politik diesen Zustand nachträglich herstellen. Für Hitler bedeutete diese »neue Ordnung der ethnographischen Verhältnisse« dann
auch nichts anderes als eine »Umsiedlung der Nationalitäten«. Diese
könnten aber nicht auf »diesen Raum beschränkt« werden und
müssten unter anderem die Rückführung von »nicht haltbaren Splittern des deutschen Volkstums« aus ganz Osteuropa beinhalten, deren Assimilation als »Angehörige[n] eines hochwertigen Volkes […]
utopisch« sei.66 Dieser Redepassage kommt insofern eine zentrale
Bedeutung zu, als sie ein weit über Polen hinausgehendes Deportationsprogramm andeutete und gleichzeitig die Legitimation für eine
deutsche Expansion legt. Sie macht aber auch deutlich, dass diese
»Ordnung des gesamten Lebensraumes nach Nationalitäten« nicht
nur eine ethnische Homogenisierung, sondern auch eine ethnische
Hierarchisierung anstrebte.67
Wildt, »Eine neue Ordnung der ethnographischen Verhältnisse«. Hitlers
Reichstagsrede, S. 133–134.
66 Hitler am 6. Oktober 1939 vor dem Reichstag, zit. n. Verhandlungen des
Reichstages, Bd. 460, S. 51–63, hier S. 56.
67 Ebenda, S. 61.
65
90
Perpetuierung der Gewalt:
Einrichtung der deutschen Besatzungsherrschaft
Sollte Hitler gehofft haben, mit seiner Rede vom 6. Oktober das
Vereinigte Königreich und Frankreich für einen Sonderfrieden gewinnen zu können, hatte er sich getäuscht. Für Polen brachte der
Abschluss der Kriegshandlungen deshalb auch keine Erleichterung.
Im Gegenteil: Hatte sich bereits die Wehrmacht zu einem Krieg entschlossen, der auf die Regeln des Kriegsvölkerrechts allenfalls »sinngemäß« Rücksicht nahm, perpetuierte das bald eingerichtete Besatzungsregime den Terror.
Hauptexponent dieser Unterdrückungsmaßnahmen sollte die noch
einzurichtende zivile Verwaltung werden, die sich aus den zivilen
Verwaltungsstäben entwickelte, die den Armeeoberkommandos
beim Überfall auf Polen mitgegeben worden waren. In den ersten
Tagen des Krieges war es jedoch zu entscheidenden Umbesetzungen
gekommen. Im Norden sah sich die Wehrmacht etwa mit dem Danziger Gauleiter Albert Forster konfrontiert, der zeitgleich mit dem
deutschen Überfall begonnen hatte, seinen Einflussbereich auf
eigene Faust auszuweiten und bereits am 2. September die Stadtverwaltung in Dirschau übernommen hatte. Dass genau dies eigentlich
die Aufgabe des zivilen Verwaltungsstabes bei der zuständigen 4. Armee war, störte Forster wenig. Nur zwei Tage später meldete er sich
bei Wagner und forderte von diesem, anstelle des amtierenden Chefs
der Zivilverwaltung (CdZ), SS-Oberführer Fritz Herrmann, eingesetzt zu werden – eine Forderung, die Hitler schließlich gegen
das Oberkommando des Heeres durchsetzte. Der spätere Gauleiter
und Reichsstatthalter des Warthelandes, Arthur Greiser, spielte sich
zwar weniger in den Vordergrund, aber auch er war nicht von der
Wehrmacht als Chef der Zivilverwaltung vorgesehen, sondern vom
Reichsinnenministerium ins Spiel gebracht worden.68 Dieser Um68
Lammers an Pfundtner, 7. September 1939, SMR 720–5/2793, Bl. 1; Schenk,
Hitlers Mann in Danzig, S. 138; Epstein, Model Nazi, S. 124–126; Umbreit,
»Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft«, S. 32–34, Rutherford, Prelude
to the Final Solution, S. 3, Rieß, Die Anfänge der Vernichtung, S. 244.
91
stand kann sicherlich zunächst einmal als weiterer Beweis für die
diffuse und improvisierte Planung der politischen Führung gelten.69
Vor allem aber zeigten die Berufungen der »alten Kämpfer« die Bereitschaft Hitlers und der NSDAP-Spitze, die Grundlagen für eine
allein an nationalsozialistischen Grundsätzen orientierte Beherrschung des eroberten Landes zu legen.
Die am 25. September eingerichtete Militärverwaltung war für
Hitler dann auch nur eine Übergangslösung, der er nicht »nicht viel
Bedeutung« beimaß.70 Nur kurze Zeit später unterzeichnete er bereits den Erlass zur Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete,
der ihre Auflösung zum 1. November 1939 sowie den Übergang zu
einer zivilen Verwaltung vorsah. Nur zwei Tage nachdem er vor dem
Reichstag vorgegeben hatte, vor allem die »Herstellung eines unbedingt garantierten Friedens und eines Gefühls der Sicherheit« in Europa anzustreben, besiegelte er die Annexion von weiten Teilen des
polnischen Staatsgebietes und lieferte es engen Vertrauten mit dem
Auftrag aus, diese Gebiete »einzudeutschen«.71
Es ist kennzeichnend für die Dynamik in der politischen Führungsspitze, dass ihr bald selbst diese drei Wochen zu lang wurden
und Hitler in einem neuen Erlass den Termin zur Einsetzung der
Zivilverwaltung um eine Woche auf den 26. Oktober vorzog. Aus
ihrer Sicht war der Krieg mit der Kapitulation der polnischen Armee
noch lange nicht beendet. Die bevorstehende Annexion Westpolens
und die Verwandlung dieses Gebietes in »deutschen Lebensraum«
erforderten die Konzentration auf Personengruppen, die als Gefahr
für das deutsche Herrschaftsprojekt empfunden wurden oder aber
aus ideologischen Gründen keinen Platz in diesem deutschen Dystopia hatten. Und obgleich sich die Wehrmacht während der Kriegshandlungen für die Politik der »ethnischen Säuberungen« als offen
erwiesen hatte, schien sie doch für die weitere Fortsetzung dieses
Kampfes als »zu weich und nachgiebig«.72
Nicht anders erging es den Planern im Reichsinnenministerium,
die der Radikalität der nationalsozialistischen Führungsspitze ebenUmbreit, »Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft«, S. 11.
Ebenda, S. 36.
71 Hitler am 6. Oktober 1939 vor dem Reichstag, zit. n. Verhandlungen des
Reichstages, Bd. 460, S. 62. Siehe auch Vermerk für Staatssekretär Pfundtner, 7. Oktober 1939, BArch R 1501/5401, Bl. 41.
72 Goebbels’ Tagebucheintrag vom 13. Oktober 1939, zit. n. Alberti, Die Verfolgung und Vernichtung der Juden, S. 46.
69
70
92
falls hinterherhinkten. Zwar zeigte eine am 2. Oktober fertiggestellte Denkschrift über die »Aufgaben der Zivilverwaltung in den
besetzten Gebieten« wenig Skrupel, wenn für den »Wiederaufbau
und [die] Verstärkung des Deutschtums« eine »völlige und endgültige Eindeutschung« gefordert wurde.73 Wie sehr diese Überlegungen aber noch der preußischen Germanisierungspolitik verhaftet
waren, zeigte der Nachsatz, waren doch nur die »1918 vom Reich
abgetrennten Gebiete« gemeint.74 Während hier also noch sinniert
wurde, wie etwa auf politischem Gebiet eine »Sonderstellung des
Deutschtums« zu erreichen wäre oder unter Ausnutzung der polnischen Gesetzgebung die Enteignung polnischer Großgrundbesitzer vorangetrieben werden könnte, war der Kreis um Hitler bereits
einige Schritte weiter. Die polnische Elite wurde entweder ermordet
oder vertrieben, die polnische Bevölkerung – mit der Gründung von
Görings Haupttreuhandstelle Ost und der Einsetzung von Himmlers Bodenamt – schlicht enteignet.75
Neue Grenzen
Konservativ zeigte sich das Reichsinnenministerium auch bei der
Grenzfestsetzung, die Forster durch sein Drängen auf eine vorzeitige Einrichtung der Zivilverwaltung Anfang Oktober auf die
Tagesordnung setzte.76 Hitler zeigte sich wenig beeindruckt von einer ethnographischen Karte, die Wilhelm Stuckart, Staatssekretär im
Reichsinnenministerium, in einer Besprechung vorlegte und die
Aufschluss über die ethnische Zusammensetzung im westlichen
Polen gab, schließlich zielte die nationalsozialistische »Lebensraum«-Politik vor allem auf die Ausdehnung auf nicht von Deutschen bewohnte Gebiete, die in »deutsches Siedlungsland« verwandelt werden sollten.77 Wie sehr dieses »Lebensraum«-Ideologem mit
Unsignierte RMI-Denkschrift über »Aufgaben der Zivilverwaltung in den
polnischen Gebieten«, 2. Oktober 1939, BArch R 1501/5401, Bl. 24–29.
74 Ebenda.
75 Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands, S. 548–552,
564–573; Majer, »›Fremdvölkische‹ im Dritten Reich«, S. 395–404; zur
HTO siehe insbesondere Rosenkötter, Treuhandpolitik, S. 81–88.
76 Umbreit, »Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft«, S. 39.
77 Gespräch zwischen Dr. Hopf (Bundesarchiv) und Ministerialdirektor
Dr. Georg Hubrich, dem ehemaligen Leiter der Unterabteilung I-Ost im
RMI, über Fragen der während des Krieges eingegliedert gewesenen Ge73
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den expansiven Forderungen der imperialistischen Ostpolitik verbunden war, zeigte sich dann in dem weit nach Osten ausgreifenden
»Blaustrich«, mit dem Hitler in einer imperialen Geste die landwirtschaftlich produktivsten Gebiete Polens sowie vier Fünftel seiner
Industrie inklusive der gesamten Kohleförderung dem Deutschen
Reich zuschlug.78
Die weitere Ausarbeitung wurde einer Kommission unter Ministerialdirektor Ernst Vollert übertragen, dem Leiter der Abteilung VI
für Volkstum und Grenzziehung im Reichsinnenministerium.79 Vollert war gerade erst wieder nach Berlin zurückgekehrt, nachdem
er zunächst den durch Forsters eigenmächtiges Verhalten geschassten ursprünglichen Chef der Zivilverwaltung, Fritz Herrmann, ersetzt und als Forsters Stellvertreter fungiert, sich aber nach nur
14 Tagen mit Forster überworfen hatte.80 Vielleicht war es ja nicht
zuletzt diese kurze persönliche Erfahrung, die seine Skepsis gegenüber den weiträumigen Annexionsplänen bestärkte. Vollerts Memorandum unter dem Titel »Vorschlag zur territorialen Begrenzung
von Westpreußen« vom 6. Oktober 1939 fiel jedenfalls selbst hinter
die Forderungen kaiserlich-preußischer Hardliner zurück, er plädierte stattdessen für eine Korrektur der Vorentscheidung Hitlers.81
Zwar sah auch Vollert die »vornehmste Aufgabe« darin, »dieses alte
deutsche Land möglichst schnell wieder zu einem deutschen Lande«
biete, 1. Dezember 1961, BABt Ost-Dok. 13/157, Bl. 2–19. Hubrich war
offensichtlich im Frühjahr 1935 auf Betreiben Stuckarts ins Reichsinnenministerium geholt worden und avancierte dort bereits ein Jahr später zum
Gruppenleiter für das Sachgebiet Staatsangehörigkeit und Rasse. Ab
1. April 1941 war er Leiter der Unterabteilung I-Ost und stellvertretender
Leiter der Unterabteilung I Sta R, Staatsangehörigkeit und Rasse, BArch R
2/11685, Bl. 146, BArch R 2/11689, Bl. 130, sowie Jasch, »Das preußische
Kultusministerium«.
78 Bericht des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Wilhelm Keppler, zit.
n. Volkmann, »Zwischen Ideologie und Pragmatismus«, S. 423. Zur wirtschaftlichen Bedeutung dieser Gebiete siehe Röhr, »Zur Rolle der Schwerindustrie«, S. 10, ders., »Zur Wirtschaftspolitik der deutschen Okkupanten«, S. 223f., Schwaneberg, The Economic Exploitation, S. 87–89 sowie
Kaczmarek, »Zwischen Altreich und Besatzungsgebiet«, S. 348f.
79 Die Abteilung wurde kurz danach aufgelöst, ihre Zielsetzung war erreicht,
siehe Haar, Historiker im Nationalsozialismus, S. 324.
80 Umbreit, »Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft«, S. 33, sowie Schenk,
Hitlers Mann in Danzig, S. 138.
81 Haar, Historiker im Nationalsozialismus, S. 328.
94
zu machen und schreckte dabei auch nicht vor der »Umsiedlung eines wesentlichen Teils dieser polnischen Bevölkerung« zurück –
nach seinen eigenen Angaben immerhin bis zu 4861000 Menschen.
Aber Vollert unterschätzte die explosive Kraft der »Lebensraum«-Dystopie, wenn er daraus die Beschränkung auf die Grenzen
von 1914 forderte und es als »unzweckmäßig« bezeichnete, die neu
einzurichtende Provinz um die Kreise Lipno, Nieszawa, Rypin und
Włocławek zu erweitern, ihr also »rein polnische, d.h. ehemals russische Gebiete hinzuzugeben«.82
Ebenso chancenlos wie Vollerts Memorandum erging es einer
Denkschrift des hauseigenen think tanks zur gleichen Frage, der
Publikationsstelle Dahlem. Um die Durchschlagkraft der eigenen
Position zu verstärken, hatte die Publikationsstelle den jungen
Leiter der Landesstelle Ostpreußens für Nachkriegsgeschichte,
Dr. Theodor Schieder,83 nach Breslau entsandt, wo er sich am 28. September 1939 unter anderem mit den an der dortigen Universität lehrenden Professoren Walter Kuhn und Hermann Aubin traf. »Die
Wissenschaft kann nicht einfach warten, bis sie gefragt wird, sie muss
sich selber zu Wort melden«, hatte Aubin am 18. September 1939 an
Albert Brackmann geschrieben, bei dem als Generaldirektor der
Preußischen Staatsarchive auch die Publikationsstelle angesiedelt
war.84 Beim Treffen in Breslau sollte eine gemeinsame Position zum
deutschen Vorgehen gegenüber Polen erarbeitet und über Verbindungsmänner in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht
werden.85 Und tatsächlich schien der Beratungsbedarf der Politik
hoch, wurde Aubin doch noch am 4. Oktober mitgeteilt, dass –
wahrscheinlich in Anspielung auf Vollerts Abteilung im Reichsinnenministerium – von »einigen höheren Reichsstellen« eine knappe
Ausarbeitung sofort gewünscht werde.86 Schieders Ausarbeitungen
Undatierte Denkschrift Vollerts, »Vorschlag zur territorialen Begrenzung
von Westpreußen«, wahrscheinlich 6. Oktober 1939, BArch R 1501/5401,
Bl. 31–40.
83 Zur Person siehe Aly, »Daß uns Blut zu Gold werde«.
84 Aubin an Brackmann, 18. September 1939, BArch R 153/291, ohne Seitenangabe. Siehe auch Burleigh, Germany Turns Eastwards, S. 147.
85 Ebbinghaus/Roth, »Vorläufer des ›Generalplans Ost‹«; Haar, Historiker
im Nationalsozialismus, S. 330–332, Burleigh, Germany Turns Eastwards,
S. 147f.
86 Pappritz an Aubin, 4. Oktober 1939, zit. n. Ebbinghaus/Roth, »Vorläufer
des ›Generalplans Ost‹«, S. 69.
82
95
lassen dabei nur bedingt einen Bruch mit früheren Absichten Berlins
erkennen, solche Forderungen waren bereits von den Alldeutschen
und während des Ersten Weltkriegs in der Diskussion um den
Grenzstreifen artikuliert worden.87 Ähnlich verhielt es sich mit der
vorgeschlagenen Grenzziehung. Da Schieder als »[e]rste Erfordernis
[…] die klare Abgrenzung von polnischem und deutschem Volkstum«
galt, erwähnte er zwar die alte Grenze von 1914, plädierte aber für
eine weiter westlich gezogene Grenzführung, die sich an der sogenannten Plate’schen Linie orientierte, einer durch die Volkszählung
von 1910 etablierten Trennlinie zwischen deutsch- und polnischsprachigen Preußen.88 Auf die »Lebensraum«-Politik im nationalsozialistischen Staat war damit natürlich kein Einfluss zu gewinnen. In seiner Reichstagsrede ließ Hitler dann auch beide Ausführungen weit
hinter sich. Wie auch Johannes Pappritz, der Geschäftsführer der Publikationsstelle Dahlem, feststellen musste, war die nationalsozialistische Führungsspitze nicht auf wissenschaftliche Politikberatung
angewiesen, um zu radikalen Entscheidungen zu kommen. Ein von
Pappritz bereits aufgesetztes Begleitschreiben zu Schieders Denkschrift enthält die Notiz: »Nicht abgegangen, da überholt!«89
Einen Tag später wurden die Gebiete dann auch offiziell annektiert: In Hitlers Erlass zur »Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete« vom 8. Oktober 1939 wurden die Provinzen Westpreußen
und Posen neu eingerichtet und die Regierungsbezirke Kattowitz an
Schlesien sowie Zichenau an Ostpreußen angeschlossen.90 Und wie
Aus meiner Sicht irrt deshalb auch Ingo Haar, wenn er das hier entwickelte
»Planungsszenario nicht in der Tradition der preußischen Polenpolitik«
sieht, weil es umfassende Deportationen von Teilen der einheimischen
Bevölkerung und ihre Ersetzung durch ethnische Deutsche aus Osteuropa
vorsah, Haar, Historiker im Nationalsozialismus, S. 332. Siehe auch Ebbinghaus/Roth, »Vorläufer des ›Generalplans Ost‹«, S. 76.
88 Undatierte Denkschrift Schieders, wahrscheinlich am 7. Oktober 1939
fertiggestellt, BArch R 153/291, ohne Seitenangabe [Hervorhebung im
Original, G.W.]. Zur Datierung siehe Ebbinghaus/Roth, »Vorläufer des
›Generalplans Ost‹«, S. 70.
89 Notiz auf dem am 7. Oktober 1939 aufgesetzten Schreiben an Aubin, zit. n.
ebenda, S. 92.
90 Hitlers Erlaß über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete, 8. Oktober
1939, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne
(DO V), S. 84–88. In Anlehnung an die früheren preußischen Bezeichnungen hießen die Provinzen zunächst Westpreußen und Posen, erst später
87
96
die verbleibenden Scharmützel um den genauen Grenzverlauf belegen, gedachte die nationalsozialistische Führung nicht nur Vollerts
Mahnungen bezüglich Danzig-Westpreußens zu ignorieren, sondern
auch die ähnlich begründeten gegen eine expansive Lösung bei der
Grenzziehung im Wartheland und in Schlesien. Gegen den Willen des
Oberpräsidenten in Schlesien wurden der Provinz wirtschaftliche
wichtige Gebiete auf früherem russischen Teilungsgebiet sowie dem
Wartheland und aus denselben Gründen noch Anfang November die
Industriestadt Lodsch91 angeschlossen, jeweils Gebiete mit ausschließlich oder doch überwiegend polnischsprachiger Bevölkerung.92
Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums
Während Hitler in seiner Reichstagsrede der Welt noch die Friedensbereitschaft des Deutschen Reiches vorgaukelte, hatte er nicht
nur die Annexion Westpolens und die Einrichtung einer Zivilverwaltung angeordnet, sondern errichtete bereits das zweite Standbein
des deutschen Besatzungsregimes und beauftragte Himmler mit der
Durchführung der – wie es in der Rede geheißen hatte – »Ordnung
des gesamten Lebensraumes nach Nationalitäten«. Im »Erlaß zur
Festigung deutschen Volkstums« vom 7. Oktober 1939 wird dieser
Passus aufgegriffen und Himmler aufgetragen, »die Siedlung der
Volksgruppen so zu gestalten, dass bessere Trennungslinien zwischen ihnen erreicht werden« könnten – das Schlagwort von der
»Germanisierung des Bodens« sollte politische Praxis werden.93
erfolgte die Umbenennung in Danzig-Westpreußen und Wartheland, siehe
RGBl., Teil 1, 1940, S. 251.
91 Die Bezeichnung der Stadt folgt der amtlichen: bis zum deutschen Überfall
und nach der Befreiung – Łódź; von September 1939 bis März 1940 –
Lodsch; von April 1940 – Litzmannstadt.
92 Zur Eingliederung von Łódź und zu genaueren Angaben zum territorialen
Umfang zur administrativen Gliederung des Warthelands im Allgemeinen
siehe Marczewski, Hitlerowska koncepcja, S. 112–116. Der deutsche Anspruch auf Łódź wurde ideologisch schließlich auch mit archäologischen
Funden begründet, die angeblich auf eine frühe germanische Siedlung hinwiesen, Furber, »Near as Far in the Colonies«, S. 557.
93 Erlaß zur Festigung deutschen Volkstums, gez. Hitler, Göring, Lammers,
Keitel, 7. Oktober 1939, BArch R43 II/1412, Bl. 575–577. Abgedruckt in:
Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V), S. 176–178;
Moll (Hg.), »Führer-Erlasse«, S. 100–102. Wie Philip Morgan zu Recht anmerkt, war die Beauftragung Himmlers »ein gutes Beispiel für eine klassi-
97
Dass dies vor allem auf Kosten der als nicht deutsch erachteten Bevölkerung zu geschehen habe, war ebenso selbstverständlich wie die
Rücksichtslosigkeit, die sich Vollert einen Tag vorher noch nicht
hatte vorstellen können.
Der Gedanke, Himmler als »Siedlungskommissar« einzusetzen,
war freilich nicht neu, sondern ging auf die bereits angesprochenen
Planungen zur Umsiedlung der ethnischen Deutschen in Südtirol
zurück. Die Bedeutung Italiens als wichtigster außenpolitischer
Verbündeter des Deutschen Reiches hatte Hitler im Vorfeld des
Münchener Abkommens veranlasst, eine zentrale Hypothek der gegenseitigen Beziehungen endgültig aus dem Weg zu räumen und
Mussolini kurzerhand die Aussiedlung der ethnischen Deutschen
zuzusagen. Ideologische Vorgaben wurden wieder einmal strategischen Überlegungen untergeordnet, schließlich – so Hitler – gehe
es in der Politik doch nicht um »Sentiments, sondern nur [um] Kaltschnäuzigkeit« und hier schade das »Geschwätz über Südtirol« dem
Deutschen Reich.94 So wie Berlin die ethnischen Deutschen in Polen
mit dem deutsch-polnischen Nichtangriffspakt düpiert hatte, erfuhren nun die ethnischen Deutschen in Südtirol, dass der »Schutz« des
Deutschen Reiches sie im Zweifelsfall ihre Existenz kostete.95
Dieser Pragmatismus war den Nationalsozialisten umso leichter
gefallen, als er nicht nur aus politischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen geboten schien. Der aufrüstungsindizierte Boom
sche faschistische Praxis«, nämlich »faschistische Schattendienststellen«
einzurichten, deren Kompetenzen gegenüber der staatlichen Verwaltung
nicht hinreichend abgegrenzt und die in Konkurrenz zu ihr tätig wurden,
Morgan, Fascism in Europe, S. 133–138 [Übers. G.W.].
94 Zit. n. Jäckel, Hitlers Herrschaft, S. 34. Danach war Hitler bereits Ende
1922 oder Anfang 1923 zum Verzicht auf Südtirol bereit gewesen.
»Nötig« – so Hitler weiter – sei »ein klarer und bündiger Verzicht auf
Südtirol«, zit. n. ebenda. Siehe auch den von Gottfried Feder verantworteten parteiamtlichen Kommentar zu dem Parteiprogramm, in dem zum ersten Programmpunkt, also der Forderung nach dem Zusammenschluss aller
»Deutschen« in einem »Groß-Deutschland«, noch bis 1928 neben dem
Sudetenland und Österreich auch Südtirol aufgeführt wurde. In der 1929
erschienenen fünften Auflage wurde Südtirol nicht mehr erwähnt. Siehe
Broszat, Weltanschauung, S. 32f. Die deutlichste und gleichzeitig ausführlich begründete Absage an den Anspruch auf Südtirol findet sich schließlich in Hitlers Zweitem Buch, S. 189–215.
95 Aly, »Endlösung«, S. 64. Zu Südtirol siehe Stuhlpfarrer, Umsiedlung Südtirol, Bd. 1, S. 30–86.
98
der deutschen Wirtschaft hatte bereits 1933 erste Mängel bei der
Versorgung der Landwirtschaft mit einer ausreichenden Zahl an
Arbeitskräften sichtbar werden lassen96 und in den folgenden Jahren
zu immer deutlicheren Krisenerscheinungen auch in der übrigen
Wirtschaft und schließlich zu einer immer direkteren Kontrolle des
Arbeitsmarktes geführt.97 Die forcierte Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften vor allem auch in Polen führte zur Belastung
der deutschen Devisenbilanz und warf – zumindest aus Sicht der SS
und Polizei – Risiken auf, denen man mit dem gezielten Einsatz von
ethnischen Deutschen aus dem Ausland am ehesten glaubte begegnen zu können.
An dieser Schnittmenge von »sicherheitspolizeilichen« und wirtschaftlichen Überlegungen hatte Himmler bereits Anfang 1937 in
seinem Persönlichen Stab die Dienststelle Vierjahresplan unter
SS-Oberführer Ulrich Greifelt eingerichtet, um »hauptsächlich auf
dem Gebiet des landwirtschaftlichen Arbeitseinsatzes […] Maßnahmen zur zusätzlichen Beschaffung von landwirtschaftlichen Hilfskräften« anzuregen.98 Als Hitler dann zunächst formlos Himmler
mit der Umsiedlung der »Volksdeutschen« in Südtirol betraute,
gab dieser – nachdem zunächst auch die Volksdeutsche Mittelstelle
im Gespräch war – den Auftrag am 23. Juli 1939 sicherlich nicht
zufällig an Greifelt weiter, zumal zu diesem Zeitpunkt der Krieg
unmittelbar bevorstand, mit einem weiteren Einbruch am Arbeitskräftemarkt also zu rechnen war.99 Im darauffolgenden Gerangel
mit der Reichskanzlei und den betroffenen Ministerien versuchte
Himmler Hitlers Beauftragung in eine möglichst weitreichende
Vollmacht zu übersetzen und erreichte im Letzten mit Lammers
vereinbarten Entwurf vom 17. August sowohl die Ernennung zum
Reichskommissar wie auch einen weiten Spielraum gegenüber der
Ministerialbürokratie.100
August, »Die Entwicklung des Arbeitsmarkts«, S. 306–308.
Tooze, The Wages of Destruction, S. 291.
98 SS-Obersturmbannführer Rudolf Creutz an Höherer SS- und Polizeiführer (HSSPF) Hildebrandt, 1. März 1940, BDC SSO-Akte Rudolf Creutz.
Für dieses Dokument danke ich Götz Aly. Siehe auch undatierter Vortrag
Greifelts, wahrscheinlich Januar 1939, NO-5591, abgedruckt in: Loeber
(Hg.), Diktierte Option, S. 4–7.
99 Zu den Rivalitäten zwischen Lorenz und Himmler siehe Stuhlpfarrer, Umsiedlung Südtirol, Bd. 1, S. 245f.
100 Ebenda, S. 249f.
96
97
99
Der Krieg schob die Herausgabe dieses Erlasses jedoch zunächst
hinaus, nur um dann die Umsiedlung der Südtiroler in einen gänzlich neuen Kontext zu katapultieren. Nachdem die nationalsozialistische Führungsspitze zu der Entscheidung gelangt war, weite Teile
Westpolens zu annektieren und »einzudeutschen« und – zeitgleich
dazu, jedoch zunächst ohne kausalen Zusammenhang – Hitler auch
beschlossen hatte, die ethnischen Deutschen aus dem Baltikum
umzusiedeln, war es nur noch ein kurzer Weg zu der Erkenntnis,
dass sich diese Maßnahmen ergänzten und also koordiniert werden
müssten. Wie bereits in den Denkschriften des preußischen Innenministeriums noch vor dem Ersten Weltkrieg die Umsiedlung von
»Volksdeutschen« aus Russland aufgetaucht war, als es um die Erhöhung der Anzahl »deutscher« Landarbeiter und gleichzeitig die Erhöhung der »deutschen« Bevölkerung an den Ostgrenzen Preußens
oder aber später um die »Eindeutschung« des zu annektierenden
»Grenzstreifens« ging, so mündete auch diesmal die Entscheidung
zur Annexion polnischer Gebiete umstandslos in Überlegungen,
wie diese mit »Deutschen« zu besiedeln seien, und landeten schließlich bei den ethnischen Deutschen jenseits der Reichsgrenzen. Die
Südtiroler sollten nun nicht mehr im Deutschen Reich oder etwa in
Mähren, sondern in einem neu eingerichteten »Beskidengau« südlich von Kattowitz angesiedelt werden101 und die Balten in DanzigWestpreußen und im Wartheland.102
Als Hitler am 7. Oktober den »Erlaß zur Festigung deutschen
Volkstums« unterzeichnete, war es also nur folgerichtig, Himmler
damit zu beauftragen. Himmler hatte bereits eine eigene Dienststelle
zur Umsiedlung der Südtiroler aufgebaut und verfügte auch über die
(Zwangs-)Mittel, die für das geplante Umsiedlungs- sowie Mordund Vertreibungsprogramm notwendig waren. So vage sich diese
noch zu Beginn des Krieges darstellten, so konkret lasen sich nun
diese Maßnahmen im Erlass: erstens die »Zurückführung« der für
die »Heimkehr« ins Deutsche Reich infrage kommenden »Deut-
Unsignierter Vermerk zu einer Besprechung beim HSSPF Südost, Erich
von dem Bach-Zelewski, 27. November 1939, NO-5055, abgedruckt in:
Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 139.
Siehe auch Aly, »Endlösung«, S. 64; Umbreit, »Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft«, S. 125; Longerich, Heinrich Himmler, S. 434–437.
102 Himmler an unter anderem Lorenz, Heydrich, Forster, Greiser, 11. Oktober 1939, NO-4613.
101
100
schen« im Ausland, zweitens ihre Ansiedlung in Polen und damit
die »Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete« sowie drittens
die »Ausschaltung des schädigenden Einflusses von […] volksfremden Bevölkerungsteilen«. Himmler wurde ermächtigt, alle dafür
notwendigen »allgemeinen Anordnungen« zu treffen.103
Die Aufgaben, die sich aus dieser Ermächtigung ergaben, übertrug Himmler auf den SS-Apparat. Als Koordinationsinstanz
wurde Greifelts für die Umsiedlung der Südtiroler eingerichtete
und dem Persönlichen Stab zugeordnete Leitstelle für Ein- und
Rückwanderung bestimmt und am 17. Oktober in die Dienststelle
des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums umgewandelt.104 Diesen Titel sah Hitlers Erlass zwar nicht vor, er war
aber im Erlassentwurf zur Umsiedlung der Südtiroler aufgetaucht –
für Himmler offensichtlich Grund genug, sich diesen nun selbst
zu verleihen und wahrscheinlich auch Grund für die ausbleibenden Proteste anderer Reichsbehörden. In der Berliner Dienststelle
wurden zunächst die drei Abteilungen Planung, Bodenamt und
Einwandererverteilung eingerichtet, wobei Letztere bald in Menscheneinsatz umbenannt wurde, was wiederum die Bedeutung unterstreicht, die Himmler der Ausbeutung der Arbeitskraft beimaß.
Die bevölkerungspolitische Praxis delegierte Himmler an die
Volksdeutsche Mittelstelle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht
völlig im SS-Orbit kreiste, sondern zumindest formal Heß unterstand, sowie an das Rasse- und Siedlungshauptamt und das Reichssicherheitshauptamt der SS. Heydrich hatte bereits am 11. Oktober
1939 die Einwandererzentralstelle Nordost (EWZ) errichtet, die
im Auftrag Himmlers als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKF) die Selektion der aus den baltischen Ländern umzusiedelnden »Volksdeutschen« durchführen sollte.105 Um
Erlaß zur Festigung deutschen Volkstums, gez. Hitler, Göring, Lammers,
Keitel, 7. Oktober 1939, BArch R43 II/1412, Bl. 575–577. Abgedruckt in:
Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V), S. 176–178, und
Moll (Hg.), »Führer-Erlasse«, S. 100–102.
104 1. Anordnung Himmlers als RKF, 7. Oktober 1939, NO-3078, siehe auch
Stuhlpfarrer, Umsiedlung Südtirol, Bd. 1, S. 251.
105 Chef der Sicherheitspolizei und des SD an die obersten Reichsbehörden,
BArch R 43 II/1412, Bl. 55, und Heydrich an Oberste Reichsbehörden,
13. Oktober 1939, BArch R 3001/20043, Bl. 1. Siehe auch Koehl, RKFDV,
S. 54; ders., The Black Corps, S. 187f.; Lumans, Himmler’s Auxilliaries,
S. 189–192, und Leniger, Nationalsozialistische »Volkstumsarbeit« und
103
101
die Kooperation mit den anderen SS-Instanzen zu gewährleisten
und auch um einen regionalen Ansprechpartner für diesen Aufgabenbereich zu schaffen, ernannte Himmler zudem die Höheren
SS- und Polizeiführer (HSSPF) im besetzten Polen zu seinen
Beauftragten, die bald in ihren Stäben Außenstellen einrichteten,
die in ihrem Aufbau der Berliner RKF-Zentrale nachempfunden
waren.106
Der Erlass vom 7. Oktober sollte Himmlers Macht entscheidend
stärken und zu einem entscheidenden Einfallstor für die SS werden.
Während Himmler eine der wichtigsten Beschränkungen des Erlasses, nämlich das Verbot des Aufbaus eigener Dienststellen, bald ignorierte, nutzte er ihn gleichzeitig als Begründung, auch jenen Stellen
allgemeine Anordnungen zu erteilen, die nicht Teil des SS-Komplexes waren, deren Tätigkeit aber – zumindest in seiner Sicht – die
»Festigung deutschen Volkstums« berührte. Im annektierten Polen
gab es kaum einen Bereich, der davon ausgenommen werden konnte.
Einrichtung der Zivilverwaltungen
Als am 26. Oktober 1939 die Militärverwaltung durch eine Zivilverwaltung abgelöst wurde, waren also bereits entscheidende
Weichen gestellt, die die Intensivierung der Unterdrückungsmaßnahmen ermöglichten, um die besetzten Gebiete baldmöglichst »einzudeutschen«. Nach wie vor unklar aber waren Aufbau
und Kompetenzen der zivilen Verwaltungsorgane. Aufgrund der
Schnelligkeit, mit der dieser Transformationsprozess vorangetrieben wurde, konnte das Reichsinnenministerium die dafür notwendigen Bestimmungen erst nach Einrichtung der Zivilverwaltung
erlassen.
Das Reichsinnenministerium war vor allem an einer deutlichen
Stärkung der Verwaltungschefs interessiert und plädierte faktisch
für die Beibehaltung der CdZ-Struktur, ohne den vorgesetzten Militärbefehlshaber. In der ersten Dienstanweisung der Reichswehr für
einen Chef der Zivilverwaltung vom 14. Februar 1935 war diesem
bereits die gesamte zivile Verwaltung unterstellt worden, also mitUmsiedlungspolitik, S. 148–151. Zum RKF siehe Stiller, Reichskommissar
für die Festigung deutschen Volkstums. Zur Einwandererzentralstelle siehe
Strippel, NS-Volkstumspolitik.
106 1. Anordnung Himmlers als RKF, 7. Oktober 1939, NO-3078.
102
samt den Sonderbehörden wie Finanzen oder Justiz. Weisungen der
Zentralbehörden waren über ihn zu erlassen, er konnte die Dienststellen auch direkt anweisen.107
Das Reichsinnenministerium geriet dadurch mit den betroffenen
Ministerien aneinander, die in Erwartung der Ablösung der Militärs
auch – wie etwa im Sudetenland geschehen – die Angleichung an die
Verhältnisse im Reich, also die direkte Kontrolle über ihre regionalen Dienststellen forderten. Für das Innenministerium war dies aber
ein Grund mehr, am eigenen Vorhaben festzuhalten. In den dortigen
Planungen sollte die vorgeschlagene Zentralisierung der Verwaltung
nämlich auch als Testfall dienen und spätere Veränderungen im
Reich selbst vorbereiten. Letztlich konnte das Reichsinnenministerium diese Kraftprobe mit Unterstützung der Partei für sich entscheiden.108
Es verging über eine Woche, ehe Reichsinnenminister Wilhelm
Frick am 2. November 1939 die Durchführungsverordnung über die
»Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete« unterzeichnen konnte,
die Hitlers Erlass vom 8. Oktober näher ausführte. Die Zielrichtung
des Reichsinnenministeriums war dabei sehr deutlich: die weitere
Stärkung der Reichsstatthalter und generell der Spitzen der allgemeinen Verwaltung. Neben der mit der Einrichtung des Reichsgau
Sudetenland eingeführten Immediatstellung der Reichsstatthalter
unter Hitler wurden zum einen die Sonderbehörden auf Provinzund Kreisebene nicht wie im Deutschen Reich üblich den jeweiligen
Fachministerien, sondern direkt den Verwaltungschefs unterstellt.
Zum anderen erhielten Reichsstatthalter und Regierungspräsidenten
eine größere Kontrolle über ihre jeweils untergeordnete Verwaltungsebene zugesprochen.109
Umbreit, »Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft«, S. 6. Umbreit geht jedoch nicht auf die erstaunliche Parallele ein, die diese nicht mehr wesentlich
veränderte Institution des Chefs der Zivilverwaltung zu den Planungen des
Reichsinnenministeriums für den zukünftigen Aufbau der Besatzungsverwaltung in Polen aufwies.
108 Siehe Heß an Lammers, 25. 10. 1939, Stelbrink, Der preußische Landrat im
Nationalsozialismus, S. 167.
109 Hier vor allem Fricks »Zweite Verordnung zur Durchführung des Erlasses
des Führers und Reichskanzlers über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete«, 2. November 1939, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie
»prawo« okupacyjne (DO V), S. 89–92, sowie Fricks Erlass v. 27. Dezember
1939, abgedruckt in: ebenda, S. 92–95. Ausnahmen galten für die an die
107
103
Die Unterstützung der Partei hatte ihren Preis. Wie Heß Stuckart
wissen ließ, sollten die »politische Führung und die politische Verwaltung in Personalunion ausgeführt werden«.110 Auch die Partei
gedachte, in den annektierten Ostgebieten Strukturveränderungen
durchzusetzen, die im Reichsgebiet noch nicht erreichbar schienen,
um sie schließlich auch hierher zu übertragen. Das Ziel wäre in
der Tat vielversprechend gewesen: Wäre jede staatliche Stelle mit der
entsprechenden Stelle auf Parteiebene gekoppelt gewesen, hätte die
Partei ein direktes Vorschlagsrecht und Veto für jeden Verwaltungsposten erhalten, die endgültige »Machtübernahme« wäre damit
erreicht gewesen. Im Bündnis mit den jeweiligen Gauleitern, die
ja gleichzeitig auch die Verwaltungschefs, also Reichsstatthalter oder
Oberpräsidenten, waren, begann die Partei einen Kleinkrieg um die
Besetzung der Landratsposten, in dem das Reichsinnenministerium
bald erkannte, wie sehr die selbst betriebene Stärkung der Reichsstatthalter die eigenen Kontrollmöglichkeiten einschränkte. Um
ihren Zugriff auf die staatliche Verwaltung zu verstärken, torpedierten die Gauleiter in ihrer Eigenschaft als Verwaltungschefs systematisch die Ernennungen des Reichsinnenministeriums und setzten
stattdessen Vertrauensleute ein. Im Wartheland wurde die Hälfte der
Landratsposten mit Personen aus dem Parteiapparat besetzt, in
Danzig-Westpreußen sogar 88 Prozent, in vielen Kreisen kam es zu
einer Personalunion von Landrat und Kreisleiter.111
Diese deutliche Stärkung der – so ein zeitgenössischer Begriff –
»Grenzgauleiter« ging im Wesentlichen auf Kosten der Reichsministerialverwaltungen in Berlin sowie der untergeordneten Dienststellen und der Selbstverwaltungskörperschaften in den Provin-
Provinzen Schlesien und Ostpreußen angeschlossenen Gebiete. Siehe auch
das Gesetz über den »Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland«,
14. April 1939, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V), S. 84–86.
110 Sommer an Stuckart, 11. Oktober 1939, BArch R 1501/5401, Bl. 73.
111 Stelbrink, Der preußische Landrat im Nationalsozialismus, S. 103–111, sowie Pohl, »Die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland«, S. 4f.
Pohl geht auch auf die in der Forschung immer wieder getroffene Behauptung ein, wonach ein großer Teil des Personals entweder wegen Disziplinarverfahren oder anderer Verfehlungen nach Polen abgeschoben wurde
oder aber ideologisch besonders motiviert war, und stellt dies besonders für
das Wartheland heraus, ebenda, S. 7. Zu der Praxis im Generalgouvernement siehe Lehnstaedt, »›Ostnieten‹ oder ›Vernichtungsexperten‹«.
104
zen.112 Durchaus kennzeichnend für die projektierte Politik mussten
die so gestärkten Reichsstatthalter und Oberpräsidenten jedoch in
einem Bereich sogar Einbußen gegenüber der Situation im Deutschen Reich akzeptieren: in ihrer Stellung zur Polizeiverwaltung
und dem gesamten SS-Komplex. Himmler hatte sich durch das Wüten der Einsatzgruppen eine Machtbasis geschaffen, die über den
Volksdeutschen Selbstschutz in jedes Dorf reichte und etwa in Danzig-Westpreußen bald 80 Prozent der männlichen »volksdeutschen«
Bevölkerung umfasste.113 Mit der Einsetzung als Reichskommissar
für die Festigung deutschen Volkstums wurde diese Position weiter
gestärkt, denn sie ermöglichte Himmler, auch über den sicherheitspolizeilichen Bereich hinaus aktiv zu werden und sich dabei sogar
anderer Dienststellen zu bedienen.
Die massive Präsenz unterschiedlichster SS-Formationen hatte
bereits vor der Einrichtung der Militärverwaltung zur Ausdehnung
der SS-Verwaltungsstruktur geführt, insbesondere durch die Ernennung von Höheren SS- und Polizeiführern, denen als »Himmlers
regionale[r] Vertreter« – in Anlehnung an die Inspekteure im
Reichsgebiet – Inspekteure der Sicherheitspolizei und der Ordnungspolizei unterstellt wurden.114 Wie im Reichsgebiet wurden sie
den Verwaltungschefs »persönlich und unmittelbar unterstellt«,
konnten aber in Polen wegen der noch ungefestigten Herrschaftsstrukturen einen deutlich größeren Spielraum entfalten.115 Nach der
Territorialisierung der Einsatzgruppen am 20. November 1939
waren auch die annektierten Gebiete bald mit einem sicherheitspolizeilichen Netzwerk überzogen, das zur allgemeinen Verwaltung
in einer ähnlichen Zwitterstellung stand. So wurden die Leiter der
Stapo-Leitabschnitte zu den politischen Referenten der Reichsstatthalter, während die Leiter der Stapo-Abschnitte die gleiche Funktion bei den Regierungspräsidenten übernahmen. Ihre Einbindung
Kaczmarek, »Zwischen Altreich und Besatzungsgebiet«, S. 351, zu ihrer
herausgehobenen Stellung siehe S. 351–355.
113 Jansen/Weckbecker, Der »Volksdeutsche Selbstschutz«, S. 61 u. 67.
114 Witte et al. (Hg.), Der Dienstkalender Heinrich Himmlers, S. 49.
115 Fricks »Zweite Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers
und Reichskanzlers über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete«,
2. November 1939, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo«
okupacyjne (DO V), S. 89–92. Siehe auch die Ernennungen von HSSPF im
Reichsgebiet am 25. August 1939, Birn, Die höheren SS- und Polizeiführer,
S. 13.
112
105
in den SS-Apparat, also die Unterstellung unter den Inspekteur der
Sicherheitspolizei und Höheren SS- und Polizeiführer, ging aber
vor: Anweisungen aus dem Amt IV des Reichssicherheitshauptamts
hatten Vorrang vor denen der allgemeinen Verwaltung.116
Die Einsicht, dass die angestrebte »Eindeutschung« der annektierten Provinzen vor allem durch Gewalt zu bewerkstelligen war,
hatte zu einem massiven Ausbau der Kompetenzen der allgemeinen
Verwaltungsspitzen geführt. Dass davon ausgerechnet SS und Polizei nicht betroffen waren, sondern im Gegenteil ihr Handlungsspielraum erheblich ausgeweitet wurde, verweist auf die Mittel, mit denen
die nationalsozialistische Führung diese »Eindeutschung« erreichen
wollte.
116
Erlass Himmlers über die Organisation der Geheimen Staatspolizei in den
Ostgebieten, 7. November 1939, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V), S. 101–103.
106
Herrschaftssicherung:
Bevölkerungspolitische Stabilisierung
des deutschen Besatzungsregimes
Vertreibung und Ermordung potentieller Gegner
Die totale polnische Niederlage, flankiert durch die Vereinbarung
mit der Sowjetunion, gab den Nationalsozialisten freie Hand diesseits der Demarkationslinie – beschränkte sie aber auch darauf.1
Diese – wenn auch von vornherein als temporär gedachte – Abhängigkeit von der Sowjetunion beschleunigte die Projektion der »Lebensraum«-Dystopie auf Polen: Sollte diese zentrale Verheißung der
nationalsozialistischen Ideologie nicht weiter in die Ferne rücken,
also auf die Zeit nach dem »Endsieg« im Westen und der anschließenden Vernichtung der Sowjetunion verschoben werden, so blieb
nur Polen.
Das vorher sicherlich auch vielen Nationalsozialisten utopisch
anmutende »Lebensraum«-Ideologem avancierte zu einer treibenden Kraft für die Konzeption der Besatzungspolitik. Der politischen
Machbarkeit schienen keine Grenzen gesetzt, die nicht durch den
massiven Einsatz von Gewalt überwunden werden konnten. Hatte
man bereits während des Krieges mit einer Politik der »ethnischen
Säuberung« angefangen, gingen die Ethnokraten in Berlin und
den besetzten Gebieten bald einen Schritt weiter und bereiteten die
systematische Selektion der gesamten Bevölkerung vor. Zu entscheiden war, ob diesen Menschen als »Deutschen« oder – und dies
ein zeitgenössischer Begriff für diejenigen, die sich der ethnischen
Zuschreibung entzogen – als Angehörigen der »Zwischenschicht«
gestaffelte Aufenthalts- und Lebensrechte im neuen »deutschen Osten« zugesprochen oder aber ob ihnen dies als »Fremdvölkischen«
verweigert werden sollte. Die unbedingte Bereitschaft und Radika1
Zur Besatzungspolitik im sowjetisch besetzten Teils Polen siehe: Häufele,
»Deutsche und sowjetische Besatzungspolitik«; ders., »Zwangsumsiedlungen in Polen«; Musial, »Das Schlachtfeld zweier totalitärer Systeme«;
Davies, God’s Playground, S. 327f., 331–335, 343–365.
107
lität, mit der diese Diskussionen in die Tat umgesetzt wurden, weist
sie als Teil eines genuin nationalsozialistischen Projektes aus. Im
Kern gingen sie aber auf Absichten zurück, die bereits im königlichen Preußen wie auch in der Debatte um den »Grenzstreifen«
ventiliert worden waren.
Die Nisko-Aktion: gescheiterter Auftakt
In den ersten Wochen nach dem deutschen Überfall bildeten Danzig-Westpreußen und, in etwas geringerem Maße, das Wartheland
die Schwerpunkte der »völkischen Flurbereinigung«. Tatsächlich
waren es jedoch die annektierten Gebiete Schlesiens, wo die Ethnokraten die ersten Schritte auf dem Weg zu einer umfassenderen und
an den ideologischen Prämissen der Nationalsozialisten ausgerichteten »Lebensraum«-Politik unternahmen.2
Eichmann war nach seinen Erfolgen als Chef der Wiener Zentralstelle für jüdische Auswanderung im Juli 1939 beauftragt worden,
dieses Modell auch auf Prag zu übertragen. Der Ausbruch des Krieges führte jedoch zu Stockungen und zwang die beteiligten Dienststellen, nach neuen Wegen zu suchen. Eichmann glaubte fündig
geworden zu sein, als ihm ein Befehl Heydrichs zugestellt wurde,
in dem dieser am 7. September die Verhaftung, Enteignung und Verschleppung der im Deutschen Reich wohnenden polnischen Juden
anordnete.3 Zusammen mit dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei
(BdS) in Prag, Dr. Franz Stahlecker, fand sich jedoch am 10. September eine Alternativlösung:4 An die Stelle der gewaltsam forcierten
Emigration sollten staatlich organisierte Deportationen in ein von
Deutschland kontrolliertes Territorium treten. Damit war der Nisko-Plan geboren. Da diese Idee von Stahlecker über Heydrich auch
Himmler erreichte, kann Claudia Steurs mit ihrer Einordnung einer
Bemerkung Heydrichs durchaus richtigliegen,5 der seine Amtschefs
während einer Besprechung am 14. September 1939 darüber inforHierzu ausführlicher Szefer, »Dokumentenauswahl zum Thema ›Die Diversionstätigkeit‹«, S. 335; Jansen/Weckbecker, Der »Volksdeutsche Selbstschutz«, S. 26; Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 77–82; Böhler, Auftakt
zum Vernichtungskrieg, S. 54–146.
3 Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 92.
4 Moser, Nisko. Siehe auch Longerich, Politik der Vernichtung, S. 252; Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 94.
5 Steur, Theodor Dannecker, S. 28f.
2
108
mierte, dass Himmler Hitler »Vorschläge unterbreitet, die nur der
Führer entscheiden könne, da sie auch von erheblicher politischer
Tragweite sein werden«.6 Es ist sehr wahrscheinlich, dass damit eine
Radikalisierung von der forcierten Emigrations- zur Deportationspolitik gemeint war.
Wenn die Nisko-Aktion tatsächlich einen Wendepunkt darstellte,
bleibt allerdings zu klären: auf welchem Weg? Miroslav Kárnýs bereits vor 20 Jahren skeptischer Hinweis, wonach es noch »viele[n] in
der Geschichte von Nisko ungeklärte Fragen« gebe, ist aus meiner
Sicht nicht überholt.7 Sie blieben unbeantwortet, weil sie falsch oder
besser gesagt vor dem Hintergrund falscher Vorannahmen gestellt
wurden. Zwar wurde explizit herausgestellt, dass es sich bei diesen
Deportationen um eine Radikalisierung der antijüdischen Politik
handelte, gleichzeitig nahm man jedoch an, dass es sich um eine Radikalisierung der bisherigen Politik handelte, sozusagen um verschärfte Maßnahmen zur Erreichung des gleichen Ziels, nämlich
dem Versuch, das Deutsche Reich »judenrein« zu machen. Daher
verwundert es nicht, dass der Deportation der Wiener Juden ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird, obwohl diese Gruppe durchaus nicht die größte war. Was aber, wenn die Deportationen in das
Gebiet um Nisko am San, genauer: das Dorf Zarzecze jenseits des
San, gar nicht in erster Linie mit der Absicht durchgeführt wurden,
deutsche Juden aus dem Reich zu vertreiben, sondern polnische Juden aus den annektierten Gebieten, das heißt, nicht Deutschland,
sondern die annektierten westpolnischen Gebiete zu germanisieren?
Der Forschungsstand zur Nisko-Aktion ist bereits in der Bestimmung ihrer Anfänge problematisch. Dies beginnt bei der Frage, wer
diese Idee zuerst lanciert hatte, Eichmann oder Stahlecker? Entscheidender ist hier vielleicht aber, dass beide die gestellte Aufgabe
mit Deportationen nach Polen beantworteten – und zwar zu einem
Zeitpunkt, als dies im Reichssicherheitshauptamt noch gar nicht auf
der Tagesordnung stand.8 Nicht völlig geklärt ist auch der »offizielle«
Vermerk, gez. unleserlich, über die Amtschefbesprechung am 14. September 1939, 15. September 1939, BArch R 58/825, Bl. 10–12.
7 Kárný, »Nisko«, S. 69.
8 Während Goschen behauptet, die Idee stamme von Eichmann, siehe ders.,
Nisko, behauptet Moser, sie sei in einem Gespräch zwischen Eichmann
und Stahlecker entstanden, siehe Moser, Nisko.
6
109
Beginn der Nisko-Aktion. In der Forschung wird er oftmals mit
einem Vermerk Eichmanns über eine Anordnung des Gestapochefs,
SS-Oberführers Heinrich Müllers, vom 6. Oktober 1939 angegeben,
in der Eichmann zu einer »Fühlungsaufnahme mit der Dienststelle
des Gauleiters Wagner – Kattowitz« aufgefordert wurde. Zentrales
Ziel dieser Sondierungen sei die »Abschiebung von 70–80000 Juden
aus dem Kattowitzer Bezirk […] über die Weichsel«, wobei »gleichzeitig« auch Juden »aus der Mährisch-Ostrauer Gegend mit zum
Abschub gebracht werden« könnten.9 Wohlgemerkt: Von Wiener
Juden war hier keine Rede. Seev Goshen weist zwar zu Recht darauf
hin, dass nur dieser Vermerk, nicht aber die Weisung selbst überliefert ist. Sehr wahrscheinlich – merkt Michael Wildt an – überschätzt
er aber Eichmanns Möglichkeiten, wenn er von der »angebliche[n]
Anordnung« Müllers spricht, die Existenz einer offiziellen Anordnung also anzweifelt und stattdessen vermutet, Eichmann habe versucht, die Vertreibung der tschechischen und Wiener Juden durch
Müller abzeichnen zu lassen, das heißt, mit der nötigen Autorität
zu versehen.10 Weitaus wahrscheinlicher ist es, dass Eichmann die
Möglichkeit sah, Müllers Befehl generell auf die Juden auszudehnen,
für deren »Auswanderung« er ohnehin zuständig war. Dies änderte
aber den Ereignisverlauf nicht grundlegend, der im Einklang mit der
Anordnung Müllers den Schwerpunkt eindeutig auf das Gebiet um
Kattowitz oder – wie sich herausstellen sollte – auf polnische Juden
legte.11
Dieser Fokus auf Polen spiegelte die veränderte Schwerpunktsetzung der Führungsspitze im Reichssicherheitshauptamt wider,
deren Bestreben sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf die Germanisierung der annektierten westpolnischen Gebiete konzentrierte. Auf
die durch die Einsatzgruppen und Selbstschutzverbände durchgeführten Vertreibungen und Mordaktionen sollten nun die ersten
Vermerk Eichmann, 6. Oktober 1939, zit. n. Kárný, »Nisko«, S. 74. Siehe
auch Browning, »Nazi Resettlement Policy«, S. 503.
10 Goshen, »Eichmann und die Nisko-Aktion« [Hervorhebung G.W.], S. 84;
Wildt, Generation des Unbedingten, S. 469.
11 Mit den hier angegebenen 70000- bis 80000 Juden wären nach Steinbach
dreiviertel der gesamten jüdischen Bevölkerung der Region Kattowitz betroffen gewesen, siehe Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 113. Siehe
auch Übersicht der Einsatzgruppe z.b.V. an Heydrich, in der die Zahl der
Juden in Städten über 20000 Einwohner mit 57010 angegeben wird, 8. November 1939, SMR 500–1/431, Bl. 178f.
9
110
planmäßigen Schritte zur Vertreibung der verbleibenden unerwünschten Bevölkerung folgen. Und es ist wohl kein Zufall, dass
diese Neuausrichtung der Gewaltpolitik just an dem Tag erfolgte, als
Hitler im Reichstag die ethnische Neuordnung Osteuropas ankündigte.
Wie Moser und auch Goshen nun richtig anführen, fuhr Eichmann nicht auf direktem Weg nach Kattowitz. Allerdings machte
er wohl nicht – wie bei beiden wiederum ohne Quellenverweis nachzulesen ist12 und in der Folgezeit etwa von Longerich und anderen
übernommen wurde13 – am 7. Oktober in Wien Station, um dann
über Mährisch-Ostrau nach Kattowitz weiterzureisen; das wäre
in der Tat eine »Parforcetour« gewesen.14 Stattdessen begab er sich
direkt nach Mährisch-Ostrau, um seinen Untergebenen über den
Befehl Müllers zu informieren, und erreichte schließlich am 9. Oktober Kattowitz. Hier traf er zunächst mit dem von Wagner entsandten
Verwaltungschef, Otto Pfitzner, und dem Chef des Grenzkommandos III, Generalmajor von Knobelsdorff, zusammen und am folgenden Tag schließlich auch mit dem Oberpräsidenten Schlesiens,
Josef Wagner, und sprach nun von zunächst je zwei Zügen aus
der Gegend um Kattowitz und Mährisch-Ostrau.15 Danach würde
Heydrich einen Erfahrungsbericht an Himmler verfassen, der
»wahrscheinlich an den Führer weitergeleitet würde«, bevor schließlich über den »generellen Abtransport« aller Juden entschieden werden würde. Allerdings: als Erstes abzuschieben waren dabei Juden
aus den annektierten Gebieten und nicht etwa aus Österreich oder
dem Deutschen Reich.16
Moser, Nisko; Goshen, »Eichmann und die Nisko-Aktion«, S. 89.
Longerich, Politik der Vernichtung, S. 256f.; Kárný; »Nisko«, S. 75; etwas
distanzierter Wildt, Generation des Unbedingten, S. 471.
14 Goshen, »Eichmann und die Nisko-Aktion«, S. 89. Bei Longerich kommt
auch hinzu, dass er aus meiner Sicht eine aus zwei Fassungen rekonstruierte
Denkschrift der Sonderbeauftragten für Judenfragen im Stab des Reichskommissars, Dr. Eugen Becker, vom 11./12. Oktober 1939 missinterpretiert. Becker gab hier eine »streng vertrauliche[r] Mitteilung des Leiters
der Zentralstelle für Judenauswanderung« weiter, wonach der »Führer den
Auftrag erteilt [habe], daß zur Einleitung der geplanten Gesamtaktion fürs
erste 300000 minderbemittelte Juden aus dem großdeutschen Reichsgebiet
nach Polen umgesiedelt werden«. Ein Treffen zwischen ihm und Eichmann
wird hier aber nicht erwähnt, siehe Botz, Wohnungspolitik, S. 186.
15 Ebenda, S. 85; Longerich, Politik der Vernichtung, S. 256f.
16 Niederschrift der Besprechung bei Kárný, »Nisko«, S. 77.
12
13
111
Es ist anzunehmen, dass Eichmann mit der Absicht, 4000 Juden
an oder über die Demarkationslinie zu deportieren, bei seinen Gesprächspartnern »offene Türen ein[rannte]«, hatte Wagner doch
schon vorgehabt, selbst die Vertreibung der jüdischen Bevölkerung
zu initiieren.17 Etwas unklar blieb hingegen die Zahl von 300000 Juden, die Eichmann hier erstmals ins Spiel brachte – und zwar aus
dem Deutschen Reich und Österreich. Nach Kárnýs Interpretation
war damit aber wohl nicht ein Programm zur Deportation aller Juden aus dem Deutschen Reich und Österreich gemeint, dafür war
die Zahl zu gering. Und schließlich heißt es in der Niederschrift,
dass Hitler die »Umschichtung« dieser Personen angeordnet habe,
nicht aber deren Abschiebung über die Landesgrenze.18
Angesichts dieses Vorlaufs bleibt unklar, wie es überhaupt zu den
Deportationen von Wiener Juden kam, war doch davon – nach Eichmanns eigenen Aufzeichnungen – in Müllers Anweisung ebenso wenig die Rede wie von den nun insgesamt 300000 Juden, die zu deportieren seien. Steur führt diese abermalige Radikalisierung auf einen
Besuch Heydrichs bei Hitler am 7. Oktober zurück, bei dem unter
anderem die »Judenbehandlung« erörtert wurde.19 Und auch wenn es
durchaus möglich erscheint, dass sich Heydrich hier eine Ermächtigung für eine Ausweitung der Deportationen einholte und diese an
Eichmann weitergab, der an diesem Tag eben nicht bereits auf dem
Weg nach Wien, sondern noch in Berlin war, so erscheint Steurs
Beleg doch zumindest fraglich. Ihre Vermutung basiert nämlich auf
einem nur wenige Worte umfassenden Eintrag in Halders Kriegstagebuch. Dieser Eintrag ist jedoch wenig aufschlussreich und bezieht
sich zudem wohl eher auf eine Auseinandersetzung zwischen Wehrmacht und SS bei der Mordaktion einer Polizeieinheit in Mława,20
heißt es doch bei Halder: »Klage über Mława. Judenbehandlung«.21
Auch wenn Halders Kriegstagebuch nicht ausreicht, um eine Zustimmung Hitlers zu einer umfassenden Deportation von Juden aus
dem Reichsgebiet abzusichern, ist es dennoch meines Erachtens sehr
Safrian, Eichmann und seine Gehilfen, S. 75.
Niederschrift der Besprechung bei Kárný, »Nisko«, S. 77. Im Gegensatz
hierzu Gruner, Von der Kollektivausweisung zur Deportation, S. 32.
19 Steur, Theodor Dannecker, S. 30; siehe auch Halder, Kriegstagebuch, Bd. 1,
S. 99, Eintrag für den 7. Oktober 1939.
20 Krausnick, »Hitler und die Morde in Polen«, S. 66. Zu den Kriegsverbrechen der Polizeieinheit siehe Rossino, Hitler Strikes Poland, S. 103–105.
21 Halder, Kriegstagebuch, Bd. 1, S. 99, Eintrag für den 7. Oktober 1939.
17
18
112
viel wahrscheinlicher, dass Eichmann vor seiner Abfahrt von Müller
oder Heydrich diese Zahl erfuhr, als dass er sie schlichtweg erfand
und Wagner gegenüber ohne Rückendeckung erwähnte. Eine solche
rasante Entwicklung wäre im Übrigen für die gesamte Nisko-Aktion
und auch die folgenden Deportationsunternehmungen nichts Außergewöhnliches gewesen. Als Bestimmungsort der Deportationszüge
nannte Eichmann in Mährisch-Ostrau und Kattowitz zwar Polen,
wo dieser Ort aber genau sein würde, wusste er nicht. Zusammen
mit Stahlecker machte sich Eichmann erst nach der Unterredung mit
Wagner nach Polen auf, um auch diese Frage zu klären. Die anfänglichen Überlegungen, die noch auf das Gebiet um Krakau zielten,
waren durch den deutsch-sowjetischen Grenzvertrag vom 28. September überholt worden, deshalb rückte nun die Gegend um Lublin
in den Blickpunkt. Von dort erreichte dann auch am 15. Oktober
1939 Eichmanns Funkspruch die Gestapo in Mährisch-Ostrau:
»Eisenbahnstation für Transporte ist Nisko am San« – gerade noch
rechtzeitig, um nicht den gesamten Ablauf zum Erliegen zu bringen.22 Nur zwei Tage später stellte die Gestapo den Transport zusammen, der am 18. Oktober als erster Zug im Rahmen der NiskoAktion die Stadt verließ. An Bord waren ca. 900 männliche Juden,
die aus Sicht der Gestapo in guter körperlicher Verfassung und – das
ist entscheidend, verweist es doch auf den Schwerpunkt der NiskoAktion – überwiegend polnische Staatsangehörige waren.23
Ebenso wie die Genese der Nisko-Aktion wirft auch ihr unvermittelt aus Berlin befohlener Abbruch grundsätzliche Fragen auf. Einen
Tag nachdem ein Zug Mährisch-Ostrau verlassen hatte (dem am
20. Oktober ein weiterer aus Wien folgen sollte), traf ein Fernschreiben Müllers aus dem Reichssicherheitshauptamt in Kattowitz ein.
Abgesandt nur eine Stunde nach dem Abgang des Transports aus
Mährisch-Ostrau, stellte Müller klar, dass für jeden weiteren Transport »grundsätzlich eine Genehmigung der hiesigen Dienststelle
vorliegen [muss]«.24
Safrian, Eichmann und seine Gehilfen, S. 76.
Přibyl, »Das Schicksal des dritten Transports«, S. 297–342.
24 Fernschreiben des Reichssicherheitshauptamtes an Sipo und SD in Mährisch Ostrau, 19. Oktober 1939, zit. n. Adler, Der verwaltete Mensch,
S. 134; siehe Goshen, »Eichmann und die Nisko-Aktion«, S. 92; Wildt, Generation des Unbedingten, S. 471.
22
23
113
Da Eichmann, der Adressat dieses Schreibens, die Stadt aber bereits verlassen hatte, wurde es an seinen Stellvertreter Rolf Günther
weitergereicht, der gerade die Abfertigung des Deportationszuges
der Kattowitzer Juden beaufsichtigte.25 Günther entschied sich dagegen, die Abfahrt dieses Zuges zu stoppen, und leitete das Fernschreiben stattdessen an Eichmann weiter. Als dieser daraufhin sofort von Wien nach Mährisch-Ostrau zurückkehrte, erfuhr er von
Günther, dass das Reichssicherheitshauptamt in der Zwischenzeit
sogar angeordnet hatte, dass nun »jeglicher Abtransport von Juden
zu unterbleiben habe«.26 Eichmann reiste daraufhin sofort nach Berlin weiter, um den Sachverhalt aufzuklären, schließlich war erst die
Hälfte der ursprünglich geplanten Transporte abgegangen. Weitere
Transporte ließen sich jedoch nicht mehr durchsetzen. Zwar wurde
am 1. November noch ein weiterer Zug mit 300 überwiegend polnischen Juden aus Prag abgefertigt, er musste jedoch bereits in Sosnowitz gestoppt werden, zumal in der Zwischenzeit auch die Brücke
über den San eingestürzt war.27 Ein dritter Transport aus Wien kam
ebenfalls nicht mehr zustande.
In der Forschung wird allgemein davon ausgegangen, dass Eichmann zumindest insoweit »erfolgreich« war, als dass der ersten Deportationswelle vom 18./20. Oktober eine zweite am 26./27. folgte,
mit der insgesamt – so zumindest Moser – 476028 Juden aus Mährisch-Ostrau, Kattowitz und Wien29 verschleppt wurden. Was
die Deportationen aus Wien angeht, erscheint eine Übersicht im
Staatsarchiv Wien am aufschlussreichsten, die mit »Richtige NiskoListen« überschrieben ist. Hier ist ein erster Transport für den 20.
und ein zweiter für den 26. Oktober verzeichnet, wobei letzterem
Moser, Nisko.
Vermerk Günthers, 21. Oktober 1939, zit. n. Safrian, Eichmann und seine
Gehilfen, S. 79.
27 Neben Přibyl, »Das Schicksal des dritten Transports«, siehe auch Nižňanskỳ, Die Aktion Nisko, S. 325–335. Zur Staatsangehörigkeit siehe
ebenda, S. 329, sowie Přibyl, »Das Schicksal des dritten Transports«,
S. 300.
28 Moser, Nisko.
29 Siehe etwa Goshen, »Eichmann und die Nisko-Aktion«, S. 89–91; Moser,
Nisko; aber auch Safrian, Eichmann und seine Gehilfen, S. 78; Aly, »Endlösung«, S. 64; Longerich, Politik der Vernichtung, S. 258; Gottwaldt/
Schulle, »Judendeportationen« S. 32, gehen von zwei Transportwellen
aus.
25
26
114
669 Personen zugewiesen wurden, die mit Waggon- und Platznummer vermerkt sind.30
Diese Liste taucht aber in der Forschung nicht auf. Tatsächlich
ist auch fraglich, wie belastbar sie ist, belegt sie doch zunächst nur,
dass die Absicht der Deutschen, jüdische Wiener zu vertreiben,
bereits weit gediehen war. Sie beantwortet aber nicht die Frage, ob
dieser Transport auch abgegangen ist oder ob er nicht auch in letzter
Sekunde gestoppt wurde. Einen Beleg hierfür gibt es weder bei
H. G. Adler,31 Herbert Rosenkranz,32 Moser oder Goshen. Letzterer führt ein Telegramm Eichmanns vom 24. Oktober an, in dem
dieser aus Berlin zwar den Deportationsstopp bestätigte, seinen
Untergebenen in Mährisch-Ostrau aber trotzdem einen weiteren
und letzten Transport ankündigte, »um das Prestige der hiesigen
[Ostrauer] Staatspolizei zu wahren«.33 Moser stützt seine Behauptung auf ein Telegramm, in dem Günther dem Lagerleiter in Nisko,
Theodor Dannecker, einen Tag später die Ankunft eines kombinierten Transports aus Mährisch-Ostrau und Kattowitz ankündigte, der
Kattowitz am Abend des 27. Oktober verlassen würde – von Wien
ist hier keine Rede.34 Wichtiger noch: In einem nach dem Krieg von
zwei Mitgliedern der Israelitischen Kultusgemeinde Wiens zusammengestellten Bericht über die Geschichte der österreichischen Juden im Nationalsozialismus wird Nisko zwar erwähnt – aber eben
nur mit dem einen Transport, der Wien am 20. Oktober verlassen
hat.35 Gleiches gilt für den 50-seitigen Bericht des ehemaligen Leiters
Unsignierte und undatierte Transportlisten für am 20. und 26. Oktober abgehende Deportationen aus Wien, DOeW Dok. 22142. Siehe auch die undatierte und unsignierte Liste der Israelitischen Kultusgemeinde Wien,
IKG Bestand Wien, A/Vie/IKG/III/Bev./Dep./1/4, die den zweiten Transport auf den 27. Oktober datiert und bei einigen wenigen Namen handschriftliche Zusätze verzeichnet wie etwa »wieder dep.« oder »in Wien«.
Angesichts der Tatsache, dass die Nisko-Aktion aber natürlich nicht das
letzte, sondern das erste Deportationsprogramm war, sind auch solche Einträge nicht wirklich eindeutig.
31 Adler, Der verwaltete Mensch, S. 135, erwähnt den zweiten Transport kurz,
jedoch ohne Quellenangabe.
32 Rosenkranz, Verfolgung und Selbstbehauptung, S. 217.
33 Eichmann an Gestapo Mährisch-Ostrau, 24. Oktober 1939, zit. n. Goshen,
»Eichmann und die Nisko-Aktion«, S. 92.
34 Moser, Nisko.
35 Es handelte sich um Dr. Otto Suschny und Dr. Knut Weigel, die auf der
Grundlage von Material, das der Jüdisch-Historischen Kommission in
30
115
der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien, Dr. Josef Löwenherz.
Auch er beschreibt Nisko als traumatischen Einschnitt, wie auch die
ab Anfang 1941 wieder einsetzenden Deportationen nach Polen einzeln aufgeführt werden – von einem zweiten Transport nach Nisko
aber auch hier kein Wort.36 In der Forschung wird hingegen, abgesehen von Tuviah Friedmann37 und Götz Aly,38 diese Sichtweise
übernommen – so etwa von Christopher R. Browning,39 Sybille
Steinbacher40 oder Wolf Gruner.41 Tatsächlich gibt es aber für den
zweiten Transport aus Wien keinen belastbaren Beweis, außer eben
die angeführten Absichtserklärungen der Protagonisten der NiskoAktion, die aber sehr viel überzeugender als Ausweis für deren Eifer
gesehen werden können, das einmal angedachte Projekt auch tatsächlich zu Ende zu bringen. Dies dürfte aber zu einem Zeitpunkt,
als die Deportationen unter massiven Beschuss aus Berlin gerieten,
wohl allein nicht mehr ausgereicht haben, um Züge in Bewegung zu
setzen.
Meine Zweifel stützen sich jedoch vor allem auf ein Schreiben des
Staatssekretärs im Reichsverkehrsministerium, Dr. Wilhelm Kleinmann, an Himmler vom 1. März 1940, das alle Transporte verzeichnet, die seit dem 18. Oktober 1939 durchgeführt wurden und noch
bis zum 15. März 1940 geplant waren.42 Hier kommen jedoch nur
drei für die Nisko-Aktion infrage: ein Transport vom 18. Oktober
Wien unter Tuviah Friedmann übergeben wurde und Gestapo-Akten, Dokumente der Kultusgemeinde, Zeugenberichte etc. umfasste. Siehe Friedmann, Die Tragödie des österreichischen Judentums.
36 Undatierter Bericht von Josef Löwenherz, YVA, O.2/595.
37 Friedmann, Die Tragödie des österreichischen Judentums, S. 32.
38 Aly, »Endlösung«, S. 64.
39 Browning, Die Entfesselung der Endlösung, S. 71, mit Verweis auf Rosenkranz, Verfolgung und Selbstbehauptung.
40 Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 114.
41 Gruner, Von der Kollektivausweisung zur Deportation, S. 34. Als Beleg
wird auf die Besprechung der Wiener Stadtverwaltung vom selben Tag hingewiesen. Dort ist aber von einem zweiten Transport ebenfalls keine Rede.
Beigeordneter Dr. Tavs erwähnt lediglich, dass zum damaligen Zeitpunkt
etwa 3000 Juden wöchentlich die Stadt verlassen würden – »auf Grund freiwilliger Meldungen« (undatierte Niederschrift über die 1. Amtsbesprechung des Bürgermeisters mit den Beigeordneten und Amtsleitern am
26. Oktober 1939, gez. Schaufler, ÖSta/AdR ZNsZ RK).
42 Kleinmann an Himmler, 1. März 1940, BArch R 49/2791, ohne Seitenangabe. Für das Dokument danke ich Peter Klein.
116
1939 von Mährisch-Ostrau mit 3000 Personen sowie zwei Züge mit
zusammen 1000 Personen, die Wien am 20. Oktober verließen. Damit würde zwar die von Moser genannte Zahl von 4760 nach Polen
verschleppten Juden ungefähr zutreffen, wobei die Differenz auf die
geringere Zahl der verschleppten Wiener Juden zurückzuführen ist,
die demnach nicht über 1500 Personen,43 sondern ca. 1000 umfasste.
Zwar wirft auch diese Übersicht Fragen auf, ist doch etwa kein Zug
aus Kattowitz verzeichnet, und die Zahl für den Transport aus Mährisch-Ostrau erscheint zunächst etwas hoch. Beides könnte jedoch
damit erklärt werden, dass der Transport von Mährisch-Ostrau über
Kattowitz ging, wo ihm weitere Waggons angehängt wurden.44 Außerdem weicht die Eintragung zu diesem Transport noch in zweierlei Hinsicht von allen anderen in der Liste ab: Zum einen weist die
Zugnummer diesen Zug nicht als »Sonderzug« aus, sondern als Zug
der Wehrmacht. Zudem ist er mit der Bemerkung versehen: »50 Güterwg.«45 Da die Wehrmacht Truppenkontingente ebenfalls mit
Güterwaggons mit jeweils ca. 40 Soldaten mit Ausrüstung verlegte,
ist es also durchaus denkbar, dass hier mit 50 Waggons 3000 Menschen deportiert wurden.46
Kleinmann hatte dieses Schreiben nach einem Treffen bei Göring
verfasst, an dem unter anderem die Gauleiter der annektierten Ostprovinzen sowie der Chef des Generalgouvernements Hans Frank
und Himmler teilgenommen hatten. An zentraler Stelle war es
um die Deportation der polnischen Bevölkerung und nicht zuletzt
um die zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten gegangen.
Himmler hatte hier am deutlichsten für eine Fortsetzung der Deportationen plädiert, und Kleinmanns Schreiben zielte nun darauf, ihm
die bisher unternommenen Anstrengungen der Reichsbahn deutlich
zu machen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass sich
Kleinmann bemühte, wirklich alle Transporte, von denen man in
Berlin wusste, aufzuführen – eine zweite Deportationswelle aus
Wien Ende Oktober 1939 ist hier dennoch nicht verzeichnet.
Die Zahl von 1584 Juden wird übereinstimmend etwa bei Browning, Die
Entfesselung der Endlösung, S. 70f.; Moser, Nisko; Goshen, »Eichmann
und die Nisko-Aktion«, S. 89; Rosenkranz, Verfolgung und Selbstbehauptung, S. 217, genannt.
44 Moser, Nisko.
45 Kleinmann an Himmler, 1. März 1940, BArch R 49/2791, ohne Seitenangabe. Für das Dokument danke ich Peter Klein.
46 Für diese Vergleichsangaben danke ich Alfred Gottwaldt.
43
117
Anders als bei Genese und Beginn der Nisko-Aktion ist sich die
Forschung darüber einig, was ihren Abbruch erzwang: die Umsiedlung der »Volksdeutschen« aus Osteuropa.47 Bereits am 15. Oktober
1939 hatte das Deutsche Reich eine Vereinbarung mit Estland unterzeichnet, die die Auswanderung der dortigen ethnisch-deutschen
Bevölkerung vorsah. Es folgten ähnliche Verträge mit Lettland am
30. Oktober und der Sowjetunion am 16. November.48
Am 18. Oktober war der Zug mit 3000 Juden aus MährischOstrau und Kattowitz deshalb auch nicht der einzige Deportationstransport, den die Deutschen zusammengestellt hatten. Am selben
Tag landeten in Gdingen, das die Besatzer in Gotenhafen umbenannt hatten, auch die ersten »Volksdeutschen« aus Estland. Um für
diese Platz zu schaffen, hatten Forsters Behörden einen Deportationszug angefordert, der ebenfalls am 18. Oktober mit 925 Polen
die Stadt in Richtung Kielce in Zentralpolen verließ und dem weitere
folgen sollten.49 Das Reichssicherheitshauptamt, das ohnehin entgegen Eichmanns ursprünglicher Planung den Schwerpunkt der Nisko-Aktion auf die Deportation der Kattowitzer oder allgemeiner
polnischen Juden gelegt hatte, sah sich nun gezwungen, rasch umzudisponieren, denn mittlerweile war klargeworden, dass in den folgenden Wochen Zehntausende von »Volksdeutschen« im besetzten
Westpolen ankommen würden. Wegen der angespannten Transportlage musste sich Himmler entscheiden, ob die von Eichmann geleitete Deportation von Juden oder aber die Unterbringung von
»Volksdeutschen« Vorrang bekommen sollte. Es erstaunt nicht weiter, dass sich Himmler für die Deportation der polnischen Bevölkerung in und um Gotenhafen entschied, um damit die notwendigen
Wohnungen und Arbeitsplätze für die nun anrollenden »Volksdeutschen« frei zu machen.
Browning, Nazi Resettlement Policy, S. 504.
Protokoll über die Umsiedlung der deutschen Volksgruppe Estlands in das
Deutsche Reich, 15. Oktober 1939, abgedruckt in: Loeber (Hg.), Diktierte
Option, S. 471–476, Vertrag über die Umsiedlung lettischer Bürger deutscher Volkszugehörigkeit in das Deutsche Reich, 30. Oktober 1939, abgedruckt in: ebenda, S. 515–526; Browning, Nazi Resettlement Policy, S. 504;
Aly, »Endlösung«, S. 63–69; Łossowski, »The Resettlement of the Germans«, S. 89–91.
49 Kleinmann an Himmler, 1. März 1940, BArch R 49/2791, ohne Seitenangabe. Für das Dokument danke ich Peter Klein.
47
48
118
In der Forschung besteht nun Einigkeit darüber, dass es die Anlandung der Balten in Gdingen und Danzig war, die die Deportationen nach Nisko stoppte. Dieser Abbruch wird jedoch aus meiner
Sicht fälschlicherweise als Eingriff von außen verstanden, als ob hier
die nationalsozialistischen Bestrebungen, die Juden aus dem Deutschen Reich zu vertreiben, zumindest kurzfristig den Bedürfnissen
der ethnischen Deutschen untergeordnet wurden. Richtiger ist es
meines Erachtens, die Nisko-Aktion selbst als einen frühen Versuch
zur Germanisierung der annektierten westpolnischen Gebiete zu
begreifen. Würde diese Hypothese zutreffen, hätte dies auch Auswirkungen auf die Position, die der Nisko-Aktion in der Geschichte
der Vernichtung der Juden zugeschrieben wird. David Cesarani
etwa unterstellt Müller, dass dieser bereits zu diesem frühen Zeitpunkt weiter gedacht und die Nisko-Aktion angeordnet hatte, »um
eine völlig neue Politik zu lancieren«: den Beginn der Deportation
aller Juden aus dem deutschen Herrschaftsbereich,50 und auch Michael Alberti sieht sie als »Teil eines viel umfangreicheren Plans«.51
In dieser Vorstellung erscheint die Nisko-Aktion als erster Schritt
auf dem Weg zu einer umfassenden, aber eben dezidiert antijüdischen Politik. Soweit ich die Forschungsliteratur übersehe, ist es
allein Ludmila Nesládková, die dieser Interpretation widerspricht
und den Abbruch des Nisko-Aktion als Bemühung betrachtet, die
zum damaligen Zeitpunkt »dringendste Angelegenheit« des Reichssicherheitshauptamtes voranzutreiben: die annektierten polnischen
Gebiete »judenrein« zu machen.52 Dieser Auffassung möchte ich
mich explizit anschließen und für eine Sichtweise plädieren, die den
Abbruch der Nisko-Aktion vor allem in den Rahmen der Germanisierungspolitik der westpolnischen Gebiete verortet. Es trifft sicherlich zu, dass Eichmanns und Stahleckers Initiative ursprünglich auf
die Deportation der Juden aus ihrem Verantwortungsbereich zielte
und damit einen weiteren Radikalisierungsschritt in der antijüdischen Politik des Deutschen Reiches bedeutet hätte. Ebenso richtig
ist aber auch, dass sich die beiden damit im Reichssicherheitshauptamt nicht durchsetzen konnten. Heydrichs und Himmlers Aufmerksamkeit war in der Zwischenzeit – so meine Interpretation –
Cesarani, Eichmann, S. 77 [Übers. G.W.].
Alberti, Die Verfolgung und Vernichtung der Juden, S. 127. Siehe aber auch
Browning, Die Entfesselung der Endlösung, S. 65–74.
52 Nesládková, »Eine Episode in der Geschichte des Dritten Reichs«, S. 352.
50
51
119
vollständig auf die Ereignisse in Polen und auf die Beseitigung der
Menschen aus den zu annektierenden Gebieten gerichtet, die aus
politischen oder rassischen Gründen als unerwünscht galten. Eichmanns Vorhaben zur Deportation von Juden kam hier zwar gerade
recht, aber eben nicht in seiner ursprünglichen Form, denn es galt,
polnische und nicht deutsche Juden zu vertreiben.53
Der Abbruch der Nisko-Aktion war Ergebnis der Bemühungen
Heydrichs und Himmlers, auch dieses Vorhaben in die auf Polen
ausgerichtete Politik einzupassen. Wenn dies auch nicht den Einschluss der jüdischen Wiener erklären kann, so legte die Gestapo
doch bei den durchgeführten Deportationen aus Mährisch-Ostrau
und den geplanten aus Prag Wert auf die Selektion der Juden polnischer Staatsangehörigkeit. Die Ankunft der »Volksdeutschen« in
Polen zwang das Reichssicherheitshauptamt zwar dazu, die bisherigen Maßnahmen zu überdenken und schließlich die Nisko-Aktion
einzustellen. Wie dargelegt, würde ich aber im Gegensatz zur gängigen Meinung in der Forschungsliteratur nicht behaupten, dass damit
ein Projekt gestoppt worden war, das mit der Germanisierung der
zu annektierenden Gebiete nichts zu tun hatte. Wenn die Nisko-Aktion, wie ich vermute, eher als Fortsetzung der durch von Woyrschs
Einsatzgruppe und den Vertreibungsbefehl der Wehrmacht begonnenen Germanisierungspolitik zu werten ist, so dürfte die durch die
Ankunft der »Volksdeutschen« notwendig werdende Verlagerung
der Deportationen von Oberschlesien nach Danzig-Westpreußen
Heydrich und Müller umso leichter gefallen sein, als sie in ihrer Perspektive eher als regionale Schwerpunktverschiebung in der Germanisierungspolitik erschien.
Modell Gotenhafen: Etablierung eines Umsiedlungskreislaufs
Mit dem Abbruch der Nisko-Aktion scheiterte der erste Versuch
des Reichssicherheitshauptamtes, nach der Festnahme und/oder Ermordung der polnischen politischen Elite auch eine ideologisch bestimmte Feindgruppe ins Visier zu nehmen: die jüdische Bevölkerung. Die Anlandung der Balten im Norden drängte Oberschlesien
zunächst in den toten Winkel der Planer in Berlin, während die zunehmende Abhängigkeit der deutschen (Rüstungs-)Wirtschaft von
den dortigen Industrierevieren auch für den Rest des Krieges da53
Browning, Die Entfesselung der Endlösung, S. 65.
120
für sorgen sollte, dass die Bevölkerung – und dies galt bis zu einem
gewissen Zeitpunkt auch für die Juden54 – von ähnlichen Eingriffen wie in den beiden nördlichen Provinzen weitgehend verschont
wurde.
In den folgenden Monaten sollte sich der Schwerpunkt der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik zunächst in den Nordwesten Polens verlagern. Die dortige Situation unterschied sich
in vielfältiger Hinsicht von der Oberschlesiens. Bereits in der Zwischenkriegszeit hatte der »Korridor« einen besonderen Platz in den
deutschen Revisionsforderungen innegehabt. Nach der Eroberung
Polens erschienen hier, im Unterschied etwa zum industriell wichtigen Oberschlesien, die Freiräume für ein brutales Vorgehen größer. Ebenso wichtig war sicherlich das institutionelle Gefüge, das
sich in den zwei neugebildeten Provinzen Danzig-Westpreußen und
Wartheland bis Ende 1939 wesentlich ungefestigter darstellte als
etwa in Oberschlesien oder auch Zichenau. Während diese beiden
Gebiete bereits bestehenden Provinzen zugeschlagen und sofort in
die dortige Verwaltungsstruktur einbezogen wurden, war eine solche in den neuen »Reichsgauen« noch zu etablieren, wie auch das
Verhältnis zwischen SS-Apparat und Zivilverwaltung.
Im Nordwesten Polens gingen aber auch die Besatzer erstmals
einen Schritt weiter und versuchten, einen systematischen Umsiedlungskreislauf in Gang zu setzen, das heißt, den als »unerwünscht«
bezeichneten Teil der einheimischen Bevölkerung zu deportieren
und mit immigrierten »Volksdeutschen« aus Osteuropa zu ersetzen.
Genese und Verlauf dieser Umsiedlungen, die in Gotenhafen ihren
Ausgangspunkt hatten, sollten sich für den weiteren Verlauf der
nationalsozialistischen Germanisierungspolitik als charakteristisch
erweisen.
Die Entscheidung zum Abbruch der Nisko-Aktion zu einem
Zeitpunkt, als in Gotenhafen ein weiteres Projekt der nationalsozialistischen Volkstumspolitik erste Erfolge zeitigte, war gleichzeitig
eine Entscheidung, zwei in ihrer Konzeptionsphase zunächst voneinander unabhängige Unternehmungen zu einer einheitlichen
Germanisierungspolitik zu verbinden. Wie bereits Wildt bemerkte,
relativiert dies den von Aly behaupteten ursächlichen Zusammenhang zwischen der Immigration von ethnischen Deutschen und der
Deportation und schließlich Venichtung der Juden. Dieser Zusam54
Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 153–156.
121
menhang war nicht von Anfang an gegeben oder gar intendiert, sondern wurde erst hergestellt und setzte dann eine von Aly richtig
herausgearbeitete radikalisierende Dynamik frei.55
Bereits die Entscheidung zur Aussiedlung der ethnischen Deutschen wirft ein bezeichnendes Licht auf den mangelnden Planungsstand auf deutscher Seite, war doch Hitlers Zusage an Kroeger, alle
Angehörigen der deutschen Minderheit umzusiedeln, buchstäblich
über Nacht erfolgt. Und dennoch kann die plötzliche Entscheidung
Hitlers angesichts eines seit Jahrzehnten immer wieder auftauchenden bevölkerungspolitischen Vorhabens, die sogenannten Russlanddeutschen in den Ostprovinzen des Deutschen Reiches anzusiedeln,
wohl auch damals kaum überrascht haben. Das Projekt machte
jedenfalls schnelle Fortschritte und führte allein bis Februar 1940
zur Umsiedlung von 200000 ethnischen Deutschen aus Osteuropa
in die annektierten Gebiete – eine Vorhut für die fast eine Million
»Volksdeutschen«, die noch folgen und von der nationalsozialistischen Propaganda als »Rückkehrer« gefeiert werden sollten.56
Anfangs- und Ausgangspunkt dieses erzwungenen Bevölkerungsaustauschs sollte die bedeutendste polnische Hafenstadt Gdynia
werden, auf Deutsch Gdingen und von den Nationalsozialisten
in Gotenhafen umbenannt. Noch am gleichen Tag, an dem Himmler
zum Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums
ernannt wurde, machten bereits die ersten Gerüchte die Runde,
wonach die Stadt ein erster Schwerpunkt für die Ansiedlung der
ethnischen Deutschen aus dem Baltikum werden sollte. Groscurth
notierte in seinem Tagebuch: »Lettland: Weisung des Führers: Deutsche ohne Rücksicht auf Lage abtransportieren. Auffangorganisation in Gotenhafen, das hierfür von Polen geräumt wird.«57 Kurz
darauf bestätigte Heydrich diese Gerüchte, als er am 9. Oktober
Ribbentrop mitteilte, dass er eine »weitgehende Räumung der Stadt
von ihrer polnischen Bevölkerung für erforderlich« halte.58
Siehe Wildt, Generation des Unbedingten, S. 462, sowie Aly, »Endlösung«.
Unsignierter und undatierter Bericht des SS-StHA über den Stand der Umund Ansiedlung am 1. Juni 1944, BArch R 49/86, Bl. 46–55. Für die Überlassung der Kopie danke ich Götz Aly.
57 Groscurth, Tagebücher, S. 214. Siehe auch Schenk, Hitlers Mann in Danzig,
S. 177.
58 Heydrich an Ribbentrop, 9. Oktober 1939, abgedruckt in: Loeber (Hg.),
Diktierte Option, S. 127.
55
56
122
Weshalb die Wahl ausgerechnet auf diese Stadt fiel, lässt sich nicht
eindeutig klären. Sicherlich lag es nahe, die Bewohner von baltischen
Hafenstädten ebenfalls in einer Hafenstadt anzusiedeln. Ich glaube
jedoch, dass bei der Wahl dieses Ortes auch dessen symbolische
Bedeutung in den deutsch-polnischen Auseinandersetzungen eine
Rolle gespielt hat. Gdynia war lange Zeit ein unbedeutendes Fischerdorf gewesen, bis der Sejm, das Parlament des wiedererrichteten
polnischen Staates, am 23. September 1922 entschied, hier – in Sichtweite Danzigs – einen Tiefseehafen für die polnische Kriegs- und
Handelsflotte einzurichten und mit dem Bau der Kohlenmagistrale
bald auch die oberschlesischen Abbaugebiete von deutschen Exporthäfen unabhängig zu machen.59 Als Gdynia 1932 mit dem benachbarten Danziger Freihafen gleichzog, war er für den polnischen
Außenhandel längst überlebenswichtig60 und als »Stolz der Zweiten
Polnischen Republik« geradezu zum Sinnbild des polnischen Erfolgs und Überlebenswillens geworden.61 Gdynia war also wohl
nicht allein aus pragmatischen Gründen ausgewählt worden – der
Beginn der Germanisierung der zu annektierenden Gebiete in ausgerechnet dieser Stadt setzte gleichzeitig ein symbolisches Zeichen.
Himmler jedenfalls plädierte zwei Tage nach Heydrichs Schreiben
an Ribbentrop ebenfalls für Gotenhafen und ordnete an, die Angehörigen der polnischen Elite »in erster Linie auszuweisen«.62
Der Wunsch, zunächst die aus politischen und ideologischen
Gründen unliebsamen Bewohner zu vertreiben, hätte eigentlich eine
genaue Erfassung der Bewohner Gotenhafens vorausgesetzt, wie
sie bereits in anderen besetzten Städten begonnen worden war.63
Als Forsters Behörden jedoch die Organisation der Umsiedlungen
Mitte Oktober übernahmen, war dazu keine Zeit mehr. Die Selektionskriterien, die Forsters Stellvertreter, Wilhelm Huth, der spätere
Regierungspräsident und Leiter der Abteilung I in der ReichsstattKalisch, »›Full Use‹«, S. 57; Pfeifer, Danzig und Gdingen, S. 11f., und Cleef,
»Danzig and Gdynia«, S. 105.
60 Pfeifer, Danzig und Gdingen, S. 17.
61 Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands, S. 243.
62 Himmler an u.a. Lorenz, Heydrich, Forster und Greiser [Hervorhebung
im Original, G.W.], 11. Oktober 1939, NO-4613.
63 Siehe etwa die Erfassung der Bevölkerung im südlich gelegenen Dirschau,
Landrat Dirschau an Bürgermeister und Amtskommissare des Kreises
[Hervorhebung im Original, G.W.], 14. Oktober 1939, AGK NTN/200,
Bl. 111–113.
59
123
halterei,64 und Forsters Volkstumsreferent, Wilhelm Löbsack,65 am
14. Oktober präsentierten, verdeutlichten den Druck, unter dem die
Behörden in Danzig-Westpreußen standen, und widersprechen der
Einschätzung Jastrz˛ebskis, wonach es sich bei den Deportationen
um eine »sorgfältig vorbereitete Evakuierungsmaßnahme« gehandelt habe.66 Huth machte sich erst gar nicht die Mühe, die Gruppen
zu bestimmen, die zur Deportation freigegeben waren, sondern
führte im Gegenteil nur die auf, die in der Stadt zu belassen seien:
»Volksdeutsche« und – mit Ausnahmen – Kaschuben. Dabei brachte
er die wohl erste Definition der »Volksdeutschen« in den annektierten Gebieten zu Papier:
»Als Volksdeutscher soll der angesehen werden, der einer der
deutschen Organisationen in Polen angehört hat, der als Unorganisierter Deutsch als seine Muttersprache anerkannt hat, die Kinder in die deutsche Schule schickte, bezw. sie deutsch erzog und
der in der Lage ist, einen einwandfreien volksdeutschen Bürgen
zu stellen.«67
Die von den Deutschen als Kaschuben bezeichnete Bevölkerung
Gotenhafens und des angrenzenden Ortes Adlershorst sollte dann
verschont bleiben, wenn sie in der Stadt geboren worden war. »Die
übrigen Kaschuben wären den Polen gleich zu behandeln, so weit
man ihre Wohnungen für Baltendeutsche benötigt.«68 Die deutschen
Besatzer interessierten sich in diesem Fall also nicht so sehr dafür,
inwiefern die Bewohner einer Wohnung für ihre Germanisierung
geeignet waren, sondern ob die Wohnung selbst gebraucht wurde.
Diese Betonung der Wohnungsfrage verdeutlicht, wie sehr die
ersten Deportationsmaßnahmen unter dem Imperativ standen, die
ankommenden »Volksdeutschen« unterzubringen – ein Vorgang,
der sich bald im Wartheland wiederholen sollte. Sollten die zu er1. Verfügung des Regierungspräsidenten in Danzig, Fritz Hermann, 7. November 1933, BArch R 138-I/142, Bl. 47–49.
65 Aufzeichnungen Wilhelm Huth, 14. Oktober 1939, APG 279/1639,
Bl. 9–11.
66 Jastrz˛
ebski, Nazi Deportations, S. 5 [Übers. G.W.].
67 Aufzeichnungen Wilhelm Huth, 14. Oktober 1939, APG 279/1639,
Bl. 9–11.
68 Ebenda. Wie auch weitere Beispiele zeigen werden, widerspricht dies
der Behauptung Jażdżewskis, wonach »Forster […] die Kaschuben nicht
für eine gesonderte Nationalgruppe [hielt]«, Jażdżewski, Kaschuben in der
deutschen Armee, S. 82.
64
124
wartenden Zehntausende hier untergebracht werden, so mussten die
meisten der ca. 80000 Einwohner Gotenhafens vertrieben werden.
Eine differenziertere Erfassung, wie sie in der restlichen Provinz
gerade begann und die die einheimische Bevölkerung in »Volksdeutsche«, ansässige und zugezogene oder politisch gefährliche Polen
und schließlich Juden unterteilte, wurde hier als nicht machbar
erachtet. Huth sah sich offensichtlich gezwungen, diesen Aspekt besonders zu betonen: »Es besteht keine Anordnung […] nach der in
Westpreußen geborene [Bevölkerung] dort verbleiben solle.« Angesichts der damit aus völkischer Perspektive verbundenen Gefahr
mahnte Huth jedoch zur Vorsicht:
»Es ist aber besondere Aufmerksamkeit der Tatsache zuzuwenden, ob unter diesen Deutschsprachige sind und ob diese ihre
Kinder deutsch erzogen haben. Wenn ja, dann sind diese Fälle als
Grenzfälle in dem Sinn zu bearbeiten, daß solche nicht als Polen
behandelt werden.«69
Für die Durchführung dieser Maßnahmen war nach der Weisung
Huths die städtische Verwaltung »allein zuständig« – eine Bestimmung, die die Einwandererzentralstelle ausschaltete.70
Noch am selben Tag hatte der Polizeipräsident von Gotenhafen,
SS-Obersturmbannführer Manfred Körnich, die Aufgabenverteilung vorgenommen.71 Danach sollte die Sicherheitspolizei die
»Volksdeutschen« selektieren, registrieren und mit Ausweisen versehen – und zwar nach den Richtlinien des Gauleiters. In den Befehlen an die städtische Polizei führte Körnich jedoch ein weiteres
Selektionskriterium ein. Da der Wohnungsbedarf der Immigranten
gewissermaßen über Nacht zu einem alles beherrschenden Thema
geworden war und mit wirtschaftlichen Erfordernissen ausbalanciert werden musste, ordnete er an, neben den »Volksdeutschen«
auch diejenigen Polen festzustellen, die in lebenswichtigen Betrieben arbeiteten, um sie ebenfalls von den Deportationen auszunehmen. Nur wenige Tage später und nachdem der erste Transport die
Stadt bereits verlassen hatte, wurden Körnichs Weisungen präzisiert.
Während die von der Gestapo selektierten »Volksdeutschen«, etwa
80 eingesessene kaschubische Fischerfamilien und ca. 5000 FacharAufzeichnungen Wilhelm Huth, 14. Oktober 1939, APG 279/1639,
Bl. 9–11.
70 Ebenda.
71 Vermerk Körnich, 14. Oktober 1939, APG 279/1639, Bl. 5.
69
125
beiter von den Deportationen freizustellen waren, sollten – und jetzt
wurden die völkischen und wirtschaftlichen Selektionskriterien
noch um soziale ergänzt – »sämtliche Wohlfahrtsunterstützungsempfänger« erfasst werden.72
Insgesamt verlor die Stadt ca. 36000 Einwohner. Neben 13171
Personen, die zwischen dem 18. und 26. Oktober nach Radom,
Kielce, Lublin und Siedlce im Generalgouvernement deportiert
wurden, nahmen weitere 23000 Personen ihr Schicksal in die eigene
Hand und flohen – und zwar mehrheitlich nach Posen und Umgebung.73 Als besonderer Erfolg konnte das nicht gewertet werden:
Zum einen war nicht einmal die Hälfte der Stadtbewohner vertrieben worden, die meisten zudem eben nicht in das Generalgouvernement, sondern in andere Teile der annektierten Gebiete.74 Zum
anderen geriet das Reichssicherheitshauptamt bereits während dieser ersten Deportationen mit dem Oberbefehlshaber Ost in Konflikt, der die Genehmigung nur »widerwillig«75 erteilte, da er den
Verlust »nicht ersetzbare[r] Arbeitskräfte« befürchtete.76
Auch wenn diese Transporte also einerseits in ein ideologisch aufgeladenes Gesamtprojekt, nämlich die nationalsozialistische Germanisierungspolitik, eingebunden waren, blieben die Selektionskriterien doch einer herrschaftsfunktionalen Logik verpflichtet. Zwar
wurden etwa »Volksdeutsche« mit einer völkischen Begründung vor
der Deportation geschützt. Die bei weitem größere Gruppe wurde
hingegen aus wirtschaftlichen Gründen verschont: die polnischen
Facharbeiter. Diese Logik scheint auch den Kreis derer bestimmt zu
haben, die schließlich abgeschoben wurden. Deportiert wurden Unterstützungsempfänger und vor allem Personen, die der Ansiedlung
Niederschrift über eine Besprechung beim Stadtkommissar Gotenhafen,
20. Oktober 1939, APG 279/1639, Bl. 15–19.
73 Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands, S. 407, sowie Anlage zu Kleinmanns Schreiben an Himmler, 1. März 1940, BArch R 49/2791,
ohne Seitenangabe.
74 Diese Zahlen werden von den Aussagen des 2. Bürgermeisters, Gerhard
Cartellieri, gestützt, der von ca. 35000 vertriebenen Einwohnern ausging,
3. Januar 1946, BStU MfS-HA IX/11 1402, Bl. 2–4. Andere – und wohl
überhöhte – Zahlen geben Jastrz˛ebski/Sziling, Okupacja hitlerowska,
S. 144–146 an, die von ca. 50000 Personen ausgehen, die bis zum 26. Oktober die Stadt verlassen oder aus dieser vertrieben wurden.
75 Umbreit, Deutsche Militärverwaltungen, S. 218.
76 Lagebericht der Rüstungsinspektion bei dem Oberbefehlshaber Ost,
28. Oktober 1939, EC-302-2.
72
126
der ethnischen Deutschen im Weg standen. Bei der aus völkischen
Gründen im Allgemeinen auszunehmenden kaschubischen Bevölkerung wurde dies auch expliziert, galt diese Ausnahmeregelung
doch dann nicht, wenn die Betroffenen über gute Wohnungen verfügten.
Am deutlichsten wird dieser neue Pragmatismus im Vergleich
zu den Deportationen im Rahmen der Nisko-Aktion. Damals,
Anfang Oktober 1939, in einer Situation, als sich die stetig steigende
Zahl der einwandernden »Volksdeutschen« noch nicht abzeichnete,
glaubten die Deutschen, alle Freiheiten zu haben, sich – parallel
zu den Massenerschießungen vermeintlich politischer Gegner – dem
ideologischen Hauptfeind zuwenden und alle Juden aus dem Regierungsbezirk Kattowitz vertreiben zu können. Dieses – allein ideologisch motivierte – erste Deportationsprojekt wurde jedoch sofort
eingestellt, als es in Konflikt mit den sich abzeichnenden Bedürfnissen der ethnischen Deutschen geriet, und schließlich von einem
zweiten abgelöst, das Menschen aus Gotenhafen und Umgebung
deportierte. Bei diesem Deportationsprojekt ging es aber nicht
darum, Juden aus Danzig-Westpreußen abzuschieben, es verfolgte
ausschließlich das Ziel, Platz für die einwandernden Balten zu schaffen – ein in der Tat eklatanter Unterschied zur Nisko-Aktion, der
die Prioritätenverschiebung ankündigte, die die Deportationspolitik
der deutschen Besatzer in den annektierten westpolnischen Gebieten bis zum Ende des Krieges bestimmen sollte.
Verglichen mit der Anzahl von erwarteten »Volksdeutschen«
erscheint die Zahl der mit diesen Transporten verschleppten Menschen sehr gering. Und dennoch ließ Himmler alle weiteren Züge
sofort stoppen. Am 26. Oktober benachrichtigte er über den BdS
in Krakau, Bruno Streckenbach, alle beteiligten Dienststellen, dass
die Deportationen aus Danzig-Westpreußen vorerst ausgesetzt waren.77 Neben Protesten der Wehrmacht78 war dafür die rapide Verschlechterung im Verhältnis zwischen SS-Apparat und Zivilverwaltung verantwortlich. Forster sah seine Autorität als Chef von Partei
und Staat durch den SS-Apparat und Himmler in seiner Rolle als
Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums bedroht.
Hinzu kamen inhaltliche Differenzen. Aus Forsters Perspektive war
77
78
Streckenbach an Hildebrandt, 26. Oktober 1939, APB 9/2, Bl. 2.
Lagebericht der Rüstungsinspektion Ober-Ost, 28. Oktober 1939,
EC-302-2.
127
eine etwas flexiblere Haltung gegenüber einem Großteil der einheimischen Bevölkerung dringend geboten, wenn eine schnelle
Befriedung der Provinz das Ziel war und auch die Abhängigkeit von
den Sicherheitsorganen, das heißt von Himmler, nicht weiter verstärkt werden sollte. Unwillig, Himmler freie Hand zu lassen und
die SS-Apparate zu einer möglichst weitgehenden Deportationspolitik anzuhalten, um Danzig-Westpreußen so zum Ansiedlungsschwerpunkt für die ethnischen Deutschen aus Osteuropa zu verwandeln, blockierte Forster Ende Oktober »unvermittelt« jede
weitere Ansiedlung von Balten79 und stellte damit alle weiteren SSUmsiedlungspläne infrage, war doch deren Ansiedlung gegen den
Widerstand von Partei und Staat nicht durchzusetzen.80 Anstatt die
gesamte einheimische Bevölkerung dauerhaft zu beunruhigen, entschied sich Forster frühzeitig für eine Politik, die sich eher an der
»traditionellen deutschen Polenpolitik« orientierte.81 Früher als in
anderen Teilen des deutsch besetzten Osteuropas sollte sich in Danzig-Westpreußen eine Auseinandersetzung zwischen Zivilverwaltung auf der einen und SS-Apparat auf der anderen Seite abzeichnen,
die – dies in den Worten von Jansen und Weckbecker – auf den Nenner »effiziente Ausbeutung versus rassistische Volkstumspolitik mit
systematischer Ausrottung« bringen ließ.82
Umbreit, Deutsche Militärverwaltungen, S. 218. Siehe auch Koehler,
RKFDV, Bl. 62f.; Łuczak, Die Ansiedlung der deutschen Bevölkerung,
S. 196; Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands, S. 480.
Als Begründung hatte sich Forster auf eine freilich nicht ganz irrige Behauptung verlegt und auf das im Vergleich zu anderen Umsiedlergruppen
relativ hohe Alter der Balten verwiesen. Zur demographischen Zusammensetzung der Umsiedler siehe den Bericht des Leiters einer DAI-Kommission vom 21. April 1940, Oblt. Dr. Rüdiger, BStU MfS-HA IX/11/143,69,
Bl. 4–18.
80 Sandberger an Stapo-Leitstelle Stettin, 2. November 1939, BArch R 69/854,
und Himmlers Anordnung 4/II, 3. November 1939, AGK 68/5, Bl. 3. Für
das Dokument danke ich Götz Aly. Als Notlösung mussten die Umsiedler
zunächst provisorisch untergebracht werden, zum Teil auch außerhalb der
Provinz in Mecklenburg und Pommern.
81 Levine, »Local Authority and the SS State«, S. 349 [Übers. G.W.].
82 Jansen/Weckbecker, Der »Volksdeutsche Selbstschutz«, S. 179. Um die
gleiche Frontstellung ging es auch in zwei weiteren Konflikten, die Forster
ebenfalls für sich entscheiden konnte, als er die Auflösung des Volksdeutschen Selbstschutzes und den Stopp der Ermordungen von Anstaltsinsassen in Danzig-Westpreußen durchsetzte.
79
128
Es gab aber noch einen zweiten Grund, weshalb Himmler seine
Prioritäten so rasch der veränderten Situation anpassen konnte und
die Bedeutung, die Danzig-Westpreußen in den ersten Siedlungsplanungen zugewiesen worden war, relativierte. Nur zwei Tage vorher
war er mit Greiser zusammengetroffen, um die Ansiedlung der Balten auch im Wartheland zu besprechen. In dieser Unterredung,
die sich – wie später noch zu zeigen sein wird – für die weitere Bevölkerungspolitik des Warthelandes als überaus entscheidend herausstellen sollte, hatte sich Greiser mehr als bereitwillig gezeigt, die
momentan in Danzig-Westpreußen auftretenden Schwierigkeiten
zu nutzen und die Balten in seine Provinz umzulenken. Als er dies
am 26. Oktober dem Chef der Einwandererzentralstelle, Martin
Sandberger, noch einmal explizit versicherte und – wie dieser berichtete – »größten Wert darauf [legt], ab sofort laufende Transporte von
Balten nach Posen zu erhalten«, glaubte Himmler, einen Kurswechsel vollziehen und den Schwerpunkt der Deportations- und Ansiedlungspolitik von Danzig-Westpreußen auf das Wartheland verlegen
zu können.83
Durchgriff des Reichssicherheitshauptamtes
Mit dem Stopp der Deportationen aus Gotenhafen durch Himmlers
Anordnung vom 26. Oktober 1939 war – nach dem Nisko-Plan –
das zweite großangelegte Vertreibungsprojekt beendet worden,
noch ehe es richtig begonnen hatte. Auch wenn meines Erachtens
die hierfür in der Forschung angeführten Gründe sehr plausibel erscheinen, so ist die Frage nach den Ursachen nicht die einzige, die
diese Anordnung aufwirft. Dies wird dann deutlich, wenn sie nicht
in erster Linie als letzter Akt eines, gemessen am eigenen Anspruch,
gescheiterten Unternehmens, sondern vielmehr als Ausdruck einer
neuen Phase in der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik begriffen wird.
Trotz der dürftigen Aktenlage sind umfassende organisatorische
Veränderungen innerhalb des SS-Komplexes erkennbar. Neben der
Einrichtung neuer Institutionen, die für die weitere Deportationspolitik bedeutsam wurden, kam es vor allem auch zu einer stärkeren
Zentralisierung der Deportationsplanung. Da die regional geplanten
Deportationen nicht länger der rasant ansteigenden Komplexität der
83
Sandberger an EWZ, 26. Oktober 1939, BArch R 69/490, Bl. 17–19.
129
bevölkerungspolitischen Zielsetzungen entsprachen und der SS-Apparat in Danzig-Westpreußen außerdem auf einen Reichsstatthalter
gestoßen war, der eigene Vorstellungen von der Germanisierung
»seiner« Provinz hatte, schien eine stärkere Einschaltung der SSZentralen geboten. Auf diese Weise konnte nicht nur die Germanisierungspolitik in allen besetzten Gebieten aufeinander abgestimmt
und mit der Einwanderung der ethnischen Deutschen synchronisiert werden. Eine direktere Beteiligung der Berliner SS-Stellen und
vor allem Himmlers versprach auch, diesen bevölkerungspolitischen
Planungen der SS gegenüber den Reichstatthaltern größeren Nachdruck zu verleihen. Diese Differenzierung des SS-Apparats Ende
1939 ist von der bisherigen Forschung nur unzureichend herausgearbeitet worden – ein Versäumnis, das umso schwerwiegender ist, als
organisatorische Entscheidungen immer auch inhaltliche Präferenzen ausdrücken.
In erster Linie ist hier natürlich die bereits erwähnte Umwandlung von Greifelts Leitstelle für Ein- und Rückwanderer zur Dienststelle des Reichskommissars in der zweiten Oktoberhälfte 1939 zu
nennen,84 in der Greifelt zum »Reichsgeschäftsführer« Himmlers in
dessen Funktion als Reichskommissar für die Festigung deutschen
Volkstums (RKF) avancierte.85 In der Forschung weitgehend ungeklärt ist die Frage, warum Himmler sich für Greifelts Dienststelle
und damit für einen äußerst kleinen Stab entschied, der noch im Dezember 1939 nicht mehr als 29 Mitarbeiter umfasste.86 Weil zumindest ein Teil der Südtiroler in die annektierten polnischen Gebiete
umgesiedelt werden sollte, »lag es nahe«, so etwa Isabel Heinemann,
auf Greifelts Leitstelle zurückzugreifen.87 Angesichts der Tatsache,
dass die SS über ein eigenes Siedlungsamt verfügte, erscheint diese
Einschätzung jedoch fraglich. Da die »Festigung deutschen Volkstums« im eigenen Verständnis neben der Vertreibung der einheimischen »Polen« vor allem auf die Ansiedlung von »Deutschen« setzte,
Erste Anordnung Himmlers als RKF, undatiert, jedoch wahrscheinlich am
17. Oktober unterzeichnet. Zur Datierung siehe Koehl, RKFDV, S. 56.
85 Niederschrift Ehlichs, 1. November 1939, BArch R 69/493, ohne Seitenangabe. Siehe auch Sandberger an Einwandererzentralstelle, 1. November
1939, R 69/426, ohne Seitenangabe. Für beide Dokumente danke ich Götz
Aly.
86 Stuhlpfarrer, Umsiedlung Südtirol, Bd. 1, S. 251.
87 Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 191. Siehe auch Leniger,
Nationalsozialistische »Volkstumsarbeit« und Umsiedlungspolitik, S. 61f.
84
130
hätte sich die Übertragung dieser neuen Kompetenzen auf den Chef
des Rasse- und Siedlungshauptamtes, SS-Gruppenführer Günther
Pancke, mindestens ebenso angeboten. Dies umso mehr, als das
Siedlungsamt seit der Besetzung der Tschechischen Republik zunächst auf beträchtliche »Erfolge« in der Enteignungs- und Umsiedlungspolitik verweisen konnte,88 die seinem Chef, SS-Oberführer
Curt von Gottberg, am 17. Mai 1939 die Leitung des Prager Bodenamtes eintrugen.89 Ein weiterer Ausbau dieser Position im Siedlungswesen gelang dem Rasse- und Siedlungshauptamt mit dem
Überfall auf Polen, an dem sich auch eigene Erfassungskommandos
beteiligten, die den Einsatzgruppen beigestellt wurden und unter
anderem auch in Polen ein Bodenamt errichten sollten.90 Himmler
schien Panckes Ambitionen zunächst auch noch zu unterstützen:
Als es zwei Tage nach seiner Beauftragung durch Hitler am 7. Oktober um die Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Erlass ging, beauftragte er damit nicht etwa Greifelt, sondern
Pancke.91
Die Ernennung Greifelts zu Himmlers »Reichsgeschäftsführer«
nur eine Woche später markierte also für Pancke einen ernsten
Rückschlag. Pancke gab jedoch nicht auf, zumal die Kompetenzen
von Greifelts neuem Amt noch unklar waren. In der Hoffnung,
Greifelts Aufstieg doch noch abwenden zu können, wandte er sich
am 20. November an Himmler und bat diesen, ihn zum »persönliche[n] Beauftragte[n] des Reichskommissars […] für alle sich aus
dem Führererlass vom 7. 10. 39 ergebenden Aufgaben« zu ernennen.92 Dies war nun in der Tat keine bescheidene Bitte und hätte,
wäre Pancke erfolgreich gewesen, die eben eingerichtete RKF-Zen-
Pancke an Heydrich, 31. März 1939, NS 2/141, Bl. 61–63, und Gottbergs
Denkschrift vom 11. Mai 1939, Letztere in Heinemann, Rasse, Siedlung,
deutsches Blut, S. 129f. Siehe auch Koehl, RKFDV, S. 43.
89 Die Ernennung durch den Reichsprotektor, Konstantin von Neurath, zum
kommissarischen Leiter des Prager Bodenamtes erfolgte am 17. Mai 1939,
Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 131f.
90 Tätigkeitsbericht der RuS-Beratung B, 1. Januar 1940, zit. n. Müller, Hitlers
Ostkrieg, S. 86. Siehe auch Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut,
S. 201–208; Buchheim, »Die SS – Das Herrschaftsinstrument«, S. 224.
91 Pancke an Himmler, betr. Entwurf zur Durchführung des Erlasses des
Führers zur Festigung deutschen Volkstums, 23. Oktober 1939, BArch
NS 2/60, Bl. 122. Der Entwurf findet sich in den Akten leider nicht.
92 Pancke an Himmler, 20. November 1939, BArch NS 2/60, Bl. 51–59.
88
131
trale Greifelts ihm untergeordnet sowie – gerade auch angesichts
der zweiten Kern-»Kompetenz« dieses Hauptamtes: der rassischen
Selektion – unabsehbare Auswirkungen auf die gesamte zukünftige Germanisierungspolitik gehabt. Von der Forschung ist dieser
Vorstoß Panckes bisher nicht rezipiert worden, was vor allem bei
Heinemanns Studie umso verwunderlicher ist, da sie zwar mehrmals aus dem Schreiben zitiert, aber gerade diese Passage unerwähnt lässt. Stattdessen wird auch hier das vorherrschende Bild
vom faktisch alternativlosen Aufstieg von Greifelts Dienststelle bekräftigt.93
Pancke erlitt mit seinen Ambitionen jedoch einen Schiffbruch,
was nicht nur alle Hoffnungen auf die Einsetzung als persönlicher
Beauftragter zunichtemachte, sondern im Gegenteil seine Kompetenzen erheblich einschränkte. Warum aber »mußte Pancke mit seinem Amt beiseite geräumt werden« – um eine Frage Rolf-Dieter
Müllers aufzugreifen, die dieser leider unbeantwortet lässt.94 Tatsächlich hatte sich im November genügend Konfliktstoff zwischen
Himmler und Pancke angesammelt. Ein Punkt betraf die Tätigkeit
der Rasse- und Siedlungsberatungen in Polen, mit denen Himmler
unzufrieden war. Die Begeisterung Panckes über einen Bericht der
RuS-Beratung A, den er Himmler am 20. November zukommen ließ
und als »außerordentlich interessant« anpries, teilte dieser jedenfalls
nicht. Die RuS-Beratung hatte darin weitgehende Vorschläge zur
Raum- und Bevölkerungsplanung in Ostoberschlesien gemacht, die
unter anderem die Umleitung der Südtiroler in die Beskiden vorsah.
Himmler reagierte auf dieses Ausgreifen der RuS-Beratung in die
Siedlungsplanung kühl: »Die Arbeiten, die gemacht worden sind,
sind sicherlich ganz interessant, doch in meinen Augen heute verfrüht.«95 Im Gegensatz zu Heinemann sehe ich deshalb nicht, wie
dieser Bericht die Folgerung zulassen soll, dass Himmler die – so
Heinemann – »Erfassungen ausdrücklich billigte«.96
Den Ausschlag für das Scheitern Panckes dürfte jedoch das Agieren des Chefs des Siedlungsamtes, Curt von Gottberg, gegeben haben. Ohnehin in ständigem Kompetenzgerangel mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Walther Darré, etwa in
Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 194f. u. 213.
Müller, Hitlers Ostkrieg, S. 88.
95 Himmler an Pancke, 28. November 1939, BArch NS 2/60, Bl. 65.
96 Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 205.
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94
132
Fragen der Siedlungsplanung, eskalierte dieser Konflikt, als Gottberg die Leitung des Prager Bodenamts übernahm und unter anderem damit begann, die Ansiedlung der Südtiroler in Mähren vorzubereiten.97 Mögen Darrés frühere Beschwerden bei Pancke noch auf
taube Ohren gestoßen sein, erhielten sie zusätzliches Gewicht, als
Gottbergs Agieren in Prag selbst unter immer stärkeren Beschuss
geriet:98 Während Gottberg eine interne Revision über sich ergehen
lassen musste, in deren Verlauf eine systematische Veruntreuung
staatlicher Gelder auffliegen sollte, durchleuchtete der SD-Leitabschnitt Prag sein Personal und fällte schließlich »ein vernichtendes
Urteil« über gleich 29 seiner deutschen Bediensteten.99 Gottberg
wurde fallengelassen, zum einen von Himmler, nachdem Darré sich
mit einer langen Liste von Verfehlungen Gottbergs an »Heini« gewandt hatte und diesem Konsequenzen androhte, falls er es zulasse,
»daß der Fall v. Gottberg Kreise zieht, die weder von Dir noch von
mir gewünscht werden«.100 Und zum anderen auch von Pancke, blamierte ihn Gottberg doch ausgerechnet zu einer Zeit, in der er sich
um die Ausweitung der Kompetenzen des Rasse- und Siedlungshauptamtes bemühte. Dies erklärt sicherlich auch Panckes harsches
Durchgreifen: Er forderte Gottberg auf, sich sofort krankzumelden,
anderenfalls drohe ihm die »Überweisung in ein Konzentrationslager«101 – eine Drohung, für die Himmler ihm später seine »schärfste
Mißbilligung« aussprach.102
Himmler war jedoch nicht mehr umzustimmen, sondern übertrug diese neuen Aufgaben stattdessen auf eine neue und gleichsam
unbelastete Institution, da – so ließ er Pancke wissen – eine Beauftragung des Rasse- und Siedlungshauptamtes den gesamten Auftrag
»durch den nicht zu vermeidenden Gegensatz mit allen Ministerien
Longerich: Himmler, S. 434–437.
Vermerk Panckes über die Besprechung bei Darré, 17. Mai 1939, abgedruckt in: Müller, Hitlers Ostkrieg, S. 117f. Siehe auch zur Kritik des
dortigen Chefs der Zivilverwaltung, Reichsprotektor Konstantin von Neurath, Bryant, Prague in Black, S. 110.
99 Klein, »Curt von Gottberg«, S. 97.
100 Darré an Himmler, 18. August 1939, BDC Curt v. Gottberg.
101 Von Pancke verfasstes Schreiben, das Gottberg in Anwesenheit des Chefs
des Rassenamtes, Oberführer Otto Hofmann, unterzeichnen musste,
13. November 1939, BDC Curt v. Gottberg.
102 Himmler an Pancke nach einem Disziplinarverfahren gegen Gottberg, in
dem dieser voll rehabilitiert wurde, undatiert, BDC Curt v. Gottberg.
97
98
133
gefährden würde«.103 Von einer Beauftragung Panckes war dann
auch nicht mehr die Rede. Mit der Ernennung des ehemaligen
Regierungspräsidenten von Niederbayern und der Oberpfalz,
Gruppenführer Friedrich Wilhelm von Holzschuher, zum Chef des
neu eingerichteten Zentralbodenamtes beim Reichskommissar für
die Festigung deutschen Volkstums vom 14. November 1939, wurde
dieser Bereich gleichzeitig aus dem Kompetenzbereich des Rasseund Siedlungshauptamtes herausgebrochen.104 Pancke wurde darüber spätestens am 29. November in Kenntnis gesetzt, als Himmler
ihn und Verschuer zu sich zitierte, um ihnen ȟber den Aufbau der
Reichsstelle ›Reichskommissar f.d.F.d.V.‹ im einzelnen Aufklärung«
zu erteilen. In Himmlers Ausführungen über das Tätigkeitsfeld des
neuen Zentralbodenamtes tauchte das Rasse- und Siedlungshauptamt schon gar nicht mehr auf.105 Wenig später beendete Himmler
dann auch alles restlichen Ambitionen Panckes. Durch die mündliche Unterrichtung, so Himmler, »beantwortet sich auch die
Frage […] über Ihre eigene Stellung«.106 Diese »spielt zunächst in
meiner Arbeit als Reichskommissar keine besondere Rolle«. Gewissermaßen als Trost sicherte Himmler Pancke jedoch zu, ihm die
»Siedlung der Menschen« zu übertragen, außerdem solle Holzschuher neben dem Zentralbodenamt auch das RuSHA-Siedlungsamt
übernehmen, womit der Informationsfluss gewährleistet sei, auch
wenn Pancke »offiziell nicht […] eingeschaltet« werde.107 Während
die Siedlungsfrage in diesem Schreiben nicht weiter ausgeführt
wurde und sich dann ausschließlich auf die rassische Selektion der
Umsiedler beschränken sollte, kann auch die Doppelbesetzung Pancke kaum zufriedengestellt haben. Als Holzschuher am 14. Dezember zum Chef des Siedlungsamtes ernannt wurde, glich das eher
einem Ausgreifen der neuen RKF-Dienststelle, war doch jetzt anHimmler an Pancke, 12. Dezember 1939, BArch NS 2/60, Bl. 49f.
Ernennung Holzschuhers durch Himmler, 14. November 1939, BArch
NS 2/60, Bl. 83. Siehe auch BDC Wilhelm Freiherr v. Holzschuher. Heinemann irrt also, wenn sie von einer Unterstellung der Bodenämter unter das
RuSHA noch bis April 1940 ausgeht, Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 686. Ähnlich auch Buchheim, »Die SS – Das Herrschaftsinstrument«, S. 223f.
105 Vermerk Holzschuhers über die Unterrichtung durch Himmler, 1. Dezember 1939, BArch NS 2/60, Bl. 60–63.
106 Himmler an Pancke, 12. Dezember 1939, BArch NS 2/60, Bl. 49f.
107 Ebenda.
103
104
134
stelle der Eingliederung des Zentralbodenamtes in das Rasse- und
Siedlungshauptamt faktisch das Siedlungsamt durch einen Abteilungsleiter Greifelts übernommen worden. Und selbst wenn diese
Personalunion tatsächlich nur eine bessere Koordinierung der beiden Tätigkeitsfelder und zugleich den Einfluss des Rasse- und Siedlungshauptamtes gewährleisten sollte, so war damit spätestens am
1. Juni 1940 Schluss: Als Himmler Holzschuher auf eigenen Wunsch
von beiden Positionen entband, wurden sie bis ans Ende des Krieges
nicht mehr zusammen besetzt.108 Aus meiner Sicht irrt Heinemann
deshalb auch in ihrer Einschätzung der besonderen Bedeutung des
Rasse- und Siedlungshauptamtes. Mit der klaren Absage an die Ambitionen Panckes begann Himmler geradezu eine Demontage des
RuSHA, sodass selbst die Bezeichnung dieses Hauptamtes sehr bald
in die Irre führte, wurde sein Tätigkeitsfeld doch auf die rassische
Selektion von Menschen beschränkt, mit ihrer Ansiedlung hatte
das Amt nichts mehr zu tun. Von einer »Schlüsselinstitution«109 oder
gar »Koordinationszentrale der SS-Siedlungs- und Rassenpolitik«110
kann meiner Meinung keine Rede sein, das Rasse- und Siedlungshauptamt wurde im Gegenteil bereits in den ersten Monaten des
Krieges als zentraler Akteur in der deutschen Bevölkerungspolitik
ausgeschaltet.
Parallel zum Aufstieg von Greifelts Dienststelle und der Kaltstellung des Rasse- und Siedlungshauptamtes vollzogen sich auch im
Reichssicherheitshauptamt bedeutsame Änderungen, mit denen
Heydrich die bereits begonnene (Zwangs-)Migration von einer immer größer werdenden Anzahl von Menschen konzeptionell wie institutionell besser zu steuern gedachte. Dies betraf zum einen die
Einwandererzentralstelle, die am 19. Oktober 1939 durch eine Vereinbarung zwischen den Amtschefs III, Otto Ohlendorf, und IV,
Müller, dem Zuständigkeitsbereich des Ersteren zugesprochen
wurde.111 Ohlendorf richtete dafür am 31. Oktober 1931 das neue
Sonderreferat III ES ein, dessen Leiter Dr. Hans Ehlich wurde, der
Himmler an Holzschuher, 29. Mai 1940, BDC Wilhelm Freiherr v. Holzschuher.
109 Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 42.
110 Ebenda, S. 10.
111 EWZ-Anordnung Nr. 12, gez. Sandberger, 19. Oktober 1939, BArch R
69/228, Bl. 24.
108
135
bereits das Referat Rasse und Volksgesundheit leitete.112 Als Einwanderungs- und Siedlungsreferat sollte es zunächst alle Fragen bearbeiten, die im Rahmen der »Heim-ins-Reich«-Aktionen anfielen,
und hierfür »reichszentral die Verbindung herstellen«.113 Sein Arbeitsbereich wurde jedoch bald allgemein auf »grundsätzliche Probleme der Ostansiedlung« ausgeweitet, sodass es sich zum Zentrum
der »Lebensraum«-Planung im Reichssicherheitshauptamt entwickelte.114
Für den hier zur Diskussion stehenden Zusammenhang entscheidender ist jedoch die verstärkte Zentralisierung auch des anderen
Aspekts der (Zwangs-)Migration, also der Vertreibung von Teilen
der einheimischen Bevölkerung, die ebenfalls dem Reichssicherheitshauptamt und seinen lokalen Dienststellen oblag. Angesichts
der negativen Erfahrungen mit den bisherigen Deportationsprojekten strebte Heydrich eine stärkere Koordinierung an, die für das
gesamte Gebiet des besetzten Polens die gegenläufigen Bevölkerungsverschiebungen synchronisieren und diese mit den Interessen
der jeweiligen Verwaltungschefs und anderen Stellen abstimmen
sollte. Der eingangs erwähnte Befehl zum sofortigen Stopp der Deportationen vom 26. Oktober 1939 war ein erster Schritt in diese
Richtung. Unterzeichnet war er von Streckenbach, dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei des SD in Krakau, der nun »mit der
Zentralplanung der Ansiedlung bezw. Evakuierung im Ostraum beauftragt« wurde.115 Bevor also die Deportationen aus Gotenhafen
fortgesetzt werden würden, sollte eine »Zentralplanung« erfolgen,
um die Germanisierung aller annektierten westpolnischen Gebiete
zusammenzufassen, dabei die Deportationen zu koordinieren und
auf die Einwanderung der nun auch aus anderen Regionen Osteuropas einreisenden »Volksdeutschen« abzustimmen.
Wildt, Generation des Unbedingten, S. 381f.; Roth, »›Generalplan Ost‹ –
›Gesamtplan Ost‹«, S. 34. Zur Entwicklung des Referats bis zu seinem Aufgehen in der Amtsgruppe III B siehe Ehlich an Heydrich, 12. Februar 1940,
SMR 500-4/72, Bl. 26–29.
113 EWZ-Anordnung Nr. 22, gez. i.V. Sturmbannführer Roeder, 1. November
1939.
114 Ehlich an Heydrich, 2. Februar 1940, BA-DH, HA IX/11/ZR 890. Für dieses Dokument danke ich Götz Aly.
115 Niederschrift der Besprechung der HSSPF in dem besetzten Polen und
Ostpreußen in Krakau am 8. November 1939, abgedruckt in: Łuczak, Wysiedlenia ludności polskiej (DO VIII), S. 3–5.
112
136
In welch megalomanischen Dimensionen zu diesem Zeitpunkt
gedacht wurde, offenbart die Anordnung 1/II, die Himmler in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung deutschen
Volkstums am 30. Oktober 1939 unterzeichnete und die die erste
Phase der zentral geplanten Deportationspolitik einleitete. Während
Deportationen aus dem Deutschen Reich hier nicht mehr auftauchten, wurden zum ersten Mal alle annektierten Provinzen einbezogen, Verantwortlichkeiten festgelegt und ein Zeitplan und eine Hierarchie der zu verschleppenden Menschen vorgegeben. Zwischen
November 1939 und Februar 1940 sollten ca. eine Million Menschen
deportiert werden, also jeden Tag über 8000 Personen. Danach sollten zunächst »alle Juden« und »alle Kongresspolen« aus DanzigWestpreußen deportiert werden sowie eine nicht näher bestimmte
»Anzahl besonders feindlicher polnischer Bevölkerung«.116 Die Erstellung des hierfür notwendigen »Umsiedlungsplan[s]« wurde den
jeweiligen Höheren SS- und Polizeiführern übertragen, die sich am
8. November 1939 zu einer ersten Besprechung in Krakau einfanden, um hier von Streckenbach auf den aktuellen Planungsstand
gebracht zu werden. Streckenbach skizzierte einen dreiphasigen
Deportationsplan: In Anlehnung an Himmlers Anordnung sollten
in einer ersten Phase »ab Mitte November« 1939 bis Februar 1940
mit einer Million Menschen »sämtliche Juden und Kongresspolen«
erfasst, beraubt und deportiert werden, um so Platz für ca. 150000
ethnische Deutsche aus dem Generalgouvernement, Wolhynien und
dem Baltikum zu schaffen. Aus Danzig-Westpreußen sollten 400000
Menschen vertrieben werden, wobei ein Teil der »zurückfahrenden
Transportzüge[n]« die 30000 »Volksdeutschen« aus der Gegend um
Warschau an Bord haben sollte. In einer zweiten Phase bis Ende des
Jahres 1940 sollte die verbleibende Bevölkerung daraufhin »untersucht werden, ob sie als Polen oder als Volksdeutsche, bezw. als
noch erwünschte Polen zu bewerten« seien. In der letzten Phase
ab Anfang 1941 galt es schließlich, die festgestellten »unerwünschten Polen« zu vertreiben.117 Damit war in Krakau zum ersten Mal
ein Plan skizziert worden, der nicht mehr – wie vorher im Falle von
Himmlers Anordnung 1/II, 30. Oktober 1939, abgedruckt in: Łuczak,
Wysiedlenia ludności polskiej (DO VIII), S. 1f.
117 Niederschrift der Besprechung der HSSPF in dem besetzten Polen und
Ostpreußen in Krakau am 8. November 1939, abgedruckt in: Łuczak,
Wysiedlenia ludności polskiej (DO VIII), S. 3–5.
116
137
Kattowitz und später Gotenhafen – lediglich einzelne Regionen
einer Germanisierungspolitik unterwarf, sondern die Germanisierung aller annektierten Gebiete ins Blickfeld rückte und dabei die
Deportation der unerwünschten Menschen mit der Ansiedlung der
ethnischen Deutschen verzahnte.
Spätestens bei dieser Besprechung in Krakau musste den deutschen Ethnokraten deutlich geworden sein, dass die Aufgaben, die
sie sich hier gestellt hatten, die bisherigen Mord- und Vertreibungswellen bei weitem übertreffen würden. Sie sollten die deutschen
Möglichkeiten gleich doppelt überfordern: Sie setzten ein Deportationsprojekt in Gang, das die zeitlichen Vorgaben von Beginn an
verfehlte und schließlich nur einen kleinen Teil der Menschen erfasste, die zunächst für die Deportation vorgesehen waren.
Nachdem der 15. November 1939 als ursprünglicher Termin
für die Fortsetzung der Deportationen verstrich, ohne dass auch nur
in einer Provinz damit begonnen werden konnte, die oftmals bereits
inhaftierten Menschen ins Generalgouvernement abzuschieben,
verließ der erste Zug schließlich am 22. November Gladau in Danzig-Westpreußen. Mit der Deportation von 9250 Menschen bis zum
Ende des Monats scheinen dann die Vorgaben für 1939 erreicht worden zu sein.118 Die restlichen 390000 sollten – so Hildebrandt am
26. November 1939 – Anfang des nächsten Jahres folgen.119
In Oberschlesien hingegen war die Situation allein schon wegen
der kriegswirtschaftlichen Bedeutung dieser Region wesentlich
komplizierter.120 Zudem war bis ins Jahr 1940 hinein die territoriale
Ausdehnung der Provinz unklar. Wagner und sein Stellvertreter,
Vizepräsident Fritz-Dietlof von der Schulenburg, waren von Beginn
an gegen den Anschluss der östlichen Kreise an Schlesien121 und
forderten deren Rückgliederung an das Generalgouvernement. Die
Die weiteren Deportationsorte waren Mewe und Gotenhafen.
Vermerk Dr. Pothus, BArch R 75/3b, Bl. 9f.
120 Am ausführlichsten hierzu Sulik, »Die Bedeutung der Großindustrie
Oberschlesiens«, der auch auf den Bedeutungszuwachs nach dem Überfall
auf die Sowjetunion und die Integration der Region in einen Industrieverbund mit dem Donezbecken in der Sowjetunion verweist, sowie Röhr,
»Zur Rolle der Schwerindustrie«.
121 Es handelte sich um die Kreise Krenau, Olkusch und Wadowitz sowie Teile
der Kreise Warthenau, Blachownia und Saybusch, siehe Broszat, Nationalsozialistische Polenpolitik, S. 40; Steinbacher, Musterstadt Auschwitz,
S. 112.
118
119
138
»Gründe«, die Wagner anführte, waren vor allem »volkspolitischer
Art«, da die dortige »fast 400000 Köpfe zählende nationalpolnische
Bevölkerung« das »Ringen um die Assimilation der Zwischenschicht« den »Volkstumskampf im umstrittenen Ostoberschlesien
[belasten]« würde.122 Mit Durchsetzung der Polizeigrenze am
20. November 1939 hatte die Zweiteilung der Provinz dann auch
einen rechtlichen Ausdruck gefunden.123
In der Frage, wer in erster Linie zu deportieren war, war sich
Wagner mit Forster und Greiser einig: Das Ziel sei die »Vertreibung
und Ausrottung des polnischen, gegen Deutschland aufständisch
vorgegangenen Volkes«.124 Die Regierungspräsidenten sahen es genauso. In Kattowitz war dies Walter Springorum, der als Mitglied
im Aufsichtsrat der Hoesch AG und ehemaliger Leiter des Referats
Minderheiten unter besonderer Berücksichtigung der oberschlesischen Frage im Reichsinnenministerium wirtschaftliche Expertise
mit volkstumspolitischen Kompetenzen verband.125 Tatsächlich verstand Springorum es in der Folgezeit aufs beste, die Germanisierung
des Regierungsbezirks mit den sicherheitspolizeilichen Prämissen
und wirtschaftlichen Erfordernissen der oberschlesischen Schwerindustrie zu verbinden. Wie diese Anforderungen im Zweifelsfall
Wagner an Lammers etc., 2. Februar 1940, NG-3750 [Hervorhebung im
Original, G.W.], siehe auch Broszat, Nationalsozialistische Polenpolitik,
S. 40; Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 112f. Obwohl sich die beteiligten Stellen im Jahresverlauf prinzipiell auf eine Rückverlegung der
Grenze einigten, kam es schließlich nicht dazu, weil Hitler und Göring
diese Frage im Rahmen eines europäischen Friedensvertrages klären wollten, Vermerk Lammers, 6. September 1940, NG-3750. Göring ließ jedoch
keinen Zweifel daran, dass jede Grenzziehung sich in erster Linie an den
wirtschaftlichen Bedürfnissen der hiesigen Schwerindustrie zu orientieren
hätte. Siehe auch Kaczmarek, »Die deutsche wirtschaftliche Penetration in
Polen«, S. 259.
123 Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 110. Die Polizeigrenze wurde noch
mehrmals verändert, am 1. August 1941 nur noch formell aufrechterhalten,
als die Besetzung aufgehoben wurde, Reichsführer SS, gez. i. A. von
Kamptz, an HSSPF und Regierungspräsidenten, 27. Juli 1941, APK 117/32,
Bl. 3, und schließlich am 12. Mai 1942 aufgehoben, Heydrich an außerpreußische Landesregierungen und preußische Regierungspräsidenten, 12. Mai
1942, APK 117/32, Bl. 50.
124 Wagner an Darré, 9. Dezember 1939, Steinbacher, Musterstadt Auschwitz,
S. 115.
125 Personalakte Reichsinnenministerium Walter Springorum, SMR 720–5/
9624, Bl. 105.
122
139
auszutarieren waren, daran ließ Springorum keinen Zweifel. In der
Besprechung vom 21. November 1939 legte er »entscheidenden
Wert« auf die sofortige Deportation derjenigen »Polen aus der Industriebevölkerung«, die sich in der Vergangenheit als »deutschfeindlich« erwiesen hätten.126 Erst danach kam er auf die »Bereinigung der ländlichen Bezirke« zu sprechen und meinte damit in erster
Linie die gewaltsame Änderung der ländlichen Besitzstruktur, die
von einer hohen Anzahl von Klein- und Kleinstbetrieben dominiert
wurde. Springorum dachte aber nicht daran, die dadurch »überflüssig« gewordenen Personen zu vertreiben, sondern wollte sie als
Arbeitskräfte behalten. Da zu diesem Zeitpunkt die Ansiedlung ethnischer Deutscher in Schlesien offensichtlich noch nicht besonders
weit fortgeschritten war, fürchtete er im größeren Ausmaß die zu
deportierenden politischen Aktivisten mit »Ersatz aus Galizien und
Kongreßpolen« decken zu müssen – und da waren ihm die »Ersatzarbeiter aus den bäuerlichen Kreisen [lieber]«.127 Abgesehen von
politischen Gegnern, die in jedem Fall zu vertreiben waren, hatten
die Deportationen jedoch einer wirtschaftlichen Rationalität zu folgen: Die »überflüssige« Bevölkerung bemaß sich in dieser Vorstellung allein nach dem durch eine Modernisierung der Landwirtschaft
reduzierten Personalbedarf, der dann – in einer Art staatlich forcierten und gelenkten »Landflucht« – zur Deckung des erwarteten
Arbeitskräftemangels in der Industrie genutzt werden sollte. Was
Springorum also vorschwebte, war ein gewaltsam durchgesetztes
Modernisierungsprogramm, das die industrielle und landwirtschaftliche Produktion durch die Beseitigung der von deutschen Wissenschaftlern bereits vor dem Krieg als zentrales Problem für Polens
Rückständigkeit ausgemachten »ländlichen Überbevölkerung« zu
erreichen suchte.128
Die praktischen Fragen wurden der im November 1939 eingerichteten Arbeitsgruppe Umsiedlung übertragen,129 die AutorisieUndatierte Niederschrift einer Besprechung am 21. November 1939 unter
Leitung Springorums, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie ludności w
Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 139f.
127 Ebenda.
128 Siehe hierzu etwa Aly/Heim, Vordenker der Vernichtung; Esch, »Gesunde
Verhältnisse«, S. 79–102 u. 128–165.
129 Ihr gehörten unter Schulenburgs Leitung der Reichsverteidigungsdezernent
und Beauftragte für die Umsiedlungen am Oberpräsidium Wolf von Wrangel, der Chef des Landesarbeitsamtes, die Schlesische Landgesellschaft, der
126
140
rung der Erfassungen und Deportationen erfolgte am 7. Dezember.130 Die Selektion der Bevölkerung erfolgte durch eine Kommission der landeseigenen Schlesischen Landgesellschaft unter Klix, die
in jedem Landkreis mit einem dortigen Ausschuss die Einheimischen in drei Gruppen sortierte:131 in Gruppe A jene, die mit der
»Waffe in der Hand gegen Deutschland gekämpft haben, sowie […]
aktiv gegen Deutschland und gegen Deutsche sich betätigten« –
sie waren als Erste zu deportieren.132 Gruppe B war jenen vorbehalten, die »stark mit dem Polentum sympathisieren, ausgesprochen
deutschfeindlich eingestellt sind, aber nicht zu den führenden
Schichten gehören«, während jene, die »unzweifelhaft zur polnischen Minderheit [sic!] gehören«, in Gruppe C eingeteilt wurden.133
HSSPF in Breslau, der Chef seiner RKF-Dienststelle, die Regierungspräsidenten in Kattowitz und Oppeln, einige Landräte, der Führer der Landesbauernschaft, Vertreter der Bezirkslandwirte und der Leiter des Landeskulturamtes an, siehe auch Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 115.
130 Schulenburg an die Regierungspräsidenten in Oppeln und Kattowitz,
7. Dezember 1939, APK 117/826, Bl. 195f., abgedruckt in: Długoborski,
Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 143f.
131 Die Ausschüsse tagten unter Vorsitz des Landrats, ihr gehörten weiterhin
der Kreisleiter, der Kreisbauernführer, die Bezirkslandwirte als Vertreter
der Schlesischen Landgesellschaft und je ein Vertreter der Siedlungsbehörde und des Regierungspräsidenten an. Siehe dazu auch das unsignierte
Schreiben der Abteilung I im Oberpräsidium an die Regierungspräsidenten
Kattowitz und Oppeln und die Schlesische Landgesellschaft, 21. November
1939, APK 117/826, Bl. 63f.
Die Beauftragung der Schlesischen Landgesellschaft ist so verwunderlich
nicht, schließlich war sie die zuständige Siedlungsgesellschaft, die überdies
bereits 1939 mit dem planmäßigen Ankauf und der Besiedlung des Hultschiner Ländchens begonnen hatte, Reichsfinanzministerium, gez. i. A. unleserlich, an Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 24. Juni
1939, BArch R 2/19014, ohne Seitenangabe. Das Gebiet war nach dem
Ersten Weltkrieg an die Tschechoslowakei gefallen und von den Deutschen
nach dem Münchener Diktat besetzt worden. Es wurde zunächst an den
neu eingerichteten Reichsgau Sudetenland und ab April 1939 an die Provinz Schlesien angeschlossen.
132 Schulenburg an die Regierungspräsidenten in Oppeln und Kattowitz,
7. Dezember 1939, APK 117/826, Bl. 195f., abgedruckt in: Długoborski,
Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 143f.
133 Vermerk der Abt. I im Oberpräsidium, gezeichnet vermutlich Wrangel,
30. November 1939, APK 117/826, Bl. 82f. Zur Einteilung der einheimischen Bevölkerung siehe auch Bericht der SLG über Tätigkeit in Ostoberschlesien, vorbereitet für die Aufsichtsratssitzung am 1. Februar 1940,
12. Januar 1940, BArch R 2/19014, ohne Seitenangabe.
141
Die Deportationen sollten zunächst auf Kreise westlich der Polizeigrenze beschränkt bleiben, denn Wagner hoffte immer noch, die
Kreise östlich davon ans Generalgouvernement rückgliedern zu
können. Anders als in den beiden anderen Ostprovinzen wurden sie
auch nicht mit der Notwendigkeit begründet, Volksdeutsche unterbringen zu müssen. Ein Teil des enteigneten Landes sollte stattdessen zur »Stärkung des alteingesessenen deutschen Bauerntums«
verwandt werden.134 Beim verbliebenen Teil war Springorum mittlerweile sogar bereit, die »Abzusiedelnden […] mit Einwohnern des
Generalgouvernements Polen, insbesondere Landarbeitern aus Gegenden, in denen der Volkstumskampf unbekannt war« auszutauschen.135 Auch wenn es offensichtlich dazu nicht kam, zeigt diese
Überlegung doch, wie sehr die deutschen Besatzer bemüht waren,
die wirtschaftlichen Folgeschäden der Deportationspolitik zu begrenzen. Wenn dies die Ersetzung der vertriebenen politischen Aktivisten durch Polen aus dem Generalgouvernement erforderlich
machen sollte, so war man anfangs auch dazu bereit.
Wie in Danzig-Westpreußen stießen solche pragmatischen Politikvorstellungen auch in Schlesien auf Widerstand, vor allem seitens
des SS-Komplexes. Der Höhere SS- und Polizeiführer in Breslau,
Erich von dem Bach-Zelewski, sah seinen Spielraum jedoch durch
die starke Stellung des Oberpräsidenten deutlich eingeschränkt.
Zwar musste auch er akzeptieren, dass das »Industriegebiet in weiten Umfang […] zunächst von den Evakuierungsmaßnahmen aus
wirtschaftlichen Gründen vollkommen ausgespart werden« müsse,
der landwirtschaftlich geprägte südliche Teil Oberschlesiens eigne
sich dafür jedoch umso besser. Dies gelte vor allem für den Landkreis Saybusch, zumal die dortige Bevölkerung »fast durchweg minderrassisch und daher sofort zu evakuieren« sei.136
Dies könnte nun als ein weiterer Ausweis für die Dominanz
rassischen Denkens verbucht werden. So argumentiert etwa Isabel
Unsigniertes Schreiben der Abteilung I im Oberpräsidium an die Regierungspräsidenten Kattowitz und Oppeln und die Schlesische Landgesellschaft, 21. November 1939, APK 117/826, Bl. 63f.
135 Kulturamt Kattowitz, gez. Bittner, an das Oberpräsidium in Breslau, 8. Dezember 1939, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji
Katowickiej (DO XI), S. 145–147.
136 Siehe unsignierte Niederschrift einer Besprechung am 26. November 1939
bei Bach-Zelewski, 27. November 1939, NO-5055, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 138f.
134
142
Heinemann, wenn sie behauptet, dass solche Überlegungen »die
Grundlage weitreichender Deportationspläne für Ostoberschlesien«
bildeten und damit auch die Bedeutung des Rasse- und Siedlungshauptamtes bekräftigt sieht, dessen Gutachten Bach-Zelewski die
Argumente lieferten.137 Erhellender wäre freilich ein Zugang, der die
Wirkmächtigkeit ideologischer Denkmuster aus ihrer Funktionalität für die Festigung deutscher Herrschaft in dieser Region entwickelt. Die »rassischen Qualitäten« der Bevölkerung dieser Gegend
waren nämlich bereits einmal Gegenstand deutschen Forschungsinteresses gewesen. Nach dem Überfall auf Polen war im Reichsinnenministerium eine Kommission eingesetzt worden, die unter Vollert
Vorschläge für die neue deutsche Reichsgrenze erarbeiten sollte. In
den Beskiden, also unter anderem im Kreis Saybusch, hatte man in
den »Goralen« dann auch Menschen mit »nordischem Blut« ausfindig gemacht und damit den Anspruch auf dieses Gebiet begründet.138
Bach-Zelewski brachte wenig Empathie für die Saybuscher Bevölkerung auf, denn sie störte seine Pläne. Er hatte erfahren, dass die
SS-Ethnokraten in Berlin die Aus- und Ansiedlung einer weiteren
»Volksgruppe«, der Südtiroler, vorbereiteten und dabei Oberschlesien ins Gespräch gebracht hatten. Diese Gelegenheit wollte er sich
nicht entgehen lassen: Die Verfügungsgewalt über eine scheinbar
sofort abrufbare größere Gruppe von »Volksdeutschen« musste
aus ideologischen, aber auch aus sicherheitspolitischen Gründen die
weit bessere Option zur beschleunigten Germanisierung dieser Gebiete darstellen als die Assimilation der »Goralen«. Bach-Zelewski
entschied sich deshalb, den Kreis Saybusch »aus klimatischen und
landwirtschaftlichen Gründen zur Ansetzung von Südtirolen [sic!]«
zu empfehlen. Die einheimische Bevölkerung war zum Störfaktor
geworden und wurde von Bach-Zelewski zur Deportation freigegeben – ein Schritt, der im Rückgriff auf die Machwerke der RuS-Be137
138
Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 205.
Burleigh, Germany Turns Eastwards, S. 159f. Anfänglich war auch Himmler diesen Überlegungen nicht abgeneigt. Auf einer Rundreise Himmlers
durch die Beskiden im Winter 1939 glaubte der ihn begleitende Präsident
der Reichsschrifttumskammer, Hanns Johst, feststellen zu können, dass
die Goralen germanischer Abstammung seien und erfreute sich an den Hakenkreuzschnitzereien der Holzhäuser und dem dort angeblich vorherrschenden Hass auf Polen und Juden, siehe Burleigh, The Third Reich,
S. 443f.
143
ratung auch ideologisch abgesichert werden konnte.139 Heinemann
kehrt in ihrer Interpretation also den Kausalzusammenhang um.
Tatsächlich war es nicht der Bericht der RuS-Beratung, der in diesem
Fall Bach-Zelewski die Deportation der Saybuscher Bevölkerung
fordern ließ. Die Entscheidung war unabhängig davon bereits gefallen, und wenn Bach-Zelewski dennoch darauf zurückgriff, dann um
seine Handlung nachträglich auch ideologisch abzusichern.
Auf die Zivilverwaltung in Krakau machte dies dennoch wenig
Eindruck. Wie Bach-Zelewski Vertretern der dortigen Regierung
vorhielt, war ab dem 15. November die Deportation von 4000 Menschen pro Tag geplant, was nun aus Krakau »von Woche zu Woche
verschoben« und schließlich auf eine Deportation von 1000 Menschen pro Tag reduziert worden war.140 Nur vier Tage später war
selbst dies Makulatur, als eine Breslauer Delegation in Krakau erfuhr,
dass sich das Generalgouvernement momentan außerstande sehe,
auch nur »1000 Menschen zu verpflegen«.141 Die Deportationen fanden nicht statt und mussten ins nächste Jahr verschoben werden.
Die endgültige Absage aller kurzfristigen Deportationspläne
ereilte die SS-Ethnokraten in Schlesien aber ausgerechnet aus dem
Reichssicherheitshauptamt in Berlin. Mit einem Fernschreiben vom
28. November 1939 hatte Heydrich sich wieder direkt in die Deportationsplanung eingeschaltet und die Höheren SS- und Polizeiführer sowie Inspekteure der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in den betroffenen Provinzen und in Krakau informiert, dass
die »Raeumung […] auf grundsaetzlichen Befehl« Himmlers von der
Sicherheitspolizei durchgeführt werde. Die weiteren Deportationen
würden sich an einem »Raeumungsplan« orientieren, der wiederum
aus einem Fern- und mehreren Nahplänen bestehe.142 Der Fernplan
Unsignierte Niederschrift einer Besprechung am 26. November 1939 bei
Bach-Zelewski, 27. November 1939, NO-5055, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 138f.
140 Ebenda.
141 Borkenhagens Niederschrift über eine Besprechung beim Chef der Abteilung Ernährung und Landwirtschaft im Generalgouvernement, Helmuth
Körner, am 29. November 1939, 30. November 1939, APK 117/826,
Bl. 173–175.
142 Heydrich an HSSPF und IdS in Breslau, Posen, Danzig, Königsberg sowie
HSSPF und BdS in Krakau, 28. November 1939, abgedruckt in: Datner
u.a., »Wysiedlanie ludności«, S. 15–17. Siehe auch Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands, S. 406f.
139
144
werde derzeit im Reichssicherheitshauptamt (und also nicht mehr
von Streckenbach) erarbeitet und seine Ausführung den Inspekteuren der Sicherheitspolizei übertragen. Damit waren die Höheren SSund Polizeiführer endgültig aus der direkten Verantwortung für die
Deportationspolitik verdrängt worden. Nach der von Himmler angeordneten Volkszählung im Dezember 1939, die endlich eine genauere Übersicht über die einheimische Bevölkerung liefern sollte,
konnte der Fernplan terminiert werden.143 Bis dahin sollte jedoch bereits der erste Nahplan anlaufen – allerdings nur im Wartheland. Dort
seien bis zur Volkszählung »soviel Polen und Juden abzutransportieren, dass die hereinkommenden Baltendeutschen untergebracht werden koennen«.144 Es galt also, vom 1. bis zum 17. Dezember 80000
Einheimische gegen 40000 ethnische Deutsche auszutauschen.145
Der Fernplan der Umsiedlung in den Ostprovinzen wurde wahrscheinlich nur wenige Tage später von Ehlich fertiggestellt und ist
nach Karl Heinz Roth die »erste Variante der volkstumspolitischen
Ostplanungen des Reichssicherheitshauptamtes«.146 In Anknüpfung
Reichsführer SS, gez. i.V. SS-Obergruppenführer Kurt Daluege, an die Verwaltungschefs, Regierungspräsidenten sowie HSSPF und BdO in Schlesien, Ostpreußen und im Wartheland, betr. Volkszählung in den rückgegliederten und den neu zum Reich tretenden ehemals polnischen Gebieten,
25. November 1939, APK 117/826, Bl. 90–95.
144 Heydrich an HSSPF und IdS in Breslau, Posen, Danzig, Königsberg sowie
HSSPF und BdS in Krakau, 28. November 1939, abgedruckt in: Datner
u.a., Wysiedlanie ludności, S. 15–17.
145 Heydrich an HSSPF und IdS in Posen sowie HSSPF und BdS in Krakau,
28. November 1939, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności,
S. 18.
146 Roth, »›Generalplan Ost‹ und der Mord an den Juden«, S. 55. Zur Datierung siehe Aly, »Endlösung«, S. 71; Roth, »›Generalplan Ost‹ und der
Mord an den Juden«, S. 57. Während Aly den Plan auf Ende November datiert, glaubt Roth, dass er zum Zeitpunkt von Heydrichs Fernschreiben
schon vorgelegen habe. Letzteres ergibt sich allerdings nicht eindeutig aus
dem Fernschreiben, da Heydrich hier lediglich davon sprach, dass er »von
hier entworfen [wird]«, eine wenige Tage später erfolgte Fertigstellung also
ebenfalls möglich scheint. Während Aly den Fernplan etwas unbestimmt
dem Amt III zuschreibt (siehe Aly, »Endlösung«, S. 70f.), spricht Roth
bereits etwas genauer von einer Gruppe um Ehlich. Wahrscheinlicher war
es aber Ehlich allein, der dafür verantwortlich war, so wie er kurz darauf im
Januar 1940 wohl ebenfalls allein die Denkschrift zur Einrichtung von Umwanderungszentralen vorschlug (Denkschrift Ehlichs an Heydrich, betr.
Errichtung von Umwanderungszentralstellen, 2. Februar 1940, BA-DH,
ZR 890/A.2. Für das Dokument danke ich Götz Aly).
143
145
an den bereits in Krakau erreichten Diskussionsstand sei die »Besiedlung des deutschen Ostens« nur durch die »Umsiedlung der Angehörigen des fremden Volkstums« zu erreichen. Diese erfordere jedoch einen in »alle[n] Einzelheiten durchdachten Plan«, wolle man
nicht die »schwersten Erschütterungen des wirtschaftlichen Lebens
der Ostprovinzen« riskieren.147 Besser als Streckenbach erkannte
Ehlich, welche grundlegenden sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interessen Deportationen in dieser Größenordnung
tangieren würden – und zwar nicht nur im Generalgouvernement,
sondern auch im Deutschen Reich. Zum einen erhob die Wehrmacht
aus militärischen Gründen »schwerste Bedenken« gegen eine relevante Erhöhung der Bevölkerungszahl im Generalgouvernement,
auch die schlechte ernährungspolitische Lage lasse dies nicht zu, insbesondere wenn die von Hitler befürchteten »Hungerrevolten« vermieden werden sollten. Zum anderen musste Ehlich anerkennen,
dass die einheimische Bevölkerung nicht einfach nur unerwünschte
»Fremdvölkische«, sondern notwendige Arbeitskräfte darstellte.
Man könne »an der Tatsache nicht vorübergehen«, dass die deutsche
(Land-)Wirtschaft weiterhin auf polnische Arbeitskräfte angewiesen sei. So habe der Reichsnährstand den Arbeitskräftebedarf
allein für das folgende Jahr prognostiziert: 1,7 Millionen polnische
Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen für die deutsche Landwirtschaft. Aber auch in den annektierten Gebieten, so Ehlich,
werde man auf polnische Zwangsarbeiter so lange nicht verzichten
können, bis genügend ethnische Deutsche zur Verfügung stünden.
Wie aber – und dies war das Anliegen der Ethnokraten im Reichssicherheitshauptamt – konnte erstens auf die wirtschaftlichen und
militärischen Erfordernisse eingegangen werden, zweitens die mit
der Verschleppung einer großen Zahl von Zwangsarbeitern ins Innere des Deutschen Reiches verbundene Gefahr von »politische[r]
Zersetzung und Sabotage größten Ausmaßes« gebannt und drittens
an der nationalsozialistischen Dystopie von der »Besiedlung des
deutschen Ostens« festgehalten werden?
Die Antwort auf diese komplexe Frage war keine neue: rassische
Selektionen. Ehlich übernahm die bereits von Streckenbach skizzierte erste Phase, in der es um die Vertreibung aller Juden und politischen Gegner ins Generalgouvernement ging, rückte die »rassi147
Fernplan der Umsiedlung in den Ostprovinzen, ohne Signatur und Datum,
BArch R 69/1146, Bl. 1–13.
146
schen Musterungen« jedoch stärker ins Zentrum aller weiteren
Überlegungen. Sollten sie bei Streckenbach lediglich über die »rassische Eignung« und damit über das Aufenthaltsrecht befinden, avancierten sie bei Ehlich zu einem differenzierten Instrumentarium, das
ideologische Entscheidungen mit weiteren, vor allem ökonomischen
Bedürfnissen der deutschen Besatzer harmonisieren sollte.
Wie sich Ehlich die praktische Handhabung vorstellte, ist im
Fernplan nachzulesen: Die restliche Bevölkerung war in einer zweiten Phase in die Arbeitsämter einzubestellen. Dort sollte sie für den
Arbeitsmarkt erfasst und dabei eine »kurze unbemerkte rassische
Überprüfung« durchlaufen.148 Auch wenn diese zu keiner differenzierten Beurteilung führen könne, reiche sie doch für die Entscheidung aus, ob die betreffenden Personen für die »Verschickung in
das Reich geeignet« seien oder nicht.149 In einer dritten und letzten
Phase müssten die jeweiligen Landräte noch entscheiden, wer von
diesen Menschen sofort abkömmlich sei und welche durch entsprechende Kräfte aus dem Deutschen Reich ersetzt werden müssten.
Das Reichssicherheitshauptamt brachte damit ein Verfahren ins
Spiel, das auf gleichsam wundersame Weise den bisherigen Gegensatz
von wirtschaftlichen Erfordernissen und ideologischen Prämissen
versöhnte und die von der Wirtschaft geforderte Zwangsrekrutierung polnischer Arbeitskräfte in ein Element wahrhaft nationalsozialistischer Germanisierungspolitik verwandelte. Die SS konnte
sich damit der Zustimmung der Hardliner sicher sein, suggerierte sie
doch mit der Vorlage eines den rassischen Prämissen der nationalsozialistischen Ideologie entsprechenden Programms deren Relevanz für die politische Praxis. Und für die SS wäre eine dauerhafte
Durchsetzung dieser Politik einem Durchbruch von großer politischer Tragweite gleichgekommen. Da die rassischen Musterungen
natürlich von sogenannten Eignungsprüfern des Rasse- und Siedlungshauptamtes durchzuführen waren, wäre die SS zu einem entscheidenden Akteur in der Arbeitskräftebewirtschaftung avanciert.
Aus dieser Perspektive ist es nicht weiter verwunderlich, dass die
nun benötigte Koordinierungsleistung nur noch in Berlin möglich
schien, Streckenbach also seine Kompetenzen an die Planungsgruppe um Ehlich abgeben musste. Wenig erstaunlich ist aber auch,
dass die komplexeren Anforderungen an die gesamte Deportations148
149
Ebenda.
Ebenda.
147
politik die SS auch in einem stärkeren Maß auf die Kooperationsbereitschaft der Verwaltungschefs verwies. Die Konflikte mit Forsters Behörden mussten in dieser Hinsicht besonders abschreckend
wirken und führten zu einer letzten geographischen Schwerpunktverlagerung: ins Wartheland.
Erster Nahplan: Deportation der polnischen Elite
Greiser hatte an seiner Bereitschaft zum brutalen Vorgehen nie einen
Zweifel aufkommen lassen. Als er Hitler am 28. September 1939
seine Absichten vortrug, wo immer er es für richtig halte, »die polnische Intelligenz [zu liquidieren]«, zeigte sich dieser »sehr befriedigt« und bemängelte gleichzeitig Forsters Politik als »zu weich«,
was gerade »auch gegenüber der Intelligenz […] ungut« sei.150 Mit
dieser Rückversicherung nach Posen zurückgekehrt, wies Greiser
seine Landräte an, »unter strengster Geheimhaltung Listen der
Polenführer und polnischer Intelligenz – Pfarrer, Lehrer, Großgrundbesitzer, Kaufleute und Industrielle – anzulegen und mir auf
dem Dienstwege unter ›Geheime Reichssache‹ an meine persönliche
Adresse zuzuleiten«.151
Parallel zu der bis zum Ende des Jahres allmählich abebbenden
Mordwelle begannen SS und Polizei in enger Zusammenarbeit mit
den Einrichtungen der neu installierten Zivilverwaltungen mit der
lückenlosen Erfassung der einheimischen Bevölkerung. Die großangelegten Deportationen begannen im Wartheland etwas später als
in Danzig-Westpreußen, standen aber mit den dortigen Entwicklungen in unmittelbarem Zusammenhang, hatte Himmler in dem Befehl
vom 11. Oktober 1939 doch neben Gotenhafen auch Posen als neue
Heimat für die Balten genannt.152 Und tatsächlich hatte der Chef der
Gestapo, Heinrich Müller, den Chef der dort stationierten Einsatzgruppe VI, Erich Naumann, bereits zwei Tage vorher angewiesen,
»ein gutes Stadtviertel von den Polen freizumachen« und einen Teil
von ihnen ins Generalgouvernement abzuschieben, um 20000 BalEintragung für den 28. September 1939 in: Engel, Heeresadjutant bei Hitler, S. 63.
151 Greiser an die Landräte im Wartheland, betr. Richtlinien für den Verwaltungsaufbau in den Kreisen und Städten der Provinz Posen, Geheim,
29. September 1939, AGK NTN/11, Bl. 1f.
152 Himmler an u.a. Lorenz, Heydrich, Forster und Greiser, 11. Oktober 1939,
NO-4613.
150
148
ten unterzubringen.153 Im Gegensatz zu Danzig-Westpreußen traf
die SS in Greiser jedoch auf einen Gauleiter, der die Ansiedlung von
»Volksdeutschen« in seinem Gau nicht nur tolerierte, sondern aktiv
vorantrieb – nicht zuletzt in dem Gespräch mit Himmler und Sandberger Ende Oktober, das Letzteren schließlich dazu bewog, das
Gros der Ansiedler nicht mehr nach Danzig-Westpreußen, sondern
ins Wartheland umzuleiten.154
Die ersten Bemühungen für die Deportationen aus Posen zielten
auf die Einrichtung eines Auffanglagers für die zu vertreibende Bevölkerung, das schließlich in Posen-Głowno entstand und bald 5000
Menschen fassen konnte.155 Die ersten Insassen waren Posener, die –
ähnlich wie in Danzig-Westpreußen – entweder als politisch gefährlich galten oder aber der Ansiedlung der Balten im Wege standen.
Die Selektionskriterien orientierten sich dann auch an den Berufen
der Betroffenen. Für die 7500 erwarteten »Volksdeutschen« sollten
450 Familien vertrieben werden, deren Mitglieder Intelligenzberufe
ausübten und über die »bereits negative Beurteilungen vorliegen«,
sowie 300 Familien mit Angehörigen in der Stadtverwaltung. Offensichtlich fühlten sich die Deutschen aber durch die vorhergehenden
Mordwellen bereits so sicher, dass die restlichen 1250 Familien sich
ausschließlich aus Personen zusammensetzten, die in Industrie und
Handel sowie im Handwerk tätig waren, also Wirtschaftssektoren,
die möglichst schnell von den anreisenden »Volksdeutschen« besetzt
werden sollten.156 Am 5. November 1939 wurden die ersten 217 von
ihnen nach Głowno verschleppt.157
Völlig ungeklärt war zu diesem Zeitpunkt, wann die ersten Transporte aus dem Wartheland abgehen sollten, lag doch noch kein umfassender Plan zur Germanisierung der annektierten Gebiete vor.
Dieser wurde – wie erwähnt – erstmals am 8. November in Krakau
Müller an den Chef der Einsatzgruppe VI, SS-Oberführer Naumann,
9. Oktober 1939, AGK 687/29, Bl. 1.
154 Sandberger an Einwandererzentralstelle Gotenhafen, 26. Oktober 1939,
BArch R 69/490, Bl. 17–19.
155 Siehe Damzog an Jäger, 26. Oktober 1939, BArch R 75/3b, Bl. 1.
156 Niederschrift der Besprechung beim Stadtkommissar Posen, 1. November
1939, AGK 687/29, Bl. 122f.
157 Vermerk des SD in Posen, gez. unleserlich, 8. November 1939, AGK
68/188, 3–10. Siehe auch Marczewski, »The Nazi Nationality Policy«, S. 35.
Zu den Bedingungen in Głowno siehe Łuczak, Pod niemieckim jarzmem,
S. 55.
153
149
Lagertor Głowno. Collection of Archive of Modern Conflict (AMC) 10327
Krankenbaracken und Gleisanschluss, Lager Głowno. Collection of Archive
of Modern Conflict (AMC) 10327
150
Kinder im Lager Głowno. Collection of Archive of Modern Conflict (AMC)
10327
Im Innern einer Baracke, Lager Głowno. Collection of Archive of Modern
Conflict (AMC) 10327
151
den angereisten Höheren SSund Polizeiführern vorgelegt.
Und tatsächlich beschleunigten
die dortigen Vereinbarungen die
Ereignisse im Wartheland. Als
Vertreter aus dem Wartheland
hatte SS-Gruppenführer Walther
Koppe teilgenommen, der mit
Wirkung vom 26. Oktober zum
Höheren SS- und Polizeiführer
ernannt worden und in dieser
Position spätestens ab dem 1. November 1939 auch Beauftragter
Himmlers als Reichskommissar
für die Festigung deutschen
Volkstums war.158 Nach Posen
zurückgekehrt, schuf Koppe am
11. November 1939 zunächst
MG-Turm Lager Głowno.
die institutionellen Grundlagen
Collection of Archive of Modern
für die BevölkerungsverschieConflict (AMC) 10327
bungen:159 einerseits einen Stab
für die örtliche und berufliche
Unterbringung der Balten und Wolhynier, andererseits einen Stab
für die Evakuierung und den Abtransport der Polen und Juden in das
Generalgouvernement. Letzterer war – nach einer Umbenennung in
»Der Höhere SS- und Polizeiführer, Amt für Umsiedlung von Polen
und Juden« – die Vorläuferorganisation der späteren Umwandererzentralstelle sowie Schrittmacher für die weitere Deportationspolitik im Wartheland und stand unter der Leitung des Chefs des SDLeitabschnitts Posen, SS-Sturmbannführer Albert Rapp.160
Zu Koppes Person und dem Umständen seiner Ernennung und Amtseinführung siehe Klein, Die »Ghettoverwaltung Litzmannstadt«, S. 134–137.
159 Anweisung Koppes, Geheim, 11. November 1939, AGK 69/5, Bl. 8. Am
4. Dezember 1939 wurde Koppes Position durch Greiser gestärkt, der ihn
auch auf Staats- und Parteiebene zum Verantwortlichen für die Deportationen ernannte, abgedruckt in: Łuczak, Wysiedlenia ludności polskiej (DO
VIII), S. 12f.
160 Zum Personal siehe Aufstellung über die beim Evakuierungsstab beschäftigten Personen, gez. SS-Hauptscharführer Blenk, 12. Januar 1940, AGK
68/83, Bl. 2f. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
158
152
Am 12. November – die Zeit drängte, schließlich waren die ersten
Transporte in Krakau auf den 15. November festgesetzt worden –
hatte Rapp bereits einen Entwurf fertiggestellt,161 den Koppe sofort
an alle beteiligten Stellen von SS und Polizei sowie Zivilverwaltung
verschickte.162 Der Einschluss etwa der Landräte, Regierungspräsidenten und auch des Reichsstatthalters war nur deshalb möglich,
weil Koppe nicht nur als Höherer Polizeiführer SS unterzeichnete,
sondern hier zum ersten Mal die Kompetenzen als Vertreter Himmlers als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums in
Anspruch nahm. Wie Frick in einer nachträglichen Erläuterung an
die Zivilverwaltungen in den annektierten Gebieten ausführte, waren die »fachlichen Weisungen des Reichsführers SS in dem bezeichneten Rahmen […] für Sie und alle Ihnen unterstehenden Verwaltungszweige bindend«.163 Der jeweilige Höhere Polizeiführer SS
als Beauftragter Himmlers könne sich in diesem Rahmen auch der
Abteilungen der Reichsstatthalterei und unterstellten Dienststellen
bedienen, wobei bei Streitigkeiten allerdings der Reichsstatthalter
entscheide. Dieser für die folgenden Deportationen grundlegende
Befehl Koppes gab die Abfolge der Maßnahmen vor, benannte die
Verantwortlichkeiten und machte vor allem auch Vorgaben über die
Auswahl der zu deportierenden Menschen.
Das Ziel der Deportationen war danach die »Säuberung und Sicherung« des annektierten Gebietes.164 Um dies zu erreichen, waren
bis zum 28. Februar 1940 300000 Menschen zu vertreiben. Betreffen
sollte dies 100000 Juden (also fast alle außerhalb Lodsch und Umgebung sowie 30000 Lodscher Juden) und 200000 Polen. Während
jedoch der Einschluss der jüdischen Polen aus Sicht der deutschen
Ethnokraten nicht weiter zu differenzieren war, da sie in jedem Fall
zu deportieren waren, sah dies bei den christlichen Polen durchaus
anders aus. In den Selektionsbestimmungen für diese Gruppe versuchte Koppe konfligierende Interessen zu versöhnen: Die Deportationen sollten erstens alle Polen erfassen, die politische Aktivisten,
Entwurf Rapps, 12. November 1939, AGK 68/95, Bl. 4–7.
Anweisung Koppes an Reichsstatthalter, Regierungspräsidenten, Oberbürgermeister, Landräte, Sicherheitspolizei, Ordnungspolizei, etc., Geheim,
12. November 1939, AGK 68/99, Bl. 1–5.
163 Frick an die Zivilverwaltungen in den annektierten Gebieten, 8. Dezember
1939, APP 406/3, Bl. 15–17, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie
»prawo« okupacyjne (DO V), S. 179f.
164 Anweisung Koppes, Geheim, 12. November 1939, AGK 68/99, Bl. 1–5.
161
162
153
Intellektuelle oder Kriminelle waren, zweitens Wohn- und Arbeitsplätze für die ankommenden ethnischen Deutschen bereitstellen
und dabei, drittens, die Wirtschaft des Warthelands nicht in Mitleidenschaft ziehen. So sollten etwa »Arbeiter der Faust, kleine Angestellte und Beamte« als dringend benötigte Arbeitskräfte verschont
werden, falls sie nicht »bewußte Nationalpolen […] oder kriminell
vorbestraft« waren, während andererseits Handwerker bevorzugt
zu deportieren waren, da diese Berufsgruppe unter den »Volksdeutschen« besonders stark vertreten war.165
Die Verantwortung der Deportationen wurde den Landräten
übertragen, die jedoch bei der Selektion der Menschen zur Kooperation mit Rapps neuer Dienststelle verpflichtet wurden, die als »zentrale Planungsstelle und beratendes Organ« fungierte.166 Als Grundlage diente eine Übersicht über die ethnische, politische sowie die
soziale und wirtschaftliche Struktur der Kreise, die die Landräte
innerhalb einer Woche vorzulegen hatten. Damit diese Übersichten
nicht sofort wieder an Aktualität einbüßten, untersagte Koppe Juden
und Polen den Wohnungswechsel.167 In dem zweiseitigen Erhebungsbogen war die Bevölkerung getrennt nach »Deutschen«, Juden
und Polen (unterschieden in Alteingesessene und Kongresspolen)
anzugeben sowie die Mitgliederzahl der nationalen Verbände und
Parteien, die Zahl der Kriminellen und die berufliche Struktur des
Kreises (unterschieden in Arbeiter, Bauern, Intellektuelle).168
Wenige Tage später verschickte Rapp Ausführungsbestimmungen
über die Selektion der polnischen, nichtjüdischen Bevölkerung:
Zu erfassen waren zum einen die Angehörigen der Intelligenz, der
allgemein alle Personen zugerechnet wurden, die ein »Hemmnis für
Ebenda.
Bericht Rapps, betr. zu Erfahrungen aus dem bisherigen Ablauf der Aktionen und Planungen für die zukünftigen Transporte, 18. Dezember 1939,
SMR 500–1/88, Bl. 185–196, abgedruckt in: Łuczak, Położenie ludności
polskiej (DO XIII), S. 19–27.
167 In diesem Zusammenhang untersagte Koppe auch allen christlichen und
jüdischen Polen den Wohnungswechsel, Bekanntmachung Koppes im Ostdeutschen Beobachter, 15. November 1939, AGK 68/4, Bl. 1. Da dies aus
Sicht Koppes noch nicht ausreichte, verbot er am 16. Januar 1940 auch die
Benutzung der Züge, Koppe an Regierungspräsidenten, 16. Januar 1940,
AGK 68/4, Bl. 6.
168 Als Beispiel siehe Übersicht für den Kreis Krotoschin, undatiert, vermutlich jedoch um Mitte November 1939, AGK 68/237, Bl. 9f.
165
166
154
die Durchsetzung des Deutschtums in den einzelnen Kreisen darstellen«, weshalb auch die »Reihenfolge der Evakuierung […] nach
dem Grad der Gefährlichkeit zu bestimmen« sei.169 Zu erfassen
waren zum anderen alle »reichs- und deutschfeindlichen Polen« und
hier vor allem die »nationalpolnischen Mitglieder der deutschfeindlichen, chauvinistischen und klassenkämpferischen Parteien«. Zu
erfassen waren schließlich die »kriminellen Elemente« und diejenigen, die »als asozial anzusehen sind wie Arbeitsscheue, Bettler,
Dirnen usw.«.170 Stärker als bisher in der Forschung angenommen,
waren die Deportationen jedoch ein Gemeinschaftsunternehmen
zwischen Rapps Dienststelle, den lokal verantwortlichen Landräten
und allgemein der Zivilverwaltung.171 So überprüfte die Posener
Stadtverwaltung die übernommenen Beamten172 und der Oberlandesgerichtspräsident die einsitzenden Gefangenen,173 während das
Staatsarchiv oder die Reichsbahn etwaige Zurückstellungen von
kurzfristig nicht ersetzbaren Arbeitskräften mit Rapp absprachen.174
Neben den Auswirkungen auf den staatlichen Apparat war Rapp
aber vor allem auch gezwungen, Rücksicht auf wirtschaftliche
Interessen zu nehmen. Auf einer großen Besprechung mit Vertretern
der Reichsstatthalterei am 23. November 1939 sicherte Rapp zu,
keine Landarbeiter zu deportieren – es sei denn, es handelte sich um
politische Aktivisten.175 Das hieß aber nicht, dass sich die Reichsstatthalterei nicht darum bemühte, die Arbeitskraft dieser Menschen
bis zu ihrer Abschiebung auszubeuten und sie etwa in den Abschiebelagern zur Zwangsarbeit heranzuziehen.176
Rundschreiben Rapps, Geheim, 16. November 1939, abgedruckt in:
Łuczak, Położenie ludności polskiej (DO XIII), S. 108f.
170 Ebenda.
171 Siehe dazu Pohl, »Die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland«,
S. 402, der für das Wartheland die »nahezu einzigartige Symbiose der Verwaltung mit dem SS-Apparat« herausstellt.
172 Rapp an Stadtverwaltung Posen, 16. November 1939, AGK 68/144, Bl. 1f.
173 Oberlandesgerichtspräsident an Oberstaatsanwälte und Vollzugsanstalten,
21. November 1939, AGK 62/293, Bl. 4–6.
174 Rutherford, Race, Space, and the »Polish Question«, S. 170–172.
175 Unsignierte Niederschrift über das Treffen vom 23. November 1939,
25. November 1939, AGK 68/107, Bl. 17–35.
176 Siehe unsigniertes Schreiben der Reichsstatthalterei, Abteilung Wirtschaft
und Arbeit, an die Regierungspräsidenten, 18. November 1939, AGK 62/
334, Bl. 1f., und Riediger an Landräte, 27. November 1939, abgedruckt in:
Łuczak, Położenie ludności polskiej (DO XIII), S. 9f.
169
155
Ende November waren die Vorbereitungen zumindest so weit
abgeschlossen, als dass die Landräte sowohl eine Übersicht über
die Anzahl der abzuschiebenden Personen erstellt, als auch einen
Teil von diesen bereits in eigens eingerichtete Durchgangslager verschleppt hatten. Dabei wurde deutlich, dass das in Krakau dem Wartheland zugewiesene Deportationskontingent von 200000 Polen
und 100000 Juden bei weitem nicht ausreichen würde – gaben doch
29 von 41 Landkreisen an, bereits 400000 deportieren zu wollen.177
Spätestens zu diesem Zeitpunkt erfuhren die Ethnokraten im
Wartheland auch von den Veränderungen in Berlin, das heißt von
der Zentralisierung der weiteren Deportationsplanung sowie der
Unterteilung der weiteren Deportationswellen in einen Fern- und
mehrere Nahpläne, und erhielten die Anweisung für die Durchführung des ersten Nahplans. In dem Befehl vom 28. November 1939
befahl Heydrich, für die Ansiedlung von 40000 Balten »80000 Juden
und Polen zur Freimachung in das Generalgouvernement« abzuschieben.178
Faktisch zwang Heydrichs Befehl zu einer Prioritätensetzung, also
zu der Entscheidung, welche von den mindestens 400000 als »unerwünscht« geltenden Menschen zuerst zu deportieren waren. Leider
ist diese Prioritätensetzung nicht mehr eindeutig zu rekonstruieren –
was angesichts der besonders dichten Quellenlage zu dieser ersten
Deportationswelle erstaunt. Als die Deportationen am 1. Dezember
1939 planmäßig einsetzten und am 17. Dezember um einen Tag verspätet abgeschlossen wurden, dokumentierte der Stab Rapps zwar die
Zahl der Transportzüge (80),179 ihren Zeitplan und die Abgangsorte,180
Vermerk Krumeys, 22. November 1939, abgedruckt in: Rutherford, Nazi
Deportation Policy, S. 139. Auch wenn Rutherford dies nicht explizit angibt, so bezogen sich die 409 Transportzüge wohl auf die später genannte
Aufstellung von 29 Landräten über 402000 Menschen, siehe etwa Rapps
Abschlussbericht, 18. Dezember 1939, SMR 500-1/88, Bl. 185–196, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 22–31; Łuczak, Położenie
ludności polskiej (DO XIII), S. 19–27, und die diesem Bericht angeheftete,
nach Landkreisen gegliederte Übersicht, SMR 500-1/88, Bl. 197f.
178 Heydrich an HSSPF und IdS in Posen, sowie HSSPF und BdS in Krakau,
28. November 1939, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 18.
179 Kleinmann an Himmler, 1. März 1940, BArch R 49/2791, ohne Seitenangabe.
180 Undatierte und unsignierte Übersicht über die Deportationstransporte
im Rahmen des ersten Nahplanes, wahrscheinlich Ende Dezember 1939/
Anfang Januar 1940, AGK 68/208, Bl. 20–23.
177
156
die Gesamtzahl der verschleppten Menschen (87883)181 und oft auch
die Namen der Einzelpersonen.182 Weniger klar ist jedoch, nach welchen Kriterien die Menschen ausgesucht wurden, ob also die Landräte Himmlers Anweisungen vom 30. Oktober 1939 gefolgt waren
und vor allem Juden und Kongresspolen erfasst hatten. Erstaunlich
ist darüber hinaus, dass auch jede Übersicht fehlt, wie viele der Deportierten Juden waren,183 zumal die Nationalsozialisten auf die Unterscheidung zwischen »Nicht-Juden« und »Juden« im Allgemeinen
sehr wohl bestanden und diese Trennung in den weiteren Deportationswellen auch dokumentierten.
In der jüngeren Forschung gibt es zu dieser Frage die unterschiedlichsten Positionen. So vermutet etwa Alberti, daß die Mehrzahl
der fast 90000 im Zuge des ersten Nahplans deportierten Menschen
Juden gewesen sein müssen, während Christopher Browning das
Gegenteil annimmt und von weniger als 10000 ausgeht.184
Wenn also auch keine Deportationslisten überliefert sind, so kann
man sich der Identität der Deportierten doch über die Rekonstruk-
Rapp, betr. Erfahrungsbericht über die Umsiedlung von Polen und Juden
aus dem Wartheland, 26. Januar 1940, NTN/13, Bl. 39–50, abgedruckt in:
Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 46–57. Nach Alberti, Die Verfolgung
und Vernichtung der Juden, S. 137, kommen zu dieser Zahl noch weitere ca.
30000 Menschen, die Opfer lokal organisierter Vertreibungen wurden.
182 Unsignierte handschriftliche Liste mit den Namen, Adressen und Berufen
der am 14. Dezember aus Posen deportierten Menschen.
183 Marczewski, Hitlerowska koncepcja, S. 259.
184 Browning, »From Ethnic ›Cleaning‹ to Genocide«, S. 9. Das wären weniger
als die 16000, die nach Alberti allein zwischen dem 2. und 15. Dezember
1939 aus Kalisch deportiert worden sein sollen, Alberti, »Exerzierplatz des
Nationalsozialismus«, S. 134f. Alberti stützt sich dabei vor allem auf
Golczewski, »Polen«, S. 428f., der diese Zahlen wiederum vor allem polnischer Literatur entnommen hat. Tatsächlich führt die Aufstellung Kleinmanns über die im Rahmen des ersten Nahplans aus Kalisch Deportierten
jedoch »nur« 8000 Personen auf, ohne weiter darauf einzugehen, ob es sich
bei ihnen um Juden oder Christen gehandelt hat, Kleinmann an Himmler,
1. März 1940, BAB R 49/2791, ohne Seitenangabe. Diese Angaben werden
von einer undatierten und unsignierten kreisweisen Übersicht für die
Deportationen bis einschließlich dem dritten Nahplan bestätigt, für die
Kalisch für den ersten Nahplan eine Zahl von 8350 Personen angibt,
AGK 62/76, Bl. 5. Ähnlich wie Alberti argumentierte bereits Łuczak, Pod
niemieckim jarzmem, S. 56. Die neueste Untersuchung zum Thema unterstützt wiederum Brownings These, siehe Rutherford, Race, Space, and the
»Polish Question«, S. 156f.
181
157
tion der Selektionskriterien annähern. In den Quellen tauchen
immer wieder Bemerkungen auf, aus denen die Zielsetzung dieser
Deportationen erschlossen werden kann. So sprach Rapp in seinem
Erfahrungsbericht zum ersten Nahplan, dass vor allem diejenigen
deportiert worden waren, »die eine unmittelbare Gefahr für das
Deutschtum darstellen«,185 während ein zusammenfassender Bericht
aus dem Jahr 1942 nicht weniger vage als Ziel des ersten Nahplans
die »Aussiedlung der politisch führenden Intelligenz und teilweise
Juden« bezeichnete.186 Konkreter wurde SS-Hauptscharführer Siegfried Seidl fünf Wochen nach Abschluss des ersten Nahplans bei
einem Report in Eichmanns Referat, als er diesem mitteilte, dass
»bisher nur politisch Vorbelastete und Leute mit guten Wohnungen
[evakuiert wurden], damit Platz für die Baltendeutschen geschaffen
würde«.187 Juden erwähnte er nicht. Wie sehr der erste Nahplan auf
diejenigen zielte, die entweder der gesellschaftliche Elite angehörten
oder aber – und dies fiel natürlich oft zusammen – gute Wohnungen
besaßen, also eher einer sicherheitspolizeilichen und pragmatischen
Logik folgte, verdeutlicht aber auch die Behandlung der Kongresspolen. Diese neben den Juden immer an erster Stelle genannte
Gruppe der vorrangig zu Deportierenden wurde ebenfalls ausgespart. Wie Seidl Eichmann mitteilte, seien diese nämlich in der Regel
»nur einfache Arbeiter«, verfügten also weder über »gute Wohnungen […] für die Baltendeutschen« und seien zudem »zum Teil unabkömmlich gestellt«.188 Für viele jüdische Polen mag Ähnliches gegolten haben.
Tatsächlich ist nur ein einziger Fall dokumentiert, bei dem jüdische Polen deportiert wurden – und dieser verweist sogar eher auf
Unsignierter Erfahrungsbericht, betr. Umsiedlung von Polen und Juden
aus dem Wartheland, vermutlich Rapp, 26. Januar 1940, AGK 68/208,
Bl. 1–12.
186 Unsignierter und undatierter Abschlussbericht, betr. Aussiedlungen im
Rahmen der Ansetzung der Bessarabiendeutschen (3. NP) vom 21. 1. 1941
bis 20. 1. 42 im Wartheland, AGK NTN/13, Bl. 99–106, abgedruckt in:
Biueltyn 21, S. 106–110.
187 Vermerk Seidls über die Besprechung mit Eichmann, SS-Hauptsturmführer Günther, Dr. Erich Rajakowitsch am 22. und 23. Januar 1940 in Berlin,
25. Januar 1940, AGK 68/107, Bl. 44, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 44f. Seidl war ein ehemaliges Mitglied der Zentralstelle für
jüdische Auswanderung in Wien, der ab Mitte Januar 1940 zur Dienststelle
Rapp versetzt worden war.
188 Ebenda.
185
158
die Nachrangigkeit der Deportation der jüdischen Bevölkerung.
Nachdem erst Ende November 1939 die Entscheidung getroffen
wurde, auch Lodsch in die Deportationen einzubeziehen, wurde
ein Mitarbeiter Rapps, SS-Sturmbannführer Heinz Richter, dorthin entsandt. In Lodsch angekommen, musste er feststellen, dass
die Proskriptionslisten fehlten, weil – so der Stadtkommissar Franz
Schiffer – noch immer »alles durcheinanderginge« und er auch vom
Polizeipräsidenten nicht unterstützt werde.189 Als kurzfristige Lösung schlug Schiffer stattdessen vor, »jüdisches Proletariat« zu vertreiben – da sei schließlich jede Selektion überflüssig. Wenig Hilfe
erhielt Richter auch von der SD-Außenstelle, die angeblich die polnische Intelligenz der Stadt zwar erfasst und an die Gestapo gemeldet hätte – diese Liste sei aber seitdem nicht wieder aufzufinden.190
Eine von der Gestapo hastig zusammengestellte neue Übersicht
sollte sich ebenfalls als wenig hilfreich erweisen. Sie umfasste zwar
3000 Personen, doch stellte sich bald heraus, dass ein Drittel nicht
mehr unter der angegebenen Adresse aufzufinden und ein weiterer
Teil »sogar Volksdeutsche in führender Stellung« waren, sodass die
Polizei schließlich nur 2600 politische Aktivisten mitsamt Familien
in das Durchgangslager verschleppen konnte. Die ursprünglich
vorgesehene Deportation von 15000 in »erster Linie […] politisch
verdächtige[r] und intellektuelle[r] Polen« war damit jedenfalls unmöglich geworden. Richter schloss sich also dem Vorschlag des Polizeipräsidenten Litzmannstadt, Johannes Schäfer, an: »Um die Zahl
von 15000 Personen aufzufüllen, musste daher auf Juden zurückgegriffen werden.«191
Nachdem vorher offensichtlich überhaupt keine Anstalten gemacht worden waren, einen Teil der jüdischen Bevölkerung für
die ersten Transporte zu bestimmen, wandten sich die Besatzer nun
hastig an den Ältestenrat »zwecks freiwilliger Stellung von auswanderungswilligen Juden«.192 Und erst als sich nur 1000 Personen meldeten, umstellte die Polizei ganze Häuserblöcke und veranstaltete
nach Zeugenberichten eine regelrechte »Treibjagd« auf die dortige
Undatierter Bericht Richters über seine Gespräche in Lodsch am 30. November 1939, AGK 68/218, Bl. 13f.
190 Ebenda.
191 Richters Bericht über die in Lodsch vom 12. bis zum 16. Dezember durchgeführten Deportationen, 16. Dezember 1939, AGK 68/218, Bl. 27–35.
192 Ebenda.
189
159
jüdische Bevölkerung.193 Wie viele jüdische Lodscher von diesen
Abschiebungen betroffen waren, ist jedoch unklar. In dem Bericht
Richters, der vor allem als Entschuldigung für das Versagen von Gestapo und Sicherheitsdienst (SD) zu lesen ist, wird allein die Stadtverwaltung dafür verantwortlich gemacht, die es unterlassen habe,
die Menschen vor ihrer Deportation zu registrieren; deshalb könne
nicht einmal eine genaue Gesamtzahl angegeben werden: Während
die Stadtverwaltung von 8400 ausgehe, schätzten SS und Polizei die
Zahl auf 9600 bis 9900. Da nicht mehr als 9000 Juden festgenommen
worden waren, erscheint es aber fraglich, ob diese überhaupt alle ins
Generalgouvernement verschleppt wurden. Schließlich wurden die
aus politischen Gründen Inhaftierten sicherlich zuerst abgeschoben,
zumal die Razzien zur Festnahme von Juden erst in der Nacht zum
15. Dezember einsetzten. Zu diesem Zeitpunkt hatten aber bereits
fünf von insgesamt zehn Transporten Lodsch verlassen, und keiner
sollte mehr als 1000 Personen aufnehmen.194
Wenn Juden in den abschließenden Deportationsberichten zum
ersten Nahplan nicht eigens aufgeführt wurden, dann also deshalb,
weil fast keine Juden deportiert wurden – bis auf die »Notlösung«
in Lodsch. Warum jedoch selbst die – bis auf den internen Bericht
Richters – nicht erwähnt werden, hat bereits Browning zu erklären
versucht: Ihre Deportation zeugte nicht »von einem Erfolg, Juden
zu deportieren, sondern vom Versagen, polnische politische Aktivisten und Intellektuelle zu identifizieren und festzunehmen« und
wurde deshalb lieber nicht eigens in der Statistik aufgeführt.195
Belegen bereits die Deportationen in Lodsch, wie wichtig den
Ethnokraten im Wartheland die vorrangige Deportation der politischen Aktivisten gewesen ist, wird dieser Eindruck durch einen
Blick auf die Abwicklung der Deportationen in Posen noch weiter
verstärkt. Dort war die Erfassung nicht wie im restlichen Wartheland von den Behörden der inneren Verwaltung, sondern dem
Volkstumsreferenten des SD-Leitabschnitts Posen, SS-Untersturmführer Herbert Strickner, durchgeführt worden,196 der hierzu ein
Alberti, Die Verfolgung und Vernichtung der Juden, S. 135.
Kleinmann an Himmler, 1. März 1940, BArch R 49/2791, ohne Seitenangabe.
195 Browning, »From Ethnic ›Cleaning‹ to Genocide«, S. 9f. [Übers. G.W.].
196 Rapp an Koppe, Damzog, etc., 7. Dezember 1939, AGK 68/74, Bl. 1f. Nach
Ablauf der ersten Deportationswelle wurde die Kartenstelle der Stadt end193
194
160
komplexes Karteikartensystem anlegte, das bald zur »Lehr- und
Prüfungszentrale für das gesamte Erfassungswesen« avancierte.197
Zunächst wurden die »Angehörigen der führenden chauvinistischen
polnischen Parteien und Verbände« in der Zentralkartei des SDLeitabschnitts erfasst198 und dann von diesen bald mehr als 100000
Personen199 diejenigen ausgewählt, »die […] Lebensstellungen innehatten, die unmittelbar durch Deutsche (besonders Balten und
Wolhynier) besetzt werden mussten«.200 Anschließend wurden die
Namen mit der »Volksdeutschen Kartei«, der »Rückstellungskartei« und der »Ukrainer- und Russenkartei« abgeglichen, um diejenigen auszuschließen, die entweder als »Stammesdeutsche[n] und
Volksdeutsche[n]« galten, als Arbeitskräfte unverzichtbar oder
keine Polen waren. Zuletzt wurde die »Evakuiertenkartei« erstellt,
die nach Straßenzügen und hier jeweils nach sehr guter, mittlerer
und schlechter Wohnung sortiert war.201 Wie Rapp in seinem Erfahrungsbericht behauptete, orientierten sich die Selektionen an
»der Planung für die Baltenansiedlung«: Opfer dieser Deportationen wurde also nicht in erster Linie die nach 1920 zugezogene
polnische oder verbliebene jüdische Bevölkerung, sondern die polnische Elite – gestaffelt nach Beruf und der Qualität ihrer Wohnung.202
gültig an den SD übergeben, Stadtverwaltung an Rapp, 19. Dezember 1939,
AGK 68/100, Bl. 1.
197 Rapp, betr. Erfahrungsbericht über die Umsiedlung von Polen und Juden
aus dem Wartheland, 26. Januar 1940, NTN/13, Bl. 39–50, abgedruckt in:
Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 46–57.
198 Ebenda.
199 Undatierter Bericht Strickners über Entstehung und Entwicklung der
DVL, wahrscheinlich im November 1942, abgedruckt in: Pospiesyzalski,
Niemiecka lista narodowa (DO IV), S. 19–130, hier S. 53.
200 Rapp, betr. Erfahrungsbericht über die Umsiedlung von Polen und Juden
aus dem Wartheland, 26. Januar 1940, NTN/13, Bl. 39–50, abgedruckt in:
Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 46–57.
201 Ein Mitarbeiter im Stab Rapp und Leiter der Zentralkartei, SS-Hauptscharführer Blenk, an Rapp, 20. Januar 1940, AGK, 68/7, Bl. 10–13. Für das Dokument danke ich Götz Aly. Solche Listen finden sich unter APP 834/10,
Bl. 122–313.
202 Rapp, betr. Erfahrungsbericht über die Umsiedlung von Polen und Juden
aus dem Wartheland, 26. Januar 1940, NTN/13, Bl. 39–50, abgedruckt in:
Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 46–57.
161
Diese Fixierung auf die gesellschaftliche Elite Polens verschonte
einerseits Kongresspolen und – vorübergehend – Juden vor ihrer
Deportation. Sie verschonte aber nicht notwendigerweise Menschen, die ansonsten als »Volksdeutsche« galten. Unmittelbar nach
Beginn der Deportationen hatte die Reichsstatthalterei den SD zwar
gebeten, diejenigen auszunehmen, bei denen »irgendwelche äusseren Merkmale (deutsche Namen, fliessende deutsche Sprache, Bürgschaft von Volksdeutschen für die deutsche Volkszugehörigkeit) […]
sprechen«.203 In Posen selbst war ein Abgleich mit der aufgebauten
»Volksdeutschen«-Kartei deshalb auch zur Routine geworden. Anders als von der Zivilverwaltung gefordert, wurden die Schwerpunkte jedoch zuweilen abweichend gesetzt. Strickner war aufgegeben worden, »Volksdeutsche« und »Personen deutschen Blutes«
auszunehmen – allerdings nur, wenn es sich um »politisch nichtbelastete Personen« handelte.204 Und tatsächlich wurde in Posen wie
auch in den Landkreisen im Zweifelsfall eher für die Abschiebung
eines politischen Gegners als für die Verschonung von »Personen
deutschen Blutes« votiert – oder für »Deutschstämmige«, wie der
Terminus bald hieß, weil das mit den Nürnberger Gesetzen etablierte »deutschblütig« in der deutschen Rechtsprechung lediglich
die Abgrenzung der Juden meinte und nun ein neuer Begriff notwendig geworden war, »um […] die Personen deutscher Abstammung von denen polnischer […] zu unterscheiden«.205 So ist etwa in
einem Erfahrungsbericht über die Deportationen im Landkreis
Schrimm zu lesen: »Bei Auswahl der zu evakuierenden Personen ist
weniger Rücksicht auf die Deutschstämmigkeit dieser Personen genommen worden, als auf ihre Einstellung zum Deutschtum gegenüber.«206
Coulon an Rapp, 4. Dezember 1939, AGK 68/159, Bl. 5.
Rapp an Koppe, Damzog, Stadtkommissar Posen, 7. Dezember 1939,
AGK 68/74, Bl. 1f.
205 Undatierter Bericht Strickners über die Deutsche Volksliste in Polen, vermutlich Ende 1942, abgedruckt in: Pospiesyzalski, Niemiecka lista narodowa (DO IV), S. 87. Siehe ausführlicher auch Jürgen Arndts Denkschrift
zum Begriff der Deutschstämmigkeit in Abgrenzung zu den Begriffen
»deutsches« oder »artverwandtes Blut«, »deutschblütig«, »stammesgleich«,
»volksdeutsch«, 26. August 1942, BArch R 186/35, ohne Seitenangabe.
206 Erfahrungsbericht des Landrats Schrimm, gez. i. A. Mattern, 22. März,
1940, abgedruckt in: Łuczak, Położenie ludności polskiej (DO XIII),
S. 121f.
203
204
162
Empört über dieses Verfahren, wandten sich viele deutsche
Staatsangehörige an das Reichssicherheitshauptamt und protestierten gegen die Deportation ihrer Verwandten, die schließlich im
Weltkrieg auf deutscher Seite gekämpft hätten, ausgezeichnet worden waren und natürlich »Deutsche« seien. Nach der Überprüfung
einiger solcher Fälle wurde die Dienststelle in Posen verwarnt und
zu einer sorgfältigeren Prüfung angehalten.207 Rapps Verteidigung
zeigt die Aporien, in denen sich die deutschen Ethnokraten verstrickt hatten: In Ermangelung einer »Reichsanweisung« habe man
die Bedeutung der Begriffe »stammesdeutsch« und »volksdeutsch«
in der eigenen Dienststelle selbst vornehmen müssen. Danach waren
bei »den Stammesdeutschen die blutsmäßige Zugehörigkeit und
[…] den Volksdeutschen das Bekenntnis zum Deutschtum während
der letzten 20 Jahre« entscheidend. Das »Bekenntnis zum Deutschtum« wurde dabei »außerordentlich weit gefaßt« und umfasste nicht
nur etwa eine Familie, die »sich öffentlich für das Deutschtum eingesetzt, deutschen Organisationen angehört oder ihre Kinder in
deutsche Schulen geschickt hatte«; es »genügte« vielmehr, dass sie
»bewußt deutsch geblieben war«. Schwieriger sei da schon die Bestimmung der »Deutschstämmigkeit bei denjenigen [gefallen], die
nicht gleichzeitig als Volksdeutsche im oben erwähnten Sinne anzusprechen waren«, zumal Rapp zu melden wusste, dass »gerade die
deutschstämmigen Polen die – z.T. führenden – Träger der grosspolnischen deutschfeindlichen Arbeit waren«.208 Und bei diesen Personen ging aus Rapps Perspektive die sicherheitspolitische Gefährdung vor ideologisch bestimmter Zugehörigkeit – die deutschen
Behörden im Wartheland gingen jedenfalls von mehreren tausend
»Deutschstämmigen« aus, die ins Generalgouvernement deportiert
worden waren.209
Unsigniertes Schreiben des Amtes IV RSHA, wahrscheinlich Eichmann, an
IdS Posen, 29. Dezember 1939, AGK 68/159, Bl. 6f.
208 Rapp, betr. Erfahrungsbericht über die Umsiedlung von Polen und Juden
aus dem Wartheland, 26. Januar 1940, NTN/13, Bl. 39–50, abgedruckt in:
Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 46–57.
209 Rücksprache SS-Sturmbannführers Schmidt mit dem Chef des Polizeiregiments Warschau, Oberst Brenner, und SS-Standartenführer Meisinger vom
8. Januar 1940, die jedoch beide verneinten, dass die Beschwerden durch sie
erfolgt seien, 10. Januar 1940, AGK 68/253, Bl. 1f.
207
163
Für diese Konzentration auf die politische Elite der polnischen
Gesellschaft gibt es natürlich gute Gründe. Die deutschen Besatzungsbehörden waren in erster Linie ebendas: Besatzer, und mussten deshalb im eigenen Interesse zunächst die machtpolitischen
Grundlagen für die eigene Herrschaft in diesen Gebieten legen, bevor weitergehende Pläne verwirklicht werden konnten. Die Deportation vor allem von Personen, die als sicherheitspolizeiliches Risiko
eingestuft wurden, war also aus deutscher Perspektive nur konsequent und gewissermaßen die Fortsetzung der Mordaktionen der
ersten Monate mit anderen Mitteln. Dieser Umstand wird in Befehlen, Berichten und Denkschriften um den ersten Nahplan sowohl
vonseiten des SS-Komplexes wie auch der zivilen Verwaltung wiederholt genannt. Das entscheidende und stereotyp wiederholte
Schlagwort ist dabei das von der notwendigen »Sicherung und Säuberung« der Provinz, die allenfalls noch zu ergänzen sei durch die
Schaffung von – wahlweise – »Wohn- und Arbeitsräumen« oder
»Unterkunfts- und Erwerbsmöglichkeiten« für die anzusiedelnden
»Volksdeutschen«.210 Mochten die Anordnungen von Himmler und
Heydrich noch so sehr auf die Durchsetzung ideologischer Selektionskriterien pochen, die Ethnokraten im Wartheland optierten
dagegen: Deportiert wurden nicht Juden und Kongresspolen, sondern die potentiellen Gegner der deutschen Besatzung – vor allem
dann, wenn sie über gute Wohnungen oder Berufe verfügten. Selbst
»Deutschstämmige« waren davon nicht ausgenommen. Sicherheitspolitische und wirtschaftliche Erwägungen hatten hier ganz offensichtlich Vorrang vor ideologischen.
210
Siehe Rapps erster Entwurf zum Befehl Koppes vom 12. Dezember 1939,
10. Dezember 1939, AGK 68/95, Bl. 8–14, oder etwa Coulons Entwurf
eines Berichts an das Reichsinnenministerium, 9. Februar 1940, AGK 62/
297, Bl. 83–90.
164
Einbindung der zuverlässigen
»deutschen Volkszugehörigen«
Im Einklang mit einem großen Teil der historischen Forschung wäre
durchaus anzunehmen, dass nationalsozialistische Bevölkerungspolitik – so etwa Jerzy Marczewski – vor allem Exklusionspolitik
war, wie die im vorigen Kapitel bereits beschriebenen Mordwellen
und Deportationen belegen.211 Im Folgenden geht es mir um den Beweis des Gegenteils, dem Nachweis also, dass die Germanisierungspolitik der Besatzer zumindest im gleichen Maße auch auf Inklusion
setzte – und zwar nicht nur der etwa in deutschen Vereinen organisierten »Volksdeutschen«, sondern bald eines immer größeren Teils
der einheimischen Bevölkerung. Wenn also aus Sicht der Deutschen
die Germanisierung der annektierten polnischen Gebiete einer
Kombination aus gewissermaßen »negativen« und »positiven« bevölkerungspolitischen Maßnahmen bedurfte, mag es auch wenig
verwundern, dass die Kriterien, nach denen Menschen als »deutsch«
oder »eindeutschbar« galten, denen nicht so unähnlich waren, die
über die Deportation von »Polen« entschieden, also vor allem einer
herrschaftsfunktionalen Logik folgten.
Initiativen in den einzelnen Provinzen
Schlesien
In Schlesien kam die Erfassung der »volksdeutschen« Bevölkerung
nur allmählich in Gang. Dies lag zum einen daran, dass Schlesien
im Gegensatz zu den beiden anderen Ostprovinzen zunächst nicht
als Aufnahmeland für die aus dem Baltikum anreisenden ethnischen
Deutschen in Betracht gezogen worden war. Zum anderen bestand
aber noch immer keine Klarheit über den endgültigen Verlauf der
Ostgrenze. Nach wie vor wehrte sich Wagner gegen die aus wirtschaftlichen Gründen beschlossene Erweiterung seiner Provinz
etwa um die Industrieregion D˛abrowa, da er fürchtete,212 dass die
211
212
Marczewski, »The Nazi Nationality Policy«, S. 33.
Drozdowski, Górny Śl˛ask, S. 73. Siehe auch Ehrlich, Between Germany
and Poland, S. 39.
165
dortige fast ausschließlich polnische Bevölkerung die Germanisierung Schlesiens weiter erschweren würde.213 Diese Auseinandersetzung strukturierte nicht nur die anfängliche Deportationsplanung,
sondern führte auch zu einer zunächst sehr zögerlichen Erfassung
der einheimischen Bevölkerung.214
Danzig-Westpreußen
Ganz anders stellte sich die Situation in Danzig-Westpreußen dar,
das bereits frühzeitig zu einem Zentrum der Mordaktionen des
»Volksdeutschen Selbstschutzes« und mit der Anlandung der Balten
und dem Abbruch der Nisko-Aktion bald auch zum neuen Deportationsschwerpunkt geworden war. Dies blieb auch der einheimischen Bevölkerung nicht verborgen, die sich – wie im Landkreis
Bromberg – aus Angst vor SS und Polizei frühzeitig mit der Bitte an
den Landrat Walther Nethe wandte, sogenannte »Volkdeutschen«Ausweise auszugeben. Nethe sah sich dazu außerstande und übertrug diese Aufgabe am 6. Oktober 1939 an die ihm unterstehenden
und mit den lokalen Verhältnissen besser vertrauten Bürgermeister
und Amtskommissare.215
Der Landrat des benachbarten Kreises Dirschau ging eine Woche
später einen Schritt weiter und wies seine Amtskommissare und
Bürgermeister zur Selektion der Bevölkerung an. Wie überall in
Danzig-Westpreußen, wurde die Bevölkerung in vier Gruppen sortiert: »Volksdeutsche«, Juden und Polen, wobei Letztere noch einmal getrennt wurden in die bereits vor 1918 hier ansässigen »Einheimischen« und die Zuwanderer aus »Kongresspolen und Galizien«.
»Volksdeutsche« waren jene, »die sich offen als Deutsche bekannt
Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 111–113; Wagner an RMI, 2. Februar 1940, mit der Bitte, die Grenze zurückzuverlegen. Siehe auch Burleigh, Germany Turns Eastwards, S. 143.
214 Noch am 24. Februar 1940 hatte es ein Treffen bei Stuckart gegeben, auf
dem sich die Versammelten darauf einigten, die Grenze tatsächlich zurückzuverlegen. Göring, der nicht anwesend war, hatte angeblich nichts dagegen, solange nur das Industriegebiet nicht auseinandergerissen würde,
Stuckart an Himmler, Heß und Göring, 8. Februar 1940, NG-3750 und unsigniertes Schreiben des Oberpräsidiums in Breslau an das Reichsinnenministerium, 2. März 1940, BArch R 43 II/647b, Bl. 38–40.
215 Personalakten des Reichsinnenministeriums unter SMR 720–5/6930 u.
SMR 720–5/6931. Zu dem Beginn der Erfassung siehe Nethe an Amtskommissare und Bürgermeister, 6. Oktober 1939, APB 9/2, Bl. 1.
213
166
und sich für ihr Deutschtum eingesetzt« hatten, während andererseits Einheimische, die sich »aktiv an der Bekämpfung des Deutschtums beteiligt« hatten, zur Gruppe der Zuwanderer gezählt wurden.216 Die sicherheitspolizeiliche Logik dieses Vorgehens ist offensichtlich: Erstens bestand der ursprüngliche Anlass dieser Anweisung
nicht in der möglichst schnellen Registrierung aller »Volksdeutschen«, sondern in der zunächst als wichtiger erachteten Erfassung
der feindlichen Bevölkerung. Die Registrierung der »Volksdeutschen« wurde vor allem deshalb als notwendig erachtet, um zu verhindern, dass sie »von Maßnahmen betroffen werden, die nur für
Polen und Juden wirksam werden sollen«.217 Zweitens zielten die
schließlich gefundenen Kriterien, nach denen sowohl die zu vertreibenden »Polen« wie auch die zu privilegierenden »Volksdeutschen«
zu selektieren waren, vor allem auf eins: ihr (politisches) Verhalten.
Hatten bereits die Massenmordaktionen der ersten Monate und die
anschließenden Deportationswellen insbesondere jene Personen ins
Visier genommen, die in polnischen Parteien oder Verbänden organisiert waren und deshalb als besonders gefährlich galten, so folgte
das geforderte »Bekenntnis zum Deutschtum« der gleichen Überlegung: »Deutscher« war, auf wen die deutsche Besatzungsverwaltung
zählen konnte, und hierunter fielen insbesondere die Mitglieder
von Organisationen der deutschen Minderheit. Für die erste Volkszählung in Danzig-Westpreußen, die zwischen dem 3. und 6. Dezember 1939 stattfand, wurden diese Selektionskriterien übernommen und die einheimische Bevölkerung in vier Gruppen getrennt:
»Volksdeutsche«, »einheimische« oder »zugewanderte« Polen und
Juden.
Einrichtung der Deutschen Volksliste im Wartheland
Am deutlichsten zeigte sich die Dominanz des sicherheitspolizeilichen Paradigmas aber mit der Gründung der Deutschen Volksliste
(DVL) im Wartheland. Auch hier hatte die Selektion der einheimischen Bevölkerung durch die Zivilverwaltung mit der Erfassung
und Ausschaltung der tatsächlichen oder vermeintlichen politischen
Landrat Dirschau an Bürgermeister und Amtskommissare des Kreises
[Hervorhebung im Original, G.W.], 14. Oktober 1939, AGK NTN/200,
Bl. 111–113.
217 Ebenda.
216
167
Gegner begonnen.218 Doch schon bald wurde auch die Erfassung
der »Volksdeutschen« vorbereitet. Im Zentrum dieser Bemühungen
stand der Jurist Dr. Karl Albert Coulon, Politik- und Volkstumsreferent des Reichsstatthalters und in dieser Funktion auch Chef des
Gaugrenzlandamtes.219 Im März 1906 geboren, war er bereits 1926
während seines Studiums der NSDAP beigetreten und hatte anschließend unter anderem bei der Auslandsorganisation (AO) der
NSDAP in Hamburg gearbeitet – konnte auf dem Feld der Volkstumspolitik also bereits Erfahrung vorweisen.220 Am 16. Oktober
1939 in Posen angekommen, begann er – nach eigenen Angaben –
nur drei Tage später mit den Vorarbeiten für die Deutsche Volksliste.221 Sein Arbeitsumfeld sollte ihm diese Aufgabe erleichtern. Vor
allem in dem Volkstumsreferenten des SD-Leitabschnitts, Herbert
Strickner, traf er auf einen Gesinnungsgenossen, der Coulons ideologische Vorstellungen teilte und – über alle institutionellen Grenzen hinweg – zu einem engen Mitarbeiter avancierte, der auch wichtige Funktionen innerhalb der DVL-Dienststellen übernahm.222 Die
Kooperation des SD-Leitabschnitts verwundert freilich wenig, bereitete man sich dort doch auf die kommenden Deportationen vor
und hatte gerade mit dem Aufbau einer Volkstumskartei begonnen,
um die Einbeziehung von politisch unbelasteten »Volksdeutschen«
zu vermeiden.
Die Ausgangssituation, die Coulon und Strickner in Posen vorfanden, war in der Perspektive beider Ethnokraten unbefriedigend.
So schrieb Strickner in einem umfangreichen Bericht über die TätigSiehe etwa Greisers Schreiben an die Landräte im Wartheland, betr. Richtlinien für den Verwaltungsaufbau in den Kreisen und Städten der Provinz
Posen, Geheim, 29. September 1939, AGK NTN/11, Bl. 1f.
219 Geschäftsverteilungsplan der Reichsstatthalterei im Wartheland, 15. Dezember 1939, APP 406/82, Bl. 1–53, undatierter Geschäftsverteilungsplan der Gauleitung Wartheland, wahrscheinlich Ende 1939, APP 406/2,
Bl. 50–52.
220 BArch, BDC, OPG- und PK-Akte Karl Albert Coulon.
221 Bericht Coulons über Verlauf und Abschluss des Verfahrens der Deutschen Volksliste im Reichsgau Wartheland, 5. Februar 1941, APP 406/1109,
Bl. 320–332.
222 Es gibt freilich keinen Hinweis darauf, dass – wie Richard J. Evans behauptet – »die SS-Führung im Wartheland Gauleiter Greiser überzeugte,
eine Deutsche Volksliste einzurichten«, Evans, The Third Reich, S. 31. Die
Initiative scheint vielmehr umgekehrt von Greiser ausgegangen zu sein.
Ähnlich irreführend auch Burleigh, The Third Reich, S. 449f.
218
168
keit der Deutschen Volksliste, dass bei Einmarsch der deutschen
Truppen die größte politische Organisation der deutschen Minderheit
in Großpolen, die Deutsche Vereinigung, bereits mit einer abgestuften
Registrierung der »volksdeutschen« Bevölkerung begonnen habe.223
Die Deutsche Vereinigung stellte drei verschiedene Bescheinigungen
aus: Während diejenigen, die vor dem 1. September 1939 Mitglieder
deutscher Organisationen waren, Anspruch auf Bescheinigung A
hatten, mussten sich jene, die zwar »deutschstämmig« waren, sich
aber »aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum Deutschtum bekennen«, mit Bescheinigung B begnügen. Personen, auf die beides nicht
zutraf, die aber als »loyale Polen« galten, konnten sich lediglich um
Bescheinigung C bewerben. Die deutschen Besatzer kritisierten
jedoch nicht nur, dass die Deutsche Vereinigung vor allem die Bescheinigung B angeblich »außerordentlich grosszügig« ausgegeben
hatte, sondern dass ähnliche Volkstumsbescheide auch noch von
einer Reihe anderer Organisationen ausgegeben worden waren;
Ende Oktober belief sich die Anzahl auf 40000.224 Aus Sicht der
deutschen Besatzer war dieser Zustand inakzeptabel. Die – so die
Objektivität suggerierende Sprachregelung – »Feststellung der
Volkszugehörigkeit« musste den einheimischen »Volksdeutschen«
entrissen und in eine staatliche, also »reichsdeutsche« Regie überführt werden, stellte sie doch den ersten Schritt in der Germanisierung der neu eingerichteten Provinzen dar.
Die Deutsche Volksliste wurde durch einen Erlass Greisers am
28. Oktober 1939 eingerichtet – das heißt zu einem Zeitpunkt, als in
den anderen Provinzen mit diesen Fragen noch auf Landkreisebene
experimentiert wurde und weder von den jeweiligen Gauleitern
noch aus dem Reichsinnenministerium verbindliche Anweisungen
vorlagen. Dieser frühe Zeitpunkt mag Anzeichen für die Bedeutung
sein, die Greiser und seine Beamten dieser Aufgabe beimaßen.
Sicherlich wurde sie aber auch durch die bereits erwähnte Zusage
Himmlers befördert, einen großen Teil der Balten ins Wartheland
Undatierter Bericht Strickners über Entstehung und Entwicklung der
DVL, wahrscheinlich im November 1942, abgedruckt in: Pospiesyzalski,
Niemiecka lista narodowa (DO IV), S. 38. Die Aussagen Strickners sind jedoch vorsichtig zu bewerten, da sie oftmals seine Rolle wie auch die seiner
Dienststelle nachweislich mehr Gewicht beimessen, als ihnen zukam.
224 Undatierter Bericht Strickners über Entstehung und Entwicklung der
DVL, wahrscheinlich im November 1942, abgedruckt in: Pospiesyzalski,
Niemiecka lista narodowa (DO IV), hier S. 38.
223
169
umzuleiten: Der wahrscheinlich ohnehin präferierte harte Kurs mit
dem Ziel möglichst umfassender Deportationen der einheimischen
Bevölkerung schien nun möglich, die »laufende[n] Transporte von
Balten nach Posen« würden Ersatz schaffen.225 Es galt also, möglichst
schnell diejenigen Einheimischen zu registrieren, die als »Volksdeutsche« vor diesen Deportationen zu bewahren waren. Kompromisse,
wie sie in den beiden anderen Provinzen mit dem Verweis auf die angeblich dort lebende »Zwischenschicht« gemacht wurden, schienen
hier nicht nötig. Die Deutsche Volksliste sollte die Volkstumszugehörigkeit der Antragsteller möglichst schnell, in einem einheitlich geregelten Verfahren und für alle staatlichen Stellen verbindlich
bestimmen. »Wer in der deutschen Volksliste geführt wird« – so die
zentrale Bestimmung des Erlasses – »ist Deutscher.«226
Die Deutsche Volksliste war zunächst als eine zweistufige Einrichtung konzipiert, die aus einer Zentralstelle bei Coulons Referat in
der Abteilung I der Reichsstatthalterei sowie aus lokalen Zweigstellen bei den Landräten oder Oberbürgermeistern bestand. Besetzt
wurden die Entscheidungsgremien mit Vertretern der staatlichen
Verwaltung, des SD und örtlichen »Volksdeutschen«, den Vorsitz
führte der jeweilige Landrat oder Oberbürgermeister.227 Der Arbeitsschwerpunkt sollte bei den Zweigstellen liegen – diese hatten die
»Volksdeutschen« zum Antrag auf Aufnahme in die Deutsche Volksliste aufzufordern und ihnen Erfassungsfragebögen auszuhändigen,
diese bei Rückgabe zu bearbeiten und die Entscheidung »mündlich«
zu verkünden.228
Der Aufbau der DVL-Dienststellen musste zunächst gegen den
Widerstand der Verwaltung vor allem in den Bezirksregierungen
in Hohensalza und Posen durchgesetzt werden. Ihre Selektionstätigkeit begann schließlich in Posen, dem politischen Zentrum der
Region und damit Brennpunkt der früheren Auseinandersetzungen
zwischen »volksdeutschen« und polnisch-nationalistischen VerbänSandberger an EWZ, 26. Oktober 1939, BArch R 69/490, Bl. 17–19.
Erlaß Greiser, 28. Oktober 1939, APP 406/1105, Bl. 1.
227 Coulon an Zweigstellen, 15. November 1939, APP 406/1113, Bl. 390f. Am
4. April 1940 wies Greiser Coulon an, für den Fall, dass die Ämter des
Landrats und des Kreisleiters nicht in Personalunion besetzt waren, Letzterem ein Einspruchsrecht einzuräumen, Greiser an Coulon, 4. April 1940,
APP 406/1108, Bl. 108f.
228 Jägers erste Durchführungsbestimmungen zur DVL, 28. Oktober 1939,
APP 406/1105, Bl. 5–7.
225
226
170
den.229 Die dortige Zweigstelle wurde deshalb ausnahmsweise nicht
dem Oberbürgermeister, sondern Strickner unterstellt230 und das
»Verfahren vor Errichtung aller übrigen Zweigstellen erprobt«.231
Coulon gab der Bevölkerung am 3. November 1939 in der Tagespresse das Verfahren bekannt: Zwischen dem 8. und 18. November
1939 würden Fragebögen in doppelter Ausfertigung an Antragsteller ausgegeben, die innerhalb von drei Tagen mit einem Foto zurückzugeben seien, um eine Woche später die Entscheidung einzuholen. Antragsberechtigt seien Personen, die bis zum 1. September
1939 einer Organisation der deutschen Minderheit angehört hätten,
oder »deutschblütig sind, aber infolge des Terrors nicht in der Lage
waren, sich im deutschen Sinne zu betätigen oder offen als Deutsche
hervorzutreten«.232 Allen weiteren Stellen war ab sofort die Ausgabe
von Volkstumsbescheinigungen untersagt.
Obwohl sich für diesen Zeitpunkt keine differenzierten Selektionsrichtlinien ausmachen lassen, verweisen die Bekanntmachung
wie auch die ausgegebenen Fragebögen auf den Kern der späteren
Selektionspraxis, die bis zum Kriegsende nicht grundlegend verändert wurde (siehe Abb. S. 172/173). Die Deutsche Volksliste zielte
auf die Erfassung von – so sollte dies bald heißen – »Bekenntnisdeutschen« (vor allem Mitglieder deutscher Organisationen) und
von »Stammesdeutschen« (Menschen, die, wenn sie auch nicht in
den gewünschten Verbänden organisiert waren, so doch eine »deutsche« Abstammung nachweisen konnten). Die Fragen zielten in erster Linie auf das »Verhalten im Volkstumskampf«: Die Antragsteller
mussten Muttersprache und religiöses Bekenntnis angeben, wann
und von wo sie nach Posen zugezogen waren, welche Schulen die
Bericht Coulons über Verlauf und Abschluss des Verfahrens der Deutschen
Volksliste im Reichsgau Wartheland, 5. Februar 1941, APP 406/1109,
Bl. 320–332. Zur Einrichtung der Deutschen Volksliste in den Regierungsbezirken siehe Coulon an Regierungspräsident in Hohensalza, Dr. Hans
Burckhardt, 15. November 1939, APP 406/1113, Bl. 159, und am 27. November 1939, APP 406/1113, Bl. 387. Es ist anzunehmen, dass diese Sendung auch an die Regierungspräsidenten in Posen und Kalisch ging.
230 Unsignierter Vermerk des Volkstumsreferats der Reichsstatthalterei Posen,
25. Juli 1940, APP 406/1109, Bl. 215f.
231 Coulon an Bezirksstelle Posen, 1. Juli 1940, APP 406/1113, Bl. 72.
232 Coulons Bekanntmachung, betr. Durchführung der Verordnung des
Reichsstatthalters in Posen über die Errichtung einer Deutschen Volksliste,
3. November 1939, APP 406/1105, Bl. 4.
229
171
Erster Fragebogen der Zweigstelle DVL Posen-Stadt, ausgefüllt von einem
prominenten nationalsozialistischen Vorkämpfer der ethnischen Deutschen
im Wartheland. Er wurde in Gruppe A eingetragen, erhielt Ausweis Nr. 1
172
und wurde später in Abteilung 1 umgetragen (Stempel in der oberen rechten
Ecke).
APP DVL-Posen-Stadt, 12126
173
Kinder besucht und welchen deutschen oder polnischen Vereinen
sie angehört hatten. Es wurde gefragt, welchen »Verfolgungen« sie
aufgrund ihres »Bekenntnisses zum deutschen Volkstum ausgesetzt« waren, und die Bestätigung von Bürgen erbeten. Und schließlich mussten sie noch angeben, ob sie »arischer Abstammung« waren und »sich stets zum deutschen Volkstum bekannt« hatten.233
Noch deutlicher wurde dieser Schwerpunkt in einem weiteren
Fragebogen, der nur für die Personen erstellt wurde, die von der
Deutschen Vereinigung eine C-Bescheinigung erhalten hatten, also
gar nicht als »Deutsche«, sondern als »loyale Polen« galten. Als
Polen kamen sie an sich für das DVL-Verfahren nicht infrage, da sie
sich aber offensichtlich als »zuverlässig« erwiesen hatten, sollten sie
dennoch erfasst werden. Auf Deutsch und Polnisch wurde auch hier
wieder nach den »politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, konfessionellen, religiösen, militärischen, halbmilitärischen, sportlichen
Vereinen, Schülerverbindungen, Parteien, Vereinigungen, Kultureinrichtungen, Berufsverbänden, Genossenschaften, Stud[enten]Vereinigungen, usw.« gefragt. Anstelle der Erklärung, zum »deutschen Volkstum« zu gehören, trat hier die Versicherung: »Ich habe
nie Deutsche verfolgt oder mich aktiv oder passiv gegen das deutsche Volkstum betätigt.«234
Zweierlei scheint mir an der von der Zivilverwaltung im Wartheland vorgenommenen Bestimmung des Begriffs »volksdeutsch« besonders bemerkenswert: Erstens knüpfte sie die behauptete »deutsche Volkszugehörigkeit« in erster Linie an die Mitgliedschaft in
Organisationen der deutschen Minderheit. Angesichts der nationalsozialistischen Ausrichtung der meisten dieser Verbände unterstellten die Besatzer damit auch Kooperationsbereitschaft beim
nationalsozialistischen »Lebensraum«-Projekt. Zweitens hatten sich
die Ethnokraten im Wartheland mit diesem Verfahren keinesfalls für
einen Alleingang entschieden, sondern Selektionskriterien gewählt,
Siehe auch frühen Entwurf vom 6. Dezember 1939 unter APP 406/1109,
Bl. 247f., und undatiertem Bericht Strickners über Entstehung und Entwicklung der DVL, wahrscheinlich im November 1942, abgedruckt in: Pospiesyzalski, Niemiecka lista narodowa (DO IV), S. 47f. Dieser Fokus auf
die Erziehung der Kinder ist durchaus keine Besonderheit der deutschen
Besatzer allein in Polen. Die Besatzungsverwaltung in der Tschechischen
Republik verfuhr ähnlich, siehe Zahra, Kidnapped Souls, S. 187–189.
234 Anweisung Strickners für die Stadt Posen, 29. November 1939, AGK 68/159,
Bl. 1–4.
233
174
die durchaus in der Tradition deutscher Einbürgerungspraxis standen
und auch bei weiten Teilen der nationalsozialistischen Bewegung
mit breiter Zustimmung rechnen konnten. Politische Loyalität hatte
etwa dem Optionszwang in Elsass-Lothringen und Nordschleswig
zugrunde gelegen, erklärt die Bedeutung des Wehrdienstes für die
Frage der Einbürgerung und nicht zuletzt die Diskriminierung von
Antragstellern, denen vorgeworfen wurde, mit der politischen Linken zu sympathisieren.235 Diese Regelung korrespondierte aber
auch mit dem neuen Reichsbürgerrecht, galt darin als Reichsbürger
doch nur derjenige »Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk zu dienen«.236 Aber auch
vom Rassenpolitischen Amt der NSDAP war das DVL-Verfahren
als vorbildlich anerkannt und insbesondere die auf das politische
Verhalten abgestützte Selektion positiv herausgestellt worden.237
Schließlich schien diese Begriffsbestimmung auch in den annektierten Gebieten konsensfähig gewesen zu sein, glich sie doch derjenigen, die im Rahmen der Deportationen in Gotenhafen und auch bei
der Selektion durch die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung
in Posen angewandt worden war. Während diese weitestgehende
Übereinstimmung zwischen den Besatzungsverwaltungen in Danzig-Westpreußen und im Wartheland bald Risse bekam und schließlich zu zwei völlig unterschiedlichen Germanisierungspolitiken
führte, scheint sie sich innerhalb des Warthelandes zwischen deutschen Besatzern und der politischen Elite der »volksdeutschen« Bevölkerung gehalten zu haben.
Wie angekündigt begann die DVL-Zweigstelle in Posen am 8. November 1939 mit der Aushändigung der Fragebögen. Da diese Fragebögen nur an Personen ausgegeben werden sollten, die auf die DVLBeschäftigten einen »deutschen« Eindruck machten, wurden 6648
Siehe Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen, S. 191–193, Nathans,
The Politics of Citizenship, S. 142f., sowie Trevisiol, Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich, S. 135–137 u. 163–165.
236 Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, RGBl. 1935, Teil 1, S. 1146.
237 Im Gegensatz zur Auffassung, die von den Nürnberger Nachfolgeprozessen bis in die jüngste Forschung davon ausgeht, dass die Deutsche Volksliste im Wartheland die praktische Umsetzung der Denkschrift von Wetzel
und Hecht darstellt, ist umgekehrt richtig, dass sich Letztere von der bereits etablierten Praxis in Posen und Lodsch inspirieren ließen.
235
175
ausgehändigt, während ca. 3000 Antragsteller abgewiesen wurden.238
Bevor jedoch der Prüfungsausschuss die eingegangenen Fragebögen
auswerten konnte, wurden die Ethnokraten in ihre Schranken gewiesen: In der Zwischenzeit hatte sich das Reichsinnenministerium
mit einem eigenen Erlass eingeschaltet und die Behörden im Wartheland angewiesen, die Tätigkeit der »Zweigstellen der ›Deutschen
Volksliste‹ […] sofort ein[zu]stellen«.239
Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit
durch das Reichsinnenministerium
Im Reichsinnenministerium verursachte die Initiative Greisers zur
Einrichtung der Deutschen Volksliste einige Beunruhigung. So hatten das am 1. September 1939 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinigung Danzigs mit dem Deutschen Reich240 und der am 26. Oktober
in Kraft getretene Annexionserlass Hitlers zwar allgemein festgehalten, dass die »Volksdeutschen […] Reichsbürger« und die »Bewohner deutschen oder artverwandten Blutes […] deutsche Staatsangehörige« werden.241 Für die Durchführung wurde aber auf noch zu
erlassende Vorschriften verwiesen. Die Einrichtung der Deutschen
Volksliste drohte diese vorwegzunehmen und stieß im Reichsinnenministerium gleich auf zweifachen Widerstand: Die angewandten
Selektionskriterien wurden als zu exklusiv kritisiert und das Vorpreschen Greisers als Amtsanmaßung abgelehnt. Da nach deutschem
Rechtsverständnis die Staatsangehörigkeit an die »Volkszugehörigkeit« gebunden war, präjudizierte die Aufnahme in die Deutsche
Volksliste folglich auch die staatsrechtliche Stellung der Betroffe-
Undatierter Bericht Strickners über Entstehung und Entwicklung der
DVL, wahrscheinlich im November 1942, abgedruckt in: Pospiesyzalski,
Niemiecka lista narodowa (DO IV), S. 56.
239 Riediger an Landräte und Oberbürgermeister, 5. Dezember 1939, APP
406/1113, Bl. 384.
240 Gesetz über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich; abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V), S. 35f.
241 Hitlers Erlaß über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete, 8. Oktober
1939, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne
(DO V), S. 84–88. Der Terminus »deutschen oder artverwandten Blutes«
stammt aus dem Reichsbürgergesetz. Siehe zur Wortwahl Essner, Die
»Nürnberger Gesetze«, S. 134–154.
238
176
nen – dies aber fiel in den Kompetenzbereich des Reichsinnenministeriums.
Auch wenn im Reichsinnenministerium also Einigkeit darüber
herrschte, dieses Politikfeld nicht den Reichsstatthaltern zu überlassen, kristallisierten sich eigene Vorstellungen jedoch erst allmählich
heraus. Zwar hatte sich bereits bei der Annexion Österreichs, des
Sudetenlandes und auch des Memelgebiets ein »verstärkte[r] Trend
von individuellen zu kollektiven Entscheidungen« etabliert, indem
die Sammeleinbürgerung an die Stelle der traditionellen Einzelfallprüfung getreten war.242 Dabei waren jedoch »[v]ölkische Gesichtspunkte außer Betracht« [geblieben]«. Hier schien nach der Annexion Westpolens eine Kehrtwende notwendig.243
Eine vom Reichsinnenministerium an die Obersten Reichsbehörden versandte Übersicht erläuterte die Gründe, gehörten doch selbst
nach eigenen Schätzungen nur 2,7 von 10,2 Millionen Menschen den
deutschen Minderheiten an.244 Es erstaunt deshalb nicht, dass gerade
zu dieser Zeit eine Reihe von Denkschriften in Umlauf kam, die
sich dieser Frage annahmen und von politischen Entscheidungsträgern deshalb aufgegriffen wurden, weil sie Antworten boten, wie
die deutsche Herrschaft in diesen Gebieten zu konsolidieren war,
ohne Kernpunkte der nationalsozialistischen Ideologie aufzugeben.
Fokus der Debatten war die Frage, welcher »Volkszugehörigkeit«
die einheimische Bevölkerung war. Die Herausforderung, dass sich
dieser Terminus auf Imaginiertes bezog, ihm also durch trennscharfe
Kategorien nicht beizukommen war, wurde auf bewährte Weise
»gelöst«: Der Begriff wurde zum Kampfbegriff, seine Definition zur
Machtfrage, die sich ausschließlich an seiner politischen Funktionalität orientierte. Wenn also schon akzeptiert werden müsse, dass nur
ein kleiner Teil der einheimischen Bevölkerung »Deutsche« seien,
so könne doch zumindest verhindert werden, dass die Mehrheit
Trevisiol, Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich, S. 203. Im Detail
siehe Ernst, Das Staatsangehörigkeitsrecht im Deutschen, S. 72–87, und
Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen, S. 401–403.
243 Stuckart, Die Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Gebieten,
S. 233.
244 Errechnet aus einer vom RMI an die Obersten Reichsbehörden versandten Übersicht vom 29. November 1939, BArch R 1501/5401, Bl. 141 f. Berücksichtigt wurde dabei nur das von mir behandelte Territorium, also
Danzig-Westpreußen, Wartheland und die spätere Provinz Oberschlesien.
242
177
»Polen« seien. Der argumentative Trick bestand in der Konstruktion
einer »Mischbevölkerung«245 oder aber eines – so wegweisend Robert Beck 1938 – »schwebenden Volkstums«, das zwar sprachlich,
politisch und kulturell oftmals »polnische« Züge zeige, sich aber
angeblich im »Gesinnungswandel« (Robert Beck) befände und eben
zum »Deutschtum« tendiere.246
Bis zum deutschen Überfall hatte sich insbesondere das Reichsinnenministerium bemüht, diese Argumentation weiter auszubauen.
Eines der in der Folgezeit von der hauseigenen Publikationsstelle
mit besonderer Verve vorangetriebenen Projekte war etwa die Herstellung eines ethnographischen Atlas, der die deutschen Ansprüche
auf Westpolen legitimieren sollte. In der Begutachtung der Karten
für Oberschlesien plädierte der Breslauer Ordinarius für Deutsche
Volkskunde, Walther Kuhn, dann auch für die Ausdehnung des Begriffes »Schlonsaken« über das – polnische – Teschen hinaus auf
das – deutsche – Oberschlesien, um die »dumme Bezeichnung ›Wasserpolak‹« zu vermeiden. Darüber hinaus ließe sich so auch die
»Wesens- und Schicksalsgemeinschaft beider Gruppen und damit
auch die Verantwortung der Oberschlesier für die Teschener
Schlonsaken [betonen]«. Dies sei umso richtiger, da die Schlonsaken
zwar nach »Abstammung und Mundart polnisch, aber nach Kultur
und Gesinnung deutsch« und – in Anlehnung an Beck – »im Osten
in der Mischzone die nationale Gesinnung das einzig entscheidende« sei. Wenn aber die Gesinnung das entscheidende Kriterium
sei, müssten die Schlonsaken auf den Karten folglich auch »als das
dargestellt [werden], was sie sind, als Deutsche«.247
Dem Reichsinnenministerium wurde in dieser Frage aber auch
von anderen Dienststellen zugearbeitet, zum Beispiel der Volksdeutschen Mittelstelle. In seiner Denkschrift vom 25. August 1939
zur »Behandlung der Masuren-, Schlonsaken-, Oberschlesier- und
Kaschubenfrage« beteiligte sich auch der Leiter des Amtes für
Presse und Berichterstattung, Waldemar Rimann,248 an der Atomisierung der polnischen Bevölkerung durch die Konstruktion ver-
Stuckart, Die Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Gebieten, S. 236.
Beck, Schwebendes Volkstum im Gesinnungswandel.
247 Kuhn an Pappritz, 25. August 1939, BArch R 153/280, ohne Seitenangabe.
Ebenda [Hervorhebung im Original, G.W.]
248 Zu Rimann siehe Lumans, Himmler’s Auxilliaries, S. 139 u. 143.
245
246
178
schiedener »Volksgruppen«.249 Aus Sicht der Volksdeutschen Mittelstelle dürften diese Gruppen ebenso wenig »als polnisch bezeichnet werden« wie »ihre Gebräuche und […] Haussprache als slawisch«.250 Im Gegensatz zu Kuhn plädierte Riman jedoch dafür,
dass der Begriff »Schlonsake« ausschließlich für eine Bevölkerungsgruppe des Teschener Gebietes gebraucht werden solle, in dem folglich vier »Volksgruppen« lebten: Deutsche, Tschechen, Schlonsaken
und Polen.
Während Rimann annahm, für die Unterscheidung von Deutschen und Tschechen keine weiteren Erläuterungen anführen zu
müssen, galt es bei der Unterscheidung der beiden anderen Gruppen
jedem Missverständnis zuvorzukommen: Polen seien danach die
»aus Galizien und Kongresspolen eingewanderten Industriearbeiter«, während das »einheimische Bauerntum« nicht als Polen, sondern als Schlonsaken zu bezeichnen sei. Natürlich vergaß er aber
nicht, auf das politische Haltbarkeitsdatum dieser feinen Unterscheidungen hinzuweisen, das spätestens mit der Besetzung dieses
Gebiets überschritten sein würde. Dann würde der »Sprachgebrauch […] nur noch Deutsche, Tschechen und Polen kennen«, wobei sich die dortigen Deutschen in die »Stadtbevölkerung, das sind
die Deutschen schlechthin, und in das deutsch-schlesische Landvolk, […] das Schlonsakentum [gliedern]«. Diese dürften dann nicht
eigens aufgeführt werden, da die unterschiedliche Haussprache, die
Tatsache also, dass diese Menschen polnisch sprachen, wenig entscheidend und »ohnehin im Absterben« begriffen sei. Bedeutsam sei
vielmehr das »Bekenntnis […] zum Deutschtum«, das bei den
Schlonsaken zweifelsfrei gegeben sei, sie also zu Deutschen mache.
Gleiches gelte auch für die bisher als »Wasserpollacken« bezeichnete
Bevölkerung Oberschlesiens, die in Zukunft schlicht als »Oberschlesier« zu bezeichnen sei. Und natürlich seien auch die »KaschuRimanns unsignierte Denkschrift der VoMi über Richtlinien zur Behandlung der Masuren-, Schlonsaken-, Oberschlesier- und Kaschubenfrage,
25. August 1939, BArch R 153/280, ohne Seitenangabe. Burleigh gibt als
Datum fälschlicherweise den 8. September 1939 an und behauptet, dass es
sich hierbei bereits um eine überarbeitete Fassung handelt; ders., Germany
Turns Eastwards, S. 184. Der Akt enthält jedoch nur diese, vor dem Überfall erarbeitete Fassung.
250 Rimanns unsignierte Denkschrift der Vomi über Richtlinien zur Behandlung der Masuren-, Schlonsaken-, Oberschlesier- und Kaschubenfrage,
25. August 1939, BArch R 153/280, ohne Seitenangabe.
249
179
ben […] keine Polen«. Zwar liege hier die »Versuchung nahe, den
Begriff slawisch zu gebrauchen«, dies müsse allerdings »unter allen
Umständen unterbleiben«. Auf Karten seien diese Gruppen dann
auch »ohne besondere Kennzeichnung immer dem deutschen
Volks- bezw. Sprachgebiet zuzurechnen«.251 Vollert erklärte sich
»grundsätzlich einverstanden«, bat »um eine Überprüfung auf
Grund der inzwischen veränderten Verhältnisse«, sprich: der mittlerweile erfolgten Besetzung dieser Gebiete, und reichte die Denkschrift auch an die Publikationsstelle Dahlem zur Stellungnahme
weiter.252 Diese fiel erwartungsgemäß positiv aus. Dem Reichsinnenministerium wurde überdies empfohlen, den »deutsche[n] Kulturwille[n] der Bevölkerungsgruppe in geeigneter Weise« herauszustreichen.253 So könnten etwa in ethnographischen Karten »alle, die
sich politisch oder kulturell zum Deutschtum bekannt haben –
gleich welche Haussprache sie sprechen – als Deutsche behandelt
werden«, es dürfe also auf »keiner Karte mehr Masuren geben«.254
Praktische Relevanz erlangten diese Fragen, als sich das Ende der
militärischen Besatzungsherrschaft abzeichnete. Die politischen
Entscheidungsträger in Berlin und in den Provinzen waren sich
einig, dass die Germanisierung der annektierten Gebiete nicht ohne
umfassende Deportationen zu erreichen war. Weitgehend uneins
war man sich jedoch, wer zu deportieren war. In dieser Situation
fand die Denkschrift zur »Frage der Behandlung der Bevölkerung
der ehemaligen polnischen Gebiete nach rassenpolitischen Gesichtspunkten« weite Verbreitung, die Dr. Erhard Wetzel und Dr. Gerhard
Hecht vom Rassenpolitischen Amt der NSDAP am 25. November
1939 vorstellten. Eben von einer Studienreise aus Polen zurückgekehrt, wo sie in Litzmannstadt in die Arbeitsweise der Deutschen
Volksliste und wohl auch in die der Deportationsbehörden eingeführt worden waren, setzten auch sie – notgedrungen – die »Atomisierung der […] Gesamtbevölkerung in handhabbare Segmente«
Ebenda.
Vollert an VoMi, 5. September 1939, BArch R 153/280, ohne Seitenangabe.
Eine überarbeitete Fassung ist in dem Akt nicht enthalten.
253 Unsigniertes Schreiben der Publikationsstelle an Dr. Werner Essen, Referent in Vollerts Abteilung im RMI und selbst ausgewiesener Ostforscher
(Haar, Historiker im Nationalsozialismus, S. 85, 89, 242, 245 u. 302f.),
4. Oktober 1939, BArch R 153/280, ohne Seitenangabe.
254 Ebenda.
251
252
180
fort.255 Zwar wird eingangs deklamatorisch festgestellt, dass Deutsche und Polen »aus rassischen Gesichtspunkten tief wesensverschieden«, die Polen also zu deportieren seien.256 Doch wer genau ist
Pole? Wetzel und Hecht konnten beruhigend verkünden, dass
die deutschen Besatzer nicht etwa mit einem geschlossenen Block
von 35 Millionen Menschen konfrontiert seien, da es sich doch angeblich bei der Hälfte um Angehörige nichtpolnischer Minderheiten
wie Ukrainer und Juden, Masuren, Kaschuben, »Wasserpolen«,
Schlonsaken und so weiter handelte. Und selbst bei den verbliebenen immerhin 18 Millionen Menschen glaubten die Rassenexperten
große Unterschiede zwischen dem Osten und dem Westen des Landes feststellen zu können, wo doch »Jahrtausende […] vor dem Einsickern slavischer Stämme« bereits »Germanen« gelebt hätten.
Diesen hätten die Polen nicht nur »ihre Volk- und Staatswerdung
[zu verdanken]«, sondern auch einen »nicht unerheblichen germanischen Blutseinschlag«, dem ein »dauernder deutscher Blutstrom«
während des Vordringens kaiserlicher Truppen im Mittelalter gefolgt
sei.257 Das gewünschte Ergebnis: In den annektierten Gebieten waren nicht etwa sechseinhalb Millionen Menschen zu vertreiben, da
fast die Hälfte entweder einer angeblich nichtpolnischen Minderheit angehörte oder aus anderen Gründen durchaus »eingedeutscht«
werden könnte. Die Vertreibungen selbst empfahlen Wetzel und
Hecht aus sicherheitspolitischen, ökonomischen und nicht zuletzt
logistischen Gründen über einen längeren Zeitraum zu planen – eine
Empfehlung, die ihrerseits die Überlegungen der Deportationsorgane kopierte, die ja genau dies vorhatten. Und auch mit den dort
gefundenen Prioritätensetzungen zeigte man sich im Rassenpolitischen Amt einverstanden: Zu beginnen sei mit den »polnischen
Chauvinisten, Mitglieder[n] der polnischen politischen und kulturpolitischen Parteien«,258 wie auch im Allgemeinen der »polnische[n]
Esch, »Gesunde Verhältnisse«, S. 330.
Erhard Wetzel und Gerhard Hecht, Die Frage der Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen polnischen Gebiete nach rassenpolitischen
Gesichtspunkten, NO-3732, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie
»prawo« okupacyjne (DO V), S. 2–28, hier S. 5. Zu Hecht und Wetzel siehe
Uhle, Neues Volk und reine Rasse, S. 112–116 u. 119–121.
257 Wetzel/Hecht, Die Frage der Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen
polnischen Gebiete nach rassenpolitischen Gesichtspunkten, NO-3732, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V), S. 25.
258 Ebenda, S. 18.
255
256
181
Intelligenz«.259 Hinzu kam schließlich die jüdische Bevölkerung,
»gleichgültig ob Glaubensjuden oder getaufte, sowie die sogenannten Asozial[en], Menschen mit Vorstrafen und Insassen von Justizvollzugsanstalten und die als unheilbar geisteskrank eingeschätzte[n]
Menschen«.260
Angesichts der laufenden Deportationsplanungen blieb die Diskussion nicht auf Orte der Ideologieproduktion beschränkt. Den
angespannten Arbeitsmarkt im Blick, drängte etwa das Reichsarbeitsministerium am 11. November auf eine baldige Entscheidung,
wie die »Kaschuben rassisch einzuordnen und infolgedessen […]
zu behandeln sind«.261 Dem Reichsinnenministerium wurden zwei
Stellungnahmen der leitenden Ärzte des Arbeitsamtes Danzig-Westpreußen beigelegt, die beide für eine wirtschaftsfreundliche Lösung
plädierten. Dr. Scharphuis mochte es zwar etwas vorsichtiger formulieren, wenn er davor warnte, »einen Kaschuben […] ohne weiteres […] wie einen Volksdeutschen« zu behandeln. Wie selbstverständlich ging aber auch er davon aus, dass die Kaschuben eher
Deutsche seien, hätten sie doch »als Restbestand slawischer Herkunft mit den Polen nichts gemein«.262 Dr. Petzsch war noch eindeutiger. So beklagte er, dass bei den Dienststellen von Staat und Partei
in den Kreisen Neustadt, Karthaus und Berent »Unklarheiten über
die Beurteilung der bodenständigen Landbevölkerung (Kaschuben)« bestünden. Die Kaschuben seien ein »slawischer Volkssplitter«, hätten aber »viele deutschen Wörter mit polnischer Endung,
[…] rechnen nur mit deutschen Zahlen« und sprächen zumindest ein
»fehlerhaftes Deutsch«.263 Vor allem aber rekrutiere das Deutsche
Reich aus ihrem Kreis die für die Landwirtschaft dringend benötigten Wanderarbeiter, und diese hätten »durchaus achtbare Leistungen
geliefert«. Natürlich müssten die »kaschubische Oberschicht« und
Ebenda, S. 17f.
Ebenda, S. 19.
261 Reichsarbeitsministerium, gez. i. A. Dr. Martineck, an Reichsinnenministerium, 11. November 1939, BArch R 153/280, ohne Seitenangabe.
262 Bericht Dr. Sharphuis, 26. Oktober 1939, BArch R 153/280, ohne Seitenangabe. Scharphuis stützte sich hier auf den Königsberger Ordinarius
Erich Keyser, der eine wichtige Funktion in der Legitimation von Forsters Assimilationspolitik spielen sollte. Zu Keyser siehe auch Pinwinkler,
Keyser.
263 Bericht Dr. Petzsch, 15. Oktober 1939, BArch R 153/280, ohne Seitenangabe. Siehe auch Burleigh/Wippermann, The Racial State, S. 130f.
259
260
182
die »Intellektuellen« deportiert werden, man werde »jedoch sorgsam prüfen müssen, ob […] bodenständige Sippen für eine Verdeutschung in Betracht kommen«.264
Als Stuckart am 13. November 1939 einen Entwurf zur »Neuregelung der Staatsangehörigkeit der bisherigen Danziger und polnischen Staatsangehörigen« vorlegte, blieben diese Fragen zunächst
allesamt unbeantwortet. Stuckart wies im Gegenteil auf die
»Schwierigkeiten« hin, die momentan eine »umfassende gesetzliche
Regelung […] nicht möglich« machten. So seien zwar unstrittig
»Personen artfremden Blutes, insbesondere Juden und jüdische
Mischlinge« von der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit
auszuschließen, und natürlich dürfe auch »kein polnischer Volksangehöriger das Reichsbürgerrecht und damit politische Rechte erwerben«. Allerdings müsse »eingehend geprüft werden […], ob es
im deutschen Interesse liegt, alle polnischen Volkszugehörigen von
dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auszuschließen«. So
sei etwa eine Lösung denkbar, die all jene summarisch zu deutschen
Staatsbürgern mache, deren Vorfahren die Staatsangehörigkeit eines
deutschen Landes besessen hätten. Wenn sich das Reichsinnenministerium in diesem Fall zu einer solchen Lösung nicht durchringen
konnte, dann vor allem deshalb, weil noch nicht absehbar war, wer
den weiteren Deportationen zum Opfer fallen würde, es aber »nicht
in Frage kommen [konnte, G.W.] polnische Volkszugehörige, die
später ausgesiedelt werden, zunächst zu deutschen Staatsangehörigen zu machen«. Was also blieb, war eine »vorläufige Regelung«, die
Erfassung zumindest der »deutschen Volkszugehörigen«. Stuckart
legte einen Erlassentwurf bei, der am 17. November in Berlin diskutiert werden sollte.265
Frick unterzeichnete den Erlass kurze Zeit später am 25. November 1939 faktisch unverändert. Einschränkend hieß es hier, dass
»vorbehaltlich einer abschließenden gesetzlichen Regelung […]
[d]eutsche Staatsangehörige […] diejenigen deutschen Volkszugehörigen« seien, die entweder am 1. September 1939 die Danziger oder
am 26. Oktober 1939 die polnische Staatsangehörigkeit besessen
264
265
Ebenda.
Stuckart an SdF, z. H. Dr. Sommer, RFSS, z. H. Dr. Wetz, VoMi und RKF,
13. November 1939, BArch R 1501/5378, Bl. 109–113 [Hervorhebung im
Original, G.W.].
183
hatten.266 Die Feststellung erfolgte – in patrilinearer deutscher Tradition – über den Ehemann. Wurde er als »Volksdeutscher« anerkannt,
so erstreckte sich dies auch auf seine Frau und minderjährige Kinder,
wie umgekehrt eine »volksdeutsche« Frau keine deutsche Staatsangehörige wurde, wenn sie mit einem »fremdvölkischen« Mann
verheiratet war.
Eine differenzierte Definition der »deutschen Volkszugehörigkeit« war aus Sicht des Reichsinnenministeriums nicht notwendig,
schien doch ein Erlass vom 29. März 1939 ausreichend, der nach der
Besetzung der Tschechischen Republik ergangen war:
»Deutscher Volkszugehörigkeit ist, wer sich selbst als Angehöriger des deutschen Volkes bekennt, sofern dieses Bekenntnis durch
bestimmte Tatsachen, wie Sprache, Erziehung, Kultur usw. bestätigt wird. Eine genauere Erläuterung dieses Begriffes ›deutscher
Volkszugehörigkeit‹ ist nach Lage der Verhältnisse nicht möglich.
Im Allgemeinen wird es aber gleichwohl keine Schwierigkeiten
bereiten, danach die Feststellung zu treffen, ob jemand ›Deutscher Volkszugehörigkeit‹ ist, oder nicht.«267
Bei dieser Definition erscheint mir zweierlei bemerkenswert. Es war
zum einen nicht zu übersehen, welch zentrale Bedeutung dem Bekenntnis der Betroffenen zukam. Folgerichtig wurden die Staatsangehörigkeitsstellen in einem weiteren Passus explizit darauf hingewiesen, dass
»deutsche Volkszugehörigkeit […] indes nicht volle oder überwiegende Deutschstämmigkeit voraus[setze]. Da dem BekenntFricks Erlaß über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in den
in das Deutsche Reich eingegliederten Gebieten, 25. November 1939, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V),
S. 108–114.
267 Erl. des Reichsinnenministers, gez. i. V. Pfundtner, 29. März 1939, RMBliV
1939, S. 783 [Hervorhebung im Original, G.W.]. Diese Definition hat
im Übrigen eine gewisse Verbreitung erreicht. So regelte sie etwa die Selektion der »Volksdeutschen« aus Osteuropa im Rahmen der Einwandererzentralstelle, siehe Richtlinien für die Einbürgerung von Volksdeutschen
aus Wolhynien und Galizien, gez. Der Sonderbeauftragte des Reichsinnenministeriums bei der Einwandererzentralstelle Oberregierungsrat Duckart,
12. Dezember 1939, APL 205/6,1, Bl. 20f. Sie überdauerte aber auch den
Krieg und fand – wiederum zur Selektion der aus Osteuropa einreisenden
»Volksdeutschen« – Einlass in das Gesetz über die Angelegenheiten der
Vertriebenen und Flüchtlinge (BVEG) vom 19. Mai 1953, siehe Ernst, Das
Staatsangehörigkeitsrecht im Deutschen, S. 33–36.
266
184
nis, Angehöriger des deutschen Volkes zu sein, eine wesentliche
Bedeutung zukommt, kann vielmehr auch als deutscher Volkszugehöriger betrachtet werden, wer teilweise oder auch ganz
anderen Stammes […] ist. Umgekehrt ist es im Einzelfall möglich,
daß jemand, der teilweise oder ganz deutschstämmig ist, auf
Grund seines Bekenntnisses als Angehöriger eines fremden Volkes angesehen werden muß.«268
Das Reichsinnenministerium war aber, zum anderen, mitnichten
gewillt, diese Entscheidung allein in die Hand der Antragsteller zu
legen. Im Gegenteil wurde der ohnehin traditionell weite Ermessensspielraum der Staatsangehörigkeitsstellen weiter ausgedehnt. Im
Zweifelsfall sei
»vor allem zu prüfen, ob derjenige, der auf Grund seiner angeblichen Zugehörigkeit zum deutschen Volk die deutsche Staatsangehörigkeit in Anspruch nimmt, nach seinem gesamten Verhalten einen erwünschten Bevölkerungszuwachs darstellt. Ist dieses
der Fall, so ist bei der Entscheidung der Frage […] großzügig zu
verfahren; ist es nicht der Fall, so sind die Voraussetzungen streng
zu prüfen.«269
Für die Erhebung der dafür notwendigen Daten wurde ein Fragebogen vorgegeben, der von den zuständigen Stellen, also in der Regel
den Regierungspräsidenten, an die Antragsteller auszugeben war
(siehe Abb. S. 186/187).
Im Gegensatz zu Tara Zahra glaube ich jedoch nicht, dass diese
Art der Bestimmung der Volkszugehörigkeit mit dem Begriff »civic«
richtig umschrieben ist – ihre relative Offenheit ist schließlich von
den Antragstellern nicht einklagbar, sondern erweitert allein den
Handlungsspielraum der politisierten Bürokratie.270 Nach GoseAusgenommen waren allein »voll Fremdblütige«, also vor allem Juden,
Erlaß des Reichsinnenministeriums, gez. i. V. Pfundtner, 29. März 1939,
RMBliV 1939, S. 783.
269 Erl. des Reichsinnenministers, gez. i. V. Pfundtner, 29. März 1939, RMBliV
1939, S. 783 [Hervorhebung im Original, G.W.].
270 Zahra, Kidnapped Souls, S. 186. Aus dem gleichen Grund glaube ich auch
nicht wie Mazower, dass diese Regelung »eigentlich mit weniger Druck«
erfolgte als die des tschechoslowakischen Staatsangehörigkeitsrechts
[Übers. G.W.], das die Annahme der Staatsangehörigkeit erzwungen hatte,
siehe Mazower, Hitler’s Empire, S. 186 [Hervorhebung im Original, G.W.].
Siehe auch die Verwunderung Bryants über die seiner Meinung nach
»open-ended definition«, ders., Prague in Black, S. 73.
268
185
Der neue Fragebogen, den das Reichsinnenministeriums mit Erlass vom
25. November 1939 zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit verpflichtend vorgeschrieben hatte und den auch die DVL im Wartheland
übernehmen musste. Dieser Antragsteller wurde zuerst nicht aufgenommen,
da er als Pole galt. Als die DVL im Wartheland auf fünf Gruppen erweitert
wurde, wurde er in Abteilung C eingetragen, um schließlich bei der Einführung der Deutschen Volksliste in den annektierten Ostgebieten durch
das Reichsinnenministerium in Gruppe 3 übertragen zu werden. Die kon-
186
tinuierlichen Proteste des Betroffenen führten schließlich zu einer Höherstufung in Gruppe 2. Obwohl der »Antragsteller poln. Abstammung
war«, so die Bezirksstelle, war dies deshalb gerechtfertigt, weil er bereits
vor dem deutschen Überfall eine ethnische Deutsche geheiratet hatte,
der Deutschen Vereinigung beigetreten war und außerdem ein positives
Zeugnis seiner – deutschen – Arbeitgeberin erhalten hatte.
APP DVL-Wollstein, 427
187
winkel war dies durchaus beabsichtigt: Begriffe wie »Deutscher«
oder »Pole« sollten »nicht einheitlich definiert« werden. Eben weil
sich die Nationalsozialisten sehr wohl bewusst waren, dass diese
Begriffe »nicht essentialistisch-rassisch, sondern nur mehr politisch
zu bestimmen waren«, hatten sie Interesse daran, sie »offenzuhalten,
um sie wechselnden politischen Interessenlagen anpassen zu können«.271 Den Besatzern blieb freilich auch keine andere Wahl, war
doch eine konzise und operationalisierbare essentialistische Bestimmung per definitionem unmöglich. Schließlich lässt sich die Frage
»Wer ist Deutscher?« eben nicht essentialistisch, sondern nur formal
beantworten, also nicht in Abhängigkeit von – unter Umständen
rassisch begründeten – persönlichen Charakteristika, sondern allein
vom politischen Akt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn also das Bedürfnis noch jeder nationalistischen oder rassistischen Bewegung darin bestand, diesem dezisionistischen, also
politischen Akt ebendiese Qualität abzusprechen und ihn in der Natur zu gründen, musste er in seiner Operationalisierung gezwungenermaßen sozial hergestellt werden – und wurde in der Regel an das
Verhalten der Betroffenen gebunden. Genau dies aber machte die
Flexibilität dieses Begriffes aus und unterwarf ihn der politischen
Logik.
Mit der Beschränkung auf die Erfassung der »Volksdeutschen«
sanktionierte das Reichsinnenministerium faktisch die bisherige
Politik in den annektierten Gebieten, die auf die Ermordung und
zunehmend die Deportation der politischen Elite sowie Erfassung
der »volksdeutschen« Bevölkerung zielte.272 Zwei Einschränkungen sind aber hervorzuheben: Zum einen war damit keineswegs
der grundsätzliche Anspruch aufgegeben worden, die große Mehrzahl der einheimischen Bevölkerung wie angekündigt zu deutschen
Staatsangehörigen zu machen. Zumindest ein Großteil der ehemaligen Bürger Preußens wurde offensichtlich als assimilierbar angesehen. Der Verzicht darauf, ihnen sofort die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen, war eine Konzession an die momentane
Situation, sollte die Bekämpfung der politischen Gegner nicht zusätzlich erschwert werden. Zum anderen aber war dem Reichs271
272
Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen, S. 411.
Stuckart an SdF, z. H. Dr. Sommer, RFSS, z. H. Dr. Wetz, VoMi, RKF,
13. November 1939 [Hervorhebung im Original, G.W.], BArch R 1501/
5378, Bl. 109–113.
188
innenministerium bewusst, dass sich der Erfolg oder Misserfolg der
nationalsozialistischen Germanisierungspolitik in der Behandlung
der Mehrheitsbevölkerung entscheiden würde – und hier gedachte
Frick mit dem vereinbarten Erlass die angestrebte Assimilationspolitik zumindest teilweise vorwegzunehmen. Auch deshalb wurde auf
den Erlass vom März 1939 zurückgegriffen, der dem (freiwilligen)
Bekenntnis und damit der zumindest passiven Kollaborationsbereitschaft eine entscheidende Bedeutung zuwies.273
Es waren solche Bestimmungen, die Himmler dazu bewogen, am
13. Januar 1940 Protest beim Reichsinnenministerium einzulegen.
Es gehe doch nicht an, die Entscheidung allein nach »rein äußerlichen Bekenntnissen zum deutschen Volkstum (Sprache, Erziehung, Kultur usw.)« zu treffen, wo doch das »erste Merkmal für die
deutsche Volkszugehörigkeit die positive Feststellung der rassischen
Zugehörigkeit sein muss«.274 Während das Reichsinnenministerium
die Zugehörigkeit zur deutschen Volksgemeinschaft vor allem von
der sich aus dem Verhalten der Antragsteller abzuleitenden Kollaborationsbereitschaft abhängig machen wollte, plädierte die SS
für eine vom Verhalten zumindest theoretisch unabhängige und
auf biometrische Charakteristika gestützte rassische Zuschreibung.
Auch wenn diese einander diametral entgegengesetzten Ansichten
im Winter 1939/40 noch nicht zu einem offenen Konflikt führten,
spannten sie doch das Kampffeld auf, in dem in den folgenden Jahren eine zunehmend schärfere Auseinandersetzung stattfinden sollte.
Ausgenommen waren allein »voll Fremdblütige«, also vor allem Juden,
Erlaß des Reichsinnenministeriums, gez. i. V. Pfundtner, 29. März 1939,
RMBliV 1939, S. 783.
274 Vermerk Dr. Walter, RKF-Zentrale Berlin, 20. Mai 1940, BArch R 49/61,
Bl. 47f.
273
189
»Lebensraum«: Bevölkerungspolitik
im Spannungsfeld von rassischer Hybris
und Herrschaftsrationalität
Herrschaftsfunktionale Dilemmata rassischer
Deportationspolitik
Der Überfall auf Polen hatte die Dystopie vom »deutschen Lebensraum« als Kriegsziel ersten Ranges auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Nisko-Aktion kann als frühes Beispiel für die Hybris gelten,
ideologisch bestimmte Politikansätze weiter zu radikalisieren und
endlich ohne Rücksicht in Praxis umzusetzen. In der Fortsetzung
der Vertreibungen von 1938, in ihrer Zielrichtung jedoch auch an
die neue Situation nach der Besetzung Polens angepasst, offenbarte
sie das entgrenzte radikalisierte Denken auf deutscher Seite. Der
schließlich durch die Ankunft der Balten notwendige Abbruch der
Deportationen von Juden aus Kattowitz und der Übergang zur Deportation von vor allem christlichen Polen aus Danzig-Westpreußen
mag zwar als pragmatische Wende erscheinen. Das zentrale Ziel ging
aber nicht verloren: die Germanisierung der annektierten Gebiete.
Ähnliches gilt auch für das Vorgehen der Ethnokraten im Wartheland, wo die Vertreibung der jüdischen Polen nur deshalb vorübergehend ausgesetzt wurde, um die Balten unterzubringen.
Die Versuche der Berliner SS-Zentrale, die Deportationen wieder
stärker ideologisch auszurichten, folgten auf den Fuß – zunächst mit
Himmlers Befehl vom 30. Oktober 1939 und dann einen Monat später mit Heydrichs Fernplan. Beide Anordnungen hatten in allererster
Linie die Deportation von Juden zum Ziel und beide sollten scheitern. In den folgenden Monaten entfernte sich die Deportationspraxis eher noch weiter von diesen Anordnungen, verfehlte sie doch
genau die Gruppen, deren Abschiebung hier als besonders dringend angesehen wurde: Juden und Kongresspolen. Zu glauben, dass
die Berliner Zentralstellen wie auch die Ethnokraten vor Ort über
diese erzwungenen Kompromisse zu Pragmatikern geworden sind,
würde natürlich die Schwerkraft ideologischer Überzeugungen ver191
kennen. Die bisherigen Maßnahmen wurden stattdessen in gewohnter Manier zu Übergangslösungen erklärt – in der Hoffnung, die
rassischen Maximalziele mit den jeweils nächsten Abschiebungen
verwirklichen zu können. Die Hindernisse, die sich gegen eine endlich allein an ideologischen Prämissen ausgerichtete Germanisierungspolitik aufbauten, sollten in den folgenden Monaten jedoch
eher zu- als abnehmen. Die Rassisten in der SS mussten bald erkennen, dass nicht nur die Notwendigkeit, die ethnischen Deutschen aus
Osteuropa unterzubringen, zu einer anderen Schwerpunktsetzung
drängte. Eine Rolle spielte auch die Tatsache, dass entscheidende
Machtzentren im Deutschen Reich die einheimische Bevölkerung
nicht nur als Hindernis für die Germanisierung der annektierten Gebiete wahrnahmen, sondern auch als nützliche Arbeitskräfte für die
Wirtschaft oder als Soldaten für die Wehrmacht betrachteten.
Zwischenplan: Abschiebung von Juden oder Ansiedlung
ethnischer Deutscher?
Vermutlich noch während der Volkszählung vom 17. bis 23. Dezember 1939 und kurz nach dem Abschluss des ersten Nahplans legte
der SD-Leitabschnitt Posen ein Papier zur »Berechnung der Abschiebezahlen« für die folgenden Deportationen vor. Als Orientierung galten dabei noch immer die in Krakau am 8. November 1939
vereinbarten Eckdaten, die dem Wartheland die Vertreibung von
300000 Personen bis Ende Februar 1940 erlaubten. Auch wenn es
dabei aus Sicht des SD galt, »eine biologische, eine politische und
eine soziale Komponente« – das heißt, jüdische Polen, politische
Gegner und die gesellschaftliche Elite – zu erfassen, so konzentrierte
man sich doch in Fortsetzung der bisherigen Politik zunächst auf die
beiden letzten Gruppen und kam zu einem ernüchternden Ergebnis:
Obwohl »die Zahl der politisch aktiven Polen durch Flucht, Erschießungen oder Verhaftungen stark reduziert worden ist«, verblieben nach Erhebungen des SD in 29 von 41 Kreisen immerhin noch
50780 Mitglieder von politischen Vereinen und Parteien, die abzuschieben waren.1 Hinzu kamen noch die Angehörigen der gesell1
Unsigniertes und undatiertes Dokument, betr. Berechnung der Abschiebezahlen, vermutlich SD Posen Ende Dezember 1939, AGK 68/99, Bl. 17–22.
Am 10. Februar 1939 waren es bereits 75000, Rapp an Eichmann, AGK 68/7,
Bl. 15–19.
192
schaftlichen Elite, deren Zahl sich in 34 Kreisen auf – und auch hier
suggerierte der SD mit der Vorlage »exakter« Zahlen Kompetenz –
genau 148484 Menschen belief,2 dann hätte die für das Wartheland vorgesehene Deportation von 300000 Menschen nicht einmal
ausgereicht, um »die gesamte Intelligenz und alle politisch aktiven
Polen zu erfassen« und mitsamt Familien zu vertreiben.3
Im Reichssicherheitshauptamt in Berlin hatte man andere Sorgen und monierte die zu geringe Anzahl von vertriebenen Juden.
Heydrich war entschlossen, dies zu ändern, und ordnete für die
Deportationen im Rahmen des sogenannten zweiten Nahplans, der
sich nicht mehr nur auf das Wartheland, sondern auf die gesamten
annektierten Gebiete erstrecken würde, die »restlose Erfassung
sämtlicher Juden ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht in den
deutschen Ostgauen [an] und deren Abschiebung in das Generalgouvernement Polen«. Zwischen dem 15. Januar und Ende April
1940 gelte es 600000 jüdische Polen zu vertreiben.4
Heydrich hatte damit den Anspruch des Reichssicherheitshauptamtes unterstrichen, die weitere Deportationspolitik aus Berlin vorzugeben. Dabei fällt auf, dass er einerseits in der geforderten Vertreibung vor allem der jüdischen Bevölkerung eine Reideologisierung
der Deportationspolitik durchzusetzen versuchte, sich andererseits
aber offensichtlich gezwungen sah, den in Krakau festgelegten Zeitplan deutlich zu relativieren. War dort noch von der Deportation
von einer Million Juden und Polen bis Ende Februar 1940 die
Rede gewesen, hatten die bisherigen Schwierigkeiten nicht nur die
Ausweitung des Zeitraums, sondern auch die gleichzeitige Reduzierung der abzuschiebenden Personen um fast die Hälfte notwendig
gemacht. Um die Kontrolle und den direkteren Zugriff des Reichssicherheitshauptamtes auch organisatorisch abzusichern, gab Heydrich die Ernennung Eichmanns zum »Sonderreferenten« bekannt,
dessen Referat IV R nun die »zentrale Bearbeitung der sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten bei der Durchführung der Räumung
Die Zahl stammte aus einer nach Landkreisen geordneten Übersicht des SD
vom 12. Dezember 1939, SMR 500-1/88, Bl. 199f.
3 Unsigniertes und undatiertes Dokument, betr. Berechnung der Abschiebezahlen, vermutlich SD Posen Ende Dezember 1939, AGK 68/99,
Bl. 17–22.
4 Ankündigung Heydrichs, 21. Dezember 1939, AGK 68/97, Bl. 1–7.
2
193
im Ostraum« übernehmen werde.5 Während Ehlich also die »Deportations- und »Rückvolkungs«-Strategie« verantwortete, war Eichmann nun »für die Logistik zuständig«.6 In den von ihnen geleiteten Referaten liefen bis zum Kriegsende die Fäden der deutschen
Vertreibungs- und Selektionspolitik in den von den Deutschen besetzten Gebieten zusammen. In Polen unterstanden ihnen sowohl
die Einwandererzentralstelle als auch die regionalen Deportationsstellen, also die späteren Umwandererzentralstellen.7
Die ersten konkreten Vorarbeiten zum zweiten Nahplan begannen mit einer Besprechung am 4. Januar 1940 bei Eichmann, zu der
die Sachbearbeiter bei den Inspekteuren der Sicherheitspolizei in
den annektierten Gebieten und beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Krakau geladen waren. Dabei handelte es sich
aber wohl weniger um einen weiteren Versuch Eichmanns, nach
dem gescheiterten Nisko-Experiment die Deportation der Juden
gleichsam eigenmächtig erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Eichmann handelte stattdessen wiederum auf ausdrückliche Anweisung seiner Vorgesetzten. Wenn es zu Modifikationen kam, dann auf
Druck von außen. Die Regierung in Krakau bestand darauf, das
»vom Generalgouvernement vorgeschriebene Kontingent« auch tatsächlich einzuhalten, und zwang Eichmann, die Zahl der zu deportierenden jüdischen Polen noch einmal drastisch zu senken: und
zwar auf 350000, also auf fast die Hälfte der noch vor kurzem
von Heydrich geforderten 600000 Juden.8 Aber auch die Vertreter des Warthelands waren unzufrieden, kamen doch täglich neue
Trecks von ethnischen Deutschen aus den der Sowjetunion überlassenen Gebieten Ostpolens, Wolhynien und Galizien an, obwohl die
meisten Auffanglager im Wartheland noch mit Balten belegt waren,
Heydrich an BdS Krakau und IdS in Danzig, Posen, Breslau, Königsberg,
21. Dezember 1939, SMR 500-1/4, Bl. 67, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 32.
6 Roth, »›Generalplan Ost‹ – ›Gesamtplan Ost‹«, S. 34.
7 Eine Übersicht über die sich verändernde Organisationsstruktur im Reichssicherheitshauptamt bei Wildt, Generation des Unbedingten, S. 358–362 u.
381.
8 Niederschrift der Besprechung am 4. Januar 1940, gez. SS-Hauptsturmführer aus Danzig, Franz Abromeit, 8. Januar 1940, abgedruckt in: Łuczak,
Wysiedlenia ludności polskiej (DO VIII), S. 29–31.
5
194
deren Ansiedlung sich verzögerte.9 Um die Neuankömmlinge unterzubringen, konnten nicht nur Juden deportiert werden, das Wartheland setzte überdies durch, zusätzlich – und wie sich später herausstellte: vor allem – 80000 christliche Polen zu deportieren, deren
Wohnungen erfahrungsgemäß eher gebraucht wurden.10
Es waren aber nicht allein die Bedürfnisse der jeweiligen Besatzungsverwaltungen, die aufeinander abgestimmt werden mussten:
Das Reichssicherheitshauptamt sah sich bald mit Forderungen der
deutschen Wirtschaft konfrontiert. Nachdem der rasant ansteigende
Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft mit dem Zwangseinsatz
der polnischen Kriegsgefangenen nur vorübergehend gelindert
werden konnte, richteten sich die Begehrlichkeiten schnell auf das
scheinbar unerschöpfliche Potential polnischer Zivilarbeitskräfte. In
akuten Zugzwang wurde das Reichssicherheitshauptamt durch die
Anordnung Görings vom 16. November 1939 gebracht, die Verschleppung von polnischen Arbeitskräften »im größten Ausmaß zu
betreiben«, schließlich fiel die Kontrolle von Ausländern im Deutschen Reich in den eigenen Zuständigkeitsbereich.11 Bereits bei der
Erarbeitung des Fernplans vom November 1939 hatte sich Ehlich
gezwungen gesehen, die Forderungen des Reichsnährstandes nach
1,7 Millionen polnischen Landarbeitern zu diskutieren. Und tatsächlich hatte der Staatssekretär im Reichsernährungsministerium,
Herbert Backe, diese Forderung bekräftigt und den Bedarf am
12. Dezember 1939 mit 1,5 Millionen polnischen Landarbeitern
angegeben.12 Am 5. Januar 1940 traf Otto Ohlendorf, Leiter der
Amtes III und Ehlichs und Eichmanns Vorgesetzter, mit Regierungsrat Dr. Helmut Kästner vom Reichsarbeitsministerium zusam-
Zwischen dem 25. Dezember 1939 und dem 9. Februar 1940 erreichten
119771 Personen das Wartheland, Undatierter Bericht des Leiters des VoMi-Einsatzstabes in Lodz, SS-Obersturmbannführer Ludwig Doppler,
BArch R 49/20, Bl. 11–28. Für das Dokument danke ich Götz Aly. Bei
Luhmans, Himmler’s Auxilliaries, S. 164, ist fälschlicherweise der 26. Januar
1940 als Enddatum angegeben.
10 Niederschrift der Besprechung am 4. Januar 1940, gez. SS-Hauptsturmführer aus Danzig, Franz Abromeit, 8. Januar 1940, abgedruckt in: Łuczak,
Wysiedlenia ludności polskiej (DO VIII), S. 29–31.
11 Herbert, Fremdarbeiter, S. 79.
12 Ebenda. Siehe auch Umbreit, »Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft«,
S. 258–264; Kroener, »Die persönlichen Ressourcen des Dritten Reiches«,
S. 774–778.
9
195
men. Dabei musste Ohlendorf Zugeständnisse machen, versuchte
diese jedoch gleichsam rassisch zu neutralisieren: Wenn man sich
schon dem Druck der Wirtschaft nicht entziehen und die aus rassischen Gründen unerwünschte »Anwerbung« von Ausländern nicht
verhindern könne, so bestehe das Reichssicherheitshauptamt doch
darauf, nur solchen Arbeitskräften den Grenzübertritt ins Deutsche
Reich zu gestatten, die vorher durch die SS rassisch gemustert worden wären.
Zur praktischen Klärung dieser Fragen ordnete Ohlendorf für
den 11. Januar 1940 eine Besprechung in Posen an, zu der sich unter
dem Vorsitz Rapps wiederum Kästner vom Reichsarbeitsministerium sowie Vertreter der Deportationsbeauftragten bei den Inspektoren der Sicherheitspolizei un des SD in Danzig-Westpreußen und
im Wartheland und der jeweiligen Landesarbeitsämter einfanden.
Vom Wartheland wurde die Bereitstellung von zunächst 100000 Arbeitskräften für die deutsche Landwirtschaft erwartet. Der Leiter
der Abteilung Arbeit in der Reichsstatthalterei, Oberregierungsrat
Ernst Kendzia, erhob scharfe Einwände und verwies auf die 20000
Arbeitskräfte, die das Wartheland dem Deutschen Reich bereits im
vorangegangenen Jahr zur Verfügung gestellt hatte. Die Erfüllung
der neuen Forderungen sei »unmöglich«, das Wartheland könne
keine weiteren Arbeitskräfte verlieren, die Deportationen müssten
im Gegenteil eingestellt werden.13 Kendzia musste sich aber ebenso
den Bedürfnissen der deutschen Kriegswirtschaft unterordnen
wie auch Ehlich, der eingestand, zunächst sogar auf die ursprünglich vorgesehenen rassischen Musterungen zu verzichten. Die dafür
notwendigen Eignungsprüfer des Rasse- und Siedlungshauptamtes
standen noch nicht zu Verfügung – und die Rekrutierung von
Zwangsarbeitern wurde natürlich nicht aus ideologischen Gründen
aufgeschoben. Was blieb, war die Neutralisierung der angeblichen
»Gefahr«, die sich aus der Unterlassung der rassischen Musterungen
ergaben. So dachte man, die Rekrutierungen auf freiwillige Bewerber zu beschränken, die zudem aus den annektierten Gebieten stammen mussten, da aus dem Generalgouvernement ohnehin nur »Staatsfeinde« zu erwarten wären.14 Um das halluzinierte Risiko weiter zu
minimieren, kündigte Ehlich an, diese Personen im Deutschen Reich
Unsignierte Niederschrift, wahrscheinlich eines Mitarbeiters Rapps, über
die Besprechung am 11. Januar 1940, AGK 68/146, Bl. 3–9.
14 Ebenda.
13
196
auch noch eigens zu kennzeichnen. Diese Drohung wurde durch
die Einführung des P-Abzeichens für polnische Zwangsarbeiter
im Deutschen Reich ab März 1940 dann auch wahr – also noch bevor die jüdischen Deutschen mit einem gelben Stern gebrandmarkt
wurden.15 Am Erfolg dieser »freiwilligen« Meldungen zweifelte
man nicht, da die Alternative hieß, mittellos und ohne Unterkunft
ins Generalgouvernement verschleppt und aller Wahrscheinlichkeit
nach von den deutschen Behörden dort zur Zwangsarbeit verpflichtet zu werden.
Der Arbeitskräftemangel hatte damit einen – erneuten – Kurswechsel in der gesamten Germanisierungspolitik erzwungen und
den Deportationsbehörden eine weitere Aufgabe zugewiesen. Wie
es in einer Niederschrift aus Rapps Dienststelle heißt: »Zu der bisherigen Aktion der Evakuierung und der Unterbringung von Balten- und Wolhyniendeutschen sei nun die Abschiebung der vom
Reich geforderten polnischen Landarbeiter hinzugekommen.«16
Der SD-Leitabschnitt in Posen hatte bereits in den vergangenen
Wochen in einem Minenfeld konfligierender Anforderungen agieren
müssen, in dem Himmler und Heydrich die Deportation vor allem
von Juden und Kongresspolen befahlen, während Greiser, seine
Landräte und später auch die SS-Ansiedlungsstäbe zuerst auf die gesellschaftliche Elite zielten, um potentiellen politischen Widerstand
gegen die deutsche Besatzung auszuschalten und gleichzeitig die
einwandernden ethnischen Deutschen unterzubringen. Hatte sich
Rapp systematisch gegen die ideologisch begründeten Selektionskriterien gewandt und war dafür etwa von Eichmann kritisiert worden, sah er sich jetzt mit neuen Forderungen konfrontiert: Die Deportationen sollten sich nun zusätzlich auch an den Erfordernissen
des deutschen Arbeitsmarktes ausrichten.
Die aus dem Reichssicherheitshauptamt kommenden Forderungen nach einer ideologischen Ausrichtung der Deportationspolitik
wurden in der Vorbereitung der kommenden Deportationen jedoch
zunehmend durch andere überlagert. Sorgen bereiteten die Verknappung der Arbeitskräfte, die durch die Rekrutierung für die
deutsche Kriegswirtschaft akut zu werden drohte und sich durch die
Siehe ausführlicher Herbert, Fremdarbeiter, S. 74–82, sowie Spoerer,
Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz, S. 93f.
16 Unsignierte Niederschrift, wahrscheinlich eines Mitarbeiters Rapps, über
die Besprechung am 11. Januar 1940, AGK 68/146, Bl. 3–9.
15
197
weiter auszudehnenden Deportationen nur noch verschlimmern
musste. Der SD hatte bereits frühzeitig begonnen, dies in Rechnung
zu stellen, und eigens eine Rückstellungskartei für Personen angelegt, die wirtschaftlich unabkömmlich waren. Die Abteilungen
Wirtschaft und Arbeit bei der Reichsstatthalterei waren damit nicht
zufrieden und der SD wurde dazu verpflichtet, diese Negativselektion in Abstimmung mit den betroffenen Betrieben und Arbeitsämtern zu treffen, um so »in jedem Fall Rücksicht auf Unabkömmlichkeitserklärungen« zu nehmen.17
Die Krise auf dem Arbeitsmarkt erklärt auch die Resonanz, die
eine weitere Kritik an der Selektionspraxis des SD annehmen konnte
und schließlich auch die Germanisierungspolitik affizierte. Bei
einem Besuch in Posen hatte Frick offensichtlich Kritik an der seiner
Meinung nach zu rigiden Selektionspraxis des SD geübt und Greiser
aufgefordert, »bei den Evakuierungsmaßnahmen in weitaus größerem Maße als bisher Rücksicht auf sogenannte Grenzfälle« zu
nehmen.18 Greiser schien Frick zuzustimmen, gab jedenfalls die
Kritik an Koppe weiter und forderte diesen auf, »mehr als bisher die
Möglichkeit der Assimilierung solchen Personen gegenüber anzuwenden«. Und Greiser hatte auch klare Vorstellungen, welche Personen besonders geeignet wären. In einem weiteren Beleg für die
deutliche wirtschaftliche Schlagseite der Germanisierungspolitik
ließ er Koppe wissen, dass »die Frage des Handarbeiters hierbei von
besonderer Bedeutung« sei, diese Berufsgruppe für eine Assimilierung also besonders infrage käme.19
Das nach der Ermordung und Verschleppung der Spitzen der
politischen Opposition mittlerweile wohl drängendste Problem,
das zu lösen die Deportationen beitragen mussten, war aber die Unterbringung der vor allem im Wartheland in immer größerer Zahl
ankommenden ethnischen Deutschen. Auch Ehlich und Eichmann
begannen zu akzeptieren, dass dies nicht ohne Konsequenzen für die
Deportationen bleiben konnte. In einer Besprechung am 17. Januar
1940 wurde das Ausmaß des inzwischen eingetretenen Dilemmas
deutlich: Zu den mehr als 30000 Umsiedlern aus dem Baltikum, die
immer noch in Lagern auf ihre Unterbringung warteten, waren
Koppe an die Regierungspräsidenten, Landräte, Gestapo, SD, 20. Januar
1940, AGK 68/96, Bl. 8–10 [Hervorhebung im Original, G.W.].
18 Greiser an Koppe, 3. Januar 1940, AGK 62/293, Bl. 21.
19 Ebenda.
17
198
in der Zwischenzeit 80000 aus Wolhynien hinzugekommen. Diese
»Schwierigkeiten, die aus der Wechselwirkung zwischen Ansetzung
der Volksdeutschen und Evakuierung der Polen und Juden entstehen«, nahmen ein Ausmaß an, das den beiden nur bei einer Chefbesprechung unter Heydrich lösbar schien. Bis dahin blieb den Planern im Reichssicherheitshauptamt nichts weiter übrig, als sich den
Überlegungen ihrer Kollegen vom SD-Leitabschnitt in Posen anzuschließen und ebenfalls zu befinden, »daß für den Warthe-Gau unter
allen Umständen in Form einer Evakuierung Raum geschaffen werden muß«. Die Unterbringung der Umsiedler, so nun auch das
Reichssicherheitshauptamt, war wichtiger als die Abschiebung von
Juden und Kongresspolen.
In jedem Fall musste dafür der sich verhärtende Widerstand
Franks überwunden werden, überhaupt weitere Personen aufzunehmen. Eichmann wusste sich die starke Stellung der SS im Generalgouvernement zunutze zu machen. Nur einen Tag vorher hatte
er sich telefonisch direkt an Streckenbach gewandt, der »die Notwendigkeit einer gewissen vordringlichen Räumung im Warthe-Gau
ein[gesehen]« und – offensichtlich über Frank hinweg – der Aufnahme von 40000 Personen zugestimmt hatte. Beiden war aber klar,
dass dadurch nicht mehr als 20000 Umsiedler untergebracht werden konnten, dieser Schritt in Ehlichs Sicht also nur ein »Notventil«
war.
Ein weiteres Problem, dem sich Ehlich und Eichmann gegenübersahen, betraf die Versprechungen Ohlendorfs an das Reichsarbeitsministerium. Als Erste sollten die Balten angesiedelt werden, da sie
länger in Lagern saßen als die erst kürzlich angekommenen Umsiedler aus Ostpolen. Da aber die meisten aus Städten kamen und
deshalb auch wieder in Städten untergebracht werden sollten, war
bereits absehbar, dass die dafür zu vertreibenden Polen in der Mehrzahl »für eine manuelle Arbeit im Altreich nicht in Frage kommen«
würden. Ehlich und Eichmann mussten also nicht nur konstatieren, dass die von Himmler und Heydrich geforderte Abschiebung
von Juden und Kongresspolen nicht nur in einem Spannungsverhältnis zu Ohlendorfs Konzessionen an das Reichsarbeitsministerium stand, sondern dass beides mit der Notwendigkeit, die Umsiedler unterzubringen, nicht zu vereinbaren war. Dem Versuch, die
Deportationsplanung en détail aus dem Reichssicherheitshauptamt
zu steuern, drohte damit der Kollaps. Bevor man sich jedoch dieses Scheitern eingestand, wurde es in gewohnter Manier kaschiert.
199
Ehlich zog es vor, von einer »Zwischenlösung« zu sprechen, die sich
dann zu einem »Zwischenplan« auswuchs, der noch vor dem zweiten Nahplan eingeschoben werden sollte.20
Die Konferenz fand am 30. Januar 1940 in Berlin statt. Äußerst
hochrangig besetzt, sollten hier zum ersten Mal gültige Rahmenbedingungen für die Deportationen des laufenden Jahres vorgegeben
werden.21 Dabei brach Heydrich deutlich mit der bisherigen Planung im Reichssicherheitshauptamt und beugte sich erstmals den
Realitäten vor Ort: In einer ersten »Massenbewegung« – dem späteren Zwischenplan – sollten »40000 Polen und Juden im Interesse
der Baltendeutschen« und in einer zweiten – dem zweiten Nahplan –
»120000 Polen im Interesse der Wolhyniendeutschen« vertrieben
werden.22 Die Vertreibung der Juden, die zuvor von Himmler und
Heydrich immer als oberste Priorität angesehen worden war, sollte
nun zuletzt erfolgen, in einer dritten und abschließenden Deportationswelle. Danach würden – und hier kam Heydrich auf ein
bereits in Krakau gefasstes Vorhaben zurück – noch einzurichtende
»Umwanderungsstellen« die rassische Musterung der verbliebenen
einheimischen Bevölkerung in »Deutsche« und »Polen« vornehmen. Heydrich hatte damit die durch die Ethnokraten im Wartheland forcierte Prioritätensetzung akzeptiert, in der der Unterbringung der ethnischen Deutschen absoluter Vorrang eingeräumt
wurde.
Vermerk Ehlichs, betr. Zwischenlösung zum 2. Nahplan, 17. Januar 1940,
BA-DH, ZR 890/A.2. Für das Dokument danke ich Götz Aly. Siehe auch
Aly, »Endlösung«, S. 78f.
21 Unsignierte Niederschrift des Referats III ES der Besprechung vom 30. Januar 1940, NO-5322, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności,
S. 66–75. Neben Heydrich nahmen teil der Chef der Regierung des Generalgouverneurs, Reichsminister Seyß-Inquart, die HSSPF in Danzig,
Königsberg, Posen, Krakau, Greifelt und sein Stellvertreter Creutz, die
SSPF und KdS des Generalgouvernements, die Gestapochefs der annektierten Gebiete sowie Best, Ehlich, Eichmann und weitere Vertreter des
RSHA. Zu dieser Konferenz siehe auch Vermerk Rapps für Koppe, Damzog und Döring 1. Februar 1940, AGK 68/109, Bl. 1–3. Erstaunlich wenig
Beachtung findet diese Sitzung bei Aly, »Endlösung«, S. 82f., Browning,
Die Entfesselung der »Endlösung«, S. 98–100, Longerich, Politik der Vernichtung, S. 266f.
22 Unsignierte Niederschrift des Referats III ES der Besprechung vom 30. Januar 1940, NO-5322, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności,
S. 66–75.
20
200
Schwerer noch als die Zugeständnisse an die Bedürfnisse der ethnischen Deutschen wogen die an die Erfordernisse des deutschen
Arbeitsmarktes: In der nächsten Zeit waren – so Heydrich – 800000
bis eine Million polnischer Arbeitskräfte für die deutsche Landwirtschaft zu rekrutieren, von denen das Wartheland lediglich
20000 und Danzig-Westpreußen sogar nur 8000 stellen könnten.
Stattdessen sah sich das Reichssicherheitshauptamt genötigt, einer
Option zuzustimmen, die bislang stets ausgeschlossen worden war:
der Verschleppung polnischer Arbeitskräfte aus dem Generalgouvernement.
Die vom SD-Leitabschnitt in Posen im Rahmen des ersten Nahplans entwickelte Selektionspraxis änderte sich jedoch nicht. Mochte
Eichmann nur zwei Tage vorher auch die vorrangige Deportation
von Juden und Kongresspolen gefordert haben – Strickner wies
seine Untergebenen dennoch an, für die »nächste Evakuierung« wie
bisher zunächst die »Träger der polnischen Intelligenz, die gleichzeitig politisch vorbelastet sind«, auf die Deportationsliste zu setzen,
war doch nur dadurch »die Erfassung guter Wohnungen zu gewährleisten«.23 Von der Erfassung von Kongresspolen und Juden war
keine Rede.24
Bis der erste Deportationszug im Rahmen des Zwischenplans mit
1000 Personen den Bahnhof Posen-Ost verließ,25 dauerte es dann
Arbeitsanweisung Strickners an Abt. III, 6. Januar 1940, AGK 68/7, Bl. 1
[Hervorhebung im Original, G.W.]. Daran änderte übrigens auch die Anweisung Koppes vom 14. Januar 1940 wenig, in der dieser zwar die Deportation vor allem von Juden befahl. Doch er ließ eben auch die Erfassung
von christlichen Polen zu, solange ihre Vertreibung für die Unterbringung
von ethnischen Deutschen erforderlich sei. Die vorher noch bei Eichmann
ausgehandelte Obergrenze von 80000 christlichen Polen wurde hier nicht
erwähnt, Koppe an Reichsstatthalter, Regierungspräsidenten, Landräte
etc., 14. Januar 1940, AGK 68/98, Bl. 1–4.
24 Der Leiter der Zentralkartei beim SD, SS-Hauptscharführer Blenk, an
Rapp, 20. Januar 1940, AGK, 68/7, Bl. 10–13. Für das Dokument danke ich
Götz Aly. Siehe auch als Vorbereitung Haußmanns Zusammenstellung der
deutschfeindlichen polnischen Organisationen, 3. Januar 1940, BArch
R 75/5, Bl. 11, und Rapp an Eichmann, betr. Arbeitsgang bei der Evakuierung, Überprüfungs- und Erfassungsstelle, 20. Februar 1940, AGK 68/7,
Bl. 15–19.
25 Kleinmann an Himmler, 1. März 1940, BArch R 49/2791, ohne Seitenangabe. Für das Dokument danke ich Peter Klein. Siehe auch die undatierte
Übersicht mit leichten Abweichungen, von vermutlich unmittelbar vor
dem Beginn der Deportationen, AGK 68/96, Bl. 22.
23
201
Polen vor dem Eingang des Durchgangslagers Mogilno-Kloster vor ihrer Abschiebung ins Generalgouvernement. Diese Deportation fand im Rahmen des
Zwischenplans statt und wurde mithilfe des Polizeibataillons 103 durchgeführt, das hier von örtlichen Volksdeutschen unterstützt wurde.
Collection of Archive of Modern Conflict (AMC) A10327
Abtransport vom Durchgangslager zum Bahnhof in Mogilno.
Collection of Archive of Modern Conflict (AMC) A10327
202
noch bis zum 10. Februar 1940.26 In den folgenden Wochen wurden bis zum 15. März 1940 in 40 Transporten 40128 Menschen ins
Generalgouvernement deportiert.27 Wie beim ersten Nahplan wurde
diese Zahl in den überlieferten Berichten jedoch nicht weiter differenziert. Es ist deshalb weder mit Sicherheit feststellbar, aus welchen
Kreisen des Warthelandes die Deportierten kamen, noch wie viele
von ihnen autochthone Polen, Kongresspolen oder Juden waren.
Aus meiner Sicht gibt es jedoch keinen Grund anzunehmen, dass
sich die Selektionskriterien geändert hatten. Da es vor allem um die
Unterbringung von Stadtbewohnern aus dem Baltikum ging, waren
Hauptleidtragende polnische Stadtbewohner, die entweder politische Aktivisten und/oder Besitzer guter Wohnungen waren. Juden
waren wiederum kaum betroffen. Alberti notiert, dass unter den
über 24000 Menschen, die aus Lodsch und Posen deportiert wurden, nicht mehr als 2018 Juden waren.28 Und zumindest in Lodsch
scheint dies eher eine Ausnahme gewesen zu sein. So wurden etwa
bei den Erfassungen am 4. März 1940 auch Juden aus ihren Wohnungen vertrieben – aber nur, weil ihre Wohnungen im Stadtzentrum
für die Balten gebraucht wurden. Dieser Vertreibung folgte dann
auch keine Abschiebung ins Generalgouvernement, sondern die
Einweisung in Ersatzwohnungen, die später dem Ghetto zugeschlagen wurden. Deren – christliche – Bewohner hingegen wurden abgeschoben.29 Dem Amt für Umsiedlung war es offensichtlich Ernst,
die Deportationen an den Bedürfnissen der Balten auszurichten, wie
Rapp dem Regierungspräsidium in Kalisch auseinandersetzte, das
wie andere Stellen der Zivilverwaltung zwar nicht Juden, aber etwa
Fürsorgeempfänger abschieben wollte: »Der Zwischenplan, der le-
Ursprünglich war der Beginn für den 7. Januar 1940 festgelegt worden,
bevor er dann jeweils wochenweise bis auf den 10. Februar verschoben
wurde, Koppe an Greiser, 4. Januar 1940, AGK NTN/13, Bl. 36f., Damzog
an Rapp, 12. Januar 1940, AGK 68/114, Bl. 9, und Koppe an Greiser und
Landräte, 1. Februar 1940, AGK 68/98, Bl. 1–4.
27 Kleinmann an Himmler, 1. März 1940, BArch R 49/2791, ohne Seitenangabe. Kleinmann führt für diese Zeit 41 Züge auf, einer davon fuhr jedoch
am 13. Februar 1940 aus Stettin los und schob zum ersten Mal jüdische
Deutsche nach Polen ab, in diesem Fall nach Lublin. Für das Dokument
danke ich Peter Klein.
28 Siehe Alberti, Die Verfolgung und Vernichtung der Juden, S. 141, der sich
dabei auf Angaben der Umwandererzentralstelle stützt.
29 Barth an Rapp, 7. März 1940, AGK 68/129, Bl. 1.
26
203
diglich zur Schaffung von Wohnungen und endlichen Einsiedlung
der Balten aufgestellt wurde, verträgt leider keine Evakuierungen,
die nicht gleichzeitig Erwerbs- und Wohnungsmöglichkeiten für
Baltendeutsche schaffen.«30
Zweiter Nahplan: rassische Angstphantasien und
Arbeitskräftemangel
Vor allem die Planer im Reichssicherheitshauptamt hatten sich damit abfinden müssen, dass die zur Deportation vorgesehene einheimische Bevölkerung zuerst nach sicherheitspolizeilichen Kriterien
und schließlich danach selektiert wurde, inwieweit ihre Verschleppung der Unterbringung der »volksdeutschen« Umsiedler diente –
aber eben nicht in erster Linie nach rassisch-ideologischen Kriterien.
Dies war insofern vertretbar geworden, als die weitgehende Ausnahme der jüdischen Polen zwar aus ideologischen Gründen bedauerlich war, aber durch die damit zu beschleunigende Ansiedlung von
ethnischen Deutschen durchaus dem gleichen Ziel folgte: der Germanisierung der annektierten Gebiete. Die Vereinbarung zwischen
dem Reichssicherheitshauptamt und dem Reichsarbeitsministerium
markierte hier einen grundlegenden Wandel: Die Ethnokraten sahen
sich erstmals mit der Forderung konfrontiert, mit dem Arbeitskräftemangel der deutschen Wirtschaft einen Faktor zu berücksichtigen,
der der Funktionslogik der bisherigen Germanisierungspolitik nicht
nur äußerlich war, sondern ihr sogar widersprach. Aus rassischer
Perspektive war die Gefahr nur zu offensichtlich: Zur Deportation
vorgesehene Personen würden unter Umständen nicht etwa ins Generalgouvernement abgeschoben, sondern aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten ins Deutsche Reich verschleppt werden. Der Arbeitskräftemangel im Deutschen Reich drohte also nicht nur die
Selektionskriterien in den annektierten Gebieten zu affizieren, sondern auch noch das Deutsche Reich rassischen und völkischen Gefahren auszusetzen. Wollte das Reichssicherheitshauptamt politisch
handlungsfähig bleiben und an dem Anspruch festhalten, die Deportationspolitik aus Berlin zu steuern, musste ein Weg gefunden
30
Rapp an Regierungspräsidium Kalisch, 6. März 1940, AGK 68/96, Bl. 35f.
Siehe auch Oberbürgermeister der Stadt Posen, Dr. Gerhard Scheffler, an
den HSSPF, 5. März 1940, AGK 68/153, Bl. 1.
204
werden, ebendiese Risiken zu minimieren. Die Lösung: Synchronisierung von Germanisierungspolitik und Arbeitseinsatz.
War es Ohlendorf am 5. Januar noch gelungen, die ihm abgerungene Zusage der Rekrutierung von zunächst 100000 polnischen
Zwangsarbeitern an deren rassische Musterung zu binden, musste er
bald feststellen, dass der SS die hierfür notwendigen personellen
Ressourcen nicht zur Verfügung standen. Für das erste Quartal 1940
finden sich folglich auch keine Hinweise auf (Massen-)Rekrutierungen von polnischen Zwangsarbeitern in den annektierten Gebieten,
und niemand scheint im Rahmen des Zwischenplans anstatt ins Generalgouvernement ins Deutsche Reich zur Zwangsarbeit abgeschoben worden zu sein. Natürlich schloss dies die Vermittlung von
»Freiwilligen« durch die lokalen Arbeitsämter nicht aus. Heydrich
hatte diesen am 30. Januar diesbezüglich so lange freie Hand gelassen, bis der SS-Apparat die rassische Musterung einer größeren
Anzahl von Personen sicherstellen konnte. Die Zahl der aus dem
Wartheland ins Deutsche Reich verbrachten (Zwangs-)Arbeiter mit
49000 bis 30. April 1940 blieb dennoch verhältnismäßig gering,31 zumal ca. 20000 bereits bis Ende 1939 vermittelt worden waren.32
Dies ist umso bemerkenswerter, als der Druck aus dem Deutschen
Reich nicht nachließ. Nur wenige Tage nach der Besprechung bei
Heydrich wurde auf einer Ministerratssitzung am 2. Februar 1940
die Forderung nach polnischen Landarbeitern ebenso bekräftigt33
wie weitere zehn Tage später auf einer Besprechung bei Göring.
Am 12. Februar 1940 hatten sich in Karinhall Frank, die vier Gauleiter in den annektierten Gebieten, Himmler, Winkler und eine
Reihe Staatssekretäre eingefunden, um über »Ostfragen« zu beraten.
Was Göring darunter vor allem verstand, machte er den Versammelten gleich zu Beginn klar, als er feststellte, »daß oberstes Ziel aller im
Osten zu treffenden Maßnahmen die Stärkung des Kriegspotentials
des Reiches sein muß« – und nicht etwa die schnellstmögliche Germanisierung der annektierten Gebiete. Im Gegenteil: Nur dann sei
»die größtmögliche landwirtschaftliche Produktion aus den neuen
Ostgauen herauszuholen«, wenn »genügend Arbeitskräfte im Lande
Kroener, Die persönlichen Ressourcen des Dritten Reichs, S. 775.
Aussage Kendzias auf der Besprechung am 11. Januar 1940, unsignierte
Niederschrift, wahrscheinlich eines Mitarbeiters Rapps, über die Besprechung am 11. Januar 1940, AGK 68/146, Bl. 3–9.
33 Herbert, Fremdarbeiter, S. 87.
31
32
205
bleiben. Das werden weitestgehend Polen sein.« Das hieß natürlich
nicht, dass die Deportationen von Arbeitskräften generell untersagt
wurden, schließlich wurde der Arbeitskräftemangel der deutschen
Kriegswirtschaft immer bedrohlicher. Im Protokoll heißt es dann
auch: »Alle Evakuierungsmaßnahmen sind darauf abzustellen, dass
brauchbare Arbeitskräfte nicht verschwinden. Darüber hinaus müssen die gesamten Ostgebiete die vorgesehene Zahl von Arbeitskräften an das Reich abgeben.«34
Obwohl Göring mit dieser an wirtschaftlichen Kriterien orientierten Deportationsplanung sicherlich die Vorstellungen Himmlers
und in Teilen auch die mancher Gauleiter infrage stellte, ist dieser
Interessenkonflikt dem kurzen Besprechungsprotokoll kaum zu
entnehmen. So vermerkt das Protokoll keinen Widerspruch, als
sich Himmler bereit erklärte, die »Übernahme« von bis zu 240000
»Volksdeutschen« aus Litauen, Bessarabien und der Bukowina
»mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten der Umsiedlung und die
Kriegsnotwendigkeiten« zurückzustellen; an der Unterbringung
von 200000 Balten und Wolhyniern aber hielt er fest.35 Frank jedenfalls verbuchte diesen Verlauf als Erfolg und notierte zwei Wochen
später optimistisch in seinem Diensttagebuch, dass der Plan, alle
7,5 Millionen Polen aus den annektierten Gebieten hierher abzuschieben, endgültig vom Tisch sei und ihm auch ein Vetorecht bei allen weiteren Deportationen ins Generalgouvernement zugesagt worden war.36 Sicherheitshalber erwirkte er aber einen Erlass Görings,
in dem dieser alle involvierten Stellen anwies: »Ich verbiete weitere
[…] Deportationen ohne meine Genehmigung und ohne Nachweis
des Einverständnisses seitens des Herrn Generalgouverneurs.«37
Unter anderem anwesend waren noch die Staatssekretäre Körner, Neumann (Vierjahresplanbehörde), Landfried (Reichswirtschaftsministerium,
Backe (Reichsernährungsministerium), Syrup (Reichsarbeitsministerium),
Kleinmann (Reichsverkehrsministerium), Alpers (Reichsforstamt), Tagung
bei Göring, 12. Februar 1940, EC-305a.
35 Ebenda.
36 Sitzung des Reichsverteidigungsausschusses am 2. März 1940, S. 131, und
Dienstversammlung der Kreis- und Stadthauptmänner des Distrikts Lublin,
4. März 1940, S. 146f., auszugsweise abgedruckt in: Präg/Jacobmeyer
(Hg.), Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs; siehe auch
Browning, »Von der ›ethnischen Säuberung‹ zum Völkermord«, S. 24f.
37 Anordnung Görings, betr. vorläufiges Deportationsverbot in das Generalgouvernement, 24. März 1940, abgedruckt in: Pätzold (Hg.), Verfolgung –
Vertreibung – Vernichtung, S. 262.
34
206
Zudem brachte er auch den bereits aufgeworfenen Verfahrensvorschlag ins Spiel, anstatt Personen aus den annektierten Gebieten ins
Generalgouvernement auszuweisen, nur um sie von dort als
Zwangsarbeitskräfte ins Deutsche Reich weiterzuleiten, sie doch
gleich direkt ins Deutsche Reich zu verschleppen.
Dem Reichssicherheitshauptamt blieb damit lediglich die Sorge,
wie die vermeintliche rassische Bedrohung zu bannen war, die sich
durch die Öffnung der Grenzen für eine so große Anzahl von polnischen Zwangsarbeitern ergab. Ulrich Herbert scheint die politische Brisanz dieser Situation zu verkennen, wenn er unterstellt, dass
die SS darauf allein mit forciertem Terror reagierte.38 Die wachsende
Abhängigkeit von angeblich minderwertigen Menschen sollte zwar
mit Gewalt erträglich gemacht werden und führte zu den sogenannten Polenerlassen vom 8. März 1940, die polnische Zwangsarbeiter
einer Reihe von diskriminierenden Beschränkungen unterwarfen
und im Deutschen Reich ihre Kennzeichnung mit einem »P« durchsetzte.39 Dieser – wie Herbert es nennt – »Terror als Herrschaftskompromiß« mochte die Gefahren begrenzen, die mit dem Aufenthalt von Ausländern innerhalb des Deutschen Reiches verbunden
wurden, ausschalten konnte er sie in SS-Perspektive nicht.40 Der für
den Nationalsozialismus charakteristische Wunsch nach »Endlösungen« ließ die Ethnokraten im Reichssicherheitshauptamt nicht
ruhen und setzte schließlich die Forderung nach rassischen Musterungen bald wieder auf die Tagesordnung.
Am 2. Februar 1940 legte Ehlich Heydrich eine Denkschrift vor,
die rassische Musterungen erstmals ins Zentrum des zweiten Nahplans rücken sollte. Eindringlich wurde hier die »rassische Bestandsaufnahme der gesamten polnischen Bevölkerung« zur Voraussetzung
für »die gesamte Volkstumspolitik im deutschen Osten« erklärt«.
Obwohl Heydrich noch am 30. Januar den Beginn dieses Unterfangens auf die Zeit nach der Deportation der jüdischen Polen verschoben hatte, drängte Ehlich nur drei Tage später auf eine Revision. In
der Zwischenzeit hatte sich nämlich herausgestellt, dass die an die
Einwandererzentralstelle abgestellten RuSHA-Eignungsprüfer bereits Ende April die »Schleusung« der Wolhynier und Galizier abHerbert, Fremdarbeiter, S. 81–85.
Zu den »Polenerlassen« siehe Schminck-Gustavus, »Zwangsarbeitsrecht
und Faschismus«, S. 16–21.
40 Herbert, Fremdarbeiter, S. 81.
38
39
207
schließen würden. Genau zu diesem Zeitpunkt aber würde vermutlich auch der zweite Nahplan anlaufen, der die Deportation von etwa
120000 Menschen vorsah. Laut Ehlich reichte die Zahl an Eignungsprüfern für die »noch durchzuführende[n] Gesamterfassung« zwar
nicht aus, aber es sei doch eine »Teilerfassung« möglich, ja »erforderlich«. Zu diesem Zweck sollten neue Dienststellen, sogenannte »Umwanderungszentralstellen«, gegründet werden, die die rassischen
Musterungen in den Deportationsprozess integrieren würden. Damit
war die imaginierte Gefahr gebannt, die sich in der nationalsozialistischen Vorstellungswelt mit der Rekrutierung einer großen Anzahl
von »fremdvölkischen« Arbeitskräften verband. Die Umwanderungszentralstellen würden jene identifizieren, die »rassisch für einen
Einsatz in Form einer Landarbeiterfamilie im Altreich in Frage kommen« und sich »in den Evakuierungsvorgang als Filter einschalten,
um den rassisch wertvollen Teil der Polen nach dem Altreich abzulenken«.41
Ehlichs Denkschrift wurde zum Leitfaden der Reorganisation des
Umsiedlungsapparats an der Peripherie, der von weitreichenden
Veränderungen im Reichssicherheitshauptamt begleitet wurde: Im
Amt III kam es zur Einrichtung einer neuen Amtsgruppe III B
(Volkstum) unter Ehlich42 und im Amt IV zur Einrichtung der
Amtsgruppe IV D (Besetzte Gebiete) unter Dr. Erwin Weinmann,
der Eichmanns Referat IV R (Räumung) als IV D 4 (Auswanderung
und Räumung) zugeordnet wurde.43 Institutionell aufgewertet und
personell besser ausgestattet konnten Ehlich und Eichmann die Planung der Germanisierungspolitik und die Steuerung der involvierten Institutionen in den annektierten Gebieten fortführen, die mit
der Gründung der – so die endgültige Bezeichnung im Wartheland:
»Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Umwandererzentralstelle« – nun ebenfalls neu geordnet wurden. Wie die Bezeichnung
verdeutlicht, hatte Heydrich dieses Tätigkeitsfeld den Höheren SS-
Denkschrift Ehlichs an Heydrich, betr. Errichtung von Umwanderungszentralstellen, 2. Februar 1940, BA-DH, ZR 890/A.2 (2). Für das Dokument danke ich Götz Aly.
42 Ehlich an Ohlendorf und Heydrich, 12. Februar 1940, SMR 500-4/72,
Bl. 26–29.
43 Wildt, Generation des Unbedingten, S. 352 u. 381f.
41
208
und Polizeiführern nun vollends entrissen und der direkten Kontrolle des Reichssicherheitshauptamtes unterstellt.44
Die Aufgaben der neuen Dienststelle waren aber freilich – bis auf
eine bedeutende Neuerung – die gleichen geblieben. Erstens galt es
nach wie vor, die zur Deportation anstehenden Personen zu selektieren und dabei auf den »Schutz deutschen Blutes« wie auch auf
die »Rückstellung von in kriegswichtigen Betrieben beschäftigten
Polen« zu achten.45 Zweitens mussten die Deportationen selbst in
Verbindung mit den lokalen Stellen vorbereitet und angeleitet werden. Drittens – und dies war nun neu – verliefen die Deportationen
nicht mehr in einem Zweierschritt, also zunächst in die jeweiligen
Lager auf Kreisebene und von dort in das Generalgouvernement.
Stattdessen wurden alle zunächst nach Lodsch deportiert, wo die
Umwandererzentralstelle einen abgestuften Lagerbereich aufbaute,
der die Betroffenen einem komplexen Selektionsprozess unterwarf.
Das Ergebnis entschied darüber, ob sie wie bisher ins Generalgouvernement abgeschoben oder ins Deutsche Reich als (Zwangs-)Arbeiter verschleppt wurden.
Mit Ausweitung der Deportationen auf die anderen annektierten Gebiete Westpolens wurde dieses Verfahren auch auf die dort
vertriebenen Personen übertragen, sodass bald alle »Polenzüge«
aus den annektierten Gebieten ins Generalgouvernement über
den Lagerkomplex in Litzmannstadt geschleust wurden.46 Da die
»Volksdeutschen« aus Wolhynien und Galizien mit der Bahn über
den Verkehrsknotenpunkt Lodsch eintrafen und sowohl die Volks-
Dieser Prozess war ein gradueller und lässt sich an der Bezeichnung der
Dienststelle gut nachvollziehen: Aus »Der Höhere SS- und Polizeiführer,
Amt für Umsiedlung von Polen und Juden« wurde »Der Inspekteur der
Sicherheitspolizei, Umwanderungsstelle« und schließlich »Der Chef der
Sicherheitspolizei und des SD, Umwandererzentralstelle«. Als offizieller
Gründungstermin gilt die Ankündigung Bests vom 24. April 1940 über
die Einrichtung einer Umwandererzentralstelle, Best an den Reichsstatthalter, HSSPF und IdS in Posen, 24. April 1940, AGK 62/297, Bl. 101. Zu
den Hintergründen siehe Klein, Die »Ghettoverwaltung Litzmannstadt«,
S. 138–141.
45 Unsignierter und undatierter Abschlussbericht über die Aussiedlungen im
Rahmen der Ansetzung der Wolhynien-, Galizien- und Cholmerdeutschen
(zweiter Nahplan) im Reichsgau Wartheland mit Anlagen, vermutlich Ende
Januar 1941, BArch R 75/6, Bl. 1–13, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 89–105.
46 Ebenda.
44
209
deutsche Mittelstelle als auch die Einwandererzentralstelle47 ihren
Arbeitsschwerpunkt hierher verlegt hatten, war Lodsch – in dem
bald auch das größte jüdische Ghetto auf »deutschem« Boden entstehen sollte48 – endgültig zur Drehscheibe der deutschen Bevölkerungspolitik in den annektierten polnischen Gebieten avanciert.
Der Aufbau der Umwandererzentralstelle wurde diesem erweiterten Aufgabenbereich angepasst. Es wurden sieben Referate eingerichtet, die neben Organisation, Transportwesen, Kartei (Referat I),
Verwaltung (Referat II), einer Beschwerdestelle (Referat V) und dem
Polizeieinsatz (Referat VII) auch die Inspektion für die in Litzmannstadt neu einzurichtenden Lager umfasste (Referat III), die
ärztliche »Betreuung« der Lager, also die ärztliche Musterung der
Gefangenen (Referat VI), und eine RuS-Stelle (Referat IV), die ab
dem 1. November 1940 in die – selbständige – RuSHA-Außenstelle
Litzmannstadt umgewandelt wurde.49 Eine personelle, aber keine
strukturelle Änderung ergab sich auch in der Leitung der Umwandererzentralstelle. Wie vorher unterstand sie dem Leiter des SDLeitabschnitts in Posen, ab Mai 1940 also dem SS-Hauptsturmführer Rolf-Heinz Höppner.
Die Zentralisierung der Deportationsplanung im Reichssicherheitshauptamt bedeutete für die lokalen Höheren SS- und Polizeiführer zunächst einen massiven Kompetenzverlust. Dass sie sich
dennoch als starke Akteure in der Germanisierungspolitik behaupten konnten, lag an dem zeitgleichen Ausbau der regionalen RKFZweigstellen, die in Posen SS-Oberführer Hans Döring unterstanden.50 Parallel zur Einrichtung der Umwandererzentralstelle wurde
Best an Oberste Reichsbehörden, 3. Februar 1940, SMR 1372-6/26, Bl. 13.
Zur Einrichtung des Ghettos in Łódź siehe Alberti, Die Verfolgung und
Vernichtung der Juden, S. 147–193.
49 Unsignierter und undatierter Abschlussbericht über die Aussiedlungen im
Rahmen der Ansetzung der Wolhynien-, Galizien- und Cholmerdeutschen
(zweiter Nahplan) im Reichsgau Wartheland mit Anlagen, BArch R 75/6,
Bl. 1–13, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 89–105.
50 Vermerk Holzschuhers über die Unterrichtung durch Himmler, 1. Dezember 1939, BArch NS 2/60, Bl. 60–63, Himmlers Anordnung 13/I, 19. Dezember 1939, BArch R 138 I/33, Bl. 38, abgedruckt in: Pospieszalski,
Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V), S. 181, sowie die Bekanntmachung Greifelts, 9. April 1940, APK 119/10701, Bl. 48f., in der er die Einrichtung einer Abteilung anordnete, die gegenüber Entscheidungen der
zivilen Verwaltung bei der Klärung der »Volkstumszugehörigkeit« als Be47
48
210
in Posen und in Litzmannstadt je ein SS-Ansiedlungsstab aufgestellt,
denen wiederum lokale SS-Arbeitsstäbe in den Kreisen beigegeben
wurden, in denen Ansiedlungen von ethnischen Deutschen anstanden. Ihre Aufgabe bestand darin, den ihnen zugewiesenen Kreis
»kurz gesagt, deutsch zu machen«.51 Es waren diese Arbeitsstäbe,
die als Erste den Druck zu spüren bekamen, der von jedem weiteren
Transport ankommender ethnischer Deutscher ausging. Um jedem
dieser Neuankömmlinge Beruf und Unterkunft zu sichern, fertigten
sie Dorfskizzen an, erfassten die einzelnen Höfe auf sogenannten
Hofkarten und planten Zusammenlegungen, wenn sie eine Mindestgröße von ca. 15 ha nicht erreichten – Letzteres eine Maßnahme zur
Modernisierung der landwirtschaftlichen Struktur. Die dort lebenden Menschen wurden auf einer Liste erfasst, und mit der Bitte um
deren Deportation wurde auch der Druck an die Umwandererzentralstelle weitergegeben, die die Listen zu genehmigen und die Deportationen zu organisieren hatte.
Was als Arbeitsteilung gedacht war, scheiterte in der Praxis oft am
Kompetenzgerangel dieser Institutionen untereinander sowie am
engen Spielraum deutscher Gestaltungsmacht und sollte bis zum
Ende der Besatzung immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen führen. Einen Vorgeschmack erhielt Rapp, als er SS-Obersturmführer Rudolf Barth nach Lodsch entsandte,52 um in Vorbereitung
des Zwischenplans eine Außenstelle einzurichten. Kaum dort eingetroffen, stieß er mit einem Abgesandten Koppes zusammen, der
ebenfalls für sich in Anspruch nahm, die Deportationen in Lodsch
organisieren zu wollen.53 Und kaum hatte sich die Umwandererzentralstelle in diesem Kompetenzstreit durchgesetzt, zog Koppe einen
schwerdeinstanz auftreten sollte und die SS auf Konfrontationskurs mit der
Deutschen Volksliste brachte.
51 Gloystein an RuSHA, 20. April 1940, BDC SSO-Akte Georg Gloystein.
52 Siehe auch BDC SSO-Akte Rudolf Barth, UWZ-Personalakte unter AGK
358/6.
53 Unsignierte Telefonnotiz über ein Gespräch mit Barth, 1. Februar 1940,
AGK 68/22, Bl. 7, Krumey an Rapp, 1. Februar 1940, AGK 68/22, Bl. 5,
Barth an Rapp, 2. Februar 1940, AGK 68/12, Bl. 1–3, Zuständigkeitsabgrenzung durch den Leiter der RKF-Dienststelle Posen, SS-Oberführer Döring,
3. Februar 1940, AGK 68/218, Bl. 53, Barth an Rapp, 8. Februar 1940,
AGK 68/22, Bl. 9. Siehe auch Vernehmung SS-Hauptsturmführers Alois
Schwarzhuber durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen am
28. März 1969 (BArch 162/20047). Für das Dokument danke ich Götz Aly.
211
Teil der höheren SS-Offiziere aus dieser ihm entgleitenden Institution ab, versetzte sie in den Ansiedlungsapparat und schwächte
damit die Umwandererzentralstelle personell.54
Dass sich die Auseinandersetzungen ausgerechnet in Lodsch ereigneten, kann bei der Bedeutung dieser Stadt für die deutsche Bevölkerungspolitik nicht verwundern. Aber auch die Ansiedlungs- und Deportationspolitik sollte die Stellung von Lodsch in der Topographie
der deutschen Bevölkerungspolitik herausstreichen. Hatten die ersten
Deportationen vor allem die westlichen Gebiete des Warthelandes
und die Hauptstadt Posen erfasst,55 sollten die Deportationen im Rahmen des zweiten Nahplans vor allem die Grenzkreise zum Generalgouvernement erfassen. Es war diese Schwerpunktverlagerung in den
Osten der Provinz, die in Posen zur Auflösung des Lagers Głowno56
und im März 1940 in Lodsch zur Aufwertung der bisherigen Außenstelle in eine Zweigstelle der Posener Umwandererzentralstelle
führte.57 Neuer Leiter in Lodsch wurde SS-Obersturmbannführer
Hermann Krumey,58 der damit – neben Höppner – zur wichtigsten
Person innerhalb dieser Organisation avancierte. Während Höppner
in Posen sich auf die Klärung grundlegender Fragen und den Verkehr
mit den übergeordneten Dienststellen konzentrierte, oblag Krumey
in Lodsch die Leitung und Koordination der Vertreibungsaktionen.59
Die Entscheidung zur grundlegenden Modifikation der Deportationspraxis bereits im Rahmen des zweiten Nahplans, hierbei vor
allem die vorzeitige Einführung von rassischen Musterungen, hatte
Vermerk Höppners, 8. Mai 1940, AGK 68/130, Bl. 43–49, Höppner an
Krumey, 14. Mai 1940, AGK 68/68, Bl. 1, Ehlich an SD-Leitabschnitt und
UWZ Posen, 22. Mai 1940, AGK 68/49, Bl. 1. Siehe zu den Hintergründen
dieser Auseinandersetzung auch Klein, Die »Ghettoverwaltung Litzmannstadt«, S. 137–141.
55 Davon allein 29000 in Posen, Himmler an Lammers, betr. Abschlussbericht über den Ansatz der Baltendeutschen, 26. Juli 1940, BArch R 43
II/1412, Bl. 405–421.
56 Vorgesehen war die Schließung für den 1. Mai 1940, Rapp an den Oberbürgermeister von Posen, 18. April 1940, AGK 68/186, Bl. 4. Tatsächlich wurden die letzten Häftlinge erst am 20. Mai 1940 in die UWZ-Lager nach
Litzmannstadt verlegt, Rapp an Eichmann, Damzog, Krumey, 15. Mai
1940, AGK 68/186, Bl. 11.
57 Rapp an UWZ-Außenstellen, 1. April 1940, AGK 68/130, Bl. 43–49.
58 UWZ-Personalakte unter AGK 358/51.
59 Rapp an UWZ-Außenstellen, 1. April 1940, AGK 68/130, Bl. 43–49.
54
212
sowohl zu einer Reorganisation der mit diesen Fragen beauftragten
Stellen im Reichssicherheitshauptamt wie auch an der Peripherie
geführt. Diese Reorganisation war zudem Ausdruck der zunehmenden Komplexität der Deportationspolitik und – aus Sicht des Reichssicherheitshauptamtes – nur durch einen direkteren Zugriff auf die
regionalen Dienststellen zu leisten. Im Unterschied zu den früheren
Deportationen sollten die folgenden Räumungspläne erstmals alle
Ostprovinzen einbeziehen. Zudem sollte sich die Auswahl der betroffenen Kreise nicht mehr allein an den unmittelbaren Bedürfnissen der »volksdeutschen« Umsiedler orientieren, sondern in langfristige, auf den Umbau der Wirtschafts-, Sozial- und Infrastruktur
zielende Germanisierungsplanungen eingebettet werden, die – unter
anderem – im Auftrag Himmlers in der Berliner RKF-Zentrale entstanden.60
Die erste Ausarbeitung, die sogenannten »Planungsgrundlagen
für den Aufbau der Ostgebiete«, legte der neue Leiter der Planungshauptabteilung und Leiter des Instituts für Agrarwesen und Agrarpolitik an der Berliner Universität, Konrad Meyer, vermutlich im
Januar 1940 vor.61 Charakteristisch für alle weiteren Überarbeitungen des Generalplans Ost plädierte er dafür, die militärische Sicherung und wirtschaftliche Modernisierung der neuen Ostprovinzen
vor allem als ein bevölkerungspolitisches Problem zu begreifen, das
durch die gewaltsamen Veränderungen der ethnischen und sozialen
Zusammensetzung der Bevölkerung gelöst werden könne.62 Während sich die Kollegen im Reichssicherheitshauptamt gerade – wie
gezeigt wurde: vergeblich – darum bemühten, die Deportationen der
jüdischen Polen durchzusetzen, setzte Meyer sie nicht nur voraus,
Zu den Aktivitäten weiterer Planungsstäbe siehe Roth, »›Generalplan
Ost‹ – ›Gesamtplan Ost‹«; Schulz, Nachkriegskonzeptionen.
61 Müller datiert den Plan, der einem Schreiben an das OKW vom 8. März
1940 beilag, auf den Februar 1940. Abgedruckt in: Müller, Hitlers Ostkrieg,
S. 130–138.
62 Meyer steht hier freilich in einer unrühmlichen Tradition. Deutsche Historiker wie Theodor Oberländer oder Werner Conze hatten bereits in der
Vorkriegszeit die negativen Konsequenzen einer Zunahme der Landbevölkerung skizziert. Auf dem im Herbst 1939 geplanten Soziologenkongress
in Bukarest wollte Conze gar – so das Manuskript – die »Entjudung der
Städte und Marktflecken« fordern, siehe Haar, Historiker im Nationalsozialismus, S. 283–286 u. 315–318. Siehe auch Aly/Heim, Vordenker der
Vernichtung, S. 102; Aly, Macht, S. 153.
60
213
sondern forderte darüber hinaus auch die Vertreibung weiterer
3,4 Millionen (christlicher) Polen. An ihre Stelle sollten ethnische
Deutsche treten, für deren Ansiedlung die »Planungsgrundlagen«
Vorschläge für die Besitz- und Bodenordnung und die Zahl und
Größe der Gemeinden lieferten. Die Ansiedlungen hatten sich dabei
zunächst auf die »Siedlungszone 1. Ordnung« zu konzentrieren, die
etwa 40 Prozent des gesamten Territoriums der annektierten Gebiete
umfasste und sich vor allem auf die an das Generalgouvernement angrenzenden Landkreise des Warthelandes und Danzig-Westpreußens
erstreckte, sowie auf zwei »Volkstumsbrücken«, die den Grenzstreifen durch den früheren Korridor und über Posen mit dem Deutschen
Reich verbinden sollten.63
Ob und welche praktischen Wirkungen diese Planungen entfalteten, ist schwer zu sagen. Wie sich meiner Meinung nach beispielhaft
an der Ausdehnung dieser Siedlungszone erster Ordnung zeigen
lassen kann, ist eine gewisse Skepsis angebracht, zumal Parallelen
zwischen den Berliner Planungen und der politischen Praxis an der
Peripherie noch keinen kausalen Zusammenhang etablieren. So ließ
etwa Greiser seine Regierungspräsidenten und Landräte am 1. März
1940 wissen, dass die Ansiedlung der Umsiedler aus Wolhynien und
Galizien im Osten der Provinz zu erfolgen habe und begründete
dies mit der Notwendigkeit, einen »festen, undurchdringlichen Wall
mit deutschen Menschen gegen das Polentum zu schaffen«.64 In
welcher Verbindung diese Anweisung zu den Planungen Meyers
steht, ist jedoch völlig unklar. Mir ist keine zeitnahe Korrespondenz
zwischen der Reichsstatthalterei und der RKF-Zentrale oder ihrer
Dependance in Posen zu diesem Komplex bekannt – und für die
Prioritisierung der Grenzgebiete brauchte er vermutlich keine professorale Handreichung aus Berlin, war dies doch allein schon aus
militärischen Gründen naheliegend. Und natürlich stellt auch die
hier vielleicht beabsichtigte »Erdrückung« der eingekesselten Polen
mitnichten eine Erfindung der Ethnokraten der RKF-Zentrale dar.
Zum letzten Mal hatten solche Planungen bekanntlich während des
Ersten Weltkrieges in der Diskussion um den »Grenzstreifen« eine
große Wirkung entfaltet.
Planungsgrundlagen für den Aufbau der Ostgebiete, abgedruckt in: Müller,
Hitlers Ostkrieg, Januar/Februar 1940, S. 130–138.
64 Greiser an die Regierungspräsidenten und Landräte, 1. März 1940, AGK
NTN/36, Bl. 147–150, siehe auch Aly, »Endlösung«, S. 87.
63
214
Die regionale Verlagerung des UWZ-Tätigkeitsfelds innerhalb
des Warthelandes lässt sich auch an dem dichten Netz an UWZAußenstellen erkennen, mit dem der Osten der Regierungsbezirke
Hohensalza und – so nun die neue Bezeichnung – Litzmannstadt
überzogen wurde.65 Diese insgesamt zwölf lokalen Dienststellen
wurden am 1. April 1940 von Rapp informiert, dass die Arbeiten
im Rahmen des zweiten Nahplans am 5. April 1940 beginnen würden.66
Hinsichtlich der Frage, wie diese Deportationen abzuwickeln waren, griffen die Ethnokraten auf die bereits gemachten Erfahrungen
zurück. Leichte Modifikationen gab es lediglich bei der Frage, wer
abzuschieben war. Betroffen waren nach wie vor in erster Linie jene,
deren Wohn- und Arbeitsplätze für die Unterbringung der ethnischen Deutschen gebraucht wurden – bei den Wolhyniern meistens
polnische Bauern.67 Der SD bemühte sich jedoch, diese Bestimmung
mit anderen zu koppeln und so eine differenzierte Steuerung der Selektionspolitik durchzusetzen. Zu diesem Zweck hatten die SD-Außenstellen sogenannte Umwanderungskarteien (UWK) anzulegen,
in die eingetragen wurde, wer den Sicherheitskräften und Landräten
als »politisch unerwünschte«, »wirtschaftlich entbehrliche« oder
»asoziale Elemente« galt.68 Die aus deutscher Sicht besonders gefährlichen politischen Gegner sollten jetzt nicht mehr ins Generalgouvernement, sondern in die Konzentrationslager des Deutschen
Reiches deportiert werden. Im Rahmen der Vorbereitung zum zweiten Nahplan überzogen die Deutschen die einheimische Bevölkerung deshalb mit weiteren Terrorwellen, bei denen in Kontinuität
zur »Intelligenzaktion« jene ins Visier gerieten,69 die »in irgendeiner
Die Idee für den neuen Namen der Stadt ging offensichtlich auf die Frau
Uebelhoers zurück und wurde am 1. April 1940 wirksam, Untersuchungsbericht des Ministerialdirigenten im Reichsinnenministerium Dr. Hans
Eugen Stephan Fabricius zu den Veruntreuungsvorwürfen gegen Uebelhoer, 27. Februar 1940, SMR 720-5/10244, Bl. 18–32.
66 Rapp an UWZ-Außenstellen, 1. April 1940, AGK 68/130, Bl. 43–49.
67 Siehe auch Eichmann an Rapp, 14. März 1940, AGK, 68/130, Bl. 35, Rapp
an Landratsamt Dietfurt, 5. April 1940, AGK 68/130, Bl. 57.
68 Unsigniertes Dokument, betr. Planung der Arbeit der UWZ, 30. März
1940, BArch R 75/3b, Bl. 72–74.
69 Zum Verlauf dieses Politizids siehe Röhr, Die faschistische Okkupationspolitik, S. 80f., Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands,
S. 187f., Musial, »Das Schlachtfeld zweier totalitärer Systeme«, S. 13–18.
Ausführlicher für Danzig-Westpreußen siehe Schenk, Hitlers Mann in
65
215
Form den Widerstandsgeist beleben und sicherheitspolizeilichen
Belangen entgegenarbeiten«.70 Im April betraf dies zunächst die
östlichen Grenzkreise in und um Litzmannstadt, Teile von Oberschlesien und das D˛abrowaer Industriegebiet. Nur wenige Wochen
später folgte eine weitere Verhaftungswelle, die ab dem 15. Mai 1940
den Westen und ab dem 17. Mai 1940 den Osten der Provinz erfasste.
Verschont bleiben sollte laut Anweisung aus dem Reichssicherheitshauptamt jedoch die »deutschstämmige« Bevölkerung. Zu diesem Zweck wurden die Umwanderungskarteien in den neu eingerichteten UWZ-Außenstellen um »Volksdeutschen«-Karteien ergänzt,
die unter anderem mithilfe der Selektionsergebnisse der DVL-Kommissionen erstellt wurden. Anders als dort ging der SD jedoch weiter
und erweiterte die Kriterien der zu schützenden Personen etwa um
»deutsche Namen als hinweisenden Faktor« – schließlich sollten nicht
nur »Volksdeutsche«, sondern auch »Deutschstämmige« verschont
werden.71 Nicht deportiert werden durften außerdem Personen, deren Verwandte deutsche Staatsangehörige oder Soldaten in der Wehrmacht waren.72 Wie ernst es der Umwandererzentralstelle war, zeigte
sich an dem kurz vorher verhängten generellen Verbot, Protestanten
zu deportieren73 – und zwar auch dann, wenn sie zur politischen Opposition gerechnet wurden, wie etwa die Gefolgsleute des evangelischen Landesbischofs Juliusz Bursche.74
Danzig, S. 162–174, sowie Jansen/Weckbecker, Der »Volksdeutsche Selbstschutz«, S. 136.
70 Gestapo Posen an Landratsamt Jarotschin, 4. Mai 1940, BAL B 162/365h,
Bl. 541–544.
71 Rapps Merkblatt über die technischen Vorbereitungen für die durchzuführenden Arbeiten im Rahmen der Wolhynienaktion an die UWZ-Außenstellen, 20. März 1940, AGK 68/145, Bl. 7–10.
72 Im ersten Fall galt dies für Verwandte ersten und zweiten, im zweiten nur
für Verwandte ersten Grades, unsigniertes Dokument, betr. Planung der
Arbeit der UWZ, 30. März 1940, BArch R 75/3b, Bl. 72–74.
73 Seidl, betr. Wolhynieneinsatzaktion-Konin, 18. März 1940, in: Rutherford,
Race, Space, and the »Polish Question«, S. 241. Dieses Verbot wurde am
22. Juni 1940 von Koppe aufgehoben, Vermerk Krumey, 24. Juni 1940, APP
834/2, Bl. 2, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 84. Zu den Negativkriterien
siehe auch Jastrz˛ebski, Hitlerowskie wysiedlenia, S. 114.
74 Rapp an UWZ-Außenstelle Gostynin, 5. April 1940, AGK 68/252, Bl. 1.
Bursche war nicht nur dem Machtstreben der deutschen Organisationen
in der Zwischenkriegszeit entschieden entgegengetreten, sondern auch erklärter Gegner der Nationalsozialisten und als solcher sofort nach dem
Überfall verhaftet, in die Albrechtstraße verschleppt worden und schließ-
216
Die nun mit größerem Nachdruck betriebene Ausnahme »deutschstämmiger« Personen als rassische Kehrtwende in der Deportationspolitik zu werten, wäre freilich voreilig. So blieben nicht nur Juden
gemäß der Absprache vom 30. Januar 1940 zunächst von der Deportation ins Generalgouvernement verschont.75 Auch ein Teil der polnischen Bevölkerung war so lange sicher, wie sich die Deutschen
Vorteile davon versprachen. Ausgenommen waren zum einen in
gewohnter Weise Facharbeitskräfte wie Eisenbahner,76 Ofensetzer,
Dachdecker oder Schornsteinfeger,77 zum anderen aber auch diejenigen, von deren vergangenem Verhalten auf zukünftige Kollaborationsbereitschaft zu schließen war. Als der neue Chef des SD-Leitabschnitts Höppner ankündigte, auch die Polen nicht zu verschonen, die »Volksdeutschen« das Leben gerettet hätten, da es sich um
eine »volkliche und rassische Säuberung« handle, wurde er nun ausgerechnet von Ehlich auf den Boden sicherheitspolitischer Logik
zurückgeholt:78
»Bei der Auswahl der zu evakuierenden Polen sollen […] in erster
Linie die politisch unzuverlässigen Elemente entfernt werden […]
Polen, die nachweislich Volksdeutsche vom Tode gerettet bzw.
anderweitig geschützt haben, sollten nach Möglichkeit doch von
der Evakuierung ausgenommen werden, soweit ihre Handlungsweise auf eine deutschfreundliche Einstellung schließen läßt.«79
Auch wenn die konkreten Vorbereitungen für den zweiten Nahplan
bereits mit der formellen Gründung der Umwandererzentralstelle
Anfang April begonnen hatten, dauerte es bis zur Fortsetzung der
Deportationen noch einen weiteren Monat. Im Rahmen der sogelich 1942 im Gefängnis Moabit verstorben, siehe Krebs, Nationale Identität.
Über die Auseinandersetzungen zwischen Bursche und den deutschnational gesinnten Pastoren der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Pastoren
innerhalb der Ev.-Augsb. Kirche in Polen (AdP) siehe Kossert, »Protestantismus in Lodz«, S. 88–93.
75 Frank jedenfalls rechnete mit der Wiederaufnahme der Deportation von
Juden nicht vor August 1940, Eintragung im Diensttagebuch vom 5. April
1940, siehe Browning, Nazi Resettlement Policy, S. 508.
76 UWZ-Zweigstelle Litzmannstadt, gez. unleserlich, an UWZ-Außenstelle
Ostrowo, 14. August 1940, AGK 358/259, Bl. 42–45.
77 Reichsstatthalterei, Abteilung Arbeit, gez. unleserlich, an Damzog, 16. Januar 1941, AGK 68/146, Bl. 22. Siehe auch unsigniertes Dokument, betr.
Planung der Arbeit der UWZ, 30. März 1940, BArch R 75/3b, Bl. 72–74.
78 Höppner an Ehlich und Eichmann, 1. Juni 1940, AGK 68/158, Bl. 2f.
79 Ehlich an SD-LA Posen, 10. Juni 1940, AGK 68/158, Bl. 4.
217
nannten Wolhynienaktion verließ der erste Zug das Wartheland
am 6. Mai 1940 und verschleppte 987 Personen nach Piotrków im
Generalgouvernement.80 Bis zum Ende des zweiten Nahplans am
20. Januar 1941 sollten ihm noch 178 weitere mit insgesamt 133506
Menschen folgen, die neben dem Wartheland auch aus den Provinzen Schlesien, Ostpreußen und Danzig-Westpreußen stammten.
Damit wurden erstmals im Rahmen eines Nahplans Deportationen
nicht nur aus einer, sondern aus allen Provinzen koordiniert.
Kompromissversuch: rassische Musterung von
(Zwangs-)Arbeitern
Die entscheidende Neuerung, die mit dem zweiten Nahplan durchgesetzt wurde, waren die rassischen Musterungen, die nun zum integralen Bestandteil des Deportationsprozesses avancierten. Da die
nach wie vor geringe Zahl an Eignungsprüfern die Entsendung von
sogenannten fliegenden Kommissionen in die einzelnen Sammellager
verbot, hatte man sich für den Aufbau eines zentralen Lagerkomplexes in Litzmannstadt entschieden, den alle Deportierten in einem
komplexen Selektionsprozess durchlaufen sollten und dessen Ergebnis über ihr weiteres Schicksal entscheiden würde. Nach Ankunft an
einem der Litzmannstädter Bahnhöfe wurden sie über die städtische
Entlausungsanstalt in der Dessauer Straße 6–11 in das »Durchschleusungslager« in der Wiesenstraße 4 verbracht.81 Hier erfolgte die
»Grobauslese«82 durch RuSHA-Eignungsprüfer, die in einer Vorauswahl diejenigen Familien selektierten, die »auf Grund ihres Aussehens geeignet erscheinen, ins Altreich abtransportiert zu werden«.83
Nur diese wurden einer gesundheitlichen sowie einer politischen
Überprüfung unterzogen. Während bei Ersterer die Einsatzfähigkeit
der Betroffenen festgestellt wurde, befand man bei Zweiterer über
ihre politische Zuverlässigkeit und schloss vermutete politische GegUnsignierter und undatierter Abschlussbericht über die Aussiedlungen im
Rahmen der Ansetzung der Wolhynien-, Galizien- und Cholmerdeutschen
(zweiter Nahplan) im Reichsgau Wartheland mit Anlagen, BArch R 75/6,
Bl. 1–13, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 89–105.
81 Anweisung Krumeys an die UWZ-Lager in Litzmannstadt, AGK 69/144,
Bl. 1–3.
82 Künzel an Hofmann, 23. Oktober 1940, AGK 369/13, Bl. 85f.
83 Anweisung Krumeys an die UWZ-Lager in Litzmannstadt, AGK 69/144,
Bl. 1–3.
80
218
ner von einer Verschleppung ins Deutsche Reich aus84 – und zwar
unabhängig davon, ob sie von den SS-Eignungsprüfern als »wiedereindeutschungsfähig« bezeichnet worden waren.85 Die endgültige
Entscheidung fiel schließlich im Rahmen der sogenannten »Feinauslese«,86 die zunächst in den UWZ-Lagern und ab dem 1. November
1940 im Lager der neu errichteten RuSHA-Außenstelle in der Landsknechtstraße 73 durchgeführt wurde.87 Die Einrichtung des Lagers
ging auf einen Vorschlag Ehlichs zurück und war offenbar notwendig
geworden, um die »Streitigkeiten zwischen Angehörigen der übrigen
Referate der UWZ und RuS auszuschalten«.88
Nach Einschätzung Isabel Heinemanns handelte es sich bei diesen
rassischen Musterungen um das mehr oder minder gleiche SelekVermerk Krumey, betr. Arbeit der UWZ vom 1. 10. 40 bis heute, 8. September 1941, AGK 69/26, Bl. 1f. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
85 Barth an UWZ-Lagerinspektion und RuS-Stelle in Litzmannstadt, 25. Juli
1940, AGK 358/244, Bl. 2, RuS-Führer, gez. i. A. SS-Scharführer Gerhard
Drabsch, an UWZ, 1. Oktober 1940, AGK 358/247, Bl. 29, sowie Krumey
an Lager Flottwellstraße, 17. Oktober 1940, AGK 358/247, Bl. 34.
86 Anordnung Himmler, betr. Auslese der einzudeutschenden Polensippen,
30. Oktober 1940, AGK 69/1, Bl. 31.
87 Personalakte des Leiters der Gesundheitsstelle, SS-Hauptsturmführer
Dr. Fähndrich, AGK 69/203, Barth an Höppner, 31. Juli 1940, AGK 68/194,
Bl. 2, Vernehmung des ehemaligen RuSHA-Eignungsprüfers Johannes
Preuß durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen am 23. Mai
1969, BArch 162/20047, Anordnung Himmler, betr. Auslese der einzudeutschenden Polensippen, 30. Oktober 1940, AGK 69/1, Bl. 31, Greifelt
an HSSPF in den annektierten Ostgebieten, 5. Dezember 1940, APL 205/7,
Bl. 12f. Zu einem knappen Überblick über den Selektionsprozess siehe
Marczewski, Hitlerowska koncepcja, S. 253f., er ist der ausführlichste, den
ich in der Sekundärliteratur finden konnte.
88 Barth an Höppner, 31. Juli 1940, AGK 68/194, Bl. 2. Der Konflikt begann
offensichtlich mit Klagen der RuSHA-Eignungsprüfer, die sich von den
Ärzten der Gesundheitsstelle nicht ernst genommen sahen. Bald pochte
das Rasse- und Siedlungshauptamt aber auch gegenüber dem SD auf mehr
Eigenständigkeit. Dieser Konflikt wiederholte sich wenige Monate später
bei der Einwandererzentralstelle, wo er durch die Weigerung des Chefs der
RuSHA-Dienststelle bei der EWZ, Richard Kaaserer, ausgelöst wurde, im
Briefkopf seiner Dienststelle die Unterordnung unter das Reichssicherheitshauptamt anzuerkennen. Nach Einigung Sandbergers mit Hofmann,
musste er dies jedoch akzeptieren, Sandberger an Kaaserer, 12. November
und 26. November 1940, AGK 369/1, Bl. 60 und AGK 369/1, Bl. 44–47;
Klinger an Kaaserer, 2. Dezember 1940, AGK 369/1, 43v; Kaaserer an Hofmann, 4. Dezember 1940; AGK 369/1, Bl. 42f.
84
219
tionsverfahren, wie es für die Aufnahme von SS-Männern entwickelt und mit Beginn des Krieges auf die Selektionen im Rahmen
der Einwandererzentralstelle übertragen worden war.89 Damit liegt
Heinemann jedoch nur teilweise richtig. Um ihre Einschätzung zu
belegen, zitiert sie aus einem Schreiben des Chefs des Rassenamtes
im Rasse- und Siedlungshauptamt, Otto Hofmann, vom 14. Oktober
1939, in dem dieser die Eignungsprüfer wissen ließ, dass bei den in
Kürze anstehenden rassischen Musterungen bei der Einwandererzentralstelle »Auslesegrundsätze der SS maßgebend [sind]«.90 Hofmann meinte damit aber mitnichten eine exakte Kopie der Selektion
der SS-Bewerber. Im weiteren Verlauf des Schreibens führt Hofmann im Gegenteil aus, dass die rassische Selektion der ethnischen
Deutschen auf die Erhebung von Körper-, Kopf-, Nasen- und Haarform sowie Augen- und Haarfarbe beschränkt werden könne, weil
dies angeblich die »wichtigsten Kennzeichen [seien], die in der rassischen Zusammensetzung des deutschen Volkes vorkommen«.91
Dieses Verfahren sollte jedoch bei der rassischen Musterung
der polnischen Bevölkerung nochmals verändert werden. Zwar
hatte sich in der Vorbereitung dieser Musterungen zunächst der designierte Leiter der neuen RuS-Stelle in Lodsch, SS-Obersturmbannführer Erwin Künzel, mit seinem Plädoyer durchsetzen können,
die bereits bei der Einwandererzentralstelle angewandten – und also
im Vergleich zum SS-Ausleseverfahren eingeschränkten – Selektionskriterien zu übernehmen. Wenig später erreichte ihn aber ein
Schreiben Hofmanns, in dem ihn dieser – »[e]ntgegen der mündlich
mit Ihnen getroffenen Vereinbarung« – anwies, die Selektionskriterien zu verschärfen und doch einen »fühlbaren Unterschied zwischen den Musterungen für die Volksdeutschen und den jetzigen«
zu machen.92 Die SS-Eignungsprüfer wurden aufgefordert, bisherige »Rücksichten« aufzugeben und »bedeutend schärfere Maßstäbe
anzulegen, als es bei den eigenen Volksgruppen notwendig war«.93
Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 593f.
Anweisung Hofmanns, betr. Anleitung zur Eignungsprüfung der Rückwanderer, vertraulich, 14. Oktober 1939, SMR 1372–6/26, Bl. 16–19; Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 234f.
91 Vertrauliche Anweisung Hofmanns, betr. Anleitung zur Eignungsprüfung
der Rückwanderer, 14. Oktober 1939, SMR 1372–6/26, Bl. 16–19.
92 Hofmann an Künzel, 16. März 1940, AGK 167/1, Bl. 15.
93 Unsignierter und undatierter Entwurf des RuSHA betr. Richtlinien für die
Auslese der polnischen Volksangehörigen in den neuen Ostgauen, erarbei89
90
220
Schließlich ginge es bei dieser »Auslesearbeit […] darum, die rassisch wertvollsten und politisch unbelasteten polnischen Volksteile
für eine beabsichtigte Assimilierung auszusieben«.94 Es stimmt also,
dass die SS bereits im Oktober 1939 begonnen hatte, die ethnischen
Deutschen einem Selektionsprozess zu unterziehen, der sich – grob –
an der Musterung von SS-Bewerbern orientierte. In der Praxis wurde
aber sichergestellt, dass durch eine großzügige Auslegung möglichst viele Einwanderer als »Deutsche« anerkannt wurden. Diese
Rücksichten wurden erst mit der Einführung der »Feinauslese« im
RuSHA-Außenlager in Litzmannstadt teilweise aufgehoben. Ab
diesem Zeitpunkt wurde also mit zweierlei Maß gemessen, um über
die rassische Eignung von Betroffenen zu entscheiden: Während die
ethnischen Deutschen aus Osteuropa mit einer nachsichtigen Behandlung rechnen durften, um möglichst viele als »Deutsche« anzuerkennen, galt die gleiche Rücksicht nicht für die »polnische« Bevölkerung der annektierten Ostgebiete.
Die den Eignungsprüfern vorgeführten Personen wurden in drei
Gruppen selektiert: Während eine Einstufung in die Kategorie
»AR« (= Altreich) jenen vorbehalten blieb, die »in ihrem Gesamteindruck als rassisch wertvoll genug für ein späteres Aufgehen im
deutschen Volkstum angesehen werden können«, wurde bei »rassisch untauglichen und asozialen, sowie politisch belasteten Personen« auf »GG« (= Generalgouvernement) befunden.95 Die Kategorie »WR« (= Wanderarbeiter) bezeichnete schließlich jene, die
zwar rassisch »positiv« gemustert worden waren, aber einer Familie
entstammten, die insgesamt als »polnisch« bezeichnet wurde.96 Sie
waren »zwar zur Assimilierung unerwünscht […], aber als Saison-
tet vermutlich vom SS-Hauptsturmführer Erwin Klinger im März 1940,
AGK 167/1, Bl. 16–18.
94 Ebenda.
95 Anweisung Krumeys an die UWZ-Lager in Litzmannstadt, AGK 69/144,
Bl. 1–3, Rapp an UWZ-Außenstellen, Koppe, Damzog, Döring, Ehlich
und Eichmann, 1. April 1940, AGK 68/130, Bl. 43–49, abgedruckt in: Biuletyn 21, Dok. 4, und Unsignierter und undatierter Entwurf des RuSHA
betr. Richtlinien für die Auslese der polnischen Volksangehörigen in den
neuen Ostgauen, erarbeitet vermutlich vom SS-Hauptsturmführer Erwin
Klinger im März 1940, AGK 167/1, Bl. 16–18.
96 Anweisung Krumeys an die UWZ-Lager in Litzmannstadt, AGK 69/144,
Bl. 1–3.
221
arbeiter brauchbar«.97 Nach erfolgter Selektion wurden die mit
»AR« und »WR« Gemusterten in das Übergangslager in Konstantynow und die mit »GG« Gemusterten in das Übergangslager in der
Luisenstraße 33 verlegt. Letztere stießen dort auf diejenigen, die bereits bei der sogenannten Selektion in der Wiesenstraße als »nichtwiedereindeutschungsfähig« selektiert worden waren.98
Vor jedem Transport ins Generalgouvernement unternahm das
Landesarbeitsamt schließlich noch einen letzten Versuch, Arbeitskräfte zu rekrutieren, und bediente sich dabei unter anderem Einheimischer, die bereits im Deutschen Reich gearbeitet hatten. Das
Arbeitsamt im Lager Louisenstraße 33 bemühte sich jedoch allein um
sogenannte Einzelgänger, wie ledige Erwachsene im UWZ-Sprachgebrauch hießen. Doch bevor auch diese Menschen ins Deutsche
Reich verschleppt wurden, mussten sie sich einer weiteren rassischen
Musterung unterziehen, die aus der Sicht der Eignungsprüfer eine
negative Selektion war, also nicht »Wiedereindeutschungsfähige« benennen, sondern diejenigen identifizieren sollte, die »krasse Abweichungen von der europäischen Norm« darstellten.99 Diese »Freiwilligen« wurden ebenso wie die vom Rasse- und Siedlungshauptamt als
»AR« und »WR« selektierten Menschen in das Übergangslager in
Konstantynow bei Litzmannstadt überstellt, wo sie ihren Abtransport ins Deutsche Reich abwarten mussten. Angesichts dieser Funktion des Lagers Konstantynow für die deutsche Wirtschaft überrascht es dann auch nicht weiter, dass die Umwandererzentralstelle
zwar den Lagerkommandanten und die Bewachung stellte, das Lager
aber ansonsten dem Landesarbeitsamt Posen untergeordnet war.100
Das Wiedereindeutschungsprogramm
Rechtzeitig zum Beginn der Deportationen ging Himmler einen
Schritt weiter und unterzeichnete in seiner Funktion als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums am 9. Mai 1940 die
Unsignierter und undatierter Entwurf des RuSHA betr. Richtlinien für die
Auslese der polnischen Volksangehörigen in den neuen Ostgauen, erarbeitet vermutlich vom SS-Hauptsturmführer Erwin Klinger im März 1940,
AGK 167/1, Bl. 16–18.
98 Künzel an Hofmann, 23. Oktober 1940, AGK 369/13, Bl. 85f.
99 Barth, betr. Auswahl von Arbeitskräften im Rahmen der Aussiedlungsaktion, 1. April 1940, AGK 68/109, Bl. 16f., abgedruckt in: Biuletyn 21,
Dok. 5.
100 Ebenda.
97
222
Anordnung 17/II, die die im Wartheland bereits begonnenen rassischen Musterungen als ein neues von der SS reklamiertes Handlungsfeld etablierte: das sogenannte Wiedereindeutschungsprogramm.
Diese ideologisch aufgeladene Rhetorik bleibt unverstanden,
wenn sie nicht mit der ökonomischen Logik in Verbindung gebracht
wird, die die Genese und Zielrichtung dieses Programms wie auch
die rassischen Selektionen von Arbeitskräften in Abschiebelagern
bestimmte. Zweifellos war Himmler überzeugt, dass – wie es in der
Anordnung hieß – in den annektierten Gebieten viele Personen lebten, »die auf Grund ihrer rassischen Eignung für eine Eindeutschung
in Frage kommen«.101 Wirkmächtig wurde dieses rassische Denken
aber vor allem deshalb, weil es mit herrschaftsrationalen Erfordernissen verbunden werden konnte und damit politisch funktional
wurde. Himmler konnte mit der praktischen Realisierung dieses rassisch motivierten Projekts rechnen, weil es gleichzeitig eine Antwort
auf reale, insbesondere wirtschaftliche Bedürfnisse lieferte und damit weitere Machtfraktionen im Deutschen Reich einband.
Die restlichen Bestimmungen dieser und weiterer Anordnungen zum Wiedereindeutschungsprogramm etablierten schließlich
auch eine neue Form der privilegierten Zwangsarbeit.102 Im Deutschen Reich angekommen, waren die »Wiedereindeutschungsfähigen« zwar in einer vergleichsweise vorteilhaften Situation, konnten
sie doch einen in Litzmannstadt ausgestellten Fremdenpass mit dem
Eintrag »Staatsangehörigkeit noch ungeklärt, Deutsch?« vorweisen,
der ihnen – zumindest theoretisch – ein Anrecht auf gleichen Lohn
oder Lebensmittelzuteilung wie den restlichen deutschen Arbeitern
an ihrem neuen Arbeitsplatz zusicherte.103 Zwangsarbeiter waren sie
Himmlers Anordnung 17/II, 9. Mai 1940, AGK 62/351, Bl. 2f.
Greifelt an HSSPF, betr. Einsatz von eindeutschungsfähigen Polen, 3. Juli
1940, AGK 68/259, Bl. 11–13, und ein unsignierter Entwurf vermutlich der
Berliner RKF-Dienststelle, betr. Richtlinien und Hinweise, 7. August 1940,
BArch R 49/2602, ohne Seitenangabe. Für dieses Dokument danke ich
Götz Aly.
103 Rapp an UWZ-Außenstellen, 1. April 1940, AGK 68/130, Bl. 43–49. Ab
August 1941 wurde ihnen dieser Ausweis an ihrem neuen Arbeitsplatz ausgestellt, siehe RKF-Zentrale, gez. Fähndrich, an RSHA, 7. August 1940,
NO-3095. Für dieses Dokument danke ich Götz Aly. Wahrscheinlich erfolgte diese Veränderung deshalb, weil sich immer wieder Personen geweigert hatten, diesen »privilegierten« Status zu akzeptieren, sich als Polen
bezeichneten und den Fremdenpass nicht unterzeichnen wollten. Offensichtlich glaubte man, diesen Widerstand im Deutschen Reich schneller
101
102
223
dennoch.104 Ihre Anerkennung als »Deutsche« hing entscheidend
von ihrer »Bewährung« am Arbeitsplatz ab. Zeigten sich der Betrieb
und auch der zuständige Höhere SS- und Polizeiführer mit den
Arbeitsleistungen unzufrieden, galt dies als Ausweis dafür, dass sie
doch keine Deutsche, sondern Polen waren. Ihnen drohte dann die
gleiche Behandlung wie den anderen aus Litzmannstadt verschleppten Personen, die als sogenannte P-Polen der diskriminierenden
Sondergesetzgebung unterworfen wurden.
Das Wiedereindeutschungsprogramm erschien aus SS-Perspektive als entscheidender Meilenstein, mit dem der eigene Einflussbereich ausgebaut und ideologisch abgesichert werden konnte. Durch
die Kopplung der Beschäftigung ausländischer Arbeiter an eine von
SS-Eignungsprüfern durchzuführende rassische Musterung war es
der SS nicht nur gelungen, in das immer wichtiger werdende Politikfeld der Arbeitskräftebewirtschaftung vorzustoßen, sie konnte gar
darauf hoffen, es gleichsam handstreichartig zu übernehmen. Auch
wenn dieses Projekt zunächst auf die annektierten polnischen Gebiete beschränkt blieb, umfasste es in seinem Anspruch doch alle besetzten und noch zu besetzenden Gebiete Osteuropas und hatte das
Potential, die SS in eine wirtschaftliche Macht ersten Ranges im
Deutschen Reich zu verwandeln.
Dieser Anspruch musste aber zunächst gegen andere politische
Akteure durchgesetzt werden. Relativ einfach war dies im Falle des
Rassenpolitischen Amtes. Dessen von Heß unterstützte Anfrage,
zur »praktischen Auslesearbeit im Osten hinzugezogen« zu werden,
wurde von Pancke, dem Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes,
abgelehnt. In einem Schreiben an Himmler plädierte er am 25. Mai
1940 für eine »absolute Trennung der Arbeitsgebiete«.105 Während
das Rassenpolitische Amt, dessen Mitarbeiter »einseitig wissenschaftlich ausgebildete Akademiker« seien, die »Schulung« der Bevölkerung übernehmen und bei Gesetzen mitarbeiten könnte, müsse
die SS »allein zuständig für die praktische Auslese und Ausmerze«
brechen und die Betroffenen dann auch schneller in Arbeit vermitteln zu
können.
104 Und wurden wohl auch von der Bevölkerung als solche wahrgenommen. Die
Bäckereiinhaberin Rosa Hummel, der die wieder einzudeutschende Wanda
Jaskowska zugeteilt worden war, bezeichnete diese dann auch nicht etwa als
»Deutsche«. Für Hummel blieb sie »Polin«, siehe eidesstattliche Aussage
von Rosa Hummel, 5. November 1947, BArch 99 US 12/51490, Dok. 91.
105 Pancke an Himmler, 25. Mai 1940, AGK 167/1, Bl. 32f.
224
bleiben.106 Himmler billigte diese »Arbeitsteilung«, und Künzel
wurde bald darauf informiert, dass eine weitere »selbständige Tätigkeit Professor Schnells […] nicht geduldet werden« könne.107
Wesentlich problematischer war es, den Widerstand der deutschen Wirtschaft und der Arbeitsämter zu überwinden. Höppner
fiel es bereits schwer, das beanspruchte Vermittlungsmonopol der
Umwandererzentralstelle gegen das Landesarbeitsamt Wartheland
durchzusetzen. Als er erfuhr, dass einzelne Arbeitsämter um die Erlaubnis nachgesucht hatten, polnische Zwangsarbeiter deutschen
Betrieben direkt zuweisen zu können, protestierte er sofort bei deren vorgesetzter Dienststelle, der Abteilung Wirtschaft und Arbeit
in der Reichsstatthalterei, und erhob »schärfste Bedenken, da diese
Familien rassisch nicht überprüft seien«.108 Und nur wenig später
musste auch das Ansinnen des Arbeitsamtes in Litzmannstadt abgewehrt werden, das Lager in Konstantynow aufzulösen und die
polnischen Arbeitskräfte ebenfalls direkt ins Deutsche Reich zu deportieren.109 Wenn es Höppner wohl auch nicht immer verhindern
konnte, dass die Arbeitsämter an der Umwandererzentralstelle vorbei agierten, so scheint es ihm doch gelungen zu sein, ihre Aktivität
in diesem Bereich deutlich einzuschränken.110
Bei seinen Manövern konnte sich Himmler auf eine Reihe wichtiger
Verbündeter mit einer ideologischen Agenda stützen. Als entscheidender Akteur erwies sich hier die Partei, in der sich nun der über
einen längeren Zeitraum anwachsende Unmut über die »Überfremdung« des Landes Luft verschaffte. So nahm der Gauleiter von
Halle-Merseburg, Joachim Eggeling, eine Besprechung bei Heß zur
Beschäftigung von Ausländern im Bergbau am 20. Juli 1940 zum
Anlass, vor allem den Einsatz von polnischen Arbeitskräften in der
Landwirtschaft zu kritisieren, wies »auf die unerhört biologische
Gefahr der gegenwärtigen Entwicklung« hin und warnte gar vor der
»eigenen Volksvernichtung«.111
Ebenda.
Unsignierter und undatierter Vermerk über eine Besprechung mit Seitz im
RuSHA am 21. Juni 1940, AGK 167/1, Bl. 26f.
108 Höppner an Kendzia, 9. Mai 1940, AGK 68/146, Bl. 18.
109 Vermerk Höppners, 21. Mai 1940, AGK 68/190, Bl. 12.
110 Höppner an Müller, 27. März 1941, AGK 68/146, Bl. 42f.
111 Redemanuskript Joachim Eggelings bei der Besprechung bei Heß am
20. Juli 1940, streng vertraulich, 3. August 1940, AGK 62/346, Bl. 177–185.
106
107
225
Die Anwesenden griffen Eggelings Stoßrichtung auf und verständigten sich auf eine Obergrenze von im Deutschen Reich
zur (Zwangs-)Arbeit eingesetzten Ausländern. Bezeichnenderweise
konnte man sich nicht zu der Forderung durchringen, den bereits
erreichten Umfang zu reduzieren. Die Begrenzung auf drei Millionen Personen stabilisierte lediglich den Status quo.112 Aber es zeigte
doch, wie unerträglich die Öffnung der Grenzen für Millionen
nichtdeutscher Menschen aus der Perspektive der Ideologen empfunden wurde. Mit den rassischen Musterungen hatte die SS ein Verfahren angeboten, das nichts weniger als die Quadratur des Kreises
versprach. Es suggerierte die Vereinbarkeit von im Kern widersprüchlichen politischen Forderungen, die sich einerseits aus den
rassischen Prämissen der nationalsozialistischen Ideologie und andererseits aus den herrschaftsfunktionalen Erfordernissen vor allem
des Arbeitsmarktes ergaben.
Himmlers Überraschungscoup stellte jedoch nur die praktischpolitische Vorhut einer neuen ideologischen Offensive des SS-Apparates dar. Kaum waren die zunächst auf die Umwandererzentralstelle
beschränkten rassischen Musterungen durch den Wiedereindeutschungserlass aufgewertet und zu einem neuen Ziel der SS-Politik
im besetzten Polen erklärt worden, legte Himmler am 15. Mai 1940
eine programmatische Denkschrift nach. Mit den »Gedanken über
die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten« skizzierte Himmler erstmals selbst seine Ziele als Reichskommissar für die Festigung
deutschen Volkstums. Die rassischen Musterungen rückten dabei
ins Zentrum, mutierten von einem Instrument zur Rekrutierung
notwendiger Arbeitskräfte zum archimedischen Punkt, an dem die
bisherige Ordnung aus den Angeln gehoben werden sollte, um der
Dystopie vom »deutschen Lebensraum« Platz zu machen. In kruder
Auslegung von divide et impera hatte Himmler vor, die polnische
Bevölkerung in zahlreiche »Volkssplitter« zu spalten, um sie gegeneinander aufzuhetzen. Eine rudimentäre Ausbildung sollte sie dazu
bringen, »den Deutschen gehorsam zu sein und ehrlich, fleißig und
brav zu sein. Lesen halte ich nicht für erforderlich«.113 Die Spaltung
112
113
Herbert, Fremdarbeiter, S. 122–124.
Himmlers Denkschrift »Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten«, 15. Mai 1940, abgedruckt in: Opitz, Europastrategien des deutschen Kapitals, S. 653–655. Himmler hatte die Denkschrift zunächst allein Hitler vorgelegt, der sie – so Himmler – als »sehr gut und
226
der Bevölkerung sollte außerdem die Grundlage legen für »die rassische Siebung […], die das Fundament in unseren Erwägungen sein
muss, die rassisch Wertvollen aus diesem Brei herauszufischen, nach
Deutschland zu tun, um sie dort zu assimilieren«. Auf diesem Weg
gedachte Himmler innerhalb von etwa vier bis fünf Jahren die kaschubische Identität vernichten zu können, während er hoffte, den
»Begriff Jude […] durch die Möglichkeit einer großen Auswanderung sämtlicher Juden nach Afrika oder sonst in eine Kolonie
völlig auslöschen zu sehen«. Der restliche nicht assimilierbare Teil
der polnischen Bevölkerung würde aber ins Generalgouvernement
abgeschoben werden, in die neue Heimat »einer verbleibenden minderwertigen Bevölkerung, die noch durch abgeschobene Bevölkerung […] all der Teile des deutschen Reiches, die dieselbe rassische
und menschliche Art haben (Teile, z.B. der Sorben und Wenden)«
ergänzt werden würde und dem Deutschen Reich »als führerloses
Arbeitsvolk zur Verfügung stehen« würde. Dieses Vorgehen möge
im Einzelfall zwar »grausam und tragisch« sein, sei aber – so die
Auffassung Himmlers noch zu diesem Zeitpunkt –, »wenn man die
bolschewistische Methode der physischen Ausrottung eines Volkes
aus innerer Überzeugung als ungermanisch und unmöglich ablehnt,
doch die mildeste und beste«.114 In einem wenige Tage später verfassten Schreiben an seine HSSPF in Polen führte Himmler einzelne
Aspekte seiner Denkschrift weiter aus und unterstrich mit dem Verweis auf die nun auch praktisch unter Beweis gestellte rassenpolitische Kompetenz den Führungsanspruch der SS vor allem gegenüber
der Partei. Eben weil die »Eingeborenen […] nicht dadurch eingedeutscht werden, dass die Partei sie in ihre Obhut nimmt und sie
politisch schult«, müssten neue Wege gegangen werden:
»Die Eindeutschung der Ostprovinzen kann nur gemäß rassischer Erkenntnis erfolgen, indem die Bevölkerung dieser Provinzen gesiebt wird. Die rassisch Wertvollen, die tatsächlich blutlich,
ohne Schaden anzurichten – ein Teil sogar mit Nutzen für uns –,
von uns in unseren Volkskörper aufgenommen werden können,
richtig« befand. Damit konnte trefflich Politik gemacht werden. Himmler
legte sie später Frank vor, um diesen unter Druck zu setzen, siehe Longerich, Politik der Vernichtung, S. 274, und Aly, »Endlösung«, S. 140f.
114 Himmlers Denkschrift »Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten«, 15. Mai 1940, abgedruckt in: Opitz, Europastrategien des deutschen Kapitals, S. 653–655.
227
müssen als einzelne Familien nach Deutschland […] verpflanzt
werden.«115
Die rassische Dystopie, die Behandlung der einheimischen Bevölkerung von einem individuellen »Rassewert« abhängig zu machen,
eine fixe Idee aller SS-Deportationsplanungen, hatte mit der Einführung des Wiedereindeutschungsprogramms erstmals praktische
Wirkmächtigkeit entfaltet. Es sollte – so zumindest die Vision
Himmlers – nur den Anfang bilden.
Madagaskar-Plan: dystopische Fluchten
Himmlers Vision war ein ähnliches Schicksal beschieden wie denen,
die in den vorangegangenen Monaten von verschiedenen SS-Stäben
vorgelegt worden waren: Sie scheiterten an praktischen Problemen
vor Ort. Ohne Rücksicht auf die einheimische Bevölkerung und
allein auf Gewalt setzend, mussten die Besatzer bald erkennen, dass
selbst ihre Gewaltmittel begrenzt und sie zu Kompromissen gezwungen waren.
Am längsten dauerte dieser Prozess bei den Planern in Berlin. So
glaubte Eichmann bei einem Zwischenstopp in Litzmannstadt am
16. Mai 1940, es sei bereits an der Zeit, bei der örtlichen Gestapo eine
detaillierte Erhebung der demographischen und wirtschaftlichen
Struktur der in das Ghetto gezwungenen jüdischen Bevölkerung
anzufordern. Schließlich galt es die – in den Worten Heydrichs vom
30. Januar 1940 – dritte »Massenbewegung« vorzubereiten, also die
Vertreibung der Juden, die »sofort im Anschluss an die Wolhynienaktion vor sich gehen [soll]«.116 War im Januar dafür noch kein Zeitrahmen angegeben worden, so ließ Eichmann die Umwandererzentralstelle am 5. Juni 1940 wissen, dass diese »mit dem 31. August
1940 durchgeführt sein« sollte.117 Im September sollten dann die bisher umfangreichsten Deportationen einsetzen, lebten doch allein im
Ghetto in Litzmannstadt 158000 Menschen.118
Himmler an die HSSPF in den annektierten Gebieten, 20. Mai 1940, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 74.
116 Polizeipräsident Litzmannstadt, SS-Brigadeführer Johannes Schäfer, an
Höppner, 16. Mai 1940, AGK 68/26, Bl. 11.
117 Eichmann an Seidl, 5. Juni 1940, zit. n. Aly, »Endlösung«, S. 101.
118 Wie der SD Litzmannstadt meldete, lebten danach mit 158000 Personen
wesentlich weniger im Ghetto als die vorher angenommenen 200000 und
115
228
Die Praktiker vor Ort konnten mit Eichmanns Optimismus nur
wenig anfangen. Dies lag zum einen am Kompetenzgerangel zwischen dem SS-Apparat und dem Reichsministerium für Ernährungsund Landwirtschaft.119 Eine weitere Verzögerung ergab sich aus dem
Versuch, die Ansiedlung der ethnischen Deutschen mit einer Modernisierung der landwirtschaftlichen Struktur zu verbinden, was
ein differenzierteres Steuerungsverfahren notwendig machte und
die Zuweisung neuer Umsiedler erheblich verlangsamte.120 Schwierigkeiten gab es aber selbst bei der Ansiedlung dieser nur langsam
anwachsenden Anzahl von ethnischen Deutschen, da die SS-Arbeitsstäbe zu wenig geeignete Höfe anbieten konnten. Dieses Problem war zunächst dadurch verursacht worden, dass die vorhandene
Fläche künstlich verknappt worden war, da die RKF-Zentrale Ansiedlungen auf die Siedlungszone erster Ordnung beschränkt hatte.
Es dauerte gerade einmal einen Monat, bis die RKF-Zweigstellen
und SS-Ansiedlungsstäbe davon abwichen und die ethnischen Deutschen in Landkreisen anzusiedeln begannen, die außerhalb der Siedlungszone lagen121 – im September 1940 lag die Hälfte des Ansiedlungsgebiets außerhalb dieser Zone.122 Ein anderes Hindernis war
nicht durch einen Federstrich zu überwinden: und zwar der anhaltende Widerstand des Generalgouvernements gegen weitere Deportationen. Selbst wenn es politisch vertretbar und polizeilich durchführbar gewesen wäre – den Verwaltungen in den annektierten
Gebieten gelang es auch im Verbund mit der SS nicht, in Berlin genügend politischen Druck aufzubauen, um einen entscheidenden
Durchbruch gegenüber Frank zu erreichen. Es entbehrt nicht einer
gewissen Ironie, dass die rassischen Musterungen ihre größte Wir300000 Personen, siehe Meldungen aus dem Abschnittsgebiet, 24. Juni
1940, AGK, 68/129, Bl. 3. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
119 Himmler an Greifelt, 10. Mai 1940, BArch R 75/3b, Bl. 70f.
120 Vermerk Einwandererzentralstelle, gez. i. V. SS-Obersturmbannführer
Wagner, 30. Juli 1940, APL 205/6 I, Bl. 196f., Referat Hofzuweisung, gez.
Richard Rupp, vermutlich RKF-Dienststelle Posen, 20. September 1940,
BArch R 49 I/37, Bl. 5–16. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
121 Es handelte sich dabei um die Landkreise Krotoschin, Jarotschin und Wongrowitz, siehe Höppner an Ehlich und Eichmann, 12. Juli 1940, AGK 68/
130, Bl. 89.
122 Vermerk Krumey, 13. September 1940, AGK 68/130, Bl. 102. Siehe auch
Vermerk Referat Hofzuweisung der RKF-Dienststelle Posen, gez. Richard
Rupp, 20. September 1940, BArch R 49 Anh. I/37, Bl. 5–16. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
229
kung nicht im Volkstumskampf oder auf dem deutschen Arbeitsmarkt entfalteten – dafür war ihre Zahl zu gering –, sondern in der
Deportationspolitik selbst. Wie von Frank gehofft, erweiterten sie
den Spielraum der Ethnokraten in den annektierten Gebieten, da
die Freimachung von Wohnungen nun nicht mehr allein von der
Aufnahmekapazität des Generalgouvernements abhing, sondern ein
Teil der enteigneten Menschen als »Wiedereindeutschungsfähige«
oder aber »Wanderarbeiter« ins Deutsche Reich deportiert werden
konnte. Dennoch: Die geringe Zahl von 11912 Personen,123 die im
Rahmen des zweiten Nahplans nach erfolgter »positiver« rassischer
Musterung ins Deutsche Reich verschleppt wurden, stand in keinem
Verhältnis zu den 292158 Einheimischen, die in allen annektierten
westpolnischen Gebieten bis zum Ende des Jahres 1940 abgeschoben wurden.124
Den »Ausweg« aus diesem Dilemma eröffnete die wohl phantastischste Idee, die die nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik bis
zu dem Zeitpunkt hervorgebracht hatte: der Madagaskar-Plan.125
Auch wenn Frank bereits in einer Denkschrift vom Januar 1940 Madagaskar als Deportationsziel mehrerer Millionen Juden erwähnt
hatte126 und Himmler am 15. Mai 1940 in seinen »Gedanken über die
Behandlung der Fremdvölkischen im Osten« von einer Deportation
der Juden »nach Afrika oder sonst in eine Kolonie« halluzinierte,127
Im Einzelnen wurden 2399 Personen als »Wiedereindeutschungsfähige«
und 9513 als »Wanderarbeiter« ins Deutsche Reich verschleppt, undatierte
Übersicht, Anlage zum Abschlussbericht 2. Nahplan, AGK 68/228, Bl. 4f.,
abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 96f.
124 Unsignierte Übersicht der Hauptabteilung I der Berliner RKF-Dienststelle, betr. Ansiedlung und Evakuierung in den eingegliederten Ostgebieten, Stand vom 31. 12. 40 und Planung für 1940, 11. Februar 1941, BArch
R 49/303, ohne Seitenangabe.
125 Zur Rolle Madagaskars im Antisemitismus siehe Brechtken, »Madagaskar
für die Juden«; zur Genesis der verschiedenen europäischen MadagaskarPläne siehe Jansen, Der Madagaskar-Plan.
126 Anonymus, Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen
Gesichtspunkten, Vorlage für den nationalitätenrechtlichen Ausschuss der
Akademie für Deutsches Recht, Januar 1940. Hilberg und Browning vermuten Frank als Verfasser, siehe Schwaneberg, The Economic Exploitation,
S. 69.
127 Himmlers Denkschrift »Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten«, 15. Mai 1940, abgedruckt in: Opitz, Europastrategien des deutschen Kapitals, S. 653–655.
123
230
waren diese Bemerkungen damals noch eher Ausdruck etablierter
antisemitischer Vertreibungsphantasien, die sich fast schon traditionell mit Madagaskar verbanden,128 und weniger Anzeichen einer
neuen Politik. Mit der bevorstehenden Niederlage Frankreichs
wurde diese Idee jedoch konkret und verbreitete sich mit »atemberaubender Geschwindigkeit«.129 Trotz aller praktischen und nicht
zuletzt militärischen Widrigkeiten sollte dieses Projekt unmittelbare
Konsequenzen für die antijüdische Politik zeitigen und unter anderem zur Aussetzung der vorgesehenen Abschiebung von Juden ins
Generalgouvernement führen.130
Mit der Entscheidung für das Madagaskar-Projekt war gleichsam über Nacht eine neue Situation entstanden. Bereits am 30. Mai
1940 hatte Frank von einer grundlegenden Gesinnungsänderung
Hitlers berichtet, der das erste Mal davon gesprochen habe, nach der
Germanisierung der annektierten Ostprovinzen »auf weite Sicht
die Germanisierung« auch des Generalgouvernements anzustreben.
Eine ideologische Begründung für diese abrupte Wendung war
schnell gefunden: Nachdem über Monate hinweg jede Grausamkeit
gegenüber der einheimischen Bevölkerung mit deren rassischer Minderwertigkeit begründet worden war, erkannte Frank jetzt »einen
absolut germanischen Rassekern in diesem Volkstum«, der »diesen
Raum […] dem Deutschtum zuführen« werde.131 Aus Franks Sicht
waren deshalb auch einschneidende Änderungen in der Deportationspolitik notwendig, schließlich konnte das Generalgouvernement nicht länger die bisherige Funktion als »Abschiebeterritorium«
wahrnehmen. Seinen Abteilungsleitern berichtete er vier Tage später:
»Sehr wichtig ist auch die Entscheidung des Führers, die er auf
meinen Antrag gefällt hat, daß keine Judentransporte ins Generalgouvernement mehr stattfinden. Allgemein möchte ich dazu sagen, daß geplant ist, die ganze Judensippschaft […] in denkbar
kürzester Zeit nach Friedensschluß in eine afrikanische oder amerikanische Kolonie zu transportieren. Man denkt an Madagaskar
[…] Ich habe mich bemüht, auch die Juden des GeneralgouverneBeispiele bei Longerich, Politik der Vernichtung, S. 273, sowie Browning,
Die Entfesselung der Endlösung, S. 131.
129 Browning, Die Entfesselung der Endlösung, S. 133.
130 Ebenda, S. 134.
131 Eintrag vom 30. Mai 1940, Präg/Jacobmeyer (Hg.), Das Diensttagebuch
des deutschen Generalgouverneurs, S. 210.
128
231
ments dieses Vorteils teilhaftig werden zu lassen […] Das wurde
akzeptiert, so daß in absehbarer Zeit auch hier eine kolossale Entlastung gegeben sein wird.«132
Der plötzlich aufgetauchte Madagaskar-Plan sollte sich jedoch vor
allem auf die Bevölkerungspolitik im Wartheland auswirken, da er
insbesondere den dortigen SS-Ethnokraten als Ausweg aus der völlig festgefahrenen Deportationspolitik erschien. Er versprach nicht
nur die endgültige Vertreibung der Juden, sondern auch die Möglichkeit, anstelle der Juden die Zahl der ins Generalgouvernement
abzuschiebenden Polen zu erhöhen.133 So versuchte Greiser mit
Himmlers Unterstützung, den zweiten Nahplan nachträglich auszuweiten und zusätzlich zu den Wolhyniern auch ca. 30000 »Volksdeutsche« aus Chełm im Generalgouvernement ins Wartheland umzusiedeln. Frank war zunächst dagegen und weigerte sich explizit,
mehr als die 120000 Polen aufzunehmen, die alle im Rahmen der
Ansiedlung der Wolhynier enteignet worden waren. Die SS konnte
aber durchsetzen, nicht nur Personen für die Ansiedlung der Wolhynier, sondern auch für die der Chełmer abschieben zu dürfen.134
Ein weiterer Effekt des Madagaskar-Plans war, dass die Ansiedlungsorgane nun auch die letzten Rücksichten auf die aus Berlin
vorgegebenen Siedlungszonen über Bord warfen. Spätestens mit
der Ankunft der Chełmer lag die Hälfte des Ansiedlungsgebiets
außerhalb der Siedlungszone, was – angesichts der Tatsache, dass die
Siedlungszone erster Ordnung etwa 40 Prozent auch des Territoriums im Wartheland umfasste – nichts anderes bedeutete, als dass
die Vorgabe der Siedlungszone bei der Zuweisung der »Volksdeutschen« faktisch irrelevant geworden war. Nachdem sich der SS-Ansiedlungsstab bereits bei den Wolhyniern gezwungen gesehen hatte,
die Vorgaben der RKF-Zentrale zu ignorieren, wurden sie mit der
Ansiedlung der Chełmer offensichtlich komplett ignoriert.
Und nicht zuletzt sollten nun endlich auch die einheimischen
»Volksdeutschen« stärker berücksichtigt werden. Deren anfängEintrag vom 12. Juli 1940, zit. n. ebenda, S. 252.
Aly, »Endlösung«, S. 101f.
134 Undatierter Abschlussbericht Krumeys über die Aussiedlungen im Rahmen
der Ansetzung der Wolhynien-, Galizien- und Cholmerdeutschen (zweiter
Nahplan) im Reichsgau Wartheland mit Anlagen, vermutlich Ende Januar
1941, BArch R 75/6, Bl. 1–13, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 89–102, v.a. Anlage 3: Aufstellung der im Rahmen des 2. NP-Cholmer Aktion mit ausgesiedelten Polen von Litzmannstadt in das GG abgegangene Transportzüge.
132
133
232
liche Begeisterung über den deutschen Überfall war – zumindest in
Teilen – einer gewissen Ernüchterung gewichen, waren sie doch der
Ansicht, nicht im gehofften Umfang davon zu profitieren. Bereits
bei der Besetzung der höheren Posten in Staat und Partei hatten
die Organisationen der deutschen Minderheit kritisiert, übergangen worden zu sein. Und nun drohte die Ansiedlung ethnischer
Deutscher aus anderen Teilen Osteuropas auch die Hoffnung zu
enttäuschen, aus dem deutschen Überfall materiellen Gewinn zu
schlagen. Unwillig, allein auf die Initiative der Besatzungsverwaltung zu vertrauen, wandten sich viele »Volksdeutsche« direkt an
die SS-Arbeitsstäbe und UWZ-Außenstellen und verlangten die
Enteignung ihrer polnischen Nachbarn. Im Wissen um die Relevanz »volksdeutscher« Unterstützung für die deutsche Herrschaft
wies Krumey seine Außenstellen am 3. Juli 1940 erstmals an, solchen Forderungen entgegenzukommen und »verdiente« Volksdeutsche zu berücksichtigen.135 Politische Zuverlässigkeit – so die
Botschaft – zahle sich aus.
Natürlich markierte dieses Entgegenkommen keine grundsätzliche Änderung der Prioritätensetzung, wonach die Deportationen
»in erster Linie« die Ansiedlung neuer »Volksdeutscher« zu ermöglichen habe.136 Der überwältigende Andrang der »Schnäppchenjäger« kam dann auch überraschend: Wie die SD-Außenstelle in
Obornik meldete, machte sich unter den einheimischen »Volksdeutschen« »immer mehr die Jagd nach geeigneten polnischen Landwirtschaften breit«.137 Für die Umwandererzentralstelle ebenfalls problematisch war, dass SS-Arbeitsstäbe, Landräte, Kreislandwirte oder
die Kreisbauernschaften begannen, sich diesem Druck von unten zu
beugen und eigenmächtig Menschen von ihrem Besitz vertrieben,
den sie anschließend rebellierenden »Volksdeutschen« zuwiesen.
Diese »wilden« Vertreibungen umgingen das differenzierte UWZSelektionsverfahren und unterliefen die Kontrolle der Umwandererzentralstelle. Vor allem aber drohten sie den Deportationsprozess
selbst und damit die Ansiedlung der Umsiedler zu gefährden, wurKrumey an UWZ-Außenstellen, 3. Juli 1940, AGK 68/98, Bl. 11.
Undatierter und unleserlich signierter Vermerk UWZ, vermutlich Ende
September/Anfang Oktober 1940, AGK 68/134, Bl. 9. Eine Bestätigung
erhält Höppner am 17. Oktober 1940 von Eichmann, AGK 68/134, Bl. 15.
137 Unsignierter Bericht der SD-Hauptaußenstelle Obornik, 8. September
1940, AGK 68/134, Bl. 6.
135
136
233
den doch Personen ins Generalgouvernement abgeschoben, deren
frei werdende Wohnungen nicht zur Ansiedlung von Umsiedlern
genutzt, vom Generalgouvernement aber gleichwohl mit der dem
Wartheland zustehenden Deportationsquote verrechnet wurden.138
Die Interventionen des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und
des SD in Posen, Ernst Damzog, und Höppners bei den vorgesetzten Dienststellen in Posen nutzten wenig. Als der UWZ-Außenstellenleiter in Schroda, SS-Obersturmführer Wilhelm Schmidtsiefen,
dem Leiter des SS-Arbeitsstabes, SS-Obersturmbannführer Herbert Hübner, die geplanten Vertreibungen im Rahmen der »Besserstellung« von »Volksdeutschen« verbot, wurde er abgekanzelt.
Wenn der SD ihm nicht helfen wolle, so Hübner, würde er alleine
vorgehen. Schließlich hätten ähnliche Aktionen bereits in den benachbarten Kreisen stattgefunden, und er könne ohnehin »nicht
verstehen, dass der SD in letzter Zeit so kleinlich geworden« sei.139
Selbst nachdem der Kriegsverlauf den Madagaskar-Plan scheitern
ließ und so die Situation weiter zuspitzte, war die Umwandererzentralstelle nicht wesentlich erfolgreicher. Frank hatte den Protest
der Wehrmacht gegen weitere Transporte und die Aufnahme aller
weiteren abgelehnt. Sollten sie dennoch fortgesetzt werden, seien
seine Beamten angewiesen, »alle […] anzuhalten und in das Reichsgebiet zurückzuschicken«.140 Höppner glaubte, dass diese Entwicklung seiner eigenen Forderung nach einer deutlichen Begrenzung
oder gar Einstellung der im Rahmen der »Besserstellungen« durchgeführten Deportationen Nachdruck verleihen würde. Das sah
Koppe allerdings ganz anders und brachte stattdessen eine weitere Variante der Vertreibungen ins Spiel: Wenn die Betroffenen
nach ihrer Enteignung nicht mehr ins Generalgouvernement abgeschoben werden konnten, blieb schließlich immer noch ihre – im
Jargon der Nationalsozialisten – Verdrängung innerhalb des Warthelandes.141
Undatierter und unleserlich signierter Vermerk UWZ, vermutlich Ende
September/Anfang Oktober 1940, AGK 68/134, Bl. 9.
139 Schmidtsiefen an UWZ Posen, 30. Oktober 1940, AGK 68/134, Bl. 17.
140 Frank an Greiser, Geheim, 2. November 1940, abgedruckt in: Datner u.a.,
Wysiedlanie ludności, S. 113. Siehe auch Browning, Die Entfesselung der
»Endlösung«, S. 154f., sowie Höppner an Ehlich und Eichmann, 5. November 1940, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 113f.
141 Vermerk Höppner über die Besprechung am 4. November 1940, 6. November 1940, AGK NTN/36, Bl. 156f.
138
234
Dies war nun natürlich nicht die von der Umwandererzentralstelle erhoffte Lösung, sondern kam eher einer Legitimierung der
Praxis einiger SS-Arbeitsstäbe gleich. Höppner erinnerte also auch
gleich an die sicherheitspolizeilichen Gefahren, die eine größere Zahl
von wohnungs- und mittellosen Personen darstellte, und drängte darauf, diese Verdrängungen einheitlich durch die Umwandererzentralstelle überwachen zu lassen. Mit Verweis auf den angespannten
Arbeitsmarkt verwies Höppner darauf, dass nur so die Menschen
nicht einfach aus ihren Häusern geworfen, sondern dorthin verschleppt werden könnten, wo ihre Arbeitskraft gebraucht wurde.
Was die Vertreibungen im Rahmen von »Besserstellungen« betraf, scheint die Umwandererzentralstelle mit ihren Interventionen
aber höchstens eine Beschränkung der Vertreibungen und nicht ihre
vollständige Kontrolle erreicht zu haben. Während Damzog Greisers Stellvertreter, Dr. August Jäger, bat, den Landräten jede weitere
Deportation außer für die Ansiedlung von Wolhyniern und Chełmern zu verbieten, blieben die Kompetenzkonflikte mit den SSArbeitsstäben akut.142 Wie Höppner Damzog mitteilte, erfolgte die
»Besserstellung« nach wie vor »ohne jegliche Planung von einer
Zentralstelle aus«. Zwar habe Koppe entschieden, die noch verfügbaren Transporte nur im Ausnahmefall mit Personen zu belegen, die
der »Besserstellung« weichen mussten, wann dieser Fall gegeben sei,
fiele jedoch in den Ermessensspielraum der einzelnen SS-Arbeitsstäbe.143
Die »Besserstellungen« markieren eine erneute Erweiterung des
Aufgabenbereichs der Umwandererzentralstelle, die ihre Genese
ausnahmsweise nicht den Aktivitäten einer Dienststelle der Besatzer
verdankte, sondern dem Druck der einheimischen »Volksdeutschen«. Mit oftmals weniger tödlichen Konsequenzen, aber dennoch
vergleichbar mit dem Agieren des Volksdeutschen Selbstschutzes
oder den Forderungen mancher Umsiedler an die Polizei, bessere
Wohnungen frei zu machen, waren es nicht zuletzt solche Initiativen, mit denen sich die »volksdeutsche« Bevölkerung aktiv in die
deutsche Besatzung einschrieb und deren brutale Bevölkerungspolitik weiter radikalisierte. Wie viele Menschen diesen Maßnahmen
zum Opfer fielen, ist nicht eindeutig zu beantworten. Die von Seidl
142
143
Damzog an Jäger, 6. November 1949, AGK 62/299, Bl. 42f.
Vermerk Höppner an Damzog, 7. November 1940, AGK 69/182, Bl. 1f.
Für das Dokument danke ich Götz Aly.
235
am 9. November 1940 angegebenen 5114 Fälle sind sicherlich zu
niedrig, da sie die von den verschiedenen Stellen in Eigenregie
durchgeführten Enteignungen nicht berücksichtigen.
Ausweitung der Deportationen im zweiten Nahplan
Hatte die Germanisierung der annektierten westpolnischen Gebiete
auch am 18. Oktober 1939 mit der Deportation von Kattowitzer
Juden begonnen, hatte sich der Schwerpunkt der deutschen Deportationspolitik mit dem Abbruch der Nisko-Aktion doch innerhalb
weniger Wochen zuerst nach Danzig-Westpreußen und schließlich
ins Wartheland verlagert. Es sollte fast ein Jahr dauern, bis sich die
deutschen Ethnokraten wieder (Ober-)Schlesien und bald danach
auch Danzig-Westpreußen zuwandten.
Diese Unterbrechung war nicht vorgesehen. Wenn einer der zentralen Gründe für die Übertragung der Deportationsplanung von
den Höheren SS- und Polizeiführern auf das Reichssicherheitshauptamt sich aus der Notwendigkeit ergeben hatte, die Deportationsströme zentral zu planen und aufeinander abzustimmen, so
stand vor allem Letzteres eher für Berliner Wunschdenken. Die Realität sah von Anfang an anders aus. Wie gezeigt, war bereits die abrupte Schwerpunktverlagerung von Oberschlesien nach DanzigWestpreußen nicht geplant, sondern dem Umstand geschuldet, dass
die Balten mit dem Schiff umgesiedelt und mehrheitlich in Danzig
und Gotenhafen angelandet wurden. Als der Konflikt um ihre
Ansiedlung zwischen dem SS-Apparat und der Verwaltung in Danzig-Westpreußen eskalierte, sah sich Himmler zu einem weiteren
abrupten Strategiewechsel gezwungen und lenkte die meisten ins
Wartheland um, wo ihnen im Rahmen des ersten Nahplans »angemessene« Unterkünfte und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt
werden sollten. Und als sich herausstellte, dass die Vertreibung von
fast 90000 Menschen hierfür nicht ausreichte, schob das Reichssicherheitshauptamt den Zwischenplan ein, der naturgemäß ebenfalls auf diese Provinz beschränkt blieb.
Oberschlesien: Siedlungen nur an der Peripherie
Schlesien rückte erst verhältnismäßig spät ins Visier der Siedlungsplaner. Erste Vorüberlegungen fanden auf einer Sitzung der ostdeutschen Landesplaner in der Berliner RKF-Zentrale statt, auf der
Meyer den Vertreter Schlesiens, Landesplaner Gerhard Ziegler, über
236
die Absicht informierte, 500 Familien aus Wolhynien im Regierungsbezirk Kattowitz anzusiedeln. Mit der Ansiedlung »volksdeutscher« Bauern war Ziegler einverstanden, zumal wenn diese
im Beskidenvorland, also dem Kreis Saybusch, erfolgen sollte und
so ein »Riegel« zur Isolierung der polnisch- von der tschechischsprachigen Bevölkerung entstehen könnte.144 Unzufrieden war er
lediglich mit den Wolhyniern, bevorzugte man in Breslau doch Südtiroler. Diese Diskussion erledigte sich aber rasch, da die Bevölkerungsplaner um Meyer den Südtirolern nach der französischen Niederlage eine wichtigere Aufgabe zuwiesen: Mit ihrer Ansiedlung
in Burgund sollte jetzt auch ein Teil des französischen Kernlandes
germanisiert, der deutsche »Lebensraum« also auch in den Westen
Europas ausgeweitet werden.145
Um die Ansiedlung in Oberschlesien zu koordinieren, richtete
Greifelt in Kattowitz eine RKF-Zweigstelle ein, die – wie auch in
den anderen Ostprovinzen – dem Höheren SS- und Polizeiführer in
Breslau, Bach-Zelewski, angegliedert wurde. Offensichtlich auf
Druck Wagners wurde zunächst ein Vertrauter, sein Verbindungsoffizier zur Luftwaffe Oberstleutnant Ernst Müller-Altenau, zum Leiter bestellt und schließlich im Juni mit den Vorarbeiten zur Ansiedlung von – so der Befehl Himmlers – 5000 Galiziern begonnen.146
Gerade auch im Vergleich zur RKF-Zweigstelle in Posen war Müller-Altenaus Dienststelle anfangs eine eher untergeordnete Rolle zugedacht, die die Tätigkeiten vor Ort nicht eigenen Außenstellen,
sondern Einrichtungen der Zivilverwaltung übertrug – und hier vor
allem der bereits erwähnten Schlesischen Landgesellschaft sowie
dem Ansiedlungsstab beim Landrat in Saybusch, Eugen Hering.147
Vermerk Zieglers zu der Besprechung am 5. März 1940 in der Berliner
RKF-Dienststelle, 9. März 1940, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie
ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 148f.
145 Aly, »Endlösung«, S. 147f.
146 Vernehmung Helmut Stutzkes, erster Leiter der Stabshauptabteilung der
RKF-Dienststelle, am 12. März 1963, BAL B 162/2438, Bl. 61–72 sowie unsignierter Bericht über die Entwicklung und Tätigkeit der Abteilung Ansiedlung für die Zeit vom 10. Juli 1940 bis 31. Mai 1941, 7. Juni 1941, R 49
III/26, Bl. 120–131. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
147 Beauftragter RKF, gez. Bach-Zelewski, an OP Breslau, Regierungspräsident Kattowitz, Landrat Saybusch, Geheim, 5. August 1940, abgedruckt
in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI),
S. 161–163. Zu den Ansiedlungen im Allgemeinen siehe Szefer, Przesied144
237
Dies änderte sich erst nach der Absetzung Wagners, der einem parteiinternen Machtkampf zum Opfer gefallen war. Wagner wurde
am 27. April 1940 durch Fritz Bracht ersetzt, der nach der Teilung
der Provinz in Nieder- und Oberschlesien im Januar 1941 auch formal Oberpräsident und Gauleiter in Oberschlesien wurde.148
Wagners Sturz machte auch die Position einer Reihe seiner Gefolgsleute unhaltbar, einer davon war Müller-Altenau, der durch den
bisherigen Leiter der Gruppe Bevölkerungswesen und Fürsorge in
der Regierung des Generalgouvernements, Dr. Fritz Arlt, ersetzt
wurde.149 Bracht stärkte auch die Position der RKF-Dienststelle. Die
Ansiedlungen waren in Zukunft allein von den neu aufzubauenden
RKF-Außenstellen durchzuführen, die bisher dominierende innere
Verwaltung sollte »nicht maßgeblich« beteiligt werden, sondern nur
noch »unterstützend« zur Seite stehen.150 Diese Aufgaben wurden
dem SS-Ansiedlungsstab unter SS-Obersturmbannführer Hans Butschek übertragen.151
Weshalb aber sollten die Deportationen ausgerechnet in Saybusch
erfolgen? Als Grenzland hatte das Beskidenvorland immer schon
eine besondere Rolle in den Phantasien deutscher Planer gespielt,
und nicht nur im Reichsinnenministerium hatte man sich zuletzt
noch einzureden versucht, dass es sich bei der dortigen Bevölkerung
gar nicht um Polen handelte. Noch jüngeren Datums waren schließlich die Überlegungen Zieglers, der durch die deutsche Besiedlung
der Beskiden die Schaffung eines »volkstumspolitischen Riegels«
halluzinierte, der die »fremdvölkische« Bevölkerung der Region
demoralisieren und die Germanisierung der restlichen Provinz erleichtern würde. Der Tätigkeitsbericht der RKF-Zweigstelle führt
etwas prosaischere Gründe an, die Saybusch eher als Notlösung
ausweisen, was wiederum charakteristisch für die gesamte natioleńcy niemieccy, sowie ders., »Die deutschen Umsiedler«. Zu Hering siehe
Kaczmarek, Pod rz˛adami gauleiteròw, S. 75.
148 Lilla, Die Stellvertretenden Gauleiter, S. 19f. u. 25.
149 Zu Arlt siehe Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 126–129, und BDC
SSO-Akte Fritz Arlt.
150 Undatierte Niederschrift des Regierungspräsidenten in Liegnitz, Friedrich Bachmann, über die Besprechung am 5. September 1940, APK 119/39,
Bl. 165–171.
151 Unsignierter Bericht über die Entwicklung und Tätigkeit der Abteilung
Ansiedlung für die Zeit vom 10. Juli 1940 bis 31. Mai 1941, 7. Juni 1941, R 49
III/26, Bl. 120–131. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
238
nalsozialistische Siedlungsplanung war. Volkstumspolitische Erwägungen spielten zwar eine gewisse Rolle, aber nur insofern, als man
hier weniger »Volksdeutsche« als im Westen der Provinz vermutete
und also eine irrtümliche Abschiebung von »Volksdeutschen« oder
»Stammesdeutschen« am ehesten verhindern konnte. Für Saybusch
sprach aber vor allem die relative wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit dieser Region. Im Vergleich zu allen anderen Landkreisen Ostoberschlesiens würden Deportationen hier keine Industriearbeiter
treffen und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Deutschen Reiches in Mitleidenschaft ziehen. Weil eine »Aussiedlung
[…] dieser so wichtigen Arbeitskräfte […] mit Rücksicht auf die
kriegsbedingte Produktion dieses Raumes nicht verantwortet werden« könne, blieb »zur Besiedlung fast nur der schmale oestliche
Streifen des Gebietes« übrig.152
Konkrete Vorbereitungen der Deportationen begannen, als BachZelewski die Zivilverwaltung Anfang August 1940 über die Zuweisung von 800 bis 1000 »galiziendeutsche[n] Herdstellen (Familien)«
informierte.153 Auf einer Besprechung bei Eichmann wenige Tage
später bat der »Judenreferent« der Gestapo Kattowitz, SS-Hauptsturmführer Hans Dreier, Krumey »zwecks örtlicher Informationen
bezw. Beratung« um die Entsendung eines Deportationsfachmanns
aus Litzmannstadt.154 Dreiers Teilnahme an diesem Gespräch erklärt
sich wahrscheinlich daraus, dass er die Ende Februar 1940 begonnenen Deportationsmaßnahmen schlesischer Juden nach Auschwitz
koordiniert hatte, mithin der dortige Fachmann in diesem Feld
war.155 Dazu passt, dass er bei den weiteren Deportationen der christlichen Polen keine weitere Rolle spielte. Sollte die Einbeziehung von
Unsignierter Tätigkeitsbericht des Beauftragten RKF in Oberschlesien,
September 1939 bis Januar 1943, 30. März 1943, BArch 186/42, ohne Seitenangabe, Auszug auch als NO-5640. Siehe auch undatierte Nachkriegsbefragung des Landrats Eugen Hering durch das Bundesarchiv, BABt OstDok. 8/765, Bl. 14–23.
153 Beauftragter RKF, gez. Bach-Zelewski, an OP Breslau, Regierungspräsident Kattowitz, Landrat Saybusch, Geheim, 5. August 1940, abgedruckt
in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI),
S. 161–163. Siehe auch Vermerk Major der Schutzpolizei, Richard v.
Coelln, 1. August 1940, APK 119/4086, Bl. 4.
154 Vermerk Eichmann, 7. August 1940, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 103–106.
155 Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 167.
152
239
Juden anfänglich noch erwogen worden sein, so wurde diesem Gedanken spätestens mit den am 9. August 1940 von Eichmanns Referat erarbeiteten Richtlinien endgültig eine Absage erteilt.156
Die – vorübergehende – Aussparung der jüdischen Saybuscher
bedeutete aber keineswegs, dass das Reichssicherheitshauptamt
nicht eine erneute Reideologisierung der Deportationsbestimmungen, das heißt, den Einschluss von Juden und Kongresspolen versuchte. Eichmanns Richtlinien sahen die Vertreibung von Kongresspolen vor und erlaubte Ausnahmen nur für den Fall, dass diese nicht
in ausreichender Zahl erfasst werden könnten. Sie seien dann durch
Mitglieder ausgesprochen deutschfeindlicher Organisationen zu ergänzen. Ausgenommen blieben nach wie vor sogenannte volks- und
stammesdeutsche Personen, Partner in deutsch-polnischen Ehen,
Ausländer, Angehörige anderer ethnischer Minderheiten, Transportunfähige und Juden. Explizit ausgenommen waren auch Personen, die für die »Leistungsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen und
der Industrie« von Bedeutung waren.157
Anders als im Wartheland – und bald auch in Danzig-Westpreußen – sollten die bevorstehenden Deportationen anfänglich nicht
von der Umwandererzentralstelle organisiert werden, die nun
aber auch hier eingerichtet wurde.158 Zunächst war die »VorbereiUnsignierte und undatierte Richtlinien des RSHA-Referats IV D 4 zur
Durchführung der Evakuierungsaktion im Kreis Saybusch, Regierungsbezirk Kattowitz, im Zuge der Ansiedlung der galiziendeutschen Bergbauern (Wolhynienaktion), vermutlich vom 9. August 1940, AGK, 69/1,
Bl. 27–30. Zur Datierung siehe unsignierte Richtlinien der Gestapo Kattowitz zur Durchführung der Evakuierungsaktionen in Saybusch, 14. September 1940, APK 119/4086, Bl. 11–17, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 166–171.
157 Unsignierte und undatierte Richtlinien des RSHA-Referats IV D 4 zur
Durchführung der Evakuierungsaktion im Kreis Saybusch, Regierungsbezirk Kattowitz, im Zuge der Ansiedlung der galiziendeutschen Bergbauern (Wolhynienaktion), vermutlich vom 9. August 1940, AGK, 69/1,
Bl. 27–30. Zur Datierung siehe unsignierte Richtlinien der Gestapo Kattowitz zur Durchführung der Evakuierungsaktionen in Saybusch, 14. September 1940, APK 119/4086, Bl. 11–17, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 166–171.
158 Siehe unsignierter Tätigkeitsbericht des Beauftragten RKF in Oberschlesien mit Verweis auf die Einrichtung der Umwandererzentralstelle, September 1939 bis Januar 1943, 30. März 1943, BArch 186/42, ohne Seitenangabe, Auszug auch als NO-5640. Jastrz˛ebski, Nazi Deportations, S. 4,
behauptet hingegen, dass Himmler auf die Einrichtung einer Umwanderer156
240
tung und Durchführung der Evakuierungen« vielmehr »ausschließlich Aufgabe der Staatspolizeistelle Kattowitz«, wo ein Stab unter
Kriminalobersekretär Günther Wendland eingerichtet wurde, der
am 3. September 1940 seine Tätigkeit in Saybusch aufnahm.159
Wie im Wartheland erfasste der SS-Arbeitsstab zunächst die zur
Deportation vorgesehene Bevölkerung und reichte die Hofkarten
an den Stab Wendlands weiter, der gemäß den Richtlinien des
Reichsicherheitshauptamtes darüber entschied, ob die Betroffenen
zur Deportation freigegeben wurden. Als Höchstgrenze wurden
20000 Menschen angegeben, da ansonsten die Vereinbarung mit
dem Generalgouvernement verletzt worden wäre.160
Nachdem also die Vorbereitungen in Ostoberschlesien in vollem
Gang waren und die Ansiedlung von einigen tausend Galiziern bevorstand, wandte man sich nun auch in der Berliner RKF-Zentrale
wieder verstärkt dieser Region zu. In Meyers »Planungsgrundlagen«
vom Januar 1940 mitsamt der hierin verzeichneten Siedlungszone
erster Ordnung war Schlesien noch ausgespart worden, weil es sich
hier »um ein weniger volkspolitisch exponiertes Gebiet handelt und
die Frage der ländlichen Besiedlung im starken Maße von dem zu erwartenden Ausbau der hier vorherrschenden Industrie beeinflusst
werden wird«.161 Nachdem genau deswegen der Landkreis Saybusch als Ansiedlungsschwerpunkt benannt worden war, wurde
auch die RKF-Zentrale wieder aktiv.162 In einem für die nationalzentralstelle in Oberschlesien verzichtet hatte, da von hier ohnehin nur
ein kleiner Teil der Bevölkerung deportiert werden sollte. Dies ist wohl
nicht richtig, schließlich sollte auch hier die gesamte »polnische« Bevölkerung deportiert werden. Dass es schließlich nicht dazu kam, hatte andere
Gründe, auf die ich noch eingehen werde.
159 Unsignierte Richtlinien der Gestapo Kattowitz zur Durchführung der
Evakuierungsaktionen in Saybusch, 14. September 1940, APK 119/4086,
Bl. 11–17, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 166–171.
160 Ebenda. Siehe auch Vermerk des Referenten Nissens, betr. Besprechung
über die bevorstehenden Evakuierungsaktionen in Saybusch, 11. September
1940, APK 119/4086, Bl. 7–10, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 163–165.
161 Planungsgrundlagen für den Aufbau der Ostgebiete, abgedruckt in: Müller,
Hitlers Ostkrieg, Januar/Februar 1940, S. 130–138.
162 Reichsinnenministerium, gez. i. A. Heydrich, an außerpreußische Landesregierungen, Reichsstatthalter in Posen und Danzig, 13. August 1940,
BArch R 43 II/646, Bl. 83.
241
sozialistische Bevölkerungspolitik typischen Vorgang versuchte man
in Berlin, die vorliegenden »Planungen« zumindest nachträglich der
enteilenden Praxis vor Ort anzupassen und erklärte am 11. September schließlich das gesamte Gebiet südlich der Weichsel zur Siedlungszone erster Ordnung.163
Als der erste Transport am 23. September 1940 Saybusch verließ,164
dürften mit diesem – die Überlieferung ist lückenhaft – wie auch mit
den bis zum 14. Dezember 1940 nachfolgenden 17 Transporten vor
allem Personen abgeschoben worden sein, deren Höfe für die Ansiedlung besonders brauchbar erschienen. Die aus ihren Wohnungen
vertriebenen und fast ihres gesamten Eigentums beraubten Menschen verbrachten die Besatzer zunächst in Durchgangslager in
den Städten Saybusch, Rajcza und Sucha. Bevor sie nach Litzmannstadt weitergeleitet wurden, mussten sie sich vor einem von dort
abgeordneten RuSHA-Kommando einer rassischen Musterung unterziehen – dieses Verfahren war damit zum ersten Mal über das
Wartheland hinaus angewandt worden. In Oberschlesien war dafür
Dienststellenleiter SS-Untersturmführer Kraus zuständig, dem mit
den SS-Rottenführern Thien und Schneider gerade einmal zwei Eignungsprüfer zugeteilt worden waren, die zudem ständig zwischen
den einzelnen Lagern pendeln mussten und dennoch innerhalb von
elf Wochen annähernd 18000 Menschen einer – im wahrsten Sinne
des Wortes – »Grobauslese« unterwarfen.165 Abhängig vom »Ergebnis« dieser rassischen Selektion, wurden die Betroffenen entweder in
Personenwagen dem Rasse- und Siedlungshauptamt in Litzmannstadt überstellt oder – ebenfalls über Litzmannstadt – in einem Massentransport ins Generalgouvernement abgeschoben. Während die
Anzahl der zur »Feinauslese« Bestimmten aus den Akten nicht hervorgeht, einige wenige hundert aber sicherlich nicht überschritten
Unsignierter Vermerk für RKF-Dienststelle Berlin, Hauptabteilung II,
über die Besprechung zwischen Himmler, Bracht, Bach-Zelewski und
Greifelt, 11. September 1940, BArch R 49/2639. Für das Dokument danke
ich Götz Aly.
164 Und nicht im Oktober 1940 wie bei Aly, »Endlösung«, S. 153, siehe unsignierter und undatierter Abschlussbericht über die Aussiedlungen im
Rahmen der Ansetzung der Wolhynien-, Galizien- und Cholmerdeutschen
(zweiter Nahplan) im Reichsgau Wartheland mit Anlagen, BArch R 75/6,
Bl. 1–13, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 89–105.
165 Künzel an Hofmann, 4. Oktober 1940, AGK 369/13, Bl. 74.
163
242
haben dürfte, wurden zwischen dem 23. September und dem 14. Dezember 1940 in 18 Transporten 17413 Menschen ins Generalgouvernement deportiert.166
Die Zahl der in diesen Wochen insgesamt vertriebenen Menschen
dürfte demnach 18000 nicht überstiegen haben – und lag damit
unter den zunächst veranschlagten 20000 Personen. Diese Differenz
ist angesichts des Eifers bemerkenswert, den die SS-Ethnokraten bei
der Erfüllung von Deportationsquoten bewiesen, und verweist auf
die besonders schwierigen – aus Berlin gesetzten und in Schlesien
vorgefundenen – Rahmenbedingungen, unter denen dieser erzwungene Bevölkerungsaustausch durchgeführt wurde. Der kleineren
Anzahl der Deportierten entsprach dann auch eine deutlich reduzierte Anzahl von angesiedelten galizischen Familien. Anstelle der
anfangs erhofften 800 bis 1000 konnten lediglich zwischen 650167
und 775168 Familien, also zwischen 2876 und 3709 Personen untergebracht werden.169 Ein Grund hierfür war die Bestimmung, einen
Teil des Landes für »reichsdeutsche« Siedler aufzusparen – nach
einer Anweisung Bach-Zelewskis betraf dies immerhin drei Viertel
der landwirtschaftlichen Nutzfläche.170 Da die Höfe in diesem GeUnsignierter und undatierter Abschlussbericht über die Aussiedlungen im
Rahmen der Ansetzung der Wolhynien-, Galizien- und Cholmerdeutschen
(zweiter Nahplan) im Reichsgau Wartheland mit Anlagen, BArch R 75/6,
Bl. 1–13, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 89–105. Die RKF-Zentrale nennt eine
mit 16400 Personen etwas abweichende Zahl, siehe unsignierte Übersicht
der Hauptabteilung I der Berliner RKF-Dienststelle, betr. Ansiedlung und
Evakuierung in den eingegliederten Ostgebieten, Stand vom 31. 12. 40 und
Planung für 1940, 11. Februar 1941, BArch R 49/303, ohne Seitenangabe.
167 Unsignierter Vermerk, 21. November 1940, abgedruckt in: Długoborski,
Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 172f.
168 Unsignierter und undatierter Jahresbericht 1940 der Schlesischen Landgesellschaft, BArch R 2/19015, ohne Seitenangabe.
169 Die niedrigere Zahl findet sich in der unsignierten Übersicht der Hauptabteilung I der Berliner RKF-Dienststelle, betr. Ansiedlung und Evakuierung in den eingegliederten Ostgebieten, Stand vom 31. 12. 40 und Planung
für 1940, 11. Februar 1941, BArch R 49/303, ohne Seitenangabe, während
ein undatiertes Dokument mit Himmlers Paraphe über die Ansiedlung bis
zum 1. Dezember 1940 vermutlich ebenfalls aus der RKF-Zentrale eine
leicht abweichende Zahl von 2950 Personen angibt, BArch NS 19/3979,
Bl. 11. Die deutlich höhere Zahl findet sich wiederum im Jahresbericht 1940
der Schlesischen Landgesellschaft, BArch R 2/19015, ohne Seitenangabe.
170 Beauftragter RKF, gez. Bach-Zelewski, an OP Breslau, Regierungspräsident Kattowitz, Landrat Saybusch, Geheim, 5. August 1940, abgedruckt in:
166
243
biet überwiegend klein waren, sodass durchschnittlich sieben bis
acht Einheimische für die Ansiedlung von zwei galizischen Familien
vertrieben werden mussten,171 wurden die zur Verfügung stehenden
Ansiedlungsflächen bald knapp. Nicht völlig auszuschließen ist
aber, dass sich diese Differenz auch aus der Enttäuschung erklärt, die
sich bei den SS-Ethnokraten angesichts der zugewiesenen galizischen »Bergbauern« einstellte. Man hatte festgestellt, »daß der Begriff Bergbauer keinesfalls den Tatsachen entsprach und daß man
scheinbar im Warthegau bewußt die leistungsschwachen Bauern aus
ihrer Gegend abgeschoben hat« – ein Vorfall, der das Vertrauen zwischen den Ansiedlungsstäben im Wartheland und Schlesien auf längere Zeit erschüttern und zur Zentralisierung der Verhandlungen in
Berlin führen sollte.172
Danzig-Westpreußen: rassistischer Diskurs und
Arbeitskräftemangel
Kurz vor Abschluss der Vertreibungen aus Schlesien begann mit
dem Transport am 5. Dezember 1940 auch in Danzig-Westpreußen
eine neue Abschiebewelle. Die Aussetzung der Deportationen über
einen Zeitraum von immerhin einem Jahr ist bemerkenswert, hatte
sich doch hier die neue Logik der nationalsozialistischen Deportationspolitik bei der Ankunft der Balten zuerst durchgesetzt. Der
Grund für diese Unterbrechung wurde bereits angesprochen: die
Kritik Forsters an der demographischen Struktur der Balten und –
entscheidender – seine Unwilligkeit, dem SS-Apparat den Freiraum
einzuräumen, den dieser in der Bevölkerungspolitik für sich in Anspruch nahm. Als Himmler dann notgedrungen zunächst den größten Teil der Balten ins Wartheland umleitete und Heydrich auf der
Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI),
S. 161–163, und unsignierter 1. Entwurf der Hauptabteilung I, RKF-Zentrale, betr. Richtlinien und Hinweise, 7. August 1940, BArch R 49/2602.
Für das Dokument danke ich Götz Aly.
171 Unsignierter Vermerk, 21. November 1940, abgedruckt in: Długoborski,
Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 172f.
172 Nach Aussage Arlts lag in Saybusch die Größe von 95 Prozent der Betriebe
unter einem Hektar, Arlt an Bracht, 6. Juni 1941, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 187–192.
Siehe auch unsignierten Bericht über die Entwicklung und Tätigkeit der
Abteilung Ansiedlung für die Zeit vom 10. Juli 1940 bis 31. Mai 1941, 7. Juni
1941, R 49 III/26, Bl. 120–131. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
244
Konferenz am 30. Januar 1940 bekanntgab, auch die Wolhynier und
Galizier vor allem dort anzusiedeln, erkannte Forster aber offensichtlich die Gefahr, sich durch den Konflikt mit Himmler ins Abseits der Bevölkerungsverschiebungen zu manövrieren.
Im März 1940 ging Forster also in die Offensive und forderte eine
forcierte Ansiedlung auch in Danzig-Westpreußen. Er wandte sich
jedoch nicht etwa an die SS, sondern direkt an Hitler und Göring,
um eine Zustimmung für die Deportation von 41000 Einheimischen
einzuholen.173
Dieser Vorstoß Forsters erscheint mir äußerst bedeutsam. Zum
einen bahnte er sich damit einen weiteren Kommunikationsweg, auf
dem er die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik über Himmlers Kopf hinweg gestalten konnte. Göring wies am 4. Juni 1940 den
SS-Apparat an, die Deportation von 40000 Menschen vorzubereiten, und Frank blieb nichts anders übrig, als sich am 11. Juni 1940
diesem neuen Sachverhalt zu beugen.174 Zum anderen unterstreicht
Forsters Vorstoß erneut die aktive Rolle, die Göring in der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik spielte. Anders als in der For-
Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands, S. 480. Im Gegensatz zu Madajczyk glaube ich nicht, dass die Deportationen im April/Mai
1940 begannen, siehe Madajczyk, Okkupationspolitik, S. 480. Zwar verließen am 12. und 14. Mai 1940 zwei Transporte mit zusammen 1519 Kongresspolen Thorn in Richtung Generalgouvernement. Diese waren aber
wohl nicht Teil des zweiten Nahplans. Sie tauchen in keiner der überlieferten Statistiken auf, und zu diesem Zeitpunkt fanden in Danzig-Westpreußen auch keine Ansiedlungen statt, siehe etwa die Berichte des Polizeimeisters Otto Lojak, Schutzpolizei Thorn, 12. Mai 1940, AGK NTN/192, Bl. 32,
und 19. Mai 1940, AGK NTN/192, Bl. 33. Vor allem entsprachen sie auch
nicht dem mittlerweile durchgesetzten Prozedere, unterblieb doch sowohl
eine rassische Musterung als auch die Abschiebung über Litzmannstadt. Es
handelte sich also wohl eher um Angehörige der polnischen Elite, die zu
diesem Zeitpunkt im Rahmen der bereits angesprochenen erneuten landesweiten Säuberungsaktionen verhaftet worden waren. Vermutlich irrt Madajczyk auch mit seiner Behauptung, wonach dieser angeblichen ersten
Deportationswelle eine zweite zwischen September und November 1940
folgte – diese setzte erst einen Monat später ein, siehe unsigniertes Schreiben
des Reichssicherheitshauptamtes an die Eisenbahnabteilung des Reichsverkehrsministeriums, 13. September 1940, AIZ 1/71, ohne Seitenangabe.
174 Unsigniertes Schreiben des Reichssicherheitshauptamtes an die Eisenbahnabteilung des Reichsverkehrsministeriums, 13. September 1940, AIZ 1/71,
ohne Seitenangabe.
173
245
schung dargestellt, beschränkte sich sein Eingreifen nicht auf die Beschneidung der hochfliegenden Deportationspläne Himmlers.
Eine weitere Eskalation zwischen der Zivilverwaltung DanzigWestpreußens und dem SS-Apparat blieb aber vorerst aus. Nachdem
Himmler Göring und Frank noch am 12. Februar 1940 in Karinhall
zugesagt hatte, die Umsiedlung der Litauer, Bessarabier und Bukowinaer zu verschieben, hatte sich die Situation mit der Besetzung dieser
Gebiete durch die Sowjetunion im Juni 1940 völlig verändert. Aus
deutscher Sicht musste deren Überführung ins Deutsche Reich nun
sofort in Angriff genommen werden. Neue Ansiedlungsbiete in Danzig-Westpreußen kamen da gerade recht, auch wenn sie der SS durch
Forster nun geradezu aufgezwungen wurden. Und weil Greifelt vorschnell annahm, dass eine Vereinbarung mit der Sowjetunion zur
Aussiedlung der »volksdeutschen« Litauer »in Kürze« bevorstehe,
teilte er den Höheren SS- und Polizeiführern in Danzig und Königsberg bereits am 22. Juli mit, dass sie diese jeweils zur Hälfte aufzunehmen hätten, wobei sie in Danzig-Westpreußen »in Anlehnung an die
Siedlungszone I« angesiedelt werden sollten.175 Weil diese hier jedoch – um eine Volkstumsbrücke zwischen Ostpreußen und dem
Deutschen Reich zu schlagen176 – lediglich sechs Landkreise umfasste,177 erweiterte Himmler die Siedlungszone am 9. September
1940 kurzerhand um weitere drei Landkreise.178
Diese vor allem pragmatisch motivierte Entscheidung machte
jedoch eine erste Präzisierung der ideologisch motivierten Selektionskriterien notwendig. Greifelt befürchtete, dass die geltenden
Deportationsrichtlinien, die vor allem auf die Vertreibung der
Kongresspolen zielten, missverstanden und auch die kaschubische
Bevölkerung in ihrer Mehrheit erfasst werden würde. Da durch die
Erweiterung der Siedlungszone I auch Landkreise hinzugekommen
waren, in der viele Kaschuben lebten, sah sich Greifelt zur KlarstelGreifelt an HSSPF Königsberg und Danzig, 18. September 1940, PA AA
R 100630. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
176 Planungsgrundlagen für den Aufbau der Ostgebiete, abgedruckt in: Müller,
Hitlers Ostkrieg, Januar/Februar 1940, S. 130–138 u. 157.
177 Dies waren die Landkreise Berent, Zempelburg, Bromberg, Schwetz,
Kulm, Graudenz, siehe RKF, Allgemeine Anordnung 3/I, gez. Himmler,
13. Juni 1940, BArch R 186/35, ohne Seitenangabe.
178 Dies waren die Landkreise Wirsitz, Neustadt, Dirschau, siehe RKF, Allgemeine Anordnung, gez. Himmler, 9. September 1940, BArch R 186/31,
ohne Seitenangabe.
175
246
lung gezwungen. Am 18. September 1940 ordnete er an, diese nur
dann zu deportieren, wenn sie entweder »nachweislich aktiv gegen
das Deutschtum gekämpft« hatten oder auf Höfen lebten, die für
eine Existenz als selbständiger Bauer zu klein war, und gleichzeitig
für eine Assimilation infrage kamen.179
Mit dieser Intervention stieß Greifelt aber selbst bei seinen eigenen Dienststellen auf Kritik, hatte er damit doch die Handlungsfreiheit der SS-Ethnokraten vor Ort eingeschränkt und sie umso
eindringlicher mit den Widersprüchen der nationalsozialistischen
Bevölkerungspolitik konfrontiert. In einem Schreiben vom 25. Oktober 1940 forderte der Leiter des mittlerweile auch in DanzigWestpreußen eingerichteten SS-Arbeitsstabes, SS-Standartenführer Theodor Henschel,180 dann auch eine radikale Kehrtwende.
Da die zur Deportation freigegebenen Bevölkerungsgruppen, also
die »kongresspolnischen Besitzer, sowie asoziale und kriminelle
Elemente […] auf Höfen [wohnen], die für eine Besetzung mit
Rückwanderern schon wegen ihres Zustandes gar nicht in Frage
kommen«, während die guten Höfe »fast durchweg im Besitz der
eingesessenen sogen. ›westpreußischen und kaschubischen‹ Bevölkerung« seien, war Greifelts Einschränkung kontraproduktiv.181
Wenn Letztere aber nur dann deportiert werden dürften, wenn ihnen eine »betont deutschfeindliche Haltung« nachgewiesen werde,
müsse das negative Konsequenzen für die Ansiedlung der »volksdeutschen« Umsiedler haben, sei doch eben dieser Nachweis leider
oft »unmöglich«. Da sich Henschel offensichtlich nicht anders zu
helfen wusste, stellte er ihre Kategorisierung als Zwischenschicht
und damit eine Grundannahme der bisherigen NS-Volkstumspolitik
infrage. Diese Menschen seien »natürlich Polen und stellten nach
übereinstimmender Ansicht aller Kenner der hiesigen Verhältnisse
die gefährlichste Schicht für eine endgültige Deutschwerdung des
Gaues dar. Während die Kongresspolen in ihrer Volkstumszugehörigkeit bekannt sind, ist diese sog. ›Zwischenschicht‹ je nach Bedarf
polnisch, deutsch und dann wieder polnisch«.182
Greifelt an HSSPF Königsberg und Danzig, 18. September 1940, PA AA
R 100630. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
180 Kurzbiographie siehe Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 618.
181 Unsigniertes Schreiben des Leiters des Ansiedlungsstabes Danzig-Westpreußen an die RKF-Zentrale, 25. Oktober 1940, APB 97/14, Bl. 1–5.
182 Ebenda [Hervorhebung im Original, G.W.].
179
247
Henschel forderte stattdessen, entweder die Selektionskriterien
zu verschärfen und nur Westpreußen und Kaschuben zu verschonen, die Verwandte im Deutschen Reich oder bei der Wehrmacht
hatten – früheres politisches Wohlverhalten sollte hingegen keinen
Ausnahmegrund mehr darstellen. Oder aber, und diese Option war
aus Sicht Henschels vorteilhafter, die geltenden Ausnahmeregelungen würden gänzlich aufgehoben. Alle »einwandfrei als Polen geltenden Besitzer landwirtschaftlicher Grundstücke« sollten erfasst
und zunächst in UWZ-Lager verschleppt werden. Dort würden
sie nach einem differenzierten Verfahren, das in Anlehnung an das
Verfahren in Litzmannstadt rassische, politische und ökonomische
Kriterien verband, in vier Gruppen eingeteilt: Gruppe I sollte denjenigen vorbehalten bleiben, die für eine sofortige Assimilierung
im Deutschen Reich geeignet erschienen. Konnte eine spätere Assimilierung nicht ausgeschlossen werden und waren die Personen
gleichzeitig »zu wertvoll […], als daß man die Familien auseinanderreißt und die Arbeitsfähigen Arbeitskolonnen zuweist«, würden
die Betroffenen in Gruppe II landen. War eine spätere Assimilierung
hingegen ausgeschlossen und erschien eine Abschiebung ins Generalgouvernement nicht ratsam, so wären die Familien in Gruppe III
zu selektieren, wo sie für »jeden Arbeitsdienst, auch kolonnenweise, bereitstehen« müssten. Allein die Angehörigen der Gruppe IV
sollten ins Generalgouvernement abgeschoben werden. Im Wissen
um die Bedeutung ökonomischer Faktoren bei der Gestaltung der
Germanisierungspolitik versuchte Henschel seine Vorschläge gegen
die erwartete Kritik des wirtschaftsnahen Flügels des Regimes abzusichern, indem er explizit darauf hinwies, dass mit diesem Vorgehen
keine »Entblösung [sic!] von Arbeitskräften« zu befürchten war.183
Henschel versuchte, diesen Standpunkt bald darauf auch in der
RKF-Zentrale in Berlin durchzusetzen, wo sich am 1. November
1940 unter anderem Vertreter der Deutschen Umsiedlungs-Treuhand Gesellschaft (DUT), der SS- und Polizeiführer des Bezirks
Lublin Odilo Globocnik sowie Ehlich und Eichmann bei Fähndrich
einfanden.184 Zunächst diskutierte man die kritische Situation im
183
184
Ebenda.
Die Anwesenheit Globocniks erklärt sich aus der Tatsache, dass sowohl die
Umsiedler aus der Weichselgegend als auch aus Chelm aus dem Distrikt Lublin kamen. Niederschrift der Besprechung vom 1. November 1940, gez. Dr.
Kaumarms (DUT), BAP 1702/217. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
248
Wartheland, hatte doch der SS-Ansiedlungsstab Posen eben gemeldet, keine weiteren Personen mehr ansiedeln zu können und selbst
400 ursprünglich für dieses Gebiet vorgesehene Familien abweisen
zu müssen. Henschel wusste diese Situation zu nutzen, war damit
doch auch sein zentrales Anliegen angesprochen worden: Nach
Darstellung der antizipierten Schwierigkeiten bei der Unterbringung der von Forster durchgesetzten Umsiedler bot er die Übernahme auch dieser 400 Familien an, wenn nur die dortigen Deportationsrichtlinien verschärft werden dürften. Und auch wenn sich die
Anwesenden im Falle der Kaschuben nicht einigen konnten, schien
Henschel doch zumindest einen partiellen Erfolg bei der Behandlung der übrigen sogenannten Zwischenschicht errungen zu haben.
Diese Personen sollten nun in Lager verschleppt, dort von SD und
Rasse- und Siedlungshauptamt selektiert, schließlich ins Deutsche
Reich oder aber ins Generalgouvernement abgeschoben werden und
so immerhin 20000 Höfe frei machen.185 Wie dieses Prozedere genau
zu organisieren war, hielt Fähndrich drei Tage später in einer Eingabe an Himmler fest, die mit dem Reichssicherheitshauptamt und
dem Rasse- und Siedlungshauptamt abgestimmt war.186
Nun könnte man Fähndrichs Eingabe, wie Isabel Heinemann dies
etwa tut, als Ausweis dafür sehen, dass der »Frage der rassischen
Auslese eine Schlüsselrolle« zukam.187 Ich glaube jedoch nicht, dass
diese Einschätzung den Kern von Fähndrichs Schreiben trifft, unterstützte dieses doch weder Henschels Forderungen und schon gar
nicht einen Selektionsvorgang, der vor allem auf rassischer Grundlage durchgeführt werden sollte. Selbst Henschel hatte keineswegs
ausschließlich rassische Musterungen gefordert, sondern ein mehrstufiges Selektionsverfahren, das Betroffene erst nach »rassischer,
gesundheitlicher und politischer Prüfung als zur Eindeutschung
untauglich« aussonderte. Die zur Assimilation bestimmten Familien
sollten deshalb – so Fähndrich – auch nicht nach ihrem Rassewert,
sondern nach »ihrer bisherigen politischen Bewährung« entschädigt
werden.188 Letztlich waren diese Korrekturen für den weiteren Verlauf aber ohnehin nebensächlich, da Fähndrich Henschels gesamter
Ebenda.
Fähndrich an Himmler, 4. November 1940, AGK 167/1, Bl. 52f.
187 Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 250.
188 Fähndrich an Himmler, 4. November 1940, AGK 167/1, Bl. 52f. [Hervorhebung im Original, G.W.].
185
186
249
Vorschlag missfiel. Aus seiner Sicht war »ein derartiger, etwas konstruiert erscheinender Plan gegenwärtig mit der rauhen Wirklichkeit
nur sehr schlecht in Einklang zu bringen«. Allein schon aufgrund
herrschaftsfunktionaler Interessen – hierbei in Übernahme der Kritik des SD, die sich aus den Marginalien zu Henschels Schreiben erschließt – glaubte Fähndrich, dass mit »der Zwischenschicht eben
nicht so verfahren werden kann wie mit den Polen«. Eine solche
»Gewaltlösung« sei kontraproduktiv, da sie nicht nur eine »Flut von
Beschwerden« vonseiten der Verwandten im Deutschen Reich
heraufbeschwören, sondern weitere Unruhe in die Provinz bringen
und damit deren Germanisierung selbst gefährden würde. Fähndrichs Vorschlag war deutlich gemäßigter: Zunächst sollten Umsiedler nur auf Höfe angesiedelt werden, die »einwandfreien Polen«
gehörten.189 Erst danach kam eine rassische Musterung in Betracht,
die sowohl die wohlhabenden »rassisch schlechten« als auch die
armen »rassisch guten« Angehörigen der »Zwischenschicht« benennen sollte, die – im ersten Fall – ins Generalgouvernement oder – im
zweiten Fall – ins Deutsche Reich abgeschoben werden könnten.
Erst danach war auch eine Erfassung der wohlhabenden »rassisch
guten« Angehörigen der Zwischenschicht vorgesehen. Da diese generell für ihren materiellen Verlust zu entschädigen waren, ein Bauer
aber wohl nur eine Wiedereinsetzung in einen Hof akzeptieren
würde, müsste die Assimilierung dieser Gruppe von der Verfügbarkeit von Bauernhöfen im Deutschen Reich abhängig gemacht werden – und rückte damit in weite Ferne.
Himmler ging aber selbst diese – gewissermaßen rassisch entschärfte – Version zu weit; er richtete stattdessen den Fokus wieder
verschärft auf die sicherheitspolitische Funktion der Vertreibungen.
Am 28. November 1940 hatte er in einem Schreiben an Hildebrandt
»zugestimmt«, neben allen Polen lediglich die Angehörigen der
»Zwischenschicht« zu deportieren, die sich – und zwar in dieser
Reihenfolge – entweder »deutschfeindlich betätigt« oder »zweifellos […] zum polnischen Volkstum bekannt« hatten.190 Offen ließ er
dabei, ob diese Gruppe auch einer rassischen Musterung zu unterziehen war.
189
190
Ebenda.
Niederschrift der Besprechung am 7. Januar 1941 betr. Verfahren bei der
Absiedlung der sog. Zwischenschicht in Danzig-Westpreußen, gez. Ehlich
und Müller, 8. Januar 1941, BArch PL 170/67, Bl. 19–21.
250
Das Reichssicherheitshauptamt war jedoch selbst gegen diese Lösung. In einer Besprechung am 7. Januar 1941 mit Fähndrich und
Henschel, an der auch weitere Vertreter des Reichssicherheitshauptamtes und der RKF-Zentrale teilnahmen, das Rasse- und Siedlungshauptamt aber bezeichnenderweise erst gar nicht eingeladen worden
war, machte Ehlich darauf aufmerksam, dass durch die Ausweitung
der Deportationen auf die Angehörigen der Zwischenschicht auch
Menschen erfasst würden, die »bei Einführung der Deutschen
Volksliste unter die Gruppen 3 und 4 fallen würden«. Dass diese
Personen nicht wie Polen behandelt würden, sei aber gegenwärtig
nicht gewährleistet: »Bei dem bisherigen Verfahren würden nach
Genehmigung der Absiedlung diese Familien durch die Lager der
Umwandererzentralstelle gehen und dort der scharfen Auslese
durch die Beauftragten des RuS unterworfen werden. Das hätte zur
Folge, dass nach den bisherigen Erfahrungen eine Abschiebung von
rund 70 Prozent der Familien der Gruppen 3 und 4 gerechnet werden müßte.« Für Ehlich war diese Quote bei weitem zu hoch, zumal
dieses »Ergebnis […] dem eindeutigen RFSS-Befehl widerspricht,
wonach deutschstämmige Familien nicht ins GG. verbracht werden
dürfen«.
Das Reichssicherheitshauptamt drängte also auf eine grundlegende Änderung. Zu entscheiden war, ob »diese deutschstämmigen
Familien einer rassischen Untersuchung unterzogen werden sollen«
und ob sie dann noch vor ihrer Verschleppung ins Deutsche Reich
die UWZ-Lager durchlaufen müssten. Das Reichssicherheitshauptamt setzte sich durch: Bei diesen Familien »unterbleibt eine rassische
Überprüfung« in Zukunft. Sie würden sofort von den anderen Deportierten getrennt und in Lager überführt, die der Höhere SS- und
Polizeiführer eigens für diese Personengruppe einrichten würde.191
Und auch das Problem, wie diese Personen zu bestimmen seien,
fand eine Lösung: »Mangels einer anderen Instanz« wurde diese
Aufgabe dem Sonderreferat des SD-Leitabschnittes in Danzig übertragen. Damit war dem Rasse- und Siedlungshauptamt ein weiterer
Schlag versetzt worden – mit der »Zwischenschicht« wurde nicht
nur ein großer Teil der zur Deportation freigegebenen Bevölkerung
dem Zugriff der Eignungsprüfer entzogen, sondern die rassischen
Musterungen wurden als Selektionsverfahren zur Feststellung der
Zugehörigkeit zur deutschen »Volksgemeinschaft« auch relativiert.
191
Ebenda.
251
Heinemann merkt in einem Zwischenfazit an, dass vonseiten der
SS »immer ausgeklügeltere Methoden zur Platzbeschaffung projektiert wurden« – und dem ist zumindest insofern zuzustimmen,
als dass knappes Siedlungsland diese Diskussion überhaupt auf die
Tagesordnung gesetzt und ihren Verlauf strukturiert hatte. Die
Schlussfolgerung, dass diese Methoden »auf eine rassische Auslese
immer weiterer Gruppen der polnischen und gemischtnationalen
Ursprungsbevölkerung hinausliefen«, ist jedoch falsch – davon
konnte, wie der Verlauf der Diskussion zeigte, keine Rede sein.192
Charakteristisch für die Widersprüchlichkeit der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik hatte Henschel die rassischen Musterungen der einheimischen Bevölkerung zu dem Zeitpunkt ins
Spiel gebracht, als ihm klargeworden war, dass er die ihm zugeteilten
Umsiedler nicht würde unterbringen können. Die dafür notwendige Ausweitung der Deportationen musste aber auch ideologisch
abgesichert werden, schließlich betraf sie mit der Zwischenschicht
Personen, die nach der völkischen Lesart der Nationalsozialisten
potentielle Mitglieder der hier herzustellenden deutschen »Volksgemeinschaft« waren. Dieses Dilemma glaubte Henschel auflösen
zu können, indem er die rassische Musterung dieser Personen einforderte. Nach den bisherigen Selektionsquoten des Rasse- und
Siedlungshauptamtes wäre damit die Freimachung von dringend benötigten Höfen gesichert gewesen. Im Reichssicherheitshauptamt
stieß Henschels rassische Absicherung eines im Kern pragmatisch
motivierten Verfahrensvorschlages aber auf – wiederum ideologisch
begründete – Kritik, dürfte die Zwischenschicht in Danzig-Westpreußen doch nicht dem gleichen Selektionsverfahren unterzogen
werden wie die »polnischen« Einheimischen im Wartheland. In
diesem »Irrgarten der Rassenlogik« konnte das Reichssicherheitshauptamt die rassischen Musterungen mit einer rassischen Begründung zu Fall bringen.193
Sosehr diese Metapher auch auf den hier besprochenen Fall zutrifft, so wenig darf sie aber Schlusspunkt der Analyse sein. Es muss
vielmehr die Frage gestellt werden, in welchem Verhältnis dieses
Ergebnis zur Machtkonstellation der beteiligten Akteure stand und
den von diesen definierten Bedürfnissen des kriegführenden Deutschen Reiches. Die Quellenlage ist zwar auch hier mangelhaft, doch
192
193
Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 250.
Essner, »Im ›Irrgarten‹ der Rassenlogik«.
252
ist nicht zu übersehen, dass Ehlichs Intervention nicht nur die eigene
Position innerhalb des SS-Komplexes stärkte: Die Definitionsmacht
über die Zugehörigkeit zur Zwischenschicht wurde den RuSHAEignungsprüfern entrissen und dem SD zugesprochen. Außerdem
wurden der deutschen Kriegswirtschaft »deutsche« (Zwangs-)Arbeiter zugeführt. Fest steht, dass das Reichssicherheitshauptamt die
Ausdehnung der rassischen Musterungen unterbunden hatte.
Die ersten – und letzten – Deportationen im Rahmen des zweiten
Nahplans wurden in Danzig-Westpreußen im Dezember 1940
durchgeführt. Organisation und Durchführung lagen in den Händen der Umwandererzentralstelle Danzig, die am 11. November
1940 als Einrichtung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD
gegründet worden war.194 Anders als im Wartheland – und ähnlich wie später auch in Schlesien – wurde die formelle Leitung dem
Chef der Staatspolizeileitstelle Danzig, SS-Sturmbannführer HansHelmut Wolff, übertragen.195 Faktischer Leiter der Umwandererzentralstelle wurde jedoch SS-Hauptsturmführer Franz Abromeit,
der bereits seit Jahresbeginn Sachbearbeiter für Deportationen im
Stab des Inspektors der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Standartenführer Helmuth Willich, war. Das Prozedere kopierte dabei im
Wesentlichen den Ablauf im Wartheland und in Ostoberschlesien.
Der SS-Ansiedlungsstab und die lokalen SS-Arbeitsstäbe erstellten
eine Übersicht der für die Unterbringung von Umsiedlern geeigneten Höfe, erfassten die darin lebenden Familien und reichten die Ergebnisse an das Sonderreferat des SD-Leitabschnittes in Danzig
weiter, das über die rechtmäßige Deportation entschied. Die Deportationslisten gingen anschließend an die Umwandererzentralstelle
Danzig, die vermutlich am 21. November mit den Festnahmen der
betroffenen Personen begann,196 diese zunächst in lokalen AuffangAbromeit an Höppner, 11. November 1940, AGK 68/120, Bl. 2, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 116.
195 Heydrich an Reichsstatthalter, HSSPF, IdS und Gestapo in Danzig, 23. Januar 1941, SMR 500-3/22, Bl. 88.
196 Dies ist zumindest der Termin, der dem Landesarbeitsamt, dem Landesbauernführer und der Industrie- und Handelskammer genannt wurde, um
diese in die Lage zu versetzen, einen Teil der zu deportierenden Personen
als Zwangsarbeiter zurückzuhalten Siehe Wolffs Niederschrift einer Besprechung am 9. November 1940, betr. Umsiedlung der Weichseldeutschen, Volksdeutschen aus Litauen und Bessarabien in Danzig-Westpreu194
253
lagern konzentrierte und dann in das neu eingerichtete UWZ-Lager
in Thorn überstellte. Dort wurden sie von einem Eignungsprüfer
der RuSHA-Außenstelle in Litzmannstadt einer »Grobauslese« unterzogen – damit hatte sich dieses Verfahren nun endgültig in den
annektierten westpolnischen Gebieten als Standard durchgesetzt.197
Noch in diesen Lagern wurden sie schließlich auch Vertretern des
Landesarbeitsamtes, des Landesbauernführers und der Industrieund Handelskammer vorgeführt, die wirtschaftlich unverzichtbare
Arbeitskräfte direkt anforderten. Diese wurden – mit dem diskriminierenden »P« versehen – als Zwangsarbeiter in der Provinz eingesetzt.198 Der weitere Weg führte die übrigen Betroffenen wiederum
über Litzmannstadt, wo die positiv Gemusterten in das Wiedereindeutschungslager des Rasse- und Siedlungshauptamtes überstellt
wurden, während die überwiegende Mehrzahl nach einer letzten
Verzeichnung durch die dortige UWZ-Dienststelle ins Generalgouvernement abgeschoben wurde.
Insgesamt wurden zwischen dem 5. und 17. Dezember 1940
in zehn Transporten 9946 Personen ins Generalgouvernement deportiert – zuzüglich der als »Wiedereindeutschungsfähige« oder
Zwangsarbeiter vertriebenen Personen.199 Wie bei den bisherigen
Deportationen waren die meisten von ihnen deswegen selektiert
worden, weil ihre Wohnungen oder Höfe für die Ansiedlung der
»volksdeutschen« Umsiedler besonders geeignet erschienen. Dabei
kann jedoch angesichts der Beschwerden des SS-Ansiedlungsstabs
nicht ausgeschlossen werden, dass das SD-Sonderreferat nicht nur
diejenigen ausnahm, die über Verwandte im Deutschen Reich oder
in der Wehrmacht verfügten, sondern – die Regelung vom 7. Januar
ßen, 9. November 1940, R 96/136, Bl. 55f. Für das Dokument danke ich
Götz Aly.
197 Abromeit an Höppner, 11. November 1940, AGK 68/120, Bl. 2, abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 116.
198 Wolffs Niederschrift einer Besprechung am 9. November 1940, betr. Umsiedlung der Weichseldeutschen, Volksdeutschen aus Litauen und Bessarabien in Danzig-Westpreußen, 9. November 1940, R 96/136, Bl. 55f. Für das
Dokument danke ich Götz Aly.
199 Unsignierter und undatierter Abschlussbericht über die Aussiedlungen
im Rahmen der Ansetzung der Wolhynien-, Galizien- und Cholmerdeutschen (zweiter Nahplan) im Reichsgau Wartheland mit Anlagen, vermutlich Ende Januar 1941, BArch R 75/6, Bl. 1–13, abgedruckt in: Biuletyn 21,
S. 89–105.
254
1941 antizipierend – auch solche, die nach dortiger Einschätzung
einen Anspruch auf Eintragung in die Gruppen 3 oder 4 der Deutschen Volksliste hätten geltend machen können. In jedem Fall eingeschlossen wurde hingegen eine kleinere Zahl von Angehörigen von
bei Razzien aufgegriffenen und erschossenen Personen200 sowie vermutlich auch solche, »deren Verbleib eine Gefahr und Belastung für
die Aufbauarbeit« bedeutete.201 Ungeklärt muss hingegen ein anderer Sachverhalt bleiben: Von den 9946 deportierten Personen waren
3259 Juden, dies war ein deutlich höherer Anteil als bei allen bisherigen Deportationen.202 Aber vielleicht war diese Kehrtwende auch
bereits eine erste praktische Antwort auf den gescheiterten Madagaskar-Plan.
Mit dem zweiten Nahplan hatte die seit Dezember 1939 im Reichssicherheitshauptamt ausgearbeitete Deportationsplanung zum ersten
Mal neben dem Wartheland auch die restlichen Provinzen erfasst.
Die Bilanz fiel aus Sicht der Ethnokraten in Berlin und den einzelnen Provinzhauptstädten dennoch gleich in doppelter Hinsicht ernüchternd aus: Zwar gelang es ihnen, bis Dezember 1940 290058
»Polen« aus den annektierten westpolnischen Gebieten zu vertreiben und sie durch 176442 »Volksdeutsche« zu ersetzen – eigentlich
wollte man aber bereits bis Februar eine Million Menschen vertrieben und bis zum Jahresende die restliche Bevölkerung einer rassischen Musterung unterzogen haben.203 Diese Zahlen verblassen aber
vor allem mit Blick auf die ethnographische Struktur dieser Provinzen: So konnte die Zahl der »Deutschen« zwar auf 831062 angehoben werden, die Polen stellten mit über acht Millionen aber immer noch über 90 Prozent der Bevölkerung. Nicht besser stand es
Unsignierte Übersicht UWZ Danzig, 7. Dezember 1940, APB 97/14, Bl. 17.
Roeder an den Reichsstatthalter, Regierungspräsidenten, Landräte, 9. Dezember 1940, BArch R 75/3b, Bl. 90–92.
202 Jastrz˛
ebski, Hitlerowski wysiedlenia, S. 81f., gibt für den Zeitraum abweichend 10504 Personen an, von denen lediglich 381 Juden gewesen sein
sollen.
203 Ostpreußen ist in diesen Zahlen nicht enthalten, fällt aber auch nicht ins
Gewicht. Zu diesem Zeitpunkt waren dort noch keine Umsiedler angesiedelt und ca. 15000 Einheimische ins Generalgouvernement vertrieben worden, siehe unsignierte Übersicht der Hauptabteilung I der Berliner RKFDienststelle, betr. Aufstellung über die Bevölkerung der eingegliederten
Gebiete, 13. Februar 1941, BArch R 49/303, ohne Seitenangabe.
200
201
255
um die Absicht, im zweiten Nahplan die Deportationen auch geographisch auszudehnen. Aus Oberschlesien wurden immerhin erstmals 17413 Menschen vertrieben, während diese Zahl in DanzigWestpreußen um fast 10000 auf 38059 anwuchs.204 Diese Zahlen
machten aber dennoch nur ein Achtel der bis dahin insgesamt ausgewiesenen Personen aus, während die restlichen aus dem Wartheland stammten.205 Die geäußerte Hoffnung, dass sich dies in der Folgezeit ändern werde, erfüllte sich übrigens auch nicht. Wie sich bald
herausstellen sollte, wurden die Deportationen aus diesen Provinzen
faktisch eingestellt.
Dritter Nahplan: vom Kriegsverlauf überrollt
Wie bereits zu Beginn des Jahres 1940 lud Heydrich auch Anfang
des Jahres 1941 nach Berlin, um mit Vertretern des Oberkommandos der Wehrmacht, der betroffenen SS-Hauptämter und der Zivilverwaltungen in den annektierten Ostgebieten und des Generalgouvernements die Deportations- und Umsiedlungszahlen für das
kommende Jahr abzustimmen.206 Auffällig ist dabei vor allem, wie
wenig sich die Verantwortlichen von den Schwierigkeiten der verUnsignierter und undatierter Abschlussbericht über die Aussiedlungen
im Rahmen der Ansetzung der Wolhynien-, Galizien- und Cholmerdeutschen (zweiter Nahplan) im Reichsgau Wartheland mit Anlagen, vermutlich Ende Januar 1941, BArch R 75/6, Bl. 1–13, abgedruckt in: Biuletyn 21,
S. 89–105.
205 Errechnet nach der unsignierten Übersicht der Hauptabteilung I der Berliner RKF-Dienststelle, betr. Ansiedlung und Evakuierung in den eingegliederten Ostgebieten, Stand vom 31. 12. 40 und Planung für 1940, 11. Februar 1941, BArch R 49/303, ohne Seitenangabe.
206 Vermerk Alexander Dolezalek über die Konferenz am 8. Januar 1941,
10. Januar 1941, BArch R 49 Anh. I/34, Bl. 7f. Siehe auch die vorbereitenden Treffen am 17. Dezember 1940 im Reichssicherheitshauptamt (Eichmann an die Gestapo und SD-Dienststellen in den annektierten Ostgebieten, 12. Dezember 1940, BArch R 75/9a, Bl. 97) und am 7. Januar 1941 in
der RKF-Zentrale (Vermerk Butschek vom Ansiedlungsstab Süd Schlesien,
10. Januar 1941, BArch R 49 Anh. III/26, ohne Seitenangabe, für diese Akte
danke ich Götz Aly). Die auf dieser Besprechung genannten Zahlen unterscheiden sich nur unwesentlich von denen, die schließlich einen Tag später
vereinbart wurden. Ebenfalls weitgehende Übereinstimmung zeigt eine
unsignierte Aufstellung der RKF-Zentrale vom 11. Februar 1941, BArch R
49/303, ohne Seitenangabe. Zur Konferenz siehe auch Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands, S. 415f.
204
256
gangenen Deportationen entmutigen ließen und sich schließlich
darauf einigten, im Rahmen des dritten Nahplans 831000 Menschen
aus den annektierten Ostprovinzen ins Generalgouvernement zu
deportieren und dort noch einmal 340000 Menschen innerhalb dieses Gebietes aus ihren Wohnungen zu vertreiben.207 Diese geradezu
exorbitante Zahl ist jedoch auch Ergebnis der Interessen verschiedener Gruppen, die alle zufriedengestellt werden wollten. So machten
die Deportationen von Polen zur Unterbringung von ethnischen
Deutschen nun erstmals nicht mehr den alles entscheidenden Anteil
aus, sondern erreichten mit 438000 Personen nicht einmal die Hälfte
der Gesamtzahl. Sie sollten 150000 ethnischen Deutschen, vor allem aus Bessarabien und der Bukowina, Platz machen. Fast die gleiche Anzahl, nämlich 437000, beanspruchte die Wehrmacht, die
große Truppenübungsplätze einrichten wollte, während dem Ausbau des Industriegebiets Auschwitz 55000 sowie der »Besserstellung« einheimischer »Volksdeutscher« weitere 50000 Menschen
weichen sollten. Und schließlich mussten über ein Jahr nach Scheitern der Nisko-Aktion auch die Wünsche des Reichsstatthalters und
Gauleiters von Wien, Baldur von Schirach, erfüllt werden, der – unter anderem, um die Wohnungsnot zu lindern – 60000 Juden aus der
Stadt vertreiben wollte. Die Vertreter des Generalgouvernements,
bisher nicht eben kleinlaut in ihrer Kritik solcher Abschiebungspläne, verhielten sich zurückhaltend.208 Frank war nur wenige Wochen vorher von Hitler selbst angewiesen worden, nach dem Scheitern des Madagaskar-Plans einen Teil der jüdischen Bevölkerung
des Deutschen Reiches sofort aufzunehmen wie auch das Generalgouvernement für weitere Polen aus den annektierten Gebieten zu
öffnen.209
Aus der Perspektive der Zivilverwaltungen in den Ostprovinzen
waren die vereinbarten Deportationsziffern ein deutlicher Erfolg,
versprachen sie doch, die Germanisierung der Provinzen in schnelVermerk Alexander Dolezalek über die Konferenz am 8. Januar 1941,
10. Januar 1941, BArch R 49 Anh. I/34, Bl. 7f.
208 Ebenda.
209 Besprechung zwischen Hitler, Frank, Schirach, Koch, Bormann am 2. Oktober 1940, abgedruckt in: Seeber, Zwangsarbeiter in der faschistischen
Kriegswirtschaft, S. 264–267, Besprechung zwischen Hitler und Frank am
4. November 1940 und Sitzung unter Frank in Krakau am 6. November
1940, abgedruckt in: Präg/Jacobmeyer (Hg.), Das Diensttagebuch des
deutschen Generalgouverneurs, S. 302.
207
257
len Schritten voranzubringen. Und dennoch war den örtlichen Experten klar, dass die Einhaltung der Deportationszahlen nicht ausreichen würde, um die geplante Ansiedlung sicherzustellen. Bei den
Detailplanungen im Anschluss an die Konferenz in Berlin stellte
sich folglich in allen Provinzen sogleich Ernüchterung ein: Es fehlten ausreichend große Bauernhöfe, Handwerksbetriebe und Stadtwohnungen. Wie ernst die Situation war, zeigen die Maßnahmen, die
vonseiten der SS ergriffen wurden: Nur zwei Wochen nach der Besprechung bei Heydrich scheinen zumindest vorläufig die Deportationen zur »Besserstellung« von einheimischen »Volksdeutschen«
wie wohl auch die für die Einrichtung von Truppenübungsplätzen
zunächst ausgesetzt worden zu sein.210 Damit halbierte sich die Anzahl der zu Deportierenden, und man konnte sich auf die Evakuierungen zur Unterbringung der Umsiedler konzentrieren. Tatsächlich wurden auf der ersten Fahrplankonferenz Mitte Januar 1941 nur
für diese Kontingente Züge bereitgestellt.211 Darüber hinaus mussten die verfügbaren Siedlungsflächen erweitert werden. Wie ein Vertreter der RKF-Zentrale in einem Gespräch mit dem Leiter der
Zweigstelle in Posen, Döring, erfuhr, waren von den ursprünglich
zur Besiedlung ausgewiesenen 68000 Höfen bereits 60000 besetzt
und momentan nicht mehr als 2000 verfügbar.212 Die dem Wartheland für 1941 zugeteilten 57000 Umsiedler konnten unter diesen
Bedingungen jedenfalls nicht angesetzt werden.213 Nachdem die Ansiedlungen wie gezeigt bereits im vorangegangenen Sommer eigenmächtig auf Landkreise ausgeweitet worden waren, die nicht zur
Siedlungszone erster Ordnung gehörten, verabschiedeten sich die
Siedlungsplaner nun endgültig von den Vorgaben der RKF-Zentrale
und gaben die Besiedlung der gesamten Provinz frei.214 OberschleHöppner an Döring, 20. Januar 1941, AGK 69/182, Bl. 5–7. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
211 Höppner an Krumey, BAL B 162/365b, Bl. 69.
212 Vermerk Schröder über die Unterredung mit Döring, 10. April 1941,
BArch R 49/2639, ohne Seitenangabe. Für das Dokument danke ich Götz
Aly.
213 Diese Zahl wurde auf der Konferenz vom 8. Januar 1941 genannt, Vermerk
Dolezalek, 10. Januar 1941, BArch R 49 I/34, Bl. 7f.
214 Unsignierter und undatierter Abschlussbericht, betr. Aussiedlungen im
Rahmen der Ansetzung der Bessarabiendeutschen (3. NP) vom 21. 1. 1941
bis 20. 1. 42 im Wartheland, AGK NTN/13, Bl. 99–106, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 106–110.
210
258
sien folgte kurze Zeit später, als Himmler am 16. Januar 1941 ganz
Oberschlesien zur Siedlungszone erster Ordnung erklärte.215
In Berlin war der Beginn der Deportationen im Rahmen des dritten Nahplans auf den 1. Februar, lediglich für Schlesien auf den
1. März 1941 festgesetzt worden.216 Auch in Danzig und in Kattowitz waren nun UWZ-Dienststellen eingerichtet worden,217 die der
Dienstaufsicht des regionalen Inspekteurs der Sicherheitspolizei unterstanden, anders als im Wartheland jedoch nicht an den jeweiligen
SD-Leitabschnitt, sondern an die Gestapo angebunden und lediglich für die Organisation der Deportationen, nicht aber für die Freigabe der zu Deportierenden zuständig waren. Die Selektion verblieb
in den Händen des regionalen SD, der hierfür jeweils ein Sonderreferat III BS einrichtete.218
Die Sonderreferate hatten für die Einhaltung der Selektionskriterien zu sorgen. Wie gewohnt kam es dabei zu einem Interessenkonflikt: Das Reichssicherheitshauptamt mahnte zum wiederholten Mal
die Einhaltung rassischer Kriterien an und ordnete die Deportation
von »zunächst nur Kongresspolen« an. Davon durfte nur abgewichen werden, wenn ihre Zahl nicht ausreichte, um das zugewiesene Kontingent zu erfüllen – und auch dann nur mit den Mitgliedern »ausgesprochen deutschfeindliche[r] Organisationen«.219 Die
Dienststellen der Zivilverwaltung und die lokalen RKF-Stäbe hatten
aber andere Sorgen und außerdem das Vorschlagsrecht für die zu deportierenden Personen. So wurden in Danzig-Westpreußen grundsätzlich alle zur Deportation freigegeben, »die sich zum polnischen
Volkstum bekannt haben«, sprich: politisch in Erscheinung getreten
Anordnung 10/II, gez. Himmler als RKF, 16. Januar 1941, BArch R 186/31,
ohne Seitenangabe.
216 Vermerk Dolezalek, 10. Januar 1941, BArch R 49 I/34, Bl. 7f.
217 In Danzig-Westpreußen Ende Januar 1941, siehe Heydrich an Reichsstatthalterei und HSSPF in Danzig, 23. Januar 1941, SMR 500-3/22, Bl. 88. In
Oberschlesien Mitte Februar 1942, siehe Reichssicherheitshauptamt, gez.
i. A. Dr. Rudolf Bilfinger, an Oberpräsidenten und HSSPF in Breslau,
14. Februar 1941, BA DH 890 A2, 622A, Bl. 1–51. Für dieses Dokument
danke ich Götz Aly.
218 Für Danzig siehe Leiter SD-LA Danzig an RSHA, IV B 4, 28. Februar
1941, APB 97/14, Bl. 51. Für Schlesien siehe undatiertes Schreiben der
UWZ-Kattowitz, vermutlich Februar 1941, APK 119/4088, Bl. 1–3.
219 Siehe etwa undatierte Richtlinien Eichmanns, vermutlich knapp vor dem
1. Februar 1941, AGK 69/1, Bl. 38–41.
215
259
waren,220 während in Schlesien vor allem die ins Visier gerieten, die
»nicht im Produktionsprozeß erforderlich sind«.221 Bei der Auswahl
der Ansiedlungsstäbe ist zudem unverkennbar, dass sie vor allem
auf die Deportation von Personen drängten, deren Wohnungen für
die Ansiedlung von ethnischen Deutschen gebraucht wurden, und
die Bürgermeister setzten alles daran, »Unruhestifter« und Fürsorgeempfänger loszuwerden. Die Umwandererzentralstelle beziehungsweise die Sonderreferate traten erst in Aktion, als es um die
Überprüfung der Listen ging, die ihnen aus den Kreisen eingereicht
wurden. Sie konnten also lediglich Personen streichen, die von Deportationen ausgenommen waren – wenn sich die Verantwortlichen
vor Ort nicht ohnehin über das Votum aus der Gauhauptstadt hinwegsetzten und die Betroffenen eigenmächtig aus ihren Wohnungen
jagten. Einig war man sich aber in allen drei Provinzen darin, dass
die erfassten Personen vor ihrer Deportation noch einen Selektionsprozess durchlaufen mussten, in dem das Rasse- und Siedlungshauptamt und das Arbeitsamt die für die Zwangsarbeit im Deutschen Reich geeigneten Personen aussuchte.222
Diese Verfahrensweise währte nicht lange, die Vorbereitungen
auf den Überfall auf die Sowjetunion hatten begonnen. Günther
teilte den UWZ-Dienststellen bereits am 21. Februar 1941 mit,
dass die Reichsbahn »aus naheliegenden militärischen Gründen« in
den kommenden Wochen wohl nur zwei Züge pro Woche stellen
könnte – 17 wären notwendig gewesen.223 Am 11. März informierte
Greifelt die Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung
Unsignierte Übersicht UWZ Danzig, 3. Februar 1941, BArch PL 170/46,
Bl. 1–6.
221 Allgemeine Anordnung 4/41 Brachts als Beauftragter RKF, 4. Februar
1941, APK 119/4088, Bl. 13–17, abgedruckt in: Długoborski, Polozenie
ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. 181–185.
222 Unsignierte Übersicht UWZ Danzig, 3. Februar 1941, BArch PL 170/46,
Bl. 1–6 und undatierte und unsignierte Übersicht der UWZ Kattowitz zum
Aufbau der Dienststelle, vermutlich vom Februar 1941, APK 119/4088,
Bl. 1–3.
223 RSHA IV D 4, gez. Günther, an UWZ-Dienststellen in den annektierten
Ostprovinzen, 21. Februar 1941, AGK 68/122, Bl. 35f. Eine Woche später
teilte Eichmann mit, dass jetzt zumindest für die erste Märzwoche wohl
doch zwei Züge täglich bereitstünden, Eichmann an die UWZ-Dienststellen in den annektierten Ostprovinzen, 27. Februar 1941, AGK, 68/122,
Bl. 41, für das Dokument danke ich Götz Aly. Diese Zusage sollte sich jedoch als voreilig herausstellen.
220
260
deutschen Volkstums über den baldigen Deportationsstopp.224 Als
die Deportationen am 15. März 1941 eingestellt werden mussten,
war der dritte Nahplan gescheitert, bevor er überhaupt richtig begonnen hatte. Im Wartheland waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht
230000, sondern »lediglich« 19000 Menschen ins Generalgouvernement abgeschoben worden,225 in Danzig-Westpreußen statt der
167000 Einheimischen wohl nicht mehr als 11000,226 und für Schlesien, wo ebenfalls mindestens 230000 Einheimische abgeschoben
werden sollten, lässt sich bis Mitte März nicht ein einziger Deportationszug nachweisen. Die Wehrmacht musste die Planungen für die
neu anzulegenden Truppenübungsplätze ebenso verschieben wie
auch die einheimischen »Volksdeutschen« den Raub benachbarter
Grundstücke. Anstatt eine Million Menschen bis zum Jahresende
konnten gerade einmal 30000 Personen abgeschoben werden.227 In
den Auffanglagern der Volksdeutschen Mittelstelle mussten 256257
Personen weiter vertröstet werden.228
Die Sicht auf dieses »Fiasko« ist in der Literatur etwas einseitig,229
wird der Deportationsstopp doch vor allem auf die Proteste der
Wehrmacht zurückgeführt, die alle Transportkapazitäten für sich
reklamierte und sich zudem über die sicherheitspolitischen Auswirkungen der Deportationen auf das Aufmarschgebiet Generalgouvernement besorgt zeigte, oder aber auf das Unvermögen seiner
Greifelt an Beauftragten RKF in den annektierten Ostprovinzen, 11. März
1941, R 69/388, Bl. 247–249. Siehe auch Abromeit an HSSPF, IdS, SD-Leitabschnitt Danzig, 11. März 1941, APB 97/14, Bl. 47.
225 Undatierte Übersicht der UWZ über die im dritten Nahplan deportierten
und verdrängten Personen, vermutlich Ende Januar 1942, AGK 62/76, Bl. 4.
Siehe auch Aufstellung der RKF-Zentrale vom 11. Februar 1941, BArch
R 49/303, ohne Seitenangabe.
226 Jastrz˛
ebski, Potulice, S. 9–12.
227 Aly gibt die Zahl mit 25000 an, ders., »Endlösung«, S. 229. Auch wenn die
genaue Anzahl nicht zweifelsfrei festzustellen ist, scheinen doch aus Danzig-Westpreußen 11123 (Jastrz˛ebski, Potulice, S. 22) und aus dem Wartheland 19226 (Unsignierter und undatierter Abschlussbericht, betr. Aussiedlungen im Rahmen der Ansetzung der Bessarabiendeutschen (3. NP) vom
21. 1. 1941 bis 20. 1. 42 im Wartheland, AGK NTN/13, Bl. 99–106, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 106–110). Offensichtlich ist jedoch die Differenz
zu den selbstgesteckten Zielen.
228 Aly, »Endlösung«, S. 229.
229 Ebenda.
224
261
Planer im Reichssicherheitshauptamt und der RKF-Zentrale, die
divergierenden Interessen zwischen den Berliner Zentralstellen und
den regionalen Zivilverwaltungen auszugleichen.230 Was hier aus
meiner Sicht fehlt oder zu kurz kommt, ist der rasant wachsende Bedarf an Arbeitskräften sowohl in den annektierten Gebieten als auch
im Deutschen Reich. Es war vor allem dieser Arbeitskräftemangel,
der – so glaube ich – den dritten Nahplan zum Scheitern verurteilte,
bevor die Überlastung des Schienennetzes ihn auch praktisch beendete.
Die Umdeutung der polnischen Bevölkerung von gefährlichen
oder zumindest unerwünschten »Fremdvölkischen« zu notwendigen Arbeitskräften hatte sich bereits während der ersten Deportationen angekündigt. Mit dem bevorstehenden Überfall auf die Sowjetunion, das heißt einer weiteren Verlängerung des Krieges, erhielt
dieser Aspekt jedoch eine neue Dringlichkeit. Zur Mobilisierung
aller wirtschaftlichen Ressourcen hatte Göring auf einer Besprechung am 29. Januar die Anweisung gegeben, dass
»ausländische Arbeiter in weitest möglichem Umfange hereingenommen werden sollen. Der Herr Reichsmarschall hat erneut
festgestellt, dass bevölkerungs- und rassenpolitische Bedenken
zur Zeit in den Hintergrund zu treten haben. Weiter hat er an den
Reichsarbeitsminister Weisung gegeben, an die verantwortlichen
deutschen Stellen in die besetzten Gebieten erneut und nachdrücklich in diese Richtung heranzutreten«.231
Kurze Zeit später wurden die Zivilverwaltungen in Polen auch explizit angewiesen, der Kriegswirtschaft ohne Verzug neue Zwangsarbeiter zur Verfügung zu stellen.232
Auf einer eilends einberufenen Besprechung unterrichtete der
Leiter des Arbeitsamts in Litzmannstadt, Dr. Storch, die Teilnehmer,
dass Göring die kurzfristige Bereitstellung von 250000 polnischen
Landarbeitern angeordnet habe.233 Auch wenn diese Anzahl von den
Zivilverwaltungen aller polnischen Gebiete, also nicht allein vom
Siehe etwa Browning, Die Entfesselung der »Endlösung«, S. 158, oder Aly,
»Endlösung«, S. 228–236.
231 Reichsinnenministerium, gez. i. A. Jacobi, an RSHA, LAB B Rep. 057–01/
448, A 26 (2). Siehe auch Adam, Judenpolitik, S. 290, sowie Herbert, »Arbeit und Vernichtung«, S. 393.
232 Höppner an RSHA III B, 13. März 1941, BAK R 75/3b, Bl. 94f., abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 136f.
233 Krumey an UWZ Posen und Ehlich, 25. Februar 1941, AGK 68/146, Bl. 23.
230
262
Wartheland aufzubringen war, wurde doch sofort klar, dass diese
Größenordnung den bisherigen Ablauf der Deportationen über den
Haufen warf. Dies betraf vor allem die von der SS mit dem zweiten
Nahplan eingeführte rassische Musterung, die die Selektion von
Arbeitskräften an ein außerökonomisches Kriterium knüpfte und
damit künstlich verknappte. Die SS hatte dieses Projekt so lange verfolgen können, wie die negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt überschaubar blieben. Auch wenn ich auf die Konsequenzen
noch im Detail eingehen werde, sei hier doch so viel gesagt, dass die
SS die rassische Musterung sofort einstellen musste, als deutlich
wurde, dass sie die Konzentration aller wirtschaftlichen Kräfte für
den Überfall auf die Sowjetunion gefährdete.
Wie der SS-Komplex bald feststellen musste, reichten die Auswirkungen des sich zuspitzenden Arbeitskräftemangels noch weitaus
tiefer. Zur Disposition stand nicht allein der Ablauf der Deportationen, sondern die Deportationen selbst. Der Leiter der Planungsabteilung der Ansiedlungsstäbe Posen und Litzmannstadt, Alexander
Dolezalek, stellte dies bereits im Februar 1941 fest. In einer Besprechung mit Greiser und seinem persönlichen Adjutanten Harry
Siegmund drang er darauf, die Umsiedler auf zu parzellierenden
Großgütern unterzubringen und nicht auf zusammenzulegenden
Kleinbetrieben, wofür Greiser plädierte. Während Dolezalek argumentierte, dass Großgüter die Germanisierung der Provinz verzögern würden, da sie nur mit (polnischen) Landarbeitern zu bestellen
seien und die Zusammenlegung von Kleinbetrieben die Deportation
von deutlich mehr Personen erfordere und also bei der unbeständigen
Transportlage nicht zu garantieren sei, erinnerte ihn Greiser daran,
dass er von Hitler und Göring mit der »Produktion von Getreide,
Getreide und nochmals Getreide« beauftragt worden sei – und in
dieser Hinsicht seien Großbetriebe schlicht wirtschaftlicher.234 Was
Aly allerdings nicht eigens herausstellt, obwohl es aus meiner Sicht
einen noch gravierenderen Einschnitt darstellt, war die Ankündigung Greisers, in Zukunft zumindest einen Teil der für die Unterbringung der ethnischen Deutschen zu enteignenden Polen nicht
mehr länger abschieben zu wollen. In ihrer Funktion als wertvolle
Arbeitskräfte könne das Wartheland nicht auf sie verzichten.
234
Aly »Endlösung«, S. 231. Siehe auch Vermerk Dolezalek, 12. Februar 1941,
BArch R 49 I/34, Bl. 43–47. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
263
Natürlich war die Zivilverwaltung stets darauf bedacht gewesen,
den Verlust von Facharbeitern zu vermeiden. Allerdings war dies
bisher eine überschaubare Aufgabe gewesen, hielten sich doch sowohl die Deportationen ins Generalgouvernement wie auch die Abgabe von Arbeitskräften ins Deutsche Reich in Grenzen. Der dritte
Nahplan versprach – oder aus dieser Perspektive: drohte – all dies zu
ändern und eine vielfache Anzahl von Menschen zu erfassen. Der
Schaden, den diese Entwicklung für die Leistungsfähigkeit der annektierten Provinzen potentiell bedeutete, wurde in den jeweiligen
Hauptstädten erkannt und hatte in Posen Greiser veranlasst, zumindest einen Teil der durch die Umsiedlungen enteigneten Personen in
der Provinz zu belassen. Wie ernst Greiser diese Situation bewertete,
zeigte sich schließlich Anfang März, als er nun selbst die Deportation von Juden generell verbot und stattdessen ihre Einweisung in
das Ghetto in Litzmannstadt anordnete, das zum Produktionsstandort ausgebaut wurde.235 Als sich im Reichssicherheitshauptamt die
Anzeichen verdichteten, dass der Zeitplan für den dritten Nahplan
wegen des Aufmarsches der Wehrmacht im Generalgouvernement
nicht einzuhalten war, hatte in den Provinzen also bereits ein Umdenken eingesetzt, der die aktuelle Deportationsplanung aus ganz
anderen Gründen ebenfalls infrage stellte.
Der dritte Nahplan reihte sich damit in die immer länger werdende Reihe von hypertrophen bevölkerungspolitischen Unternehmungen ein, die abrupt kollabiert waren. Und dennoch unterscheidet sich sein Ende in einem signifikanten Aspekt von den vorherigen
Projekten, die vor allem an der noch nicht abgeschlossenen Erfassung der einheimischen Bevölkerung sowie den zum Teil noch immer unter den Kriegsfolgen leidenden Transportwegen gescheitert
waren. Zwar war es auch diesmal die überlastete Infrastruktur der
Reichsbahn, die die Deportationen auch praktisch beendete. In der
Forschung hat dies jedoch eine durch den Überfall auf die Sowjetunion erzwungene Reevaluierung aufseiten der Zivilverwaltungen verdeckt, die zentrale Prämissen der Deportationsplanung im
Reichssicherheitshauptamt und der RKF-Zentrale infrage stellte.
Was der Zivilverwaltung in Oberschlesien bereits von Beginn an bewusst war, drang jetzt auch in Posen und Danzig zunehmend in die
Köpfe: Sosehr das langfristige Ziel der Germanisierung der Provin235
Vermerk Höppner für Koppe, Ehlich, Krumey über Besprechung unter anderem mit Kendzia am 4. März 1941, 7. März 1941, AGK 68/146, Bl. 26f.
264
zen nur durch die Entfernung der als »polnisch« deklarierten Bevölkerung zu erreichen war, so unentbehrlich erwiesen sich diese Personen kurzfristig für ihr wirtschaftliches Überleben. Vor die Wahl
zwischen rassischer Dystopie und Herrschaftsrationalität gestellt,
entschieden sich die Gauleiter auch in diesem Aspekt für Letzteres.
In der Gefahr, neben der geplanten Steigerung der Deportationszahlen auch noch eine zunehmende Anzahl von Arbeitskräften an
das Deutsche Reich abgeben zu müssen, sahen sich die Zivilverwaltungen zu einer radikalen Kehrtwende gezwungen. Zumindest der
arbeitsfähige Teil der einheimischen Bevölkerung verwandelte sich
gleichsam über Nacht von unerwünschten »Fremdvölkischen« in
wertvolle Arbeitskräfte. Dolezalek merkte dies in seinem Gespräch
mit Greiser und Siegmund nur allzu deutlich: Hätten tatsächlich alle
deportierten Polen sofort durch gleich qualifizierte Deutsche aus
Osteuropa oder dem Deutschen Reich ersetzt werden können, wäre
das Wartheland nicht im derzeitigen Dilemma gewesen. Aber – so
Siegmund – »Sie wissen ja selbst, was ist aus all den grossen Plänen
des Reichsführers geworden?«236
236
Vermerk Dolezalek, 12. Februar 1941, BArch R 49 I/34, Bl. 43–47. Für das
Dokument danke ich Götz Aly.
265
»Rasse« oder »Volk«? Konkurrierende Entwürfe
für eine »deutsche Volksgemeinschaft«
Die zunehmende Abhängigkeit von der einheimischen Bevölkerung
hatte spätestens Anfang 1941 eine radikale Wende in der Deportationspolitik erzwungen. Das volle Ausmaß dieser Abhängigkeit
zeigt sich jedoch in der Selektion der Personen, die die deutschen
Besatzer für die Aufnahme in die deutsche »Volksgemeinschaft« als
geeignet erschienen.
Die Intervention des Reichsinnenministeriums durch Fricks Erlass über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vom 25. November 1939 war zunächst in allen drei Provinzen auf heftige Kritik
gestoßen. Die dortigen Gauleiter hatten sehr dezidierte Vorstellungen, welche Vorgehensweise bei der Selektion der »Volksdeutschen«
in ihrer Provinz jeweils angebracht waren und die sie auch im Konfliktfall gegen Widerstände in Berlin durchzusetzen bereit waren.
Provinzielle Alleingänge
Wartheland: »Keinerlei völkisch zweifelhaften Elemente«
Der entschiedenste Protest gegen Fricks Erlass kam aus dem Wartheland. Die Ethnokraten in Posen sahen dadurch die eigene, mit der
Deutschen Volksliste eben erst installierte Selektionspolitik infrage
gestellt, mit der der größte Teil der einheimischen Bevölkerung eben
nicht als »Deutsche« in den Staatsverband aufgenommen, sondern
als »Polen« vertrieben werden sollte. Die Kritik Coulons und seiner
Mitarbeiter konzentrierte sich folglich auf die sehr vage Bestimmung
der deutschen Volkszugehörigkeit und des Begriffs des »erwünschten Bevölkerungszuwachses«. Coulons Forderungen waren dafür
umso genauer: »Im völkischen Kampfraum dürfen keinerlei völkisch
zweifelhafte Elemente verbleiben, die nicht die Gewähr geben, künftigen Belastungen ihres Volksbewußtseins gewachsen zu sein.«237
Mit der Aufgabe konfrontiert, eine Besatzungs- und Germanisie237
Bericht Coulons über Verlauf und Abschluss des Verfahrens der Deutschen
Volksliste im Reichsgau Wartheland, 5. Februar 1941, APP 406/1109,
Bl. 320–332.
266
rungspolitik in einer Provinz durchzusetzen, in der die deutschen
Besatzer mitsamt den einheimischen Volksdeutschen eine kleine
Minderheit darstellten, beharrte Coulon also auf der Auffassung,
dass Deutscher in erster Linie derjenige sei, der durch sein bisheriges
Verhalten bewiesen hatte, dass auf ihn bei der Durchsetzung der Besatzungspolitik zurückgegriffen werden könne – eine Radikalität, die
man sich anfangs glaubte leisten zu können, hatte Himmler doch versprochen, deportierte Polen durch ethnische Deutsche zu ersetzen.
Es dauerte einige Wochen, bis die durch den Erlass des Reichsinnenministeriums unerlässlichen Veränderungen des Selektionsverfahrens durchgeführt worden waren und die Erfassung beginnen konnte. Neben der Auswahl des geeigneten Personals war es
vor allem ein gesonderter Fragebogen, der für diese Verzögerung
verantwortlich war. Um die »völkisch zweifelhaften Elemente«
identifizieren zu können, reichten den Ethnokraten der Deutschen
Volksliste die Informationen nicht aus, die der aus Berlin vorgegebene Fragebogen erhob. Wie Egon Leuschner, der ehemalige Beauftragte für Bevölkerungs- und Rassenpolitik bei der Gauleitung
Schlesien und Hauptstellenleiter im Rassenpolitischen Amt der
NSDAP, an Uebelhoer schrieb, »war dieser Fragebogen in seiner
Einseitigkeit, abgestellt auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, nicht geeignet in verantwortlicher Weise die deutsche
Volkszugehörigkeit ermitteln zu lassen«.238 Leuschner erarbeitete
also einen zweiten und setzte diesen über Uebelhoer beim Reichsinnenministerium durch. Er wurde als sogenannter Ergänzungsfragebogen – wohlgemerkt nur im Wartheland – dem Fragebogen des
Reichsinnenministeriums beigegeben (siehe Abb. S. 268/269).
Mit dem Fragebogen aus der Berliner Reichsdruckerei erreichte
die Zweigstellen auch das zwölfseitige – wie es im internen Verkehr
bezeichnet wurde – »grüne Heft« mit detaillierten Anweisungen
über Organisation und Verfahren der Deutschen Volksliste. Danach
bestand die Deutsche Volksliste nun aus drei Instanzen: der an
die Reichsstatthalterei angebundene Zentralstelle, den Bezirksstellen bei den Regierungspräsidien und schließlich den Zweigstellen
bei den Landratsämtern. Der Zweigstelle gehörten der Landrat
als Leiter sowie der Bürgermeister der Kreisstadt und ein oder zwei
»Volksdeutsche« an, wobei Letztere jeweils von der Zentralstelle
238
Undatiertes Schreiben Leuschners an Uebelhoer, abgezeichnet am 6. April
1940, APP 406/1108, Bl. 54–61.
267
Ergänzungsgfragebogen, der zunächst ausschließlich im Wartheland dem Fragebogen des Reichsinnenministeriums beigegeben wurde, um die »völkische
Zuverlässigkeit« der Antragsteller überprüfen zu können.
Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP), DVL-Wollstein 427
268
269
und dem örtlichen SD-Vertreter bestätigt werden mussten. Die Antragsteller hatten bei der Zweigstelle um die Ausgabe der Fragebögen nachzusuchen und wurden dabei einer ersten Selektion unterzogen, um diejenigen auszuschließen, denen von vornherein jede
Chance abgesprochen wurde, in die Deutsche Volksliste aufgenommen zu werden. Bei Rückgabe der Fragebögen, die im Übrigen für
jedes Familienmitglied, also auch für die Kinder, auszufüllen waren,
wurden diese von den Prüfungsausschüssen bei den Zweigstellen
beurteilt, die als »beratende Organe« dem Landrat zur Seite standen
und deren Mitglieder wiederum von Coulon bestätigt werden mussten.239 Im Unterschied zum anfänglichen Verfahren konnten die
Zweigstellen über die Anträge jedoch nicht länger rechtskräftig entscheiden, sondern diese lediglich mit einem sogenannten Vorentscheid versehen und den neu eingerichteten Bezirksstellen zuleiten.
Die Bezirksstellen wurden bei den Regierungspräsidenten eingerichtet. Ihnen gehörten neben dem Leiter und zwei »Volksdeutschen«, die vom Regierungspräsidenten vorgeschlagen und von der
Zentralstelle bestätigt werden mussten, die Dezernenten für Volkstumsfragen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten des Regierungspräsidiums an. Neben der Koordinierung der Zweigstellen
bestand die Aufgabe der Bezirksstelle vor allem im endgültigen Entscheid über die aus den Zweigstellen zugehenden Anträge und der damit verbundenen Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, falls
die Antragsteller in die Gruppen A (die sogenannten Bekenntnisdeutschen) oder B (die sogenannten Stammesdeutschen) selektiert worden waren. War dem Aufnahmegesuch stattgegeben worden, erhielt
der Landrat einen Ausweis zugesandt, der dem Antragsteller auszuhändigen war. Abgelehnte Antragsteller waren schriftlich zu benachrichtigen. Darüber hinaus richtete die Bezirksstelle jedoch auch eine
Kartei ein, die alle – also auch die abgelehnten – »Deutschen« registrierte und nach volkstumspolitischen Kriterien sortierte. Biethnische
Ehen wurden nach der Muttersprache der Kinder ebenso gesondert
verzeichnet wie auch Ehen mit einem jüdischen Partner.240 Für die
Richtlinien für die Erfassung der deutschen Volkszugehörigen in der Deutschen Volksliste, undatiertes Exemplar der Zentralstelle, nur für den
Dienstgebrauch, vermutlich Ende Januar 1940, APP 406/1106.
240 Die Kartei sollte nach den folgenden sechs Kriterien geordnet werden,
»I. Beide Eltern deutsch, II. Eltern deutsch, Ehefrau polnisch, a) Kinder
deutsch nach Erziehung und Haussprache, b) Kinder polnisch nach Erzie239
270
Behörden war damit die Grundlage einer weitergehenden Differenzierung der Bevölkerungspolitik bereitet.
Die größte Aufmerksamkeit war im »grünen Heft« jedoch den
Selektionskriterien gewidmet. Dabei galt: »Grundsätzliche Voraussetzung für die deutsche Volkszugehörigkeit ist: Das Bekenntnis
zum deutschen Volkstum in der Zeit der völkischen Fremdherrschaft«.241 In der Regel war dies an die Mitgliedschaft in einer »volksdeutschen« Organisation gebunden. Dieser Personenkreis wurde in
Gruppe A aufgenommen, mit ihm wurde auch die Partei im Wartheland aufgebaut. Wie bereits bei der Erfassung in Posen vorexerziert,
sollte neben diesen »Bekenntnisdeutschen« aber zumindest noch ein
Teil der »Stammesdeutschen« aufgenommen werden, also Personen,
die »von deutschen Eltern abstammen«. Freilich reichte dies allein
nicht aus. Vielmehr sei auch bei diesen Personen das politische Verhalten zu erheben, also zwischen denjenigen zu unterscheiden, die –
obwohl »deutschstämmig« – sich »entweder zum Polentum bekannt
oder […] gleichgültig geblieben sind. Bei denen, die sich zum Polentum bekannten, ist die Entscheidung einfach« – sie wurden abgelehnt. Wurden sie aber als »deutschstämmig« eingestuft und den
»gleichgültigen« [sic!] zugerechnet, oder aber denen, die sich »unter
dem Druck der Polen nicht zum Deutschtum zu bekennen wagten«,
müsse sorgsam geprüft werden, ob der Einzelne nach dem »Gesamtbild seiner Persönlichkeit und seines Verhaltens […] als Deutscher
anerkannt« und in Gruppe B sortiert werden könne.242
Włodzimierz Jastrz˛ebskis Einschätzung, wonach die deutschen
Behörden die Zugehörigkeit zur Gruppe B »sehr breit interpretiert«
hatten, kann ich mich nicht anschließen.243 Die Selektion dieser
hung und Haussprache, III. Ehemann polnisch, Ehefrau deutsch, a) Kinder
deutsch nach Erziehung und Haussprache, b) Kinder polnisch nach Erziehung und Haussprache, IV. Deutsche aus dem Generalgouvernement,
V. Ehemann deutsch, Ehefrau fremdblütig, VI. Ehemann fremdblütig, Ehefrau deutsch«, Richtlinien für die Erfassung der deutschen Volkszugehörigen in der Deutschen Volksliste, undatiertes Exemplar der Zentralstelle,
nur für den Dienstgebrauch, vermutlich Ende Januar 1940, APP 406/1106.
241 Undatierte Richtlinien für die Erfassung der deutschen Volkszugehörigen
in der Deutschen Volksliste, undatiertes Exemplar der Zentralstelle, nur für
den Dienstgebrauch, vermutlich Ende Januar 1940, APP 406/1106 [Hervorhebung im Original, G.W.].
242 Ebenda.
243 Jastrz˛
ebski, Hitlerowskie wysiedlenia, S. 113.
271
Gruppe bereitete den Besatzern besondere Schwierigkeiten, die bereits bei der Feststellung der »deutschen« Abstammung begannen.
Denn das Problem bestand gerade darin, eine Definition zu formulieren, wer unabhängig vom eigenen Selbstverständnis »deutsch«
war und wer »polnisch« – und natürlich musste das Scheitern der
deutschen Besatzer, »deutsch« als Summe sozialer Praxen zu naturalisieren, auch alle Versuche affizieren, wer denn nun »deutscher«
oder »polnischer« Abstammung war. Andererseits hatte die deutsche Rechtsprechung mit solchen Widersprüchen bereits einige
praktische Erfahrung gesammelt, nicht zuletzt bei der Selektion der
jüdischen Deutschen, die von der Religionszugehörigkeit der Großeltern abhängig gemacht wurde. Im Wartheland entschied man sich
für eine ähnliche Hilfskonstruktion und schloss von den (Familien-)
Namen der Antragsteller und ihrer Vorfahren auf ihre Volkstumszugehörigkeit.
Die Schwierigkeiten, die den Ethnokraten bei der Feststellung der
»deutschen« Abstammung der Antragsteller begegnete, wiederholte
sich naturgemäß bei der Frage, ob ihre unterbliebene Agitation
in »volksdeutschen« Verbänden allein auf den Druck der polnischen
Behörden zurückzuführen war. Den Prüfungskommissionen wurden weitere Selektionskriterien an die Hand gegeben, die wiederum
die zentrale Bedeutung des Verhaltens des Antragstellers herausstellten. Kriterien waren etwa die Religion, wobei grosso modo
evangelisch mit deutsch und katholisch mit polnisch gleichgesetzt
wurde. Ebenfalls wichtig waren Dokumente des polnischen Staates,
in denen der Betreffende »deutsch« als ethnische Zugehörigkeit oder
Muttersprache hatte registrieren lassen. »Wer auf dieser Eintragung
bestanden hat, hat damit ein Bekenntnis zum Deutschtum abgelegt.«244 Ausschlaggebend waren aber Sprache und Name der Antragsteller. Die Behörden interessierten sich für die Sprache, die zu
Hause gesprochen wurde, und waren aufgefordert, in Zweifelsfällen
auch die Kinder vorzuladen, da sich vor allem an ihren Sprachkenntnissen entschied, welches die »Haussprache« war. Erhoben wurde
aber auch die Unterrichtssprache der Schule, die Eltern für ihre
Kinder ausgesucht hatten. Dabei wurde die Wahl »polnischer Schulen sehr oft als Bekenntnis zum Polentum« angesehen, während um244
Undatierte Richtlinien für die Erfassung der deutschen Volkszugehörigen
in der Deutschen Volksliste, undatiertes Exemplar der Zentralstelle, nur für
den Dienstgebrauch, vermutlich von Ende Januar 1940, APP 406/1106.
272
gekehrt der Besuch einer deutschsprachigen Schule bei biethnischen
Ehen als Ausweis dafür gewertet wurde, »daß sich der deutsche Teil
der Ehe durchgesetzt hat«. Bei den Namen wurde jede polnische
Schreibweise negativ vermerkt, und vor allem wurden die Vornamen
überprüft. »Wer seine Kinder Mieceslaw, Jadwiga oder Wojciech
nennt, ist in der Regel kein Deutscher. Auch wenn dem ›Karl‹, geboren im Jahre 1920, ein ›Ceslaw‹ [sic!], geboren im Jahre 1934, gefolgt
ist, kann man auf polnische Einstellung der Eltern schließen.«245
Diese deutliche Schwerpunktsetzung auf die vergangene und
zu erwartende soziale Praxis und hier insbesondere das politische
Verhalten der Antragsteller mag erstaunen, wird das nationalsozialistische Deutschland doch vor allem als »Rassestaat« begriffen, in
dem biologische Selektionskriterien durchgesetzt werden sollten – zuerst innerhalb des Landes gegen die jüdischen Deutschen
und schließlich im besetzten Europa gegen den Rest der unterdrückten Bevölkerung. Die Ethnokraten im Wartheland gingen
jedoch offensichtlich andere Wege und setzten auf »deutsche Gesinnung«. So umfasste der Kriterienkatalog im »grünen Heft« zwar
ein Rubrum »Rassemerkmale«. Relevanz wurde diesem aber nur
bei »rassischen Mischehefällen im Sinne der Nürnberger Gesetze«
zugesprochen, die zunächst zurückzustellen waren. Bezogen auf
christliche Polen wurde »Rasse« als Selektionskriterium aber explizit ausgeschlossen:
»Bestimmte Rassenmerkmale sind zwar häufig der Beweis dafür,
dass sich unter den Voreltern des Antragstellers Deutsche befanden. Als sichere Beurteilungsgrundlage für die deutsche Volkszugehörigkeit können die Rassenmerkmale nach den Verhältnissen
im Reichsgau aber nicht herangezogen werden. Im Gegenteil ist
häufig die Beobachtung zu machen, dass besonders in der Gegend
der Stadt Posen das nordische Element unter dem Polentum, das
politisch aktiv war, besonders stark zu finden ist. Diese politisch
aktiven Menschen neigen am seltensten dazu, eine unklare Stellung im Volkstumskampf einzunehmen. Man kann sich nicht der
Hoffnung hingeben, gerade dieses nordisch bestimmte Polentum
zu gewinnen, indem man ihm entgegenkommt.«246
Ebenda. Zu den Problemen, die eine Orientierung an den Nachnamen der
Betroffenen mit sich brachte, siehe auch Dzieciński, Łódż, S. 19.
246 Undatierte Richtlinien für die Erfassung der deutschen Volkszugehörigen
in der Deutschen Volksliste, undatiertes Exemplar der Zentralstelle, nur für
245
273
Nach der Unterbrechung durch das Einschreiten des Reichsinnenministeriums sollten auf Anweisung der Zentralstelle die DVLDienststellen ihre Tätigkeit bis zum 15. Februar 1940 aufnehmen
und bereits ab April mit der Ausgabe der Ausweise beginnen. Im
Regierungsbezirk Posen verlief alles nach Plan.247 Als Erste hatte die
direkt der Zentralstelle unterstehende Zweigstelle der Stadt Posen
den Betrieb fortsetzen können. Nachdem der größte Teil der Fragebögen im November ausgehändigt worden war, fand die erste Sitzung
dort bereits am 1. Februar 1940 statt. Ausweis Nr. 1 ging bezeichnenderweise an Heinrich W.,248 Apotheker und führender Vertreter der
ethnisch-deutschen Minderheit, der mit allen gewünschten Attributen aufwarten konnte: So war er nicht nur Mitglied der Jungdeutschen Partei für Polen (JdP) und anderer »volksdeutscher« Vereine
gewesen, sondern konnte sich auch der Strafverfolgung durch polnische Behörden rühmen: »1927 Ausschluß aus der Lieferung für die
Krankenkasse für meine Apotheke, Nichterteilung der Apothekerkonzession des Vaters, ab 1. 8. 39 arbeitslos, Haussuchungen, ständige Überwachung durch poln. Kripo, Verhaftung am 1. Kriegstage
zur ›Internierung‹ in Bereza Kartuska.«249 Er wurde in die Gruppe A
eingetragen und avancierte als »volksdeutsches« Mitglied der Zentralstelle zu einem wichtigen Helfer der deutschen Besatzer bei der
Selektion der einheimischen Bevölkerung.
Anlaufschwierigkeiten gab es hingegen im Regierungsbezirk Hohensalza. Bei einer Inspektionsreise am 26. Februar 1940 stellte
Coulon fest, dass die meisten Zweigstellen ihre Erfassung noch nicht
aufgenommen und der Dezernent für Volkstumsfragen im Regierungspräsidium, Regierungsrat Rudolf Schmidt-Berger, noch gar
nicht mit dem Aufbau der Bezirksstelle begonnen250 und sich stattdessen »wortklauberische Kritik« an den Anweisungen aus Posen
geleistet hatte.251 Die Zentralstelle setzte den »ehemaligen führenden
Jungdeutschen Hermann Brose« als Leiter der Bezirksstelle ein, dem
den Dienstgebrauch, vermutlich von Ende Januar 1940, APP 406/1106
[Hervorhebung im Original, G.W.].
247 Unsignierter Bericht über den Stand des Verfahrens der Bezirksstelle Posen
an Coulons Referat, 25. April 1940, APP 406/1109, Bl. 226–228.
248 Name anonymisiert.
249 Fragebogen Heinrich W., APP VD Posen-Stadt/12126.
250 Vermerk Coulon, 26. Februar 1940, APP 406/1113, Bl. 162f.
251 W. Geske an Coulon, 7. November 1940, APP 406/1113, Bl. 189–191.
274
für die Anfangszeit mit W. Geske auch noch ein Mitarbeiter Coulons aus Posen an die Seite gestellt wurde.252
Im Vergleich zum Regierungsbezirk Kalisch schienen jedoch
selbst diese Schwierigkeiten marginal. Die Koordination der dortigen Bezirksstelle und auch den Vorsitz der mit Abstand wichtigsten Zweigstelle in Litzmannstadt-Stadt hatte Egon Leuschner
übernommen.253 Im Gegensatz zu dem Verfahren in der restlichen
Provinz hatte Leuschner einen differenzierteren Kriterienkatalog
durchgesetzt, der eine »völkische Wertung«, mit einer »politische[n]
Wertung« verband und die Bevölkerung nicht in zwei, sondern gleich
in fünf Gruppen von A bis E selektierte. Die ersten beiden Gruppen
waren jenen Personen vorbehalten, die – in ihrer »völkischen Wertung« – »in jeder Hinsicht deutsch geblieben sind«, die jedoch – in
ihrer politischen Wertung – noch einmal in »aktive Kämpfer« oder
»biedere Bürger« unterteilt werden müssten. Personen, die bereits
»in den Strom der Umvolkung geraten sind«, deren »Bindungen zum
Deutschtum [aber] nur leicht angebröckelt« seien und bei denen es
lediglich eines »geringen Anstoßes bedürfte, um ihn der dünnen polnischen Tünche zu entledigen«, gehörten in Gruppe C. Die bereits
»verpolten Deutschen« sowie jene, »die den Umvolkungsprozeß bereits hinter sich haben und volkstumsmäßig zu Polen geworden sind
[…] ohne jedoch gegen das Deutschtum gekämpft zu haben«, wurden in Gruppe D sortiert, während »aktiv und national verpolte Personen«, denen »[d]eutschfeindliche Betätigung mit polnischem Nationalbewußtsein« nachgewiesen werden konnte, als »Renegaten«
der Gruppe E zugewiesen wurden.254 Auch wenn diese Änderungen
von Uebelhoer gegen die Zentralstelle durchgesetzt werden mussten,
konnte sich auch Coulon nicht der Einsicht entziehen, dass sie durch
die »[verschiedene] politische Schichtung des Deutschtums« in dieser Region wohl nicht zu vermeiden waren: Während Posen »immer
völkischer Kampfraum« gewesen und die dortigen ethnischen Deutschen zu ca. 20 Prozent organisiert waren, »lagen in Kongreßpolen
die Dinge anders«. Die dortigen »Volksdeutschen« hatten »niemals
Bericht Coulons über Verlauf und Abschluss des Verfahrens der Deutschen
Volksliste im Reichsgau Wartheland, 5. Februar 1941, APP 406/1109,
Bl. 320–332.
253 Coulon an Uebelhoer, 5. Dezember 1939, APP 406/1113, Bl. 224.
254 Undatierter und unsignierter Vermerk zu dem Litzmannstädter Volkslistensystem, voraussichtlich von Leuschner Mitte 1940 verfasst, APL 897/53,
Bl. 1–4 [Hervorhebungen im Original, G.W.].
252
275
die Hoffnung, zum Reich zu kommen«, waren nur zu 3 Prozent
organisiert und deshalb insgesamt »der langsamen, unkriegerischen
Polonisierung, dem Versickern im völkischen Fremdboden viel mehr
ausgesetzt«.255 Die deutschen Besatzer hätten sich bei einer ähnlich
strikten Regelung wie in Posen um die Personen beraubt, die zum
Aufbau einer »deutschen Volksgemeinschaft« und der Absicherung
ihrer Herrschaft notwendig waren.
Die unterschiedlichen Selektionskriterien schufen natürlich auch
mit unterschiedlichen Rechten ausgestattete Personengruppen.
Während im Westen des Warthelands alle in der Deutschen Volksliste erfassten Personen als »Deutsche« galten, waren dies in Kalisch
nur die Angehörigen der Gruppen A bis C. Und beschränkte sich
die Unterscheidung zwischen den Gruppen A und B im Westen faktisch darauf, Personen für den Partei- und Staatsapparat zu benennen, war in Kalisch vorgesehen, nur »A und B […] bedenkenlos die
Reichsbürgerschaft zu verleihen«, während die Angehörigen der
Gruppe C »vorläufig nur die deutsche Staatsangehörigkeit« erhielten.256 Manche dieser Unterschiede relativieren sich jedoch bei näherer Betrachtung – und dies nicht nur, weil die Unterscheidung zwischen Reichs- und Staatsbürgerschaft in den annektierten Gebieten
ohnehin keine Konsequenzen hatte. So erfassten die Bezirksstellen
in Posen und Hohensalza nicht nur diejenigen, die auch in die Deutsche Volksliste aufgenommen wurden, sondern darüber hinaus biethnische Ehen, in denen die Kinder polnisch sprachen und deshalb
die Familie als Ganzes ausgeschlossen wurde, während sie in Kalisch
unter Umständen noch in die Gruppe D aufgenommen worden wären. Und selbst die potentiellen Angehörigen der Gruppe E blieben
im Westen nicht verschont – allerdings wurden sie zunächst nicht
von DVL-Zweigstellen, sondern von Gestapo und SD erfasst. Als
das Verfahren Mitte 1940 vereinheitlicht und dabei die differenziertere Litzmannstädter Methode auf die gesamte Provinz übertragen
wurde, war dies deshalb auch ohne größere Umstellungen möglich.
Einen Ausweis über ihre Zugehörigkeit zur Deutschen Volksliste
Bericht Coulons über den Verlauf und Abschluß des Verfahrens der Deutschen Volksliste im Reichsgau Wartheland, 5. Februar 1941, APP 406/1109,
Bl. 320–332.
256 Undatierter und unsignierter Vermerk zu dem Litzmannstädter Volkslistensystem, voraussichtlich von Leuschner Mitte 1940 verfasst, APL 897/53,
Bl. 1–4.
255
276
erhielten allerdings nur die »volksdeutschen« Angehörigen, also die
Mitglieder der Gruppen A und B.
Oberschlesien: »Begriff ›volksdeutsch‹ […] nicht eng auslegen«
Auch in Schlesien stieß Fricks Staatsangehörigkeitserlass auf Kritik.
Anders als im Wartheland empfand man hier die Regelung jedoch als
zu restriktiv. Der Regierungspräsident in Kattowitz, Springorum,
wandte sich zur Vermittlung an Stuckart und fand in diesem einen
starken Bündnispartner, der seinen Wunsch nach einem möglichst
inklusiven Selektionsverfahren unterstützte. Unmittelbar nach
Fricks Erlass erlaubte Stuckart der Zivilverwaltung in Schlesien,
nach den »örtlichen Verhältnissen« zu entscheiden, ob vor allem »die
sog. Wasserpolen, Schlonsaken, Masuren […] als deutsche Volksangehörige angesehen werden können«.257 Springorums Durchführungsverordnung vom 19. Dezember 1939 wies die Behörden
dann auch zu einer möglichst großzügigen Auslegung an.258 Stuckart
verteidigte diesen Kurs auch in Berlin, als er am 4. Januar 1940 dem
Reichspropagandaministerium auseinandersetzte, dass bei »der
Frage der Prüfung und Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit […] weder die politische Zuverlässigkeit […] noch die Vorstrafen eine Rolle spielen« könnten und ansonsten »im deutschen Interesse möglichst großzügig verfahren werden [solle], so daß auch ein
größerer Teil der national indifferenten Zwischenschicht, insbesondere in Ostoberschlesien und Ostschlesien, erfaßt« werde.259
Auch wenn zu diesem Zeitpunkt die endgültigen Ergebnisse
der Volkszählung noch nicht vorlagen, also noch gar nicht genau
absehbar war, wie viele Bewohner der annektierten Gebiete sich als
»Deutsche« erklären würden, waren das Reichsinnenministerium
und die Zivilverwaltung für eine möglichst »großzügige« Bearbeitung eingetreten. Als das Ergebnis der Volkszählung feststand,
Stuckart an Wagner, 26. November 1939, APK 119/10700, Bl. 10.
Springorum an Polizeipräsidenten in Kattowitz und Landräte, 19. Dezember 1939, APK 119/10701, Bl. 1–4.
259 Stuckart an Reichspropagandaministerium, 4. Januar 1940, APK 119/
10695, Bl. 31. Faktisch avancierte die politische Zuverlässigkeit dennoch zu
einem positiven Selektionskriterium, wie im Wartheland, oder einem negativen, wie in Danzig-Westpreußen und Oberschlesien, wo zumindest
anfangs von den Personen, die als Deutsche anerkannt wurden, erwartet
wurde, dass sie sich in der Vergangenheit nicht in politischen polnischen
Organisationen engagiert hatten.
257
258
277
dürfte es dennoch allerorten für Überraschung gesorgt haben: Während sich im Osten der Polizeigrenze nur 0,6 Prozent der Bevölkerung als »deutsch« bezeichnet hatten, waren es im Westen über
95 Prozent.260 Sybille Steinbacher liegt sicherlich richtig, wenn sie
in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben des Polizeipräsidenten
in Kattowitz, Wilhelm Metz, verweist, für den die Erklärung auf der
Hand lag: »Polen bezeichnen sich aus Angst vor Evakuierungen als
›Volksdeutsche‹ […] Dadurch sind jetzt Statistiken mit Vorsicht zu
bewerten.«261 Die deutschen Besatzer hatten schließlich wiederholt
ihre Absicht erklärt, die Gebiete zu germanisieren, und bereits mit
lokalen wie auch zentral von Eichmann organisierten Deportationen begonnen, die aber – und dies ist bemerkt worden – ausschließlich aus den ehemaligen deutschen und österreichischen Teilen
Schlesiens erfolgten.262
Steinbachers Hinweis muss aber ergänzt werden. Zu einfach wäre
die Annahme, die an der objektiven Feststellung der »Nationalitätenstruktur Ostoberschlesiens« interessierten deutschen Beamten wären
durch das taktische Verhalten der einheimischen Bevölkerung ausgebremst worden.263 Im Erlass zur Volkszählung war zwar festgehalten
worden, »dass für die Frage der Volkszugehörigkeit die Willenserklärung des Betroffenen im Wesentlichen entscheidend« sei, aber natürlich waren die Besatzer nicht bereit, diese Frage allein in den Ermessensspielraum der Betroffenen zu legen. Die Beamten wurden
folglich zur Überprüfung verpflichtet, ob die behauptete »Volkszugehörigkeit« auch durch »bestimmte Tatsachen wie Sprache, Erziehung, Kultur usw. bestätigt werde[n]« und »nicht im Gegensatz
zu dem bisherigen Verhalten stehen«.264 Wenn statistische Erhebungen »Möglichkeiten schufen, bestimmte gesellschaftliche Visionen
durchzusetzen«, so trifft dies auch auf Volkszählungen zu; sie waren
Teil eines politischen Prozesses und von dessen Logik affiziert.265
Sroková, Narodnosti politice, S. 283; Dziurok, Oberschlesier, S. 224. Für
eine nach den ehemaligen Teilungsgebieten getrennte Übersicht siehe
Kaczmarek, »Niemiecka polityka narodowościowa«, S. 118.
261 Metz an Springorum, 7. März 1940; Steinbacher, Musterstadt Auschwitz,
S. 117f.
262 Ebenda.
263 Ebenda, S. 117.
264 Erläuterungen zu Fragebogen in der Anlage zu Dalueges Schreiben,
25. November 1939, APK 117/826, Bl. 90–95.
265 Zit. n. Walkenhorst, Nation – Volk – Rasse, S. 99 [Übers. G.W.].
260
278
Sorgte das Ergebnis also auch in seiner konkreten Form für Überraschung, kann doch kein Zweifel bestehen, dass sich der eklatante Unterschied zwischen den Gebieten westlich und östlich der Polizeigrenze der unterschiedlichen Erwartungshaltung und politischen
Zielsetzung der Besatzer verdankte. In der Zivilverwaltung war offensichtlich übereinstimmend die Meinung vorherrschend, dass die
ehemaligen deutschen und österreichischen Gebiete und ihre Bevölkerung zum Deutschen Reich gehörten, während der »Oststreifen«
als »fremdartig« und insgesamt als eine Bedrohung für den Germanisierungserfolg der gesamten Provinz empfunden wurde.
Als die ersten Stichproben das Regierungspräsidium in Kattowitz
erreichten, bestärkten sie Springorum in seiner Kritik an dem durch
Fricks Erlass vorgegebenen zeitaufwendigen Verfahren. In einem
Schreiben an Wagner schilderte er die Befürchtung, dass die »Fülle
der zu erwartenden Anträge« westlich der Polizeigrenze doch
»recht erhebliche Schwierigkeiten« verursachen werde.266 Allein der
Landrat in Pleß rechne mit etwa 160000 Antragstellern, sehe sich
aber außerstande, mehr als 100 Fragebögen pro Tag auszuhändigen,
ganz abgesehen von der noch wesentlich zeitaufwendigeren Überprüfung im Landratsamt und Regierungspräsidium. Auch Springorum sah seine Behörde mit den erwarteten 1,5 Millionen Anträgen aus dem gesamten Regierungsbezirk völlig überfordert, würde
ihre Bearbeitung doch nur nach »langjähriger Verwaltungsarbeit zu
einem Abschluß« zu bringen sein.267
Als Lösung schlug Springorum vor, die Erfassung zunächst auf
jene Personen zu beschränken, die entweder den »volksdeutschen«
Kampfverbänden der Jungdeutschen Partei für Polen und dem
Deutschen Volksbund (VB) angehört hatten oder jetzt im Dienst
von Staat und Partei standen – also sofort für den Aufbau des Besatzungsverwaltung gebraucht wurden. Für den Fall, dass das Reichsinnenministerium seinem Vorschlag nicht folgen wolle, müsse rechtzeitig die notwendige Unterstützung für ein möglichst inklusives
Verfahren gewährleistet werden. Dabei sei
»von entscheidender Bedeutung, unter welchen Gesichtspunkten
die volkstumsmäßige Eingliederung der zahlenmäßig außerordentlich starken Schicht derjenigen Oberschlesier vorgenommen
werden soll, die in den letzten 20 Jahren aus den verschiedensten
266
267
Springorum an Wagner, 21. Januar 1940, APK 119/10702, Bl. 17–19.
Ebenda.
279
Gründen eine unentschiedene und neutrale Haltung gegenüber
dem Deutschtum eingenommen hat und daher oft als labile
Schwemmschicht zu bezeichnen sein wird«.268
Für Springorum lag die Antwort auf der Hand. Mit Verweis auf die
Passage des Staatsangehörigkeitserlasses, der in Zweifelsfällen bei
»erwünschtem Bevölkerungszuwachs« Großzügigkeit anmahnte,
erklärte er, dass seiner Meinung nach »bei dem weitaus überwiegenden Teil der gebürtigen Oberschlesier nach diesen hier angegebenen
Gesichtspunkten verfahren werden müßte«.269 Damit hatte Springorum faktisch die Behandlung der restlichen Bevölkerung angesprochen, deren Schicksal aus Sicht des Reichsinnenministeriums einer
späteren Regelung vorbehalten bleiben sollte. Das Reichsinnenministerium billigte dann zunächst auch nur Springorums Vorschlag
zur weiteren Eingrenzung der Selektion.270
Es war schließlich der Bedarf an Soldaten für die Wehrmacht, die
Springorums Bestreben nach einer Ausweitung der Selektionskriterien zum Erfolg führen sollte. Springorum nutzte dafür die vom
Reichsinnenministerium am 7. März 1940 versandten »Richtlinien
für das Erfassungsverfahren in den eingegliederten Ostgebieten«,
die die Musterung der deutschen Staatsangehörigen der Jahrgänge
1913 bis 1920 bis zum 30. April 1940 anordneten.271 Während die
Behörden im Wartheland und in Danzig-Westpreußen auf diesen
Erlass restriktiv reagierten und nur den sehr kleinen Teil der einheimischen Bevölkerung zur Musterung einbestellten, dem bereits
die Staatsangehörigkeit verliehen worden war, entschieden sich die
Behörden in Schlesien für das genaue Gegenteil. Springorum erkannte offensichtlich sofort das politische Druckpotential, das ihm
mit dieser Anordnung zugewachsen war, und spielte es in seiner
Auseinandersetzung mit dem Reichsinnenministerium aus. Sein
Stellvertreter, Erich Keßler, forderte die untergeordneten Dienststellen am 26. März 1940 auf, bei der Durchführung des Erlasses des
Reichsinnenministeriums auch die »hier ansässigen und beheimaSpringorum an Wagner, 21. Januar 1940, APK 119/10702, Bl. 17–19.
Ebenda.
270 Reichsinnenministerium, gez. i. A. Ministerialdirektor Hermann Hering,
an Regierungspräsidium, 19. Februar 1940, APK 119/10701, Bl. 13.
271 Regierungsvizepräsident Keßler an Landräte und Polizeipräsident in Kattowitz, 26. März 1940, APK 119/10695, Bl. 55–60.
268
269
280
teten Volksdeutschen« vorzuladen. Sie hätten schließlich – so die
etwas eigenwillige Interpretation – ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, auch wenn darüber noch nicht im Einzelnen befunden worden sei. Es gelte also,
»als Volksdeutsche nicht nur diejenigen anzusehen, die […] sich
offen zum Deutschtum durch ihre Tätigkeit und Mitgliedschaft
in den deutschen politischen und kulturellen Verbänden wie Vereinen bekannt haben, sondern auch diejenigen, die sich jetzt zum
deutschen Volkstum bekennen und sich zur polnischen Zeit nicht
feindlich gegen das Deutschtum betätigt haben. Der Begriff
›volksdeutsch‹ ist daher nicht eng auszulegen; denn das volkstumspolitische Ziel in Ansehung der oberschlesischen Mischbevölkerung ist deren vollständige Eindeutschung. Die Slonsaken, die sich bei der Volkszählung des Reichsführers-SS als
Schlesier, Deutsch-Schlesier oder Slonsaken bezeichnet haben,
sind genauso zu behandeln.«272
Da der Aufruf im Wortlaut zur Erfassung und Musterung aller
»männlichen deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen« auffordern werde, würde der Betroffene mit seinem
»Erscheinen allein« bereits zu erkennen geben, dass er sich »zum
Deutschtum zugehörig fühlt«. Zu überprüfen sei dann lediglich
noch, ob er etwa einen Nachweis für seine deutsche Volkszugehörigkeit beibringen könne – etwa die Bescheinigung einer deutschen
Stelle, »sofern in ihr nur das Wort ›Volksdeutscher‹ nicht fehlt«.
Ansonsten müsse kontrolliert werden, ob er bei der Volkszählung
»Deutscher, Schlesier, Deutsch-Schlesier oder Slonsak« angegeben
habe. Und selbst wenn dies nicht der Fall war, führe es noch keineswegs zum Ausschluss, sofern er nun – und dies war ansonsten
nicht gestattet – »glaubhaft« versichern konnte, sich »irrtümlich
als Pole bezeichnet zu haben«.273 Schließlich müsse er eidesstattlich
versichern, weder vorbestraft zu sein noch einer der radikaleren
polnisch-nationalistischen Vereinigung angehört zu haben.274 Die
Fragebögen zur Feststellung der Staatsangehörigkeit könnten dann
sofort ausgefüllt werden und seien noch vor Ort vom Bürgermeister
Ebenda.
Ebenda [Hervorhebung im Original, G.W.].
274 Genannt waren hier Aufständischenverband, Schützenverband und Westmarkenverein, Regierungsvizepräsident Keßler an Landräte und Polizeipräsident in Kattowitz, 26. März 1940, APK 119/10695, Bl. 55–60.
272
273
281
und dem ebenfalls anwesenden Ortsgruppenleiter mit einem Entscheidungsvorschlag zu versehen. Damit war die Vorentscheidung
wiederum um eine Verwaltungsebene nach unten, also vom Landrat auf die Bürgermeister, verlagert und gleichzeitig die gleichberechtigte Teilnahme der Partei sichergestellt worden.275 Die
endgültige Entscheidung traf wiederum der Regierungspräsident
und – dies war ebenfalls neu – im Polizeibezirk Kattowitz der Polizeipräsident.
Unterstützung erhielt Springorum von seiner vorgesetzten Dienststelle in Breslau. Vizepräsident Schulenburg ordnete ebenfalls an,
bei »der Entscheidung der Frage, wer als volksdeutscher Bewohner anzusehen ist, […] großzügig zu verfahren« und lediglich jene
auszuschließen, die »sich nachweislich zum Polentum bekannt und
dementsprechend aktiv betätigt haben«.276 Als »Volkstumsbekenntnis« müsse dabei die Volkszählung zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus wies Schulenburg alle anderen Dienststellen westlich
der Polizeigrenze an, die in Kattowitz praktizierte Schnelleinbürgerung der Rekruten ebenfalls einzuführen. Springorum gab diese Anweisungen am 19. April 1940 an die untergeordneten Dienststellen
weiter. Nach wie vor – so hieß es – gehe es vor allem um die Erfassung von organisierten »Volksdeutschen« und solchen im Dienst
von Staat und Partei. Allerdings dürfe diese
»Beschränkung […] nicht aus[schließen], daß besonders dringende Einzelfälle daneben laufend bearbeitet werden. […] Besonders vordringlich ist die Erfassung der männlichen deutschen
Staatsangehörigen der Geburtsjahre 1913 bis 1921. Ich verweise
dabei auf meine Rd.Verfg. vom 26. 3. 1940.«277
Von »Einzelfällen« konnte freilich keine Rede sein. Der Polizeipräsident von Kattowitz, der immerhin für ein Drittel der Bevölkerung
im Regierungsbezirk zuständig war, meldete, dass auf der Grund-
Zur Rolle der Partei siehe Vermerk Schröders, 3. März 1940, APK 119/
10701, Bl. 23. Bei Zweifelsfällen war auch der Kreisleiter hinzuzuziehen,
Regierungsvizepräsident Keßler an Kreispolizeibehörden, 1. April 1940,
APK 119/10695, Bl. 62f., und Vermerk Schröders, 3. Juli 1940, APK
119/10701, Bl. 87.
276 Schulenburg an Regierungspräsidenten, 5. April 1940, APK 119/10700,
Bl. 11f. [Hervorhebungen im Original, G.W.].
277 Springorum an Landräte und Polizeipräsident in Kattowitz, 19. April 1940,
APK 119/10702, Bl. 25–28.
275
282
lage dieses Erlasses »der Durchschnittsschlesier […] hiernach im allgemeinen als deutscher Volkszugehöriger anzusehen sein [wird]«.278
Und auch der Landrat von Pleß, Bernhard von Derschau, wies das
Regierungspräsidium auf die große Anzahl von Personen hin, die
nach dieser Regelung als »Deutsche« anzuerkennen waren, sowie
auf den enorm steigenden Verwaltungsaufwand, der eine Änderung
des bisherigen Verfahrens erforderte. Von den im Landkreis zu
erwartenden 160000 Antragstellern seien bereits 21000 erfasst
worden, davon allein 9000 während der Musterung der Jahrgänge
1913 bis 1921. Weitere 37000 bis 39000 Antragsteller müssten in
Kürze ebenfalls erfasst werden, und auch hier würden wiederum die
15000 bis 17000 potentielle Rekruten der als nächstes zu musternden Jahrgänge 1900 bis 1912 fast die Hälfte ausmachen.279 Bei dieser
großen Zahl müsse auch das bereits mehrfach geänderte Selektionsverfahren noch einmal überdacht und den Landräten mehr Entscheidungsspielraum zugestanden werden. Diese sollten in Zukunft
»klare Fälle« selbst entscheiden und nicht mehr an den Regierungsoder Polizeipräsidenten weiterreichen müssen. Tatsächlich erlaubte
Springorum Derschau, zumindest einen Teil dieser Anträge nicht
vorzulegen, sondern vor Ort zu entscheiden: und zwar die der Rekruten.280
In Pleß und anderswo reichten die Kapazitäten jedoch nicht
einmal hierfür. Der Verstärkung der Wehrmacht wurde eine solche
Priorität beigemessen, dass viele Angehörige der einschlägigen Jahrgänge bei ihrer Musterung nicht einmal einen Fragebogen erhielten
und stattdessen sofort eingezogen wurden – wohlgemerkt, bevor
eine Entscheidung getroffen worden war, die oft überhaupt ausblieb. Dieses stillschweigende Einverständnis zwischen Zivilverwaltung und Wehrmacht flog erst auf, als sich die SS im Bemühen
um eine radikalere Exklusionspolitik auf die Suche nach »Verfehlungen« in der bisherigen Germanisierungspolitik machte. Am
4. Februar 1943 fragte das Stabshauptamt beim Oberpräsidenten
der Provinz Niederschlesien an, warum in den Jahren 1940 und
Polizeipräsident in Kattowitz, gez. unleserlich, an Regierungspräsidium,
30. Mai 1940, APK 119/10701, Bl. 52–54.
279 Derschau an Regierungspräsidium, 28. Juni 1940, APK 119/10701, Bl. 79,
siehe auch Derschau an Regierungspräsidium, 8. Juli 1940, APK 119/10686,
Bl. 126.
280 Derschau an Regierungspräsidium, 8. Juli 1940, APK 119/10686, Bl. 126.
278
283
1941 immerhin 40000 Männer zur Wehrmacht eingezogen werden
konnten, ohne vorher über deren »Volkszugehörigkeit« entschieden zu haben.281
Danzig-Westpreußen: zum Deutschen erzogen
In Danzig-Westpreußen sah die Situation nicht anders aus, hatte sich
das Reichsinnenministerium – so das Urteil aus der Partei – doch
damit abfinden müssen, dass es nicht gelungen war, eine »zu starke
Machtposition Forsters abzuwehren«.282 Fricks Staatsangehörigkeitserlass stieß hier vor allem deshalb auf Widerstand, weil das
Reichsinnenministerium die Selektion der »Volksdeutschen« auf die
Regierungspräsidenten übertragen hatte, was Forster als Eingriff in
seine von Hitler erteilten Vollmachten zur Germanisierung der annektierten Gebiete auffasste.283 Wie Greiser hatte auch Forster die
Partei mit der Selektion beauftragt und damit die Regierungspräsidenten marginalisiert. Im Gegensatz zu Greiser war Forster aber
offensichtlich noch weniger gewillt, daran etwas zu ändern. Die
Zivilverwaltungen wurden angewiesen, Fragebögen nur an Personen auszugeben, die bereits von den Kreisleitungen der Partei als
»Volksdeutsche« anerkannt und den grünen Volkstumsausweis erhalten hatten. Diese waren von den Antragstellern innerhalb von
zwei Wochen zurückzugeben, vom Landrat oder Polizeipräsidenten
mit einer von der Partei bereits getroffenen Vorentscheidung zu versehen und anschließend im Regierungspräsidium zu bestätigen.284
Die entscheidende Rolle der Partei in diesem Selektionsprozess wird
vollends deutlich, wenn man berücksichtigt, dass auf Druck Forsters
die Positionen der Kreisleiter und Landräte in fast allen Landkreisen
in Personalunion an Danziger Vertrauensleute vergeben worden
waren. In Preußisch Stargard beispielsweise entschied Walter Hillmann zuerst als Kreisleiter über die Zuerkennung der Volkstumsausweise, um anschließend als Landrat dafür zu sorgen, dass nur
Der stellvertretende Chef des Stabshauptamtes, Rudolf Creutz, an die Zentralstelle Deutsche Volksliste in Kattowitz, 2. April 1943, SMR 1232/20,
Bl. 67.
282 Vermerk Storr, 9. Februar 1940, BArch NS 25/202, siehe Levine, »Local
Authority and the SS State«, S. 337.
283 Heukenkamp an RKF-Zentrale, 25. Juni 1940, BArch R 49/61, Bl. 83–87.
284 Der Volkstumsreferent am Regierungspräsidium in Danzig, Dr. Meyer, an
Landräte und Polizeipräsidenten, 27. April 1940, APB 12/114, Bl. 3–5.
281
284
diese Personen auch einen Fragebogen erhielten, den er anschließend mit einem Vorentscheid versah und an das Regierungspräsidium sandte, um von dort den Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten und an die Antragsteller auszuhändigen. Mit den Bestimmungen
in Fricks Staatsangehörigkeitserlass, wonach der Regierungspräsident über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit entschied, hatte dieses Verfahren nichts gemeinsam.
Forster gelang es, dieses Verfahren in den Regierungsbezirken
Marienwerder und Danzig durchzusetzen. Nur der Regierungspräsident in Bromberg, Dr. Günther Palten, war weder gewillt, willentlich gegen Fricks Erlass zu verstoßen, noch seine Kompetenzen von
Forster einschränken zu lassen. Im Gegensatz zu den beiden anderen Regierungsbezirken wurden in Bromberg deshalb – und hier
zitierte Palten wörtlich die Formulierung, die aus dem Reichsbürgergesetz Eingang in Hitlers Annexionserlass gefunden hatte – alle
»Bewohner deutschen oder artverwandten Blutes und deutscher
Volkszugehörigkeit« zur Antragstellung aufgerufen.285 Den Bürgermeistern und Amtskommissaren wurde explizit verboten, die Aushändigung von Fragebögen zu verweigern – und zwar selbst dann,
wenn der Antragsteller »einen polnischen Namen [habe] oder […]
katholischer Religion« sei.286
Ausgewertet wurden die Fragebögen jedoch überall nach den
gleichen – an den Kriterien des Reichsinnenministeriums orientierten – Maßstäben, und zwar vor allem am Verhalten der Antragsteller. Hervorgehoben wurde die Bedeutung eines deutschen Schulbesuchs – ein Beispiel für die inklusive Auslegung dieser Kriterien,
Aufruf Paltens, 8. Januar 1940, im Landkreis Bromberg von Landrat Nethe
bekannt gemacht am 10. Januar 1940, APB 9/2, Bl. 3. Paltens Renitenz
führte schließlich dazu, dass Forster seine Abberufung durch das Reichsinnenministerium durchsetzte. Er wurde noch im Juni 1940 durch Dr. Johannes Kurt Schimmel ersetzt, siehe unsignierter Vermerk Reichsinnenministerium, 13. August 1940, SMR 720–5/8949, Bl. 133f. Ähnliches widerfuhr
etwas später auch dem Regierungsvizepräsidenten, Dr. Hubertus Schönberg, nachdem er ebenfalls die Volkstumspolitik Forsters kritisiert hatte.
Er wurde schließlich nach Troppau versetzt, siehe unsigniertes Schreiben
des Reichsinnenministeriums an Schönberg, 17. September 1941, SMR
720–5/8949, Bl. 170.
286 Unsigniertes Schreiben Walter Nethes an die Bürgermeister und Amtskommissare, 25. April 1940, mit Verweis auf die Rundschreiben des Regierungspräsidiums vom 12. und 16. April 1940, AGK NTN/198, Bl. 30–33.
285
285
da selbst die Zeit vor 1918 einbezogen wurde, was den Einschluss
fast aller ehemaligen deutschen Staatsbürger ermöglichte. »Der
Schulbesuch eines Bewerbers zur deutschen Zeit kann für ihn, wenn
auch nicht ausschlaggebend ins Gewicht fallen. Er stelle einen nicht
zu unterschätzenden Erziehungsfaktor dar.«287 Zum Angehörigen
des deutschen »Volkes« konnte man also auch erzogen werden.
Die inklusive Selektionspolitik in Danzig-Westpreußen lässt sich
gut an der Praxis im Landkreis Neustadt nachweisen, für den die
Quellenlage besonders reichhaltig ist. So waren zwar in der Volkszählung im Dezember 1939 von den 92943 Einheimischen nur 9473
als »einwandfreie Volksdeutsche« (Abteilung I) anerkannt worden,
dafür aber immerhin 73447 als »nicht einwandfreie Volksdeutsche,
gutwillige Polen, Kaschuben« (Abteilung II), die zunächst ebenfalls
bleiben durften.288 Die Zahl der zu deportierenden Personen fiel im
Vergleich deutlich kleiner aus: 8894 Personen waren als »Kongreßpolen u. andere, die nicht einwandfrei waren« (Abteilung III), und
482 als »Asoziale, Juden, Verbrecher u. sonstige« (Abteilung IV) bezeichnet289 und die jüdische Bevölkerung bereits im Oktober 1939290
vertrieben worden. Diese Zahlen dienten den Parteidienststellen
ganz offensichtlich auch als Richtschnur für die erste Selektionsrunde. So gingen bei der Kreisleitung 20500 bis 23500 Anträge um
die Ausstellung eines Volkstumsausweises ein, von denen 5500 positiv beschieden wurden291 – was ungefähr dem Anteil der erwachsenen »Volksdeutschen« entsprach.292
Exemplarisch lässt sich die inklusive Selektionspolitik in der Schulpolitik zeigen. Bei der Volkszählung hatten lediglich 10120 MenEbenda. Nethes Personalakte des Reichsinnenministeriums unter SMR
720-5/6930 u. SMR 720-5/6931.
288 Unsignierte und undatierte Übersicht über die Ergebnisse der Volkszählung vom 3.–6. Dezember 1939, AGK NTN/191, Bl. 7–56.
289 Ebenda.
290 Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters von Neustadt, 16. September
1940, APG 37/2, Bl. 143–153.
291 Jahresbericht des Kreisleiters und Landrats in Neustadt, Heinz Lorenz,
18. September 1940, APG 37/2, Bl. 259–319.
292 Von den 9473 von den Behörden als »volksdeutsch« anerkannten Personen
waren lediglich 7017 über 14 Jahre alt, Ausweise wurden jedoch nur an
Volljährige ausgegeben, undatierte und unsignierte Übersicht betr. Gesamtergebnis der Volkszählung vom 3.–6. Dezember 1939 des Kreises
Neustadt, aufgeteilt auf die Gemeinden nach dem Stand vom 1. Januar
1940, APG 37/469, Bl. 49–57.
287
286
schen Deutsch als Muttersprache angegeben,293 und die Zahl der als
»Volksdeutscher« anerkannten Personen war sogar noch etwas kleiner. Die nun in großer Zahl neu eingerichteten deutschsprachigen
Schulen nahmen aber keineswegs nur die 1317 »volksdeutschen«
Schüler auf, sondern – und dies wiederum im Unterschied zum
Wartheland – auch die 15350 »Kinder der einheimischen Bevölkerung«,294 deren Eltern also in Abteilung II selektiert worden waren.
Natürlich waren – wie der Bürgermeister von Neustadt klagte – »die
meisten Kinder der deutschen Sprache nicht mächtig«,295 sodass
die Schulen »als erste Arbeit die Übermittlung des deutschen
Sprachgutes in Angriff« nehmen mussten. Dass Himmler in seinen
»Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten«
die einheimische Bevölkerung faktisch von jeder Schulbildung
ausschließen und etwa den Erwerb der deutschen Sprache auf das
Verständnis der Anordnungen der Besatzer beschränken wollte,
kümmerte die Zivilverwaltung in Danzig-Westpreußen wenig. Wie
dem Bericht des Schulrats zu entnehmen ist, wurde im Gegenteil
»besonderer Wert […] in allen Schulen darauf gelegt, daß den
Schülern die polnische Klangfarbe und Betonung beim Sprechen
abgewöhnt wird, denn sie sollen im Laufe der Zeit dahin gebracht
werden, daß sie die deutsche Sprache nicht nur grammatisch richtig, sondern auch klangreich sprechen können. Selbstverständlich
geht damit auch die Erlernung der deutschen Schrift Hand in
Hand«.296
Nach nur einem Jahr wusste der Bürgermeister von erstaunlichen
Erfolgen zu berichten: »Heute beherrschen bereits sämtliche Kinder
perfekt die deutsche Sprache.«297 Wie lernwillig sich die betroffenen
Unsignierte und undatierte Übersicht über die Ergebnisse der Volkszählung vom 3.–6. Dezember 1939, AGK NTN/191, Bl. 7–56.
294 Undatiertes Schreiben Heinz Lorenz an Forster betr. Gauleiterbesuch am
20. Januar 1941, APG 37/2, Bl. 327–349.
295 Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters von Neustadt, 16. September
1940, APG 37/2, Bl. 143–153.
296 Undatierter Jahresbericht des Schulrates über die vom 11. September 1939
bis zum 11. September 1940 geleistete Aufbauarbeit im Schulwesen des
Kreises Neustadt, gez. unleserlich, APG 37/2, Bl. 229–239.
297 Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters von Neustadt, 16. September
1940, APG 37/2, Bl. 143–153. Eine ähnliche Politik versuchten die deutschen Besatzer auch in der Tschechischen Republik. Ob die dortigen Beamten ehrlicher waren oder auf mehr Widerstand stießen, lässt sich den Zahlen
293
287
Kinder auch tatsächlich gezeigt haben – diese auf breiter Front und
für fast alle Kinder durchgesetzte sprachliche Germanisierungspolitik war für die weitere Selektionspolitik natürlich entscheidend.
Anfang 1941 stand schließlich die »systematische Eindeutschung
der Zwischenschicht« an, bei der gerade Deutschkenntnisse eine wesentliche Rolle spielten. Während diese bei der erwachsenen Bevölkerung in der Regel vorhanden waren, da der überwiegende Teil
noch preußische Schulen besucht hatte, organisierte die Zivilverwaltung nun für deren Kinder einen Schnellkursus und bereitete damit
das gewünschte Ergebnis der bald beginnenden zweiten Selektionsphase vor.
SS kontra Reichsinnenministerium
Die großen Unterschiede zwischen den Selektionsverfahren der einzelnen Provinzen stießen vor allem im Reichsinnenministerium und
bei Himmler als Reichskommissar für die Festigung deutschen
Volkstums auf heftige Kritik. Die sich abzeichnenden Bestrebungen
der Gauleiter in Schlesien und Danzig-Westpreußen, einen relevanten Teil der einheimischen Bevölkerung wenn schon nicht als »Volksdeutsche« anzuerkennen, so doch nicht als Polen vor einer späteren
Aufnahme in die »deutsche Volksgemeinschaft« auszuschließen, traf
aber vor allem die SS-Planungen ins Mark.
Wie bereits deutlich geworden ist, waren die Umwandererzentralstellen längst dazu übergegangen, nicht mehr nur reale oder
vermeintliche politische Gegner zu deportieren, sondern zunehmend all jene, die der Ansiedlung der ethnischen Deutschen aus
Osteuropa im Wege standen – oft genug auch von angeblich »stammesdeutschen« Personen, was auf breiten Widerstand gestoßen war.
Dieser Personenkreis – da waren sich Himmler und die Zivilverwaltungen ausnahmsweise einig – waren in der Regel von den Deportationen auszunehmen. Allein schon um eine möglichst schnelle und
reibungslose Ansiedlung der ethnischen Deutschen zu gewährleisten, musste der SS-Apparat also an einer schnellen, umfassenden
und exklusiven Selektion der einheimischen Bevölkerung interessiert sein. Weder das Selektionsverfahren in Schlesien noch das
in Danzig-Westpreußen erfüllte auch nur eines dieser Kriterien: Die
zwar nicht entnehmen, die dortige »Erfolgsquote« war jedoch deutlich
niedriger, siehe Zahra, Kidnapped Souls, S. 193.
288
dortigen Selektionen hielten mit dem Tempo der Deportationen
nicht Schritt, verliefen uneinheitlich und legten die ohnehin inklusiven Selektionskriterien von Fricks Staatsangehörigkeitserlass noch
einmal großzügig aus. In Danzig-Westpreußen wurde dies zu einem
zentralen Problem für den SS-Apparat, spielte diese Provinz doch in
den dortigen Ansiedlungsplänen nach dem Wartheland eine wichtige Rolle.
»Entscheidendes Kriterium […] muss Rasse sein«:
der SS-Gegenentwurf
Als Ausweg kam Hildebrandt schließlich auf die Idee, bei der Ordnungspolizei eine zentrale Beschwerdekommission einzurichten,
die für alle Beschwerden gegen die unrechtmäßige Deportation
von vermeintlichen »Volksdeutschen« zuständig sein sollte.298 In der
RKF-Zentrale scheint diese Initiative auf viel Zustimmung gestoßen
zu sein, denn Greifelt wies die RKF-Zweigstellen kurz darauf am
9. April 1940 an, diesem Beispiel zu folgen und in Anlehnung an die
Hauptabteilung III (Ausgleich von Schadensfällen) der RKF-Zentrale eine Dienststelle für die Anhörung von »Beschwerden gegen
die Verweigerung der Anerkennung als Volksdeutsche« und über
»angeblich zu Unrecht evakuierter Volksdeutscher« einzurichten.299
Die politische Funktionalität einer solchen unter Kontrolle des
RKF-Apparats operierenden Kommission war offensichtlich: Die
von Betroffenen oder deren Angehörigen aus dem Deutschen Reich
eingelegten Beschwerden drohten die Deportationen zu verlangsamen – vor allem dann, wenn sie von der Zivilverwaltung entschieden
werden sollten. Das galt es zu verhindern. Darüber hinaus ging es
Greifelt wohl auch um den Versuch, seinen Zweigstellen vor Ort
stärkeres Gewicht zu verleihen. Obwohl vor über einem halben Jahr
ins Leben gerufen, um die Aufgaben Himmlers als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums zu koordinieren, war
deren vorläufige Bilanz nicht eben beeindruckend. So konnte man
zwar auf die Tätigkeit der Bodenämter verweisen, die bereits einen
Hildebrandt an BdS Danzig, vertraulich, 27. Februar 1940, AGK NTN/
199, Bl. 3; siehe auch Forster an Hildebrandt, 21. März 1940, BArch R 70
Polen/93, Bl. 52f.
299 Schreiben Greifelts ohne Adressaten, hier aus dem Bestand des Regierungspräsidiums in Kattowitz, ging aber sehr wahrscheinlich an alle RKFZweigstellen in den annektierten Gebieten, 9. April 1940, APK 119/10701,
Bl. 48f.
298
289
großen Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche für das Deutsche
Reich geraubt hatten. In der Volkstumspolitik gaben aber andere
Institutionen den Ton an, etwa die Volksdeutsche Mittelstelle und
das Reichssicherheitshauptamt. Und auch wenn sich dies mit der
Einrichtung von SS-Ansiedlungsstäben etwas geändert hatte, beschränkte sich deren Aufgabenfeld doch auf die Ansiedlung der ethnischen Deutschen. Gar nicht beteiligt waren die RKF-Zweigstellen
an der Selektion der einheimischen Bevölkerung – die Beschwerdekommissionen versprachen das zu ändern.
Die Gauleiter waren von diesem Vorstoß wenig erfreut. Forster
hatte bereits Hildebrandt wissen lassen, dass die Klärung der Volkstumszugehörigkeit nicht Sache der Polizei, sondern allein die von
Staat und Partei sei und angekündigt, selbst »Kommissionen zur
Nachprüfung von Beschwerden über zu Unrecht erfolgte Evakuierungen und über nicht erfolgte Anerkennung als Volksdeutscher«
einzurichten.300 Die Selektionskriterien, die diesen Beschwerdekommissionen zugingen, bestätigten denn auch alle Befürchtungen
im SS-Komplex. Ohne weiteres zur Deportation freigegeben waren
danach lediglich Personen, die aus politischen oder sozialen Gründen unerwünscht waren sowie Juden und Kongresspolen. Für den
verbleibenden Teil der Bevölkerung galten strenge Auflagen. Vor
allem »Angehörige[n] der Zwischenschicht« durften nur dann erfasst werden, wenn zugleich »Tatsachen vorliegen, aus denen sich
ihre deutschfeindliche Haltung einwandfrei ergibt«.301 Das Problem
für den SS-Komplex war, dass »Zwischenschicht« in Danzig-Westpreußen mittlerweile zu einem eher expansiven Begriff geworden
war. Während das Reichssicherheitshauptamt sich noch darüber
empörte, dass dieser Begriff in Danzig-Westpreußen faktisch die gesamte Bevölkerung meinte, die vor 1918 auf dem früheren Territo-
Forster an Hildebrandt, 21. März 1940, BArch R 70 Polen/93, Bl. 52f.;
Richtlinien der Reichsstatthalterei für die Kommissionen zur Nachprüfung
von Beschwerden über zu Unrecht erfolgte Evakuierungen und über nicht
erfolgte Anerkennung als Volksdeutscher, gez. i. A. Löbsack, 31. Mai 1940,
AGK NTN/199, Bl. 36–40. Siehe auch Forster an Palten, 26. März 1940,
AGK NTN/199, Bl. 5.
301 Richtlinien der Reichsstatthalterei für die Kommissionen zur Nachprüfung
von Beschwerden über zu Unrecht erfolgte Evakuierungen und über nicht
erfolgte Anerkennung als Volksdeutscher, gez. i. A. Löbsack, 31. Mai 1940,
AGK NTN/199, Bl. 36–40 [Hervorhebung im Original, G.W.].
300
290
rium des Deutschen Reiches geboren war,302 war Löbsack noch
einen Schritt weitergegangen und schloss nun auch die dortigen
Ukrainer ein, sofern sie nur im »Deutschtum aufgehen« wollten.303
Faktisch war damit der größte Teil der einheimischen Bevölkerung
dem Zugriff der SS entzogen.
Es ist unklar, ob Forsters Beschwerdekommissionen zusammentraten – oder überhaupt zusammentreten mussten. Der Leiter der
Danziger RKF-Zweigstelle, Standartenführer Heukenkamp, hörte
jedenfalls nicht auf, über das in seiner Sicht »unglaubliche Durcheinander im Reichsgau Danzig-Westpreußen« zu klagen und hier
insbesondere über die Bedeutung, die dem politischen Wohlverhalten beigemessen wurde, schließlich »[bestimmen] nicht die frühere
politische Gesinnung oder die Zugehörigkeit zu einer Partei […]
die deutsche Volkszugehörigkeit, sondern die blutsmässige Zugehörigkeit«. Die Anordnung Greifelts konnte Heukenkamp jedenfalls gegen den Widerstand der Zivilverwaltung nicht durchsetzen, da die dortige Situation nur die Behauptung des Status quo
zulasse, für weitergehende Maßnahmen erbete man Schützenhilfe
aus Berlin.304
Nicht mehr Glück hatte Greifelt auch im Wartheland, wo es mit
dem DVL-Verfahren bereits einen sehr ausdifferenzierten Selektionsmechanismus gab, an dem zwar der SD, aber eben nicht die
RKF-Zweigstelle beteiligt war. Dies zu ändern war Absicht ihres
Leiters in Posen, Oberführer Hans Döring. Dieser versuchte zunächst, Coulon in seine Dienststelle zu zitieren, um über die Tätigkeit der Deutschen Volksliste und eine mögliche Zusammenarbeit
zu sprechen, was dieser mit dem Verweis ablehnte, dass die Selektionen Sache der Zivilverwaltung seien. Wenig Erfolg hatte Döring
auch bei Coulons Vorgesetztem, dem Leiter der Abteilung I, Herbert Mehlhorn. Offensichtlich wurde jetzt auch die eigene Forderung deutlicher formuliert: eine »maßgebliche Beteiligung an allen
Volkstumsfragen«.305 Auch Mehlhorn wies dieses Ansinnen ab. Als
daraufhin ein Mitarbeiter Dörings, SS-Obersturmführer Wilhelm
Ohlendorf an Himmler, betr. Klärung der Volkszugehörigkeit in den neuen
Ostgebieten, 24. Mai 1940, BArch R 49/61, Bl. 70–77.
303 Bericht des Vertreters des Regierungspräsidenten in Bromberg, 18. Mai
1940, AGK NTN/199, Bl. 27–29.
304 Heukenkamp an RKF-Zentrale, 25. Juni 1940, BArch R 49/61, Bl. 83–87.
305 Vermerk Coulons, 25. Juli 1940, APP 406/1109, Bl. 221–224.
302
291
Laforce, Coulon aufsuchte, kam es zu einer »sehr lebhaften Auseinandersetzung«, in der auch dieser akzeptieren musste, dass der
SS-Apparat Fragen zu und Beschwerden gegen Entscheidungen der
DVL-Dienststellen über den jeweiligen SD-Vertreter einzubringen habe.306 Döring stellte dieses Ergebnis nicht zufrieden, und er
begann, wie Coulon von einem Vertrauensmann erfuhr, Material
über ihn anzulegen.307 »Dieser kleine Vorfall«, so Coulon in einem
Vermerk, »bestätigt den Eindruck einer unkameradschaftlichen,
unsachlichen Einstellung der Dienststelle Döring.«308 Verstärkt
wurde dieser Eindruck dadurch, dass Döring begann, eigenmächtig
Volkslistenfälle zu sammeln, angeblich bereits Unterlagen zu 18000
Personen zusammengetragen hatte und damit den zuständigen Behörden wichtiges Material vorenthielt;309 eine Beschwerde, die Mehlhorn wenig später auch bei der RKF-Zentrale »verschnupft« vorbrachte.310 Coulon erbat ein Machtwort Greisers und regte an,
dessen baldige Ernennung zum Beauftragten Himmlers als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums zu nutzen, um
Döring diese Aktivitäten schlicht zu untersagen.311 Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Döring aber schon die Vergeblichkeit seines Unterfangens eingestanden und die Anweisung gegeben, die »Bearbeitung
von Volkstumsfragen vorläufig einzustellen«.312
Nicht weniger kläglich scheiterte auch die RKF-Zweigstelle in
Kattowitz. Kaum hatte Bach-Zelewski die Regierungspräsidenten
von Greifelts Anweisung in Kenntnis gesetzt, hielt der Regierungspräsident in Oppeln, Dr. Johann Rüdiger, fest, dass die Entscheidung über die Volkszugehörigkeit der einheimischen Bevölkerung
durch den Staatsangehörigkeitserlass Fricks vom 25. November
1939 allein den Regierungspräsidenten zustand313 – und diese sei
Ebenda.
Vermerk Coulon, 16. August 1940, APP 406/1109, Bl. 214. Der damit beauftragte Mitarbeiter war Dr. Heinrich Bosse, Leiter des Presse- und Bildarchivs beim HSSPF.
308 Vermerk Coulon, 16. August 1940, APP 406/1109, Bl. 214.
309 Coulon an Abteilung I, 15. August 1940, APP 406/1109, Bl. 212f.
310 Vermerk der RKF-Zentrale, Hauptabteilung I, gez. unleserlich, 31. August
1940, BArch R 49/62, Bl. 42f.
311 Coulon an Abteilung I, 15. August 1940, APP 406/1109, Bl. 212f.
312 HSSPF Posen, gez. Laforce, an RKF-Zentrale, 16. August 1940, BArch
R 49/62, Bl. 38.
313 Rüdiger an Oberpräsidium, 5. Mai 1940, APK 119/10701, Bl. 37f.
306
307
292
auch für die SS »in allen denjenigen Fällen bindend […], in denen die
deutsche Volkszugehörigkeit für Verwaltungsmaßnahmen von Bedeutung ist«.314 Wie Springorum Bach-Zelewski am 21. Mai 1940
auseinandersetzte, spreche er der SS zwar nicht grundsätzlich jede
Berechtigung zur Bearbeitung von Beschwerden ab, diese wären jedoch auf dort bereits anhängige Verfahren beschränkt und müssten
überdies »im Benehmen mit den für die endgültige Staatsangehörigkeitsfeststellung zuständigen Verwaltungsbehörden« entschieden
werden.315 Daraufhin stellte offensichtlich auch die RKF-Zweigstelle ihre Tätigkeit in dieser Frage ein. Dies legen zumindest die
Schreiben der Zentrale aus Berlin nahe, die sich darüber beschwerte,
dass in Kattowitz Nachfragen hierzu nur noch kursorisch beantwortet und ohnehin in jedem Fall die bereits getroffenen Entscheidungen der Zivilverwaltung bestätigt werden würden.316
Greifelt scheint jedoch nicht aufgegeben, sondern sich nach Verbündeten umgesehen zu haben. Fündig wurde er im Reichssicherheitshauptamt, das allein schon durch die eigene Beteiligung im Deportationsprozess ein Interesse daran hatte, einen größeren Einfluss
auf den Selektionsprozess zu nehmen. Einig waren sich die beiden
SS-Dienststellen vor allem in zwei Kritikpunkten, die Dr. Walter
von der RKF-Zentrale in einer Bestandsaufnahme vom 20. Mai 1940
kurz zusammenfasste: Erstens sei es noch immer nicht gelungen,
ein einheitliches Selektionsverfahren zu etablieren. Die Erlasse des
Reichsinnenministeriums würden von den Zivilverwaltungen in den
annektierten Provinzen »nur teilweise […] beachtet« oder als »undurchführbar stillschweigend übergangen«.317 Zweitens würden die
vom Reichsinnenministerium vorgegebenen Selektionskriterien
eben nicht, wie von Himmler gefordert, als »das erste Merkmal für
die deutsche Volkszugehörigkeit die positive Feststellung der rassischen Zugehörigkeit« zur Bedingung machen,318 sondern »lediglich
auf das Bekenntnis abstellen«.319 Die SS müsse also auf die reichsweite Einführung eines Verfahrens drängen, das sich an die DeutVermerk Schröder für den Dezernenten für Polizeiangelegenheiten, Prof.
Dr. Arnold Köttgen, 9. Mai 1940, APK 119/10701, Bl. 40f.
315 Springorum an Bach-Zelewski, 21. Mai 1940.
316 Übersicht der RKF-Zentrale, gez. Amsberg, 21. März 1941, BArch R 49/62,
Bl. 118f.
317 Vermerk Dr. Walter, 20. Mai 1940, BArch R 49/61, Bl. 47f.
318 Ebenda.
319 Ohlendorf an Himmler, 24. Mai 1940, BArch R 49/61, Bl. 70–77.
314
293
sche Volksliste im Wartheland anlehne und sich »sehr gut bewährt«
habe.320
Bei einer gemeinsamen Sitzung von Vertretern der RKF-Zentrale
und des Reichssicherheitshauptamtes am 22. Mai 1940 kam es
dennoch zum Konflikt, weil die Anwesenden bei der Frage, wie ein
einheitliches, an der Deutschen Volksliste im Wartheland orientiertes und an rassischen Kriterien ausgerichtetes Selektionsverfahren
durchzusetzen wäre, jeweils der eigenen Dienststelle die Gestaltungskompetenz zuwiesen. So forderte die RKF-Zentrale für ihren
Vertreter eine besonders herausgehobene Stellung, um sich in den
Kommissionen »in jedem Fall durchsetzen [zu können]«. Sollte aber
die innere Verwaltung nicht bereit sein, dieses Prärogativ aufzugeben, wäre ihm zumindest die Funktion eines »Kommissar[s] des öffentlichen Interesses« zuzusprechen, um »Einzelfälle stichprobenartig« oder generell die »Fälle[n] zur endgültigen Entscheidung an
sich heranzuziehen, in denen […] die […] Richtlinien des Reichsführers-SS als Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums nicht beachtet worden sind«.321
Diese Forderungen waren wenig realistisch, weil sie die reale
Machtverteilung in diesem Politikfeld ignorierten und nicht nur die
Marginalisierung des Reichssicherheitshauptamtes, sondern auch
die Ausschaltung der Zivilverwaltung bedeutet hätten. Das Reichssicherheitshauptamt konterte dementsprechend mit einem Gegenentwurf, den Dr. Justus Beyer verfasst hatte und Ohlendorf am
24. Mai 1940 an Himmler weiterleitete. Der Entwurf unterstrich
noch einmal die »große Unverträglichkeit« des bestehenden Selektionsverfahrens, das die »rassischen Gesichtspunkte vernachlässigen« und überhaupt überall anders gehandhabt werden würde.322
Zwar sei man mit der Deutschen Volksliste im Wartheland durchaus einverstanden, in Danzig-Westpreußen zeigten sich jedoch die
mit den Selektionen beauftragten Kreisleiter in der »Grenzziehung
dem Polentum gegenüber sehr unsicher« und beabsichtigten nun sogar, »Hunderttausende des ›bodenständigen Polentums‹ einzudeutVermerk Dr. Walter, 20. Mai 1940, BArch R 49/61, Bl. 47f.
Unsignierter Vermerk der RKF-Zentrale, HA III, 22. Mai 1940, BArch
R 49/61, Bl. 68f.
322 Ohlendorf an Himmler, 24. Mai 1940, BArch R 49/61, Bl. 70–77. Beyer
arbeitete im Amt III und war zugleich Verbindungsführer des RSHA
zur Parteikanzlei, siehe Wildt, Generation des Unbedingten, S. 75, sowie
Madajczyk, Generalplan Ost, S. 91.
320
321
294
schen«, während die Verwaltung in Oberschlesien entschlossen sei,
die »Gesamtbevölkerung der Provinz als Volksdeutsche anzusehen […], mit Ausnahme derjenigen, die sich […] aktiv in polnischem
Sinne betätigt haben«. Was nötig wäre, sei ein Verfahren, das nach
der bereits erfolgten Selektion der »Volksdeutschen die »passiv oder
aktiv verpolten Deutschstämmigen« registriere, um schließlich die
»Frage der wirklichen Zwischenschicht« anzugehen. Das Reichssicherheitshauptamt plädierte für die allgemeine Einführung einer
Deutschen Volksliste. Sie sollte aus vier Abteilungen bestehen, deren
Selektionskriterien im Großen und Ganzen denen im Wartheland
folgten: »Deutschstämmige, die sich aktiv zum Deutschtum bekannt
haben«, würden in Abteilung A und diejenigen, »die sich nicht aktiv
für das Deutschtum betätigt haben, an deren deutscher Gesinnung
jedoch kein Zweifel besteht«, in B sortiert. In Abteilung C oder D
kämen schließlich »passiv« respektive »aktiv verpolte Deutschstämmige«, also Polen, die nicht in polnischen Verbänden (Abteilung C)
organisiert waren, oder solche, denen die Deutschen ebendies nachweisen konnten (Abteilung D). Die Angehörigen der Abteilungen A
bis C würden die »deutsche Staatsangehörigkeit« erhalten, die
Angehörigen der Gruppen A und B zusätzlich noch das »Reichsbürgerrecht«. Die staatsrechtliche Stellung der übrigen Bevölkerung
würde schließlich in einem letzten Selektionsvorgang entschieden
werden. Während die »Wiedereindeutschung« und anschließende
Einbürgerung der »Renegaten« der Abteilung D nur nach ihrer
Verschleppung ins Deutsche Reich erfolgen könne und von ihrem
politischen Wohlverhalten abhängig zu machen sei, gelte es, die verbliebenen »Nichtdeutschstämmigen« noch einmal zu unterteilen.
Eine erste Gruppe dürfe zunächst noch in den annektierten Gebieten verbleiben und erhalte dann entweder »in Anbetracht ihres
Verhaltens die deutsche Staatsangehörigkeit« oder werde wie die
zweite Gruppe ins Generalgouvernement vertrieben. Die Angehörigen der ersten Gruppe würden in diesem »Übergangsstadium« zu
»Schutzbefohlene[n] des Großdeutschen Reiches« – nach der Aufspaltung der Staatsangehörigkeit in Reichs- und Staatsbürger hätte
die völkisch-rassische Differenzierungsdynamik damit einen weiteren staatsrechtlichen Status geschaffen.323
Um auch die Selektionspraxis der Kontrolle durch den SS-Apparat zu unterwerfen, sollten die DVL-Dienststellen in »engstem
323
Ohlendorf an Himmler, 24. Mai 1940, BArch R 49/61, Bl. 70–77.
295
Einvernehmen« mit den regionalen RKF-Zweigstellen und der Sicherheitspolizei und des SD arbeiten. Als letzte Beschwerdeinstanz
sollte zudem ein Oberster Prüfungshof für Volkszugehörigkeit eingerichtet werden, dem Himmler vorstand.324
Die Ermächtigung Himmlers durch den Erlass Hitlers vom
7. Oktober 1939 deckte diesen weitgespannten Anspruch keinesfalls. Darin war Himmlers Zugriff auf zwei Personengruppen
beschränkt worden, nämlich die Selektion der ethnischen Deutschen
aus Osteuropa und die Beseitigung von potentiellen Gegnern der
deutschen Besatzung. Die Initiative des Reichssicherheitshauptamtes zielte folglich wohl auch weniger auf die Selektion der
Angehörigen der Abteilungen A und B. Zum einen fielen diese als
»Volksdeutsche« in den Kompetenzbereich der Dienststellen von
Zivilverwaltung und Partei. Zum anderen war ihre Erfassung ohnehin bereits mehr oder minder abgeschlossen, und zwar im Rahmen von Fricks Staatsangehörigkeitserlass. Anders sah es hingegen
bei den Angehörigen der Abteilungen C und D aus. Eindeutig erschien die Sachlage aus Sicht des SS-Apparats bei den Angehörigen
der Abteilung D. Hier handelte es sich um politische Gegner, die
ohnehin in den Kompetenzbereich des Reichssicherheitshauptamtes
fielen.
Eine größere legitimatorische Anstrengung war im Zugriff auf
Abteilung C nötig. Dies gelang mit dem Verweis auf die sogenannte
Zwischenschicht. Nach Auffassung des Reichssicherheitshauptamtes werde dieser Begriff entweder falsch verwandt oder verweise auf
eine komplexe bevölkerungspolitische Situation. In beiden Fällen
sei der Eingriff der SS erforderlich. »Rein künstlich« sei der Begriff
in Danzig-Westpreußen, bezeichne die Zivilverwaltung damit doch
ausnahmslos alle, die vor 1918 in dem Gebiet geboren waren. Und
wo, wie in Oberschlesien, eine »wirkliche ›Zwischenschicht‹ vorhanden ist, die in ihrer rassischen Substanz auf Mischung beruhe[n]
und gesinnungsmässig ein schwebendes Volkstum darstelle[n]«,
müsse zunächst Klarheit bei der Definition dieser Gruppe geschaffen werden. Dabei sei davon auszugehen, dass der
»von der Sprachwissenschaft her gebildete Begriff des Slawentums die Tatsache verdeckt, daß das Slawentum rassenkundlich
gesehen, keine Einheit darstellt, sondern aus rassisch sehr verschiedenen Gruppen besteht. Das entscheidende Kriterium für
324
Ebenda.
296
die Unterscheidung muß deshalb die Rasse sein, nicht das Kulturbewußtsein oder die Sprache«.325
Diese Definition entsprach nicht nur dem vom SS-Apparat eingeforderten rassischen Primat, sondern erwies sich für dessen Machtambitionen als im höchsten Grade funktional. Zum einen konnte
damit die Kontrolle auf einen weiteren, nicht unerheblichen Teil
der einheimischen Bevölkerung begründet werden. Zum anderen
ließ sich damit aber auch der Eingriff in die bisherige Selektionstätigkeit der Deutschen Volksliste begründen. Daher forderte
das Reichssicherheitshauptamt, die »rassische Auslese« der einheimischen Bevölkerung, wie sie bereits am 8. November 1939 in Krakau formuliert worden war, den »Umwanderungszentralen« und
Eignungsprüfern des Rasse- und Siedlungshauptamtes zu übertragen.
Das Reichssicherheitshauptamt war jedoch nicht gewillt, diese
Entscheidung völlig an das Rasse- und Siedlungshauptamt zu
delegieren – die Musterungen sollten stattdessen im Rahmen der
Umwanderungszentralen und damit unter der Ägide des Reichssicherheitshauptamtes stattfinden. Im Wissen um die sehr exklusiven Selektionskriterien der RuSHA-Eignungsprüfer, die bereits
mehrmals zu Auseinandersetzungen nicht nur mit dem SD geführt
hatten, vergaß das Reichssicherheitshauptamt aber nicht, grundlegende herrschaftsfunktionale Überlegungen einzubeziehen. So sollten etwa die Masuren, Kaschuben, Oberschlesier und Schlonsaken,
die »erweislich zur deutschen Seite gehalten haben«, grundsätzlich
dem Zugriff der RuSHa-Eignungsprüfer entzogen bleiben. Ihnen
sei vielmehr »die Möglichkeit [zu] gegeben, die Anerkennung als
Deutsche zu finden, auch dann, wenn ihr Rassenbild nicht ganz den
Ansprüchen entspricht, die grundsätzlich im Osten zu stellen sind«.
Empfänglich zeigte man sich im Reichssicherheitshauptamt auch
für wirtschaftliche Überlegungen: In Bezug auf die »Wasserpolen«
müsste den »bevölkerungspolitischen und wirtschaftlichen Bedenken des Oberpräsidenten in Schlesien im Hinblick auf die Gefahr
einer Entvölkerung einzelner Gebiete dadurch Rechnung getragen
werden, dass bei der rassischen [Musterung] der Oberschlesier
etwas großzügiger verfahren wird«.
Bevor Ohlendorf das Memorandum weiterreichte, kontaktierte
er das Rasse- und Siedlungshauptamt sowie die Volksdeutsche Mit325
Ebenda.
297
telstelle und den Stab des Stellvertreters des Führers. Erst nachdem
diese ihre – so Ohlendorf – »völlige Übereinstimmung« signalisiert
hatten, wurde es auch Himmler vorgelegt – und zwar »mit der Bitte
um Kenntnisnahme und Entscheidung […], ob auf der Grundlage
dieses Vorschlages, die weiter notwendigen Verhandlungen mit dem
Reichsminister des Innern geführt werden können«.326 Die hier festgelegten Positionen bildeten jedenfalls die Grundlage sowohl für
die zentralen Eingriffe Himmlers als auch für das Auftreten der SSInstitutionen in den Verhandlungen der folgenden Monate. Das
Reichssicherheitshauptamt hatte damit erneut den Anspruch unterstrichen, in der Volkstumspolitik die entscheidende Kraft innerhalb
des SS-Komplexes zu sein.
Wie gezeigt, stand der SS-Apparat mit seiner Kritik an der Selektionspraxis vor Ort nicht allein. Nachdem das Reichsinnenministerium feststellen musste, dass es eben nicht gelungen war, mit dem
Staatsangehörigkeitserlass vom November 1939 ein einheitliches
Verfahren durchzusetzen, arbeitete man im Sommer auch dort mit
Hochdruck an einem neuen Erlasspaket. Auch wenn ein schließlich
am 3. Juli 1940 vorgestellter Neuentwurf über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in den annektierten Gebieten faktisch folgenlos blieb, da er keine Unterstützung von den Gauleitern erhielt
und schließlich von Himmler torpediert wurde, möchte ich seine
Grundsätze doch kurz vorstellen, da gerade auch in der Gegenüberstellung zu den Überlegungen im Reichssicherheitshauptamt noch
einmal exemplarisch deutlich wird, wie weit die zuständigen Institutionen im Deutschen Reich in einer so entscheidenden Frage auseinanderlagen.
Im Gegensatz zum SS-Komplex dachte das Reichsinnenministerium nicht daran, das bisherige Verfahren grundlegend zu ändern,
und plädierte nach wie vor für ein zweistufiges Verfahren, in dem
zunächst die »Volksdeutschen« zu ermitteln und erst danach über
die restliche einheimische Bevölkerung zu entscheiden war. Diese
erste Phase war aber noch nicht abgeschlossen, zumal die bisherige
Selektionspraxis gezeigt habe, dass »vielfach nicht mein Runderlaß
v. 29. 3. 39 […] zugrundegelegt, sondern nach ganz uneinheitlichen
Gesichtspunkten verfahren« worden sei und die Selektionskriterien
326
Ebenda.
298
»teils zu eng, teils zu weit gezogen« worden seien.327 Die weiteren
Bestimmungen machten dann aber sehr deutlich, dass das Reichsinnenministerium vor allem Ersteres kritisierte und bestimmte, dass
bei der »Anerkennung der deutschen Volkszugehörigen […] großzügig verfahren werden [muß]«.328 Um dies angesichts der bisherigen heterogenen Auslegung sicherzustellen, wurden nun detailliertere Anweisungen nachgereicht. Die Zielrichtung blieb freilich
unverändert: Nach wie vor stand vor allem das Verhalten der Antragsteller im Vordergrund und nach wie vor ging es vor allem um
die Assimilation derjenigen, deren kulturelle Kompetenz dies aussichtsreich erscheinen ließ. Ausgeschlossen waren demnach in erster
Linie politische Gegner, während eine »deutsche« Abstammung
nicht besonders wichtig schien:
»Die Abstammung von deutschen Vorfahren ist für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Der Begriff ›deutscher Volkszugehöriger‹ deckt
sich nicht mit dem Begriff ›deutschstämmig‹. Deutschstämmig ist,
wer von Vorfahren deutschen Stammes abstammt. Die deutsche
Volkszugehörigkeit setzt indes nicht volle oder überwiegende
Deutschstämmigkeit voraus.«329
Konsequenterweise war danach eine Person »deutscher Abstammung« auszuschließen, wenn sie »in einem fremden Volkstum
aufgegangen« sei, während umgekehrt bei Vorliegen der restlichen
Kriterien selbst derjenige »als deutscher Volkszugehöriger […] betrachtet werden [könne], wer teilweise oder auch ganz anderen
Stammes, z.B. polnischen […] Stammes« sei.
Wie das Reichsinnenministerium den Beamten an einigen Beispielen verdeutlichen wollte, war die Volkszugehörigkeit in erster
Linie eine Frage der sozialen Praxis. So galten Mitglieder von Organisationen der deutschen Minderheiten »regelmäßig« als »Volksdeutsche«, wie auch die Mitgliedschaft in einer »polnischen« Partei
oder politischen Vereinigung durchweg als Ausschlussgrund gewertet wurde. Entsprechend der inklusiven Ausrichtung der bisherigen Politik sollte umgekehrt die Mitgliedschaft in einer kulturellen
Entwurf des Reichsinnenministeriums betr. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten, 3. Juli 1940, BArch
R 49/61, Bl. 8–41.
328 Ebenda.
329 Ebenda.
327
299
»polnischen« Vereinigung nicht automatisch zu einer Ablehnung als
»Volksdeutscher« führen. Generell gelte vielmehr:
»Aktive Betätigung für das Deutschtum ist nicht Voraussetzung
für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger. Auch ein
gleichgültiger oder gar ein schlechter Deutscher bleibt Deutscher,
und es muß verhütet werden, ihn gegen seinen Willen in das
nichtdeutsche Lager abzudrängen und diesem dadurch germanisches Blut zuzuführen […]. Volkszugehörigkeit und politische
Zuverlässigkeit sind etwas Verschiedenes.«330
Das Reichsinnenministerium reichte also weitere Kriterien nach, die
auch die Anerkennung von Personen als »Volksdeutsche« ermöglichen sollte, die nicht aktiv am kulturellen oder politischen Leben
der deutschen Minderheiten teilgenommen hatten. Zentrale Bedeutung kam dabei dem Gebrauch der deutschen Sprache als eines der
»wesentlichsten äußeren Merkmale für die Volkszugehörigkeit« zu.
Wer diese »nicht versteht, kann regelmässig als deutscher Volkszugehöriger nicht anerkannt werden« – wobei es sicherlich kein Zufall
war, dass man nur den passiven, nicht aber den aktiven Gebrauch
der Sprache für ausreichend hielt. Dementsprechend wurde die
Aufmerksamkeit etwa auf den Namen des Antragstellers gelenkt.
Hatte dieser ihn in der Zwischenkriegszeit polonisiert, so spreche
dies »regelmäßig für seine polnische Volkstumszugehörigkeit«.
Und hatten Eltern für ihre Kinder Namen gewählt, für die es keine
Entsprechung im Deutschen gab, so könne daraus ebenso auf eine
»polnische Orientierung der Eltern« geschlossen werden wie auch
beim Besuch polnischer Schulen, wenn eine deutsche Schule vorhanden war.
Gleichfalls als Zusammenfassung führt der Entwurf auch »kulturelle Bindungen« auf, die die Anerkennung eines Teils der einheimischen Bevölkerung als »Volksdeutsche« gerechtfertigt erscheinen
ließen. Hier lässt sich die inklusive Zielrichtung des Entwurfs besonders deutlich erkennen. Nach Auffassung des Reichsinnenministeriums gäbe es
»in den früher preußischen Teilen die meisten Bewohner polnischer Abstammung, die auf Grund ihres Aufwachsens unter
deutschen Verhältnissen […] starke Berührungspunkte mit der
deutschen Kultur gehabt haben. In Zweifelsfragen ist daher in ers-
330
Ebenda [Hervorhebung im Original, G.W.].
300
ter Linie bei den alteingesessenen Bewohnern der ehemals preußischen Gebiete eine wohlwollende Entscheidung am Platze«.331
Deutliche Differenzen zeigten sich auch in den Ausführungen zu
»Rasse« als Selektionskriterium. Zwar enthält der Entwurf einen Passus, der zunächst als eine Annäherung an die Position des SS-Apparates gewertet werden könnte: Bei der Anerkennung als »deutscher
Volkszugehöriger« komme »neben den politischen und gesundheitlichen Voraussetzungen seiner rassischen Beurteilung besondere Bedeutung« zu. In den Ausführungsbestimmungen heißt es dann aber:
»Der rassischen Eignung kommt insofern besondere Bedeutung
zu, als Fremdblütige keine deutschen Volkszugehörigen sind.
Vollfremdblütige (Juden, Zigeuner, Angehörige außereuropäischer Rassen) können niemals als deutsche Volkszugehörige angesehen werden.«332
Rasse diente also wie bisher vor allem zur Ausschließung von Juden.
Das Reichsinnenministerium war sogar bereit, Ausnahmen für
»Mischlinge« zu machen, solange diese sich »unter besonderen
Opfern für die deutsche Sache eingesetzt« hatten. Als besonders
verlässlichen politischen Verbündeten stand also selbst »jüdischen
Mischlingen« der Weg in die »deutsche Volksgemeinschaft« offen,
politische Zuverlässigkeit ging sogar hier vor. Abgesehen von der
Ausgrenzung von Juden wurde Rasse als Selektionskriterium jedoch
keine besondere Bedeutung beigemessen.
»Abgesehen von dem Falle eines fremden Blutseinschlags, der […]
die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger ausschließt,
stellt die rassische Bewertung allein grundsätzlich keinen geeigneten Anhaltspunkt für die Einordnung als deutscher oder fremder
Volkszugehöriger dar.«333
Um sicherzustellen, daß die SS diesen inklusiven Kurs nicht gefährdete, wurde sie aus dem Verfahren faktisch ausgeschlossen. Im Gegensatz zum Staatsangehörigkeitserlass war zwar vorgesehen, dass
der SD einen Vertreter in die bei den Regierungspräsidenten und
Landräten zur Beratung einzurichtenden »Gutachterausschüsse«
entsenden konnte. Die Ausschüsse sollten aber nur bei »zweifelhaften Fällen« zusammentreten, und bindend war ihre Entscheidung
ohnehin nicht. Während in der RKF-Zentrale also noch von der
Ebenda.
Ebenda.
333 Ebenda.
331
332
301
Übernahme des gesamten Selektionsverfahrens phantasiert und im
Reichssicherheitshauptamt zumindest eine direkte Kontrolle angestrebt wurde, war das Reichsinnenministerium darauf bedacht, es
beim bisherigen Ausschluss des SS-Apparats zu belassen.
Am größten waren die Differenzen jedoch in der Frage, was mit
der restlichen Bevölkerung zu geschehen habe. Auch wenn das
Reichsinnenministerium darauf bestand, dass zunächst die Erfassung der »Volksdeutschen« beendet werden müsse, bevor Richtlinien zur Selektion der verbleibenden Bevölkerung herausgegeben
werden könnten, bot der Entwurf doch einen Ausblick auf das favorisierte Verfahren. Die Richtung gab er mit dem Bezug auf Hitlers
Annexionserlass vor, wonach grundsätzlich Personen »artverwandten Blutes« zumindest Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
hatten. Im Entwurf hieß es dazu, dass grundsätzlich all
»diejenigen Angehörigen fremder Völker, die einen erwünschten
Bevölkerungszuwachs darstellen, deutsche Staatsangehörige werden und daß ihnen damit die Möglichkeit völliger Eindeutschung
geboten wird; ist diese vor sich gegangen, so werden sie nunmehr
als deutsche Volkszugehörige auch das Reichsbürgerrecht erlangen können«.334
Eine Alternative zu diesem inklusiven Verfahren gebe es ohnehin
nicht, da es gar »nicht möglich sein wird, alle Angehörigen fremder
Völker aus den eingegliederten Ostgebieten zu entfernen«.335
Himmlers Erfolg: der Erlass zur Überprüfung und
Aussonderung der Bevölkerung
Spätestens mit dem Versand dieses Entwurfs war offensichtlich geworden, dass die deutsche Volkstumspolitik einem Trümmerfeld
glich. Von einer einheitlichen nationalsozialistischen Germanisierungspolitik konnte fast ein Jahr nach dem Überfall auf Polen jedenfalls keine Rede sein. Sosehr das Schlagwort von der Eroberung
»deutschen Lebensraums« die nationalsozialistische Ideologie und
spätestens ab Kriegsbeginn auch Propaganda bestimmte, so war es
doch nicht gelungen, zu einem wie auch immer vagen Konsens zu gelangen, was unter diesem Schlagwort zu verstehen sei. Die zentralen
Akteure stimmten nur darin überein, daß Selektionen notwendig
seien und nicht die gesamte dortige Bevölkerung zu deutschen Staats334
335
Ebenda.
Ebenda.
302
bürgern erklärt werden sollte. Welche Kriterien dabei anzulegen waren, in welchem Verfahren diese durchzuführen und nicht zuletzt,
wer damit zu beauftragen war – darüber gingen die Meinungen weit
auseinander.
Auch wenn die Quellenlage keine Auskunft gibt, wie diese Differenzen im Zentrum, also zwischen Frick und Himmler, überwunden
wurden, ist doch eines klar: Als im September wieder Bewegung
aufkam, war es das Reichsinnenministerium, das nachgegeben hatte.
Besiegelt worden war die Unterwerfung unter die Forderungen
Himmlers vermutlich am 11. September 1940 während einer Besprechung, um die Stuckart nachgesucht hatte.336 Damit wäre auch geklärt, wie es Himmler möglich war, nur einen Tag später den grundlegenden Erlass über die »Überprüfung und Aussonderung der
Bevölkerung in den eingegliederten Ostgebieten« zu unterzeichnen,
der die zentralen Richtlinien der Denkschrift des Reichssicherheitshauptamtes vom Mai 1940 übernahm: An die Stelle der bisher vom
Reichsinnenministerium propagierten schrittweisen und inklusiven
Selektion der einheimischen Bevölkerung trat nun ein Verfahren,
das auf die sofortige Selektion der gesamten Bevölkerung zielte, von
der nur ein kleiner Teil in die »deutsche Volksgemeinschaft« aufgenommen werden und deren Selektion sich zudem an rassischen Kriterien orientieren sollte.
In diesem Erlass hielt Himmler an der Idee fest, zunächst einen
Teil der einheimischen Bevölkerung in »Volksdeutsche« oder
»Deutschstämmige« aufzuspalten und sie in vier mit abgestuften
Rechten ausgestattete Abteilungen einer Deutschen Volksliste zu selektieren, die nun in allen annektierten Provinzen einzuführen war.
Bevor die verbleibende Bevölkerung vertrieben werden sollte, galt
es noch jene, »bei denen eine klare völkische Zuordnung nicht möglich ist«, und andere »wertvolle Fremdvölkische« auszusondern.
Als »völkisch schwer einzuordnen« galten Masuren, Kaschuben,
Schlonsaken und Oberschlesier.337 Wohl um eine Germanisierungspolitik wie in Danzig-Westpreußen auszuschließen, wo Forster wie
Unsigniertes Memorandum der RKF-Zentrale, vermutlich für Himmler,
11. September 1940, BArch R 49/61, Bl. 2–7, und Himmler an Frick,
16. September 1940, in dem Himmler auf die Unterredung mit Stuckart
verweist, APP 406/1109, Bl. 2f.
337 Erlass Himmler als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKF), 12. September 1940, BArch NS 19/3979, Bl. 29–33, abgedruckt
in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V), S. 114–118.
336
303
dargelegt einen Teil der einheimischen Bevölkerung zur »Zwischenschicht« erklärt hatte, um seine Assimilation zu rechtfertigen, nannte
Himmler nun erstmals auch Zahlen: Danach durften in DanzigWestpreußen 100000 Kaschuben in die Deutsche Volksliste aufgenommen werden sowie weitere »100000 frühere Polen, die infolge
von Mischehen und kultureller Beeinflussung zum Deutschtum neigen«.338 Warum es diese letzte Gruppe nur in Danzig-Westpreußen
geben sollte, wird in dem Erlass nicht weiter begründet und sollte
wohl auch eher Forster gegenüber Kompromissbereitschaft signalisieren. Die Zahl der Mitglieder der »Zwischenschicht« wurde auch
in Schlesien eingeschränkt, wo sich die Zivilverwaltung ebenfalls für
eine – aus Sicht der SS – zu pragmatische Germanisierungspolitik
entschieden hatte.339 Angeblich lebten hier nicht mehr als 120000
Schlonsaken und 400000 bis 500000 »Oberschlesier (Wasserpolen)«, den DVL-Dienststellen wurden also auch hier Obergrenzen gesetzt.340
Die Gruppe der »wertvollen Fremdvölkischen« umfasste die
Personen, die durch das im Mai 1940 von Himmler eingeführte Wiedereindeutschungsprogramm zur Assimilation bestimmt wurden.
Diese Selektionen hatte die SS bereits erfolgreich monopolisiert: Sie
wurden durch die Eignungsprüfer des Rasse- und Siedlungshauptamtes durchgeführt und fanden im Rahmen der Umwandererzentralstelle statt.
Entsprechend den Empfehlungen des Reichssicherheitshauptamtes und in Anlehnung an das Vorbild im Wartheland sollte die
Deutsche Volksliste also »Volksdeutsche« und »Stammesdeutsche«
erfassen und in vier Abteilungen sortieren. »Volksdeutsche« waren
in dieser Diktion grundsätzlich nur jene, die »sich bis zum 1. 9. 1939
nachweislich zum deutschen Volkstum bekannt« hatten, indem sie
sich entweder »aktiv im Volkstumskampf eingesetzt« oder zumindest »nachweislich ihr Deutschtum bewahrt hatten«. Sie waren in
die Abteilungen 1 respektive 2 einzutragen. Diejenigen aber, die sich
»nicht bis zum 1. 9. 1939 nachweislich zum Deutschtum bekannt
Ebenda.
Ebenda.
340 Darüber hinaus wurden noch 5000 Masuren erwähnt, die allerdings nur
für die Germanisierungspolitik in Ostpreußen von Belang waren, Erlass
Himmler als RKF, 12. September 1940, BArch NS 19/3979, Bl. 29–33,
abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne (DO V),
S. 114–118.
338
339
304
hatten, später aber ein entsprechendes Bekenntnis abgelegt hatten«,
waren in Abteilung 3 einzutragen. Dies galt in erster Linie für Personen, die zwar deutscher Abstammung, also »Stammesdeutsche«
waren, den deutschen Besatzern aber dennoch als »fremdvölkisch«
galten. Sie waren »Bindungen zum Polentum eingegangen […], [trugen] aber auf Grund ihres Verhaltens die Voraussetzung dafür in
sich […], vollwertige Mitglieder der deutschen Volksgemeinschaft
zu werden«.341 Abteilung 3 umfasste jedoch noch zwei weitere
Gruppen von »Fremdvölkischen«: zum einen »Personen nichtdeutscher Abstammung […] in völkischer Mischehe«, in der sich »der
deutsche Teil […] durchgesetzt hat«. Diese wörtliche Übernahme
der wartheländischen Bestimmung war auch insofern entscheidend,
als Himmler damit seine Absicht bekräftigte, mit der patrilinearen
Tradition im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zu brechen: War
eine »deutsche« Frau mit einem »polnischen« Mann verheiratet,
sollte nun nicht mehr die gesamte Familie der deutschen »Volksgemeinschaft« verlorengehen, sondern dann ein Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn die Kinder »deutsch« erzogen worden waren. Der Abteilung 3 wurden zudem auch diejenigen
zugeordnet, bei denen eine »klare völkische Zuordnung« nicht möglich schien, also die Masuren, Kaschuben, Schlonsaken und Oberschlesier. Sollten sich Angehörige dieser Personengruppen bereits
vor dem deutschen Überfall »nachweislich zum deutschen Volkstum bekannt haben«, so sollten sie mindestens in die Abteilung 3
der Deutschen Volksliste aufgenommen werden, auch wenn »ihre
Haussprache nicht die deutsche ist«. In Abteilung 4 waren schließlich diejenigen Personen einzutragen, die auch »politisch im Polentum aufgegangen sind«, also die sogenannten Renegaten. Die Eintragung in die Abteilungen 3 oder 4 schützte die Personen allerdings
nicht vor Vertreibungen. Nach Ansicht Himmlers versprach ihre
»Wiedereindeutschung« nur dann Aussicht auf Erfolg zu haben,
wenn sie einer deutschen Umwelt ausgesetzt, also in das Deutsche
Reich verschleppt werden würden. Ein wesentliches Ziel des SS-Apparats schien damit erreicht: die Abschiebung der überwiegenden
Mehrheit der einheimischen Bevölkerung.
Himmler hatte jedoch nicht nur an einer differenzierten und
exklusiven Selektion festgehalten, sondern wies auch dem Kriterium
»Rasse« bei den Selektionen der Deutschen Volksliste eine zentrale
341
Ebenda.
305
Bedeutung zu. Sein Erlass enthielt keine detaillierten Vorgaben für
die Entscheidung von Anträgen, da er zunächst grundsätzlich auf
die Einführung der deutschen Volksliste zielte. Außerdem war die
Selektion eines Teils der Bevölkerung ohnehin bereits im Rahmen
von Fricks Staatsangehörigkeitserlass erfolgt, und es waren auch
Staatsangehörigkeitsausweise ausgegeben worden. Diese Entwicklung zu annullieren, wäre wohl ein realitätsfernes Unterfangen gewesen, hätte Himmler damit doch nicht nur das Reichsinnenministerium, sondern ausnahmslos alle Gauleiter gegen sich aufgebracht.
Durchaus realistisch war aber die Einflussnahme auf die Selektion
der Personen in den Abteilungen 3 und 4, die nur im Wartheland
bereits begonnen hatte. Nur für diesen Fall enthielt der Erlass eine
Vorgabe, an der die Entscheidungen auszurichten waren: Das auch
von den Angehörigen der Abteilung 3 zu fordernde »Bekenntnis
zum Deutschtum« sei nur dann zu akzeptieren,
»wenn dieses Bekenntnis durch Tatsachen, wie Abstammung,
Rasse, Erziehung und Kultur bestätigt wird. Im Zweifelsfalle ist
entscheidend, ob der Betreffende rassisch einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt«.342
In Anlehnung an die bisherigen Formulierungen des Reichsinnenministeriums hatte Himmler deren Inhalt doch völlig verändert,
indem er sie rassisch auflud. Wenn schon auf die Selektion der Personen in die Abteilungen 1 und 2 kein Einfluss mehr zu nehmen war,
dann sollten doch zumindest die der verbliebenen Bevölkerung an
deren »rassischer Eignung« ausgerichtet werden.
Dennoch sah sich auch Himmler zu herrschaftsfunktionalen
Kompromissen gezwungen. So galten etwa die Kaschuben als
»fremdvölkisch«, ohne dass dies ihre Assimilation in die »deutsche
Volksgemeinschaft« grundsätzlich ausschloss, da sie angeblich
»blutsmäßig verwandt [sind und] rassisch einen wertvollen Bevölkerungszuwachs für das deutsche Volk darstellen«. Folgerichtig
handelte es sich bei diesem Schritt dann auch nicht um Assimilation, sondern um »Wiedereindeutschung, d.h. um eine Rückgewinnung verloren gegangenen deutschen Blutes«.343
Wie beim Wiedereindeutschungsprogramm hatte sich der von
der SS vertretene Rassismus also in einem gewissen Rahmen als
politisch anpassungsfähig gezeigt. Politisch funktional war diese
342
343
Ebenda.
Ebenda.
306
Position, weil sie die politisch notwendige Integration eines Teils der
polnischen Bevölkerung ermöglichte, ohne auf die vom Reichsinnenministerium und anderen Akteuren vertretene und an völkischen Kriterien ausgerichtete Assimilationspolitik zurückgeworfen
zu werden. Wenn ein striktes Verbot jeder Assimilationspolitik eindeutig dysfunktional war, andererseits aber auch nicht von dem
ideologischen Grundsatz abgerückt werden sollte, wonach nur Boden germanisierbar war, drängte sich Himmlers Lösung geradezu
auf: Die Selektion von Polen durch das Wiedereindeutschungsprogramm oder gar deren Aufnahme in die Deutsche Volksliste erschien
dann nicht mehr als Assimilation, sondern wurde als »Rückgewinnung verloren gegangenen deutschen Blutes« nahtlos in das rassische
Narrativ eingebunden.
Auch für die Abteilung 4 sollte die rassische Aufladung der Selektionskriterien Konsequenzen haben. Nachdem Himmler also bereits durchgesetzt hatte, »deutschstämmige« Bewohner von den Deportationen auch dann auszunehmen, wenn sie als politische Gegner
aufgefallen waren, erging nun die Anweisung, sie in die Abteilung 4
der Deutschen Volksliste einzutragen. Dem Beharren auf der Erfassung auch dieser Personen lag ein originär rassisches Moment zugrunde, der Grundsatz, »dass kein deutsches Blut fremdem Volkstum nutzbar gemacht wird«.344 Wie ernst Himmler diese Gefahr
einschätzte, zeigten die Konsequenzen, die diesen Personen im Falle
einer Weigerung drohten:
»Bei denjenigen, die eine Wiedereindeutschung ablehnen, sind
sicherheitspolizeiliche Massnahmen zu ergreifen. Die Kinder, die
für die Haltung ihrer Eltern nicht verantwortlich gemacht werden
können, sollen unter der Schuld der Eltern nicht zu leiden haben.
Für ihre Erziehung tritt das Deutsche Reich ein.«345
Eine noch entscheidendere Rolle sollten die rassischen Selektionen
nach diesem Erlass schließlich bei der Selektion der restlichen Bevölkerung spielen. Im Rückgriff auf das erwähnte, im November
1939 von den Höheren SS- und Polizeiführern in Krakau gefasste
Vorhaben, das seitdem immer wieder von diversen SS-Stellen erörtert worden war, sollte eine »Durchprüfung der polnischen Bevölkerung« und die Erfassung derjenigen »wertvollen Fremdvölkischen« begonnen werden, die ebenfalls »zur Eindeutschung in Frage
344
345
Ebenda.
Ebenda.
307
kommen«.346 Nachdem die Umwandererzentralstelle die Selektion
der zu Deportierenden abgeschlossen und diese ins Generalgouvernement abgeschoben hatte, sollte sie die gesamte restliche Bevölkerung, die nicht für die Eintragung in die Deutsche Volksliste infrage
kam, nach »rassischen, gesundheitlichen und polizeilichen Gesichtspunkten« überprüfen.347
Damit hatte Himmler an das mit der Anordnung vom 9. Mai 1940
in Gang gesetzte Wiedereindeutschungsprojekt angeknüpft. Kennzeichnend für den Ad-hoc-Charakter der deutschen Germanisierungspolitik war dieses damals als kurzfristige Problemlösung
entstanden, um zwei akute Schwierigkeiten zu überwinden: den Widerstand des Generalgouvernements gegen weitere Deportationen
und vor allem den wachsenden Arbeitskräftebedarf im Deutschen
Reich. Mit diesem letzten, nur wenige Zeilen umfassenden Abschnitt
hatte Himmler nicht nur das bereits existierende Wiedereindeutschungsprogramm in einen umfassenderen bevölkerungspolitischen
Kontext eingebunden, sondern auch der Umwandererzentralstelle
eine Aufgabe zugewiesen, die selbst die Erfassungen der Deutschen
Volksliste in den Schatten stellte. Wann und nach welchen Kriterien
dieser letzte und größte Selektionsvorgang durchzuführen war, ließ
er jedoch offen: »nähere Durchführungsrichtlinien« werde er zu gegebener Zeit erlassen.348
Die Selektion der einheimischen Bevölkerung sollte schließlich
auch staatsrechtliche Konsequenzen haben: Die Mitglieder der
Gruppen 1 und 2 erhielten als deutsche Volkszugehörige die deutsche Staatsangehörigkeit und das Reichsbürgerrecht und wurden
damit – zumindest formal – den deutschen Besatzern gleichgestellt.
Deutlich schlechter traf es die Angehörigen der Abteilungen 3 und 4:
Als »wertvolle Fremdvölkische« sollten sie in der Regel ins Deutsche Reich verschleppt und dort »wiedereingedeutscht« werden. Bis
dahin wurde ihnen das Reichsbürgerrecht verweigert. Während den
Angehörigen der Abteilung 3 aber die deutsche Staatsangehörigkeit
verliehen wurde, erhielten die Angehörigen der Abteilung 4 diese
nur auf Widerruf, sie konnte also von den Behörden jederzeit
zurückgezogen werden. Damit hatte Himmler auf einen Vorschlag
zurückgegriffen, der zunächst in Wetzel und Hechts Denkschrift
Ebenda.
Ebenda.
348 Ebenda.
346
347
308
vom 25. November 1939 ins Spiel gebracht worden war. Die vierte
und mit Abstand größte Gruppe wurde schließlich aus der verbleibenden Bevölkerung gebildet: Als unerwünschte »Fremdvölkische«
wurden die Betroffenen – wie es zynisch hieß – zu »Schutzangehörige[n] des Deutschen Reiches mit beschränkten Inländerrechten«,
also faktisch rechtlos gestellt.349
Der Glaube an die unbedingte Ungleichheit der Menschen und
der daraus resultierende Drang nach ihrer Differenzierung hatte
bereits in Nürnberg zur Einführung einer rassischen Selektion der
deutschen Bevölkerung geführt und die Juden endgültig zu Menschen minderen Rechts gemacht. In Polen wollte Himmler einen
Schritt weiter gehen. Hier sollte die gesamte Bevölkerung in den
annektierten Gebieten einem komplexen Selektionsvorgang unterworfen werden, der nun auch die nichtjüdische Bevölkerung nach
völkischen und rassischen Kriterien sortierte. Um diesem Selektionsvorgang auch rechtlich Geltung zu verleihen, musste die deutsche Staatsangehörigkeit ein weiteres Mal erweitert werden: Dies geschah mit der Institution des Staatsangehörigen auf Widerruf. Und
da die meisten doch vertrieben werden sollten, wurde ein weiterer
Rechtsstatus eingeführt, der wohl nicht zufällig Anklänge an die
Kolonialgesetzgebung wachrief: der Schutzangehörige.350
Himmler hatte der SS-Bevölkerungspolitik mit seinem Erlass
erstmals eine gewisse Kohärenz verliehen – freilich, und dies wird in
der Forschung in der Regel übersehen, bei weitgehender Übernahme einer bereits im Wartheland vorexerzierten Praxis. Wäre es
ihm gelungen, ihn auch durchzusetzen, hätte sich sowohl die Selektion derjenigen, die zu deportieren waren, wie auch derjenigen, die
in die Deutsche Volksliste eingetragen werden wollten, nach vergleichbaren, eben rassischen Kriterien ausrichten müssen.
Himmlers Erlass kündigte natürlich auch eine direkte Einflussnahme auf die Kräfteverhältnisse vor Ort an. Das war zumindest die
Überlegung Greifelts, der es an der Zeit für einen erneuten Versuch
349
350
Ebenda.
Die Schutzangehörigkeit wurde formal am 25. April 1943 eingeführt, siehe
RGBl. 1943, Teil I, S. 271f. Zur Schutzangehörigkeit siehe Gosewinkel,
Einbürgern und Ausschließen, S. 413–420, wobei Gosewinkel jedoch aus
meiner Sicht die Bedeutung originär rassischer Selektionskriterien stark
überschätzt.
309
fand, seiner Dienststelle auch vor Ort mehr Gewicht zu verschaffen.
Als besonderes Ärgernis scheint er die Abschottung des DVL-Verfahrens empfunden zu haben, das mit der Selektion der Bevölkerung
am weitesten fortgeschritten war und gleichzeitig Himmler als Referenzmodell gedient hatte. Eine Mitarbeit an oder gar eine Kontrolle dieses Verfahrens versprach deshalb auch, Konsequenzen über
das Wartheland hinaus zu zeitigen.
In die Offensive ging Greifelt am 15. November 1940, als er
Greiser in einem erstaunlich direkten Schreiben von seiner Absicht
in Kenntnis setzte, das Verfahren der Deutschen Volksliste gleich in
Eigenregie übernehmen zu wollen. Schließlich sei es von »ausschlaggebender Bedeutung in völkischer, politischer und wirtschaftlicher
Hinsicht« und berühre damit sein Arbeitsfeld. Dies habe im Übrigen so schnell wie möglich zu geschehen: Da Himmlers Erlass
die Kompetenzverteilung in diesem Politikfeld ohnehin ändern und
die RKF-Dienststellen »unmittelbar« einbinden werde, könne er
dann auch am besten den bisherigen »Klagen« über die Tätigkeit der
»alten Deutschen Volksliste« nachgehen, von denen er einige exemplarisch nenne und von »denen Sie bitte Kenntnis nehmen wollen«.351
Greifelt kritisierte einerseits die zu restriktiven Selektionskriterien,
die angeblich »nicht den Grundsätzen entsprechen, die in Ausführung des Volkstumserlasses des RFSS generell in den Ostgebieten
angewandt werden sollen« sowie den harten Tonfall, in dem abgelehnte Antragsteller »abgespeist« oder selbst »deutschstämmige
Menschen so eingeschüchtert« würden, dass sie es überhaupt nicht
mehr wagten, ihre Interessen zu vertreten. Vor allem aber monierte
er die Ablehnungsbescheide, die den Antragstellern vortäuschten,
dass Einspruch nicht möglich sei. Dies sei gleich in doppelter Hinsicht falsch, könnte doch bereits jetzt beim Reichsstatthalter selbst
Beschwerde eingelegt werden und bald auch beim neu einzurichtenden Obersten Prüfungshof für Volkstumsfragen.
Die Kritik kulminierte in einem Generalangriff auf die Deutsche
Volksliste. Greiser wurde aufgefordert, »die Versendung solcher […]
Fragebogen schon jetzt einzustellen. Die neue Volksliste muss ohnehin mit anders formulierten Fragen an die Antragsteller […] herantreten«. Die bisher gefällten Entscheidungen stellte Greifelt unter
den Vorbehalt einer Bestätigung durch die jeweilige RKF-Zweigstelle. Angesichts der bisher aufgetretenen Mängel müsse
351
Greifelt an Greiser, 15. November 1940, APP 406/1112, Bl. 28–34.
310
»ein Teil der bis jetzt erteilten Genehmigungen der Deutschen
Volksliste […] zunächst bestritten werden, und zwar so lange, bis
die Möglichkeit geschaffen ist, die einzelnen Fälle einer genauen
Überprüfung zu unterziehen. Diese Möglichkeit war bis jetzt
noch nicht gegeben«.352
Für das »Zwischenstadium« bis zur »Konstituierung der neuen
reichsrechtlichen Regelung« hatte Greifelt sehr klare Vorstellungen
über die Zusammenarbeit der beiden Dienststellen: Sollte die RKFZentrale auch in Zukunft Beschwerden gegen Ablehnungen durch
DVL-Dienststellen erhalten, würde sie diese an die RKF-Zweigstelle in Posen zur Bearbeitung abgeben. Diese werde ihr Ergebnis
schließlich an die DVL-Dienststellen weiterreichen, die Greiser
doch dann anweisen solle, auf dieser neuen Grundlage ihre »frühere
Entscheidung nochmals zu prüfen«.353
Greisers Antwort fiel deutlich aus. Zwar stimme er durchaus zu,
dass die Selektion der einheimischen Bevölkerung den »Auftrag zur
Festigung deutschen Volkstums in den Ostgebieten aufs engste berührt«. Dies heiße aber mitnichten, dass auch ihre Durchführung
der RKF-Zentrale zugeordnet werden müsse.354 Ob diese
»Durchführung […] auf die Dienststellen Ihres Auftrages ausgedehnt werden soll, bedarf einer generellen Regelung. Da sie bisher
regional von meinen eigenen Dienststellen der Partei und des Staates durchgeführt und zwar bewährt durchgeführt worden ist, sehe
ich keinerlei Grund zu einer Änderung oder Verlagerung der bisherigen Arbeitsweise. Diese Änderung ist schon deshalb nicht nötig, weil die gesamte Menschenführung in den Händen der Partei
liegt und diese ja in meinem Gaugebiet durch mich und nicht durch
den Reichskommissar repräsentiert wird. Ausserdem obliegt es
meiner Zuständigkeit im Sinne meiner Beauftragung durch den
Reichskommissar, inwieweit ich die einzelnen Dienststellen meines Gaugebiets für die Erledigung der Aufgaben des Reichskommissars einsetzen […] will. Ich beabsichtige, an der bisherigen bewährten Arbeitsweise nichts zu ändern, sondern lediglich nach
dem Volkstumserlass vom 12. September 1940 die Beschwerdefälle
dem Obersten Prüfungshof zur Entscheidung zu unterbreiten.«355
Ebenda.
Ebenda.
354 Greiser an Greifelt, 24. November 1940, APP 406/1112, Bl. 35–39.
355 Ebenda.
352
353
311
Die von Greifelt im Einzelnen vorgebrachte Kritik lehnte Greiser
ebenso rundweg ab wie die Kernforderung nach einer Überprüfung
aller an ihn herangetragenen Beschwerden. Er war zudem fest entschlossen, Greifelts Dienststellen auch für die Zukunft vom Selektionsverfahren der Deutschen Volksliste fernzuhalten:
»Bezüglich der […] angeregten Zusammenarbeit der Dienststellen teile ich mit, dass ich nicht in der Lage bin, Ihren Gedankengängen zu folgen. Nicht der Höhere SS- und Polizeiführer ist die
Dienststelle Ihres Beauftragten, sondern ich selbst bin das. Es
bleibt einzig und allein meiner Zuständigkeit überlassen, wen ich
mit der Durchführung innerhalb meines Gaues beauftrage. Ich
habe nicht die Absicht, das Volkstumsverfahren mit den Dienststellen der Polizei und SS zu lösen, sondern einzig und allein mit
den Dienststellen der Partei und des Staates. Hiernach bedarf
es auch keiner von Ihnen gewünschten Zusammenarbeit der
einzelnen Dienststellen, sondern diese Zusammenarbeit wird in
der Form von mir ins Leben gerufen, wie ich sie […] für wünschenswert halte. Um in Zukunft unnötigen Papierkrieg in allen
solchen Fragen zu vermeiden, halte ich es für richtig, dass Sie
mit Ihrer Dienststelle in Berlin eine reine Führungsbehörde bleiben […]. Eine andere Zusammenarbeit kann ich und will ich mir
nicht denken.«356
Der letzte Hinweis Greisers entsprach durchaus der Wahrheit.
Himmlers Entscheidung, die Gauleiter und Verwaltungschefs zu
seinen Beauftragten zu machen, lässt sich wohl am besten als Anerkennung ihrer Machtposition verstehen, konnte Himmler doch
nicht hoffen, eine kohärente Germanisierungspolitik gegen sie durchzusetzen. Die strategisch gebotene Einbindung von mächtigen Funktionsträgern sollte Reibungen zwischen dem SS-Apparat auf der
einen und Dienststellen von Staat und Partei auf der anderen Seite
vermeiden. Für diese These spricht auch, dass Himmler einen Gauleiter ausnahm: Mit Forster waren die Auseinandersetzungen in den
letzten Monaten zu sehr eskaliert. Die anderen aber nahmen dieses Angebot dankbar an, stellte es doch einen Machtzuwachs in
Aussicht, der nur mit der Gegenleistung einer künftigen guten Zusammenarbeit erkauft worden war. Die Einsetzung als Himmlers
Beauftragte eröffnete ihnen einen direkten Zugriff auf die RKFZweigstellen. Greifelt hatte dem wenig entgegenzusetzen.
356
Ebenda.
312
Himmler ließ nur wenige Tage verstreichen, bevor er Frick am
16. September 1940 um die »beschleunigte Bearbeitung der notwendigen Durchführungsverordnungen« bat, sodass die Deutsche
Volksliste auch tatsächlich in allen annektierten Ostprovinzen eingerichtet werden konnte.357 Das Entwurfspaket, das das Reichsinnenministerium Ende Oktober zirkulieren ließ und das neben
dem Erlass über den »Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
durch ehemalige polnische und Danziger Staatsangehörige« auch die
dazugehörigen Durchführungsbestimmungen enthielt und den
Staatsangehörigkeitserlass vom 25. November 1939 ersetzen sollte,
beseitigte jeden Zweifel, dass es Himmler war, der sich in dieser nun
fast ein Jahr andauernden Auseinandersetzung durchgesetzt hatte.
Das Reichsinnenministerium hatte nachgegeben und die drei Kernforderungen Himmlers akzeptiert: eine sofortige, exklusive und an
rassischen Kriterien orientierte Selektion der gesamten einheimischen Bevölkerung, wie sie bereits im Wartheland praktiziert wurde.
Was die erste Kernforderung betraf, machte sich nun auch das
Reichsinnenministerium die Absicht zu eigen, sofort die gesamte
Bevölkerung zu selektieren und dabei die »große Masse der polnischen Bevölkerung« zu Schutzangehörigen zu erklären und also
zur Vertreibung vorzusehen.358 Die restliche Bevölkerung sollte
nicht mehr ohne weiteres die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben,
sondern in die mit unterschiedlichen Rechten verbundenen Abteilungen einer Deutschen Volksliste selektiert werden, deren Einrichtung das Reichsinnenministerium nun selbst anwies.
Das Reichsinnenministerium unterwarf sich aber nicht vollständig den Forderungen Himmlers. Zwar war es dem SS-Komplex
zweifellos gelungen, im Sinne einer möglichst exklusiven Selektionspolitik, die mit der angeblichen »rassischen« Differenz der polnischen Bevölkerung begründet wurde, den Rassediskurs in einem
Politikfeld zu verallgemeinern, in dem der Rekurs auf »Rasse« bislang lediglich zur Ausgrenzung von Juden, nicht aber Polen, verwandt worden war. Wie hegemonial dieser rassische Diskurs bald
357
358
Himmler an Frick, 16. September 1940, APP 406/1109, Bl. 2f.
Entwurf über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ehemalige polnische und Danziger Staatsangehörige, Reichsinnenministerium
an SdF, RFSS, Auswärtiges Amt, Verwaltungschefs in den annektierten
Gebieten und im Generalgouvernement etc., 31. Oktober 1940, APP
406/1109, Bl. 20–35.
313
wurde, zeigt die Reaktion des Reichsinnenministeriums, das sich
zwar gezwungen sah, diese Forderung zu übernehmen, dabei aber
gleichzeitig versuchte, die rassische Terminologie des SS-Komplexes
zu kapern, um das Gegenteil durchzusetzen. So heißt es gleich in der
Einleitung zu den Durchführungsbestimmungen, dass für die
»Eintragung in die Deutsche Volksliste […] wesentlich [ist], dass
kein deutsches Blut verlorengehen und fremdem Volkstum nutzbar gemacht werden kann. […] Auch ein gleichgültiger oder ein
schlechter Deutscher bleibt Deutscher«.359
Mit dem im Vergleich zum Juli-Entwurf neu hinzugekommenen
ersten Satz blieb das Reichsinnenministerium also der bisherigen
Strategie treu, die von den Vorreitern eines exklusiven Verfahrens
ins Spiel gebrachten Selektionskriterien aufzunehmen und deren
Widersprüche gegeneinander auszuspielen. Während der Verweis auf
»Rasse« für den SS-Komplex in der Regel die Forderung zu einem
exklusiven Selektionsverfahren begründete, versuchte das Reichsinnenministerium nun das genaue Gegenteil.
Auch bei der Sortierung in die vier Gruppen wurden die im
Wartheland bereits exerzierten und in Himmlers Volkstumserlass
aufgegriffenen Bestimmungen extensiv ausgelegt. So sollten nach
dem Willen des Reichsinnenministeriums in Abteilung 1 grundsätzlich die Mitglieder aller Organisationen der deutschen Minderheiten
eingetragen werden – auch wenn diese »katholisch oder marxistisch
eingestellt waren«. Der »ständige Gebrauch der deutschen Sprache
in der Öffentlichkeit« reichte aber auch.360 Und auch bei den Selektionen in Abteilung 2 erinnerte das Reichsinnenministerium daran,
dass sich für Selbständige, aber auch für Beamte oder Angestellte
eine exponierte politische Positionierung von selbst verboten habe.
Hier könne also nicht bereits der Besuch einer polnischen Schule
negativ gewertet werden, in solchen Fällen müsse vielmehr in Erfahrung gebracht werden, welche Sprache zu Hause vorherrsche.
Während das gewünschte Bekenntnis also Zugang in die Abteilungen 1 oder 2 sicherte, setzte eine Eintragung in die Abteilungen 3
oder 4 in der Regel eine »deutsche« Abstammung voraus, dürfte
doch die Aufnahme
»fremdstämmiger Personen in die deutsche Volksgemeinschaft […]
nur mit größter Vorsicht erfolgen. Würde sich nämlich in größe359
360
Ebenda.
Ebenda.
314
ren Ausmaßen fremdes Blut mit dem deutschen Blut vermischen,
so würde das Volk, das dabei entstünde, zwar die deutsche Sprache sprechen, aber nach seiner rassischen Zusammensetzung
nicht mehr das jetzige deutsche Volk sein«.361
In Abteilung 3 waren die Menschen dabei – analog zu Himmlers
Volkstumserlass – in drei Gruppen zu selektieren: erstens »die
deutschstämmigen Personen, die im Laufe der Jahre Bindungen zum
Polentum eingegangen sind, nach deren Verhalten aber die Voraussetzung gegeben erscheint, dass sie wieder vollwertige Mitglieder
der deutschen Volksgemeinschaft werden« – eine wörtliche Übernahme der Bestimmungen im Wartheland; zweitens »die Personen
nichtdeutscher Abstammung, die in völkischer Mischehe mit einem
deutschen Volkszugehörigen leben, in denen sich der deutsche Teil
durchgesetzt hat« – also die »polnischen« Ehepartner; und schließlich drittens »die Angehörigen der völkisch nicht klar einzuordnenden, blutsmäßig und kulturell zum Deutschtum hinneigenden
Bevölkerungsgruppen mit slawischer Haussprache«. Auch hier
wurden Ausnahmen gemacht, die sich am politischen Verhalten der
Antragsteller orientierten. So wurden Personen, die sich »schon vor
dem 1. September 1939 zum Deutschtum bekannt haben«, in die
Abteilungen 1 oder 2 eingetragen – auch wenn ihre Muttersprache
Polnisch war. Dementsprechend wurde den Angehörigen dieser
sogenannten Zwischenschicht die Eintragung gänzlich verweigert,
falls sie als politische Gegner galten – sie wurden dann nicht etwa in
Abteilung 4 eingetragen, sondern gänzlich ausgeschlossen. Abteilung 4 war ausnahmslos für solche politischen Gegner vorgesehen,
die als »deutschstämmige Personen […] politisch im Polentum aufgegangen« waren.362
Konnte ein Antragsteller seine »deutsche Abstammung« urkundlich nachweisen, so wurde damit auch seine »rassische Eignung« unterstellt. War dies jedoch nicht der Fall oder konnten Personen mit
»nur geringem deutschen Blutsanteil« aufwarten, durften sie nur
dann aufgenommen werden, »wenn keine Bedenken in rassischer
Hinsicht bestehen. Die rassische Eignung ist hier von ausschlaggebender Bedeutung«. Im Vergleich zum eigenen Entwurf vom Juli
1940 fällt nun nicht allein diese nachgesetzte Hervorhebung auf,
sondern vor allem die Ausweitung auf weitere Personengruppen.
361
362
Ebenda.
Ebenda.
315
Damit hatte das Reichsinnenministerium eine Kehrtwende vollzogen und erklärte nun ganz allgemein:
»Der Versuch einer Eindeutschung rassisch nicht erwünschter
Elemente würde schon allein daran scheitern, dass ihre echte Eindeutschung gar nicht möglich ist. Dies gilt sowohl für Fremdstämmige (Polen usw.) wie für Fremdblütige (Juden, Zigeuner,
Angehörige außereuropäischer Rassen). Fremdblütige besitzen
regelmäßig die erforderliche rassische Eignung nicht. Vollfremdblütige können niemals als deutsche Volkszugehörige anerkannt
werden.«363
Erstmals sollten nun mit dem Hinweis auf »Rasse« nicht nur Juden,
sondern auch christliche Polen ausgeschlossen werden können.
Trotz der restriktiveren Bedingungen bemühte sich das Reichsinnenministerium auch bei der Selektion in die Abteilung 3 um eine
möglichst inklusive Auslegung. Erst unter diesem Aspekt fällt eine
Leerstelle auf: Obwohl Himmler dies mehrmals eingefordert hatte,
beschränkte das Reichsinnenministerium die Zahl der »wiedereindeutschungsfähigen« Personen nicht auf eine Million. Da klar
war, dass unter dem gegebenen Selektionsregime die überwiegende
Mehrheit der Mitglieder der Deutschen Volksliste auf die Abteilung 3 entfallen würde, ließ sich das Reichsinnenministerium mit der
Weigerung, diese Anzahl zu begrenzen, eine Hintertür für eine inklusive Selektionspraxis offen. Und tatsächlich sollten die Provinzfürsten in Danzig-Westpreußen und Schlesien sehr zur Verärgerung
des SS-Komplexes genau von dieser Option Gebrauch machen.
Erklärungsbedürftig bleibt hingegen die Regelung der Staatsangehörigkeit. Im Vergleich zum Juli-Erlass des Reichsinnenministeriums, der noch der überwiegenden Mehrheit der einheimischen
Bevölkerung zumindest die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen
wollte, war bereits mit Himmlers Volkstumserlass eine deutliche Einschränkung verbunden. Analog zu dem dort vorgegebenen
exklusiven Selektionsverfahren sollte nur ein geringerer Prozentsatz überhaupt in den Genuss der deutschen Staatsangehörigkeit
kommen und die Betroffenen wiederum in Reichsbürger, Staatsangehörige und Staatsangehörige auf Widerruf unterteilt werden. Im
zweiten Entwurf des Reichsinnenministeriums wurde diese Differenzierung hingegen noch verschärft: Die Angehörigen der Abteilung 3 sollten nicht mehr summarisch, sondern lediglich auf dem
363
Ebenda.
316
Weg der Einzeleinbürgerung zu deutschen Staatsangehörigen werden. Warum oder auf wessen Druck sich das Reichsinnenministerium für diese Regelung entschied, ist den Quellen nicht zu entnehmen.364
Auch wenn das Reichsinnenministerium von den vorher vertretenen Positionen abrückte und sich insgesamt an den Vorgaben
Himmlers orientierte, so gab es doch einen Bereich, den es nicht aus
der Hand zu geben bereit war: die Selektionspraxis. Analog zum
Vorbild Wartheland sah auch der Entwurf des Reichsinnenministeriums vom Oktober 1940 einen dreistufigen Aufbau mit Zweig-,
Bezirks- und Zentralstellen vor, die an die jeweiligen Ebenen der
zivilen Verwaltung angebunden waren. Zur einheitlichen Ausrichtung und als letzte Beschwerdeinstanz wurde darüber hinaus – wie
in Himmler Volkstumserlass gefordert – ein Oberster Prüfungshof
für Volkstumsfragen eingerichtet.
Zentrales Selektionsorgan sollten die in den Landkreisen operierenden Zweigstellen sein, die über die Aufnahme eines Antragstellers entscheiden würden. Die dominierende Position der Stellen
von Staat und Partei wurde durch die personelle Besetzung der
Dienststellen der Deutschen Volksliste sichergestellt: Ihr sollten der
Landrat als Vorsitzender, der Kreisleiter, je ein hochrangiger Vertreter des Landratsamtes und der Kreisleitung sowie ein einheimischer
»Volksdeutscher« angehören. Der SS-Apparat war in diesem für die
Deutsche Volksliste wichtigsten Gremium überhaupt nicht vertreten. Nicht viel anders sah es bei den beiden anderen als Beschwerdeinstanzen fungierenden Dienststellen aus. Zwar entsandte die SS in
das jeweils sieben Mitglieder umfassende Gremium im Falle der Bezirksstelle einen Repräsentanten (einen Vertreter des Inspekteurs
der Sicherheitspolizei und des SD) und in die Zentralstelle je einen
(den Höheren SS- und Polizeiführer und den Inspektor der Sicherheitspolizei und des SD), die restlichen Mitglieder aus Staat und Partei unterstanden aber – etwa im Falle der Zentralstelle – dem Pro364
Die Neuregelung enthielt aber auch eine Erleichterung für die Einwohner
Danzigs. Im Gegensatz zur restlichen Bevölkerung sollte ihnen grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen werden. Anstelle von Zweigstellen sollte hier nur eine Bezirksstelle eingerichtet werden, um – umgekehrt – in einer Negativselektion diejenigen zu benennen, die die Kriterien
für die Abteilungen 1 oder 2 nicht erfüllten und deshalb von dieser summarischen Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ausgenommen bleiben sollten.
317
Grüner Ausweis der Abteilung 3.
Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP), DVL-Wollstein 427
vinzchef in seiner Doppelrolle als Leiter von Verwaltung und Partei,
der auch die Sitzung leitete.365 Marginalisiert wurden die SS-Vertreter vor allem durch die aus dem Juli-Entwurf übernommene Regelung, wonach ein Aufnahmeantrag oder eine Beschwerde zwar vom
Gremium beraten, die Entscheidung jedoch allein vom Vorsitzenden gefällt wurde. Den SS-Vertretern wurde nicht einmal ein
Beschwerderecht eingeräumt, mit dem sie wichtige Verfahren in die
nächsthöhere Instanz und schließlich an den von der SS kontrollierten Obersten Prüfungshof für Volkstumsfragen hätten verweisen
können.
365
Im Prinzip trifft dies auch für die Bezirksstellen zu. Entweder direkt, weil –
wie im Wartheland – der Regierungspräsident als Gauinspekteur auch Chef
der dortigen Parteistellen war, oder aber indirekt, weil natürlich alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung und des Parteigaues letztlich dem jeweiligen Provinzchef unterstanden.
318
Im Bemühen um ein möglichst inklusives Selektionsverfahren verließ sich das Reichsinnenministerium aber nicht allein auf
die faktische Ausschaltung des SS-Apparates. Es ordnete überdies
einen Bestandsschutz für die bisherigen, im Rahmen von Fricks
Staatsangehörigkeitserlass erfolgten Selektionen an, die dort vorgegebenen Fragebögen sollten weiterverwendet werden. Neu war,
dass nun alle in die Deutsche Volksliste eingetragenen Personen
einen Ausweis erhalten sollten: einen blauen für die Angehörigen der Abteilungen 1 und 2, einen grünen für 3 und einen roten
für 4.366
366
Die Farbgebung erinnert an die Entscheidung eines frühen, vom Ostmarkenverband initiierten Versuches, die ausländischen Landarbeiter durch die
neue Feldarbeiter-Centralstelle zu kontrollieren und ihren Aufenthalt im
Deutschen Reich zu begrenzen, also die wirtschaftlichen Erfordernisse mit
der Angst vor einer Polonisierung in Einklang zu bringen. Die von ihr zur
Arbeit notwendigen Legitimationskarten wiesen jeder Nationalität eine
unterschiedliche Farbe zu. Polnische Saisonarbeiter erhielten rote Karten,
siehe Conrad, Globalisierung, S. 162.
319
Die endgültige Fassung des Entwurfs sollte auf einer Besprechung im Reichsinnenministerium am 13. November verabschiedet
werden, zu der auch die Volkstumsreferenten aus den annektierten
Provinzen geladen waren. Coulon ergriff diese Möglichkeit, um ein
weiteres Mal auf die stärkere Berücksichtigung des individuellen
Verhaltens zu drängen. Zwar hatte das Reichsinnenministerium eine
Kehrtwende vollzogen, die Posener Ethnokraten in Zivilverwaltung
und SD kritisierten sie jedoch als halbherzig, würde der Entwurf
doch die im Wartheland geltenden Kriterien verwässern und vor
allem dem Volkstumskampf zu wenig Bedeutung beimessen.367
Besonders aufschlussreich ist auch die einvernehmliche Kritik an
der Einführung von Rasse als Selektionskriterium – eine Kritik also,
die indirekt Himmler und nicht dem Reichsinnenministerium galt.
So lehnte etwa Strickner, der Volkstumsreferent des Posener SD, die
Forderung ab, die Aufnahme derjenigen, deren »deutsche« Abstammung nicht sicher nachweisbar sei, von einer rassischen Selektion
abhängig zu machen, wenn gleichzeitig feststehe, dass sie sich bereits
vor dem deutschen Überfall aufseiten der deutschen Minderheiten
engagiert hatten. Diese Personen seien in jedem Fall als »Volksdeutsche« anzuerkennen.368 Coulon fasste diese Kritik wiederum am
klarsten zusammen: Er bezweifle nicht, dass die »Erhaltung deutschen Blutes […] notwendig« sei, diese Bestimmung aber an den
Anfang des Durchführungserlasses zu setzen, sei dennoch verfehlt,
da dadurch
»hinter dieser rein biologischen Forderung, die Forderung der
politischen Gegenwart vollkommen zurück[tritt]. Es führt zu einer
politisch untragbaren Belastung des inneren Lebens der neueingegliederten Ostgebiete, wenn die beiden Aufgaben, Trennung
von Deutschtum und Polentum, also Bilanz aus dem volkstumspolitischen Kampf der Vergangenheit einerseits und Aussonderung des rassisch wertvollen Blutes andererseits, nicht scharf voneinander geschieden werden. Es entsteht in der Volksgruppe der
Eindruck, als ob der Einsatz im volkspolitischen Kampf der Vergangenheit nur gering gewertet wird und als ob im Endergebnis
ein rassisch günstig beurteilter Pole besser beurteilt würde als
ein zwar bewährter, aber rassisch nicht so günstig erscheinender
Vermerk Coulon, 7. November 1940, APP 406/1109, Bl. 44. Siehe auch die
Stellungnahme Hesse, 10. November 1940, APP 406/1109, Bl. 67–73.
368 Undatierte Stellungnahme Strickner, APP 406/1109, Bl. 74–81.
367
320
Volksdeutscher. Es sind aber für die politische und auch sonstige
Aufbauarbeit im Osten die Erhaltung des politischen Kampfmoments und die rassische Aussonderung gleich wichtig und
daher beide zu berücksichtigen. Grundlage der Beurteilung muss
also in erster Linie die Haltung des Einzelnen im Volkstumskampf sein.«369
Dem Problem, dass »Rasse« und politisches Verhalten als Selektionskriterien verschiedenen Logiken folgten und sich deshalb nicht
widerspruchsfrei verbinden ließen, waren die Verantwortlichen in
der Zivilverwaltung des Warthelandes bisher dadurch begegnet, dass
sie »Rasse« als Selektionskriterium schlicht ausgeschlossen hatten.
Politisch war dieser Schritt umso leichter gefallen, als er sogar vom
Posener SD-Leitabschnitt mitgetragen wurde. Die besondere Bedeutung, die Himmlers Volkstumserlass und neuerdings auch das
Reichsinnenministerium der rassischen Selektion zugewiesen hatten, zwangen jedoch auch Coulon zu einem taktischeren Umgang
mit diesem Thema. Er war zwar nach wie vor nicht bereit, von der
Forderung abzulassen, wonach »in erster Linie diejenigen zu bevorzugen sind, die sich im Volkstumskampf bewährt haben«. Im Gegensatz zu seiner früheren Einschätzung versuchte er nun jedoch,
der herrschaftsrationalen Stoßrichtung dieser Selektionskriterien
eine der Position Himmlers eher entsprechende rassische Auslegung
zu verleihen. Schwer fiel das nicht: »Kampfzeiten« – so Coulon –
seien schließlich auch »stets Zeiten, in denen ein Auslesevorgang
stattfindet. Ein Auslesevorgang hinsichtlich der charakterlichen Eignung ist aber stets gleichzeitig ein Vorgang rassischer Auslese«.370
In welche Richtung dieser Widerspruch zwischen politischem Verhalten und »rassischer Eignung« aufzulösen war, stand für Coulon
also außer Zweifel. Sein Formulierungsvorschlag lautete denn auch:
»Während der Kampfzeit werden sich zum deutschen Volkstum
nur solche Menschen bekannt haben, die charakterlich und damit
auch rassisch einwandfrei sind. Der Haltung in der Kampfzeit ist
damit ausschlaggebende Bedeutung beizumessen.«371
Auf der Sitzung im Reichsinnenministerium am 13. November 1940
verhallten diese Forderungen nicht ungehört. Wie eine spätere VerStellungnahme Coulon, 12. November 1940, APP 406/1109, Bl. 45–58.
Zusammenfassende Stellungnahme Coulons, 13. November 1940, APP
406/1109, Bl. 143–145.
371 Ebenda.
369
370
321
sion des Entwurfs vom 19. Dezember 1941 zeigt, wurde entschieden, Angehörige der »Zwischenschicht«, die sich aufseiten der deutschen Minderheiten exponiert hatten, in jedem Fall in Abteilung 1
oder 2 einzuordnen und selbst dann von einer rassischen Selektion
auszunehmen, wenn ihre Abstammung ungeklärt war.372 Coulon
konnte zudem den Ergänzungsfragebogen durchsetzen, den die
Behörden im Wartheland bereits unmittelbar nach der Verabschiedung von Fricks Staatsangehörigkeitserlass vom 25. November 1939
für ihre Provinz entworfen hatten. Nun sollte er in allen anderen
Ostprovinzen zur Pflicht werden. Damit war sichergestellt, dass
die Aufmerksamkeit der DVL-Dienststellen auf das Verhalten der
Antragsteller fokussiert blieb, das in diesem Ergänzungsfragebogen
vor allem abgefragt wurde. Auch wenn anhaltende Meinungsverschiedenheiten in Berlin die Herausgabe des Erlasses bis März 1941
verzögerten, ist Coulon dennoch recht zu geben: »Im ganzen kann
festgestellt werden, dass die nunmehr erfolgte Reichsregelung ohne
die Vorarbeit und die Erfahrung im Wartheland nicht erfolgt und
auch nicht denkbar gewesen wäre.«373
Die Macht der Gauleiter
Auch wenn das Reichsinnenministerium und der SS-Komplex in
den dargestellten Auseinandersetzungen meist konträre Positionen
bezogen, so waren sie sich doch darin einig, dass eine Regelung dringend notwendig und zudem so schnell wie möglich herbeizuführen
sei, da die Verfahren der einzelnen Provinzen ansonsten noch weiter
auseinanderdriften würden. Die Vermutung läge nun nahe, dass die
weitgehende Annäherung des Reichsinnenministeriums an die Positionen des SS-Komplexes auch Auswirkungen auf die Provinzen
hatte und deren Spielraum für abweichende Entwürfe einengte. Damit würde man jedoch die politische Machtposition der Gauleiter
unterschätzen. Zwar lässt sich nachweisen, dass einzelne Aspekte
oder sogar Formulierungen der kursierenden Entwürfe auch Eingang in die Selektionspolitiken der jeweiligen Provinzen fanden.
Doch in allen drei Provinzen kam es zu einer weiteren Differenzierung der bereits etablierten Verfahren. Berlin – so scheint es – war
Version vom 19. Dezember 1940, Frick an SdF, BArch R 1501/5402,
Bl. 305–335.
373 Vermerk Coulon, 18. November 1940, APP 406/1109, Bl. 141f.
372
322
weit weg, und solange kein Erlass vorlag, schufen die einzelnen
Gauleiter Fakten, hinter die auch eine reichseinheitliche Regelung
nicht mehr zurückkonnte.
Abschluss der Deutschen Volksliste im Wartheland
Im Wartheland war die Erfassung der Bevölkerung bereits weit fortgeschritten und die Zivilverwaltung diskutierte seit Monaten über
mögliche Schließungstermine für die einzelnen DVL-Dienststellen.
Eine reichseinheitliche Regelung käme für den Selektionsvorgang zu
spät. Sie würde allein die Folgen bestimmen, die sich für die Betroffenen aus dieser Sortierung ergaben. Die weitere Verzögerung dieser
Regelung sollte dennoch nicht ohne Konsequenzen bleiben, schließlich war auch über die rechtlichen Konsequenzen der Selektion zu
entscheiden. Greiser ließ das Reichsinnenministerium wissen, dass
er nicht bereit sei, länger zu warten, und bereits einen Erlassentwurf
ausgearbeitet habe.
Der zentrale Unterschied zu den Entwürfen des Reichsinnenministeriums bestand darin, dass Greiser nicht nur die staatsrechtliche Stellung der Betroffenen, sondern sehr viel umfassender auch
ihre allgemeine gesellschaftliche Stellung definierte. Bei den Angehörigen der Gruppen A und B, die jeweils deutsche Staatsangehörige
werden würden, war auch ihr Verhältnis zur Partei und ihre Stellung
im Wirtschaftsleben vorgegeben. Lediglich die Angehörigen der
Gruppe A durften sofort der Partei, ihren Verbänden und Gliederungen beitreten und wie auch im öffentlichen Dienst und in der
Privatwirtschaft alle Positionen bekleiden. Die Angehörigen der
Gruppe B konnten der Partei – wie im Übrigen auch die Mehrheit der Bevölkerung im Deutschen Reich – nur nach einer längeren
Anwartschaft beitreten und durften weder Hochschullehrer noch
»Lehrer in Weltanschauungsfragen« werden.374 Eine wesentlich
stärkere Diskriminierung mussten die »Stammesdeutschen« erdulden. Die Angehörigen der Gruppe C wurden vor allem wirtschaftlich schlechtergestellt. Ihnen war es verwehrt, als Beamte oder leitende Angestellte in den öffentlichen Dienst übernommen zu
werden, sie durften grundsätzlich keine Lehrer oder Betriebsführer
374
Geheimes Schreiben Greisers an Gauamtsleiter, Führer der Gliederungen
der Partei, Regierungspräsidenten etc., betr. Auswirkung des Verfahrens
der Deutschen Volksliste für Staat, Partei, Wirtschaft, 15. Februar 1941,
APP 406/1130, Bl. 402–406.
323
sein, und ihr Eigentum konnte – gegen Entschädigung – beschlagnahmt werden. Die Angehörigen der Gruppe D wurden zusätzlich
gesellschaftlich stärker ausgegrenzt. Sie hatten zwar wie alle Angehörigen der Deutschen Volksliste Anspruch auf die gleichen Lohnund Rentenbezüge sowie Lebensmittelzuteilungen, durften aber
keine selbständigen Gewerbetreibende sein, weder einer Parteigliederung noch der Deutschen Arbeitsfront beitreten und waren gegen
eine »beschränkte Abfindung soweit zum Aufbau einer bescheidenen Existenz im Altreich unbedingt notwendig« zu enteignen.
Dorthin sollten sie nämlich so schnell wie möglich verschleppt werden. »Sie müssen« – so Greiser – »aus der Kampfzone heraus!«
Ausgehend von den Entwürfen des Reichsinnenministeriums
präzisierte Greiser nun erstmals auch den Konnex zwischen »rassischer Eignung« und der Verleihung der Staatsangehörigkeit und
gab damit einen Ausblick darauf, wie diese Personen nach ihrer Abschiebung aus dem Wartheland zu behandeln waren. Zwar wich
Greiser nicht von dem Standpunkt ab, dass »Rasse« bei der Selektion der Bevölkerung in die Deutsche Volksliste weiterhin keine
Rolle spielen sollte. Wenn aber über die staatsrechtliche Stellung der
Angehörigen von Gruppe C und D zu entscheiden war, die nach
dem neuesten Entwurf des Reichsinnenministeriums auf dem Weg
der Einzeleinbürgerung zu erfolgen hatte, dann sollte diese auch an
rassische Kriterien geknüpft werden. Allerdings ist auch hier wieder
das Bemühen erkennbar, die Konsequenzen der rassischen Musterungen für die Betroffenen dadurch einzuhegen, dass sie in Abhängigkeit zu ihrem bisherigen Verhalten zu bewerten waren. So sollte
für Angehörige der Gruppe C lediglich eine Negativselektion infrage kommen, bei der es um die »Ausscheidung der rassisch ausgesprochen minderwertigen [ging], nicht Spitzenauslese wie bei fremden Volkszugehörigen«. Angehörige der Gruppe D waren hingegen
einer »schärfere[n] Auslese« zu unterwerfen, »die aber weniger
scharf ist, als bei polenstämmigen Personen«.375 Greiser fiel diese
Differenzierung umso leichter, als sich die Betroffenen zum Zeitpunkt dieser erneuten Selektion nicht mehr im Wartheland, sondern
bereits im Deutschen Reich aufhalten würden. Mit den zu erwartenden Protesten würden sich also Dienststellen im Deutschen Reich
abgeben müssen.
375
Ebenda.
324
Aus Sicht des Reichsinnenministeriums stellte Greisers Erlass
eine weitere Einzelaktion dar, die zu verhindern eines der zentralen
Anliegen der reichseinheitlichen Regelung war. Stuckart ließ sich jedoch nicht unter Druck setzen, informierte Greiser, dass die Erlasse
bereits »zur Entscheidung dem Führer« unterbreitet worden waren,
und drohte, dass dieser bei weiteren Einzelgängen die bisherigen
Erfassungen wiederholen müsste, weiche die in Berlin beschlossene
Regelung doch
»in einer Anzahl von Punkten von den Richtlinien, die Sie für die
Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger aufgestellt haben,
ab. Es wird daher auch im Warthegau notwendig sein, an Hand
der neuen Richtlinien eine nicht unbeträchtliche Zahl früherer
Entscheidungen zu überprüfen«.376
Gegen die explizite Anordnung Stuckarts den Erlass herauszugeben,
davor scheute Greiser nun doch zurück. Er wollte ihn aber auch
nicht einfach in der Versenkung verschwinden lassen. Seine Veröffentlichung sei vielmehr – so Coulon – »unter allen Umständen
unbedingt erforderlich«.377 Greiser ließ ihn also als Denkschrift an
die Spitzen von Staat und Partei zustellen – als »geheim« deklariert
und über persönliche Boten. Damit war sichergestellt, dass die zentralen Entscheidungsträger im Wartheland eine genaue Vorstellung
von der in der Reichsstatthalterei gewünschten Politik erhielten.
Die politische Entwicklung im Wartheland Ende 1940 ist aber
auch noch in anderer Hinsicht von Bedeutung. Die dortige Zivilverwaltung hatte das radikalste Germanisierungsprojekt entworfen und
exklusive Selektionen im Rahmen der Deutschen Volksliste mit der
Werbung um die Ansiedlung von ethnischen Deutschen aus Osteuropa und umfassenden Deportationen zu verbinden gesucht. Was
nun die Erfassung der »deutschen« Bevölkerung betraf, hatte Greiser
nicht nur radikalere Vorstellungen als die anderen Provinzchefs; er
hatte sie auch früher zu einer konsistenten Politik synthetisiert, mit
größerem Nachdruck verfolgt und konnte deshalb auch als Erster
Vollzug melden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde die Zivilverwaltung aber auch endgültig von den Widersprüchen eingeholt, die
der Germanisierungspolitik von Beginn an eingeschrieben waren.
376
377
Stuckart an Greiser, 8. Februar 1941, AGK 62/49, Bl. 83.
Bericht Coulons über den Stand der Arbeit des Volkstumsreferats am 1. Februar 1941 und Fortgang der Arbeit für die nächsten Monate, 4. Februar
1941, APP 406/1109, Bl. 305–311.
325
Mit Abschluss der Deutschen Volksliste war nicht nur die Erfassung der »volksdeutschen« und »stammesdeutschen« Minderheit
erfolgt, sondern auch die »polnische« Mehrheit bezeichnet, also
die Grundlage für eine umfassende Deportationspolitik geschaffen
worden. Genau diese stieß jedoch auf neue Vorbehalte. Die Entscheidung, Einheimische aus politischen, völkischen und anderen
Gründen aus der Provinz vertreiben zu wollen, war von Beginn an
der Schwachpunkt nicht nur der wartheländischen Germanisierungspolitik gewesen, konnte sie doch zwei Fragen nicht schlüssig
beantworten: Wie und wohin sollen diese Personen deportiert werden? Die Reichsbahn operierte in dieser Region ständig an ihren
Kapazitätsgrenzen, während der Widerstand im Generalgouvernement, weitere Deportierte aufzunehmen, stetig zunahm. Bald stellte
man jedoch auch in Posen fest, dass ein Festhalten am bisherigen
Kurs dysfunktional war.
Die Denkschrift Coulons vom 4. Februar 1941 markiert den
Abschluss dieser Kehrtwende und verweist gleichzeitig auf ihre
Ursachen. Coulon setzte sich hier für die Fortsetzung der Germanisierungspolitik ein und befürwortete auch die Abschiebung der
Angehörigen der Gruppen C und D. Den Ernst der Lage berücksichtigend sollte dies aber nur dann gelten, wenn die dadurch entstehenden Lücken auf dem Arbeitsmarkt durch Zuzug aus dem Deutschen Reich ausgeglichen würden. Die Ethnokraten hatten sich zu
der Erkenntnis durchringen müssen, dass die zur Deportation freigegebene Bevölkerung nicht bloß unerwünschte »Fremdvölkische«,
sondern notwendige Arbeitskräfte waren, auf die mittelfristig nicht
verzichtet werden konnte. Wenn aber das »Endziel, [die] Beseitigung
der gesamten polnischen Bevölkerung aus dem Wartheland«, zumindest vorübergehend von der Tagesordnung genommen werden
musste, dann waren Regelungen für eine Übergangszeit gefragt.378
War eine baldige Abschiebung der Polen nicht möglich, müsse umso
dringender eine »restlose Verlagerung der Volkstumsarbeit auf die
Abwehr gegenüber dem völkischen Gegner« erfolgen,379 um bisher
errungene volkstumspolitische »Fortschritte« zu behaupten und die
bereits bestehenden Ansätze zu einer völkisch hierarchisierten Ge378
379
Ebenda.
Bericht Coulons über Verlauf und Abschluss des Verfahrens der Deutschen Volksliste im Reichsgau Wartheland, 5. Februar 1941, APP 406/1109,
Bl. 320–332.
326
sellschaft zu verfestigen. Die erzwungene Einsicht, dass die Dystopie von einem »deutschen Wartheland« so bald nicht Realität werden und man sich auf ein längeres Nebeneinander mit der verhassten
polnischen Bevölkerung würde einstellen müssen, setzte Gewaltphantasien in Gang. Der Drang nach einer Erweiterung der Diskriminierungsmaßnahmen verstärkte sich, galt es doch eine segregierte
Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Aus Coulons Sicht stand nun also
vor allem zweierlei an: die Klärung des »Verhältnisses des Deutschtums zum Polentum« sowie die »Behandlung des Polentums«.380
Was den ersten Punkt betraf, hatten sich die Besatzer im Wartheland erfinderisch gezeigt. Neben radikalen gesetzlichen Maßnahmen
aus Berlin wie der Polenstrafrechtsverordnung vom 6. Juni 1940381
waren Polen hier zudem verpflichtet, jeden deutschen Uniformträger zu grüßen, und mussten die Demütigungen eines zunehmend
segregierten öffentlichen Raums ertragen, vom öffentlichen Personennahverkehr bis zur Gastronomie. Aber auch der »deutschen«
Bevölkerung wurden klare Verhaltensregeln vorgegeben. Noch am
25. September 1940 hatte Greiser die Maßnahmen durch eine weitere Verordnung verschärft – an dem Tag also, an dem die Erfassungen der Deutschen Volksliste ursprünglich hätten beendet, eine
»klare Trennungslinie« also endlich hätte gezogen werden können.
Die Polizei wurde angewiesen, Deutsche in Schutzhaft zu nehmen
oder auch ins Konzentrationslager zu deportieren, wenn sie es an
dem gebotenen Abstand zu Polen vermissen ließen oder gar an
einem »freundschaftlichen Verkehr« festhielten.382 Geschlechtsverkehr wurde für den deutschen Mann ebenfalls mit Schutzhaft bestraft, während der polnischen Frau die Zwangseinweisung in ein
Bordell drohte.383 Gerade dieser Aspekt produzierte absurde AngstBericht Coulons über den Stand der Arbeit des Volkstumsreferats am 1. Februar 1941 und Fortgang der Arbeit für die nächsten Monate, 4. Februar
1941, APP 406/1109, Bl. 305–311.
381 RGBl. 1940, Teil 1, S. 844–846.
382 Verordnung Greiser, 25. September 1940, abgedruckt in: Łuczak: Położenie
ludności polskiej (DO XIII), S. 180–182.
383 Und tatsächlich ordnete Greiser die Gestapo an, vier Personen aus diesem
Grund ins Konzentrationslager einzuliefern und zwei polnische Frauen in
ein »öffentliches Haus zu überführen«, Rundbrief des stellvertretenden
Gauleiters Kurt Schmalz, 19. April 1941, APP 834/2, Bl. 23. Im Januar 1942
plädierte Damzog schließlich für eine weitere Verschärfung für Polinnen,
denen Geschlechtsverkehr mit Deutschen vorgeworfen wurde. Angeblich
380
327
phantasien.384 Wenn Coulon von bald 3000 Kindern von Wehrmachtssoldaten und Polinnen allein im Kreis Konitz ausging, so
sagte das wenig über die reale Situation, aber viel über die ideologische Verfasstheit ihres Autors aus.385
Was den zweiten Punkt betraf, also die Behandlung des endgültig
als »polnisch« deklarierten Teils der einheimischen Bevölkerung,
sah sich Coulon vor dem gleichen Dilemma wie Greiser. Vorausgesetzt, dass die Trennung von der deutschen Bevölkerung sichergestellt sei, müsse sich die Behandlung der Polen allein von der Abhängigkeit von der polnischen Arbeitskraft bestimmen lassen. Dies
erfordere eine Perpetuierung der Terrorpolitik, da für die »Ausnutzung der polnischen Arbeitskräfte […] immer die Frage der Aufsicht und der Zwang zur Arbeit entscheidend sein« werde.386
Die Genugtuung über den zügigen Abschluss des DVL-Verfahrens
war im Wartheland also schnell der Ernüchterung gewichen. Die Dystopie von einer deutschen Volksgemeinschaft wurde von einem Provisorium einer völkisch hierarchisierten Gesellschaft ersetzt, in dem
die Privilegierung der kleinen »deutschen« Minderheit gegenüber
der »polnischen« Mehrheit ständig überwacht und aufs Neue durchgesetzt werden musste. Wenn ein herrschaftsfunktionaler Aspekt von
Germanisierungspolitik darin bestand, Besatzungspolitik überflüssig
zu machen, da die verbleibende und zu »Deutschen« erklärte Bevölkerung die nationalsozialistische Präsenz nicht mehr als Besatzung
erleben würde, so sah sich die Zivilverwaltung im Wartheland diesbezüglich gezwungen, diese Perspektive um – wie Coulon notierte –
»vielleicht eine Generation oder mehr« zu vertagen.387
suchten sie den sexuellen Kontakt deshalb, weil sie im Wissen um die Härte
der Bestrafung für Deutsche deren Leben damit zerstören konnten. Derart
zum Instrument im Volkstumskampf erklärt, konnten auch längere Haftstrafen gefordert werden. Siehe Damzog an RSHA, 17. Januar 1942, AGK
167/15, Bl. 5–9.
384 Übrigens nicht nur in Polen, siehe dazu Mühlhäuser, Eroberungen.
385 Bericht Coulons über den Stand der Arbeit des Volkstumsreferats am 1. Februar 1941 und Fortgang der Arbeit für die nächsten Monate, 4. Februar
1941, APP 406/1109, Bl. 305–311. Siehe auch Verordnung Greiser, 25. September 1940, abgedruckt in: Łuczak, Położenie ludności polskiej (DO
XIII), S. 180–182.
386 Bericht Coulons über den Stand der Arbeit des Volkstumsreferats am 1. Februar 1941 und Fortgang der Arbeit für die nächsten Monate, 4. Februar
1941, APP 406/1109, Bl. 305–311.
387 Ebenda.
328
»Deutschstämmigenaktion« in Danzig-Westpreußen
Noch deutlich ausgeprägter als bei Greiser war die Bereitschaft zum
Alleingang bei Forster. Zwar konnte er nicht auf ein besonders weit
fortgeschrittenes Verfahren verweisen. Als das Reichsinnenministerium seine Entwürfe Ende Oktober 1940 zirkulieren ließ, war in
Danzig-Westpreußen lediglich die Selektion im Rahmen von Fricks
Staatsangehörigkeitserlass vom 25. November 1939, also die Erfassung der »Volksdeutschen«, erfolgt. Forster hatte aber dennoch
genaue Vorstellungen, wie es weitergehen sollte. Einen ersten Einblick hatten die Volkstumsdezernenten der Regierungspräsidenten
bereits am 17. Mai 1940 von Forsters Volkstumsreferenten Wilhelm
Löbsack erhalten. Nach der Erfassung der durch den Staatsangehörigkeitserlass des Reichsinnenministeriums vom November 1939
angeordneten »volksdeutschen« Bevölkerung würde am 1. Januar
1941 die »systematische Eindeutschung der Zwischenschicht«, das
heißt die Assimilierung der »deutschstämmigen« Bewohner Danzig-Westpreußens, beginnen.388 Forster scheint es wenig gekümmert
zu haben, dass diese reichseinheitlich zu regeln das erklärte Ziel des
Erlasspakets des Reichsinnenministeriums war, das – so musste
Forster jedenfalls annehmen – kurz vor seiner Verabschiedung
stand. Vor diesem Hintergrund schien sich die Ankündigung eines
völlig neuen Selektionsverfahrens von selbst zu verbieten. Es ist ein
erneuter Beweis für die Macht der Provinzchefs, dass Forster sich
dennoch nicht davon abhalten ließ, am 14. Dezember 1940 die »Wiedereindeutschungsaktion« anzuordnen.389
Allein diese Wortwahl Forsters ist interessant, erlaubt sie doch
einen Einblick in das taktische Agieren der Reichsstatthalterei.
Während der ständigen Querelen mit dem SS-Komplex um die angeblich zu inklusive Selektionspolitik hatte Forster erleben müssen,
wie auch das Reichsinnenministerium zunächst graduell auf Himmlers rassischen Kurs einschwenkte. Sollte also die bisherige Politik
beibehalten und ein deutlich größerer Teil der einheimischen Bevölkerung als »Deutsche« anerkannt werden, als dies etwa im Wartheland der Fall war, dann galt es, sie stärker als bisher ideologisch abBericht des Vertreters des Regierungspräsidenten in Bromberg, 18. Mai
1940, AGK NTN/199, Bl. 27–29.
389 Erlass Forster zur Wiedereindeutschungsaktion, 14. Dezember 1940,
BArch R 49/76, Bl. 2–29. Siehe dazu auch Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands, S. 483f.
388
329
zusichern. Es spricht für Forsters taktische Raffinesse, sich in dieser
Situation an den bekanntesten nationalsozialistischen »Rasseexperten«, Professor Hans F. K. Günther in Freiburg, gewandt zu haben:
»Gauleiter Forster« – so die Einladung an Günther – würde »für den
bluts- und siedlungsmäßigen Neuaufbau des Reichsgaus DanzigWestpreußen den größten Wert auf Ihr fachmännisches Urteil« legen.390 Günther enttäuschte die in ihn gesetzten Erwartungen nicht.
Wie Forster später gegenüber dem Reichsinnenministerium und
Hitler behaupten konnte, habe dieser nach einer zehntägigen »Forschungsreise« im September 1940 festgestellt, dass zwar die dortige
Bevölkerung ein »unentwirrbares Rassengemisch« darstelle, die
entscheidende Frage jedoch sei, ob ihre »Nachkommen einen willkommenen Zuwachs zur deutschen Bevölkerung« bilden könnten.
Günther beantwortete diese Frage positiv und erklärte, »daß etwa
4/5 der dortigen polnischen Bevölkerung rassisch dem Deutschtum
Ostmitteldeutschlands nicht fernsteht«.391 Forsters inklusive Politik
hatte damit auch rassentheoretische Weihen erfahren.
Um gleich von vornherein den Verdacht zu entkräften, es gehe
ihm um eine Assimilierung von »Polen«, leitete Forster seinen Wiedereindeutschungserlass mit der Behauptung ein, dass die geplanten
Maßnahmen sich strikt auf die Erfassung derjenigen Personen
beschränken würden, die »in unser Volk- und Rassengefüge hineinpassen, da nur diese völlig und ohne Schaden für unsere völkische
Substanz eingeschmolzen werden können«. Da aber lediglich
»verschüttetes deutsches Volkstum […] freigelegt, untergegangenes
zurückgewonnen« und dessen »geistig-seelische Einschmelzung«
durchgeführt werden solle, handle es sich bei den »im nächsten Jahr
durchzuführenden Eindeutschungen […] im Wesentlichen um eine
Rück- beziehungsweise Wiedereindeutschung«.392
Diese Formulierungen waren allerdings eher ein Zugeständnis an
den zunehmend rassischen Diskurs in Berlin und kein Ausdruck einer restriktiveren Selektionspolitik. Forster nahm zwar erstmals die
Forderung auf, die Betroffenen einer »rassische[n] Beurteilung« zu
Stabsamt des Reichsbauernführers an Günther, 9. September 1940, zit. n.
Weisenburger, »Der ›Rassepapst‹«, S. 193.
391 Undatiertes Schreiben Forster an Pfundtner, zit. n. Spittler, Das höhere
Schulwesen, S. 185. Siehe auch Eintragung für den 12. Mai 1942, Picker,
Hitlers Tischgespräche, S. 286.
392 Erlass Forster zur Wiedereindeutschungsaktion, 14. Dezember 1940, BArch
R 49/76, Bl. 2–29 [Hervorhebung im Original, G.W.].
390
330
unterziehen. Gemeint war damit aber allein die Ausschließung von
»Personen mit mongolisch, asiatischem Blutseinschlag«, also von
Personen mit »artfremdem« und nicht etwa »artverwandtem Blut«,
von »Fremdblütigen« und nicht etwa »Fremdvölkischen«. Nach
Forster kamen zwei Gruppen für die »Rückdeutschung« infrage: die
»untergegangenen Deutschtumssplitter des 19. Jahrhunderts und
früherer Zeitabschnitte« sowie die »ehemals deutschen Familien, die
in den letzten 30–40 Jahren Bindungen zum Polentum eingegangen
sind oder ihm völlig verfielen«. Zumindest im jetzigen Verfahren
sollte »in erster Linie« die zweite Gruppe erfasst werden.
Die Kriterien, nach denen eine ehemals deutsche Familie zu erkennen war, blieben natürlich überaus vage. So sollte sich die Erfassung auf die Personen beschränken, deren Eltern oder Großeltern
hier geboren waren, also auf die »einheimische Bevölkerung Westpreußens«. Nicht wirklich weiterführend war diesbezüglich auch
der Verweis auf die Familiennamen. So hieß es zwar im Erlass, dass
deutsche Familiennamen immerhin einen »Anhaltspunkt« für eine
deutsche Abstammung lieferten – der Rückkehrschluss wurde aber
explizit ausgeschlossen.393 Schließlich hätten auch »Träger polnischer Familiennamen […] vielfach vor Jahren deutsche Familiennamen« gehabt. Konkreter wurde der Erlass bezeichnenderweise
dort, wo die »Wiedereindeutschungsfähigkeit« an die politische Zuverlässigkeit geknüpft wurde. Den Kommissionen wurde eingeschärft, dass vor allem der »charakterlichen und völkischen Haltung
und Gesinnung […] im Rahmen der Gesamtbeurteilung besondere
Bedeutung« zukomme, wie sie etwa an der Unterrichtssprache oder
den Namen der Kinder abgelesen werden könne. Auch auf die Mitgliedschaft in polnischen politischen Organisationen wurde wieder
hingewiesen. Im Gegensatz zu den früheren Selektionen glaubten
sich die deutschen Besatzer in Danzig-Westpreußen nun jedoch
einen etwas großzügigeren Umgang erlauben zu können. Ausgeschlossen blieben zwar nach wie vor diejenigen, die nach dem deutschen Überfall wegen »Verbrechen gegen das deutsche Volk und
das Deutsche Reich« verurteilt worden waren. Eine Mitgliedschaft
etwa im radikalnationalistischen Westmarkenverband war jedoch
nicht länger ein unüberwindliches Hindernis, sondern lediglich ein
»belastender Umstand«, der die Kommissionen nicht von »der Verpflichtung [entband], den Einzelfall mit seinen besonderen Umstän393
Ebenda [Hervorhebung im Original, G.W.].
331
den zu prüfen und gegebenenfalls die Eindeutschung ausnahmsweise
vorzunehmen«.394
Diese neue Nachsicht gegenüber Personen, die vor wenigen Monaten noch als politische Gegner verfolgt worden waren, gibt Auskunft darüber, wie sicher sich die deutschen Besatzer mittlerweile
fühlten. Sie verweist jedoch auch auf ein drittes Selektionskriterium.
Neben »deutscher« Abstammung und politischer Zuverlässigkeit
zielte die Wiedereindeutschungsaktion auf die Erfassung der Personen, ohne die die Provinz wirtschaftlich zusammenbrechen würde.
Wie sehr diese Frage nach einem Jahr deutscher Herrschaft in den
Vordergrund gerückt war, zeigten bereits die Vorgänge im Wartheland. Dass dieser Gesichtspunkt die Germanisierungspolitik zu
dominieren begann, wird an Forsters Wiedereindeutschungserlass
noch deutlicher sichtbar.
Der Mangel an geeigneten Arbeitskräften war in Danzig-Westpreußen mittlerweile zu einem so ernsten Problem geworden, dass
er die Logik der Wiedereindeutschungsaktion überformte und sie
geradezu in eine Rekrutierungsmaßnahme für die einheimische Wirtschaft übersetzte, wenn Forster anordnete, »im allgemeinen die Eindeutschungsaktion zunächst auf Land- und Fabrikarbeiter, Handwerker und Kleinbauern [zu] begrenzen«. Erwiesene wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit war auch geeignet, »Defizite« in anderer Hinsicht
auszugleichen, wie etwa den fehlenden Nachweis einer »deutschen«
Abstammung. Schließlich werde man aus den »in der ganzen Sippe
auftretenden typisch deutschen Fähigkeiten und Begabungen mittelbar auch auf das Vorhandensein eines deutschen Bluteinflusses innerhalb der Familie schließen können (z.B. technische Begabung, Gefühl für Pflege und Ordnung technischer Hilfsmittel im Haus und
Hof)«.395 Während Himmler durchgesetzt hatte, dass die vom Reichsinnenministerium vorgegebene Leerformel vom »erwünschten Bevölkerungszuwachs« rassisch spezifiziert worden war,396 erhielt sie
in Danzig-Westpreußen eine deutlich pragmatischere Ausprägung –
hier war es das »Vorhandensein einer fachlichen und leistungsmäßigen Bewährung«, das »vielfach die Antwort auf die Frage geben
Ebenda.
Ebenda.
396 Siehe die entsprechende Bestimmung in Himmlers Volkstumserlass vom
12. September 1940 und die Übernahme in den Entwurf des Reichsinnenministeriums vom 31. Oktober 1940.
394
395
332
[werde], ob ein erwünschter Bevölkerungszuwachs vorliegt oder
nicht«.397 Vor diesem Hintergrund werden dann auch die Kriterien
verständlich, die in jedem Fall eine Anerkennung als »Deutschstämmiger« ausschlossen – wenn sie als »Asoziale«, »Erbkranke« oder
»Gewohnheitsverbrecher« in sozioökonomischer Hinsicht als unerwünscht oder überflüssig galten.
Bereits die Selektionskriterien ließen erkennen, dass sich Forster
von dem mittlerweile erreichten Kompromiss zwischen Reichsinnenministerium und SS-Komplex wenig beeindrucken ließ. Die
Durchführungsbestimmungen müssen in Berlin jedoch geradezu als
Affront wahrgenommen worden sein. Ungeachtet der Auseinandersetzungen um den Regierungspräsidenten in Bromberg und im klaren Verstoß gegen alle in Berlin diskutierten Entwürfe, legte Forster
die Durchführung der Wiedereindeutschungsaktion wieder in die
Hände der Partei – und nicht in die der staatlichen Verwaltung, wie
im neuesten Entwurf des Reichsinnenministeriums vorgesehen. Die
Blockleiter wurden angewiesen, in einer ersten »Groberfassung« die
Personen zu registrieren, die für die Wiedereindeutschung infrage
kamen. Mit einem Erfassungsbogen (siehe Abb. S. 334), auf dem neben den Personaldaten auch der Beruf einzutragen war, wurde die
Familie zunächst nach ihrer »deutschen« Abstammung befragt –
welches Familienmitglied »früher dem Deutschtum an[gehörte]«,
wann und warum »die Polonisierung ein[setzte]« und welche Vorfahren »bluts- oder bekenntnismäßig« »Deutsche« waren, wobei
auch »ein nur geringer Bluteinschlag […] zur Vorerfassung genügen
[muß]«. Zudem hatten sie eine Reihe von Fragen erhalten, die alle
auf das (politische) Verhalten der Familie abzielten und schließlich
in die Frage nach der »Einstellung zum deutschen Volk und Staat«
mündeten«.398 Die Blockleiter mussten schließlich ihren Eindruck in
der Rubrik »Allgemeine charakterliche Bewertung« zusammenfassen, den Erfassungsbogen unterzeichnen und ihn zur Gegenzeichnung an den Zellen-, Ortsgruppen- und Kreisleiter weiterleiten.
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Wiedereindeutschungsverfahren sollte auf Kreisebene gefällt werden – jedoch nicht
vom Landrat, wie es der Entwurf des Reichsinnenministeriums vorsah. Zwar ordnete Forster an, bei den Landräten »Kreisbüros
Erlass Forster zur Wiedereindeutschungsaktion, 14. Dezember 1940,
BArch R 49/76, Bl. 2–29 [Hervorhebung im Original, G.W.].
398 Ebenda.
397
333
Fragebogen im Rahmen der Deutschstämmigenaktion in Danzig-Westpreußen vor der Einführung der Deutschen Volksliste in den annektierten
Ostgebieten.
334
Archiwum Glównej Komisji Badania Zbrodni przeciwko Narodow
Polskiemu im Instytut Pami˛eci Narodowej Warschau (AGK) NTN
196/201
335
(Zweigstellen der Deutschen Volksliste)« einzurichten, antizipierte
also deren baldige Einführung. Formell bedeutete dies die Stärkung
der Landräte, da die Leitung der Kommission jedoch bei den Kreisleitern lag, war diese Bestimmung in ihren praktischen Auswirkungen zu vernachlässigen, waren doch diese Ämter in fast allen Kreisen
in Personalunion besetzt worden.399
Die Kommissionen sollten sich zunächst diejenigen vornehmen,
die bereits von der Partei in der »Groberfassung« benannt worden
waren. Neben der Überprüfung der bereits ausgefüllten Fragebögen
konnten zwar auch Gutachten über die »rassische Eignung der einzudeutschenden Familie« in Auftrag gegeben werden – aber nicht
beim Rasse- und Siedlungshauptamt, sondern beim Rassenpolitischen Amt der NSDAP. In der Hauptsache sollten die weiteren
Nachforschungen aber sicherstellen, dass die betroffenen Personen
keine politische Gefahr und einen Gewinn für die imaginierte Leistungsgemeinschaft darstellten. Dabei wurden das Strafregister und
die Dateien der Sicherheitspolizei ausgewertet, das Gesundheitsamt
um ein Gesundheitszeugnis angefragt und schließlich die »fachliche
Eignung und Leistungsfähigkeit der Familie« beim betreffenden Berufsstand erfragt. Selbst das Verhalten der Kinder wurde nicht vergessen: Die Kommissionen wurden aufgefordert, bei der Schulleitung ein Gutachten anzufordern, das »auf Charakter, Leistung und
Haltung des Kindes genau einzugehen« hatte.
Bis zum Rücklauf dieser Informationen und der Entscheidung,
die betroffene Familie vorzuladen, konnte diese faktisch keinen Einfluss auf den Selektionsprozess nehmen. Im Gegensatz etwa zu den
Erfassungen im Wartheland, wo sich interessierte Personen einen
Antrag aushändigen lassen und sich um die Eintragung in die Deutsche Volksliste bewerben mussten, lag die Initiative in Danzig-Westpreußen ganz aufseiten der Besatzer. Auch in dieser Hinsicht stand
das dortige Verfahren in klarem Gegensatz zu den Richtlinien des
Reichsinnenministeriums. Während dieses eine freiwillige Meldung
voraussetzte, wurde hier die Bereitschaft der Betroffenen, in das
Wiedereindeutschungsverfahren aufgenommen zu werden, auf den
399
Den Kommissionen gehörten noch der Landrat, jeweils ein von ihnen benannter Sachbearbeiter für Volkstumsfragen, ein Beauftragter des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, ein Vertreter des Berufsstands des Betroffenen und schließlich ein Arzt des Gaugesundheitsführers
an, siehe ebenda.
336
letztmöglichen Moment, nämlich ihr Erscheinen vor der Kommission, verschoben.
Vor der Kommission mussten die Familien eine »objektive« und
eine »subjektive Prüfung« über sich ergehen lassen, also Personalunterlagen vorlegen und eine Reihe von Fragen beantworten, die
Forster in einer Anlage zu seinem Erlass ebenfalls vorgegeben hatte
und die sich wiederum ausschließlich auf das Verhalten der Betroffenen bezogen. Die endgültige Entscheidung sollte unter Auswertung aller Unterlagen, also der Erfassung durch die Blockleiter, den
schriftlichen Rückfragen und dem Verhör durch die Kommission,
getroffen werden. Dabei gab Forster durchaus zu, dass »sich keine
genau berechnete Formel angeben [läßt], ob eine Familie eingedeutscht werden kann oder nicht«. In Zweifelsfällen sei »die Wiedereindeutschung vorzunehmen, wenn alle Umstände auf einen erwünschten Bevölkerungszuwachs schließen lassen«. Dabei galt auch
hier: »Bei fehlender Übereinstimmung trifft der Kreisleiter die Entscheidung.« Diese Entscheidung war endgültig. Auf den Aufbau
eines Beschwerdeverfahrens wurde verzichtet, und nur in »Zweifelsfragen grundsätzlicher Natur« sollte ein bereits getroffenes Urteil Forster vorgelegt werden.
Forster gab schließlich auch das Ergebnis der Wiedereindeutschungsaktion vor. Wie die Kreisleitungen erfuhren, würde Forsters
Volkstumsreferent Wilhelm Löbsack unter Zuarbeit der »politischen Wissenschaft in unserem Gau«, in diesem Fall Dr. Detlev
Krannhals und Professor Dr. Erich Keyser, ihnen Gebiete ausweisen, in denen diese »verlorengegangenes Deutschtum finden« könnten, und »Quoten« nennen. Das Verfahren sollte als abgeschlossen
gelten, wenn die angestrebte Zahl von 30000 wiedereindeutschungsfähigen Familien registriert und die deutsche Herrschaft auf eine
breitere Grundlage gestellt worden war.
Allein in der Definition der rechtlichen Stellung dieser Personen
näherte sich Forster wieder den Planungen des Reichsinnenministeriums an. In Antizipation der bald zu erwartenden reichseinheitlichen Regelung sollten die in der Wiedereindeutschungsaktion
erfassten Familien in die Abteilung 3 der Deutschen Volksliste überführt werden. Dies bedeutete zum einen, dass diese Personen »keine
Gleichstellung mit den Volksdeutschen« erwarten und keine Führungspositionen in Politik und Wirtschaft bekleiden durften. Ebenso
wenig konnten sie mit der Rückgabe von beschlagnahmtem Vermögen rechnen, um auszuschließen, dass sie »die Siedlungsplanung
337
[…] behindern«. Zum anderen bedeutete dies, dass sich ihre staatsrechtliche Stellung an den im Entwurf des Reichsinnenministeriums
festgehaltenen Bestimmungen orientierte, also auf Einzelverfahren
setzte, und die Verleihung des Reichsbürgerrechts ausschloss. Deutlicher als dies im Reichsinnenministerium diskutiert wurde, stellte
Forster die nach wie vor prekäre rechtliche Stellung dieser Personen
heraus, die selbst nach der Anerkennung als Wiedereindeutschungsfähige und der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft keineswegs von den Zwangsmaßnahmen der deutschen Besatzer befreit
sein würden. In einer Formulierung, die an die deutschen Kolonialverwaltungen erinnerte, wurden den Betroffenen in aller Offenheit
die Alternativen verdeutlicht:
»Wer sich bewähre, werde das große Glück haben, sich Deutscher
nennen zu dürfen und am Aufstieg des Deutschen Volkes und
Reiches teilzuhaben. Wem es dagegen nicht ernst sei mit seinem
Willen zum Deutschtum, den werde das mächtige Deutsche
Reich zu vernichten wissen, auch wenn er sich im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeitsurkunde sicher glaubt.«400
Forster hatte bereits im Mai 1940 seine Absicht erklärt, nach der Erfassung der »volksdeutschen« Bevölkerung in einer zweiten Phase
1941 die »stammesdeutschen« Einwohner der Provinz zu registrieren. Dass er diese Ankündigung mit dem Wiedereindeutschungserlass vom 14. Dezember 1940 tatsächlich umsetzte, erscheint auf
den ersten Blick dennoch bemerkenswert, denn die Bestrebungen
von Reichsinnenministerium und SS-Komplex, eine reichseinheitliche Regelung für die weitere Germanisierungspolitik auszuarbeiten, waren weit vorangeschritten und bereits im Oktober 1940 in ein
Erlasspaket gemündet, an dessen Beratung nicht zuletzt auch die betreffenden Beamten Forsters beteiligt worden waren.
Vielleicht war es aber gerade dieses Wissen um den Verhandlungsprozess in Berlin, das Forster erneut vorpreschen ließ. Aus seiner
Sicht war diese Entwicklung schließlich keineswegs positiv, hatte
das Reichsinnenministerium doch nicht nur die Prärogative der
Dienststellen des Staates gegenüber denen der Partei festgeschrieben
und damit den Kurs in der Auseinandersetzung um den Regierungspräsidenten in Bromberg bestätigt, sondern sich auch mit einer von
Himmler geforderten exklusiveren Selektionspolitik einverstanden
400
Ebenda [Hervorhebung im Original, G.W.].
338
erklärt, die vor allem auch rassische Kriterien stärker als bisher berücksichtigte. Mit Forsters eigenen Vorstellungen hatte dies nicht
mehr viel zu tun: nämlich einem von den Parteidienststellen durchgeführten und vor allem an pragmatischen Kriterien ausgerichteten
Selektionsprozess. Mit seinem Konfrontationskurs und der beabsichtigten Aufnahme von 30000 Familien hoffte er, frühzeitig Tatsachen zu schaffen, hinter die auch die zu erwartende reichseinheitliche Regelung nicht mehr zurückkonnte.
»Polenliste« in Oberschlesien
Angesichts der fortgesetzten eigenmächtigen Aktionen der Provinzchefs Forster und Greiser läge die Vermutung nahe, dass der SSKomplex und vor allem das Reichsinnenministerium weiter unter
Druck gerieten, die reichseinheitliche Regelung so schnell wie möglich zu verabschieden. Die Herausgabe verzögerte sich jedoch weiter – zum einen, weil sich die Partei mit ihren Forderungen nicht
ausreichend berücksichtigt fühlte, zum anderen aber auch, weil das
Reichsinnenministerium die Regelung der Staatsangehörigkeit in
den annektierten Gebieten in eine allgemeine Neuregelung der deutschen Staatsangehörigkeit einbetten wollte.
Im Gegensatz zu Forster und Greiser hatte sich Bracht mit eigenmächtigen Aktionen zunächst noch zurückgehalten. Im Januar 1941
war es dann auch mit seiner Geduld vorbei. In einem Schreiben an
die Spitzen von Staat und Partei der Provinz wies er auf die Missstände hin, die sich daraus ergeben hätten, dass eine »gründliche,
eindeutige Aussonderung und Klärung der Bevölkerungsverhältnisse […] bisher nicht erfolgt« sei. So komme es »nach wie vor bei
der […] Entscheidung zahlloser Fälle hinsichtlich der Volkstumszugehörigkeit zu Fehlentscheidungen«, die für die Betroffenen fatale
Konsequenzen in allen Lebensbereichen hätten, von der »Zuerkennung von Kinderbeihilfen« bis zur »Beschlagnahme«.401 Ein »beson401
Undatiertes Schreiben Brachts an HSSPF und Oberpräsidenten in Breslau,
Regierungspräsidenten, Gauleitung etc., APK 119/10702, Bl. 74–76. Das
Schreiben begleitete die beiliegende Allgemeine Anordnung 1/41 des Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums
in Schlesien, musste also aus dem Jahre 1941 stammen. Da Bracht aber noch
als stellvertretender Gauleiter zeichnete, Ende Januar 1941 nach der offiziellen Teilung der Provinz aber auch offiziell Gauleiter und Oberpräsident
von Oberschlesien wurde, muss das Schreiben noch im Januar 1941 versandt worden sein.
339
deres Ausleseverfahren« sollte zumindest bis zur Veröffentlichung
des Entwurfs durch das Reichsinnenministerium Abhilfe schaffen.402
Diese Aufgeschlossenheit für die Leiden der einheimischen Bevölkerung hatte natürlich pragmatische Gründe. Ein Beispiel dafür
ist die Auseinandersetzung um die Beschäftigten der Reichsbahn,
die die Reichsbahndirektion in Oppeln angestoßen hatte. Wie der
Regierungspräsident in Liegnitz, Friedrich Bachmann, der in Breslau kommissarisch die Geschäfte des Oberpräsidenten wahrnahm,
dem Reichsinnenministerium am 29. Januar 1941 berichtete, habe die
Reichsbahn in Oppeln 20000 Eisenbahner übernommen, von denen
bisher nur 69 die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen worden
seien. Alle anderen waren seither gezwungen, unabhängig von ihrer
Stellung für den Lohn eines Hilfsarbeiters zu arbeiten – die Stimmung war dementsprechend »schlecht«.403 Nachdem die Reichsbahndirektion in Oppeln bereits zwei Tage vorher 17 Beschäftigte
genannt hatte, über deren Volkstumszugehörigkeit vordringlich entschieden werden sollte,404 wurden nun weitere 605 Personen nachgereicht. Bachmann war freilich klar, dass damit das grundsätzliche
Problem nicht behoben war, und bat deshalb zum wiederholten Mal
um den »Erlaß der Richtlinien über den Erwerb der Volks- und
Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten«.405
Wollte Bracht nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der
Provinz infrage und die Bereitschaft zumindest des wirtschaftlich
notwendigen Teils ihrer Bewohner zur Integration in die deutsche
Besatzungsherrschaft weiter auf die Probe stellen, durfte er die immer wieder hinausgezögerte Entscheidung des Reichsinnenministeriums nicht länger abwarten. Dem bisherigen Verfahren entsprechend, das bekanntlich eine Differenz zwischen der Bevölkerung
östlich und westlich der Polizeigrenze behauptete, entschied sich die
Zivilverwaltung im Westen nicht etwa für die Einrichtung einer
Deutschen Volksliste, sondern für ein deutlich zeitsparenderes VerUndatiertes Schreiben Brachts an HSSPF und Oberpräsidenten in Breslau,
Regierungspräsidenten, Gauleitung etc., vermutlich Januar 1941, APK
119/10702, Bl. 74–76.
403 Bachmann an Reichsinnenministerium, 29. Januar 1941, APK 119/10687,
Bl. 14.
404 Reichsbahndirektion Oppeln an Regierungspräsidium in Kattowitz, 27. Januar 1941, APK 119/10687, Bl. 12.
405 Bachmann an Reichsinnenministerium, 29. Januar 1941, APK 119/10687,
Bl. 14.
402
340
fahren: Da die Bewohner im Westen ohnehin in der Mehrzahl als
Deutsche galten, sollten hier lediglich die Nichtdeutschen in einer
sogenannten Polenliste erfasst werden, während umgekehrt im Osten eine Deutschenliste einzurichten war. Schlechtergestellt als alle
anderen blieben wiederum lediglich die Juden, für die im Grenzstreifen SS-Oberführer Albrecht Schmelt als Beauftragter Himmlers
für den fremdvölkischen Arbeitseinsatz zuständig war.406
Überliefert sind nur die Selektionskriterien zur Polenliste, an deren Zielrichtung Bracht in den Durchführungsbestimmungen keinen Zweifel ließ:
»Bis zur Einführung der Deutschen Volksliste ist eine Aussonderung der Bevölkerung der eingegliederten Gebiete Schlesiens notwendig, um eine Gleichstellung aller Einwohner, soweit sie nicht
Polen oder Fremdstämmige sind, mit den Reichsbürgern des
deutschen Reiches in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu erreichen.«407
Diese herrschaftsrationale Motivation dominierte dann auch die
Kriterien. Von »rassischer Eignung« war hier ebenso wenig die Rede
wie – und dies war selbst für bekennende Pragmatiker in der Volkstumspolitik ein Novum – von »deutscher Abstammung«. Positive
Kriterien wurden überhaupt nicht genannt, »Polen« war in diesem
Verständnis schlicht jene, die nicht als Einheimische und als politisch unzuverlässig oder sozioökonomisch unerwünscht galten, sich
bei der Volkszählung als Polen bezeichnet, höhere Funktionen in
polnischen wirtschaftlichen oder politischen Verbänden und Parteien bekleidet hatten oder aber »Kriminelle und Asoziale aus der
volkstumsmäßig noch nicht geklärten Schicht der Bevölkerung«
waren.408
Wie Forster übertrug auch Bracht das Verfahren der Partei: Die
Ortsgruppenleiter hatten an alle aus ihrer Sicht geeigneten PersoZu der in dem besetzten Polen einzigartigen Dienststelle Schmelts siehe
Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, S. 138–153.
407 Undatierte allgemeine Anordnung 1/41 Brachts, vermutlich Ende Januar,
APK 117/116, Bl. 104–106. Bemerkenswert ist, dass Bracht diese Anordnung in seiner Funktion als RKF-Beauftragter unterzeichnete. Dies könnte
daran gelegen haben, dass er zu diesem Zeitpunkt formell noch immer
lediglich stellvertretender Gauleiter war, also keine Alternative hatte, auf
seine bereits vor einigen Monaten erfolgte Beauftragung durch Himmler
zurückzugreifen.
408 Ebenda.
406
341
nen – und zwar »ohne Rücksicht auf den Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises oder eines Wehrpasses« – Fragebögen auszugeben,
auszuwerten und auf dieser Grundlage ein »politisches Führungszeugnis mit eingehender Begründung« zu verfassen. Die Unterlagen
waren schließlich einem Prüfungsausschuss auf Kreisebene zuzuleiten, der unter Vorsitz des Kreisleiters tagte. Der Abstimmungsmodus war in Oberschlesien kompliziert, da er einerseits eine
»Stimmenmehrheit« forderte, andererseits aber jeden Fall, in dem
keine Einstimmigkeit erreicht werden konnte, automatisch zur
»Bestätigung oder Abänderung dem Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums« zuwies. Dort sollte
ein Beschwerdeausschuss eingerichtet werden, dem unter Vorsitz
von Himmlers Beauftragtem, also Bracht selbst, oder aber des Leiters der RKF-Zweigstelle Fritz Arlt noch jeweils ein Vertreter der
Gauleitung und des Regierungspräsidenten, die Leiter der Gestapo
in Kattowitz und der Abteilung Menschenerfassung bei der RKFZweigstelle angehörten. Die Entscheidung fiel wiederum »mit Stimmenmehrheit und abschließend«.409
Erstaunlich ist die Abweichung vom »Führerprinzip«. Noch erstaunlicher ist allerdings, dass dem SS-Komplex damit erstmals ein
Einbruch in diese bisher von den Dienststellen von Partei und Staat
dominierten Selektionsprozesse gelungen war, der weit über die
vom Reichsinnenministerium eingeräumten Beteiligungsmöglichkeiten hinausging. Während Greifelt nur wenige Monate vorher mit
ähnlichen Planungen bereits in Ansätzen an Greisers entschiedenem
Widerstand gescheitert war, konnten sie Bracht gegenüber ohne größere Auseinandersetzungen durchgesetzt werden. Offensichtlich
war dies der Preis, den der noch nicht fest im neuen Amt sitzende
Bracht durch seine Anlehnung an Himmler zu entrichten hatte. Die
Freude aufseiten des SS-Komplexes sollte aber nicht lange währen:
Wahrscheinlich noch bevor die Erfassungen begannen, versandte
Frick die reichseinheitlichen Regelungen und machte damit die Polenliste überflüssig.410
Ebenda. Dem Prüfungsausschuss gehörten unter anderem noch der Landrat an, je ein Vertreter der lokalen RKF-Außenstelle und des SD sowie zwei
lokale »Volksdeutsche«. Mit Ausnahme des Vertreters der RKF-Außenstelle hatte sich Bracht hier am Entwurf des Reichsinnenministeriums orientiert.
410 Springorum an Landräte, Oberbürgermeister und Polizeipräsidenten,
10. April 1941, APK 117/116, Bl. 102.
409
342
Arbeitseinsatz: Bevölkerungspolitik
als Ausbeutungs- und Assimilationspolitik
Zwangsarbeiter für das Deutsche Reich
Der Überfall auf die Sowjetunion markierte den entscheidenden
Bruch in der Geschichte des Zweiten Weltkrieges. Die rasche Mobilisierung auch der letzten personellen und materiellen Reserven des
Deutschen Reiches sollte alle Politikfelder in Mitleidenschaft ziehen
und zunehmend der Logik dieses Krieges unterwerfen. Ich werde
im Folgenden zeigen, dass dies auch für die nationalsozialistische
Bevölkerungspolitik in Polen galt. Hatten bereits die Kriegsvorbereitungen den dritten Nahplan faktisch kollabieren lassen, führte die
Belegung der Schienenwege durch die Wehrmacht ab März 1941
auch das praktische Ende der Deportationen ins Generalgouvernement herbei. Den Verantwortlichen erschien der Deportationsstopp
zunächst lediglich als ein – weiterer – Engpass, keinesfalls aber als
Anfang vom Ende der bisherigen Deportationspolitik, war diese
doch neben der Ansiedlung ethnischer Deutscher und der Assimilation von Teilen der einheimischen Bevölkerung der zentrale Pfeiler
der Germanisierungspolitik. Um die Jahreswende 1941/42 war klar,
dass diese Einschätzung falsch war. Die herrschaftsfunktionalen Erfordernisse des Krieges gegen die Sowjetunion führten sehr bald zu
einer radikalen Neuausrichtung auch dieses Politikfeldes und verwandelten die Deportationen von einem Instrument der Germanisierungs- in ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Die deutschen
Besatzer hörten nicht auf, Polen aus ihrer Heimat zu vertreiben –
allerdings nicht mehr ostwärts, ins Generalgouvernement, sondern
westwärts, zum Arbeitseinsatz im Deutschen Reich. Diese Konstellation sollte sich bis zur deutschen Kapitulation nicht ändern. Die
Germanisierungs- und allgemeiner noch die Bevölkerungspolitik
in den annektierten Provinzen blieb eine abhängige Variable der
unmittelbaren Erfordernisse, die der Krieg an das Deutsche Reich
stellte.
343
Scheitern der rassischen Musterungen
Die Vorbereitungen auf den Überfall auf die Sowjetunion zwangen
die Umwandererzentralstellen auch ein Pilotprojekt einzustellen,
das nicht nur den Einfluss des SS-Apparats auf ein weiteres Politikfeld ausgedehnt hatte, sondern auch die Praxistauglichkeit einer
an rassischen Dystopievorstellungen ausgerichteten Politik zu
beweisen schien: die rassische Selektion der ins Deutsche Reich zu
verschleppenden Arbeitskräfte. Wie gezeigt, hatte die Umwandererzentralstelle mit Einsetzen des zweiten Nahplans versucht, die Vermittlung der Zwangsarbeiter ins Deutsche Reich mit dem Argument
zu monopolisieren, dass nur solche Personen infrage kämen, die entweder als »Wiedereindeutschungsfähige« dort auf Dauer angesiedelt
würden oder aber als »rassisch unbedenkliche«, ledige »Wanderarbeiter« vorübergehend zum Einsatz kämen. Da die SS-Eignungsprüfer aber in der Regel nicht mehr als 10 Prozent für die Zwangsarbeit im Reich freigaben, schränkten sie den Zugriff auf die
dringend benötigten Arbeitskräfte künstlich ein.
Görings Anweisung vom 29. Januar 1941, bei der Arbeitsmarktpolitik künftig »bevölkerungs- und rassenpolitische Bedenken […]
in den Hintergrund« zu rücken1 und die kurz darauf ergangene
Anforderung an die Besatzungsverwaltungen in den annektierten
Gebieten, dem Deutschen Reich binnen kurzer Zeit weitere 250000
Landarbeiter zur Verfügung zu stellen,2 ließ auch das rassische Selektionsverfahren kollabieren. Krumey räumte am 25. September
1941 Ehlich gegenüber ein, dass die bisherige Praxis gescheitert sei.
Als Alternative schlug er vor, entweder die rassischen Musterungen
aufzugeben und in Zukunft auch ganze Familien ins Deutsche Reich
zu verschleppen, die eigentlich für das Generalgouvernement bestimmt waren. Oder es würde mit der Verschleppung der bereits in
die Abteilungen C und D der Deutschen Volksliste aufgenommenen
Personen, also der sogenannten polonisierten Deutschen und ReneReichsinnenministerium, gez. i. A. Jacobi, an RSHA, LAB B Rep. 057–01/
448, A 26 (2). Heydrich stand auch ein Jahr später auf verlorenem Posten,
als er in der Diskussion um den massenhaften Zwangseinsatz auch sowjetischer Bürger mahnte, allen Versuchen entgegenzutreten, »die rassische
und Volkstumsfrage für die Nachkriegszeit zurückzustellen«, zit. n. Herbert, »Arbeit und Vernichtung«, S. 398.
2 Höppner an RSHA III B, 13. März 1941, BAK R 75/3b, Bl. 94f., abgedruckt in: Datner u.a., Wysiedlanie ludności, S. 136f.
1
344
gaten, begonnen. Zwar hatte Himmler genau das im Volkstumserlass vom September 1941 gefordert, durchsetzbar war dies jedoch
nicht. In der Vergangenheit hatten die Gauleiter noch jedes Mal,
wenn die Planungen dazu etwas konkreter zu werden drohten, auf
die große Unruhe verwiesen, die eine solche Aktion unter der einheimischen Bevölkerung auslösen müsste, und außerdem ihre Zusage explizit an die Bedingung geknüpft, dass diese Verschleppung
nur in Form eines Bevölkerungsaustauschs infrage käme.3
Für die Umwandererzentralstelle in Posen trat der Ernstfall
schließlich mit einer kurz darauf aus dem Reicharbeitsministerium
eingehenden Anforderung ein, kurzfristig 4000 Arbeitskräfte zu rekrutieren. Als Höppner den Leiter der Abteilung Arbeit in der
Reichsstatthalterei, Kendzia, wissen ließ, dass »polnische Familien
als P-Polen zum Arbeitseinsatz nur über Litzmannstadt gehen dürfen«, und von diesem erfuhr, dass das Reichsarbeitsministerium von
dieser Regelung angeblich gar nichts wisse,4 gab er Ehlichs Mitarbeiter Bruno Müller zu verstehen, dass dieser Standpunkt wohl nicht
länger durchzuhalten sei.5 Einzelne Arbeitsämter hätten bereits damit begonnen, Zwangsarbeiter direkt ins Deutsche Reich zu vermitteln, während die Umwandererzentralstelle nicht in der Lage sei, die
geforderten 4000 Zwangsarbeiter zu stellen. Ende März äußerte sich
das Reichssicherheitshauptamt eindeutig und wies Höppner an, in
Zukunft auch Verschleppungen durch die Arbeitsämter zuzulassen.6
Allerdings solle die Umwandererzentralstelle zumindest darauf
drängen, eine Übersicht über diese Menschen zu erhalten, sodass
diese erfasst und nach Beendigung ihres Arbeitseinsatzes ins Generalgouvernement abgeschoben werden könnten. Höppner übernahm es auch, den wartheländischen SS-Apparat auf diesen Kurs
einzuschwören. Notwendig schien dies vor allem bei der Außen-
Da sich genau dies aber nicht abzeichnete, hatten die Zivilverwaltungen in
einer Besprechung im Reichsinnenministerium am 16./17. Mai 1941 einen
neuen Kurs durchgesetzt. Wegen der vorgebrachten Einwände sei »abgegangen [worden] von der bisherigen Entscheidung des Reichskommissars
für die Festigung deutschen Volkstums, wonach die Verpflanzung dieses
Personenkreises ins Altreich erfolgen soll« (Bracht an die DVL-Bezirksstellen, 26. Mai 1941, APL 176/387, Bl. 118f.
4 Vermerk Höppner, 28. März 1941, AGK 68/146, Bl. 47.
5 Höppner an Müller, 27. März 1941, AGK 68/146, Bl. 42f.
6 Müller an Höppner, 31. März 1941, AGK 68/146, Bl. 50.
3
345
stelle des Rasse- und Siedlungshauptamtes in Litzmannstadt.7 Eben
noch selbst ein Verfechter der rassischen Musterungen, mahnte er
nun die Einhaltung der neuen Regelung an. Diese möge »von jedem
aus rassischen und Volkstums-Gründen bedauert werden«, müsse
aber »bei der jetzigen Notlage des Reiches hinsichtlich des Mangels
an Arbeitskräften einfach hingenommen werden«.8
Die Zwangsarbeiteranforderungen des Deutschen Reiches wurden dann auch auf anderem Wege erfüllt. In einer eiligst angeordneten sogenannten Auskämm-Aktion forderte Kendzia die Kreisbauernschaften auf, zunächst die angeblich überflüssigen polnischen
Arbeitskräfte auf allen Bauernhöfen über 25 Hektar anzugeben. Sie
sollten im April 1941 verhaftet werden. Anschließend würden auch
alle kleineren Betriebe durchforstet. Erstmalig sollten dabei nicht
mehr nur Ledige, sondern auch »brauchbare Familien« zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich verschleppt werden – wobei sich »brauchbar« hier nicht mehr auf die »rassische Eignung«, sondern allein auf
die Arbeitstauglichkeit der Betroffenen bezog.9
Damit war ein Projekt fehlgeschlagen, dem der SS-Apparat eine
Signalwirkung zugeschrieben hatte. Verheerend war dabei nicht allein, dass damit der Versuch gescheitert war, den eigenen Einfluss auf
ein so wichtiges Feld wie die Arbeitskräftevermittlung auszudehnen. Es war auch nicht gelungen, die Tauglichkeit einer »Lebensraum«-Planung unter Beweis zu stellen, die mit rassischen Kriterien
operierte. Am Anfang hatte die Erkenntnis gestanden, dass die aus
kriegswirtschaftlichen Gründen notwendig gewordene systematische Verschleppung von ausländischen Zwangsarbeitern die politischen Akteure in einen eklatanten Widerspruch zur nationalsozialistischen Ideologie bringen würde. Und tatsächlich kam es in den
folgenden Monaten vor allem in der Partei zu wiederholten Protesten. Rassische Musterungen mussten dem SS-Apparat deshalb als
Allheilmittel erscheinen, versprachen sie doch, die sich immer weiter
öffnende Kluft zwischen ideologischer Programmatik und politischer Praxis zu schließen und gleichzeitig den politischen AktionsSo etwa der SS-Arbeitsstab Gräz, siehe Höppner an den Chef des Ansiedlungsstabes Posen, SS-Sturmbannführer Dr. Peter Carsten, 4. April 1941,
AGK 68/259, Bl. 44f.
8 Höppner an RuSHA-Außenstelle, 30. Mai 1941, AGK 68/146, Bl. 59f.
9 Kendzia an Landesbauernführer und Ostland, 2. April 1941, abgedruckt in:
Łuczak, Położenie ludności polskiej (DO XIII), S. 243f.
7
346
radius auszudehnen. Der deutschen Wirtschaft verhieß die Einführung der rassischen Musterungen eine wie auch immer eingeschränkte
Fortsetzung der Rekrutierungspolitik, während sie gleichzeitig den
lautstark verkündeten ideologischen Bedenken nationalsozialistischer Hardliner Rechnung trug. Natürlich hegte auch das Reichssicherheitshauptamt weitgespannte Erwartungen: Mit den rassischen
Selektionen glaubte man zum einen, das mit der Deportation einer
großen Anzahl von Zwangsarbeitern notwendigerweise entstehende
Sicherheitsproblem im Deutschen Reich entschärfen zu können,
weil rassisch positiv gemusterte Personen angeblich ein geringeres
Gefährdungspotential darstellten. Zum anderen könne damit – so
die Formulierung Ehlichs im Fernplan – eine »Schwächung des Polentums« vorangetrieben werden, da der Bevölkerung doch »in erster Linie […] rassisch gute[n] Polen« entzogen würden.10
Die erzwungene Aufgabe der rassischen Musterungen stellte vor
diesem Hintergrund eine schwere Niederlage dar und drohte die
propagierte Vorstellung von einer rassischen »Lebensraum«-Politik
als Ganzes zu affizieren. Wie gezeigt, war die SS bereits unmittelbar
nach dem Sieg über Polen damit gescheitert, die Forderung nach
einer baldigen rassischen Musterung der gesamten polnischen Bevölkerung durchzusetzen. Stattdessen hatte man sich mit dem Minimalprogramm der rassischen Selektion der in das Deutsche Reich zu
deportierenden Personen begnügen müssen. Und nach nicht einmal
einem Jahr brachte der von der nationalsozialistischen Führungsspitze immer weiter radikalisierte Krieg den SS-Komplex sogar um
diesen Teilerfolg.
Für den weiteren Verlauf der SS-Germanisierungspolitik in den
annektierten Ostgebieten sollte sich diese Niederlage als richtungsweisend herausstellen; sie wiederholte sich auf benachbarten Politikfeldern, etwa beim Versuch, die Angehörigen der Deutschen Volksliste einer rassischen Musterung zu unterwerfen. Auch hier sollten
sich die Vertreter eines pragmatischeren Kurses durchsetzen. Die
Umsetzung rassisch begründeter Dystopieentwürfe in politische
Praxis stieß – das mussten die SS-Ethnokraten erkennen – immer
dann auf zähen politischen Widerstand, wenn sie sich für das Herrschaftssystem als dysfunktional erwiesen, also die Funktionsweise
von für das Regime überlebenswichtigen Politikfeldern bedrohten.
10
»Fernplan der Umsiedlung in den Ostprovinzen«, wahrscheinlich von
Ende November 1939, BArch R 69/1146, Bl. 1–13.
347
Dritter Nahplan, zweiter Teil: Kompromissversuche
Der erzwungene Deportationsstopp hatte den Vertreibungen nicht
generell ein Ende gesetzt, waren doch zunächst lediglich die Deportationen in Richtung Osten verboten worden. Die Verschleppung
von polnischen Zwangsarbeitern ging mit der sogenannten Auskämm-Aktion vom April sogar in verstärktem Maße weiter – nur
wurden diese Menschen westwärts ins Deutsche Reich verschleppt.
Der kausale Nexus zwischen Bevölkerungspolitik und Germanisierungspolitik zerriss, die Bevölkerungspolitik musste sich der wirtschaftlichen Logik eines Landes im Krieg unterordnen.
Wie unter diesen Bedingungen die weitere Ansiedlung der ethnischen Deutschen aus Osteuropa zu gewährleisten war, sollte auf
einer Konferenz am 19. März 1941 entschieden werden, zu der Greifelt eilends nach Berlin geladen hatte. Nach wie vor galt es vor allem,
die ethnischen Deutschen aus den Umsiedlerlagern heraus- und in
eigene Wohnungen hineinzubringen – dabei waren jedoch verstärkt
die Bedürfnisse der Kriegswirtschaft im Blick zu behalten. Im Kern
legte Greifelt die Teilnehmer auf zwei Strategien fest. Erstens galt es
die Anzahl derjenigen ethnischen Deutschen zu reduzieren, die sich
noch in Lagern im Deutschen Reich befanden, aber für die annektierten Ostprovinzen bestimmt waren. Momentan war ihr Transport
dorthin ohnehin nicht möglich, da das Reichsverkehrsministerium
der SS auch dafür das Zugmaterial gesperrt hatte. Deshalb sollten
jetzt nicht mehr nur die Personen im Deutschen Reich in Arbeit
vermittelt werden, die von der Einwandererzentralstelle einen
A-Bescheid erhalten hatten und also für die Ansiedlung in den Ostgebieten als untauglich galten. Das Gleiche sollte nun auch für die
Personen gelten, die einen O-Bescheid erhalten, also eigentlich in
den annektierten Gebieten angesiedelt werden sollten – Wirtschaftspolitik ging vor Germanisierungspolitik.11 Zweitens versuchte Greifelt die noch bestehenden Bestimmungen, die die Ansiedlung der
ethnischen Deutschen in den Ostprovinzen einschränkten, zu lockern oder ganz abzuschaffen. Nachdem bereits in allen Provinzen
11
Unsignierter Aktenvermerk des SS-Ansiedlungsstabes Süd in Oberschlesien, 21. März 1941, BAB R 49 II/26, Bl. 108. Für das Dokument danke ich
Götz Aly. Einen Tag später ordnete Himmler dann auch die Arbeitspflicht
für alle in den Lagern im Deutschen Reich einsitzenden ethnischen Deutschen bis zum Zeitpunkt ihrer Überführung in die annektierten Ostprovinzen an, 20. März 1941, APL 205/2, Bl. 39–41.
348
die Siedlungszone erster Ordnung für nichtig erklärt worden war,
wurde nun die Regelung gelockert, wonach 60 Prozent der vorhandenen Siedlungsfläche für die Ansiedlung von Soldaten nach dem
Sieg zu reservieren sei. Zudem sollten die Umsiedler deutlich weniger Land erhalten, sodass die noch verfügbaren Flächen für eine
größere Anzahl von Ansiedlern ausreichen würden. Die alles beherrschende Frage war aber eine andere: Was passierte mit der zu
vertreibenden polnischen Bevölkerung? Auch dafür hatte Greifelt
Antworten parat: Diese Menschen sollten entweder zu anderen Polen innerhalb der Provinz – so der neue Terminus – »verdrängt«, in
»Polenlagern« inhaftiert oder aber als Zwangsarbeiter ins Deutsche
Reich verschleppt werden.12
In den Provinzen wurde Greifelts Schwerpunktsetzung unterstützt. In Oberschlesien war man einige Tage vor der Besprechung
in Berlin zu ähnlichen Schlüssen gekommen. Arlt plädierte zwar für
die Entfernung von »Juden und nicht arbeitsfähigen Ballastexistenzen«, war aber darauf bedacht, durch deren Vertreibung nicht auch
den Zugriff auf unentbehrliche Arbeitskräfte zu verlieren. Zu diesem Zweck schlug er überall dort die Einrichtung von »fremdvölkische[n] Reservate[n] […] im Umkreis der geplanten IndustrieStandorte« vor, wo momentan noch nicht auf polnische Arbeiter
verzichtet werden konnte.13 Dies galt in besonderem Maße für das
Gebiet um Auschwitz, das die Besatzer zu einem industriellen Zentrum ausbauten.14
Die beiden anderen Provinzen zogen mit ähnlichen Überlegungen nach. Der Höhere SS- und Polizeiführer in Posen hatte am
27. März 1941 ebenfalls befohlen, die Ansiedlung der ethnischen
Deutschen unter allen Umständen fortzusetzen. Arbeitsfähige
Polen waren sofort ins Deutsche Reich abzuschieben, während alle
anderen in die Lager der Umwandererzentralstelle zu überstellen
waren.15 Einen weitaus größeren Organisationsaufwand bedeutete
Greifelt betr. Besprechung am 19. März 1941 an die Beauftragten RKF in
den annektierten Ostprovinzen, 26. März 1941, BArch R 75/2, Bl. 12–14.
13 Vermerk Arlt an SS-Ansiedlungsstab Süd, 14. März 1941, BArch R 49/26,
Bl. 78–81. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
14 Vermerk Lagerkommandant Auschwitz, 13. März 1941, BStU PA/770,
Bl. 152–156, sowie Steinbacher, Musterstadt Auschwitz, insbesondere
S. 178–194 u. 205–252.
15 Anordnung Krumeys an die UWZ-Dienststellen, 31. März 1941, APP
834/2, Bl. 10.
12
349
die Umstellung hingegen für die Deportationsbehörden in DanzigWestpreußen. Während enteignete Bauern entweder als Knechte
»deutschen« Bauernhöfen zugeteilt oder als Deputanten auf Güter
in den vormals ostpreußischen Gebieten der Provinz verschleppt
wurden, drohte den enteigneten Familien in den Städten die gewaltsame Trennung. Da die Umwandererzentralstelle in Danzig-Westpreußen über kein ähnlich ausgedehntes Lagersystem wie das Wartheland verfügte, sollten die Familien auseinandergerissen, Frauen
und Kinder in die Wohnungen anderer polnischer Familien einquartiert und die arbeitsfähigen Männer im Arbeitslager Thorn inhaftiert
werden. Der größte Teil des ohnehin geringen Lohnes sollte dabei nicht ihnen, sondern direkt ihren Familien ausgezahlt werden,
sodass diese nicht der deutschen Fürsorge zur Last fielen.16 Die Vertreibungen – oder im Jargon der Täter: Verdrängungen – zur Unterbringung der ethnischen Deutschen aus der Bukowina und Bessarabien setzten in allen Provinzen Ende Mai 1941 ein.
Im Wartheland war es vorher noch zu einer Auseinandersetzung
zwischen Greiser und den zuständigen SS-Dienststellen gekommen,
die symptomatisch für den Entwicklungsstand der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik in Polen war. Nach Abschluss der Auskämm-Aktion vom April 1941 war Greiser offensichtlich entschlossen, unter keinen Umständen zusätzliche polnische Arbeitskräfte zu
verlieren, und verbot am 10. Mai 1941 jede weitere Entfernung von
arbeitsfähigen Polen aus dem Wartheland.17 Die Zivilverwaltung des
Warthelandes, also der Provinz, die bis zu diesem Zeitpunkt den
Schwerpunkt der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik darstellte, hatte damit eine paradigmatische Wende vollzogen: Im Dilemma, sich zwischen beschleunigter Germanisierung und Sicherung der einheimischen Wirtschaftskraft entscheiden zu müssen,
hatte Greiser für Letzteres votiert.
Für den SS-Apparat bedeutete dies die Komplikation einer ohnehin schwierigen Situation. Hatte man noch gehofft, einen Teil der
von ihrem Besitz vertriebenen Personen nach dem Stopp der Deportationen ins Generalgouvernement zur Zwangsarbeit ins Deutsche
Reich verschleppen zu können, erzwang Greiser ein Umdenken.
Die SS-Arbeitsstäbe konnten sich fortan nicht mehr darauf beNiederschrift Abromeit über Besprechung beim HSSPF am 21. März 1941,
22. März 1941, BArch R 75/13, ohne Seitenangabe.
17 Siegmund an Koppe, Geheim, 10. Mai 1941, APP 834/2, Bl. 36.
16
350
schränken, Listen mit den Familien an die Umwandererzentralstelle
zu übergeben, deren Unterkünfte für die Ansiedlung der ethnischen
Deutschen gebraucht wurden. Nach Greisers Verbot nahm die Umwandererzentralstelle diese Listen erst dann an, wenn die SS-Arbeitsstäbe auch gleichzeitig für jede Familie eine Ausweichmöglichkeit in der näheren Umgebung genannt hatte, damit die Arbeitskraft
der einheimischen Wirtschaft erhalten blieb. Erst dann konnte die
Umwandererzentralstelle überprüfen, ob die betreffenden Familien
überhaupt vertrieben werden durften, und die Vertreibungen organisieren.
Die angewandten Kriterien hatten sich im Vergleich zu den
Deportationen im Februar und März desselben Jahres nicht grundlegend verändert und zielten nach wie vor auf Personen, deren Wohnungen oder Bauernhöfe für die ethnischen Deutschen gebraucht
werden konnten, sofern sie nicht Verwandte im Deutschen Reich
oder bei der Wehrmacht hatten, »deutschstämmig« oder aber
wirtschaftlich unersetzbar waren.18 Die Kriterien scheinen sich
aber auch hier gelockert zu haben: Unter dem stetig wachsenden
Druck, die in den Lagern einsitzenden ethnischen Deutschen unterzubringen, forderten die SS-Arbeitsstäbe die erneute Überprüfung
von Familien, deren Deportation bereits abgelehnt worden war.
Schließlich würden damit – so der Leiter der UWZ-Außenstelle
Kolmar, NSKK-Oberscharführer Heinz Hochland19 – mehr Höfe
für die Ansiedlung von ethnischen Deutschen aus Bessarabien »freikommen«.20
Neben der Genehmigung der eingereichten Vertreibungslisten
oblag der Umwandererzentralstelle aber nach wie vor die Organisation des gesamten Ablaufs, also die Anforderung des Polizeiaufgebots, der notwendigen Transportmittel und auch die Ermöglichung
der Selektion durch das Rasse- und Siedlungshauptamt und das
Arbeitsamt. Die SS-Eignungsprüfer hatten sich jetzt jedoch auf die
sogenannte Grobauslese der »Wiedereindeutschungsfähigen« zu beschränken. Für die Auswahl der Arbeitsfähigen (und zwar auch für
jene, die ins Deutsche Reich zu verschleppen waren) waren nun ausschließlich die Vertreter des Arbeitsamtes zuständig.
Siehe die undatierte Richtlinien Eichmanns, vermutlich knapp vor dem
1. Februar 1941, AGK 69/1, Bl. 38–41.
19 UWZ-Personalakte unter AGK 358/31.
20 Hochland an UWZ Litzmannstadt, 20. Oktober 1941, APP 834/2, Bl. 184.
18
351
Wie bereits angesprochen, hatte das Verbot von Deportationen auch
Auswirkungen auf die Selektionskriterien der Umwandererzentralstellen. Durch den mit jeder weiteren Ansiedlungswelle wachsenden
Mangel an Unterkünften wurden plötzlich auch Personen von den
Vertreibungen erfasst, die bei früheren Überprüfungen unter anderem als »Deutschstämmige« ausgenommen worden waren. Eine
mögliche Lösung hatte Krumey bereits im März 1941 vorgeschlagen, als er die Einrichtung eines riesigen »Polenreservates« ansprach,
das als alternativer Abschiebeort zum Generalgouvernement dienen sollte.21 Im Mai erinnerte man sich in der Reichsstatthalterei
an diesen Vorschlag und forderte die SS-Ansiedlungsstäbe auf, ein
geschlossenes Gebiet zur »Schaffung von sogenannten Polenreservaten« ausfindig zu machen.22 In Bezug auf die christlichen Polen
wurde diese Diskussion dann jedoch am 12. Mai 1941 mit der Favorisierung von Zwangseinquartierungen bei anderen polnischen
Familien vorerst beendet. Sie ist jedoch aus zwei Gründen von besonderem Interesse. Zum einen, weil sie – da der Deportationsstopp
bis zum Kriegsende nicht aufgehoben wurde – im folgenden Jahr
wieder aufgegriffen wurde und tatsächlich zur Einrichtung von
»Polenreservaten« führte. Zum anderen aber, weil im Rahmen dieser
Diskussion auch die Schaffung eines riesigen »Judenreservates« für
300000 jüdische Polen erörtert worden war. Höppners berüchtigtes
Schreiben an Eichmann vom 16. Juli 1941, in dem er diesen über
die in der Reichsstatthalterei erwogene Möglichkeit informierte, als
»humanste Lösung« zumindest einen Teil der jüdischen Bevölkerung vor Wintereinbruch »durch irgendein schnellwirkendes Mittel
zu erledigen«, steht in diesem Zusammenhang.23
Die SS-Arbeitsstäbe entschieden sich angesichts des Deportationsverbots oftmals für eine andere Lösung und vertrieben unerwünschte Personen in »wilden Aktionen« einfach aus ihren Häusern.24 Dies sorgte für einen permanenten Konflikt zwischen den
beteiligten deutschen Stellen, zumal immer wieder der Vorwurf erhoben wurde, dass auch »Deutschstämmige« erfasst worden seien.
Vermerk Krumey, 21. März 1941, AGK 68/146, Bl. 40f.
Unsigniertes Schreiben der Reichsstatthalterei an die SS-Arbeitsstäbe mit
der Aufforderung, ein geeignetes Gebiet für ein »Polenreservat« ausfindig
zu machen, 2. Mai 1941, APP 834/2, Bl. 25.
23 Höppner an Eichmann, 16. Juli 1941, AGK NTN/36, Bl. 29–31.
24 Beispielhaft dazu Krumeys geheimer Lagebericht über den Zeitraum vom
6. Mai bis zum 30. Juni 1942, 30. Juni 1942, BArch R 75/4, ohne Seitenangabe.
21
22
352
Dieser Konflikt blieb keineswegs auf das Wartheland beschränkt.
Zu ersten Auseinandersetzungen war es in Danzig-Westpreußen
gekommen, wo sich der Landrat des Kreises Briesen beim vorgesetzten Regierungspräsidenten in Bromberg darüber beschwerte,
dass die SS Personen verschleppt hatte, die er als Deutsche ansehe
und in die Deutsche Volksliste eintragen wollte. Der Regierungspräsident fordert dann auch eine stärkere Mitbeteiligung und ein
Vetorecht der Landräte bei der Erstellung der Deportationslisten.25
In Oberschlesien mündeten ähnliche Auseinandersetzungen in
einen offenen Schlagabtausch, als die Landräte der Kreise Saybusch
und Bilietz, also dem Schwerpunkt der Ansiedlungen, den zuständigen Organen der RKF-Zweigstelle »völlige[s] Versagen« vorwarfen.
Dabei war die Lage offensichtlich so eskaliert, dass sich Brachts
Stellvertreter, Vizeoberpräsident Dr. Hans Karl Faust, zum Eingreifen genötigt sah und vor Ort nach einer für beide Seiten akzeptable
Arbeitsteilung rang.26
Im Wartheland wuchsen sich jedoch die Auseinandersetzungen
zu einer täglichen Begleiterscheinung der Vertreibungen aus. Unter
anderem für die Einhaltung der Selektionskriterien bei der Vertreibung der einheimischen Bevölkerung zuständig, sah sich die Umwandererzentralstelle auf lokaler Ebene oft mit einem Bündnis von
SS-Arbeitsstäben und lokalen Machthabern konfrontiert, das mit
durchaus unterschiedlichen Motiven die Vertreibung von einzelnen
Familien betrieb.27 Ein erwartetes Veto, etwa weil befürchtet wurde,
dass die betroffene Familie von der Umwandererzentralstelle als
»deutschstämmig« betrachtet wurde, führte nicht selten zu einer
eigenmächtigen Vertreibung. Die Chance, der Kontrolle der zuständigen UWZ-Außenstellen zu entgehen, war dabei äußerst groß,
schließlich waren diese im Durchschnitt mit drei Mann besetzt und
in der Regel für drei oder vier Kreise zuständig.28
Jastrz˛ebski, Potulice, S. 21f.
Undatierter und unsignierter Vermerk des Volkstumsreferats über die Inspektionsreise am 12. November 1941, APK 117/140, Bl. 184f.
27 Unsignierter und undatierter Abschlussbericht, betr. Aussiedlungen im
Rahmen der Ansetzung der Bessarabiendeutschen (3. NP) vom 21. 1. 1941
bis 20. 1. 42 im Wartheland, AGK NTN/13, Bl. 99–106, abgedruckt in:
Biuletyn 21, S. 106–110.
28 Siehe UWZ Litzmannstadt, gez. i. A. SS-Oberscharführer Rudolf Bilharz,
an den Leiter der UWZ-Außenstelle Gräz, SS-Hauptsturmbannführer
Fritz Jobski, 8. Juli 1941, UWZ-Personalakte Jobski AGK 69/206.
25
26
353
Da sich Konflikte dieser Art mehrten, wurden sie auf die Tagesordnung einer Konferenz gesetzt, an der unter Koppes Leitung am
14. August 1941 in Schrimm der SS-Ansiedlungsstab Posen, seine
Arbeitsstäbe sowie die Umwandererzentralstelle teilnahmen. Eine
besondere Bedeutung kommt dieser Konferenz vor allem deshalb
zu, weil die versammelten SS-Deportationsexperten hier auch über
weitergehende Zielsetzungen der deutschen Bevölkerungspolitik
informiert wurden. Der Leiter der UWZ-Außenstelle in Kolmar,
Heinz Hochland, hielt die aktuellste Ausformung Berliner Planungseuphorie handschriftlich fest: Überschrieben mit »zukünftige
Aufgaben«, wurde hier die Abschiebung der Polen aus dem Wartheland erwähnt, darüber hinaus jedoch auch die »Aussiedlung d. Polen
aus Gen.Gouv., Nachsiedlung d. Deutschen« und die »Lösung
der Judenfrage in Europa – UWZ, SS-Gruf. Heydrich« genannt.29
Damit waren die Versammelten auf dem neuesten Stand, hatte
Heydrich sich doch erst am 31. Juli 1941 von Göring ermächtigen
lassen, die »Judenfrage in Form der Auswanderung oder Evakuierung einer […] Lösung zuzuführen« und in diesem Rahmen »alle erforderlichen Vorbereitungen […] für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa« zu treffen.30 Dass dies
in Berlin tatsächlich als – wie Browning behauptet – »›Freibrief‹
für […] eine ›Machbarkeitsstudie‹ über den Massenmord an den
europäischen Juden« betrachtet wurde, ist in der Tat nicht auszuschließen.31 Wahrscheinlicher ist aber, dass auch in Berlin die Begriffe »Auswanderung« und »Evakuierung« noch nicht zu Chiffren
für den Massenmord mutiert waren. Hochland verstand diesen Passus jedenfalls eher als Ankündigung einer weiteren Deportationswelle, die auf seine Dienststelle zukam.
Angesichts dieser megalomanischen Zielplanungen wundert es
wenig, wenn Höppner und Krumey mit ihrem eigentlichen Anliegen, die SS-Arbeitsstäbe auf die Einhaltung der geltenden Richtlinien festzulegen, nicht wirklich erfolgreich waren. Koppe plagten
Unsignierte und undatierte Notiz Hochlands, APP 834/2, Bl. 146.
Göring an Heydrich, 31. Juli 1941, zit. n. Longerich, Politik der Vernichtung, S. 421. Eichmann bestätigte nach dem Krieg, dass das Schreiben im
Reichssicherheitshauptamt verfasst worden war, siehe Longerich, Politik
der Vernichtung, S. 696.
31 Browning, Die Entfesselung der »Endlösung«, S. 456f.
29
30
354
sichtlich andere Sorgen. In seiner Perspektive lautete die alles entscheidende Frage wohl nicht, wie ungerechtfertigte Vertreibungen
zu vermeiden waren, sondern wie diese überhaupt wieder aufgenommen werden konnten, um das bevölkerungspolitische Programm
nicht völlig irreal erscheinen zu lassen. Die SS-Ansiedlungsstäbe
dienten ihm hierbei als Druckmittel. Für Bestimmungen, die deren
Tätigkeit einschränkten, hatte er wenig Verständnis. Dies umso weniger, als sich die Situation aus seiner Perspektive im September/Oktober 1941 dramatisch verschlechterte: Neben der Unterbringung
der ca. 30000 ethnischen Deutschen aus Bessarabien und der Bukowina, die noch immer in Lagern einsaßen, entschied Hitler, nicht
mehr auf das Kriegsende zu warten, sondern bereits jetzt einen Teil
der Juden aus dem Deutschen Reich zu deportieren; 20000 sollten in
das Ghetto in Litzmannstadt kommen. Und auch wenn ich, anders
als Götz Aly, nicht glaube, dass die Deportation von jüdischen
Deutschen und Österreichern unmittelbare Auswirkungen auf die
Ansiedlungspolitik hatte, da sie ja im Ghetto keinen kostbaren
Wohnraum beanspruchen würden, radikalisierte dieser – hier würde
ich Aly zustimmen – »selbstgeschaffene[n] Druck« zweifellos direkt
die regionale antijüdische Politik und führte zur Einrichtung des
ersten deutschen Vernichtungslagers bei Kulmhof.32 Aus Koppes
Sicht war vor diesem Hintergrund den SS-Ansiedlungsstäben ein
möglichst weiter Spielraum einzuräumen: Auf einer Konferenz zur
Ansiedlung der ethnischen Deutschen forderte er die versammelten
Mitglieder der SS-Arbeitsstäbe auf, »wie der Hecht im Karpfenteich
das ewig unruhige Element« zu sein und »alle Stellen, die mit der
Ansiedlung zu tun haben, unter Druck [zu] halten«.33
Die mit der Ansiedlung der ethnischen Deutschen vor Ort betrauten RKF-Zweigstellen wussten sich also durchaus zu helfen,
wenn sie sich im Wartheland mit stillschweigender Deckung Koppes
über die rassischen Selektionskriterien der Umwandererzentralstelle
hinwegsetzten oder in Danzig-Westpreußen Menschen aus ihren
Wohnungen vertrieben, die von den örtlichen Parteidienststellen
eigentlich für die Aufnahme in die Deutsche Volksliste vorgesehen
waren. Dass dies jedoch nur Pyrrhussiege sein konnten, darüber
32
33
Aly, »Endlösung«, S. 353.
Krumey an UWZ-Außenstellen über Arbeitstagung der SS-Ansiedlungsstäbe am 2. Oktober 1942, 7. Oktober 1942, APP 834/2, Bl. 169–174.
355
schien man sich in der vorgesetzten Dienststelle in Berlin, die mittlerweile zum Stabshauptamt umgewandelt worden war, im Klaren
zu sein.34 Dieses ständig wachsendes Konfliktpotential produzierende Verfahren versprach allenfalls kurzfristig Abhilfe, ohne das
zentrale Dilemma, den zunehmenden Mangel an brauchbaren Unterkünften, grundsätzlich zu lösen. Am 2. September 1941 schilderte
Greifelt Heydrich die katastrophale Lage: Die weitere »Zusammendrängung« der polnischen Bevölkerungen stoße auf Schwierigkeiten
und behindere damit die weitere Ansiedlung der ethnischen Deutschen, da diese zunehmend in die Industrie vermittelt würden, selbst
wenn es sich um Bauern handelte. Weil dem Germanisierungsprojekt damit das Personal ausgehe, bat Greifelt, »die Möglichkeiten
der Wiederaufnahme von Polen-Evakuierungen in den eingegliederten Ostgebieten zu überprüfen«.35
Die aufschlussreiche Antwort kam einige Wochen später von
Eichmann. Er ließ das Stabshauptamt wissen, dass mit der Wiederaufnahme der Deportationen von Polen und Juden momentan nicht
zu rechnen sei, da noch immer keine »Aufnahmemöglichkeiten«
zur Verfügung stünden. In diesem Zusammenhang wies er jedoch
auf seine »Bestrebungen [hin], ein anderes Territorium für die Aufnahme von Räumungskontingenten als vorläufige Ausweichmöglichkeit zu finden, wobei an die besetzten sowjetrussischen Gebiete
gedacht wurde«. Aber auch hier müsse »eine bessere Transportlage
abgewartet werden«.36 Eichmanns Antwort verweist noch einmal
auf die Sackgasse, in die sich die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik in der Zwischenzeit manövriert hatte. Unwillig, die
megalomanischen Planungen im Grundsatz aufzugeben, hatte man
auch in der Germanisierungspolitik alles auf eine Karte, das heißt
auf einen baldigen Sieg über die Sowjetunion, gesetzt. Sie verdeutlicht aber auch, dass das Reichssicherheitshauptamt nach dem
Madagaskar-Plan endgültig wieder zu einer gleichsam integralen
Deportationspolitik zurückgekehrt war, die keinen Unterschied
machte zwischen der Verschleppung von Juden und Polen – eine
Zur Einrichtung des Stabshauptamtes siehe Anordnung Himmlers, 11. Juni
1941, NO-4057.
35 Greifelt an Heydrich, 2. September 1941, NO-5011.
36 Eichmann an StHA, 29. September 1941, AGK 69/1, Bl. 110. Für das Dokument danke ich Götz Aly.
34
356
Verbindung, die vor allem in den Studien zur Shoah oftmals verlorengeht.37
Im Reichssicherheitshauptamt wähnte man sich im August 1941
so unmittelbar vor dem Zusammenbruch der Roten Armee, dass
Eichmann Höppner den Auftrag erteilte, Vorschläge für die Reorganisation der Umwandererzentralstellen vorzulegen, um mit den
immer wieder aufgeschobenen Massenvertreibungen in großem Stil
beginnen zu können. Oder in den Worten Höppners:
»Nach Schluß des Krieges wird in den verschiedenen, neu zu
Deutschland gekommenen Gebietsteilen im starken Maße eine
Aussiedlung von für das Großdeutsche Reich unerwünschten Bevölkerungsteilen stattfinden müssen. Es handelt sich dabei nicht
nur um die endgültige Lösung der Judenfrage, die außer dem
Großdeutschen Reich alle unter deutschem Einfluß stehenden
Staaten erfassen wird, sondern vor allem um die Aussiedlung von
rassisch nicht rückdeutschungsfähigen Angehörigen vor allem der
Ost- und Südost-Völker aus dem deutschen Siedlungsraum.«38
Höppner sah einen massiven Ausbau des Vertreibungsapparates vor,
der einerseits die Umwandererzentralstelle als eigene Amtsgruppe
direkt in das Amt IV im Reichssicherheitshauptamt eingliedern und
Außenstellen nicht nur in den »Abgabegebieten«, sondern auch den
»Aufnahmegebieten« einrichten müsste. Letztere scheinen Höppners Phantasie besonders angeregt zu haben, imaginierte er sie doch
Siehe etwa Browning, Die Entfesselung der »Endlösung«, S. 455–475. In
diesem Abschnitt über den Entscheidungsprozess in der zweiten Jahreshälfte 1942 erwähnt Browning zwar das Memorandum Höppners vom
2. September 1941, stellt die Deportation von Polen und anderen unerwünschten »Fremdvölkischen« allerdings eher als eine Perspektive Posens
dar, während man sich in Berlin angeblich vor allem um die Deportation
der Juden Gedanken gemacht habe. Vor diesem – wie ich glaube falschen –
Hintergrund kann Browning auch schlussfolgern, dass ab Ende Oktober
die Vorgehensweise »eindeutig« war: »Die Juden mußten in ihrer Gesamtheit sterben« (ebenda, S. 460). In Longerichs entsprechendem Kapitel wird
die Bevölkerungspolitik in Polen gar nicht erwähnt, Longerich, Politik der
Vernichtung, S. 427–434. Und Aly, der die Antwort Eichmanns ausführlich
diskutiert, stellt sie nur vermittelt in den Zusammenhang mit den Deportationen und hebt stattdessen – der Generalthese der Studie folgend – die
Verbindung zu den Ansiedlungen heraus, die aber in dem Schreiben nicht
eigens erwähnt werden, Aly, »Endlösung«, S. 347–357.
38 Höppner an Ehlich und Eichmann, 2. September 1941, BAL B 162/339,
Bl. 63–79.
37
357
als »große Räume im jetzigen Sowjet-Rußland […], die vollständig
der Verwaltung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, zumindest aber der des Reichsführers SS […] unterstehen«.39 Zu klären
wäre lediglich noch die Zielrichtung der Politik:
»Wesentlich ist dabei im übrigen, daß von Anfang an völlige Klarheit darüber herrscht, was nun mit diesen ausgesiedelten, für die
großdeutschen Siedlungsräume unerwünschten Volksteile endgültig geschehen soll, ob das Ziel darin besteht, ihnen ein gewisses
Leben für dauernd zu sichern, oder ob sie völlig ausgemerzt werden sollen.«40
Diese Erwägungen Höppners sind Ausweis für den ganz besonderen Größenwahn der deutschen Ethnokraten, die durch die vergangenen Fehlschläge nur noch in ihrer Überzeugung bekräftigt
worden waren, allein mit Gewalt die selbstgesetzten Ziele erreichen
zu können, und deren Gewaltbereitschaft in dem Maße zunahm, wie
das deutsche »Lebensraum«-Projekt mit dem deutschen Vormarsch
entgrenzt wurde. Höppner war bereits in der Vergangenheit mit
besonders monströsen Vorschlägen hervorgetreten, etwa der massenhaften Ermordung eines Teils der wartheländischen Juden. Jetzt
brachte er die Ermordung aller anderen »unerwünschten Volksteile«
in die Diskussion ein. Wie Marczewski zu Recht feststellte, hatte
Höppner hier die Vernichtung auch der polnischen Bevölkerung zur
Disposition gestellt.41
Die Rote Armee beendete diese Euphorie im Verlauf der folgenden zwei Monate.42 Ende 1941 mussten die Ethnokraten wiederum
eine enttäuschende Bilanz ihrer Vertreibungspolitik ziehen. GemesEbenda [Hervorhebung im Original, G.W.].
Ebenda.
41 Marczewski, »The Nazi Nationality Policy«, S. 41. Dieser Zusammenhang
wird gerade auch in der Holocaust-Forschung so nicht gesehen. So zitiert
etwa Browning ebenfalls diese Passage, kommt aber wiederum zu der einseitigen Schlussfolgerung: »Ende August, Anfang September, so scheint es,
plante man sowohl in Posen als auch in Berlin eine neue Phase der Judenpolitik, wobei auch offen über die ›völlige Ausmerzung‹ der Juden diskutiert wurde«, Browning, Die Entfesselung der »Endlösung«, S. 466.
42 Heydrich folgte dann in seiner Anweisung über die Restrukturierung der
Ein- und Umwandererzentralstellen vom 31. Oktober 1941 nicht Höppners weitreichenden Vorschlägen, sondern beließ es bei kleineren Veränderungen, Vorschrift des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD über den
Aufbau und die Verwaltung der Ein- und Umwandererzentralstellen,
31. Oktober 1941, APL 206-1/1, Bl. 246–255.
39
40
358
sen an den Zielen, die auf der Konferenz am 8. Januar 1941 unter
Heydrich verabredet worden waren, war der dritte Nahplan Ende
1941 noch deutlicher gescheitert als alle vorherigen. Statt der ca.
150000 anzusiedelnden ethnischen Deutschen konnten lediglich ca.
90000 aus den Lagern in neue Wohnungen eingewiesen werden.43
Das ganze Ausmaß des Scheiterns macht aber erst ein Blick auf die
Deportationen sichtbar: Während zu Beginn des Jahres noch die
Deportation von 831000 Menschen aus den annektierten Ostgebieten angestrebt worden war, konnte die verschiedenen UWZ-Dienststellen zum Jahresende »lediglich« die Vertreibung von 177758 Menschen melden.44 Davon waren aber 119816 nicht über die Grenzen
abgeschoben, sondern innerhalb der Provinz »verdrängt« und weitere 17223 nicht in den Osten, sondern als Zwangsarbeiter ins Deutsche Reich verschleppt worden. Die verbliebenen 35096 dürften
die deutschen »Lebensraum«-Planer wohl kaum zufriedengestellt
haben, sollte das Generalgouvernement doch nun ebenfalls germanisiert werden.
Bei der Konferenz bei Heydrich wurde die Ansiedlung von 149450 ethnischen Deutschen beschlossen, BArch R 49 Anh. I/34, Bl. 7f. Tatsächlich
wurden in Danzig-Westpreußen statt der 53350 Personen lediglich 22698
angesiedelt, im Wartheland statt der 57100 nur 54052 und in Oberschlesien
statt der 39000 nur 12255 (errechnete Anzahl aus den Angaben der unsignierten Berichte des Stabshauptamtes vom 30. April 1943, BArch R 49/14,
Bl. 1–33, und 11. Februar 1941, BArch R 49/303, ohne Seitenangabe).
44 Diese Zahl ergibt sich aus der Addition der für die einzelnen Provinzen
vorgelegten Angaben, wobei für Oberschlesien lediglich Zahlen von Ende
August 1941 vorliegen. Aus Danzig-Westpreußen wurden danach 25676
Personen aus ihren Häusern vertrieben (unsignierte und undatierte Übersicht der UWZ Danzig, betr. Umsiedlungen 1941, BArch PL 170/39, Bl. 29),
aus dem Wartheland 130826 (unsignierter und undatierter Abschlussbericht, betr. Aussiedlungen im Rahmen der Ansetzung der Bessarabiendeutschen [3. NP] vom 21. 1. 1941 bis 20. 1. 42 im Wartheland, AGK NTN/13,
Bl. 99–106, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 106–110) und aus Oberschlesien
21256 (unsignierte Aufstellung der RKF-Zentrale vom 11. Februar 1941,
BArch R 49/303, ohne Seitenangabe, und Butschek an HA Statistik beim
RFSS, 28. August 1941, BArch R 49/317, ohne Seitenangabe). Scheinbar
exakt sind diese Angaben nicht nur deshalb, weil die von den Zentralstellen
in Berlin publizierten sich oftmals von denen der Behörden vor Ort unterschieden, sondern auch weil durch die »wilden Vertreibungen« eine unbekannte Anzahl an der Umwandererzentralstelle vorbei vertrieben oder
deportiert wurde. Es ist also davon auszugehen, dass die genannten Deportationszahlen die untere Grenze angeben.
43
359
Erweiterter dritter Nahplan: endgültiger Kollaps
des Umsiedlungskreislaufs
Wie Adam Tooze überzeugend darlegt, war der Überfall auf die
Sowjetunion von vornherein ein Vabanquespiel, hatte die Wehrmachtsführung doch alles auf eine frühzeitige und vollständige Zerschlagung der Roten Armee gesetzt. Sollte die Sowjetunion jedoch
unter diesem ersten Ansturm nicht kollabieren, würde das Deutsche
Reich einen Krieg führen müssen, der die Wehrmacht mit zunehmender Entfernung von den eigenen Nachschubbasen logistisch
benachteiligen und die Kriegswirtschaft überfordern würde.45 Zunächst schien der Plan – wie auch in Polen und Frankreich – aufzugehen. Die Siegeszuversicht der ersten Wochen legte sich jedoch
sehr schnell, als die Rote Armee den deutschen Truppen die ersten
schmerzhaften Niederlagen zufügte.
Die gescheiterte Blitzkriegskonzeption zwang das Deutsche
Reich zu einer grundlegenden Neuausrichtung. Für die an Schwierigkeiten und Verzögerungen wahrlich gewöhnten Ethnokraten bedeutete diese Entwicklung jedoch eine Katastrophe neuer Größenordnung: Es war absehbar, dass der Druck der deutschen Wirtschaft,
die Volkstumspolitik auf den zunehmenden Arbeitskräftemangel
abzustimmen, zunehmen würde. Außerdem war die Bevölkerungspolitik erstmals insgesamt in eine Sackgasse geraten: Die Umwandererzentralstellen verfügten schlicht über kein Abschiebeterritorium.
Ende 1941 sahen sich die Bevölkerungsplaner in Berlin also mit
einem strukturellen Dilemma konfrontiert, das mit dem bisherigen
Instrumentarium nicht mehr zu lösen war. Im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Jahren lud Heydrich dann auch im Januar
1942 nicht zu einer Konferenz zur Koordinierung der Ansiedlungsund Deportationspolitik: Die Differenz zwischen den praktischen
Problemen in den annektierten Gebieten und den megalomanischen
Vorstellungen etwa im Rahmen der Generalplanungen Ost schien
durch praktische Politik vorerst nicht überbrückbar. Und doch traf
dies nicht für alle Bereiche der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik zu. Zwar hatte der ausgebliebene Sieg über die Sowjetunion alle Hoffnungen auf ein neues Abschiebeterritorium und
damit die baldige Fortsetzung der Deportationspolitik begraben.
Allerdings waren die Besatzer nur teilweise bereit, die sich daraus
45
Tooze, The Wages of Destruction, S. 452–460.
360
ergebenden Konsequenzen zu akzeptieren. Dies galt etwas weniger
im Hinblick auf die unerwünschten polnischen »Fremdvölkischen«.
Mit diesen – wie auch mit Russen oder anderen »Völkern«, wie die
Autoren der RKF-Generalpläne einräumten – musste zunächst
schon aufgrund ihrer Anzahl ein Umgang gefunden werden, der die
deutsche Herrschaft in diesen Gebieten sicherheitspolitisch oder
wirtschaftlich nicht weiter verschlechterte. Eine solche Rücksichtnahme sah man Juden gegenüber jedoch als nicht notwendig an.
Herberts Überlegung, die jüngst von Tooze aufgegriffen wurde,
erscheint mir dabei sehr plausibel. Demnach eröffnete dieser erzwungene Kompromiss überhaupt den Handlungsspielraum, um
die antisemitische Politik bis hin zum systematischen Massenmord
zu radikalisieren. Das scheinbar unerschöpfliche Reservoir an osteuropäischen Zwangsarbeitern entwertete die jüdische Arbeitskraft,
Juden wurden in dieser Logik tatsächlich »überflüssig«. Die herrschaftsrationalen Zwänge, die der deutschen Führung zumindest
in der Behandlung von Teilen der nichtjüdischen Bevölkerung Osteuropas gewisse Schranken auferlegten, galten für Juden nicht.46
Über Herbert hinausgehend würde ich argumentieren, dass der
Verzicht auf umfassende Deportationen jedoch nicht nur die Bedingung der Möglichkeit zum Massenmord war, also nicht nur den
Rahmen bildete, in dem antisemitische Ideologie praktische Gestalt
annehmen konnte, sondern auf den Radikalisierungsprozess direkt
einwirkte. Zwar lässt sich diese Interpretation nicht direkt aus den
Aussagen der Täter ableiten, aber doch aus ihrer Handlungslogik.
Meines Erachtens setzten die Fehlschläge der bisherigen Germanisierungspolitik die Verantwortlichen unter zusätzlichen Druck, zumindest in Teilbereichen »Fortschritte« zu vermelden. Dass dieser
Druck ausgerechnet die Maßnahmen gegen die Juden weiter radikalisierte, ist dann nicht weiter verwunderlich – und zwar nicht nur,
weil die antisemitische Politik zum damaligen Zeitpunkt ohnehin
bereits die Schwelle zum systematischen Massenmord überschritten
hatte, sondern auch weil eine weitere Radikalisierung in diesem
Politikfeld innerhalb der Machtgruppen des nationalsozialistischen
Deutschlands weniger konfliktträchtig war, die »Endlösung der Judenfrage« aber dennoch als entscheidender Sieg vermeldet werden
konnte. Natürlich lässt sich damit die Radikalisierung der antisemi46
Herbert, »Arbeit und Vernichtung«; Tooze, The Wages of Destruction,
S. 526–538.
361
tischen Politik nicht hinreichend klären, allerdings trug dieser
Aspekt sicherlich zu der Dynamik des Scheiterns bei, die den Entscheidungsprozess zum Massenmord antrieb.
Die Konferenz, die am 20. Januar 1942 unter Heydrichs Vorsitz
stattfand, ist deshalb auch im breiteren Kontext der Schaffung
»deutschen Lebensraums« zu verorten – obwohl sich das Ziel im
Vergleich zu den beiden vorangegangenen Konferenzen unterschied, enger und weiter zugleich war. Auch für die – berüchtigte –
Wannseekonferenz bildete die Dystopie vom »deutschen Lebensraum« das Leitmotiv. Allerdings ging es hier nicht mehr generell um
den Versuch, die Deportation aller Juden und »Fremdvölkischen«
aus dem Deutschen Reich und den annektierten und besetzten Ostgebieten aufeinander abzustimmen, sondern allein um die »Evakuierung der Juden nach dem Osten« – wobei »Evakuierung« nun
wohl in der Tat als Chiffre für den geplanten Massenmord stand.47
Auch wenn die Wannseekonferenz also einerseits für einen entscheidenden Bruch steht, der, als Höppner sein Memorandum zur Zukunft der Umwandererzentralstelle schrieb, noch nicht absehbar
war: nämlich die endgültige Trennung von antijüdischer und antipolnischer Verfolgungspolitik, so ist sie doch im breiteren Kontext
der bevölkerungspolitischen Gewaltmaßnahmen zu verorten, die in
diesem Buch analysiert werden. Dieser Bruch ist im Wartheland am
offensichtlichsten und lässt sich insbesondere anhand der Reaktionen auf den Deportationsstopp verdeutlichen: Während die Ethnokraten die christlichen Besitzer von Wohnungen, die für die Ansiedlung ethnischer Deutscher gebraucht wurden, innerhalb der Provinz
»verdrängten«, »lösten« sie das Problem der drohenden Überbelegung des Ghettos in Litzmannstadt Ende 1941 durch die Errichtung
des ersten Vernichtungslagers im nahen Kulmhof. Da die ideologisch gebotene Deportierung der polnischen Bevölkerung aus wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Gründen ausgeschlossen war,
holten die Besatzer gegenüber den Juden zu einem umso radikaleren
Schlag aus.
Das nach wie vor geltende Deportationsverbot und vor allem die
Abhängigkeit von polnischen Arbeitskräften sollten ab 1942 jeden
weiteren Versuch noch mehr erschweren, die Ansiedlungs- und Ver47
Wannseeprotokoll vom 20. Januar 1942, abgedruckt in: Roseman, Die
Wannsee-Konferenz, S. 170–184, hier S. 174.
362
treibungspolitik in den annektierten Gebieten stärker zu koordinieren. Es dominierte provinzielles Stückwerk.
In der politischen Spitze verschob sich der Einfluss verschiedener
Zentralinstitutionen. So wie es dem Reichssicherheitshauptamt mit
der Zentralisierung der Deportationspolitik gelungen war, das für
die Bevölkerungspolitik entscheidende Feld zu besetzen und innerhalb des SS-Apparats zum dominanten Akteur zu avancieren, so
konsequent war der relative Bedeutungsverlust nach Einstellung der
Deportationen. Mit dem Wechsel zu den sogenannten Verdrängungen entfiel die Notwendigkeit eines provinzübergreifenden Vorgehens, denn die betroffenen Personen wurden in der Regel innerhalb
des eigenen Landkreises bei anderen Polen zwangseinquartiert. Deshalb fiel auch dem Stabshauptamt in den folgenden Jahren eine größere Bedeutung zu. Die Aufgabe, ethnische Deutsche aus Osteuropa
unterzubringen, war schließlich immer noch nicht gelöst; zu denjenigen, die in Lagern überall im Deutschen Reich einsaßen, stießen ab
1943 bald auch Flüchtlinge vor der rückweichenden Front.
Deutlich wird dieser Wandel aber auch im Auftreten eines weiteren Akteurs: der Arbeitseinsatzverwaltung in Gestalt des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz. Zwar hatte das Reichsarbeitsministerium von Beginn an Präsenz gezeigt, seine Forderungen
nach polnischen Zwangsarbeitern hatten aber lange Zeit nicht die
notwendige Durchschlagskraft, um die Politik entscheidend zu beeinflussen. Der Überfall auf die Sowjetunion verlieh den Forderungen der Arbeitseinsatzbehörden jedoch einen Nachdruck, dem sich
die einzelnen Territorialherren und der SS-Komplex nicht länger
entziehen konnten. Auch wenn die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik in den annektierten Ostprovinzen erst mit der deutschen Kapitulation an ihr Ende kam, so war sie doch ab 1941 nicht
mehr in allen Aspekten Germanisierungspolitik. Diese Akzentverschiebung zeigte sich nirgends so deutlich wie in der Deportationspolitik. Die Verschleppung der einheimischen Bevölkerung zielte
nicht mehr auf die Schaffung von »deutschem Lebensraum im Osten«, sondern nahm genau das Gegenteil billigend in Kauf: die Zunahme unerwünschter »Fremdvölkischer« im Kerngebiet des Deutschen Reiches.
Diese Verschiebungen auf die Ebene der Zentralinstanzen hatten
auch Konsequenzen für den bevölkerungspolitischen Apparat vor
Ort, zumal die zurückgehende Ansiedlungstätigkeit durch den ständig wachsenden Personalbedarf der Wehrmacht verstärkt wurde.
363
Ausdünnung, Zusammenlegung und schließlich Stilllegung der
einzelnen Dienststellen traf zunächst die zahlenmäßig umfangreichen Einrichtungen der RKF-Zweigstellen, also in erster Linie die
SS-Ansiedlungs- und die ihnen unterstellten SS-Arbeitsstäbe. Aber
auch den dem Reichssicherheitshauptamt unterstellten, personell
deutlich kleineren Umwandererzentralstellen war ein ähnliches
Schicksal beschieden, zumal die Einführung der Deutschen Volksliste in allen Ostprovinzen ihre Aufgabe als Selektionsorgan zusätzlich eingeschränkt hatte.
Der Bruch mit der bisherigen Bevölkerungspolitik hatte sich bereits 1941 angekündigt. Bevor die Ethnokraten in den annektierten
Ostprovinzen noch Pläne für das anbrechende Jahr vorlegen konnten, wurden sie von Göring auf die veränderte Prioritätensetzung
verwiesen. Zeitgleich zum Erlass Hitlers vom 10. Januar 1942, der in
der Umstellung von einem Blitz- auf einen Abnutzungskrieg einen
Paradigmenwechsel in der deutschen Rüstungswirtschaft durchsetzte, ordnete Göring die Zentralisierung des Arbeitseinsatzes unter der Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz im Vierjahresplan an – ein
Zwischenschritt zur Bestellung des Thüringer Gauleiters Fritz
Sauckel im März 1942.48 In dem Erlass strich Göring die Notwendigkeit heraus, »der vordringlichen Rüstungsfertigung […] sowie der Landwirtschaft die […] dringend benötigten Kräfte« zuzuführen.49 Dies wurde vom Stabshauptamt – wohl zu Recht –
so interpretiert, dass nun auch »alle Maßnahmen unterbleiben,
die geeignet sind, die kriegswichtige Fertigung oder Arbeiten in der
Landwirtschaft zu stören«.50
Aus Sicht Berlins waren die einzelnen annektierten Ostprovinzen nicht gleichermaßen für die Zwangsarbeiterrekrutierung geeignet. So blieb Oberschlesien wegen der Bedeutung der einheimischen Schwerindustrie zumindest in der zweiten Hälfte des Krieges
weitgehend vor solchen Anforderungen verschont, und in DanzigWestpreußen wurden die Verschleppungen innerhalb der Provinz-
Eichholtz, »Die Vorgeschichte des ›Generalbevollmächtigten für den
Arbeitseinsatz‹«; Herbert, Fremdarbeiter, S. 173–178; Tooze, The Wages of
Destruction, S. 513–551.
49 Erlass Göring 10. Januar 1942, abgedruckt bei Eichholtz, Generalbevollmächtigter, S. 379f.
50 Stier an ausgewählte Höhere SS- und Polizeiführer, 19. März 1942, BArch
R 49/73, Bl. 116–118.
48
364
grenzen abgewickelt. Zwangsarbeiter kamen in der Regel in den
Kreisen des Regierungsbezirks Marienwerder zum Einsatz, die
auch vor dem Überfall deutsches Staatsgebiet gewesen waren. Im
Gegensatz dazu sah sich Greiser Ende Januar/Anfang Februar mit
einer Anforderung der Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz konfrontiert, innerhalb kürzester Zeit 20000 landwirtschaftliche Arbeitskräfte abzugeben – eine Zahl, die Anfang März auf 40000 verdoppelt wurde.51
Wenn die Ethnokraten in der Umwandererzentralstelle noch
irgendwelche Hoffnungen gehegt haben sollten, auch im folgenden
Jahr an die Deportationen der Vergangenheit anschließen zu können – die Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz zerstörte sie endgültig. An
die Stelle trat ein sogenannter erweiterter dritter Nahplan, der aber –
anders als die Kontinuität suggerierende Bezeichnung nahelegt –
mit den vorangegangenen Deportationen wenig gemein hatte:
Die Deportationen in diesem Nahplan blieben auf das Wartheland
beschränkt und zielten erstmals nicht auf die Germanisierung der
Provinz, sondern sollten in erster Linie der deutschen Kriegswirtschaft die benötigten Zwangsarbeiter liefern. Die erste Sitzung zur
Vorbereitung dieser Vertreibungen am 7. Februar 1942 fand dann
auch nicht bei einem SS-Ansiedlungsstab oder der Umwandererzentralstelle statt, sondern in der Abteilung Arbeit der Reichsstatthalterei. Weil bereits während der letzten Auskämm-Aktionen alle nicht
unabkömmlichen polnischen Landarbeiter erfasst worden waren,
glaubte Kendzia zusätzliche Arbeitskräfte nur dann entbehren zu
können, wenn Kleinbetriebe zusammengelegt, die Bewirtschaftung
also effektiviert werden könnte. Überdies – und dies zeigt den Ernst
der Lage – dürften diese zusammengelegten Betriebe nicht ohne
weiteres an ethnische Deutsche übergeben werden – zumindest
dann nicht, wenn in Zweifel stand, ob sie ihre erfolgreiche Bewirtschaftung sicherstellen konnten. In diesem Fall sollten sie an die
»besten früheren polnischen Besitzer« übergehen.52 Der SS-Komplex musste also akzeptieren, dass die Verschleppung von »fremdvölkischen« Arbeitskräften ins Reich aus der Ansiedlungspolitik
Abschlussbericht Krumey zum erweiterten dritten Nahplan, 31. Dezember 1942, BArch R 75/9, Bl. 1–25, teilweise abgedruckt in: Biuletyn 21,
S. 115–122.
52 Geheimer Lagebericht Krumeys über Oktober 1942, 5. November 1942,
BArch R 75/4, ohne Seitenangabe.
51
365
herausgebrochen wurde. Die SS-Ansiedlungsstäbe konnten dadurch
frei werdende Höfe auch nicht mehr einfach für ihre Zwecke reklamieren. Entsprechend dieser Zielsetzungen wurden in den nächsten
Wochen wiederum neue Selektionskriterien und Verfahren ausgearbeitet. Die lokalen SS-Arbeitsstäbe wurden angewiesen, die
örtlichen Vertreter der Ostland zu kontaktieren, gemeinsam die Planungen zur Flurbereinigung auszuarbeiten und die dabei freigesetzten Personen zu erfassen. Um sicherzugehen, dass nur potentielle
»landwirtschaftliche Arbeitskräfte« vertrieben wurden, mussten die
Listen für die Umwandererzentralstelle in Zusammenarbeit mit den
Arbeitsämtern erstellt werden.53
Die Zwangsrekrutierung von polnischen Arbeitskräften begann
am 2. März und wurde bis zum 23. Juni 1942 fortgesetzt. Schwierigkeiten gab es auch im Rahmen dieser sogenannten Z[usammenlegung]-Hof-Aktion oder Feldarbeiteraktion zuhauf. Die Besatzer
stellten wieder einmal fest, dass sich Nachrichten über Vertreibungsaktionen sehr schnell verbreiteten und viele Einwohner noch vor
Eintreffen der deutschen Rollkommandos flüchteten und selbst von
den Verhafteten ein großer Teil ausgenommen werden musste.54 Neben der Selektion der wenigen »Wiedereindeutschungsfähigen« traf
dies etwa auf Familien zu, bei denen entweder die Hälfte der Kinder
nicht arbeitsfähig, das heißt unter zehn Jahren, war oder aber wenn
sich ein Kind darunter befand, das jünger als ein Jahr war. Diese Familien durften nach Anweisungen des Reichsarbeitsministeriums
nicht deportiert werden. Krumey ordnete an, dass Familien mit einem Kind unter einem Jahr und mindestens einem weiteren über
zwölf von diesem Verbot nicht betroffen seien – schließlich könne
doch das ältere für das jüngere sorgen. Und falls tatsächlich mehrere
Kinder jünger als zehn Jahre alt waren, sollten sie nach Litzmannstadt verbracht werden, »da hier genügend jugendliche Einzelgänger
Vermerk Krumey, 19. April 1942, BArch R 75/10, ohne Seitenangabe, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 111.
54 Im Landkreis Turek etwa konnten von den vorgesehenen 22437 Personen
nur 12391 vertrieben werden, da die restlichen bei Ankunft der Deutschen
bereits geflohen waren, Bericht des Leiters des UWZ-Sonderkommandos
in Turek, Obersturmführer Wilhelm Koch, 4. Mai 1942, BArch R 75/10,
ohne Seitenangabe. UWZ-Personalakte unter AGK 69/209. Siehe auch
ähnlich Abschlussbericht des Leiters der UWZ-Außenstelle Kempen, SSHauptsturmführer Gustav Hütte, 14. Mai 1942, BArch R 75/10, ohne
Seitenangabe.
53
366
vorhanden sind, die den betreffenden Familien zugeschlagen diese
arbeitsfähig machen«.55
Besonderen Zorn zogen schwangere Frauen auf sich, die von
den Arbeitsämtern nicht zu vermitteln waren. Aus Krumeys Sicht
stahlen sich Frauen durch eine Schwangerschaft nicht nur aus der
Arbeitspflicht, sondern trugen auch dazu bei, »ihr eigenes Volkstum
zu stärken und dadurch dem angestrebten Ziel auf biologischem
Wege eine Verminderung der Slawen herbeizuführen, entgegen zu
arbeiten«.56 Dieses imaginierte Bedrohungsszenario unterstellte
polnischen Frauen, die von den Besatzern initiierten biopolitischen
Kampfmaßnahmen, wie etwa die Heraufsetzung des Heiratsalters,
durch eine erhöhte Geburtenrate zu konterkarieren. Ebenso verdächtig waren Frauen, die bereits ins Deutsche Reich zur Zwangsarbeit deportiert worden waren und nun in zunehmender Anzahl
zurückgeschickt wurden, weil sie ein Kind erwarteten. In einem
weiteren Bericht forderte Krumey seine Vorgesetzten auf, »die
Dienststellen im Altreich darauf aufmerksam zu machen, dass dem
deutschen Staat jedes Mittel recht sein muss, die hemmungslose
Fortpflanzung des rassisch unbrauchbaren Polentums zu verhindern«.57 Dass man bei der Umwandererzentralstelle vor nichts mehr
zurückschreckte, überrascht wenig – schließlich hatte Höppner
schon vor fast einem Jahr die massenhafte Ermordung eines Teils der
wartheländischen Juden ins Gespräch gebracht, und auch das Vernichtungslager Kulmhof hatte – unweit von Litzmannstadt – bereits
seinen Betrieb aufgenommen. In einer Wortwahl, die sicherlich nicht
zufällig an das berüchtigte Schreiben Höppners erinnert, schlug
Krumey also vor,
»in jedem Falle, gleich, ob im Altreich oder Warthegau, jede polnische schwangere Person bis zum 8½ Monat zum vollsten
Arbeitseinsatz heranzuziehen. Die daraus möglicherweise entstehende Schwangerschaftsunterbrechung und Störung sind nicht
nur gewollt, sondern werden auch erwartet und bringen neben
der erzieherischen Auswirkung auch eine Erleichterung für komVermerk Krumey, 19. April 1942, BArch R 75/10, ohne Seitenangabe, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 111. Die Kinder kamen vermutlich in das neu
eingerichtete Jugendverwahrlager in Litzmannstadt.
56 Krumeys geheimer Lagebericht über die Zeit vom 6. Mai bis zum 30. Juni
1942, 30. Juni 1942, BArch R 75/4, ohne Seitenangabe.
57 Geheimer Lagebericht Krumey über den September 1942, 2. Oktober 1942,
BArch R 75/4, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 114.
55
367
mende Aufgaben mit sich. Die härteste Beeinflussung eines Geschehens ist nach den ehernen Gesetzen der Natur immer die humanste.«58
Sollte eine Geburt nicht zu verhindern sein, wäre zu erwägen,
»ob nicht diese Kinder den Müttern unter gewissen Voraussetzungen nach einer bestimmten Zeit abgenommen werden sollen.
Die Kinder guten Blutes könnten in Heime untergebracht werden, während die anderen einer Sonderbehandlung zugeführt
werden müssten. M. E. würde dadurch mit einem Schlage die
Kinderfreudigkeit bei diesen Polinnen nachlassen.«59
Von einer Verschleppung ins Deutsche Reich ebenfalls ausgenommen waren kranke, schwache oder transportunfähige Personen. Ihre
Anzahl war verhältnismäßig hoch, vermutlich auch, weil sich viele
junge Männer bereits in deutscher Kriegsgefangenschaft befanden
oder bei früheren Auskämm-Aktionen erfasst worden waren. Um
die Produktivierung der einheimischen Landwirtschaft voranzutreiben, war jedoch beschlossen worden, die von ihrem Land vertriebenen Personen auch bei erwiesener Arbeitsunfähigkeit nicht mehr
an ihre Wohnorte zurückzulassen. Da aber bereits seit dem Deportationsstopp vom März 1941 die meisten enteigneten Einheimischen
bei anderen Polen zwangseinquartiert wurden, waren die SS-Arbeitsstäbe bald nicht mehr in der Lage, der Umwandererzentralstelle
weitere Ausweichadressen anzugeben. Stattdessen wurde die bereits
einmal verworfene Idee eines sogenannten Polenreservats wieder
aufgegriffen und diesmal auch durchgesetzt.
Nach der Selektion der Zwangsarbeitskräfte für das Deutsche
Reich wurden die verbleibenden Personen vom lokalen Arbeitsamt
erfasst und – je nach Arbeitskräftebedarf – auf ihre neuen Wohnorte
verteilt.60 Allein in Kalisch, Ostrowo, Welungen und Kempen, einem
Schwerpunkt der Vertreibungen, verschleppte man die arbeitsunfähigen Personen in das neugeschaffene »Polenreservat«, das an der
Schnittstelle dieser Kreise errichtet wurde. Es versprach eine weniEbenda.
Abschlussbericht Krumey zum erweiterten dritten Nahplan, 31. Dezember
1942, BArch R 75/9, Bl. 1–25, teilweise abgedruckt in: Biuletyn 21,
S. 115–122. Dieses Schreiben trug – neben seiner Beteiligung an der Ermordung der ungarischen Juden 1944 – zu seiner Verurteilung zu lebenslanger
Haft in der Bundesrepublik bei, BAL B 162/1033.
60 Unsignierter Auszug aus einem Bericht der UWZ-Außenstelle Kempen,
30. Juni 1942, AGK 69/139, Bl. 43.
58
59
368
ger personalintensive Überwachung und trotz des geltenden Deportationsstopps »eine volkstumsmäßige […] Trennung«.61 Zudem
hätte bei Wiederaufnahme der Deportationen schnell reagiert und
diese Personen sofort abgeschoben werden können. Aber auch in
wirtschaftlicher Hinsicht schien dieses Verfahren von Vorteil: Zum
einen entstand so ein Reservoir jederzeit verfügbarer Arbeitskraft.
Zum anderen glaubten die Besatzer damit auch einen Weg gefunden
zu haben, die eigene Ernährungslage verbessern zu können. Die
Aushändigung der ohnehin knappen Lebensmittelrationen wurde
an die Ableistung von Zwangsarbeit geknüpft. Die restliche Bevölkerung sollte ihren Lebensunterhalt auf den ihnen zugewiesenen
kleinen Parzellen in Subsistenzwirtschaft fristen – und dies in einem
Gebiet, das wegen seines schlechten Bodens ausgewählt worden
war. Für diese Menschen verwandelten sich die »Polenreservate« in
Hungerzonen.62
Zu welch dominantem Akteur die Arbeitseinsatzbehörden in der
Bevölkerungspolitik avanciert waren, erschließt sich bei der Durchsicht des Jahresberichts der Umwandererzentralstelle: Die Ethnokraten im Wartheland hatten mit der Verschleppung von 38168
Zwangsarbeitern ins Deutsche Reich das von ihnen geforderte Kontingent fast erfüllt. Auch wenn der Abschlussbericht zum dritten erweiterten Nahplan hier erstaunlicherweise eklatante Widersprüchlichkeiten aufweist, musste die Umwandererzentralstelle 171947
Menschen erfassen, um die ihr aus Berlin zugewiesene Quote erfüllen zu können. Etwa die Hälfte, also 82403 Personen, wurden noch
vor Ort in einem ersten Selektionsvorgang wegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, junger Kinder oder ihrer beruflichen Stellung ausgeschlossen – und wohl nur zum Teil von ihrem Besitz vertrieben.
Weitere 33723 musste das Arbeitsamt schließlich in einem zweiten Selektionsschritt aus ähnlichen Gründen zurückweisen.63 Wenn
Unsignierter, geheimer UWZ-Bericht über den Juli 1942, 5. August 1942,
BArch R 75/4, ohne Seitenangabe, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 113f.
62 Zu den »Polenreservaten« siehe auch Łuczak, Pod niemieckim, S. 57.
63 Lagebericht Krumey, geheim, zu den Zeitraum vom 6. Mai bis zum 30. Juni
1942, 30. Juni 1942, BArch R 75/4, ohne Seitenangabe, und Abschlussbericht Krumey zum erweiterten dritten Nahplan, 31. Dezember 1942,
BArch R 75/9, Bl. 1–25, teilweise abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 115–122.
Die Widersprüche des Abschlussberichts sind trotz der dramatischen Ausmaße anhand des überlieferten Materials nicht zu klären. Krumey behauptet einerseits, dass die Umwandererzentralstelle »im Berichtsjahre insge61
369
aber 1942 insgesamt 99074 Menschen im Wartheland von ihrem Hof
gejagt wurden, bedeutete dies, dass fast jeder Zweite davon zur
Zwangsarbeit ins Reich verschleppt wurde.
Diese Zahlen veranschaulichen den Paradigmenwechsel, den die
Deportationspolitik durchlaufen hatte: In einer ersten Phase waren
bis einschließlich des ersten Nahplans Ende 1939 noch vor allem
Personen abgeschoben (und auch ermordet) worden, die wie die
Mitglieder nationaler Vereine oder Parteien aus politischen Gründen für die hier durchzusetzende »deutsche Volksgemeinschaft«
nicht infrage kamen. Mit der immer zahlreicheren Ankunft von ethnischen Deutschen aus Osteuropa blieb den Verantwortlichen
nichts anderes übrig, als die Selektionskriterien zu ändern und vom
Zwischenplan bis zum dritten Nahplan vor allem die Personen zu
erfassen, deren Wohnungen gebraucht wurden. Die Entideologisierung der Selektionskriterien war aus Sicht der Verantwortlichen
umso leichter zu verkraften, als die Erfassungen nach wie vor der
Germanisierung der Provinz dienten. Genau dies änderte sich mit
dem erweiterten dritten Nahplan. Zwar wurde nun erstmals seit
dem Deportationsstopp vom März 1941 eine große Gruppe von
Einheimischen deportiert. Diese Deportationen waren jedoch nicht
mehr Teil der deutschen »Lebensraum«-Planungen, die Selektion
dieser Menschen orientierte sich allein an ihrer Arbeitsfähigkeit für
das Deutsche Reich. Die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik
samt 216136 Pers. ausgesiedelt« habe. Dies betraf zum einen 167417
Personen, die innerhalb der einzelnen Kreise in die Reservate »verdrängt
wurden«, sowie weitere 99074, die – und dies hebt Krumey explizit hervor –
»außer der Durchführung der Feldarbeiterbeschaffung […] und der Polenreservatsbildung« erfasst wurden. Von diesen verblieben manche »soweit
sie als Arbeitskräfte notwendig waren, an Ort und Stelle«. Wenn jedoch die
»Baulichkeiten für Umsiedler bestimmt waren«, wurden sie ebenfalls »verdrängt«. Die diesem Abschlussbericht beiliegende Anlage 1 erwähnt als Gesamtzahl der »ausgesiedelten bezw. verdrängten Polen« erstaunlicherweise
jedoch lediglich 99074 Personen. Ich werde im Folgenden diese Zahl trotz
der genannten Widersprüche übernehmen, da auch die Umwandererzentralstelle allen weiteren Zusammenstellungen diese Zahl zugrunde legt und
es nicht nachvollziehbar ist, welches Interesse Krumey und seine Mitarbeiter an einer Minderung ihrer Arbeitsergebnisse hätten haben sollen. Eine
Erklärung für diese beträchtliche Differenz kann zum einen an der Doppelzählung der betroffenen Personen, zum anderen aber auch daran liegen, dass manche zwar erfasst, bei ihrem Ausschluss aber eben nicht »verdrängt« wurden, sondern in ihre Wohnung zurückkehren durften.
370
war radikal auf einen neuen Kurs ausgerichtet worden, der sich bis
zum Kriegsende nicht mehr ändern sollte. Vor die Alternative gestellt, die Germanisierung der annektierten Ostprovinzen wie bisher
zu verfolgen oder aber deren politische Kosten kalkulierbar zu halten und die Politik an die sich verändernde Kriegslage anzupassen,
optierten die Nationalsozialisten für Letzteres.
Auflösung der Umwandererzentralstellen
Wie eng der Spielraum mittlerweile geworden war, erfuhren die Ethnokraten vor allem im Wartheland. Die Vertreibung der einheimischen Bevölkerung zur Unterbringung der ethnischen Deutschen
spielte zwar 1942 noch eine gewisse Rolle, immerhin wurden noch
21576 »Volksdeutsche« in beschlagnahmte Wohnungen und Höfe
eingewiesen.64 Dies war allerdings nur ein Drittel der Anzahl des
vorangegangenen Jahres und gerade einmal 10 Prozent der bisher im
Wartheland angesiedelten ethnischen Deutschen.65 Außerdem waren diese Ansiedlungen zum größten Teil ein Nebenprodukt der
Zwangsrekrutierungen. Die Menschen wurden zumeist auf Höfen
untergebracht, deren Besitzer entweder als Zwangsarbeiter verschleppt oder in diesem Prozess erfasst worden waren. Arbeitsmäßig
wenig ausgelastet, wurden Krumey und ein größerer Teil seiner Belegschaft dann auch ins Generalgouvernement abkommandiert, um
die Vertreibung der nichtdeutschen Bevölkerung aus Stadt und Kreis
Zamosć zu organisieren – ein erster systematischer Versuch, auch das
Generalgouvernement in »deutschen Lebensraum« zu verwandeln.66
Bis zum 31. Dezember 1941 waren 220308 ethnische Deutsche angesiedelt
worden, bis zum 31. Dezember 1942 waren es dann insgesamt nicht mehr
als 241884. Für beide Zahlen siehe den unsignierten Bericht des Stabshauptamtes über die Um- und Ansiedlung 1942, 30. April 1943, BArch
R 49/14, Bl. 1–33.
65 Unsignierte Aufstellung der RKF-Zentrale mit dem Stand vom 16. Januar
1941, 11. Februar 1941, BArch R 49/303, ohne Seitenangabe, und die ebenfalls unsignierte Aufstellung mit dem Stand vom 31. Dezember 1942,
30. April 1943, BArch R 49/14, Bl. 1–33.
66 Die Vertreibungen in Zamosć stellten auch den ersten Schritt dar, die mit
den Generalplanungen Ost vorgelegte Planung einer bevölkerungspolitischen Sicherung der eroberten Gebiete durch die Einrichtung von SS- und
Polizeistützpunkten inmitten deutscher Siedlungsgebiete umzusetzen,
siehe Marczewski, Hitlerowska koncepcja, S. 263–278; Wasser, Die »Germanisierung« im Distrikt Lublin; ausführlicher unter ders., Himmlers
64
371
Ähnlich war die Situation in den beiden anderen Provinzen – mit
dem Unterschied, dass von dort auch keine Zwangsarbeiter in nennenswertem Ausmaß ins Deutsche Reich verschleppt wurden. Zwar
konnten die Ethnokraten etwa in Oberschlesien darauf verweisen,
dass sich sowohl die Vertreibungs- als auch die Ansiedlungsziffern
fast verdoppelt hatten – aber eben »nur« auf 33061 beziehungsweise
81330 Personen.67 Noch dramatischer war die Situation in DanzigWestpreußen. Obwohl mit der Ansiedlung von 20194 ethnischen
Deutschen auch dort die Anzahl auf 51358 fast verdoppelt worden
war, sah es bei den Vertreibungen anders aus: Insgesamt waren bis
zum Ende des Jahres 1942 61166 Personen deportiert oder innerhalb
der Provinz »verdrängt« worden, davon aber nur 4705 im Jahr 1942,
so wenig wie in keinem Jahr zuvor.68 Für alle drei Provinzen galt:
Eine Germanisierung der Provinz war auf diesem Wege in absehbarer Zeit nicht zu erreichen.
Besonders schmerzhaft für den SS-Komplex war jedoch, dass es
für die Zivilverwaltung eine Alternative gab. Im nächsten Kapitel
werde ich darauf im Detail eingehen, hier soll ein knapper Verweis
auf die Situation in Oberschlesien genügen: Bracht etwa hatte
durchaus keinen Grund, über den Fortschritt der Germanisierung
seiner Provinz zu klagen. Während die SS mit großem Aufwand insgesamt 33061 ethnische Deutschen ansiedeln konnte, hatte die Zivilverwaltung im gleichen Zeitraum bereits 1005719 »Deutsche« registriert – das war fast die Hälfte der einheimischen Bevölkerung, und
die Deutsche Volksliste war noch nicht abgeschlossen.69 Die zentralen Akteure der Germanisierungspolitik waren hier und auch in den
anderen annektierten Provinzen nicht die SS-Dienststellen.
Raumplanung im Osten, S. 133–229, und Aly, »Endlösung«, S. 380f. Siehe
auch Krumeys Abschlussbericht über die Arbeit der Umwandererzentralstelle im Wartheland und im Generalgouvernement, 31. Dezember 1943,
AGK NTN/13, Bl. 158–174.
67 Unsignierter Tätigkeitsbericht des Beauftragten RKF in Oberschlesien,
September 1939 bis Januar 1943, 30. März 1943, BArch 186/42, ohne Seitenangabe, Auszug auch als NO-5640.
68 Unsignierte Übersicht der Umwandererzentralstelle Danzig-Westpreußen
über interne Umsiedlungen im Jahre 1942, 31. Dezember 1942, BArch PL
170/39, Bl. 1.
69 Davon 709991 in Abteilung 3, unsignierte Übersicht über den Stand der
Deutschen Volksliste am 1. Dezember 1942 in den Regierungsbezirken
Kattowitz und Oppeln, APK 117/140, Bl. 232.
372
Faktisch eingestellt wurden die Vertreibungen in Danzig-Westpreußen und Oberschlesien Ende 1942. Das »Schwergewicht« der
Tätigkeit der RKF-Dienststellen – so der Bericht aus Oberschlesien – wurde von der Ansiedlung »auf die ausgesprochene Betreuungsarbeit hingelenkt«.70 Allein im Wartheland sah sich die
Umwandererzentralstelle vor neue Anforderungen gestellt: die der
Arbeitseinsatzverwaltung. Am 18. Februar 1943 wandte sich Ministerialdirektor Dr. Max Timm, unter Sauckel mit der Organisation
der Arbeitskräftebeschaffung betraut,71 an das Landesarbeitsamt im
Warthegau: Auf den von der Reichsland bewirtschafteten Gütern in
Nordfrankreich hatten die dort bisher zur Zwangsarbeit verpflichteten 7000 farbigen französischen Kriegsgefangenen aus »militärischen Gründen« abgezogen werden müssen und sollten nun durch
Familien aus dem Wartheland ersetzt werden.72 Kendzia gab diese
Forderung am 23. Februar 1943 weiter.73 Um den Verlust weiterer
wertvoller Arbeitskräfte zu vermeiden, sollten die erforderlichen
Familien aber unter denen ausgewählt werden, die bei früheren
Selektionen als »Untaugliche[n]« ausgeschlossen worden waren.
Mochten die Vertreter der Reichsland auch darauf hinweisen, dass
die Personen »unter allen Umstände arbeitsfähig sein müßten, da sie
dort selbständige Höfe zu bewirtschaften hätten«, hatten sie doch
schließlich zu akzeptieren, dass der frühere »Maßstab […] nicht
mehr eingehalten werden kann«: »Eine Familie […] mit mehreren
kleinen Kindern und evtl. älteren Personen« war nun ebenso wenig
davor gefeit, nach Frankreich deportiert zu werden, wie auch »Trachomkranke und sonstige körperliche Gebrechen […] kein Hinderungsgrund sein [sollten]«.74 Ausgenommen waren nur noch die
Familien, die über weniger als zwei arbeitsfähige Personen – Erwachsene oder Kinder – verfügten, und natürlich Facharbeiter, die
Unsignierter Tätigkeitsbericht des Beauftragten RKF in Oberschlesien,
September 1939 bis Januar 1943, 30. März 1943, BArch 186/42, ohne Seitenangabe, Auszug auch als NO-5640.
71 Herbert, Fremdarbeiter, S. 195.
72 Timm an Landesarbeitsamt, 18. Februar 1943, BArch R 75/10, ohne Seitenangabe.
73 Vermerk Krumey, irrtümlich datiert auf den 23. Februar 1943, frühestens
jedoch 25. Februar 1943, BArch R 75/10, ohne Seitenangabe, abgedruckt
in: Biuletyn 21, S. 122f.
74 Vermerk Krumey, 24. Februar 1943, BArch R 75/10, ohne Seitenangabe.
70
373
das Wartheland nicht abgeben wollte.75 Es dauerte schließlich bis
Ende April, bis 16772 Personen erfasst und wiederum über die Lager in Litzmannstadt nach Frankreich deportiert wurden.76
Kaum war die Frankreich-Aktion abgeschlossen, meldeten auch
die Arbeitsämter in Niederschlesien erhöhten Bedarf an, der ebenfalls aus dem Wartheland gedeckt werden sollte. Zwischen dem
25. Mai und 4. Juni verschleppte die dortige Umwandererzentralstelle also Hunderte und bis zum Ende des Jahres insgesamt 1974
Personen nach Niederschlesien.77 Ähnliche kurzfristige Anforderungen folgten, und auch die Frankreich-Aktion wurde fortgesetzt.
Ende Oktober 1944 waren insgesamt 23512 polnische Zwangsarbeiter dorthin verschleppt worden.78
Die Zwangsarbeiterrekrutierung war damit zum zentralen Arbeitsfeld der Umwandererzentralstelle im Wartheland avanciert.
War die »Freistellung von polnischen Arbeitskräften für das Altreich« bereits in einem Lagebericht im August 1942 als eine der
»Hauptaufgaben« der Umwandererzentralstelle bezeichnet worden,
legte Krumey ein Jahr später auch konkrete Zahlen vor.79 Im Dezember 1943 brachte er die Verschleppung von einem Viertel aller
landwirtschaftlichen Arbeitskräfte im Wartheland ins Gespräch, die
angeblich nicht gebraucht würden – eine Ansicht, die die Zivilverwaltung freilich nicht teilte.80 Entscheidend war aber wohl etwas anderes: Wegen der immer weiter abnehmenden Wahrscheinlichkeit,
die Deportationspolitik in absehbarer Zeit wieder aufnehmen zu
können, musste die Existenz der Umwandererzentralstelle neu begründet werden. Eingerichtet auf dem Höhepunkt deutscher Macht,
um die Germanisierung der Provinz durch die Deportation der ein-
Bericht Krumey, 4. April 1943, BArch R 75/4, ohne Seitenangabe.
Krumeys Abschlussbericht über die Arbeit der Umwandererzentralstelle
im Wartheland und im Generalgouvernement 1943, geheim, 31. Dezember
1943, AGK NTN/13, Bl. 158–174.
77 Ebenda.
78 Bericht SS-Hauptsturmführer Hermann Püschel, der Stellvertreter Krumeys, 1. November 1944, abgedruckt in: Łuczak, Położenie ludności polskiej (DO XIII), S. 158–160, und Biuletyn 21, S. 129.
79 Unsignierter, geheimer UWZ-Bericht über den Juli 1942, 5. August 1942,
BArch R 75/4, ohne Seitenangabe, abgedruckt in: Biuletyn 21, S. 113f.
80 Krumeys Abschlussbericht über die Arbeit der Umwandererzentralstelle
im Wartheland und im Generalgouvernement 1943, geheim, 31. Dezember
1943, AGK NTN/13, Bl. 158–174.
75
76
374
heimischen Bevölkerung durchzusetzen, rückte ebendies durch die
sich verschlechternde Kriegslage in immer weitere Ferne. Krumey
reagierte darauf frühzeitig. Mit der Umstellung auf den »totalen
Krieg« war die Rekrutierung der notwendigen Arbeitskräfte zur
»Hauptbeschäftigung der deutschen Kriegswirtschaft« geworden –
und genau mit diesen Bedarf gedachte Krumey die Weiterexistenz
seiner Dienststelle zu legitimieren.81 Die rasante Verschlechterung
der militärischen Position des Deutschen Reiches bereitete aber
auch diesen Planspielen ein schnelles Ende. Nachdem bereits die
meisten Außenstellen aufgelöst waren, massiver Widerstand auch
die Einstellung der massenmörderischen Vertreibungen im Generalgouvernement erzwungen hatten und ein Großteil des Personals
auf die verschiedenen Brennpunkte im schrumpfenden deutschen
Machtbereich zerstreut worden war, stellte die Umwandererzentralstelle ihre Arbeit Mitte 1944 faktisch ein.82 Fast die gesamte Führungsspitze wurde Ende März 1944 abgezogen und ein Teil unter
Krumey zunächst der Einsatzgruppe F zugeteilt, wo sie mit der Deportation der ungarischen Juden nach Auschwitz das größte einzelne Mordunternehmen in der Geschichte der Shoah durchführen
sollte.83 Den in Litzmannstadt zurückbleibenden Beamten verblieb –
so Krumey an seinen Nachfolger Hermann Püschel am 14. August
1944 – »die Abfertigung von Rückfragen, Auskunftserteilung, usw.«
sowie »aufsichtsführende Aufgaben am Ostwall«.84 Glücklicherweise blieb den Deutschen auch dafür nicht mehr viel Zeit. Łódź
wurde am 19. Januar 1945 von der Roten Armee befreit.
Tooze, The Wages of Destruction, S. 513 [Übers. G.W.]
Das SS-Personal kam unter anderem in Italien, Frankreich und Estland
zum Einsatz und natürlich bei der Deportation der ungarischen Juden.
Siehe Krumey an Schwarzhuber, 9. Januar 1944, AGK 69/196, Bl. 26; Krumey an Prause, 7. Februar 1944, AGK 69/196, Bl. 32.
83 Zur Rolle Krumeys in Ungarn siehe Gerlach und Aly, Letzte Kapitel.
84 Krumey an Püschel, 14. August 1944, AGK 358/51, Bl. 9.
81
82
375
Assimilation
Hatte der Schwerpunkt der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik anfangs noch auf der Deportation derjenigen gelegen,
die die Dystopie von einem deutschen Osten zu gefährden schienen, so verschob sich die Gewichtung im Verlauf des Krieges auf die
Assimilation jener, ohne die jede Hoffnung auf die Ausweitung
der deutschen Volksgemeinschaft auf den zukünftigen deutschen
Lebensraum eine Illusion bleiben musste. Da sich die zentralen Akteure jedoch weder über Weg noch Ziel dieser Politik verständigen
konnten, wurde auch dieses Politikfeld zunehmend von erbitterten
Auseinandersetzungen erschüttert, die jede einheitliche Ausrichtung unmöglich machten. Im Spätsommer 1940 schien sich jedoch
eine entscheidende Machtverschiebung anzubahnen, als es Himmler
gelang, die Richtlinienkompetenz des Reichsinnenministeriums zu
brechen: Mitte September sah sich Stuckart gezwungen, den bisherigen Widerstand gegen die Herausgabe von Himmlers Erlass zur
Überprüfung und Aussonderung der Bevölkerung in den eingegliederten Ostgebieten aufzugeben, in dem dieser die Ausweitung der
Deutschen Volksliste auf alle Ostprovinzen anordnete. Ende Oktober stimmte das Reichsinnenministerium dann auch formal zu und
verschickte einen ersten Entwurf zur Einführung der Deutschen
Volksliste mitsamt der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen.
Von einem Durchbruch Himmlers zu sprechen ist freilich übertrieben – und zwar nicht nur, weil sich die Einführung der Deutschen
Volksliste in allen Ostprovinzen noch bis zum März 1941 verzögerte.
Die Marginalisierung des Reichsinnenministeriums sollte sich vor
allem deshalb als Pyrrhussieg erweisen, weil es dem SS-Komplex
auch in der Folgezeit weder gelingen sollte, den zunehmenden Wildwuchs bei der Selektion der einheimischen Bevölkerung in den einzelnen Provinzen zu beenden oder gar den Umfang der Assimilationspolitik einzuschränken. Späteren Versuchen Himmlers erging
es nicht anders – auch sie scheiterten an der Macht der Gauleiter. Für
die hier aufgeworfene Fragestellung sind diese Initiativen Himmlers von besonderem Interesse, da sie Auskunft über die bis zum
Kriegsende fortdauernden Auseinandersetzungen um die Kriterien
deutscher Volks- und Staatsangehörigkeit geben und zudem auf ein
Selektionskriterium fokussieren, das wie kein anderes als national376
sozialistische Neuerung gelten muss und dennoch höchst umstritten
war: »Rasse«. Himmlers wiederholte Versuche, Rasse als entscheidendes Selektionskriterium durchzusetzen, wurden jedes Mal von
den Zivilverwaltungen zu Fall gebracht, die diese Überprüfungen als
schlicht dysfunktional ablehnten.
Wie in der Deportationspolitik sollte schließlich auch in der Politik gegenüber der einheimischen Bevölkerung der Überfall auf die
Sowjetunion die entscheidende Wende markieren – oder genauer:
die baldige Erkenntnis im Spätherbst 1941, dass sich das Deutsche
Reich für einen längeren Krieg rüsten müsse, in dem selbst die Unterstützung weiter Teile der polnischen Bevölkerung unverzichtbar
war. Diese Auseinandersetzungen machen dann auch vor allem eines
deutlich: Die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik kann nicht
länger vor allem als Exklusionspolitik missverstanden werden, sondern zielte zunehmend auf die Inklusion weiter Bevölkerungsteile.
Diese wurden einem Assimilierungsdruck unterworfen, der in der
deutschen Geschichte ohnegleichen war und seine preußischen Vorläufer bald in den Schatten stellte.
Einführung der Deutschen Volksliste
in allen annektierten Gebieten Westpolens
Im Rückblick auf die nationalsozialistische Germanisierungspolitik
in den annektierten Gebieten während des ersten Kriegsjahres wird
die relative Schwäche des Reichsinnenministeriums besonders deutlich. Mit einem Ressortchef, der weder über eine eigene Hausmacht
verfügte noch zum inneren Kreis der NS-Führung gehörte, wurde
der Einfluss des Reichsinnenministeriums in einem Zweifrontenkrieg zwischen den Gauleitern und dem SS-Komplex zerrieben. Die
Behauptung, wonach das Reichsinnenministerium »die Himmlerschen Kategorien komplett übernahm«, ist dennoch grob vereinfachend, da sie die zentrale Rolle von Initiativen an der Peripherie
unterschlägt, in diesem Fall also die Vorbildfunktion der Deutschen
Volksliste im Wartheland.85 Neu war an Himmlers Erlass nur
ein Aspekt: »Rasse« als Selektionskriterium nicht nur für »fremdblütige« Juden, sondern auch für »fremdvölkische«, aber »artverwandte« Polen. Wie ich zeigen werde, war es aber genau diese Neue-
85
Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 264.
377
rung, also gewissermaßen der SS-eigene Beitrag zur nationalsozialistischen Germanisierungspolitik, der sich nicht durchsetzen
sollte.
Es dauerte vier Monate, bis der Erlass über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit und die dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen im März 1941 unterschrieben wurden. Die Gründe für diese Verzögerung sind den Quellen nicht eindeutig zu entnehmen, allerdings scheinen die Differenzen auf der
vom Reichsinnenministerium für den 13. November 1940 anberaumten Konferenz nicht endgültig bereinigt worden zu sein.86 Im
Zentrum stand dabei die Bemühung, im Rahmen der reichsweiten
Einführung der Deutschen Volksliste eine grundlegende Neuregelung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts und der staatsrechtlichen Behandlung auch der nicht in den Staatsverband aufzunehmenden Personen im deutschen Machtbereich zu klären. Die
Einführung der Deutschen Volksliste sowie die Schaffung der Staatsangehörigkeit auf Widerruf markierte dabei nach Verkündung der
Nürnberger Gesetze einen weiteren Schritt zu Aushöhlung der Institution der Staatsangehörigkeit. Die Einrichtung der »Schutzangehörigkeit« etablierte darüber hinaus ein staatsrechtliches Novum,
waren damit doch Menschen gemeint, deren Zugehörigkeit zu
einem anderen Staatsverband abgestritten, denen der Zugang zum
eigenen aber versagt blieb.
Diese Entwicklung war aus nationalsozialistischer Perspektive
freilich problematisch. Wie sich Vertreter einer interministeriellen
Besprechung am 15. Januar 1941 im Reichsinnenministerium entrüsteten, gehe es nicht an, »die zwar nicht umvolkbaren, aber doch
artverwandten Fremdvoelkischen nur zu Schutzangehoerigen [zu
machen], […] die artfremden Juden [jedoch] im Besitz der deutschen
Staatsangehoerigkeit zu belassen«.87 Der Vorschlag des Reichsinnenministeriums, auch die jüdischen Deutschen zu Schutzangehörigen zu machen, war von Hitler mit dem gleichen Argument abgelehnt worden: Sie mussten schlechtergestellt werden als die Polen.
Als logische Folge blieb also lediglich, sie zu Staatenlosen zu erklären – eine Entwicklung, die in geradezu exemplarischer Weise
die Verknüpfung und gegenseitige Radikalisierung von antijüdischer
86
87
Frick an SdF, BArch R 1501/5402, Bl. 305–335.
Undatierte und unsignierte Niederschrift über eine Besprechung im Reichsinnenministerium am 15. Januar 1941, NG-300.
378
und antipolnischer Politik aufzeigt. Tatsächlich wurde diese Regelung dann auch Ende des Jahres 1941 zumindest für die jüdischen
Deutschen verordnet, die in die Vernichtungslager außerhalb der
Reichsgrenzen deportiert wurden.88 Zu Beginn dieses Jahres war in
diesem Punkt aber noch keine Einigung zu erzielen. Auch wenn niemand dieser abermaligen Radikalisierung der antijüdischen Politik
widersprach, konnte man sich doch nicht darüber einigen, ob auch
den sogenannten jüdischen Mischlingen die deutsche Staatsangehörigkeit abgesprochen werden sollte. Es waren offensichtlich auch
solche Fragen, die es letztlich angebracht erscheinen ließen, eine
allgemeine Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts von der
reichsweiten Einführung der Deutschen Volksliste abzukoppeln,
um Letztere nicht noch weiter hinauszuzögern. Die Erlassentwürfe
zur Deutschen Volksliste wurden schließlich von Hitler vermutlich
im Februar 1941 gebilligt.89
Unterzeichnet wurde die Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten
Ostgebieten am 4. März 1941 von Frick, Heß und Himmler. Zur Erinnerung: Die Verordnung definierte zum einen den Personenkreis,
der in die Deutsche Volksliste eingetragen werden konnte: die ehemaligen polnischen oder Danziger Staatsangehörigen, die am 26. Oktober oder aber – für Danzig – am 1. September 1939 in den annektierten Gebieten gelebt hatten.90 Zum anderen wurde der Aufbau
der Deutschen Volksliste nach dem Modell des Warthelands vorgegeben: eine Zentralstelle beim Reichsstatthalter oder Oberpräsidenten, Bezirksstellen bei den Regierungspräsidenten und Zweigstellen
bei den Landräten oder Oberbürgermeistern. Als zentrale Beschwerdeinstanz wurde für alle annektierten Gebiete bei Himmler
als Reichskommissar ein Oberster Prüfungshof für Volkszugehörigkeitsfragen eingerichtet. Außerdem wurden die staatsrechtlichen
Folgen definiert: Die Angehörigen der Abteilungen 1 oder 2 erhielten die deutsche Staatsangehörigkeit und das Reichsbürgerrecht,
während die Angehörigen der Abteilungen 3 oder 4 in einem gesonElfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941,
RGBl. 1941, Teil 1, S. 721–724.
89 Broszat, Nationalsozialistische Polenpolitik, S. 198.
90 Für die ehemaligen Danziger Staatsangehörigen, die nach den neuen Richtlinien in die Abteilungen 1 oder 2 sortiert worden wären, wurde jedoch
eine Ausnahme gemacht. Sie wurden nicht in die Deutsche Volksliste eingetragen, sondern erhielten sofort die deutsche Staatsangehörigkeit.
88
379
derten Akt um ihre Einbürgerung nachsuchen und sich also einer
weiteren Selektion unterziehen mussten, wobei Letztere selbst dann
nur Staatsangehörige auf Widerruf werden konnten.91 Die restliche
Bevölkerung wurde auf den Status von Schutzangehörigen des
Deutschen Reiches herabgestuft, solange sie denn überhaupt über
einen »Wohnsitz im Inlande« verfügten. Eine Deportation aus dem
Deutschen Reich würde sie also auch dieses Status berauben.92
Nur wenig später unterzeichnete Frick am 13. März 1941 die
Durchführungsbestimmungen.93 Auch diese hatten sich im Vergleich zu dem vom Reichsinnenministerium am 31. Oktober 1940
versandten Entwurf nur unwesentlich verändert, zielten also auf
eine exklusive und differenzierte Selektion der gesamten einheimischen Bevölkerung, bei der »Rasse« eine gewisse Rolle als Selektionskriterium zugewiesen wurde. Dieser Entwurf besiegelte die
Niederlage des Reichsinnenministeriums in der Auseinandersetzung mit dem SS-Komplex. Wenn Stuckart in einem Beitrag für die
Zeitung der Akademie für deutsches Recht im August 1941 angab,
dass »von vornherein Klarheit darüber [bestand], daß die Fremdvölkischen keine deutschen Staatsangehörigen werden«, beschreibt dies
also mitnichten den tatsächlichen Verlauf der erbitterten Auseinandersetzungen.94 Wie gezeigt, konnte von einem uneingeschränkten
Durchmarsch des SS-Komplexes dennoch nicht gesprochen werden
– die Durchführungsbestimmungen waren hierfür in den entscheidenden Passagen zu uneindeutig und ließen einen erheblichen Interpretationsspielraum.
Grundsätzlich setzte die Eintragung in die Deutsche Volksliste
drei Kriterien voraus, die jedoch nicht gleichzeitig gegeben sein
mussten. Dies war, wie im Wartheland praktiziert, in erster Linie genehmes politisches und soziales Verhalten in der Zeit vor dem deutschen Überfall. Die im März eingeführte reichseinheitliche Regelung übernahm diese Kriterien – inklusive der Privilegierung der
Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten, 4. März 1941, abgedruckt im
RGBl. 1941, Teil 1, S. 118–120.
92 Dies galt übrigens auf für die Deportationen ins Generalgouvernement,
siehe ebenda.
93 Fricks Durchführungsbestimmungen, 13. März 1941, APP 406/1105,
Bl. 9–28, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne
(DO V), S. 122–139.
94 Stuckart, Die Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Gebieten, S. 236.
91
380
sogenannten Bekenntnisdeutschen über die Deutschstämmigen. In
Abteilung 1 wurden Personen eingetragen, die etwa Organisationen
der deutschen Minderheiten angehört hatten oder auch nur in der
Öffentlichkeit als Deutsche aufgetreten waren. Traf dies nicht zu
oder konnte eine Familie nachweisen, dass sie lediglich unter Druck
Mitglied in einem polnischen Verein geworden war, zu Hause aber
Deutsch sprach, wurde sie Abteilung 2 zugeordnet.95 Grundsätzlich
war die Eintragung in beide Abteilungen nicht an den Nachweis
deutscher Vorfahren gebunden – Verhalten war wichtiger als Abstammung.
Eine »deutsche Abstammung« wurde erst für die Eintragung in
die Abteilungen 3 und 4 vorausgesetzt. Antragsteller, denen eine
feindliche politische Betätigung unterstellt wurde, die aber gleichzeitig eine »deutsche Abstammung« nachweisen konnten, wurden
in Abteilung 4 sortiert. In dieser Logik erschienen diese Personen
gerade wegen ihrer »deutschen Abstammung« besonders gefährlich
und mussten unter Beobachtung gehalten werden. Und auch wenn
nicht alle wieder in die »deutsche Volksgemeinschaft« zu integrieren
waren, so galten diese Bemühungen doch zumindest ihren Kindern.
Abteilung 3 erfasste schließlich Antragsteller, die »deutscher Abstammung« waren, ohne in der Zwischenkriegszeit auch als »Deutsche« in Erscheinung getreten zu sein, und Ehepartner von Mitgliedern der Abteilungen 1 oder 2, die ansonsten nicht in die Deutsche
Volksliste aufgenommen worden wären. Eine dritte und größte
Gruppe waren die Angehörigen der sogenannten Zwischenschicht.
Allein hier hatte auch Rasse als Selektionskriterium eine gewisse Bedeutung erhalten. Sofern Antragsteller, die von den deutschen Besatzern als Kaschuben, Wasserpolen oder Schlonsaken bezeichnet wurden, sich durch ihr Verhalten in der Zwischenkriegszeit nicht schon
ein Anrecht auf die Eintragung in die Abteilungen 1 oder 2 erworben hatten oder als politische Gegner grundsätzlich ausgeschlossen
worden waren, stand ihnen die Aufnahme in Abteilung 3 offen, solange sie nicht als »rassisch ungeeignet« erschienen.
Wenn die Auseinandersetzungen um die Abteilung 3 zum zentralen Kampfplatz der an der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik beteiligten Akteure wurden, dann ist dies zum einen der Ma95
Fricks Durchführungsbestimmungen, 13. März 1941, APP 406/1105,
Bl. 9–28, abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne
(DO V), S. 122–139.
381
terie selbst zuzuschreiben. Begriffe wie »deutsche Abstammung«
oder »rassische Eignung« waren schließlich nur schwer in den Griff
zu bekommen zumal das Reichsinnenministerium auch wenig Interesse zeigte, den damit entstandenen Spielraum definitorisch einzuschränken. Nähere Bestimmungen darüber, wann eine »deutsche
Abstammung« nicht mehr als »sicher nachweisbar« galt, blieben aus
– was insofern verwunderlich ist, als etwa zur Trennung von sogenannten jüdischen Mischlingen ersten oder zweiten Grades ein bereits erprobtes Modell vorlag. Nach welchen Kriterien und von wem
eine unter Umständen notwendige »rassische Musterung« durchzuführen war – auch dazu verloren die Bestimmungen kein Wort.
Darüber hinaus verzichtete das Reichsinnenministerium darauf, die
in Himmlers Volkstumserlass vorgegebene Höchstgrenze von einer
Million zu assimilierenden Personen »nicht-deutscher Abstammung« in den Erlass aufzunehmen.
Natürlich nutzten die Zivilverwaltungen in Danzig-Westpreußen
und Oberschlesien diesen Spielraum dazu, ihre bisherige – im Vergleich zum Wartheland und den Vorstellungen des SS-Komplexes:
inklusive96 – Politik fortzusetzen. Vor allem mit dem Verweis auf die
Bestimmungen über die Eintragung der sogenannten Zwischenschicht in die Abteilung 3 sollte deren Anzahl auf über 2 Millionen
anwachsen, also auf zwei Drittel aller von der Deutschen Volksliste
erfassten Personen. Forster und Bracht setzten damit in ihren Provinzen eine Deportationspolitik durch, die nur noch in Ansätzen
mit dem nationalsozialistischen Schlagwort einer rassisch fundierten
»Germanisierung des Bodens« in Einklang zu bringen war und sich
vielmehr an der preußischen Germanisierungspolitik orientierte,
also auf die forcierte Assimilierung zumindest der ehemaligen deutschen Staatsbürger zielte.
96
Da nützte es auch nichts, dass Greifelt bereits am 27. März 1941 seine
Zweigstellen in den jeweiligen Provinzhauptstädten aufforderte, »unter
allen Umständen« zu verhindern, dass diese Bestimmung nicht »irrtümlich
dazu benutzt wird, allzu viele Wasserpolen und Slonzaken als Deutsche anzuerkennen«, und er verpflichtete diese auf die Höchstgrenzen in Himmlers Volkstumserlass, Greifelt an beauftragte RKF, SMR 1232/15, Bl. 38.
382
Wartheland: »Erneute Ermittlungen […] nur […] , soweit sie
unbedingt notwendig sind«97
Auf die Germanisierungspolitik im Wartheland hatte die reichsweite
Einführung der Deutschen Volksliste die geringsten Auswirkungen,
war es der Zivilverwaltung doch gelungen, die vorangegangenen
Auseinandersetzungen – wie Coulon zufrieden festhielt – »im Sinne
der im Verfahren des Warthelandes eingeschlagenen Linie« zu entscheiden.98 Und als das Reichsinnenministerium schließlich die
Durchführungsbestimmungen für das neue Verfahren erließ, hatte
sich Mehlhorn zusichern lassen, die nach dem alten Verfahren begonnene und fast abgeschlossene Erfassung zu beenden, bevor die
Ergebnisse überprüft und an das neue Verfahren angepasst werden
würden.99 Greiser ordnete dann auch die Reorganisation der DVLDienststellen an, um sie mit den Vorgaben aus Berlin in Einklang zu
bringen,100 der Selektionsprozess blieb aber faktisch unverändert.
Den Zweigstellen wurde vielmehr die kurze Frist bis zum 10. Juni
1941 gesetzt, um die bereits erfassten Personen nach den neuen
Richtlinien noch einmal zu überprüfen. Am einfachsten schien dies
noch bei den Personen in Gruppe A der »alten« Volksliste: Sie sollten ohne weiteres in Abteilung 1 der »neuen« Volksliste umgetragen
werden. Bei der Übertragung der restlichen Gruppen wies Greiser
einerseits auf die »etwas weiter gezogen[en]« Bestimmungen des
Reichsinnenministeriums hin. Andererseits schärfte er seinen Beamten ein, »grundsätzlich […] davon auszugehen«, dass der bisherigen Gruppe B die Abteilung 2, C die Abteilung 3 und D/E die Abteilung 4 entsprechen. Die Entscheidung war nach Aktenlage zu
treffen.
Wenn aber die Berliner Richtlinien weiter gefasst waren als die
Posener, was passierte dann mit denjenigen, denen die AushändiGreiser an Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister,
6. April 1941, APP 834/2, Bl. 13–22.
98 Vermerk Coulon, 4. November 1940, APP 406/1109, Bl. 6f.
99 Undatierte und unsignierte Niederschrift des Reichsinnenministeriums
über die dortige Besprechung am 15. Januar 1941, SMR 1232/15, Bl. 46–51.
100 Die Reorganisation führte unter anderem dazu, dass Coulon nicht länger Vorsitzender der Zentralstelle war – diese Position musste nun von
Greiser selbst ausgeübt werden –, sondern als Vertreter der Gauleitung an
den Beratungen teilnahm, siehe NSDAP Gauleitung Wartheland, gez. i. V.
SS-Standartenführer Karl Drendel, an Reichsstatthalterei, 11. April 1941,
AGK 62/35, Bl. 1.
97
383
gung von Fragebögen verweigert worden war, weil ihre Chancen
auf Eintragung von den Zweigstellen als zu gering bewertet worden
waren? Auch da zeigte Greiser keine Eile, die Frick’schen Durchführungsbestimmungen zu übernehmen: Den Behörden wurde
klargemacht, dass zunächst »Veröffentlichungen irgendwelcher Art
über die neue reichsrechtliche Regelung des Volkslistenverfahrens
unbedingt zu unterbleiben« hatten und die Bevölkerung erst nach
Abschluss der Umsortierungen über die neue Situation zu informieren und gleichzeitig ein letztes Mal zur Antragstellung aufzufordern
war. Allerdings gälten diese Aufforderungen allein den noch nicht
erfassten Personen »deutscher Abstammung«, die »zu wenigstens
50 % von deutschen Vorfahren [abstammen]«. Die Bevölkerung sei
zu informieren, »dass Anträge von Personen, die nicht deutschstämmig sind, völlig aussichtslos sind«.101 Diese ausdrückliche Betonung
der »deutschen Abstammung« schien auf den ersten Blick eine
Abweichung von der bisherigen Position zu signalisieren, die doch
zumindest bei den »Bekenntnisdeutschen« diese eben nicht voraussetzte. Die entstandene Verwirrung wurde von der Reichsstatthalterei beendet: Es bleibe dabei, dass »für die Aufnahme in die Abteilung 1 und 2 der DVL. die 50-prozentige Deutschstämmigkeit
von untergeordneter Bedeutung, dagegen das Bekenntnis von ausschlaggebender Bedeutung sei«.102 Schließlich gehe es »nicht an,
Menschen, die sich zu polnischer Zeit als Volksdeutsche bekannt haben, jetzt wegen mangelnder Deutschstämmigkeit von der Aufnahme in die deutsche Volksliste auszuschließen«.103
Im Mai 1941 begannen die Zweigstellen mit den Umtragungen, sie
sollten nach Greisers Anordnung Mitte Juli abgeschlossen sein. Vor
allem für die größeren Städte bedeutete dies einen enormen Zeitdruck, waren dort noch Tausende von Entscheidungen durchzusehen.104 Uebelhoer erlaubte seinen Zweigstellen deshalb die Arbeit
Greiser an Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister,
6. April 1941, APP 834/2, Bl. 13–22.
102 Niederschrift Dr. Senst vom Regierungspräsidium in Hohensalza zu der
Besprechung in Posen, 6. September 1941, APP 406/1120, Bl. 3–5.
103 Vermerk Höppner an Abteilung I der Reichsstatthalterei in dem Regierungspräsidium in Litzmannstadt, 20. Oktober 1942, APP 406/1110, Bl. 164.
104 Siehe etwa Strickners Ausführungen, undatierter Bericht Strickners über
die Deutsche Volksliste in Polen, vermutlich Ende 1942, abgedruckt in:
Pospiesyzalski, Niemiecka lista narodowa (DO IV), S. 19–130, hier S. 71.
101
384
nach dem »Berichterstattersystem«, wonach Unterkommissionen
Anträge vorprüften und schließlich »Hunderte von gleich gelagerten Fällen summarisch vortragen, weil sie sich nach genauer Prüfung
davon überzeugt haben, dass jeder dieser Fälle zweifelsfrei gelagert
ist«.105 In der Zweigstelle Litzmannstadt-Stadt, der zweitgrößten in
der gesamten Provinz, legte man diese Bestimmungen in einer Weise
aus, die die Entscheidungen faktisch an die Sachbearbeiter übertrug,106 die diese wiederum »ohne Anfertigung einer Niederschrift«
trafen, was eine nachträgliche Überprüfung verunmöglichte.107 Klar
war jedoch, dass sich wenige daran gestört hatten, dass in »den meisten Fällen […] die Antragsteller […] keine Abstammungsurkunden
[besaßen]«, was immerhin ein entscheidendes Kriterium bei der Sortierung in die Abteilungen 3 und 4 war. Der zuständige Volkstumsdezernent kam dann auch schnell zum Schluss, dass es »unmöglich
stimmen« könne, dass in nur zwei Sitzungen über 80000 Fälle entschieden hatte und nun als eine der ersten Vollzug meldete.108 Als
dieses Verfahren bei der Abnahme der Zweigstelle Mitte 1944 endgültig aufflog, verteidigte sich der Oberbürgermeister, dass eine
»ordnungsgemäße Aufnahme von über 100000 Personen durch
Kommissionsbeschluß […] sehr lange Zeit in Anspruch genommen«
hätte. Da das Regierungspräsidium und der damalige Oberbürgermeister Werner Ventzki das Verfahren angeblich »ausdrücklich gutgeheißen« hätten – was diese sofort bestritten – und von den Betroffenen ohnehin viele mittlerweile bei der Wehrmacht seien, wäre es
wenig wünschenswert, alle Anträge noch einmal zu überprüfen.109
Da dies offensichtlich auch nicht mehr geschah, hatten immerhin
fast 20 Prozent der insgesamt im Wartheland in der Deutschen
Volksliste erfassten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit (auf
Widerruf) in einem Verfahren erhalten, das mit den ansonsten restriktiven Richtlinien der Provinz nichts mehr gemein hatte.
Uebelhoer an Zweigstellen, 18. September 1941, APL 897/52, Bl. 84.
Vernehmung des Sachbearbeiters der Zweigstelle Otto Triebe, 14. August
1944, APP 406/1113, Bl. 329–331.
107 Unsignierter Bericht des Oberbürgermeisters von Litzmannstadt für den
Regierungspräsidenten, 30. Mai 1944, APP 406/1113, Bl. 314f.
108 Vermerk Schultheiß, 5. August 1941, APL 176/387, Bl. 130. Siehe auch Vermerk Coulon, 29. Juli 1941, APP 406/1120, Bl. 203.
109 Regierungsvizepräsident in Litzmannstadt, Dr. Ernst Hermann Riediger,
an Reichsstatthalterei, 26. Juni 1944, APP 406/1113, Bl. 311–313.
105
106
385
Die Ereignisse in der Zweigstelle Litzmannstadt-Stadt scheinen
jedoch in dieser Größenordnung eine Ausnahme gewesen zu sein.
Die meisten anderen Zweigstellen überschritten die von Greiser gesetzte Frist, die schließlich mehrmals verlängert werden musste.
Große Veränderungen blieben aber aus. Lediglich im Regierungsbezirk Litzmannstadt wuchs die Deutsche Volksliste von September
1941 bis Januar 1942 um 31878 Personen an.110 Wobei es sich aber
nicht um neue Anträge, sondern um die Erstentscheidung von
12644 bereits vorliegenden, aber noch nicht bearbeiteten handelte
sowie um die Überprüfung von ca. 20000 bereits abgelehnten Anträgen, die nun doch positiv beschieden wurden. Die allermeisten
von ihnen wurden vermutlich in die Abteilung 3 sortiert. Gekoppelt
mit dem »Berichterstattersystem« in Litzmannstadt, führten hier die
Durchführungsbestimmungen des Reichsinnenministeriums immerhin zur Aufnahme von ca. 20000 bereits abgelehnten Personen,
das heißt von 10 Prozent der insgesamt in der Deutschen Volksliste
registrierten Personen. Die Prüfungskommissionen in den Regierungsbezirken Posen und Hohensalza scheinen dagegen die Mahnung Greisers eher beherzigt zu haben und kamen mit nur geringen
Änderungen aus. Als Ende Januar/Anfang Februar 1942 den wartheländischen Zeitungen ein Aufruf übergeben wurde, mit dem die
Bevölkerung über die neue Deutsche Volksliste informiert und zur
Stellung von Aufnahmeanträgen aufgefordert wurde, war die Umstellung auf das neue Verfahren abgeschlossen, ohne dass sich die Selektionspraxis relevant geändert hatte.111 Die – so Strickner – »volkspolitisch weich […] formulierten« Durchführungsbestimmungen
des Reichsinnenministeriums hatten, abgesehen vom Regierungsbezirk Litzmannstadt, keinen relevanten Einfluss auf die Deutsche
Volksliste im Wartheland, auch diesmal hatten sich die lokalen Akteure durchgesetzt.112
Leuschner an Reichsstatthalterei, 4. Oktober 1941, APP 406/1120, Bl. 46.
Entwurf für den Aufruf in der Tagespresse mit der Frist vom 28. Februar
1942, vermutlich Ende Januar/Anfang Februar 1942, APP 406/1115, Bl. 7.
112 Undatierter Bericht Strickners über die Deutsche Volksliste in Polen, vermutlich Ende 1942, abgedruckt in: Pospiesyzalski, Niemiecka lista narodowa (DO IV), S. 19–130, hier S. 71.
110
111
386
Oberschlesien: Aufruf an »alle […] Oberschlesier, die sich zum
Deutschtum bekennen«113
In Oberschlesien machten die ersten Gerüchte über die baldige Einführung einer Deutschen Volksliste bereits im Frühling 1941 die
Runde. Zu einem Zeitpunkt, als das Deutsche Reich auf dem Höhepunkt seiner Macht stand, die Lage für die Bevölkerung im unterworfenen Europa aussichtslos schien und gleichzeitig die Massenmorde vom Beginn des Krieges noch in schmerzhafter Erinnerung
waren, befürchteten viele den Ausbruch einer weiteren Gewaltwelle
und möglicherweise die Ermordung derjenigen, die von der Deutschen Volksliste zurückgewiesen wurden.114 Es sollte anders kommen – zumindest für die Personen, die westlich der Polizeigrenze in
Gebieten lebten, die bis 1921 zum Deutschen Reich gehört hatten.
Anders als im Wartheland gab das neu eingerichtete Oberpräsidium in Kattowitz die Einführung der Deutschen Volksliste sehr
bald den lokalen Dienststellen bekannt, die an die Stelle der Polenliste und Deutschenliste trat.115 Am 10. April 1941 wandte sich
Bracht schließlich an die Bevölkerung:
»Ich wende mich daher an die Bevölkerung Oberschlesiens mit
der Aufforderung, die Aufnahme in die Deutsche Volksliste zu
beantragen. Ich rufe nicht nur die Volksgenossen auf, die deutschen Organisationen z.Zt. der Polenherrschaft angehört haben,
sondern auch alle diejenigen Oberschlesier, die sich zum
Deutschtum bekennen oder deutscher Abstammung sind. […]
Durch die Deutsche Volksliste wird das deutsche Oberschlesien
auch nach außen hin den ihm innewohnenden deutschen Charakter klar zum Ausdruck bringen.«116
Mit dem Aufruf hatte Bracht deutlich gemacht, sich auch durch Berlin nicht von seiner bisherigen Politik abbringen zu lassen. Wie
er das Reichsinnenministerium wissen ließ, würde er natürlich für
die »völlige Ausmerzung der fremden Elemente« Sorge tragen. Dies
werde aber »verhältnismäßig geringe Schwierigkeiten bereiten«,
da der »Zuzug aus Kongreßpolen und Galizien […] nicht überAufruf Bracht, APK 119/10731, Bl. 63.
Adamski, Pogl˛ad na rozwój sprawy narodowościowej, S. 11f.
115 Springorum an Landräte, Oberbürgermeister und Polizeipräsidenten,
10. April 1941, APK 117/116, Bl. 102, und 24. Mai 1941, APK 117/116,
Bl. 115.
116 Aufruf Bracht, APK 119/10731, Bl. 63.
113
114
387
groß« gewesen sei – er also alle anderen westlich der Polizeigrenze
grundsätzlich zumindest in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste
aufzunehmen gedenke. Es gelte dann, »in den kommenden Jahren
in ruhiger Entwicklung das Bewusstsein ihrer Zugehörigkeit zum
deutschen Volkstum zu stärken und – soweit es verschüttet gewesen
ist – wieder zu wecken«.117
Einzelheiten regelte Brachts Durchführungserlass vom 25. Mai
1941, den vermutlich der Leiter der Kattowitzer RKF-Zweigstelle
Fritz Arlt entworfen hatte. Als »allgemeiner Grundsatz« habe dabei
zu gelten, dass,
»soweit wie deutsches Blut vorhanden ist, dasselbe dem Deutschtum erhalten bleibt. Soweit wie Menschen förderungswürdig sind
und ihre Eingliederung in den deutschen Volkskörper einen Gewinn für Deutschland darstellt, sollen dieselben eine Eingliederung in den deutschen Volkskörper erfahren«.118
Spielte das soziale und politische Verhalten der Antragsteller bereits
in Fricks Durchführungserlass eine wichtige und bei der Eintragung
in die Abteilungen 1 und 2 die entscheidende Rolle, wurde dieses
Kriterium in Oberschlesien noch bedeutsamer. Es zeigte sich etwa
in der Anweisung, Personen, die sich in der Volkszählung von Dezember 1939 als »Deutsche«, in den Wehrerfassungen 1940 und 1941
dann aber als »Polen« bezeichnet hatten, um der Einziehung zu entgehen, von der Aufnahme in die Abteilung 1 auszuschließen. Im Gegenzug wären V-Männer der Abwehr »im allgemeinen als deutsche
Aktivisten in Abteilung 1 aufzunehmen«, und zwar auch dann,
wenn es sich um Polen handelte oder – in der Umschreibung
Brachts – »trotz ihrer dadurch bedingten öffentlichen polnischen
Tarnung«.119
Wirklich strittig waren vor allem die Kriterien für die Selektion
der Abteilung 3, wusste Bracht doch um die Befürchtung insbesondere des SS-Komplexes, dass die Selektionskriterien für diese Abteilung in einer Weise ausgedehnt werden könnten, die eine Eintragung
eines Großteils der einheimischen Bevölkerung unter dem Vorwand
Oberpräsidium in Kattowitz, gez. wahrscheinlich Vizeoberpräsident
Faust, an Reichsinnenministerium, im Oktober 1941, APK 117/140,
Bl. 68–74.
118 Brachts Material für die Arbeiten zur Aufstellung Durchführung der Deutschen Volksliste, 25. Mai 1941, APK 117/116, Bl. 159–167.
119 Ebenda.
117
388
zuließe, es handle sich dabei um Angehörige der Zwischenschicht.
Fricks Durchführungsbestimmungen waren diesbezüglich auch
deshalb auf Kritik gestoßen, weil sie im Unterschied zu Himmlers
Volkstumserlass auf die Setzung einer Obergrenze verzichtet hatten.
Um das zu korrigieren, hatte Greifelt noch im März 1941 die RKFZweigstelle in Kattowitz angewiesen, diese Entwicklung unbedingt
zu verhindern: Es müsse
»unter allen Umständen vermieden werden, dass durch die nachgeordneten Instanzen der Deutschen Volksliste die Formulierung
auf Seite 10, Absatz 6c [also die Bestimmungen zur Definition der »Zwischenschicht«, G.W.] irrtümlich dazu benutzt wird,
allzu viele Wasserpolen und Slonzaken als Deutsche anzuerkennen. Ich ordne daher an, daß diese Formulierung streng im ursprünglichen Sinn des grundsätzlichen Erlasses Reichsführer SS
vom 12. September 1940 ausgelegt wird.«120
Bracht scherte sich darum wenig. In Übernahme der Frick’schen
Durchführungsbestimmungen gliederte auch er die Abteilung 3 in
»Deutschstämmige, die Bindungen zum Polentum eingegangen
sind«, »Mischehen zwischen Fremdvölkischen und Deutschstämmigen« und der in »Oberschlesien ortsansässige[n] Mischbevölkerung […], die eine slawische Haussprache hat«. Diese letzte Gruppe
wurde aber vor allem territorial definiert und umfasste nach Ansicht
Brachts schlicht die gesamte Bevölkerung auf ehemaligem deutschem und österreichischem Gebiet. Grundsätzlich ausgeschlossen
blieben hier lediglich jene Antragsteller, die nicht zur autochthonen Bevölkerung gehörten, also etwa nach 1890 aus dem russischen
oder österreichischen Teilungsgebiet Polens zugezogen waren, oder
wenn ihr bisheriges politisches und soziales Verhalten bezweifeln
ließ, dass sie als loyale Mitglieder der »deutschen Volksgemeinschaft« eingebunden werden konnten. Verwiesen wurde auf Personen, die nach dem Plebiszit aus dem Deutschen Reich, insbesondere
aus Westoberschlesien und Westfalen, zugezogen waren, da dies
einer Loyalitätserklärung an den neu entstandenen polnischen Staat
gleichkam. Und natürlich galten auch jene Angehörigen der sogenannten Zwischenschicht nicht als »erwünschter Bevölkerungszuwachs«, die vor 1918 bereits als deutsche Staatsbürger Teil der
irredentistischen Bewegung, in der Zwischenkriegszeit Funktionäre
120
Greifelt an RKF-Zweigstelle in Kattowitz, 27. März 1941, SMR 1232/15,
Bl. 38.
389
polnischer Parteien oder Träger hoher polnischer Auszeichnungen
gewesen waren oder sich nach dem deutschen Überfall der Widerstandsbewegung angeschlossen hatten. Eine Ausnahme sollte westlich der Polizeigrenze lediglich bei jenen polnischsprachigen Personen gemacht werden, die gleichzeitig eine »deutsche Abstammung«
nachweisen konnten. Sie wurden als gefährliche »Renegaten« in die
Abteilung 4 eingetragen und also unter Kontrolle gehalten.
Obwohl sich der SS-Komplex gegen das Reichsinnenministerium
durchgesetzt hatte, wurde seine Hoffnung, endgültig auch rassische
Kriterien bei der Selektion der einheimischen Bevölkerung zu verankern, auch in Oberschlesien enttäuscht. Biometrische Kriterien
spielten – wenn überhaupt – eine nur untergeordnete Rolle. Zwar
findet sich in Brachts Durchführungserlass der Hinweis, dass zumindest ein Angehöriger der »Zwischenschicht« nur dann in Abteilung 3 aufgenommen werden sollte, wenn es sich um einen »würdigen Antragsteller« handelte, und hierbei seien »rassische Gründe
ausschlaggebend«. Bracht glaubte aber dieser Richtlinie bereits mit
dem dürren Verweis Genüge zu tun, dass es »ratsam« sei, wenn die
Kreisleiter ihre Leiter des Rassenpolitischen Amtes hinzuziehen
würden. Aber selbst dann sollten nicht »lediglich Schädelmass und
Vergleich mit der Farbtafel ausschlaggebend sein, sondern die allgemeine Lebensführung und die allgemeinen Lebensleistungen […]
mitbeachtet werden«.121 Volksgemeinschaft war auch in Oberschlesien Tat- und Leistungsgemeinschaft.
Wie das Wartheland hatte sich auch Oberschlesien vom Reichsinnenministerium zusichern lassen, die Deutsche Volksliste schrittweise einführen zu dürfen, das heißt, ohne einen abrupten Wechsel
von den bisherigen Erfassungen zum neuen Verfahren.122 Als die
Zweigstellen in Oberschlesien ihre Tätigkeit im Mai 1941 aufnahmen, setzten sie also zunächst die Erfassung der Personen fort, die
entweder für die Eintragung in die Abteilungen 1 oder 2 infrage kamen (und oftmals bereits einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten hatten), im Dienst von Staat oder Partei standen oder aber von
Deportation und Beschlagnahmung bedroht waren. Erst danach
sollten auch die Übrigen selektiert werden.
Brachts Material für die Arbeiten zur Aufstellung Durchführung der Deutschen Volksliste, 25. Mai 1941, APK 117/116, Bl. 159–167.
122 Undatierte und unsignierte Niederschrift des Reichsinnenministeriums
über die dortige Besprechung am 15. Januar 1941, SMR 1232/15, Bl. 46–51.
121
390
Wie Brachts Durchführungsbestimmungen zu entnehmen ist,
hegte man im Oberpräsidium jedoch keinen Zweifel, dass ein großer
Teil der einheimischen Bevölkerung ebenfalls in die Deutsche Volksliste gehörte – wenn sie denn westlich der Polizeigrenze lebte. Nach
einer Mitteilung von Vizeoberpräsident Faust an das Reichsinnenministerium vom Oktober 1941 gedachte die Deutsche Volksliste
ihre Erfassung auf einen verhältnismäßig kleinen Teil der Provinz zu
konzentrieren. Auszuschließen sei natürlich der äußere Westen der
Provinz, der bereits früher zum Deutschen Reich gehörte, deren
Bewohner also ohnehin schon deutsche Staatsbürger seien. Weitgehend ausgeschlossen sei aber auch der Oststreifen. Als Beispiel
erwähnte Faust die Zweigstelle des im ehemaligen russischen Teilungsgebiet liegenden Kreises Warthenau, die nach Bearbeitung von
nur 600 Anträgen ihre Tätigkeit bereits abgeschlossen habe. Die
restlichen fast 120000 Einwohner kamen nach Auffassung der Zivilverwaltung für eine Aufnahme nicht infrage. Die Deutsche Volksliste werde sich also »im wesentlichen auf die 10 bis 12 Kreise« des
Regierungsbezirks Kattowitz konzentrieren, also auf Gebiete, die
nach dem Ersten Weltkrieg von Deutschland oder Österreich an
Polen abgetreten werden mussten und in denen etwa 1,8 Millionen
Menschen lebten. So war es sicherlich kein Zufall, dass Faust ebenfalls erwähnte, dass die Deutsche Volksliste etwa 1,8 Millionen Menschen erfassen werde, auch wenn er davon ausgehe, dass zwei Drittel
von ihnen lediglich für die Aufnahme in die Abteilung 3 infrage kämen.123 Faktisch hatte Faust dem Reichsinnenministerium also die
Fortsetzung der hiesigen Politik angekündigt: den generellen Ausschluss der Bewohner östlich der Polizeigrenze, und zwar auch,
wenn sie, wie im nächsten Kapitel zu zeigen sein wird, »rassisch geeignet« schienen, sowie die grundsätzliche Assimilation aller westlich der Polizeigrenze lebenden Einwohner, falls sie nicht gerade als
politische Gegner galten.
Wie die Zivilverwaltung bald herausfand, standen die Berliner
Richtlinien dieser geplanten Assimilationspolitik im Weg, und zwar
weniger wegen der dort vorgesehenen Selektionskriterien. Wie bereits gezeigt, hatte es noch jede Provinz geschafft, diese so auszu123
Oberpräsidium in Kattowitz, gez. wahrscheinlich Vizeoberpräsident Faust,
an Reichsinnenministerium, im Oktober 1941, APK 117/140, Bl. 68–74.
Siehe auch Kreisleitung Warthenau-Blachstädt, gez. unleserlich, an Gauleitung, 26. Juni 1941, APK 142/209, Bl. 141–154.
391
legen, dass die bereits vor Einführung der Deutschen Volksliste eingeschlagene Selektionspraxis fortgesetzt werden konnte. Störend
war vielmehr das personal- und materialintensive Verfahren, das von
den zwei in dreifacher Ausfertigung abzuliefernden Fragebögen
über Einzelentscheidungen mit persönlicher Vorstellung der Antragsteller und Inspektion ihrer Wohnungen bis zu einem mehrstufigen
Beschwerdeverfahren reichte. Faust machte das dem Reichsinnenministerium an einem Beispiel deutlich: Von den 387000 Menschen
im Landkreis Kattowitz kämen nach Schätzungen der Zweigstelle
300000 für die Aufnahme in die Deutsche Volksliste infrage. Bearbeitet wurden bisher aber nur 15352 Anträge – für die restlichen
fehlten dem Landrat die Ressourcen.124 Die Bilanz Ende des Jahres
sah für die gesamte Provinz nicht viel besser aus, konnten doch erst
190000 Anträge bearbeitet werden, von denen immerhin 89 Prozent
positiv beschieden worden waren.125 Wenn mit der Bearbeitung der
restlichen 1,6 Millionen aber nicht weitere fünf Jahre gewartet werden sollte, galt es das Verfahren zu beschleunigen.
Danzig-Westpreußen: »Stein« ist gleich »Kaminski«126
Weitreichende Konsequenzen drohte die Deutsche Volksliste für
das Selektionsverfahren in Danzig-Westpreußen zu haben. Forsters
Vertreter bekamen dies bereits bei der erwähnten Sitzung im Reichsinnenministerium zu spüren, in der sich alle Provinzen um einen Bestandsschutz ihrer bisherigen Erfassungen und um eine schrittweise
Einführung der Deutschen Volksliste bemühten. Zum Konflikt kam
es, als der Regierungspräsident von Danzig, Fritz Hermann, zu erkennen gab, dass Forster nicht bereit sei, das bisherige Verfahren zugunsten der aus Berlin verordneten Richtlinien aufzugeben und
stattdessen beide verknüpfen wolle. Wie bisher sollten die Personen
also zuerst durch die von der Partei durchzuführende »Grobauslese« erfasst und dann erst den Kommissionen der Deutschen Volksliste zur endgültigen Entscheidung übergeben werden. Das Prinzip
der freiwilligen Antragstellung versprach Hermann dadurch zu
Oberpräsidium in Kattowitz, gez. wahrscheinlich Vizeoberpräsident Faust,
an Reichsinnenministerium, im Oktober 1941, APK 117/140, Bl. 68–74.
125 Übersicht des Oberpräsidiums über den Stand der Deutschen Volksliste am
1. Dezember 1941, 8. Januar 1942, BArch R 49/467, ohne Seitenangabe.
126 Forsters vertrauliche Ausführungsbestimmungen, 21. Mai 1941, AGK
NTN/198, Bl. 56–63.
124
392
wahren, dass auch Anträge außerhalb der von der Partei durchgeführten Vorerfassung bearbeitet würden, auch wenn die Bevölkerung zunächst nicht über die Einführung der Deutschen Volksliste
informiert werde. Den Einwand Hermann Herings vom Reichsinnenministerium, die Bevölkerung werde wohl kaum die Eintragung
in die Deutsche Volksliste beantragen, wenn sie gar nichts von ihrer
Existenz wisse, versuchte Hermann damit zu entkräften, »daß sich
diese Kenntnis […] sicher schnell von Mund zu Mund verbreiten
würde«. Nicht in der Lage, Forster auf das neue Verfahren festzulegen, gab das Reichsinnenministerium schließlich auch hier »[n]ach
längerer Aussprache« und mit den Zusicherungen, dass die Vorerfassung nach den Richtlinien stattfinde, »wie sie im Protokoll festgehalten« seien, nach.127
Zunächst machte Forster also weiter wie zuvor. Bevor den lokalen
Dienststellen die Erlasse zur Deutschen Volksliste zugingen, erhielten sie zunächst Anweisungen über die Fortsetzung der im vorigen
Jahr begonnenen »Deutschstämmigenaktion« – also der Erfassung
einer für jeden Kreis spezifisch festgesetzten Anzahl von Einheimischen zur »Wiedereindeutschung«. Kriterien und Verfahren der
»Deutschstämmigenaktion« hatten sich 1941 im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich geändert: Der Kreisleiter des Kreises Preußisch
Stargard im Regierungsbezirk Danzig wies seine Blockleiter an, ihm
Listen mit den Personen zu überreichen, die zum einen bereits vor
dem Ersten Weltkrieg hier gelebt und zum anderen entweder Verwandte im Deutschen Reich hatten oder selbst »deutscher Abstammung« waren, wobei es ausreichte, »in irgendeinem Elternteil von
Deutschen [abzustammen]«. Zu denken war auch an zweisprachige
Ehen sowie an Familien, die sich »in den letzten 20 Jahren deutschfreundlich und auch ansonsten anständig verhalten« hätten, einen
»deutschen bezw. rassisch guten Eindruck« machten oder generell
»für das deutsche Volkstum einen wertvollen Zuwachs« darstellten.128 Erfasst werden sollten also all jene, die »nach Bekenntnis, Herkunft und Verhalten dem deutschen Volk einverleibt werden könUndatierte und unsignierte Niederschrift des Reichsinnenministeriums
über die dortige Besprechung am 15. Januar 1941, SMR 1232/15, Bl. 46–51.
128 Merkblatt für die Vorerfassung des Kreisleiters in Preußisch Stargard,
Walther Hillmann, das als streng vertraulich eingestuft wurde und unter
Verschluss zu halten war, 1. Mai 1941, APG 532/919, Bl. 2–7. Siehe zu Hillmann auch Personalakte des Reichsinnenministeriums, SMR 720-5/3557.
127
393
nen«, wobei auf ihr »äußeres Erscheinungsbild (Sauberkeit), Sprache,
fachliche Eignung, Namensform, frühere Zugehörigkeit zu Organisationen, Geburtsort (evtl. der Eltern und Großeltern)« zu achten
war.129 Diese Listen gingen an die Kreisleiter, die sie überprüften und
an die Blockleiter mit Fragebögen für die Vorerfassung zurückgaben.
Die ausgefüllten Fragebögen waren schließlich mit einer kurzen Bewertung des zuständigen Zellen-, Block- und Ortsgruppenleiters zu
versehen und einer Kommission vorzulegen, die nach Abschluss der
Erfassung die Ortsgruppen aufsuchte und darüber entschied, ob die
Person der Zweigstelle für die Aufnahme in die Deutsche Volksliste
vorgeschlagen werden sollte. Im Gegensatz zu den Kommissionen
der »Deutschstämmigenaktion« bestanden diese nun ausschließlich
aus Gefolgsleuten Forsters: dem Kreisleiter, einem Beauftragten der
Gauleitung und anderen »besonders beauftragten Männern«.130 Da
die endgültige Entscheidung von den Dienststellen der Deutschen
Volksliste getroffen werden sollte, glaubte Forster also nicht einmal
mehr den Anschein erwecken zu müssen, auch andere Interessengruppen wie etwa den SS-Komplex einzubeziehen.
Erst nachdem die Vorerfassung in den meisten Kreisen abgeschlossen war, gab Forster am 21. Mai 1941 die Einführung der
Deutschen Volksliste in Danzig-Westpreußen bekannt und erteilte
genaue Anweisungen, wie Fricks Durchführungsbestimmungen
zu interpretieren waren. So wurde dem neuen Kurs im Reichsinnenministerium mit der Behauptung Reverenz erwiesen, wonach die
»Deutsche Volksliste […] nicht [bezwecke], fremdes Volkstum zu
assimilieren«. Faktisch ging es Forster aber um die Fortsetzung seiner Assimilationspolitik, wenn er etwa bei der Bestimmung der
»deutschen Abstammung« neben den üblichen Kriterien wie der ZuUndatierte und unsignierte Niederschrift der Besprechung der Landräte
und Oberbürgermeister im Regierungsbezirk Bromberg am 14. Mai 1941,
AGK NTN/201, Bl. 41–43. Sauberkeit ist dann auch ein ständig wiederkehrender Topos in den Kriterienkatalogen zur Scheidung von Deutschen
und Polen. Allgemeiner zur Bedeutung von Sauberkeit für das deutsche
Selbstverständnis und die Abgrenzung von anderen siehe Reagin, Sweeping
the German Nation, hier insbesondere S. 181–217. Zur Bedeutung von Sauberkeit für die Abgrenzung von Polen siehe Orłowski, Polnische Wirtschaft, S. 319–346.
130 Merkblatt für die Vorerfassung des Kreisleiters in Preußisch Stargard, das
als streng vertraulich eingestuft wurde und unter Verschluss zu halten war,
APG 532/919, Bl. 2–7.
129
394
gehörigkeit zu einer evangelischen Gemeinde die Beamten zu einem
ungewöhnlichen Maß an Verständnis für Antragsteller mit polnischem Namen aufforderte. Diese seien durchaus noch kein Ausschlussgrund, schließlich habe der Familienname möglicherweise
unter wirtschaftlichem oder politischem Druck polonisiert werden
müssen, hinter einem »Kowalski« könnte sich ein »Schmidt«, hinter
einem »Kaminski« ein »Stein« verbergen. Und auch ein polnischer
Vorname gehe möglicherweise auf die Weigerung der staatlichen
Behörden zurück, die ursprünglich deutsche Form in das Geburtsregister aufzunehmen.131
Bezeichnenderweise unterließ es Forster überhaupt anzugeben,
wann eine Person wegen zu geringer »deutscher Abstammung«
nicht aufgenommen werden durfte. Während im Wartheland wie
gezeigt Personen nur dann als »deutschstämmig« galten, die mindestens zwei »deutsche« Großeltern vorweisen konnten, ließ die Zentralstelle auch die Eintragung von Personen zu, die »weniger als die
Hälfte deutschstämmig« waren – ohne zu bestimmen, ob zumindest
ein deutsches Großelternteil notwendig war.132 Ebenso verständnisvoll zeigte sich Forster bei der Beurteilung von »Haltung und Gesinnung«. Nachdem alle politischen polnischen Organisationen aufgelöst, ihre Anführer ermordet worden oder in Haft waren, glaubte
man selbst die Antragsteller nicht notwendigerweise ausschließen
zu müssen, die nur »zwangsweise« Mitglieder dieser Organisationen
geworden waren. Nicht einmal fehlende deutsche Sprachkenntnisse
waren ein Hinderungsgrund. So sollten zwar die Mitglieder der Abteilung 1 oder 2 zumindest deutsch sprechen können, dies galt aber
nicht für die Mitglieder der Abteilung 3, schließlich sei die »Beherrschung der deutschen Sprache kein wesentliches Merkmal der
Deutschstämmigkeit«.133 Die lokalen Behörden folgten diesem Beispiel und organisierten, wie etwa die Kreisleitung in Neustadt,
Sprachkurse für jene Angehörigen der Abteilungen 3 und 4, die »bis
jetzt der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht fähig sind«.134
Forsters vertrauliche Ausführungsbestimmungen, 21. Mai
NTN/198, Bl. 56–63.
132 Durchführungsbestimmungen der Zentralstelle, 21. Mai
NTN/198, Bl. 64–72.
133 Forsters vertrauliche Ausführungsbestimmungen, 21. Mai
NTN/198, Bl. 56–63.
134 Rundschreiben des Kreisorganisationsleiters der NSDAP,
Neustadt, 8. Juli 1941, APG 266/4, Bl. 19–21.
131
1941, AGK
1941, AGK
1941, AGK
Kreisleitung
395
Forster ließ es sich auch nicht nehmen, die Spitzen von Partei und
Staat noch einmal gesondert darauf hinzuweisen, wie entscheidend
ein schnelles und inklusives Verfahren sei. Den Regierungspräsidenten von Bromberg, Dr. Johannes Kurt Schimmel, wies er am 24. Juli
1941 an, mit der Tätigkeit der Zweigstellen in den Kreisen sofort zu
beginnen, in denen bereits die Vorerfassung durchgeführt worden
sei. Die Zustimmung der Zweigstelle setzte er als Formalie voraus,
schließlich waren die Personen bereits von der Partei überprüft worden. Etwaige Widerstände seien deshalb so schnell wie möglich zu
beseitigen:
»Wenn in der Kommission der Zweigstellen der Deutschen Volksliste durch wiederholte Einsprüche einzelner Mitglieder die Arbeiten verzögert werden, so erwarte ich von Ihnen, dass Sie den Kommissionen die Wichtigkeit rascher Entscheidung beibringen.«135
Schimmel gab diese Anweisung auch sofort weiter und schärfte den
Landräten ein, dass »es Ihre vornehmste Aufgabe sein [muß], rasche
Entscheidungen herbeizuführen«.136
Forster konnte sich vor Ort aber auch auf Parteigenossen wie
Warras, den Kreisleiter in Thorn, verlassen. Nach Niederschrift des
Bürgermeisters Dr. Zeitler begann Warras mit einem historischen
Überblick, der eine möglichst inklusive Selektionspolitik rechtfertigen sollte:
»Die hier wohnende Bevölkerung sei zwar durch unkluge deutsche Regierungen planmäßig dem Polentum zugeführt worden, so
dass sie äußerlich polnisch erscheine, allein der Kern sei deutsch
und es wird nur an der nationalsozialistischen Erziehungsarbeit
liegen, aus diesen Menschen, die zum Teil selbst nicht wissen, wohin sie gehören, wertvolle deutsche Menschen zu machen.«137
Zuständig war für Warras die Partei und nicht die DVL-Zweigstelle.
Über die in der Vorerfassung bestimmten und der Zweigstelle bereits präsentierten Personen sei von dieser nicht mehr zu befinden,
die Entscheidung der Partei sei vielmehr
»endgültig und kann auf keinen Fall von kurzsichtigen Menschen
verworfen werden, denn wir ordnen hier die BevölkerungsstrukForster an Schimmel, 24. Juli 1941, APB 9/5, Bl. 107.
Schimmel an Zweigstellen, 29. Juli 1941, APB 9/5, Bl. 109.
137 Niederschrift des Bürgermeisters Dr. Zeitler über die Besprechung beim
Kreisleiter am 24. September 1941, 24. September 1941, AGK NTN/201,
Bl. 50.
135
136
396
tur nicht von heute auf morgen, sondern für die kommenden
Jahrhunderte. Es ist gleichgültig, ob kleine Fehler gemacht werden, oder nicht, die große vom Gauleiter angegebene Linie ist
richtig«.138
Die kritische Nachfrage des als »Volksdeutscher« in die Zweigstelle berufenen Schulleiters Eduard Heinz, dass damit ja wohl auch
Fricks Durchführungsbestimmungen aufgehoben seien, beantwortete Warras belehrend, »dass man sich in gehässige parlamentarische
Streitigkeiten nicht einlassen dürfe« und kündigte auch gleich an,
»dass er jeden Mitarbeiter der Deutschen Volksliste vor das Parteigericht stellen würde, der sich nicht seinen Anordnungen in Bezug
auf das Verfahren der Deutschen Volksliste unterordne«. SS-Untersturmführer Harbrecht erging es nicht besser, als er Warras wissen
ließ, sich nach wie vor an die Durchführungsbestimmungen des
Reichsinnenministeriums halten zu wollen und gegen jeden »polnischstämmigen Familienverband« sein Veto einlegen werde:
»Der Kreisleiter erklärte dazu, dass für die Lösung der Volkstumsfrage im Reichsgau Danzig-Westpreussen allein der Gauleiter die Verantwortung trage und aus diesem Grunde der Befehl
des Gauleiters ausgeführt werden müsse. Er schloss damit die Besprechung.«139
Wie ernst es Forster war, sollte SS-Rottenführer Wellnitz ()vom
SD erfahren. Nur zwei Tage nachdem Forster mit Himmler in Anwesenheit Hitlers über die Deutsche Volksliste in Streit geraten war,
besuchte er am 21. Oktober 1941 Neumark und nahm wie bereits
öfter geschehen auch an der Sitzung der dortigen Deutschen Volksliste teil.140 Zu seiner Verbitterung musste er gleich bei der ersten
der Zweigstelle von der Vorerfassungskommission vorgeschlagenen
Person erleben, wie Wellnitz Einspruch erhob. Nach dem Bericht
von Wellnitz’ Vorgesetztem, dem Leiter des SD-Abschnittes Thorn,
SS-Sturmbannführer Werner Böhm, reagierte Forster ausfallend, bezeichnete Wellnitz’ Einspruch als »Quatsch« und forderte ihn auf,
seinen Einspruch zurückzunehmen. Als dieser sich mit dem Verweis
auf Fricks Durchführungsbestimmungen weigerte, entgegnete Forster: »Sie sind zu dumm zur Auslegung des Erlasses« und warf ihn
Ebenda.
Ebenda.
140 Witte u.a. (Hg.), Der Dienstkalender Heinrich Himmlers, Eintrag für den
19. Oktober 1941, S. 186. Siehe auch ebenda, S. 209.
138
139
397
Goebbels nimmt bei einem Besuch in Danzig-Westpreußen an einer Sitzung
der Zweigstelle Thorn teil. Links von ihm Gauleiter Forster.
Narodowe Archiwum Cyfrowe, 2–3854
hinaus.141 Natürlich heizte dieser Vorfall die Animositäten zwischen
dem SS-Komplex und Forster weiter an, zumal der Höhere SS- und
Polizeiführer Richard Hildebrandt nur zu gut wusste, dass er kein
Einzelfall war. In einem Schreiben an Himmler zwei Tage später ereiferte er sich, dass Forster »nicht das geringste Recht« zu Angriffen
dieser Art habe. Sie seien
»sachlich unberechtigt und darüber hinaus unverschämt und beleidigend, daß allein die SS die Sache nicht auf sich beruhen lassen
kann. Schließlich muß auch dem größenwahnsinnigen und unverantwortlichen Treiben eines Gauleiters noch irgendwo ein Halt
geboten werden können«.142
Dass sich der Streit zwischen dem SS-Komplex und der Zivilverwaltung ausgerechnet an dieser Frage neu entfachte, war freilich wenig verwunderlich, hatte Himmler die Einführung der Deutschen
Volksliste doch auch deshalb forciert, um assimilatorische Selek141
142
Vermerk Böhm, 21. Oktober 1941, BArch R 49/36a, Bl. 54.
Hildebrandt an Himmler, 23. Oktober 1941, BArch R 49/36a, Bl. 52f. Über
den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung siehe auch Schenk, Hitlers
Mann in Danzig, S. 205–212.
398
tionspraxen auszuschließen, die Deportationen voranzutreiben und
so Raum für die ethnischen Deutschen aus Osteuropa zu schaffen.
Es war jedoch nicht allein die Auslegung der Selektionskriterien
durch die Zivilverwaltung, die diesen Zielen entgegenstanden. Für
den SS-Komplex ebenso ärgerlich war die Anweisung Forsters vom
15. Mai 1941, die Namen aller zur Deportation vorgesehenen Personen an den zuständigen Kreisleiter zu melden, der entscheiden
würde, ob sie nicht ebenfalls von der Zweigstelle aufzunehmen wären. Außerdem wurde diesen Personen ausdrücklich das Recht zugesichert, sich selbst noch aus dem Durchgangslager um die Aufnahme in die Deutsche Volksliste zu bewerben.143
Hildebrandt stand damit vor einem Dilemma: Was passierte, wenn
eine Person vom SD erfasst, in ein Lager der Umwandererzentralstelle oder ins Generalgouvernement verschleppt worden war und
anschließend von der Zweigstelle in die Deutsche Volksliste eingetragen wurde? Eine besonders »große Gefahr« prognostizierte
Hildebrandt für den Fall, dass der Betreffende in die Abteilung 1
oder 2 einsortiert würde, könne doch dann der Reichskommissar
»auf dem Regresswege in Anspruch genommen werden«.144 Aber
auch die Sortierung in die Abteilungen 3 oder 4 wäre problematisch,
seien diese Personen als »Deutsche« doch nicht mehr im gleichen
Maße dem Zugriff der SS ausgeliefert und müssten aus den Durchgangslagern für Polen in das eigens zu diesem Zweck eingerichtete
»Eindeutschungslager« in Gosslershausen überstellen werden.
Da an der Zuständigkeit der Deutschen Volksliste in dieser
Frage nicht zu rütteln war, setzte der SS-Komplex auf den Aufbau
einer Parallelstruktur, die auf der Grundlage der Bestimmungen des
Reichsinnenministeriums die Deportierten simulierten DVL-Entscheidungen unterwarf, um das eigene Agieren gegenüber Forster
rechtlich abzusichern. In den UWZ-Lagern wurden Außenstellen
des SS-Sonderreferats gebildet, um alle dorthin verschleppten Personen auf der Grundlage von Fricks Durchführungsbestimmungen
vom 13. März 1941 auf ihre Volkstumszugehörigkeit zu überprü-
Undatierte Niederschrift des stellvertretenden Leiters des SS-Ansiedlungsstabes Danzig, Dr. Duckart, über die Besprechung der Kreisarbeitsstabsführersitzung am 15. Mai 1941, APG 265/4492, Bl. 51–55.
144 Niederschrift einer Besprechung bei Hildebrandt am 28. Oktober 1941, abgedruckt in: Jastrz˛ebski, Potulice, S. 68f.
143
399
fen.145 Handelte es sich um »Deutschstämmige«, waren sie – zusammen mit Personen, denen die Nichtzugehörigkeit zum polnischen
Volkstum bescheinigt worden war, sowie den Inhabern von Staatsangehörigkeits- oder DVL-Ausweisen der Abteilungen 3 oder 4 –
sofort nach Gosslershausen zu transferieren.146 Sollten dennoch in
den UWZ-Lagern verbliebene Personen Aufnahmeanträge stellen,
so waren der Zweigstelle die bereits ausgefüllten Fragebögen mit
dem Vermerk zuzusenden, dass der Antragsteller aus Sicht des SDSonderreferats nicht in die Deutsche Volksliste aufgenommen werden könne. Wenn die Zweigstelle dieser Empfehlung nicht nachkam,
ging sie an den Inspekteur der Sicherheitspolizei, damit dieser Einspruch bei der Zweigstelle einlegen konnte.147
Natürlich war keine der beiden Seiten mit diesem Verfahren zufrieden. Der SD beschwerte sich immer wieder, dass durch das SDSonderreferat abgelehnte Personen dennoch von der Zweigstelle
aufgenommen wurden. Nach Włodzimierz Jastrz˛ebski sahen sich
die Außenstellen bis Ende 1943 genötigt, die Aufnahmeanträge von
1331 Personen weiterzuleiten, von denen 137 Familien in die Deutsche Volksliste eingetragen wurden. Es ist jedoch falsch, daraus wie
Jastrz˛ebski zu schließen, dass die meisten von ihnen vom SD zur
Stellung eines Aufnahmeantrags gezwungen wurden, obgleich sie
»eindeutige« Polen waren, weil die Zahl der Aufnahmen sehr niedrig
gewesen sei.148 Zum einen war die Zahl von 137 in die Deutsche
Volksliste aufgenommenen Familien keineswegs klein, schließlich
mussten alle Familienmitglieder von über zwölf Jahren die Fragebögen ausfüllen. Angesichts der Durchschnittsgröße der damaligen
Familien ist es durchaus möglich, dass etwa der Hälfte der Anträge
stattgegeben wurde. Darüber hinaus verkennt Jastrz˛ebski jedoch
auch die Grundlinien des Konflikts zwischen Zivilverwaltung und
SS-Komplex. Es stimmt zwar, dass alle von der SS verschleppten
Willich an SS-Obersturmbannführer Max Pauly und Abromeit, 30. Dezember 1941, APB 96/351, Bl. 5–7.
146 Der Leiter des SD-Sonderreferats beim SD-Leitabschnitt, SS-Obersturmführer Dr. Pech, an das UWZ-Lager in Thorn, 15. Januar 1942, APB 96/351,
Bl. 3 und an die UWZ Danzig und an die Außenstellen des SD-Sonderreferates in den UWZ-Lagern, 26. Januar 1942, APB 96/351, Bl. 11.
147 Der Leiter des SD-Sonderreferats beim SD-Leitabschnitt, SS-Obersturmführer Dr. Pech, an die Außenstellen des SD-Sonderreferates, 23. Februar
1942, APB 96/351, Bl. 25–30.
148 Jastrz˛
ebski, Potulice, S. 54–57.
145
400
Personen, die nicht ohnehin bereits als »Deutschstämmige« galten,
die DVL-Fragebögen ausfüllen mussten – aber eben nicht, um in die
Deutsche Volksliste aufgenommen zu werden, sondern um im Gegenteil die Aussichtslosigkeit eines solchen Antrags und damit die
Entscheidung des SD zu bekräftigen, diese Personen in ein Lager der
Umwandererzentralstelle verschleppt zu haben. Jastrz˛ebskis Analyse geht insofern an der Zielsetzung der SS-Germanisierungspolitik
vorbei, als dass diese auf eine möglichst exklusive Selektionspolitik
drängte und überhaupt kein Interesse daran hatte, die von den eigenen Dienststellen in UWZ-Lager deportierten Personen dort zu
einem Aufnahmeantrag zu drängen.
Die Dienststellen der Deutschen Volksliste waren nicht minder
unzufrieden. So hatte die Zentralstelle zwar klargestellt, dass der SD
für die Erfassung der Personen in den UWZ-Lagern zuständig sei
und die Zweigstellen ihre Entscheidung auf der Grundlage der ihren
vom SD zugesandten ausgefüllten Fragebögen zu treffen hätten,
eine Vorladung also nicht vorgesehen war.149 Dies hielt eine Reihe
von DVL-Dienststellen dennoch nicht davon ab, sich an die jeweiligen Lager zu wenden und eine Überstellung von Insassen zu fordern. Die Umwandererzentralstelle lehnte ab.150 Die Bezirksstelle
in Bromberg vermutete, dass der SS-Komplex mit den Fragebögen
die Entscheidung der DVL-Dienststellen präjudizieren wollte,
deren Vorgehen als zu inklusiv kritisiert wurden. Nachdem das
UWZ-Lager in Thorn weitere Forderungen nach Überstellung von
Insassen abgewiesen hatte, wandte sich die Bezirksstelle schließlich
am 19. Juni 1943 an die Zentralstelle und forderte eine Änderung der
bestehenden Regelungen, da so Entscheidungen »erschwert bezw.
verhindert« würden.151 Und auch der Landrat in Bromberg, Walther
Nethe, in dessen Kreis sich das größte UWZ-Lager Potulitz befand,
blieb hartnäckig.152 Sein Stellvertreter verwies auf eine Verordnung
So noch einmal grundsätzlich der Regierungsvizepräsident in Bromberg,
Raguse, an die Zweigstellen des Regierungsbezirkes, 28. September 1942,
APB 9/5, Bl. 365.
150 So etwa UWZ-Danzig, gez. i. A. Kluge, an Regierungspräsidium in Bromberg, nachdem dieses am 18. Januar 1943 die Überstellung von Insassen
verlangt hatte, 22. Januar 1943, BArch PL 170/65, Bl. 97.
151 Unsigniertes Schreiben der Bezirksstelle Bromberg an die Zentralstelle,
19. Juni 1943, AGK NTN/213, Bl. 27.
152 Siehe auch Personalakte des Reichsinnenministeriums unter SMR 7205/6930.
149
401
der Zentralstelle vom 9. Februar 1943, die die Zweigstellen aufforderte, Antragsteller nur nach persönlicher Begutachtung in die
Deutsche Volksliste aufzunehmen, und drang ebenfalls auf eine
grundsätzliche Entscheidung der Zentralstelle.153 Ob eine solche in
der verbleibenden Zeit noch erfolgte, ist nicht überliefert. Für den
Regierungsbezirk Bromberg war dies aber auch nicht nötig, gab die
Lagerleitung in Potulitz – mit Billigung des Inspektors der Sicherheit und des SD, Willich – doch schließlich nach. Am 2. Dezember
1943 wurden der Bezirksstelle die ersten Insassen überstellt, weitere
folgten.154
Ende 1941 meldeten die Zweigstellen vorschriftsgemäß Erfüllung – aber nicht den Abschluss der Erfassung der gesamten Bevölkerung, sondern der von Forster bereits im Dezember angeordneten
»Deutschstämmigenaktion«.155 Dieser nur zähe Fortschritt war zum
einen darauf zurückzuführen, dass dieses Verfahren nicht auf die
»freiwillige« Meldung der Bevölkerung setzte, sondern auf eine
Selektion durch die Partei, die dabei für jeden Kreis eine bestimmte
Anzahl von Personen zu erfassen hatte, die zudem in den besonders
dringend gebrauchten Berufen tätig sein sollten. Bald kam jedoch
ein weiteres Problem hinzu. Auch wenn die Rechtfertigung des Danziger Regierungspräsidenten Fritz Hermann, wonach es unnötig sei,
vor Abschluss der »Deutschstämmigenaktion« die Deutsche Volksliste bekanntzugeben, da sie sich bestimmt herumsprechen würde,
wohl als Schutzbehauptung gedacht war, trat nun genau dies ein.
So war zum Beispiel der Partei in Thorn aufgetragen worden,
8000 Einwohner der Stadt in der »Grobauslese« zu erfassen und
der Zweigstelle zu präsentieren. Weil dieses Verfahren vor der restlichen Bevölkerung aber nur schwer zu verheimlichen war, sah sich
die Zweigstelle bald mit zusätzlichen 12 000 Anträgen konfrontiert, die ihr nicht von der Vorerfassungskommission der Partei,
Landratsamt Bromberg, gez. i.V. Kistner, an das Regierungspräsidium in
Bromberg, 10. Juli 1943, AGK NTN/213, Bl. 32.
154 SD-Sonderreferat Potulitz an Bezirksstelle Bromberg, 2. Dezember 1943,
AGK NTN/213, Bl. 34 und der Lagerführer von Potulitz an die Bezirksstelle Bromberg, 28. Dezember 1943, AGK NTN/213, Bl. 40.
155 Siehe etwa Lageberichte des Landrats in Kulm, gez. unleserlich, 6. Dezember 1941, AGK 904/2, Bl. 121–125, oder des Landrats in Wirsitz, gez. unleserlich, 9. Januar 1942, AGK 904/2, Bl. 226–231, jeweils an das Regierungspräsidium in Bromberg.
153
402
sondern von den Betroffenen direkt zugeleitet worden waren.
Anders als in den Richtlinien des Reichsinnenministeriums vorgesehen, durfte die Zweigstelle diese Anträge aber nicht gleichberechtigt bearbeiten, sondern musste denen der Vorerfassungskommissionen Priorität einräumen – obwohl von diesen 8000 Personen nur 1000 auch von sich aus um Fragebögen nachgesucht und
diese bei der Zweigstelle eingereicht hatten. Für den Oberbürgermeister war dies eine untragbare Situation, der abgeholfen werden
müsse, um den Betroffenen »zu ihrem primären Recht zu verhelfen«.156
Dieser Vorfall verweist auf die allgemeine Beunruhigung der lokalen Behörden über das langsame Voranschreiten des Selektionsprozesses. In der Volkszählung vom 6. Dezember 1939 hatten die
deutschen Besatzer in der Stadt Thorn 3417 »Volksdeutsche« registriert – also mehr oder minder die gleiche Anzahl, die kurze Zeit
später im Rahmen von Fricks Staatsangehörigkeitserlass Staatsangehörigkeitsausweise erhielten, und fast so viele wie die 3983, die nach
Einführung der Deutschen Volksliste in die Abteilungen 1 oder 2 eingetragen werden sollten. Wenn die Stadtverwaltung in Thorn aber
nun auch einen großen Teil der 57166 Personen in die Deutsche
Volksliste aufnehmen wollte, die in der Volkszählung als »einsässig«
bezeichnet worden waren, würde sich bei einer Eintragung von lediglich 8000 Personen in einem Jahr der Prozess über Jahre hinziehen.157
Oberbürgermeister von Thorn an Regierungspräsidenten in Bromberg,
8. November 1941, AGK 904/2, Bl. 16f.
157 Das Ergebnis der Volkszählung gab für Thorn folgende Zahlen an: Gesamteinwohnerzahl: 69151, Stufe I (also die »einwandfreien Volksdeutschen«):
3417, Stufe II (»Nichteinwandfreie Volksdeutsche, gutwillige Polen, Kaschuben«): 57166, Stufe III (»Kongreßpolen u. andere, die nicht einwandfrei waren«): 8569. Ein deutlicheres Bild über die ethnische Zusammensetzung der Stadt vermittelte die Abfrage der gesprochenen Sprache. Danach
sprachen 9280 Deutsch und 59481 Polnisch (siehe unsignierte und undatierte Übersicht über die Ergebnisse der Volkszählung vom 3.–6. Dezember
1939, AGK NTN/191, Bl. 20f.). Die letzte Übersicht über Eintragungen in
die Deutsche Volksliste bei der Zweigstelle der Stadt Thorn liegt vom
7. April 1943 vor. Zu diesem Zeitpunkt waren 3983 Personen in die Abteilungen 1 oder 2, 42152 in 3 und 10 in 4 sortiert worden. Nicht in die Deutsche Volksliste eingetragen waren die 10864 Personen aus dem Deutschen
Reich oder ethnische Deutsche aus Osteuropa, die durch die Einwandererzentralstelle eingebürgert worden waren, und etwa 16000 Polen (siehe
Polizeidirektor Thorn, SS-Standartenführer Alfons Graf, an Stapo Brom156
403
Selbst dieses, zunächst auf die von der Partei zu erfassenden Personen beschränkte Verfahren verwies jedoch auch auf die enorme
Arbeitsbelastung, die auf die Zivilverwaltung zukam. So berichtete
der Landrat in Preußisch Stargard im Regierungsbezirk Danzig,
dass er die Anträge nur deshalb habe bearbeiten können, weil sich
ein Lehrer und mehrere Schüler zur Vorsortierung bereit erklärt hatten. Die Bereitschaft der Schüler habe aber mittlerweile merklich
nachgelassen.158 Im Kreis Neustadt, ebenfalls im Regierungsbezirk
Danzig, konnte der Landrat diese Aufgabe nur bewältigen, weil er
zum einen »jugendliche Arbeitskräfte am Platze« einspannte und
zudem den Reichsarbeitsdienst überzeugen konnte, mit dem »weiblichen Kriegshilfsdienst« einzuspringen. Und dennoch: Nach Angaben des Landrats hätte über die Dauer von einem Jahr in drei Schichten rund um die Uhr gearbeitet werden müssen, um die einsetzende
Flut von Anträgen zu bearbeiten.159
Einen guten Eindruck vermittelt auch die Situation im Regierungsbezirk Bromberg, der einzige in Danzig-Westpreußen, für
den genauere Daten für diesen Zeitraum vorliegen. Danach hatten
die dortigen Zweigstellen Ende Dezember 1941 erst 41867 Personen
registriert, davon etwas über mehr als 30000 in den Abteilungen 1
und 2.160 Wenn es der Zivilverwaltung ernst war mit der Absicht, alle
hiesigen »Volksdeutschen« und die gesamte autochthone Bevölkerung zu registrieren, solange sie nur nicht eine politische Gefahr darstellte, war dies allenfalls ein erster Schritt. Die Kluft machte die
Volkszählung vom Dezember 1939 deutlich: Damals waren fast
berg, 7. April 1943, AGK 904/4, Bl. 90–102). Aus Sicht Forsters war Thorn,
wo nur vier Jahre vorher immerhin noch 59481 Polnisch als Muttersprache
angegeben hatten, nun zu einer überwiegend »deutschen« Stadt geworden.
158 Der Landrat von Preußisch Stargard, Walther Hillmann, an das Regierungspräsidium in Danzig, 9. September 1941, SMR 720-4/189, Bl. 7f.
159 Unsignierter Bericht über die Tätigkeit der Zweigstelle der Deutschen
Volksliste im Kreis Neustadt, 30. April 1943, APG 37/2, Bl. 455.
160 Unsigniertes Schreiben der Reichsstatthalterei in Danzig an Reichsinnenministerium, 7. März 1942, APP 406/1120, Bl. 19f. Der Autor verweist auf
die noch unzureichende statistische Erfassung in der Provinz. So ist im Regierungsbezirk Danzig zwar erfasst worden, wie viele Familien in die einzelnen Gruppen sortiert wurden, aber nicht, aus wie vielen Einzelpersonen
diese Familien bestanden. Noch ungenauer ist die Statistik für den Regierungsbezirk Marienwerder, wo ebenfalls nur Familien erfasst wurden, aber
nicht einmal die Gruppeneinteilung mitgeteilt werden konnte, sondern lediglich, wie viele Familien in die Deutsche Volksliste eingetragen wurden.
404
80000 Einwohner als »Volksdeutsche« und über 380000 als »Einheimische« bezeichnet worden – also zehnmal so viele, wie bislang
in die Deutsche Volksliste eingetragen waren.161 Wenn es Forster mit
seiner Forderung nach einer möglichst raschen Selektion der einheimischen Bevölkerung ernst war, dann musste auch er ein Interesse
an der Änderung des bisherigen Verfahrens haben.
Beschleunigung und Vereinfachung des Selektionsverfahrens
Wie in der Deportationspolitik markierte die Jahreswende 1941/42
auch für die Deutsche Volksliste einen tiefen Einschnitt. Nachdem
die Zweigstellen vor über einem halben Jahr ihre Tätigkeit aufgenommen hatten, konnte kein Zweifel mehr darüber bestehen, dass
das durch die Frick’schen Durchführungsbestimmungen verordnete
Selektionsverfahren enorm personal- und zeitintensiv war. Genau
dies konnten sich die deutschen Besatzer um die Jahreswende aber
noch weniger leisten als jemals zuvor, da das Scheitern der Blitzkriegsstrategie gegen die Sowjetunion und die daraus folgende Ausrichtung des Deutschen Reiches auf einen längeren Krieg zum bestimmenden Faktor auch in der Germanisierungspolitik wurde.
Auf der Hand liegt dies bei der nun abermals notwendigen Ausweitung der Rekrutierungen für die Wehrmacht, die die Personalstärke des deutschen Besatzungsapparats in den Ostprovinzen reduzierte und die Selektionen im Rahmen der Deutschen Volksliste
noch langwieriger machte. Zudem zeigte sich die Wehrmacht bald
auch an den Angehörigen der Abteilung 3 interessiert, der mit Abstand größten Gruppe in der Deutschen Volksliste, die nur deshalb
noch nicht eingezogen worden waren, weil sie nach den geltenden
Bestimmungen nicht deutsche Staatsangehörige waren, dies vielmehr erst auf dem Weg der Einzeleinbürgerung werden konnten.
Um dies zu ändern, unterzeichneten Stuckart, Bormann und Himmler am 31. Januar 1942 die »2. Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten
Ostgebieten«, die den Angehörigen der Abteilung 3 die neu geschaf161
Unsignierte und undatierte Übersicht über die Ergebnisse der Volkszählung vom 3.–6. Dezember 1939, AGK NTN/191, Bl. 20f. Die Tatsache,
dass die Zahl der deutschen und polnischen Muttersprachler die Gesamtzahl der durch die Volksliste erfassten Personen übersteigt, liegt daran, dass
manche Personen beide Sprachen als ihre Muttersprache angegeben haben.
405
fene Staatsbürgerschaft auf Widerruf verlieh – zu diesem Zeitpunkt
immerhin mindestens 220000 Menschen, bis zum Kriegsende das
Zehnfache.162 Die Staatsangehörigkeit auf Widerruf würde dann
ohne weiteres in eine reguläre Staatsangehörigkeit umgewandelt
werden, wenn vom Recht auf Widerruf nicht innerhalb von zehn
Jahren Gebrauch gemacht würde. Auf den Widerruf konnte aber
auch »bei voller Bewährung bereits vorher verzichtet werden«.163 In
einem Rückblick schrieb Stuckart, es habe sich schlicht als »politisch
und psychologisch notwendig [erwiesen]«, diese Personengruppe
»staatsrechtlich in gewisser Weise an das Reich zu binden«. Den
Betroffenen konnte so einerseits »die Anwartschaft auf die vollen
Inländerrechte« versprochen werden, ohne sie jedoch der direkten
Kontrolle durch die deutschen Besatzer zu entziehen, da eine »nachträgliche negative Auslese« möglich blieb.164 Die Zusicherung eines
gehobenen Rechtsstatus muss dennoch – so Wacław Długoborski zu
Recht – als »Konzession« der deutschen Besatzer gesehen werden.
Neben Soldaten war auch die Kooperation der nicht wehrfähigen
Bevölkerung notwendiger denn je – sei es als Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte oder als Arbeitskräfte in der Rüstungsproduktion.165
In Danzig-Westpreußen führte diese Situation Anfang 1942 zu
einer abermaligen Modifizierung des Selektionsverfahrens, das damit
noch weiter von den Berliner Richtlinien abwich. Um die Erfassung
weiter zu beschleunigen, wies Forster die Mitglieder der Zweigstellen
am 9. Januar 1942 an, den Sitzungen der Vorerfassungskommission
beizuwohnen, da so von Vorladungen »in noch größerem Umfange
als bisher abgesehen werden« könne. Die Mitglieder der DVL-Prü2. Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten, gezeichnet Frick, Bormann,
Himmler, RGBl. 1942, Teil 1, S. 51f., und Übersicht über den Stand der
Deutschen Volksliste der Reichsstatthalterei in Danzig-Westpreußen,
7. März 1942, APP 406/1120, Bl. 19f., im Wartheland mit dem Stand vom
1. Januar 1942, 9. Januar 1942, APP 406/1120, Bl. 64f., und der RKF-Zentralstelle mit dem Stand vom 1. Februar 1942, 5. März 1942, BArch R
49/467, ohne Seitenangabe.
163 2. Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten, gezeichnet Frick, Bormann,
Himmler, RGBl. 1942, Teil 1, S. 51f.
164 Stuckart an Oberste deutsche Reichsbehörden, Stabshauptamt, VoMi,
4. August 1942, APP 406/1110, Bl. 67–73.
165 Długoborski, Polozenie ludności w Rejencji Katowickiej (DO XI), S. xxvii.
162
406
fungskommissionen waren damit im eigentlichen Sinne Zuschauer
des eigenen Verfahrens geworden. Zweitens machte Forster klar, auf
welche Personen sich die Erfassungen vor allem zu konzentrieren
hätte: Angehörige von »Heilberufen«, »Mangelberufen«, Personen
im öffentlichen Dienst, mit Verwandten an der Front oder im Deutschen Reich und schließlich solche, die deportiert werden sollten.166
Nachahmer fand Forster in Oberschlesien. Schrittmacher war
hier der Landrat in Kattowitz, der, wie erwähnt, bei einer Einwohnerzahl von ca. 387000 mit etwa 300000 Anträgen rechnete – also
fast so vielen wie im ganzen Regierungsbezirk Bromberg. Um diesen Andrang auch nur einigermaßen bewältigen zu können, hatte er
in den einzelnen Gemeinden und Städten die Aufstellung von lokalen Erfassungskommissionen angeordnet. Sie sollten erst die Fragebögen überprüfen und dabei die Antragsteller zusammenfassen, die
in Abteilung 3 zu sortieren waren, um der Zweigstelle eine summarische Entscheidung zu ermöglichen.167
Das Oberpräsidium griff dieses Verfahren auf. In einer Denkschrift des Volkstumsreferats in Zusammenarbeit mit der Partei,
der RKF-Zweigstelle und dem SD wurde ebenfalls eine Änderung
des Verfahrens gefordert und dies vor allem mit der Notwendigkeit
begründet, »den Dienststellen der Wehrmacht im Rahmen des
von ihnen örtlich benötigten Bedarfs schnellstens eine hinreichende
Zahl deutscher Volkszugehörigen namhaft zu machen«.168 Um dies
sicherzustellen, sollte die »deutsche Bevölkerung Oberschlesiens«
durch öffentliche Bekanntmachungen aufgerufen werden, sich bis
zum März 1942 um die Aufnahme in die Deutsche Volksliste zu bewerben. Wer dies ohne triftige Gründe unterlasse, werde als »nicht
zum deutschen Volkstum zugehörig behandelt«. Die Fragebögen
würden jedoch nicht mehr direkt der Zweigstelle in der Kreishauptstadt, sondern ebenfalls zunächst den auf lokaler Ebene eingerichteten Erfassungskommissionen zugeleitet, die aus dem Bürgermeister,
dem Ortsgruppenleiter sowie einem Vertreter des SD bestehen sollten und von diesem mit einem Entscheidungsvorschlag versehen
Forster an Zweigstellen, 12. Februar 1942, APB 9/5, Bl. 243f.
Zweigstelle des Kreises Kattowitz, gez. i. V. Schultze, an die Bürgermeister
des Landkreises, 20. Februar 1942, APK 82/691, Bl. 1–6.
168 Unsigniertes Schreiben des Volkstumsreferats des Oberpräsidiums in Kattowitz an die Regierungspräsidenten in Kattowitz und Oppeln, 29. Januar
1942, Barch R 49/3508, ohne Seitenangabe.
166
167
407
würden. Sollte die Erfassungskommission auf Sortierung in die Abteilung 3 befinden, »so erfolgt eine summarische Entscheidung
durch die Zweigstelle, die sich lediglich durch stichprobenartige
Prüfung von der Richtigkeit des Vorschlags der Erfassungskommission zu überzeugen hat«. Die Prüfungskommission der Zweigstelle
hätte nur noch bei Sortierung in die Abteilungen 1, 2 oder 4 sowie
bei Uneinigkeit der Erfassungskommission nach dem regulären Verfahren zu entscheiden. Antragsteller, die in die Abteilungen 1 bis 3
eingetragen würden, seien den »Wehrersatzdienststellen […] unmittelbar nach Entscheidung namhaft zu machen«.169
Es sollte keine zwei Wochen dauern, bis Himmler diesen Entwurf
mehr oder minder wortwörtlich übernahm und am 10. Februar 1942
als Anordnung zur »Durchführung der Vorerfassung« allen Provinzen verbindlich vorschrieb. Erstaunlich ist nicht nur, wie schnell,
sondern vielmehr die Tatsache, dass Himmler diesem Erlass überhaupt zustimmte. Auch wenn er nicht in seinem Interesse gelegen
haben kann, so hatte er doch wenig Alternativen, da Forster und
Bracht die Frick’schen Durchführungsbestimmungen bereits so umgedeutet hatten, dass sie ihre Assimilationspolitik fortsetzen konnten – hier legitimierte Himmler also lediglich eine bereits bestehende
Praxis, die er nicht ändern konnte. Außerdem war sicherlich auch
aus seiner Perspektive ein Jahre dauernder Selektionsprozess wenig
wünschenswert. Und schließlich glaubte er, für Kontrollmechanismen gesorgt zu haben. Dies betraf zum einen die Maßgabe, dass jedem Mitglied der Vorerfassungskommission – und damit auch dem
SD – ein Vetorecht zustand, bei dessem Inanspruchnahme der Antrag nach dem bisherigen Verfahren hätte bearbeitet werden müssen.
Darüber hinaus ordnete Himmler an, dass, soweit
»zusätzliche örtliche Regelungen für die einzelnen Gaue notwendig sind, sind diese von dem zuständigen Beauftragten des
Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums zu veranlassen. Sie sind mir über mein Stabshauptamt zu Kenntnis zu
bringen«.170
169
170
Ebenda.
Himmler, RKF, Anordnung 66/I, 10. Februar 1942, APB 9/5, Bl. 237f.
Diese Vereinfachung des Verfahrens ging am polnischen Widerstand nicht
unbemerkt vorüber, siehe G˛asiorowski, »Niemiecka lista narodowa«, S. 77.
408
Wartheland: Bestimmung Himmlers »unerheblich«171
Zunächst noch geringe Auswirkungen hatte diese Beschleunigung
des Verfahrens auf die Selektionstätigkeit im Wartheland. Hier waren die Zweigstellen gerade dabei, die Umtragungen abzuschließen,
und Greiser hatte der »deutschstämmigen« Bevölkerung bereits ein
Ultimatum zum 28. Februar 1942 gesetzt. Wer sich bis dahin nicht
um die Aufnahme in die Deutsche Volksliste beworben habe, würde
als Pole behandelt werden.172 Die Bestimmungen Himmlers erschienen »unerheblich, […] weil ein [sic!] Erfordernis dafür nicht bestand«.173
Und dennoch lassen sich – wenn auch deutlich später – im Wartheland Entwicklungen feststellen, die zumindest in Teilen in die gleiche
Richtung zielten. Am 8. April 1943 wies Greisers Stellvertreter Jäger
die Bezirksstellen an, alle männlichen Angehörigen des Jahrgangs
1923 und jünger aus Abteilung 4 in Abteilung 3 umzutragen, es sei
denn, die ganze Familie wäre ohnehin aus rassischen Gründen auszuschließen oder »in ihrer sozialen Haltung« unerwünscht. Gleiches
galt auch für ältere männliche Angehörige der Abteilung 4, die sich
freiwillig meldeten. Sie alle würden in Abteilung 3 hochgestuft, »um
auf diese Art und Weise beim Dienst in der Wehrmacht beweisen zu
können«, dass sie bereit seien, »sich in die Deutsche Volksgemeinschaft einzufügen«.174
Entscheidende Ergebnisse brachten aber weder die erleichterten
Eintragungen noch die Umtragung von potentiellen Soldaten von
Abteilung 4 in 3. Wie die Zahlen belegen, erhöhte sich die Anzahl der
in die Deutsche Volksliste eingetragenen Personen zwischen Anfang
April und Ende 1942 nur noch unwesentlich um 44786 Personen.
Verglichen mit der Anzahl der Ablehnungen ist dies durchaus aufschlussreich, stiegen diese doch im selben Zeitraum um 58,40 Prozent an.175 Die DVL-Prüfungskommissionen waren also wenig bereit, ihre Selektionskriterien pragmatischer zu handhaben, was sich
auch in der unterschiedlichen Gewichtung der einzelnen AbteilunJäger an Bezirksstellen, 13. September 1943, APL 176/387, Bl. 57.
Undatierte und unsignierte Vorlage für einen Aufruf des Volkstumsreferats
zur Veröffentlichung in Zeitungen des Warthelandes, APP 406/1115, Bl. 7.
173 Jäger an Bezirksstellen, 13. September 1943, APL 176/387, Bl. 57.
174 Jäger an Bezirksstellen, 8. April 1943, APP 406/1117, Bl. 16f.
175 Übersicht der Reichsstatthalterei mit dem Stand vom 1. April 1942 (APP
406/1120, Bl. 91) und dem 1. Januar 1943 (BArch R 186/32, ohne Seitenangabe).
171
172
409
gen niederschlug: Anfang 1943 waren von den insgesamt 475743
Personen 401372 als politisch zuverlässige »Bekenntnisdeutsche«
oder »Volksdeutsche« erfasst worden, also immerhin 84,37 Prozent.
Im Vergleich dazu war die Gruppe der 74371 »Deutschstämmigen«
oder »Wiedereinzudeutschenden«, die nach dem Willen der Reichsstatthalterei so bald als möglich ins Deutsche Reich verschleppt werden sollten, mit 13,63 Prozent deutlich kleiner.176
Oberschlesien: Würdigung der »Gesamtpersönlichkeit«177
Auch für Oberschlesien hielten sich die Auswirkungen von Himmlers Anordnung in Grenzen, legitimierte er doch lediglich ein hier
entstandenes Verfahren. In Vorbereitung der weiteren Erfassung
stellte Hohlfeld, der Volkstumsreferent Brachts, für eine Besprechung im Oberpräsidium am 18. Februar 1942 altbekannte Prioritäten heraus. Den Dienststellen der Deutschen Volksliste wurde erneut eingeschärft, die Erfassungstätigkeit sei »vordringlich vor allen
anderen Aufgaben« durchzuführen, und die Bedeutung der Erfassungen für den Personalbedarf der Wehrmacht unterstrichen. Letzteres sollte aber der einheimischen Bevölkerung verborgen werden,
weshalb die Überprüfungen »unter allen Umständen […] nur im
Rahmen der Familie unter gleichzeitiger Aufnahme sämtlicher Familienmitglieder erfolgen (Urahne, Großmutter, Mutter und ›wehrdienstfähiges‹ Kind)«, also Antragsformulare auch an »Familien
ohne wehrdienstfähige Personen auszuhändigen« seien.178
Im Anschluss an die Besprechung erhielten die Regierungspräsidenten und Landräte einen erneuten Aufruf Brachts, der am 1. März
in den lokalen Zeitungen veröffentlicht wurde und die Antragsfrist
auf den 31. März 1942 festsetzte. Die unterschiedliche Wortwahl im
Vergleich zum Aufruf Greisers reflektiert die Unterschiede in der
Germanisierungspolitik. Während Greiser vor allem die Voraussetzungen hervorhob, ohne die ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg
haben würde, schlug Bracht einen deutlich inklusiveren Ton an und
Übersicht der Reichsstatthalterei mit dem Stand vom 1. Januar 1943
(BArch R 186/32, ohne Seitenangabe).
177 Konzept des Volkstumsreferats des Oberpräsidiums für einen Vortrag
für die erste Sitzung der Zentralstelle, 19. Februar 1942, APK 117/140,
Bl. 216–223.
178 Undatierter Vermerk Hohlfelds zur Besprechung vom 18. Februar 1942,
APK 117/140, Bl. 158f. [Hervorhebung im Original, G.W.]. Siehe auch
Kaczmarek, »Niemiecka polityka narodowościowa«, S. 133–135.
176
410
forderte schlicht »alle diejenigen Personen, welche glauben, einen
Antrag auf Aufnahme in die Deutsche Volksliste stellen zu können,
auf, diesen Antrag umgehend einzureichen«. Offensichtlich fürchtete Bracht jedoch, dass sein Aufruf auf geringes Interesse stoßen
würde, wofür vorausschauend auch gleich »arbeitsscheue und politisch unzuverlässige Elemente« verantwortlich gemacht wurden, die
immer noch versuchten,
»Euch einzureden, daß die in die Deutsche Volksliste (Abt. 1 bis
3) aufgenommenen Volksgenossen […] anders behandelt werden,
als die übrigen Deutschen, also Deutsche zweiter oder dritter
Klasse bleiben sollen. Diesen unsinnigen Gerüchten gegenüber
stelle ich nochmals eindeutig fest, dass sämtliche in die Abteilung 3 der Deutschen Volksliste aufgenommenen Personen in vermögensrechtlicher, steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht allen anderen deutschen Volksgenossen im Großdeutschen
Reich vollkommen gleichgestellt werden. Der vollständige Genuß ihres Besitzes, ihres Vermögens und aller sonstiger bürgerlicher Rechte ist ihnen sicher«.179
In einem Entwurf für eine Rede vor der Zentralstelle, deren erste
Sitzung in Oberschlesien erst ein Jahr nach den Frick’schen Durchführungsbestimmungen am 20. Februar 1942 stattfand, schwor vermutlich Hohlfeld die Mitglieder auf diese inklusive Politik ein,
wonach alle Antragsteller, die in der Zwischenkriegszeit Mitglieder
einer »deutschen« Organisation gewesen waren, in Abteilung 1
einzusortieren waren, während selbst Mitglieder polnischer wirtschaftlicher und kultureller Vereinigungen durchaus in Abteilung 2
aufgenommen werden könnten, da diese Mitgliedschaft »oft unvermeidlich« gewesen war. Hohlfeld ermahnte seine Zuhörer aber vor
allem zu Großzügigkeit bei der Selektion in Abteilung 3. Hierher
gehörte etwa die »Mischbevölkerung mit slawischer Haussprache«,
die sich »nicht nur aus deutschen Elementen [zusammensetzt]«,
aber auch Personen, die polnischen politischen Verbänden und hier
»in gewissen Fällen« auch dem Aufständischen-, dem Westmarkenund dem Schützenverband angehört hatten, also den Organisationen, die eine radikal antideutsche Politik vertraten. Letztlich sei eine
Person nach ihrer »Gesamtpersönlichkeit« zu beurteilen und – damit waren wohl nicht zuletzt die Berliner Bestimmungen gemeint –
179
Aufruf Bracht in einem Schreiben Fausts an die Regierungspräsidenten und
Landräte, 19. Februar 1942, SMR 1232/15, Bl. 65–60.
411
»nicht vom toten Buchstaben auszugehen«. War eine Person »würdig, der deutschen Volksgemeinschaft eingegliedert zu werden, so ist
sie aufzunehmen, wie sie umgekehrt abzulehnen ist«.180
Tatsächlich schnellte die Zahl der in der Deutschen Volksliste erfassten Personen ab Februar merklich in die Höhe: Hatten die DVLDienststellen in den ersten neun Monaten von Mai 1941 bis Januar
1942 238921 Personen erfasst, war bis Ende des Jahres 1942 bereits
die Millionengrenze überschritten.181 Die besonders inklusive Auslegung der Bestimmungen vor allem für die Selektion in Abteilung 3
ist ebenfalls ablesbar und wird im Vergleich zum Wartheland besonders deutlich. Während dort Ende 1942 lediglich 13,63 Prozent der
Angehörigen der Deutschen Volksliste in die beiden unteren Abteilungen eingetragen worden waren, stellten diese in Oberschlesien
mit 754414 Personen 75,01 Prozent.182
Diese besondere Bedeutung, die der Abteilung 3 zukam und die
gleichzeitig Ausweis für die assimilatorische Zielrichtung der dortigen Selektionspraxis ist, war in der Vergangenheit oft Anlass, die
Germanisierungspolitik in Oberschlesien mit derjenigen in DanzigWestpreußen zu vergleichen. So richtig dies im Grundsatz ist, darf
dabei doch ein Unterschied nicht übersehen werden: Auch wenn in
beiden Provinzen tatsächlich mehr als 60 Prozent der einheimischen
Bevölkerung in die Deutsche Volksliste aufgenommen wurden, ist
doch das Missverhältnis zwischen den Erfassungen westlich und östlich der Polizeigrenze so groß wie in keiner anderen Provinz. Deutlich wird dies etwa an den Daten zum Regierungsbezirk Kattowitz
für Ende 1943, dem der überwiegende Teil der an Oberschlesien angeschlossenen westpolnischen Gebiete zugeschlagen worden war. Zu
diesem Zeitpunkt hatten die Zweigstellen bereits 60 Prozent der einheimischen Bevölkerung aufgenommen, von denen aber nicht einmal
Konzept des Volkstumsreferats des Oberpräsidiums für einen Vortrag
für die erste Sitzung der Zentralstelle, 19. Februar 1942, APK 117/140,
Bl. 216–223.
181 Anders als Borodzej behauptet, beschleunigten sich also die Eintragungen
ab Februar 1942 nicht nur – wie noch gezeigt werden wird – in DanzigWestpreußen, sondern auch in Oberschlesien, siehe Lemberg/Borodzej,
Einleitung, S. 43.
182 Übersicht des Stabshauptamtes mit Stand vom 1. Februar 1942 (BArch
R 49/467, ohne Seitenangabe), 1. Mai 1942 (BArch R 49/467, ohne Seitenangabe), Oberpräsidiums mit dem Stand vom 1. Dezember 1942 (APK
117/140, Bl. 232), 1. April 1944 (APK 117/140, Bl. 228).
180
412
2 Prozent aus dem östlichen, das heißt, früher russischen Teilungsgebiet der Provinz stammten und über 98 Prozent aus den westlichen,
das heißt, preußischen und österreichischen Teilungsgebieten.183
Die Gründe hierfür in der Bevölkerung zu suchen und diese zu
essentialisieren, hieße freilich der zeitgenössischen deutschen Propaganda Glauben schenken. Die Besatzer gingen nicht deshalb im
Westen anders vor, weil – wie etwa Ryszard Kaczmarek meint – »die
dort wohnende Bevölkerung einen Bestandteil der arischen Rasse
bildete, also keiner Exterminierung aus Rassengründen unterlag«.184
Abgesehen davon, dass die deutsche Selektionspraxis mitnichten
Rückschlüsse auf die »rassische« Beschaffenheit der Bevölkerung,
sondern allein auf die ideologische Verfasstheit der Besatzer zulässt,
ist die Einschätzung Kaczmareks aus meiner Sicht auch deshalb fatal, weil sie die Aufmerksamkeit in exakt die falsche Richtung lenkt:
»Rasse« spielte im Kriterienkatalog der Deutschen Volksliste (nicht
nur in Oberschlesien) faktisch keine Rolle. Stattdessen – und hierfür
liefert gerade die territoriale Differenzierung in Oberschlesien einen
schlagenden Beweis – orientierten sich die dortigen Zweigstellen viel
eher an einem Bündel aus sicherheitspolitischen und ökonomischen
Kriterien auf der einen und traditionellen preußischen Germanisierungsbestrebungen auf der anderen Seite: Auf ehemals deutschem
(und österreichischem) Territorium wurde die Bevölkerung faktisch
vor die Wahl gestellt, sich zu assimilieren oder aber von der nächsten
Deportationswelle erfasst zu werden. Wer unter diesen Bedingungen keine andere Möglichkeit sah, als die Aufnahme in die Deutsche
Volksliste zu beantragen, konnte mit Nachsicht rechnen. Wenig
kompromissbereit zeigten sich die Besatzer hingegen im ehemals
russischen Teilungsgebiet. Fehlende deutsche Sprachkenntnisse
wurden hier als Beleg dafür gewertet, dass es sich bei dem Antragsteller um einen »Polen« handelte. Eine Anerkennung als »Wasserpole« oder »Schlonsake« war ohnehin ausgeschlossen, da diese nach
Meinung deutscher Volkskundler nur in den ehemals preußisch/
österreichischen Gebieten lebten. Es ist diese territoriale Differenzierung, die das Volkslistenverfahren in Oberschlesien weniger als
nationalsozialistische Neuerung herausstellt, sondern in eine preußische Kontinuität einordnet.
Unsignierte Übersicht über die Bevölkerungsverteilung des Regierungsbezirkes Kattowitz, 10. Oktober 1943, APK 117/140, Bl. 229.
184 Kaczmarek, »Zwischen Altreich und Besatzungsgebiet«, S. 349.
183
413
Danzig-Westpreußen: »Sofortige Eintragung ohne
bürokratische Arbeit«185
Die Gefahr einer zu inklusiven Auslegung seines Beschleunigungserlasses vom 10. Februar 1942 hatte Himmler wie dargestellt durch
die Auflage zu bannen versucht, dass etwaige örtliche Abweichungen allein durch seinen jeweiligen Beauftragten als Reichskommissar
für die Festigung deutschen Volkstums erlassen werden konnten
und über das Stabshauptamt auch ihm mitzuteilen waren. Diese
Regelung richtete sich vor allem gegen Forster, den einzigen Chef
einer Zivilverwaltung in den annektierten Provinzen, dem Himmler
die Ernennung zu seinem Beauftragten verweigert hatte. In DanzigWestpreußen war es bei der alten Regelung geblieben, dass der Höhere SS- und Polizeiführer diese Funktion ausübte. Wenn Himmler
nun aber geglaubt hatte, Forster damit in die Schranken weisen zu
können, wurde er bald eines Besseren belehrt. Forster spielte den
Beschleunigungserlass vielmehr gegen die Frick’schen Durchführungsbestimmungen aus und machte sich damit von einschränkenden Richtlinien der Reichsbehörden völlig frei.
Hatte sich Forster noch Mitte 1941 gegenüber dem Reichsinnenministerium geweigert, einen allgemeinen Aufruf an die Bevölkerung zu veröffentlichen, um die Erfassungen der Deutschen
Volksliste voranzutreiben, und stattdessen auf die Vorerfassungskommissionen der Partei gesetzt, schien diese Vorsichtsmaßnahme
nun nicht mehr vonnöten. Am 22. Februar 1942 ließ auch Forster einen Appell an die Bevölkerung veröffentlichen. In einem Rückblick auf den bisherigen Selektionsprozess verwies er noch einmal auf die Bereitschaft der Zivilverwaltung, einen großen Teil der
Bevölkerung aufzunehmen, und versuchte gleichzeitig, Zweifel zu
entkräften, die durch das schleppende Verfahren entstanden waren:
»Wir haben die Menschen herausgesucht, die auf Grund ihrer
Haltung oder ihrer Abstammung als Deutsche angesehen [werden] koennen. […] Es kann nun sein, dass bei der ungeheuer vielen Arbeit, die in den letzten zweieinhalb Jahren gerade auch auf
diesem Gebiet zu leisten war, die ein oder andere Person oder Familie von uns vergessen worden ist. Um aber keinem Menschen
die Moeglichkeit zu nehmen, in die deutsche Volksgemeinschaft
zurueckzukehren und sich als Deutscher zu bekennen, ergeht hier185
Richtlinien Forsters, 22. Februar 1942, APB 9/5, Bl. 261–269.
414
mit die oeffentliche Aufforderung an alle diejenigen, die sich als
Deutsche fühlen oder nachweislich deutscher Abstammung sind
oder Verwandte im Altreich haben und in die deutsche Volksgemeinschaft eingereiht werden wollen, sich bis zum 31. März
1942 zur Aufnahme in die Deutsche Volksliste zu melden. Es
soll kein Mensch, der in die deutsche Volksgemeinschaft zurückkehren will und bisher uebersehen worden ist, benachteiligt werden.«186
Forster mochte aber nicht allein diesem Versprechen einer inklusiven Selektionspolitik vertrauen und schloss eine Drohung an:
»Wer das aber ablehnt, muss sich darueber im klaren sein, dass
er in Zukunft als nicht zum Deutschtum gehoerig behandelt, nach
aussen hin als Pole gekennzeichnet wird und den Bestimmungen
fuer Polen unterliegt. Dass damit auch Gleichstellung mit den
schlimmsten Feinden des deutschen Volkes zusammenhaengt, ist
ebenfalls selbstverstaendlich.«187
Die einheimische Bevölkerung war damit zum ersten Mal aufgefordert, »freiwillig« einen Antrag zu stellen. Dies markierte einen
»Wendepunkt« in der bisherigen Politik, wie die polnische Untergrundpresse zu Recht bemerkte.188 Um die schnelle Bearbeitung
der Anträge zu gewährleisten, ging Forster noch einen Schritt weiter, als im Beschleunigungserlass von Himmler vorgesehen war, und
machte summarische Entscheidungen nicht nur für die Selektion in
Abteilung 3, sondern auch in die Abteilungen 1 und 2 obligatorisch.
Wer hierher einzusortieren war, »[dürfte] im allgemeinen klar liegen;
es ist daher eine sofortige Eintragung ohne bürokratische Arbeit
vorzunehmen«, also ohne die bisherige Einzelfallprüfung.189 Diese
sollte sich nun allein auf die politischen Gegner »deutscher Abstammung« in Abteilung 4 beschränken. Entschieden wurde auch nicht
mehr auf der Grundlage der vom Reichsinnenministerium versandAufruf Forsters vom 22. Februar 1942, APB 5/3, Bl. 1f.
Ebenda.
188 G˛
asiorowski, »Niemiecka lista narodowa«, S. 75 [Übers. G.W.]. Im polnischen Untergrund wurde die Forcierung der Einschreibungen als Ausweis
deutschen Scheiterns und polnischer Widerständigkeit gesehen oder, wie es
in einem Bericht von Ziemiach Zachodnich Rzeczypospolitej heißt: »Dort
wo Lockungen und Versprechungen keine befriedigenden Ergebnisse
brachten, dort wendet man Zwang an«, G˛asiorowski, »Niemiecka lista narodowa«, S. 76 [Übers. G.W.].
189 Richtlinien Forsters, 22. Februar 1942, APB 9/5, Bl. 261–269.
186
187
415
ten jeweils zwei Fragebögen, diese fielen nun ganz weg.190 Stattdessen, so wurde den Zweigstellen lapidar mitgeteilt, sei »ein Formular ausgearbeitet worden«, das nur noch eine Seite umfasste und
nicht von den Antragstellern, sondern von den Vorerfassungskommissionen in direkter Befragung der betreffenden Familie sofort
bei Antragstellung ausgefüllt wurde (siehe Abb. S. 417).191 Neben
der Aufnahme von Personalien interessierten lediglich fünf Fragen:
ob »deutsche Vorfahren feststellbar« oder »Verwandte im Altreich
vorhanden« waren, das »Verhalten der Familie […] während der
polnischen« Zeit und »seit September 1939«, und schließlich, ob die
»Arbeitsleistung« zufriedenstellend sei und »der Haushalt einen
sauberen Eindruck« mache.192 Wie in Oberschlesien gehörte der
Nachweis »deutscher« Vorfahren damit auch in Danzig-Westpreußen nicht mehr länger zu den Voraussetzungen für die Eintragung in
die Deutsche Volksliste.
Wie mit den so gewonnenen Informationen zu verfahren sei, diktierte Forster ebenfalls: Lag gegen den Antragsteller nichts vor und
konnten »von den 5 Fragen des Fragebogens 3 positiv beantwortet
werden […], hat die Vorerfassungskommission den Vorschlag auf
Aufnahme in die Abteilung 3 […] zu machen«, sofern nicht sogar
die Abteilungen 1 oder 2 infrage kämen. Diese Vorentscheidung war
für die Zweigstelle bindend. Bei Sortierung in Abteilung 3 hatte die
»Zweigstelle […] diesem Antrage zu entsprechen, so daß sich eine
Überprüfung der Vorschläge im Einzelnen erübrigt«. Votierte die
Vorerfassungskommission auf Abteilungen 1 oder 2, sei eine »Einzelüberprüfung notwendig, jedoch wird bei diesen beiden Abteilungen großzügig verfahren werden können«. Falls politisch belastendes Material vorliege oder aber zwei oder weniger Fragen positiv
beantwortet werden konnten, so war der Antragsteller nicht etwa
abzuweisen, sondern mit einer Stellungnahme an die Zweigstelle zu
Die Frick’schen Fragebögen sollten von Forster erst Anfang 1944 wieder
ins Spiel gebracht werden. Auf seine Veranlassung ordnete Huth an, dass
die alten Fragebögen »zur Ergänzung der Schnellverfahrensvorgänge von
den Angehörigen der Abteilung 3 der Deutschen Volksliste nachträglich
ausgefüllt, zu den Akten genommen und Doppel der Fragebogen bestimmungsgemäß der Publikationsstelle Berlin-Dahlem zugeleitet werden«,
Zentralstelle, gez. i. V. Huth, an Zweig- und Bezirksstellen, 31. Januar 1944,
APB 9/380, Bl. 233. Es gibt keinen Hinweis, dass dies passiert ist.
191 Richtlinien Forsters, 22. Februar 1942, APB 9/5, Bl. 261–269.
192 Fragebogen der Zweigstelle Thorn, AGK NTN/201, Bl. 7.
190
416
Fragebogen zur Beschleunigung des DVL-Verfahrens in Danzig-Westpreußen.
Archiwum Glównej Komisji Badania Zbrodni przeciwko Narodow
Polskiemu im Instytut Pami˛eci Narodowej Warschau (AGK) NTN 196/201
417
verweisen.193 Die gewünschte inklusive Selektionspraxis wurde
durch die Dringlichkeit unterstrichen, mit der die Entscheidungen
zu fällen waren: Vom »23. Februar bis 15. März 1942 arbeiten die
Landräte, Oberbürgermeister und Kreisleiter ausschließlich nur für
die Deutsche Volksliste, sämtliche anderen Arbeiten werden zurückgestellt«. Und jeden »Sonnabend […] ist mir nach Danzig […]
Meldung zu machen, wieviel Personen in die einzelnen Abteilungen […] aufgenommen worden sind«.194
Der SS-Apparat geriet weiter unter Druck, Entscheidungen nicht
zu verzögern. Der Sicherheitspolizei und dem SD wurde eingeschärft, Anfragen bezüglich neuer Antragsteller zügig zu beantworten, jedoch nur mit einem »Ja« oder »Nein«, also nur Auskunft zu
geben, »ob überhaupt« etwas gegen den Betreffenden vorliegt, nicht
aber »was vorliegt«. Urkunden, die eine deutsche Abstammung oder
das politische Verhalten vor dem deutschen Überfall belegten, seien –
so Forster, den Beschleunigungserlass verdrehend – »nach der Anordnung des Reichsführers SS nicht mehr verlangt«. Sie sollten zwar
trotzdem angefordert werden, aber »wann dies geschieht ist gleichgültig. In keinem Fall darf die Entscheidung von der Beibringung
der Urkunden abhängig gemacht werden«.195
Forster hatte dem Volkslistenverfahren damit auch jeden Schein
eines reichseinheitlichen Selektionsprozesses genommen. Natürlich
protestierte das Reichsinnenministerium gegen diese eigenmächtigen
Eingriffe. In einem Schreiben an die Bezirks- und Zweigstellen vom
2. Juli 1942 berichtete Forster schließlich von einer angeblichen Einigung, wonach nur dann auf die alten Fragebögen zurückgegriffen
werden müsse, wenn ein Mitglied des Prüfungsausschusses gegen
die – vom jeweiligen Vorsitzenden gefällte – Entscheidung Einspruch
einlege und den Fall damit an die nächsthöhere Instanz verweise.196
Siehe auch zu einer Zusammenfassung des neuen Verfahrens den undatierten und unsignierten Überblick, vermutlich Ende 1942, AGK NTN/200,
Bl. 97–99.
194 Richtlinien Forsters, 22. Februar 1942, APB 9/5, Bl. 261–269. Siehe
auch zu einer Zusammenfassung des neuen Verfahrens den undatierten
und unsignierten Überblick, vermutlich Ende 1942, AGK NTN/200,
Bl. 97–99.
195 Richtlinien Forsters, 22. Februar 1942, APB 9/5, Bl. 261–269.
196 Dies zumindest bei Prüfungen der Zweigstelle. Bei der Bezirksstelle war
der Einspruch von zwei Mitgliedern notwendig, um den Fall an die Zentralstelle zu verweisen.
193
418
Außerdem müssten Antragsteller jetzt zumindest die ersten beiden
der fünf Fragen mit »Ja« beantworten, also »deutsche« Vorfahren
und Verwandte im Deutschen Reich nachweisen können.197
Was sollte aber mit den Personen geschehen, die in den vergangenen vier Monaten aufgenommen worden waren? Für den Landrat
des Kreises Bromberg, Walther Nethe, war die Sache klar: Eine »Berichtigung« würde nur »Schwierigkeiten« bereiten, darum sei es bei
den bisherigen Entscheidungen zu belassen.198 Es gibt keinen Hinweis, dass auch nur eine Zweigstelle dies anders gehandhabt hat.
Zudem hatte die Behandlung der Beschwerdefälle bereits zu Problemen geführt. Die Bezirksstelle in Bromberg hatte die bei ihr eintreffenden Beschwerdefälle postwendend an die Zweigstellen zurückgeschickt. Wie der Regierungsvizepräsident Walther Kühn den
Landräten und Oberbürgermeistern am 27. Juni 1942 mitteilte, hätten diese
»entsprechend der Ihnen erteilten Richtlinien im wesentlichen
ohne urkundliche Unterlagen lediglich auf Grund des persönlichen Eindrucks und der nicht nachgeprüften Angaben der Antragsteller selbst entschieden […] Auch die im Runderlass des
Herrn RMdI. vom 13. 3. 41 vorgeschriebenen Fragebogen sind
nicht ausgefüllt worden«.199
Unter diesen Umständen könnten die Beschwerden nicht bearbeitet
werden. Die Zweigstellen wurden angewiesen, in solchen Fällen wie
bisher zu verfahren und sowohl die Fragebögen ausfüllen als auch
alle notwendigen Urkunden einreichen zu lassen. Die Behauptung,
bereits vor dem Überfall eine deutsche Zeitung abonniert und also
als »Deutscher« gelebt zu haben, solle nicht mehr ausreichen – jetzt
mussten auch »Quittungen« vorgezeigt werden.200
An seiner Entschlossenheit, eine möglichst inklusive Selektionspolitik durchzusetzen, änderten diese Modifikationen freilich nichts.
Noch am selben Tag, an dem er diese bekanntgab, erhielten die
Zweigstellen ein weiteres Schreiben, in dem Forster sie erneut dafür
kritisierte, dass oftmals die Beschwerde einer Behörde – »u.a. des
Chefs der Sicherheitspolizei und des SD« – ausgereicht hätte, um
Eintragungen rückgängig zu machen. Um dies zu verhindern, dürfForster an Bezirks- und Zweigstellen, 2. Juli 1942, APB 9/5, Bl. 352.
Nethe an den Leiter der Gestapo, 9. Juli 1942, AGK 904/3, Bl. 27–32.
199 Kühn an Zweigstellen, 27. Juni 1942, APB 9/392, Bl. 1f.
200 Ebenda.
197
198
419
ten Beschwerden in Zukunft nur schriftlich eingereicht und erst
dann geprüft werden, wenn »alle vorliegenden Anträge […] bearbeitet« wären – also vorerst nicht. Wollte eine Zweig- oder Bezirksstelle
einem Antrag auf Entfernung aus der Deutschen Volksliste stattgeben, so werde diese »nach Vorlage der Akten an die Zentralstelle
gegebenenfalls durch den Gauleiter und Reichsstatthalter ausgesprochen«.201 Wenig später ordnete Forster die DVL-Dienststellen
an, grundsätzlich alle Personen, die im ersten Jahr der deutschen Besatzung einen Volksdeutschen-Ausweis (der Partei) erhalten hatten
und nach den Frick’schen Durchführungsbestimmungen in Abteilung 3 einsortiert worden waren, in Abteilung 2 aufzunehmen, wenn
sie gleichzeitig nach dem deutschen Überfall in einer Gliederung der
Partei mitgearbeitet hatten oder nichts Nachteiliges aus der Zeit vor
dem deutschen Überfall gegen sie vorliege. »Falls trotzdem Einspruch von irgendeinem Mitglied der Kommission erhoben werden
sollte, so ist dieser Einspruch nicht zu beachten.«202
Wie in Oberschlesien stieg die Zahl der in die Deutsche Volksliste
eingetragenen Personen nach Himmlers Beschleunigungserlass –
oder genauer: der dadurch erleichterten Ausweitung der Inklusionspolitik Forsters – rasant an: Während die Deutsche Volksliste im
Dezember 1941 erst über 31000 Mitglieder umfasste, war sie nur
zehn Monate später auf fast 800000 emporgeschnellt.203 Weniger
markant als in Oberschlesien, aber doch auffällig war auch in Danzig-Westpreußen, dass die Selektionspraxis im Westen der Provinz
inklusiver war als im Osten. Während in den früher zum russischen
Teilungsgebiet gehörenden Kreisen Leipe und Rippin Ende März
1943 erst 17 Prozent der einheimischen Bevölkerung in der Deut-
Forster an Zweigstellen, 2. Juli 1942, APB 9/5, Bl. 353. Am 9. Februar 1942
verfügte Forster dann, dass in jedem Fall, also auch außerhalb des Beschwerdeverfahrens, ein Ausschluss aus der Deutschen Volksliste nur durch
ihn ausgesprochen werden könne, Forster an Zweig- und Bezirksstellen,
APB 9/380, Bl. 81f. Erst am 7. Februar 1944 übertrug Forster die Kompetenz, Ausweise zu entziehen, auf die Regierungspräsidenten, die sie jedoch
nur persönlich ausüben durften, Forster an Bezirks- und Zweigstellen,
7. Februar 1944, APB 9/380, Bl. 241f.
202 Forster an Zweig- und Bezirksstellen, 10. Oktober 1942, AGK NTN/197,
Bl. 145.
203 HSSPF Danzig an Stabshauptamt, 3. Dezember 1941, BArch R 49/467,
ohne Seitenangabe, und unsignierte Übersicht über den Stand der DVL in
Danzig-Westpreußen am 1. November 1943, APP 406/1120, Bl. 28–32.
201
420
schen Volksliste registriert worden waren, lag dieser Anteil in der
restlichen Provinz bei 58 Prozent.204
Für die einzelnen Zweigstellen bedeutete das eine Vervielfachung
der Entscheidungen. So hatte die Zweigstelle des Landkreises Bromberg bis zum 3. Dezember 1941 insgesamt 1380 Personen erfasst,
während sie in der ersten Sitzung »nach neuem Verfahren« am 7. März
1942 über 362 und in der zweiten am 14. März sogar über 2203 Anträge entschied. Bis Ende Juni konnten so 19804 Antragsteller überprüft werden – in wöchentlichen Sitzungen, auf denen bis zu 2587, im
Durchschnitt jedoch 1238 Antragsteller selektiert wurden.205
Endgültige Marginalisierung der rassischen Musterungen
Aus Perspektive des SS-Komplexes musste die Selektionspraxis zumindest in Danzig-Westpreußen und Oberschlesien all die Befürchtungen bestätigen, die Himmlers Volkstumserlass vom September
1940 und sein Druck auf das Reichsinnenministerium, die Deutsche
Volksliste nach dem wartheländischen Modell einzuführen, zu verhindern gesucht hatte. Himmler war vor allem an einem gescheitert:
an der Durchsetzung eines exklusiven Selektionsverfahrens, das er
als Verantwortlicher für die Unterbringung der ethnischen Deutschen aus Osteuropa brauchte und von dem er als rassischer Ideologe überzeugt war. Die zu diesem Zweck durchgesetzte Forderung,
wonach die Eintragung von Antragstellern ohne erwiesene »deutsche Abstammung« in die Deutsche Volksliste an ihre »rassische
Eignung« zu binden war, hatte sich in keiner Provinz durchsetzen
können.
Die Angaben über die einheimische Bevölkerung basieren auf den Ergebnissen der zweiten Volkszählung im Dezember 1940 (unsignierte und undatierte Übersicht AGK NTN/189, Bl. 22) abzüglich der in dem Zeitraum
zwischen Dezember 1940 und 31. März 1943 aus der Provinz deportierten
ca. 11242 Personen (unsignierte Übersicht des Reichssicherheitshauptamtes mit dem Stand vom 15. November 1940, NO-5150, abgedruckt in:
Łuczak, Wysiedlenia ludności polskiej (DO VIII), S. 74f. Die Angaben für
die Eintragungen in die Deutsche Volksliste aus der unsignierten und undatierten Übersicht über den Stand der Deutschen Volksliste in den annektierten westpolnischen Gebieten mit dem Stand vom 31. März 1943, BArch
R 186/32, ohne Seitenangabe.
205 Landrat Bromberg, Walther Nethe, an Reichsstatthalterei, 29. August 1942,
APB 9/702, Bl. 1–34.
204
421
Es war schließlich das Rasse- und Siedlungshauptamt, das einen
letzten Anlauf nahm, um die Selektionspraxis der Deutschen Volksliste im Sinne des SS-Komplexes zu beeinflussen. Mit Verweis auf
Fricks Durchführungsbestimmungen präsentierte es bereits am
25. April 1941 »Richtlinien für die Durchführung der rassischen
Überprüfung für die Deutsche Volksliste«, die die Eintragung in die
Abteilungen 3 und 4 an eine rassische Musterung knüpften. Die
Überprüfungen waren vom Rasse- und Siedlungshauptamt selbst
vorzunehmen, das »Fachkommissionen« in die einzelnen Regierungsbezirke entsenden sollte, wo sie die Betroffenen nach Abschluss der Erfassung überprüfen und nur bei denjenigen Personen
der Eintragung in die Abteilungen 3 und 4 zustimmen sollten, die
»aufgrund der rassischen Wertung als geeignet befunden[en]« worden waren.206 Im Vergleich zum früheren Versuch des Stabshauptamtes, das gesamte Verfahren zu übernehmen, war dieser Vorstoß
deutlich weniger ambitioniert, hätte dem SS-Komplex aber ein
Vetorecht bei den Eintragungen in die Abteilungen 3 und 4 gesichert und damit ein Instrument in die Hand gegeben, die inklusive
Selektionspraxis in Danzig-Westpreußen und Oberschlesien zu beenden.
Bevor diese neue Runde in den Auseinandersetzungen um die Selektionskriterien der Deutschen Volksliste in Danzig-Westpreußen und
Oberschlesien bekannt wurde, also den Provinzen, an die sich diese
Richtlinien vor allem richteten, kam bereits heftiger Protest aus dem
Wartheland. Leuschner, der in seiner Funktion als Mitglied des Rassenpolitischen Amtes zu der Besprechung beim Rasse- und Siedlungshauptamt geladen war, sah sich bei seiner Rückkehr heftiger
Kritik aus der Reichsstatthalterei ausgesetzt und musste von Uebelhoer in Schutz genommen werden.207 Letzterer nutzte seinen Spielraum auch, um Leuschner die Einhaltung der Zusagen zu ermöglichen, die dieser in Berlin gemacht hatte, wonach – gewissermaßen
als erster Feldversuch – mit der Selektion im Regierungsbezirk Litzmannstadt begonnen werden sollte. Dort schienen zumindest die
Richtlinien für die Durchführung der rassischen Überprüfung für die
Deutsche Volksliste, 25. April 1941, AGK 167/39, Bl. 32f.
207 Undatierte und unsignierte Niederschrift über eine Besprechung in Posen
zu dem Vorhaben des Rasse- und Siedlungshauptamtes, APP 406/1112,
Bl. 79–83.
206
422
logistischen Herausforderungen geringer, war Litzmannstadt doch
Sitz der RuSHA-Außenstelle.
Völlig unklar war zunächst, welche »rassische Wertungsgruppe«
ein Antragsteller aufweisen musste, um in die Deutsche Volksliste
eingetragen zu werden.208 Ursprünglich wollte man in der Außenstelle den gleichen Maßstab wie bei der Selektion der zu deportierenden Polen und beim Wiedereindeutschungsprogramm anlegen
und nur die Wertungsgruppen I oder II zulassen. Bei einer »Probemusterung« von 20 Familien am 10. Mai 1941 musste man jedoch
feststellen, dass nur vier diese Voraussetzungen erfüllten. Über den
Widerstand gegen eine zusätzliche rassische Selektion bestens informiert, war dem Leiter der dortigen Außenstelle, SS-Sturmbannführer Fritz Schwalm, offensichtlich klar, dass ein Ausschluss von drei
Vierteln der Angehörigen der Abteilungen 3 und 4 politisch nicht
durchsetzbar war.209 Mit dem Widerstand der DVL-Bezirksstelle
konfrontiert, sah sich Schwalm zu dem Eingeständnis gezwungen,
dass »eine Aufnahme lediglich der rassischen Wertungsgruppe I und
II in die Deutsche Volksliste zu kleinen Ergebnissen führen würde«.
Um eine Lösung war man im Rasse- und Siedlungshauptamt freilich
so wenig verlegen wie um ihre ideologische Begründung: Da es sich
bei diesen Personen doch – im Gegensatz zu den »Wiedereinzudeutschenden« – um »größten Teils Deutschstämmige handelt«, könne
man auch diejenigen aufnehmen, die in die Wertungsgruppe III
selektiert wurden. Außerdem würde so auch eine Gleichbehandlung
mit den von der Einwandererzentralstelle selektierten »Volksdeutschen« aus dem Baltikum und anderen Gebieten erreicht werden,
bei denen schließlich auch die Wertungsgruppen I bis III einen
»O-Bescheid« für die Ansiedlung im Osten erhielten.210
Dieser Verweis ist jedoch bereits ideologieimmanent problematisch. Zum einen waren diese Vorgänge aus nationalsozialistischer
Die rassischen Wertungsgruppen waren erstmals bei der Selektion der
Frauen zum Einsatz gekommen, die SS-Männer heiraten wollten, um »rassisch gesunden Nachwuch[es]« sicherzustellen. Die Frauen wurden in die
vier Gruppen I–IV sortiert, siehe Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches
Blut, S. 53. Möglicherweise verdankte sich diese Klassifikation den Vorarbeiten Egon von Eickstedts, siehe Klautke, »German ›Race psychology‹«, S. 27.
209 Eine Kurzbiographie Schwalms findet sich bei Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 635f.
210 Vermerk Schwalm über eine Besprechung bei der Bezirksstelle Litzmannstadt am 21. Mai 1941, AGK 167/39, Bl. 3–5.
208
423
Perspektive nicht vergleichbar. Ein »O-Bescheid« der Einwandererzentralstelle erkannte der betreffenden Familie ihre Tauglichkeit für
die Ansiedlung in den annektierten Gebieten zu, während die Angehörigen der Abteilungen 3 und 4 – so zumindest die Planungen – dafür als eben nicht geeignet erschienen und deshalb zur »Wiedereindeutschung« ins Deutsche Reich verschleppt werden sollten. Zum
anderen vergaß Schwalm zu erwähnen, wie die Entscheidung der
Einwandererzentralstelle zustande gekommen war, auch Umsiedler
der Wertungsgruppe III als O-Fälle anzuerkennen: Himmler hatte
am 14. Januar 1940 die Einwandererzentralstelle in Gotenhafen besucht, wo ihm bei der Inspektion des Selektionsvorgangs die große
Zahl der Personen auffiel, die von den Eignungsprüfern als für den
Osteinsatz untauglich aussortiert wurden. Da für die »Germanisierung des Bodens« eine große Anzahl von Siedlern gebraucht wurde,
hatte Himmler angeordnet, anstelle wie bisher nur Personen mit den
Wertungsgruppen I oder II freizugeben, nun auch Personen mit der
Wertungsgruppe III einzuschließen.211 Schwalm begründete seine
Konzession an machtpolitische Überlegungen in Litzmannstadt
also mit einem Vorgang, der ebenfalls eine Konzession an machtpolitische Überlegungen war.
Einführung der rassischen Selektionen im Volkslistenverfahren
Der SS-Komplex intensivierte in den folgenden Monaten seine Bemühungen, schließlich sollten die rassischen Musterungen nicht nur
in Litzmannstadt, sondern in den gesamten annektierten Ostgebieten durchgeführt werden. Während die Außenstelle des Rasse- und
Siedlungshauptamtes in Litzmannstadt für den Juni 1941 weitere
»Probemusterungen« unter Beteiligung von RuSHA-Mitarbeitern
aus Danzig-Westpreußen und Oberschlesien plante, übernahm die
RKF-Zentrale die Koordinierung der Aktivitäten in Berlin und beschloss am 12. August 1941 in Übereinkunft mit dem Rasse- und
Siedlungshauptamt und der Parteikanzlei, an jede der elf Bezirksstellen eine eigene Überprüfungskommission zu entsenden. Diese
211
Anordnung 6, gez. RuS-Führer bei der Einwandererzentralstelle SS-Obersturmbannführer Otto Dietrich, 22. Januar 1940, BDC SSO-Akte Otto
Dietrich, und Hofmann an Künzel, 25. Januar 1940, AGK 167/26, Bl. 27.
Nach Heinemann versuchte das Rasse- und Siedlungshauptamt die durch
Himmler angeordnete Erweiterung des Personenkreises durch eine Verschärfung der Auslesekriterien für Gruppe III zumindest teilweise zu konterkarieren, Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 236.
424
sollten pro Tag 600 Personen einer rassischen Selektion unterwerfen
und dabei diejenigen Personen aus Abteilung 3 entfernen, »die auf
Grund ihres Erscheinungsbildes ungeeignet sind, in die deutsche
Volksgemeinschaft aufgenommen zu werden«.212
Die Ethnokraten im Wartheland lehnten sofort ab. Wie Coulon am 26. August 1941 Dr. Gottfried Neeße von der Parteikanzlei
auseinandersetzte, bestehe das »drängendste Problem« momentan
darin, dass es nach wie vor zu wenige Deutsche und zu viele Polen
gebe. Die »rassenpolitische Frage« – Coulon meinte die weitere Selektion der deutschen Bevölkerung – könne nicht in Angriff genommen werden, bevor die »volkspolitische Frage« – also die Trennung
von »Deutschen« und »Polen« – nicht geklärt sei. Deshalb werde
man sich in Posen auch mit aller Energie der polnischen Mehrheitsbevölkerung zuwenden, deren Lebensverhältnisse weiter reglementieren und noch bestehenden Kontakt zu den »Deutschen« möglichst unterbinden, bis sie aus der Provinz entfernt werden könnten.
Dafür brauche man aber die aktive Kooperation der »deutschen«
Bevölkerung, die deshalb nicht durch nachträgliche Ausschlüsse aus
der Deutschen Volksliste verunsichert werden dürfe. Sinnvoller als
eine rassische Selektion der Angehörigen der Abteilungen 3 und 4
sei es, ihre vorgesehene Verschleppung ins Deutsche Reich abzuwarten. Da es sich bei ihnen sämtlich um Personen mit erwiesener
»deutscher« Abstammung handle, im Wartheland bekanntlich Voraussetzung für die Eintragung in die Abteilung 3, sie also deshalb
potentiell gefährlicher seien als Polen, dürften sie ohnehin selbst
dann nicht wieder als solche behandelt werden, wenn sie den Ansprüchen der Eignungsprüfer nicht genügten. Coulon versuchte
also, die rassischen Selektionen mit einem rassischen Argument zu
verhindern, und hatte damit eine argumentative Pattsituation hergestellt, die ideologieimmanent nicht mehr zu entscheiden war – eine
Aporie, wie sie die rassische Ideologie notwendigerweise produziert
und die allein praktisch aufzuheben ist.
Coulons Kritik reichte jedoch weiter. Er befürchtete, dass selbst
wenn alle Angehörigen der Abteilungen 3 und 4 unabhängig vom
Ergebnis der rassischen Musterungen ins Deutsche Reich abgescho212
Unsignierter Vermerk der Parteikanzlei über die Besprechung am 12. August 1941, 14. August 1941, APP 406/1131, Bl. 33f. Siehe auch undatierter
Entwurf der RKF-Zentrale, APP 406/1131, Bl. 12 und undatierter Entwurf
der RKF-Zentrale, APP 406/1131, Bl. 13–15.
425
ben würden, diese die Reihenfolge der Verschleppungen präjudizieren würden. Coulon vertrat diesbezüglich eine dezidiert andere
Position:
»Die Reihenfolge der Umsiedlung hätte wieder nach praktischen,
nicht nach theoretischen Gesichtspunkten zu erfolgen. Zuerst
kommen diejenigen an die Reihe, die das innere Leben des völkischen Kampfgebietes besonders belasten.«213
Als Erste müssten also die politisch gefährlichen Angehörigen der
Abteilung 4 sowie diejenigen Angehörigen der Abteilung 3 die Provinz verlassen, »deren Umsiedlung aus volkstumspolitischen Gründen […] unaufschiebbar ist«. Umgekehrt sollten diejenigen, die
Mangelberufe ausübten, unabhängig von ihrer rassischen Beurteilung als Letzte und auch nur dann verschleppt werden, wenn aus
dem Deutschen Reich entsprechend qualifizierter Ersatz ins Wartheland kam. »Andere Gesichtspunkte als die durch die Volkstumskampflage gegebenen, werden bei der deutschen Bevölkerung des
Warthelandes auf kein Verständnis stoßen.«214 In der Vorbereitung
auf die finale Auseinandersetzung mit der polnischen Bevölkerung
erschien Rasse schlichtweg als dysfunktionale Kategorie.
In einer späteren Notiz für seine Vorgesetzten, die auch dem
Reichsinnenministerium zugehen sollte, fasste Coulon noch einmal
die zentralen Argumente gegen die Einführung der rassischen Selektionen im Wartheland zusammen. Dabei stellte er vor allem die prinzipielle Unvereinbarkeit zwischen dem Selektionsvorgang der
Deutschen Volksliste und den vom SS-Komplex vorgeschlagenen
rassischen Selektionen heraus:
»Eine Einschaltung der rassischen Überprüfung in das Verfahren
der Deutschen Volksliste […] widerspricht […] deren Grundgedanken. Die Volksliste ist eine summarische Erfassung der
Deutschstämmigen unter Zugrundelegung des Bekenntnisgedankens für Abteilung 1 und 2, der Abstammung für Abteilung 3 und
4. […] Es muß […] bei dem Grundsatz bleiben, Volkstumsfragen
und Rassefragen zu trennen.«215
Die Deutsche Volksliste – so Coulon – sei eingeführt worden, um
»Volksdeutsche« und »Deutschstämmige« zu erfassen und mit deren Unterstützung umso unerbittlicher gegen die Polen vorzugehen.
Coulon an ORR Dr. Neeße, 26. August 1941, APP 406/1131, Bl. 27–32.
Ebenda.
215 Vermerk Coulon, 10. September 1941, APP 406/1131, Bl. 41–45.
213
214
426
Dafür sei es aber unabdingbar, dass »in volkstumsmäßiger Hinsicht
in der deutschen Bevölkerung im Wartheland sobald wie möglich
eine Klärung und Beruhigung eintritt, da nur so eine wirklich geschlossene deutsche Volkstumsfront gegenüber dem Polentum geschaffen werden kann«. Der »baldige Abschluß des Verfahrens ist
nunmehr das vordringlichste Ziel der volkstumspolitischen Arbeit
im Warthegau«, weshalb »eine Einschaltung der rassischen Überprüfung in das Verfahren selbst nicht mehr [möglich]« sei. Wenn der
SS-Komplex an der rassischen Musterung festhalte, sollte diese nach
der Verschleppung dieser Personen ins Deutsche Reich durchgeführt werden. Falls sie aber doch im Wartheland stattfinden müsse,
seien alle Vorkehrungen zu treffen, um die befürchteten negativen
Folgen auf die antipolnische Politik der Reichsstatthalterei einzugrenzen:
»Die sich aus der Ausmerze rassisch unerwünschter Deutschstämmiger ergebenden Gefahren bedingen jedoch, daß die Ausgemerzten aus dem Wartheland auf alle Fälle entfernt und in Lagern
im Altreich untergebracht werden, wo es dann noch möglich ist,
sie durch Stilisierung [sic!] an einer Fortpflanzung zu verhindern
[sic!].«216
In Posen war man jedoch nicht bereit, die Selektionspraxis so lange
zu unterbrechen, bis in dieser Frage Einigkeit mit dem SS-Komplex
erreicht war. Die Forderungen des Rasse- und Siedlungshauptamtes,
die Aushändigung von Ausweisen erst wieder fortzusetzen, wenn
die betreffenden Antragsteller auch von den eigenen Eignungsprüfern überprüft worden waren, wurden ignoriert.217 Schließlich akzeptierte Schwalm, dass durch die Aushändigung der Ausweise
»vollendete Tatsachen« geschaffen worden seien und nur noch eine
nachträgliche Überprüfung praktikabel sei. Diese sei jedoch unbedingt erforderlich: Wenn diese Personen nicht verschleppt und bald
sogar Staatsangehörige auf Widerruf würden, müssten diejenigen,
die später aufgrund ihrer mangelnden »rassischen Eignung« nicht
eingebürgert würden, bereits jetzt selektiert werden. Ansonsten be-
216
217
Ebenda.
Schwalm an Zentralstelle, 8. Juli 1941, APP 406/1131, Bl. 3–5. In Litzmannstadt etwa hatte Uebelhoer seinen Zweigstellen explizit verboten, mit
der Aushändigung der Ausweise bis auf eine positive Entscheidung der
Prüfungskommissionen zu warten, Uebelhoer an Zweigstellen, 21. Juli
1941, APP 406/1113, Bl. 254–258.
427
stünde die Gefahr, dass sie in Positionen gelangten, die einen späteren Widerruf der Staatsangehörigkeit deutlich erschwerten. Die in
der Reichsstatthalterei befürchteten negativen Konsequenzen für
den Arbeitsmarkt könnten im Übrigen dadurch begrenzt werden,
dass man – hier nahm Schwalm einen Gedanken Coulons auf – diese
Personen »durch Unfruchtbarkeit biologisch ausscheidet, sie selbst
jedoch als Arbeitskräfte erhält, bzw. nicht an fremdes Volkstum abzugeben genötigt ist«.218 Die Reichsstatthalterei stimmte schließlich
den bereits von Coulon genannten Einschränkungen zu. Auf Anfrage des Reichsinnenministeriums antwortete Jäger am 11. September 1941, dass man in Posen zwar nach wie vor die Verschleppung
aller Angehörigen der Abteilungen 3 und 4 favorisiere. Falls dies
aber nicht möglich sei, würde man den rassischen Selektionen zustimmen – allerdings nur »nach Abschluß der Deutschen Volksliste«
und nur, wenn die so Selektierten sofort aus dem Wartheland entfernt werden würden, um eine »Beunruhigung der hiesigen Bevölkerung« zu vermeiden.219
Das Einlenken Greisers mag die Entscheidung Himmlers beeinflusst haben, einen erneuten massiven Eingriff in die Selektionspraxis
der Deutschen Volksliste zu wagen. Am 30. September 1941 unterzeichnete er die Anordnung zur »Rassischen Musterung der Angehörigen der Abteilung 3 der Deutschen Volksliste« und bestätigte
Greiser noch am selben Tag den allein für das Wartheland gültigen
Kompromiss. Greiser wurde gebeten, die rassischen Selektionen sofort beginnen zu lassen, und erhielt dafür die Zusage, dass der Ausschluss der Betreffenden erst dann wirksam werden würde, wenn die
SS auch ihre Entfernung aus der Provinz garantieren könnte, um so
jede Beunruhigung der Bevölkerung zu vermeiden. Um ähnliche
Konzessionen nicht auch noch an Forster und Bracht machen zu
müssen, wurde Greiser gebeten, diese Zusicherungen vertraulich zu
behandeln.220 So abgesichert, bestimmte die Anordnung, alle
»für die Aufnahme in die Abt. 3 der Deutschen Volksliste vorgesehenen bezw. bereits aufgenommenen Personen, deren deutsche
Abstammung nicht mehr sicher nachweisbar ist, rassisch zu überprüfen. […] Ein negatives Ergebnis der rassischen Überprüfung hat
Schwalm an Mehlhorn, 10. September 1941, APP 406/1131, Bl. 9–11.
Jäger an Reichsinnenministerium, 11. September 1941, APP 406/1131,
Bl. 46–48.
220 Himmler an Greiser, Geheim!, 30. September 1941, APP 406/1114, Bl. 3f.
218
219
428
zwangsläufig Ablehnung des Aufnahmeantrages bzw. Streichung
aus der Deutschen Volksliste zur Folge. Mit der Überprüfung beauftrage ich das Rasse- und Siedlungshauptamt-SS in Berlin.«221
Proteste der Gauleiter
Wartheland
Wie zu erwarten, zeigte sich Coulon zunächst wenig begeistert. In
einer Stellungnahme für Jäger stellte er vor allem die negativen Konsequenzen von Himmlers Anordnung für die antipolnische Politik
heraus, sei doch »keinerlei Bezugnahme auf irgendwelche praktischen politischen Bedürfnisse der betroffenen Gaue zu erkennen«.
Wie bei früheren Erlassen aus dem Reichsinnenministerium wurde
Jäger gebeten, auf Greiser einzuwirken, durch entsprechende Durchführungsbestimmungen die »das Leben des Gaues stark beunruhigende Wirkung dieses Erlasses einzudämmen«.222 Erst nachdem
Coulon das Himmler’sche Begleitschreiben vorgelegt wurde, zeigte
er sich einigermaßen beruhigt – waren damit doch die politischen
Bedürfnisse zumindest teilweise in Rechnung gestellt worden und
jeder weitere Widerstand nach der Einverständniserklärung Greisers
ohnehin zwecklos.223
Andere Stellen ließen sich jedoch nicht so schnell zum Schweigen
bringen. Der Regierungspräsident von Posen etwa, Dr. Victor Böttcher, gab sich in einem Lagebericht an Greiser wenig Mühe, seine
Kritik zu verbergen, die gleichzeitig den Unterschied dieser beiden
Verfahren sehr genau traf:
»Es zeigt sich immer mehr, daß das hier geübte Verfahren der rassischen Auslese nicht nur eine Ergänzung des Volkslistenverfahrens darstellt, sondern daß hier zwei verschiedene Ansichten gegenüber stehen. Während die einen bei der Entscheidung über die
Eindeutschungsfähigkeit sich im wesentlichen von der Erziehung
Anordnung 50/I Himmlers als RKF, 30. September 1941, APP 406/1114,
Bl. 5f., abgedruckt in: Pospieszalski, Hitlerowskie »prawo« okupacyjne
(DO V), S. 144f. Dieser Erlass hatte dann auch für Polen nicht die Absicht,
wie Bergen meint, »schlicht mehr Deutsche zu schaffen«, sondern sollte im
Gegenteil die inklusive Selektionspolitik eindämmen. Bergen hat aber aus
meiner Sicht recht, was die besetzten Gebiete der Sowjetunion angeht. Siehe
Bergen, »The Nazi Concept of »Volksdeutsche««, S. 74 [Übers. G.W.].
222 Vermerk Coulon für Jäger, 11. November 1941, APP 406/1131, Bl. 53–57.
223 Greiser an Jäger, Vertraulich!, 11. November 1941, APP 406/1131, Bl. 68.
221
429
des Antragstellers, seinem Verhalten und seiner Charaktereinstellung leiten lassen, entscheiden die anderen lediglich nach dem
äußeren Erscheinungsbild. Welches Verfahren das richtigere ist,
wird letzten Endes die Geschichte entscheiden.«224
Es war vermutlich eine solche Kritik, die das Rasse- und Siedlungshauptamt mit dazu veranlasste, sich nicht mehr – wie bei der Selektion der für die Deportation freigegebenen Einheimischen – ausschließlich auf biometrische Merkmale zu konzentrieren. Nach den
Planungen der Außenstelle sollten die Zweigstellen im Wartheland
Karteikarten erhalten, mit denen sie die in Abteilung 3 eingetragenen Personen bis zum 15. Januar 1942 nach Litzmannstadt zu melden hätten. Neben den personenbezogenen Daten war aber auch ein
Feld für »Auffälligkeiten und soziale Verhältnisse« aufgeführt, in das
»Erkenntnisse« der Prüfungskommission einzutragen waren, wie
etwa »arbeitsam, Säufer, Raufbold, kriminell vorbestraft, spionageverdächtig usw.«.225 Nach dem Abschluss der Erfassungen würde
die Zweigstelle die RuSHA-Außenstelle benachrichtigen, um die
Selektionen vor Ort zu ermöglichen.226 Nachdem sich die Reichsstatthalterei am 3. März 1942 auch offiziell mit den Selektionen einverstanden erklärt hatte, wurden im Regierungsbezirk Posen bereits die ersten Betroffenen vorgeladen.227 Zur Vermeidung weiterer
Beunruhigung sollten sie über den wahren Charakter der Überprüfungen im Unklaren gelassen werden – ein Vorhaben, das natürlich
scheiterte.
Anders als ursprünglich geplant hatte das Rasse- und Siedlungshauptamt in Posen durchsetzen können, nicht nur die Angehörigen
der Abteilung 3 rassisch zu mustern, sondern – angeblich aus
arbeitsökonomischen Gründen – auch die der Abteilung 4 und
zusätzlich jene Antragsteller, deren Anträge entweder schon bei der
Zweigstelle vorlagen, aber noch nicht hatten entschieden werden
können oder aber wegen zu geringer »Deutschstämmigkeit« abgeBöttcher an Greiser, 13. Januar 1942, APP 406/1131, Bl. 341–346.
Niederschrift des in der RuSHA-Außenstelle mit der Durchführung dieser
Selektionen beauftragte SS-Oberscharführer Dr. Erich Sieder mit Dr. Rössel von der RKF-Zweigstelle und Coulon am 11. Dezember 1941, 11. Dezember 1941, APP 406/1131, Bl. 73–75.
226 Undatierter und unsignierter Vermerk des Volkstumsreferats der Reichsstatthalterei, vermutlich nach der Unterredung Coulons mit Sieder und
Rössel, APP 406/1131, Bl. 94–99.
227 Mehlhorn an die Regierungspräsidenten, 3. März 1942, APP 406/1114, Bl. 7.
224
225
430
lehnt worden waren. Die vier Untersuchungskommissionen mit
jeweils zwei Eignungsprüfern suchten die einzelnen Zweigstellen
von Anfang März bis Mitte April 1942 auf und überprüften in nur
acht Wochen 67235 Personen, von denen 6227 beziehungsweise
1186 Familien in die Wertungsgruppen IV oder IVf (= »fremdblütig«) selektiert wurden.228
Kaum waren die Selektionen abgeschlossen, brachen die Auseinandersetzungen zwischen der Reichsstatthalterei und dem Rasseund Siedlungshauptamt aufs Neue aus, da man sich nicht darüber
einigen konnte, wie mit den Ergebnissen umzugehen sei. Zu einem
ersten Konflikt kam es bereits, bevor die Selektionen überhaupt
begonnen hatten. Ursache war die Kritik von Schwalms Nachfolger,
SS-Hauptsturmführer Walter Dongus,229 an der Reichsstatthalterei
vom 27. Januar 1942. Die Deutsche Volksliste solle doch gefälligst
nur solche Antragsteller in die Abteilungen 1 oder 2 eintragen, die
eine »deutsche Abstammung« nachweisen konnten. Natürlich rüttelte diese Forderung am Fundament des gesamten Volkslistenverfahrens im Wartheland, das vor allem Verhalten honorierte und
nicht umsonst diese beiden Abteilungen den sogenannten Bekenntnisdeutschen vorbehalten hatte, also Antragstellern, mit deren politischem und sozialem Verhalten sich die Zivilverwaltung zufrieden
zeigte. Eine »deutsche Abstammung« war hierfür ebenso irrelevant
Detaillierter Bericht der RuSHA-Außenstelle an die Reichsstatthalterei,
9. Juli 1942, APP 406/1131, Bl. 163–175. Siehe auch Dongus’ Abschlussbericht, Vertraulich!, 29. Mai 1942, APP 406/1131, Bl. 138–154.
Das Verhältnis zwischen den wenigen Eignungsprüfern und der hohen
Anzahl von selektierten Personen ist natürlich für den Charakter der
Überprüfungen aufschlussreich. Auch wenn weder die tägliche Arbeitszeit
noch die An- und Abfahrtszeiten bekannt sind, möchte ich doch folgende
Berechnung vorschlagen: Angenommen, die 67235 Personen wurden insgesamt von acht Eignungsprüfern selektiert, die in diesen acht Wochen jeden Tag zwölf Stunden ohne Unterbrechung arbeiteten und nur ein Viertel
der Zeit auf Reisen zwischen den verschiedenen Zweigstellen aufwandten,
so blieben ihnen im Durchschnitt dreieinhalb Minuten, um jede Person in
eine Wertungsgruppe zu sortieren. Auch wenn also grundsätzlich Heinemann nicht zu widersprechen ist, dass die Kriterien der rassischen Musterungen von der Selektion der SS-Anwärter herrührten, die SS also ihr Menschenbild auf die eroberten Gebiete übertrug, wurden die Kriterien nicht
nur anders gewertet, sondern auch für die Selektionen selbst blieb wesentlich weniger Zeit, siehe Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 13.
229 Eine Kurzbiographie bei Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut,
S. 613–614.
228
431
wie deutsche Sprachkenntnisse. Kein Wunder also, dass die Reichsstatthalterei rundweg ablehnte und Dongus »Nein!« antwortete.230
Ähnlich entschieden reagierte man in Posen auch auf die nächste
Forderung der RuSHA-Außenstelle. Diese hatte unmittelbar nach
dem Abschluss der ersten Selektionen einzelnen Zweigstellen Namenlisten zugesandt, die einen »erwünschten Bevölkerungszuwachs
darstellten«.231 Als die Außenstelle dann einen Schritt weiter ging
und von der Zweigstelle in Lissa die Aufnahme der Personen verlangte, die in die Wertungsgruppe 1 oder 2 selektiert worden waren, obwohl sie nicht die von der Deutschen Volksliste geforderten
zwei »deutschen« Großeltern nachweisen konnten, protestierte die
Zweigstelle bei der vorgesetzten Bezirksstelle in Posen.232 Regierungspräsident Böttcher verbot die Aufnahme und beschwerte sich
umgehend bei der Zentralstelle, glaube das Rasse- und Siedlungshauptamt doch »immer noch«, dass von der Deutschen Volksliste
abgelehnte Personen allein auf der Grundlage rassischer Selektionen
aufgenommen würden. Dies müsste abgestellt werden.233
Dongus hielt dies nicht davon ab, in seinem Abschlussbericht
erneut auf diese Forderung zurückzukommen. Nun sollten zumindest die Anträge der Personen, die von den Zweigstellen wegen zu
geringer »Deutschstämmigkeit« zurückgestellt worden seien, auf der
Grundlage der RuS-Wertung entschieden werden. Sie seien zunächst
in zwei Gruppen zu unterteilen: Antragsteller, die in die Wertungsgruppe I oder II sortiert worden und überdies durch ihre »Haltung
und Leistung« aufgefallen waren, sollten – da »Leistung […] ebenso
Ausdruck des deutschen Menschen« sei – nachträglich doch noch in
die Deutsche Volksliste aufgenommen werden. Die rassische Selektion habe bei diesen erwiesen, dass »hier ein weit größerer deutscher
Blutseinschlag vorhanden sein muß, als er sich auf Grund der polnischen Namen der Eltern und Großeltern feststellen läßt«. Wurden
den Antragstellern nur durchschnittliche Leistungswerte attestiert,
waren sie in das Wiedereindeutschungsprogramm zu übernehmen.
Allerdings war für diese Gruppe ein »beschleunigtes und erleichDongus an Reichsstatthalterei, 27. Januar 1942, APP 406/1131, Bl. 81–83.
Dongus an Zweigstelle Kalisch, 27. April 1942, AGK 167/10, Bl. 10–21.
232 Unsigniertes Schreiben des Landrats in Lissa an den Regierungspräsidenten in Posen, 8. Mai 1942, APP 406/1131, Bl. 125.
233 Undatierte Antwort Böttchers an den Landrat in Lissa, APP 406/1131,
Bl. 126, und Böttcher an Zentralstelle, 14. Mai 1942, APP 406/1131,
Bl. 123f.
230
231
432
tertes Wiedereindeutschungsverfahren« vorgesehen, konnten sie
doch – im Gegensatz zu den restlichen Personen, die vom Rasse- und
Siedlungshauptamt selektiert worden waren – zumindest ein »deutsches« Großelternteil, also »deutsches Blut« nachweisen. Im Gegenzug müssten die als »untragbar bewerteten Familien (RuS IV und
RuS IVf)« ausgeschlossen werden. Sie sollten entweder durch das
Arbeitsamt (ins Deutsche Reich) oder durch die Umwandererzentralstelle (ins Generalgouvernement) verschleppt werden.234
In der Reichsstatthalterei stieß wiederum die erste Forderung auf
besondere Kritik. Den Standpunkt, dass die rassischen Selektionen
und die Deutsche Volksliste nicht vermischt werden dürften, hatte
man nur sehr widerwillig aufgegeben und schließlich einer Negativselektion zugestimmt. Gänzlich ausgeschlossen war aber, dem
Rasse- und Siedlungshauptamt nun auch die Entscheidung zu überlassen, wer in die Deutsche Volksliste einzutragen war, würde sie
doch damit ihren für die Zivilverwaltung entscheidenden Zweck als
Verzeichnis der Personen verlieren, mit deren Unterstützung zu
rechnen war oder die wegen ihrer politischen Gegnerschaft zum
Nationalsozialismus und ihrer »deutschen Abstammung« besonders beobachtet werden mussten. Die Reichsstatthalterei stand mit
dieser Position nicht allein, sondern konnte in ihrer Auseinandersetzung mit dem Rasse- und Siedlungshauptamt auf Unterstützung
auch aus dem SS-Komplex zählen. So war Höppner Dongus bereits
am 13. Mai 1942 in den Rücken gefallen, als er in einem Schreiben an
die DVL-Dienststellen erklärte, dass aus Sicht des SD-Leitabschnittes in Posen wie auch des Reichssicherheitshauptamtes die »rassische Eignung« allein nicht ausreiche, um in die Deutsche Volksliste
eingetragen zu werden.235 Höppner musste seine Position daher
nicht ändern, als er im Juni 1942 zusätzlich zur Leitung des SD-Leitabschnittes auch die Nachfolge Coulons antrat – zuerst als Volkstumsreferent in der Reichsstatthalterei und schließlich auch als Leiter des Gauamtes für Volkstumsfragen.
Unter diesem neuen Briefkopf bereitete Höppner dem Rasse- und
Siedlungshauptamt die nächste Niederlage. Da die DVL-Prüfungskommissionen eine Familie entweder vollständig in die Volksliste
Dongus’ Abschlussbericht, Vertraulich!, 29. Mai 1942, APP 406/1131,
Bl. 138–154.
235 SD-Leitabschnitt Posen, gez. Höppner, an Reichsstatthalterei, Zentralstelle
und Zweigstellen, 13. Mai 1942, APP 406/1131, Bl. 160f.
234
433
aufnahmen oder als Ganzes ablehnten, die rassischen Urteile der Eignungsprüfer hingegen für jede Person individuell gefällt wurden,
drohten Familien auseinandergerissen zu werden. Höppner erzwang
eine pragmatische Lösung und bestimmte, dass eine Person trotz negativem Urteil in der Deutschen Volksliste verbleiben konnte, wenn
ein Familienmitglied in Abteilung 1 oder 2 eingetragen war.
Ich möchte dies an einem hypothetischen Fall verdeutlichen, der
so vielfach vorkam: War in einer Familie ein Elternteil Mitglied eines
deutschen Vereins gewesen, war es regelmäßig in Abteilung 1 eingetragen worden – und zwar ohne seine »deutsche« Abstammung
nachweisen zu müssen. War der Ehepartner nicht ebenfalls in einem
solchen Verein der deutschen Minderheit organisiert, musste er zumindest zwei »deutsche« Großeltern vorweisen, um die Eintragung
der Familie zu ermöglichen. Gelang dies nicht, wurde die Entscheidung von der Frage abhängig gemacht, ob die Kinder »deutsch«
erzogen worden waren. In diesem Fall galt der Ehepartner zwar als
»fremdvölkisch«, wurde aber dennoch in die Abteilung 3 und die
Kinder in Abteilung 1 eingetragen. Mit der Einführung der rassischen Selektionen musste sich diese Person als Angehörige der Abteilung 3 den SS-Eignungsprüfern stellen und wurde möglicherweise in die Wertungsgruppe IV sortiert und damit ausgeschlossen.
Da aber der Ausschluss der gesamten Familie ebenso undenkbar war
wie eine erzwungene Trennung mit anschließender Deportation
eines Familienmitglieds, sahen sich die Ethnokraten mit einem
Dilemma konfrontiert: In der Frage, ob eine Person in die »deutsche
Volksgemeinschaft« aufzunehmen war, begründeten politisches
Wohlverhalten und »Rasse« möglicherweise entgegengesetzte Entscheidungen und fielen nicht etwa zusammen, wie dies die nationalsozialistische Ideologie suggerierte. Die Ethnokraten blieben dem
Grundgedanken der Deutschen Volksliste treu und entschieden sich
gegen »Rasse« und für politisches Wohlverhalten.
Ein interessanter Aspekt dieser Auseinandersetzung, den ich
noch einmal explizit hervorheben möchte, ist die sich herausbildende Frontstellung, die nicht der in der bisherigen Forschung
dominierenden Konstellation von Zivilverwaltung auf der einen und
SS-Apparat auf der anderen Seite entspricht. Wie bereits bei der
Selektion der »Wiedereindeutschungsfähigen« in den Lagern der
Umwandererzentralstelle stellte sich der SS-Apparat als durchaus
heterogenes Machtgefüge dar, dessen Hauptämter nach der jeweils
eigenen Binnenlogik entschieden und so getroffene Entscheidungen
434
notfalls in einem Bündnis mit anderen Machtgruppen gegen ein
anderes Hauptamt durchsetzten. Die Beratung über Dongus’
Abschlussbericht am 19. Juni 1942 kann hierfür als Beispiel dienen.
Wie er feststellen musste, stand er mit seinen weitgehenden Forderungen nicht nur gegen Höppner (hier in Vertretung der Reichsstatthalterei und des SD) und Heinz Hummitzsch vom Reichssicherheitshauptamt. Auch die Vertreter der RKF-Zweigstelle in Posen
und des Stabshauptamtes versagten ihm die Unterstützung. Höppner konnte durchsetzen, dass DVL-Angehörige auch bei negativer
RuS-Wertung dann nicht ausgeschlossen wurden, wenn sie enge
Familienangehörige in den Abteilungen 1 oder 2 hatten oder, und
dies kam neu hinzu, urkundlich belegen konnten, dass nicht nur
zwei, sondern alle vier ihrer Großeltern »deutschstämmig« waren.236
Höppner war hierbei sowohl vom Reichssicherheitshauptamt als
auch von der RKF-Zweigstelle unterstützt worden, Dongus hatte
dem nichts entgegenzusetzen.237
Eine Frage, die mit besonderer Aufmerksamkeit rechnen durfte,
betraf die Konsequenzen der rassischen Musterungen für die Ersatzlage der Wehrmacht. Nachdem die zweite Verordnung über die
Deutsche Volksliste eigens erlassen worden war, um auch die Angehörigen der Abteilung 3 in die Wehrmacht einzuziehen, drohte dies
durch die rassischen Musterungen konterkariert zu werden. Wie der
Befehlshaber des für das Wartheland zuständigen Wehrkreises XXI
Greiser am 17. Juli 1942 beunruhigt mitteilte, wurden ihm 748 wehrpflichtige Angehörige der Abteilung 3 gemeldet, die von den Eignungsprüfern als »rassisch ungeeignet« bezeichnet worden waren.
Von diesen waren aber bereits 53 »im Feld«, und es könne angenommen werden, dass sich »eine Anzahl dieser Leute […] vor dem Feind
bewährt« habe. Zwar hatte er mit der Außenstelle bereits Kontakt
aufgenommen, um den Verbleib dieser Soldaten zu erörtern, bat
dennoch auch Greiser, »daß hierbei besonders dann – wenn keine
kriminellen Gesichtspunkte oder schwerwiegende rassische Bedenken vorliegen – großzügig verfahren wird«.238
Höppner an Ehlich, 19. Juni 1942, APP 406/1130, Bl. 63.
Unsignierter Vermerk, wahrscheinlich Höppner, 22. Juni 1942, APP
406/1131, Bl. 417f.
238 Der Befehlshaber des Wehrkreises XXI, gez. unleserlich, an Greiser, 17. Juli
1942, APP 406/1117, Bl. 89.
236
237
435
Greiser stellte sich auch in dieser Frage gegen das Rasse- und
Siedlungshauptamt: »Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass alles
unterlassen wird, was die Einsatzfreudigkeit eines zur Wehrmacht
eingezogenen Soldaten oder gar an der Front eingesetzten Soldaten
beeinträchtigen könnte.«239 In der Reichsstatthalterei einigte man
sich darauf, von den 53 Personen nur diejenigen aus Abteilung 3 und
damit auch aus der Wehrmacht zu entfernen, bei denen auf Wertungsgruppe IVf [f = »fremdblütig«, G.W.] erkannt wurde. Der Rest
müsse »verdaut werden«.240 Tatsächlich wurde von diesen 53 Personen dann aber überhaupt niemand ausgeschlossen. Wie sich bald
herausstellte, hatten 30 von ihnen Angehörige in den Abteilungen 1
oder 2 oder waren rein »deutschstämmig«, während von den verbliebenen 23 lediglich einer in die Wertungsgruppe IVf selektiert
worden war. Wie Mehlhorn im Januar 1943 nachträglich bestimmte,
würde auch dieser nicht ausgeschlossen werden, wenn er sich mittlerweile im Fronteinsatz befände – was höchstwahrscheinlich zutraf,
schließlich war diese Person bereits vor über einem halben Jahr eingezogen worden.241
Viel schwieriger ist die umgekehrte Frage zu beantworten, ob
überhaupt eine Person durch die rassischen Selektionen zu Schaden
kam, von der entwürdigenden Behandlung durch die Besatzer einmal abgesehen.242 Was die Behandlung der Soldaten betraf, kann das
wohl ausgeschlossen werden, und zwar sowohl für die 53 Personen,
die das Rasse- und Siedlungshauptamt zunächst gemeldet hatte, wie
auch für die weiteren 81, die in einer zweiten Selektionsrunde ebenfalls eine negative RuS-Wertung erhielten.243 Bei der »derzeitigen
Ersatzlage der Wehrmacht« – so Höppner unmittelbar nach Stalingrad – könne dies nicht verantwortet werden.244
Greiser an Jäger, 24. Juli 1942, APP 406/1117, Bl. 94.
Vermerk Höppner, 31. Juli 1942, APP 406/1117, Bl. 103–105.
241 Mehlhorn an Wehrkreiskommando XXI, im Januar 1943, APP 406/1117,
Bl. 150f. Czesław Łuczak irrt deshalb auch, wenn er behauptet, dass Greiser persönlich auf die Entfernung derjenigen Wert legte, die nicht den »Rassekriterien« des Rasse- und Siedlungshauptamtes entsprachen, siehe ders.,
Pod niemieckim, S. 60.
242 Łuczak, Pod niemieckim, S. 60.
243 Wehrkreiskommando XXI, gez. unleserlich, an Reichsstatthalterei, 25. September 1942, APP 406/1117, Bl. 134.
244 Höppner an die Außenstelle des Rasse- und Siedlungshauptamtes in Litzmannstadt, 15. Februar 1943, APP 406/1117, Bl. 157f.
239
240
436
Aber auch den restlichen Betroffenen scheint es nicht schlechter ergangen zu sein, bestand die Reichsstatthalterei doch auf die
Einhaltung von Himmlers Zusage und band dementsprechend den
Ausschluss aus der Deutschen Volksliste an die Vertreibung aus dem
Wartheland. Dafür fehlt aber jeder Hinweis. Es entbehrt nicht der
Ironie, dass sich wehrfähige Männer, die von den Eignungsprüfern
in die Wertungsgruppen IV oder IVf sortiert worden waren, vermutlich sogar in einer vorteilhaften Situation wiederfanden: Wie die Bezirksstelle in Litzmannstadt nach Posen meldete, gebe es im dortigen
Regierungsbezirk Hunderte von Personen, die als Mitglieder der
Deutschen Volksliste die deutsche Staatsangehörigkeit (auf Widerruf) besäßen und die damit einhergehenden Vorteile genössen, jedoch nicht zur Wehrmacht eingezogen würden245 – sie abzuschieben
lehnte die Reichsstatthalterei jedoch ab.246 Und als sich die Gestapo
in Hohensalza bei Damzog beschwerte, dass selbst die rassisch
»negativ« selektierten Angehörigen der Abteilung 4 nicht ausgeschlossen wurden,247 verwies Mehlhorn auch hier auf das Schreiben
Himmlers.248
Die Zivilverwaltung hatte die rassischen Selektionen von Anfang
an abgelehnt, sah sich aber entweder nicht in der Lage, diese zu
verhindern, oder wollte keine totale Konfrontation mit Himmler
riskieren. Sie torpedierte stattdessen jeden Versuch, die sich daraus
ergebenden Konsequenzen durchzusetzen. Nachdem die Zivilverwaltung dem Rasse- und Siedlungshauptamt erlaubt hatte, zunächst
im März/April 1942 67235 Personen und im März 1943 einige weitere tausend einer rassischen Selektion zu unterziehen, untersagte
sie den Ausschluss der von den Eignungsprüfern als »rassisch unerwünscht« bezeichneten Personen. Die sich verschlechternde Kriegslage ließ aus Sicht der Reichsstatthalterei eine weitere Beunruhigung
der »deutschen« Bevölkerung nicht zu.
Dieter Gosewinkels Einschätzung, dass vor allem im Wartheland
»besonders restriktive rassische Kriterien der »Eindeutschung« an-
Bezirksstelle Litzmannstadt, gez. i. V. unleserlich, an Reichsstatthalterei,
18. Januar 1943, APP 406/1117, Bl. 12f.
246 Höppner an das Regierungspräsidium in Litzmannstadt, 26. Januar 1943,
APP 406/1117, Bl. 14f.
247 Unsigniertes Schreiben der Gestapo in Hohensalza an den IdS in Posen,
13. März 1943, APP 406/1131, Bl. 407f.
248 Mehlhorn an IdS in Posen, 9. April 1943, APP 406/1131, Bl. 409f.
245
437
gelegt« wurden, trifft also nicht zu.249 Zwar sollte der Regierungspräsident in Litzmannstadt seine Zweigstellen bald anweisen,
Antragsteller vor ihrer Eintragung in die Abteilungen 3 und 4 nun
regelmäßig einer rassischen Selektion zu unterziehen, und Mehlhorn
griff diese Praxis für das gesamte Wartheland Mitte 1942 auf. Es lässt
sich aber kein einziger Anhaltspunkt dafür finden, dass diese Weisungen auch tatsächlich umgesetzt wurden, zumal zu diesem Zeitpunkt die Erfassung ohnehin faktisch abgeschlossen war. Damit war
der letzte Versuch Himmlers im Wartheland gescheitert, über die
Durchsetzung rassischer Kriterien den Selektionsprozess der Deutschen Volksliste zu kontrollieren und damit das zentrale Instrument
nationalsozialistischer Germanisierungspolitik dem bestimmenden
Einfluss des SS-Apparats zu öffnen. Im Wartheland ging, um in der
Wortwahl Coulons zu bleiben, »Volkstumspolitik« vor »Rassenpolitik«.
Oberschlesien
Nachdem Greiser Himmlers Anliegen zugestimmt und überhaupt
erst dessen Erlass über die rassische Musterung der Angehörigen
der Abteilung 3 ermöglicht hatte, drängte Otto Hofmann, Chef des
Rasse- und Siedlungshauptamtes, Himmler am 22. November 1941,
die rassischen Selektionen auch in Danzig-Westpreußen und Oberschlesien durchzusetzen.250 Zwei Monate später trafen die betroffenen SS-Dienststellen am 5. Februar 1942 bei Arlt in Kattowitz
zusammen und vereinbarten, bis zum Ende des Monats zehn
Kommissionen mit jeweils einem Eignungsprüfer aufzustellen, um
im März 1942 mit den rassischen Selektionen beginnen zu können.
Wer diesen Selektionen jedoch genau zu unterziehen war, wurde
nicht erläutert und war wohl auch noch unklar.251 Genaueres sollte
vermutlich bei einer Besprechung geklärt werden, zu der Himmler
Greifelt, Hofmann, Ehlich und Arlt einbestellte und bei der es
allgemein um die Behandlung der Angehörigen der Deutschen
Volksliste und die Beschleunigung des Verfahrens ging. Dabei wurGosewinkel, Einbürgern und Ausschließen, S. 410.
Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 266; Witte (Hg.), Der
Dienstkalender Heinrich Himmlers, S. 270.
251 Vermerk Arlt über Besprechung mit dem Vertreter des SD-Leitabschnittes
Kattowitz und dem Rasse- und Siedlungshauptamt, 5. Februar 1942,
BArch R 49/3160, ohne Seitenangabe.
249
250
438
den auch die rassischen Selektionen besprochen – allerdings in einer
Form, die von den Anwesenden später völlig unterschiedlich interpretiert wurde. Der nicht anwesende Leiter des Rassenamtes im
Rasse- und Siedlungshauptamt, SS-Standartenführer Prof. Dr. Bruno
Kurt Schultz, glaubte sich jedenfalls am 23. Februar 1942 mit einem
Verweis auf diese Besprechung ein forsches Schreiben an Bracht
erlauben zu können, indem er ihn – seine Erlaubnis zu einer Selektion der Angehörigen der Abteilungen 3 und 4 voraussetzend –
ersuchte, »den Zweigstellen eine Anweisung zur Mitarbeit zu geben«.252 Bracht reagierte ungehalten und setzte ihm auseinander,
dass Arlt ihm über die Besprechung genau das Gegenteil berichtet
habe. Himmler habe explizit erklärt, auf solche Selektionen »im Augenblick« verzichten zu wollen. Im Übrigen teilte er Schultz in unmissverständlicher Form mit, dass die Verwirklichung von dessen
»Absichten angesichts der gegenwärtigen politischen Situation absolut unerwünscht« sei, er sein »Einverständnis auf keinen Fall […]
erklären« könne und deshalb das Vorhaben »mit aller Entschiedenheit ablehnen« müsse.253 Einverstanden war Bracht lediglich mit der
Selektion der 50000 Angehörigen der Abteilung 4. Darüber hinaus
schlug er vor, das Rasse- und Siedlungshauptamt könne doch auch
die 200000 Personen rassisch mustern, die zur Deportationen vorgesehen oder von den Landräten im Rahmen des Wiedereindeutschungsprogramms vorgeschlagen worden waren, allesamt also
nicht in den Aufgabenbereich der DVL-Dienststellen fielen.254
Weshalb plötzlich die Selektion dieser Personen ins Spiel gebracht
wurde, bleibt unklar, schließlich sollten nach Himmlers Anordnung
vom 30. September 1941 allein die Angehörigen der Abteilung 3 rassisch selektiert werden. Unklar ist aber auch, wie das Rasse- und
Siedlungshauptamt mit zehn verfügbaren Eignungsprüfern die eine
Million umfassenden Angehörigen der Abteilung 3 hätte selektieren
wollen. Bracht wusste jedenfalls um die wenigen verfügbaren EigSchultz an Bracht, 23. Februar 1942, BArch NS 2/80, Bl. 67. Eine Kurzbiographie von Schultz in Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut,
S. 634f.
253 Bracht an Schultz, 1. März 1942, BArch NS 2/80, Bl. 68–70.
254 Am 1. Februar 1942 umfasste die Abteilung 4 5137 Personen, am 1. April
1944 dann tatsächlich 52780. Bracht hatte also eine verhältnismäßig klare
Vorstellung, welche Personengruppen noch aufzunehmen waren (Stand
DVL vom 1. Februar 1942, BArch R 49/467, ohne Seitenangabe, und vom
1. April 1944, APK 117/140, Bl. 228.
252
439
nungsprüfer und beschied dem Rasse- und Siedlungshauptamt, dass
dieses schon mit der Selektion der von ihm vorgeschlagenen Personen »während der Kriegszeit eine ausreichende Betätigung gefunden
haben [dürfte]«.255
Noch deutlicher äußerte sich Bracht am selben Tag in einem
Schreiben an Schultz’ Vorgesetzten Hofmann. Neben einer Beschwerde über die respektlose Form von Schultz’ Schreiben zeigte
er sich Bracht vor allem darüber verärgert, dass nach »einer Anzahl
von Unterredungen« mit Himmler, einer längeren Besprechung mit
den Vertretern des Rasse- und Siedlungshauptamtes in Kattowitz,
Unterredungen mit Hofmann selbst und einer »große[n] Anzahl
von Schriftsätzen« er sich nun »aufs neue« mit diesem Gegenstand
auseinandersetzen müsse. Unwillig ließ er Hofmann wissen, dass
er zwar »der Energie, wenn nicht zu sagen dem Fanatismus« der
Vertreter des Rasse- und Siedlungshauptamtes seine Anerkennung
nicht versagen wolle, aber »doch so umfangreich beschäftigt […],
daß ich bedauern muß, mich in weitere Verhandlungen und Korrespondenzen über den erwähnten Fragekomplex nicht einlassen zu
können«.256 Auch eine persönliche Unterredung konnte Bracht
nicht überzeugen. Hofmann musste sich vielmehr sagen lassen, dass
eine Selektion einer so großen Anzahl von Personen »eine starke
Beunruhigung der Bevölkerung und damit eine Beeinträchtigung
der Arbeitsleistung« zur Folge haben würde.257
Am 3. März 1942 betraute SS-Obergruppenführer Heinrich
Schmauser, der Nachfolger Bach-Zelewskis, den RuS-Führer im
SS-Oberabschnitt Südost in Breslau, SS-Standartenführer Walter
Scholtz, mit der Durchführung der rassischen Selektionen.258 Wie
von Bracht angeordnet, waren die RuSHA-Kommissionen beauftragt, die Angehörigen der Abteilung 4 und gleichzeitig die für eine
»Wiedereindeutschung« in Betracht kommenden Personen rassisch
zu selektieren.259 Wann die Selektionen tatsächlich begannen, lässt
sich den Quellen nicht entnehmen. Wahrscheinlich nahmen die
Kommissionen ihre Tätigkeit erst Mitte des Jahres auf und selektierBracht an Schultz, 1. März 1942, BArch NS 2/80, Bl. 68–70.
Bracht an Hofmann, 1. März 1942, BArch NS 2/80, Bl. 65–66.
257 Vermerk Hofmann, 26. März 1942, BArch NS 2/80, Bl. 51–53.
258 Kurzbiographie bei Heinemann, Rasse, Siedlung, deutsches Blut, S. 634.
259 Arlt an das Oberpräsidium in Kattowitz, 30. März 1942, SMR 1232/34,
Bl. 4f.
255
256
440
ten zunächst nur eine geringe Anzahl von Personen. Hauptgrund
hierfür dürfte gewesen sein, dass die Landräte mit der Erfassung der
einheimischen Bevölkerung noch nicht besonders weit waren – weder mit den Eintragungen in die Deutsche Volksliste noch mit der Benennung der »Wiedereinzudeutschenden«, die ihnen ebenfalls übertragen worden war. Das Rasse- und Siedlungshauptamt hatte eigens
dazu knappe Richtlinien versandt, in denen die Landräte und Amtskommissare belehrt wurden, dass mit dieser Aktion »weniger eine
Mehrung des deutschen Volkes«, sondern vor allem »eine qualitative
Minderung der Führerschicht im fremden Volkstum« angestrebt
werde, die »einen beträchtlichen Anteil nordischen Blutes aufweise«.
Dies sei einfach zu erkennen und liege vor allem dann vor, wo eine
»Familie […] durch Haltung, Fleiß, Sauberkeit und Gesundheit, auch
bei ärmlichen Verhältnissen, aus der übrigen polnischen und volksdeutschen Bevölkerung [hervorsteche]« oder wenn sie »durch die
Höhe des Wuchses aus der Masse im Allgemeinen herausrag[t]en«.260
Kaum hatten die rassische Musterungen begonnen, brachen die
alten Differenzen wieder auf. Um diese zu bereinigen, reiste Schultz
eigens von seiner neuen Wirkungsstätte in Prag an. In einer Besprechung am 6. Januar 1943 stellte sich jedoch bald heraus, dass die Ansichten von Schultz sowie den Kattowitzer Vertretern des Rasseund Siedlungshauptamtes, des SD-Leitabschnittes und der dortigen
RKF-Zweigstelle auf der einen und diejenigen von Springorum,
Hohlfeld und einigen Landräten auf der anderen Seite nicht mehr zu
vereinbaren waren. Während Schulz den Anwesenden versicherte,
dass die rassischen Selektionen nicht nur die äußere Erscheinung,
sondern durchaus auch die »seelische Haltung« berücksichtigten,
betonte er doch auch die Bedeutung von »einzelnen äußeren
Merkmalen«, von denen »sich vielfach auch die innere Einstellung«,
wie etwa die »Unausgeglichenheit«, ableiten lasse, die gerade für
»das schwebende Volkstum häufig typisch wäre«. Der rassischen
Beurteilung komme daher auch bei »der Volkstumspolitik eine
ausschlaggebende Rolle« zu. Unterstützt wurde er allerdings nur
von seinen SS-Kameraden, die – wie etwa Weber von der RKFZweigstelle – anklingen ließen, dass die rassischen Selektionen vor
allem auch deshalb notwendig seien, weil man die bisherige »hu260
Richtlinien für die Eindeutschung polnischer Familien, gez. SS-Standartenführer Scholtz, 9. Juni 1942, APK 119/10222, Bl. 49–50 [Hervorhebung im
Original, G.W.].
441
mane Beurteilung« verurteile, die vor allem dem Ersatzbedarf der
Wehrmacht zugeschrieben wurde.
Die Zivilverwaltung zeigte sich an diesen Ausführungen uninteressiert und machte sich im Gegensatz zu Coulon nicht einmal die
Mühe, ihre Einwände ideologisch zu verkleiden. Stattdessen wiesen
die Landräte von Teschen und Saybusch, also den am stärksten
von den bevölkerungspolitischen Zwangsmaßnahmen betroffenen
Landkreisen, auf die fatalen Konsequenzen hin, die ihre Tätigkeit als
lokale Instanzen des deutsches Besatzungsapparates weiter gefährden würde. In den rassischen Selektionen läge die Gefahr, die gesamte
Volkstumspolitik zu gefährden, würde doch die Zurücknahme
der Entscheidungen der Zweigstellen die »Autorität der amtlichen
Stellen außerordentlich gefährde[n]« – und das, obwohl bereits jetzt
die »Vertrauenskrise […] in der Bevölkerung sehr groß« sei. Sollte
die Bevölkerung nun aber auch an dem jüngst abgegebenen Versprechen des Gauleiters zu zweifeln beginnen, wonach Angehörige der
Abteilung 3 mit denen der ersten beiden Abteilungen gleichgestellt
würden, hätten die rassischen Musterungen – so der Landrat in
Saybusch, Eugen Hering – »einen nicht gut zu machenden Schaden
herbei[geführt]«. Der Landrat in Teschen, Dr. Udo Krüger, und
auch der Gauhauptstellenleiter Ditze schlossen sich Hering an und
betonten ebenfalls, dass sie die Selektionen »politisch nicht für tragbar« hielten.261 Springorum wurde noch konkreter: Zwar bestritt er
nicht die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen dem Rasseund Siedlungshauptamt und der Deutschen Volksliste, ließ aber
keinen Zweifel daran, dass die »Aufnahme in die Volksliste […]
nicht etwa alleine abzulehnen [sei], weil die rassische Überprüfung
auf ›RuS IV‹ lautet«262.
Einigkeit konnte nur über die Positionen hergestellt werden, die
Bracht bereits im vorangegangenen Jahr bei Himmler durchgesetzt
und die das Rasse- und Siedlungshauptamt mittlerweile akzeptiert
hatte, also dass die Angehörigen der Abteilung 3 nicht rassisch
selektiert würden. Uneins war man sich faktisch in allen anderen
Fragen – und anders als im Wartheland beschränkte sich die Zivilverwaltung in Oberschlesien nicht mehr allein darauf, die ImplementieUnsignierte Niederschrift des Regierungspräsidiums in Kattowitz über die
Besprechung am 6. Januar 1943, 1. Februar 1943, APK 119/10222, Bl. 82–85.
262 Niederschrift Hohlfeld über die Besprechung am 6. Januar 1943, 8. Januar
1943, APK 117/140, Bl. 113–115.
261
442
rung der Selektionsergebnisse zu torpedieren, sondern zielte bald auf
den Stopp der rassischen Selektionen überhaupt. Gewissermaßen in
einem ersten Schritt machte Springorum den Vertretern des SS-Apparates klar, dass die DVL-Dienststellen den rassischen Selektionen
kein entscheidendes Gewicht beimessen würden. Das Ergebnis der
rassischen Selektionen wurde von der Zivilverwaltung allenfalls als
Entscheidungshilfe akzeptiert, keinesfalls waren die DVL-Dienststellen jedoch bereit, dem Rasse- und Siedlungshauptamt ein Vetorecht einzuräumen. Den Zweigstellen sollte empfohlen werden,
»sich in Zweifelsfällen der RuS-Kommission zu bedienen und das
Gutachten ihrer Entscheidung zu Grunde zu legen. Sie werden
jedoch darauf hinzuweisen sein, dass ein Ausschluss aus der
Deutschen Volksliste auf Grund der rassischen Beurteilung nur
zulässig sei, wenn das Gutachten auf ›RuS IV‹ laute und auch nur
dann, wenn der Betreffende als ausgesprochener Vertreter der
Zwischenschicht mit wasserpolnischer Mundart angesehen werden müsse«.263
Die Entscheidung, die Selektionen der Deutschen Volksliste und die
des Rasse- und Siedlungshauptamtes als zwei getrennte Verfahren
zu behandeln, wurde in den folgenden Wochen von Bracht bestätigt.
Am 25. Januar 1943 gab Springorum die Entscheidung Brachts
bekannt, dass, wenn eine Entscheidung auch ohne Zuhilfenahme der
rassischen Musterung erfolgen könne, diese »gleichgültig wie sie
ausgefallen ist, ohne Belang« sei. Dieser Grundsatz war den Zweigstellen »mündlich bekanntzugeben«. In dem Akt findet sich auch
eine kurze schriftliche Stellungnahme Brachts, wiederum »zur vertraulichen Kenntnis[nahme]«, die wegen ihrer Bestimmtheit etwas
ausführlicher wiedergegeben werden soll:
»Meine Auffassung war und ist: Die Aufnahme von Menschen
deutschen Volkstums in die DVL. kann grundsätzlich nicht
abhängig gemacht werden von dem Ergebnis einer rassischen
Überprüfung. […] Die RuS.-Kommission hat also in Verbindung
mit dem Volkslistenverfahren rassische Überprüfungen zu unterlassen. Andererseits gibt es Fälle, in denen eine richtige Volkslistenentscheidung tatsächlich von einem positiven Ergebnis der
erfolgten rassischen Untersuchung abgeleitet werden kann. Ich
denke hier an die Fälle, in denen die Deutschstämmigkeit weder
durch Abstammungsnachweise noch durch das subjektive Be263
Ebenda.
443
kenntnis eindeutig erkannt werden kann. […] Hier also, wo die
Dienststellen der DVL. keine anderen überzeugenden Entscheidungsmerkmale besitzen, muss die RuS.-Kommission tätig werden und von dem Ergebnis ihres Befundes die Entscheidung der
DVL. abgeleitet sein. Es geht natürlich nicht an, wenn bei einem
Familienmitglied das Ergebnis ›RuS IV‹ lautet, nur deshalb die
ganze Familie abgelehnt wird.«264
Als die rassischen Selektionen im März 1943 schließlich fortgesetzt
wurden, verfuhren die DVL-Dienststellen nach genau diesem Muster. Bei den Selektionen in den östlichen Landkreisen Warthenau
und Blachstädt waren zwar nur die wenigsten Angehörigen der Abteilung 4 in die Wertungsgruppe RuS IV sortiert worden. Aber selbst
für diese galt, so Hohlfeld nach Information des dortigen Landrats
Curt Becker: »Eine Abänderung der Volkslistenentscheidung wurde
[…] nicht herbeigeführt. Einstweilen ist nichts zu veranlassen.«265
Das Rasse- und Siedlungshauptamt schien sich damit nicht zufriedengeben zu wollen, und der zuständige Eignungsprüfer, SS-Obersturmführer Hansjürgen Siems, setzte den Landrat offensichtlich
unter Druck, zumindest die positiv selektierten Angehörigen der
Abteilung 4 in Abteilung 3 hochzustufen.266 Nach einer Anfrage
beim zuständigen Regierungspräsidium in Oppeln kam von dort die
Anweisung, dass dies zu unterbleiben habe. Das ebenfalls informierte Oberpräsidium stellte sich eindeutig hinter diese Entscheidung:
»Die rassische Überprüfung steht mit dem Verfahren der Deutschen Volksliste in keiner Verbindung. Die Spruchstellen der
Deutschen Volksliste können sich lediglich der RuS.-Kommissionen bedienen, falls die Abstammung nicht hinreichend geklärt
ist oder sonstige Gründe die rassische Überprüfung empfehlenswert erscheinen lassen. Keineswegs berechtigt ein gutes Ergebnis
der rassischen Überprüfung etwa eine bessere Einstufung des
Antragstellers in der Deutschen Volksliste, wie auch trotz einer
guten Note im RuS.-Verfahren auch rein polnische Volkszugehörige nicht in die Deutsche Volksliste aufgenommen werden könUndatierter Vermerk Bracht, vermutlich 25. Januar 1943, APK 117/140,
Bl. 116.
265 Vermerk Hohlfeld, 16. März 1943, SMR 1232/34, Bl. 25.
266 Curt Becker an Regierungspräsidium in Oppeln, 13. April 1943, SMR
1232/34, Bl. 28.
264
444
nen, es sei denn, dass die besonderen Voraussetzungen hierfür
vorliegen.«267
Im Regierungsbezirk Kattowitz, in dem immerhin 95 Prozent der
Angehörigen der Deutschen Volksliste lebten, wurde nicht anders
verfahren. Erste Proteste gegen die rassischen Musterungen kamen
wohl nicht zufällig von Walrab von Wangenheim, dem Landrat in
Beuthen-Tarnowitz, einem Kreis im Westen des Regierungsbezirks,
wo das Rasse- und Siedlungshauptamt die rassische Musterung von
10000 bis 15000 Menschen beabsichtigte.268 Wangenheim konnte
aber mit dem vollen Einverständnis seiner vorgesetzten Dienststelle
rechnen, als er am 16. August 1943 meldete, dass die Eignungsprüfer
ihm zwar Einsprüche gegen 321 in die Abteilung 4 eingetragene Personen mitgeteilt hätten, er diese jedoch »als nicht kriegswichtig bis
auf weiteres nicht bearbeite[t]«. Gegen die Proteste des Volkstumsreferenten des SD-Leitabschnitts in Kattowitz, Perey, gab Wangenheim die Einsprüche nicht einmal an die Bezirksstelle weiter. Sie
blieben für die Betroffenen folgenlos.269
Springorum wollte sich jedoch nicht mehr damit begnügen, den SSKomplex mit seinen Versuchen ins Leere laufen zu lassen, über die
rassischen Selektionen die Entscheidungen der Deutschen Volksliste zu beeinflussen. Wie er unter Beilegung des Schreibens Wangenheims an Bracht schrieb, musste die »rassische Überprüfung in
dieser Form der umfassenden Reihenuntersuchungen als nicht
kriegswichtig zurückgestellt werden […], zumal« – damit war
die bisherige Obstruktionspraxis der Zivilverwaltung gemeint –
»irgendwelche rechtlichen Folgerungen aus diesen Untersuchungen nicht gezogen werden«. Den einzigen Effekt, den die Selektionen zeitigten, sei eine Beunruhigung der Bevölkerung, und die
»muß jetzt mehr denn je vermieden werden«. Die Selektionen sollten auf »Einzelfälle beschränkt bleiben, in denen die Dienststellen
der Volksliste sie besonders für Zwecke ihrer Entscheidungen anfordern«.270
Hohlfeld an Regierungspräsidium, 9. Juni 1943, SMR 1232/34, Bl. 29.
Unsigniertes Schreiben des Landrats in Beuthen-Tarnowitz an das Regierungspräsidium in Kattowitz, 25. Mai 1943, SMR 1232/37, Bl. 30. Personalakte des Reichsinnenministeriums unter SMR 720-5/10599.
269 Wangenheim an Springorum, 19. August 1943, SMR 1232/37, Bl. 34f.
270 Springorum an das Oberpräsidium, 30. Mai 1943, SMR 1232/37, Bl. 30.
267
268
445
Die Tour der Eignungsprüfer sorgte stets für neue Beschwerden
der örtlichen Behörden, die Springorum wiederum sofort an Bracht
weitergab, so etwa das Schreiben des Landrats aus Ilkenau, Dr. Heinrich Groll, vom 2. Juni 1943. Die Kreisdienststelle der Kattowitzer
RKF-Zweigstelle hatte, ohne den Landrat zu unterrichten, 228 Personen ohne Begründung vorgeladen und diese von der endlich eintreffenden Kommission »nach stundenlangem Warten […] in wenigen Minuten oder Bruchteilen davon« abgefertigt. Die Betroffenen
interpretierten diesen Prozess natürlich als Vorbereitung auf eine
bevorstehende »Evakuierungsmaßnahme, Inhaftierung, Verbringung nach einem Konzentrationslager usw.«. Und es sagt einiges
über die Stimmung der Bevölkerung oder zumindest über ihre Einschätzung durch den Landrat aus, dass der tatsächliche Grund als
noch bedrohlicher empfunden wurde:
»Noch erregter wurde die Stimmung als durchgesickert war,
dass es sich um Eindeutschungsmaßnahmen handele. Es hat sich
deutlich gezeigt, dass sowohl bei der ortsansässigen polnischen
Bevölkerung wie auch bei einem großen Teil der Geladenen eine
deutliche Ablehnung gegenüber den Gerüchten um Eindeutschungsbestrebungen zu bemerken war.«271
Es ist nicht verwunderlich, dass dann auch Groll unter Bezug auf
ein bereits von Springorum ins Spiel gebrachtes Argument die
sofortige Einstellung der rassischen Musterungen forderte. Neben
der allgemeinen Beunruhigung der Bevölkerung, die einen idealen
»Nährboden für die Widerstandsbewegung« darstellte, würden die
Menschen auch »in eine Stimmung hineingehetzt, die der Arbeitsfreudigkeit im starken Maße Abbruch tut«. Außerdem würde die
geplante Verschleppung der »Wiedereindeutschungsfähigen« so
dramatische Auswirkungen haben, dass sie »heute schlechterdings
nicht durch[zu]führen« sei. Wenn die rassischen Selektionen aber
ohnehin ohne Konsequenzen blieben, dann bitte er, dass sie »bis
nach Kriegsende zurückgestellt werden«.272 Wie bereits mit der Beschwerde Wangenheims geschehen, leitete Springorum auch Grolls
Schreiben an Bracht weiter – wiederum mit einem Begleitschreiben
versehen, das die Argumentation des Landrats unterstützte und mit
der Bitte endete: »Ich bitte daher nochmals mindestens für eine
271
272
Groll an Springorum, Persönlich!, 2. Juni 1943, SMR 1232/37, Bl. 31f.
Ebenda.
446
wirksame Einschränkung dieser rassischen Untersuchungen einzutreten.«273
Die Beschwerden Springorums und seiner Landräte landeten
schließlich bei der RKF-Zweigstelle, wo Arlt in einem Schreiben
vom 24. Juni 1943 ein gewisses Verständnis für das Argument der
Beunruhigung der Bevölkerung erkennen ließ.274 Ende des Monats
wurde Arlt jedoch von SS-Obersturmbannführer Friedrich Brehm
abgelöst, der als ehemaliger Angehöriger des Rasse- und Siedlungshauptamtes die Selektionen deutlich offensiver verteidigte und sich
auf einen direkten Schlagabtausch mit Springorum einließ.275
Auch wenn unklar ist, wann die rassischen Selektionen eingestellt
wurden, scheint doch festzustehen, dass die Eignungsprüfer nicht
alle Kreise Oberschlesiens aufsuchten. Konsequenzen hatten ihre
Entscheidungen ohnehin allein für die Personen, die noch nicht in
die Deutsche Volksliste eingetragen worden waren und in die Wertungsgruppen I oder II einsortiert und deshalb unter Umständen
vom Wiedereindeutschungsprogramm erfasst wurden. Keinerlei
Einfluss hatten die rassischen Selektionen auf die Entscheidung der
Zweigstellen oder Personen, die bereits einen Ausweis der Deutschen Volksliste besaßen. Der SS-Komplex war damit auch in Oberschlesien gescheitert.
Danzig-Westpreußen
Die größte Blamage erlebte Himmler aber wiederum in DanzigWestpreußen. Wie in Oberschlesien hatte »Rasse« als Selektionskriterium hier keine Rolle gespielt, sodass sich Forster erst bei Einführung der Deutschen Volksliste gezwungen sah, einen Standpunkt dazu zu formulieren. Er fiel dementsprechend unbestimmt
aus: Wenn – so Forster am 7. August 1941 – ein Zweigstellenleiter
Bedenken gegen die »rassische Eignung« eines Antragstellers habe,
so könne er die Entscheidung vertagen und das Rassenpolitische
Amt hinzuziehen. In einer Hinsicht war Forster jedoch eindeutig:
Zuständig für die rassischen Selektionen war nicht etwa das RasseSpringorum an Bracht, 5. Juni 1943, SMR 1232/37, Bl. 32.
Arlt an Faust, 24. Juni 1943, SMR 1232/37, Bl. 27.
275 Brehm an Springorum, 6. Juli 1943, SMR 1232/37, Bl. 26. Als es Anfang
1944 das Gauamt für Volkstumsfragen neu zu besetzen galt und die SS
Brehm vorschlug, lehnte Bracht nicht zuletzt auch wegen dessen Rolle bei
den rassistischen Musterungen ab, SD-Leitabschnitt Kattowitz, gez. unleserlich, an Ehlich, 19. Februar 1944, SMR 500–4/71, Bl. 3.
273
274
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und Siedlungshauptamt, sondern »allein« das Rassenpolitische
Amt. Entsprechend der bisherigen Selektionspraxis würden sich
die dortigen »Rasseexperten« auch nicht allein auf das »äußere[n]
Erscheinungsbild« eines Antragstellers konzentrieren, sondern
überprüfen, ob er nach »Lebensauffassung, Lebenshaltung und
-führung dem Vorstellungsbild von einem deutschen Menschen«
entspreche.276
Forster war mit der Tätigkeit der Zweigstellen aber auch nach
dieser Klarstellung unzufrieden, da viele seiner Meinung nach den
Verweis auf die vorausgesetzte »rassische Eignung« der Antragsteller in den Frick’schen Durchführungsbestimmungen nach wie vor
»vielfach mißverstanden« hatten. In einem Schreiben an die Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister vom 30. Oktober 1941 verurteilte Forster deshalb die Mitglieder der Zweigstellen,
die Antragsteller allein aus dem Grund ablehnten, weil diese »das
Vorhandensein deutschen Blutes nicht durch Urkunden nachweisen konnten« und also verhindern wollten, »dass das Einströmen
fremden Blutes in größerem Umfange die deutsche Rasse gefährde«.
Dabei würde aber übersehen, dass das »Vorhandensein deutschen
Blutes« auch dann »angenommen werden [könne]«, wenn die Antragsteller und auch ihre Eltern und Großeltern Einheimische seien
und »im äußeren Erscheinungsbild einwandfrei sind und von Deutschen rassisch nicht unterschieden werden können«. Jedenfalls sei
»polnisch klingenden Namen […] keine entscheidende Bedeutung
beizumessen«. Bis zu einer allgemeinen Regelung durch Himmler
als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums seien es
allein die Vertreter der Partei, die bei Zweifeln über die »deutsche
Abstammung« eines Antragstellers »dazu berufen [wären], die rassische Eignung auf Grund des äußeren Erscheinungsbildes zu beurteilen«. Dass sich diese Regelung längst vom Boden der Frick’schen
Durchführungsbestimmungen entfernt hatte, war Forster offensichtlich klar. Die Empfänger durften sie deshalb auch nicht aus der
Hand geben: »Diese Verfügung ist von den Vorsitzern den übrigen
Mitgliedern mündlich bekannt zu geben. Sie sind eindringlich auf
ihre Beachtung hinzuweisen.«277
Kühn an die Zweigstellen, 20. August 1941, AGK NTN/200, Bl. 123–127
[Hervorhebung im Original, G.W.].
277 Forster an die Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister,
30. Oktober 1941, APB 9/5, Bl. 179–181.
276
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Forster hatte noch einen weiteren Grund zur Verschwiegenheit:
Von einer bevorstehenden Einigung mit Himmler in dieser Frage
konnte keine Rede sein. Kurz vor einem weiteren persönlichen Treffen in Danzig nahm Himmler direkt auf diesen Erlass Bezug, als er
Forster in einem Schreiben vom 20. November an ein gemeinsames
Gespräch erinnerte, das man bei einem Mittagessen bei Hitler am
19. Oktober 1941 in dieser Sache geführt habe:
»Betrübt bin ich, Parteigenosse Forster, dass Sie Ihre Meinung,
die Sie am Schluss unserer Unterredung im Führerhauptquartier
hatten, in der Sie mir Recht gaben, dass alle rassisch untersucht
werden müssen, innerhalb kurzer 10 Tage bereits so weit wieder
geändert haben, dass Sie die rassische Untersuchung nur in gewissen Einzelfällen zulassen wollten.«278
Dass Forster den rassischen Selektionen zugestimmt haben soll, ist
nicht nur angesichts seiner bisherigen Politik jedoch wenig plausibel. Schließlich kam es nur zwei Tage danach, am 21. Oktober 1941,
zu dem geschilderten Eklat bei der Sitzung der Zweigstelle in
Neustadt, als Forster den SD-Vertreter hinauswarf und damit seine
Dauerfehde mit Hildebrandt erneut eskalierte. Am 13. November
1941 hatte Forster ein Schreiben an Himmler diktiert, in dem er die
Diskussion bei Hitler fortsetzte. Dieses Schreiben selbst ist nicht
überliefert, doch die eben erwähnte Antwort Himmlers vom 20. November vermittelt nicht den Eindruck, dass sich die beiden Kontrahenten auch nur angenähert hätten.279
Im Zentrum der Auseinandersetzung stand zum wiederholten
Mal der Vorwurf Himmlers an Forster, eine zu inklusive Germanisierungspolitik zu verfolgen. Forster hatte diese immer mit der Behauptung verteidigt, bei der autochthonen Bevölkerung handle es
sich ohnehin um größtenteils »Deutschstämmige«. Zur ideologischen Legitimierung dieser rassischen These war, wie dargestellt,
bereits 1940 Prof. Günther eingeladen worden, der die erwünschte
Auskunft geliefert hatte, wonach vier Fünftel der dortigen Bevölkerung »eindeutschbar« seien. Ein Jahr später legte Forster nun mit
einer interessierten Deutung der Besiedlungsgeschichte nach, die
Himmler wieder in Rage brachte und beide in eine historische Aus278
279
Himmler an Forster, BArch R 43 II/1332a, Bl. 84–87.
Himmler schickte am 26. November 1941 eine Kopie an Lammers (BArch
R 43 II/1332,5, Bl. 83) und an Bormann mit Durchschlag für Heydrich,
Greifelt und Hofmann (BArch R 49/36a, Bl. 56).
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einandersetzung stürzte. Himmler störte sich vor allem an der Behauptung, wonach die »deutsche« Besiedlung dieses Territoriums
sich über die Völkerwanderung erhalten habe und es bis zur Niederlage des Deutschen Ordens »bis auf kleine Gebietsteile deutsch gewesen« sei. Er habe – so Himmler – »bei allen meinen Studien von
einer so totalen deutschen Besiedlung nichts gelesen«. Da Himmler
klar war, dass sich Forster bei seiner Politik weniger von den Landeshistorikern Krannhals oder Keyser als von pragmatischen Erwägungen leiten ließ, zeigte er Verständnis für das Bedürfnis, »während
des Krieges und der notwendigen Arbeiten für den Krieg Ruhe […]
und möglichst wenig Beunruhigung« zu haben. »Ich kann Ihnen
aber nicht zustimmen« – so Himmler weiter –, »wenn Sie um einer
augenblicklichen Kriegsnot willen Dauerzustände schaffen wollen.«
Wenn Forster die rassischen Selektionen jetzt für undurchführbar
halte, dann müssten sie eben unterbleiben. Keinesfalls dürfe er aber
mit der Deutschen Volksliste Tatsachen schaffen. In diesem Fall
wäre »keine Entscheidung über die Volkstumszugehörigkeit […]
besser als eine falsche«, schließlich wisse Forster selbst, »dass ein
Tropfen falschen Blutes […] niemals wieder herauszubringen ist«.
Auch deshalb lehnte er das von Forster grundlegend veränderte
Schnellverfahren zur Eintragung in die Deutsche Volksliste ab und
erklärte kategorisch:
»Ich kann Ihren, den Intentionen des Führers absolut widersprechenden Schnellverfahren nur zustimmen, wenn es eine zur Lösung augenblicklicher Kriegsfragen notwendige vorläufige Massnahme ist und wenn feststeht, dass die ganzen Angehörigen der
Gruppe III und IV rassisch überprüft werden.«280
Himmler hatte von Anfang an versucht, die Selektionspraxis der
Gauleiter maßgeblich mitzubestimmen, was nirgends so gründlich
gescheitert war wie in Danzig-Westpreußen. Da sich Forster auch
gegen die Einführung der rassischen Selektionen vehement wehrte,
blieb Himmler wenig anderes übrig, als mit der Nichtanerkennung
aller Eintragungen in die Abteilungen 3 und 4 zu drohen – eine Drohung, die Ausdruck seiner Ohnmacht war.
Am 20. November 1941 reiste Himmler nach Danzig, nahm am
folgenden Tag an einer Sitzung der Zweigstelle in Preußisch Stargard
teil und informierte sich auch über die hier von der Partei durchgeführte Vorerfassung, um schließlich am 22. November mit Fors280
Himmler an Forster, BArch R 43 II/1332a, Bl. 84–87.
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ter und Hildebrandt zusammenzukommen.281 Von »Versöhnung
zwischen beiden«, wie Himmler dann in seinem Dienstkalender
vermerkte, konnte freilich keine Rede sein.282 Forster dachte nicht
daran, die Selektionspraxis der Deutschen Volksliste restriktiver zu
gestalten, sondern beschritt, wie gesagt, genau den entgegengesetzten
Weg. Während die Gauleiter im Wartheland und in Oberschlesien die
ungeliebten rassischen Selektionen dadurch zu entschärfen versuchten, dass sie den Personenkreis eingrenzten und faktisch alle negativen Konsequenzen verhinderten, entschied sich Forster, sie schlicht
zu verbieten, indem er dem Rasse- und Siedlungshauptamt die Tätigkeit im Rahmen der Deutschen Volksliste untersagte. Dass die Eignungsprüfer in Danzig-Westpreußen nicht völlig tatenlos blieben, ist
dennoch richtig. Erwähnenswert sind hier jedoch weniger die wenigen Selektionen im Rahmen von Ehegesuchen von Angehörigen der
Abteilungen 3 und 4.283 Genannt werden müssen vielmehr die Selektionen der Personen, die von der Umwandererzentralstelle in die Lager verschleppt und dort einen Antrag auf Aufnahme in die Deutsche
Volksliste gestellt hatten. In den Lagern dem Zugriff Forsters entzogen, waren sie als Einzige in größerer Zahl einer rassischen Selektion
unterzogen worden, wobei es sich selbst bei diesen wohl nur um maximal einige tausend gehandelt haben kann. Ob diese Selektionen jedoch einen Einfluss auf die Entscheidungen der DVL-Dienststellen
hatten, ist freilich eine ganz andere Frage.
Wie bereits erwähnt, hatten sich die Kommandanten der UWZLager anfangs geweigert, Inhaftierte zur persönlichen Beurteilung
an die zuständigen DVL-Dienststellen zu überstellen, und versandten stattdessen lediglich die unter Aufsicht ausgefüllten Fragebögen
und eine abschließende Beurteilung durch die in jedem UWZ-Lager
eingerichtete Außenstelle des SD-Sonderreferats. Ab Februar 1942
waren diese Außenstellen angewiesen worden, ihren Entscheid »unter Berücksichtigung der rassischen Beurteilung festzulegen«.284 Für
Witte u.a. (Hg.), Der Dienstkalender Heinrich Himmlers, S. 269.
Ebenda, S. 270.
283 Heinemann erwähnt etwa allein diese, um ihre Behauptung zu stützen,
wonach »trotz Widerwillen Forsters gegen eine großangelegte Rassenauslese […] solche Musterungen stattfanden«, Heinemann, Rasse, Siedlung,
deutsches Blut, S. 271.
284 Der Leiter des SD-Sonderreferats beim SD-Leitabschnitt, SS-Obersturmführer Dr. Pech, an die Außenstellen des SD-Sonderreferats, 23. Februar
1942, APB 96/351, Bl. 25–30.
281
282
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die hier verfolgte Fragestellung besonders interessant ist nun, dass
das Votum der Eignungsprüfer selbst für den Entscheidungsprozess
aufseiten des SS-Apparats keineswegs ausschlaggebend war. So
wie sich die Verantwortlichen im Rasse- und Siedlungshauptamt
im Wartheland nicht mit der Forderung gegen die Zivilverwaltung
durchsetzen konnten, generell alle Personen, die in die Wertungsgruppen I oder II selektiert wurden, in die Deutsche Volksliste einzutragen, so scheiterten ihre Kollegen auch in Danzig-Westpreußen – aber hier gegen den Sicherheitsdienst.
So war zum Beispiel die Familie Blaschkiewitz in das »Eindeutschungslager« Gosslershausen verschleppt worden und hatte dort
einen Aufnahmeantrag gestellt. Das dortige SD-Sonderreferat ließ
sie die in den Frick’schen Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Fragebögen ausfüllen und unterzog sie anschließend einer rassischen Selektion. Das ebenfalls vom SD-Sonderreferat ausgefertigte
abschließende Urteil erwähnte, dass der Eignungsprüfer die Familie
durchaus als »noch erwünschte[n] Bevölkerungszuwachs« bezeichnet habe. Für den SD waren jedoch politische Kriterien entscheidend, handelte es sich doch um nach »Erscheinung und der Lebensauffassung […] polnische Menschen«. Und da »an keiner Stelle […]
ein Hinneigen noch Bemühen um das Deutschtum festzustellen«
sei, wie auch das »Bekenntnis zum Deutschtum […] von beiden
Eheleuten in völlig gleichgültiger Form vorgetragen« werde, kam
der SD zu dem Schluss, dass »eine Aufnahme in die Deutsche Volksliste abgelehnt werden« müsse. Für die rechtsgültige Entscheidung
war das SD-Votum allerdings unerheblich – dies stand allein der
zuständigen Zweigstelle zu. Es war deshalb für die Betroffenen von
Bedeutung, selbst wenn sie auch nach Aufnahme in die Deutsche
Volksliste in der Regel nicht sofort entlassen wurden. Ein positiver
Bescheid verhinderte aber zumindest eine Rückverlegung in ein
»Polenlager« wie etwa Potulitz, wo die Lebens- und Arbeitsbedingungen noch weitaus schlechter waren. Dies war auch bei der Familie Blaschkiewitz der Fall, die von der zuständigen Zweigstelle in
Abteilung 3 aufgenommen wurde und vermutlich freikam, als das
Lager Gosslershausen im Juni 1943 aufgelöst wurde.285 Für die Beurteilung der Familie Blaschkiewitz durch die Zweigstelle spielten
die Urteile des SS-Komplexes also keine Rolle. Eine gesonderte An285
Unsignierter Vermerk des SD-Sonderreferats, 28. Januar 1942, APB 96/334,
Bl. 4, sowie Jastrz˛ebski, Potulice, S. 58.
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weisung, dies im Hinblick auf die Urteile der SS-Eignungsprüfer zu
tun, lieferte Forster nach, als er am 9. Februar 1943 den Bezirks- und
Zweigstellen anheimstellte, wie sie damit verfuhren, aber eindringlich darauf hinwies, dass sie »für die Entscheidung […] der Deutschen Volksliste nicht als bindend anzusehen« seien.286
Wenn Isabel Heinemann in ihrer Studie über das Rasse- und Siedlungshauptamt konstatiert, dass »knapp zwei Millionen Menschen,
Angehörige der DVL-Gruppen 3 und 4, […] für eine […] Rassenauslese vorgesehen« waren, so ist damit die erklärte Absicht Himmlers und zumindest von Teilen des SS-Apparates umrissen. Nicht
richtig ist hingegen ihre Behauptung, wonach »ein großer Teil von
ihnen […] bis Kriegsende auch tatsächlich« selektiert wurde.287 Angesichts der lückenhaften Überlieferung sind keine exakten Angaben über die Zahl der Personen möglich, die in den annektierten
westpolnischen Provinzen von den Eignungsprüfern im Rahmen
der Deutschen Volksliste einer rassischen Selektion unterworfen
wurden. Es ist dennoch sehr unwahrscheinlich, dass im Wartheland
mehr als 80000 Personen davon betroffen waren, in Oberschlesien
waren es sicherlich nicht einmal die 51000 Angehörigen der Abteilung 4 und in Danzig-Westpreußen eine nochmals deutlich kleinere
Anzahl. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass die Eignungsprüfer
mehr als 150000 Personen selektierten – also nicht einmal ein Zehntel der ursprünglich geplanten Anzahl.
Einstellung der Erfassungen
In der Abwehr der rassischen Musterungen verwiesen die Gauleiter
übereinstimmend auf einen Aspekt: Sie kosteten Zeit und verschoben den Abschluss der Deutschen Volksliste um weitere Monate
hinaus. Genau dazu waren aber die Zivilverwaltungen nicht mehr
bereit.
Im Wartheland zeigt sich dieser Zeitdruck am deutlichsten. Bereits Anfang 1940 hatten die Ethnokraten in der Reichsstatthalterei
die Schließung der Zweigstellen für den kommenden April angeForst
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