Gemeinsame Erklärung hinsichtlich

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Gemeinsame Erklärung
hinsichtlich
CHANCENGLEICHHEIT UND NICHTDISKRIMINIERUNG
Präambel
Am 18.11.2005 (Day One) entstand mit Fusion der UniCredito Italiano Group und der
HVB Group das jetzige Unternehmen UniCredit Group, deren Besonderheit darin liegt,
dass sie auf zwei Ebenen – auf europäischer sowie auf lokaler – operiert.
Am 26.01.2007 wurde der Europäische Betriebsrat (UniCredit European Works Council,
UEWC) mit dem Ziel gegründet, die Informations- und Mitspracherechte der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter europaweit zu stärken und dadurch einen Beitrag zu
einer besonderen Unternehmenskultur zu leisten.
Gemäß der Vereinbarung über die Gründung des UEWC errichteten dessen Mitglieder
und HR-Repräsentanten/HR-Repräsentantinnen aus den Unternehmen am 08.04.2008
den gemeinsamen Ausschuss für Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, um die
nachstehende Erklärung zu erarbeiten.
In dieser gemeinsamen Erklärung werden allgemeine Richtlinien für die UniCredit
Group sowie Definitionen zu den Begriffen Vielfalt, Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung aufgestellt, nach denen die gesamte Unternehmenskultur
ausgerichtet wird.
Der Text lehnt sich hierbei an die Philosophie und die Grundsätze der Corporate Social
Responsibility (CSR) sowie an die in der „Integrity Charter“ der UniCredit Group
verankerten Werte an. Auf Erstere hat die UniCredit Group schon seit jeher gesetzt
und entsprechende Investitionen getätigt, während Letztere eine zentrale Bedeutung
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Orientierungshilfe bei der täglichen Arbeit
einnimmt.
Darüber hinaus berücksichtigt das vorliegende Dokument die in der gemeinsamen
Erklärung der EU-Sozialpartner bestimmten generellen Standards zum Thema
„Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im europäischen Bankensektor: einige
Aspekte in Bezug auf CSR“.
(Alle für die Erstellung dieser Erklärung relevanten Dokumente sind dem Anhang
beigefügt)1.
1
UEWC-Vereinbarung; UniCredit Integrity Charter; Vereinbarung des Gemeinsamen Ausschusses; Gemeinsame Erklärung der EUSozialpartner aus dem Finanzwesen hinsichtlich “Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im europäischen Bankensektor:
einige Aspekte in Bezug auf CSR“; Europäische Sozialpartner UNICE/UEAPME, CEEP und ETUC "Framework of actions on Gender
Equality"; Global Compact der Vereinten Nationen
1 - Hintergrund und Zielsetzung
Die moderne Gesellschaft ist durch eine Zunahme der Globalisierung, der Mobilität
der Menschen und des Informationsaustauschs noch stärker als in den Vorjahren
geprägt. Die Entwicklung im Hinblick auf Kommunikation, stärkere soziale Bindungen
sowie der Dialog zwischen verschiedenen soziokulturellen Einflüssen, nationalen
Traditionen und Sprachen schärfen das Bewusstsein für die Vielfalt. Dies kann durch
die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen, wie jene zur Förderung von Frauen
im Beruf, laufend verbessert werden.
Angesichts des gegenwärtigen, durch dynamische Trends und Flexibilität
gekennzeichneten Szenarios stellt eine neue Einstellung in Bezug auf die soziale und
wirtschaftliche Rolle von Vielfalt einen entscheidenden Faktor zur Steigerung der
nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Förderung eines kulturellen Wandels im
positiven Sinn dar.
Die UniCredit Group als international positioniertes Unternehmen blickt auf eine
durch Fusionierungen und Übernahmen geprägte Geschichte zurück und stellt sich den
Herausforderungen, die sich durch die demographischen und sozialen Umbrüche
ergeben. Es hat erkannt, welche Bedeutung die Anpassung an die Gegebenheiten des
sich rasch verändernden Arbeitsmarktes und des sozialen Umfeldes sowie dem aktiven
Engagement in allen Wirtschaftsbereichen hat.
Daher hat sich die Gruppe bewusst dazu entschieden, die Pluralität der Gesellschaft
zu berücksichtigen, um
von den durch die neuen weltweiten Entwicklungen
entstehenden Möglichkeiten profitieren zu können. Um das Wirtschaftswachstum und
die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, richtet sich ein Hauptaugenmerk auf die
Kundenzufriedenheit und ein erstklassiges Dienstleistungsangebot sowie – im
allgemeinen Sinn – auf die Schaffung eines langfristigen Wertes für unsere
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter und Stakeholder, verbunden mit dem ausdrücklichen
Ziel, ihre Erwartungen und Bedürfnisse zu verstehen.
Diese Erklärung entspricht der Überzeugung, dass Richtlinien zum Umgang mit der
unternehmensinternen Vielfalt, die auf den Grundsätzen Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung beruhen, zu einer facettenreichen Unternehmenskultur
beitragen, welche zu einem verbesserten Arbeitsklima führt und somit das
Gemeinschaftsgefühl und die Lebensqualität am Arbeitsplatz fördert.
Der Begriff Vielfalt bezeichnet die Unterschiede in Bezug auf Alter, Geschlecht,
mögliche Behinderungen, sexuelle Identität und andere persönliche Charakteristika
und Einflüsse. Er bezieht sich ferner auf individuelle Eigenschaften, welche im Laufe
des Lebens zum Beispiel durch das persönliche und berufliche Umfeld, die Herkunft
und den Wohnort, die Religion, das Arbeitsverhältnis sowie die Funktion und Position
im jeweiligen Unternehmen erworben werden.
Diese Definition steht in enger Beziehung zu den weiter gefassten Begriffen der
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, welche den Kern dieser Erklärung bilden.
Im Einklang mit den im Global Compact der Vereinten Nationen formulierten
Leitlinien und Grundsätzen definieren wir Nichtdiskriminierung bei der Anstellung und
Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als jegliche Situationen, in
denen „…Stellenbewerber aufgrund ihrer Eignung für die betreffende Tätigkeit
verpflichtet werden und… andere Kriterien für eine unterschiedliche Behandlung,
Nichtberücksichtigung oder Bevorzugung nicht zum Tragen kommen“; Diskriminierung
hingegen ist unserem Verständnis nach „die unterschiedliche Bewertung oder
Benachteiligung von Menschen aufgrund von Eigenschaften, welche keine Relevanz
hinsichtlich der Leistung und der spezifischen Stellenanforderungen besitzen (...)". 2
Indem wir uns den Herausforderungen stellen, welche sich durch unser
facettenreiches berufliches Umfeld ergeben, können individuelle Kompetenzen und
verschiedene persönlichen Fähigkeiten und Einstellungen zu einem kreativen und
zukunftsorientierten Arbeitsklima beitragen, durch das engagierte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gewonnen und langfristig gehalten werden können. Identifizieren sich
diese mit dem Wertekanon und der Unternehmenskultur der UniCredit Gruppe, kann
eine echte Gemeinschaft zur Förderung der Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe
entstehen.
2 – Grundsätze



2
Gleichbehandlung und Achtung aller Arten von Vielfalt – Die Grundsätze,
auf denen diese Erklärung basiert, folgen der Erkenntnis, dass die
Gleichbehandlung und Respekt im Zusammenhang mit allen Facetten von
Vielfalt gewährleistet werden müssen. Wir verfolgen daher das Ziel, dem
gesamten bestehenden Spektrum von Unterschiedlichkeiten denselben Respekt
entgegenzubringen, ohne bestimmte Aspekte zu bevorzugen.
Die Schaffung einer von Vielfalt geprägten Kultur als gemeinsames und
unternehmensweites Projekt – Bei der Etablierung einer Kultur der Vielfalt
handelt es sich um einen langfristigen und komplexen Prozess, welcher der
umfassenden Unterstützung des gesamten Unternehmens und aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedarf, um ein effektives Ergebnis zu
erreichen. Dieser reicht von der allgemeinen Kenntnis der Definitionen und
Bedeutungen
der
Begriffe
„Vielfalt“,
„Nichtdiskriminierung“
und
„Chancengleichheit“ zu dem Wissen um den Wert und die strategische Rolle
von diesen zu dem Zweck, die Entstehung eines nachhaltigen Arbeitsklimas zu
fördern.
Leistungsbereitschaft
als
Basis
für
Chancengleichheit
und
Nichtdiskriminierung – Der Grundsatz der Gleichbehandlung findet während
des gesamten beruflichen Werdegangs Anwendung, zum Beispiel bei der
Anwerbung und Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der
beruflichen Weiterentwicklung und dem Zugang zu Schulungen. Die Praktiken
und Entscheidungen, welche hierbei von Belang sind, richten sich nach der
erbrachten Leistung. Das Personalmanagement und die Beurteilung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben sich daher unter besonderer
Berücksichtigung
der
individuellen
Fähigkeiten
und
der
unternehmensrelevanten Verdienste der jeweiligen Personen auf deren
Kompetenzen, Potentiale und Ergebnisse zu stützen.
UN Übereinkunft, Grundsatz 6:
Firmen sollten Diskriminierung bei der Beschäftigung ausschalten. Diskriminierung:
Diskriminierung bei der Beschäftigung heißt, Leute unterschiedlich oder schlechter zu
behandeln aus Gründen, die mit ihrer Leistungsbereitschaft oder den Anforderungen ihrer
Arbeit nichts zu tun haben. Dazu gehören gemeinhin: im landesweiten Gesetz ethnische
Herkunft, Farbe, Geschlecht, Religion, politische Meinung, nationale Herkunft, soziale
Herkunft, Alter, Behinderungen, HIV/AIDS Status, Gewerkschaftszugehörigkeit und sexuelle
Ausrichtung.
Dennoch ermöglicht Grundsatz 6 den Firmen, zusätzliche Umstände zu definieren, wo
Diskriminierung bei der Beschäftigung entstehen kann."
3- Gemeinsames Engagement
Maßnahmen gegen die Unterrepräsentierung bestimmter Personengruppen
Die UniCredit Group möchte jegliche Art von Diskriminierung vermeiden und zeigt
daher den Willen und das Engagement, um einer möglichen Ungleichgewichtung
bestimmter Gruppen durch besondere Initiativen entgegenzuwirken, damit wird die
Vielfalt ins Bewusstsein gerückt und das Wissen und die Achtung in Bezug auf diese
Aspekte gefördert, um die Wertschätzung innerhalb des Unternehmens zu steigern.
Durch ihren Ansatz, jeder Art von Vielfalt Würde und Aufmerksamkeit
entgegenzubringen, verpflichtet sich die UniCredit Gruppe zur Weiterentwicklung der
bestehenden "Gender" bezogenen Maßnahmen, die auf die Förderung der Frauenrolle
in der Arbeitswelt abzielen. Die Maßnahmen spielen eine entscheidende Rolle bei den
Anstrengungen, das Bewusstsein zu erhöhen, eine Kultur der Vielfalt zu entwickeln,
und den Austausch von "Best Practice" zu fördern. Dies wiederum wird zu weiteren
Schritten anregen.
Sozialer Dialog
Die UniCredit Group und ihr Europäischer Betriebsrat bekräftigen ihre Bereitschaft zur
offenen Kommunikation im Hinblick auf soziale Angelegenheiten sowie zur
Kooperation auf allen entsprechenden Ebenen unter Nutzung jeglicher sich bietender
Gelegenheiten und Mittel. Die vorliegende Erklärung ist in diesem Zusammenhang
stets zu berücksichtigen.
Persönlicher Beitrag
Ein effektives System zur Gewährleistung von Nichtdiskriminierung und
Chancengleichheit kann zum Beispiel in Form eines Rechte- und Pflichtenkatalogs
verwirklicht werden. Jede einzelne/ jeder einzelne erhält somit die Möglichkeit,
einen entscheidenden Beitrag zur konkreten Umsetzung der maßgeblichen Grundsätze
und Ziele zu leisten.
Die Rolle des Managements
Führungskräfte müssen angesichts der Vorbildfunktion, welche sie im Unternehmen
einnehmen, ihr Bewusstsein für die vorhandene Vielfalt und deren Wert schärfen.
Insbesondere sollen sie die Grundsätze der vorliegenden Erklärung aktiv anwenden
und sich für die allgemeine Akzeptanz und Umsetzung dieser Richtlinien und der im
Zusammenhang mit den Inhalten der Integrity Charter auf den Weg gebrachten
Initiativen einsetzen.
Best Practice
Im Hinblick auf die jeweils geltenden sozio-ökonomischen und rechtlichen
Bestimmungen besteht das gemeinsame Ziel im Austausch und in der Verbesserung der
Best Practices sowie in der Förderung von bereits erfolgreich durch die Gruppe
angewandten Aktivitäten.
4 – Modalitäten
Die UniCredit Group möchte unter Ausschöpfung aller geeigneten und angemessenen
Mittel und im Einklang mit den verschiedenen sozialen und rechtlichen Bestimmungen
in den Ländern, in denen das Unternehmen vertreten ist, konkrete Initiativen mit
weltweiter und lokaler Ausrichtung – wie z.B. die Balance zwischen Arbeit und Freizeit
und eine familienfreundliche Politik - auf den Weg bringen, um die Vielfalt innerhalb
der Gruppe zu fördern und gleiche Chancen innerhalb der Gruppe langfristig
sicherzustellen.
Während
aller
Phasen
des
Personalmanagements
–
die
sogenannte
„Wertschöpfungskette“, welche von der Anwerbung bis hin zu Maßnahmen zur
Weiterbildung und zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das
Unternehmen reicht – nimmt die enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten
Parteien eine Schlüsselrolle ein. Darüber hinaus soll durch gezielte Initiativen eine
stärkere unternehmensweite Beachtung dieses Themas herbeigeführt werden.
Ein herausragender Stellenwert kommt daher Schulungen mit unterschiedlichen und
auf die jeweilige Zielsetzung abgestimmten Modalitäten zu, welche einen
entscheidenden Einfluss auf Verhaltensweisen und kulturelle Veränderungen ausüben.
Dabei sollte besonderes Augenmerk auf Ausbildungsmaßnahmen zur Unterstützung der
Führungskräfte gelegt werden, um sie in ihrer Führungsaufgabe zu unterstützen.
Ferner müssen die Leistungsbewertungs- und Vergütungssysteme ebenso wie die
angebotenen Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Entwicklung den
Grundsätzen der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Achtung von Vielfalt
entsprechen, welche das Fundament des Wertekanons der UniCredit Group bilden.
Die
betroffenen
Parteien
werden
darauf
achten,
dass
sämtliche
Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Finanzmittel stellen wichtige
Ressourcen dar, um die Durchführung von Strategien und Projekten zu optimieren.
5 Überwachung
Gemäß § 8 Art. 2 der Vereinbarung über die Gründung des UEWC ist in regelmäßigen
Abständen eine Überprüfung der Umsetzung dieser gemeinsamen Erklärung durch die
beteiligten Parteien durchzuführen.
Die aus diesen Maßnahmen resultierenden Ergebnisse und Details auf Bereichsebene
werden auf den unterschiedlichen offiziellen Versammlungen des UEWC vorgestellt
und besprochen, um Meinungen und Informationen auszutauschen und den
gegenwärtigen Stand der Dinge im Sinne einer effizienten und laufend optimierten
Entwicklung bewerten zu können.
Der Zweck der Analyse sowie ihrer gemeinsamen Erörterung besteht darin, auf lokaler
Basis eine umfassende Kooperation zu ermöglichen oder zu vertiefen und eine offene
Kommunikation zwischen den im Zusammenhang mit dem Thema Chancengleichheit
und Nichtdiskriminierung betroffenen Parteien zu fördern, welche auf den
Grundsätzen des sozialen Dialogs basiert, und den Grundsatz des "Best Practice" sowie
den Inhalt der vorliegenden Erklärung berücksichtigt.
Mailand, am 14. Mai 2009
UniCredit
Europäischer Betriebsrat
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