Gemeinsame Erklärung hinsichtlich CHANCENGLEICHHEIT UND NICHTDISKRIMINIERUNG Präambel Am 18.11.2005 (Day One) entstand mit Fusion der UniCredito Italiano Group und der HVB Group das jetzige Unternehmen UniCredit Group, deren Besonderheit darin liegt, dass sie auf zwei Ebenen – auf europäischer sowie auf lokaler – operiert. Am 26.01.2007 wurde der Europäische Betriebsrat (UniCredit European Works Council, UEWC) mit dem Ziel gegründet, die Informations- und Mitspracherechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter europaweit zu stärken und dadurch einen Beitrag zu einer besonderen Unternehmenskultur zu leisten. Gemäß der Vereinbarung über die Gründung des UEWC errichteten dessen Mitglieder und HR-Repräsentanten/HR-Repräsentantinnen aus den Unternehmen am 08.04.2008 den gemeinsamen Ausschuss für Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, um die nachstehende Erklärung zu erarbeiten. In dieser gemeinsamen Erklärung werden allgemeine Richtlinien für die UniCredit Group sowie Definitionen zu den Begriffen Vielfalt, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung aufgestellt, nach denen die gesamte Unternehmenskultur ausgerichtet wird. Der Text lehnt sich hierbei an die Philosophie und die Grundsätze der Corporate Social Responsibility (CSR) sowie an die in der „Integrity Charter“ der UniCredit Group verankerten Werte an. Auf Erstere hat die UniCredit Group schon seit jeher gesetzt und entsprechende Investitionen getätigt, während Letztere eine zentrale Bedeutung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Orientierungshilfe bei der täglichen Arbeit einnimmt. Darüber hinaus berücksichtigt das vorliegende Dokument die in der gemeinsamen Erklärung der EU-Sozialpartner bestimmten generellen Standards zum Thema „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im europäischen Bankensektor: einige Aspekte in Bezug auf CSR“. (Alle für die Erstellung dieser Erklärung relevanten Dokumente sind dem Anhang beigefügt)1. 1 UEWC-Vereinbarung; UniCredit Integrity Charter; Vereinbarung des Gemeinsamen Ausschusses; Gemeinsame Erklärung der EUSozialpartner aus dem Finanzwesen hinsichtlich “Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im europäischen Bankensektor: einige Aspekte in Bezug auf CSR“; Europäische Sozialpartner UNICE/UEAPME, CEEP und ETUC "Framework of actions on Gender Equality"; Global Compact der Vereinten Nationen 1 - Hintergrund und Zielsetzung Die moderne Gesellschaft ist durch eine Zunahme der Globalisierung, der Mobilität der Menschen und des Informationsaustauschs noch stärker als in den Vorjahren geprägt. Die Entwicklung im Hinblick auf Kommunikation, stärkere soziale Bindungen sowie der Dialog zwischen verschiedenen soziokulturellen Einflüssen, nationalen Traditionen und Sprachen schärfen das Bewusstsein für die Vielfalt. Dies kann durch die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen, wie jene zur Förderung von Frauen im Beruf, laufend verbessert werden. Angesichts des gegenwärtigen, durch dynamische Trends und Flexibilität gekennzeichneten Szenarios stellt eine neue Einstellung in Bezug auf die soziale und wirtschaftliche Rolle von Vielfalt einen entscheidenden Faktor zur Steigerung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Förderung eines kulturellen Wandels im positiven Sinn dar. Die UniCredit Group als international positioniertes Unternehmen blickt auf eine durch Fusionierungen und Übernahmen geprägte Geschichte zurück und stellt sich den Herausforderungen, die sich durch die demographischen und sozialen Umbrüche ergeben. Es hat erkannt, welche Bedeutung die Anpassung an die Gegebenheiten des sich rasch verändernden Arbeitsmarktes und des sozialen Umfeldes sowie dem aktiven Engagement in allen Wirtschaftsbereichen hat. Daher hat sich die Gruppe bewusst dazu entschieden, die Pluralität der Gesellschaft zu berücksichtigen, um von den durch die neuen weltweiten Entwicklungen entstehenden Möglichkeiten profitieren zu können. Um das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, richtet sich ein Hauptaugenmerk auf die Kundenzufriedenheit und ein erstklassiges Dienstleistungsangebot sowie – im allgemeinen Sinn – auf die Schaffung eines langfristigen Wertes für unsere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter und Stakeholder, verbunden mit dem ausdrücklichen Ziel, ihre Erwartungen und Bedürfnisse zu verstehen. Diese Erklärung entspricht der Überzeugung, dass Richtlinien zum Umgang mit der unternehmensinternen Vielfalt, die auf den Grundsätzen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung beruhen, zu einer facettenreichen Unternehmenskultur beitragen, welche zu einem verbesserten Arbeitsklima führt und somit das Gemeinschaftsgefühl und die Lebensqualität am Arbeitsplatz fördert. Der Begriff Vielfalt bezeichnet die Unterschiede in Bezug auf Alter, Geschlecht, mögliche Behinderungen, sexuelle Identität und andere persönliche Charakteristika und Einflüsse. Er bezieht sich ferner auf individuelle Eigenschaften, welche im Laufe des Lebens zum Beispiel durch das persönliche und berufliche Umfeld, die Herkunft und den Wohnort, die Religion, das Arbeitsverhältnis sowie die Funktion und Position im jeweiligen Unternehmen erworben werden. Diese Definition steht in enger Beziehung zu den weiter gefassten Begriffen der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, welche den Kern dieser Erklärung bilden. Im Einklang mit den im Global Compact der Vereinten Nationen formulierten Leitlinien und Grundsätzen definieren wir Nichtdiskriminierung bei der Anstellung und Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als jegliche Situationen, in denen „…Stellenbewerber aufgrund ihrer Eignung für die betreffende Tätigkeit verpflichtet werden und… andere Kriterien für eine unterschiedliche Behandlung, Nichtberücksichtigung oder Bevorzugung nicht zum Tragen kommen“; Diskriminierung hingegen ist unserem Verständnis nach „die unterschiedliche Bewertung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund von Eigenschaften, welche keine Relevanz hinsichtlich der Leistung und der spezifischen Stellenanforderungen besitzen (...)". 2 Indem wir uns den Herausforderungen stellen, welche sich durch unser facettenreiches berufliches Umfeld ergeben, können individuelle Kompetenzen und verschiedene persönlichen Fähigkeiten und Einstellungen zu einem kreativen und zukunftsorientierten Arbeitsklima beitragen, durch das engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen und langfristig gehalten werden können. Identifizieren sich diese mit dem Wertekanon und der Unternehmenskultur der UniCredit Gruppe, kann eine echte Gemeinschaft zur Förderung der Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe entstehen. 2 – Grundsätze 2 Gleichbehandlung und Achtung aller Arten von Vielfalt – Die Grundsätze, auf denen diese Erklärung basiert, folgen der Erkenntnis, dass die Gleichbehandlung und Respekt im Zusammenhang mit allen Facetten von Vielfalt gewährleistet werden müssen. Wir verfolgen daher das Ziel, dem gesamten bestehenden Spektrum von Unterschiedlichkeiten denselben Respekt entgegenzubringen, ohne bestimmte Aspekte zu bevorzugen. Die Schaffung einer von Vielfalt geprägten Kultur als gemeinsames und unternehmensweites Projekt – Bei der Etablierung einer Kultur der Vielfalt handelt es sich um einen langfristigen und komplexen Prozess, welcher der umfassenden Unterstützung des gesamten Unternehmens und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedarf, um ein effektives Ergebnis zu erreichen. Dieser reicht von der allgemeinen Kenntnis der Definitionen und Bedeutungen der Begriffe „Vielfalt“, „Nichtdiskriminierung“ und „Chancengleichheit“ zu dem Wissen um den Wert und die strategische Rolle von diesen zu dem Zweck, die Entstehung eines nachhaltigen Arbeitsklimas zu fördern. Leistungsbereitschaft als Basis für Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung – Der Grundsatz der Gleichbehandlung findet während des gesamten beruflichen Werdegangs Anwendung, zum Beispiel bei der Anwerbung und Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der beruflichen Weiterentwicklung und dem Zugang zu Schulungen. Die Praktiken und Entscheidungen, welche hierbei von Belang sind, richten sich nach der erbrachten Leistung. Das Personalmanagement und die Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben sich daher unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und der unternehmensrelevanten Verdienste der jeweiligen Personen auf deren Kompetenzen, Potentiale und Ergebnisse zu stützen. UN Übereinkunft, Grundsatz 6: Firmen sollten Diskriminierung bei der Beschäftigung ausschalten. Diskriminierung: Diskriminierung bei der Beschäftigung heißt, Leute unterschiedlich oder schlechter zu behandeln aus Gründen, die mit ihrer Leistungsbereitschaft oder den Anforderungen ihrer Arbeit nichts zu tun haben. Dazu gehören gemeinhin: im landesweiten Gesetz ethnische Herkunft, Farbe, Geschlecht, Religion, politische Meinung, nationale Herkunft, soziale Herkunft, Alter, Behinderungen, HIV/AIDS Status, Gewerkschaftszugehörigkeit und sexuelle Ausrichtung. Dennoch ermöglicht Grundsatz 6 den Firmen, zusätzliche Umstände zu definieren, wo Diskriminierung bei der Beschäftigung entstehen kann." 3- Gemeinsames Engagement Maßnahmen gegen die Unterrepräsentierung bestimmter Personengruppen Die UniCredit Group möchte jegliche Art von Diskriminierung vermeiden und zeigt daher den Willen und das Engagement, um einer möglichen Ungleichgewichtung bestimmter Gruppen durch besondere Initiativen entgegenzuwirken, damit wird die Vielfalt ins Bewusstsein gerückt und das Wissen und die Achtung in Bezug auf diese Aspekte gefördert, um die Wertschätzung innerhalb des Unternehmens zu steigern. Durch ihren Ansatz, jeder Art von Vielfalt Würde und Aufmerksamkeit entgegenzubringen, verpflichtet sich die UniCredit Gruppe zur Weiterentwicklung der bestehenden "Gender" bezogenen Maßnahmen, die auf die Förderung der Frauenrolle in der Arbeitswelt abzielen. Die Maßnahmen spielen eine entscheidende Rolle bei den Anstrengungen, das Bewusstsein zu erhöhen, eine Kultur der Vielfalt zu entwickeln, und den Austausch von "Best Practice" zu fördern. Dies wiederum wird zu weiteren Schritten anregen. Sozialer Dialog Die UniCredit Group und ihr Europäischer Betriebsrat bekräftigen ihre Bereitschaft zur offenen Kommunikation im Hinblick auf soziale Angelegenheiten sowie zur Kooperation auf allen entsprechenden Ebenen unter Nutzung jeglicher sich bietender Gelegenheiten und Mittel. Die vorliegende Erklärung ist in diesem Zusammenhang stets zu berücksichtigen. Persönlicher Beitrag Ein effektives System zur Gewährleistung von Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit kann zum Beispiel in Form eines Rechte- und Pflichtenkatalogs verwirklicht werden. Jede einzelne/ jeder einzelne erhält somit die Möglichkeit, einen entscheidenden Beitrag zur konkreten Umsetzung der maßgeblichen Grundsätze und Ziele zu leisten. Die Rolle des Managements Führungskräfte müssen angesichts der Vorbildfunktion, welche sie im Unternehmen einnehmen, ihr Bewusstsein für die vorhandene Vielfalt und deren Wert schärfen. Insbesondere sollen sie die Grundsätze der vorliegenden Erklärung aktiv anwenden und sich für die allgemeine Akzeptanz und Umsetzung dieser Richtlinien und der im Zusammenhang mit den Inhalten der Integrity Charter auf den Weg gebrachten Initiativen einsetzen. Best Practice Im Hinblick auf die jeweils geltenden sozio-ökonomischen und rechtlichen Bestimmungen besteht das gemeinsame Ziel im Austausch und in der Verbesserung der Best Practices sowie in der Förderung von bereits erfolgreich durch die Gruppe angewandten Aktivitäten. 4 – Modalitäten Die UniCredit Group möchte unter Ausschöpfung aller geeigneten und angemessenen Mittel und im Einklang mit den verschiedenen sozialen und rechtlichen Bestimmungen in den Ländern, in denen das Unternehmen vertreten ist, konkrete Initiativen mit weltweiter und lokaler Ausrichtung – wie z.B. die Balance zwischen Arbeit und Freizeit und eine familienfreundliche Politik - auf den Weg bringen, um die Vielfalt innerhalb der Gruppe zu fördern und gleiche Chancen innerhalb der Gruppe langfristig sicherzustellen. Während aller Phasen des Personalmanagements – die sogenannte „Wertschöpfungskette“, welche von der Anwerbung bis hin zu Maßnahmen zur Weiterbildung und zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das Unternehmen reicht – nimmt die enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Parteien eine Schlüsselrolle ein. Darüber hinaus soll durch gezielte Initiativen eine stärkere unternehmensweite Beachtung dieses Themas herbeigeführt werden. Ein herausragender Stellenwert kommt daher Schulungen mit unterschiedlichen und auf die jeweilige Zielsetzung abgestimmten Modalitäten zu, welche einen entscheidenden Einfluss auf Verhaltensweisen und kulturelle Veränderungen ausüben. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf Ausbildungsmaßnahmen zur Unterstützung der Führungskräfte gelegt werden, um sie in ihrer Führungsaufgabe zu unterstützen. Ferner müssen die Leistungsbewertungs- und Vergütungssysteme ebenso wie die angebotenen Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Entwicklung den Grundsätzen der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Achtung von Vielfalt entsprechen, welche das Fundament des Wertekanons der UniCredit Group bilden. Die betroffenen Parteien werden darauf achten, dass sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Finanzmittel stellen wichtige Ressourcen dar, um die Durchführung von Strategien und Projekten zu optimieren. 5 Überwachung Gemäß § 8 Art. 2 der Vereinbarung über die Gründung des UEWC ist in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Umsetzung dieser gemeinsamen Erklärung durch die beteiligten Parteien durchzuführen. Die aus diesen Maßnahmen resultierenden Ergebnisse und Details auf Bereichsebene werden auf den unterschiedlichen offiziellen Versammlungen des UEWC vorgestellt und besprochen, um Meinungen und Informationen auszutauschen und den gegenwärtigen Stand der Dinge im Sinne einer effizienten und laufend optimierten Entwicklung bewerten zu können. Der Zweck der Analyse sowie ihrer gemeinsamen Erörterung besteht darin, auf lokaler Basis eine umfassende Kooperation zu ermöglichen oder zu vertiefen und eine offene Kommunikation zwischen den im Zusammenhang mit dem Thema Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung betroffenen Parteien zu fördern, welche auf den Grundsätzen des sozialen Dialogs basiert, und den Grundsatz des "Best Practice" sowie den Inhalt der vorliegenden Erklärung berücksichtigt. Mailand, am 14. Mai 2009 UniCredit Europäischer Betriebsrat