Liste der Pflegeempfehlungen für ausgewählte Arten Die Maßnahmen der KULAP-N-Programmpunkte sind in der Regel zur naturschutzfachlich optimalen Pflege der besonders zu schützenden Arten nicht detailliert genug ausgeführt. Daher wurden Pflegeempfehlungen entwickelt, die bei Vorkommen entsprechender Arten auf Grünlandflächen in den Festlegungen des Abstimmungsprotokolls berücksichtigt werden sollen. Code A1 A2 A2 A3 A8 A9 A10 A16 A17 Art Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) Wanstschrecke (Polysarcus denticauda) Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus) Moorfrosch (Rana arvalis) Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) Röhrichtbewohnende Brutvögel KULAP N N33 N31 (N21) N31 (N21) N31 N2, N3 N6 N6 N6 N6 A1 Pflege Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) Habitatansprüche Nasswiese Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen • ein- bis zweischürige Mahd mit Beräumung des Mahdgutes im zeitigen Frühjahr (2. Maihälfte) und/oder im späteren Hebst (ab Mitte September, nach der Aussamung • Schaffung von kleinen Bodenverwundungen • Sicherung des Wasserhaushalts A2 Pflege Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Habitatansprüche magere Mähwiesen mit Wiesenknopf-Beständen, die zwischen Anfang Juni und Mitte September ungestört sind; auf Böden, die Ameisennester aufweisen Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen • Nutzungsaufgabe führt nach wenigen Jahren zum Erlöschen der -Population. • 1. Variante: Streifenweise Mahd von ca. einem Drittel der Fläche mit hoher Messereinstellung (> 10 cm) je Jahr Ende September/Anfang Oktober, Rest der Fläche ohne Mahd. • 2. Variante Streifenweise Mahd Ende Mai / Anfang Juni, Rest der Fläche ab Ende September mähen. Schlegelmäher dürfen nicht verwendet werden. Das Mähgut muss von der Fläche geräumt werden. • 3.Variante: Es ist zu prüfen, inwieweit eine ganzjährige Beweidung mit Rindern und Pferden mit 0,5 GV/ha die Schmetterlingspopulation dauerhaft sichert. • Erschwerniszuschlag kann berücksichtigt werden 1 von 3 Liste der Pflegeempfehlungen für ausgewählte Arten A3 Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) Habitatansprüche geschützte Bereiche magerer, lückiger Halbtrockenrasen mit Tauben-Skabiose bzw. Feuchtwiesen mit Teufelsabbiss, mit Blütenangebot (verschiedenste gelbblühende Arten) zur Falterflugzeit (Mai-Juni) und ohne Störungen zur Larvenzeit (Eier bzw. später Larven in Nestern an den Futterpflanzen im Sommer bis in den Herbst) Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen • zeitlich gesteuerte Pflege der Habitate durch Mahd ab Mitte Juli bzw. alternativ Beweidung, ggf. mit Brachephasen auf Teilflächen, • (behutsame) Lenkung der Gehölzsukzession (10-20% Gehölzdeckung, randliche Gebüsche zum Windschutz) • Erschwerniszuschlag kann berücksichtigt werden A8 Wanstschrecke (Polysarcus denticauda) Habitatansprüche Hochstauden-und kräuterreiche Wiesen, isolierte Vorkommen in Thüringen Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen • Förderung von gut strukturierten Grünland mit Hochstaudenfluren in mesophilen Grünland und Bergwiesen (z.T. feuchte Ausprägung), • keine Düngung, • späte Mahd ab Mitte/ Ende Juli oder Beweidung < 1GV/ha, bei Schafen nicht vor August.Berücksichtigung von größeren Bracheanteilen oder Mahd nur in mehrjährigen Abstand. • Erschwerniszuschlag kann berücksichtigt werden A9 Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus Habitatansprüche Sonnenexponierte, wasserpflanzenreiche kleine und mittelgroße Gewässer ohne Faulschlamm; strukturreiche Landlebensräume Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen • Entfernung Faulschlamm im 5-6-jährigen Turnus möglichst in den Monaten August und September; • anschließend sofortige Bespannung des Gewässers • kein Fischbesatz • Keine Maßnahmen zur Förderung von Schlammlingsfluren. • Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen (mind. 5 m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland. 2 von 3 Liste der Pflegeempfehlungen für ausgewählte Arten A10 Moorfrosch (Rana arvalis) Habitatansprüche Flachmoorwiese, im Verlandungsbereich größerer Gewässer. Neben „alten“ Sukzessionsstadien von Gewässern werden aber auch temporäre Kleingewässer zur Fortpflanzung genutzt Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen • kein Fischbesatz, • Bespannung des Teiches mind. von Herbst bis Juli, • Keine Maßnahmen zur Förderung von Schlammlingsfluren. • Neben dem Laichgewässer muss auch der Lebensraum der verwandelten Frösche an Land berücksichtigt werden. Insbesondere die Entwicklung und Sicherung von extensiv genutzten Grünland zur Vermeidung von Pflanzennährstoffen ist vordringlich. • Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen (mind. 5 m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland. A16 Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) Habitatansprüche anmoorige, mäßig pflanzenreiche Kleingewässer (Weiher) und Teiche (früher bis mittlerer Sukzessionsstadien) in Waldtälern mit guter Besonnung Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen • Ohne teichwirtschaftliche Nutzung bei Kleinteichen, bei größeren Teichen (über 1 ha) mit ausreichender Randvermoorung (mindestens 30%), wo also eine Nutzungstrennung vorhanden ist, ist eine Besatzobergrenze von 150 K2/ha möglich. • Mehrjähriges Bespannen (bis zu drei Jahren). • Verzicht auf Düngung und Kalkung. • Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen (mind. 5 m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland. A17 Röhrichtbewohnende Brutvögel: Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Wasserralle (Rallus aquaticus), Tüpfelralle (Porzana porzana), Zwergdommel (Ixobrychus munutus) Habitatansprüche Ausgedehnte Verlandungszonen mit Klein- und Groß-Röhrichten (Anteil Altschilf), Seggenrieden, Flachwasserzonen Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen • Besatzbeschränkung max. 300 K2/ha oder 1.500 K1/ ha • Verzicht auf Düngung, Kalkung und sonst. chem. Mittel (Kalkung auf Freiwasserfläche in Notsituationen mit kohlensaurem Kalk nach vorheriger Rücksprache mit UNB zulässig) • Verzicht auf Besatz mit Grasfischen und Mahd von Wasserpflanzen • Verzicht auf Besatz großer Raubfische (>20 cm), insbesondere Hecht Sonderfälle: Drosselrohrsänger; jährlich alternierende Mahd (im Winter über Eis) oder Beweidung (ab August) von Schilfrohrsänger: Entwicklung von bislang kleinen Röhrichtbeständen zu größeren (ca. 1ha) durch Fall-bezogenes Absenken des Wasserstandes (z.B. um 20 cm)Altschilfstreifen entlang der Ufer (>30m Länge, 5-10m breit). Zwergdommel, Kleinrallen: Struktur-Fördermaßnahmen (einmalige Maßnahme) wie Anlegen von Kanälen (4m Breite, 0,5m tief) in Schilffelder und andere dicht geschlossene Verlandungsbereiche 3 von 3