Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen

Werbung
P/03/77
Brüssel, 27. Juni 2003
11016/1/03 REV 1 (Presse 192)
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union
zur Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo
Die EU begrüßt die Fortschritte bei der Durchführung der Operation ARTEMIS und die ersten Anzeichen
einer Stabilisierung in Bunia. Sie nimmt insbesondere mit Befriedigung zur Kenntnis, dass seit dem 24. Juni
2003 in der Stadt keine Waffen mehr zu sehen sind.
Die EU verurteilt nachdrücklich die jüngsten militärischen Zusammenstöße in Nord-Kivu und insbesondere
die Offensiven der RCD-Goma, die eine schwere Verletzung des Waffenstillstands und eine Bedrohung des
politischen Prozesses in der Demokratischen Republik Kongo darstellen. Sie erinnert daran, dass die
Regierung der Demokratischen Republik Kongo, die RCD-Goma und die RCD-ML am 19. Juni 2003 die
Verpflichtungserklärung von Bujumbura unterzeichnet haben, und fordert die Konfliktparteien mit
Nachdruck dazu auf, dieser Erklärung unverzüglich und vorbehaltlos nachzukommen.
Die EU erneuert ihre dringende Aufforderung an die Regierungen der Demokratischen Republik Kongo,
Ruandas und Ugandas, sich aller Handlungen zu enthalten, durch die die Lage in Nord-Kivu weiter
destabilisiert werden könnte. Sie fordert alle Parteien nachdrücklich dazu auf, die Abkommen von Lusaka,
Luanda und Pretoria sowie die Entflechtungspläne von Kampala und Harare genauestens einzuhalten. Die
betreffenden Regierungen müssen ihren Einfluss auf die bewaffneten Gruppen im Osten der Demokratischen
Republik Kongo geltend machen und diese mit Nachdruck dazu auffordern, die genannten Abkommen
ebenfalls einzuhalten, uneingeschränkt mit der MONUC zusammenzuarbeiten und den Zugang für die
humanitären Organisationen zu gewährleisten. Die EU bringt ihre Besorgnis angesichts der Gefahr einer
schweren Eskalation des Konflikts in der Demokratischen Republik Kongo und ihrer Auswirkungen auf die
Region der Großen Seen zum Ausdruck. Die EU möchte ferner darauf hinweisen, dass sie entsprechend den
Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2003 entschlossen ist, alle ihre Instrumente aufeinander
abgestimmt einzusetzen, insbesondere im Bereich der politischen Bemühungen und der humanitären Hilfe.
Die EU bekräftigt ihre Zusage, den Friedensprozess in der Demokratischen Republik Kongo sowie Frieden
und Stabilität in der gesamten Region zu unterstützen.
Die EU erneuert ihre Aufforderung an alle Parteien in Kinshasa, in den allernächsten Tagen die
Verhandlungen über die letzten noch offenen Fragen zum Abschluss zu bringen, damit ohne weitere
Verzögerung eine Übergangsregierung eingesetzt werden kann. Die EU bringt ihre uneingeschränkte
Unterstützung für die laufenden Vermittlungsbemühungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten
Nationen, in die ihr Sonderbeauftragter für die Region der Großen Seen eingebunden ist, zum Ausdruck.
Die beitretenden Länder Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen,
Slowenien und Slowakische Republik schließen sich dieser Erklärung an.
________________________
Internet: http://ue.eu.int/
E-mail: [email protected]
11016/1/03 REV 1 (Presse 192)
1
DE
Herunterladen