DIE WAHLEN ZUM REPRÄSENTANTENHAUS DER

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DIE WAHLEN ZUM REPRÄSENTANTENHAUS DER NATIONALVERSAMMLUNG DER
REPUBLIK BELARUS (5. WAHLPERIODE)
Bericht zu den Beobachtungsergebnissen: Die Bildung der Wahlkommissionen in
den Wahllokalen
13. August 2012
Vom 6. bis zum 8. August sind durch Beschlüsse der Lokalverwaltungen, Kreis- und
Stadtexekutivkomitees 6.301 Wahlkommissionen in den Wahllokalen gebildet worden, die insgesamt
68.945 Mitglieder zählen. Die Wahlkommissionen wurden aus Vertretern zusammengesetzt, die bis
zum 5. August durch die Organisationsstrukturen politischer Parteien und gesellschaftlicher
Vereinigungen sowie durch Betriebsbelegschaften und durch wahlberechtigte Bürger auf der
Grundlage von Unterschriftensammlungen nominiert worden waren. Die Bedeutung dieser Phase
ergibt sich daraus, dass diesen Wahlkommissionen die Organisierung der Wahlen unmittelbar im
Wahllokal obliegt, einschließlich der Stimmzettelausgabe und der Stimmenauszählung.
Zusammenfassung
In den Wahlkommissionen der Wahllokale haben die Vertreter von regierungsloyalen
gesellschaftlichen Vereinigungen und politischen Parteien ein absolutes Übergewicht. Diese Subjekte
der Wahl sind nun mit 45,2 % der Kommissionsmitglieder vertreten, was eine Steigerung gegenüber
den 41,5 % im Jahre 2010 bedeutet.
Die Oppositionsparteien sind in den Wahlkommissionen der Wahllokale mit rund 0,1 % der
Kommissionsmitglieder (61 von 68.945) und in weniger als 1 % der Kommissionen vertreten. Dies
schließt die Opponenten der Regierung von der Organisierung der Stimmabgabe und der Auszählung
der Stimmen aus und beraubt sie der Möglichkeit, auf die Arbeit der Wahlkommissionen Einfluss zu
nehmen.
Die 2010 in das Wahlgesetz aufgenommene Quote von jeweils mindestens einem Drittel Vertreter
gesellschaftlicher Vereinigungen und politischer Parteien in den Wahlkommissionen (§ 34) wurde
durch einen höheren Anteil von Vertretern regierungsfreundlicher Vereinigungen und Parteien
„aufgefüllt“. Dies sorgt bei der Zusammensetzung der Wahlkommissionen für keinen großen
Pluralismus und entzieht den Verwaltungsbehörden keineswegs die völlige Kontrolle über die
Stimmenauszählung.
Die überwiegende Mehrheit der Wahlkommissionen ist auf intransparente Weise nach bereits
vorgefertigten Listen zusammengestellt worden. In einer Reihe von Fällen hatten die Beobachter
nicht die Möglichkeit, das Verfahren der Beschlussfindung mit zu verfolgen. Die fehlenden Kriterien
für eine Ernennung oder Nichternennung schaffen für die Behörden die Möglichkeit, diese Verfahren
zu manipulieren.
1
1. Die rechtlichen Regelungen für die Bildung der Wahlkommissionen in den Wahllokalen
Gemäß den Paragraphen 28 und 34 des Wahlgesetzes wird die Vorbereitung und Durchführung der
Wahlen zum Repräsentantenhaus durch die Wahlkommissionen in den Wahllokalen gewährleistet.
Diese werden durch die Kreis- und Stadtexekutivkomitees sowie in Städten mit Bezirksgliederung
durch die Lokalverwaltung zusammengestellt.
Mindestens ein Drittel der Mitglieder soll jeweils aus Vertretern politischer Parteien und
gesellschaftlicher Organisationen bestehen. Richter, Staatsanwälte sowie Leiter lokaler Verwaltungsund Lenkungsbehörden können nicht Mitglied dieser Wahlkommissionen werden. Staatsangestellte
dürfen jeweils nicht mehr als ein Drittel der Kommissionsmitglieder ausmachen.
Vertreter von politischen Parteien, anderen gesellschaftlichen Vereinigungen, Betriebsbelegschaften
und von Bürgern, die per Unterschriftensammlung Vertreter für die Kommission nominiert hatten,
haben das Recht, bei den Sitzungen der Gremien anwesend zu sein, die die Wahlkommissionen zu
ernennen haben. Die Bestimmungen des Paragraphen 13 des Wahlgesetzes enthalten keinerlei
Hinweis auf die Befugnisse der Beobachter in dieser Phase der Wahlen, was dazu genutzt wird,
Beschränkungen für die Beobachtung der Beschlüsse zu schaffen, mit denen die Wahlkommissionen
ernannt werden.
Gegen Beschlüsse der Gremien, die die Kommissionen ernennen, kann innerhalb von drei Tagen nach
Beschlussfassung auf gerichtlichem Wege Beschwerde eingelegt werden, und zwar durch die
Subjekte, die ihre Vertreter für die Kommission nominiert hatten.
Die Wahlkommissionen in den Wahllokalen bestehen aus Vertretern politischer Parteien, anderer
gesellschaftlicher Organisationen, Betriebsbelegschaften sowie Vertretern, die von Bürgern per
Unterschriftensammlung nominiert wurden.
Das Wahlgesetz beschränkt – verglichen mit der Nominierung für die Wahlkreiskommissionen – die
Möglichkeiten für politische Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen, Vertreter für die
Wahlkommissionen in den Wahllokalen zu nominieren. Diese Möglichkeit besteht nur für jene
Organisationsstrukturen von Parteien und gesellschaftlichen Vereinigungen, die über eine staatliche
Registrierung verfügen oder bei den lokalen Behörden verzeichnet sind. Dadurch haben landesweite
gesellschaftliche Vereinigungen, die über keine regionalen Organisationsstrukturen verfügen, auf der
Wahllokalebene allgemein keine Möglichkeit, als Mitglieder der Wahlkommissionen an dem
Wahlprozess mitzuwirken. Im Vorfeld der Wahlen haben einige Organisationen (die
Untergliederungen der landesweiten Organisation „Bewegung für die Freiheit“ in der Stadt und im
Gebiet Minsk sowie die Abteilung Hrodna der Partei der Belarussischen Volksfront – PBNF) versucht,
lokale Organisationsstrukturen registrieren zu lassen, erhielten jedoch einen abschlägigen Bescheid.
Dadurch fallen sie unter die im Wahlgesetz enthaltenen Beschränkungen und haben kein Recht, ihre
Vertreter für die Wahlkommissionen zu nominieren.
2. Nominierung für die Kommissionen in den Wahllokalen
Es sind keine Hinweise darauf festgestellt worden, dass Unterlagen der Subjekte für die Nominierung
von Vertretern für die Kommissionen in den Wahllokalen nicht angenommen wurden. Dennoch ist
eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Nominierungszahlen für die Kommissionen festzustellen,
die von den Oppositionsparteien bekannt gegeben wurden, und denen der Zentralen
Wahlkommission. So hat die Vereinigte Bürgerpartei (OGP) erklärt, 296 ihrer Mitglieder für die
Wahlkommissionen nominiert zu haben, während in den offiziellen Dokumenten die Zahl 240 zu
2
finden ist.1 Ähnliche Unterschiede gibt es zwischen der offiziellen und der Parteistatistik bei den
Nominierungen durch die Belarussische Partei der Linken „Gerechte Welt“ und die PBNF.
Insgesamt sind nach Angaben der Zentralen Wahlkommission 84.781 Vertreter für die
Wahlkommissionen nominiert worden, darunter 32.908 (38.8 %) durch Bürgerantrag, 15.375 (18,1 %)
durch Betriebsbelegschaften und 36.498 (43 %) durch politische Parteien und gesellschaftliche
Vereinigungen.
Die Spitzenposition bei den Nominierungen nehmen die regierungsfreundlichen gesellschaftlichen
Vereinigungen ein, der Gewerkschaftsbund von Belarus mit 10.400 (über 12 %), „Belaya Rus“ mit
4.799 (rund 6 %), der Belarussische Republiks-Jugendverband BRSM mit 4.345 (5 %), der
Belarussische Frauenverband mit 4.037 (rund 5 %) und die Belarussische gesellschaftliche
Vereinigung der Veteranen mit 3.138 (3,7 %). Im Gebiet Vitsebsk beispielsweise entfallen auf diese
Subjekte, zusammen mit der Belarussischen gesellschaftlichen Vereinigung der Veteranen, insgesamt
85 % aller Nominierungen durch gesellschaftliche Vereinigungen oder 32 % aller Nominierungen für
die Kommissionen in den Wahllokalen. Die Aktivität dieser Organisationen ist in prozentualer
Hinsicht im Vergleich zu 2010 auf einem vergleichbaren Niveau, hat sich jedoch gegenüber den
Parlamentswahlen 2008 erheblich vergrößert.
Bei den jetzigen Wahlen ist der Anteil der durch politische Parteien und gesellschaftliche
Vereinigungen nominierten Vertreter für die Wahlkommissionen auf 42 % gestiegen. Bei den
Präsidentschaftswahlen 2010 hatte der Anteil 39,1 % betragen.2 Die Zahl der Nominierungen durch
Belegschaften oder per Bürgerantrag ist 2012 dementsprechend gesunken.
Wie bei den Wahlen 2010 haben auch bei den jetzigen Wahlen zehn der fünfzehn registrierten
politischen Parteien Vertreter für die Kommissionen in den Wahllokalen aufgeboten. Die
regierungstreuen politischen Parteien und gesellschaftlichen Vereinigungen haben dabei ihre
Aktivität verstärkt. So hat die Republikanische Partei der Arbeit und Gerechtigkeit 832 Vertreter
nominiert, doppelt so viele wie 2010.
Im Vergleich zu 2010 hat sich die Aktivität der Oppositionsparteien verringert. Bei den
Präsidentschaftswahlen 2010 hatten 1.073 Anwärter der Oppositionsparteien 1,3 % aller
Nominierungen bedeutet. Bei diesen Wahlen entsprechen die 664 Nominierungen durch die fünf
Oppositionsparteien rund 0,8 % aller Anwärter. Nach Angaben der Zentralen Wahlkommission hat
die Belarussische Partei der Linken „Gerechte Welt“ 216 Personen nominiert, die Belarussische
Sozialdemokratische Partei („Hramada“) 30, die OGP 240, die PBNF 158 und die Belarussische Partei
„Die Grünen“ 20. Der Anteil der oppositionellen Aktivisten, die über politische Parteien und
gesellschaftliche Vereinigungen nominiert wurden, beträgt in diesem Jahr nur 1,8 % gegenüber 3,2 %
im Jahr 2010.
Nichtregistrierte politische Subjekte wie die Belarussische Christdemokratie (BKhD) und die
Kampagne „Sprich die Wahrheit“ [„Havay praudu“] haben für die Nominierung ihrer Vertreter den
1
Angaben zur Nominierung von Vertretern für die Kommissionen der Wahllokale bei den Wahlen zum
Repräsentantenhaus der Nationalversammlung der Republik Belarus, Fünfte Wahlperiode.
http://www.rec.gov.by/Elections-PPNS5-Electoral.
2
Handbuch der Wahlstatistik „Die Wahl des Präsidenten der Republik Belarus im Jahre 2010“.
http://www.rec.gov.by/Elections-PRB.
3
Weg der Unterschriftensammlung gewählt. Die BKhD hat die Zahl von 171 Nominierungen bekannt
gegeben.
3. Art und Weise, in der die Sitzungen der lokalen Behörden zur Bildung der Kommissionen in den
Wahllokalen abgehalten wurden.
Einige Beobachter hatten Probleme mit dem Zugang zu den Sitzungen der Gremien, die die
Kommissionen ernennen. In einigen Fällen wurde die Information, wann die Sitzung stattfinden
würde, verheimlicht. Unter Verletzung von § 39 Abs. 2 des Gesetzes „Über die lokale Verwaltung und
Selbstverwaltung“ haben einige Exekutivkomitees den Beobachtern gänzlich das Recht verweigert,
bei den Sitzungen anwesend zu sein. Eine solche Situation war unter anderem bei den
Exekutivkomitees der Kreise Hlybokaye, Vileyka, Lahoisk, Maladzechna, Orsha und Vitsebsk zu
verzeichnen.
Die Sitzungen der Exekutivkomitees und Lokalverwaltungen verliefen für Beobachter relativ
transparent, hatten aber einen ausnehmend formalen Charakter, was durch die Art und Dauer
deutlich wurde, in der sie abgehalten wurden. In der absoluten Mehrheit der Regionen lief die
Abstimmung auf eine kurze alternativlose Bestätigung einer Liste der Kommissionsmitglieder hinaus,
die am Vorabend der Sitzung hinter verschlossenen Türen zusammengestellt worden war. Nach
Aussagen von Beobachtern hat unter anderem das Kreisexekutivkomitee Byaroza in sechs Minuten
486 von 515 Kandidaturen bestätigt und das Kreisexekutivkomitee Pruzhany in zwölf Minuten 558
von 701. Auf der Sitzung des Kreisexekutivkomitees Smalyavichy wurde beim Bericht des Chefs der
Abteilung Organisation und Personal lediglich die Anzahl der eingereichten Nominierungen und die
Mitgliederstärke jeder Kommission bekannt gegeben. Nach der Abstimmung sind im Kreis
Smalyavichy 80 % der Kommissionsmitglieder in den Wahllokalen bereits bei den
Präsidentschaftswahlen 2010 im Einsatz gewesen. Das Kreisexekutivkomitee Salihorsk bewilligte
innerhalb von 15 Minuten 691 von 741 Anträgen, wobei keine Angaben über die Nominierungsart
oder die Partei oder Organisation des Anwärters gemacht wurden, ebenso wenig wie über die
Gründe, warum die einen in die Kommission berufen wurden und anderen dies verweigert wurde.
Keinerlei Wettbewerb gab es unter anderem bei den Sitzungen zur Besetzung der Kommissionen in
den Wahllokalen, die von den Kreisexekutivkomitees Lahoisk, Ivatsevichy, Verkhnyadzvinsk
abgehalten wurden.
In einigen Kreis- und Stadtexekutivkomitees und Lokalverwaltungen wurde den Beobachtern die
Möglichkeit gegeben, sich mit den Nominierungsunterlagen für die Kommissionen in den
Wahllokalen vertraut zu machen. Vielerorts verweigerten jedoch diese Gremien, die die
Kommissionen zusammenstellen, Beobachtern und interessierten Personen eine Einsichtnahme in
diese Unterlagen. Dadurch wurden die Beobachter der Möglichkeit beraubt, sich von der
Rechtmäßigkeit der Kandidaturen für die Kommissionen überzeugen zu können – das Prinzip von
Transparenz und Offenheit bei der Umsetzung der Wahlprozeduren war nicht gewährleistet.
In der regionalen Presse sowie auf den Websites der Stadt- und Kreisexekutivkomitees sind
Informationen über die Zusammensetzung der Kommissionen in den Wahllokalen veröffentlicht
worden. Diese Informationen bestanden meist nur in Namen, Vornamen und Vatersnamen sowie der
Nominierungsart. Angaben zum Arbeitsplatz wurden nicht veröffentlicht, da die Kommissionen wie
bei den vergangenen Wahlen nach betriebshierarchischem Prinzip gebildet wurden und gelenkt
werden. Die verschiedenen Verfahren der Nominierung werden von den Behörden dazu genutzt, die
staatliche Kontrolle über den Wahlprozess zu maskieren.
4
Die Sitzung zur Ernennung der Kommission des in Stockholm eingerichteten Wahllokals hat nicht
statt gefunden. Das Personal der belarussischen Botschaft in Schweden wurde wegen des
belarussisch-schwedischen diplomatischen Konflikts zurückberufen und das Wahllokal aufgelöst.
4. Analyse der Zusammensetzung der Kommissionen in den Wahllokalen.
Nach offiziellen Angaben3 i sind auf dem Gebiet der Republik Belarus 6.301 Kommissionen für die
Wahllokale gebildet worden (ohne die Kommissionen der Wahllokale im Ausland), die insgesamt
68.945 Mitglieder haben.
Die Vertreter gesellschaftlicher Vereinigungen darunter auch der politischen Parteien, stellen 45,3 %
der Kommissionsmitglieder, Vertreter der Belegschaften 16,2 % und Personen, die per Bürgerantrag
nominiert wurden, 38,5 %. Im Vergleich zu den Präsidentschaftswahlen 2010 ist die Rolle der
Belegschaften als Subjekt des Wahlprozesses um fast 4 % zurückgegangen, und die Rolle der
gesellschaftlichen Vereinigungen um 3,5 % gestiegen.
Landesweit kamen im Schnitt 1,2 Anwärter auf jeden Kommissionsplatz. Dieser Wert unterscheidet
sich erheblich von dem in Minsk, wo er 1,6 beträgt.
3
Informationen über die Zusammensetzung der Kommissionen in den Wahllokalen bei den Wahlen zum
Repräsentantenhaus der Nationalversammlung der Republik Belarus, Fünfte Wahlperiode.
http://www.rec.gov.by/Elections-PPNS5-Electoral.
5
Bezogen auf die Gesamtzahl der Kommissionsmitglieder beträgt der Anteil der Vertreter der vier
Oppositionsparteien unter den Mitgliedern der Wahlkommissionen heute rund 0,1 % (61 Mitglieder
von 68.945). Bei den Präsidentschaftswahlen 2010 hatte der Anteil der Vertreter der fünf
Oppositionsparteien 0,26 % (183 Personen von 70 815) betragen.
Durch einen Vergleich der „Zulassungsquote“ der Nominierungen durch regierungsfreundliche bzw.
oppositionelle Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen lässt sich der diskriminierende Ansatz bei
der Bildung der Kommissionen belegen.
Nr. Name der Partei oder
Nominierungen Mitglieder in den
gesellschaftlichen Vereinigung für die
Kommissionen
Kommissionen
Regierungsfreundliche Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen
Zulassungsquote in %
1.
2.
3.
4.
5
6.
7.
8.
9.
6
Belarussische Agrarpartei
Kommunistische Partei von
Belarus
Republikanische Partei
Republikanische Partei der
Arbeit und Gerechtigkeit
Belarussische Sozial-Sportliche
Partei
Belaya Rus
Jugendverband BRSM
Belarussischer Frauenverband
Belarussische gesellschaftliche
571
845
485
635
85%
75%
262
832
235
704
90 %
85 %
609
551
90 %
4799
4345
4037
3138
4189
3674
3791
2635
87 %
85 %
94 %
84 %
Vereinigung der Veteranen
10. Gewerkschaftsverband
10400
Oppositionsparteien
11. Belarussische Partei „Die
20
Grünen“
12. Belarussische Partei der Linken 216
„Gerechte Welt“
13. Belarussische
30
Sozialdemokratische Partei
(Hramada)
14. OGP
240
15. PBNF
158
9418
91 %
0
0%
39
18 %
5
17 %
5
12
2%
8%
In Minsk, wo die politische Aktivität am größten ist, sind 196 Vertreter der Oppositionsparteien
nominiert worden. Keiner von ihnen wurde in eine Wahlkommission berufen (Zulassungsquote: 0 %).
In den Wahlkreisen, in denen die Führer der Oppositionsparteien antreten, etwa der Chef der
Gesellschaftlichen Vereinigung „Bewegung für die Freiheit“ Alyaksandr Milinkevich, der Chef der
PBNF Alyaksei Yanukevich und der Leiter des Organisationskomitees zur Gründung der Partei für
Freiheit und Fortschritt Uladzimir Navasyad sowie einige andere oppositionelle Aktivisten, sind
oppositionelle Anwärter nicht in die Wahlkommissionen berufen worden, trotz vieler
Nominierungen.
5. Beschwerden gegen Nichtberufung in die Wahlkommissionen der Wahllokale
Mittlerweile hat die Phase begonnen, in der gegen Beschlüsse über eine Nichtberufung in die
Kommissionen der Wahllokale Beschwerde eingelegt werden kann. Die Belarussische Partei der
Linken „Gerechte Welt“ hat vor Gericht gegen die Nichtberufung ihres Vertreters in die Kommission
eines Wahllokals in der Stadt Orsha Beschwerde eingelegt. Die PBNF hat bei den Gerichten der
Bezirke Autazavodski, Pershamaiski und Leninski in Minsk sowie beim Stadtgericht Maladzechna
Beschwerde eingelegt. Aktivisten der Gebietsorganisation Mahilyau der Gesellschaftlichen
Vereinigung Belarussische Volksfront „Wiedergeburt“ [BNF „Adradzhenne“] und der
Gebietsorganisation Mahilyau der Belraussischen Partei der Linken „Gerechte Welt“ sind vor das
Gericht des Lenin-Bezirks in Mahilyau gezogen. Das Gebietskomitee Vitsebsk der BSDP (Hramada)
und die Gebietsorganisation der PBNF haben Beschwerde dagegen eingelegt, dass ihre Vertreter
nicht in Wahlkommissionen im Gebiet Vitsebsk berufen wurden.
In Vitsebsk hat eine Gruppe von Wählern, die Paval Levinau nominiert hatten, Beschwerde gegen den
Beschluss der Verwaltung des Pershamaiski-Bezirks über die Bildung der Kommission des Wahllokals
Nr. 57 im Wahlkreis Nr. 18 Vitsebsk-Chkalov Beschwerde eingelegt. Grund sind die zahlreichen
Verstöße beim Nominierungsverfahren, die aufgedeckt wurden. Die Wähler waren empört, dass
Andrei Markouski erneut in die Kommission des Wahllokals berufen wurde. Dieser hatte sich bei den
Präsidentschaftswahlen 2010 selbst diskreditiert und war daraufhin seines Vorsitzes in der
Kommission und der Arbeit dort enthoben worden. Das Gericht gab der Beschwerde nicht statt. Der
Ausgang der übrigen Beschwerden wird in den folgenden Berichten analysiert.
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