DIE WAHLEN ZUM REPRÄSENTANTENHAUS DER NATIONALVERSAMMLUNG DER REPUBLIK BELARUS (5. WAHLPERIODE) Bericht zu den Beobachtungsergebnissen: Die Bildung der Wahlkommissionen in den Wahllokalen 13. August 2012 Vom 6. bis zum 8. August sind durch Beschlüsse der Lokalverwaltungen, Kreis- und Stadtexekutivkomitees 6.301 Wahlkommissionen in den Wahllokalen gebildet worden, die insgesamt 68.945 Mitglieder zählen. Die Wahlkommissionen wurden aus Vertretern zusammengesetzt, die bis zum 5. August durch die Organisationsstrukturen politischer Parteien und gesellschaftlicher Vereinigungen sowie durch Betriebsbelegschaften und durch wahlberechtigte Bürger auf der Grundlage von Unterschriftensammlungen nominiert worden waren. Die Bedeutung dieser Phase ergibt sich daraus, dass diesen Wahlkommissionen die Organisierung der Wahlen unmittelbar im Wahllokal obliegt, einschließlich der Stimmzettelausgabe und der Stimmenauszählung. Zusammenfassung In den Wahlkommissionen der Wahllokale haben die Vertreter von regierungsloyalen gesellschaftlichen Vereinigungen und politischen Parteien ein absolutes Übergewicht. Diese Subjekte der Wahl sind nun mit 45,2 % der Kommissionsmitglieder vertreten, was eine Steigerung gegenüber den 41,5 % im Jahre 2010 bedeutet. Die Oppositionsparteien sind in den Wahlkommissionen der Wahllokale mit rund 0,1 % der Kommissionsmitglieder (61 von 68.945) und in weniger als 1 % der Kommissionen vertreten. Dies schließt die Opponenten der Regierung von der Organisierung der Stimmabgabe und der Auszählung der Stimmen aus und beraubt sie der Möglichkeit, auf die Arbeit der Wahlkommissionen Einfluss zu nehmen. Die 2010 in das Wahlgesetz aufgenommene Quote von jeweils mindestens einem Drittel Vertreter gesellschaftlicher Vereinigungen und politischer Parteien in den Wahlkommissionen (§ 34) wurde durch einen höheren Anteil von Vertretern regierungsfreundlicher Vereinigungen und Parteien „aufgefüllt“. Dies sorgt bei der Zusammensetzung der Wahlkommissionen für keinen großen Pluralismus und entzieht den Verwaltungsbehörden keineswegs die völlige Kontrolle über die Stimmenauszählung. Die überwiegende Mehrheit der Wahlkommissionen ist auf intransparente Weise nach bereits vorgefertigten Listen zusammengestellt worden. In einer Reihe von Fällen hatten die Beobachter nicht die Möglichkeit, das Verfahren der Beschlussfindung mit zu verfolgen. Die fehlenden Kriterien für eine Ernennung oder Nichternennung schaffen für die Behörden die Möglichkeit, diese Verfahren zu manipulieren. 1 1. Die rechtlichen Regelungen für die Bildung der Wahlkommissionen in den Wahllokalen Gemäß den Paragraphen 28 und 34 des Wahlgesetzes wird die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Repräsentantenhaus durch die Wahlkommissionen in den Wahllokalen gewährleistet. Diese werden durch die Kreis- und Stadtexekutivkomitees sowie in Städten mit Bezirksgliederung durch die Lokalverwaltung zusammengestellt. Mindestens ein Drittel der Mitglieder soll jeweils aus Vertretern politischer Parteien und gesellschaftlicher Organisationen bestehen. Richter, Staatsanwälte sowie Leiter lokaler Verwaltungsund Lenkungsbehörden können nicht Mitglied dieser Wahlkommissionen werden. Staatsangestellte dürfen jeweils nicht mehr als ein Drittel der Kommissionsmitglieder ausmachen. Vertreter von politischen Parteien, anderen gesellschaftlichen Vereinigungen, Betriebsbelegschaften und von Bürgern, die per Unterschriftensammlung Vertreter für die Kommission nominiert hatten, haben das Recht, bei den Sitzungen der Gremien anwesend zu sein, die die Wahlkommissionen zu ernennen haben. Die Bestimmungen des Paragraphen 13 des Wahlgesetzes enthalten keinerlei Hinweis auf die Befugnisse der Beobachter in dieser Phase der Wahlen, was dazu genutzt wird, Beschränkungen für die Beobachtung der Beschlüsse zu schaffen, mit denen die Wahlkommissionen ernannt werden. Gegen Beschlüsse der Gremien, die die Kommissionen ernennen, kann innerhalb von drei Tagen nach Beschlussfassung auf gerichtlichem Wege Beschwerde eingelegt werden, und zwar durch die Subjekte, die ihre Vertreter für die Kommission nominiert hatten. Die Wahlkommissionen in den Wahllokalen bestehen aus Vertretern politischer Parteien, anderer gesellschaftlicher Organisationen, Betriebsbelegschaften sowie Vertretern, die von Bürgern per Unterschriftensammlung nominiert wurden. Das Wahlgesetz beschränkt – verglichen mit der Nominierung für die Wahlkreiskommissionen – die Möglichkeiten für politische Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen, Vertreter für die Wahlkommissionen in den Wahllokalen zu nominieren. Diese Möglichkeit besteht nur für jene Organisationsstrukturen von Parteien und gesellschaftlichen Vereinigungen, die über eine staatliche Registrierung verfügen oder bei den lokalen Behörden verzeichnet sind. Dadurch haben landesweite gesellschaftliche Vereinigungen, die über keine regionalen Organisationsstrukturen verfügen, auf der Wahllokalebene allgemein keine Möglichkeit, als Mitglieder der Wahlkommissionen an dem Wahlprozess mitzuwirken. Im Vorfeld der Wahlen haben einige Organisationen (die Untergliederungen der landesweiten Organisation „Bewegung für die Freiheit“ in der Stadt und im Gebiet Minsk sowie die Abteilung Hrodna der Partei der Belarussischen Volksfront – PBNF) versucht, lokale Organisationsstrukturen registrieren zu lassen, erhielten jedoch einen abschlägigen Bescheid. Dadurch fallen sie unter die im Wahlgesetz enthaltenen Beschränkungen und haben kein Recht, ihre Vertreter für die Wahlkommissionen zu nominieren. 2. Nominierung für die Kommissionen in den Wahllokalen Es sind keine Hinweise darauf festgestellt worden, dass Unterlagen der Subjekte für die Nominierung von Vertretern für die Kommissionen in den Wahllokalen nicht angenommen wurden. Dennoch ist eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Nominierungszahlen für die Kommissionen festzustellen, die von den Oppositionsparteien bekannt gegeben wurden, und denen der Zentralen Wahlkommission. So hat die Vereinigte Bürgerpartei (OGP) erklärt, 296 ihrer Mitglieder für die Wahlkommissionen nominiert zu haben, während in den offiziellen Dokumenten die Zahl 240 zu 2 finden ist.1 Ähnliche Unterschiede gibt es zwischen der offiziellen und der Parteistatistik bei den Nominierungen durch die Belarussische Partei der Linken „Gerechte Welt“ und die PBNF. Insgesamt sind nach Angaben der Zentralen Wahlkommission 84.781 Vertreter für die Wahlkommissionen nominiert worden, darunter 32.908 (38.8 %) durch Bürgerantrag, 15.375 (18,1 %) durch Betriebsbelegschaften und 36.498 (43 %) durch politische Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen. Die Spitzenposition bei den Nominierungen nehmen die regierungsfreundlichen gesellschaftlichen Vereinigungen ein, der Gewerkschaftsbund von Belarus mit 10.400 (über 12 %), „Belaya Rus“ mit 4.799 (rund 6 %), der Belarussische Republiks-Jugendverband BRSM mit 4.345 (5 %), der Belarussische Frauenverband mit 4.037 (rund 5 %) und die Belarussische gesellschaftliche Vereinigung der Veteranen mit 3.138 (3,7 %). Im Gebiet Vitsebsk beispielsweise entfallen auf diese Subjekte, zusammen mit der Belarussischen gesellschaftlichen Vereinigung der Veteranen, insgesamt 85 % aller Nominierungen durch gesellschaftliche Vereinigungen oder 32 % aller Nominierungen für die Kommissionen in den Wahllokalen. Die Aktivität dieser Organisationen ist in prozentualer Hinsicht im Vergleich zu 2010 auf einem vergleichbaren Niveau, hat sich jedoch gegenüber den Parlamentswahlen 2008 erheblich vergrößert. Bei den jetzigen Wahlen ist der Anteil der durch politische Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen nominierten Vertreter für die Wahlkommissionen auf 42 % gestiegen. Bei den Präsidentschaftswahlen 2010 hatte der Anteil 39,1 % betragen.2 Die Zahl der Nominierungen durch Belegschaften oder per Bürgerantrag ist 2012 dementsprechend gesunken. Wie bei den Wahlen 2010 haben auch bei den jetzigen Wahlen zehn der fünfzehn registrierten politischen Parteien Vertreter für die Kommissionen in den Wahllokalen aufgeboten. Die regierungstreuen politischen Parteien und gesellschaftlichen Vereinigungen haben dabei ihre Aktivität verstärkt. So hat die Republikanische Partei der Arbeit und Gerechtigkeit 832 Vertreter nominiert, doppelt so viele wie 2010. Im Vergleich zu 2010 hat sich die Aktivität der Oppositionsparteien verringert. Bei den Präsidentschaftswahlen 2010 hatten 1.073 Anwärter der Oppositionsparteien 1,3 % aller Nominierungen bedeutet. Bei diesen Wahlen entsprechen die 664 Nominierungen durch die fünf Oppositionsparteien rund 0,8 % aller Anwärter. Nach Angaben der Zentralen Wahlkommission hat die Belarussische Partei der Linken „Gerechte Welt“ 216 Personen nominiert, die Belarussische Sozialdemokratische Partei („Hramada“) 30, die OGP 240, die PBNF 158 und die Belarussische Partei „Die Grünen“ 20. Der Anteil der oppositionellen Aktivisten, die über politische Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen nominiert wurden, beträgt in diesem Jahr nur 1,8 % gegenüber 3,2 % im Jahr 2010. Nichtregistrierte politische Subjekte wie die Belarussische Christdemokratie (BKhD) und die Kampagne „Sprich die Wahrheit“ [„Havay praudu“] haben für die Nominierung ihrer Vertreter den 1 Angaben zur Nominierung von Vertretern für die Kommissionen der Wahllokale bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus der Nationalversammlung der Republik Belarus, Fünfte Wahlperiode. http://www.rec.gov.by/Elections-PPNS5-Electoral. 2 Handbuch der Wahlstatistik „Die Wahl des Präsidenten der Republik Belarus im Jahre 2010“. http://www.rec.gov.by/Elections-PRB. 3 Weg der Unterschriftensammlung gewählt. Die BKhD hat die Zahl von 171 Nominierungen bekannt gegeben. 3. Art und Weise, in der die Sitzungen der lokalen Behörden zur Bildung der Kommissionen in den Wahllokalen abgehalten wurden. Einige Beobachter hatten Probleme mit dem Zugang zu den Sitzungen der Gremien, die die Kommissionen ernennen. In einigen Fällen wurde die Information, wann die Sitzung stattfinden würde, verheimlicht. Unter Verletzung von § 39 Abs. 2 des Gesetzes „Über die lokale Verwaltung und Selbstverwaltung“ haben einige Exekutivkomitees den Beobachtern gänzlich das Recht verweigert, bei den Sitzungen anwesend zu sein. Eine solche Situation war unter anderem bei den Exekutivkomitees der Kreise Hlybokaye, Vileyka, Lahoisk, Maladzechna, Orsha und Vitsebsk zu verzeichnen. Die Sitzungen der Exekutivkomitees und Lokalverwaltungen verliefen für Beobachter relativ transparent, hatten aber einen ausnehmend formalen Charakter, was durch die Art und Dauer deutlich wurde, in der sie abgehalten wurden. In der absoluten Mehrheit der Regionen lief die Abstimmung auf eine kurze alternativlose Bestätigung einer Liste der Kommissionsmitglieder hinaus, die am Vorabend der Sitzung hinter verschlossenen Türen zusammengestellt worden war. Nach Aussagen von Beobachtern hat unter anderem das Kreisexekutivkomitee Byaroza in sechs Minuten 486 von 515 Kandidaturen bestätigt und das Kreisexekutivkomitee Pruzhany in zwölf Minuten 558 von 701. Auf der Sitzung des Kreisexekutivkomitees Smalyavichy wurde beim Bericht des Chefs der Abteilung Organisation und Personal lediglich die Anzahl der eingereichten Nominierungen und die Mitgliederstärke jeder Kommission bekannt gegeben. Nach der Abstimmung sind im Kreis Smalyavichy 80 % der Kommissionsmitglieder in den Wahllokalen bereits bei den Präsidentschaftswahlen 2010 im Einsatz gewesen. Das Kreisexekutivkomitee Salihorsk bewilligte innerhalb von 15 Minuten 691 von 741 Anträgen, wobei keine Angaben über die Nominierungsart oder die Partei oder Organisation des Anwärters gemacht wurden, ebenso wenig wie über die Gründe, warum die einen in die Kommission berufen wurden und anderen dies verweigert wurde. Keinerlei Wettbewerb gab es unter anderem bei den Sitzungen zur Besetzung der Kommissionen in den Wahllokalen, die von den Kreisexekutivkomitees Lahoisk, Ivatsevichy, Verkhnyadzvinsk abgehalten wurden. In einigen Kreis- und Stadtexekutivkomitees und Lokalverwaltungen wurde den Beobachtern die Möglichkeit gegeben, sich mit den Nominierungsunterlagen für die Kommissionen in den Wahllokalen vertraut zu machen. Vielerorts verweigerten jedoch diese Gremien, die die Kommissionen zusammenstellen, Beobachtern und interessierten Personen eine Einsichtnahme in diese Unterlagen. Dadurch wurden die Beobachter der Möglichkeit beraubt, sich von der Rechtmäßigkeit der Kandidaturen für die Kommissionen überzeugen zu können – das Prinzip von Transparenz und Offenheit bei der Umsetzung der Wahlprozeduren war nicht gewährleistet. In der regionalen Presse sowie auf den Websites der Stadt- und Kreisexekutivkomitees sind Informationen über die Zusammensetzung der Kommissionen in den Wahllokalen veröffentlicht worden. Diese Informationen bestanden meist nur in Namen, Vornamen und Vatersnamen sowie der Nominierungsart. Angaben zum Arbeitsplatz wurden nicht veröffentlicht, da die Kommissionen wie bei den vergangenen Wahlen nach betriebshierarchischem Prinzip gebildet wurden und gelenkt werden. Die verschiedenen Verfahren der Nominierung werden von den Behörden dazu genutzt, die staatliche Kontrolle über den Wahlprozess zu maskieren. 4 Die Sitzung zur Ernennung der Kommission des in Stockholm eingerichteten Wahllokals hat nicht statt gefunden. Das Personal der belarussischen Botschaft in Schweden wurde wegen des belarussisch-schwedischen diplomatischen Konflikts zurückberufen und das Wahllokal aufgelöst. 4. Analyse der Zusammensetzung der Kommissionen in den Wahllokalen. Nach offiziellen Angaben3 i sind auf dem Gebiet der Republik Belarus 6.301 Kommissionen für die Wahllokale gebildet worden (ohne die Kommissionen der Wahllokale im Ausland), die insgesamt 68.945 Mitglieder haben. Die Vertreter gesellschaftlicher Vereinigungen darunter auch der politischen Parteien, stellen 45,3 % der Kommissionsmitglieder, Vertreter der Belegschaften 16,2 % und Personen, die per Bürgerantrag nominiert wurden, 38,5 %. Im Vergleich zu den Präsidentschaftswahlen 2010 ist die Rolle der Belegschaften als Subjekt des Wahlprozesses um fast 4 % zurückgegangen, und die Rolle der gesellschaftlichen Vereinigungen um 3,5 % gestiegen. Landesweit kamen im Schnitt 1,2 Anwärter auf jeden Kommissionsplatz. Dieser Wert unterscheidet sich erheblich von dem in Minsk, wo er 1,6 beträgt. 3 Informationen über die Zusammensetzung der Kommissionen in den Wahllokalen bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus der Nationalversammlung der Republik Belarus, Fünfte Wahlperiode. http://www.rec.gov.by/Elections-PPNS5-Electoral. 5 Bezogen auf die Gesamtzahl der Kommissionsmitglieder beträgt der Anteil der Vertreter der vier Oppositionsparteien unter den Mitgliedern der Wahlkommissionen heute rund 0,1 % (61 Mitglieder von 68.945). Bei den Präsidentschaftswahlen 2010 hatte der Anteil der Vertreter der fünf Oppositionsparteien 0,26 % (183 Personen von 70 815) betragen. Durch einen Vergleich der „Zulassungsquote“ der Nominierungen durch regierungsfreundliche bzw. oppositionelle Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen lässt sich der diskriminierende Ansatz bei der Bildung der Kommissionen belegen. Nr. Name der Partei oder Nominierungen Mitglieder in den gesellschaftlichen Vereinigung für die Kommissionen Kommissionen Regierungsfreundliche Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen Zulassungsquote in % 1. 2. 3. 4. 5 6. 7. 8. 9. 6 Belarussische Agrarpartei Kommunistische Partei von Belarus Republikanische Partei Republikanische Partei der Arbeit und Gerechtigkeit Belarussische Sozial-Sportliche Partei Belaya Rus Jugendverband BRSM Belarussischer Frauenverband Belarussische gesellschaftliche 571 845 485 635 85% 75% 262 832 235 704 90 % 85 % 609 551 90 % 4799 4345 4037 3138 4189 3674 3791 2635 87 % 85 % 94 % 84 % Vereinigung der Veteranen 10. Gewerkschaftsverband 10400 Oppositionsparteien 11. Belarussische Partei „Die 20 Grünen“ 12. Belarussische Partei der Linken 216 „Gerechte Welt“ 13. Belarussische 30 Sozialdemokratische Partei (Hramada) 14. OGP 240 15. PBNF 158 9418 91 % 0 0% 39 18 % 5 17 % 5 12 2% 8% In Minsk, wo die politische Aktivität am größten ist, sind 196 Vertreter der Oppositionsparteien nominiert worden. Keiner von ihnen wurde in eine Wahlkommission berufen (Zulassungsquote: 0 %). In den Wahlkreisen, in denen die Führer der Oppositionsparteien antreten, etwa der Chef der Gesellschaftlichen Vereinigung „Bewegung für die Freiheit“ Alyaksandr Milinkevich, der Chef der PBNF Alyaksei Yanukevich und der Leiter des Organisationskomitees zur Gründung der Partei für Freiheit und Fortschritt Uladzimir Navasyad sowie einige andere oppositionelle Aktivisten, sind oppositionelle Anwärter nicht in die Wahlkommissionen berufen worden, trotz vieler Nominierungen. 5. Beschwerden gegen Nichtberufung in die Wahlkommissionen der Wahllokale Mittlerweile hat die Phase begonnen, in der gegen Beschlüsse über eine Nichtberufung in die Kommissionen der Wahllokale Beschwerde eingelegt werden kann. Die Belarussische Partei der Linken „Gerechte Welt“ hat vor Gericht gegen die Nichtberufung ihres Vertreters in die Kommission eines Wahllokals in der Stadt Orsha Beschwerde eingelegt. Die PBNF hat bei den Gerichten der Bezirke Autazavodski, Pershamaiski und Leninski in Minsk sowie beim Stadtgericht Maladzechna Beschwerde eingelegt. Aktivisten der Gebietsorganisation Mahilyau der Gesellschaftlichen Vereinigung Belarussische Volksfront „Wiedergeburt“ [BNF „Adradzhenne“] und der Gebietsorganisation Mahilyau der Belraussischen Partei der Linken „Gerechte Welt“ sind vor das Gericht des Lenin-Bezirks in Mahilyau gezogen. Das Gebietskomitee Vitsebsk der BSDP (Hramada) und die Gebietsorganisation der PBNF haben Beschwerde dagegen eingelegt, dass ihre Vertreter nicht in Wahlkommissionen im Gebiet Vitsebsk berufen wurden. In Vitsebsk hat eine Gruppe von Wählern, die Paval Levinau nominiert hatten, Beschwerde gegen den Beschluss der Verwaltung des Pershamaiski-Bezirks über die Bildung der Kommission des Wahllokals Nr. 57 im Wahlkreis Nr. 18 Vitsebsk-Chkalov Beschwerde eingelegt. Grund sind die zahlreichen Verstöße beim Nominierungsverfahren, die aufgedeckt wurden. Die Wähler waren empört, dass Andrei Markouski erneut in die Kommission des Wahllokals berufen wurde. Dieser hatte sich bei den Präsidentschaftswahlen 2010 selbst diskreditiert und war daraufhin seines Vorsitzes in der Kommission und der Arbeit dort enthoben worden. Das Gericht gab der Beschwerde nicht statt. Der Ausgang der übrigen Beschwerden wird in den folgenden Berichten analysiert. 7