Gesuch Benützung Ortseingangstafeln Einzureichen bei

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Gesuch Benützung Ortseingangstafeln
Einzureichen bei
Gemeindeverwaltung
Hohle 19
3507 Biglen
Tel. 031 701 11 33
[email protected]
Eingangsstempel (Datum/Zeit):
790.443
Gesuchsteller (Verein/Institution)
(zulässig ortsansässiger Verein/Gemeinwesen)
Kontaktperson
Name, Vorname
Ort, Adresse
Telefon/Handy Nr.
E-Mail
Veranstaltung
Datum, Ort/Lokalität
Text/was
Zeitdauer Aushang
Visualisierung der Information
(mit Gesuch einzureichen: Skizze, Photo, Muster)
Abgabetermin von zwei Originalen
(Gemeindeverwaltung Biglen)
Die Rückerhebung der Informationsplakate ist innert 5 Arbeitstagen vor dem letzten Veranstaltungstermin mit
Wegmeister Peter Zurflüh (079 634 22 06) zu vereinbaren, ansonsten werden sie vernichtet.
Zu beachten:
Anforderungen an die Informationsprodukte
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Grösse der Werbung: Weltformat (900 x 1250 mm)
Schriftgrösse ist so zu wählen, dass sie aus grosser Distanz lesbar ist
Werbeoberfläche darf nicht reflektierend wirken
Verbotene Werbung/Reklame
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Politische Propaganda
Weltliche Werbung
Tabak- und Alkoholwerbung
Unsittliche Werbung
Produkte- / Firmenwerbung
Werbung auswärtiger Vereine, Institutionen und Gewerbebetrieben (wie Zirkus, auswärtige PartyOrganisatoren u.a.m.)
Die Verkehrssicherheit gefährdende und den Strassenabstand nach Art. 58 Strassenverordnung verletzende
Werbung / Reklamen
Zeitpunkt/Dauer der Information (Aushang):
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Innerorts höchstens 6 Wochen vor und bis spätestens 5 Tage nach der Veranstaltung.
Kosten
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Die Benützung der Hinweistafeln ist kostenlos.
Die Originale der Informationsplakate sind spätestens 3 Arbeitstage vor dem Aushangtermin der
Gemeindeverwaltung Biglen einzureichen. Das Formular kann unter www.biglen.ch unter dem Stichwort
„Informationsgesuch“ heruntergeladen werden.
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