Gesuch Benützung Ortseingangstafeln Einzureichen bei Gemeindeverwaltung Hohle 19 3507 Biglen Tel. 031 701 11 33 [email protected] Eingangsstempel (Datum/Zeit): 790.443 Gesuchsteller (Verein/Institution) (zulässig ortsansässiger Verein/Gemeinwesen) Kontaktperson Name, Vorname Ort, Adresse Telefon/Handy Nr. E-Mail Veranstaltung Datum, Ort/Lokalität Text/was Zeitdauer Aushang Visualisierung der Information (mit Gesuch einzureichen: Skizze, Photo, Muster) Abgabetermin von zwei Originalen (Gemeindeverwaltung Biglen) Die Rückerhebung der Informationsplakate ist innert 5 Arbeitstagen vor dem letzten Veranstaltungstermin mit Wegmeister Peter Zurflüh (079 634 22 06) zu vereinbaren, ansonsten werden sie vernichtet. Zu beachten: Anforderungen an die Informationsprodukte Grösse der Werbung: Weltformat (900 x 1250 mm) Schriftgrösse ist so zu wählen, dass sie aus grosser Distanz lesbar ist Werbeoberfläche darf nicht reflektierend wirken Verbotene Werbung/Reklame Politische Propaganda Weltliche Werbung Tabak- und Alkoholwerbung Unsittliche Werbung Produkte- / Firmenwerbung Werbung auswärtiger Vereine, Institutionen und Gewerbebetrieben (wie Zirkus, auswärtige PartyOrganisatoren u.a.m.) Die Verkehrssicherheit gefährdende und den Strassenabstand nach Art. 58 Strassenverordnung verletzende Werbung / Reklamen Zeitpunkt/Dauer der Information (Aushang): Innerorts höchstens 6 Wochen vor und bis spätestens 5 Tage nach der Veranstaltung. Kosten Die Benützung der Hinweistafeln ist kostenlos. Die Originale der Informationsplakate sind spätestens 3 Arbeitstage vor dem Aushangtermin der Gemeindeverwaltung Biglen einzureichen. Das Formular kann unter www.biglen.ch unter dem Stichwort „Informationsgesuch“ heruntergeladen werden.