tourismusabgabe - Comune di Buonconvento

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TOURISMUSABGABE
Das Gesetz zur Tourismusabgabe, übernommen von der Gemeinde Buonconvento durch die Beschlüsse des
Gemeindeausschusses (Nr. 27, 20/06/2013), vom 15 juli 2013.
Die Abgabe soll der Finanzierung von Projekten im Tourismusbereich dienen und schließt somit die
Unterstützung der Hotelstruktur, die Inanspruchnahme, Instandhaltung und Wiedergewinnung kultureller
Güter wie der Umwelt sowie die damit in Verbindung stehenden öffentlichen Dienstleistungen vor Ort ein.
WER MUSS DIE ABGABE ZAHLEN? Jede Person, die in einer Unterkunft im Gemeindegebiet
übernachten, wobei die Abgabe an den Inhaber der jeweiligen Unterkunfte zu entrichten ist und mit einer
Quittung belegt wird.
WIE HOCH IST DER ZU LEISTENDE BETRAG? Die angegebenen Preise gelten pro Person pro Nacht
TäGLICHE MENGE VON TOURISMUSABGABE JAHR 2013
KATEGORISIERUNG DER UNTERKÜNFTE
AGRITOURISMUS
FERIENHÄUSER
HISTORISCHE UNTERKÜNFTEN
HOTELS MIT 1 STERN
HOTELS MIT 2 STERNEN
HOTELS MIT 3 STERNEN
ZIMMER
ZIMMERVERMIETER NICHT PROFESSIONAL
PREIS
€ 1,00
€ 1,50
€ 3,00
€ 0,50
€ 1,00
€ 1,50
€ 1,00
€ 0,50
ÜBERNACHTEN
DIE ERSTEN 7 TAGEN
DIE ERSTEN 7 TAGEN
DIE ERSTEN 4 TAGEN
DIE ERSTEN 4 TAGEN
DIE ERSTEN 4 TAGEN
DIE ERSTEN 4 TAGEN
DIE ERSTEN 4 TAGEN
DIE ERSTEN 4 TAGEN
WER IST VON DER ABGABE BEFREIT?
a) Jeder, der beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde von Buonconvento eingetragen ist;
b) Kinderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs;
c) Kranke (auch in der Tagesklinik) und Personen (eine pro Patient), die Patienten in einer dieser
Gesundheitseinrichtungen im Gemeindegebiet betreuen und somit als Begleitperson fungieren;
d) alle amtliche Personen, die in dienstlichen Absichten übernachten
e) Busfahrer und Reisebegleiter, die Touristengruppen von 20 Personen begleiten;
f) Die pflegebedürftiger Behinderte plus eine Begleitperson;
g) Alle Arbeitskräfte,die für die (Hotel-)Beherbergungsstrukturen arbeiten;
h) Alle Personen sowie Studenten, die aus saisonalen Arbeitsgründen und Lehrgründen in
Beherbergungsstrukturen übernachten müssen. Es ist erforderlich, eine schriftliche Arbeitsvertrag
oder Studentennachweis vorzubringen
Wer von der Befreiung Gebrauch machen möchte, kann das entsprechende, an der Rezeption jeder
Unterkunft erhältliche Formular ausfüllen.
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Stadt und verweisen für weitere Informationen auf
unsere Internetseite www.comune.buonconvento.si.it.
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