TOURISMUSABGABE Das Gesetz zur Tourismusabgabe, übernommen von der Gemeinde Buonconvento durch die Beschlüsse des Gemeindeausschusses (Nr. 27, 20/06/2013), vom 15 juli 2013. Die Abgabe soll der Finanzierung von Projekten im Tourismusbereich dienen und schließt somit die Unterstützung der Hotelstruktur, die Inanspruchnahme, Instandhaltung und Wiedergewinnung kultureller Güter wie der Umwelt sowie die damit in Verbindung stehenden öffentlichen Dienstleistungen vor Ort ein. WER MUSS DIE ABGABE ZAHLEN? Jede Person, die in einer Unterkunft im Gemeindegebiet übernachten, wobei die Abgabe an den Inhaber der jeweiligen Unterkunfte zu entrichten ist und mit einer Quittung belegt wird. WIE HOCH IST DER ZU LEISTENDE BETRAG? Die angegebenen Preise gelten pro Person pro Nacht TäGLICHE MENGE VON TOURISMUSABGABE JAHR 2013 KATEGORISIERUNG DER UNTERKÜNFTE AGRITOURISMUS FERIENHÄUSER HISTORISCHE UNTERKÜNFTEN HOTELS MIT 1 STERN HOTELS MIT 2 STERNEN HOTELS MIT 3 STERNEN ZIMMER ZIMMERVERMIETER NICHT PROFESSIONAL PREIS € 1,00 € 1,50 € 3,00 € 0,50 € 1,00 € 1,50 € 1,00 € 0,50 ÜBERNACHTEN DIE ERSTEN 7 TAGEN DIE ERSTEN 7 TAGEN DIE ERSTEN 4 TAGEN DIE ERSTEN 4 TAGEN DIE ERSTEN 4 TAGEN DIE ERSTEN 4 TAGEN DIE ERSTEN 4 TAGEN DIE ERSTEN 4 TAGEN WER IST VON DER ABGABE BEFREIT? a) Jeder, der beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde von Buonconvento eingetragen ist; b) Kinderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs; c) Kranke (auch in der Tagesklinik) und Personen (eine pro Patient), die Patienten in einer dieser Gesundheitseinrichtungen im Gemeindegebiet betreuen und somit als Begleitperson fungieren; d) alle amtliche Personen, die in dienstlichen Absichten übernachten e) Busfahrer und Reisebegleiter, die Touristengruppen von 20 Personen begleiten; f) Die pflegebedürftiger Behinderte plus eine Begleitperson; g) Alle Arbeitskräfte,die für die (Hotel-)Beherbergungsstrukturen arbeiten; h) Alle Personen sowie Studenten, die aus saisonalen Arbeitsgründen und Lehrgründen in Beherbergungsstrukturen übernachten müssen. Es ist erforderlich, eine schriftliche Arbeitsvertrag oder Studentennachweis vorzubringen Wer von der Befreiung Gebrauch machen möchte, kann das entsprechende, an der Rezeption jeder Unterkunft erhältliche Formular ausfüllen. Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Stadt und verweisen für weitere Informationen auf unsere Internetseite www.comune.buonconvento.si.it.