Sponsorenreglement des VSA (Genehmigt vom Vorstand am 26.November 2010) 1. Der VSA gibt Sponsoren durch die Homepage eine Plattform für Werbung. 2. Als Sponsoren werden Firmen, Praxen, KMU’s etc. angenommen, die sich mit den Zielen des VSA identifizieren können und mit dem Verein in irgend einer Beziehung stehen. 3. Der Vorstand entscheidet jeweils anlässlich der letzten VS des Jahres über die Zulassung der Sponsoren für das kommende Kalenderjahr. 4. Bei ethisch fragwürdigen oder den Interessen des VSA zuwider laufenden Auftritten eines Sponsors hat nach Rücksprache mit dem Sponsor der Vorstand das Recht, den Link kurzfristig von der Homepage zu entfernen. 5. Der VSA unterscheidet 2 Arten von Sponsoren: Hauptsponsoren. Maximal 6. Diesen wir auf der Eingangsseite des VSA ein Firmenlogo von der Grösse (X) zugestanden. Per Mausklick kann direkt deren Webseite aufgerufen werden. Kosten: Fr. 500.-p.a. Sponsoren. Per Link auf der Eingangsseite wird auf die Sponsoren verwiesen. Per Klick werden alle Sponsoren mit ihrem Logo erwähnt per Klick kann deren Webseite aufgerufen werden. Kosten: Fr. 200.-p.a. 6. Auf der Seit „Sponsoren“ sind alle Sponsoren, Haupt- und Nebensponsoren, sowie dieses Reglement veröffentlicht.