Titel Zeile1 - zum EB

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MAUTPFLICHT - Ermäßigung für
Menschen mit Behinderung
DAS BUNDESSOZIALAMT INFORMIERT ÜBER EINE LEISTUNG DER ASFINAG:
Ermäßigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderung
Voraussetzungen:
 Vorlage eines Ausweises gemäß §29b StVO (Parkausweis)
 Fahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete
Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest
Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne
Kupplungspedal (Automatikgetriebe)
 Eintragung der Einschränkung im Führerschein der behinderten Person
Die Jahreskarte für behinderte Lenkerinnen und Lenker wird nur auf ein für den
behinderten Lenker/die behinderte Lenkerin zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt
und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der behinderten Person
selbst gelenkt wird.
Antragstellung:
Erstkauf an der Mautstelle (Verwaltungsgebäude), oder in einer besetzten Mautspur
und der/die Dienstführer/in kommt zum Fahrzeug
mitzubringen sind (Einfachheit halber gleich Fotokopien)
 ausgefülltes Antragsformular (siehe Seite 3)
 Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug
 Ihr Führerschein mit Einschränkungsvermerk
 Ihr Ausweis nach §29b StVO
Folgekauf ist bei der Durchfahrt möglich!
Preis:
€ 7,00
Sie ist ein Jahr ab Ausstellung gültig für eine beliebige Anzahl von Fahrten auf den
mautpflichtigen Streckenabschnitten der:
 A9 Pyhrnautobahn (Bosruck/Gleinalm), Mautstelle Bosruck/Gleinalm
 A10 Tauernautobahn (Tauern/Katschberg), Mautstelle St. Michael/Lg.
 S16 Arlberg Schnellstraße (Arlberg), Mautstelle St. Jakob
 A 13 Brennerautobahn
Hinweis:
 A11 Karawankenautobahn: es werden keine Jahreskarten angeboten!
Keine Ermäßigung!
Sonderregelung:
A13 Brennerautobahn (gesamte Strecke mit Europabrücke), Hauptmautstelle
Schönberg:
Eine Jahreskarte für behinderte Lenker/innen zur Benutzung der A 13 kann zu einem
Preis von EUR 38,50 (inkl. 20 % USt) bei Erfüllung der nachfolgenden
Voraussetzungen erworben werden:
Bezugsberechtigt sind:
 Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die
Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 % beträgt
 Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl
152/ 1957
 Zivilblinde mit Blindenausweis
 Behinderte, die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen
können
Die Jahreskarte für behinderte Lenker/innen wird nur auf ein für den/die behinderte/n
Lenker/in zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und gilt ausschließlich auf der
A13 Brenner Autobahn.
Bei Vorlage der Allonge (Vignettenabschnitt) einer gültigen PKW-Jahresvignette wird
die Jahreskarte für behinderte Lenker/innen kostenlos ausgestellt.
Antrag: http://www.asfinag.at/maut/sondermaut/faq-und-downloads
Weitere
Ermäßigungen:
 Felbertauernstraße, Jahreskarte € 7,00, Nachweise wie ganz oben, gilt
nur auf dieser Strecke! (Tel.+43/4852/63330-0), der/die Begünstigte muss
als Halter des Fahrzeuges anlässlich des Passierens der Mautstelle im
Fahrzeug anwesend sein, dieses aber nicht selbst lenken.
 Ermäßigung auf PKW-Tageskarte
Großglockner Hochalpenstraße (€ 24), Nockalmstraße (€ 8,50), Gerlos
Alpenstraße (€ 6) und Villacher Alpenstraße (€ 13,50) bei Vorlage des
Behindertenpasses vom BSB an der Mautstelle (nicht mit § 29 b
Ausweis), auch als Beifahrer/in! (Tel. +43(0)662/873673-0)
Infoquelle:
Felbertauernstr. AG, Großglockner Hochalpenstr. AG
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH: Tel.+43-(0)50108 DW 15554, www.asfinag.at
Mautordnung
Mautpflicht Ermäßigung für Menschen mit Behinderung
Stand: 1/2014
Änderungen vorbehalten, ohne Gewähr
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Antrag auf ermäßigte Jahresmautkarte für Lenker mit Behinderung
gemäß § 29b StVO
Mautstelle Bosruck, A-8940 Liezen, Reithtal 38
Mautstelle Gleinalm, A-8770 St. Michael, Vorderlainsach 34
Mautstelle Schönberg, A-6141 Schönberg, Brennerautobahn 4
Mautstelle St. Jakob, A-6580 St. Jakob am Arlberg
Mautstelle St. Michael/Lungau, A-5582 St. Michael/Höf 55
Vom Antragsteller/von der Antragstellerin auszufüllen:
Vor- und Zuname:
Anschrift:
Pol. Kennzeichen:
Nachweis der Berechtigung: lt. beiliegenden Kopien:
Invalidenausweis gemäß § 29b StVO
Führerschein mit Einschränkungsvermerk
Zulassungsschein
Bearbeitungsgebühr € 7,00
Erklärung:
„Ich nehme zur Kenntnis, dass die ermäßigte Mautjahreskarte nur für das obige Kennzeichen
und Namen gilt und dass ich das Fahrzeug selbst lenken muss. Auf Verlangen bin ich
verpflichtet meinen Invalidenausweis gemäß § 29b StVO und meinen Führerschein dem
Mautner zur Überprüfung auszuhändigen. Die missbräuchliche Verwendung der
Mautjahreskarte zieht den sofortigen Entzug der Karte nach sich und darüber hinaus ist der
Preis der Einzelfahrt zu entrichten!“
Unterschrift des Antragstellers: ......................................... Ort, Datum: ……………………….
Bearbeiter/in:
Datum:
ASFINAGMAUTSERVICEGMBH
Rechtsform Gesel lschaft m.b.H., Si tz Salzburg, FN 255936 b, Fi rmenbuchgericht Landesgericht Salzburg
UID-Nummer ATU 61323856, IBAN AT841600000100422646, BIC BTVAAT22
Zerti fizier t nach ISO 9001:2000. TÜV-Zerti fikat Reg.Nr . 20-100 52000874
A-5020 SALZBURG, ALPENSTRASSE 99, POSTFACH 74
TEL: +43 (0) 50 108-482102, FAX: +43 (0) 50 108-12119
E-MAIL: [email protected] , Websei te: asf inag.at
DVR 0527602
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