MAUTPFLICHT - Ermäßigung für Menschen mit Behinderung DAS BUNDESSOZIALAMT INFORMIERT ÜBER EINE LEISTUNG DER ASFINAG: Ermäßigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderung Voraussetzungen: Vorlage eines Ausweises gemäß §29b StVO (Parkausweis) Fahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe) Eintragung der Einschränkung im Führerschein der behinderten Person Die Jahreskarte für behinderte Lenkerinnen und Lenker wird nur auf ein für den behinderten Lenker/die behinderte Lenkerin zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der behinderten Person selbst gelenkt wird. Antragstellung: Erstkauf an der Mautstelle (Verwaltungsgebäude), oder in einer besetzten Mautspur und der/die Dienstführer/in kommt zum Fahrzeug mitzubringen sind (Einfachheit halber gleich Fotokopien) ausgefülltes Antragsformular (siehe Seite 3) Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug Ihr Führerschein mit Einschränkungsvermerk Ihr Ausweis nach §29b StVO Folgekauf ist bei der Durchfahrt möglich! Preis: € 7,00 Sie ist ein Jahr ab Ausstellung gültig für eine beliebige Anzahl von Fahrten auf den mautpflichtigen Streckenabschnitten der: A9 Pyhrnautobahn (Bosruck/Gleinalm), Mautstelle Bosruck/Gleinalm A10 Tauernautobahn (Tauern/Katschberg), Mautstelle St. Michael/Lg. S16 Arlberg Schnellstraße (Arlberg), Mautstelle St. Jakob A 13 Brennerautobahn Hinweis: A11 Karawankenautobahn: es werden keine Jahreskarten angeboten! Keine Ermäßigung! Sonderregelung: A13 Brennerautobahn (gesamte Strecke mit Europabrücke), Hauptmautstelle Schönberg: Eine Jahreskarte für behinderte Lenker/innen zur Benutzung der A 13 kann zu einem Preis von EUR 38,50 (inkl. 20 % USt) bei Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen erworben werden: Bezugsberechtigt sind: Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 % beträgt Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl 152/ 1957 Zivilblinde mit Blindenausweis Behinderte, die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen können Die Jahreskarte für behinderte Lenker/innen wird nur auf ein für den/die behinderte/n Lenker/in zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und gilt ausschließlich auf der A13 Brenner Autobahn. Bei Vorlage der Allonge (Vignettenabschnitt) einer gültigen PKW-Jahresvignette wird die Jahreskarte für behinderte Lenker/innen kostenlos ausgestellt. Antrag: http://www.asfinag.at/maut/sondermaut/faq-und-downloads Weitere Ermäßigungen: Felbertauernstraße, Jahreskarte € 7,00, Nachweise wie ganz oben, gilt nur auf dieser Strecke! (Tel.+43/4852/63330-0), der/die Begünstigte muss als Halter des Fahrzeuges anlässlich des Passierens der Mautstelle im Fahrzeug anwesend sein, dieses aber nicht selbst lenken. Ermäßigung auf PKW-Tageskarte Großglockner Hochalpenstraße (€ 24), Nockalmstraße (€ 8,50), Gerlos Alpenstraße (€ 6) und Villacher Alpenstraße (€ 13,50) bei Vorlage des Behindertenpasses vom BSB an der Mautstelle (nicht mit § 29 b Ausweis), auch als Beifahrer/in! (Tel. +43(0)662/873673-0) Infoquelle: Felbertauernstr. AG, Großglockner Hochalpenstr. AG ASFINAG MAUT SERVICE GMBH: Tel.+43-(0)50108 DW 15554, www.asfinag.at Mautordnung Mautpflicht Ermäßigung für Menschen mit Behinderung Stand: 1/2014 Änderungen vorbehalten, ohne Gewähr 2 Antrag auf ermäßigte Jahresmautkarte für Lenker mit Behinderung gemäß § 29b StVO Mautstelle Bosruck, A-8940 Liezen, Reithtal 38 Mautstelle Gleinalm, A-8770 St. Michael, Vorderlainsach 34 Mautstelle Schönberg, A-6141 Schönberg, Brennerautobahn 4 Mautstelle St. Jakob, A-6580 St. Jakob am Arlberg Mautstelle St. Michael/Lungau, A-5582 St. Michael/Höf 55 Vom Antragsteller/von der Antragstellerin auszufüllen: Vor- und Zuname: Anschrift: Pol. Kennzeichen: Nachweis der Berechtigung: lt. beiliegenden Kopien: Invalidenausweis gemäß § 29b StVO Führerschein mit Einschränkungsvermerk Zulassungsschein Bearbeitungsgebühr € 7,00 Erklärung: „Ich nehme zur Kenntnis, dass die ermäßigte Mautjahreskarte nur für das obige Kennzeichen und Namen gilt und dass ich das Fahrzeug selbst lenken muss. Auf Verlangen bin ich verpflichtet meinen Invalidenausweis gemäß § 29b StVO und meinen Führerschein dem Mautner zur Überprüfung auszuhändigen. Die missbräuchliche Verwendung der Mautjahreskarte zieht den sofortigen Entzug der Karte nach sich und darüber hinaus ist der Preis der Einzelfahrt zu entrichten!“ Unterschrift des Antragstellers: ......................................... Ort, Datum: ………………………. Bearbeiter/in: Datum: ASFINAGMAUTSERVICEGMBH Rechtsform Gesel lschaft m.b.H., Si tz Salzburg, FN 255936 b, Fi rmenbuchgericht Landesgericht Salzburg UID-Nummer ATU 61323856, IBAN AT841600000100422646, BIC BTVAAT22 Zerti fizier t nach ISO 9001:2000. TÜV-Zerti fikat Reg.Nr . 20-100 52000874 A-5020 SALZBURG, ALPENSTRASSE 99, POSTFACH 74 TEL: +43 (0) 50 108-482102, FAX: +43 (0) 50 108-12119 E-MAIL: [email protected] , Websei te: asf inag.at DVR 0527602 3