ASFINAG – Mautordnung, Version 41, gültig ab 1. Jänner 2015 3.2.3

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ASFINAG – Mautordnung, Version 41, gültig ab 1. Jänner 2015
3.2.3 Jahreskarte für Lenker von Behindertenfahrzeugen
Die Jahreskarte für Lenker von Behindertenfahrzeugen zum Preis von EUR 7,00
(inkl. 20% Umsatzsteuer) ist unter folgenden Voraussetzungen erhältlich:
Vorlage eines Ausweises gemäß §29b StVO (Parkausweis) für dauernd stark
gehbehinderte Personen.
Fahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete
Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest Einschränkung
der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne Kupplungspedal
(Automatikgetriebe) - Eintragung der Einschränkung im Führerschein der
Person mit Behinderung.
Die Jahreskarte für Lenker mit Behinderung wird nur auf ein für den Lenker mit
Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet
werden, wenn das Fahrzeug von der Person mit Behinderung selbst gelenkt
wird.
Die Karte wird zusätzlich auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt
mit Ausnahme der A 11 Karawanken Tunnel und abweichend von der allgemeinen
Bestimmung für Jahreskarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten (Mautordnung Teil
AII) der ASFINAG.
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