ASFINAG – Mautordnung, Version 41, gültig ab 1. Jänner 2015 3.2.3 Jahreskarte für Lenker von Behindertenfahrzeugen Die Jahreskarte für Lenker von Behindertenfahrzeugen zum Preis von EUR 7,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer) ist unter folgenden Voraussetzungen erhältlich: Vorlage eines Ausweises gemäß §29b StVO (Parkausweis) für dauernd stark gehbehinderte Personen. Fahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe) - Eintragung der Einschränkung im Führerschein der Person mit Behinderung. Die Jahreskarte für Lenker mit Behinderung wird nur auf ein für den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der Person mit Behinderung selbst gelenkt wird. Die Karte wird zusätzlich auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Tunnel und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Jahreskarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten (Mautordnung Teil AII) der ASFINAG.