Lexikalisch-grammatischer Test zur Zwischenprüfung (7.Semester) 1. Ordnen Sie Begriffe den Definitionen zu: 1. ______ ist das Verlassen eines Staatsgebiets auf Dauer. 2. ______ ist – aus der Sicht des betreffenden Staats – der Gebietsteil eines fremden Staats, der von diesem räumlich getrennt und vom Gebiet des eigenen Staats vollständig umschlossen ist. 3. ______ ist die begrenzte Befreiung von Menschen und Sachen eines fremden Staats von der Hoheitsgewalt des Aufenthaltsstaats. 4. ______ ist die Unterschrift eines zweiten Menschen nach der Unterschrift eines zu einer Handlung in erster Linie zuständigen Menschen. 5. ______ ist die Befugnis des Staates, einseitig rechtlich verbindliche Anordnungen zu erlassen. 6. ______ ist im Völkerrecht die Einheit von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht. 7. ______ ist die Mitteilung eines Völkerrechtssubjekts an ein oder mehrere Völkerrechtssubjekte über eine völkerrechtserhebliche Tatsache oder Situation. 8. ______ ist die vorläufige Einigung über den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags, die noch zu keiner Verpflichtung führt. 9. ______ ist die Erwiderung einer unfreundlichen oder rechtswidrigen Handlung durch eine ähnliche Handlung. 10. ______ ist das Fehlen von Nachrichten über das Leben oder Versterben eines Menschen, dessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist und an dessen Fortleben ernstliche Zweifel bestehen. 11. ______ ist die zeitweilige Einstellung von Feindseligkeiten zwischen kriegsführenden Parteien. 12. ______ bedeutet die Gewährung von Zuflucht auf dem (eigenen) Gebiet des Aufenthaltsstaats. ( ) Verschollenheit, ( ) Monismus, ( ) Exterritorialität, ( ) Waffenstielstand, ( )Auswanderung, ( ) Enklave , ( ) Gegenzeichnung, , ( ) Notifikation, ( ) Retorsion, ( ) Paraphierung, ( ) Territoriales Asyl, ( ) Hoheitsgewalt 2. Setzen Sie die Verben in richtiger Form ein: Die Rechte und Pflichten, die ein Staat nach Völkerrecht hat, (1) ___________________ auf der internationalen Ebene allen Rechten und Pflichten nach innerstaatlichem Recht vor. So kann z.B., wenn ein Staat einen völkerrechtlich gültigen und bindenden Vertrag (2) ___________________ hat, dessen Nichterfüllung völkerrechtlich nicht damit gerechtfertigt werden, dass der Vertrag durch den Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig (3) ___________________ wurde. Abgesehen von geringfügigen Ausnahmen, die hier nicht von Bedeutung sind, ist die Verfassungswidrigkeit des Vertrages eine rein innerstaatliche Angelegenheit, die dem Vertragspartner nicht entgegengehalten werden kann. Obwohl die Verfassungswidrigkeit den Staat daran (4) ___________________ kann, dem Vertrag innerstaatlich Wirksamkeit zu (5) ___________________, würde die Nichterfüllung doch eine Völkerrechtsverletzung darstellen. In der Praxis wird diese Art von Problem regelmäßig durch die Wiederaufnahme von Verhandlungen (6) ___________________ oder, seltener, durch die Zahlung von Entschädigung, aber grundsätzlich bleibt die völkerrechtliche Verpflichtung (7) ___________________. Begrifflich ähnelt die Unfähigkeit eines Staates, aus innerstaatlichen, verfassungsrechtlichen Gründen eine völkerrechtlich gültige, vertragliche Verpflichtung zu (8) ___________________, innerstaatlichen Fallgestaltungen, in denen eine Vertragspartei unfähig oder nicht willens ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und für die Folgen ihrer Vertragsverletzung (9) ___________________. Außerdem ist es im Rahmen des Völkerrechts z.B. gleichermaßen irrelevant, ob die Entscheidung eines Staates, einen Vertrag nicht zu erfüllen, von dessen Oberstem Gerichtshof oder durch eine Entscheidung der Exekutive angeordnet wird. Innerstaatliches Verfassungsrecht hebt auf der internationalen Ebene das Völkerrecht nicht auf, obgleich das Verfassungsrecht auf innerstaatlicher Ebene Vorrang vor dem Völkerrecht (10) ___________________ kann, was in den meisten Staaten der Fall ist. erfüllen, verleihen, genießen, erklären, gehen, bestehen, hindern, haften, abschließen, lösen 3. Setzen Sie die Präpositionen aus dem Kasten ein: In, im, in, auf, auf, aus, aus, mit, für, von Art. 38 wurde (1) ____ das Statut des IGH aufgenommen, um diejenigen Rechtsregeln zu beschreiben, die der Gerichtshof anwenden soll. Er besagt, dass das Völkerrecht (2) ____ internationalen Übereinkünften, internationalem Gewohnheitsrecht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen besteht, bzw. (3) ____ ihnen beruht. Das hieße, dass eine angeblich bestehende Regel nicht als Völkerrecht betrachtet werden könnte, wenn sie sich nicht (4) ____ einer dieser drei Quellen herleiten ließe. Aber es wird auch der Standpunkt vertreten, dass diese Aufzählung (5) ____ das heutige Völkerrecht nicht mehr ausreiche, wobei insbes. (6) _____ einseitige Akte als Völkerrechtsquelle verwiesen wird. Richterliche Entscheidungen und die Lehrmeinung der Völkerrechtswissenschaft sind keine Rechtsquellen (7) _____ oben dargelegten Sinne; sie sind Hilfsmittel zur Feststellung des Rechts. Man zieht diese Autoritäten als Nachweis dafür heran, dass (8) _____ einer bestimmten behaupteten Norm angenommen werden kann, sie sei als Völkerrechtsregel anerkannt. Art. 38 Abs. l schweigt zu der Frage, ob die drei Quellen (9) ____ einer ihrer Aufzählung entsprechenden hierarchischen Ordnung stehen. Obgleich insoweit Meinungsverschiedenheiten bestehen, würde man in der Praxis doch annehmen, dass ein internationales Gericht, das (10) ____ einer Streitigkeit zwischen zwei Staaten befasst ist, einer besonderen, für die Parteien verbindlichen Vertragsbestimmung Vorrang gegenüber einer abweichenden Regel des Völkergewohnheitsrechts einräumen würde. 4. Ergänzen Sie den Lückentext Internationales Vertragsrecht Im Rahmen seiner Aufzählung der Quellen des Völkerrechts nennt Art. 38 Abs. la IGH-Statut „internationale (1) ____ allgemeiner oder besonderer Natur, in denen von den streitenden Staaten ausdrücklich (2) _____ Regeln festgelegt sind". Hiermit wird sowohl auf bilaterale als auch auf multilaterale internationale Vereinbarungen (3) _____ genommen. Es wird angenommen, dass internationale (4) ______ allgemeines Völkerrecht erzeugen, wenn sie anderen Staaten zum (5) ____ allgemein offen stehen und ein solcher tatsächlich in großem (6) _____ stattfindet. Diese Art der internationalen (7) ______ ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen. Formal binden diese (8) _____ völkerrechtlichen Verträge nur die Vertragsparteien. Aber in dem Maße, in dem eine sehr große Zahl von Staaten ihnen tatsächlich beitritt oder ihre (9) ____ als Recht anerkennt, selbst ohne Vertragsparteien zu werden, können sie als selbständige und allgemeine Völkerrechtsquelle betrachtet werden. Beispiele für solche Verträge sind die Genozid-Konvention, das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, die Wiener Diplomatenrechtskonvention und auch verschiedene (10) ____ der Charta der Vereinten Nationen. 1. a) Ankünfte b) Übereinkünfte c) Auskünfte d) Unterkünfte 2. a) anerkannte b) verkannte c) bekannte d) zuerkannte 3. a) Beleg b) Befund c) Bericht d) Bezug 4. a) Vereinbarungen b) Vereinfachungen c) Vereinigungen d) Verunreinigungen 5. a) Zutritt b) Auftritt c) Eintritt d) Beitritt 6. a) Ausmaß b) Auszug c) Ausfall d) Ausruf 7. a) Rechtsprechung b) Rechtsicherung c) 8. a) rechtfertigenden b) rechtsseitigen c) rechtsetzenden d) 9. a) Bestimmungen b) Zustimmungen c) Abstimmungen d) Verstimmungen Rechtsverletzung d) Rechtserzeugung rechtsfähigen 10. a) Abschriften b) Vorschriften c) Überschriften d) Unterschriften 5. Ersetzen Sie die unterstrichenen grammatischen Strukturen durch synonymische: 1. Das für diesen Bereich maßgebliche Recht entwickelte sich aus zwei verschiedenen Zweigen des Völkerrechts. 2. Das auf die Verantwortlichkeit der Staaten für die Verletzung von Fremden anwendbare Recht, das bis zur Anfangsperiode des modernen Völkerrechts zurückverfolgt werden kann, ist sicherlich auch ein Vorläufer des internationalen Menschenrechtsschutzes. 3. Das gleiche gilt, wenn die Staatsangehörigkeit des Fremden, obgleich er formell ein Angehöriger des den Anspruch geltend machenden Staates ist, völkerrechtlich nicht anerkannt werden muss. 4. Die Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe ist eine in verschiedenen internationalen Menschenrechtsabkommen zu findende Beschwerdevoraussetzung. 5. Aufgrund der wachsenden Bedeutung der eben nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpfenden Menschenrechte verlieren die traditionellen Regeln des diplomatischen Schutzes teilweise an Bedeutung