1 von 2 Anlage 1 zum Rahmenvertrag ........................................... ........................................... ........................................... ........................................... (Absender) An die Straßenmeisterei Tettnang / Überlingen* ........................................... ........................................... Antrag zur Anbringung von optischen Wildwarnreflektoren des Typs SWERAFLEX/ Halbkreisreflektoren" der Fa. Konrad Löhnert* an die Leitpfosten der Bundes-, Landes-, Kreisstraße* Nr. .............., Gemarkung ................................ auf Grundlage des Rahmenvertrages zwischen der Kreisjägervereinigung Überlingen und dem Landratsamt Bodenseekreis vom 26.03./19.04.2009 ............................................................. Ort, Datum ........................................... Unterschrift Jagdpächter Hiermit wird dem Antragsteller die Genehmigung zur Anbringung von Wildwarnreflektoren an die Leitpfosten der Bundes-, Landes,- Kreisstraße* Nr. ........................... Gemarkung ................................ von Station bis Station vNK nNK von Station bis Station vNK nNK von Station bis Station vNK nNK von Station bis Station vNK nNK erteilt. Der abgeschlossene, oben genannte Rahmenvertrag, ist vollinhaltlich für diese Genehmigung gültig. ................................................. ............................................ Ort, Datum Straßenmeisterei Tettnang/Überlingen* * nicht zutreffendes bitte streichen 2 von 2 Anlage 2 zum Rahmenvertrag An die Versicherungsgesellschaft Betr.: Haftpflicht bei Wildwarnreflektoren Versicherungs-Nr………………………… Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie aus meiner Versicherungsnummer ersehen können, bin ich bei Ihrem Konzern jagdhaftpflichtversichert. Als Jagdpächter möchte ich in meinem Revier mit Genehmigung des Landkreises Bodenseekreis, optische Wildwarnreflektoren der Marke „SWAREFLEX" oder „Halbkreisreflektoren" der Fa. Konrad Löhnert* an Straßenleitpfosten anbringen. Ich bitte deshalb um Ihre Bestätigung, dass im Schadensfall, der aus dem Anbringen dieser Reflektoren entstehen könnte, die bestehende Jagdhaftpflicht eintritt. Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass damit keine Schäden, die durch die Wildunfälle selbst eintreten können umfasst sind. Diese Schäden liegen selbstverständlich im Verantwortungsbereich des Fahrzeughalters und dessen Kfz-/ Kasko-Versicherung. Ich bitte um Ihre baldige Antwort. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen * nicht zutreffendes bitte streichen