Psychologen empört über Regierungspläne für "Großen Lauschangriff" Berufsverband sieht rechtsstaatliche Grundsätze verletzt Schutz von Klienten und Patienten gefordert Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht in dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Großen Lauschangriff einen weiteren nicht hinnehmbaren Schritt zur Aufweichung von Bürgerrechten. Wenn künftig der Vertrauensschutz für Anwälte, Psychotherapeuten, Pfarrer, Ärzte und Journalisten nicht mehr gegeben ist, denen zur Zeit noch ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, kann von Rechtsstaat keine Rede mehr sein, erklärte BDP-Präsidentin Gertraud Richardt. Dies könne nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom März dieses Jahres sein. Die Beschränkung auf Fälle, in denen laut Entwurf "unabweisbare Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung" vorliegen, ändere nichts an der Verunsicherung von Klienten und Patienten ganz allgemein. Niemand könne mehr sicher sein, dass der Psychologe bzw. Psychotherapeut, den er aufsucht, nicht wegen eines anderen Klienten oder Patienten abgehört werde. Mit dieser Furcht im Kopf seien Gespräche völlig unmöglich. "Das für unsere Arbeit unverzichtbare Vertrauensverhältnis ist nicht mehr herstellbar. Ich sehe darin einen viel zu hohen Preis für eine auch dann nicht garantierte innere Sicherheit." Der BDP fordert die Justizministerin auf, den Entwurf zurückzuziehen und erst nach einer gründlichen Überarbeitung unter Einbeziehung von Fachleuten neu vorzulegen. Für Konsultationen steht der BDP gern zur Verfügung. Christa Schaffmann Pressemitteilung 10/04 vom 14. Juli 2004 Diesen Text finden Sie auch im Internet: BDP-Verband.org/bdp/idp/2004-03/12.shtml