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Psychologen empört über Regierungspläne für
"Großen Lauschangriff"
Berufsverband sieht rechtsstaatliche Grundsätze verletzt
Schutz von Klienten und Patienten gefordert
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht in dem
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Großen Lauschangriff einen weiteren
nicht hinnehmbaren Schritt zur Aufweichung von Bürgerrechten. Wenn künftig der
Vertrauensschutz für Anwälte, Psychotherapeuten, Pfarrer, Ärzte und Journalisten nicht mehr
gegeben ist, denen zur Zeit noch ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, kann von
Rechtsstaat keine Rede mehr sein, erklärte BDP-Präsidentin Gertraud Richardt. Dies könne
nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom März dieses Jahres sein. Die
Beschränkung auf Fälle, in denen laut Entwurf "unabweisbare Bedürfnisse einer wirksamen
Strafverfolgung" vorliegen, ändere nichts an der Verunsicherung von Klienten und Patienten
ganz allgemein. Niemand könne mehr sicher sein, dass der Psychologe bzw.
Psychotherapeut, den er aufsucht, nicht wegen eines anderen Klienten oder Patienten
abgehört werde. Mit dieser Furcht im Kopf seien Gespräche völlig unmöglich. "Das für unsere
Arbeit unverzichtbare Vertrauensverhältnis ist nicht mehr herstellbar. Ich sehe darin einen
viel zu hohen Preis für eine auch dann nicht garantierte innere Sicherheit." Der BDP fordert
die Justizministerin auf, den Entwurf zurückzuziehen und erst nach einer gründlichen
Überarbeitung unter Einbeziehung von Fachleuten neu vorzulegen. Für Konsultationen steht
der BDP gern zur Verfügung.
Christa Schaffmann
Pressemitteilung 10/04 vom 14. Juli 2004
Diesen Text finden Sie auch im Internet: BDP-Verband.org/bdp/idp/2004-03/12.shtml
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