Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Werbung im Sinne der Plakatierungssatzung der Schloss-Stadt Hückeswagen Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister Fachbereich II-1 / Plakatierung Bahnhofsplatz 14 42499 Hückeswagen 1. Info zum Antragsteller Name der juristischen Person: Verantwortlicher: (Name, Vorname) Mobiltelefon2: Telefon2: E-Mail2: Adresse1: 2. Angaben zur Veranstaltung Veranstaltungsname: Veranstaltungsort (Stadt): Veranstaltungsdatum und Werbezeitraum: 3. Angaben zur Werbemaßnahme Beantragt wird die Erlaubnis zur Durchführung von Werbung… auf selbstragenden Werbeträgern (z. B. Dreieckständer 24,00 €)3 auf nicht selbsttragenden Werbeträgern (z. B. Plakate an Laternen 75,00 €) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen Wahlsichtwerbung 4 auf Großflächenplakatschildern 5 anderer Art (Bsp. Verteilung von Flyern, Handzetteln usw. 24,00€) 6 Genauere Angaben entnehmen Sie bitte der Plakatierungssatzung der Stadt Hückeswagen: http://www.hueckeswagen.de/rat-verwaltung/ortsrecht/ordnung 4. Unterschrift Ort, Datum Stempel Schloss-Stadt Hückeswagen FB II-1 / Ordnungsamt Bahnhofsplatz 14 42499 Hückeswagen Unterschrift Telefon: 02192 - 213 / 217 Telefax: 02192 - 88 9213 / 9217 Seite 1 von 2 5. Hinweise 1 Es muss sich dabei um eine ladungsfähige Anschrift handeln. Postfachadressen sind nicht zulässig. 2 Die Angaben sind freiwillig und dienen der Verbesserung der Kommunikation zwischen Antragsteller und Behörde. 3 Der Werbeträger muss selbsttragend gestaltet sein. Seine Standhaftigkeit darf nicht von der Befestigung an einer Einrichtung der Straße abhängig sein. Ein Befestigen zum Schutze des Werbeträgers vor unbefugter Beseitigung ist zulässig. 4 Eine Erlaubnis zur Wahlsichtwerbung beinhaltet stets eine Erlaubnis zur Durchführung von Werbung auf selbsttragenden als auch auf nicht selbsttragenden Werbeträgern. 5 Großflächenplakatschilder sind nur für Wahlsichtwerbung zulässig. Eine Erlaubnis ist unter Angabe der Anzahl und des Standortes zu beantragen. Es ist ein Lageplan beizufügen. Die Erlaubnis ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. 6 Werbung anderer Art ist auf einem gesonderten Beiblatt zu Erläutern. Es ist mindestens Art, Umfang, Zeit und Ort der geplanten Werbung zu nennen. Schloss-Stadt Hückeswagen FB II-1 / Ordnungsamt Bahnhofsplatz 14 42499 Hückeswagen Telefon: 02192 - 213 / 217 Telefax: 02192 - 88 9213 / 9217 Seite 2 von 2