Antragsformular

Werbung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Werbung
im Sinne der Plakatierungssatzung der
Schloss-Stadt Hückeswagen
Schloss-Stadt Hückeswagen
Der Bürgermeister
Fachbereich II-1 / Plakatierung
Bahnhofsplatz 14
42499 Hückeswagen
1. Info zum Antragsteller
Name der juristischen Person:
Verantwortlicher:
(Name, Vorname)
Mobiltelefon2:
Telefon2:
E-Mail2:
Adresse1:
2. Angaben zur Veranstaltung
Veranstaltungsname:
Veranstaltungsort (Stadt):
Veranstaltungsdatum und Werbezeitraum:
3. Angaben zur Werbemaßnahme
Beantragt wird die Erlaubnis zur Durchführung von Werbung…
auf selbstragenden Werbeträgern (z. B. Dreieckständer 24,00 €)3
auf nicht selbsttragenden Werbeträgern (z. B. Plakate an Laternen 75,00 €)
im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen Wahlsichtwerbung 4
auf Großflächenplakatschildern 5
anderer Art (Bsp. Verteilung von Flyern, Handzetteln usw. 24,00€) 6
Genauere Angaben entnehmen Sie bitte der Plakatierungssatzung der Stadt Hückeswagen:
http://www.hueckeswagen.de/rat-verwaltung/ortsrecht/ordnung
4. Unterschrift
Ort, Datum
Stempel
Schloss-Stadt Hückeswagen
FB II-1 / Ordnungsamt
Bahnhofsplatz 14
42499 Hückeswagen
Unterschrift
Telefon: 02192 - 213 / 217
Telefax: 02192 - 88 9213 / 9217
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5. Hinweise
1
Es muss sich dabei um eine ladungsfähige Anschrift handeln. Postfachadressen sind nicht zulässig.
2
Die Angaben sind freiwillig und dienen der Verbesserung der Kommunikation zwischen
Antragsteller und Behörde.
3
Der Werbeträger muss selbsttragend gestaltet sein. Seine Standhaftigkeit darf nicht von der
Befestigung an einer Einrichtung der Straße abhängig sein. Ein Befestigen zum Schutze des
Werbeträgers vor unbefugter Beseitigung ist zulässig.
4
Eine Erlaubnis zur Wahlsichtwerbung beinhaltet stets eine Erlaubnis zur Durchführung von
Werbung auf selbsttragenden als auch auf nicht selbsttragenden Werbeträgern.
5
Großflächenplakatschilder sind nur für Wahlsichtwerbung zulässig. Eine Erlaubnis ist unter Angabe
der Anzahl und des Standortes zu beantragen. Es ist ein Lageplan beizufügen. Die Erlaubnis ist
von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.
6
Werbung anderer Art ist auf einem gesonderten Beiblatt zu Erläutern. Es ist mindestens Art,
Umfang, Zeit und Ort der geplanten Werbung zu nennen.
Schloss-Stadt Hückeswagen
FB II-1 / Ordnungsamt
Bahnhofsplatz 14
42499 Hückeswagen
Telefon: 02192 - 213 / 217
Telefax: 02192 - 88 9213 / 9217
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