Brohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH Betriebsregelwerk BEG-EVU Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen Führen von Triebfahrzeugen Verhalten bei Störungen am Triebfahrzeug 2 BEG-EVU.6103 Seite 1 von 1 Dokumentation ► Ergänzung zu BRW.6103 (2) Örtliche Regelungen zu den Meldeverfahren, soweit vorhanden, sind zu beachten. Melden (3) Ist das Triebfahrzeug nicht mehr einsatzfähig oder lauffähig, so ist dies im Übergabebuch zu dokumentieren, eine Schadensmeldung zu erstellen und sofort dem Betriebsbüro zu melden. Tfz nicht einsatzfähig (4) Störungen und Mängel sind im Übergabebuch zu dokumentieren, eine Schadensmeldung zu erstellen und Fehler der Klasse A sofort dem Betriebsbüro zu melden. Dokumentation 3 Maßnahmen bei ausgewählten Störungen ► Ergänzung zu BRW.6103 (6) Das Anbringen einer Radreifenmarkierung in roter Farbe vermerkt die Instandhaltungsstelle im Übergabebuch mit Datum, Uhrzeit und Namen. Rotmarkierung am Radreifen (7) Die tägliche Kontrolle der Rotmarkierung durch den Triebfahrzeugführer ist für die Dauer von mindestens einem Monat im Übergabebuch zu dokumentieren mit Prüfergebnis, Datum, Namen und ggf. eingeleiteten Maßnahmen. Rotmarkierung am Radreifen überprüfen (8) Bei Sifa-Störungen im Rangierbetrieb ist der zuständige Disponent zu informieren und ein Ersatzfahrzeug anzufordern. Tritt die Störung während der Leistung auf und kann kein neues Triebfahrzeug gestellt werden, darf die Rangierleistung beendet werden, die zulässige Geschwindigkeit beträgt während des Rangierens 10km/h. Sifa-Störungen im Rangierbetrieb Fachautor: Marcus Mandelartz; Tel.: (02633) 2104 Gültig ab: 11.12.2016