Lösung Arbeitsblatt 5 Ab 8. Herr P sucht seinen Anwalt auf, um sich über seine Rechte zu informieren. Formulieren Sie bitte wahlweise: b) ein anwaltliches Schreiben an V, in dem Sie diesem die Rechtsvertretung des P anzeigen und dessen Willenserklärung auf Abschluss des Kaufvertrags mit Angabe von Gründen widerrufen. Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein: Zeigen Sie Ihre anwaltliche Vertretung für Herrn P an. Widerrufen Sie den Vertrag im Namen Ihres Mandanten. Begründen Sie den Widerruf. Weisen Sie auf die Einhaltung der vom Gesetz festgesetzten Fristen auf. Fordern Sie die Gegenpartei auf, Ihren sich aus dem Widerruf des Vertrages ergebenden Pflichten nachzugehen. Versichern Sie der Gegenpartei, dass Ihr Mandant seinen sich aus dem Widerruf ergebenden Pflichten nachgehen wird. Als Hilfe können Sie folgendes Textgerüst benutzen: Rechtsanwälte Dr. Falke und Partner Hauptstraße 12 34 234 Neustadt 14. 4. 2003 Herrn V (Adresse) Kaufvertrag zwischen P und V vom 16. 3. 2003 Sehr geehrter Herr V, hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich in der vorstehenden Angelegenheit die Interessen von Herrn P, (Adresse), anwaltlich vertrete. Im Auftrag und im Namen meines Mandanten widerrufe ich hiermit seine auf Abschluss eines Vertrags über den Kauf einer Heizdecke zum Preis von 240,- € gerichtete Willenserklärung vom 16. 3. 2003. Zu den Gründen: Herr P hat auf einer von Ihnen veranstalteten Verkaufsveranstaltung („Kaffeefahrt“) eine Heizdecke zum Preis von 240,- € erworben. Bei diesem Vertrag handelt es sich um ein so genanntes Haustürgeschäft i. S. von § 312 Abs. 1 BGB. Sowohl die persönlichen wie auch die sachlichen Voraussetzungen der Norm sind vorliegend erfüllt: Mein Mandant handelte bei Abschluss des Vertrages als Verbraucher gemäß § 13 BGB, Sie selbst als Unternehmer i. S. von § 14 BGB; der Abschluss erfolgte unter den in § 312 Abs. 1 Nr. 2 BGB geschilderten situativen Umständen. Somit steht meinem Mandanten ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Von diesem Recht macht er hiermit Gebrauch. Der Widerruf erfolgt auch fristgemäß. Die Zwei-Wochen-Frist des § 355 Abs. 1 S. 2 BGB hat vorliegend noch nicht zu laufen begonnen, da Sie es versäumt haben meinen Mandanten ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu belehren (vgl. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB). Die sechsmonatige Ausschlussfrist ab Vertragsschluss gemäß § 355 Abs. 3 S. 1 BGB ist noch nicht verstrichen. Aufgrund des Widerrufs sind die auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung meines Mandanten und somit auch der gesamte Vertrag unwirksam. Gemäß §§ 357 Abs. 1 S. 1, 346 Abs. 1 sind sie daher verpflichtet, den gezahlten Kaufpreis in Höhe von 240,- € an meinen Mandanten zurückzuzahlen. Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto von Herrn P, Konto-Nr. xyz, bei der XBank. Im Gegenzug wird mein Mandant Ihnen die Heizdecke per Nachnahme zurücksenden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Falke