Netznutzung Strom Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom gültig ab 01.01.2011. Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 1 – Preise für Entnahme durch Kunden mit Lastgangzählungen (LG) Preise für Netznutzung* Entnahmeebene Hochspannungsnetz Umspannung HS/MS Mittelspannungsnetz Umspannung MS/NS Niederspannungsnetz Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis €/kW pro Jahr ct/kWh 5,35 1,28 5,35 1,56 8,33 1,73 8,33 2,53 10,36 2,75 Jahresbenutzungsdauer ≥ 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis €/kW pro Jahr ct/kWh 31,04 0,26 37,33 0,29 39,00 0,50 59,03 0,50 61,33 0,71 Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung* für Kunden mit Lastgangzählung (LG) Jahresverbrauch > 100.000 kWh Messspannungsebene Messstellenbetrieb Messung Abrechnung € pro Jahr € pro Jahr € pro Jahr Umspannung HS/MS mit Wandler 433,83 75,60 96,12 Mittelspannungsnetz mit Wandler 433,83 75,60 96,12 Umspannung MS/NS mit Wandler 230,50 75,60 96,12 Niederspannungsnetz mit Wandler 230,50 75,60 96,12 Niederspannungsnetz ohne Wandler 189,07 75,60 96,12 Bei Kunden ohne Zählerfernauslesung wird der gleiche Preis verrechnet. Die Lastgangbereitstellung erfolgt bei Kunden mit Fernauslesung werktäglich, bei manueller Auslesung jedoch nur monatlich. Verlustaufschlag bei Abweichung der Messebene von der Entnahmeebene* Entnahmeebene MS / Messebene NS 0,08 ct/kWh Preise für Blindarbeit* cos phi < 0,9 0,92 ct/kvarh pro Monat Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 2 – Preise für Entnahme durch Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählungen (SLP) Preise für Netznutzung* Entnahmeebene Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung Grundpreis €/kW pro Jahr Arbeitspreis ct/kWh 0,00 4,35 Preise für Netznutzung* Entnahmestelle Arbeitspreis ct/kWh Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizung oder Wärmepumpenanlage) in Niederspannung 2,18 Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung* für Kunden ohne Lastgangzählung (SLP) Zählertyp Eintarifzähler Mehrtarifzähler Eintarifzähler mit Wandler Mehrtarifzähler mit Wandler Eintarifzähler nach § 21 b EnWG Mehrtarifzähler nach § 21 b EnWG Mehrtarifzähler nach § 40 EnWG Mehrtarifzähler mit Wandler nach § 21 b EnWG Eintarifzähler für Zweienergierichtungen Mehrtarifzähler für Zweienergierichtungen Pauschalanlage Messstellenbetrieb € pro Jahr 10,71 15,50 36,02 36,02 16,06 21,02 32,38 58,63 19,03 23,99 0,00 Messung € pro Jahr 2,00 2,03 2,00 2,03 2,00 2,03 58,21 2,03 2,03 2,03 0,00 Abrechnung € pro Jahr 8,01 8,01 8,01 8,01 8,01 8,01 8,01 8,01 8,01 8,01 8,01 Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 3 – Preise für Zusatzdienstleistungen Leistung* Mehrpreis GSM-Modem Mehrpreis für manuelle Auslesung bei fehlenden Tel.-Anschluss* Bereitstellung Mengenimpuls des Zählers (Koppelrelais) 159,60 €/a siehe Preisblatt 1 195,00 € * Bei manueller Auslesung ist nur eine monatliche Datenbereitstellung möglich. Zusatzpreise Preise für zusätzliche Ablesungen Preise für zusätzliche Abrechnungen Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) Mahnkosten je Vorgang 22,00 € 10,80 € 140,00 € 3,50 € Standardlastprofilmessungen beinhalten grundsätzlich einen Mess- und Abrechnungsvorgang pro Jahr (rollierende Ablesung in Turnus der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH Abschläge Messstellenbetrieb bei kundenseitiger Bereitstellung Abschläge Stromwandler für Niederspannung Strom- und Spannungswandler für Mittelspannung 18,56 €/a 222,75 €/a Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 4 – Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Aufschlag nach KWKG je Abnahmestelle* Kundengruppe/Verbrauchszone A - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 100.000 kWh/a B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 100.000 kWh/a C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz Verbrauchswerte > 100.000 kWh/a ct/kWh 0,030 0,030 0,025 Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 5 – Abrechnung von Mehr- / Mindermengen Mehr- / Mindermengenpreis* Anwendungszeitraum Januar 2011 Februar 2011 März 2011 April 2011 Mai 2011 Juni 2011 Juli 2011 August 2011 September 2011 Oktober 2011 November 2011 Dezember 2011 ct/kWh 5,01 ct/kWh 5,09 ct/kWh 5,45 ct/kWh 5,16 ct/kWh 5,68 ct/kWh 5,23 ct/kWh 4,64 ct/kWh 4,86 ct/kWh 5,26 ct/kWh 5,17 ct/kWh 5,54 ct/kWh 4,29 ct/kWh Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag. Nach § 13(3) StromNZV müssen monatliche Marktpreise angewendet werden. Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH setzt hierfür die Phelix-Spotmarktpreise der EEX an, differenziert nach Base und Peak. Aus Vereinfachungsgründen wird aus diesen Tageswerten ein durchschnittlicher Monatswert errechnet und angewandt. Nach § 13(3) StromNZV ist ein einheitlicher Preis für Mehr- und Mindermengen anzusetzen. Dieser Vorschrift tragen die SWH Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH durch die Anwendung des durchschnittlichen Jahresmittelwertes für Base und Peak Rechnung. Diese Preise werden in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen angesetzt. Für jede Abnahmestelle wird dabei auf Grundlage ihrer Zuordnung zum festgelegten VDEWLastprofil der Peak- bzw. Base-Anteil berechnet. Es kommen die durchschnittlichen Jahreswerte zur Anwendung. Diese Preise beinhalten lediglich die "mehr" oder "minder" gelieferten Energiemengen, die Netznutzung für diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet. Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 6 – Konzessionsabgabe Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellt die SWH-N die Konzessionsabgabe gesondert in Rechnung. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen. Konzessionsabgabe * für das Netzgebiet Stadt Heidelberg Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a ct/kWh 0,11 1,99 Konzessionsabgabe* für das Netzgebiet Stadt Eppelheim Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a ct/kWh 0,11 1,32 Ergänzender Hinweis: Es bestehen Vereinbarungen gemäß § 3 KAV Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.