ct/kWh - Stadtwerke Heidelberg

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Netznutzung Strom
Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom gültig ab
01.01.2011.
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 1 – Preise für Entnahme durch Kunden mit Lastgangzählungen (LG)
Preise für Netznutzung*
Entnahmeebene
Hochspannungsnetz
Umspannung HS/MS
Mittelspannungsnetz
Umspannung MS/NS
Niederspannungsnetz
Jahresbenutzungsdauer
< 2500 h/a
Leistungspreis
Arbeitspreis
€/kW pro Jahr
ct/kWh
5,35
1,28
5,35
1,56
8,33
1,73
8,33
2,53
10,36
2,75
Jahresbenutzungsdauer
≥ 2500 h/a
Leistungspreis
Arbeitspreis
€/kW pro Jahr
ct/kWh
31,04
0,26
37,33
0,29
39,00
0,50
59,03
0,50
61,33
0,71
Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung*
für Kunden mit Lastgangzählung (LG) Jahresverbrauch > 100.000 kWh
Messspannungsebene
Messstellenbetrieb
Messung
Abrechnung
€ pro Jahr
€ pro Jahr
€ pro Jahr
Umspannung HS/MS mit Wandler
433,83
75,60
96,12
Mittelspannungsnetz mit Wandler
433,83
75,60
96,12
Umspannung MS/NS mit Wandler
230,50
75,60
96,12
Niederspannungsnetz mit Wandler
230,50
75,60
96,12
Niederspannungsnetz ohne Wandler
189,07
75,60
96,12
Bei Kunden ohne Zählerfernauslesung wird der gleiche Preis verrechnet. Die Lastgangbereitstellung erfolgt bei Kunden mit Fernauslesung werktäglich, bei manueller Auslesung jedoch nur
monatlich.
Verlustaufschlag bei Abweichung der Messebene von der Entnahmeebene*
Entnahmeebene MS / Messebene NS
0,08 ct/kWh
Preise für Blindarbeit*
cos phi < 0,9
0,92 ct/kvarh pro Monat
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 2 – Preise für Entnahme durch Kunden im Niederspannungsnetz ohne
Lastgangzählungen (SLP)
Preise für Netznutzung*
Entnahmeebene
Kunden im Niederspannungsnetz
ohne Lastgangzählung
Grundpreis
€/kW pro Jahr
Arbeitspreis
ct/kWh
0,00
4,35
Preise für Netznutzung*
Entnahmestelle
Arbeitspreis
ct/kWh
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizung oder
Wärmepumpenanlage) in Niederspannung
2,18
Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung*
für Kunden ohne Lastgangzählung (SLP)
Zählertyp
Eintarifzähler
Mehrtarifzähler
Eintarifzähler mit Wandler
Mehrtarifzähler mit Wandler
Eintarifzähler nach § 21 b EnWG
Mehrtarifzähler nach § 21 b EnWG
Mehrtarifzähler nach § 40 EnWG
Mehrtarifzähler mit Wandler nach § 21 b EnWG
Eintarifzähler für Zweienergierichtungen
Mehrtarifzähler für Zweienergierichtungen
Pauschalanlage
Messstellenbetrieb
€ pro Jahr
10,71
15,50
36,02
36,02
16,06
21,02
32,38
58,63
19,03
23,99
0,00
Messung
€ pro Jahr
2,00
2,03
2,00
2,03
2,00
2,03
58,21
2,03
2,03
2,03
0,00
Abrechnung
€ pro Jahr
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 3 – Preise für Zusatzdienstleistungen
Leistung*
Mehrpreis GSM-Modem
Mehrpreis für manuelle Auslesung bei fehlenden Tel.-Anschluss*
Bereitstellung Mengenimpuls des Zählers (Koppelrelais)
159,60 €/a
siehe Preisblatt 1
195,00 €
* Bei manueller Auslesung ist nur eine monatliche Datenbereitstellung möglich.
Zusatzpreise
Preise für zusätzliche Ablesungen
Preise für zusätzliche Abrechnungen
Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
Mahnkosten
je Vorgang
22,00 €
10,80 €
140,00 €
3,50 €
Standardlastprofilmessungen beinhalten grundsätzlich einen Mess- und Abrechnungsvorgang pro Jahr
(rollierende Ablesung in Turnus der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Abschläge Messstellenbetrieb bei kundenseitiger Bereitstellung
Abschläge
Stromwandler für Niederspannung
Strom- und Spannungswandler für Mittelspannung
18,56 €/a
222,75 €/a
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 4 – Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung.
Aufschlag nach KWKG je Abnahmestelle*
Kundengruppe/Verbrauchszone
A - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 100.000 kWh/a
B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 100.000 kWh/a
C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz
Verbrauchswerte > 100.000 kWh/a
ct/kWh
0,030
0,030
0,025
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 5 – Abrechnung von Mehr- / Mindermengen
Mehr- / Mindermengenpreis*
Anwendungszeitraum
Januar 2011
Februar 2011
März 2011
April 2011
Mai 2011
Juni 2011
Juli 2011
August 2011
September 2011
Oktober 2011
November 2011
Dezember 2011
ct/kWh
5,01 ct/kWh
5,09 ct/kWh
5,45 ct/kWh
5,16 ct/kWh
5,68 ct/kWh
5,23 ct/kWh
4,64 ct/kWh
4,86 ct/kWh
5,26 ct/kWh
5,17 ct/kWh
5,54 ct/kWh
4,29 ct/kWh
Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß
Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Näheres
hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.
Nach § 13(3) StromNZV müssen monatliche Marktpreise angewendet werden. Die Stadtwerke
Heidelberg Netze GmbH setzt hierfür die Phelix-Spotmarktpreise der EEX an, differenziert nach
Base und Peak. Aus Vereinfachungsgründen wird aus diesen Tageswerten ein durchschnittlicher Monatswert errechnet und angewandt.
Nach § 13(3) StromNZV ist ein einheitlicher Preis für Mehr- und Mindermengen anzusetzen.
Dieser Vorschrift tragen die SWH Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH durch die Anwendung
des durchschnittlichen Jahresmittelwertes für Base und Peak Rechnung. Diese Preise werden
in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen angesetzt.
Für jede Abnahmestelle wird dabei auf Grundlage ihrer Zuordnung zum festgelegten VDEWLastprofil der Peak- bzw. Base-Anteil berechnet. Es kommen die durchschnittlichen Jahreswerte zur Anwendung.
Diese Preise beinhalten lediglich die "mehr" oder "minder" gelieferten Energiemengen, die
Netznutzung für diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet.
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 6 – Konzessionsabgabe
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellt die SWH-N die Konzessionsabgabe gesondert in Rechnung. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen.
Konzessionsabgabe *
für das Netzgebiet Stadt Heidelberg
Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a
Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a
ct/kWh
0,11
1,99
Konzessionsabgabe*
für das Netzgebiet Stadt Eppelheim
Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a
Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a
ct/kWh
0,11
1,32
Ergänzender Hinweis:
Es bestehen Vereinbarungen gemäß § 3 KAV
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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