ct/kWh - Stadtwerke Heidelberg

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Netznutzung Strom
Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom
gültig ab 01.01.2010.
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
.
Preisblatt 1 – Preise für Entnahme durch Kunden mit
Lastgangzählungen (LG)
Preise für Netznutzung*
Entnahmeebene
Hochspannungsnetz
Umspannung HS/MS
Mittelspannungsnetz
Umspannung MS/NS
Niederspannungsnetz
Jahresbenutzungsdauer
< 2500 h/a
Leistungspreis
Arbeitspreis
€/kW pro Jahr
ct/kWh
5,51
1,32
5,51
1,60
8,32
1,73
8,32
2,53
11,54
2,68
Jahresbenutzungsdauer
≥ 2500 h/a
Leistungspreis
Arbeitspreis
€/kW pro Jahr
ct/kWh
31,95
0,26
37,92
0,30
38,95
0,50
58,87
0,50
61,01
0,70
für Kunden mit Lastgangzählung (LG)
Messspannungsebene
Messstellenbetrieb
Messung
Abrechnung
€ pro Jahr
€ pro Jahr
€ pro Jahr
Umspannung HS/MS
342,67
69,62
96,12
Mittelspannungsnetz
342,67
69,62
96,12
Umspannung MS/NS mit Wandler
222,82
69,62
96,12
Niederspannungsnetz mit Wandler
222,82
69,62
96,12
Niederspannungsnetz ohne Wandler
182,47
69,62
96,12
Bei Kunden ohne Zählerfernauslesung wird der gleiche Preis verrechnet. Die Lastgangbereitstellung erfolgt bei Kunden mit Fernauslesung werktäglich, bei manueller Auslesung jedoch nur
monatlich.
Verlustaufschlag bei Abweichung der Messebene von der Entnahmeebene*
Entnahmeebene MS / Messebene NS
0,08 ct/kWh
Preise für Blindarbeit*
cos phi < 0,9
0,92 ct/kvarh pro Monat
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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Preisblatt 2 – Preise für Entnahme durch Kunden im
Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählungen (SLP)
Preise für Netznutzung*
Entnahmeebene
Kunden im Niederspannungsnetz
ohne Lastgangzählung
Grundpreis
€/kW pro Jahr
Arbeitspreis
ct/kWh
0,00
4,47
Preise für Netznutzung*
Entnahmestelle
Arbeitspreis
ct/kWh
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizung oder
Wärmepumpenanlage) in Niederspannung
2,24
Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung*
für Kunden ohne Lastgangzählung (SLP)
Zählertyp
Eintarifzähler
Eintarifzähler mit Wandler
Mehrtarifzähler
Mehrtarifzähler mit Wandler
Eintarifzähler nach § 21 b EnWG
Mehrtarifzähler nach § 21 b EnWG
Mehrtarifzähler mit Wandler nach § 21 b EnWG
Mehrtarifzähler für Zweienergierichtungen
Pauschalanlage
Messstellenbetrieb
€ pro Jahr
11,18
51,53
24,97
65,32
15,90
22,71
63,06
22,71
0,00
Messung
€ pro Jahr
1,90
1,90
1,93
1,93
1,90
1,93
1,93
1,93
0,00
Abrechnung
€ pro Jahr
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
8,01
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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Preisblatt 3 – Preise für Zusatzdienstleistungen
Leistung*
Mehrpreis GSM-Modem
Mehrpreis für manuelle Auslesung bei fehlenden Tel.-Anschluss*
Bereitstellung Mengenimpuls des Zählers (Koppelrelais)
159,60 €/a
siehe Preisblatt 1
175,00 €
* Bei manueller Auslesung ist nur eine monatliche Datenbereitstellung möglich.
Zusatzpreise
Preise für zuzätzliche Ablesungen
Preise für zuzätzliche Abrechnungen
je Vorgang
22,00 €
15,00 €
Standardlastprofilmessungen beinhalten grundsätzlich einen Mess- und Abrechnungsvorgang pro Jahr
(rollierende Ablesung in Turnus der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Abschläge Messstellenbetrieb bei kostenloser Bereitstellung
Abschläge
Stromwandler für Niederspannung
Strom- und Spannungswandler für Mittelspannung
40,35 €/a
155,25 €/a
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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Preisblatt 4 – Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
(KWKG)
Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung.
Aufschlag nach KWKG je Abnahmestelle*
Kundengruppe/Verbrauchszone
A - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 100.000 kWh/a
B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 100.000 kWh/a
C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz
Verbrauchswerte > 100.000 kWh/a
ct/kWh
0,130
0,050
0,025
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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Preisblatt 5 – Abrechnung von Mehr- / Mindermengen
Mehr- / Mindermengenpreis*
Anwendungszeitraum
Januar 2010
Februar 2010
März 2010
April 2010
Mai 2010
Juni 2010
Juli 2010
August 2010
September 2010
Oktober 2010
November 2010
Dezember 2010
ct/kWh
4,22 ct/kWh
4,17 ct/kWh
3,92 ct/kWh
4,00 ct/kWh
4,12 ct/kWh
4,34 ct/kWh
4,58 ct/kWh
3,98 ct/kWh
4,59 ct/kWh
5,03 ct/kWh
4,85 ct/kWh
5,56 ct/kWh
Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan
eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Näheres hierzu regelt der
Lieferantenrahmenvertrag.
Nach § 13(3) StromNZV müssen monatliche Marktpreise angewendet werden. Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH setzt hierfür die Phelix-Spotmarktpreise der EEX an, differenziert nach Base und Peak.
Aus Vereinfachungsgründen wird aus diesen Tageswerten ein durchschnittlicher Monatswert errechnet
und angewandt.
Nach § 13(3) StromNZV ist ein einheitlicher Preis für Mehr- und Mindermengen anzusetzen. Dieser Vorschrift tragen die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH durch die Anwendung des durchschnittlichen Jahresmittelwertes für Base und Peak Rechnung. Diese Preise werden in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen angesetzt.
Für jede Abnahmestelle wird dabei auf Grundlage ihrer Zuordnung zum festgelegten VDEW-Lastprofil der
Peak- bzw. Base-Anteil berechnet. Es kommen die durchschnittlichen Jahreswerte zur Anwendung.
Diese Preise beinhalten lediglich die "mehr" oder "minder" gelieferten Energiemengen, die Netznutzung
für diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet.
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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Preisblatt 6 – Konzessionsabgabe
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellt die SWH-N die Konzessionsabgabe gesondert in Rechnung. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden
Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen.
Konzessionsabgabe *
für das Netzgebiet Stadt Heidelberg
Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a
Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a
ct/kWh
0,11
1,99
Konzessionsabgabe*
für das Netzgebiet Stadt Eppelheim
Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a
Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a
ct/kWh
0,11
1,32
Ergänzender Hinweis:
Es bestehen Vereinbarungen gemäß § 3 KAV
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes)
soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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