Netznutzung Strom Preisblätter der SWH Stadtwerke Heidelberg Netze und Umwelt GmbH für die Netznutzung Strom gültig ab 01.01.2009. Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. . Preisblatt 1 – Preise für Entnahme durch Kunden mit Lastgangzählungen (LG) Preise für Netznutzung* Entnahmeebene Hochspannungsnetz Umspannung HS/MS Mittelspannungsnetz Umspannung MS/NS Niederspannungsnetz Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis €/kW pro Jahr ct/kWh 5,91 1,54 5,91 1,80 10,43 1,72 10,43 2,48 11,84 2,51 Jahresbenutzungsdauer ≥ 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis €/kW pro Jahr ct/kWh 38,39 0,24 44,13 0,27 41,42 0,48 60,21 0,49 55,60 0,76 Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung* für Kunden mit Lastgangzählung (LG) Jahresverbrauch > 100.000 kWh Messspannungsebene Messstellenbetrieb Messung Abrechnung € pro Jahr € pro Jahr € pro Jahr Umspannung HS/MS 315,27 69,62 90,12 Mittelspannungsnetz 315,27 69,62 90,12 Umspannung MS/NS mit Wandler 222,82 69,62 90,12 Niederspannungsnetz mit Wandler 222,82 69,62 90,12 Niederspannungsnetz ohne Wandler 182,47 69,62 90,12 Bei Kunden ohne Zählerfernauslesung wird der gleiche Preis verrechnet. Die Lastgangbereitstellung erfolgt bei Kunden mit Fernauslesung werktäglich, bei manueller Auslesung jedoch nur monatlich. Verlustaufschlag bei Abweichung der Messebene von der Entnahmeebene* Entnahmeebene MS / Messebene NS 0,08 ct/kWh Preise für Blindarbeit* cos phi < 0,9 0,92 ct/kvarh pro Monat Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. . Preisblatt 2 – Preise für Entnahme durch Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählungen (SLP) Preise für Netznutzung* Entnahmeebene Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung Grundpreis €/kW pro Jahr Arbeitspreis ct/kWh 0,00 4,36 Preise für Netznutzung* Entnahmestelle Arbeitspreis ct/kWh Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizung oder Wärmepumpenanlage) in Niederspannung 2,18 Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung* für Kunden ohne Lastgangzählung (SLP) Zählertyp Eintarifzähler Eintarifzähler mit Wandler Mehrtarifzähler Mehrtarifzähler mit Wandler Pauschalanlage Messstellenbetrieb € pro Jahr 11,18 51,53 24,97 65,32 0,00 Messung € pro Jahr 1,90 1,90 1,93 1,93 0,00 Abrechnung € pro Jahr 7,51 7,51 7,51 7,51 7,51 Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. . Preisblatt 3 – Preise für Zusatzdienstleistungen Leistung* Mehrpreis GSM-Modem Mehrpreis für manuelle Auslesung bei fehlenden Tel.-Anschluss* Bereitstellung Mengenimpuls des Zählers (Koppelrelais) 159,60 €/a siehe Preisblatt 1 175,00 € * Bei manueller Auslesung ist nur eine monatliche Datenbereitstellung möglich. Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. . Preisblatt 4 – Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-WärmeKopplung. Aufschlag nach KWKG je Abnahmestelle* Kundengruppe/Verbrauchszone A - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 100.000 kWh/a B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 100.000 kWh/a C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz Verbrauchswerte > 100.000 kWh/a ct/kWh 0,231 0,050 0,025 Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. . Preisblatt 5 – Abrechnung von Mehr- / Mindermengen Mehr- / Mindermengenpreis* Anwendungszeitraum August 2008 September 2008 Oktober 2008 November 2008 Dezember 2008 Januar 2009 Februar 2009 März 2009 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 Juli 2009 ct/kWh 6,18 ct/kWh 8,83 ct/kWh 8,57 ct/kWh 6,37 ct/kWh 5,46 ct/kWh 5,71 ct/kWh 4,78 ct/kWh 3,72 ct/kWh 3,31 ct/kWh 3,09 ct/kWh 3,32 ct/kWh 3,55 ct/kWh Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag. Nach § 13(3) StromNZV müssen monatliche Marktpreise angewendet werden. Die Stadtwerke Heidelberg Netze und Umwelt GmbH setzt hierfür die Phelix-Spotmarktpreise der EEX an, differenziert nach Base und Peak. Aus Vereinfachungsgründen wird aus diesen Tageswerten ein durchschnittlicher Monatswert errechnet und angewandt. Nach § 13(3) StromNZV ist ein einheitlicher Preis für Mehr- und Mindermengen anzusetzen. Dieser Vorschrift tragen die SWH Stadtwerke Heidelberg Netze und Umwelt GmbH durch die Anwendung des durchschnittlichen Jahresmittelwertes für Base und Peak Rechnung. Diese Preise werden in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen angesetzt. Für jede Abnahmestelle wird dabei auf Grundlage ihrer Zuordnung zum festgelegten VDEW-Lastprofil der Peak- bzw. Base-Anteil berechnet. Es kommen die durchschnittlichen Jahreswerte zur Anwendung. Diese Preise beinhalten lediglich die "mehr" oder "minder" gelieferten Energiemengen, die Netznutzung für diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet. Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. . Preisblatt 6 – Konzessionsabgabe Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellt die SWH-N die Konzessionsabgabe gesondert in Rechnung. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen. Konzessionsabgabe * für das Netzgebiet Stadt Heidelberg Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a ct/kWh 0,11 1,99 Konzessionsabgabe* für das Netzgebiet Stadt Eppelheim Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a ct/kWh 0,11 1,32 Ergänzender Hinweis: Es bestehen Vereinbarungen gemäß § 3 KAV Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. .