Ricarda Haase Verteidiger des Judentums Der »Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens« D er »Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens« war eine bedeutende Organisation der deutschen Juden im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus. 1893 in Berlin gegründet, 1938 verboten, zählte er im Jahr 1927 etwa 70.000 Einzelmitglieder, zusammengeschlossen in Ortsgruppen und Landesverbänden. Trotz des Rangs in seiner Zeit ist der Verein bis heute ein Stiefkind der Forschung. Das mag daran liegen, dass Vertreter des Zionismus ihn von Beginn an zu diskreditieren versuchten, ihn als »Assimilantenverein« titulierten, seine Mitglieder als »deutsche Chauvinisten« beschimpften. Allerdings gibt es auch eine vorbehaltlosere Sicht auf den C.V., die sein tatsächliches Wirken ins Zentrum rückt. Danach hatte es sich der C.V. zur Aufgabe gemacht, die den Juden seit 1871 verfassungsrechtlich garantierten staatsbürgerlichen Rechte durchzusetzen und den in Deutschland herrschenden Antisemitismus auf dem Rechtsweg sowie mit Aufklärungsschriften zu bekämpfen. Indes stellt sich die Frage, ob sich der Verein neben dieser Abwehrtätigkeit nicht noch einem weit höheren Anspruch verpflichtet sah. Der vorliegende Beitrag vertritt die These, dass der C.V. von Anfang an eine in die jüdische Gemeinschaft hinein gerichtete Aufgabe verfolgte. Er wollte die deutschen Juden stärker zusammenführen und dabei gerade auch »indifferente« Juden, die dazu tendierten, sich aus Karrieregründen taufen zu lassen, wieder für die jüdische Gemeinschaft gewinnen. Nach außen wollte der C.V. jüdische Interessen gegenüber dem deutschen Staat mit einer Stimme zur Geltung bringen. Vor allem strebte er die politische und gesellschaftliche Gleichbewertung der jüdischen Religion mit Protestantismus und Katholizismus an und zwar als Religion mit universaler Botschaft. Zu diesem Zweck engagierte sich der C.V. auch für die Etablierung einer jüdischen Gesamtvertretung. Als »Verband der deutschen Juden« (VdJ) war diese dann 1904 schon installiert und untermauerte ihrerseits den Anspruch auf Gleichbewertung der jüdischen Religion, besonders öffentlichkeitswirksam mit der Herausgabe des fünfbändigen Werks »Die Lehren des Judentums aus den Quellen«. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf das Selbstverständnis des C.V. im Kaiserreich und seine Beweggründe zur Schaffung des VdJ. DIE GRÜNDUNGSZEIT Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 schrieb fest, dass das religiöse Bekenntnis die Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte nicht einschränken durfte und auch die Bekleidung öffentlicher Ämter von diesem unabhängig sein musste. Die Gleichberechtigung wurde für Juden jedoch wenige Jahre später schon wieder in Frage gestellt. Die sogenannte »Antisemiten-Petition«, getragen von rund 250.000 Unterzeichnern, darunter zahlreiche Honoratioren, richtete sich darauf, die verfassungsrechtliche Gleichstellung von 130 Ricarda Haase Juden quasi wieder aufzuheben. Juden sollten von Regierungsämtern ausgeschlossen und ihr Anteil an Richter- und Lehrerposten beschränkt werden. Dieser Angriff auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Deutschen Reichs blieb jedoch nicht unerwidert. Bekenntnisfreiheit, Gleichheit und Toleranz sowie eine liberale Gesellschaft forderte eine Gegenpetition, unterstützt von dem Althistoriker Theodor Mommsen und dem Soziologen Max Weber. Hatte die »Antisemiten-Petition« auch keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen, so ermutigte die große Zahl ihrer Unterstützer doch Judenfeinde, antisemitische Parteien zu gründen. Bei den Reichstagswahlen 1890 und 1893 erzielten diese beträchtliche Wahlerfolge. Zudem schränkte die öffentliche Verwaltung, gerade auch in Preußen, die Besetzung von Ämtern mit Juden unter dem Einfluss der antisemitischen Bewegung faktisch ein. Zwölf liberale Politiker gründeten 1890 in Berlin den »Verein zur Abwehr des Antisemitismus« mit dem Ziel, dem herrschenden Antisemitismus entgegenzutreten. Schon nach einem Jahr hatte der Verein 12.000 Mitglieder, darunter vor allem liberale Protestanten, aber auch zahlreiche Juden. Eine Parallelorganisation unter der Leitung von Arthur von Suttner entstand 1891 in Wien. In ihr engagierte sich auch dessen Ehefrau, Bertha von Suttner, die spätere Friedensnobelpreisträgerin. Sie verfasste zahlreiche Artikel und Manifeste, was ihr bei den Antisemiten bald den Beinamen »Judenbertha« einbrachte. Die jüdischen Mitglieder beider Vereine hielten sich im Hintergrund. Möglicherweise waren sie selbst davon überzeugt, es sei besser, nicht öffentlich für die eigene Sache zu kämpfen, aber es entsprach in jedem Fall zumeist dem Interesse der nichtjüdischen Mitglieder. Die Abwehrvereine verstanden sich, wie Baron Suttner selbst gegenüber der zionistischen Zeitschrift »Die Welt« 1897 erklärte, keinesfalls als »Kampf- und Schutzverein für das Judenthum«, sie wollten vielmehr als »Vereinigung von Menschen (gelten), die gegen jeden Angriff auf das Menschenrecht auftreten«. Ihr Ziel war eine von der Religion losgelöste ethische Kultur, wie sie seit den 1860er Jahren von Amerika kommend auch in Deutschland zunehmend Fuß fasste; Juden sollten, so Suttner, als Mitstreiter in diesen Kampf eintreten. Ohne schulischen Religionsunterricht, ausschließlich durch konfessionsneutrale Moralerziehung wollte diese Bewegung eine ethische Kultur fördern und zum moralischen Fortschritt beitragen. Seit 1893, dem Gründungsjahr des C.V., gab diese Bewegung unter dem Titel »Ethische Kultur« eine eigene Zeitschrift heraus, für die auch Bertha von Suttner Artikel verfasste. Suttners Ziel war, wie sie 1897 unmissverständlich in der »Welt« kundtat, »dass alle vernünftigen Menschen sich dem höheren Typus ›Europäer‹, ›Culturmensch‹ assimilieren, der jetzt im Werden begriffen ist und der über die nationalen, religiösen, socialen Eigendünkeleien und Fanatismen hinaus geht«. Zwar fühlte sich die Mehrheit der Mitglieder in den Abwehrvereinen wohl nicht dieser ethischen Bewegung zugehörig, aber als Protestanten verstanden sie sich ebenso wenig als Verteidiger des Judentums, sondern gleichfalls ausschließlich als Verteidiger der Menschenrechte. Wie wenig auch sie im Einzelfall vom Judentum hielten, verraten Äußerungen wie die, dass Juden doch selbst einen Beitrag zu ihrer Gleichberechtigung leisten sollten, indem sie ihre »Eigenart« ablegen oder sich taufen lassen. Im Jahr 1893 fand dann die öffentliche Zurückhaltung der deutschen Juden im Abwehrkampf gegen den Antisemitismus mit der Gründung des C.V. ein Ende. Ihr gingen zwei in Berlin erschienene Streitschriften voraus. Die erste, anonyme Schrift trug den Titel »Schutzjude oder Staatsbürger«. Als Verfasser wurde bald der Übersetzer und spätere Begründer des Berliner Schillertheaters Raphael Löwenfeld identifiziert. Die zweite Schrift, erschienen im Kommissionsverlag der Centralbuchhandlung S. Fischer unter dem Namen »F. Simon«, trug den Titel »›Wehrt Euch!!‹ Ein Mahnwort an die Juden«. Löwenfeld, der wie die Suttners der ethischen Bewegung angehörte, forderte vehement, die modernen Juden sollten sich selbst Verteidiger des Judentums 131 verteidigen und sich öffentlich von der jüdischen Orthodoxie lossagen. Diese habe, wenn sie Bittgesuche an den Monarchen stelle und um Schutz vor den Antisemiten flehe, statt selbst um ihr Recht zu kämpfen, ihre neue Rolle im Staat offensichtlich noch nicht verstanden. Die modernen Juden seien aufgefordert, sich endlich eine Repräsentanz schaffen, die dem Verständnis der großen Mehrzahl der jüdischen Deutsche entspreche, eine Repräsentanz, die nicht religiöse Fragen thematisiere, sondern das Verhältnis zum Staat und zu den Mitbürgern. »Wir müssen unsern Feinden beweisen, dass die Mehrheit der Juden Deutschlands national denkt, und dass sie an Vaterlandsliebe nicht zurücksteht hinter ihren protestantischen und katholischen Mitbürgern.« Löwenfeld ließ seine Schrift mit sechs Leitsätzen enden; hinter fünf von ihnen versammelte sich der C.V.: »1. Wir sind nicht deutsche Juden, sondern deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens, 2. Wir brauchen und fordern als Staatsbürger keinen anderen Schutz als den der verfassungsgemäßen Rechte, 3. Wir gehören als Juden keiner politischen Partei an. Die politische Anschauung ist, wie die religiöse, die Sache des Einzelnen, 4. Wir stehen fest auf dem Boden der deutschen Nationalität. Wir haben mit den Juden andrer Länder keine andere Gemeinschaft, als die Katholiken und Protestanten Deutschlands mit den Katholiken und Protestanten anderer Länder, 5. Wir haben keine andere Moral, als unsere andersgläubigen Mitbürger.« Löwenfelds Angriff auf die Orthodoxie folgte der C.V. genauso wenig wie der von ihm geforderten demonstrativen Vaterlandsliebe. Für die Programmatik des C.V. war die Schrift von F. Simon von mindestens ebenso großer Bedeutung. Vorangestellt war ihr ein offener Brief Bertha von Suttners, in dem sie von einem »antisemitischen Krieg« sprach, den es abzuwehren gelte, dessen »Schläge« nicht länger »unparirt« bleiben dürften. F. Simon selbst appellierte an das Ehrgefühl der Juden. Sie sollten sich mit der jüdischen Geschichte vertraut machen und sich so selbst »mit geistiger Wehr und Rüstung« ausstatten. »Nothwehr« sei jetzt »eine politische und sittliche Nothwendigkeit«, eine Notwendigkeit, »der sich kein Ehrenmann entziehen« dürfe. »Vornehmes Ignorieren«, wie es bisher praktiziert worden sei, sei dagegen »eine unverzeihliche Schwäche«, die die Antisemiten nur wieder für sich auszunützen wüssten. »Nicht zur Angeberei will ich anreizen, sondern nur auf eine Pflicht gegen sich selbst und das Gemeinwesen hinweisen, wenn ich jedem Juden den eindringlichen Rath gebe, unbedingt den Rechtsweg zu beschreiten, wenn antisemitische Verleumdung sich an seine Fersen heftet.« Im Gegensatz zu Löwenfeld findet der Autor auch anerkennende Worte über jüdische Lehren wie die Nächstenliebe oder die Fürsorge Moses’ für die »Armen und Enterbten«. Zuletzt fordert er noch, die Juden sollten von ihren Feinden in Sachen Propaganda lernen. Sie sollten sich in Vereinen zusammenschließen und gemeinsam die Angriffe durch Wort und Schrift zurückweisen. F. Simon endet mit der Feststellung: »Wir wollen Deutsche sein und Juden bleiben, des neuen Reiches treue Bürger, des alten Gottes ehrfürchtige Bekenner.« Der kämpferische Tonfall dieser Schrift sowie die starke Betonung des Ehrgefühls finden sich auch in zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen des Centralvereins. Die Festschrift des Vereins zum 25-jährigen Jubiläum 1918 etwa trägt den Titel: »Ein Vierteljahrhundert im Kampf um das Recht und die Zukunft der deutschen Juden«. In ihr wird »die Behauptung des Rechts« als »sittliche Pflicht« bezeichnet. Als wichtige Quelle für den »kämpferischen Ton« zahlreicher Verlautbarungen der Abwehrvereine und des C.V. muss ein Rechtskonzept gelten, das in dieser Zeit für Furore sorgte. »Der Kampf ums Recht« (1872) ist der Titel der populärsten Rechtsschrift aller Zeiten. Sie erzielte zahlreiche Auflagen und wurde in über zwanzig Sprachen übersetzt. 1925 erschien sie auch im C.V.-eigenen Philo-Verlag. Ihr Autor ist der heute fast vergessene, damals aber über die Landesgrenzen hinaus berühmte und geschätzte Göttinger Jurist und Rechts- 132 Ricarda Haase philosoph Rudolf von Jhering (1818-1892). Doch weshalb war Jherings Konzept gerade für den C.V. so bedeutsam? Jhering vertrat die Auffassung, das Recht sei von den geschichtlichen Bedingungen der Völker und Zeiten abhängig. Der in dieser Aussage implizierten Relativität des positiven Rechts setzte er jedoch klare Grenzen, indem er unverrückbare Gerechtigkeitsprinzipien wie die Menschenwürde ansetzte, die er ihrerseits theistisch verankerte. Der »Zweck des Rechtes« ist nach Jhering, sich der Gerechtigkeit anzunähern. Dies ist dem Menschen möglich, weil er über ein »Rechtsgefühl«, einen Sinn für Gerechtigkeit verfügt, den Jehring auch als »Vernunft« bezeichnet. »Die vollen Ideen des Rechts« brechen sich, so Jhering, nicht aus sich heraus Bahn, sie entspringen vielmehr Überzeugungen, die auf dem Weg ihrer Überführung in Gesetze einen Kampf gegen historische Interessen zu kämpfen haben. Für Jhering ist »Ehre« sein – zeitgebundener – Begriff für Menschenwürde, »der rechtliche oder staatliche Wert der Person«. Auf sie hat der Mensch ein Anrecht. Zugleich ist jeder Mensch aber auch dazu verpflichtet, seine Menschenwürde gegenüber dem Staat zu verteidigen. Wird verletzte Ehre nicht vor Gericht eingeklagt, entstehe die Gefahr, dass der sie garantierende Rechtssatz früher oder später wieder verloren gehe. Jhering argumentiert: »Das Preisgeben eines verletzten Rechtes ist ein Akt der Feigheit, der der Person zur Unehre und dem Gemeinwesen zum größten Schaden gereicht, der Kampf für das Recht ist ein Akt ethischer Selbsterhaltung, eine Pflicht gegen sich selbst und die Gemeinschaft.« Winfried Speitkamp hat in seiner »Geschichte der Ehre« (2010) darauf verwiesen, dass im Deutschen Reich rund 60.000 Beleidigungsklagen vor den Gerichten verhandelt wurden. Dies dürfte nicht zuletzt auch auf ein Missverständnis von Jherings Ausführungen zurückzuführen sein. Für den C.V. stellte Jehrings Konzept allerdings eine wichtige Grundlage seiner Aktivitäten dar. Juden, die ihre verletzte Ehre vor Gericht einklagten, konnten sich im Sinne Jherings als Verteidiger des Vaterlandes, als Verteidiger seines Status’ als Rechtsstaat begreifen. DIE ARBEIT DES CENTRALVEREINS Die Juristen Eugen Fuchs (1856-1923) und Maximilian Horwitz (1855-1917) führten den C.V. zusammen über zwanzig Jahre. Für die Programmatik des Vereins zeichnete vor allem Fuchs verantwortlich, Horwitz war als erster Vorsitzender für die Organisation und die Mitgliederwerbung zuständig. Zu Beginn wurde der C.V. von den deutschen Juden mit deutlicher Zurückhaltung aufgenommen. Orthodoxen missfiel, dass die Führer des C.V. in religiöser Hinsicht eher liberal oder wie Raphael Löwenfeld sogar nur einer neutralen Ethik verpflichtet, also »indifferent« waren. Andere fürchteten, der Verein trage zu einer »unschicklichen Absonderung« bei, die dem Vorwurf der Antisemiten zuarbeite, Juden bildeten »ein Volk im Volk«. Der aufkommende Zionismus wiederum wollte die Juden tatsächlich als Nation verstanden wissen, strebte deshalb auch einen eigenen Staat an. Doch trotz der vielfältigen Gegnerschaft gewann der Verein vor allem bei Bildungsbürgern und der Mittelschicht schnell Zuspruch. Das selbst gesetzte Ziel, alle deutschen Juden zu vereinen, konnte er freilich nie verwirklichen. In der Programmatik des C.V. spiegelt sich deutlich das Rechtskonzept Jehrings: »Die Behauptung des Rechts ist eine Pflicht unserer moralischen Selbsterhaltung, eine Pflicht gegen die Glaubensgemeinschaft. Der Kampf ist sittliche Pflicht für die Minderheit, deren Recht verkümmert wird. Den Kampf um unser Recht sollen wir führen, nicht bloß um unserer Kinder, unserer Ehre, unserer Glaubensgemeinschaft wegen, sondern auch um des Vaterlandes Verteidiger des Judentums 133 und der Gerechtigkeit wegen, weil der Kampf fürs Recht und ums Recht sittliche Pflicht ist, und die Verwirklichung des Rechts und der Gerechtigkeit im Interesse des Staates liegt. Es wäre sinnlos, den gegenwärtigen Zustand der Rechtsverkümmerung zu verteidigen, um Reibungsflächen zu ersparen«. Das spezifische Selbstverständnis des C.V. macht aber aus, dass sich sein »Kampf ums Recht der Juden« nicht auf die Einzelperson bezieht, sondern vielmehr als Kampf um das Recht des Judentums in Gesellschaft und Staat ausgelegt ist. Nur wenn Recht und Interesse des Judentums selbst in Frage standen, wollte der C.V. rechtlich für den einzelnen Juden eintreten. Er nahm sich deshalb nur Angriffen gegen die Religion und Beleidigungen der jüdischen Religionsgemeinschaft, ihrer Einrichtungen und Gebräuche an. Er verteidigte, anders gesagt, die Ehre der jüdischen Religion und focht damit letztlich um ihre Existenzberechtigung: »Der Vorstand hielt es für seine Pflicht, seine Stimme in allen Fällen zu erheben, in welchen (…) das Kol-Nidrei-Gebet als Beschönigung des Meineids, der Talmud als Quelle aller Verbrechen bezeichnet, die staatlich anerkannte jüdische Religionsgemeinschaft zu einer ›international verschworenen Betrügergesellschaft‹ gestempelt, die mittelalterlichen Ritualmord-Märchen als verbriefte Tatsache hingestellt werden!« Ein Vorbild für solche Prozesse gegen Religionsbeleidigung stellte der sogenannte FennerProzess des Jahres 1888 dar. In diesem damals vielbeachteten Marburger AntisemitismusProzess hatte der jüdische Philosoph Hermann Cohen, selbst Mitglied des Abwehrvereins, ein Gutachten über die Moral des Talmuds erstellt. Er nutzte dieses, um den universellen Charakter des Judentums zu verdeutlichen. Auch der Talmud sei, so Cohen, einer universalen Ethik verpflichtet, was sich daran erweise, dass der dort geprägte Begriff des »Noachiden« die Vorstellung von der Gleichheit der Menschen gesichert habe. Bereits im Jahr 1895 konnte Eugen Fuchs befriedigt erste Erfolge der Vereinsarbeit vermelden: Der Gedanke, dass, »wer angegriffen wird, sich wehren« musste, war »allmählich Gemeingut der deutschen Juden« geworden. Zudem erwarben die Mitglieder in der Abwehrarbeit vertiefte Kenntnisse des Judentums und begannen damit, ihre Religion und Tradition wieder zu schätzen. Das neu gewonnene Selbstbewusstsein wiederum band die Juden enger zusammen und führte dazu, dass die Taufe wieder »als Ehrlosigkeit« galt. Dem C.V. gelang es auch zunehmend, sich als »neutraler Boden, Sammelbecken für Orthodoxe und Liberale und Reformjuden« zu etablieren. Extreme wie der politische Zionismus wurden nicht geduldet, vielmehr wollte man sich auf »mittlerer Linie« vereinigen. Typisch für das Selbstverständnis des C.V. ist die Haltung von Eugen Fuchs (1913): »Das Wort Assimilantentum ist ein Schlagwort geworden, das wir klären müssen. Wenn Assimilantentum heisst, die Eierschale des Ghetto abwerfen, brechen mit dem, was abgelebt und abgestorben ist, brechen mit Kaftan und Stirnlocke, so wird niemand gegen ein solches Assimilantentum etwas einzuwenden haben. Wenn Assimilantentum aber heißt, mit geheiligtem Brauch des Vaterhauses brechen, die Erscheinungen jüdischen Geistes und jüdischen Herzens, jüdischen Gemüts und jüdischen Familiensinns aufgeben, wenn es heißt, das eine preisgeben und das andere annehmen, nicht weil es das Bessere, sondern weil es das Andere ist, so wird jeder dieses Assimilantentum bis in den Grund seiner Seele verabscheuen. Wir wollen auf deutschem Boden an deutscher Kultur mitarbeiten und treu bleiben an dem, was wir aus jüdischem Hause, aus jahrhundertelanger, jahrtausendelanger jüdischer Geschichte als berechtigte Eigenart unseres Stammes mitbekommen haben.« Die von Fuchs hier angesprochene Absicht, als deutsche Juden an der deutschen Kultur mitzuwirken, stieß allerdings gerade bei gebildeten Deutschen immer wieder auf Vorbehalte. Für sie blieben die Juden, zumindest solange sie nicht getauft waren, Fremde. Der C.V. nannte dieses Phänomen »wissenschaftlicher Antisemitismus«. Bekanntester Protagonist 134 Ricarda Haase dieser Haltung war der Historiker Heinrich von Treitschke. 1779 und 1780 hatte er sich in den angesehenen »Preußischen Jahrbüchern« abfällig über das Judentum geäußert. Treitschke bekundete, jede Nation bedürfe ihrer eigenen Kultur und dabei spiele die Religion eine gewichtige Rolle. Sei auch das Deutsche Reich in Katholiken und Protestanten getrennt, so verbinde sie doch das Christentum. Das Judentum aber sei »die Nationalreligion eines uns ursprünglich fremden Stammes« und lasse sich nicht mit der christlich geprägten Kultur »verschmelzen«. Hermann Cohen (1842-1918) reagierte auf diese Ausgrenzung mit der Schrift »Ein Bekenntnis zur Judenfrage« (1880). Das Verständnis vom Judentum, das er darin bekundet, hatte großen Einfluss auf das Selbstverständnis des C.V. Cohen betrachtet die Juden nicht als Nation, schon gar nicht als Rasse, aber er sieht sie als Nationalität oder »Stamm«. Verstünden sich die Juden als Volk, so nur deshalb, weil sie eine religiöse und kulturelle Einheit mit einem anthropologischen Kern bildeten. Den Rassebegriff lehnt Cohen schon deshalb ab, weil immer wieder Menschen zum Judentum übergetreten waren und gleichzeitig Juden das Volk, wenn auch meist auf Druck, verlassen hatten. Dennoch sei der Bund Gottes mit dem Volk Israels geschlossen worden, wodurch sich das Judentum von anderen Religionsgemeinschaften unterscheide. Doch trotz dieser Gebundenheit habe sich das Judentum von der Religion eines Volkes hin zu einer Religion mit einer universalen Botschaft entwickelt. Cohen sieht diese im prophetisch-messianischen Judentum, das den reinen Monotheismus verkündet hatte, der wiederum eng verknüpft sei mit dem Messianismus, den wiederum Cohen als die Herrschaft von Frieden und Gerechtigkeit in der Welt charakterisiert. Da die deutsche Aufklärung, vertreten durch Lessing, Kant, Herder, Schiller und Goethe, das »deutsche Volk« zur »Nation des Weltbürgertums« gemacht hätten und Kant die regulative Idee des »Ewigen Friedens« postuliert habe, wurde es den Juden als Vertreter des prophetischmessianischen Judentums möglich, sich mit der deutschen Kultur zu identifizieren und an ihr mitzuarbeiten. Beide Weltanschauungen, die christliche und die jüdische, seien, so Cohen, gleichermaßen in der Lage einen Beitrag zu einer Vernunftreligion der Zukunft zu leisten. Trotz Cohens eindeutigem und öffentlichkeitswirksamem Statement tauchte in Äußerungen führender deutscher Akademiker immer wieder die Aufforderung an die deutschen Juden auf, sich endlich vollständig zu »assimilieren«, »rückhaltlos, restlos aufzugehen«, womit, wie der C.V. erkannt hatte, nichts anderes gemeint war, als dass die Juden endlich zum Christentum konvertieren sollten. Noch 1918 setzt sich Fuchs in einem Aufsatz, veröffentlicht in der C.V.-Zeitung »Im deutschen Reich«, gegen dieses Ansinnen zur Wehr. Den Vorwurf, die Sympathie der deutschen Juden für Alfred Dreyfus während der Dreyfus-Affäre sei wohl nicht nur rein menschlich gewesen, kontert Fuchs mit dem Hinweis, es könne ja wohl nicht verboten sein, sich als Juden auch über Landesgrenzen hinweg verbunden zu fühlen. Auch das Zusammengehörigkeitsgefühl der Katholiken habe nicht verhindert, dass diese in ihrer Umwelt aufgingen. Selbstbewusst schreibt Fuchs: »Wir deutschen Juden haben gerade soviel Veranlassung, uns mit unseren christlichen Mitbürgern zu assimilieren, wie diese mit uns. Wir wollen beide aufgehen in einen immer höheren Menschentypus.« Von den Deutschen ausgeschlossen zu werden, hätten wohl eher die Antisemiten verdient als die von diesen angefeindeten Juden. Sie zur Taufe zwingen zu wollen, nennt Fuchs ebenfalls in Rückwendung des Arguments »eine Versündigung an der Universalität deutschen Geistes und am Christentum«. Wie vor ihm schon Cohen macht er so klar, dass er unter deutschem Geist und deutscher Kultur eine Weltanschauung versteht, die von jedwedem nationalen Chauvinismus deutlich unterschieden ist. Die kleine Zahl deutschnational gesinnter Juden Verteidiger des Judentums 135 trennte sich deshalb auch enttäuscht vom C.V. und schloss sich 1921 im »Verband nationaldeutscher Juden« zusammen. Eugen Fuchs hielt in seinem viel beachteten Aufsatz »Glaube und Heimat« (1917) das damals wohl von der Mehrzahl der deutschen Juden geteilte Verständnis des Judentums in Abgrenzung vom erstarkenden Zionismus fest: Die »Ewigkeitswerte des Judentums (liegen) nicht in Nation, sondern in Religion, Ethik, seinem Ideenkomplex: dem Monotheismus, der sich bei ihm in reinster, abstraktester Form zeigt, dem Messianismus, der noch nicht erfüllt ist, sondern ein dauerndes Ideal bleibt, dem wir zustreben, dem Optimismus, der das Leben bejaht, der Gottesebenbildlichkeit des Menschen, der eine reine Seele empfangen hat und ohne eine Mittlerschaft sich mit Gott versöhnt und göttlicher Gnade teilhaftig wird, der Mission zur Selbstheiligung, d. h. zur Nächstenliebe und Gerechtigkeit und zur Verbreitung von Religion und Sittlichkeit unter den Menschen. Dieser Beruf ist zwar an ein Volk ergangen; aber als Staat ist Juda untergegangen und als Volk in alle Winde zerstreut, so dass ein jüdisches Nationalbewusstsein bei der großen Masse der Westjuden ganz und gar selbst bei denen erloschen war, die gute Jude sein wollten und zu sein glaubten.« Wurde das Judentum, wie dies den politischen Zionisten vorschwebte, auf einen »körperlichen Nations- und Staatsbegriff« reduziert, konnten Fuchs und seine Mitstreiter darin nur eine Herabsetzung des Judentums erkennen; sie fürchteten wohl, dass auf diese Weise die Religion verloren gehen und am Ende der Entwicklung ein jüdischer Atheismus stehen würde. DER VERBAND DER DEUTSCHEN JUDEN Die Führung des C.V. wollte schon bald nach der Gründung des Vereins eine über diesen hinaus gehende organisatorische Form schaffen, die ihrem Verständnis vom Judentum entsprach, um so mit einer Stimme der deutschen Gesellschaft und dem Staat gegenüber treten zu können. Da keine Chance bestand, dass der Staat eine Gesamtorganisation der Juden unterstützen würde, sollte dies autonom geschehen. Schon 1898 forderte Fuchs zur Sammlung aller Kräfte mit dem Ziel auf, gegenüber den anderen Kirchen und dem Staat bestehen zu können. Fuchs sprach von der notwendigen Verwandlung der »unsichtbaren Kirche« in eine »sichtbare Kirche«, um so die jüdische Religionsgemeinschaft mit den beiden christlichen Kirchen gleichzustellen. Die vom C.V. anvisierte Gesamtorganisation sollte vor allem von den jüdischen Gemeinden getragen werden, sich aber nicht in innere Kultus- und Gemeindeangelegenheiten einmischen. Die religiöse Freiheit durfte nicht angetastet werden. Eine Hauptaufgabe der neuen Organisation sollte es zunächst sein, auf die Sicherstellung eines obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts neben dem katholischen und protestantischen hinzuwirken. Eigene Schulen lehnte der C.V. allerdings ab, man wollte schließlich keine Separierung begünstigen. Auch erhofften sich die Initiatoren von dem neuen Verband eine weitere Stärkung des jüdischen Bewusstseins. Ein äußerliches Vorbild für die geplante Organisation sieht Eugen Fuchs unter anderem in dem 1886 gegründeten »Evangelischen Bund«. Mit seiner Hilfe wollte sich der Protestantismus ebenso gegenüber dem damals erstarkenden Katholizismus behaupten, wie dem herrschenden »Indifferentismus und Materialismus der Zeit« entgegenwirken; dazu bemühte er sich um die Weckung einer »evangelischen Solidarität« und die Stärkung des »evangelischen Bewusstseins« in den Gemeinden. Dem engeren fünfköpfigen Ausschuss, der die Vorarbeiten zur Gründung des jüdischen Verbandes unternahm, gehörten sowohl Horwitz als auch Fuchs an. Schon bald nach der Gründung des »Verbandes der deutschen Juden« stand Maximilian Horwitz auch dieser Organi- 136 sation vor. Der C.V. und der Verband der deutschen Juden, der seine Arbeit im Stillen verrichtete, arbeiteten am Erreichen derselben Ziele. Wenn dem VdJ auch keine lange Lebenszeit vergönnt war – er hat sich bereits 1920 wieder aufgelöst –, so hat er sich mit der Herausgabe der »Lehren des Judentums nach den Quellen« doch bleibende Verdienste erworben. Beteiligt waren an diesem umfangreichen Unternehmen, das seit 1920 sukzessive erschien, Größen wie die führende Persönlichkeit des deutschen liberalen Judentums, Rabbiner Leo Baeck, der Philosoph Julius Guttmann und der Historiker Ismar Elbogen. Das Werk thematisiert in fünf Teilen »Die Grundlagen der jüdischen Ethik«, »Die sittlichen Pflichten des Einzelnen«, »Die sittlichen Pflichten der Gemeinschaft«, »Die Lehre von Gott« und »Judentum und Umwelt«. Die Zeremonialgesetze des Judentums werden in dieser Schrift nicht behandelt. Im Vorwort äußert sich Rabbiner Simon Bernfeld zur Intention des Unternehmens: »Der Arbeit ist das Ziel gesteckt, den ethischen und religiösen Gehalt des Judentums in der durch die Quellen verbürgten Wahrheit darzulegen. Möge sie dazu beitragen, Vorurteile zu beseitigen und in weiten Kreisen eine gerechte Würdigung des Judentums herbeizuführen. Mögen die Lehren des Judentums, die nicht Israel allein verkündet wurden, von Allen beherzigt und im Leben verwirklicht werden.« Die »Lehren des Judentums« hatten sich also keinesfalls nur an Juden gewandt, sie waren aber auch nicht nur apologetischer Natur. Liest man die Vorworte zu den einzelnen Kapiteln und betrachtet die ausgewählten Quellen, so drängt sich der Schluss auf, dass die »Lehren« wohl auf den weiten Abstand der herrschenden Zustände in der Welt vom Idealzustand des messianischen Zeitalters hinweisen wollten, ein Abstand, der nicht zuletzt am Umgang mit den Juden ermessen werden konnte. Auf den Weg zu Frieden und Gerechtigkeit dieses Zeitalters konnte aber gerade die jüdische Ethik leiten. So betont der Rabbiner Samson Hochfeld, der Gedanke der Gleichheit aller Menschen werde im Judentum durch die Vorstellung einer jedem Menschen angeborenen sittlichen Anlage gesichert und weist damit indirekt zugleich auf die ausgrenzende Komponente der Erbsündenlehre hin. Auch kenne das Judentum den Gedanken der Missionierung nicht, da es davon ausgehe, dass die ethischen Forderungen Gottes an den Menschen »auch außerhalb seiner Kreise« erfüllt werden könnten. Damit kritisiert er das usurpatorische Element des Christentums. Im Kapitel »Gerechtigkeit« verweist der Seminar- und Schuldirektor Michael Holzmann auf die große Bedeutung der Gerechtigkeit im Judentum. Diese werde in der Bibel und im nachbiblischen Schrifttum »überall und von und gegenüber jedwedem gefordert«, »Gerechtigkeit im Gericht, Gerechtigkeit in Handel und Wandel, (…) Gerechtigkeit von und gegen Juden und Nichtjuden, Gerechtigkeit hinsichtlich der Person und hinsichtlich des Besitzes«. Holzmann kritisiert damit die herrschende Ungleichbehandlung von Minderheiten, speziell der Juden. An anderer Stelle der »Lehren« steht der Handlungscharakter des Judentums im Zentrum. Für Juden genüge es nicht, wie im christlichen Verständnis verbreitet, sich »gesinnungsethisch« auszuweisen, wenn sich die Gesinnung nicht im Leben, im Handeln niederschlage. Die »Lehren des Judentums« dokumentierten so vielfältig, dass das Judentum nicht eine abgelebte »Vorstufe« des Christentums darstelle, wie es das gängige Vorurteil behauptete. Vielmehr konnte es einen wichtigen Beitrag zur deutschen Kultur und darüber hinaus auch zur Weltkultur leisten, dem Judentum kam eine bleibende universale Aufgabe zu. Wie sehr diesem hohen Anspruch, der aus den »Lehren des Judentums« spricht, auch der C.V. verpflichtet war, soll zum Schluss noch einmal verdeutlicht werden. Eugen Fuchs hatte nach dem Tod von Horwitz für zwei Jahre den Ersten Vorsitz des Vereins inne. Seinen programmatischen Aufsatz »Was nun?« (1919) beendete Fuchs mit den auf die Zukunft ge- 138 richtet optimistischen Worten: »Völkische und konfessionelle Absperrung ist nicht das Menschheitsideal. Nation und Konfession sind nur Durchgangsstufen zum höheren Menschentum. Ich glaube an den messianischen Beruf des Judentums, die Völker zu einer friedfertigen, freien und gerechten Menschheit zu vereinigen.« Literatur Barkai, Avraham: »Wehr Dich!« Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (C.V.) 1893-1938. München: Beck 2002. Fuchs, Eugen: Um Deutschtum und Judentum. Gesammelte Reden und Aufsätze. Frankfurt/M.: Kauffmann 1919. Ihering, Rudolf von: Der Kampf ums Recht. Unveränd. Nachdr. der 4. Aufl. Wien 1874. Darmstadt: Wiss. Buchges. 1963. Die Lehren des Judentums nach den Quellen. Hrsg. vom Verband der Deutschen Juden. Neu hrsg. von Walter Homolka. Bd 1-3. München: Knesebeck 1999. Entschuldigung: Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus hat sich Norwegen erstmals für die Inhaftierung und Deportation von Juden entschuldigt. Insgesamt 772 Juden waren nach Deutschland verschifft worden, nur 32 von ihnen überlebten. Premierminister Jens Stoltenberg sagte in seiner Ansprache: »Die Morde sind unzweifelhaft von Nazis ausgeführt worden. Doch es waren Norweger, die die Verhaftungen durchführten. Es waren Norweger, die die Lastwagen steuerten. Und es passierte in Norwegen. … Heute halte ich es für angemessen, unsere aufrichtige Entschuldigung dafür auszusprechen, dass dies auf norwegischem Boden geschehen konnte.« Norwegen war von 1940 bis 1945 von den Nationalsozialisten besetzt. Die 2.100 Juden des Landes wurden gezwungen, sich registrieren zu lassen. Viele flohen ins neutrale Schweden, rund ein Drittel wurde deportiert und ermordet. 1998 erkannte die norwegische Regierung die moralische Verantwortung für die Verfolgung von Juden an und zahlte als Ausgleich für geraubte jüdische Vermögen 60 Millionen Dollar an jüdische Organisationen. Zu einer expliziten Entschuldigung kam es damals jedoch nicht.