Ausschreibung Lotto-Musiktheaterpreis 2017/18.indd

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Lotto-Musiktheaterpreis für junges Musiktheater 2017 / 2018
Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und der Landesverband der Musikschulen BadenWürttembergs e. V. schreiben hiermit den Wettbewerb um den Lotto-Musiktheaterpreis für junges Musiktheater 2017 / 2018 aus. Der Wettbewerb wird zum neunten Mal ausgelobt und hat zum Ziel, die Arbeit
im Musiktheater mit Kindern und Jugendlichen zu fördern und herausragende Leistungen im Schuljahr
2017/2018 auszuzeichnen.
1. AUSLOBUNG
Der Lotto-Musiktheaterpreis für junges Musiktheater wird für besondere Leistungen im Bereich des
Musiktheaters mit Kindern und Jugendlichen vergeben.
Es werden drei Hauptpreise verliehen:
1. Preis: € 5.000,2. Preis: € 3.000,3. Preis: € 2.000,Darüber werden Spartenpreise für herausragende Leistungen in einzelnen Bereichen (z. B. Gesang, Bühne,
Choreographie etc.) in Höhe von je € 1.000,- vergeben.
Außerdem gibt es spannende Workshops zu gewinnen, beispielsweise an der Popakademie Baden-Württemberg in Mannheim oder mit dem international bekannten Choreographen Eric Gauthier.
Über die Vergabe der Preise entscheidet die Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Alle Preise sind Förderpreise der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und sollen zweckgebunden zur Förderung der Musiktheaterarbeit eingesetzt werden.
Die Jury erstellt für jede besuchte Aufführung eine ausführliche schriftliche Beurteilung, die auch als Anregung und Hilfestellung für künftige Produktionen gedacht ist.
Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BadenWürttemberg.
ausgelobt von
in Zusammenarbeit mit
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2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind alle Musikschulen, Schulen, Vereine, kirchlichen Einrichtungen sowie nicht-professionelle Gruppierungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg. Kooperationen
zwischen mehreren Einrichtungen werden ausdrücklich begrüßt.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
2.1 Anforderungen an die aufgeführten Stücke
Die Inszenierung sollte vielfältige Aspekte des Musiktheaters vereinen: Instrumentalmusik - Gesang Schauspiel - Tanz.
Bewerben können sich folgende Arten von Musiktheaterproduktionen:
• Oper, Operette
• Musical, Singspiel
• Sprechtheaterstücke mit tragender dramaturgischer Funktion von Musik
• Musiktheaterwerke experimentellen Charakters (auch mit improvisatorischen Elementen)
• sowie weitere Produktionen, die dem Grundgedanken des Wettbewerbs entsprechen.
Die Aufführungsdauer soll mindestens 45 Minuten betragen.
Es dürfen keine Klavierreduktionen oder Playbacks als Orchester- oder Bandersatz verwendet werden.
Playbacks sind in angemessenem Umfang nur zulässig, wenn sie eine dramaturgische oder künstlerische
Funktion haben.
Der Veranstalter muss die Aufführungsrechte erworben haben.
2.2 Wettbewerbsphasen und Bewerbungsfristen
Der Wettbewerb besteht aus zwei Wettbewerbsphasen und dementsprechend aus zwei Zeiträumen, in
denen eine Bewerbung um die Teilnahme an dem Wettbewerb möglich ist:
Bewerbungszeitraum 1:
Aufführungsphase 1:
24. April 2017 bis 7. Juli 2017
11. September 2017 bis 28. Februar 2018
Bewerbungszeitraum 2:
Aufführungsphase 2:
11. September 2017 bis 31. Dezember 2017
1. März 2018 bis 25. Juli 2018
Wichtig: Die konkreten Aufführungstermine müssen zum jeweiligen Bewerbungsschluss vorliegen!
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2.3 Teilnahmebedingungen in der Aufführungsphase
Für die nominierten Produktionen gelten nachfolgende weitere Teilnahmebedingungen:
1. Aufnahme des Wettbewerbstitels und des Wettbewerbslogos in allen Werbemitteln und Veröffentlichungen in der folgenden Formulierung: Nominiert für den Lotto-Musiktheaterpreis 2017/2018.
2. Die Jury besucht eine von ihr ausgewählte Vorstellung der Produktion. Sie kündigt ihren Besuch
entsprechend an. Dafür sind Plätze in der ersten bzw. oberen Kategorie bereitzustellen.
3. Die Jury bewertet die Arbeit in den unter Punkt 3.2 angeführten Bereichen.
4. Die Teilnehmer des Wettbewerbs erstellen für den Wettbewerb einen DVD-Mitschnitt der von
der Jury besuchten Aufführung.
3. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG
3.1 Auswahlverfahren und Nominierung
Aus allen Bewerbungen werden jeweils nach Ende der Bewerbungsfrist insgesamt etwa 15 Produktionen
von der Jury ausgewählt und für den Lotto-Musiktheaterpreis nominiert. Die ausgewählten Stücke werden
von der Jury bei einer Aufführung vor Ort besucht. Für diese Vorauswahl sind neben dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular die im Formular aufgeführten Unterlagen einzureichen. Unrichtige Angaben
bei der Bewerbung können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
Die Unterlagen senden Sie bitte an:
Landesverband der Musikschulen
Baden Württembergs e. V.
Lotto-Musiktheaterpreis 2017/2018
Herdweg 14
70174 Stuttgart
Besonders begrüßt werden bei der Nominierung folgende Aspekte:
• Kinder- bzw. Jugenddarsteller(innen) vor Erwachsenen
• Kooperation z. B. zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen
• Eigenkompositionen
• Erstproduktion vor Wiederaufnahme (innerhalb von drei Jahren)
• Vielfältigkeit der Darstellungsformen
• Angemessenheit der Stückauswahl
• Ausführliche und aussagekräftige Bewerbung. Wichtig: Besetzungsliste, ggf. auch vorläufig!
Nach der Entscheidung der Jury über die Nominierungen werden alle Teilnehmer zeitnah benachrichtigt
und die Termine für die Jurybesuche bekanntgegeben.
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Die Jury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Musikschulen und allgemein bildenden Schulen sowie Künstlerinnen und Künstlern aus den Sparten Musik, Schauspiel und Tanz.
Mit der Nominierung verbunden ist ein kostenfreies halbtägiges Gruppencoaching in einer der künstlerischen Sparten des Musiktheaters (einschließlich Technik), das im Laufe der Probenphase wahrgenommen werden kann. Für die Organisation der Coachings setzt sich der Landesverband der Musikschulen
mit den nominierten Gruppen in Verbindung.
3.2 Bewertung
Die Jury besucht die nominierten Produktionen bei einer Vorstellung vor Ort und bewertet folgende Bereiche:
• Musik
• Schauspiel
• Tanz
• Inszenierung / Dramaturgie
• Bühne
• Technik
• Rahmengestaltung
Die Jury bewertet die künstlerische Umsetzung und bezieht dabei auch die Rahmenbedingungen einer
Produktion sowie pädagogische Aspekte mit ein.
Bei Bühne und Technik gilt: Nicht der Materialaufwand zählt, sondern der kreative und optimale Einsatz
der zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
4. PREISVERLEIHUNG
Der Wettbewerb wird abgeschlossen mit einer Gala, in deren Rahmen auch die Preisträger bekannt gegeben und geehrt werden. Die Veranstaltung wird voraussichtlich am 30. September 2018 im Theaterhaus
Stuttgart stattfinden.
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BEWERBUNGSFORMULAR
Hiermit bewerben wir uns für die Teilnahme am Wettbewerb um den LOTTO-MUSIKTHEATERPREIS 2017 / 18
Institution
Anschrift
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Kontaktperson
Telefon
Telefax
E-Mail
ggf. Homepage
Unser gewähltes Werk:
Titel
Gattung
Autor(en) (Libretto)
Komponist(en)
Verlag
Uraufführung am
Aufführungsdauer
Zielgruppe Zuschauer
Minuten
Für Menschen ab
Jahre
Geplante Aufführungstermine:
Wochentag
Datum
Uhrzeit
Veranstaltungsort (inkl. Saal/Halle/Raum)
Wurde dieses Werk schon einmal aufgeführt?
Wenn ja: in welchem Jahr?
Die Teilnahmebedingungen werden anerkannt.
Ort, Datum
Unterschrift
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BEWERBUNGSUNTERLAGEN
(Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Bemerkungen zur Durchführung der Vorauswahl!)
Der Bewerbung fügen wir folgende Unterlagen bei:
Bitte ankreuzen
Anmerkungen
Inhaltsangabe des Werkes
Ausführliches Exposé bei Eigenproduktionen
Ein selbst geschriebenes Werk bedarf ausführlicher
Beschreibung, nach Möglichkeit mit Musikbeispiel
(Noten / Tonträger)
Begründung für die Wahl des Werkes
Besetzungsliste Schauspiel / Tanz
Dringend erforderlich:
Altersangabe der Mitwirkenden
Besetzungsliste Orchester
Dringend erforderlich:
Altersangabe der Mitwirkenden
Produktionsleitung / Mitarbeiterstab
Aufgabenbereiche Ihrer Produktion und der leitenden
und mitarbeitenden Personen bzw. Institutionen. Bei
der Mitwirkung professioneller Mitarbeiter(innen) ist
deren Benennung dringend erforderlich.
Produktionsbeschreibung
Beschreibung des Produktionsverlaufs mit Inhalten,
Aufgabenverteilung, Zeitplan und Zielsetzung.
Präsentation und Werbung
Presseberichte, Sponsorenpräsentation, ggf.: Plakate,
Eintrittskarten, Programmheft bzw. deren Entwürfe
Sind die Urheberrechte geklärt?
Bei verlegten „großen“ Werken ist eine Kopie des
Aufführungsvertrages beizufügen!
Bitte beachten Sie:
• Abweichungen der Bewerbung von den allgemeinen Teilnahmebedingungen (v. a. hinsichtlich des
Alters der Mitwirkenden!) müssen schriftlich begründet werden.
• Änderungen der Besetzung, die sich im Verlauf der Produktion ergeben, müssen der Jury unverzüglich
und unaufgefordert mitgeteilt werden.
• Anlässlich der Durchführung der Jurysitzung vor Ort sorgt der Veranstalter für die Bereitstellung eines
geeigneten Raumes und für eine angemessene Verpflegung der Jury.
• Spätestens bei Bewerbungsschluss müssen der Jury konkrete Aufführungsdaten vorliegen.
• Wenn der Bewerbung noch nicht alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden konnten, müssen im
Falle einer Nominierung der Produktion der Jury bis vier Wochen vor dem geplanten Jurybesuch alle
Unterlagen nachgereicht sein.
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