Zusammenfassung der Werbebestimmungen in der Spielbox Für Werbung in der Spielbox gelten international bzw. im Bereich des DTTB folgende Punkte bzw. Einschränkungen. Tische Grundfarbe Werbefarbe Hinweise Netze Grundfarbe Werbefarbe Hinweise Boden Grundfarbe Werbefarbe Hinweise Umrandung Grundfarbe Werbefarbe Hinweise Tischnummer Ballboxen Grundfarbe Grundfarbe Werbefarbe Werbefarbe Hinweise Hinweise Handtuchbeh. Zählgeräte Grundfarbe Grundfarbe Werbefarbe Werbefarbe Hinweise Hinweise SR-Tische Grundfarbe Werbefarbe Hinweise Internationale Veranstaltungen und Turniere Grün oder blau. Zusätzl. Werbung auf der Längs- und den Schmalseiten je Tischhälfte 1 mal mit max. je 200 cm² also max. 6 Stck. TT-Reg. B 2.5.7 ITTF Zulassung erforderlich. TT-Reg. A 1.4, Tische jeweils gleiche Farbe und Marke. Grün, blau od. schwarz Leicht heller oder dunkler wie Grundfarbe. 3cm Mindestabstand der Werbung von der oberen Netzkante. ITTF Zulassung erforderlich. TT-Reg. B 2.5.8 Netze jeweils gleiche Farbe und Marke. Dunkelfarbig und nicht glänzendreflektierend. Nicht weiß oder orange. Es wird empfohlen leicht heller oder dunkler als Grundfarbe. Max. 4 Werbeflächen von je bis 2,5m², jeweils seitlich und hinter dem Tisch. TT-Reg. B 2.3.8, 2.5.5, und 2.5.6. Alle Umrandungen gleiche dunkle Hintergrundfarbe. Werbung innen nicht mehr als 2 Farben, die sich eindeutig von der Farbe des verwendeten Balles unterscheiden und max. 40cm hoch. Empfehlung ist etwas heller oder dunkler als der Hintergrund. TT-Reg. B 2.3.3 und 2.5.4, Keine Angaben bzw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Keine Angaben bzw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Maximale Größe je Werbefläche 750cm² TT-Reg. B 2.3.2, 2.5.3 und 2.5.9 Keine Angaben bzw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Keine Angaben bzw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Maximale Größe je Werbefläche 750cm² TT-Reg. B 2.3.2, 2.5.3 und 2.5.9 Keine Angaben bzw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Keine Angaben bzw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Maximale Größe je Werbefläche 750cm² TT-Reg. B 2.3.2, 2.5.3 und 2.5.9 Keine Angaben bzw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Keine Angaben bzw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Maximale Größe je Werbefläche 750cm² TT-Reg. B 2.3.2, 2.5.3 und 2.5.9 Keine Angaben bw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Keine Angaben bzw. Einschränkungen, jedoch keine Leuchtfarben. Maximale Größe je Werbefläche 750cm² TT-Reg. B 2.3.2, 2.5.3 und 2.5.9 DTTB Veranstaltungen Grün oder blau. Warenzeichen oder Herstellersymbole an der Längs- und den Schmalseiten je Tischhälfte 1 mal mit max. je 200 cm² Zusätzl. Werbung auf d. Stirnseiten max. 200 cm² in bis zu 2 Flächen OK, jedoch auf Längsseiten nicht erlaubt. ITTF Zulassung erforderlich. TT-Reg. A 1.4 DTTB WO A 6.2 und F 3.2, Tische jeweils gleiche Farbe und Marke. Grün, blau od. schwarz Beliebig unter der Beachtung WO A 6.3 und F 3.3 3cm Mindestabstand der Werbung von der oberen Netzkante. TT-Reg. B 2.5.8 ITTF Zulassung erforderlich. DTTB WO A 6.2 und 6.3 Netze jeweils gleiche Farbe und Marke. Dunkelfarbig und nicht glänzendreflektierend. Nicht weiß oder orange. Es wird Empfohlen leicht heller oder dunkler als Grundfarbe oder schwarz. Max. 4 Werbeflächen von je bis 2,5m², jeweils seitlich und hinter dem Tisch. DTTB WO F 3.9 Alle Umrandungen in einer Halle auf der Innenseite gleiche Grund- und Werbefarbe. Pro Elementseite nur 1 Werbung. Innen nicht mehr als 2 Farben. Empfehlung ist in einem dunkleren Ton der Grundfarbe oder schwarz. Nicht weiß od. orange. Max. Höhe der Werbung ist 60cm inkl. aller Zwischenräume. DTTB WO F 3.8. Aussen sind die Farben beliebig. Beliebig unter der Beachtung WO A 6.3 Beliebig unter der Beachtung WO A 6.3 Anstelle der Nummer am Tisch oder am SR-Tisch usw. darf im Spielraum ein Schild vom max. 30 x 42cm stehen. Die Werbung kann 50% groß sein. WO F 3.11 Beliebig unter der Beachtung WO A 6.3 Beliebig unter der Beachtung WO A 6.3 Je Fläche (max.4) eine Werbung von max. 750 cm² und max. 40cm hoch. WO F 3.7 Innerhalb einer Spielbox müssen Grund- und Werbefarben gleich sein Beliebig unter der Beachtung WO A 6.3 Beliebig unter der Beachtung WO A 6.3 Je Fläche (max.4) eine Werbung von max. 750 cm² und max. 40cm hoch. WO F 3.6 Innerhalb einer Spielbox müssen Grund- und Werbefarben gleich sein Beliebig unter der Beachtung WO A 6.3 Beliebig unter der Beachtung WO A 6.3 Auf Vorder- und Rückseite je eine Werbung von max. 350 cm². WO F 3.5 Innerhalb einer Spielbox müssen Grund- und Werbefarben gleich sein Identisch mit der Umrandung oder schwarz. Identisch mir den Werbefarben der Umrandung oder schwarz. Je Fläche (max.3) dürfen nur zwei Werbeflächen sein, deren Höhe inkl. Zwischenräume nicht mehr als 40cm sein darf. WO F 3.4 Regionale Veranstaltungen im RTTV Dunkelfarbig und matt. Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Tische jeweils gleiche Farbe und Marke. Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 3cm Mindestabstand der Werbung von der oberen Netzkante. TT-Reg. B 2.5.8 Mit Ausnahme von Weiß und Orange beliebig unter Beachtung von DTTB WO A 6.3 Alle Umrandungen in einer Halle gleiche Grund- und Werbefarbe. Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Die Angaben beziehen sich auf das vorhandene bzw. erforderliche Material. Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Die Angaben beziehen sich auf das vorhandene bzw. erforderliche Material. Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Die Angaben beziehen sich auf das vorhandene bzw. erforderliche Material. Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Beliebig unter der Beachtung von DTTB WO A 6.3 Die Angaben beziehen sich auf das vorhandene bzw. erforderliche Material. Die Angaben beziehen sich auf das vorhandene bzw. erforderliche Material. Die Angaben beziehen sich auf das vorhandene bzw. erforderliche Material.