Spielbox

Werbung
Zusammenfassung der Werbebestimmungen in der Spielbox
Für Werbung in der Spielbox gelten international bzw. im Bereich des DTTB folgende Punkte bzw. Einschränkungen.
Tische
Grundfarbe
Werbefarbe
Hinweise
Netze
Grundfarbe
Werbefarbe
Hinweise
Boden
Grundfarbe
Werbefarbe
Hinweise
Umrandung
Grundfarbe
Werbefarbe
Hinweise
Tischnummer Ballboxen
Grundfarbe
Grundfarbe
Werbefarbe
Werbefarbe
Hinweise
Hinweise
Handtuchbeh.
Zählgeräte
Grundfarbe
Grundfarbe
Werbefarbe
Werbefarbe
Hinweise
Hinweise
SR-Tische
Grundfarbe
Werbefarbe
Hinweise
Internationale
Veranstaltungen
und Turniere
Grün oder blau.
Zusätzl. Werbung
auf der Längs- und
den Schmalseiten
je Tischhälfte 1 mal
mit max. je 200 cm²
also max. 6 Stck.
TT-Reg. B 2.5.7
ITTF Zulassung
erforderlich.
TT-Reg. A 1.4,
Tische jeweils
gleiche Farbe und
Marke.
Grün, blau od.
schwarz
Leicht heller oder
dunkler wie
Grundfarbe. 3cm
Mindestabstand
der Werbung von
der oberen
Netzkante.
ITTF Zulassung
erforderlich.
TT-Reg. B 2.5.8
Netze jeweils
gleiche Farbe
und Marke.
Dunkelfarbig und
nicht glänzendreflektierend.
Nicht weiß oder
orange. Es wird
empfohlen leicht
heller oder dunkler
als Grundfarbe.
Max. 4
Werbeflächen von
je bis 2,5m², jeweils
seitlich und hinter
dem Tisch.
TT-Reg. B 2.3.8,
2.5.5, und 2.5.6.
Alle Umrandungen
gleiche dunkle
Hintergrundfarbe.
Werbung innen nicht
mehr als 2 Farben,
die sich eindeutig von
der Farbe des
verwendeten Balles
unterscheiden und
max. 40cm hoch.
Empfehlung ist etwas
heller oder dunkler als
der Hintergrund.
TT-Reg. B 2.3.3 und
2.5.4,
Keine Angaben
bzw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Keine Angaben
bzw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Maximale Größe je
Werbefläche
750cm²
TT-Reg. B 2.3.2,
2.5.3 und 2.5.9
Keine Angaben
bzw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Keine Angaben
bzw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Maximale Größe
je Werbefläche
750cm²
TT-Reg. B 2.3.2,
2.5.3 und 2.5.9
Keine Angaben
bzw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Keine Angaben
bzw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Maximale Größe je
Werbefläche
750cm²
TT-Reg. B 2.3.2,
2.5.3 und 2.5.9
Keine Angaben
bzw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Keine Angaben
bzw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Maximale Größe je
Werbefläche
750cm²
TT-Reg. B 2.3.2,
2.5.3 und 2.5.9
Keine Angaben
bw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Keine Angaben
bzw.
Einschränkungen,
jedoch keine
Leuchtfarben.
Maximale Größe je
Werbefläche
750cm²
TT-Reg. B 2.3.2,
2.5.3 und 2.5.9
DTTB
Veranstaltungen
Grün oder blau.
Warenzeichen oder
Herstellersymbole
an der Längs- und
den Schmalseiten
je Tischhälfte 1 mal
mit max. je 200 cm²
Zusätzl. Werbung
auf d. Stirnseiten
max. 200 cm² in bis
zu 2 Flächen OK,
jedoch auf Längsseiten nicht erlaubt.
ITTF Zulassung
erforderlich.
TT-Reg. A 1.4
DTTB WO A 6.2
und F 3.2, Tische
jeweils gleiche
Farbe und Marke.
Grün, blau od.
schwarz
Beliebig unter der
Beachtung WO A
6.3 und F 3.3
3cm
Mindestabstand
der Werbung von
der oberen
Netzkante.
TT-Reg. B 2.5.8
ITTF Zulassung
erforderlich.
DTTB WO A 6.2
und 6.3
Netze jeweils
gleiche Farbe
und Marke.
Dunkelfarbig und
nicht glänzendreflektierend.
Nicht weiß oder
orange. Es wird
Empfohlen leicht
heller oder dunkler
als Grundfarbe
oder schwarz. Max.
4 Werbeflächen
von je bis 2,5m²,
jeweils seitlich und
hinter dem Tisch.
DTTB WO F 3.9
Alle Umrandungen in
einer Halle auf der
Innenseite gleiche
Grund- und
Werbefarbe.
Pro Elementseite nur
1 Werbung. Innen
nicht mehr als 2
Farben. Empfehlung
ist in einem dunkleren
Ton der Grundfarbe
oder schwarz. Nicht
weiß od. orange. Max.
Höhe der Werbung
ist 60cm inkl. aller
Zwischenräume.
DTTB WO F 3.8.
Aussen sind die
Farben beliebig.
Beliebig unter der
Beachtung WO A
6.3
Beliebig unter der
Beachtung WO A
6.3
Anstelle der
Nummer am Tisch
oder am SR-Tisch
usw. darf im
Spielraum ein
Schild vom max. 30
x 42cm stehen. Die
Werbung kann 50%
groß sein.
WO F 3.11
Beliebig unter der
Beachtung WO A
6.3
Beliebig unter der
Beachtung WO A
6.3
Je Fläche (max.4)
eine Werbung von
max. 750 cm² und
max. 40cm hoch.
WO F 3.7
Innerhalb einer
Spielbox müssen
Grund- und
Werbefarben
gleich sein
Beliebig unter der
Beachtung WO A
6.3
Beliebig unter der
Beachtung WO A
6.3
Je Fläche (max.4)
eine Werbung von
max. 750 cm² und
max. 40cm hoch.
WO F 3.6
Innerhalb einer
Spielbox müssen
Grund- und
Werbefarben gleich
sein
Beliebig unter der
Beachtung WO A
6.3
Beliebig unter der
Beachtung WO A
6.3
Auf Vorder- und
Rückseite je eine
Werbung von max.
350 cm².
WO F 3.5
Innerhalb einer
Spielbox müssen
Grund- und
Werbefarben gleich
sein
Identisch mit der
Umrandung oder
schwarz.
Identisch mir den
Werbefarben der
Umrandung oder
schwarz.
Je Fläche (max.3)
dürfen nur zwei
Werbeflächen sein,
deren Höhe inkl.
Zwischenräume
nicht mehr als
40cm sein darf.
WO F 3.4
Regionale
Veranstaltungen
im RTTV
Dunkelfarbig und
matt.
Beliebig unter der
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
Tische jeweils
gleiche Farbe und
Marke.
Beliebig unter der
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
Beliebig unter der
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
3cm
Mindestabstand
der Werbung von
der oberen
Netzkante.
TT-Reg. B 2.5.8
Mit Ausnahme von
Weiß und Orange
beliebig unter
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
Alle Umrandungen in
einer Halle gleiche
Grund- und
Werbefarbe.
Beliebig unter der
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
Beliebig unter der
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
Die Angaben
beziehen sich auf
das vorhandene
bzw. erforderliche
Material.
Beliebig unter der
Beachtung von DTTB
WO A 6.3
Beliebig unter der
Beachtung von DTTB
WO A 6.3
Die Angaben
beziehen sich auf das
vorhandene bzw.
erforderliche Material.
Beliebig unter der
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
Beliebig unter der
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
Die Angaben
beziehen sich auf
das vorhandene
bzw. erforderliche
Material.
Beliebig unter der
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
Beliebig unter der
Beachtung von
DTTB WO A 6.3
Die Angaben
beziehen sich auf
das vorhandene
bzw. erforderliche
Material.
Die Angaben
beziehen sich auf das
vorhandene bzw.
erforderliche Material.
Die Angaben
beziehen sich auf
das vorhandene
bzw. erforderliche
Material.
Herunterladen