Übung Privatrecht I WS/SS 2012/13 2. Klausur Bei der Z

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Übung Privatrecht I
Univ.-Prof. Dr. Silvia DULLINGER
Institut für Zivilrecht
E-Mail: [email protected]
WS/SS 2012/13
2. Klausur
Bei der Z-Möbel-GmbH findet im Jänner 2013 die alljährliche Hausmesse statt. Es
herrscht großer Kundenandrang. Die als Dekorateurin angestellte Stella ist gerade
mit dem Ausschenken von Erfrischungen beschäftigt, als ihr flüchtiger Bekannter
Klaus großes Interesse am Kultsofa „Laola“ der Marke Bretz zeigt, das als
Restposten mit einem Preis von € 999,- angepriesen ist.
Da alle Verkäufer/innen in Kundengespräche verwickelt sind, übernimmt Stella
eigenständig das Beratungsgespräch mit Klaus. Nach Klärung einiger Fragen zur
Pflege des Stoffbezugs, möchte er das Sofa kaufen. Die eifrige Stella legt ihm dazu
ein Vertragsformular der Z-Möbel-GmbH vor, welches sie auf dem Tisch eines
Verkaufsberaters findet. Klaus unterzeichnet sofort. Stella unterfertigt das
Schriftstück im Namen der Z-Möbel-GmbH und erklärt Klaus, dass gegen Vorlage
des Kaufvertrages und der Zahlungsbestätigung jederzeit die Abholung in der
Auslieferungsabteilung erfolgen könne.
Dasselbe Sofa besichtigt Lorenz bei der Hausmesse. Viktor, Verkaufsleiter der ZMöbel-GmbH, teilt ihm mit, dass er das Möbelstück zum besonders günstigen
„Messepreis“ von € 999,- kaufen könne. Obwohl ihm Viktor auch noch die
kostenlose Zustellung der Couch zusagt, möchte Lorenz sich den Kauf noch
überlegen. Sie einigen sich darauf, dass er binnen einer Woche Bescheid gibt, ob er
das Sofa kauft oder nicht.
Am Tag nach Besuch der Hausmesse veranlasst Klaus bei seiner Bank die
Überweisung der € 999,-. Außerdem leiht er sich beim befreundeten örtlichen
Baumarktbetreiber einen Klein-LKW zur Abholung des Möbelstücks und bezahlt
dafür € 70,-. Gegen Vorlage des Kaufvertrages und der Zahlungsbestätigung wird
Klaus das Sofa in der Auslieferungsabteilung übergeben.
Drei Tage später teilt Lorenz dem Verkaufsleiter via E-Mail mit, dass er die Couch
kaufe. Er möchte sie am 3.2.2013, seinem 10jährigen Hochzeitsjubiläum, zugestellt
bekommen und seine Frau damit überraschen. Kurz darauf erhält Lorenz von der
Verkaufsabteilung der Z-GmbH eine Benachrichtung per E-Mail mit ua folgendem
Inhalt: „Wir danken für Ihre Bestellung und weisen darauf hin, dass für die Zustellung
€ 50,- verrechnet werden.“ Lorenz besteht auf kostenloser Lieferung.
Als Stella tags darauf Viktor vom Verkauf des Sofas an Klaus berichtet, ist dieser
außer sich und wirft ihr vor, dass sie zum Verkauf von Möbeln überhaupt nicht
berechtigt ist. Klaus hat das Sofa inzwischen seiner Verlobten Maria zum
Geburtstag geschenkt und übergeben.
Wie ist die Rechtslage?
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