Big and Open Geodata – ein Motor für die Wirtschaft?

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Big and Open Geodata – ein Motor für die
Wirtschaft?
Dr. Rene Löhrer, Kommission für Geoinformationswirtschaft
(GIW)
One Stop Europe – Große und offene Geodaten
23. April 2015, Stuttgart
Die Wirtschaftskommission
Ziele der GIW-Kommission
Staatliche Geoinformationen für die Wirtschaft
bundesweit einfach zugänglich und nutzbar machen
durch
wirtschaftliche Erschließung der Datenangebote
- Standards bei Rahmenbedingungen
- Entwicklung wirtschaftsfreundlicher Services
-
Geodaten und Nutzungsmodelle
Prinzipien und Erfordernisse für Datennutzung
durch die Wirtschaft
Wirtschaft braucht Prinzipien für die Nutzung von
(staatlichen) Geoinformationen
- etablierte, konstante Daten-Standards und Qualität
- verlässliche Lizenzen/Verträge/Service-Level
(zusätzlich / parallel zu OpenData!)
- einheitliche, verständliche Preise (oder Kostenfreiheit)
- angemessener, harmonisierter Datenschutz
= Kunden- / Serviceorientierung
Wertschöpfungsketten von Geodaten
Business-Plan
GIW-Projekte
Beispiele GIS in Geschäftsprozessen
Erfahrungen aus den GIW-Projekten
Datenqualität → kein einheitlicher Standard
Verfügbarkeit → uneinheitliches länderspezifisches Angebot
Datenanbieter → kein verständliches zentrales Datenangebot
Lizenzen →
keine einheitlichen Lizenzbedingungen
Datenschutz →
keine einheitlichen Datenschutzbedingungen
Kosten →
kein einheitliches und transparentes Preismodell
Service GeoInfomarkt.org-die Suchmaschine
Open Data…
OpenData
© Rui Vale de Sousa - Fotolia
…und
dann?
Open Data Prinzipien*
1. Vollständigkeit
2. Primärquellen
3. Zeitnah
4. Leichter Zugang
Datenschutz?
5. Maschinenlesbar
6. Nicht diskriminierend
7. Offene Standards (nicht proprietär)
Konstanz?
8. Lizenzierung (lizenzfrei)
Verlässlichkeit?
9. Nachhaltig
10. Nutzungskosten (kostenfrei)
Leistungsprinzip?
* Deutsche Übersetzung; Basis: Sunlight Foundation 2010, erweiterte Sebastopol-Liste (Open Data Working Group 2007)
www.GeoLizenz.org – der Lizenz-Service
www.GeoLizenz.org – der Lizenz-Service
GeoLizenz
Vergleich der Nutzungsrechte
kommerziell, nicht-kommerziell
GeoLizenz
mit Weiterverarbeitung, ohne Weiterverarbeitung
Ia
öffentliche Netzwerke, nicht öffentliche Netzwerke
Laufzeit,
Nutzungsrechte:
räumlich Einräumung
aller Nutzungsrechte,
zeitlich automatisch
verlängernd.
nicht-kommerziell
GeoLizenz
mit Weiterverarbeitung, ohne Weiterverarbeitung
Ib
öffentliche Netzwerke, nicht-öffentliche Netzwerke
kommerziell, nicht-kommerziell
GeoLizenz
ohne Weiterverarbeitung
IIa
öffentliche Netzwerke, nicht-öffentliche Netzwerke
nicht-kommerziell
GeoLizenz
mit Weiterverarbeitung, ohne Weiterverarbeitung
IIIb
nicht-öffentliche Netzwerke
kommerziell, nicht-kommerziell
GeoLizenz
ohne Weiterverarbeitung
IVa
nicht-öffentliche Netzwerke
nicht-kommerziell
GeoLizenz
ohne Weiterverarbeitung
IVb
nicht-öffentliche Netzwerke
Laufzeit, Beendigung: ordentliche
Kündigung durch Bereitsteller und Nutzer
zum Ablauf der Jahresfrist möglich;
außerordentliche Kündigung aus
wichtigem Grund für Bereitsteller und
Nutzer möglich.
Nutzergruppen: Wahl spezifischer
berechtigter Nutzergruppen möglich.
nicht-kommerziell
GeoLizenz ohne Weiterverarbeitung
IIb
öffentliche Netzwerke, nicht öffentliche Netzwerke
kommerziell, nicht-kommerziell
GeoLizenz
mit Weiterverarbeitung, ohne Weiterverarbeitung
IIIa
nicht-öffentliche Netzwerke
Beginn der Lizenzvereinbarung:
Vertragsschluss per online-Klick-Lizenz
(webApp).
Verlässlichkeit: 12 Monate
Bereitstellungssicherheit.
Laufzeit,
Nutzungsrechte:
räumlich
unbeschränkte
Einräumung definierter
Nutzungsrechte,
zeitlich automatisch
verlängernd.
Qualitätssicherung: Ansprechpartner
bekannt.
Anwendungsbereich: Bindung an
Arbeitsplätze möglich.
Preis: Kosten möglich.
Datenschutz: Bereitstellung
datenschutzrelevanter Produkte möglich.
Kombinierbarkeit mit anderen Lizenzen:
unbeschränkt solange Einhaltung der
Standards der Geolizenz-Variante.
Zugriffsschutz: einfacher Zugriffsschutz
möglich.
GeoLizenz-Open



Bereitstellung nach
OpenData Kriterien
Räumlich und zeitlich
unbeschränkte
Einräumung aller
Nutzungsrechte
Lizenz wird dem
Produkt einfach
beigegeben (kein
aktiver Abschluss)
Big Data und Datenschutz?
+
Landesvermessung Schleswig-Holstein 2015
Google Earth 2015
+
DESTATIS 2015
Ausgangssituation
•
Anwendbarkeit und Auslegung geltender Datenschutzgesetze auf
Geoinformationen weckt immer wieder Diskussionsbedarf und
führt zu Unsicherheiten sowohl bei Datenbereitstellern als auch
bei Datennutzern
•
Es existieren unterschiedliche Auslegungen zwischen den
verschiedenen LfDI-Stellen
•
Existierendes Datenschutzrecht bildet die Spezifika von
Geodaten oft nicht ausreichend ab
•
Es existiert keine klare Definition, welche Daten besonders
schutzwürdig sind (personenbeziehbar vs personenbezogen)
Datenschutz - Lösungsansätze
Der Datenschutz für sensible Informationen findet angemessene
Berücksichtigung, wenn je nach Erfordernis:
•
klare Definition der Daten erfolgt, die keiner Auflagen bedürfen,
•
technische Maßnahmen die Anonymisierung sensibler Daten
unterstützen (z.B. Maßstabsbegrenzungen, Kachelungen,
Generalisierungen,…),
•
Eine Prüfung des berechtigten Interesses erfolgt,
•
Einwilligung der Betroffenen als Ermächtigungsgrundlage
eingeholt wird (als ultima ratio)
•
verbindliche Verhaltensregeln der verantwortlichen Stellen
abgeschlossen werden (Selbstregulierung)
Datenschutz - Schwellenwerte
oder
es sich um Daten handelt, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass schutzwürdige Interessen Betroffener nicht beeinträchtigt werden.
Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn
• die Daten mit einem Maßstab kleiner als 1:5.000 dargestellt werden
(Kartendarstellung),
• die Daten mit einer Auflösung größer, gleich 20 cm pro Bildpunkt
dargestellt werden (z. B. Satelliten- bzw.- Luftbildinformation),
• die Daten mit einer größer, gleich auf 100 m x 100 m gerasterten Fläche
dargestellt werden, oder
• die Daten zusammenfassend von mindestens auf vier Haushalte
aggregiert dargestellt werden.
Beispiel: technische Maßnahme

Kachelung 1x1 km mit indizierten Signaturen als Vorabinformation

parzellenscharfer Informationszugriff nur mit berechtigtem Interesse
Berechtigtes Interesse in GeoLizenz


Nachweis des
berechtigten
Interesses durch
den Nutzer
Einwilligung des
vom Datum
Betroffenen Einholen durch
Anbieter
GeoBusiness Code of Conduct
Selbstverpflichtungserklärung
„GeoBusiness und Datenschutz“ (CoC)
•
Freiwillige Teilnahme von Unternehmen
(Selbstregulierung)
•
Datenschutzkonforme Realisierung von
Geschäftsprozessen mit sensiblen Geodaten
nach deutschlandweit einheitlich
abgestimmten Standards !
•
Fokus: Nutzung Daten öffentlicher Stellen
durch nicht-öffentliche Stellen
GeoBusiness Code of Conduct
Akkreditierung
Geschäftsprozess
Teilnahme (Beitritt)
Prüfung
(Akkreditierungsstelle)
Zertifikat
Service Geodatenschutz.org
Kontakt
Dr. Rene Löhrer – Projektmanagement
[email protected]
Homepage: www.geobusiness.org
twitter.com/GeoBusinessORG
Schon gesehen?: GeoLizenz.org – der Film
www.geolizenz.org/clip
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