Richtlinien für die Verleihung des Urner Preises für

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GESUNDHEITS-, SOZIALUND UMWELTDIREKTION
Richtlinien für die Verleihung des Urner Preises für Gesundheitsförderung
1. Grundlage
- "Gesundheitsleitbild für den Kanton Uri" vom Dezember 2003, Kapitel 3 "Gesundheitsförderung und Prävention"
- "Kantonales Rahmenkonzept Prävention und Gesundheitsförderung" vom August 2011
2. Ziel und Zweck
Der Urner Preis für Gesundheitsförderung bezweckt die Anerkennung und Würdigung von
Leistungen und Ideen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention. Gesundheitsförderung und Prävention sollen im Alltagsbewusstsein der Bevölkerung verbreitet und gefestigt werden. Es findet eine Sensibilisierung für das Thema Gesundheitsförderung und
Prävention in der Bevölkerung statt. Dies wiederum leistet einen Beitrag zum körperlichen,
psychischen und sozialen Wohlbefinden der Urner Bevölkerung.
3. Ausschreibung
Der Urner Preis für Gesundheitsförderung wird in der Regel öffentlich ausgeschrieben. Es
kann eine zielgruppen- und/oder themenbezogene Ausschreibung erfolgen. Der Urner Preis
für Gesundheitsförderung wird jedes zweite Jahr verliehen.
4. Berechtigte Teilnehmer/Teilnehmerinnen
1
Als Teilnehmer/-innen kommen natürliche oder juristische Personen, Gruppen, Behörden,
Schulen, Betriebe, sowie Institutionen und Organisationen in Frage, die ein Projekt oder eine
Massnahme im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention realisieren und sich nicht gewinnorientiert mit Gesundheitsförderung und Prävention beschäftigen.
2
Bedingungen:
- Die Preisträgerinnen bzw. Preisträger haben sich in besonderem Masse für die Förderung und Stärkung der gesundheitlichen Eigenverantwortung und der Gesundheitskompetenzen oder allgemein zur Förderung der Gesundheit und Lebensqualität in dem jeweiligen Thema oder für die jeweilige Zielgruppe eingesetzt.
- Sie haben sich für die Gesundheitsförderung im Kanton Uri durch gute Ideen oder
durch konkrete Leistungen und Projekte ausgezeichnet.
- Die Projekte und Massnahmen haben einen innovativen, nachhaltigen und nichtgewinnorientierten Charakter. Idealerweise wird bei der Umsetzung die angesprochene
Zielgruppe aktiv miteinbezogen.
- Die Projekte sind im Themenbereich der Gesundheitsförderung und Prävention angesiedelt und werden im Kanton Uri realisiert oder stehen kurz vor der Umsetzung. Bereits
abgeschlossene Projekte dürfen nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Klausenstrasse 4
Internet: www.ur.ch
Richtlinien_GFPreis_Februar 2014.docx
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
041 875 21 51
041 875 21 54
[email protected]
2
5. Vorschlagsrecht
Vorschläge für Preisträgerinnen bzw. Preisträger können von der Bevölkerung oder direkt
von den Projektträgern eingereicht werden. Vorschläge sind innerhalb der gesetzten Frist
beim Amt für Gesundheit Uri einzubringen.
Das Projekt wird von der projektverantwortlichen Person oder Organisation mit dem entsprechenden Eingabeformular eingereicht. Eine fachliche Beratung durch Gesundheitsförderung
Uri, der kantonalen Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung, ist möglich. Es ist
auch eine direkte Nomination durch die Fachkommission Gesundheitsförderung und Prävention möglich.
6. Wahl-Modalitäten
1
Die kantonale Fachkommission für Prävention und Gesundheitsförderung beurteilt die eingegangenen Projekte und gibt eine Wahl-Empfehlung als Fachjury ab.
2
Die Wahl erfolgt durch die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion. Der Entscheid ist
endgültig.
7. Preis
1
Der Preis wird jeweils anlässlich einer kantonalen Gesundheitskonferenz durch die Vorsteherin bzw. den Vorsteher der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion übergeben.
2
Der Urner Preis für Gesundheitsförderung ist mit 5’000 Franken dotiert.
8. Finanzierung
Das Preisgeld wird durch Beiträge aus dem Alkoholzehntel, durch ordentliche Kantonsbeiträge oder durch Beiträge Dritter finanziert.
Altdorf, 3. Februar 2014
GESUNDHEITS-, SOZIALUND UMWELTDIREKTION
Babara Bär, Regierungsrätin
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