WICHTIGES AUF EINEN BLICK

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WICHTIGES AUF EINEN BLICK
Vorschläge und Hinweise
für einen gelungenen 1. August-Brunch
© Nationale Arbeitsgruppe Brunch, Frühjahr 2012
3
Inhaltsverzeichnis
A Brunch-Vorschläge ..........................................4
B Umgang mit Lebensmitteln..............................6
Personalhygiene.............................................6
Infrastruktur ..................................................6
Küche.............................................................7
Produktion......................................................7
Lagerung / Kühlung........................................7
Buffet.............................................................8
Deklaration der Produkte................................8
Selbstkontrolle ...............................................8
Ergänzende Literatur zur Gästebewirtung ......9
D Infos zu Haftpflicht- und
Unfallversicherungen ....................................12
Unfallversicherung.......................................12
Haftpflichtversicherung ...............................12
Zusatzversicherungen..................................13
Gebäudeversicherungen...............................13
Eigene Notizen ......................................................14
Impressum ............................................................15
C Sicherheit auf dem Betrieb............................10
Gebäude.......................................................10
Tiere.............................................................10
Fahrzeuge.....................................................11
Silos, Güllegruben ........................................11
«Wichtiges auf einen Blick» unterstützt Sie bei Ihrer individuellen Brunchvorbereitung. Die Broschüre liefert
wertvolle Hintergrundinformationen zu zentralen Fragen wie sachgemässer Umgang mit Lebensmitteln, Haftpflicht- und Versicherungsfragen, Sicherheit auf Ihrem Betrieb und vielem mehr.
A Brunch-Vorschläge
4
Ob Mini-, Midi- oder Maxi-Brunch – eine sorgfältige Planung der Menge ist unerlässlich. Das Wort
«Brunch» stammt aus dem englischen und setzt sich aus «Breakfast» (Frühstück) und «Lunch» (Mittagessen) zusammen und wird meist in Form eines Buffets angeboten.
Einige Tipps von erfahrenen Brunch-Gastgeberhöfen:
„ Berechnen Sie Brot und Zopf eher grosszügig. „ Sirup ist bei Kindern sehr beliebt.
Es kann nach dem Brunch für den Eigenbedarf „ Kochen Sie kalte Milch bereits am Vortag ab
eingefroren werden. Eventuell können ganze
und stellen Sie sie kühl, beispielsweise in einer
Brote und Zöpfe am Schluss an die Gäste verSchüssel auf Eis.
kauft werden.
„ Der Brunch ist eine gute Gelegenheit, die ein„ Die Menge ist stark vom Wetter abhängig: Bei
heimische Produktepalette in ihrer Vielfalt zu
kühlerem Wetter sind warme Getränke und
präsentieren. Bieten Sie daher Produkte von
Speisen beliebt.
Ihrem Betrieb oder der Region an. Verzichten
Sie darauf, fremdländische Produkte wie Oran„ Dekorationen für Platten bereits im Voraus zubereiten.
gensaft oder Südfrüchte anzubieten!
Mengenangaben für 10 Personen
B r u n c h v o rs
chlag 1
r 1 k g Zo p f
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B
g
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1
150 g Bu tt e r ü re
200 g Ko n fi t
200 g Ho n i g Bi rc h e rm ü e s l i
10 Po r t i o n e n u s w a h l)
500 g Kä s e (An od e r Sp ec k
1 k g Sc h i n k e
h (Bra te n,
sc
i
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50 0 g k
Au fsc h n i tt) ö s t i
1,8 k g Sp ec k r r
10 Sp i e ge l e i ee Frü c h te
1,5 k g fri sc h e r Fru c h t jogh u r t
5 Na t u re- od d e r Sü ss m o s t
2 l Ob s tsa ft oe r Te e
3 l Ka ff e e od e r Ka k a oget rä n k
4 l Mi l c h o d
5
Bru n c h v o rs
Bru n ch v o rsch la g 3
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1 k g Zo p f
800 g Brot (m
500 g Bi rn b r i n d. 2 v e rsc h. So r te n)
2 Ko n fi s o r te ot
200 g Bu tte r n à 300-400 g
1 Fru c h t w ä
(Wä h e n b l ech e
1 Sc h ü ss e l B h ru n d 30 c m)
i
v o n 1 Li te r rc h e rm ü e s l i
600 g Fl e i sc hJogh u r t
600 g Kä s e f f ü r Fl e i sc h p l a tte
1,5 k g Rö s t i ü r Kä s e p l a tte
10 Ei e r h a r t
200 g Frü h s ge ko c h t od e r Sp i e ge l e i
2 Fru c h t joght ü c kss p ec k z u m Bra te ne r
500 g s e l b s t u r t à 180 g od e r
e v e n t u e l l mge m a c h tes Fru c h t jogh u
rt
3 Li t e r Ka ff e i t F l ö c k l i
1 Li t e r k a l t e e
1 Li t e r w a rm Mi l c h
1,5 Li te r Sü ss e Mi l c h
Te e b e u te l z m o s t
u r Au s w a h l
1 k g Ba u ern brot
400 g Nu ss brot
700 g Vol lkorn bröt li li
700 g 1. Au gu st w egg
800 g Zop f
n e So rten
800 g Kä se v ersc h ie
200 g Fle isch k ä se er t, v ersc h. So rten
600 g Fle isch ge rä u chts p ec k)
2 k g Rös ti (o h n e Bra
10 Sp ie ge le ie r
10 ge ko ch te Eie r
m ü es li
10 Po rt io n en Bi rc h er 5 k g Jogh u rt,
(400 g Flo ck en, 1,
500 g Frü ch te)
250 g Bu tter
ig
250 g Kon fi tü re / Hon
70 g Ovo m a lt in e
10 Po rt. Ka ff ee ra h m ss u grin
10 Wü rfelzu ck er /A
2,5 l Sü ss m os t
1,5 l Mil ch
2,5 l Ka ff ee
e So rten)
1 l Tee (v ersc h ie d en
!
Sind Sie unsicher bei der Berechnung der
Mengen? Fragen Sie am besten bei erfahrenen Brunchanbietern in Ihrer Nähe nach.
B Umgang mit Lebensmitteln
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Einzelanlässe wie der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof unterliegen der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung. Das Kantonale Labor kann deshalb unangemeldet vor oder während dem Brunch
Kontrollen durchführen.
Um Ihnen die Brunchvorbereitung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Regeln zum sachgemässen Umgang mit Lebensmitteln für Sie zusammengestellt. Beachten Sie folgende Grundregeln:
Allgemeine Hinweise
„ Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Vorbereitung des Anlasses.
„ Denken Sie an eine Schön- und Regenwettervariante.
„ Geruchsintensive und kontaminierte Bereiche (z. B. Miststock) sollen sich nicht in unmittelbarer Nähe
vom Produktionsbereich und dem Ort der Bewirtung befinden.
Personalhygiene
† Personen mit Husten, Durchfall, Grippe und Fieber dürfen nicht beschäftigt werden.
† Bewahren Sie Kleider und Schuhe getrennt von
Lebensmitteln auf.
† Kontakt mit Lebensmitteln ist bei Ekzemen oder
offenen Wunden zu vermeiden.
† Vor dem Arbeitsbeginn, nach Schmutzarbeiten
(Kehrrichtbeseitigung, Reinigungsarbeiten usw.),
vor und nach dem Umgang mit rohen Lebensmitteln (Fleisch, Fisch, Eier usw.) sind die Hände
gründlich mit Seife zu reinigen.
† Während der Arbeit mit Lebensmitteln darf nicht
geraucht werden.
Infrastruktur
† Stellen Sie für die Lagerung von leichtverderblichen Lebensmitteln genügend Kühleinrichtungen
bereit.
† Alle Arbeits- und Ablageflächen müssen sauber
und leicht abwaschbar sein.
† Bei einer Brunchgrösse von mehr als 50 Personen
werden für Damen und Herren getrennte Toiletten
angeboten.
† Sämtliche Handwascheinrichtungen (Toiletten,
Produktion usw.) sind nach Möglichkeit mit
mischbarer Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie
Seifenspender und Einweghandtücher auszurüsten.
† Dem Personal steht eine hygienisch einwandfreie
Toilette zur Verfügung.
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Küche
† Achten Sie bereits vor der Zubereitung der Speisen auf eine einwandfreie Hygiene (frische Produkte, Zustand der Ware und der Verpackung
usw.).
† Es dürfen sich keine Tiere in der Küche aufhalten.
† Schneidebretter sofort nach Gebrauch heiss reinigen und gut trocknen lassen. Bretter mit rauer, furchig abgenützter Oberfläche dürfen nicht
mehr verwendet werden.
† Vermeiden Sie durch die Zubereitung angepasster Portionen Resten; mischen Sie nie Resten mit
neuen Chargen.
Produktion
† Rohmilch darf weder abgegeben noch für die Herstellung von Rahm, Müesli, Frappé, Jogurt, Quark
usw. verwendet werden.
† Rohe, tierische Lebensmittel (Fleisch, Rahm,
Milch) müssen auf mind. 72° erhitzt werden;
der Abkühlprozess von leichtverderblichen Lebensmitteln (bsp. Milch) muss innerhalb von
2 Stunden auf 5° Celsius erfolgen (Ausnahme:
Schinken, Bündnerfleisch usw.).
† Warme Speisen: Die direkte Zubereitung während
dem Anlass ist zu empfehlen, warme Speisen
sind bei mindestens 65° warm zu halten.
Lagerung / Kühlung
† Nur eine intakte Kühlkette schützt vor Verderbnis
und möglichen Lebensmittelvergiftungen.
† Lebensmittel müssen vor Verunreinigung geschützt sein (Lebensmittel nicht offen lagern,
Abdeckung mit Folien oder Hauben).
† Lebensmittel dürfen nicht auf dem Boden gelagert werden, sondern sind auf eine Unterlage zu
stellen.
† Trockenlagerung: Das Lager muss trocken, kühl
und sauber sein.
† Kühllagerung: Die Lagertemperatur für leicht
verderbliche Lebensmittel (Milch, Wähen, Torten,
Müesli, Fleisch) darf nicht über 5°C liegen.
8
Buffet
† Die Bereitstellung von gekühlten und leichtverderblichen Produkten ist mengenmässig und
zeitlich so der Gästezahl anzupassen, dass sie
nicht lange stehen bleiben.
† Die Platzierung des Buffets und die Anordnung
der Speisen ist sinnvollerweise so zu wählen,
dass die Gäste leichten Zugang haben und sich
einfach und bequem bedienen können.
† Das Buffet muss während des ganzen Anlasses
von mindestens einer Serviceperson betreut werden.
† Offene, grosse Schüsseln dürfen höchstens in
zwei Reihen hintereinander aufgestellt werden.
Die vordersten Gebinde sind nicht zu nah an der
Tischkante aufzustellen, damit sie nicht durch
die Gäste (Kleider, Haare usw.) verunreinigt werden.
Deklaration der Produkte
† Das Herkunftsland von Fleisch muss schriftlich
bekannt gegeben werden (nutzen Sie diesen
Punkt, um Ihre Gäste auf die Herkunft und Produktionsweise der Fleischwaren auf ihrem Buffet
aufmerksam zu machen). Empfehlenswert ist die
direkte Bekanntgabe auf einer grossen Speisekarte beim Buffet.
† Die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder
und Jugendliche ist verboten: Wein, Bier und gegorener Most dürfen nicht an unter 16-Jährige,
Spirituosen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Dieser Hinweis muss auf einem gut
sichtbaren Schild am Abgabepunkt angebracht
werden.
Selbstkontrolle
Wir empfehlen Ihnen, hygienerelevante Punkte (Wareneingabe, Kühlkette usw.) schriftlich zu dokumentieren. Diese Selbstkontrolle umschreibt die notwendigen Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, um
die Lebensmittelsicherheit zu garantieren und verschafft Transparenz über verschiedene Abläufe.
Ein vom Schweizerischen Bauernverband zur Verfügung gestelltes Dokument für diese Selbstkontrolle
kann unter www.brunch.ch herunter geladen werden. Dieses Dokument kann bei einem Besuch eines
Kontrolleurs vorgezeigt werden.
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Ergänzende Literatur zur Gästebewirtung
Gastronomie auf dem Bauernhof
Gastronomische Angebote von Bauernfamilien sind sehr beliebt. Der Ordner bietet Hilfestellung für den Aufbau gastronomischer Dienstleistungen, dient aber auch Personen, die ihr Angebot professionalisieren möchten. Angebot, Werbung/
Öffentlichkeitsarbeit, Qualität, gesetzliche Rahmenbedingungen, Finanzen, Arbeitsorganisation sind die Themen. Dazu
gibt es ein Fallbeispiel, Checklisten, Merkblätter und Formulare für die Umsetzung in die Praxis.
„ Ordner 2010, Umfang 184 Seiten, Preis Fr. 32.00, Artikelnr. HAU-111-OR
„ CD 2010, Preis Fr. 9.00, Artikelnr. HAU-113-PC
Die CD enthält Checklisten und Formulare zum Ordner. Zum Teil können sie den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
Selbstkontrolle in der Direktvermarktung und Gästebewirtung
Der Ordner dient zur Erstellung eines Selbstkontrollkonzeptes gemäss Lebensmittelgesetz. Er enthält alle notwendigen
Formulare, eine praktische Anleitung und die Broschüre «Gesetzliche Bestimmungen in der Direktvermarktung».
„ Ordner 2009/2010, Umfang 153 Seiten, Preis Fr. 25.00, Artikelnr. MAR-038-OR
„ CD 2009, Preis Fr. 7.00, Artikelnr. MAR-037-PC
Die CD ist eine Ergänzung zum Ordner und enthält folgende Formularvorlagen (im Word) zum selber ausdrucken: Betriebsbeschreibung, Reinigungspläne, Rezeptblätter, Temperaturkontrollblätter, Reinigungskontrollblätter.
Wirtschaftlichkeit im Agrotourismus
Mit dem Ordner kann die Wirtschaftlichkeit von Projekten im Agrotourismus überprüft werden. Inhalt: Methoden und
Werkzeuge der Kalkulation; Daten aus dem Ausland; Wirtschaftlichkeit des Agrotourismus anhand von neun realen, anonymisierten Fallbeispielen (Hauptteil) wie z.B. Gastronomie auf dem Bauernhof oder Bauernhofcamping; Formulare zur
Datenerfassung; Informationen zu Finanzhilfen; nützliche Adressen.
„ Ordner 2010, Umfang 119 Seiten, Preis Fr. 45.00, Artikelnr. HAU-116-OR
„ CD 2010, Preis Fr. 45.00, Artikelnr. HAU-117-PC
Die CD umfasst den Inhalt des Ordners; zusätzlich können die genauen Berechnungen aller Fallbeispiele eingesehen werden, die mit dem Programm «Paracalc» erstellt wurden.
Bewirtung auf dem Bauernhof
Anleitung mit Analyse der Marktpreise und zwei verschiedenen Preisberechnungen für die Bewirtung inkl. Formulare.
„ 2002/2008, Umfang 6 Seiten, Preis Fr. 5.00, Artikelnr. HAU-055-AR
Gastronomie/Direktvermarktung
Anleitung und Berechnungsformular für die Preisgestaltung in der Direktvermarktung.
„ Jahr 2010, Umfang 7 Seiten, Preis Fr. 5.00, Artikelnr. HAU-047-AR
Weiterbildungsangebote im Agrotourismus
Via Webseite www.agridea-lindau.ch Æ Kurse Æ weitere Anlässe
Bezugsadresse:
AGRIDEA
Eschikon 28
CH-8315 Lindau
Tel. 052 354 97 00
Fax 052 354 97 97
[email protected]
www.agridea.ch
C Sicherheit auf dem Betrieb
10
Agrotouristische Angebote wie Ferien auf dem Bauernhof, Schlafen im Stroh oder 1. August-Brunch (die
Liste liesse sich endlos verlängern) sind sehr beliebt. Wenn Sie als Gastgeber Ihre Hoftüren für jedermann
öffnen, übernehmen Sie Verantwortung für die Besucher auf dem Hof.
Solche Erlebnisangebote sind zwar vom Landwirtschaftsbetrieb abhängig, können aber nicht mehr als landwirtschaftliche Tätigkeiten im eigentlichen Sinne bezeichnet werden. Um eine Deckungslücke bei einem
Haftpflichtschaden zu vermeiden, wird deshalb empfohlen, beim Haftpflichtversicherer eine schriftliche
Deckungszusage für den 1. August-Brunch zu verlangen (mehr dazu auch im Kapitel D «Haftpflicht- und
Unfallversicherungen»).
Das Wichtigste in Kürze
„ Räumen Sie der Unfallverhütung und der Prävention auf Ihrem Hof einen hohen Stellenwert ein.
„ Beachten Sie, dass viele Besucher die Gefahren auf einem Landwirtschaftsbetrieb kaum einschätzen
können und deshalb besondere Vorsicht angebracht ist.
„ Erklären Sie den Besuchern die Sicherheitsmassnahmen. Dies kann auf einer Hinweistafel, mittels
Prospekt oder mündlich erfolgen.
„ Definieren Sie für die Besucher genau, wo sie sich aufhalten dürfen. Gefahrenzonen sind konsequent zu
sichern.
„ Denken Sie daran, Unfälle passieren meistens nicht einfach, sie werden verursacht.
„ Melden Sie jeden Unfall zuerst der persönlichen Unfallversicherung des Verunfallten.
Gebäude
Auf dem Bauernhof gibt es gefährliche Gebäudeteile.
Überall, wo es gefährlich ist, müssen zweckmässige
Schutzvorrichtungen angebracht werden.
Nicht alles, was man auf dem Bauernhof findet, ist
auch ess- oder trinkbar. Düngemittel, Öl, Fett, Pflanzenschutzmittel und Treibstoffe müssen so aufbewahrt werden, dass die Besucher keinen Schaden
nehmen können.
Tiere
Nicht alle Tiere sind sich gewohnt, dass sich plötzlich viele Leute in ihrer Nähe befinden. Die Schutzvorrichtungen sind nicht nur so anzubringen, dass
die Besucher vor den Tieren geschützt werden,
sondern auch so, dass die Besucher nicht in den Gefahrenbereich der Tiere gelangen können.
11
Fahrzeuge
Fahrzeuge sind keine Spielzeuge. Die Bauernfamilie braucht eine Bewilligung, wenn die Besucher
auf dem Traktor oder dem Wagen mitfahren wollen.
Schutzvorrichtungen müssen konsequent angebracht und unterhalten werden.
Silos, Güllegruben
Die Sicherheitsmassnahmen bei Hochsilos müssen
eingehalten und Güllegruben umfassend abgedeckt
werden.
!
BUL, Postfach
5040 Schöftland
Tel. 062 739 50 40
Email: [email protected]
Website: www.bul.ch
Bitte vergessen Sie nicht! Wer Sicherheitsmassnahmen
vernachlässigt, kann bei einem Unfall zur Rechenschaft
gezogen werden.
Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL)
kann beim Suchen von möglichen Gefahrenquellen und deren Lösungen
auf Ihrem Betrieb behilflich sein. Die Kosten für eine Beratung belaufen
sich auf rund 300 Franken. 1. August-Brunch-Gastgeberhöfe, welche
bei der Krankenkasse Agrisano versichert sind, erhalten für den Besuch
eines Sicherheitsexperten auf dem Hof eine Rückerstattung von 200
Franken. Senden Sie einfach eine Kopie der Rechnung an den Hauptsitz
Krankenkasse Agrisano, Laurstrasse 10, 5201 Brugg. Nutzen Sie die
Gelegenheit.
D Haftpflicht- und Unfallversicherungen
12
Mit agrotouristischen Angeboten kann das typische Tätigkeitsgebiet der Landwirtschaft überschritten werden. Deshalb ist der Versicherungsschutz bei der Aufnahme solcher Tätigkeiten zu überprüfen.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist Sache jedes Gastes. Alle
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind obligatorisch gegen Unfall versichert. Wenn die Gäste auf
dem Betrieb mithelfen, gelten sie als Aushilfen; der
Betrieb ist entsprechend für die Unfallversicherung
verantwortlich. In diesem Fall ist eine Aushilfeversicherung sinnvoll.
Haftpflichtversicherung
Verunfall ein Gast auf dem Betrieb, ist das eine
von vielen Situationen, die zu Schadenersatzforderungen führen kann. Für die Frage: «Wer haftet für
den Schaden?» ist entscheidend, ob den Anbieter
ein Verschulden trifft. Wenn ein Gast eine nach den
Vorschriften erstellte und gesicherte Treppe hinunterfällt, ist dies sein eigenes Verschulden. Seine
Unfallversicherung muss die Kosten übernehmen.
Anders ist es, wenn der Unfall aufgrund eines nicht
abgedeckten Wasserschachtes verursacht wird. Sofern dem Anbieter ein Verschulden nachgewiesen
werden kann, weil er gefährliche Stellen nicht genügend gesichert hat, wird er ersatzpflichtig. Seine
Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden,
jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie richtig
abgeschlossen wurde.
Erlebniswelt Bauernhof
Agrotouristische Angebote auf dem Bauernhof sind
sehr beliebt. Diese Erlebnisangebote sind zwar vom
Landwirtschaftsbetrieb abhängig, können aber nicht
mehr als landwirtschaftliche Tätigkeiten im eigentli-
chen Sinn bezeichnet werden. Um eine Deckungslücke bei einem Haftpflichtschaden zu vermeiden, wird
deshalb dringend empfohlen, beim Haftpflichtversicherer eine schriftliche Deckungszusage für diese
Tätigkeiten zu verlangen.
Beispiele:
„ Ferien auf dem Bauernhof
„ Schlaf im Stroh
„ 1. August-Brunch
„ Schule auf dem Bauernhof
„ usw.
Ein kleiner Hotelbetrieb
Gäste übernachten zum Beispiel in der angebotenen
Ferienwohnung, welche losgelöst vom Landwirtschaftsbetrieb vermietet wird. Die Gründe, welche
zu Schadenersatzforderungen der Gäste führen
können, sind vielfältig. Unfall im unbeleuchteten
Treppenhaus, Hundebiss, Gepäck wird aus der
Wohnung gestohlen usw.; die Liste könnte beliebig
fortgesetzt werden. Da das Vermieten einer solchen Ferienwohnung nicht als landwirtschaftliche
Tätigkeit betrachtet werden kann, übernimmt die
landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung solche
Schäden nur, wenn das Risiko «Beherbergung von
Gästen» speziell versichert ist. Für die nicht landwirtschaftlich genutzten Gebäude ist eine spezielle
Versicherung der Grundeigentümerhaftpflicht nötig.
13
Sind weitere Zusatzversicherungen nötig?
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine Tätigkeit
direkt mit dem Landwirtschaftsbetrieb verbunden
ist oder nicht. Vom Betrieb unabhängige Tätigkeiten
gelten als Sondergefahren und müssen zusätzlich
in der Police aufgeführt sein, damit die Haftpflicht
genügend abgedeckt ist. Diese Sondergefahren
haben meistens eine zusätzliche Prämie zur Folge.
Wenn nach Abschluss der Haftpflichtversicherung
neue Tätigkeiten hinzukommen, sind diese heute bei
den meisten Gesellschaften über eine so genannte
Vorsorgeversicherung gedeckt. Der Betriebsleiter ist
allerdings verpflichtet, diese Gefahrenerhöhung der
Versicherung zu melden.
Als Sondergefahren zählen bei den meisten Versicherungsgesellschaften:
„ Bergführer, Skilehrer
„ Betreiben von Seilbahnen
„ Betriebszweige wie Bäckerei, Metzgerei,
Gastwirtschaft usw.
Gebäudeversicherung
Bei der Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden muss dies der zuständigen Gebäudeversicherung gemeldet werden. Die Brandschutzmassnahmen sind entsprechend dem Umnutzungszweck
anzupassen.
Achtung: Die Beherbergung von Gästen in landwirtschaftlichen Gebäuden braucht eine von der Gemeinde oder dem Kanton ausgestellte Brandschutzbewilligung.
Beratung
Bei Fragen über Versicherungen aller Art wenden Sie
sich an die neutrale landwirtschaftliche Versicherungsberatungsstelle, die entweder dem kantonalen
Bauernsekretariat oder der regionalen AgrisanoGeschäftsstelle angeschlossen ist oder an den Beratungsdienst vom Schweizerischen Bauernverband,
SBV Versicherungen in Brugg, Tel. 056 462 51 55.
Es lohnt sich!
Es liegt auf der Hand: Wer den 1. August-Brunch gut und voraussichtig plant, kann den Tag besser geniessen.
Dies gilt für die Verantwortlichen und ihr Team – und davon profitieren auch Ihre Gäste. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine reibungslose Vorbereitung und einen gefreuten 1. August-Brunch.
Impressum
Schweizerischer Bauernverband
Laurstrasse 10
5201 Brugg
Tel. 056 462 51 11
Fax. 056 441 53 48
www.brunch.ch
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