WICHTIGES AUF EINEN BLICK Vorschläge und Hinweise für einen gelungenen 1. August-Brunch © Nationale Arbeitsgruppe Brunch, Frühjahr 2012 3 Inhaltsverzeichnis A Brunch-Vorschläge ..........................................4 B Umgang mit Lebensmitteln..............................6 Personalhygiene.............................................6 Infrastruktur ..................................................6 Küche.............................................................7 Produktion......................................................7 Lagerung / Kühlung........................................7 Buffet.............................................................8 Deklaration der Produkte................................8 Selbstkontrolle ...............................................8 Ergänzende Literatur zur Gästebewirtung ......9 D Infos zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen ....................................12 Unfallversicherung.......................................12 Haftpflichtversicherung ...............................12 Zusatzversicherungen..................................13 Gebäudeversicherungen...............................13 Eigene Notizen ......................................................14 Impressum ............................................................15 C Sicherheit auf dem Betrieb............................10 Gebäude.......................................................10 Tiere.............................................................10 Fahrzeuge.....................................................11 Silos, Güllegruben ........................................11 «Wichtiges auf einen Blick» unterstützt Sie bei Ihrer individuellen Brunchvorbereitung. Die Broschüre liefert wertvolle Hintergrundinformationen zu zentralen Fragen wie sachgemässer Umgang mit Lebensmitteln, Haftpflicht- und Versicherungsfragen, Sicherheit auf Ihrem Betrieb und vielem mehr. A Brunch-Vorschläge 4 Ob Mini-, Midi- oder Maxi-Brunch – eine sorgfältige Planung der Menge ist unerlässlich. Das Wort «Brunch» stammt aus dem englischen und setzt sich aus «Breakfast» (Frühstück) und «Lunch» (Mittagessen) zusammen und wird meist in Form eines Buffets angeboten. Einige Tipps von erfahrenen Brunch-Gastgeberhöfen: Berechnen Sie Brot und Zopf eher grosszügig. Sirup ist bei Kindern sehr beliebt. Es kann nach dem Brunch für den Eigenbedarf Kochen Sie kalte Milch bereits am Vortag ab eingefroren werden. Eventuell können ganze und stellen Sie sie kühl, beispielsweise in einer Brote und Zöpfe am Schluss an die Gäste verSchüssel auf Eis. kauft werden. Der Brunch ist eine gute Gelegenheit, die ein Die Menge ist stark vom Wetter abhängig: Bei heimische Produktepalette in ihrer Vielfalt zu kühlerem Wetter sind warme Getränke und präsentieren. Bieten Sie daher Produkte von Speisen beliebt. Ihrem Betrieb oder der Region an. Verzichten Sie darauf, fremdländische Produkte wie Oran Dekorationen für Platten bereits im Voraus zubereiten. gensaft oder Südfrüchte anzubieten! Mengenangaben für 10 Personen B r u n c h v o rs chlag 1 r 1 k g Zo p f e d o ot r B g k 1 150 g Bu tt e r ü re 200 g Ko n fi t 200 g Ho n i g Bi rc h e rm ü e s l i 10 Po r t i o n e n u s w a h l) 500 g Kä s e (An od e r Sp ec k 1 k g Sc h i n k e h (Bra te n, sc i e l F es t l a 50 0 g k Au fsc h n i tt) ö s t i 1,8 k g Sp ec k r r 10 Sp i e ge l e i ee Frü c h te 1,5 k g fri sc h e r Fru c h t jogh u r t 5 Na t u re- od d e r Sü ss m o s t 2 l Ob s tsa ft oe r Te e 3 l Ka ff e e od e r Ka k a oget rä n k 4 l Mi l c h o d 5 Bru n c h v o rs Bru n ch v o rsch la g 3 chla g2 1 k g Zo p f 800 g Brot (m 500 g Bi rn b r i n d. 2 v e rsc h. So r te n) 2 Ko n fi s o r te ot 200 g Bu tte r n à 300-400 g 1 Fru c h t w ä (Wä h e n b l ech e 1 Sc h ü ss e l B h ru n d 30 c m) i v o n 1 Li te r rc h e rm ü e s l i 600 g Fl e i sc hJogh u r t 600 g Kä s e f f ü r Fl e i sc h p l a tte 1,5 k g Rö s t i ü r Kä s e p l a tte 10 Ei e r h a r t 200 g Frü h s ge ko c h t od e r Sp i e ge l e i 2 Fru c h t joght ü c kss p ec k z u m Bra te ne r 500 g s e l b s t u r t à 180 g od e r e v e n t u e l l mge m a c h tes Fru c h t jogh u rt 3 Li t e r Ka ff e i t F l ö c k l i 1 Li t e r k a l t e e 1 Li t e r w a rm Mi l c h 1,5 Li te r Sü ss e Mi l c h Te e b e u te l z m o s t u r Au s w a h l 1 k g Ba u ern brot 400 g Nu ss brot 700 g Vol lkorn bröt li li 700 g 1. Au gu st w egg 800 g Zop f n e So rten 800 g Kä se v ersc h ie 200 g Fle isch k ä se er t, v ersc h. So rten 600 g Fle isch ge rä u chts p ec k) 2 k g Rös ti (o h n e Bra 10 Sp ie ge le ie r 10 ge ko ch te Eie r m ü es li 10 Po rt io n en Bi rc h er 5 k g Jogh u rt, (400 g Flo ck en, 1, 500 g Frü ch te) 250 g Bu tter ig 250 g Kon fi tü re / Hon 70 g Ovo m a lt in e 10 Po rt. Ka ff ee ra h m ss u grin 10 Wü rfelzu ck er /A 2,5 l Sü ss m os t 1,5 l Mil ch 2,5 l Ka ff ee e So rten) 1 l Tee (v ersc h ie d en ! Sind Sie unsicher bei der Berechnung der Mengen? Fragen Sie am besten bei erfahrenen Brunchanbietern in Ihrer Nähe nach. B Umgang mit Lebensmitteln 6 Einzelanlässe wie der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof unterliegen der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung. Das Kantonale Labor kann deshalb unangemeldet vor oder während dem Brunch Kontrollen durchführen. Um Ihnen die Brunchvorbereitung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Regeln zum sachgemässen Umgang mit Lebensmitteln für Sie zusammengestellt. Beachten Sie folgende Grundregeln: Allgemeine Hinweise Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Vorbereitung des Anlasses. Denken Sie an eine Schön- und Regenwettervariante. Geruchsintensive und kontaminierte Bereiche (z. B. Miststock) sollen sich nicht in unmittelbarer Nähe vom Produktionsbereich und dem Ort der Bewirtung befinden. Personalhygiene Personen mit Husten, Durchfall, Grippe und Fieber dürfen nicht beschäftigt werden. Bewahren Sie Kleider und Schuhe getrennt von Lebensmitteln auf. Kontakt mit Lebensmitteln ist bei Ekzemen oder offenen Wunden zu vermeiden. Vor dem Arbeitsbeginn, nach Schmutzarbeiten (Kehrrichtbeseitigung, Reinigungsarbeiten usw.), vor und nach dem Umgang mit rohen Lebensmitteln (Fleisch, Fisch, Eier usw.) sind die Hände gründlich mit Seife zu reinigen. Während der Arbeit mit Lebensmitteln darf nicht geraucht werden. Infrastruktur Stellen Sie für die Lagerung von leichtverderblichen Lebensmitteln genügend Kühleinrichtungen bereit. Alle Arbeits- und Ablageflächen müssen sauber und leicht abwaschbar sein. Bei einer Brunchgrösse von mehr als 50 Personen werden für Damen und Herren getrennte Toiletten angeboten. Sämtliche Handwascheinrichtungen (Toiletten, Produktion usw.) sind nach Möglichkeit mit mischbarer Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Seifenspender und Einweghandtücher auszurüsten. Dem Personal steht eine hygienisch einwandfreie Toilette zur Verfügung. 7 Küche Achten Sie bereits vor der Zubereitung der Speisen auf eine einwandfreie Hygiene (frische Produkte, Zustand der Ware und der Verpackung usw.). Es dürfen sich keine Tiere in der Küche aufhalten. Schneidebretter sofort nach Gebrauch heiss reinigen und gut trocknen lassen. Bretter mit rauer, furchig abgenützter Oberfläche dürfen nicht mehr verwendet werden. Vermeiden Sie durch die Zubereitung angepasster Portionen Resten; mischen Sie nie Resten mit neuen Chargen. Produktion Rohmilch darf weder abgegeben noch für die Herstellung von Rahm, Müesli, Frappé, Jogurt, Quark usw. verwendet werden. Rohe, tierische Lebensmittel (Fleisch, Rahm, Milch) müssen auf mind. 72° erhitzt werden; der Abkühlprozess von leichtverderblichen Lebensmitteln (bsp. Milch) muss innerhalb von 2 Stunden auf 5° Celsius erfolgen (Ausnahme: Schinken, Bündnerfleisch usw.). Warme Speisen: Die direkte Zubereitung während dem Anlass ist zu empfehlen, warme Speisen sind bei mindestens 65° warm zu halten. Lagerung / Kühlung Nur eine intakte Kühlkette schützt vor Verderbnis und möglichen Lebensmittelvergiftungen. Lebensmittel müssen vor Verunreinigung geschützt sein (Lebensmittel nicht offen lagern, Abdeckung mit Folien oder Hauben). Lebensmittel dürfen nicht auf dem Boden gelagert werden, sondern sind auf eine Unterlage zu stellen. Trockenlagerung: Das Lager muss trocken, kühl und sauber sein. Kühllagerung: Die Lagertemperatur für leicht verderbliche Lebensmittel (Milch, Wähen, Torten, Müesli, Fleisch) darf nicht über 5°C liegen. 8 Buffet Die Bereitstellung von gekühlten und leichtverderblichen Produkten ist mengenmässig und zeitlich so der Gästezahl anzupassen, dass sie nicht lange stehen bleiben. Die Platzierung des Buffets und die Anordnung der Speisen ist sinnvollerweise so zu wählen, dass die Gäste leichten Zugang haben und sich einfach und bequem bedienen können. Das Buffet muss während des ganzen Anlasses von mindestens einer Serviceperson betreut werden. Offene, grosse Schüsseln dürfen höchstens in zwei Reihen hintereinander aufgestellt werden. Die vordersten Gebinde sind nicht zu nah an der Tischkante aufzustellen, damit sie nicht durch die Gäste (Kleider, Haare usw.) verunreinigt werden. Deklaration der Produkte Das Herkunftsland von Fleisch muss schriftlich bekannt gegeben werden (nutzen Sie diesen Punkt, um Ihre Gäste auf die Herkunft und Produktionsweise der Fleischwaren auf ihrem Buffet aufmerksam zu machen). Empfehlenswert ist die direkte Bekanntgabe auf einer grossen Speisekarte beim Buffet. Die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche ist verboten: Wein, Bier und gegorener Most dürfen nicht an unter 16-Jährige, Spirituosen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Dieser Hinweis muss auf einem gut sichtbaren Schild am Abgabepunkt angebracht werden. Selbstkontrolle Wir empfehlen Ihnen, hygienerelevante Punkte (Wareneingabe, Kühlkette usw.) schriftlich zu dokumentieren. Diese Selbstkontrolle umschreibt die notwendigen Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, um die Lebensmittelsicherheit zu garantieren und verschafft Transparenz über verschiedene Abläufe. Ein vom Schweizerischen Bauernverband zur Verfügung gestelltes Dokument für diese Selbstkontrolle kann unter www.brunch.ch herunter geladen werden. Dieses Dokument kann bei einem Besuch eines Kontrolleurs vorgezeigt werden. 9 Ergänzende Literatur zur Gästebewirtung Gastronomie auf dem Bauernhof Gastronomische Angebote von Bauernfamilien sind sehr beliebt. Der Ordner bietet Hilfestellung für den Aufbau gastronomischer Dienstleistungen, dient aber auch Personen, die ihr Angebot professionalisieren möchten. Angebot, Werbung/ Öffentlichkeitsarbeit, Qualität, gesetzliche Rahmenbedingungen, Finanzen, Arbeitsorganisation sind die Themen. Dazu gibt es ein Fallbeispiel, Checklisten, Merkblätter und Formulare für die Umsetzung in die Praxis. Ordner 2010, Umfang 184 Seiten, Preis Fr. 32.00, Artikelnr. HAU-111-OR CD 2010, Preis Fr. 9.00, Artikelnr. HAU-113-PC Die CD enthält Checklisten und Formulare zum Ordner. Zum Teil können sie den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Selbstkontrolle in der Direktvermarktung und Gästebewirtung Der Ordner dient zur Erstellung eines Selbstkontrollkonzeptes gemäss Lebensmittelgesetz. Er enthält alle notwendigen Formulare, eine praktische Anleitung und die Broschüre «Gesetzliche Bestimmungen in der Direktvermarktung». Ordner 2009/2010, Umfang 153 Seiten, Preis Fr. 25.00, Artikelnr. MAR-038-OR CD 2009, Preis Fr. 7.00, Artikelnr. MAR-037-PC Die CD ist eine Ergänzung zum Ordner und enthält folgende Formularvorlagen (im Word) zum selber ausdrucken: Betriebsbeschreibung, Reinigungspläne, Rezeptblätter, Temperaturkontrollblätter, Reinigungskontrollblätter. Wirtschaftlichkeit im Agrotourismus Mit dem Ordner kann die Wirtschaftlichkeit von Projekten im Agrotourismus überprüft werden. Inhalt: Methoden und Werkzeuge der Kalkulation; Daten aus dem Ausland; Wirtschaftlichkeit des Agrotourismus anhand von neun realen, anonymisierten Fallbeispielen (Hauptteil) wie z.B. Gastronomie auf dem Bauernhof oder Bauernhofcamping; Formulare zur Datenerfassung; Informationen zu Finanzhilfen; nützliche Adressen. Ordner 2010, Umfang 119 Seiten, Preis Fr. 45.00, Artikelnr. HAU-116-OR CD 2010, Preis Fr. 45.00, Artikelnr. HAU-117-PC Die CD umfasst den Inhalt des Ordners; zusätzlich können die genauen Berechnungen aller Fallbeispiele eingesehen werden, die mit dem Programm «Paracalc» erstellt wurden. Bewirtung auf dem Bauernhof Anleitung mit Analyse der Marktpreise und zwei verschiedenen Preisberechnungen für die Bewirtung inkl. Formulare. 2002/2008, Umfang 6 Seiten, Preis Fr. 5.00, Artikelnr. HAU-055-AR Gastronomie/Direktvermarktung Anleitung und Berechnungsformular für die Preisgestaltung in der Direktvermarktung. Jahr 2010, Umfang 7 Seiten, Preis Fr. 5.00, Artikelnr. HAU-047-AR Weiterbildungsangebote im Agrotourismus Via Webseite www.agridea-lindau.ch Æ Kurse Æ weitere Anlässe Bezugsadresse: AGRIDEA Eschikon 28 CH-8315 Lindau Tel. 052 354 97 00 Fax 052 354 97 97 [email protected] www.agridea.ch C Sicherheit auf dem Betrieb 10 Agrotouristische Angebote wie Ferien auf dem Bauernhof, Schlafen im Stroh oder 1. August-Brunch (die Liste liesse sich endlos verlängern) sind sehr beliebt. Wenn Sie als Gastgeber Ihre Hoftüren für jedermann öffnen, übernehmen Sie Verantwortung für die Besucher auf dem Hof. Solche Erlebnisangebote sind zwar vom Landwirtschaftsbetrieb abhängig, können aber nicht mehr als landwirtschaftliche Tätigkeiten im eigentlichen Sinne bezeichnet werden. Um eine Deckungslücke bei einem Haftpflichtschaden zu vermeiden, wird deshalb empfohlen, beim Haftpflichtversicherer eine schriftliche Deckungszusage für den 1. August-Brunch zu verlangen (mehr dazu auch im Kapitel D «Haftpflicht- und Unfallversicherungen»). Das Wichtigste in Kürze Räumen Sie der Unfallverhütung und der Prävention auf Ihrem Hof einen hohen Stellenwert ein. Beachten Sie, dass viele Besucher die Gefahren auf einem Landwirtschaftsbetrieb kaum einschätzen können und deshalb besondere Vorsicht angebracht ist. Erklären Sie den Besuchern die Sicherheitsmassnahmen. Dies kann auf einer Hinweistafel, mittels Prospekt oder mündlich erfolgen. Definieren Sie für die Besucher genau, wo sie sich aufhalten dürfen. Gefahrenzonen sind konsequent zu sichern. Denken Sie daran, Unfälle passieren meistens nicht einfach, sie werden verursacht. Melden Sie jeden Unfall zuerst der persönlichen Unfallversicherung des Verunfallten. Gebäude Auf dem Bauernhof gibt es gefährliche Gebäudeteile. Überall, wo es gefährlich ist, müssen zweckmässige Schutzvorrichtungen angebracht werden. Nicht alles, was man auf dem Bauernhof findet, ist auch ess- oder trinkbar. Düngemittel, Öl, Fett, Pflanzenschutzmittel und Treibstoffe müssen so aufbewahrt werden, dass die Besucher keinen Schaden nehmen können. Tiere Nicht alle Tiere sind sich gewohnt, dass sich plötzlich viele Leute in ihrer Nähe befinden. Die Schutzvorrichtungen sind nicht nur so anzubringen, dass die Besucher vor den Tieren geschützt werden, sondern auch so, dass die Besucher nicht in den Gefahrenbereich der Tiere gelangen können. 11 Fahrzeuge Fahrzeuge sind keine Spielzeuge. Die Bauernfamilie braucht eine Bewilligung, wenn die Besucher auf dem Traktor oder dem Wagen mitfahren wollen. Schutzvorrichtungen müssen konsequent angebracht und unterhalten werden. Silos, Güllegruben Die Sicherheitsmassnahmen bei Hochsilos müssen eingehalten und Güllegruben umfassend abgedeckt werden. ! BUL, Postfach 5040 Schöftland Tel. 062 739 50 40 Email: [email protected] Website: www.bul.ch Bitte vergessen Sie nicht! Wer Sicherheitsmassnahmen vernachlässigt, kann bei einem Unfall zur Rechenschaft gezogen werden. Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) kann beim Suchen von möglichen Gefahrenquellen und deren Lösungen auf Ihrem Betrieb behilflich sein. Die Kosten für eine Beratung belaufen sich auf rund 300 Franken. 1. August-Brunch-Gastgeberhöfe, welche bei der Krankenkasse Agrisano versichert sind, erhalten für den Besuch eines Sicherheitsexperten auf dem Hof eine Rückerstattung von 200 Franken. Senden Sie einfach eine Kopie der Rechnung an den Hauptsitz Krankenkasse Agrisano, Laurstrasse 10, 5201 Brugg. Nutzen Sie die Gelegenheit. D Haftpflicht- und Unfallversicherungen 12 Mit agrotouristischen Angeboten kann das typische Tätigkeitsgebiet der Landwirtschaft überschritten werden. Deshalb ist der Versicherungsschutz bei der Aufnahme solcher Tätigkeiten zu überprüfen. Unfallversicherung Die Unfallversicherung ist Sache jedes Gastes. Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind obligatorisch gegen Unfall versichert. Wenn die Gäste auf dem Betrieb mithelfen, gelten sie als Aushilfen; der Betrieb ist entsprechend für die Unfallversicherung verantwortlich. In diesem Fall ist eine Aushilfeversicherung sinnvoll. Haftpflichtversicherung Verunfall ein Gast auf dem Betrieb, ist das eine von vielen Situationen, die zu Schadenersatzforderungen führen kann. Für die Frage: «Wer haftet für den Schaden?» ist entscheidend, ob den Anbieter ein Verschulden trifft. Wenn ein Gast eine nach den Vorschriften erstellte und gesicherte Treppe hinunterfällt, ist dies sein eigenes Verschulden. Seine Unfallversicherung muss die Kosten übernehmen. Anders ist es, wenn der Unfall aufgrund eines nicht abgedeckten Wasserschachtes verursacht wird. Sofern dem Anbieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann, weil er gefährliche Stellen nicht genügend gesichert hat, wird er ersatzpflichtig. Seine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie richtig abgeschlossen wurde. Erlebniswelt Bauernhof Agrotouristische Angebote auf dem Bauernhof sind sehr beliebt. Diese Erlebnisangebote sind zwar vom Landwirtschaftsbetrieb abhängig, können aber nicht mehr als landwirtschaftliche Tätigkeiten im eigentli- chen Sinn bezeichnet werden. Um eine Deckungslücke bei einem Haftpflichtschaden zu vermeiden, wird deshalb dringend empfohlen, beim Haftpflichtversicherer eine schriftliche Deckungszusage für diese Tätigkeiten zu verlangen. Beispiele: Ferien auf dem Bauernhof Schlaf im Stroh 1. August-Brunch Schule auf dem Bauernhof usw. Ein kleiner Hotelbetrieb Gäste übernachten zum Beispiel in der angebotenen Ferienwohnung, welche losgelöst vom Landwirtschaftsbetrieb vermietet wird. Die Gründe, welche zu Schadenersatzforderungen der Gäste führen können, sind vielfältig. Unfall im unbeleuchteten Treppenhaus, Hundebiss, Gepäck wird aus der Wohnung gestohlen usw.; die Liste könnte beliebig fortgesetzt werden. Da das Vermieten einer solchen Ferienwohnung nicht als landwirtschaftliche Tätigkeit betrachtet werden kann, übernimmt die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung solche Schäden nur, wenn das Risiko «Beherbergung von Gästen» speziell versichert ist. Für die nicht landwirtschaftlich genutzten Gebäude ist eine spezielle Versicherung der Grundeigentümerhaftpflicht nötig. 13 Sind weitere Zusatzversicherungen nötig? Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine Tätigkeit direkt mit dem Landwirtschaftsbetrieb verbunden ist oder nicht. Vom Betrieb unabhängige Tätigkeiten gelten als Sondergefahren und müssen zusätzlich in der Police aufgeführt sein, damit die Haftpflicht genügend abgedeckt ist. Diese Sondergefahren haben meistens eine zusätzliche Prämie zur Folge. Wenn nach Abschluss der Haftpflichtversicherung neue Tätigkeiten hinzukommen, sind diese heute bei den meisten Gesellschaften über eine so genannte Vorsorgeversicherung gedeckt. Der Betriebsleiter ist allerdings verpflichtet, diese Gefahrenerhöhung der Versicherung zu melden. Als Sondergefahren zählen bei den meisten Versicherungsgesellschaften: Bergführer, Skilehrer Betreiben von Seilbahnen Betriebszweige wie Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft usw. Gebäudeversicherung Bei der Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden muss dies der zuständigen Gebäudeversicherung gemeldet werden. Die Brandschutzmassnahmen sind entsprechend dem Umnutzungszweck anzupassen. Achtung: Die Beherbergung von Gästen in landwirtschaftlichen Gebäuden braucht eine von der Gemeinde oder dem Kanton ausgestellte Brandschutzbewilligung. Beratung Bei Fragen über Versicherungen aller Art wenden Sie sich an die neutrale landwirtschaftliche Versicherungsberatungsstelle, die entweder dem kantonalen Bauernsekretariat oder der regionalen AgrisanoGeschäftsstelle angeschlossen ist oder an den Beratungsdienst vom Schweizerischen Bauernverband, SBV Versicherungen in Brugg, Tel. 056 462 51 55. Es lohnt sich! Es liegt auf der Hand: Wer den 1. August-Brunch gut und voraussichtig plant, kann den Tag besser geniessen. Dies gilt für die Verantwortlichen und ihr Team – und davon profitieren auch Ihre Gäste. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine reibungslose Vorbereitung und einen gefreuten 1. August-Brunch. Impressum Schweizerischer Bauernverband Laurstrasse 10 5201 Brugg Tel. 056 462 51 11 Fax. 056 441 53 48 www.brunch.ch