Arbeit, Arbeitsmarkt, Arbeits losigkeit und Beschäftigungspolitik

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Lerneinheit 4: Arbeit, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit und Beschäftigungspolitik
Informationsblatt zu Kapitel 3 | Lerneinheit 4
Arbeit, Arbeitsmarkt, Arbeits­
losigkeit und Beschäftigungspolitik
Buch Seite 85
Flexible Arbeitszeitmodelle (Kurzbeschreibungen)
● Gleitzeit:
Innerhalb einer gewissen Kernzeit (z. B. 9:00–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr) muss der Arbeitnehmer anwesend sein. Außerhalb dieser Kernzeit bestehen Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Arbeitsbeginn und -ende, wobei – bezogen z. B. auf eine Woche oder einen Monat – ein
Ausgleich stattfinden muss.
● Überstunden:
Der Arbeitnehmer leistet in Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden (z. B. die pünktliche Erstellung der jährlichen Bilanz am Jahresende erfordert Überstunden in der Rechnungswesenabteilung).
● Schicht- und Nachtarbeit:
Der betroffene Arbeitnehmer kann je nach persönlicher Verfassung seinen Schichtzyklus
wählen (z.B. Frühschicht 6:00–14:00 Uhr). Diese Variante ist eher selten anzutreffen.
● Sonn- und Feiertagsarbeit:
In einer Reihe von Branchen (z. B. Tourismus, Gesundheitswesen) muss auch an Sonn- und
Feiertagen gearbeitet werden. Der Beschäftigte erhält normalerweise dafür einen 100%igen
Zuschlag auf den Grundlohn.
● Bandbreitenmodell:
In diesem Fall schwankt die wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb einer gewissen Bandbreite (z. B. zwischen 34 und 43 Stunden). Sowohl die Länge des Durchrechnungszeitraumes,
als auch die Bandbreiten müssen entsprechend den gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen
Bestimmungen festgelegt werden und können z. B. mehrwöchig, viertel- oder halbjährlich
sein. Der Grundgedanke des Modells ist es, Auftragsschwankungen durch Anpassung der
Arbeitszeiten kostengünstiger zu bewältigen.
● Jahresarbeitszeitmodelle:
Im Rahmen eines Jahresarbeitszeitvertrages wird eine gewisse Soll-Arbeitszeit festgelegt, die
der Arbeitnehmer erreichen sollte. Die jeweilige tatsächliche Arbeitszeit (täglich/wöchentlich)
wird kurzfristig vereinbart.
● Teilzeitarbeit:
Hier werden im Rahmen des Arbeitsvertrages kürzere Wochenarbeitszeiten festgelegt.
● Jobsharing:
Ein oder mehrere Vollzeitarbeitsplätze werden auf zwei oder mehrere sogenannte JobsharingPartner aufgeteilt. Die Jobsharing-Partner können weitestgehend unabhängig vom Arbeitgeber im Team über die tatsächliche Arbeitszeit des einzelnen Mitarbeiters hinsichtlich Dauer
und Einsatzzeitpunkt entscheiden.
● Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit („Kapovaz“):
Der Arbeitgeber legt in diesem Fall Arbeitszeiten einseitig und kurzfristig aufgrund des Arbeitsanfalls fest. Bei dieser Variante handelt es sich um Arbeit auf Abruf. Die persönlichen
Bedürfnisse und Interessen der Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre Arbeitszeit werden dabei
kaum berücksichtigt. Dem Arbeitnehmer werden auch nur die tatsächlich geleisteten Stunden abgegolten.
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● Variable Arbeitszeit:
Hier ist keine Kernzeit vorgegeben, d. h., der Arbeitnehmer kann innerhalb eines bestimmten
Rahmens selbst festlegen, wann und wie lange er an einzelnen Tagen seiner Arbeitsverpflichtung nachkommt.
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● Gleitender Ruhestand:
Der Übergang in die Pension erfolgt gleitend, d. h. bereits einige Jahre vor der Pensionierung
wird die Wochenarbeitszeit schrittweise vermindert. Dies soll den sogenannten „Pensionsschock“ verhindern, der beim abrupten Wechsel vom Arbeitsleben in das Pensionistendasein
entstehen kann.
● Sabbatical (Langzeiturlaub):
In diesem Fall ist es möglich, innerhalb längerer Zeiträume (z.B. fünf Jahre) Urlaub anzusparen
und danach einen längeren zusammenhängenden Urlaub – bis zu einem Jahr – in Anspruch
zu nehmen. In jedem Fall ist die Rückkehr zum selben oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz
garantiert.
● Telearbeit:
Die Arbeit wird von zu Hause erledigt. Es gibt eine Reihe von Tätigkeiten, die durch die
neuen Kommunikationstechniken vom eigenen Wohnbereich aus bewältigt werden können.
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