AGB VIP Service - Flughafen Zürich

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
VIP Services Flughafen Zürich AG
1. Allgemeine Hinweise
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für Verträge des VIP Services der Flughafen Zürich AG
(FZAG) für Dienstleistungen, welche durch VIP Services erbracht
werden oder im Auftrag des Kunden von VIP Services organisiert
werden.
4. Spezielle Dienstleistungen
VIP Services vermittelt weitere vom Kunden gewünschte Dienstleistungen, beispielsweise für Catering, Hotelreservationen, Reser­
vationen von Mietfahrzeugen, Bahnfahrkarten. VIP Services
­erbringt die speziellen Dienstleistungen nicht selbst. Sie instruiert
den Dritten gemäss Auftrag des Kunden.
2. Reservation
Dienstleistungen sind 24 Stunden im Voraus zu reservieren, für
spätere Buchungen wird ein Aufpreis verlangt. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Dienstleistung erforder­lichen
Informationen zu liefern.
VIP Services übernimmt keine Verantwortung für die speziellen
Dienstleistungen und haftet nicht für die Folgen dieser Dienst­
leistungen oder verpasster Dienstleistungen.
Reservationsanfragen werden grund­sätzlich über das Online-­
System von FZAG entgegen­genommen, per E-Mail oder Fax.
Reser­vationen werden dem Kunden per ­E-Mail oder Fax bestätigt.
Der Vertrag kommt mit der Reservations­bestätigung zustande.
5. Änderungen, Annullierungen und Nichterscheinen
Der Kunde informiert FZAG umgehend über Änderungen und
Annullie­rungen. Bei kurzfristigen Änderungen oder Annullierungen (weniger als 24 Stunden vor Ankunft oder Abflug) ist FZAG
berechtigt, einen Zuschlag als Teil des Auftragswerts in Rechnung
zu stellen.
Die FZAG behält sich vor, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Vorliegen einer Notfallsituation, die Reservation ohne
Schadenersatz­verpflichtung zu annullieren.
Es wird keine Rückerstattung gewährt und der volle Preis ist
geschul­det, falls Dienstleistungen weniger als 12 Stunden zum
­Voraus annulliert oder nicht beansprucht werden.
3. Dienstleistungen VIP Services
Die Dienstleistungen von VIP Services ergeben sich aus der Übersicht in der Preisliste im Zeitpunkt der Reservation. Sie umfassen
die Betreuung ankommender oder abfliegender Kunden und die
Betreuung von Kunden im Transit.
Müssen spezielle Dienstleistungen wieder annulliert werden,
ist FZAG berechtigt, bereits entstandene Kosten dem Kunden
in Rechnung zu stellen. Für Catering-Dienstleistungen gilt dafür
eine Frist von 48 Stunden. Wird die Frist unterschritten, wird die
Catering-­Dienstleistung vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, die von der jeweiligen Fluggesellschaft
angegebenen Schliesszeiten für das Check-in und das Gate am
Flughafen einzuhalten. Im Fall eines verspäteten Eintreffens des
Kunden am vereinbarten Empfangsort, kann FZAG die Erbringung
der Dienstleistung verweigern; in einem solchen Fall wird keine
Rückerstattung gewährt und es ist der volle Preis geschuldet.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken (CHF/inkl. MwSt.) in
bar oder mittels Kreditkarte, Fälligkeit per sofort.
Die Kreditkarte wird im Zeitpunkt der Buchung belastet. FZAG ist
berechtigt Vorauszahlung zu verlangen.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde bleibt während der gesamten Zeit, in welcher die
Dienstleistung erbracht wird, verantwortlich für seine persön­
lichen Sachen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er alle
anwend­baren Sicherheits-, Zoll- und Einreisebestimmungen
beach­tet.
8. Haftung
FZAG haftet weder für Fahrlässigkeit, noch für Fahrlässigkeit oder
Grobfahrlässigkeit ihrer Angestellten oder Hilfspersonen, weiter
haftet sie nicht für indirekten Schaden, Folgeschaden, oder entgangenen Gewinn.
FZAG haftet nicht aufgrund falscher Infor­mationen, die sie erhalten hat, für Flugverspätungen und für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, insbesondere von Fluggesellschaften, Sicherheitskontroll- und Zollbehörden, sowie Abfertigungs­gesellschaften.
Für Leistungen auf Wunsch des Kunden beauftragter Dritter haftet FZAG nur für gehörige Sorgfalt bei Auswahl und Instruktion
des Dritten.
9. FZAG Website
Die FZAG Website enthält Links zu Websites von Dritten. FZAG
haftet nicht für den Inhalt von Websites von Dritten sowie auch
nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund des Zugriffs auf
Websites von Dritten entstanden sind. Das Konsultieren der
­Websites Dritter erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Nutzen des
Kunden.
10. Datenschutz
Die Bestimmungen des Datenschutzes werden von FZAG eingehalten. Mit dem Zustandekommen des Vertrages gewährt der
Kunde der FZAG das Recht, Daten, die anlässlich der Vertrags­
abwicklung erhoben werden, für interne Marktforschungs- und
Marketingzwecke zu nutzen. Der Kunde hat das Recht, jederzeit
die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung
für interne Marktforschungs- und Marketingzwecke zu verbieten.
FZAG behält sich vor, die Fluggesellschaft des Kunden zu kontaktieren, um dessen Buchungsdaten bei der Fluggesellschaft mit
denjenigen des VIP Services abzustimmen. Der Kunde ermächtigt
FZAG entsprechende Informationen von der Fluggesellschaft einzuholen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist der Sitz der Flughafen Zürich AG.
Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner
Diese zusätzlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen obenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen und gelten für Verträge zwischen FZAG VIP Services und «dem Partner» für Dienstleistungen, die FZAG gegenüber dem Partner
(zusammen «die Parteien») und seinen «Kunden» ­erbringt.
Die Dienst­leistungen, welche gestützt auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht werden, gelten nicht als
Bodenabfertigungs­dienstleistungen. Das Standard Ground
­Handling Agreement (SGHA) ist nicht anwendbar.
Stand Juni 2016
12. Zugang zu Dienstleistungen
FZAG bietet die schriftlich zwischen den Parteien verein­
barten Dienstleistungen («der Dienstleistungsvertrag») an. Es
ist die Pflicht des Partners FZAG zu instruieren, welche Kunden­
kategorien gemäss diesem Vertrag von FZAG angebotene Dienstleistungen beziehen können, und wie sich diese Kunden am Empfang der Lounge oder jedem andern vereinbarten Empfangsort
identifizieren müssen. FZAG ist berechtigt, Dienstleistungen zu
verweigern, falls sich ein Kunde nicht richtig ausweisen kann. Kunden, welche sich nicht korrekt verhalten, können von weiteren
Dienstleistungen durch FZAG ausgeschlossen werden.
13. Begrenzte Kapazität der VIP Services Infrastruktur
Der zwischen den Parteien vereinbarte Dienstleistungsvertrag
­gewährt dem Partner keine Exklusivität für angebotene Dienst­
leistungen. Die Kapazität der VIP Services Infrastruktur ist auf
eine bestimmte Anzahl Personen beschränkt, welche diese zeitgleich in Anspruch nehmen können. FZAG gewährt keine Zusiche­
rung, dass die Dienstleistungen gegenüber jedem Kunden, der
diese nachfragt, auch erbracht werden können.
FZAG haftet nicht für den Zugang zu Dienstleistungen, die sie aufgrund beschränkter Kapazität ablehnen muss.
14. Datenschutz
Die Parteien halten die schweizerischen Datenschutzbestimmungen ein.
Der Partner ist dafür verantwortlich, dass weitere anwendbare
Datenschutz­gesetze eingehalten werden. Der Partner ist verpflichtet den Kunden zu informieren über die persönlichen Daten, welche FZAG zur Verfügung gestellt werden und über das Recht der
FZAG diese Daten für interne Marktforschungs- und Marketingzwecke zu nutzen.
15. Preise und Zahlungsbedingungen
Für die erbrachten Dienstleistungen gelten die Preise und
Zahlungs­bedingungen wie zwischen den Parteien vereinbart. Für
zusätzliche Dienstleistungen sind die Preise gemäss publizierter
Preisliste auf der Website von FZAG massgebend.
Die Rechnungen werden von FZAG in Schweizer Franken aus­
gestellt, netto zahlbar mittels Kreditkarte oder Banküberweisung
innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
16. Schadloshaltung
Sollte FZAG haftbar gemacht werden für Umstände oder Ereignisse für welche der Partner verantwortlich ist, hält der Partner
FZAG schadlos.
Flughafen Zürich AG
Postfach, CH-8058 Zürich-Flughafen
Telefon +41 43 816 21 42
[email protected]
www.flughafen-zuerich.ch/vip
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