Allgemeine Geschäftsbedingungen VIP Services Flughafen Zürich AG 1. Allgemeine Hinweise Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für Verträge des VIP Services der Flughafen Zürich AG (FZAG) für Dienstleistungen, welche durch VIP Services erbracht werden oder im Auftrag des Kunden von VIP Services organisiert werden. 4. Spezielle Dienstleistungen VIP Services vermittelt weitere vom Kunden gewünschte Dienstleistungen, beispielsweise für Catering, Hotelreservationen, Reser­ vationen von Mietfahrzeugen, Bahnfahrkarten. VIP Services ­erbringt die speziellen Dienstleistungen nicht selbst. Sie instruiert den Dritten gemäss Auftrag des Kunden. 2. Reservation Dienstleistungen sind 24 Stunden im Voraus zu reservieren, für spätere Buchungen wird ein Aufpreis verlangt. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Dienstleistung erforder­lichen Informationen zu liefern. VIP Services übernimmt keine Verantwortung für die speziellen Dienstleistungen und haftet nicht für die Folgen dieser Dienst­ leistungen oder verpasster Dienstleistungen. Reservationsanfragen werden grund­sätzlich über das Online-­ System von FZAG entgegen­genommen, per E-Mail oder Fax. Reser­vationen werden dem Kunden per ­E-Mail oder Fax bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Reservations­bestätigung zustande. 5. Änderungen, Annullierungen und Nichterscheinen Der Kunde informiert FZAG umgehend über Änderungen und Annullie­rungen. Bei kurzfristigen Änderungen oder Annullierungen (weniger als 24 Stunden vor Ankunft oder Abflug) ist FZAG berechtigt, einen Zuschlag als Teil des Auftragswerts in Rechnung zu stellen. Die FZAG behält sich vor, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Vorliegen einer Notfallsituation, die Reservation ohne Schadenersatz­verpflichtung zu annullieren. Es wird keine Rückerstattung gewährt und der volle Preis ist geschul­det, falls Dienstleistungen weniger als 12 Stunden zum ­Voraus annulliert oder nicht beansprucht werden. 3. Dienstleistungen VIP Services Die Dienstleistungen von VIP Services ergeben sich aus der Übersicht in der Preisliste im Zeitpunkt der Reservation. Sie umfassen die Betreuung ankommender oder abfliegender Kunden und die Betreuung von Kunden im Transit. Müssen spezielle Dienstleistungen wieder annulliert werden, ist FZAG berechtigt, bereits entstandene Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für Catering-Dienstleistungen gilt dafür eine Frist von 48 Stunden. Wird die Frist unterschritten, wird die Catering-­Dienstleistung vollumfänglich in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Schliesszeiten für das Check-in und das Gate am Flughafen einzuhalten. Im Fall eines verspäteten Eintreffens des Kunden am vereinbarten Empfangsort, kann FZAG die Erbringung der Dienstleistung verweigern; in einem solchen Fall wird keine Rückerstattung gewährt und es ist der volle Preis geschuldet. 6. Preise und Zahlungsbedingungen Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken (CHF/inkl. MwSt.) in bar oder mittels Kreditkarte, Fälligkeit per sofort. Die Kreditkarte wird im Zeitpunkt der Buchung belastet. FZAG ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen. 7. Pflichten des Kunden Der Kunde bleibt während der gesamten Zeit, in welcher die Dienstleistung erbracht wird, verantwortlich für seine persön­ lichen Sachen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er alle anwend­baren Sicherheits-, Zoll- und Einreisebestimmungen beach­tet. 8. Haftung FZAG haftet weder für Fahrlässigkeit, noch für Fahrlässigkeit oder Grobfahrlässigkeit ihrer Angestellten oder Hilfspersonen, weiter haftet sie nicht für indirekten Schaden, Folgeschaden, oder entgangenen Gewinn. FZAG haftet nicht aufgrund falscher Infor­mationen, die sie erhalten hat, für Flugverspätungen und für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, insbesondere von Fluggesellschaften, Sicherheitskontroll- und Zollbehörden, sowie Abfertigungs­gesellschaften. Für Leistungen auf Wunsch des Kunden beauftragter Dritter haftet FZAG nur für gehörige Sorgfalt bei Auswahl und Instruktion des Dritten. 9. FZAG Website Die FZAG Website enthält Links zu Websites von Dritten. FZAG haftet nicht für den Inhalt von Websites von Dritten sowie auch nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund des Zugriffs auf Websites von Dritten entstanden sind. Das Konsultieren der ­Websites Dritter erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Nutzen des Kunden. 10. Datenschutz Die Bestimmungen des Datenschutzes werden von FZAG eingehalten. Mit dem Zustandekommen des Vertrages gewährt der Kunde der FZAG das Recht, Daten, die anlässlich der Vertrags­ abwicklung erhoben werden, für interne Marktforschungs- und Marketingzwecke zu nutzen. Der Kunde hat das Recht, jederzeit die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung für interne Marktforschungs- und Marketingzwecke zu verbieten. FZAG behält sich vor, die Fluggesellschaft des Kunden zu kontaktieren, um dessen Buchungsdaten bei der Fluggesellschaft mit denjenigen des VIP Services abzustimmen. Der Kunde ermächtigt FZAG entsprechende Informationen von der Fluggesellschaft einzuholen. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Der Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist der Sitz der Flughafen Zürich AG. Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner Diese zusätzlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen obenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen und gelten für Verträge zwischen FZAG VIP Services und «dem Partner» für Dienstleistungen, die FZAG gegenüber dem Partner (zusammen «die Parteien») und seinen «Kunden» ­erbringt. Die Dienst­leistungen, welche gestützt auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht werden, gelten nicht als Bodenabfertigungs­dienstleistungen. Das Standard Ground ­Handling Agreement (SGHA) ist nicht anwendbar. Stand Juni 2016 12. Zugang zu Dienstleistungen FZAG bietet die schriftlich zwischen den Parteien verein­ barten Dienstleistungen («der Dienstleistungsvertrag») an. Es ist die Pflicht des Partners FZAG zu instruieren, welche Kunden­ kategorien gemäss diesem Vertrag von FZAG angebotene Dienstleistungen beziehen können, und wie sich diese Kunden am Empfang der Lounge oder jedem andern vereinbarten Empfangsort identifizieren müssen. FZAG ist berechtigt, Dienstleistungen zu verweigern, falls sich ein Kunde nicht richtig ausweisen kann. Kunden, welche sich nicht korrekt verhalten, können von weiteren Dienstleistungen durch FZAG ausgeschlossen werden. 13. Begrenzte Kapazität der VIP Services Infrastruktur Der zwischen den Parteien vereinbarte Dienstleistungsvertrag ­gewährt dem Partner keine Exklusivität für angebotene Dienst­ leistungen. Die Kapazität der VIP Services Infrastruktur ist auf eine bestimmte Anzahl Personen beschränkt, welche diese zeitgleich in Anspruch nehmen können. FZAG gewährt keine Zusiche­ rung, dass die Dienstleistungen gegenüber jedem Kunden, der diese nachfragt, auch erbracht werden können. FZAG haftet nicht für den Zugang zu Dienstleistungen, die sie aufgrund beschränkter Kapazität ablehnen muss. 14. Datenschutz Die Parteien halten die schweizerischen Datenschutzbestimmungen ein. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass weitere anwendbare Datenschutz­gesetze eingehalten werden. Der Partner ist verpflichtet den Kunden zu informieren über die persönlichen Daten, welche FZAG zur Verfügung gestellt werden und über das Recht der FZAG diese Daten für interne Marktforschungs- und Marketingzwecke zu nutzen. 15. Preise und Zahlungsbedingungen Für die erbrachten Dienstleistungen gelten die Preise und Zahlungs­bedingungen wie zwischen den Parteien vereinbart. Für zusätzliche Dienstleistungen sind die Preise gemäss publizierter Preisliste auf der Website von FZAG massgebend. Die Rechnungen werden von FZAG in Schweizer Franken aus­ gestellt, netto zahlbar mittels Kreditkarte oder Banküberweisung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. 16. Schadloshaltung Sollte FZAG haftbar gemacht werden für Umstände oder Ereignisse für welche der Partner verantwortlich ist, hält der Partner FZAG schadlos. Flughafen Zürich AG Postfach, CH-8058 Zürich-Flughafen Telefon +41 43 816 21 42 [email protected] www.flughafen-zuerich.ch/vip